Europäische Technische Zulassung ETA-12/0500 · 2020-03-16 · (Stahlsorte G24Mn6 oder...

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ETA-Danmark A/S Kollegievej 6 DK-2920 Charlottenlund Tel. +45 72 24 59 00 Fax +45 72 24 59 04 Internet www.etadanmark.dk MITGLIED DER EOTA Genehmigt und gemeldet gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates 89/106/EEC vom 21 Dezember 1988 zur Angleichung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs- vorschriften der Mitgliedsstaaten, die sich auf Bauprodukte beziehen Europäische Technische Zulassung ETA-12/0500 Übersetzung aus dem Englischen Handelsbezeichnung: Würth ZD-Verbinder Inhaber der Zulassung: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold Würth Strasse 12 – 17 D-74650 Künzelsau Tel. +49 7940 15 0 Fax +49 7940 15 1000 Internet www.wuerth.com Generischer Typ und Verwendung des Bauproduktes: Dreidimensionale Nagelplatte (Verbinder für Holz- Stahlverbindungen) Gültig von: bis: 2012-12-21 2016-12-05 Produktionsstätte: Werk 1 Werk 2 Werk 3 Werk 4 Werk 5 Werk 6 Werk 7 Werk 8 Werk 9 Werk 10 Diese Europäische Technische Zulassung enthält: 11 Seiten einschließlich zweier Anhänge, die einen wesentlichen Bestandteil des Dokuments bilden.

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ETA-Danmark A/S Kollegievej 6 DK-2920 Charlottenlund Tel. +45 72 24 59 00 Fax +45 72 24 59 04 Internet www.etadanmark.dk

MITGLIED DER EOTA

Genehmigt und gemeldet gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates 89/106/EEC vom 21 Dezember 1988 zur Angleichung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs-vorschriften der Mitgliedsstaaten, die sich auf Bauprodukte beziehen

Europäische Technische Zulassung ETA-12/0500

Übersetzung aus dem Englischen Handelsbezeichnung:

Würth ZD-Verbinder

Inhaber der Zulassung: Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold Würth Strasse 12 – 17 D-74650 Künzelsau Tel. +49 7940 15 0 Fax +49 7940 15 1000 Internet www.wuerth.com

Generischer Typ und Verwendung des Bauproduktes:

Dreidimensionale Nagelplatte (Verbinder für Holz-Stahlverbindungen)

Gültig von: bis:

2012-12-21 2016-12-05

Produktionsstätte: Werk 1 Werk 2 Werk 3 Werk 4 Werk 5 Werk 6 Werk 7 Werk 8 Werk 9 Werk 10

Diese Europäische Technische Zulassung enthält:

11 Seiten einschließlich zweier Anhänge, die einen wesentlichen Bestandteil des Dokuments bilden.

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I RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1 Diese Europäische Technische Zulassung wird erteilt durch ETA-Dänemark A/S gemäß:

- der Richtlinie des Rates 89/106/EEC vom 21.

Dezember 1988 zur Angleichung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die sich auf Bauprodukte1) beziehen, in der durch Richtlinie des Rates 93/68/EWG vom 22. Juli 19932) geänderten Fassung;

- Rechtsverordnung 559 vom 27. Juni 1994

(ersetzt Rechtsverordnung 480 vom 25. Juni 1991) über das Inkrafttreten der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte;

- den gemeinsamen Verfahrensregeln zur

Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von Europäischen Technischen Zulassungen gemäß Anhang zur Kommissionsentscheidung 94/23/EG3);

- EOTA-Richtlinie ETAG 015 Dreidimensionale

Nagelplatten, Ausgabe September 2002. 2 ETA-Dänemark A/S ist berechtigt, die

Einhaltung der Bestimmungen dieser Europäischen Technischen Zulassung zu prüfen. Die Prüfung kann in der Fertigungsstätte stattfinden. Gleichwohl bleibt der Inhaber der Europäischen Technischen Zulassung für die Konformität der Produkte mit der Europäischen Technischen Zulassung und ihre Eignung für die bestimmungsgemäße Verwendung verantwortlich.

3 Diese Europäische Technische Zulassung ist

auf andere als die auf Seite 1 angegebenen Hersteller oder Beauftragte des Herstellers, bzw. andere Fertigungsstätten als die auf Seite 1 dieser Europäischen Technischen Zulassung genannten nicht übertragbar.

4 Diese Europäische Technische Zulassung kann

von ETA-Dänemark A/S gemäß Artikel 5(1) der Richtlinie des Rates 89/106/EWG widerrufen werden.

5 Diese Europäische Technische Zulassung darf – auch bei Übermittlung in elektronischer Form - nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung der ETA-Dänemark A/S kann jedoch eine auszugsweise Wiedergabe erfolgen. In diesem Fall ist die auszugsweise Wiedergabe als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zur Europäischen Technischen Zulassung stehen noch diese missbräuchlich verwenden.

6 Diese Europäische Technische Zulassung wird

durch ETA-Dänemark A/S in englischer Sprache erteilt. Diese Ausgabe entspricht in vollem Umfang der innerhalb der EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen müssen als solche kenntlich gemacht werden.

1) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L40, 11 Feb 1989, S. 12. 2) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L220, 30 Aug 1993, S. 1. 3) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 17, 20 Jan 1994, S. 34.

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II BESONDERE BEDINGUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG

1 Beschreibung des Produkts und des

Verwendungszwecks Beschreibung des Produkts WÜRTH ZD-Verbinder sind zweiteilige an der Oberfläche anzubringende Verbinder zur Herstellung von Holz-Stahlverbindungen. WÜRTH ZD-Verbinder werden hergestellt aus Stahl der Güteklasse S355 gemäß EN 10025-2 oder aus für Bauzwecke vorgesehenem Gussstahl gemäß EN 10340 (Stahlsorte G24Mn6 oder G10MnMoV6-3). Maße, Lochpositionen und typischer Einbau sind in Anhang A und B angegeben.

Verwendungszweck WÜRTH ZD-Verbinder sind zur Herstellung von Verbindungen in tragenden Holzkonstruktionen als Verbindungsmittel von Stahlplatten und Vollholz bzw. Holzbauteilen vorgesehen, welche die Anforderungen an mechanische Beständigkeit, Stabilität und Nutzungssicherheit im Sinne der Grundlegenden Anforderungen 1 und 4 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates erfüllen. WÜRTH ZD-Verbinder dienen der Verbindung von Holzbauteilen aus: • Vollholz der Festigkeitsklassen C14-C40 gemäß EN

338/EN 14081, • Brettschichtholz der Festigkeitsklassen GL24-GL36

gemäß EN 1194/EN 14080, • Furniersperrholz nach EN 14374, • Parallam PSL, • Intrallam LSL, • Duo- und Triobalken, • Brettsperrholz. Für die Berechnung der Tragfähigkeit der Verbindungsmittel dürfen charakteristische Rohdichten der Holzbauteile von mehr als 460 kg/m³ nicht in Rechnung gestellt werden, auch wenn diese größer sind. Die charakteristische Tragfähigkeit sowie der Verschiebungsmodul der ZD-Verbinder sind nach Anhang B zu berechnen. Die Bemessung erfolgt nach den am Ort des Einbaus geltenden nationalen Bestimmungen, entsprechend dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte, z. B. EN 1995-1-1. Es wird angenommen, dass die Kraft F auf die Verbindung einwirkt. Die Kraft F wirkt senkrecht zur

Längsachse des Verbinders und parallel zur Oberfläche des Holzanbauteils. WÜRTH ZD-Verbinder sind für die Verwendung in Verbindungen mit statischer oder quasi-statischer Belastung vorgesehen. WÜRTH ZD-Verbinder sind für die Verwendung in Holzkonstruktionen, die den Klimabedingungen Nutzungsklassen 1 und 2 der EN 1995-1-1 (Eurocode 5) ausgesetzt sind, vorgesehen. Erwartete Lebensdauer Unter der Voraussetzung angemessener Verwendung und Pflege beträgt die vorgesehene erwartete Lebensdauer der Verbinder 50 Jahre. Die Information zur Lebensdauer ist nicht als eine vom Hersteller oder ETA Dänemark geleistete Garantie anzusehen. Die Bezeichnung „vorgesehene erwartete Lebensdauer“ bedeutet, dass bei normaler Nutzung nach Ablauf des Zeitraums der erwarteten Lebensdauer die tatsächliche Lebensdauer weitaus höher sein kann, wenn die wesentlichen Anforderungen nicht durch starke Schäden beeinträchtigt werden.

F F

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2 Produktmerkmale und Beurteilung

ETAG- Absatz

Merkmal

Beurteilung des Merkmals

2.1 Mechanische Beständigkeit und Stabilität*)

6.1.1

Charakteristische Tragfähigkeit

Siehe Anhang B

6.1.2

Steifigkeit

Siehe Anhang B

6.1.3

Dehnbarkeit in zyklischen Tests

Keine Leistung festgelegt

2.2 Sicherheit im Brandfall

6.2.1

Brandverhalten

Die ZD-Verbinder bestehen aus Stahl der Euroklasse A1 gemäß EN 1350-1 und EU-Beschluss 96/603/EG, geändert durch EU-Beschluss 2000/605/EG

2.3 Hygiene, Gesundheit und Umwelt

6.3.1

Beeinflussung der Luftqualität

Keine gefährlichen Materialien **)

2.4 Gebrauchssicherheit

Nicht zutreffend

2.5 Lärmschutz

Nicht zutreffend

2.6 Energiewirtschaftlichkeit und

Wärmespeicherung

Nicht zutreffend

2.7 Weitere Aspekte der

Gebrauchstauglichkeit

6.7.1

Haltbarkeit

Die Verbinder weisen bei der Verwendung in Holzkonstruktionen, in denen Holz gemäß Euroklasse 5 sowie den Vorgaben der Nutzungsklassen 1 und 2 zum Einsatz kommt, eine zufriedenstellende (??) Haltbarkeit und Gebrauchstauglichkeit auf.

6.7.2

Gebrauchstauglichkeit

6.7.3

Identifikation

Siehe Anhang A

*) Siehe Seite 5 dieser Europäischen Technischen Zulassung **) Entsprechend http://europa.eu.int-/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain.htm. Zusätzlich zu den spezifischen Klauseln in dieser Europäischen Technischen Zulassung, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, können weitere Anforderungen an die Produkte, die in diesen Bereich fallen, bestehen (z.B. umgesetzte Europäische Gesetzgebung und einzelstaatliche Gesetze, Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften). Zur Einhaltung der Regelungen der EU-Bauproduktvorschrift muss diesen Anforderungen, sofern zutreffend, entsprochen werden.

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Sicherheitsgrundsätze und Teilsicherheitsbeiwerte 2.1 Mechanische Tragfähigkeit und Standsicherheit Siehe Anhang B hinsichtlich der charakteristischen Tragfähigkeit und Steifigkeit der WÜRTH ZD-Verbinder. Die charakteristischen Eigenschaften der WÜRTH ZD-Verbinder werden durch eine Kombination von Berechnungen und Tests nach Maßgabe der EOTA-Leitlinie 015 Abschnitt 5.1.1 bestimmt Diese sollten nach den am Ort des Einbaus geltenden nationalen Bestimmungen, entsprechend dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte, angewendet werden (z. B. EN 1995-1-1 Die Bemessungsmodelle erlauben die Anwendung der in Anhang A in der Tabelle auf Seite 9 beschriebenen Verbindungsmittel : • Schrauben gemäß EN 14592 oder Europäischer

Technischer Zulassung basierend auf dem CUAP 06-03/08

• Metrische Stahlbauschrauben gemäß EN ISO 4017

Hinsichtlich der Dehnbarkeit der Verbindungen wurden in zyklischen Tests keine Leistungen festgestellt. Daher wurde der Leistungsbeitrag hinsichtlich Konstruktionen in Erdbebengebieten nicht beurteilt. 2.7 Weitere Aspekte der Gebrauchstauglichkeit 2.7.1 Korrosionsschutz für Nutzungsklassen 1 und 2 In Übereinstimmung mit ETAG 015 bestehen WÜRTH ZD-Verbinder aus Stahl der Güteklasse S355 gemäß EN 10025-2 oder Baustahlguss gemäß EN 10340 (Stahlsorte G24Mn6 oder G10MnMoV6-3).

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3 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung

3.1 System des Konformitätsnachweises Das System des Konformitätsnachweises ist in

der Richtlinie des Rates 89/106/EWG (Bauproduktrichtlinie) Anhang III mit 2+ beschrieben.

a) Aufgaben des Herstellers:

(1) Werkseigene Produktionskontrolle (2) Erstprüfung des Produkts

b) Aufgaben der benannten notifizierten

Stelle: (1) Erstinspektion der Fertigungsstätte

und der werkseigenen Produktionskontrolle

(2) Fortlaufende Überwachung 3.2 Zuständigkeiten 3.2.1 Aufgaben des Herstellers 3.2.1.1 Werkseigene Produktionskontrolle

Der Hersteller verfügt über ein werkseigenes Produktionskontrollsystem und führt permanent innerbetriebliche Produktionskontrollen durch. Alle vom Hersteller berücksichtigten Grundlagen, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Richtlinien und Verfahrensanweisungen zusammenzustellen. Dieses Produktionskontrollsystem gewährleistet, dass das Produkt der Europäischen Technischen Zulassung entspricht. Der Hersteller verwendet ausschließlich Rohmaterial, das mit einschlägigen Kontrolldokumenten wie im Kontrollplan4

dargelegt geliefert wird. Angeliefertes Rohmaterial ist vor Annahme Kontrollen und Tests durch den Hersteller zu unterziehen. Die Prüfung von Material wie zum Beispiel Blech umfasst die Kontrolle der von den Lieferanten vorgelegten Inspektionsdokumente (Vergleich mit Nennwerten) durch Überprüfung der Abmessungen und der Bestimmung der Materialeigenschaften wie z.B. chemische Zusammensetzung, mechanische Eigenschaften und Stärke der Zinkbeschichtung.

4 Der Kontrollplan ist bei ETA-Dänemark hinterlegt und wird

nur den zugelassenen Stellen, die am Prozess der Erstellung des Konformitätsnachweises beteiligt sind, zur Verfügung gestellt.

Die hergestellten Bauteile werden optisch und auf ihre Abmessungen hin überprüft. Der Kontrollplan, der Bestandteil der technischen Dokumentation dieser Europäischen Technischen Zulassung ist, berücksichtigt Details zu den Abmessungen, der Art und Häufigkeit der Tests und Kontrollen, die im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführen sind. Dieser wurde vom Zulassungsinhaber und ETA Dänemark vereinbart. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle werden aufgezeichnet und ausgewertet. Die Aufzeichnungen enthalten mindestens folgende Informationen: - Bezeichnung des Produkts, des

Ausgangsmaterials und der Komponenten; - Art der Kontrolle bzw. Tests; - Herstellungsdatum des Produkts und Datum

der Produkttests bzw. der Tests des Ausgangsmaterials oder der Komponenten;

- Kontroll- bzw. Testergebnisse sowie gegebenenfalls Vergleich mit den Anforderungen;

- Unterschrift der für die werkseigene Produktionskontrolle zuständigen Person.

Die Unterlagen sind ETA Dänemark auf Anfrage vorzulegen.

3.2.1.1 Erstprüfung des Produkts

Für die Erstprüfung sind die Ergebnisse der Tests heranzuziehen, die für die Begutachtung für die Europäische Technische Zulassung durchgeführt wurden, es sei denn, es haben sich bei Produktionsanlage oder -betrieb Änderungen ergeben. In solchen Fällen muss die erforderliche Erstprüfung zwischen ETA Dänemark und der benannten Stelle abgestimmt werden.

3.2.2. Aufgaben der benannten Stellen 3.2.2.1 Erstinspektion der Fertigungsstätte und der

werkseigenen Produktionskontrolle Die zugelassene Stelle sollte sicherstellen, dass entsprechend dem Kontrollplan die Fertigungsstätte, insbesondere die Mitarbeiter und die Ausrüstung, sowie die werkseigene Produktionskontrolle, geeignet sind, eine fortlaufende und ordnungsgemäße Herstellung der Verbinder gemäß den Spezifikationen in Teil 2 zu gewährleisten.

3.2.2.2 Fortlaufende Überwachung

Die zugelassene Stelle besucht die Fertigungsstätte zur Durchführung von Routinekontrollen mindestens zweimal jährlich. Es ist zu überprüfen,

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ob das System der werkseigenen Produktionskontrolle und die vorgegebenen Fertigungsprozesse unter Berücksichtigung des Kontrollplanes eingehalten werden.

Die Ergebnisse der Produktzertifizierung und der fortlaufenden Überwachung sind auf Anfrage der Zertifizierungsstelle ETA Dänemark zur Verfügung zu stellen. Werden die Bestimmungen der Europäischen Technischen Zulassung und des Überwachungsplanes nicht mehr erfüllt, so wird das Konformitätszertifikat von der zugelassenen Stelle entzogen.

3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist an jeder Verpackung der Verbinder anzubringen. Dem Kürzel "CE" folgt die Identifikationsnummer der angegebenen Stelle, ergänzt durch folgende Informationen:

- Name bzw. Erkennungszeichen des Herstellers

- die letzten beiden Ziffern des Jahres der Anbringung der Kennzeichnung

- Kennziffer der Europäischen Technischen Zulassung

- Bezeichnung und Größe des Produkts - Nummer der ETA Richtlinie

(ETAG Nr. 015) - Nummer des EU-Konformitätszertifikats

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4 Annahmen, die zu einer positiven Bewertung der Nutzung des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck führten 4.1 Herstellung WÜRTH ZD-Verbinder werden gemäß den Bestimmungen dieser Europäischen Technischen Zulassung unter Anwendung des Herstellungsverfahrens gefertigt, das die benannte Prüfstelle bei der Inspektion der Fertigungsanlage ermittelt und in der technischen Dokumentation festgelegt hat. 4.2 Einbau Verbindungen mit WÜRTH ZD-Verbindern Anschlüsse mittels WÜRTH ZD-Verbinder gelten unter folgenden Voraussetzungen als für ihren jeweiligen Verwendungszweck geeignet: Holzbauteile • Das Holzbauteil darf unter dem WÜRTH ZD-

Verbinder keinen Ast aufweisen Stahl-Holz-Verbindungen • WÜRTH ZD-Verbinder werden mit Hilfe von

Vollgewindeschrauben an Holzbauteilen angebracht.

• In allen dafür vorgesehenen Löcher sind Schrauben gleicher Länge einzuschrauben.

• Die charakteristische Eigenschaft von Verbindungen mittels WÜRTH ZD-Verbinder ist nach der technischen Dokumentation des Herstellers, datiert 21.06.2011, zu bemessen.

• Anschlüsse mit WÜRTH ZD-Verbindern nach den am Ort des Einbaus geltenden nationalen Bestimmungen entsprechend dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte zu bemessen, z. B. EN 1995-1-1.

• Der möglicher Spalt zwischen dem Holzbauteil und der Oberfläche des ZD-Verbinders, ist wegen dem möglichen Auftreten von Kontaktspannungen auf 1mm zu begrenzen

• Die Seitefläche des Holzbauteils und die Oberfläche der Lasche müssen gegenüber der gesamten Fläche des WÜRTH ZD-Verbinders eben sein

• Die Dicke des Holzbauteils muss so groß sein, dass der Abstand zwischen dessen Kanten und den Schraubenspitzen mindestens 10mm beträgt. Die zu verwendenden Schrauben müssen einen Durchmesser von 10 mm und eine Schraubenkopfform aufweisen, die zu den Löchern der WÜRTH ZD-Verbinder passt.

4.3 Instandhaltung und Reparatur Während der vorgesehenen erwarteten Lebensdauer ist keine Instandhaltung erforderlich. Sollte eine Reparatur nötig werden, wird der WÜRTH ZD-Verbinder gewöhnlich ausgetauscht.

Thomas Bruun Manager, ETA-Danmark

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Anhang A Produktdetails und Definitionen

WÜRTH ZD-Verbinder Zweiteiliger, stirnseitig anzubringender Verbinder. Stahl der Güteklasse S355 gemäß EN 10025-2 oder aus für Bauzwecke vorgesehenem Gussstahl gemäß EN 10340 (Stahlsorte G24Mn6 oder G10MnMoV6-3). Stahl-Holz-Verbindungen mit Schrauben. Metrische Schrauben M16 10.9 sollten mit einem Anzugsdrehmoment 230 Nm angezogen werden.

Befestigungstypen und -größen

SCHRAUBEN, Durchmesser

[mm] Länge [mm] Schraubentyp

10.0 240 - 600 Schneidschrauben gemäß EN 14592 oder ETA

DURCHSTECKSCHRAUBEN, Durchmesser [mm] Länge [mm] Schraubentyp

16.0 30 – 60 Sechskantschrauben 10.9 gemäß EN ISO 4017

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Anhang B Bemessung der charakteristischen Belastbarkeit

Es wird angenommen, dass die Kräfte senkrecht zur Längsachse des Verbinders und parallel zur Oberfläche des Holzbauteils wirken Die Spezifikation gilt nur für ein komplettes Befestigungsmuster mit Schrauben gleicher Länge in allen vier Löchern des Verbinders.

Stahl-Holz-Verbindungen mit Schrauben – keine zusätzlichen Schrauben senkrecht zur Scherkraft

(B.1)

Stahl-Holz-Verbindungen mit Schrauben – zusätzliche Schrauben senkrecht zur Scherkraft

(B.2)

Die zusätzlichen Schrauben zur Befestigung senkrecht zur Scherkraft müssen mit einer Auszugskraft von:

(B.3)

bemessen sein, wobei: Fax,Rk Auszugskraft bzw. Zugfestigkeit einer Schraube,

ZDZD,Rk ax,Rk

1 ZD

3 n 1,3F F

16 0,3 t1

a (n 1)

⋅ −= ⋅ + ⋅+⋅ −

ZD,Rk ax,Rk ZDF F 3 n= ⋅ ⋅

ZDt,k ax,Rk

1 ZD

3 nF F

a (n 1) 127 t / 2 4

⋅= ⋅ ⋅ − −+

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wobei für Schrauben gemäß EN 14592

gemäß ETA für Schrauben gemäß Europäischer Technischer Zulassung auf Basis von CUAP 06-03/08

Referenzdichte von gemäß EN 14592 und Europäischer Technischer Zulassung auf Basis von CUAP 06-03/08

und d Gewindeaußendurchmesser, d = 10 mm lef Eindringtiefe des Gewindeteils der Schraube, lef = l - 24 mm ρk Charakteristische Dichte des Holzbauteils α Winkel zwischen Schraubenachse und Faserrichtung nZD Anzahl der WÜRTH ZD-Verbinder, nZD ≥ 2 t Stahlplattendicke a1 Abstand zwischen den WÜRTH ZD-Verbindern f tens,k Zugfestigkeit einer Schraube

Als Gleitmodul sollte für jeden WÜRTH ZD-Verbinder angenommen werden:

bei WÜRTH ZD-Verbindungen ohne zusätzliche Schrauben senkrecht zur Scherkraft

bei WÜRTH ZD-Verbindungen mit zusätzlichen Schrauben senkrecht zur Scherkraft serK 20 kN / mm=

serK 100 kN / mm=