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Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte Mitglied der EOTA INSTITU Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 | 1010 Wien | Austria T +43 1 533 65 50 | F +43 1 533 64 23 [email protected] | www.oib.or.at European Organisation for Technical Approvals Europäische Organisation für Technische Zulassungen Organisation Européenne pour l’Agrément Technique Europäische technische Zulassung ETA-13/0125 Handelsbezeichnung Trade name Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL, Hilti Brandschutzfüllmassse CFS-FIL, Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA Hilti Firestop Plug CFS-PL, Hilti Firestop Filler CFS-FIL, Hilti Firestop Putty Bandage CFS-P BA Zulassungsinhaber Holder of approval Hilti AG Feldkircherstrasse 100 9494 Schaan Liechtenstein Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Brandschutzsystem Stopfen für die Verwendung in Abschottun- gen Generic type and use of con- struction product Firestop Plug Kit for use in penetration seals Geltungsdauer vom Validity from 15.04.2013 bis to 14.04.2018 Herstellwerk Manufacturing plant Hilti Werk 4a Diese Europäische technische Zulassung umfasst This European technical ap- proval contains 22 Seiten inklusive 12 Anhängen 22 pages including 12 Annexes

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Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t

gemäß Ar t ikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des

Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

der Mitgliedstaaten über Bauprodukte

Mitglied der EOTAINSTITUT FÜR BAUTECHNIKÖSTERREICHISCHES

Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße 4 | 1010 Wien | AustriaT +43 1 533 65 50 | F +43 1 533 64 23 [email protected] | www.oib.or.at

European Organisation for Technical ApprovalsEuropäische Organisation für Technische ZulassungenOrganisation Européenne pour l’ Agrément Technique

Europäische technische Zulassung ETA-13/0125

Handelsbezeichnung Trade name

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL, Hilti Brandschutzfüllmassse CFS-FIL, Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA

Hilti Firestop Plug CFS-PL, Hilti Firestop Filler CFS-FIL, Hilti Firestop Putty Bandage CFS-P BA

Zulassungsinhaber Holder of approval

Hilti AG Feldkircherstrasse 100 9494 Schaan Liechtenstein

Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck

Brandschutzsystem Stopfen für die Verwendung in Abschottun-gen

Generic type and use of con-struction product

Firestop Plug Kit for use in penetration seals

Geltungsdauer vom Validity from

15.04.2013

bis to

14.04.2018

Herstellwerk Manufacturing plant

Hilti Werk 4a

Diese Europäische technische Zulassung umfasst This European technical ap-proval contains

22 Seiten inklusive 12 Anhängen 22 pages including 12 Annexes

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Seite 2 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0125, mit Geltungsdauer vom 15.04.2013 bis 14.04.2018

OIB-280-003/12-015

I RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1 Diese Europäische technische Zulassung wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik he-rausgegeben, und zwar in Übereinstimmung mit:

Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 hinsichtlich der Angleichung von Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Mitgliedsstaaten betref-fend Bauprodukte1, geändert durch die Richtlinie des Rates 93/68/EWG2 und Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates3;

Bauproduktegesetz. LGBl. V Nr. 33/1994;

Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Ansuchen, die Erstellung und Gewährung von Eu-ropäischen technischen Zulassungen gemäß Anhang zur Kommissionsentscheidung

94/23/EG4;

− Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für „Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall: Teil 2: Abschottungen

2 Das Österreichische Institut für Bautechnik ist bevollmächtigt zu überprüfen, ob die Bestimmun-gen dieser Europäischen technischen Zulassung eingehalten werden. Die Überprüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Trotzdem verbleibt die Verantwortung dafür, dass die Produkte der Euro-päischen technischen Zulassung entsprechen und sie für den beabsichtigten Zweck geeignet sind, beim Inhaber der Europäischen technischen Zulassung.

3 Diese Europäische technische Zulassung darf nur an die auf Seite 1 erwähnten Erzeuger oder

Vertreter von Erzeugern oder an die im Rahmen dieser Europäischen technischen Zulassung genannten Herstellwerke übertragen werden.

4 Diese Europäische technische Zulassung kann vom Österreichischen Institut für Bautechnik zu-

rückgezogen werden, insbesondere nachdem dieses von der Kommission auf Grundlage von Ar-tikel 5 (1) der Richtlinie des Rates 89/106/EWG verständigt wurde.

5 Die Vervielfältigung dieser Europäischen technischen Zulassung, einschließlich ihrer Übertra-

gung auf elektronischem Weg, hat vollständig zu erfolgen. Es kann jedoch mit schriftlicher Zu-stimmung des Österreichischen Instituts für Bautechnik auch eine teilweise Vervielfältigung erfol-gen. In diesem Fall muss die teilweise Vervielfältigung als solche gekennzeichnet werden. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen nicht in Widerspruch zur Europäischen techni-schen Zulassung sein oder sie missbrauchen.

6 Die Europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer offiziellen Sprache

herausgegeben. Diese Version entspricht der innerhalb der EOTA zirkulierenden Version. Über-setzungen in andere Sprache müssen als solche gekennzeichnet sein.

1 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 40, 11.02.1989, S. 12 2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 220, 30.08.1993, S. 1 3 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 284, 31.10.2003, S. 1 4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 17, 20.01.1994, S. 34

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Seite 3 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0125, mit Geltungsdauer vom 15.04.2013 bis 14.04.2018

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II BESONDERE BEDINGUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG 1. Definition des Produktes und vorgesehener Verwendungszweck 1.1 Definition des Bauproduktes

Diese Europäische technische Zulassung bezieht sich auf ein Brandschutzsystem Stopfen be-stehend aus Brandschutzstopfen (bezeichnet als Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL) und BS Füllmasse (bezeichnet als Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL), die verwendet werden, um Brandschutzabschottungen durchzuführen. In einigen Fällen wird zusätzlich eine BS Puttyban-dage (bezeichnet als Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA) verwendet (Details siehe An-hang 2). Der Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL ist konisch geformt und in verschiedenen Größen verfüg-bar. Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL ist eine intumeszierende Füllmasse in der Kartusche oder in der Folienverpackung. Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA wird als 3 mm dicke und 100 mm breite Bandage in Form einer Rolle geliefert. Für eine Beschreibung der Installation des Brandschutzsystem Stopfen siehe Kapitel 4.3.

1.2 Vorgesehener Verwendungszweck

Der vorgesehene Verwendungszweck der Hilti Brandschutzsystem Stopfen Komponenten ist die Wiederherstellung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Leichtbauwänden, Massivbauwänden und Decken in Massivbauweise an den Stellen, wo diese von Versorgungsleitungen durch-drungen werden. Anhang 2 gibt Details zu den Abschottungen. Diese ETA deckt installierte Baugruppen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Anhang 2 ab. Hilti Brandschutzsystem Stopfen Komponenten sind für Umweltbedingungen geschaffen, die nach Verwendungskategorie Y1 definiert sind, in Übereinstimmung mit EOTA TR 024. Obwohl die Abschottungen nur für Innenanwendungen gedacht sind, können diese während des Bauprozesses, solange die Außenhaut des Gebäudes noch nicht geschlossen wurde, ex-tremeren Bedingungen für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt sein. In diesem Fall sollen Vor-kehrungen getroffen werden, um die ausgesetzten Abschottungen gemäß den Anweisungen des Herstellers zu schützen. Die Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung beruhen auf einer angenom-menen Nutzungsdauer des Brandschutzsystem Stopfen von 10 Jahren, sofern die Bedingun-gen in den Abschnitten 4 und 5 in Bezug auf Herstellung, Installation, Betrieb und Instandset-zung erfüllt sind. Die Angaben über die Nutzungsdauer können nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts in Bezug auf die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer anzusehen. Die tatsächliche Le-bensdauer kann bei Einhaltung des vorgesehenen Gebrauchs ohne größere Beeinträchtigung der wichtigen Anforderungen beträchtlich länger sein.

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2. Produktmerkmale und Nachweisverfahren

Die Prüfungen zur Identifizierung sowie die Beurteilung der Brauchbarkeit hinsichtlich der we-sentlichen Anforderungen wurden gemäß der „ETA Leitlinie Nr. 026-Teil 2“ betreffend „Ab-schottungen" durchgeführt.

ETAG Punkt

Nr.

ETA Punkt

Nr.

Eigenschaft Beurteilung der Eigenschaft

Brandschutz

2.4.1 2.1 Brandverhalten Klasse E gem. EN 13501-1:2010

2.4.2 2.2 Feuerwiderstand Siehe 2.2 und Anhang 2

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

2.4.3 2.3 Luftdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt

2.4.4 2.4 Wasserdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt

2.4.5 2.5 Freisetzung gefährlicher Stoffe VOC Zertifikat

Nutzungssicherheit

2.4.6 2.6 Mechanische Festigkeit und Standsi-cherheit

Keine Leistung festgestellt

2.4.7 2.7 Festigkeit gegenüber Stoß/Bewegung Keine Leistung festgestellt

2.4.8 2.8 Haftfestigkeit Keine Leistung festgestellt

Schallschutz

2.4.9 2.9 Luftschalldämmung CFS-PL Rw (C;Ctr): 54 (0;-6)

Energieeinsparung und Wärmeschutz

2.4.10 2.10 Wärmeschutztechnische Eigenschaften λ=0,089W/mK

2.4.11 2.11 Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt

Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck

2.4.12 2.12 Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglich-keit

Elektrischer Durchgangswi-derstand: 2,17E+9 (± 0.5) Ωcm;

Elektrischer Oberflächenwi-derstand: 49,6E+9 (± 10) Ω

Y1 (-5 °C, +70 °C)

2.1 Brandverhalten

Hilti Brandschutzsystem Stopfen Komponenten CFS-PL, CFS-FIL und CFS-P BA erfüllen die Anforderungen zum Brandverhalten der Klasse E gemäß EN 13501-1:2010.

2.2 Feuerwiderstand

Der Feuerwiderstand gemäß EN 13501-2 von Abschottungen, ausgeführt mit Brandschutzsys-tem Stopfen Komponenten, ist in Anhang 2 wiedergegeben.

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2.3 Luftdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt

2.4 Wasserdurchlässigkeit

Keine Leistung festgestellt

2.5 Gefährliche Stoffe Laut der Erklärung des Herstellers wurden die Produktspezifikationen mit der Liste der gefährli-chen Stoffe der Europäischen Kommission verglichen, um sicherzustellen, dass das Produkt keine derartigen Stoffe über den zulässigen Grenzwerten enthält. Eine diesbezügliche schriftliche Erklärung wurde vom Zulassungsinhaber vorgelegt. Anmerkung: Zusätzlich zu den in dieser ETA enthaltenen speziellen Punkten in Bezug auf ge-fährliche Substanzen kann es auch andere Anforderungen geben, die auf die Produkte im Gel-tungsbereich der ETA anwendbar sind (z.B. transponierte Europäische Gesetzgebung und na-tionale Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um den Bestimmun-gen der Bauproduktenrichtlinie zu entsprechen, müssen auch diese Anforderungen erfüllt wer-den, soweit sie anwendbar sind.

2.6 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Schottgrößen sind klein, so dass keine Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind.

2.7 Festigkeit gegenüber Stoß / Bewegung

Siehe 2.6

2.8 Haftfähigkeit

Siehe 2.6

2.9 Luftschalldämmung

Prüfberichte zur Schalldämmung gemäß EN ISO 140-3 wurden zur Verfügung gestellt. Die akustischen Tests wurden an einer flexiblen Wand, die beidseitig mit einer Doppellage von 15,8 mm (5/8“) starken Gipskartonplatten beplankt wurde, ausgeführt. Der Hohlraum zwischen den Gipskartonplatten wurde mit 100 mm (4“) Mineralwolle gefüllt.

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL wurde in einem Leerschott getestet. Die Schallcharakteristik der Wand wurde vor einer Öffnung von Ø 114,5 (4-1/2”) mit einer eingefügten Metallhülse von Ø 114,5 mm gemessen. Die Hülse wurde entweder auf einer Seite (Einzel-Stopfen) oder beid-seitig (Doppel-Stopfen) verschlossen. Als Schalldämmung des Bauteiles wurde bestimmt für:

Einzel-Stopfen: Rw (C; Ctr ) = 54 (0; -6).

Doppel-Stopfen: Rw (C; Ctr ) = 54 (-1; -7).

Rw: bewertetes Schalldämm-Maß - Einzahlangabe - angegeben mit Spektrumsanpassungs-werten C und Ctr

2.10 Wärmeschutztechnische Eigenschaften

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL wurden gemäß EN 12667 getestet. Wärmeleitfähigkeit λ = 0,089 W/mK und Wärmebeständigkeit R = 0,563 m2K/W.

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2.11 Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt.

2.12 Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit 2.12.1 Dauerhaftigkeit

Hilti Brandschutzstopfen Systemkomponenten erfüllen die Anforderungen der Nutzungskatego-rie Y1, gemäß ETAG 026-2, Punkt 1.2. Da die Anforderungen für Typ Y1 erfüllt sind, sind die An-forderungen für die Typen Y2, Z1 und Z2 ebenfalls erfüllt.

Type Y1: Produkte für den Einsatz bei Temperaturen zwischen -5 ° C und + 70 ° C unter Einwirkung von UV-Strahlung aber ohne Regen.

Type Y2: Produkte für den Einsatz bei Temperaturen zwischen -5 °C und + 70°C aber ohne Einwirkung von Regen oder UV-Strahlung

Type Z1: Produkte die zur Verwendung bei inneren Bedingungen mit hoher Feuchtigkeit vor-gesehen sind, ausgenommen Temperaturen unter 0 ° C.5

Type Z2: Produkte die zur Verwendung bei inneren Bedingungen mit Feuchtigkeit anderer Klassen als der Z1 vorgesehen sind, ohne Temperaturen unter 0 ° C.

2.12.2 Gebrauchstauglichkeit 2.12.2.1 Elektrische Eigenschaften

Elektrischer Durchgangswiderstand (gemäß DIN IEC 60093 (VDE 0303 Teil 30):1993-12):

Mittelwert: CFS-PL: 2.17E+9 cm (± 0.5)

Elektrischer Oberflächenwiderstand (gemäß DIN IEC 60093 (VDE 0303 Teil 30):1993-12):

Mittelwert: CFS-PL: 49,6E+9 cm (± 10 ) 3. Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung 3.1 Bescheinigung des Konformitätssystems

Gemäß der Entscheidung 1999/454/EG der Europäischen Kommission6 gilt System 1 für die Konformitätsbescheinigung. Dieses System der Konformitätsbescheinigung wird wie folgt definiert: System 1: Konformitätszertifizierung des Produktes durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle auf Grundlage von:

a) Aufgaben des Herstellers:

1) Werkseigene Produktionskontrolle 2) Zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller in

Übereinstimmung mit einem Kontrollplan

5 Diese Anwendungen gelten für Feuchtigkeit in Innenräumen gemäß Klasse 5 nach EN ISO 13788 6 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 178, 14.7.1999, S. 52

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b) Aufgaben der notifizierten Stelle:

3) Erstprüfung des Produktes 4) Erstprüfung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle 5) Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produkti-

onskontrolle

3.2 Verantwortlichkeiten 3.2.1 Aufgaben des Herstellers 3.2.1.1 Werkseigene Produktionskontrolle

Der Hersteller hat die ständige Eigenüberwachung der Produktion durchzuführen. Alle vom Her-steller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftli-cher Betriebs- und Verfahrensanweisungen einschließlich von Unterlagen über die erzielten Er-gebnisse festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem muss sicherstellen, dass das Produkt mit dieser Europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. Der Hersteller darf nur die in der technischen Dokumentation dieser Europäischen technischen Zulassung angeführten Bestandteile verwenden. Die werkseigene Produktionskontrolle und die Maßnahmen des Zulassungsinhabers für nicht selbst hergestellte Bestandteile haben dem Kontrollplan7 dieser Europäischen technischen Zu-lassung zu entsprechen, welcher Teil der technischen Dokumentation dieser Europäischen tech-nischen Zulassung ist. Der Kontrollplan wird im Rahmen des werkseigenen Produktionskontroll-systems des Herstellers erstellt und beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und gemäß den Be-stimmungen des Kontrollplans zu evaluieren

3.2.1.2 Sonstige Aufgaben des Herstellers Zusätzliche Information Der Hersteller muss ein technisches Datenblatt und eine Montageanleitung mit den folgenden Mindestinformationen vorlegen (soweit zutreffend): technisches Datenblatt:

Anwendungsgebiet: Bauelemente, in denen das Produkt installiert werden kann, Art und Eigenschaften der

Bauelemente wie minimale Dicke, Dichte und – im Falle von Leichtbau - die baulichen Anforderungen.

Versorgungsleitungen, die das Bauelement durchdringen, Art und Eigenschaften der Lei-tungen, Material, Durchmesser, Dicke etc. bei Rohren einschließend Dämmstoffe.

Notwendige/erlaubte Unterstützungen/Fixierungen (z.B. Kabeltrasse), Trennelemente etc. Design der Abschottung(en) einschließlich Grenzwerte in der Größe, Mindestdicke,

Trennelemente etc. der Abschottung(en) Definition von Nebenprodukten (z.B. Füllmaterial) mit klarem Hinweis, ob diese allgemein

oder spezifisch sind. Umweltbedingungen abgedeckt durch die ETA.

7 Der Kontrollplan ist ein vertraulicher Teil der Europäischen technischen Zulassung und wird nur der notifizierten

Stelle oder am Konformitätsverfahren beteiligten Stellen übermittelt.

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Montageanleitung:

Zu befolgende Schritte Vorgehen bei Nachrüstung Festlegungen zu Wartung, Reparatur und Austausch

Der Hersteller hat auf der Grundlage eines Vertrags, eine Behörde, die für Aufgaben in Ab-schnitt 3.1. den Bereich der Abschottungen, Maßnahmen nach 3.3. festzulegen zertifiziert ist auszuwählen. Zu diesem Zweck soll der Kontrollplan nach Abschnitt 3.2.1.1. und 3.2.2. vom Hersteller an die zugelassene Stelle übergeben werden. Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung abzugeben die besagt, dass das Bauprodukt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung steht.

3.2.2 Aufgaben der notifizierten Stelle

Die notifizierte Stelle führt folgende Aufgaben durch Erstprüfung des Produktes. Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle. Laufende Überwachung, Bewertung und Zulassung der werkseigenen Produktionskontrol-

legemäß den Bestimmungen des Kontrollplans dieser Europäischen technischen Zulas-sung.

Die notifizierte(n) Stelle(n) hat (haben) die wesentlichen Punkte der oben genannten Aufgaben aufzuzeichnen und die erzielten Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Die vom Hersteller beteiligte notifizierte Produktzertifizierungsstelle soll eine EC-Konformitätsbescheinigung unter Angabe der Übereinstimmung der Produktkonformität mit den Bestimmungen der Europäischen technischen Zulassung ausstellen. Wenn die Bestimmungen der Europäischen technischen Zulassung und des Kontrollplans nicht mehr erfüllt werden, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zu entziehen und unverzüglich das Österreichische Institut für Bautechnik davon in Kenntnis zu setzen.

3.3 CE Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Produkt selbst, auf einem darauf angebrachten Etikett, der Verpackung oder den kommerziellen Begleitpapieren der Bestandteile des Produktes anzubrin-gen. Auf die Buchstaben „CE“ haben die Kennnummer der befassten notifizierten Stelle sowie die folgenden weiteren Informationen zu folgen:

Name oder Zeichen und Adresse des Zulassungsinhabers die letzten beiden Ziffern des Jahres, in welchem die CE-Kennzeichnung erfolgte Nummer des EG Konformitätszertifikats für das Produkt Nummer der Europäischen technischen Zulassung Nummer der ETAG (ETAG N° 026 Teil 2) Name und Verwendungszweck des Produktes “siehe ETA-13/0125 für relevante Kriterien ”

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4 Annahmen, unter welchen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Ver-wendungszweck positiv beurteilt wurde

4.1 Allgemein 4.1.1 Für die Auswertung des Feuerwiderstandes der Abschottung bei Verwendung des Hilti Brand-

schutzsystem Stopfen gemäß Anhang 2 ist anzunehmen, dass

die Installation der Abschottung keine Auswirkungen auf die umgebenden Bauelemente hat, auch im Falle eines Feuers

die Anlagen derart an den angrenzenden Bauelementen befestigt sind (nicht an der Schot-tung), dass sie in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften im Brandfall die Schottung keiner zusätzlichen mechanischen Belastungen aussetzen

die Unterstützung der Anlagen für den erforderlichen Klassifizierungszeitraum aufrechter-halten wird

Rohrpost, Druckluft, usw. im Brandfall abgeschaltet werden 4.1.2 Diese Europäische technische Zulassung nimmt in keinster Weise Bezug auf Risiken, die in

Verbindung mit der Emission gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase bei einem Versagen der Rohre im Falle eines Brandes auftreten können, auch bestätigt sie nicht die Vermeidung der Übertragung von Feuer durch Wärmeübertragung über das Medium in den Rohrleitungen.

4.1.3 Diese Europäische technische Zulassung überprüft nicht die Vermeidung von Zerstörung an-

grenzender Bauteile mit raumabschließender Funktion oder der Rohre selbst aufgrund von Kräften, die durch bei extremen Temperaturen auftretenden Verformungen verursacht werden. Diese Risiken sind durch entsprechende Maßnahmen bei der Gestaltung oder der Installation der Rohrleitungen einzuplanen. Die Montage oder Aufhängung der Rohre bzw. Elektrokabel oder der Auslegung der Rohr- bzw. Elektroleitungen sind in einer Weise umzusetzen, dass die Versorgungsleitungen und die feuer-festen Bauteile für mindestens den Zeitraum funktional bleiben, der im Anhang 2 angegebenen relevanten Feuerwiderstandsklasse entspricht.

4.1.4 Die Haltbarkeitsbeurteilung berücksichtigt keine möglichen Auswirkungen auf die Abschottung

von Substanzen, welche durch die Rohrwände eindringen könnten. 4.2 Herstellung

Hilti Brandschutzsystem Stopfen Komponenten werden in Übereinstimmung mit den beim Ös-terreichischen Institut für Bautechnik hinterlegten Herstellungsvorgaben hergestellt. Die Europäische technische Zulassung wurde auf Grundlage abgestimmter Daten /Informationen für das Produkt erteilt, die beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinter-legt sind und das Produkt als geprüft und beurteilt identifizieren. Änderungen am Produkt oder am Herstellungsverfahren, die die hinterlegten Daten/Informationen verfälschen könnten, müs-sen dem Österreichsichen Institut für Bautechnik mitgeteilt werden, bevor die Änderungen vor-genommen werden. Das Österreichische Institut für Bautechnik wird darüber entscheiden, ob sich solche Änderungen auf die ETA und folglich die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung auf Ba-sis der ETA auswirken, und falls ja, ob eine zusätzliche Beurteilung oder Änderung der ETA notwendig ist.

4.3 Montage

Die Anordnung und Montage des Hilti Brandschutzsystem Stopfen wird in Übereinstimmung mit den Angaben in Anhang 2 und 3 für die Abschottung(en) durchgeführt.

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5 Vorgaben für den Hersteller 5.1 Verpackung, Transport und Lagerung

In den Begleitpapieren und/oder auf der Verpackung muss der Hersteller Auskunft über Trans-port und Lagerung geben. Zumindest Folgendes muss angegeben werden: Lagertemperatur, Art der Lagerung, maximale Lagerdauer und die erforderlichen Daten in Bezug auf minimale Temperatur für Transport und Lagerung

5.2 Verwendung, Instandhaltung, Reparatur Die Feuerbeständigkeit der Abschottungen, die mit dem Hilti Brandschutzsystem Stopfen aus-geführt sind, soll nicht durch Änderungen an Gebäuden oder Bauteilen negativ beeinträchtigt werden. Die Beurteilung der Brauchbarkeit für den Einsatz beruht auf der Annahme, dass beschädigte Schottungen ersetzt oder repariert werden. Es wird weiters angenommen, dass der Austausch von Komponenten bei der Wartung oder Reparatur unter Verwendung von Materialien vorge-nommen wird, die durch die Europäische technische Zulassung spezifiziert sind.

Im Namen des Österreichischen Instituts für Bautechnik

Rainer Mikulits Geschäftsführer

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ANHANG 1

PRODUKTBESCHREIBUNG & PRODUKTLITERATUR

1.1 Produkt

Eine detaillierte Spezifikation der unten aufgeführten Produkte ist in dem Dokument “Identifika-tion / Produktspezifikation in Bezug auf die Europäische technische Zulassung ETA-13/0125 - Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL, Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL, Hilti Brandschutzputty-bandage CFS-P BA” gegeben, das ein nicht öffentlicher Teil dieser ETA ist.

1.1.1 Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL

Brandschutzstopfen sind konisch geformt und in verschiedenen Größen erhältlich. Der Kontroll-plan ist im Dokument "Kontrollplan definiert gemäß der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0125 – Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL" hinterlegt, welches ein nicht öffentlicher Teil dieser ETA ist.

1.1.2 Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-PL

Die BS Füllmasse ist als Kartusche (310 ml) oder als Folienbeutel (580 ml) erhältlich.

Der Kontrollplan ist in dem Dokument „Kontrollplan definiert gemäß der Europäischen techni-schen Zulassung ETA-13/0099 – Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL", das ein nicht-öffentlicher Teil dieser ETA ist.

Geeignetes Auspressgerät:

Hilti CFS-DISP / CS 201-P1 (für 310 ml Kartusche)

Hilti CS 270-P1 (für 580 ml Folienbeutel)

1.1.3 Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA

Die Brandschutzputtybandage wird mit 100 mm Breite, 3 mm Höhe und 5 m in Länge auf einer Rolle geliefert.

Der Kontrollplan ist in dem Dokument „Kontrollplan definiert gemäß der Europäischen techni-schen Zulassung ETA-13/0099 – Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA", das ein nicht öf-fentlicher Teil dieser ETA ist.

1.2 technische Produktliteratur

technisches Datenblatt Hilti Brandschutzsystem Stopfen CFS-PL inklusive aller Systemkompo-nenten

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OIB-280-003/12-015

Anhang 2

FEUERWIDERSTANDSKLASSIFIZIERUNG DER ABSCHOTTUNGEN AUS DEN SYSTEM KOMPO-NENTEN HILTI BRANDSCHUTZSTOPFEN CFS-PL, HILTI BRANDSCHUTZFÜLLMASSE CFS-FIL

UND HILTI BRANDSCHUTZPUTTYBANDAGE CSF-P BA

2.1 Allgemeine Informationen

2.1.1 Wand/Decken Konstruktionen

a) Leichtbauwand:

Die Wand muss eine Mindestdicke von 100 mm aufweisen und besteht aus einem Holz- oder Stahlständerwerk, welches auf beiden Seiten mit mindestens zwei Lagen von 12,5 mm dicken Platten gemäß EN 520 Typ F bekleidet ist.

Bei einer Stahlständerkonstruktion muss der Raum zwischen den Platten im Bereich der Schot-tung nicht vollständig mit Isoliermaterial gefüllt werden. Dennoch muss die Wand gemäß den Vorgaben errichtet werden.

Bei Holzstützen muss ein Mindestabstand von 100 mm der Schottung zu jeder Stütze eingehalten werden und der Spalt zwischen Stütze und Schott muss mit einer Isolierung der Klasse A1 oder A2 (gemäß EN 13501-1) verschlossen werden.

b) Massivwand:

Die Wand muss eine Mindestdicke von 100 mm aufweisen und aus Beton, Porenbeton oder Mauerwerk mit einer Mindestdichte von 600 kg/m3 bestehen.

c) Massivdecke:

Die Decke muss eine Mindestdicke von 150 mm aufweisen und aus Beton, Porenbeton oder Mauerwerk mit einer Mindestdichte von 600 kg/m3 bestehen.

Die Wände/Decken müssen in Übereinstimmung mit EN 13501-2 für die erforderliche Feuerwider-standsdauer eingestuft sein oder die Anforderungen des relevanten Eurocodes erfüllen. Diese ETA gilt nicht für die Verwendung des Produkts als Abschottung in Sandwichkonstruktionen.

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2.1.2 Aufleistung

Die Tiefe der Abschottung beträgt mindestens 150 mm unabhängig von der Dicke der Wand oder Decke. Im Falle von Wänden oder Decken mit Dicken von weniger als 150 mm muss eine Aufleistung verwendet werden.

Aufleistung: rechteckige Platten aus Gipskarton- oder Kalziumsilikatplatten werden in der Größe 2xWA+W also 2x 100mm (=200mm) plus dem Durchmesser des Stopfens (W, fig. 1c) um den Durch-bruch in der notwendigen Anzahl an Lagen installiert. Die Aufleistungen sind jeweils an beiden Wand-seiten und in gleicher Stärke aufzubringen (Abbildung 1a).

Es wurde nachgewiesen, dass eine innere Rahmung nicht notwendig ist.

a b c

Abbildung 1: Aufleistung und Positionierung der Abschottung in Wand und Decke

A Hilti Brandschutzprodukt

E Bauelement

(Massiv-/ Leichtbauwandkonstruktion, Decke)

E1 Stützrahmen

tA Dicke der Schottung

tE Dicke des Bauelements

W Durchmesser der Schottung

WA Breite des Rahmens, 100 mm

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2.1.3 Abschottungstypen

2.1.3.1 Abschottungstyp - BS Füllmasse

Spalte zwischen Versorgungsleitun-gen und Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A) werden mit Hilti Brand-schutzfüllmasse CFS-FIL (A1), in ei-ner Tiefe von 20 mm, verfüllt.

Abbildung 2: Abschottungstyp A1

2.1.3.2 Abschottungstyp - BS Puttybandage 2x

Lücken zwischen Versorgungslei-tungen und Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A) sind mit Hilti Brand-schutzfüllmasse CFS-FIL (A1) in ei-ner Tiefe von 20 mm verfüllt.

Zwei Schichten von Hilti Brand-schutzputtybandage CFS-P BA (A2) werden um die Versorgungslei-tung(en) gewickelt.

Abbildung 3: BS Füllmasse (A1) plus 2 BS Puttyban-dageschichten (A2)

Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA muss mit dem Netz nach außen/oben aufgebracht werden.

Für Deckenanwendungen ist es nur an der Oberseite anzubringen.

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2.1.4 Abstandsvorgaben

Abstände gelten für Wand- und Deckenschottung.

Mindestabstände in mm (siehe Abbildung):

s1 = 0 (Abstände zwischen Kabeln und Laibung) s2 = 0 (Abstände zwischen Kabeln) s20, 21, 22 = 0 Ø<16 mm

s20 = 0 Ø>16 mm (Abstände zwischen Elektroinstallationsrohren)

s21, 22 = 20 Ø>16 mm

(Abstände von Leerrohren zu anderen Versor-gungsleitungen oder Laibungskanten)

A

w

s1

s1

s20s21

s22

s2s2

s2

2.2 Massiv- oder Leichtbauwände gemäß 2.1.1 - Mindestwandstärke 100 mm

2.2.1 Leerschott (keine Versorgungsleitungen) *

Konstruktionsdetails für Symbole und Abkürzungen siehe Anhang 4.1

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A) in einer tA ≥ 150 mm dicken Schottung; zentriert in der Wand (E), Aufleistung (E1) gemäß Ziffer 2.1.2.

Der Hilti Brandschutzstopfen kann direkt oder alter-nativ indirekt innerhalb einem PVC Kunststoffrohr (2 mm Wandstärke; 150 mm lang, bündig zur Wand) in die Wand eingesteckt werden. Letztere Installation kann auch für nachfolgende Kabelbelegungen ein-gesetzt werden.

Abbildung 4: Leerschott

Klassifizierung

Schottgröße Ø: 52 bis 250 mm EI 120

* Werden zu einem späteren Zeitpunkt Versorgungsleitungen durch das Leerschott geführt, dürfen nur diese aus den unten stehenden Tabellen verwendet werden, die die Klassifizierung erfüllen.

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2.2.2 Abschottung Versorgungsleitungen

Schottgröße Ø: 52 bis 250 mm

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A), Schottdicke tA ≥ 150 mm

Schottung zentriert in der Wand (E)

Aufleistung (E1) entsprechend 2.1.2

An der Wand ist die erste Unterstützungskonstruktion für Leitungen nach 250 mm gemessen von der Aufleistung anzubringen.

Abkürzung Beschreibung

A, A1, A2,…

Brandschutzprodukte: A BS Stopfen A1 BS Füllmasse A2 BS Puttybandage

C1, C2, C3 C1 Versorgungsleitung C2 Einzelkabel C3 Kabelbündel

E, E1, E2,… Bauelemente

tE Dicke der Bauelemente

Abbildung 6: Wandabschottung

2.2.2.a) Kabel

Konstruktionsdetails

Abkürzungen siehe Abbildung 6

Versorgungsleitungen C2, C3

Abschottungstypen:

BS Füllmasse (A1, 2.1.3.1)

BS Puttybandage 2x (A2, 2.1.3.2)

Alle Kabeltypen die zurzeit und regelmäßig bei Baumaßnahmen in Europa (z.B. Energie, Kontrolle, Signal, Telekommunikation, Daten, optische Faserkabel, mit oder ohne Kabelunterstützung) verwen-det werden.

Abschottungstyp BS Füllmasse

BS Füllmasse+

BS Putty 2x

Alle Mantelleitungen: Klassifizierung

Kabel:

Ø ≤ 21 mm

Kabelbündel

≤ Ø 100 mm; Ø Einzelkabel ≤ 21 mm

EI 120 -

21 < Ø ≤ 50 mm El 90 El 120

50 < Ø ≤ 80 mm EI 90/

E 120 -

Nicht ummantelte Kabel (Drähte):

Ø ≤ 24 mm

El 60/

E 120 -

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2.2.2.b) Kleine Elektroinstallationsrohre

Konstruktionsdetails

Abkürzungen siehe Abbildung 6

Versorgungsleitungen – C1

Abschottungstyp:

BS Füllmasse (A1, 2.1.3.1)

Abschottungstyp BS Füllmasse

Klassifizierung

Ø ≤ 16 mm, Wandstärke ≥ 1 mm, linear ausgerichtet, mit oder ohne Kabel, Min-destabstand zu einander = 0 mm

Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff EI 120 U/U

Elektroinstallationsrohre aus Stahl EI 120 C/U

2.2.2.c) Elektroinstallationsrohre

Konstruktionsdetails

Abkürzungen siehe Abbildung 6

Versorgungsleitungen – C1

Abschottungstyp:

BS Füllmasse (A1, 2.1.3.1)

Abschottungstyp BS Füllmasse

Durchmesser [mm] Klassifizierung

*PO *PVC

Flexible Elektro-installationsrohre

mit und ohne Kabel 16 - 40 16 - 32

Starre Elektro-installationsrohre

Wanddicke:

*PO: 1,55 bis 2,30 mm

*PVC: 1,90 bis 2,80 mm

mit und ohne Kabel 16 - 40 16 - 40

Bündel aus festen oder fle-xiblen Leitungen,

Einzelleitung: Ø ≤ 20 mm mit und ohne Kabel ≤ 100

EI 120 U/U

*PO: Polyolefin (PE, PP, PPE, PPO); *PVC: Polyvinylchloride

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2.3 Massivdecke gemäß 2.1.1, Mindestdeckenstärke 150 mm

2.3.1 Leerschott (keine Versorgungsleitungen) *

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A) mit einer Schottdicke von tA ≥ 150 mm, schließen bündig mit der Laibung der Decke (E);

Aufleistung (E1) entsprechend 2.1.2.

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A) an jeder Seite

Schottdicke tA ≥ 150 mm

Abkürzungen siehe 2.1.2 Abbildung 1

W: Ø der Abschottung, Schottgröße

Abbildung 7: Leerschott Decke

Klassifikation

Schottgröße Ø: 52 bis 250 mm EI 120

* Werden zu einem späteren Zeitpunkt Versorgungsleitungen durch das Leerschott geführt, dürfen nur diese aus den unten stehenden Tabellen verwendet werden, die die Klassifizierung erfüllen..

2.3.2 Abschottung Versorgungsleitungen

Schottgröße: Ø 52 bis Ø 250 mm

Hilti Brandschutzstopfen CFS-PL (A), Schottdicke tA ≥ 150 mm,

An der Decke beträgt die maximale Distanz für die erste Unterstützungskonstruktion 250 mm.

Abkürzung Beschreibung

A, A1, A2,..

Brandschutzprodukte: A BS Stopfen A1 BS Füllmasse A2 BS Puttybandage

C1, C2, C3 C1 Versorgungsleitung C2 Einzelkabel C3 Kabelbündel

E, E1, E2,… Bauelemente

tE Dicke der Bauelemente

Abbildung 8: Deckenabschottung

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2.3.2.a) Kabel

Konstruktionsdetails

Illustration Abbildung 8

Versorgungsleitungen C2, C3

Abschottungstyp:

BS Füllmasse (A1, 2.1.3.1)

Alle Kabeltypen die zurzeit und regelmäßig bei Baumaßnahmen in Europa (z.B. Energie, Kontrolle, Signal, Telekommunikation, Daten, optische Faserkabel, mit oder ohne Kabelunterstützung) verwendet werden.

Abschottungstyp BS Füllmasse

Alle Mantelleitungen: Klassifikation

Ø ≤ 21 mm

Kabelbündel

≤ Ø 100 mm; Ø Einzelkabel ≤ 21 mm

21 < Ø ≤ 50 mm

El 120

50 < Ø ≤ 80 mm El 90 /

E 120

Nicht-ummantelte Kabel (Drähte):

Ø ≤ 24 mm

El 30 /

E 120

2.3.2.b) Kleine Elektroinstallationsrohre

Konstruktionsdetails

Illustration Abbildung 8

Versorgungsleitung – C1

Abschottungstyp:

BS Füllmasse (A1, 2.1.3.1)

Abschottungstyp BS Füllmasse

Klassifizierung

Ø ≤ 16 mm, Wandstärke ≥ 1 mm, linear ausgerichtet, mit oder ohne Kabel, mit oder ohne Kabelunterstützung, Mindestabstand zu einander = 0 mm

Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff EI 120 U/U

Elektroinstallationsrohre aus Stahl EI 120 C/U

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2.3.2.c) Elektroinstallationsrohre

Konstruktionsdetails

Illustration Abbildung 8

Versorgungsleitung – C1

Abschottungstyp:

BS Füllmasse (A1, 2.1.3.1)

Abschottungstyp BS Füllmasse

Durchmesser [mm] Klassifizierung

*PO *PVC

Flexible Elektro-installationsrohre

mit und ohne Kabel 16 - 40 16 - 32

Starre Elektro-installationsrohre

Wanddicke:

*PO: 1,55 bis 2,30 mm

*PVC: 1,90 bis 2,80 mm

mit und ohne Kabel 16 - 40 16 - 40

Bündel von starren und flexib-len Rohren,

Einzelleitungen: Ø ≤ 20 mm mit und ohne Kabel ≤ 100

EI 120 U/U

*PO: Polyolefin (PE, PP, PPE, PPO); *PVC: Polyvinylchloride

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Anhang 3

MONTAGE DES PRODUKTES UND DER ZUSATZPRODUKTE

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Anhang 4

Abkürzungen und Bezugsdokumente

4.1 Abkürzungen in den verwendeten Zeichnungen

Abbreviation Description Abbreviation Description

A, A1, A2,.. Brandschutzprodukte tA Dicke der Abschottung

C, C1, C2,.. Versorgungsleitungen tE Dicke der Bauelemente

E, E1, E2,… Bauelemente (Wand, Decke)

w Ø der Abschottung

s1, s2, sn Abstände

4.2 Referenzen zu Standards, erwähnt in der ETA:

DIN IEC 60093 (VDE 0303 Teil 30) Prüfverfahren für Elektroisolierstoffe; Spezifischer Durchgangswiderstand und spezifischer Oberflächenwiderstand von festen, elektrisch isolierenden Werkstoffen

EN 1026 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Prüfverfahren

EN 1366-3 Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Teil 3: Abschottungen

EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassi-fizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassi-fizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen

EN ISO 140-3 Akustik - Bestimmung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen aus Schallin-tensitätsmessungen - Teil 3: Messungen bei niedrigen Frequenzen im Prüfstand

EN ISO 140-10 Akustik - Bestimmung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen aus Schallin-tensitätsmessungen - Teil 10: Messungen im Prüfstand

EN ISO 717-1 Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luft-schalldämmung

4.3 Weitere Referenzdokumente:

EOTA TR 001 Bestimmung der Stoßfestigkeit von Platten und Plattenbauteilen

EOTA TR 024 Charakterisierung , Aspekte der Dauerhaftigkeit und werkseigene Produktionskontrolle von reaktiven Baustoffen, Komponenten und Produkten

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EC, Artikel 31, für Hilti Brandschutzsystem Stopfen Komponenten CFS-PL, CFS-FIL und CFS-P BA.

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