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IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH Endbericht Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg im Auftrag des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH

Endbericht

Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes

Brandenburg

im Auftrag des

Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

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IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH

Dieser Bericht wurde im Auftrag des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbrau-

cherschutz (MdJEV) des Landes Brandenburg im Rahmen des von der IFGE Gesellschaft

für Innovationsforschung und Beratung mbH durchgeführten Projekts „Evaluation der Ver-

braucherpolitisches Strategie des Landes Brandenburg“ erstellt. Die Autoren tragen die allei-

nige Verantwortung für die Inhalte dieses Berichtes. Die Aufgabenstellung wurde vom

MdJEV vorgegeben.

Berlin, den 31. Dezember 2016

IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH

Prof. Dr. Carsten Becker

Dr. Anton Galich

Tilman Jendrasik

Enrico Leopold

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INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 2

Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 3

Tabellenverzeichnis ..................................................................................................... 4

Management Summary ................................................................................................ 5

I. Kontext und Auftrag .................................................................................................. 7

II. Die Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg ............................ 8

1. Entwicklung ....................................................................................................... 8

2. Umsetzung ........................................................................................................ 9

III. Untersuchungs- und Erhebungsdesign ............................................................... 13

1. Untersuchungsbereiche und Leitfragen der Evaluation .................................... 13

2. Analysemodell der Evaluation .......................................................................... 17

3. Datengrundlage und Erhebungsinstrumente .................................................... 20

IV. Evaluationsergebnisse ......................................................................................... 24

1. Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung ......................................... 24

2. Implementationsanalyse .................................................................................. 26

3. Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung ................................. 27

V. Fazit und Handlungsempfehlungen ...................................................................... 35

VI. Literatur- und Quellenverzeichnis ....................................................................... 40

VII. Anhang ................................................................................................................. 41

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH

LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

LELF Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuord-

nung

LISUM Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg

LLBB Landeslabor Berlin-Brandenburg

LUGV Landesamt für Umwelt

MASGF Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des

Landes Brandenburg

MBJS Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

MdF Ministerium der Finanzen

MdJEV Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Lan-

des Brandenburg

MI Innenministerium

MIL Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

MUGV Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

MWE Ministerium für Wirtschaft und Energie

MWFK Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

VZB Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

VS Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg

VSP Verbraucherschutzplattform des Landes Brandenburg

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Untersuchungsbereiche der Evaluation ................................................... 13

Abbildung 2: Analysemodell der Evaluation .................................................................. 17

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TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Übersicht Interviewpartner (anonymisiert) .................................................... 22

Tabelle 2: Übersicht der Bewertung der Zielerreichung durch die Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen ................................................................................................. 28

Tabelle 3: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.1: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher

gewährleisten ............................................................................................................... 41

Tabelle 4: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.2: Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention

abstimmen .................................................................................................................... 42

Tabelle 5: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.3: Verbraucherrechte weiterentwickeln ................................ 44

Tabelle 6: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.4: Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen ...... 46

Tabelle 7: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.5: Verbraucherinformation entwickeln .................................. 47

Tabelle 8: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.6: Verbraucherberatung ausbauen....................................... 49

Tabelle 9: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.7: Verbraucherbildung stärken ............................................. 53

Tabelle 10: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.8: Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen ... 54

Tabelle 11: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.9: Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend

wahrnehmen ................................................................................................................ 57

Tabelle 12: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.10: Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig

gestalten ...................................................................................................................... 58

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MANAGEMENT SUMMARY

Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Evaluation der Verbraucherpolitischen

Strategie des Landes Brandenburg vor. Die Verbraucherpolitische Strategie wurde von

der Brandenburger Landesregierung am 17. April 2012 verabschiedet mit dem Ziel zu-

vor separat behandelte Themenfelder des Verbraucherschutzes strukturell miteinander

zu verknüpfen und so den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken. Um den spezifi-

schen Herausforderungen in den verschiedenen Themenbereichen des Verbraucher-

schutzes zu begegnen, gliedert sich die Verbraucherpolitische Strategie in zehn thema-

tische Handlungsschwerpunkte, in denen sehr unterschiedliche Ziele verfolgt werden.

Diese Ziele sollen über die Umsetzung von 38 einzelnen Maßnahmen erreicht werden.

Die Federführung bei der Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie insgesamt

liegt beim Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes

Brandenburg.

Die Evaluation wurde von der IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung

mbH im Zeitraum vom 01. September - 31. Dezember 2016 durchgeführt. Auftraggeber

war das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes

Brandenburg. Evaluiert wurden sowohl die Definition der Ziele und die Planung der Um-

setzung der Verbraucherpolitischen Strategie als auch deren Implementation sowie die

Zielerreichung und die Umsetzung. Diese Untersuchungsbereiche wurden in der Evalu-

ation dabei sowohl auf der übergreifenden Ebene der Verbraucherpolitischen Strategie

insgesamt als auch auf der Ebene der einzelnen 38 Maßnahmen betrachtet.

Die Methodik der Evaluation fußt auf der Multi-Akteur-Perspektive. Als Datengrundlage

dienten hierfür primär 22 halbstandardisierte Interviews. Diese wurden mit den an der

Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie beteiligten Akteuren durchgeführt,

welche zu den verschiedenen Untersuchungsbereichen der Evaluation befragt wurden.

Anschließend wurden die Sichtweisen dieser Akteure einander gegenübergestellt und

mit den Ergebnissen der Analysen von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Do-

kumenten abgeglichen. Diese Vorgehensweise ermöglichte es in dem relativ kurzen

Auftragszeitraum der Evaluation alle einzelnen Maßnahmen der Verbraucherpolitischen

Strategie zu betrachten sowie deren Heterogenität zu berücksichtigen und zugleich die

Validität der Ergebnisse sicherzustellen.

Die Ergebnisse der Evaluation sind insgesamt positiv einzustufen. Bei allen der mit der

Verbraucherpolitischen Strategie verfolgten Ziele ist festzuhalten, dass diese entweder

in Teilen oder vollständig erreicht wurden. So konnte der Verbraucherschutz in Bran-

denburg im Hinblick auf die vier übergreifenden Ziele der Verbraucherpolitischen Stra-

tegie, nämlich 1) den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, 2) die

Festigung und Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, 3) die Stärkung der Konsum-

und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Information, Bera-

tung und Bildung und 4) die fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Ver-

braucherpolitik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, entscheidend gestärkt werden.

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Ausschlaggebend hierfür war vor allem die Erreichung der mit der Umsetzung der ein-

zelnen Maßnahmen verfolgten Ziele. Bei insgesamt 27 Maßnahmen konnten diese Ziele

vollständig erreicht werden, während in den anderen 11 Maßnahmen die definierten

Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht wurden.

Zugleich konnte die Evaluation im Hinblick auf die Umsetzung der Verbraucherpoliti-

schen Strategie auch Verbesserungspotenzial feststellen. So hätte die Definition von

messbareren, quantitativen Zielsetzungen zu einer leichteren Überprüfung des Umset-

zungsstandes und zu einer stärkeren Orientierungsgrundlage bei der Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen beitragen können. Eine konkretere Ressourcenplanung wäre

hierbei hilfreich gewesen um nicht nur messbarere, quantitative Ziele zu formulieren,

sondern auch überprüfbare Meilensteine auf dem Weg der Zielerreichung zu definieren.

Schließlich könnte eine stärkere zentrale Kontrolle und Kommunikation des Umset-

zungsstandes in den einzelnen Maßnahmen die Transparenz der Umsetzung der Ver-

braucherpolitischen Strategie erhöhen. Beides könnte zu einer noch höheren Verbind-

lichkeit zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bei den beteiligten Akteuren beitra-

gen.

Auf Basis dieser positiven Ergebnisse und des festgestellten Verbesserungspotenzials

wurden in der Evaluation zwei konkrete Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung

der Verbraucherpolitischen Strategie entwickelt. So wird zum einen empfohlen bei der

Fortschreibung der Verbraucherpolitischen Strategie messbarere, quantitative Ziele in

den einzelnen Maßnahmen zu definieren und eine konkretere Umsetzungsplanung zu

Beginn vorzunehmen. Außerdem sollte bei der Implementation der Verbraucherpoliti-

schen Strategie eine stärkere zentrale Koordination und Steuerung der Umsetzung

etabliert werden. Auf diese Weise könnte die Umsetzung der Verbraucherpolitischen

Strategie weiter verbessert und so der Verbraucherschutz in Brandenburg insgesamt

noch weiter gestärkt werden.

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I. KONTEXT UND AUFTRAG

Am 17. April 2012 wurde die Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg

verabschiedet. Mit der Strategie sollen bislang separat behandelte Themenfelder des

Verbraucherschutzes strukturell miteinander verknüpft werden, um so den stetig stei-

genden Herausforderungen in den unterschiedlichen Themenfeldern zu begegnen und

die Verbraucherpolitik in Brandenburg insgesamt zu stärken. Die Verbraucherpolitische

Strategie umfasst dabei zehn thematische Handlungsschwerpunkte, in denen sehr un-

terschiedliche Ziele anhand von 38 Maßnahmen erreicht werden sollen. Für die Umset-

zung der Verbraucherpolitischen Strategie zeigt sich primär das Ministerium der Justiz

und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg verantwortlich.

Um zu untersuchen, inwiefern die mit der Verbraucherpolitischen Strategie verfolgten

Ziele tatsächlich durch die umgesetzten Maßnahmen erreicht werden konnten und um

aus der bisherigen Umsetzung Erkenntnisse für den weiteren Umsetzungs- und Fort-

schreibungsprozess zu gewinnen, hat das Ministerium der Justiz und für Europa und

Verbraucherschutz des Landes Brandenburg die IFGE Gesellschaft für Innovationsfor-

schung damit beauftragt, die Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung der Verbrau-

cherpolitischen Strategie zu eruieren sowie, basierend auf den Analyseergebnissen,

Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Fortschreibung zu generieren.

Um die Ergebnisse der Evaluation in einen ganzheitlichen Rahmen einzubetten, werden

dafür in Kapitel II zunächst die Entwicklung und die Umsetzung der Verbraucherpoliti-

schen Strategie und im darauf folgenden Kapitel das Untersuchungs- und Erhebungs-

design der Evaluation dargestellt. Die Evaluationsergebnisse werden in Kapitel IV be-

schrieben. Dort erfolgt zuerst die Erläuterung der Ergebnisse der Analyse der Zieldefini-

tion und der Umsetzungsplanung sowie der Organisation der Umsetzung der Verbrau-

cherpolitischen Strategie. Anschließend wird das Kapitel mit der Darstellung der Ergeb-

nisse der Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung abgeschlossen. An-

hand der erhobenen und zur Verfügung gestellten Daten ermittelte die IFGE den Stand

der Zielerreichung und die bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Effekte der Maß-

nahmen. Auf diese Weise wurde eruiert, inwiefern die verfolgten Ziele bereits zum ge-

genwärtigen Zeitpunkt erreicht wurden bzw. inwieweit, bei langfristig angelegten Zielen,

die notwendigen Voraussetzungen für eine spätere Zielerreichung geschaffen werden

konnten.

Die darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen und das Fazit erfolgen in Kapitel V.

Hier sollen konkrete Hinweise und Anregungen für die Umsetzung und Fortschreibung

der Strategie gegeben werden, wie beispielsweise Vorschläge zu Optimierungsmöglich-

keiten, Aktualisierungen, Anpassungen und Akteuren.

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II. DIE VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE DES LANDES BRANDENBURG

Im Folgenden wird zunächst die Entwicklung der Verbraucherpolitischen Strategie des

Landes Brandenburg näher beschrieben, bevor anschließend die praktische Umsetzung

der Verbraucherpolitischen Strategie genauer erläutert wird.

1. Entwicklung

Auf Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 03. Juni 2010 hat die Brandenburger

Landesregierung die Strategie für Verbraucherpolitik entwickelt und am 17.04.2012 ver-

abschiedet. Wesentliches Ziel war es, mit der Strategie bislang separat behandelte

Themenfelder des Verbraucherschutzes strukturell miteinander zu verknüpfen, um so

den stetig steigenden Herausforderungen in den unterschiedlichen Themenfeldern zu

begegnen und die Verbraucherpolitik in Brandenburg insgesamt zu stärken.

Da der Großteil der verbraucherschutzrelevanten rechtlichen Regelungen mittlerweile

ihre gesetzliche Grundlage im Europäischen Recht hat, liegt der Fokus von Verbrau-

cherschutz auf Landesebene oftmals weniger auf der direkten Formulierung neuer ge-

setzlicher Richtlinien als vielmehr auf der Überwachung und Kontrolle der Durchsetzung

von bestehenden Richtlinien. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Benennung und Un-

terstützung der Institutionen und Verordnungen, die für die Überwachung der Umset-

zung von Vorgaben des Bundes- oder Europäischen Rechts zuständig sind, sowie die

Aufteilung der Kompetenzen zwischen diesen. In den unterschiedlichen Themengebie-

ten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beispielsweise, weist die Verbraucher-

politische Strategie des Landes Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten,

dem Landesamt für Umwelt und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz

und Gesundheit sowie dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucher-

schutz und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen unter-

schiedliche Kompetenzen und Aufgabenbereiche zu.

Der Überwachung und Kontrolle bei der Durchsetzung von Vorgaben des Bundes- oder

Europäischen Rechts kommt somit in der Verbraucherschutzpolitik der Länder eine be-

sondere Bedeutung zu. Die Überwachung und Kontrolle erstreckt sich dabei über die

unterschiedlichsten Themenbereiche von Finanzdienstleistungen, von Angaben zur

Energieeffizienz und Sicherheit von Produkten bis zur Herstellung von Lebensmitteln

oder medizinischen Produkten und umfasst sowohl gesundheitliche als auch technische

und wirtschaftliche Aspekte des Verbraucherschutzes. Ebenso erstrecken sich die kon-

kreten praktischen Maßnahmen der Überwachung von Laboranalysen bestimmter

Stichproben bei der Überprüfung von Wasserqualität über die Überwachung von Han-

delstransaktionen, bis zur Verbesserung der Überwachungsstrukturen durch die Grün-

dung neuer oder die Stärkung der Zusammenarbeit bestehender Organisationen.

Neben der Überwachung und Kontrolle stehen den Bundesländern vielfältige Maßnah-

men zur Information und Beratung der Verbraucher zur Verfügung, über welche diese

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zu mehr Eigenverantwortung bei Konsumentscheidungen befähigt werden können.

Hierfür können die Landesregierungen beispielsweise Organisationen unterstützen oder

mit Organisationen kooperieren, die die Interessen des Verbrauchers vertreten. In

Brandenburg kommt diese Rolle vor allem der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

zu, welche finanziell von der Landesregierung gefördert wird. Neben der Beratung und

Unterstützung der Brandenburger Verbraucher ist eine weitere zentrale Tätigkeit der

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. die Zusammenarbeit mit den Fachressorts un-

terschiedlicher Ministerien der Landesregierung, über welche die Anliegen und Interes-

sen der Bürger/-innen in die Verbraucherschutzpolitik des Landes eingehen. So arbeitet

die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. beispielsweise auch in der 2007 eingerichte-

ten Verbraucherschutzplattform mit, die die Expertise aller verbraucherschutzrelevanten

Akteure bündeln soll und an der außerdem verschiedene Fachministerien der Landes-

regierung sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Ak-

teneinsicht beteiligt sind.

Des Weiteren stehen den Ministerien des Landes und ihren Fachressorts viele weitere

Instrumente wie beispielsweise Informationskampagnen, die Gründung von Netzwerken

und Initiativen oder auch Internetplattformen zur Verfügung, mit denen sie den Informa-

tionsstand der Verbraucher in Bezug auf spezifische Sachverhalte erhöhen bzw. diese

für bestimmte Themenbereiche des Verbraucherschutzes sensibilisieren können. So

können die Verbraucher durch Information, Beratung und Bildung über Ihre Rechte auf-

geklärt werden, was ihnen dabei hilft, ihre Interessen gegenüber den Anbietern bzw.

Unternehmen besser selbst vertreten zu können. Verbraucherbildung ist beispielsweise

auch ein wichtiger Bestandteil von Lehrplänen an Brandenburger Schulen. Aus diesem

Grund wurde 2009 der Arbeitskreis „Verbraucherbildung an Schulen“ eingerichtet, dem

neben verschiedenen Brandenburger Fachministerien auch die Verbraucherzentrale

Brandenburg e.V., das Landesinstitut für Schule und Medien und die Universität Pots-

dam angehören. Ziel ist es, die Lehrkräfte bei der Auswahl des Unterrichtsmaterials im

Bereich der Verbraucherbildung zu unterstützen und so die Verbraucherbildung für

Brandenburger Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern.

2. Umsetzung

Die zentrale politische Grundlage für Verbraucherschutz beruht auf dem strukturellen

Informationsnachteil, den der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer bzw. Anbieter

eines Produktes oder einer Dienstleistung innehat. Dieser strukturelle Informationsnach-

teil fußt nicht nur auf der Tatsache, dass dem Verbraucher weniger Informationen über

ein bestimmtes Produkt vorliegen als dem Unternehmer, sondern auch auf der Unmög-

lichkeit, alle tatsächlich vorliegenden Informationen vor jeder Konsumentscheidung

adäquat zu verarbeiten und / oder auf deren Richtigkeit hin zu prüfen. Zudem ist die

Rechtsdurchsetzung auf Verbraucherseiten oft mit einem vergleichsweise hohen Auf-

wand verbunden. Aus diesem strukturellen Informationsnachteil können somit verschie-

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dene gesundheitliche, wirtschaftliche und andere Risiken entstehen, die dem Verbrau-

cher vor seiner Konsumentscheidung jedoch zumindest nicht vollständig transparent

sind.

Dementsprechend setzt der Verbraucherschutz genau an diesem strukturellen Informa-

tionsnachteil an und verfolgt als oberstes Ziel die angemessene Durchsetzung der Ver-

braucherinteressen gegenüber dem Anbieter bzw. Unternehmer. Der Verbraucher-

schutz befindet sich somit immer im Spannungsfeld vieler anderer Rechts- und Politik-

felder wie beispielsweise dem Wettbewerbsrecht, dem Regulierungsrecht oder dem

Urheberrecht. Was genau als Wahrung oder Durchsetzung von Verbraucherinteressen

in angemessenem Maße betrachtet wird, unterscheidet sich dabei oftmals erheblich in

der Sichtweise der unterschiedlichen Akteure, die an der praktischen Ausgestaltung des

Verbraucherschutzes beteiligt sind. Diese Frage der Angemessenheit beeinflusst auch

die Wahl der prinzipiell zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen zur Wahrung

oder Durchsetzung der Verbraucherinteressen.

Grundsätzlich umfasst der Verbraucherschutz alle Maßnahmen, die auf eine angemes-

sene Durchsetzung der Interessen des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter abzielen.

Das Spektrum der zur Verfügung stehenden Mittel erstreckt sich dabei von Schutz- und

Kontroll-Maßnahmen wie beispielsweise Verboten, Rechtsnormen oder Überwachun-

gen bis zu Maßnahmen, die eher auf Prävention und Aufklärung des Verbrauchers ab-

zielen durch beispielsweise Informationskampagnen oder Bildungsangebote. Verbrau-

cher sollen einerseits vor Gefahren und Risiken geschützt und andererseits zu eigen-

verantwortlichem Handeln am Markt befähigt werden. Die Wahl der adäquaten Maß-

nahme, oder auch die adäquate Kombination unterschiedlicher Maßnahmen, hängt so-

wohl von den zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahme, als

auch von der Einschätzung der Effektivität der Maßnahmen im Hinblick auf die Errei-

chung der angestrebten Ziele ab.

Die Effektivität der unterschiedlichen grundsätzlich zur Verfügung stehenden Maßnah-

men zur angemessenen Durchsetzung des Verbraucherinteresses wiederum ist sowohl

von dem konkreten Sachverhalt, als auch von der spezifischen Zielgruppe des Verbrau-

cherschutzes abhängig. So haben beispielsweise Kinder und Jugendliche in ihrer Ei-

genschaft als Verbraucher andere Schutzbedürfnisse als Erwachsene, Familien oder

auch pflegebedürftige Menschen. Dementsprechend hängt die Effektivität bzw. Eignung

einer Maßnahme zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen stets auch von der spe-

zifischen Zielgruppe des Verbraucherschutzes in einem bestimmten Fall ab.

Diese politisch-gesellschaftlichen Grundlagen bilden den Kontext in dem die Verbrau-

cherpolitische Strategie des Landes Brandenburg operiert. Zusätzlich fußt die Verbrau-

cherpolitische Strategie auf den spezifischen rechtlichen Grundlagen die den Verbrau-

cherschutz auf Landesebene gesetzlich flankieren.

Die Verbraucherpolitische Strategie stellt eine von mehreren Maßnahmen dar, die die

Landesregierung in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends zur Stärkung des Ver-

braucherschutzes ergriff. Nach der Gründung einer eigenen Abteilung für Verbraucher-

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schutz im März 2001, wurden im Jahr 2005 die zuvor getrennten Bereiche des wirt-

schaftlichen und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vereint und seitdem im

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz1 wahrgenommen. Vor

dem Hintergrund der im vorherigen Abschnitt dargestellten allgemeinen politisch-

gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen der Verbraucherschutz fußt,

werden im Folgenden die konkreten Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen der

Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg erläutert.

Das Leitbild der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg beruht auf

vier zentralen Eckpunkten:

Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren

Festigung und Weiterentwicklung der Verbraucherrechte

Stärkung der Konsum- und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den

Ausbau von Information, Beratung und Bildung

fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zu-

sammenarbeit mit allen Beteiligten, sodass Verbraucherpolitik grenzüberschrei-

tend wirkt und auch besondere Verbrauchergruppen berücksichtigt

Diese vier Eckpunkte des Leitbildes bilden somit die übergreifenden Ziele der Verbrau-

cherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg ab. Basierend auf diesem Leitbild

wurden zehn Handlungsschwerpunkte definiert, anhand welcher die Ziele der Verbrau-

cherpolitischen Strategie in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen:

1. Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten,

2. Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention abstimmen,

3. Verbraucherrechte weiterentwickeln,

4. Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen,

5. Verbraucherinformation entwickeln,

6. Verbraucherberatung ausbauen,

7. Verbraucherbildung stärken,

8. Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen,

9. Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend wahrnehmen,

10. Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig gestalten.

Diese zehn Handlungsschwerpunkte beinhalten jeweils eigene Zielsetzungen und spe-

zifische Maßnahmen für deren Erreichung. Die Zielsetzungen und auch die Ausgangs-

1 Zuvor: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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lagen und Problemstellungen in den verschiedenen Handlungsschwerpunkten sind da-

bei höchst unterschiedlich, so dass einige der definierten Maßnahmen direkt umgesetzt

werden können, während andere eher langfristig angelegt sind. Entsprechend der im

vorherigen Abschnitt skizzierten rechtlichen Möglichkeiten des Verbraucherschutzes auf

Landesebene, variieren auch die in der Verbraucherpolitischen Strategie definierten

Maßnahmen sehr stark. Während beispielsweise im Handlungsschwerpunkt „Markt-

überwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten“ die Unterstützung des Lan-

deslabors Berlin-Brandenburg bei der Anpassung der Analyseverfahren zur Lebensmit-

teluntersuchung an den wissenschaftlichen Fortschritt zu den konkreten Maßnahmen

gehört, stellt die Mitwirkung an der Erstellung eines Patientenrechtegesetzes auf Bun-

desebene eine der Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt „Rechte der Patienten und

Pflegebedürftigen festigen“ dar, während im Handlungsschwerpunkt „Verbraucher-

schutz landes- und grenzübergreifend wahrnehmen“ der Fokus auf dem Ausbau und

der Verstetigung der Strukturen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Verbrau-

cherschutz liegt.

Insgesamt wurden über alle zehn Handlungsschwerpunkte hinweg 38 Maßnahmen zur

Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie definiert. Neben den gerade skizzier-

ten großen Unterschieden zwischen den einzelnen Maßnahmen, gibt es aber auch star-

ke Überschneidungen und Verzahnungen zwischen den zehn Handlungsschwerpunk-

ten. So kann beispielsweise die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die Er-

gebnisse der amtlichen Überwachung der Lebensmittelsicherheit aus dem Handlungs-

schwerpunkt „Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten“ auch

einen wichtigen Beitrag zu dem Handlungsschwerpunkt „Verbraucherinformation entwi-

ckeln“ darstellen. Dies verdeutlicht, dass zwar viele der Maßnahmen der einzelnen

Handlungsschwerpunkte klar voneinander abgegrenzt sind, aber bei den Wirkungen der

eingesetzten Maßnahmen im Sinne der Verbraucherpolitischen Strategie durchaus

wünschenswerte Synergieeffekte auftreten können, die im Rahmen der Evaluation be-

rücksichtigt werden müssen.

Die Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg umfasste

alle zehn Handlungsschwerpunkte und insbesondere die in den jeweiligen Handlungs-

schwerpunkten definierten und umgesetzten Maßnahmen. Oberste Ziele der Evaluation

waren dabei die Analyse der Zielerreichung und Umsetzung der Strategie sowie die

Ableitung von Empfehlungen für deren weitere Umsetzung und Fortschreibung.

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III. UNTERSUCHUNGS- UND ERHEBUNGSDESIGN

In den folgenden Abschnitten wird zunächst ein Überblick über die wesentlichen Be-

standteile des Untersuchungs- und Erhebungsdesigns gegeben. Anschließend werden

die maßgeblichen Erhebungsschritte der Evaluation vorgestellt.

1. Untersuchungsbereiche und Leitfragen der Evaluation

Die Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg, für deren

Umsetzung sich primär das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucher-

schutz verantwortlich zeichnet, gliedert sich in drei Untersuchungsbereiche, in denen

jeweils unterschiedliche Aspekte im Fokus der Analyse stehen, wie in der folgenden

Abbildung näher veranschaulicht wird:

Abbildung 1: Untersuchungsbereiche der Evaluation

Dementsprechend stehen in den drei Untersuchungsbereichen auch drei unterschiedli-

che Untersuchungsfragen im Vordergrund, welche zugleich die drei Leitfragen der Eva-

luation bilden:

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1. Leitfrage Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung:

Wie wurden die Ziele der Verbraucherpolitischen Strategie definiert, und wie wurde

die Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie geplant?

2. Leitfrage Implementationsanalyse:

Wie wurden die in der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg

definierten Maßnahmen in die Praxis umgesetzt?

3. Leitfrage Zielerreichungsanalyse:

Inwieweit konnten die mit der Umsetzung der Maßnahmen verfolgten Ziele in den

jeweiligen Handlungsschwerpunkten erreicht werden?

Diese drei Leitfragen skizzieren die Untersuchungsgegenstände der Evaluation, wie in

den folgenden Abschnitten näher erläutert wird. Jede Leitfrage umfasst dabei mehrere

Unterfragen welche die Grundlage für die Entwicklung der Erhebungsinstrumente der

Evaluation bildeten.

Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung

Die Hauptaufgabe in diesem Untersuchungsbereich war es, zu analysieren wie die Ziele

der Verbraucherpolitischen Strategie definiert und wie deren Umsetzung geplant wurde.

Hierfür wurde retrospektiv die Startphase der VS in den Jahren 2010 und 2011 in den

Blickpunkt genommen. Das Ergebnis dieser Startphase war die fertiggestellte VS mit

den vier übergreifenden Zielen, den zehn Handlungsschwerpunkte und den 38 Maß-

nahmen über welche die VS in die Praxis umgesetzt werden sollte. Die Definition dieser

Ziele sowie die Planung der Umsetzung der VS in die Praxis wurden vom MdJEV unter

Einbezug der weiteren relevanten Akteure im Verbraucherschutz koordiniert.

Die Analyse dieses Prozesses stand im Mittelpunkt dieses Untersuchungsbereiches.

Sie wurde dabei unter anderem von folgenden Unterfragen geleitet:

Welche Methoden/Instrumente wurden zur Definition der Zielsetzungen einge-

setzt?

Welche alternativen Ziele und Prioritäten wurden diskutiert/in Erwägung gezo-

gen?

Wie und von wem wurde die Definition der Zielsetzungen und der Prioritäten

koordiniert?

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Wurden Zeitpläne und Meilensteine bei der Umsetzung für die einzelnen The-

menbereiche definiert? Wie?

Wie wurde analysiert, welche Ressourcen zur Umsetzung benötigt werden und

wie wurde versucht diese Ressourcen zu mobilisieren?

Die Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung umfasste somit sowohl die Ko-

ordination dieses Prozesses durch das MdJEV, als auch die konkrete Definition der

Ziele und Maßnahmen durch die einzelnen Akteure sowie die hierbei eingesetzten Me-

thoden und Instrumente.

Implementationsanalyse

Im Mittelpunkt des Untersuchungsbereiches „Implementationsanalyse“ stand die Koor-

dination und Steuerung der Umsetzung der VS. Im Fokus der Analyse standen dabei

sowohl die Steuerungsebene, also das MdJEV, und die verschiedenen Akteure der

Umsetzungsebene, wie z.B. die an der VS beteiligten Fachministerien des Landes

Brandenburg und die Landesbehörden, Schulen, die Verbraucherzentrale etc., als auch

die zur Koordination und Steuerung der Umsetzung der VS eingesetzten Instrumente

wie die Verbraucherschutzplattform und die Maßnahmentabelle.

Die Implementationsanalyse umfasst somit die gesamte Prozesskette der Steuerung

der Umsetzung der VS. Hierzu wurden im Rahmen der Evaluation unter anderem fol-

gende Unterfragen analysiert:

Konnten durch den Austausch in der Verbraucherschutzplattform wertvolle Er-

kenntnisse für die Umsetzung der Maßnahmen gewonnen werden?

Wie wird die Verbraucherschutzplattform insgesamt bewertet?

Wie könnte die Arbeit der Verbraucherschutzplattform weiter verbessert wer-

den?

Wie gut funktioniert die Maßnahmentabelle als zentrales Monitoring- und Con-

trolling-Instrument?

Wie könnte das Monitoring und Controlling der Umsetzung der VS weiter ver-

bessert werden?

Wie bewerten die Beteiligten die Koordination der Umsetzung der Verbrau-

cherpolitischen Strategie insgesamt?

Wie könnte die Koordination der Umsetzung der Verbraucherpolitischen Stra-

tegie weiter verbessert werden?

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 16

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Diese Unterfragen verdeutlichen bereits, dass, ebenso wie in den beiden anderen Un-

tersuchungsbereichen, die präzise Erfassung des IST-Zustandes nicht das alleinige Ziel

der Evaluation in der Implementationsanalyse war, sondern diese immer auch mit der

Identifikation von Verbesserungspotenzial einherging. Diese Identifikation von Verbes-

serungspotenzial in den einzelnen Untersuchungsbereichen bildete schließlich die

Grundlage für die Formulierung von Handlungsempfehlungen für die weitere Umset-

zung und Fortschreibung der VS.

Zielerreichungsanalyse

Im Untersuchungsbereich Zielerreichungsanalyse fragt die Evaluation danach, ob und

inwieweit sowohl die vier übergreifenden Ziele der Verbraucherpolitischen Strategie als

auch die spezifischen Ziele der zehn Handlungsschwerpunkte durch die Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen erreicht werden konnten. Im Gegensatz zur Implementations-

analyse, bei der es primär um die Steuerung der Umsetzung der VS ging, stand in der

Zielerreichungsanalyse der tatsächlich erreichte Umsetzungsstand im Vordergrund.

Dementsprechend wurde die Zielerreichungsanalyse unter anderem von folgenden Un-

terfragen geleitet:

Welcher Umsetzungsstand bzw. welche Zwischenergebnisse konnten in den

Maßnahmen der Verbraucherpolitischen Strategie bereits erreicht werden?

Wie wird der bisher erreichte Umsetzungsstand in den Maßnahmen von den an

der Umsetzung beteiligten Akteuren selbst beurteilt?

Wie wird die weitere Zielerreichung (über die nächsten Jahre) von den an der

Umsetzung beteiligten Akteuren eingeschätzt?

Was ist sehr gut gelaufen?

Was hätte besser laufen können?

Da die Umsetzung der VS über die 38 Maßnahmen vollzogen wird, hängt natürlich auch

die Erreichung der vier übergreifenden Ziele der VS von der Zielerreichung durch die

Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ab. Aus diesem Grund war das Untersuchungs-

und Erhebungsdesign der Evaluation so angelegt, dass es - soweit inhaltlich möglich -

bei der Datenerhebung auf eine möglichst präzise Erfassung des erreichten Umset-

zungsstandes in den einzelnen Maßnahmen abzielte.

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 17

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2. Analysemodell der Evaluation

Auf der Grundlage der zu Beginn der Evaluierung durchgeführten Literaturrecherche

zum Thema Verbraucherschutz und zur Verbraucherpolitischen Strategie des Landes

Brandenburg wurde ein Analysemodell entwickelt, das die Grundlage für die Entwick-

lung der Erhebungsinstrumente und die Analyse der drei Untersuchungsbereiche bilde-

te. Die folgende Abbildung 2 veranschaulicht dieses Analysemodell und verdeutlicht, in

welchen Spannungsfeldern sich die einzelnen Maßnahmen bewegen anhand deren

Umsetzung die vier übergreifenden Ziele der VS erreicht werden sollten.

Abbildung 2: Analysemodell der Evaluation

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Die Abbildung ist optisch und inhaltlich in drei verschiedene Bereiche unterteilt:

Zunächst werden in der linken oberen Ecke der Abbildung die Untersuchungs-

gegenstände veranschaulicht, die bei der Analyse des Managements, also der

Steuerungsebene, der VS im Mittelpunkt standen. Hierbei wurden die klassi-

schen Managementbereiche Planung, Organisation, Steuerung und Monito-

ring / Controlling betrachtet. In den Bereichen der Planung und Organisation

wurde unter anderem analysiert, wie bei der Definition der einzelnen Ziele und

Maßnahmen Bestandsaufnahmen durchgeführt und Prioritäten gesetzt wurden

und wie in der Organisation der Umsetzung Zuständigkeiten verteilt und Res-

sourcen allokiert wurden. Im Bereich der Steuerung stand dahingegen im Mittel-

punkt, wie die Umsetzung der VS koordiniert wird und der jeweils aktuelle Um-

setzungsstand kommuniziert wird. Schließlich ging es im Bereich Monitoring /

Controlling darum, wie die tatsächliche Umsetzung der VS über die einzelnen

Maßnahmen erfasst und überprüft wird. In der Analyse von allen vier Manage-

mentbereichen mussten natürlich stets auch die rechtlichen, ressourcenseitigen

etc. Spannungsfelder berücksichtigt werden, in denen sich die 38 Maßnahmen

der VS bewegen.

In der unteren linken Ecke der Abbildung werden die verschiedenen Span-

nungsfelder veranschaulicht, in denen sich die einzelnen Maßnahmen be-

wegen und die bei der Analyse sowohl der Zieldefinition und Umsetzungspla-

nung als auch bei der tatsächlichen Umsetzung und Zielerreichung berücksich-

tigt werden mussten. So gilt es bei der Analyse der Zielerreichung in den einzel-

nen Maßnahmen beispielsweise zu berücksichtigen, in welchem rechtlichen

Rahmen sich diese bewegen. Während bei der Durchführung einer Informati-

onskampagne zu spezifischen Themen des Verbraucherschutzes auf Landes-

ebene z.B. rechtliche Aspekte keine größere Hindernisse darstellen sollten, so

spielen diese bei der gesetzlichen Weiterentwicklung der Verbraucherrechte ei-

ne wesentliche größere Rolle, da die Gesetzgebung in den verschiedenen Be-

reichen des Verbraucherschutzes oftmals auf Bundes- bzw. EU-Ebene angesie-

delt ist. Ebenso mussten die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen

Zielgruppen des Verbraucherschutzes wie beispielsweise Kinder, Familien, Pfle-

gebedürftige usw. bei der Analyse sowohl der Zieldefinition und Umsetzungspla-

nung als auch bei der tatsächlichen Umsetzung und Zielerreichung berücksich-

tigt werden. Die Betrachtung der verschiedenen Spannungsfelder diente der

Evaluation somit auch dazu die jeweiligen Rahmenbedingungen, in denen sich

die einzelnen Maßnahmen der VS bewegen, zu erfassen, sodass diese an-

schließend in die Bewertung der Zielerreichung einfließen konnten.

Die Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen stellt

die Voraussetzung für die Erreichung der vier übergreifenden Ziele der VS. In

der Zielerreichungsanalyse mussten die Rahmenbedingungen wie beispielswei-

se die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in den

einzelnen Maßnahmen berücksichtigt, sowie eventuell aufgetretene Synergieef-

fekte zwischen den einzelnen Maßnahmen untersucht werden. Auf Basis der

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 20

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präzisen Erfassung des Umsetzungsstandes und der Zielerreichung in jeder ein-

zelnen der 38 Maßnahmen der zehn Handlungsschwertpunkte konnte anschlie-

ßend eine Bewertung der Erreichung der vier übergreifenden Ziele der VS vor-

genommen werden.

Das in Abbildung 2 veranschaulichte Analysemodell diente in der Evaluation der VS

nicht nur als konzeptionelle Grundlage für die Datenanalyse, sondern leitete auch die

Datenerhebung und die Entwicklung spezifischer Erhebungsinstrumente wie des Inter-

viewleitfadens, wie im nächsten Abschnitt näher erläutert wird.

3. Datengrundlage und Erhebungsinstrumente

Die Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg beruht

auf einer Datengrundlage die über verschiedene Erhebungsinstrumente geschaffen

wurde. Dabei wurde bei den verschiedenen Erhebungsschritten wann immer möglich

und sinnvoll versucht, eine Multi-Akteur-Perspektive zu realisieren, sodass die Evaluati-

on keine Einzelmeinung wiedergibt, sondern stets die Sichtweisen verschiedener Akteu-

re aneinander spiegeln kann, um so zu validen Ergebnissen zu gelangen.

Die einzelnen Erhebungs- und Analyseinstrumente wie Dokumentenanalyse, Desk Re-

search und Interviews sowie deren Bezug zueinander werden in den folgenden Ab-

schnitten näher erläutert. Die Erläuterung der Erhebungs- und Analyseinstrumente folgt

dabei der zeitlichen und inhaltlichen Reihenfolge ihrer Anwendung. Zunächst wurden

alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, sowie alle weiteren über Desk Rese-

arch erhobenen, Dokumente analysiert. Auf der Basis dieser ersten Analyseergebnisse

wurden anschließend die Interviewleitfäden für die tiefergehenden Interviews mit den an

der Umsetzung der VS beteiligten Schlüsselakteuren entwickelt.

Die insgesamt durchgeführten 22 Interviews stellen somit die wichtigste Datengrundlage

der Evaluation dar, denn in den Gesprächen konnten tiefergehende Daten zu den spezi-

fischen Themenbereiche erhoben werden, als sie über die offiziellen Dokumente zur

Verfügung standen. Um zu validen Ergebnissen zu gelangen, wurden die Sichtweisen

der interviewten Akteure, beispielsweise in Bezug auf die Zielerreichung und den Um-

setzungsstand der einzelnen Maßnahmen, einander gegenübergestellt und mit den aus

den Dokumentenanalysen gewonnenen Erkenntnissen abgeglichen. Zusätzlich wurden

die so ermittelten Ergebnisse auf einer Sitzung der Verbraucherschutzplattform präsen-

tiert, wo in der Diskussion aller Beteiligten weitere abschließende Erkenntnisse für die

Evaluation gewonnen wurden.

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Dokumentenanalyse und Desk Research

Um die Strukturen, die Prozesse und den Verlauf der Verbraucherpolitischen Strategie

genau zu erfassen, wurden zu Beginn der Evaluation alle öffentlich verfügbaren Infor-

mationen sowie weitere vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten interne Dokumen-

ten analysiert. Zur ersten Gruppe der öffentlich verfügbaren Dokumente zählten bei-

spielsweise die jährlichen Geschäftsberichte der Verbraucherzentrale Brandenburg so-

wie die Webseiten der Landesministerien und Landesbehörden. Dahingegen wurden

Dokumente wie der Landtagsbeschluss, der den Startschuss zur Entwicklung der Ver-

braucherpolitischen Strategie gab, sowie die Endfassung der Verbraucherpolitischen

Strategie der Evaluation von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde

Einsicht genommen in den ersten und den zweiten Bericht zur Umsetzung der VS, die

vom damaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verfasst

wurden, sowie in die Maßnahmentabellen, die den Umsetzungsstand der VS in den

Jahren 2015 und 2016 wiedergeben.

Die Auswertung dieser Dokumente anhand der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse

und auf Basis des zuvor präsentierten Analysemodells brachte der Evaluation erste

Erkenntnisse in allen drei Untersuchungsbereichen. Diese ersten Erkenntnisse wurden

dabei für jede Maßnahme einzeln aufbereitet, sodass nach Abschluss der Dokumen-

tenanalyse erste Zwischenergebnisse in der Analyse der Zieldefinition und Umset-

zungsplanung, der Implementationsanalyse und der Zielerreichungsanalyse getrennt für

alle 38 Maßnahmen vorlagen. Auf der Grundlage dieses ersten Zwischenstandes wur-

den anschließend Interviewleitfäden mit tiefergehenden Fragen entwickelt, anhand de-

rer die Interviews mit den Schlüsselakteuren der Verbraucherpolitischen Strategie

durchgeführt wurden, wie im Folgenden näher erläutert wird.

Interviews

Anhand des entwickelten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Interviewleitfadens,

wurden insgesamt 22 halbstandardisierte Leitfaden-Interviews mit an der Umsetzung

der VS beteiligten Schlüsselakteuren durchgeführt. Wie bei der Erhebungsmethode des

halbstandardisierten Interviews üblich, so gab der Leitfaden die übergreifenden The-

menbereiche sowie einleitende Fragen in jedem Themenbereich vor, die dem Intervie-

wer dabei helfen sollten ein fließendes Gespräch zu initiieren, auf dessen Basis im Ver-

lauf des Interviews tiefergehende Fragen zu spezifischen Aspekten gestellt werden

können. Zur Erhöhung der Transparenz der Evaluation und ihrer Vorgehensweise wur-

den allen Interviewpartnern/-innen im Vorfeld die Interviewleitfäden sowie weitere Erklä-

rungen zum Interview und zur Evaluation insgesamt in elektronischer Form zugeschickt.

Die Auswahl der Interviewpartner/-innen beruht zum einen auf einer Liste der Mitglieder

der Verbraucherschutzplattform und ihrer Zuständigkeiten, die das Evaluationsteam

vom Auftraggeber erhielt, und zum anderen auf dem sogenannten Schneeballsystem.

Hierbei wurde wie folgt vorgegangen: Zunächst wurden die zentralen Ansprechpartner/-

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 22

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innen auf der Steuerungsebene der VS im MdJEV interviewt. Anschließend wurden

weitere Mitglieder der Verbraucherschutzplattform im MdJEV sowie in den weiteren

Fachministerien befragt. In allen Gesprächen wurden zum Schluss die Inter-

viewpartner/-innen darum gebeten, weitere potenziell relevante Ansprechpartner/-innen

für die Evaluation zu nennen. Auf diese Weise gelangten nicht nur die Mitglieder der

Verbraucherschutzplattform in den Kreis der Interviewten, sondern auch weitere an der

VS beteiligten Schlüsselakteure in den jeweiligen Fachministerien sowie in Landesbe-

hörden und weiteren Organisationen.

Eine vollständige (anonymisierte2) Übersicht der Organisationszugehörigkeiten der 22

Interviewpartner/-innen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle 1: Übersicht Interviewpartner (anonymisiert)

Alle 22 Interviews wurden mit Diktiergeräten aufgezeichnet und von wissenschaftlichen

Assistenten transkribiert. Die Transkriptionen wurden anschließend mit den Methoden

der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet und mit den ersten Ergebnissen der Doku-

mentenanalysen zusammengefügt. Auf diese Weise wurden für alle 38 Maßnahmen

unterschiedliche Datensätze mit den jeweiligen Ergebnissen zu den drei Untersu-

chungsbereichen der Evaluation erstellt. Alle im folgenden Kapitel IV präsentierten End-

ergebnisse und Schlussfolgerungen basieren auf dieser Datengrundlage.

2 Allen Interviewpartner/-innen wurde zu Beginn des Interviews volle Anonymität zugesagt. Das heißt unter

anderem, dass keine/r der Interviewpartner/-innen namentlich in einer der Präsentationen oder im Ab-schlussbericht der Evaluation genannt und auch nicht in anonymisierter Form zitiert wird.

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Hierbei muss allerdings auch erwähnt werden, dass insgesamt neun Personen die um

ein Interview angefragt wurden, nicht für ein solches zur Verfügung standen. Fünf Inter-

viewpartner standen dabei aus zeitlichen Gründen nicht zur Verfügung und vier wollten

sich nicht an der Evaluation beteiligen. Von diesen vier machten drei Personen keine

weiteren Angaben dazu, warum sie sich nicht an der Evaluation beteiligen möchten,

während eine Person angab, nur ganz am Rande an der VS beteiligt gewesen zu sein

und deshalb nicht an einem Interview teilnehmen wolle, da er/sie ohnehin nur sehr we-

nig zu der Evaluation beitragen könne. Diese insgesamt neun Personen mit denen kein

Interview durchgeführt werden konnte, verteilen sich auf die Maßnahmen 4.1.2, 4.2.3,

4.6.1, 4.7.1, 4.8.2 und 4.8.5. Der relative enge Zeitrahmen in dem sich die Evaluation

insgesamt von der Auftragserteilung bis zur Abgabe dieses Abschlussberichtes beweg-

te, trug außerdem dazu bei, dass nicht für alle „ausgefallenen“ Interviewpartner/-innen

im vorgesehenen Zeitraum ein adäquater Ersatz gefunden werden konnte.

In der Bewertung der Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen

(die sich im Anhang dieses Berichtes befindet) wird aus diesen Gründen – so gut es

jeweils geht – auf die Datengrundlage der einzelnen Bewertungen verwiesen und hier-

bei insbesondere hervorgehoben, falls sich die Ergebnisse der Evaluation in einzelnen

Fällen nicht auf die durchgeführten Interviews, sondern primär auf die von dem Auftrag-

geber zur Verfügung gestellten Dokumente stützen konnten.

Ergebnis-Präsentation auf der Sitzung der Verbraucherschutzplattform

Die Ergebnisse der Evaluation und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen

zur Optimierung und Weiterentwicklung der Verbraucherpolitischen Strategie des Lan-

des Brandenburg wurden in einer Sitzung der Verbraucherschutzplattform, die am 01.

Dezember 2016 in Potsdam stattfand, vorgestellt und gemeinsam mit Vertreterinnen

und Vertretern des MdJEV sowie den weiteren Mitgliedern der Verbraucherschutzplatt-

form diskutiert. Auf diese Weise konnten zum einen die Ergebnisse der Evaluation zu-

sätzlich validiert werden, sodass vor allem in der Auswertung der Interviews Einzelmei-

nungen nicht zu stark ins Gewicht fallen. Zum anderen konnten in der Diskussion der

Evaluationsergebnisse in der Verbraucherschutzplattform wertvolle Hinweise im Hin-

blick auf die Darstellung der Ergebnisse sowie die Struktur des Abschlussberichtes ge-

wonnen werden.

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IV. EVALUATIONSERGEBNISSE

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Evaluation getrennt nach den drei Untersu-

chungsbereichen dargestellt. Dabei werden zunächst die Ergebnisse im Untersu-

chungsbereich „Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung“ präsentiert, bevor

auf die Ergebnisse in der Implementationsanalyse eingegangen wird. Schließlich wer-

den die Ergebnisse aus dem Untersuchungsbereich „Analyse der Zielerreichung und

Maßnahmenumsetzung“ dargestellt. Detaillierte Ergebnisse aus diesem Untersu-

chungsbereich können zudem den Tabellen im Anhang entnommen werden, in denen

für jede einzelne der 38 Maßnahmen der Verbraucherpolitischen Strategie die Bewer-

tung der Zielerreichung bzw. des Grades der Zielerreichung durch die Evaluation vor-

liegt.

1. Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung

Die zentralen Ergebnisse in diesem Untersuchungsbereich sind überwiegend positiv zu

bewerten. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass die Definition der Ziele der Ver-

braucherpolitischen Strategie und die Umsetzungsplanung von den interviewten Akteu-

ren als gut organisiert bewertet wird und dass der gesamte Prozess der Zieldefinition

und Umsetzungsplanung dazu beigetragen hat, das Thema Verbraucherschutz stärker

ins Bewusstsein der beteiligten Akteure zu rücken. Diese zentralen Ergebnisse werden

im Folgenden genauer aufgeschlüsselt. Anschließend wird näher auf die ebenfalls fest-

gestellten Verbesserungspotenziale eingegangen, wobei vor allem die von vielen Inter-

viewpartner/-innen angesprochenen messbareren, quantitativeren Zielsetzungen in den

einzelnen Maßnahmen, sowie eine konkretere Ressourcenplanung für die Umsetzung

im Vordergrund stehen.

Positive Befunde

Auf Basis der durchgeführten Interviews kann festgehalten werden, dass die Entwick-

lung der VS in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt gut organisiert wurde. Diese Be-

wertung bezieht sich dabei vor allem auf zwei Sachverhalte. Erstens, wurden nach ein-

helliger Ansicht der Interviewpartner/-innen alle im Bereich des Verbraucherschutzes

relevanten Akteure sowie die bereitere Öffentlichkeit in den Prozess der Zieldefinition

und Umsetzungsplanung einbezogen. Der breiteren Öffentlichkeit wurden u.a. durch

eine Online-Umfrage und eine Online-Konsultation die Möglichkeiten gegeben, sich

über die VS zu informieren und zu ihr beizutragen. Zusätzlich zu den zuständigen

Fachministerien wurden außerdem weitere im Bereich des Verbraucherschutzes rele-

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vante Akteure u.a. über einen von der VZB organisierten Workshop in die Entwicklung

der VS miteinbezogen.

Zweitens, für die Definition der Ziele und die Planung der Umsetzung der VS wurden

alle relevanten Informations- und Wissensquellen verwendet. Dieser Befund ist in Teilen

deckungsgleich mit dem zuvor Gesagten, da die einbezogenen Akteure und die breitere

Öffentlichkeit ebenfalls relevante Informations- und Wissensquellen darstellen. Darüber

hinaus kann positiv festgehalten werden, dass zudem wissenschaftliche Fachliteratur,

Berichte von Verbraucherschutzorganisationen sowie Artikel aus Tageszeitungen und

anderen öffentlichen Medien für die Definition der Ziele und die Planung der Umsetzung

der VS verwendet wurden. Somit fußten die Definition der Ziele und die Umsetzungs-

planung auf einer sehr breiten Informations- und Wissensbasis, was von vielen Inter-

viewpartner/-innen positiv angemerkt wurde.

Fast alle der Interviewpartner/-innen, die an der Startphase der VS beteiligt waren, ha-

ben außerdem positiv angemerkt, dass der Prozess der Zieldefinition und Umsetzungs-

planung das Thema Verbraucherschutz stärker ins Bewusstsein gerückt hat. Hierbei

wird insbesondere der akteursübergreifende Definitionsprozess zur Klärung grundsätzli-

cher Fragen wie beispielsweise „Welche Themenbereiche umfasst Verbraucherschutz?“

und „Wie können Verbraucherinteressen in diesen Bereichen angemessen vertreten

werden?“ als sehr hilfreich angesehen und überwiegend positiv bewertet. So hat dieser

Prozess nicht nur zur Klärung dieser grundsätzlichen Fragen beigetragen und das

Thema Verbraucherschutz stärker ins Bewusstsein gerückt, sondern auch zu einer Ver-

netzung der unterschiedlichen Akteure beigetragen sowie zur Klärung der Zuständigkei-

ten in den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes. Insbesondere letzte-

res war eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der späteren Umsetzung der VS, da

die Mitarbeiter/-innen der Fachministerien, Verbraucherschutzorganisationen und der

weiteren an der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der VS beteiligten Akteure ihre

jeweils zuständigen Ansprechpartner/-innen kennenlernten.

Festgestelltes Verbesserungspotenzial

Neben den zuvor geschilderten positiven Befunden, wurde im Untersuchungsbereich

„Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung“ aber auch Verbesserungspotenzial

festgestellt. Hierbei haben sich in den durchgeführten Interviews in erster Linie zwei

Verbesserungsoptionen herauskristallisiert. Erstens, viele Interviewpartner/-innen haben

angemerkt, dass es besser gewesen wäre, wenn man messbarere, quantitativere Ziel-

setzungen in den einzelnen Maßnahmen definiert hätte. Die Hauptargumente hierfür

sind, dass messbarere, quantitativere Zielsetzungen noch stärker als Orientierungs-

grundlage für die Verantwortlichen in der Umsetzung dienen könnten und zugleich den

Stand der Umsetzung leichter überprüf- bzw. messbar machen würden. Beides könnte

zu einer effektiveren späteren Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der VS beitragen.

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Als zweite Verbesserungsoption konnte auf Basis der Interviews eine konkretere Res-

sourcenplanung für die Umsetzung der VS festgestellt werden. Eine genauere Kalkula-

tion des zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwandes der für die Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen anfallen würde, könnte zum einen die Wahrscheinlichkeit der

Zielerreichung in den einzelnen Maßnahmen erhöhen und zum anderen auch positiv zu

der ersten Verbesserungsoption und der Definition messbarerer, quantitativer Ziele und

Meilensteine helfen. So könnten beispielsweise ursprünglich formulierte Ziele und Mei-

lensteine durch eine Gegenüberstellung der hierfür benötigten und der tatsächlich ver-

fügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten entsprechend angepasst werden,

was die Wahrscheinlichkeit der letztendlichen Zielerreichung erhöhen würde.

2. Implementationsanalyse

Im Untersuchungsbereich der Implementationsanalyse stand die Koordination und

Steuerung der Umsetzung der VS im Mittelpunkt. Hierbei wurde auf Basis der Inter-

views und der Analyse der Maßnahmentabellen der Jahre 2015 und 2016 festgestellt,

dass das Monitoring über die Maßnahmentabelle überwiegend sehr gut zur Erfassung

des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen funktioniert. Allerdings wurde

auch festgestellt, dass einzelne Akteure aus unterschiedlichen Gründen nicht bzw. nicht

konsequent zum Monitoring beitragen. Diese zentralen Ergebnisse aus dem Untersu-

chungsbereich der Implementationsanalyse werden im Folgenden näher erläutert. An-

schließend werden die auf der Basis dieser Ergebnisse festgestellten Verbesserungspo-

tenziale dargestellt.

Zentrale Ergebnisse

Zunächst gilt es positiv hervorzugehen, dass das zentrale Monitoring-Instrument in der

Umsetzung der VS, die Maßnahmentabelle, im Hinblick auf Erfassung des Umset-

zungsstandes in den einzelnen Maßnahmen überwiegend sehr gut funktioniert. Der

Umsetzungsstand und die Zielerreichung werden von den jeweils Verantwortlichen in

den einzelnen Maßnahmen genau überprüft und präzise in die Maßnahmentabelle ein-

getragen. Beispielhaft kann hier u.a. die Erfassung des Umsetzungsstandes und der

Zielerreichung für Maßnahme 4.6.3 „Die Pflegestützpunkte werden durch die Landesre-

gierung gestärkt.“ in der Maßnahmentabelle 2015 genannt werden. Hier wurden sehr

detailliert alle Tätigkeiten aufgelistet, die zur Erreichung des Zieles der Maßnahme bei-

getragen haben.

Neben diesem positiven Ergebnis muss aber auch festgehalten werden, dass einzelne,

an der Umsetzung der VS beteiligte, Akteure nicht bzw. nicht konsequent zum Monito-

ring über die Maßnahmentabelle beitragen. Dies geschieht zum einen aufgrund von

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Unzufriedenheit mit den Inhalten der Maßnahmen. Hierbei werden insbesondere die

Zielsetzungen als nicht konkret und nicht ambitioniert genug kritisiert. Aus diesem

Grund machen die jeweiligen Akteure bewusst keine Beiträge zur Maßnahmentabelle,

da sie hierin die Gefahr sehen, indirekt ihre Zustimmung zu den definierten Zielsetzun-

gen in den Maßnahmen zu signalisieren. Da es sich nur um einzelne Personen handelt,

können, um die Anonymität der betroffenen zu wahren, an dieser Stelle nicht beispiels-

haft spezifische Maßnahmen genannt werden, auf welche diese Aussagen sich bezie-

hen.

Die andere Hauptursache für das nicht konsequente Eintragen der Umsetzungsstände

in den einzelnen Maßnahmen in die Maßnahmentabelle bei einzelnen Personen liegt in

der eher unsystematischen Überprüfung der Umsetzungsstände in den betroffenen Fäl-

len. Das heißt, dass die betroffenen Personen den Umsetzungsstand in den einzelnen

Maßnahmen nur sporadisch bei den weiteren an der Umsetzung der jeweiligen Maß-

nahme beteiligten Personen erfragen und diesen dementsprechend auch nicht konse-

quent in die Maßnahmentabelle eintragen. Auch hier handelt sich aber nur um einzelne

Personen sodass, um die Anonymität der betroffenen zu wahren, an dieser Stelle wie-

derum nicht beispielshaft spezifische Maßnahmen genannt werden können, auf welche

diese Aussagen sich beziehen.

Festgestelltes Verbesserungspotenzial

Im Untersuchungsbereich der Implementationsanalyse wurde vor allem im Hinblick auf

die Umsetzungskontrolle und die Kommunikation des Umsetzungsstandes in den ein-

zelnen Maßnahmen Verbesserungspotenzial festgestellt. Eine stärkere Kontrolle bzw.

Überprüfung des Umsetzungsstandes sowohl auf der Steuerungs- als auch auf der Um-

setzungsebene der VS könnte zu einer noch höheren Verbindlichkeit zur Umsetzung

der einzelnen Maßnahmen bei den an der Umsetzung beteiligten Akteuren führen. Die-

se stärkere Kontrolle bzw. Überprüfung des Umsetzungsstandes könnte kombiniert

werden mit der Einführung eines internetbasierten Monitoring- & Controlling-Systems,

was eine transparentere Kommunikation des Umsetzungsstandes ermöglichen würde

und langfristig den Arbeitsaufwand für die Steuerung der Umsetzung senken könnte.

Aus diesen Gründen wird diese Option im Rahmen der Handlungsempfehlungen in Ka-

pitel V näher beleuchtet.

3. Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung

Folgende Tabelle 2 veranschaulicht die zentralen Ergebnisse der Zielerreichungsanaly-

se durch die Umsetzung der einzelnen 38 Maßnahmen in den zehn Handlungsschwer-

punkten. Eine strikte Trennung von Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung konnte

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hierbei nicht eingehalten werden, da viele der in den Handlungsschwerpunkten definier-

ten Ziele einen prozesshaften Charakter aufweisen und die Zielerreichung somit oftmals

identisch mit der Umsetzung der betreffenden Maßnahme war. Aus diesem Grund wird

im Folgenden von einer Zielerreichung in Bezug auf die einzelnen Maßnahmen gespro-

chen, da die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen weitestgehend identisch mit der

Erreichung der Ziele in den jeweiligen Handlungsschwerpunkten ist.

Zur anschaulichen Darstellung wurden dabei die durch die Interviews und die Analysen

der Maßnahmentabellen aus den Jahren 2015 und 2016 ermittelten unterschiedlichen

Zielerreichungsgrade in den verschiedenen Maßnahmen in drei Kategorien gruppiert: 1)

Ziel(e) vollständig erreicht, 2) Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht und

3) Ziele(e) nicht erreicht. Folgende Tabelle stellt somit aus Darstellungsgründen zu-

nächst nur eine Übersicht der Bewertung der Zielerreichung in den unterschiedlichen

Maßnahmen dar. Eine ausführliche Tabelle, die auch detaillierte Informationen zu der

Zielerreichung in jeder einzelnen Maßnahme enthält, kann im Anhang eingesehen wer-

den.

Tabelle 2: Übersicht der Bewertung der Zielerreichung durch die Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen

Handlungsschwerpunkte

und Maßnahmen

Bewertung der Zielerreichung durch die Evaluation

anhand von drei Kategorien der Zielerreichung:

1) Ziel(e) vollständig erreicht 2) Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht 3) Ziele(e) nicht erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.1: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten

Maßnahme 4.1.1: Lebensmittel- und Futtermit-

telüberwachung

Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.1.2: Überwachung in anderen

Bereichen

Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.2: Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention ab-

stimmen

Maßnahme 4.2.1: Staatliche Überwachung Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.2.2: Krankheitsprävention und

Gesundheitsförderung

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.2.3: Gesunde Ernährung Ziel(e) vollständig erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.3: Verbraucherrechte weiterentwickeln

Maßnahme 4.3.1: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.3.2: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.3.3: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.3.4: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.3.5: Ziel(e) vollständig erreicht

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Handlungsschwerpunkt 4.4: Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen

Maßnahme 4.4.1: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.4.2: Ziel(e) vollständig erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.5: Verbraucherinformation entwickeln

Maßnahme 4.5.1: Aktive Veröffentlichung von

Verbraucherinformationen

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.5.2: Informationszugang verbrau-

cher- und behördenfreundlicher ausgestalten

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.5.3: Weitere Unterstützung der

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

Ziel(e) vollständig erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.6: Verbraucherberatung ausbauen

Maßnahme 4.6.1: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.6.2: Die Projektagentur Berlin-

Brandenburg wird weiter unterstützt.

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.6.3: Die Pflegestützpunkte wer-

den durch die Landesregierung gestärkt.

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.6.4: Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Maßnahme 4.6.5: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.6.6: Ziel(e) vollständig erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.7: Verbraucherbildung stärken

Maßnahme 4.7.1: Verbraucherbildung in Schu-

len

Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.7.2: Verbraucherbildung im au-

ßerschulischen Bereich

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.8: Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen

Maßnahme 4.8.1: Kinder und Jugendliche Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.8.2: Familien, insbesondere jun-

ge Familien

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.8.3: Familien in prekären Le-

benssituationen

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.8.4:Ältere Menschen Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.8.5: Menschen mit Einschrän-

kungen durch Behinderungen

Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.8.6: Pflegebedürftige Menschen Ziel(e) vollständig erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.9: Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend wahrneh-

men

Maßnahme 4.9.1: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.9.2: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.9.3: Ziel(e) vollständig erreicht

Handlungsschwerpunkt 4.10: Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig gestalten

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 30

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Maßnahme 4.10.1: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.10.2: Ziel(e) vollständig erreicht

Maßnahme 4.10.3: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.10.4: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.10.5: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Maßnahme 4.10.6: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, wurden die definierten Ziele bei insgesamt 27 Maßnah-

men der VS vollständig erreicht, während in den anderen 11 Maßnahmen die definier-

ten Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht wurden. Diese positiven Befunde

der Evaluation werden im Folgenden zunächst im Hinblick auf die Erreichung der vier

übergreifenden Ziele der Verbraucherpolitischen Strategie wiedergegeben. Das zentrale

Ergebnis hierbei ist, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg im Untersuchungszeit-

raum vom 2010-2016 in Bezug auf die vier übergreifenden Ziele der VS entscheidend

vorangebracht werden konnte.

Im Rahmen der Evaluation konnte allerdings auch noch Verbesserungspotenzial bei der

Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung festgestellt werden. Dieses wird im An-

schluss an die positiven Befunde wiedergegeben. Dabei wird sowohl bei der Wiederga-

be der positiven Befunde als auch bei der Erläuterung des festgestellten Verbesse-

rungspotenzials, exemplarisch auf die Zielerreichung in einzelnen Maßnahmen einge-

gangen um die zentralen Ergebnisse der Evaluation anhand von praktischen Beispielen

zu veranschaulichen. Eine detaillierte Übersicht der Bewertung der Zielerreichung jeder

einzelnen der 38 Maßnahmen der VS findet sich zudem im Anhang dieses Berichtes.

Positive Befunde

Durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der VS wurde im Untersuchungszeit-

raum von 2010-2016 der Verbraucherschutz in Brandenburg im Hinblick auf alle vier

übergreifenden Ziele der VS weiterentwickelt und verbessert. Bei insgesamt 27 Maß-

nahmen der VS wurden die definierten Ziele vollständig erreicht, während in den ande-

ren 11 Maßnahmen die definierten Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht

wurden. Diese insgesamt positiven Ergebnisse in der Zielerreichung und Umsetzung

der einzelnen Maßnahmen wirken sich natürlich auch positiv auf die Erreichung der vier

übergreifenden Ziele der VS aus. So konnte der VS in Brandenburg sowohl im Hinblick

auf 1) den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, 2) die Festigung und

Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, 3) die Stärkung der Konsum- und Entschei-

dungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Information, Beratung und Bildung

und 4) die fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zu-

sammenarbeit mit allen Beteiligten gestärkt werden. Die Stärkung des Verbraucher-

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schutzes im Hinblick auf diese vier übergreifenden Ziele der VS wird im Folgenden an-

hand der Zielerreichung in einzelnen Maßnahmen exemplarisch veranschaulicht.

Der Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 in Maßnahme 4.1.2 verdeutlicht bei-

spielshaft wie der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch die

Umsetzung der Maßnahmen der VS gestärkt wurde. Der Vollzug der EU-Öko-

Verordnung, die am 01.01.2009 in Kraft trat, ist ein laufender Prozess der gemäß den

Sichtweisen der interviewten Akteure in Brandenburg durch ein funktionierendes Kon-

trollsystem gewährleistet wird. Dieses erfasst und meldet alle Verstöße gegen die Ver-

ordnung, sodass entsprechend gegen diese vorgegangen werden kann. Im Rahmen

des Vollzugs der Verordnung wird u.a. überprüft, inwieweit die Erzeugung von Produk-

ten die als ökologisch oder biologisch hergestellt vermarktet werden, auch den Grund-

regeln für ökologischen Landbau entspricht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass

die Verbraucher beim Kauf „ökologischer Produkte“ auch Erzeugnisse erhalten, die öko-

logischen Herstellungsstandards entsprechen. Der Vollzug der Verordnung durch das

Land Brandenburg wird dabei regelmäßig von der EU überprüft.

Dieses positive Ergebnis der Evaluation im Hinblick auf den Vollzug der EU-Öko-

Verordnung Nr. 834/2007 in Maßnahme 4.1.2 verdeutlicht dabei zugleich den eher dau-

er- bzw. prozesshaften Charakter, den viele Maßnahmen der VS aufweisen. So kann

die Evaluation auf Basis der Sichtweisen der interviewten Akteure nur feststellen, dass

der Vollzug der Verordnung gegenwärtig gewährleistet wird und das Ziel der Maßnahme

4.1.2 somit zunächst erreicht wurde. Gleichzeitig war es aufgrund des sehr kurzen Auf-

tragszeitraumes der Evaluation sowie der thematischen Breite einzelner Maßnahmen -

aber auch der VS insgesamt - nicht möglich, die Qualität der Maßnahmenumsetzung

noch tiefergehender zu beurteilen. In Bezug auf den Vollzug der EU-Öko-Verordnung

Nr. 834/2007 war es beispielsweise nicht möglich, die tatsächliche Qualität des Bran-

denburger Kontrollsystems tiefergehender zu überprüfen und zu bewerten. Ebenso

kann die Maßnahme 4.1.2 trotz des stattfindenden Vollzuges der Verordnung nicht als

abgeschlossen betrachtet werden, da der Vollzug natürlich auch über die Implementati-

on der VS hinaus stattfinden und weitergehen muss. Diese hier zunächst kurz skizzier-

ten Schwierigkeiten im Hinblick auf die Bewertung der Zielerreichung werden im Ab-

schnitt „festgestellte Verbesserungspotenziale“ wieder aufgegriffen und ausführlicher

erläutert.

Die Umsetzung der Maßnahme 4.6.4 dient an dieser Stelle dazu an einem praktischen

Beispiel zu veranschaulichen, wie die VS zur Festigung und Weiterentwicklung der

Verbraucherrechte in Brandenburg beitrug. Ziel der Maßnahme war die Prüfung der

Ergänzung bzw. der Erweiterung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Verbrau-

cherinsolvenzberatungsstellen und die Regelungen für den Ausschluss unseriöser An-

bieter nach dem Brandenburgischen Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung. Auf

Basis der Interviews mit den an der Umsetzung der Maßnahme beteiligten Akteuren

wurde in der Evaluation festgestellt, dass die Prüfung der Möglichkeiten einer Änderung

des Ausführungsgesetzes stattfindet und die zuständigen Fachministerien, das MdJEV

und das MASGF, hierbei eng zusammenarbeiten. Die tatsächliche Änderung des Aus-

führungsgesetzes könnte zwar länger dauern, da hierfür auch die kommunalen Spitzen-

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verbände miteinbezogen werden müssen, war allerdings auch nicht Gegenstand der

Zielerreichung der Maßnahme. Ziel der Maßnahme war stattdessen die Prüfung einer

solchen Änderung, welche durchgeführt wurde und im weiteren Verlauf auch zu einer

tatsächlichen Änderung des Ausführungsgesetzes führen könnte.

Im Hinblick auf das dritte übergreifende Ziel der VS, die Stärkung der Konsum- und

Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Information, Bera-

tung und Bildung, kann die Umsetzung der Maßnahme 4.4.2 als praktisches Beispiel

für die Stärkung des Verbraucherschutzes in Brandenburg in diesem Bereich dienen.

Ziel der Maßnahme war es zu prüfen, ob eine Aufklärungskampagne durchgeführt wer-

den kann, um Wissensdefizite hinsichtlich der Rechte von Patienten und Pflegebedürfti-

gen zu beseitigen. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme wurde u.a. die Broschü-

re „Selber bestimmen, mitreden, mitmachen? Aber gerne“ erarbeitet, in leichter und

einfacher Sprache verfasst und an alle Bewohnerschaftsräte in Brandenburg versandt.

Außerdem wurden durch die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme 4.4.3 ausge-

bauten Pflegestützpunkte in Brandenburg Beratungsleistungen vor Ort durchgeführt, die

ebenfalls zur Reduktion der Wissensdefizite von Patienten und Pflegebedürftigen bei-

trugen.

Dieses Beispiel verdeutlich somit nicht nur die Zielerreichung in den Maßnahmen 4.4.2

und 4.4.3 und ihren Beitrag zu der Erreichung des übergreifenden Zieles der Stärkung

der Konsum- und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Infor-

mation, Beratung und Bildung, sondern auch die durch die Umsetzung vieler Maßnah-

men entstehenden positiven Synergieeffekte im Hinblick auf die Zielerreichung in ande-

ren Maßnahmen. Diese festgestellten Synergieeffekte sind ein weiteres positives Er-

gebnis der Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie. In den Tabellen der Bewer-

tung der Zielerreichung in den einzelnen Maßnahmen im Anhang werden die festge-

stellten Synergieeffekte bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen explizit an

den entsprechenden Stellen wiedergegeben.

Schließlich dient die Umsetzung der Maßnahme 4.10.1 zur praktischen Veranschauli-

chung der Stärkung des Verbraucherschutzes im Hinblick auf das vierte übergreifende

Ziel der VS, die fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Verbraucher-

politik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, sodass Verbraucherpolitik grenz-

überschreitend wirkt und auch besondere Verbrauchergruppen berücksichtigt.

Ziel von Maßnahme 4.10.1 war es, die Verbraucherschutzplattform der Landesregie-

rung zu einem etablierten, kooperativ arbeitenden Gremium zur Abstimmung landespoli-

tischer Schwerpunktsetzungen und als Dialogpartner für die übrigen Akteure auszubau-

en.

Dieses Ziel wurde vollständig erreicht, denn die Zusammenarbeit in der Verbraucher-

schutzplattform wurde von den im Rahmen der Evaluation interviewten Akteuren über-

wiegend als sehr positiv und hilfreich bewertet. So wird die Verbraucherschutzplattform

als gutes Gremium zur Klärung allgemeiner Fragen wie z.B. „Was ist Verbraucher-

schutz? Welche Bereiche umfasst Verbraucherschutz?“ angesehen und trägt auf diese

Weise außerdem dazu bei, den Verbraucherschutz stärker ins Bewusstsein der beteilig-

ten Akteure zu rücken. Positiv hervorgehoben wurde von den interviewten Akteuren

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auch, dass die Verbraucherschutzplattform die personellen Zuständigkeiten für die ein-

zelnen Themenbereiche verdeutlicht und die Vernetzung zwischen den beteiligten Akt-

euren stärkt. So stellt der erfolgreiche Ausbau der Verbraucherschutzplattform zu einem

etablierten, kooperativ arbeitenden Gremium in Maßnahme 4.10.1 einen wichtigen Bei-

trag zur Erreichung des übergreifenden Zieles der fachübergreifenden und nachhaltigen

Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten dar.

Festgestelltes Verbesserungspotenzial

Trotz der insgesamt positiven Bewertung der Evaluation, konnte sowohl in Bezug auf

die Umsetzung einzelner Maßnahmen, als auch im Hinblick auf die Umsetzung der VS

insgesamt, weiteres Verbesserungspotenzial festgestellt werden. So wurde beispiels-

weise (analog zu den Ergebnissen im Untersuchungsbereich Implementationsanalyse)

von vielen Interviewpartner/-innen geäußert, dass sie sich eine transparentere Kommu-

nikation des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen wünschen. Somit konn-

te das Ziel von Maßnahme 4.10.4 „Über die Umsetzung der Maßnahmen wird das Mi-

nisterium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in geeigneter Form informie-

ren.“ nur in Teilen erreicht werden. Zwar informiert das MdJEV die weiteren Akteure der

Verbraucherschutzplattform über das Monitoring-Instrument der Maßnahmentabelle

über den aktuellen Umsetzungsstand in den einzelnen Maßnahmen, aber dies könnte

aus Sicht der interviewten Akteure noch weiter verbessert werden. Aus diesem Grund

werden im nächsten Kapitel V Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die im Rahmen

der Evaluation entwickelt wurden und konkrete Verbesserungsvorschläge zur Erhöhung

der Transparenz des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen beinhalten.

Des Weiteren ist zu konstatieren, dass sich die Messung und Bewertung der Zielerrei-

chung in vielen Maßnahmen nicht ganz einfach gestaltete, da viele Maßnahmen einen

prozesshaften Charakter aufweisen und eher langfristig bzw. dauerhaft angelegt sind.

Als konkretes Beispiel kann hier Maßnahme 4.3.2 dienen, die die fortlaufende Beobach-

tung der Rahmenbedingungen und die Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbe-

darfes in den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes durch die zustän-

digen Fachministerien unter Einbeziehung von Verbraucherschutzorganisationen zum

Ziel hatte. Es konnte im Rahmen der Evaluation auf Basis der Interviews zwar festge-

stellt werden, dass diese Beobachtung und Prüfung stattfindet, eine konkretere, quanti-

tativere Messung der Zielerreichung musste aufgrund des prozesshaften Charakters

und des kurzen Auftragszeitraumes der Evaluation allerdings ausbleiben. Aus diesen

Gründen wird die Definition von messbareren Zielsetzungen in den einzelnen Maßnah-

men auch als eine der Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung und weitere Um-

setzung der VS im nächsten Kapitel weiter ausgeführt.

Schließlich konnte im Rahmen der Evaluation festgestellt werden, dass sich bei einigen

Maßnahmen aufgrund von mittlerweile überholter und sich teilweise überschneidender

Zielsetzungen eine inhaltliche Aktualisierung empfiehlt. Eine der Zielsetzungen in Maß-

nahme 4.2.3 ist beispielsweise, dass sich die zuständigen Fachministerien dafür einset-

zen, dass die verschiedenen Qualitätsstandards zur Gemeinschaftsverpflegung der

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 34

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Deutschen Gesellschaft für Ernährung an Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen

und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen etabliert werden. In den Interviews

mit den an der Umsetzung der VS beteiligten Akteuren konnte aber festgestellt werden,

dass diese Zielsetzung der Maßnahme 4.2.3 nicht weiter verfolgt wird, da Gemein-

schaftsverpflegungen in Wohnunterkünften seit einigen Jahren nicht mehr angestrebt

werden. Stattdessen wird die Verpflegung in den jeweiligen Wohneinheiten selbst ge-

leistet und die Heimaufsicht führt jeweils jährliche Prüfungen der Qualität durch.

Ebenso weisen die Zielsetzungen in einigen Maßnahmen so starke Überschneidungen

auf, dass sich auch hier eine inhaltliche Aktualisierung bzw. Überarbeitung empfiehlt.

Als Beispiele können hier u.a. die Maßnahmen 4.2.3 und 4.8.2. oder auch die Maßnah-

men 4.9.1 und 4.9.3 genannt werden. So weist Maßnahme 4.2.3 „Gesunde Ernährung“

die Stärkung der bisherigen Strukturen des Netzwerkes Gesunde Kinder sowie seine

flächendeckende Etablierung als Ziel aus. Diese Zielsetzung überschneidet so stark mit

Maßnahme 4.8.2 „Familien, insbesondere junge Familien“, in der es ebenfalls um die

weitere Unterstützung des Bündnisses „Gesund Aufwachsen in Brandenburg“ und des

Netzwerkes „Gesunde Kinder“ geht, dass hier nicht mehr von positiven Synergieeffekti-

ven sondern inhaltlicher Doppelung gesprochen werden muss. Die gleiche Schlussfol-

gerung lässt sich auch in Bezug auf die Zielsetzungen der Maßnahmen 4.9.1 und 4.9.3

treffen, in denen es darum geht, dass die Landesregierung sich für den Erhalt und die

Fortführung des deutsch-polnischen Verbraucherinformationszentrums einsetzt (4.9.1)

bzw. die Erarbeitung eines dauerhaften Finanzierungskonzepts, unabhängig von EU-

Förderungen und unter Nutzung auch nichtöffentlicher Mittel unterstützt (4.9.3).

Auf Basis dieser konkreten Beispiele von mittlerweile überholten bzw. sich zu stark

überschneidenden Zielsetzungen empfiehlt sich somit eine inhaltliche Aktualisierung der

betreffenden Maßnahmen. Diese Schlussfolgerung wird allerdings in den Handlungs-

empfehlungen im nächsten Kapitel V nicht weiter ausgeführt, da eine inhaltliche Aktuali-

sierung im Rahmen der Fortschreibung der Verbraucherpolitischen Strategie im Jahr

2017 ohnehin bereits geplant ist.

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V. FAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Im vorliegenden Kapitel werden ein zentrales Fazit der Evaluation gezogen und Hand-

lungsempfehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Verbraucherpoli-

tischen Strategie des Landes Brandenburg präsentiert. Hierfür wird zunächst eine kom-

pakte Zusammenfassung der Evaluation und ihrer zentralen Ergebnisse wiedergege-

ben, bevor die auf dieser Basis entwickelten Handlungsempfehlungen vorgestellt wer-

den.

Fazit

Knapp 4 ½ Jahre nach der Verabschiedung der Verbraucherpolitischen Strategie durch

die Brandenburger Landesregierung, beauftragte das Ministerium der Justiz und für

Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg die IFGE Gesellschaft für In-

novationsforschung und Beratung mbH mit der externen Evaluation der VS, welche im

Auftragszeitraum von Anfang September bis Anfang Dezember 2016 durchgeführt wer-

den sollte. Gegenstand der Evaluation war die Analyse der Zieldefinition und Umset-

zungsplanung, der Implementation und der Zielerreichung. Zudem sollten auf der Basis

dieser Analysen Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung

der VS hergeleitet werden. Hierfür sollte der Zeitraum zwischen dem Landtagsbe-

schluss vom 03. Juni 2010 bis zur Sitzung der Verbraucherschutzplattform am

01.12.2016 untersucht werden.

Im Rahmen der Evaluation wurden verschiedene Untersuchungsmethoden miteinander

verknüpft, um die Betrachtung der einzelnen Themenkomplexe aus einer Multi-Akteur-

Perspektive zu ermöglichen. Im Einzelnen wurden folgende Erhebungs- und Untersu-

chungsschritte durchgeführt:

eine Dokumentenanalyse, um Strukturen, Prozesse und Verlauf der Verbrau-

cherpolitischen Strategie zu erfassen und zu bewerten – einschließlich der Ein-

sicht in interne Dokumente, wie die Maßnahmentabellen aus den Jahren 2015

und 2016,

22 qualitative, halbstandardisierte Leitfaden-Interviews mit den Mitgliedern

der Verbraucherschutzplattform und weiteren an der Umsetzung der Verbrau-

cherpolitischen Strategie beteiligten Akteuren,

eine Abschlusspräsentation der zentralen Evaluationsergebnisse auf der Sit-

zung der Verbraucherschutzplattform am 01. Dezember 2016 zur weiteren Vali-

dierung der auf Basis der Interviews abgeleiteten Schlussfolgerungen.

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Auf Basis dieser Datenerhebungen und -Analysen kann der Verbraucherpolitischen

Strategie sowohl bei der anfänglichen Definition der Ziele und der Umsetzungsplanung,

als auch bei der Implementation und der Erreichung der definierten Ziele ein gutes

Zeugnis ausgestellt werden. Zugleich konnte in allen drei Untersuchungsbereichen aber

auch noch Verbesserungspotenzial festgestellt werden. Beides, sowohl die überwie-

gend positiven Evaluationsergebnisse als auch das festgestellte Verbesserungspoten-

zial in den drei Untersuchungsbereichen werden im Folgenden zunächst zusammenfas-

send wiedergegeben bevor anschließend die auf dieser Basis entwickelten Handlungs-

empfehlungen zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der VS präsentiert werden.

Die Definition der Ziele und die Planung der Umsetzung in der Entwicklung der VS in

den Jahren 2010 bis 2012 waren insgesamt gut organisiert. Alle relevanten Akteure in

den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes wurden in diesen Prozess

ebenso miteinbezogen wie die breitere Öffentlichkeit. Zudem wurden für die Definition

der Ziele und die Planung der Umsetzung der VS alle relevanten Informations- und

Wissensquellen verwendet. Neben diesen positiven Befunden wurde aber auch festge-

stellt, dass viele der definierten Zielsetzungen in den 38 Maßnahmen der VS einen eher

langfristig bzw. dauerhaft angelegten Prozesscharakter aufweisen. Die Definition von

messbareren, quantitativeren Zielsetzungen anhand einer konkreteren Ressourcenpla-

nung hätte hierbei aber noch stärker als Orientierungsgrundlage für die Verantwortli-

chen in der späteren Umsetzung dienen und zugleich den Stand der Umsetzung leichter

überprüf- bzw. messbar machen können.

Die Koordination und Steuerung der Umsetzung der VS über das zentrale Monitoring-

Instrument der Maßnahmentabelle funktioniert überwiegend sehr gut. Die große Mehr-

heit der Mitglieder der Verbraucherschutzplattform erfasst den Umsetzungsstand in den

einzelnen Maßnahmen sehr genau und trägt ihn präzise in die Maßnahmentabelle ein.

Zugleich wurde allerdings festgestellt, dass einzelne Akteure nicht bzw. nicht konse-

quent zum Monitoring beitragen, da sie entweder mit den inhaltlichen Zielsetzungen in

den einzelnen Maßnahmen unzufrieden sind oder den Umsetzungsstand in den Maß-

nahmen für die sie zuständig sind nicht systematisch erfassen. Hier könnte eine noch

stärkere Kontrolle bzw. Überprüfung des Umsetzungsstandes der VS zu einer noch

höheren Verbindlichkeit bei der Erfassung des Umsetzungsstandes in den einzelnen

Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Akteure führen.

Im Hinblick auf sowohl die Erreichung der vier übergreifenden Ziele als auch auf die

Zielsetzungen in den einzelnen 38 Maßnahmen kann der VS ein gutes Zeugnis ausge-

stellt werden. So wurde in der Evaluation auf Basis der 22 Interviews und der Analysen

der Maßnahmentabellen aus den Jahren 2015 und 2016 festgestellt, dass in insgesamt

27 Maßnahmen die definierten Ziele vollständig erreicht wurden und in den anderen 11

Maßnahmen die definierten Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht wurden.

Diese überwiegend gelungene Zielerreichung in den einzelnen Maßnahmen führte

dementsprechend auch dazu, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg im Hinblick

auf die vier übergreifenden Ziele der VS, 1) den Schutz der Verbraucher vor gesund-

heitlichen Gefahren, 2) die Festigung und Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, 3)

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 37

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die Stärkung der Konsum- und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Aus-

bau von Information, Beratung und Bildung und 4) die fachübergreifende und nachhalti-

ge Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gestärkt

werden konnte.

Allerdings wurde bei der Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung auch

noch weiteres Verbesserungspotenzial festgestellt. So könnten die bereits erreichten

Umsetzungsstände in den einzelnen Maßnahmen noch transparenter an alle an der

Umsetzung der VS beteiligten Akteure kommuniziert werden. Ebenso wurde festgestellt,

dass bei einzelnen Maßnahmen die Umsetzung eingestellt wurde, da die ursprünglich

definierten Zielsetzungen nicht mehr den aktuellen Zielen in den jeweiligen Bereichen

des Verbraucherschutzes entsprechen. Zudem bestätigte sich in der Analyse der Zieler-

reichung die bereits in der Analyse der Definition der Zielsetzungen gewonnene Er-

kenntnis, dass sich in einigen Maßnahmen eine messbarere, quantitativere Zieldefiniti-

on empfehlen würde, da diese den aktuellen Umsetzungsstand leichter überprüfbar

machen würde und die Verbindlichkeit bei der Umsetzung noch weiter erhöhen könnte.

Auf Basis dieser zentralen Ergebnisse der Evaluation wurden zwei konkrete Hand-

lungsempfehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Evaluation abge-

leitet, die im folgenden Abschnitt genauer erläutert werden.

Handlungsempfehlungen

Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation konnten zwei konkrete Handlungsemp-

fehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Evaluation entwickelt wer-

den:

1) Es sollten bei der Erstellung der Verbraucherpolitischen Strategie messbarere,

quantitative Ziele in den einzelnen Maßnahmen definiert und eine konkretere

Umsetzungsplanung durchgeführt werden!

2) Es sollte eine stärkere zentrale Koordination und Steuerung der Umsetzung

der Verbraucherpolitischen Strategie etabliert werden!

Beide Handlungsempfehlungen gehen mit spezifischen praktischen Umsetzungsvor-

schlägen einher und zielen auf unterschiedliche Weise darauf ab die Effektivität der

Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie noch weiter zu erhöhen. So beinhaltet

die erste Handlungsempfehlung auch die Definition von konkreten Meilensteinen als

messbaren Zwischenschritten auf dem Weg zur Zielerreichung in den einzelnen Maß-

nahmen sowie eine präzisere Umsetzungsplanung im Hinblick auf die benötigten finan-

ziellen und personellen Ressourcen zu Beginn der VS.

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Die Definition von konkreten Meilensteinen würde dabei nicht nur den Grad der Umset-

zung in den einzelnen Maßnahmen leichter überprüfbar machen, sondern könnte den

an der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beteiligten Akteuren auch als stärkere

Orientierungsgrundlage dienen. Eine präzise Planung der für die Umsetzung der einzel-

nen Maßnahmen benötigten finanziellen und personellen Ressourcen könnte ebenfalls

nicht nur bei der Definition von konkreten Meilensteinen eine wertvolle Hilfestellung lie-

fern, sondern auch die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass eine Maßnahme aufgrund

von mangelnden Ressourcen nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann.

Für die Umsetzung dieser Empfehlungen bietet sich beispielsweise die Durchführung

von Workshops oder die Gründung von Arbeitsgruppen zur Definition messbarerer Ziel-

setzungen und Meilensteine sowie der Einsatz spezifischer Projektmanagementtools

(z.B. Gantt-Diagramm etc.) zur präziseren Ressourcen- und Umsetzungsplanung an.

Die Umsetzung dieser ersten Handlungsempfehlung setzt allerdings auch voraus, dass

sowohl auf der Steuerungs- als auch auf der Umsetzungsebene der VS von allen an

den einzelnen Maßnahmen beteiligten Akteuren mehr zeitliche Ressourcen in die Er-

stellung bzw. Fortschreibung und Weiterentwicklung der VS investiert werden.

Die Umsetzung von Handlungsempfehlung 2, die Etablierung einer stärkeren zentralen

Koordination und Steuerung der Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie, soll

eine präzisere Umsetzungskontrolle bei den einzelnen Maßnahmen ermöglichen, stär-

kere Verbindlichkeiten bei den Akteuren die an der Umsetzung der einzelnen Maßnah-

men beteiligt sind schaffen sowie zu einer transparenteren Kommunikation des jeweili-

gen Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen beitragen. Die Umsetzung die-

ser Handlungsempfehlung könnte dabei über die Einführung eines internetbasierten

Monitoring- und Controlling-Systems erfolgen.

Ein solches internetbasiertes Monitoring- und Controlling-System, auf das alle Beteilig-

ten jederzeit Zugriff haben, könnte einerseits die Transparenz des Umsetzungsstandes

erhöhen und zugleich (langfristig) den Arbeitsaufwand für die Kontrolle des Umset-

zungsstandes senken. So würde es ein internetbasiertes Monitoring- und Controlling-

System beispielsweise ermöglichen, dass, sobald der Umsetzungsstand in einer Maß-

nahme von der jeweils zuständigen Person aktualisiert wird, dieser auch unmittelbar für

weitere Beteiligte mit Zugriffsrechten auf das System sichtbar wird. Auf diese Weise

würde der bei der gegenwärtigen Maßnahmentabelle anfallende Aufwand des Zusam-

mentragens und Zusammenfügens der Umsetzungsstände aus den einzelnen Maß-

nahmen auf der Steuerungsebene wegfallen, wodurch wertvolle personelle Ressourcen

für die stärkere Kontrolle und Überprüfung in den Maßnahmen eingesetzt werden könn-

ten, in denen die Erfassung des Umsetzungsstandes noch nicht so gut funktioniert.

Langfristig könnte so die Einführung eines internetbasiertes Monitoring- und Controlling-

Systems zum einen die Transparenz des Umsetzungsstandes erhöhen und zugleich

den Arbeitsaufwand auf der Steuerungsebene beim MdJEV reduzieren und zu einer

effektiveren Überprüfung des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen beitra-

gen. Anfänglich würden die Installation und die Einarbeitung aller Beteiligten in das Sys-

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tem aber natürlich zunächst einen erhöhten personellen Aufwand verursachen. Den-

noch könnte die Einführung eines internetbasiertes Monitoring- und Controlling-Systems

aufgrund all der zuvor genannten Vorteile insgesamt zu einer effektiveren Umsetzung

der Verbraucherpolitischen Strategie beitragen.

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VI. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

Literatur

Landtag Brandenburg (2010): Beschluss des Landtages Brandenburg. Drucksache

5/1239-B.

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-

burg (2012): Verbraucherpolitische Strategie Brandenburg.

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-

burg (2013): Erster Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Verbraucherpoliti-

schen Strategie.

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-

burg (2014): Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie.

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2013): Geschäftsbericht für das Jahr 2012.

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2014): Geschäftsbericht für das Jahr 2013.

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2015): Geschäftsbericht für das Jahr 2014.

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2016): Geschäftsbericht 2015/16.

Internetquellen

http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Verbraucherschutz/Verbraucherschut

z_Formular.html?nn=6439324

http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.231639.de

http://lavg.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.418375.de

http://www.lme.brandenburg.de/sixcms/detail.php?query=start_lme&sv%5brelation_

lme.gsid%5d=lbm1.c.328182.de

https://mdjev.brandenburg.de/verbraucherschutz.html

http://www.konsument-info.eu/de/

http://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.535190.de

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/home

http://www.vzbv.de/

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VII. ANHANG

Tabelle 3: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.1: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher ge-

währleisten

Maßnahme 4.1.1: Lebensmit-

tel- und Futtermittelüberwa-

chung

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung ergreift alle erforderli-

chen Maßnahmen, damit in Brandenburg auch

künftig alle Vorschriften zum Schutz der

Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken

sowie zur Kennzeichnung von Lebensmit-

teln regelkonform umgesetzt werden. Neue

Aufgaben und Entwicklungen werden im

Rahmen verfügbarer Ressourcen bewältigt.

Dies schließt eine Priorisierung in der Aufga-

benerfüllung ein.

Im Bereich des Internethandels von Le-

bensmitteln wird das Ministerium für Umwelt,

Gesundheit und Verbraucherschutz weiter an

dem bestehenden Pilotprojekt „Überprüfung

des Internethandels“ mit dem Bundesamt für

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

und anderen Bundesländern mitarbeiten. Die

Ergebnisse des Projekts sollen als Grundlage

für die Gewährleistung einer effektiven Kon-

trolle in diesem Bereich dienen.

Um die staatliche Vollzugskontrolle auf einem

hohen Niveau zu halten, wird das Landeslabor

Berlin-Brandenburg unter anderem dabei un-

terstützt, die Analyseverfahren, die bei der

Lebensmitteluntersuchung zum Einsatz kom-

men, an den wissenschaftlichen Fortschritt

anzupassen.

Die länderübergreifende Zusammenarbeit der

staatlichen Untersuchungseinrichtungen im

Rahmen der Norddeutschen Kooperation

wird ausgebaut.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den

durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-

bellen aus den Jahren 2015 und 2016 können die

Zielsetzungen in der Maßnahme 4.1.1 größtenteils

als erreicht betrachtet werden. So wurde bei-

spielsweise die länderübergreifende Zusammenar-

beit in der Norddeutschen Kooperation ausgebaut

sowie eine langfristige Überwachung des Internet-

handels im Lebensmittelbereich eingerichtet. Auch

bei der Umsetzung aller Vorschriften zum Schutz

der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und

bei der Unterstützung des Landeslabors Berlin-

Brandenburg kann positiv vermerkt werden, dass

von den beteiligten Akteuren zahlreiche Aktivitäten

zur Erreichung der Ziele durchgeführt wurden. Al-

lerdings hängt die Zielerreichung in Teilen auch von

der Haushaltspolitischen Lage und der damit ein-

hergehenden Personalentwicklung in der öffentli-

chen Verwaltung in Brandenburg ab. Diese verhin-

derte die Einrichtung weiterer Personalstellen im

Bereich der Marktüberwachung sowie die Anschaf-

fung neuer technischer Geräte beim Landeslabor

Berlin-Brandenburg in dem eigentlich erforderlichen

Ausmaß.

Aus diesen Gründen kommt die Evaluation insge-

samt zu dem Schluss, dass die Ziel(e) der Maß-

nahme 4.1.1 weitgehend oder zumindest in Teilen

erreicht wurden.

Maßnahme 4.1.2: Überwa- Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

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chung in anderen Bereichen Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

In den folgenden Bereichen werden von den zu-

ständigen Fachministerien Konzepte entwickelt und

abgestimmt, um die Optimierung im Rahmen der

vorhandenen Ressourcen zu erreichen:

Überwachung der Anforderungen des Ge-

fahrstoffrechts (Verordnung (EG) Nr.

1907/2006 (REACH) zu Chemikalien und be-

gleitende EU-Verordnungen)

technische Sicherheit von Verbraucher-

produkten (einschließlich Spielzeug)

Überwachung nach dem Medizinprodukte-

recht

Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und

anderer energieverbrauchsrelevanter Produk-

te

Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr.

834/2007

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.1.2 wurden weitgehend

erreicht. Der Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr.

834/2007 findet ebenso statt wie die Überwachung

der Anforderungen des Gefahrenstoffrechts, die

Überwachung nach dem Medizinprodukterecht,

dem Produktsicherheitsrecht und die Kontrolle der

Energieeffizienz von Haushaltsgeräten sowie der

Energieverbrauchskennzeichnung. Außerdem

konnte in vielen dieser Bereiche die Marktüberwa-

chung durch organisatorische Veränderung effizien-

ter gestaltet werden bzw. trotz Personalabbau auf

einem möglichst hohen Niveau gehalten werden.

Allerdings konnten im Bereich der technischen

Sicherheit von Verbraucherprodukten die empfoh-

lenen quantitativen Richtwerte für die durchzufüh-

rende Anzahl der Produktkontrollen mit den vor-

handenen Ressourcen nicht erreicht werden. Den-

noch kann festgehalten werden, dass die Ziele in

der Maßnahme 4.1.2 weitgehend erreicht wurden.

Tabelle 4: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.2: Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prä-

vention abstimmen

Maßnahme 4.2.1: Staatliche

Überwachung

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Maßnahmen zur staatlichen Überwachung

im Bereich des gesundheitlichen Verbrau-

cherschutzes (vgl. Überwachung von Medi-

zinprodukten im Kapitel „Marktüberwachung

zum Schutz der Verbraucher gewährleisten“)

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der im Bereich des Ver-

braucherschutzes in Brandenburg relevanten Ak-

teure wurde festgestellt, dass das Ziel der Maß-

nahme 4.2.1 vollständig erreicht wurde. Positiv

hervorzuheben sind hierbei vor allem die Synergie-

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werden im Rahmen verfügbarer personeller

und finanzieller Ressourcen gestärkt.

effekte mit den organisatorischen Umstrukturierun-

gen der Marktüberwachung in Maßnahme 4.1.2, die

im Rahmen der verfügbaren personellen und finan-

ziellen Ressourcen zu einer höheren Effizienz der

Marktüberwachung beitragen konnten.

Maßnahme 4.2.2: Krankheits-

prävention und Gesundheits-

förderung

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung initiiert und moderiert

weiterhin die Gesundheitszieleprozesse für

Kinder und ältere Menschen sowie die Ver-

letzungsprävention. Diese Initiativen gehen als

systematische Maßnahmen über die Verhal-

tensprävention hinaus. In ihnen finden die An-

liegen der Krankheitsprävention, Gesundheits-

förderung und des Verbraucherschutzes sys-

tematisch Berücksichtigung.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.2.2 wurden vollständig

erreicht. So wurden beispielsweise die Themen der

Krankheitsprävention, Gesundheitsförderung und

des Verbraucherschutzes auf verschiedene Weisen

durch die Mitarbeiter/-innen der zuständigen Fach-

ministerien in die Bündnisse „Gesund aufwachsen“

und „Gesund Älter werden“ eingebracht.

Maßnahme 4.2.3: Gesunde Er-

nährung

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass

die verschiedenen Qualitätsstandards zur

Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen

Gesellschaft für Ernährung (DGE-

Standards) an allen Einrichtungen mit Ge-

meinschaftsverpflegung etabliert werden.

Hierzu zählen u. a. Schulen, Kitas, Be-

triebskantinen, Einrichtungen für pflegebedürf-

tige Menschen und Einrichtungen für Men-

schen mit Behinderungen. Hierfür werden in-

teressierte Akteurinnen und Akteure vernetzt.

Das Netzwerk Gesunde Kinder soll in den

bisherigen Strukturen gestärkt und die flä-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.2.3 wurden vollständig

erfüllt. Über Workshops und andere Veranstaltun-

gen konnten die Mitarbeiter/-innen der zuständigen

Fachministerien beispielsweise eine stärkere Ver-

netzung der relevanten Akteure im Bereich der

Schulverpflegung bewirken. Ebenso wurde bewirkt,

dass die Qualitätsstandards zur Gemeinschaftsver-

pflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung

in die Neufassung der Richtlinien für Betriebskanti-

nen aufgenommen wurden. Außerdem konnte die

finanzielle Unterstützung für das Projekt Vernet-

zungsstelle Schulverpflegung über 2016 hinaus

gesichert und das Netzwerk Gesunde Kinder weiter

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chendeckende Etablierung gefördert werden. ausgebaut werden.

Tabelle 5: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.3: Verbraucherrechte weiterentwickeln

Maßnahme 4.3.1 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass

die Verbraucherrechte auf den Gebieten

Verbrauchervertragsrecht, Datenschutz,

Finanzdienstleitungen sowie Verbraucher-

recht und Medien gestärkt und die Möglich-

keit zur Rechtsdurchsetzung wo erforderlich

verbessert werden. Im Bereich der Gesetzge-

bung auf Bundes- und EU-Ebene liegen die

Handlungserfordernisse vor allem in der Ab-

stimmung und Zusammenarbeit, der Erarbei-

tung gemeinsam getragener Positionen und

der gemeinsamen Einbringung von Initiativen

mit den anderen Ländern.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den

durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-

bellen aus den Jahren 2015 und 2016 können die

Zielsetzungen in der Maßnahme 4.3.1 als vollstän-

dig erreicht bewertet werden. Die jeweils zuständi-

gen Fachministerien wie das MdJEV, das MIK, das

MWE und das MIL stimmen sich themenbezogen

miteinander ab. Über die Verbraucherschutzminis-

terkonferenz werden Brandenburger Positionen auf

Bundesebene eingebracht. Positiv hervorzuheben

ist zudem, dass es, trotz der eingeschränkten recht-

lichen Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene,

in diesem Bereich gelungen ist, konkrete Ergebnis-

se auf Bundesebene zu bewirken. So konnten bei-

spielsweise MdJEV und MWE durch Aufruf des

Vermittlungsausschusses eine Streichung spezifi-

scher Regelungen zu Lebensversicherungen im

SEPA-Begleitgesetz bewirken.

Maßnahme 4.3.2 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

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Die Brandenburger Fachministerien werden

im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten

unter Einbeziehung der Verbraucherschutzor-

ganisationen die Rahmenbedingungen fort-

laufend beobachten und den gesetzgeberi-

schen Handlungsbedarf prüfen, um der

Entwicklung der Angebote, der technischen

Rahmenbedingungen und des Verbraucher-

verhaltens Rechnung zu tragen.

Die Ziele der Maßnahme 4.3.2 wurden vollständig

erreicht. Die jeweils zuständigen Fachministerien

sowie die relevanten Verbraucherschutzorganisati-

onen befinden sich in regelmäßigem Kontakt mitei-

nander und beobachten und analysieren die Geset-

zesentwicklung in den unterschiedlichen Bereichen

des Verbraucherschutzes im Hinblick auf eventuel-

len Handlungsbedarf. Positiv hervorzuheben ist

hierbei, dass die Umsetzung der verschiedenen

Maßnahmen der VS sowie die Zusammenarbeit in

der Verbraucherschutzplattform zu einer Klärung

von Zuständigkeiten für die jeweiligen Themenbe-

reiche und zu einer stärkeren Vernetzung insge-

samt zwischen den beteiligten Akteuren geführt hat.

Maßnahme 4.3.3 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Das Datenschutzrecht ist sowohl auf Bun-

des- als auch auf EU-Ebene an die Bedin-

gungen der Informationsgesellschaft an-

zupassen. Die Landesregierung und zustän-

dige Stellen werden die entsprechenden Initia-

tiven von Bund und EU kritisch begleiten und

sich konstruktiv einbringen.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.3.3 wurde vollständig

erreicht. Die zuständigen Fachministerien wie bei-

spielsweise das MdJEV und das Ministerium des

Innern und für Kommunales sowie die Landesda-

tenschutzbeauftragte begleiten sowohl die entspre-

chenden Initiativen von Bund und EU als auch

deren Umsetzungsprozess in Brandenburg und

stimmen sich hierbei miteinander ab.

Maßnahme 4.3.4 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die gesetzgeberische Entwicklung auf Bun-

desebene ist ständig zu verfolgen und zu prü-

fen, an welcher Stelle Positionen des Landes

in den Bundesrat und seine zuständigen Aus-

schüsse, insbesondere die Ausschüsse für

Agrarpolitik und Verbraucherschutz, für Wirt-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die in der Maßnahme 4.3.4 verfolgten Ziele wurden

vollständig erreicht. Die in diesen Bereichen zu-

ständigen Fachministerien wie das MdJEV und das

MWE verfolgen die aktuelle Rechtsentwicklung und

stimmen sich in Bezug auf verbraucherschutzrele-

vante Aspekte miteinander ab. Je nach dem spezi-

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schaft und für Finanzen eingebracht werden

können. Die Verbraucherschutzorganisationen

wie die Verbraucherzentrale Brandenburg e.

V. werden in ihrer Rolle als Seismographen

und als Sprachrohr für die Verbraucher in

Brandenburg gestärkt, um die Landesregie-

rung in verbraucherpolitischen Fragen beraten

zu können.

fischen Themenbereich werden hierbei von den

Fachministerien auch weitere relevante Akteure wie

beispielsweise die Verbraucherzentrale des Landes

Brandenburg einbezogen.

Maßnahme 4.3.5 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die jeweils zuständigen Fachministerien der

Landesregierung informieren die Verbrau-

cher über erfolgte Rechtsänderungen und

die sich daraus ergebenden neuen Rechte

und Pflichten im Rahmen der Notwendigkeit

und ihrer finanziellen und organisatorisch-

personellen Möglichkeiten. Hierbei werden

über das Ministerium für Umwelt, Gesundheit

und Verbraucherschutz die Verbraucher-

schutzorganisationen einbezogen (vgl. Kapitel

„Verbraucherinformation entwickeln“ und

"Verbraucherberatung ausbauen“).

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Zielsetzung der Maßnahme 4.3.5 wurde voll-

ständig erreicht. Die Verbraucher werden sowohl

über die Internetseiten der zuständigen Fachmini-

sterien über Rechtsänderungen informiert als auch

über die Internetseite der Verbraucherzentrale

Brandenburg. Darüber hinaus tragen Veröffentli-

chungen wie beispielsweise die Mietfibel des MIL,

dazu bei, die Verbraucher über Rechtsänderungen

und die sich daraus ergebenden neuen Rechte und

Pflichten zu informieren.

Tabelle 6: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.4: Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen

Maßnahme 4.4.1: Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

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Die Landesregierung wird in Absprache mit

anderen Bundesländern weiter darauf hin-

wirken, dass ein Patientenrechtegesetz auf

Bundesebene geschaffen wird, das einen

Fortschritt für die Patienten bringt und insbe-

sondere die Wahrnehmung des Selbstbe-

stimmungsrechtes in Gesundheitsfragen und

in der Pflege erleichtert. Hierzu wird auf die

Forderungen aus der vom Land Brandenburg

gemeinsam mit dem Land Berlin im Herbst

2010 ergriffenen Bundesratsinitiative (Bundes-

rats-Drucksache 676/10) zurückgegriffen. Das

in der Rechtsprechung im Sinne einer größt-

möglichen Patientensouveränität bisher Er-

reichte soll verbindlich verankert und weiter-

entwickelt werden.

Das Ziel der Maßnahme 4.4.1 wurde vollständig

erreicht. Im Jahr 2013 wurde ein neues Patienten-

rechtegesetz im Bundesrat beschlossen. Die Forde-

rungen aus der gemeinsamen Bundesratsinitiative

der Länder Berlin und Brandenburg wurden dabei

teilweise berücksichtigt. Aufgrund der Mitwirkung an

dem Beschluss des Gesetzes und der darüberhin-

ausgehend eingeschränkten Handlungsmöglichkei-

ten des Landes im Hinblick auf die Rechtsentwick-

lung in vielen Bereichen des Verbraucherschutzes

kann die Maßnahme 4.4.1 somit als erfolgreich

abgeschlossen bewertet werden.

Maßnahme 4.4.2 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Um Wissensdefizite hinsichtlich der Rech-

te der Patienten und Pflegebedürftigen zu

beseitigen, werden das Ministerium für Um-

welt, Gesundheit und Verbraucherschutz und

das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen

und Familie die Durchführung einer Aufklä-

rungskampagne prüfen. Hierbei wird die Un-

abhängige Patientenberatung einbezogen.

Patientenfürsprecher sind in Krankenhäusern

wichtige Ansprechpartner für Betroffene. Die

ehrenamtlich Tätigen brauchen fachliche Un-

terstützung, Vernetzung und Anerkennung.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Gesund-

heit Berlin-Brandenburg e. V. führt ein Pro-

jekt zur Stärkung der Patientenfürsprecher

durch, das vor allem durch Vernetzung dau-

erhafter Strukturen anregen soll.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den

durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-

bellen aus den Jahren 2015 und 2016 wurde fest-

gestellt, dass die Zielsetzungen in der Maßnahme

4.4.2 vollständig erreicht wurden. Das MASGF hat

eine Broschüre über die Rechte von Bewoh-

ner/innen in Pflegeeinrichtungen entwickelt und an

insgesamt 895 Einrichtungen in Brandenburg ver-

sandt. Positiv hervorzuheben sind ebenfalls Syner-

gieeffekte mit dem Ausbau der Pflegestützpunkte in

Maßnahme 4.6.3 da diese auch zu einer Reduktion

der Wissensdefizite hinsichtlich der Rechte der

Patienten und Pflegebedürftigen beitragen.

Außerdem wurde das Projekt zur Stärkung der

Patientenfürsprecher durchgeführt und diente u.a.

der Stärkung der Selbstorganisation der Patienten-

fürsprecher.

Tabelle 7: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.5: Verbraucherinformation entwickeln

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Maßnahme 4.5.1: Aktive Veröf-

fentlichung von Verbraucher-

informationen intensivieren

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz arbeitet im Rahmen der

vorhandenen personellen und finanziellen

Ressourcen an dem Aus- bzw. Aufbau eines

ressortübergreifenden internet-basierten

Verbraucherinformationssystems. Dieses

System wird durch die Verbraucherschutz-

plattform Brandenburg begleitet.

Zur Einführung eines bundesweiten Systems

zur Transparentmachung von Ergebnissen

der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit

einheitlichen Bewertungsmaßstäben (in Form

eines „Kontrollbarometers“) setzt sich die

Landesregierung für die zügige Abstimmung

zwischen der Wirtschafts- und der Verbrau-

cherseite sowie für die Schaffung einer geeig-

neten formalen Ausgestaltung im Bundesrecht

zur betriebsbezogenen Veröffentlichung in all-

gemein verständlicher Form ein. Zur Umset-

zung dieser Regelungen werden im Rahmen

verfügbarer Ressourcen alle Maßnahmen er-

griffen, um die Einführung dieses Systems in

Brandenburg entsprechend vorzubereiten.

Aktuelle saisonale Verbraucherinformatio-

nen werden regelmäßig auch über das Inter-

net, zum Beispiel in Form eines Verbraucher-

kalenders, durch das Ministerium für Umwelt,

Gesundheit und Verbraucherschutz verbreitet.

Die Landesregierung wird verschiedene In-

formations- und Kommunikationswege nutzen,

um Verbrauchern die Erfordernisse der

nachhaltigen Entwicklung in den Berei-

chen des Konsums näher zu bringen.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Zielsetzungen der Maßnahme 4.5.1 wurden

vollständig erreicht. Ein ressortübergreifendes Ver-

braucherinformationssystem zu dem alle zuständi-

gen Fachministerien beitragen wurde auf der Inter-

netseite des MdJEV implementiert. Über die Inter-

netseite des MdJEV wurden den Verbrauchern

außerdem aktuelle saisonale verbraucherschutzre-

levante Informationen zugänglich gemacht. Im

Rahmen der bestehenden finanziellen und perso-

nellen Möglichkeiten wurde ein Dialogprozess zum

Thema nachhaltige Entwicklung im Bereich Konsum

in die Wege geleitet. Des Weiteren hat sich das

Land Brandenburg zusammen mit anderen Bundes-

ländern für eine Änderung des Bundesrechts einge-

setzt, sodass die Veröffentlichung der Ergebnisse

von amtlichen Lebensmittelkontrollen ermöglicht

wird. Bevor hierzu weitere Schritte vorgenommen

werden, muss aber zunächst die Entscheidung des

Bundes abgewartet werden.

Aus diesen Gründen werden, angesichts des gege-

benen rechtlichen, finanziellen und personellen

Rahmens, die Ziele der Maßnahme 4.5.1 als voll-

ständig erreicht bewertet.

Maßnahme 4.5.2: Informati-

onszugang verbraucher- und

behördenfreundlicher ausge-

stalten

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

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Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung Brandenburg setzt sich

gegenüber dem Bund und den anderen Bun-

desländern dafür ein, dass der Informations-

zugang nach dem Verbraucherinformati-

onsgesetz und anderen Informationsgeset-

zen verbraucher- und vollzugsfreundlicher

ausgestaltet wird, indem die Regelungen

zum Informationszugang mittelfristig in einem

einheitlichen Gesetz zusammengeführt wer-

den.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die in dieser Maßnahme verfolgten Ziele werden

als vollständig erreicht bewertet, da ein neues Ver-

braucherinformationsgesetz in Kraft getreten ist und

eine Plattform zur Veröffentlichung der Ergebnisse

von Futtermittelkontrollen auf der Interseite des

MdJEV eingerichtet wurde. Aufgrund der noch

fehlenden Rechtsgrundlage auf Bundesebene (sie-

he Maßnahme 4.5.1) wurden jedoch noch keine

Ergebnisse auf der Plattform veröffentlicht.

Maßnahme 4.5.3: Weitere Un-

terstützung der Verbraucher-

zentrale Brandenburg e. V.

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung unterstützt die Ver-

braucherzentrale Brandenburg e. V. wei-

terhin finanziell und ideell bei ihrer Arbeit,

um den Verbrauchern ein breit gefächertes,

unabhängiges Informationsspektrum zu den

Themen des Verbraucherschutzes zur Verfü-

gung zu stellen.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure die im Rah-

men der Evaluation interviewt wurden, wird das Ziel

der Maßnahme 4.5.3 als vollständig erreicht bewer-

tet. Zwischen den zuständigen Fachministerien und

insbesondere dem MdJEV und der VZB findet ein

regelmäßiger Austausch statt und die VZB dient

den Landesministerien als wichtige Informations-

quelle in Bezug auf die aktuelle Bedürfnisse der

Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen

Bereichen des Verbraucherschutzes. Des Weiteren

konnte den jährlichen Geschäftsberichten der VZB

entnommen werden, dass die institutionelle Förde-

rung der VZB durch das Land Brandenburg im

Untersuchungszeitraum der Evaluation gesteigert

werden konnte.

Tabelle 8: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.6: Verbraucherberatung ausbauen

Maßnahme 4.6.1 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

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Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung baut die Unterstützung der

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. aus, um

den Umfang an Beratungsstellen im ländlichen

Raum zu sichern und zu entwickeln.

Die Landesregierung prüft, inwieweit die insti-

tutionelle Förderung an Tarifsteigerungen

sowie den Bedarf an qualifizierten Zeit- sowie

Honorarkräften angepasst werden kann.

Die Ministerien der Landesregierung berück-

sichtigen die Verbraucherzentrale Branden-

burg e. V. im Rahmen der vergaberechtlichen

Regelungen bei geeigneten Projekten als

Projektträger für die Umsetzung verbrau-

cherschutzrelevanter Maßnahmen.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass

die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

die Zusammenarbeit mit dem Bundesver-

band der Verbraucherzentralen e. V. und

den Verbraucherzentralen der Bundesländer,

insbesondere mit der Verbraucherzentrale

Berlin e.V. intensiviert.

Die Landesregierung prüft, ob die Forderung

des Bundesverbandes der Verbraucherzentra-

len e. V. unterstützt werden kann, die Finan-

zierung der Verbraucherzentralen beispiels-

weise in Form einer gesetzlichen Abgabe-

pflicht für Anbieter relevanter Branchen zu

organisieren und den Bund erheblich stärker

als bisher in die finanzielle Mitverantwortung

für die Informations- und Beratungstätigkeit zu

nehmen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

wird darin unterstützt, die Finanzierung ihrer

Aufgaben auch durch andere Möglichkei-

ten zu sichern, etwa durch Sponsoring

und/oder die finanzielle Abwicklung durch die

„Deutsche Stiftung Verbraucherschutz“.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den

durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-

bellen aus den Jahren 2015 und 2016 können die

Zielsetzungen in der Maßnahme 4.6.1 größtenteils

als erreicht betrachtet werden. Die institutionelle

Förderung der VZB durch das Land Brandenburg

wurde erhöht (siehe auch Maßnahme 4.5.3), zwi-

schen den jeweiligen Fachministerien und der VZB

besteht eine enge Zusammenarbeit in der Umset-

zung vieler Maßnahmen und die Zusammenarbeit

zwischen der VZB und ihrem Bundesverband ist

ebenfalls sehr intensiv. Es wurde außerdem geprüft

inwieweit die Forderung des Bundesverbandes der

Verbraucherzentralen e. V. unterstützt werden

kann, die Finanzierung der Verbraucherzentralen in

Form einer gesetzlichen Abgabepflicht für Anbieter

relevanter Branchen zu organisieren. Angesichts

anderer Finanzierungspläne der Bundesregierung

für den Verbraucherschutz, werden dieser Forde-

rung jedoch eher geringe Chancen eingeräumt.

Außerdem konnte ein Projekt zum Praxistest von

Unterrichtsmaterialien zum Thema Klimaschutz

über die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz

finanziert werden.

Aus diesen Gründen werden die Ziele der Maß-

nahme 4.6.1 als vollständig erreicht bewertet.

Maßnahme 4.6.2: Die Projekta-

gentur Berlin-Brandenburg

wird weiter unterstützt.

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

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Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.6.2 wurde vollständig

erreicht, da die Projektagentur Berlin-Brandenburg

weiter vom Land Brandenburg finanziell und ideell

unterstützt wird (siehe auch Maßnahme 4.2.3 und

die finanzielle Unterstützung der Vernetzungsstelle

Schulverpflegung, welche bei der Projektagentur

angesiedelt ist).

Maßnahme 4.6.3: Die Pflege-

stützpunkte werden durch die

Landesregierung gestärkt.

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Bis zum Jahr 2014 sollen die Leistungen der

Pflegestützpunkte flächendeckend ausge-

baut werden.

Damit die Kernaufgaben der Pflegestützpunk-

te langfristig gesichert werden können, sind

unter der Federführung der kommunalen Ge-

bietskörperschaften lokal vernetzte Pfle-

gestrukturen zu schaffen. Es werden auch

Möglichkeiten, die Arbeit der bestehenden

Stützpunkte über Außenstellen und mobile

Beratungsteams auszuweiten, in Betracht ge-

zogen. technische Sicherheit von Verbrau-

cherprodukten (einschließlich Spielzeug)

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.6.3 wurden vollständig

erreicht. Es befindet sich in allen 18 Landkreisen

und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg

mindestens ein Pflegestützpunkt. Die Pflegestütz-

punkte werden außerdem durch das MASGF durch

Vernetzungsveranstaltungen und organisierte Er-

fahrungsaustäusche unterstützt sowie in der Öffent-

lichkeitsarbeit zur Erhöhung ihrer Bekanntheit.

Maßnahme 4.6.4 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung prüft, wie die Anerken-

nungsvoraussetzungen für die Verbraucherin-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.6.4 wurden in Teilen

erreicht. Die zuständigen Fachministerien, das

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 52

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solvenzberatungsstellen und die Regelungen

für den Ausschluss unseriöser Anbieter nach

dem Brandenburgischen Gesetz zur Aus-

führung der Insolvenzordnung ergänzt bzw.

erweitert werden können.

MdJEV und das MASGF, stimmen sich miteinander

ab, um eine entsprechende Änderung des Ausfüh-

rungsgesetztes zu bewirken. Da hierfür auch die

kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden

müssen, wird die tatsächliche Änderung aber noch

mehr Zeit benötigen.

Maßnahme 4.6.5 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz

und für das Recht auf Akteneinsicht wird das

Informationsangebot zum Thema Daten-

schutz stetig den aktuellen Entwicklungen im

Bereich der Datenverarbeitung anpassen.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.6.5 wurde vollständig

erreicht. Die Internetseite der Landesbeauftragten

für den Datenschutz und das Recht auf Aktenein-

sicht wurde Ende 2010 rundum erneuert und wird

seitdem regelmäßig zu den aktuellen Themen des

Datenschutzes aktualisiert.

Maßnahme 4.6.6 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Durch das Ministerium für Umwelt, Gesund-

heit und Verbraucherschutz werden die Pro-

jekte bzw. Aktionen in der Verbraucherbe-

ratung stärker gebündelt. Gemeinsame Ak-

tivitäten sollen in einem arbeitsteiligen Pro-

zess den Vorrang haben. Fachveranstaltun-

gen sind künftig immer mit einer begleitenden

Vorstellung bzw. Fachpräsentation aktueller

Projekte sowie der Vorstellung von Akteurin-

nen und Akteuren zu verbinden. Dabei stehen

die Themenbereiche: Finanzkompetenz, Me-

dienkompetenz, Sensibilisierung für Energie-

und Klimaschutzfragen und Sensibilisierung

für eine gesunde Ernährung im Vordergrund.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.6.6 wurde vollständig

erreicht. Vor allem die Mitarbeiter/-innen des

MdJEV leisteten viel Netzwerkarbeit um die ver-

schiedenen Akteure und Projekte in den unter-

schiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes

noch stärker miteinander zu verknüpfen. Außerdem

profitierte die Zielerreichung in dieser Maßnahme

von zahlreichen Synergieeffekten mit anderen

Maßnahmen wie beispielsweise von der Förderung

der Bündnisse „Gesund Aufwachsen“ und „Gesund

Älter werden“ in Maßnahme 4.2.2.

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 53

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Tabelle 9: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.7: Verbraucherbildung stärken

Maßnahme 4.7.1: Verbrauch-

erbildung in Schulen

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Der Arbeitskreis „Verbraucherbildung in

Schulen“ wird fortgeführt. Für weitere aktu-

elle verbraucherschutzrelevante Themen wird

der Arbeitskreis Strategien, Empfehlungen

und Maßnahmen entwickeln und umsetzen.

Bei der universitären Ausbildung von Lehrkräf-

ten für das Unterrichtsfach Wirtschaft-

Arbeit-Technik sind vermehrt verbraucher-

schutzrelevante Themen zu berücksichtigen.

Die Universitäten sind angehalten, die in den

"Ländergemeinsamen Anforderungen für die

Fachwissenschaft und Fachdidaktiken in der

Lehrerausbildung" (Beschluss der KMK vom

16.Oktober 2008 i. d. F. vom 16.September

2010) für das Fach Arbeit, Technik, Wirtschaft

diesbezüglichen inhaltlichen Anforderungen

umzusetzen.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.7.1 wurden vollständig

erreicht. Der Arbeitskreis „Verbraucherbildung in

Schulen“ wurde fortgeführt, und die zuständigen

Fachministerien konnten in Zusammenarbeit mit

dem Landesinstitut für Schule und Medien, der

Verbraucherzentrale und der Universität Potsdam

neue Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen

Themenbereichen des Verbraucherschutzes entwi-

ckeln und testen, sowie verschiedene Themenbe-

reiche des Verbraucherschutzes in die Rahmenlehr-

pläne für die Schulen integrieren.

Maßnahme 4.7.2: Verbrauch-

erbildung im außerschulischen

Bereich

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Es wird ein neuer Arbeitskreis unter Federfüh-

rung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit

und Verbraucherschutz gegründet, der sich

mit der Verbraucherbildung im außerschu-

lischen Bereich beschäftigt und hierzu ge-

eignete themenbezogene Strategien, Empfeh-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.7.2 wurden in Teilen

erreicht. Den Maßnahmentabellen der Jahre 2015

und 2016 konnte entnommen werden, dass der

bestehende Arbeitskreis „Verbraucherbildung an

Schulen“ auf den außerschulischen Bereich ausge-

weitet wurde. Allerdings machte keiner der inter-

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 54

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lungen und Maßnahmen entwickelt und um-

setzt.

viewten Akteure Angaben bezüglich der weiteren

Aktivitäten des Arbeitskreises im außerschulischen

Bereich.

Tabelle 10: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.8: Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichti-

gen

Maßnahme 4.8.1: Kinder und

Jugendliche

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung unterstützt die Verbrau-

cherschutzorganisationen, wie zum Beispiel

die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.,

weiterhin bei der Bereitstellung von kindge-

rechten und jugendspezifischen Angebo-

ten der Verbraucherinformation und -

bildung.

Unter Federführung des Ministeriums für Um-

welt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird

ein Kinder- und Jugend-

Verbraucherparlament durchgeführt.

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz wird zusammen mit den

zuständigen Fachministerien und öffentlichen

Institutionen prüfen, ob und wie das Verbrau-

cherrecht entsprechend den besonderen

Bedürfnissen von Jugendlichen fortentwi-

ckelt werden kann.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Zielsetzungen in der Maßnahme 4.8.1 wurden

in Teilen erreicht. Den Geschäftsberichten der VZB

konnte entnommen werden, dass diese jedes Jahr

zahlreiche Veranstaltung für Kinder und Jugendli-

che zu unterschiedlichen Themenbereichen des

Verbraucherschutzes durchführt. Im Jahr 2012

wurde außerdem ein Jugendforum zu Themen des

Verbraucherschutzes unter Beteiligung des Bran-

denburger Landtages durchgeführt. Die speziellen

Bedürfnisse von Jugendlichen wurden allerdings in

den Bereichen der rechtlichen Weiterentwicklung

des Verbraucherschutzes nicht weiter berücksich-

tigt.

Maßnahme 4.8.2: Familien,

insbesondere junge Familien

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 55

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me:

Das Bündnis „Gesund Aufwachsen in

Brandenburg“ und das "Netzwerk Gesunde

Kinder“ werden weiterhin unterstützt.

Das Ziel der Maßnahme 4.8.2 wurde vollständig

erreicht (siehe hierzu auch die Zielerreichung in den

Maßnahmen 4.2.2 und 4.2.3).

Maßnahme 4.8.3: Familien in

prekären Lebenssituationen

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Familienbildungsprojekte, wie zum Beispiel

das Projekt „Auskommen mit dem Ein-

kommen“, sollen auf der Grundlage des „Fa-

milien- und Kinderpolitischen Programms"

langfristig fortgeführt und weiterentwickelt

werden.

Lokale Bündnisse für Familie, die sich das

Ziel gesetzt haben, die Rahmenbedingungen

für ein familienfreundliches Umfeld zu verbes-

sern, sollen kostenfrei Angebote von Projek-

ten/Maßnahmen erhalten bzw. befähigt wer-

den, diese zu entwickeln.

Die Landesregierung unterstützt Bestrebun-

gen zur gesetzgeberischen Verankerung ei-

nes Anspruchs auf Führung eines Girokontos

auf Guthabenbasis bei allen Kreditinstitu-

ten.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.8.3 wurden vollständig

erreicht. Das Projekt „Auskommen mit dem Ein-

kommen“ wurde fortgeführt und wird von den inter-

viewten Akteuren als sehr erfolgreich bewertet. Es

wurden 55 lokale Bündnisse für Familien gegründet

sowie eine überregionale Koordinierungsstelle zur

Unterstützung der Bündnisse. Außerdem wird über

die weiteren Netzwerke der zuständigen Fachmini-

sterien Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Be-

kanntheit der Bündnisse geleistet. Die zuständigen

Fachministerien haben sich miteinander abge-

stimmt und zwei Anträge zum Thema Girokonto auf

Guthabenbasis im Bundesrat eingereicht. Ein Bun-

desgesetz zu diesem Thema ist im Jahr 2016 in

Kraft getreten.

Maßnahme 4.8.4: Ältere Men-

schen

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Verbraucherschutzorganisationen, wie zum

Beispiel die Verbraucherzentrale Brandenburg

e. V., werden bei der Bereitstellung von se-

niorenspezifischen Angeboten der Ver-

braucherberatung, -information und -

bildung unterstützt. Einzelne verbraucherpoli-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.8.4 wurden in Teilen

erreicht. Vor allem das MASGF arbeitet eng mit

verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen

zusammen um seniorenspezifische Angebote in

den Bereichen der Verbraucherberatung, -

information und –bildung zu entwickeln und anzu-

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 56

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tisch wirksame Projekte - wie z.B. das Projekt

„Fit im Alter“ der (durch das Ministerium für

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

unterstützten) Verbraucherzentrale Branden-

burg e.V. sind im Seniorenpolitischen Maß-

nahmenpaket (Federführung: Ministerium für

Arbeit, Soziales, Frauen und Familie) enthal-

ten.

bieten. Allerdings befinden sich im Seniorenpoliti-

schen Maßnahmenpaket keine Projekte, die den

unterschiedlichen Themenbereichen des Verbrau-

cherschutzes zugeordnet werden.

Maßnahme 4.8.5: Menschen

mit Einschränkungen durch

Behinderungen

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Es werden Informationsangebote unter Ein-

beziehung der betreuenden Personen erarbei-

tet.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.8.5 wurde vollständig

erreicht. Die zuständigen Mitarbeiter/-innen des

MASGF befinden sich in engem Kontakt mit dem

Landesbehindertenbeirat über welchen die spezifi-

schen Bedarfe der Menschen mit Behinderung an

die VZB im Hinblick auf die Entwicklung von Infor-

mationsangeboten übermittelt wurden. Es wurden

unter anderem Informationsangebote in einfacher

Sprache entwickelt.

Maßnahme 4.8.6: Pflegebedürf-

tige Menschen

Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Pflegestützpunkte in Brandenburg

werden unterstützt (vgl. Kapitel „Verbrau-

cherberatung ausbauen“).

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.8.6 wurde vollständig

erreicht (siehe auch die Zielerreichung bei Maß-

nahme 4.6.3).

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 57

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Tabelle 11: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.9: Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend

wahrnehmen

Maßnahme 4.9.1 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung setzt sich für den Erhalt

und die Fortführung des deutsch-

polnischen Verbraucherinformationszent-

rums ein.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.9.1 wurde vollständig

erreicht. Die Fortführung des deutsch-polnischen

Verbraucherinformationszentrums konnte über die

institutionelle Förderung der VZB gesichert werden,

welche im Untersuchungszeitraum der Evaluation

von der Landesregierung erhöht wurde (siehe auch

Zielerreichung in Maßnahme 4.5.3).

Maßnahme 4.9.2 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die künftigen Strukturen der deutsch-

polnischen Verbraucherberatung unter Ein-

beziehung der Stadt Frankfurt (Oder), der pol-

nischen Entscheidungsträger, der weiteren

teilhabenden Bundesländer (Mecklenburg-

Vorpommern, Sachsen, Berlin) und der Uni-

versität Viadrina werden vom Ministerium für

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

zusammen mit allen Beteiligten weiterentwi-

ckelt.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der interviewten Akteure

wurde festgestellt, dass das Ziel der Maßnahme

4.9.2 vollständig erreicht wurde. Die Strukturen der

deutsch-polnischen Verbraucherberatung wurden

beispielsweise auf einem Workshop an dem unter

anderem das Landesamt für Arbeitsschutz, Ver-

braucherschutz und Gesundheit sowie Mitarbeiter/-

innen der Verwaltung und Justiz des Nachbarbe-

zirks in Polen teilnahmen weiterentwickelt.

Maßnahme 4.9.3 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 58

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in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Landesregierung unterstützt die Erarbei-

tung eines dauerhaften Finanzierungskon-

zepts, unabhängig von EU-Förderungen und

unter Nutzung auch nichtöffentlicher Mittel.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Das Ziel der Maßnahme 4.9.3 wurde vollständig

erreicht. Durch die institutionelle Förderung der VZB

durch die Landesregierung wurde eine Personal-

stelle für das deutsch-polnische Verbraucherinfor-

mationszentrum finanziert (siehe auch Zielerrei-

chung in Maßnahme 4.9.1). Des Weiteren wurde

ein Förderverein gegründet, der über Mitgliedsbei-

träge und Spenden zur Finanzierung des deutsch-

polnischen Verbraucherinformationszentrums bei-

trägt.

Tabelle 12: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von

Handlungsschwerpunkt 4.10: Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig

gestalten

Maßnahme 4.10.1 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Verbraucherschutzplattform der Lan-

desregierung wird zu einem etablierten,

kooperativ arbeitenden Gremium zur Ab-

stimmung landespolitischer Schwerpunktset-

zungen und als Dialogpartner für die übrigen

Akteure ausgebaut.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den

durchgeführten Interviews wurde festgestellt, dass

das Ziel der Maßnahme 4.10.1 vollständig erreicht

wurde. Die Verbraucherschutzplattform wird von

den interviewten Akteuren als ein sehr hilfreiches

Instrument zur Abstimmung und Klärung grundsätz-

licher Fragen im Verbraucherschutz angesehen.

Besonders positiv hervorgehoben wird hierbei, dass

die Verbraucherschutzplattform zu einer stärkeren

Sensibilisierung für die Themen des Verbraucher-

schutzes beigetragen und zu einer Verdeutlichung

der personellen Zuständigkeiten in den unterschied-

lichen Bereichen des Verbraucherschutzes geführt

hat.

Maßnahme 4.10.2 Bewertung der Zielerreichung durch

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 59

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die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Die Vernetzung und Kooperation in der

Verbraucherforschung werden befördert,

um die Forschungsergebnisse intensiver für

die Verbraucherpolitik in Brandenburg nutzen

zu können. Hierzu werden Hochschulen und

Forschungsinstitute einbezogen.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.10.2 wurden vollständig

erreicht. Die zuständigen Fachministerien, insbe-

sondere das MdJEV und das MWFK, befinden sich

in regelmäßigem Kontakt mit den Hochschulen in

Brandenburg um diese über die VS stärker für die

verschiedenen Bereiche des Verbraucherschutzes

zu sensibilisieren und um potenzielle Ergebnisse

aus Forschung und Lehre stärker in die Verbrau-

cherpolitik einfließen lassen zu können.

Maßnahme 4.10.3 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Auf der Basis der in der Strategie darge-

stellten Maßnahmen werden kurz-, mittel-

und langfristige Aktivitäten entwickelt. Die

einzelnen Arbeitsschritte werden unter Be-

rücksichtigung der verfügbaren Ressourcen in

einem Arbeitsprogramm zusammengestellt.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den

durchgeführten Interviews und den Maßnahmenta-

bellen der Jahre 2015 und 2016 wurde festgestellt,

dass die Ziele der Maßnahme 4.10.3 nur in Teilen

erreicht werden konnten. In einigen Maßnahmen

konnten zwar dezidiert geplante Aktivitäten für kurz-

, mittel- und langfristige Zeiträume entwickelt wer-

den, aber über alle 38 Maßnahmen hinweg betrach-

tet, blieb diese detaillierte Zeitplanung doch eher

die Ausnahme.

Maßnahme 4.10.4 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

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me:

Über die Umsetzung der Maßnahmen wird

das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz in geeigneter Form infor-

mieren.

Das Ziel der Maßnahme 4.10.4 wurde nur in Teilen

erreicht. Zwar wurden zwei Erfahrungsberichte zum

Umsetzungsstand der Verbraucherpolitischen Stra-

tegie verfasst und veröffentlicht, aber aus den Inter-

views mit den an der Umsetzung der VS beteiligten

Akteuren geht auch hervor, dass diese sich eine

transparentere Kommunikation des Umsetzungs-

standes in den jeweiligen Maßnahmen wünschen.

Maßnahme 4.10.5 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz prüft für die Verbraucher-

politik in Brandenburg Handlungsmöglich-

keiten und Lösungsansätze zur Berück-

sichtigung von Aspekten der Nachhaltig-

keit, insbesondere des nachhaltigen Kon-

sums. Hierzu soll auch ein strukturierter Dia-

log zum nachhaltigen Konsum mit allen rele-

vanten Akteuren in Brandenburg begonnen

werden.

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Auf Basis der Interviews mit den an der Umsetzung

der VS beteiligten Akteuren wurde festgestellt, dass

die Ziele der Maßnahme 4.10.5 in Teilen erreicht

wurden. Zwar wurden von den Mitarbeiter/-innen

des MdJEV Kontakte zu den jeweils zuständigen

Akteuren in anderen Fachministerien geknüpft und

vom MLUL wurde eine Dialogveranstaltung zum

Thema „nachhaltige Tierhaltung“ durchgeführt, aber

ein strukturierter Dialog zu nachhaltigem Konsum

konnte noch nicht initiiert werden.

Maßnahme 4.10.6 Bewertung der Zielerreichung durch

die Evaluation

Ziel(e) vollständig erreicht

Ziel(e) weitgehend oder zumindest

in Teilen erreicht

Ziele(e) nicht erreicht

Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-

me:

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz nutzt Facharbeitsgruppen

auf Bundes- und Länderebene, um Prob-

lemlösungen im Zusammenhang mit Klima-

schutz und energetischer Sanierung von

Gebäuden, die den Verbraucher im Mietver-

hältnis betreffen, in den entsprechenden Re-

gelungen zu verankern. Dabei ist auch der Be-

Erläuterung der Bewertungsgrundlage:

Die Ziele der Maßnahme 4.10.6 konnten nur in

Teilen erreicht werden. Zwar sind die Mitarbeiter/-

innen des MdJEV in einigen relevanten Arbeits-

gruppen anderer Fachministerien vertreten, aber

die Entwicklung von tatsächlichen Problemlösungen

ist in diesem Bereich noch nicht sehr weit fortge-

schritten. Positiv vermerkt werden können dahinge-

gen, die in Bezug auf die Beratung von Mieterinnen

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_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 61

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ratung von Mieterinnen und Mietern zur Nut-

zung sanierter Wohnungen entsprechendes

Augenmerk beizumessen.

und Mietern im Energiebereich aufgetretenen Sy-

nergieeffekte mit Maßnahme 4.8.3.