Europäische Betriebsräte – behindern oder ermöglichen sie die europäische Kapitalmobilität...

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„Europäische Betriebsräte“ – behindern oder ermöglichen sie die europäische Kapitalmobilität Volkswirtschaftliches Seminar Europäische Wirtschaftpolitik Veranstaltungsnummer: 4204 Veranstalter: Prof. Dr. G.M. Ambrosi Referent: Ubaydulloev Sherzod 02/02/06

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„Europäische Betriebsräte“ – behindern oder ermöglichen sie die europäische Kapitalmobilität

Volkswirtschaftliches Seminar Europäische Wirtschaftpolitik

Veranstaltungsnummer: 4204Veranstalter: Prof. Dr. G.M. Ambrosi

Referent: Ubaydulloev Sherzod 02/02/06

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- Einleitung - Modelle der Belegschaftsvertretungen in Europäischen Union - Europäischen Aktiengesellschaft (SE) - Europäische Betriebsräte - Funktionen und Interaktionsfelder Europäischer Betriebsräte - Die ökonomische Wirkung der Mitbestimmung in theoretischer

Betrachtung - Die Property-Rights-Theorie - Die Partizipationstheorie- Vor- und Nachteile der EBR - Fazit

Gliederung

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• Unter Mitbestimmung versteht man die gesetzliche Teilhabe der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungen am Willensbildungsprozess im Unternehmen

• Organisierung eines einheitlichen Systems der Belegschaftsvertretung in der EU-Ebene

- unnötige Überregulierung des gerade mühsam geschaffenen europäischen Binnenmarktes

- allgemein niedriges Niveau der Arbeitsbeziehungen in ganz Europa

Einleitung

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Modelle der Belegschaftsvertretungen in Europäischen Union

Skandinavisches Modell

Angelsächsisches Modell

„Germanisches“ Modell

Romanisches Modell

TransformationsländerQuelle: www.euro-betriebsrat.de- Trainee-Seminar Bad Orb, 13.10.05

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„Germanisches“ Modell

BROR

Ondernemingsraad (OR)

Betriebsrat (BR)

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Deutsches System der Mitbestimmung

Betriebsebene Unternehmensebene

BetriebsratSprechausschuss

Aufsichtsrat

Belegschaftsvertretungen in Deutschland

- Betriebsrat als zentrales Organ übt alle Verhandlungsrechte - aus Gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte („Mitbestimmung“) - Keine Streiks in betrieblichen Fragen, - Einigungsstelle („Betriebsfrieden“) - Weitgehende Regelungen über Freistellungen und Arbeitsmittel - Gewerkschaften nur indirekt im Betrieb präsent - Gute Betreuung durch Hauptamtliche - Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat

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Komitee der Gewerkschaftsvertreter

(representatives‘ committee)

Angelsächsisches Modell

Nur bei Anerkennung durch den Arbeitgeber – „Recognition“

Quelle: www.euro-betriebsrat.de- Trainee-Seminar Bad Orb, 13.10.05

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• Keine gesetzliche Grundlage für Betriebsräte oder Mitbestimmung

• Recht auf Information und Konsultation erst seit April 2005• Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen Fragen • Streiks in allen betrieblichen Fragen möglich • (keine Pflicht zum Betriebsfrieden, aber Einschränkungen aus der Thatcher-Zeit)• Eingeschränkte Freistellungsregelungen, keine

Sachverständigen• Flexible und pragmatische Zusammenarbeit der

Betriebsparteien• Wenig gesetzliche (oder schriftliche) Regelungen

Belegschaftsvertretungen in GB

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Comité de empresa (CE)

Rappresentanza Sindacale

Unitaria (RSU)

Comissões de trabalhadores (CT)

Comité d´entreprise (CE)

Conseil d´entreprise (CE)

Romanisches Modell

CE

Gewerkschaften-Syndicats

Quelle: www.euro-betriebsrat.de- Trainee-Seminar Bad Orb, 13.10.05

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• Gesetzliche Grundlage für Betriebsausschüsse• Information und Konsultation, kein Recht auf Mitbestimmung• Keine Pflicht zum Betriebsfrieden• Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen Fragen• Stundenweise Freistellungsregelungen• Wenig Unterstützung durch Hauptamtliche• Rückgriff auf Sachverständige sehr weit verbreitet• Häufig konfliktbeladene Zusammenarbeit der

Betriebsparteien• Schwache Arbeitnehmerbeteiligung im Verwaltungsrat

Belegschaftsvertretungen in Frankreich

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• Entwicklung der nationalen Unternehmen zu multinationalen Konzernen

• Die Herstellung der rechtlichen Möglichkeiten für diese nationalen Gesellschaften über die einzelnen staatlichen Grenzen hinweg zu fusionieren und ihren Sitz zu verlegen

• Schaffung übernationaler Gesellschaftsformen-Europäische Aktiengesellschaft – (SE, 2001)

Societas Europaea -

Europäische Aktiengesellschaft

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Gründungsformen

Fusion – Aktiengesellschaften aus zwei Mitgliedstaaten gründen durch Verschmelzung eine SE

Holding – AG und GmbH aus zwei Mitgliedstaaten gründen Holding

Tochter – Gesellschaften und juristische Personen (öffentlichen oder privaten Rechts) aus zwei Mitgliedstaaten (oder

SE selbst) gründen Tochter – SEUmwandlung - AG kann sich in SE umwandeln, wenn sie seit

zwei Jahren Tochter in anderem Mitgliedsstaat hat

Europäische Aktiengesellschaft

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-Vereinbarung über die Mitbestimmung

-Systemwahl (Festlegung bei der Gründung durch die Satzung)

- Monistisches System

(Board -Verwaltungsrat)

- Dualistisches System

(Vorstand = Leistungsorgan Aufsichtsrat =Aufsichtsorgan)

Europäische Aktiengesellschaft

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• lange Diskussionsprozeß und mehrere gescheiterte Anläufe

• die Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen

• Umsetzung der Richtlinie in der nationalen Rechtsordnungen

• die Richtlinie 97/74/EG zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG auf das Vereinigte Königreich.

• Anerkennung der positiven Auswirkungen der Richtlinie von der Europäischen Parlament (September 2003)

Europäische BetriebsräteHistorische Entwicklung

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• Zur Stärkung des Rechts auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen werden Europäische Betriebsräte oder Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vereinbart. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, wird ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet (EBRG §1, Abs. 1)

• Anhörung - Meinungsaustausch und die Einrichtung eines Dialogs zwischen den Arbeitnehmervertretern und der zentralen Leitung oder einer anderen geeigneten Leitungsebene.

• Dieses Gesetz gilt für gemeinschaftsweit tätige Unternehmen mit Sitz im Inland und für gemeinschaftsweit tätige Unternehmensgruppen mit Sitz des herrschenden Unternehmens im Inland. (EBRG §2, Abs. 1)

Europäische Betriebsräte

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Europäische BetriebsräteBildung

10001000(+)(+)

150 150 (+)(+)

150 150 (+)(+)

100 100 (+)(+)

Erstellung des Antrags

6 Monate6 Monate 3 Jahre3 JahreQuelle:ISE (2002), European Works Councils multinationals database

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EBR erhält ein festes Jahresbudget und muss damit haushalten, Freistellungs-umfang ist pro Person genau definiert

EBR rechnet alle notwendigen Kosten seiner Arbeit mit dem Arbeitgeber ab, Freistellungen erfolgen nach Bedarf

Arbeitgeber lädt zur EBR-Sitzung ein und erstattet Bericht

Arbeitgeber wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten in die EBR-Sitzung eingeladen und erstattet Bericht

Interne Angelegenheiten werden in einer Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite besprochen

Interne Angelegenheiten werden in einer normalen EBR-Sitzung besprochen

Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher

Vorsitz liegt bei einem gewählten Arbeitnehmervertreter

EBR besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern

EBR besteht nur aus Arbeitnehmervertretern

Französisches ModellDeutsches Modell

Zwei Modelle der EBR

Quelle: www.euro-betriebsrat.de- Trainee-Seminar Bad Orb, 13.10.05

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• Beschränkung auf Unterrichtung und Anhörung• Nur ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht• Teil des unternehmerischen Entscheidungsprozesses besitzen

aber kein Vetorecht. • deshalb formelle Vereinbarungen mit den Konzernleitungen• Am Jahresende 2002 gab es 772 Europäische Betriebsräte in 709

Unternehmen, obwohl 1.870 Unternehmen unter die Richtlinie fallen¹.

• Die Sitzungen sind nur einmal jährlich, was zwar den Mindestnormen der Richtlinie entspricht, aber kaum eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter

Funktionen und Interaktionsfelder Europäischer Betriebsräte

¹Kerckhofs, Peter/Triangle, Luc: European Works Council Developments in 2002

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wirtschaftliche wirtschaftliche Situation und TrendsSituation und Trends

€€€€

Änderungen in Änderungen in ProduktionProduktion

Unternehmens-Unternehmens-struktur struktur

Verlegung von Standorten Verlegung von Standorten oder Betriebsteilenoder Betriebsteilen

Investitions- Investitions- programmeprogramme Neue ArbeitsverfahrenNeue Arbeitsverfahren

MassenentlassungenMassenentlassungenStilllegung von Stilllegung von

BetriebenBetrieben

Unterrichtung- und Anhörungsrechte

Quelle:ISE (2002), European Works Councils multinationals database

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Die Property-Rights-Theorie • die Mitbestimmung in Unternehmen führt zu einer Verminderung

der unternehmerischen Entscheidungs- und Koordinationskraft • Wichtige Entscheidungen im Unternehmen werden durch die

Eigeninteressen der Arbeitnehmer/innen behindert Fehlallokationen und erhöhten Koordinations- und

Verhandlungskosten. „The fact that this system seldom arises out of voluntary arrangements

among individuals strongly suggests that codetermination or industrial democracy is less efficient than the alternatives which grow up and survive in a competitive environment (...) if codetermination is beneficial both to stockholders and labor, why do we need laws which force firms to engage in it? Surely they would do it voluntarily. “ (Jensen und Meckling )

Theoretische Betrachtung der ökonomischen Wirkung der Mitbestimmung

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Die Partizipationstheorie• Senkung der Transaktionskosten Kollektive Verhandlungen der Unternehmensleitung mit der

Belegschaftsvertretung sind gegenüber individueller Verhandlungen für ein Unternehmen kostengünstiger.

• Beseitigung von Informationsasymmetrien Die verbesserte Informationsversorgung der Geschäftsführung

spiegelt sich wieder auf die Arbeitsproduktivität. In der Folge haben wir die höhere Arbeitszufriedenheit im Betrieb und die gestiegene Motivation der Mitarbeiter/innen.

• Bereitschaft der Belegschaft zur Investition in unternehmensspezifische Kenntnisse

Schutz vor Entlassungen und die Verbesserung von materiellen und immateriellen Arbeitsbedingungen

Langfristige Planungssicherheit

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• (Kritik) In einer globalisierten schnelllebigen Wirtschaft sei ein flexibler Personaleinsatz erforderlich. Dieser werde durch Mitbestimmung ausgebremst.

• (Gegenargument) Bei raschen wirtschaftlichen Veränderungen bindet MB den Beschäftigten in Veränderungsstrategien ein und ihnen vermittelt die Sicherheit

• (Kritik) Die Umsetzung von Innovationen in Unternehmen werde verhindert, weil die Beschäftigten kurzfristige Nachteile vermeiden wollen, die mit Änderungen einhergehen

• (Gegenargument) Innovationshemmnisse durch fehlende Handlungsspielräume, direktive Führungsstile, mangelnde Dezentralisierung und bürokratische Verfahrensweisen, innovationshemmende Strukturen und Kulturen

Das Management verfolgt vielfach kurzfristige, nicht nachhaltige, innovationsvermeidende Shareholder-Value-Strategien.

Vor- und Nachteile der EBRKritiken und Gegenargumente

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• (Kritik) Mitbestimmung richte sich gegen wettbewerbsorientierte Unternehmensstrategien. Sie führe zu langatmigen Entscheidungsprozessen und verhindere dadurch schnelle Reaktionen auf neue Marktanforderungen und Kundenbedürfnisse.

• (Gegenargument) Manageraussagen, der Mensch stehe bei ihnen im Mittelpunkt des Unternehmens, werden von den Beschäftigten oft als hohl erlebt. MB hat positiven Einfluss auf die Motivation der Betroffenen und auf die Identifikation mit dem Unternehmen. Erste wichtigste Kunde für das Unternehmen ist sein Mitarbeiter.

• (Kritik) Arbeitnehmerseite ist unzureichend ausgebildet

Kritiken und Gegenargumente

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• (Kritik) Mitbestimmung ist einen erheblichen Standortnachteil (Bsp. Deutschland) BDI-Chef Michael Rogowski-

„Mitbestimmung ist Irrtum der Geschichte“• (Gegenargument) Mitbestimmung wird als ein Gesichtspunkt unter

vielen bewertet. Andere Faktoren wie Marktgröße und Marktdynamik, das Vorhandensein guter Infrastruktur und qualifizierter Arbeitskräfte sind wesentlich wichtiger und ausschlaggebend.

Geschäftsführer der amerikanischen Handelskammer (Amcham) in Deutschland, Dierk Müller: „Viel wichtigere Gründe, um nicht in Deutschland zu investieren, seien das Arbeitsrecht, die hohen Lohnnebenkosten, der Bürokratieaufwand oder die Steuerhöhe“

Kritiken und Gegenargumente

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Quelle: Sigurt Vitols, „Investitionshindernis als Drohkulisse“

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• Die EBR leisten positiven Beitrag zur erfolgreichen Bewältigung des Wandels und zur Kapitalmärkte

• Information ist die Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. EBR werden dieses grundlegende demokratische Recht im Multinationalen Unternehmen garantieren

• Wissen, nicht Geld, Boden oder Produktionsmittel sind die Zukunft Europas.

• Vertrauen ist gut, die zukunftorientierte Belegschaftsvertretung ist besser!

Fazit

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!!