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EVALUIERUNG VON ZEHN GEFÖRDERTEN GESCHOSSWOHNBAUTEN IN DER STEIERMARK Technische Universität Graz Institut für Gebäudelehre Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly Mag.phil. DI Eva Guttmann

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EVALUIERUNG VON ZEHN GEFÖRDERTEN GESCHOSSWOHNBAUTEN IN DER STEIERMARK

Technische Universität GrazInstitut für Gebäudelehre

Univ.Prof. DI Arch. Hans GangolyMag.phil. DI Eva Guttmann

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Im Auftrag des Amts der Steiermärkischen LandesregierungAbt. 15 Wohnbauförderung

Projektleitung: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Hans GangolyMag.phil. Dipl.-Ing. Eva Guttmann

Mitarbeit: Birgit Schiretz Johann Zirngast

November 2008

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Inhalt1. Zusammenfassung mmenfassung S. 5S. 5 1.1 Die Fragestellung S. 6 1.1 Die Fragestellung S. 6 1.2 Die Methode S. 7 1.2 Die Methode S. 7 1.3 Auseinandersetzung und Anspruch, 1.3 Auseinandersetzung und Anspruch, Kommunikation und Transparenz S. 8 Kommunikation und Transparenz S. 8

22. Grundlagen S. 13 2.1 Das Wohnbauförderungsgesetz S. 14 2.2 Gemeinnützige Bauvereinigungen S. 18S. 18 2.3 Das Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetz S. 20S. 20 2.4 Der Wohnbautisch S. 24S. 24

3. Projektteil 3.1 Übersicht S. 29S. 29 3.2 Wohnbau Peggau S. 30S. 30 3.3 Wohnbau Wiener Straße S. 34S. 34 3.4 Wohnbau Pischelsdorf S. 38S. 38 3.5 Wohnbau Ramsau S. 40S. 40 3.6 Wohnbau Hanns Koren-Ring S. 44S. 44 3.7 Wohnbau Wildon S. 48S. 48 3.8 Wohnbau St. Peter Freienstein S. 52S. 52 3.9 Wohnbau Pernegg S. 56S. 56 3.10 Wohnbau Murfelderstraße S. 58S. 58 3.11 Wohnbau Spielberg II S. 62S. 62

4. Vergleich S. 67 4.1 Baukörper S. 68S. 68 4.2 Eingangssituation S. 78S. 78 4.3 Erschließung S. 84S. 84

4.4 Grundrisse S. 91S. 91 4.5 Fenster und Sonnenschutz S. 112S. 112 4.6 Balkone, Loggias, Terrassen S. 120S. 120 4.7 Autoabstellplätze S. 126S. 126 4.8 Fahrrad-, Kinderwagen- und Müllräume S. 136S. 136 4.9 Außenanlagen S. 144S. 144 4.10 Sonstige Details S. 151S. 151

5. Schlussfolgerung 5. Schlussfolgerung S. 161S. 161 5.1 Allgemeines S. 162 5.1 Allgemeines S. 162 5.2 Eine Frage der Qualität S. 163 5.2 Eine Frage der Qualität S. 163 5.3 ...und des Anspruchs S. 164 5.3 ...und des Anspruchs S. 164 5.4 Detaillierung S. 165 5.4 Detaillierung S. 165 5.5 Grundriss S. 166 5.5 Grundriss S. 166 5.6 Gemeinnützige und Planer S. 167 5.6 Gemeinnützige und Planer S. 167 5.7 Transparenz S. 168 5.7 Transparenz S. 168 5.8 Beauftragung S. 169 5.8 Beauftragung S. 169 5.9 Der Wohnbautisch S. 170 5.9 Der Wohnbautisch S. 170 5.10 Höhe und Art der Fördermittel S. 171 5.10 Höhe und Art der Fördermittel S. 171

6. Empfehlungen 6. Empfehlungen S. 173S. 173 6.1 Kontinuierlicher Diskurs S. 1746.1 Kontinuierlicher Diskurs S. 174 6.2 Wohnbautisch S. 175 6.2 Wohnbautisch S. 175 6.3 Externer Beirat S. 176 6.3 Externer Beirat S. 176 6.4 Flexiblere Förderrichtlinien S. 177 6.4 Flexiblere Förderrichtlinien S. 177 6.5 Interne Kommunikation und 6.5 Interne Kommunikation und Weiterbildung S. 178 Weiterbildung S. 178 6.6 Mehr Transparenz 6.6 Mehr Transparenz S. 179S. 179 6.7 Bonifi kationssystem S. 180 6.7 Bonifi kationssystem S. 180

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1. Zusammenfassung

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6 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

1.1 Die Fragestellung

Die Grundfragen dieser Studie waren folgende: Was geschieht zwischen einem von einer Jury bzw. dem Wohnbautisch positiv beurteilten Entwurf für einen geförderten Geschosswohnbau und seiner Realisierung? Warum sind die Ergebnisse so oft enttäu-schend und weshalb kommt es zu Umsetzungen von „Schubladen-Architektur“, die offensichtlich vielfach mangelhaft, unambitio-niert und nicht zeitgemäß ist? Welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Qualität zu verbessern, wo müsste angesetzt wer-den, um dem steirischen Wohnbau neue Impulse zu geben?

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1.2 Die Methode

Für die Analyse wurden alle zehn von der A15 ausgewählten Bau-vorhaben mehrfach besichtigt und fotografi ert. Es wurde mit den zuständigen Vertretern aller involvierten gemeinnützigen Bauträ-ger ebenso gesprochen wie mit den betreffenden Architekten (für die gewählten Wohnbauten zeichnen auf Planerseite ausschließlich Männer verantwortlich) bzw. deren MitarbeiterInnen und DI Daniel Kampus bzw. HR DI Dieter Schoeller zum Thema Wohnbautisch.

Die Evaluierung selbst beinhaltet jeweils eine Kurzbeschreibung inkl. relevanter Daten zu jedem Bauvorhaben sowie einen Vergleich bestimmter Parameter wie Grundrisse, Baukörper, Erschließung etc. Auf eine eingehende Betrachtung der städtebaulichen Situation wur-de verzichtet, da diese eine Ebene „höher“ ansetzt, ebenso wurden Inhalte wie Nutzerzufriedenheit oder das wichtige Thema des Ener-giesparens ausgeklammert, da sie nicht unmittelbar mit der Frage-stellung zusammenhängen, wiewohl sie von essenzieller Bedeutung sind.

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1.3 Auseinandersetzung und Anspruch,

Kommunikation und Transparenz

Nach der Analyse der zehn ausgewählten Bauvorhaben hat sich eine Reihe von Gründen herauskristallisiert, die als Ursache für den Zustand der geförderten Wohnbauten herangezogen werden können. Dabei soll es nicht darum gehen, einzelne Gruppen oder gar Personen zu diskreditieren, sondern Abläufe und Tendenzen offen zu legen, die mehr oder weniger alle betreffen. Diese Ursa-chen sind im Wesentlichen Ergebnis von Haltungen, und hier muss auch angesetzt werden, um die Situation zu verbessern. Im Folgenden sollen stichwortartig jene Gründe angeführt werden, die in den Kapiteln „Schlussfolgerungen“ und „Empfehlungen“ ab Seite 161 besprochen werden:

Die Geschäftsordnung des Wohnbautisches nennt an erster Stelle der Beurteilungskriterien die städtebauliche und baukünstlerische Qualität des Bauvorhabens. Der Wohnbautisch ist demnach der Platz, an dem die baukünstlerische Qualität eines Bauvorhabens beurteilt wird. Doch so wichtig der Wohnbautisch in mancherlei Hinsicht auch ist – wenn die Frage nach der architektonischen Qualität gestellt wird, muss zuerst defi niert werden, was architek-tonische Qualität ist.

Verkürzt kann die Antwort lauten, dass architektonische Qualität im Wohnbau dann stattfi ndet, wenn ein Bauvorhaben in städtebau-licher und gestalterischer Hinsicht gelungen und seine Ausführung

im Detail stimmig ist, wenn die Benutzbarkeit über die reine Funktio-nalität hinausgeht und den sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbe-dingungen entspricht, wenn technische und konzeptionelle Nachhaltig-keit und Gültigkeit gegeben sind und wenn der Wohnbau in Errichtung und Erhaltung wirtschaftlichen Kriterien entspricht.

Diese Fragen können auf Grundlage eines Vorentwurfs nicht ausrei-chend beantwortet werden. Zu groß ist der Spielraum zwischen Ent-wurf und Umsetzung, zu viele Parameter sind noch nicht geklärt, als dass es dem Wohnbautisch möglich sein kann, in diesem frühen Sta-dium die architektonische Qualität eines Entwurfs zu beurteilen. Es wäre daher zu überlegen, den Wohnbautisch oder eine vergleichbare Einrichtung an eine andere Stelle im Umsetzungsprozess zu verlegen, um an einem Punkt anzusetzen, an dem es möglich ist, die architekto-nische Qualität eines Bauvorhabens zu beurteilen. Diese Einrichtung könnte auch eine Art Beirat sein, der Umsetzungsprozesse begleitet.

Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit dem Wohnbautisch ist laut Aussagen von Architekten und Bauträgervertretern, dass allzu oft „Bilder“ beurteilt werden, deren Umsetzung im vorgegebenen Kosten-rahmen von vornherein unrealistisch ist. Hier müsste kritischer agiert werden. Das heißt jedoch nicht, dass es nicht möglich ist, innerhalb der herrschenden Bedingungen qualitätsvollen Wohnbau zu errichten. So ist etwa der besprochene Wohnbau Spielberg II zwar der drittgüns-tigste der untersuchten Bauvorhaben, zugleich aber der, mit der höchs-ten architektonischen Qualität im oben genannten Sinn.

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Es gehört daher zu den wichtigsten Empfehlungen, einen kontinu-ierlichen Diskurs über zeitgemäßen Wohnbau auf mehreren Ebe-nen zu führen: Sowohl die Auftraggeber – in diesem Fall also das Land Steiermark –, als auch Gemeinnützige und ArchitektInnen müssten sich an diesem Diskurs beteiligen, um aktuellen Entwick-lungen nachzuspüren, ihre Relevanz beurteilen zu können und sich ein Bild über Möglichkeiten der Umsetzung zu verschaffen. Dabei sollten neben der Frage nach der Defi nition von architektonischer Qualität auch soziale und gesellschaftspolitische Entwicklungen beobachtet und diskutiert werden. So ein Leitfaden-Diskurs könn-te sowohl im Rahmen der vorhandenen Strukturen als auch über einen (externen) Beirat geführt werden, wobei das übergeordnete Ziel die Defi nition eines gemeinsamen Anspruchs im geförderten Wohnbau wäre.Teil dieses Diskurses müssten jedoch generell auch eine lebhafte interne Kommunikation, v.a. im Bereich der gemeinnützigen Bau-träger, sowie eine ständige Weiterbildung aller Beteiligter und der Austausch mit verwandten Institutionen sein.

Auf Grundlage dieser konzeptionellen Auseinandersetzung muss architektonische Qualität im Rahmen der praktischen Umsetzung gelebt werden. Diese Qualität hängt zu einem Großteil von einer entsprechenden Detaillierung ab, die jedoch im Umsetzungspro-zess nicht mehr überprüft wird. In erster Linie aus Kostengründen wird sowohl von Bauträger- als auch von Architektenseite auf eine sorgfältige Detaillierung verzichtet. Daher waren die qualitativen Unterschiede zwischen Architekten- und Eigenplanungen auch

geringer als ursprünglich erwartet. Trotzdem muss festgehalten werden, dass die Honorarnachlässe, die Architekten in Zusam-menarbeit mit den Gemeinnützigen gewähren dazu beitragen, dass die Architekten – um wenigstens annähernd wirtschaftlich arbei-ten zu können – eine Planung so schnell wie möglich durchziehen müssen, worunter die Qualität natürlich leidet. Daher lautet eine weitere Empfehlungen, eine adäquate Bezahlung für ArchitektIn-nen durchzusetzen, um von ihnen eine entsprechend sorgfältige Planung geliefert zu bekommen.

Damit in Zusammenhang steht ein weiterer wichtiger Punkt, der das Verhältnis von gemeinnützigen Bauträgern und Architekten betrifft: Dieses ist vielfach geprägt von gegenseitigem Misstrauen, die Abhängigkeit der Architekten von den Bauträgern verschärft diese Situation zusätzlich. Dabei sind die jeweiligen Argumente beider Seiten im Einzelfall durchaus nachvollziehbar – trotzdem müssten sich alle Beteiligten als VertreterInnen gemeinsamer Inte-ressen begreifen und dementsprechend kooperieren. Diese Forde-rung kann jedoch nur erfüllt werden, wenn gemeinnützige Bauträ-ger und PlanerInnen auf zumindest annähernd gleicher Augenhöhe agieren und die gemeinsame Kommunikation von Transparenz geprägt ist. In den Gesprächen wurde von Architektenseite immer wieder darauf hingewiesen, dass vieles an ihnen vorbei entschie-den würde, worunter das Verhältnis zwischen Gemeinnützigen und ArchitektInnen zusätzlich leiden würde.

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Ein weiterer unverzichtbarer Aspekt für die Gewährleistung ar-chitektonischer Qualität, ist eine zeitgemäße Grundrissgestaltung. Hier wird an Bildern festgehalten, die zumindest als konservativ zu bezeichnen sind. Gesellschaftliche Entwicklungen werden ig-noriert, als Grundlage für das Raumprogramm wird nach wie vor in den meisten Fällen die vierköpfi ge Kleinfamilie herangezogen und die Qualität von Grundrissen wird an deren Funktionalität ge-messen. Dabei wäre es höchst an der Zeit, sich, wie oben beschrieben, mit aktuellen soziokulturellen Tendenzen auseinanderzusetzen und da-rauf entsprechend zu reagieren. Die Realisierung dieser Forderung müsste mit einer entsprechenden Überarbeitung der Förderricht-linien einhergehen, die in ihrer jetzigen Form eine konservative Grundrissgestaltung manifestieren. Dazu kommt, dass die beim Wohnbautisch begutachteten Grundrisse in vielen Fällen auf Nut-zerwunsch abgeändert werden, es also zu einer Beurteilung von Fakten kommt, die so nicht immer eingehalten werden. Ebenso müsste die Höhe der Förderungen überdacht werden, da Gemeinnützige und Architekten einhellig der Meinung sind, dass zum aktuellen Fördersatz architektonisch hochwertige Wohnbau-ten kaum umzusetzen sind.

Zusammenfassend wären also folgende Maßnahmen empfehlenswert, um eine Steigerung der architektonischen Qualität im geförderten Ge-schosswohnbau zu erreichen:

1. Ein kontinuierlicher Diskurs zum Thema Wohnbau unter Einbin-dung von VertreterInnen des Landes, der Gemeinden, der Gemein-nützigen und der Architektenschaft, wobei ein externer, in gewissen Abständen wechselnder Beirat als Impulsgeber optimal wäre. Dieser Diskurs sollte auf einer konzeptionellen Ebene stattfi nden und die Leitgrundsätze des Anspruchs an den geförderten Wohnbau defi nieren. 2. Verstärkte interne Kommunikation in und zwischen den VertreterIn-nen der involvierten Gruppen, insbesondere zwischen den verschiede-nen Ebenen und Abteilungen der gemeinnützigen Bauträger um durch ständigen Informationsfl uss voneinander profi tieren zu können.

3. Kontinuierliche inhaltliche Auseinandersetzung und Weiterbildung sowohl in technischer als auch in gestalterischer Hinsicht, um die ak-tuellen Entwicklungen und Tendenzen im Wohnbau abschätzen, auf-greifen und umsetzen zu können. Diese Weiterbildung sollte ebenfalls alle involvierten Gruppe miteinbeziehen und könnte z.B. für Projekt-leiterInnen der Bauträger und Planer gemeinsam durchgeführt werden.

4. Das Ungleichgewicht im Verhältnis von Gemeinnützigen und Archi-tektInnen sollte überdacht und – zumindest annähernd – ausgeglichen werden. Ob es durch vorgegebene Musterverträge mit entsprechenden festgelegten Honorarsätzen oder andere Maßnahmen wie z.B. hohe

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Transparenz auf allen Entscheidungsebenen muss geprüft werden, wichtig ist jedenfalls die Erkenntnis, dass Bauträger und PlanerIn-nen auf der gleichen Seite stehen. 5. Die Rolle bzw. der Zeitpunkt des Eingreifens des Wohnbauti-sches sollte überdacht und justiert werden. Wie oben ausgeführt kann eine seriöse Beurteilung der architektonischen Qualität im Vorentwurfsstadium nicht durchgeführt werden.

6. Ebenso sollten die Höhe der Förderungen als auch die Richtli-nien überprüft und differenzierter gestaltet werden, um einerseits punktgenauer fördern zu können und andererseits die Praxis der anbietenden Firmen, so hoch wie möglich im Rahmen der bekann-ten Förderungen anzubieten, zu unterlaufen. 7. Die Koppelung der Förderung an eine regelmäßige Evaluierung (s. Bonifi kationssystem S. 180) mit entsprechender Außenwirkung in Form eines Preises o.ä. wäre eine geeignete Maßnahme, um einerseits Feedback in alle Richtungen zu erzeugen und anderer-seits einen höheren Anspruch und eine größere Identifi kation aller Beteiligten an und mit qualitätvollen Wohnbauten herzustellen.

Abschließend sei noch bemerkt, dass alle befragten Personen in hohem Maße kooperationsbereit waren und Interesse an einer Analyse bzw. Verbesserung der Situation bekundet haben. Unser Dank gilt daher allen Gesprächspartnern auf Seiten der gemeinnüt-zigen Bauträger und der Architektenschaft, den Vertretern der Ab-

teilungen A15 und der FA13 B des Landes Steiermark, Herrn HR DI Dieter Schoeller als „Erfi nder“ des Wohnbautisches, Christoph Gummerer und Alexandra Kulmer von der „Landentwicklung Stei-ermark“ sowie DI Ida Pirstinger, Arch. DI Dr.techn. Michael Grob-bauer und DI Dr.techn. Gerald Kozicz für die andauernde Diskus-sionsbereitschaft und ihr engagiertes Feedback.

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2. Grundlagen

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§ 5 Fördervoraussetzungen

(1) Die Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen darf nur erfolgen, wenn

3. die städtebauliche und baukünstlerische Qualität des Bauvorha-bens durch geeignete Maßnahmen wie z.B. die Durchführung von städtebaulichen und baukünstlerischen Wettbewerben gesichert wird;

6. unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der vorgesehene bauli-che Schallschutz bei gewöhnlicher Nutzung ein ungestörtes Woh-nen ermöglicht und der Wärmeschutz des gesamten Gebäudes den Erfordernissen der Einsparung von Energie entspricht;

8. auf Bedürfnisse behinderter und alter Menschen Bedacht ge-nommen wird, indem die behinderten- und altengerechte Adap-tierbarkeit insbesondere der Sanitärräume sichergestellt ist und bauliche Barrieren vermieden werden. Insbesondere müssen bei den Gebäuden der Eingang und das Erdgeschoss stufenlos erreich-bar sein; (…) in Gebäuden mit drei oberirdischen Geschossen ist der planliche Nachweis der Möglichkeit des Einbaus (eines Per-sonenaufzugs) zu erbringen. In besonders begründeten Fällen, insbesondere bei Gebäuden in Hanglage, kann sich die stufenlose Erreichbarkeit auf Teile des Gebäudes beschränken;

2.1 Das Wohnbauförderungsgesetz1

Gesetzliche Grundlage für die Errichtung geförderter Geschoss-wohnbauten in der Steiermark ist das Steiermärkische Wohn-bauförderungsgesetz 1993 in der aktuellen Fassung

I Hauptstück, § 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes gelten:

6. als normale Ausstattung eine Ausstattung, die bei größter Wirt-schaftlichkeit des Baukostenaufwandes unter Bedachtnahme auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten und bei einwandfreier Ausführung nach dem jeweiligen Stand der Technik, insbesondere hinsichtlich des Schall-, Wärme-, Feuchtigkeits- und Abgasschut-zes sowie der Anschlussmöglichkeit an Fernwärme in hiefür in Betracht kommenden Gebieten, den zeitgemäßen Wohnbedürfnis-sen entspricht [...];

§ 4 FörderungsmittelDie Förderungsmittel werden aufgebracht durch Zweckzuschüsse des Bundes, Leistungen des Landes Steiermark, Rückfl üsse aus Förderungsmaßnahmen, Verzinsungen aus Förderungsmaßnahmen ab dem 1. Jänner 2001, Erträgnisse aus Förderungsmitteln.

Im zweiten Hauptstück geht es um die Förderung der Errichtung von Wohnungen, Wohnheimen und Eigenheimen:

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11. die Beteiligung der Wohnungsbewerber zumindest in Form einer laufenden und umfassenden Information gewährleistet ist; zu diesem Zweck ist grundsätzlich vor Ausstellung der Förde-rungszusicherung die Bildung einer Interessentengemeinschaft und eines Bauausschusses nachzuweisen. Bei Errichtung von Mietwohnungen kann davon abgesehen werden, wenn der Förde-rungswerber nachweist, dass die Bildung einer Interessentenge-meinschaft und eines Bauausschusses zum gegenwärtigen Zeit-punkt nicht möglich ist.

(4) Die Gewährung einer Förderung für die Errichtung von Eigen-tums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen kann davon ab-hängig gemacht werden, dass der von den Bewohnern zu tragende Aufwand für die Wohnung bzw. den Heimplatz einen die fi nanzi-elle Belastbarkeit durchschnittlicher Bevölkerungskreise entspre-chenden Betrag nicht überschreitet.

§ 6 Gesamtbaukosten

Gesamtbaukosten sind:

1. die Kosten der Errichtung von Wohnungen und Wohnheimen unter Einbeziehung von Hausbesorgerdienstwohnungen, jedoch unter Ausschluss von für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke vorgesehenen Räumen und Krankenräumen sowie Be-handlungs- und Therapieeinrichtungen,

2. die Kosten der Errichtung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Gebäudeteilen und Anlagen,

3. die Kosten der Errichtung von Kinderspielplätzen,

4. die Kosten der Errichtung von Einstellplätzen (Garagen) und Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge, sofern sie auf Grund behördli-cher Vorschreibungen herzustellen sind,

5. die Kosten der Errichtung von dem Zivilschutz dienenden An-lagen,

6. die Kosten der Herstellung des Gehsteiges,

7. die Anschlussgebühren,

8. die Aufschließungskosten innerhalb der Baugrundstücke sowie sonstige Erschließungskosten für die Ver- und Entsorgung

9. die Kosten für die Planungen, die Bauaufsicht, die Bauverwal-tung und die Baubetreuung,

10. die Kosten der Finanzierung,

11. bei Errichtung von Wohnungen und Wohnheimen durch Um-bau bestehender Gebäude die dabei anfallenden besonderen Ne-benkosten,

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12. die Bauabgabe gemäß dem Steiermärkischen Baugesetz.

§ 7 Förderungswerber

(1) Förderungen dürfen nur gewährt werden

1. für die Errichtung von Eigentumswohnungen in Bauvorhaben mit mindestens drei Wohnungen: a. Gemeindenb. gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Wohnungsge-meinnützigkeitsgesetz;

2. für die Errichtung von Mietwohnungena. Gemeinden und Gemeindeverbänden,b. gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Wohnungsge-meinnützigkeitsgesetz;

4. für die Errichtung von Wohnheimen:a. Gemeinden und Gemeindeverbänden,b. gemeinnützigen Bauvereinigungen gemäß dem Wohnungsge-meinnützigkeitsgesetz [...]

§ 9 Art der Förderung

(1) Die Förderung kann bestehen

1. in der Gewährung von Förderungsdarlehen,2. in der Gewährung von Annuitäten- und Zinsenzuschüssen,

3. in der Gewährung von Förderungsbeiträgen,

4. in der Übernahme von Bürgschaften,

5. in der Gewährung von Wohnbeihilfen

(2) Die Förderungsarten können jede für sich allein oder nebeneinan-der gewährt werden. Eine Unterscheidung nach der Rechtsform und Art des Bauvorhabens ist zulässig.

§ 10 Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnun-gen sowie Wohnheimen

(1) Für die Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen können Förderungsdarlehen und / oder rückzahlbare An-nuitätenzuschüsse je Quadratmeter Nutzfl äche gewährt werden. Das Förderungsdarlehen wird als Fixbetrag festgelegt. Die Annuitätenzu-schüsse werden für Kapitalmarktdarlehen und sonstige Fremdmittel mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren sowie für Eigenmittel gemeinnütziger Bauvereinigungen gewährt. Die Annuitätenzuschüsse sind zu verzinsen. Bei Mietwohnungen und Wohnheimen ist die Förderung entweder in einem höheren Ausmaß oder auf eine längere Laufzeit zu gewähren als bei Eigentumswohnun-gen. Bei Errichtung von Eigentumswohnungen kann die Aufbringung

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von Eigenmitteln von höchstens 20% vorgesehen werden.

(2) Als Nutzfl äche im Sinne des Abs. 1 gilt die Nutzfl äche gemäß § 2 Z.7 ohne Loggien. Bei Wohnheimen sind mit Ausnahme der Treppenläufe einschließlich der Absätze (Podeste) sämtliche Gän-ge, Flure und dergleichen, die Aufenthaltsräume erschließen, die-ser Nutzfl äche zuzuzählen.

(3) Die Beträge gemäß Abs. 1 können erhöht werden,

1. wenn Gebäude mit weniger als vier Geschossen errichtet wer-den,2. wenn ungewöhnliche Umstände vorliegen oder besonders för-derungswürdige Maßnahmen insbesondere im Sinne der Redukti-on des Ausstoßes an Treibhausgasen durchgeführt werden,3. wenn bei Errichtung von Mietwohnungen sichergestellt wird, dass die Mieter durch die Grundkosten und die außerhalb des Bau-grundstückes anfallenden Aufschließungskosten auf Dauer nicht belastet werden.

(4) Die Errichtung und Ausgestaltung von Kinderspielplätzen kön-nen im Rahmen der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnun-gen mit einem Fixbetrag je Wohnung gefördert werden.

(5) Ein- und Abstellplätze für Kraftfahrzeuge können im Rahmen der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen mit einem Fixbetrag je Ein- und Abstellplatz gefördert werden.

(6) Die Gewährung einer Förderung gemäß Abs.1 ist nur zulässig, wenn das Bauvorhaben keine freistehenden Eigenheime enthält.

(7) Die näheren Bestimmungen sind mit Verordnung zu treffen.

§ 19 Berechnung der Wohnbeihilfe

(1) Die Wohnbeihilfe wird in der Höhe gewährt, die sich aus dem Unterschied zwischen dem auf die angemessene Nutzfl äche ent-fallenden Wohnungsaufwand gemäß §18 und dem zumutbaren Wohnungsaufwand ergibt. Für die Ermittlung der angemessenen Nutzfl äche wird die Nutzfl äche gemäß § 2 Z.7 ohne Loggien he-rangezogen. Maßgeblich ist die Höhe des Wohnungsaufwandes zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens. Veränderungen der Verzinsung während des Bewilligungszeitraumes werden nicht berücksichtigt.

(2) Die angemessene Nutzfl äche beträgt für eine Person 50m2. Sie erhöht sich für die zweite Person um 20 m2 und ab der dritten Person um je 10 m2. Diese nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen zu ermittelnde angemessene Nutzfl äche kann in Härtefällen erhöht werden.

1 auszugsweise zitiert aus: Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993, Stmk. WFG

1993, LGBl. Nr.25, i.d.F. LGBl. Nr.38/1994, Nr.11/1996, Nr.61/1997, Nr.25/1998, Nr.75/1998,

Nr.12/2000, Nr.53/2001, Nr.19/2002, Nr.48/2002, Nr.82/2003, Nr.57/2004, Nr.109/2006 und

Nr.48/2007

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Eine zweite Gründungswelle brachte der „Bundes-Wohn- und Sied-lungsfond“ 1921, wo es zu einer engen Interaktion gemeinnütziger Bauvereinigungen mit dem Instrument der staatlichen Wohnbauförde-rung kam. Im Zuge der Wirtschaftskrise der späten 1920er Jahre so-wie des Zweiten Weltkrieges ging die Wohnbauleistung stark zurück.

In der Wiederaufbauzeit der Nachkriegsjahre kam es zu einer dritten Gründungswelle gemeinnütziger Bauvereinigungen, wobei der 1948 geschaffene „Wohnhaus-Wiederaufbaufonds“ sowie der „Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds“ eine wichtige Rolle spielten. 1955 gab es bereits 361 gemeinnützige Bauvereinigungen, die bis heute u.a. durch Fusionierungen auf 198 zurückgegangen ist. Derzeit gibt es in Öster-reich 105 Genossenschaften, 83 Gesellschaften mit beschränkter Haf-tung und 10 Aktiengesellschaften.

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen heute

Mit einer Bilanzsumme von über 31,3 Mrd. Euro und einem jährli-chen Bauvolumen von cirka 1,8 Mrd. Euro sind die Gemeinnützigen bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Höhe der für die Wohnbauförde-rung aufgebrachten Mittel liegt bei 1,3% des Bruttoinlandprodukts. Die Objektförderung hat in Österreich Vorrang gegenüber der Sub-jektförderung. Folgende Grundsätze und Ziele defi niert der Österrei-chische Verband

2.2 Gemeinnützige Bauvereinigungen2

sind Bauvereinigungen in den Rechtsformen einer Genossen-schaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft, die ihren Sitz im Inland haben und von der Landesregierung als gemeinnützig anerkannt wurden, da sie die in den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsge-setzes vorgesehenen Bedingungen erfüllen. (s.u.)

Geschichtlicher Hintergrund

Die Wurzeln der gemeinnützigen Bauvereinigungen liegen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als im Zuge der Revolution von 1848 und der fortschreitenden Industrialisierung vor allem in den schnell wachsenden Städten der Wohnungsbedarf rasant stieg. Damals errichteten einzelne Gemeinden „Armenwoh-nungen“, staatliche Stellen „Beamtenwohnungen“ und manche Industriebetriebe Siedlungen für ihre Arbeiter.

Die erste Defi nition von „Gemeinnützigkeit“ erfolgte im Zu-sammenhang mit dem „Kaiser-Franz-Joseph I.-Regierungs-Jubiläumsfond 1908“, wo es u.a. zu einer Festlegung der Gewinnbeschränkung kam. Gemeinsam mit dem Wohnungs-fürsorgegesetz von 1910 führte diese Entwicklung zur Grün-dung von zahlreichen Baugenossenschaften, die jedoch wäh-rend des Ersten Weltkriegs großteils wieder aufgelöst wurden.

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Gemeinnütziger Bauvereinigungen:

Dem einzelnen Kunden bieten sie Vorteile gegenüber rein markt-wirtschaftlich agierenden Bauträgern und Verwaltern. Denn bei den Gemeinnützigen stehen die Interessen von Mitgliedern, Woh-nungssuchenden und Bewohnern im Mittelpunkt der Dienstleis-tung.

Für Gemeinden und sonstige Verantwortliche im Wohnungswe-sen sind sie verlässliche Partner bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, auch in wirtschaftlich schwachen Regionen.

Professionalität beruht auf langjähriger Erfahrung und kontinuier-licher Bautätigkeit in Konkurrenz zu mehr als 2.000 kommerziel-len Anbietern.

Soziales Gewissen manifestiert sich in partnerschaftlicher Zusam-menarbeit mit den Kunden und etwa bei der Entwicklung neuer Wohnformen für alte und behinderte Mitbürger.

Vorreiter-Funktion bei der Integration gesellschaftlicher Rand-gruppen und der innovatorischen Weiterentwicklung energietech-nischer und ökologischer Standards.

Wohnsicherheit garantiert das individuelle Dauerwohnrecht, das für Genossenschafter und Mieter gemeinnütziger Bauvereinigun-gen gleichermaßen gilt.

Langfrist-Qualität ist deshalb eine wirtschaftliche Maxime, die in sorgfältiger Kostengestaltung und Erhaltung der Bausubstanz deutlich zum Ausdruck kommt.

Kontrolle sichert die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung aller Gelder, die Bauvereinigungen anvertraut wer-den. Bei den Gemeinnützigen existiert das dichteste Kontrollnetz, das jemals für eine Branche geschaffen wurde.

2 Quelle: www.gbv.at Seite des Österreichischen Verbands Gemeinnütziger Bauvereinigungen, zu-

letzt aufgerufen am: 05.11.2008

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reichung bei der Behörde und die Ausführungsarbeiten von den hiezu befugten Personen vorzunehmen sind, die Überwachung der Ausführungsarbeiten, die Vornahme der Kostenabrechnungen und Durchführung der damit zusammenhängenden Verwaltungsarbei-ten; der Errichtung ist die Sanierung größeren Umfanges durch die gleichzeitige Vornahme von Erhaltungs- und Verbesserungs-arbeiten gleichzusetzen, sofern nach Abschluss der Sanierung die allgemeinen Teile der Baulichkeit und mindestens die Hälfte der Wohnungen den Erfordernissen gemäß Z 2 entsprechen;

2. als normale Ausstattung eine Ausstattung, die bei größter Wirt-schaftlichkeit des Baukostenaufwandes unter Bedachtnahme auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten und bei einwandfreier Ausführung nach dem jeweiligen Stand der Technik, insbesondere hinsichtlich des Schall-, Wärme-, Feuchtigkeits- und Abgasschutzes sowie der Anschlussmöglichkeit an Fernwärme in hiefür in Betracht kommenden Gebieten, den zeitgemäßen Wohnbedürfnissen ent-spricht; sie umfasst jedenfalls ausreichende Anschlussmöglichkeiten für Sanitäreinrichtungen und Haushaltsgeräte, muss jedoch nicht die Oberfl ächenendausführung im Inneren der Wohnung umfassen; sie umfasst jedenfalls auch eine verpfl ichtend vorgeschriebene Gestal-tung nach den Erfordernissen barrierefreien Bauens;

3. als Heim eine zur Befriedigung des regelmäßigen Wohnbedürf-nisses ihrer Bewohner bestimmte Baulichkeit in normaler Aus-

2.3 Das Wohnungsgemeinnützigkeits- gesetz 3

§ 1 WGG Gegenstand und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Bauvereinigungen in den Rechtsformen einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktienge-sellschaft, die ihren Sitz im Inland haben, sind von der Landes-regierung als gemeinnützig anzuerkennen, wenn sie die in den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Bedingungen erfüllen.

(2) Bauvereinigungen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes als gemeinnützig anerkannt wurden, haben ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Woh-nungs- und Siedlungswesens zu richten, ihr Vermögen der Er-füllung solcher Aufgaben zu widmen und ihren Geschäftsbetrieb regelmäßig prüfen und überwachen zu lassen. Auf gemeinnützige Bauvereinigungen fi nden die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, keine Anwendung.

§ 2 WGG Begriffsbestimmungen

Im Sinne der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten:

1. als Errichtung die wirtschaftliche und technische Vorbereitung der Baulichkeiten, wobei die Verfassung von Plänen für die Ein-

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stattung, die neben den Wohn- oder Schlafräumen auch die für die Verwaltung und für die Unterbringung des Personals erforder-lichen Räume und allenfalls auch gemeinsame Küchen, Speise-, Aufenthalts- und zur vorübergehenden Unterbringung von Heim-bewohnern bestimmte Krankenräume sowie allenfalls gemeinsa-me Anlagen enthält.

§ 3 WGG Bedarf

(1) Die Bauvereinigung muss einem Bedarf entsprechen.

(2) Ein Bedarf ist als gegeben anzunehmen, wenn in dem örtli-chen Geschäftsbereich der Bauvereinigung eine Nachfrage nach Wohnungen besteht und diese Nachfrage nicht durch bestehende gemeinnützige Bauvereinigungen befriedigt werden kann. Ein be-stehendes Wohnungsunternehmen muss nach seinem Aufbau und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere seiner Ei-genkapitalausstattung, als geeignet erscheinen, einen entsprechen-den Beitrag zur Befriedigung dieser Nachfrage zu leisten.

§ 9 WGG Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes

(1) Die Bauvereinigung darf nicht unter dem überwiegenden Ein-fl uss von Personen oder Personengesellschaften des Handelsrech-tes stehen, die

1. ein Unternehmen des Baugewerbes, der Bauindustrie, der Bau-materialienerzeugung oder des Baumaterialienhandels oder sonsti-ge Geschäfte für den Wohnungsbau betreiben,

2. das Gewerbe eines Bauträgers, eines Immobilienmaklers, der Immobilienverwaltung oder der Personalkreditvermittlung im Sin-ne der Gewerbeordnung 1994 ausüben,

3. an solchen Unternehmen oder Gewerben allein oder zusammen mit Personen, die ihnen gemäß § 9a Abs. 4 gleichzuhalten sind, zu mehr als einem Viertel beteiligt sind,

4. Mitglieder eines Organs oder leitende Angestellte solcher Un-ternehmen oder Gewerbe sind, oder

5. hauptberufl ich auf einem einschlägigen Fachgebiet die Tätigkeit eines Ziviltechnikers im Sinne des Ziviltechnikergesetzes 1993, BGBl. Nr. 156/1994, ausüben.

Weiters wird im WGG festgehalten, dass

_gemeinnützige Bauvereinigungen mit ihren Kunden ein ange-messenes Entgelt vereinbaren müssen, welches nicht höher, aber auch nicht niedriger angesetzt werden darf, als sich aus den Kos-ten der Errichtung bzw. der Bewirtschaftung der Wohnhäuser er-gibt,_Ertragskomponenten Bestandteil der kostendeckenden Preise

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sind, bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen jedoch durch Ge-setz und Verordnung genau festgelegt und in ihrer Höhe begrenzt sind,

_das notwendige Eigenkapital der gemeinnützigen Bauvereinigun-gen durch die wohnwirtschaftliche Tätigkeit erwirtschaftet wird, was die günstigste Finanzierungsform für Grundstücksvorsorge, Neubau und Sanierung von Wohnraum ist. Sofern dieses Eigenka-pital innerhalb gesetzlicher Fristen nicht entsprechend eingesetzt wird, muss es versteuert werden.

_das erwirtschaftete Eigenkapital für gemeinnützige Zwecke ge-bunden ist, was durch eine Begrenzung der Gewinnausschüttung an die Eigentümer und andere Beschränkungen gewährleistet wird.

3 Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsge-

meinnützigkeitsgesetz - WGG) StF: BGBl. Nr.139/1979 in der geltenden Fassung

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Fachabteilung 13B, des Büros des für die Wohnbauförderung zulässi-gen Landesrates, des Büros des für die örtliche Raumplanung zustän-digen Landesrates, der Abteilung 15, der Abteilung 16 (Landes- und Gemeindeentwicklung, Referat für Gemeindeentwicklung, Wohnbau und Gemeindhochbau), der Fachabteilung 17B (Referat für Hochbau und Baugestaltung) sowie dem jeweils zuständigen Gebietsreferenten der Standortgemeinde des Bauvorhabens der FA 13B, einem Vertreter der Stadt Graz und weitere Organe nach Bedarf.

Der Wohnbautisch beurteilt jährlich ca. 200 Wohnbauvorhaben in ei-nem dreistufi gen Verfahren:

1. VoranfrageDie Voranfrage ist ein Service zur Vorbeurteilung von Grundstü-cken auf fakultativer Basis, wodurch die Förderungswürdigkeit eines Grundstücks ohne größeren Aufwand vonseiten des Projektwerbers vorab abgeklärt werden kann.

2. KategorisierungDie Kategorisierung beurteilt zuerst die raumplanerische Eignung ei-nes Grundstücks als positiv, positiv mit Aufl agen oder negativ. Im Ge-schosswohnbau erfolgt daraufhin die Einstufung des Planungsauftrags auf der Grundlage einer/eines Eigenplanung, Direktauftrags, verein-fachter städtebaulicher Testentwürfe mit drei Teilnehmern oder eines geladenen Gutachterverfahrens mit fünf bzw. acht Teilnehmern.

2.4 Der Wohnbautisch des Landes Steiermark 4

ist eine Einrichtung der Fachabteilung 13B (Bau- und Raumord-nung) und der Abteilung 15 (Wohnbauförderung) des Landes Steiermark. Er geht auf die Initiative Beamter der Fachabteilung 13B zurück, die Ende der 1980er Jahre und ausgehend vom Wohnbaubeirat ein informelles Gremium zur Beurteilung geför-derter Wohnbauten ins Leben riefen, um gewisse Mindeststan-dards vor allem in städtebaulicher Hinsicht zu gewährleisten.

1991 wurde der Wohnbautisch im Rahmen einer Durch-führungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz ins-titutionalisiert, am 16.4.2007 trat die derzeit geltende Ge-schäftsordnung in Kraft. Darin werden u.a. die Aufgaben des Wohnbautisches festgehalten:

- die Beurteilung der raumplanerischen Standortqualitäten von geförderten Wohnbauvorhaben

- die Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für den Wohnbauförderungsbeirat und die Abteilung 15 sowie die För-derung der hohen Ansprüche an die städtebauliche und bau-künstlerische / architektonische Qualität von Projekten

- das Eintreten für ein höheres baukulturelles BewusstseinMitglieder des Wohnbautisches sind je ein/e VertreterIn der

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3. ProjektbeurteilungDanach erfolgt die Beurteilung der städtebaulichen und baukünst-lerischen Qualität als positiv, positiv mit Aufl agen oder negativ.Grundlage für Beurteilungen der Stufe 2 und 3 sind:

- Projektunterlagen zumindest in Vorentwurfsqualität (Lageplan inkl. Außenanlagen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten), bei denen das Entwurfskonzept hinreichend genau konkretisiert ist [...]- bei Fortsetzungsbauabschnitten Fotos der bereits realisierten Bauabschnitte- bei besonderen Bauplatzsituationen ein vereinfachtes Modell

Beurteilungskriterien sind:

- städtebauliche und baukünstlerische Qualität des Bauvorhabens- Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur- Auswirkungen des Vorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild- Baukörpergestaltung und Baukörpergliederung- architektonische Formensprache- technische Funktionsaspekte der Grundrisslösungen- Nutzbarkeit, Möblierbarkeit, Adaptierbarkeit, Funktionalität der Grundrisse- soziale Funktionsaspekte wie Eignung für Familien, Frauen / Männer, Kinder, ältere Generationen (Vorhandensein von Kinder-wagenabstellplätzen, Fahrradräumen, witterungsgeschützten Zu-gängen und Außentreppen etc.)

_grundrissliche und städtebauliche Berücksichtigung von vorhan-denen Immissionen_Raumproportionen, Besonnung, Belichtung und Lichtführung_Berücksichtigung der Anliegen des barrierefreien Bauens (Nach-weis der behinderten- und altengerechten Adaptierbarkeit insbe-sondere der Sanitärräume)_Wohnumfeld, Freiräume, Anbindung an die Umgebung_Fahrverkehr und Unterbringung des ruhenden Verkehrs, Wege-verbindungen_Außenorientierung und Außenbezug der Anlage und Wohnungen_Ökologische Gesichtspunkte (Schall-, Wärmeschutz, Beheizung, Energieverbrauch, Baustoffwahl, Ausrichtung der Gebäude im Hinblick auf Solarnutzung etc.)_Wirtschaftlichkeit des BauvorhabensErfolgt eine Beurteilung als positiv mit Aufl agen, dann ist die Er-füllung dieser Aufl agen bei der FA13B oder der A15 vor der Er-steinreichung bei der A15 nachzuweisen.

Der Ablauf

Zur Erlangung einer verbindlichen Förderungszusage müssen die Projektunterlagen (s.o.) dem Wohnbautisch vorgelegt werden. Falls eine positive Beurteilung ergeht wird die Einreichplanung bei der A15 als Ersteinreichung vorgelegt. Die Beamten der A15 vergleichen die Unterlagen des Wohnbautisches mit dem vorge-legten Planmaterial. Bei einer positiven Beurteilung mit Aufl agen

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wird entweder von der A15 oder beim Wohnbautisch die Erfüllung dieser Aufl agen geprüft, bevor es wie oben zur Ersteinrechung kommt. Diese wird an den Wohnbauförderungsbeirat weitergege-ben, der seine Zustimmung zum Bauvorhaben gibt. Nach der Aus-führungs- und Detailplanung bzw. der Ausschreibung gelangen die Unterlagen zur Zweiteinreichung wieder an die A15. In dieser Phase sind die zu erwartenden Kosten sowie die bauphy-sikalischen Werte wesentliche Punkte, außerdem werden gegebe-nenfalls die Aufl agen des Wohnbautisches noch einmal überprüft. Zuletzt gelangt das „zweite technische Gutachten“ zur Regie-rungsvorlage, wo dann die Förderungszusage erfolgt.

4 Quelle: „Geschäftsordnung Wohnbautisch“ – Broschüre des Amts der Steiermärkischen Landes-

regierung, FA 13B, vom Juni 2007 bzw. persönliches Gespräch mit DI Daniel Kampus am 8. April

2008 und HR DI Dieter Schoeller am 15. Mai 2008

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3. Projekte

Standorte

01 Peggau, Alte Landstrasse 22a u. 22b02 Graz, Wiener Straße 160 ,160a, 160a, b, 162, 162a03 Pischelsdorf04 Ramsau 352, 353, 35405 Graz, Hanns-Koren-Ring II, 26-3806 Wildon, Im Morregrund 47a07 St. Peter Freienstein, Niedermoarsiedlung 22, 23, 24, 2808 Pernegg, Schlossstraße 4, 4a09 Graz, Murfelderstr. 6510 Spielberg bei Knittelfeld, Pausendorferstrasse 12d

0407

08030110

02 05 09

06

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01Peggau

8120 Peggau, Alte Landstrasse 22a u. 22b

Projektnr.: 44210117Wettbewerb: 2005Fertigstellung: 2007€/m2 (netto ohne PKW): 1442.-

Planung: Mikula & Partner, Kaiser Josef Platz 5, 8010 Graz

Bauträger: Die Frohnleitner, Gemeinnütziges Steirisches Woh-nungsunternehmen Ges.m.b.H. Mayr-Melnhof-Strasse 14 , 8130 Frohnleiten

Beauftragung: 90% (nicht techn. Bauleitung und Bauaufsicht)

Kategorisierung: DirektauftragLageplan 1:1000

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Aufl agen WohnbautischStiegenhaus soll zur Unterbringung der Kinderwägen vergrößert wer-den. Für die Fahrräder ist ein eigener Abstellbereich vorzusehen. Vor-behaltlich der Aufl agen städtebaulich und baukünstlerisch positiv.

KurzbeschreibungLändliches Umfeld, östlicher Ortsrand, ältere Umgebungsbebauung, leicht nach Westen abfallendes Eckgrundstück, Zwei Baukörper mit N-S-Ausrichtung, Baukörper 1 dreigeschossig, Baukörper 2 zweigeschos-sig, beide unterkellert, insgesamt 10 Wohnungen, Massivbauweise auf Stahlbetonkeller. Bach quert das Grundstück und wurde in die Planung integriert. Diffe-renzierte und gut durchdetaillierte Baukörper mit teilweise fragwürdi-ger Außenwirkung (Farbgebung, Straßenfassade) sowie einigen nicht optimal gelösten Stellen wie etwa die Verschneidung der Erker mit der Traufe oder der Anschluss des Kamins an die Dachuntersicht. Kunst-stofffenster mit breiten Rahmen und besonders kleiner Rahmenlichte. Im Vergleich zu anderen Wohnbauten einfache, elegante Carports; au-ßen liegender Sonneschutz (Jalousien), sauber gelöster Sockel, helle, schöne Eingangssituation, freundliches Stiegenhaus. Vorhandene Qua-litäten (Bach, Lage) gut genutzt und integriert. Baukörper an der öst-lichen Grundstücksgrenze ist eine schöne städtische Geste, die an der Westseite viel Platz lässt. Die besichtigte Wohnung ist vergleichsweise großzügig, der Grundriss schlüssig. Auf Wunsch der Bewohner wurde eine Zwischenwand weg-gelassen und ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Holzboden verlegt.

Grundriss EG BK1

Grundriss EG BK2

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Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungEs gab wenige Veränderungen im Planungsprozess. Die Baukör-per wurden in ihrer Länge geringfügig verändert, Grundrisse nach Wünschen einzelner Bewohner adaptiert (diese Möglichkeit wur-de bereits im Entwurf berücksichtigt), Balkongeländer und -über-dachung wurden verändert bzw. hinzugefügt.

Das sagt der PlanerZusammenarbeit war gut, die „Frohnleitner“ ist eine positive Aus-nahme, mit allen anderen Gemeinnützigen ist die Kommunikation meist schwierig.

Das sagt der BauträgerZusammenarbeit war gut, mit Arch. Mikula wurden bereits früher gute Erfahrungen gemacht. Der Wohnbau war teurer als ursprüng-lich angenommen, weil der Umgang mit dem Bach am Grund-stück in der Planung und in der Umsetzung aufwändiger war als gedacht.

01Peggau

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34 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

8020 Graz, Wiener Straße 160 ,160a, 160a, b, 162, 162a

Projektnr.: 441501023Wettbewerb: 2004Fertigstellung: 2006€/m2 (netto ohne PKW): 1371.-

Planung: nussmüller architekten zt GmbH, Zinzendorf-gasse 1, 8010 Graz

Bauträger: ÖWG / ÖWGES – Österreichische Wohn-baugenossenschaft/ ÖWGES Gemeinnützige Wohnbau Ges.m.b.H. 8011 Graz, Schillerplatz 4

Beauftragung: 100% an den Architekten

Kategorisierung: zweistufi ges Gutachterverfahren

Aufl agen Wohnbautisch: Positiv ohne Aufl agen (25.1.06)

Lageplan 1:2000

02 Wiener Straße

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Kurzbeschreibung Städtisches Umfeld, an stark befahrener Ausfallsstraße, heterogene Bebauung in der Umgebung, das Grundstück selbst ursprünglich landwirtschaftlich gewidmet und eine der wenigen großen noch unbebauten Flächen in Graz, fünf Baukörper in leicht verdrehter Ost-West-Ausrichtung, Baukörper dreigeschossig und mit Lauben-gangerschließung bzw. ein siebengeschossiger Turm. Massivbauweise, unterkellert, gesondert geförderte, geneigte und begrünte Fläche als Schallschutzmaßnahme zur Wiener Straße hin. Ambitionierte Siedlung jedoch mit Schwächen in Detaillierung und in der Überlagerung der verschiedenen Strukturen und Materi-alien wie z.B. Betonsteher unmittelbar vor Fenstern.

Atmosphärisch triste Situation in den Untergeschossen (Postkäs-ten, Kellerzugang), gewagte Farbgebung, die von BewohnerInnen jedoch positiv aufgenommen wird, kompliziertes Grundrisssche-ma das nicht bei allen Wohnungsgrößen gut funktioniert, aufwän-dige Erschließung, großzügige Parksituation unter der „Schall-schutzschräge“ mit „Stadionatmosphäre“, viele Stellen mit nicht nachvollziehbarem Materialmix (z.B. Asphalt neben Beton neben Betonsteinen neben Trittblech vor dem Stiegenantritt). Die besichtigte Wohnung wirkt eng, die Küche ist sehr dunkel. Die Freibereiche sind (noch) angenehm und kinderfreundlich da unde-terminiert, groß und ohne Autoverkehr.

05SUMME

51,8 m251,8 m2

Typ 0105

SUMME51,8 m251,8 m2

Typ 0105

SUMME70,2 m270,2 m2

Typ 0305

SUMME73,4 m273,4 m2

Typ 0405

SUMME89,1 m289,1 m2

Typ 0605

SUMME

84,0 m2

84,0 m2

Typ 05

O R

D

N

±0,00

11,8 m211,8 m215,3 m 216,5 m2

19,3 m2 17,5 m2 ---- LLLL äääärrrrcccc hhhheeeennnnbbbboooohhhhlllleeeennnn ---- LLLL äääärrrrcccc hhhheeeennnnbbbboooohhhhlllleeeennnn ---- LLLL äääärrrrcccc hhhheeee nnnnbbbboooohhhhlllleeeennnn

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Fahrräder/Kinderwagen<Estrich>58,9 m2

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EG Block B

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36 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Veränderungen vom Entwurf bis zur Umsetzung Zwischen Wettbewerb und Polierplanung wurde v.a. die Erschlie-ßungsstruktur aufgrund der Jurykritik und der Beurteilung durch den Wohnbautisch von einem Zweispänner- zu einem Lauben-gangsystem geändert. Materialveränderungen gab es nach der Ausschreibung aufgrund der zu erwartenden Kosten (z.B. Balkone ohne Holzroste, dafür mit relativ hoher Schwelle, Eckfenster jetzt mit Eckstehern).

Das sagt der PlanerDie Zusammenarbeit mit dem Bauträger ist im Wesentlichen gut, Probleme gibt es manchmal bzgl. der Kosten und voraussichtlich bei der Außenraumgestaltung; kommende Bauabschnitte werden günstiger umgesetzt werden (z.B. keine Holzriegelwände bei Log-gien).

Das sagt der BauträgerGute Zusammenarbeit mit dem Architekten, schönes Projekt mit hohem architektonischem Anspruch, allerdings Schwierigkeiten mit Grundstücksnachbarn und z.T. mit der Behörde (Bauverhand-lung).

02 Wiener Straße

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37Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

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38 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

03 Pischelsdorf

8212 Pischelsdorf 437ff

Projektnr.: 441501051GAV: 1996Fertigstellung: 2007€/m2 (netto ohne PKW): 1670.- Lageplan 1:1000

Planung: Eigenplanung nach einem Bebauungsplan von Arch. Roland Heyszl aus einem GAV

Bauträger: ÖWG / ÖWGES – Österreichische Wohnbaugenossen-schaft/ ÖWGES Gemeinnützige Wohnbau Ges.m.b.H. 8011 Graz, Schillerplatz 4

Kategorisierung: Eigenplanung durch Förderungswerber

Aufl agen WohnbautischPositiv ohne Aufl age

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39Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

KurzbeschreibungOrtsrand am Land, Infrastruktur mäßig, Stichstraße, schöne Lage in wenig bebauter Umgebung. Zwei unterkellerte, zweigeschossi-ge Baukörper in Ost-West-Ausrichtung, acht Maisonettewohnun-gen, Massivbauweise verputzt mit Einfamilienhauscharakter. Durch einen Geländesprung sind die Kellergeschosse gartensei-tig begehbar, ihr Vorbereich wird als überdachte Terrasse genutzt. Prinzipiell saubere Planung und Umsetzung jedoch gestalterische Schwächen wie die „Kellerterrasse“, die Balkonkonstruktion mit den in die halbe Balkontür laufenden Maßen (s.S. 123), die Bau-körperproportion und hier besonders die Südansicht. Kunststoff-fenster, außen liegender Sonnenschutz, nicht zur übrigen Gestal-tung passende Carports. Die Wohnung ist eng, besonders das Wohnzimmer ungünstig in Größe, Lage (Belichtung!) und Proportion, der Grundriss ein klas-sischer EF-Haus Grundriss mit großem Keller.

Veränderungen vom Entwurf bis zur Umsetzung Ursprünglich waren Holzhäuser geplant, daraus ergibt sich die Gebäudeproportion. Aus Kostengründen wurden die Häuser dann in Ziegelbauweise ausgeführt. Außerdem gab es während des Planungsprozesses eine Dichteerhöhung, das hatte Auswirkungen auf den gesamten Be-bauungsplan bis hin zu den Autostellplätzen.

Das sagt der Planer und BauträgerDie Umsetzung erfolgte in Eigenplanung.

Bad5,73m2

Zimmer12,46m2

Zimmer12,17m2

Flur1,86m2

Galerie2,09m2

Bad8,04m2

Zimmer12,46m2

Zimmer12,49m2

Flur1,86m2

Galerie2,09m2

WC2,12m2

WC2,12m2

Galerie2,09m2

Zimmer12,49m2

Zimmer12,46m2

Bad5,73m2Flur

1,86m2

Zimmer12,46m2

Zimmer12,17m2

Bad8,04m2

Flur1,86m2

Galerie2,09m2

EG

KG

OG

Küche12,27m2

Wohnen17,78m2

WC/Du3,27m2

Zimmer13,90m2

VR5,53m2

Wohnen/Küche30,81m2

WC/Du3,27m2

Zimmer13,42m2

VR5,53m2

WC/Du3,27m2

Zimmer13,5m2

Küche12,7m2

Wohnen17,78m2

VR5,53m2

Wohnen/Küche30,35m2

Zimmer13,90m2

WC/Du3,27m2

VR5,53m2

Technik10,61m2

Keller29,27m2

5,45m2

Loggia11,19m2

Technik10,61m2

Keller29,27m2

5,45m2

Loggia11,19m2

5,45m2

Loggia11,19m2

5,45m2

Loggia11,19m2

Technik10,61m2

Keller29,27m2

Übergabestation

Keller29,27m2

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40 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

04 Ramsau

8972 Ramsau 352, 353, 354

Projektnr.: 44080914/986Gutachterverfahren: 1999Fertigstellung: 2006€/m² (netto ohne PKW): 1264.-

Wettbewerb: DI Arch Andexer, DI Arch Moosbrugger, Rechbau-erstraße 16/1, 8010 Graz

Realisierung: DI Arch. Erich Schifko, Schillerstr 54, 8010 Graz Bauträger: SG Rottenmann – Rottenmanner Siedlungsgenossen-schaft, Westrandsiedlung 312 , 8786 Rottenmann

Beauftragung: Einreichung- und Polierplanung

Kategorisierung: Gutachterverfahren mit fünf Teilnehmern

Lageplan 1:1000

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41Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

GR EG Haus 1 1:100

Haus 1 GR EG

Haus 1 GR 1.OG

Aufl agen WohnbautischPositiv ohne Aufl agen. Seitens aller WBT-Mitglieder wird festge-halten, dass die Realisierung dieses Gutachterverfahrens keinerlei baukünstlerische Qualität mehr aufweist und die Sinnhaftigkeit der Durchführung dieses GAV völlig in Frage stellt. Bereits die Erstellung des Bebauungsplanes ist im Hinblick auf die nicht vollzogene Umsetzung des Siegerprojektes unverständlich. Die Proportionierung der Baukörper des 1. BA, die monotone Fas-sadengestaltung sowie die Ausformung der Abstufung von 3 auf 2 Geschosse innerhalb eines Baukörpers entspricht nicht den heuti-gen qualitativen Anforderungen.Nunmehr wird in einem 2. BA als Fortsetzungsbau diese nicht vorhandene baukünstlerische Qualität fortgesetzt. Seitens des WBT wird dies aufgrund der oben beschriebenen Vorgeschichte hingenommen. Grundsätzlich wird angemerkt, dass nach den heu-tigen Qualitätsanforderungen des WBT eine solche Vorgangsweise nicht mehr akzeptabel ist. Nach Rücksprache mit der A15 ist im Haus 4 die Erschließung des 2. OG mit einem Treppenlift statt dem Nachweis eines Liftzubaues möglich. Die vorgelegten Grund-risse werden positiv beurteilt.

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42 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Das sagt der Planer (Arch. Moosbrugger)Die erste Stufe des GAV war spannend, in der zweiten Stufe gab es die Empfehlung, ein Satteldach zu planen. Fast ein Jahr nach dem GAV kam die Beauftragung zur Einreichung, danach war vier Jahre Pause. Schließlich wurde ein Schaubild angefordert, das aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Planung von Seiten des Bauträgers entsprach.Als Architekt wird man vor allem als Störfaktor betrachtet, nur mit dem absolut notwendigen Mindestmaß beauftragt. „Rottenmanner“ legt den Architekten eine Detailmappe zur Auswahl vor, auch wenn die Details z.T. schon veraltet sind.

Das sagt der ausführende Architekt (Mitarbeiter Büro Schifko)Bei gewissen Bauaufgaben geht es einfach nur mehr um die Ausfüh-rung, da hat man nicht viel Einfl uss auf die Gestaltung, v.a. da bei der Gemeinnützigen auch die Ausschreibung und die Bauleitung liegen.

Das sagt der BauträgerAls gemeinnütziger Bauträger weiß man genau, was die Leute wollen, aber beim GAV, wo Gemeinnützige stimmenmäßig in der Minderheit ist, da gewinnt das „schönste Bild“. Ein geförderter Wohnbau schließt jedoch manche Dinge von vornherein aus. So ist es nicht leistbar, eine Holzfassade regelmäßig zu streichen. Es ist uninteressant, ob ein Wohnbau schön ist, Hauptsache man kann günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Eigenplanung bzw. Direktauftrag ist am Besten, alles andere wird zu teuer und in der Umsetzung wird ohnehin auf

KurzbeschreibungPeriphere Lage in einer Senke südlich des Ortszentrums gegenüber der Sprungschanze, drei zwei- bis dreigeschossige, unterkellerte Bau-körper, Massivbauweise verputzt. Städtebau, Proportion und Gestal-tung der Häuser sind schlecht, kaum Detaillierung, gestalterisch unin-spiriert. Ungeschützter, kleiner Eingang, großer Dachüberstand der EG nicht schützt, dafür die Wohnungen im OG beschattet, nicht nachvollzieh-bare Tiefgarage (es gäbe Platz für Carports), die regelmäßig über-schwemmt ist, winzige Kellerabteile, schlechte Ausstattung (Boden, Armaturen, Türgriffe...) Ölheizung, keine Solaranlage trotz sonniger Lage. Grob detaillierte Fahrrad- und Müllhäuschen, Kunststofffenster, in-nen liegender Sonnenschutz, enge Wohnungen, trostloser Gesamtein-druck. In der besichtigten Wohnung wurde die Küche in den großen Wohn- / Essraum verlegt und dafür ein weiteres, kleines Zimmer geschaffen.

Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungEs gab geringfügige Änderungen im Grundriss sowie die Einspa-rung von französischen Fenstern und einer Holzverschalung des jeweils obersten Geschosses bzw. Giebels gegenüber dem Entwurf von Andexer/Moosbrugger aus Kostengründen.

04 Ramsau

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43Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

bewährte Lösungen zurückgegriffen. Am Günstigsten sind gerade Putzfassaden ohne Balkone, Holz ist zu aufwändig, ein Passivhaus fi nanziell eine Katastrophe.

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44 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

05 Hanns Koren-Ring

8054 Graz-Straßgang, Hanns Koren-Ring II, 26-38

Projektnr.: 44080927Wettbewerb: 1996Fertigstellung: 2006€/m² (netto ohne PKW): 1233.-

Architekt: Arch. DI Erich Schifko, Schillerstr 54, 8010 Graz

Bauträger: SG Rottenmann – Rottenmanner Siedlungsgenossen-schaft, Westrandsiedlung 312 , 8786 Rottenmann

Beauftragung: Einreich- und Polierplanung

Kategorisierung: Zweistufi ges Gutachterverfahren

Aufl agen WohnbautischPositiv mit Aufl agen. Aufl agen und Bemerkungen: der 3. BA stellt eine Fortsetzung des 2. Ba in baukünstlerischer Hinsicht dar und wird deshalb baukünstlerisch positiv beurteilt. Die drei Bauköper stimmen mit dem Bebauungsplan überein. Hinsichtlich der städtebaulichen Lö-sung und der Parkplätze sowie der Freiräume bleiben jedoch aus Sicht des WBT noch folgende Fragen offen:

Lageplan 1:2000

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45Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

1. Gemäß Angabe der Mitarbeiterin Büro Schifko ist das nördliche Gebäude (4. BA) in der vorgesehenen Geschossigkeit aufgrund der Dichtevorgaben nicht realisierbar. Damit ist jedoch aus Sicht des WBT die ursprüngliche städtebauliche Lösung des Siegerpro-jektes Pernthaler, welches die Grundlage des Bebauungsplanes darstellt, in Frage gestellt. Ein entsprechender räumlicher Ab-schluss des großen Spiel- und Erholungsraumes in Richtung Nor-den würde fehlen.

2. Eine Übereinstimmung der vorgeschlagenen Parkieruungslö-sung im 3. BA mit den Zielsetzungen des Bebauungsplanes ist nachzuweisen

3. Die im Bebauungsplan festgelegten Freiraumqualitäten (z.B. Alleepfl anzungen etc.) sind dem Außenalageplan nicht zu entneh-men. Eine Übereinstimmung der Außenanlagenplanung mit den Zielsetzungen des Bebauungsplanes ist nachzuweisen.

Die angeführten Aufl agen (Beantwortung der Fragen 1-3) sind durch eine gesonderte Stellungnahme des Stadtplanungsamtes an die FA 13 B nachzuweisen.Da der Wettbewerb bereits aus dem Jahre 1996 stammt, ist hier noch die ursprüngliche Regelung der A15 gültig, welche die Be-auftragung von Planern, welche nicht Preisträger waren, ermög-licht.

Nr. 34/36 GR EG

Nr. 28/30/32 GR EG

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46 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Kurzbeschreibung Lage im südlichen „Speckgürtel“ von Graz, ehemals landwirt-schaftlich genutzte Fläche, insgesamt große Wohnanlage mit zwei- bis viergeschossigen Baukörpern in mehreren Bauabschnitten, BA 1 geplant von Arch. Markus Pernthaler. Bebauungsplan wurde für BA2 weiter umgesetzt, Baukörper in ihrer Kubatur ebenfalls wie ursprünglich geplant, Ausführung, Details, Erschließung, Da-chaufbau, Fassade allerdings ganz anders und qualitativ deutlich schlechter als BA1. Wenig detailliert, besonders die Ostfassaden der dreigeschossigen Baukörper misslungen, Carports ohne De-ckung, Freibereich kaum differenziert, besonders hohe soziale Kontrolle, keine nachvollziehbare Gliederung, statt dessen fi nste-re, zugige „Ecken“, Eingänge überdacht, Gegensprechanlage je-doch nicht. Finstere Fahhrad-/Kinderwagenräume, relativ elegante Einhausungen für die Mülltonnen. Kunststofffenster, z.T. innen-liegender Sonneschutz. Einzelne gestalterische Versuche misslun-gen. Die Qualitäten des 1. BA wurden im 2. BA nicht annähernd erreicht (s.z.B. Dachaufbau / Traufe) sondern offensichtlich weg-gespart bzw. missinterpretiert. Schlecht organisierte und proporti-onierte Grundrisse mit tiefen, engen und schlecht belichteten Räu-men.

Veränderungen vom Entwurf bis zur Umsetzungkeine Veränderungen

Das sagt der ausführende Architekt (Büro Schifko)Bei gewissen Bauaufgaben geht es einfach nur mehr um die Ausfüh-rung, da hat man nicht viel Einfl uss auf die Gestaltung, v.a. da bei der Gemeinnützigen auch die Ausschreibung und die Bauleitung liegen. [s. Ramsau]

Das sagt der BauträgerAls gemeinnütziger Bauträger weiß man genau, was die Leute wollen, aber beim GAV, wo Gemeinnützige stimmenmäßig in der Minderheit ist, da gewinnt das „schönste Bild“. Ein geförderter Wohnbau schließt jedoch manche Dinge von vornherein aus. So ist es nicht leistbar, eine Holzfassade regelmäßig zu streichen. Es ist uninteressant, ob ein Wohnbau schön ist, Hauptsache man kann günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Eigenplanung bzw. Direktauftrag ist am Besten, alles andere wird zu teuer und in der Umsetzung wird ohnehin auf be-währte Lösungen zurückgegriffen. Am Günstigsten sind gerade Putz-fassaden ohne Balkone, Holz ist zu aufwändig, ein Passivhaus fi nanzi-ell eine Katastrophe.. [s. Ramsau]

05 Hanns Koren-Ring

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47Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

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48 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

06 Wildon

8410 Wildon, Im Morregrund 47a

Projektnr.: 44070502Wettbewerb: 1998Fertigstellung: 2006€/m² (netto ohne PKW): 1370.-

Planung: Eigenplanung

Bauträger: GWS Gemeinnützige Alpen-ländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.Plüddemanngasse 107 , 8042 Graz

Beauftragung: Eigenplanung

Lageplan 1:1000

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49Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Beurteilung WohnbautischDen Aufl agen zum 375. Wohnbautisch wurde entsprochen. Nun-mehr 3 WE je Baukörper.Aufl age zum heutigen WBT: Bei Whg. Top 2/3 soll im Bad die Waschmaschine neben Waschtisch untergebracht werden. Aufl agen: Ein sinnvoller Witterungsschutz ist im Bereich der Stie-genhäuser und der Laubengangerschließung planlich nachzuwei-sen bzw. vorzusehen.

Die Aufl agen des baugeologischen Gutachtens sind nachweislich einzuhalten (Stahlbeton-Fundamentplatte, hoher Grundwasser-stand, Fundamentschürzen als Frostriegel, Bauteilfugen).Gemäß der Stellungnahme der Gemeinde werden 2-3 behinder-tengerechte Wohnungen benötigt. Es ist bekannt zu geben, welche Wohneinheiten adaptiert werden sollen, bzw. welche Mehrkosten entstehen.Vorbehaltlich der Aufl age (nachweislich an Abteilung 15) wird ggst. Bauvorhaben städtebaulich und baukünstlerisch positiv beur-teilt.

2. OG

1. OG

EG

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50 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

KurzbeschreibungLage in einem neuen Siedlungsgebiet östlich von Wildon nahe der Mur, daher nicht unterkellert (Grundwasser!) sondern Keller-ersatzräume, recht gute infrastrukturelle Anbindung (Supermarkt, Bushaltestelle), trotzdem städtebaulich fragwürdig angesichts des zunehmend verfallenden Ortskerns. Zwei dreigeschossige Baukör-per im rechten Winkel zueinander, wenig nachvollziehbare Gestal-tung der Erschließung (Verglasung Treppenhaus, Verschalung und Verglasung Laubengänge), besonders aufwändige Schlosserarbei-ten (v.a. Balkone, Stiegen- und Wegeüberdachungen), insgesamt keine unambitionierte Planung, jedoch unklare Baukörper und Er-schließungssituationen, besonders hohe Carports, z.T. nicht nach-vollziehbare Detaillierung (s. Schlosser!), div. Mängel lt. Mieter (Feuchtigkeit, z.T. roh betonierte Erschließungswege). Kleine aber angenehme Freibereiche, kaum Autoverkehr, gute Verbin-dungswege zwischen den einzelnen Teilen der gesamten Siedlung. Grundrisse z.T. etwas eng und verwinkelt, trotzdem fl exibel nutz-bare Räume.

Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungSchaffung einer weiteren Wohneinheit (statt zwei Maisonetten zwei ein- und eine zweigeschossige Wohnung) im kleineren Bau-körper um das Förderkriterium von einer Mindestanzahl von drei Wohnungen pro Baukörper zu erfüllen. Außerdem wurde das in der Fassadenebene liegende Treppenhaus des längeren Baukörpers

durch einen Beton-Glasvorbau geschützt, nur ein Parkplatz pro Woh-nung.

Das sagt der Bauträger / PlanerGWS hat nur eine kleine Planungsabteilung und beauftragt zu 95% di-rekt Architekten mit der Planung, wobei es kaum Probleme gibt, weil man sich kennt. In letzter Zeit werden in Jurys vermehrt Projekte auch gegen den Wunsch des Bauträgers prämiert, die dann zu den mögli-chen Kosten nicht realisierbar sind.

06 Wildon

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51Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

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52 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

07 St. Peter Freienstein

8792 St. Peter FreiensteinNiedermoarsiedlung 22, 23, 24, 28

Projektnr.: 440501188/1189Planungsbeginn: 2001Fertigstellung: 2007€/m² (netto ohne PKW): 1635.-

Architekt BA1: Arch. DI Hohensinn Josef, Hohensinn Architektur ZT GmbH, Grieskai 80, 8020 Graz

Bauträger: SG Ennstal Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft Ennstal reg. Gen.m.b.H. Siedlungsstrasse 2, 8940 Liezen

Kategorisierung: Direktauftrag

Beauftragung: Einreich- und Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung

Aufl agen WohnbautischPositiv mit Aufl agen (24.10.2001)Aufl agen: Möglichkeit für Behindertenparkplatz bei straßenbegleiten-der Parkierung nachweisen.Rechtskraft der Baubauungsplanänderung an Fachabt. 1 b nachweisenKinderwagenabstellraum im Erdgeschosseingangsbereich nachweisen.Die westlichsten zwei Häuser müssen zweigeschossig ausgeführt wer-den. Der Rest dreigeschossig. Vorbehaltlich der Aufl agen (nachweislich an Fachabt. 1b bzw. Rechts-abt. 14) städtebaulich und baukünstlerisch positiv. Angemerkt wird, dass erst nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung seitens der Fachabt. 1b eine positive ortsplanerische Stellungnahme an die

Lageplan 1:1000

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53Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Rechtsabteilung 14 ergehen kann. Positiv mit Aufl agen (28.11.2002)

Aufl agen und Bemerkungen: Die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung wurde der Abteilung 16 nachgewiesen. Vorbehaltlich der Aufl age(n) (nachweislich an A 15) städtebaulich und baukünstlerisch positiv.

Aufl agen: Möglichkeit für Behindertenparkplatz bei straßenbegleitender Par-kierung nachweisen. Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung an

FA1b nachweisenKinderwagen-Abstellraum im Erdgeschoss-Eingangsbereich nach-weisenDie westl. 2 Häuser müssen zweigeschossig ausgefürt werden, der Rest dreigeschossig.

Angemerkt wird, dass erst nach Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung seitens der FA1b eine positive ortsplanerische Stellung-nahme an die RA 14 ergehen kann.

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Häuser nur zweigeschossig, nach der entsprechenden Umplanung wollte einer der Nachbarn ein weiteres Haus nur zweigeschossig. Un-erwarteterweise hat die Holzbaufi rma, mit deren Informationen die Häuser kalkuliert wurden, nicht angeboten, außerdem kam es zu recht-lichen Problemen in Bezug auf den Flächenwidmungsplan und es hat sich herausgestellt, dass die Vermesserpläne falsch waren. Dazu kam ein Bodengutachten, wonach mit Problemen bei der Oberfl ächenent-wässerung zu rechnen war. Alle diese Punkte sowie die jahrelange Verzögerung des Baubeginns führten zu Verteuerungen von bis zu 30% über dem Förderrahmen. Das ambitionierte Projekt hätte sofort professionell umgesetzt werden müssen.

Das sagt der BauträgerUrsprünglich waren sieben sehr schöne, gleiche Häuser geplant und durch die Serienproduktion erhoffte man sich niedrigere Kosten. Es kam zu mehreren Umplanungen (s.o.). Die Einreichung hat dann funktioniert, es gab aber zusätzliche Probleme mit der Entwässerung. Prinzipiell war die Zusammenarbeit mit dem Architekten gut, die Um-stände waren leider schwierig, auch weil die Holzbaufi rma, mit deren Anbot man gerechnet hatte, nicht dabei war, was den Wohnbau erheb-lich verteuerte bzw. viele Einsparungen notwendig machte. Mehr En-gagement des Architekten, der die künstlerische Oberleitung innehatte, wäre gerade in Bezug auf die Detaillierung gut gewesen. Generell gibt es das Problem, dass viele Architekten bei der Planung nicht an Aus-schreibung und Bauleitung denken, und dann kommt es zu Schwierig-keiten.

KurzbeschreibungLage in einer Senke am Ortsrand, sieben zwei- bis dreigeschossi-ge punktartige Baukörper, Infrastruktur nicht ideal, holzgedeckte Erschließungs- bzw. Parkachse am Nordrand des Grundstück (sehr großzügig dimensionierte Träger und Steher), klare und schöne Grundrisse, Solarkollektoren, z.T. Holzfassade, tw. problematische Entwässerung (Fallrohre!), insgesamt Schwächen in der Ausfüh-rung (Fundamente / Abstandshalter der Steher) sowie in der Quali-tät gewisser Details (Fenster, Balkone...).Innen liegender Sonnenschutz, Anlage als solche großzügig, trotz-dem kaum einladende Freibereiche, kein gemeinsamer Parkbe-reich vor oder am Rand der Siedlung, statt dessen Parkplätze bei den einzelnen Häusern, tw. südseitig und daher große Flächen as-phaltiert und als Grünraum nicht nutzbar.

Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungViele Umplanungen aus folgenden Gründen: Einspruch des Wohn-bautisches (Höhe), Einspruch der Nachbarn, Grundwasser, Boden-gutachten und in der Folge auch aus Kostengründen. Schließlich blieben als Ergebnis statt sieben dreigeschossigen Häusern drei zweigeschossige Häuser mit je zwei Geschosswohnungen und ei-ner Maisonette und vier dreigeschossige Häuser übrig.

Das sagt der PlanerSchönes Grundstück, Idee der sieben gleichen Punkthäuser aus dem Strukturplan heraus, Wohnbautisch wollte zwei der sieben

07 St. Peter Freienstein

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08 Pernegg

8132 Pernegg, Schlossstraße 4, 4a

Projektnr.: 440501162 Planungsbeginn: 2002Fertigstellung: 2006€/m² (netto ohne PKW): 1736.-

Planung: EigenplanungBauträger: SG Ennstal Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft Ennstal reg. Gen.m.b.H., Siedlungsstrasse 2, 8940 Liezen

Beurteilung WohnbautischVorgesehen ist die Errichtung von 14 Seniorenwohnungen und 4 Startwohnungen. Grundsätzliche lärmtechnische Beurteilung von Dr. Tomberger liegt vor. Für den südlichen ostwestorientierten Rie-gel sind auf der Basis einer detaillierten Lärmuntersuchung gegebe-nenfalls Abschirmmaßnahmen im Bereich des Balkons zu treffen.

Aufl agen: Die Aufl agen des baugeologischen Gutachtens sind nach-weislich einzuhalten (Gründung auf einer Bodenplatte, darunter 50 cm in zwei Lagen verdichteter Bruchschotter).Die Kosten des Lifteinbaus sind getrennt nachzuweisen.Die schallschutztechnischen Anforderungen sind im Zuge der Eignung nachzuweisen und einzuhalten, ib. ist eine schallabschirmende Varian-te der westeitigen Balkone vorzulegen.Vorbehaltlich der Aufl agen (nachweislich an Abteilung 15) städtebau-lich und baukünstlerisch positiv.

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KurzbeschreibungRelativ zentral gelegene, kleine Wohnanlage, drei Baukörper, in den beiden nordwestlichen jeweils vier „Startwohnungen“ im dritten 16 Seniorenwohnungen. Kleine Wohnungen bzw. Einzel-einheiten, Grundrisse durchdacht (Fenster von Küchen der Senio-renwohnungen auf den Gangbereich, Gemeinschaftsfl ächen etc.), bemühte, aber sehr konservative und in einigen Punkten fragwür-dige Gestaltung wie etwa die Verschneidung des Baukörpers mit Eingang und Satteldach, welches sowohl generell als auch im Detail nicht nachvollziehbar ist. Ausführung prinzipiell gut, je-doch voraussichtlich Spritzwasserproblem im Sockelbereich des langgestreckten Baukörpers. Die Hofbildung zwischen den beiden Punkthäusern ist relativ eng, der Übergang von der Straße zu den Baukörpern wenig einladend (Parkplätze, Trafo, Müllraum), eben-so wie die fensterlose Fassade neben dem Eingang zum Senioren-wohnheim.

Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungKeine Veränderungen.

Das sagt der Planer und BauträgerDa Eigenplanung unkomplizierte Umsetzung ohne Änderungen, lediglich ein Schallgutachten war nachzuweisen wegen der recht nahen Lage zur Bahnstrecke.

Grundriss EG

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09 Murfelderstraße

8041 Graz, Murfelderstraße 61

Projektnr.: 44140184 Planungsbeginn: 2003Fertigstellung: 2006€/m² (netto ohne PKW): 1408.-

Architekt: DI Dr. techn. Lari Adil, Architekt ZT GmbHWähringer Str. 115, 1180 Wien

Bauträger: ENW Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft Enn-stal, Siedlungsstr. 2, 8940 Liezen

Beauftragung: 78% (Vorentw., Entw., Einreich- und Ausfüh-rungsplanung, künst. OL)

Kategorisierung: Direktauftrag

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59Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Aufl agen WohnbautischPositiv mit Aufl agen. Aufl agen und Bemer-kungen: Lärmgutachten (Dr. Tomberger) v. 06.05.2003, Zl. G486-369, liegt beim heutigen Wohnbautisch vor. Den Aufl agen zum 353. WBT wurde entsprochen. Gegenständliche Planung wurde nunmehr um zwei Wohneinheiten reduziert (vormals 15 WE). Die alten- und behindertengerechte Adaptierbar-keit der Nasseinheiten wurde entsprechend dem Merkblatt in zeichnerischer Darstellung (zwei Möglichkeiten vorgeschlagen; seitens der Vertre-ter des WBT wird der „Variante“ der Vorzug gege-ben, wobei angemerkt wird, dass auch die zweite Möglichkeit akzeptiert wird ) nachgewiesen.

Aufl agenBei großer Wohnung (3 Felder) ist Bad von WC zu trennen, Vorraum bei Eingangsbereich schaffen.

Empfehlungen Eine Veränderung der Bereiche Küche / Eingang wäre sinnvoll. Abstellnischen bei kleinen Woh-nungen schaffen. Vorbehaltlich der Aufl agen (nachweislich an Abt. 15) wird ggst. Bauvorhaben städtebaulich und baukünstlerisch positiv beurteilt.

Wohn- Essraum27,09m2

Küche5,84m2 Vorraum

4,88m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,74m2

Küche5,56m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum27,18m2

Küche5,84m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,74m2

Küche5,66m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,81m2

Küche5,66m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,74m2

Küche5,66m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,81m2

Küche5,66m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,81m2

Küche5,66m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

Wohn- Essraum26,74m2

Küche5,66m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

AR0,94m2

Zimmer17,45m2

Flur2,8m2Bad/WC

4,83m2

Zimmer19,92m2

Zimmer17,13m2

Flur3,58m2

Bad/WC4,52m2

Zimmer10,00m2

Zimmer9,52m2

Zimmer17,13m2

Flur3,58m2

Bad/WC4,52m2

Zimmer10,00m2

Zimmer9,52m2

Zimmer17,45m2

Flur2,8m2Bad/WC

4,83m2

Zimmer19,92m2

Zimmer17,45m2

Flur2,8m2Bad/WC

4,83m2

Zimmer19,92m2

Zimmer17,45m2

Flur2,8m2Bad/WC

4,83m2

Zimmer19,92m2

Zimmer17,71m2

Flur2,8m2Bad/WC

4,83m2

Zimmer20,19m2

Zimmer17,13m2

Flur3,58m2

Bad/WC4,52m2

Zimmer10,00m2

Zimmer9,52m2

Zimmer17,13m2

Flur3,58m2

Bad/WC4,52m2

Zimmer10,00m2

Zimmer9,52m2

Wohnung 63,48m2

Zimmer20,86m2

Bad5,26m2 Vorraum

4,88m2

Wohn- Essraum32,48m2

Abstell.0,75m2

Wohnung 63,48m2

Zimmer20,86m2

Bad5,26m2 Vorraum

4,88m2

Wohn- Essraum32,48m2

Abstell.0,75m2

Wohnung 63,48m2

Zimmer20,86m2

Bad5,26m2 Vorraum

4,88m2

Wohn- Essraum32,48m2

Abstell.0,75m2

Wohnung 95,64m2Zimmer20,72m2

Bad5,35m2

Abstellr.2,79m2

Wohn- Essraum32,48m2Zimmer

10,12m2

Gang8,18m2

Wc2,7m2

Zimmer10,43m2

Vorraum2,87m2

1. OG

2. OG

EG

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KurzbeschreibungNahe der Mur gelegene Wohnanlage, ein länglicher, dreigeschossi-ger Baukörper mit neun zweigeschossigen und vier eingeschossi-gen Wohnungen, Niedrigenergiestandard, zweite Fassadenschicht als Sonneschutz und Puffer vor der Südfassade, 20 cm Vollwärme-schutz an der Nord- und 12 cm (wo möglich) an der Südfassade. Solarkollektoren am Dach zur Warmwassergewinnung. Proportion des Kopfbaus schwer nachvollziehbar, Laubengangerschließung der oberen und Außenerschließung der unteren Wohnungen, z.T. unbefriedigende Details (Entwässerung auf Terrasse, Stirnseite Holzverkleidung im Laubengang). Kaum nutzbare Terrasse zwi-schen Kopfbau und Riegel, Maisonettewohnungen mit schlecht belichteten Küchen, großzügigere Wohnungen im 2. OG. Süd-fassade geprägt von Sonnenschutzelementen, Nordfassade durch Vorsprung des ersten OG schön gegliedert, außen liegender Son-nenschutz. Carports und Müllraum einfache Stahl bzw. Stahl-Be-ton-Konstruktionen, schöner Garten an der Südseite.

Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungVerkürzung des Baukörpers wegen Grundstücksgrenzen bzw. Zu-fahrt zu dahinter liegendem Grundstück

Das sagt der PlanerInsgesamt unkomplizierte Planung, gute Kooperation mit dem Bau-träger (mit dem schon früher zusammengearbeitet wurde), z.T. Un-

klarheiten bzgl. Grundstücksgrenzen, lange Planungs- und Umsetzungs-zeit – Bauten sollten prinzipiell schneller umgesetzt werden.

Das sagt der Bauträger: Gute, unkomplizierte Planung, gute Zusam-menarbeit mit dem Architekten, sehr hohe Nutzerzufriedenheit und es ist wichtig, auch in energetischer Hinsicht innovativ zu bleiben.

09 Murfelderstraße

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62 Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

10 Spielberg II

8724 Spielberg/Knittelfeld, Pausendorferstrasse 12d

Projektnr.: 44150911Wettbewerb: 1991Fertigstellung: 2003€/m² (netto ohne PKW): 1248.-

Architekt: Arch. DI Hubert Rieß, Wiener Straße 6, 8010 Graz

Bauträger: OWG / Obersteirische Wohnstätten Genossenschaft, Lindenallee 2a, 8729 Knittelfeld

Beauftragung: 75%

Lageplan 1:1000

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63Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

EG

1. OG

2. OG

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- Alle EG der Wohnungen (Wohnungseingänge) sind stufenlos erreich-bar auszuführen. Die alternative Erreichbarkeit über eine Rampe über den Gartenbereich bzw. über das Wohnzimmer wird aus Sicht des an-passbaren Wohnbaus als nicht ausreichend erachtet.- Das WC im EG entspricht nicht den Anforderungen des anpassbaren Wohnbaus - Allfällige Rampen sind mit höchstens 6% Steigung herzustellen.- Die Mindestbreite der Innengänge hat 1,2 m zu betragen.

Positiv mit Aufl agen (6.8.2008)

Aufl agen und Bemerkungenvorliegendes Projekt wird städtebaulich und baukünstlerisch positiv beurteilt. Aufl agen nachzuweisen an die A 15: - Für das WC im EG ist ein Eckanschluss vorzusehen.- Die Adaptierbarkeit des WCs wird gesondert an das Referat für bar-rierefreies Bauen übermittelt und von dort freigegeben. Achtung: jegliche nachträgliche Anderung des am Wohnbautisch po-sitiv beurteilten Projektes ist vor Einreichung bei der A 15 wiederum dem WBT zur Beurteilung vorzulegen (z.B. Änderung der Fassaden, Aufteilung der Fenster, Fensterformate, Oberfl ächen, Grundrissände-rungen – sofern es sich nicht um geringfügige Anpassungen im Zuge der Detailplanung handelt – etc.).

WohnbautischPositiv mit Aufl agen (18.9.2007)

Aufl agen / BemerkungenGgst. Grundstück ist aus raumplanerischer Sicht für die vorgese-hene Förderungsart gut geeignet. Da lt. Angabe der OWG der ur-sprüngl. geplante Kindergarten (2 Baustufen) nicht mehr zur Aus-führung kommen wird und die Grundstücke 634/20 und 624/21 auch schon im Besitz der OWG sind, ist hier ebenfalls die Errich-tung eines Geschosswohnbaus geplant.Da dies nicht mehr mit dem bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 übereinstimmt wird vorgeschlagen, den ursprünglichen Verfasser Architekt Rieß mit einer städtebaulichen Studie zu be-auftragen, welche die beiden genannten Grundstücke aber auch das nördlich gelegene Grundstück 634/19 in die Überlegungen hinsichtlich einer Aktualisierung des Bebauungsplanes einbezieht. Auf Basis dieses Ergebnisses kann dann für die Einzelgrundstücke eine Kategorisierung vorgenommen werden.

Positiv mit Aufl agen (20.5.2008)

Aufl agen und BemerkungenFolgende Punkte sind zu überarbeiten:- je Zeile ist ein Behindertenparkplatz vorzusehen (Situierung beidseitig beim Weg).

10 Spielberg II

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Das sagt der Planer: Die Zusammenarbeit mit der OWG war gut, beide Seiten haben versucht, unter den bestehenden Bedingungen das Beste zu machen.

Das sagt der Bauträger Im Großen und Ganzen war die Zusammenarbeit gut, manche Detailpläne sind spät gekommen – eine Erfahrung, die man schon öfter gemacht hat.

KurzbeschreibungAm südlichen Ortsrand der Siedlung gelegen umfasst Spielberg II zwei langgestreckte, parallele Baukörper an einer wenig befahre-nen Straße. Die Häuser sind ab dem ersten Obergeschoss holzver-schalt, die sägeraue Stülp- bzw. Horizontal- bzw. Plattenschalung zeigt starke Verwitterungsspuren und wird wohl erst in einigen Jahren eine gleichmäßige Vergrauung aufweisen. Die Grundrisse der ein- bzw. zweigeschossigen Wohnungen sind gut durchdacht, das architektonische Konzept wurde trotz notwendiger Einspa-rungen konsequent durchgezogen. Die Materialien (Beton, Glas, Stahl, Holz) sind mit einer durchgängigen gestalterischen Sprache angewendet. Elegant gelöste Carports und Entwässerung, schöne, fast bündig in der Fassade sitzende Holzfenster/Türen, deutlich differenzierte Vorder- und Rückseite.

Veränderungen vom Entwurf bis zur UmsetzungHauptsächlich gab es Änderungen beim „Balkonregal“. Dieses sollte ursprünglich eine ab dem 1. OG vorgehängte, verschal-te Holzriegelkonstruktion sein, was allerdings zu teuer war. Dann wurde überlegt, ein aufgeständertes „Stahlregal“ zu bauen, schlussendlich wurde – wieder aus Kostengründen – eine am Bo-den stehende Holzkonstruktion umgesetzt. Außerdem wurden nicht, wie zuerst geplant, die Balkonbrüstungen ganz aus Glas gemacht, sondern nur teilweise.

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67Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

4. VergleichAnhand eines Vergleichs der zehn ausgewählten geförderten Ge-schosswohnbauten sollen Qualitätsmerkmale und -unterschiede herausgearbeitet werden. Dabei werden architektonische Para-meter untersucht, die für alle Wohnbauten wesentlich sind. Diese Parameter reichen von einer Betrachtung des Baukörpers über Eingang, Erschließung und Grundrisse bis hin zu Balkonen, Auto-abstellplätzen und Außenanlagen.Um Wiederholungen zu vermeiden, wurden für jeden dieser Punk-te signifi kante Projekte ausgewählt und nebeneinander gestellt. Lediglich die Grundrisse wurden für alle zehn Wohnbauten analy-siert.

Dieser Überblick beinhaltet nicht jedes bemerkenswerte Detail. Es wäre einerseits eine unüberschaubare Aufgabe, jede Einzelheit zu dokumentieren und zu thematisieren, andererseits liegen die Anfänge einzelner Projekte so weit zurück, dass bereits einiges an Material und auch Erinnerung verloren gegangen ist, bzw. die be-treffenden MitarbeiterInnen die Büros der Planer oder Bauträger bereits wieder verlassen haben. Vielleicht sollte aber eine weitere Untersuchung sich mit der genauen Analyse des Umsetzungspro-zesses nur eines der hier betrachteten, allerdings möglichst aktuel-len, Wohnbauten befassen um Abläufe im Detail hinterfragen zu können.

Mit dem vorliegenden Vergleich können aber sehr wohl deutliche Tendenzen ablesbar gemacht werden, auch wenn einzelne Pro-jekte besser dokumentiert sind als andere. Es zeigt sich, dass der wohl größte Einfl uss auf die Qualität von durchdachten Grund-rissen und einer sorgfältigen und für das jeweilige Bauvorhaben maßgeschneiderten Detaillierung abhängt. Wie im vorigen Kapitel beschrieben spielen große Änderungen im Planungsprozess eine im Vergleich untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend hingegen sind Entscheidungen, die unter Kosten- und Zeitdruck getroffen werden müssen bzw. Details, die offensichtlich eingespart werden, worunter die Wohnbauten in Summe leiden. Eine wichtige Beobachtung betrifft Projekte, deren erster Bauab-schnitt von den jeweiligen Gewinnern eines Wettbewerbs oder ei-nes Gutachterverfahrens bzw. auch eines Direktauftrags umgesetzt wurde und deren weitere Bauabschnitte von anderen Architekten bzw. in Eigenplanung realisiert werden. Hier kommt es zu einem deutlichen Qualitätsverlust, der eigentlich dazu führen sollte, diese Vorgehensweise zumindest zu hinterfragen wenn nicht sogar völ-lig einzustellen.

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Projekt 3 / Pischelsdorf

Der Bauabschnitt besteht aus zwei Baukörpern, die jeweils in zwei Doppelhäuser unterteilt wurden. Die Teilung ist an einem Höhensprung ablesbar, der formal nicht nachvollziehbar ist. Auf-fallend ist die große Tiefe der Baukörper in KG und EG, was mit der ursprünglichen Planung in Holzbauweise und dem damit zu-sammenhängenden konstruktiven Raster zu tun hat. Während die Nordansicht recht gut gelungen ist, ist die Südansicht aus mehre-ren Gründen weniger geglückt: Der Vorbereich zum Keller, die Position und Ausführung der Balkone und ihrer Vordächer, der Abstand vom Vordach zu den Fenstern des OG und von diesen zur Dachuntersicht sowie die Höhe des gesamten Baukörpers wirken unelegant bzw. allzu massiv.

4.1. Baukörper

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SüdansichtNordansicht

Westansicht

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Projekt 4 / Ramsau

Von jeder Seite völlig unverhältnismäßig sind hingegen die Bau-körper der Anlage Ramsau. Abgesehen von der Farbgebung erin-nern sowohl die Neigung der Satteldächer als auch die Proportion der Baukörper an Siedlungsbauten aus den 1960er-Jahren. Die Dachüberstände sind unproportioniert, die Fenster der Oberge-schosse sitzen zu knapp unter der Dachkante, die Fassaden sind eintönig und die Balkone „kleben“ an der Wand und wirken so, als hätten sie mit dem Baukörper selbst nichts zu tun.

4.1. Baukörper

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WestansichtNord-Ostansicht

Südansicht

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Projekt 8 / Pernegg

Während die beiden Punkthäuser im Gegensatz zu Projekt 4 trotz der „vorgestellten“ Balkon- und Erschließungsschicht in Proporti-on und Gestaltung vertretbar sind, ist vor allem die Eingangsfront des lang gestreckten Baukörpers misslungen. Man geht auf das Gebäude zu und sieht die fensterlose, durch ein Fallrohr „halbier-te“ Südfassade des Seniorenwohnheims und rechts davon einen „schwebenden“ Würfel, der über dem Eingang und vor den eigent-lichen Baukörper auskragt. Erst hinter diesen beiden Formen setzt ein Satteldach an, das über die gesamte Länge des Hauses reicht und mit jeder Verschneidung mit den Balkonüberdachungen der gezackten Süd-Westfassade eine formale Krise auslöst.

4.1. Baukörper

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73Evaluierung von zehn geförderten Geschosswohnbauten in der Steiermark – TU Graz, Institut für Gebäudelehre, Univ.Prof. DI Arch. Hans Gangoly / Mag.phil. DI Eva Guttmann

Südwestfassade Startwohnungen Südwestansicht Seniorenwohnheim

Südostansicht Seniorenwohnheim

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4.1. Baukörper

Projekt 9 / Murfelderstraße

Während der Baukörper selbst trotz formal oft problematischer Laubengangerschließung sowohl an der Nord- als auch an der Südseite gut gegliedert und ansprechend gestaltet ist, fallen so-wohl die Schallschutzplatte beim Eingang als auch der gesamte Kopfbau mit dem Stiegenhaus als weniger gelungen auf. Während das „Holzschild“ visuell herabzustürzen droht, sind es vor allem die Verschneidungen der geneigten Dachuntersichten, die den Kopfbau aus dem Gleichgewicht bringen und in der Ansicht ver-wirren.

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Kopfbau Richtung WestenNordfassade

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4.1. Baukörper

Projekt 10 / Spielberg II

Schöne, gut proportionierte Baukörper mit Holzfassaden in den Obergeschossen, die vor allem aufgrund des zurückgesetzten So-ckelgeschosses leicht wirken. Deutliche Unterscheidung der Nord- und Südfassaden, die sowohl durch die Durchgänge im EG als auch durch die differenzierte Ausformung der Balkone entsteht. Guter Abstand zwischen den parallelen Baukörpern. Die fl eckige Fassade muss bei unbehandelten Holzoberfl ächen so lange in Kauf genommen werden, bis eine Vergrauung erreicht ist. Während die außen liegenden Oberfl ächen regelmäßig vergrauen werden, ist an Stellen, die in die Tiefe des Gebäudes reichen oder durch einen Vorsprung geschützt sind damit zu rechnen, dass ein Farbverlauf sichtbar bleiben wird.

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NordfassadeSüdfassade

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Projekt 1 / Peggau

Die Haustüre und die Gegensprechanlage werden durch einen Rücksprung in der Fassade geschützt. Der Vorbereich ist groß ge-nug, um auch Taschen etc. hinstellen zu können. Die Haustüre so-wie der Fassadenrücksprung in seiner gesamten Breite und Höhe sind durchsichtig verglast, wodurch viel Licht ins Stiegenhaus fällt.

4.2. Eingangssituation

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Projekt 4 / Ramsau

Die eindeutig schlechteste aller untersuchten Lösungen.Der Eingang ist ungeschützt, ebenso die Gegensprechanlage. Die Beleuchtung befi ndet sich links vom Eingang, die Gegensprechan-lage rechts, weshalb deren Bedienung bei Dunkelheit nur schwer möglich ist. Die Eingangstür – und nur diese – ist matt verglast. Der gesamte Eingang hebt sich gestalterisch nicht von der restli-chen Fassade ab.

4.2. Eingangssituation

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Projekt 5 / Hanns Koren-Ring

Die Haustüre wird durch ein abgehängtes Glasvordach geschützt, Beleuchtung und Klingelbrett bzw. Gegensprechanlage sind je-doch außerhalb des geschützten Bereichs angebracht, weshalb de-ren Benutzung bei Regen oder Schneefall nur unter widrigen Um-ständen möglich ist. Außerdem sitzt die Gegensprechanlage so, dass man vom Klingelbrett aus den Türgriff nicht oder nur schwer erreichen kann bzw. der offene Flügel erst „umrundet“ werden muss. Der Eingang ist in Stiegenhausbreite transparent verglast.

4.2. Eingangssituation

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4.3. Erschließung

Projekt 1 / Peggau

Das Stiegenhaus wird über raumhohe Verglasungen zweiseitig be-lichtet und dient führt zugleich auch in den „Garten“. Die Podeste vor den Wohnungstüren sind groß genug, um auch vor der Woh-nung Spielraum zu haben und dort etwas abzustellen.

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4.3. Erschließung

Projekt 5 / Hanns Koren-Ring

Hier wird das Stiegenhaus nur mehr von einer Seite belichtet, Po-dest- und Gangbreite entsprechen dem Stiegenlauf, weshalb vor den Wohnungen kein zusätzlicher Platz zur Verfügung steht.

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Projekt 6 / Wildon

Die gesamte Eingangssituation ist unübersichtlich. Der Stiegen-lauf des längeren Riegels liegt parallel zur Fassade hinter einem verglasten „Betonrahmen“ und erschließt einen verkürzten Lau-bengang, der seinerseits zu drei Wohnungen führt. Der Lauben-gang wird durch horizontale Holzlatten in der unteren bzw. Profi -litglas in der oberen Hälfte geschlossen. Ein Flügel pro Seite und Geschoss ist konventionell verglast und lässt sich öffnen, liegt jedoch nicht gegenüber einer Wohnungseingangstür. Im Gangbe-reich verengt ein Kaminrohr den ohnehin nicht besonders breiten Weg. Der zweite Baukörper wird über mehrere Rampen, über-dachte „Brücken“ bzw. außen liegende Treppen und Durchgänge erschlossen, die mit auffallend aufwändigen Schlosserarbeiten umgesetzt wurden.

4.3. Erschließung

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4.4 Grundrisse

Für jedes Bauvorhaben wird ein exemplarischer Grundriss bespro-chen. Dabei wurde der Fokus auf Wohnungsgrößen zwischen 70 und 90 m2 gelegt um auch eine annähernde Vergleichbarkeit zu gewährleisten. In den meisten Wohnbauten gibt es Fälle von Änderungswünschen der NutzerInnen in Hinblick auf Grundrisse und Ausstattung (Bö-den, Türen etc.) der Wohnungen. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden jedoch nur zwei Wohnungen besichtigt, in denen es zu Änderungen im Grundriss gekommen ist, weshalb nur in diesen beiden Fällen darauf eingegangen wird.Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass die Beurteilung von Grundrissen durch den Wohnbautisch nur eingeschränkt sinnvoll ist, wenn erstens vieles erst im Zuge der Detailplanung endgültig entschieden wird und wenn zweitens in der Praxis auf Wunsch der Nutzer die ursprünglich beurteilten Wohnungen verändert werden.Generell handelt es sich um konventionelle Grundrisse, die von einer klassischen Familiensituation ausgehen und entsprechend aufgeteilt sind. Für jede der Wohnungen wird eine „optimale“ Belegung vorgeschlagen, wobei unter „Paaren“ auch Wohnge-meinschaften mit zwei Personen (und nicht nur Lebenspartner) zu verstehen sind und auch die Möglichkeit, die Wohnung als Arbeitsplatz zu nutzen berücksichtigt wurde. Wohnungen mit nut-zungsneutralen Räumen, mit einer offenen Grundrissgestaltung, Wohnungen, die zeitgemäßen Wohn-, Arbeits- und Lebensformen entgegenkommen werden (wohl nicht zuletzt aufgrund der För-

derbestimmungen) jedoch kaum zur Verfügung gestellt (eine Aus-nahme bilden am ehesten die Projekte 9 / Murfelderstraße und 10 / Spielberg II), auch wenn deutliche Qualitätsunterschiede bei den besprochenen Grundrissen festzustellen sind.

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Projekt 1 / Peggau

Besprochene Wohnung: 4 Zimmer, ca. 89 m2;gut geeignet für: Paare, Paare mit 1 – 2 Kindern

In Peggau handelt es sich durchgehend um Zweispänner-Grund-risse mit zwei Wohnungen pro Geschoss. Alle Wohnungen sind daher dreiseitig belichtet, ein Grundriss-Typ wurde mit geringfügi-gen Veränderungen je nach Lage in den beiden Baukörpern umge-setzt.

Die klare Gliederung des Grundrisses in drei Zonen ist positiv zu bewerten, ebenso die Situierung von Wohnen / Kochen / Essen im Zentrum der Wohnung.

Man gelangt vom Stiegenhaus aus in einen kleinen Vorraum, von dem aus ein WC und ein Zimmer, mit besonders hoher Nutzungs-neutralität (auch durch den Zugang vom Vorraum her) erschlossen werden. Eine kleine Nische kann mit einem Schuh- / Gardero-benschrank möbliert werden, insgesamt steht jedoch wenig Platz für Garderobe zur Verfügung. Vom Vorraum aus betritt man den Wohnraum, an den direkt die ostseitig gelegene, zweizeilige Kü-che inkl. Essplatz und Abstellraum anschließt.

Der „Küchenerker“ – ein Teil der Außenwand ist nach außen gedreht, in der kurzen Seite, die den Winkel schließt, sitzt ein raumhohes Fens-ter – ist zwar in seiner Wirkung an der Fassade fragwürdig, jedoch ein eindeutiger räumlicher Gewinn für die Wohnungen.

Der Wohnraum ist gut proportioniert und möblierbar. Von ihm aus führt ein weiterer kleiner Vorraum in den nördlichen Teil der Woh-nung, wo Bad mit zweitem WC, ein größeres und ein kleineres, je-weils zweiseitig belichtetes Zimmer liegen, die ebenfalls angenehm proportioniert und gut möblierbar sind. Bad und WC können also von den Zimmern aus betreten werden, ohne den Wohnraum durchqueren zu müssen.

Von allen nach Westen orientierten Räumen aus kann der großzügi-ge Balkon betreten werden. Der Grundriss kann durch das Weglassen oder Verschieben nichttragender Wände fl exibel genutzt und gut an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.

4.4 Grundrisse

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EG, Baukörper 1, VarianteEG, Baukörper 1

graue Felder markieren die „Hauptverkehrswege“ innerhalb einer Wohnung

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4.4 Grundrisse

Projekt 2 / Wiener Straße

Besprochene Wohnung: 3 Zimmer, ca. 72 m2 (Typ 03); geeignet für: Paare

Die ursprünglich als Zweispänner geplante Erschließung wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf Anraten der Jury und des Wohnbautisches zu einer Laubengangerschließung verändert.

Die Z-, T- und L-förmigen Wohnungsgrundrisse sind ineinander-greifend aneinandergereiht und haben eine Tiefe von knapp elf Metern. In Kombination mit dem Laubengang entsteht daraus eine schlecht belichtete Zone, die sich bis über die Hälfte der Woh-nungstiefe zieht.

Man betritt die Wohnung über eine Nische vom nordwestlich gele-genen Laubengang aus und gelangt in ein annähernd quadratisches Vorzimmer, das sich in einen L-förmigen Gang verjüngt.Im Vorzimmer kann eine Garderobe untergebracht werden, von hier aus betritt man auch die schmale, kleine Küche, das Badezim-mer und ein Schlafzimmer. Alle diese Räume haben Fenster auf den Laubengang. Gegenüber der Eingangstür liegt die Tür zum Wohnzimmer, das auffallend lang und im Verhältnis schmal ist. Eine Kombination aus Loggia und Balkon kann (über Eck) von den beiden Südöstlich gelegenen Räumen betreten werden und

trägt zweifellos dazu bei, die Qualität der Wohnung zu heben.Der kleine Gang, der an den Vorraum anschließt, führt zum WC (mit der Möglichkeit, einen Haushaltsschrank unterzubringen) dessen zen-trale und „unauffällige“ Lage als positiv zu bewerten ist. Die Wege in der Wohnung sind relativ lang, das Wohnzimmer, das zugleich als Esszimmer dient, da in der Küche nur ein kleiner Frühstückstisch Platz hat, ist aufgrund seiner Proportion schlecht bzw. wenig variabel möblierbar. Auch die beiden anderen Zimmer sind relativ schwierig und mti wenig Spielraum zu möblieren. für Eine sinnvolle Verbindung zwischen Wohn- / Esszimmer und Küche ist nicht möglich.

Die Wohnung verfügt über keinen Abstell- und wenig Stauraum. Der Grundriss kann kaum verändert werden, evt. kann durch den Verzicht auf einen Teil der Trennwand zwischen Wohnraum und dem benach-barten Zimmer ein größerer Wohnraum geschaffen werden, was die Wohnung allerdings noch verwinkelter machen würde.

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Grundriss Typ T03

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Projekt 3 / Pischelsdorf

Besprochene Wohnung: 4 Zimmer-Maisonette, ca. 90 m2; geeig-net für: Paare mit 2 Kindern, AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern

In Pischelsdorf handelt es sich um einen unterkellerten, zweige-schossigen Reihenhaustyp. Wie bei vielen mehrgeschossigen Woh-nungen gehen durch die Lage des internen Stiegenhauses wertvol-le Quadratmeter verloren.

Der Grundriss ist durch eine Längsteilung mittels tragender Wän-de geprägt, weshalb de facto keine Möglichkeit besteht, den Grundriss fl exibel zu nutzen. Lediglich dieTrennwand zwischen Küche und Wohnzimmer könnte entfallen, was dessen längsge-richteten, Charakter jedoch noch verstärken würde und auch be-lichtungstechnisch kaum Vorteile hätte.

Man betritt das Haus und gelangt in einen Gang, der – im Uhrzei-gersinn – Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und WC erschließt. Gegenüber der Küche liegt das Stiegenhaus, welches ins Oberge-schoss führt. Dort befi nden sich ein weiteres WC, ein Bad sowie zwei gleich große und annähernd quadratische Zimmer.

Das Wohnzimmer ist durch seine Proportion und die Lage der Zimmer- bzw. Balkontüren nur eingeschränkt möblierbar, die Kü-

che ist auch als Esszimmer vorgesehen, dafür aber eigentlich zu klein.Es gibt kaum Stauraum in der Wohnung, allerdings einen großzügigen Keller, von dem aus aufgrund der Hanglage auch der Garten betreten werden kann und der wohl auch als Puffer für fehlenden Platz in EG und OG herangezogen wird.

Ein paar zusätzliche Quadratmeter für diesen Wohnungstyp, der keine guten räumlichen Qualitäten aufweist, wären wünschenswert, werden aber aufgrund der geltenden Förderrichtlinien derzeit nicht umgesetzt.

4.4 Grundrisse

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5,45m2

Loggia11,19m2

Technik10,61m2

Keller29,27m2

KG EGOG

WC2,12m2

Galerie2,09m2

Zimmer12,49m2

Zimmer12,46m2

Bad5,73m2Flur

1,86m2

Küche12,27m2

Wohnen17,78m2

WC/Du3,27m2

Zimmer13,90m2

VR5,53m2

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Projekt 4 / Ramsau

Besprochene Wohnung: 3 Zimmer, ca. 67 m2; geeignet für: Sing-les, AlleinerzieherInnen (1 Kind), ev. Paare

Die besprochene Wohnung wird generell ungünstig erschlossen: Der Vorraum verbraucht mit über acht Quadratmetern viel Fläche, die darüber hinaus gut belichtet ist und für eine andere Nutzung innerhalb der Wohnung sinnvoller wäre. Dass die Wohnung so über einen großzügigen Eingangsbereich mit ausreichend großer Nische für einen Wandschrank verfügt ist daher nur eingeschränkt positiv zu beurteilen.

Der Zuschnitt von Bad / WC ist ebenfalls fragwürdig, der Zugang ungünstig und das WC als Teil des Badezimmers unangenehm. Besser wäre es gewesen, zumindest die Position von Dusche und WC zu tauschen und das WC vom Flur aus extra zu erschließen.

Vom Flur aus werden beidseitig ein Zimmer und die Küche er-schlossen, für die eine einzeilige Möblierung vorgeschlagen wird, obwohl durch das geringfügige Versetzen der Tür eine längere, L-förmige Küchenzeile möglich wäre.

Schließlich gelangt man zum Wohnraum, der über die gesamte Wohnungsbreite reicht und von dem bei Bedarf ein weiteres Zim-

4.4 Grundrisse

mer abgetrennt werden kann. Von hier aus wird der kleine Garten be-treten.

Die einzelnen Zimmer sind tendenziell klein, aufgrund ihres quadrati-schen Zuschnitts jedoch relativ gut möblierbar. Durch das Weglassen nichttragender Wände kann der Grundriss adaptiert werden.

Besichtigte Wohnung: 3 Zimmer, ca. 67 m2Die besichtigte Wohnung entspricht der oben beschriebenen, es wurde jedoch die Küche um eine Position nach Süden verschoben und mit dem Wohnraum gekoppelt. Anstelle der ursprünglichen Küche ent-stand ein kleines Zimmer – eine gute Lösung, welche die räumliche Qualität der Wohnung verbessert.

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Grundriss EG Grundriss Variante

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Projekt 5 / Hanns Koren-Ring

Besprochene Wohnung: 3 Zimmer, ca. 85 m2; bedingt geeignet für: Paare mit 1-2 Kindern, insgesamt nicht zeitgemäß

Auch dieser Grundriss wird von einer ungünstigen Position aus erschlossen, die sich negativ auf die gesamte Grundrissgestaltung auswirkt. Vom Vorraum gelangt man unmittelbar in das Ess- / Wohnzimmer bzw. die „hinter“ dem Vorzimmer liegende, zweizei-lige Küche. Dieser große, zusammenhängende Raum ist schlecht belichtet und – zumindest im mittleren Teil, wo sich der Essplatz (unter einem Unterzug) befi ndet – schlecht möblierbar.Letzterer ist nicht nur dunkel, da er in der Mitte der Gebäudetiefe untergebracht ist, sondern liegt auch ungünstig nahe der Schnitt-stelle aller Wohnungswege zwischen Vorzimmer, Küche, Wohn-zimmer und Flur.

Bad und WC können zwar von den drei Zimmern aus begangen werden, ohne die gesamte Wohnung durchqueren zu können, sind aber von ungeschicktem Zuschnitt und (das gilt zumindest für das WC) ebenso ungeschickt erschlossen.

Der Mittelgang vom Wohn- / Essraum zu den einzelnen Zimmern ist vergleichsweise lang und auch wenn das Vorhandensein eines Abstellraums an seiner Stirnseite als positiv zu bewerten ist, so

4.4 Grundrisse

vermittelt er dennoch einen unangenehmen und düsteren Eindruck. Dazu kommt, dass die Aufgehrichtung der Tür ins Wohn- / Esszimmer falsch ist und zum unruhigen Charakter dieser Zone noch beiträgt.

Insgesamt spricht dieser Grundriss für eine fehlende Auseinanderset-zung mit aktuellen – und auch im Rahmen der Wohnbauförderung durchführbaren – Entwicklungen im Wohnbau und hat nichts mit den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen zu tun.

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Projekt 6 / Wildon

Besprochene Wohnung: 3 Zimmer, ca. 75 m2; gut geeignet für: Paare, Alleinerzieherinnen bzw. Paare mit einem Kind

Auch dieser Wohnung liegt im Kern ein quadratischer Wohnungs-plan zugrunde, der jedoch besser (wenn auch nicht optimal) gelöst ist als jener von Projekt 5.

Die über einen verkürzten Laubengang erschlossene Wohnung wird über einen Vorraum betreten, von dem aus man auf einer Seite in WC (mit Fenster), Abstellraum und Bad gelangt. Er ist schmal, aufgrund der nicht durch Türen o.ä. unterbrochenen Wand rechts vom Eingang zur Unterbringung einer schmalen Garderobe jedoch geeignet.

Gegenüber der Eingangstür kommt man in einen großen, zentralen Raum, der in drei Zonen – Kochen, Essen und Wohnen – geglie-dert ist und von dem aus man, über eine Nische, Schlaf- bzw. Kin-derzimmer erreicht. Die beiden Zimmer sind groß und gut möb-lierbar, um von hier zu Bad und WC zu gelangen muss jedoch die ganze Wohnung durchquert werden

Es besteht die Möglichkeit, durch das Weglassen einzelner innerer Trennwände den Grundriss an verschiedene Bedürfnisse anzupassen.

4.4 Grundrisse

Die zentrale und zusammenhängende Lage von Küche, Ess- und Wohnraum sind positiv, der Woh- / Essraum selbst ist durch viele Tü-ren und Ecken jedoch etwas verbaut, zu einem großen Teil Gehfl äche und daher nur eingeschränkt vielseitig möblierbar. Loggia bzw. Balkon sind von zwei Räumen aus begehbar.

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Projekt 7 / St. Peter Freienstein

Besprochene Wohnung: 3 Zimmer, ca. 77 m2; gut geeignet für: Paare, AlleinerzieherInnen mit einem Kind

Als einer von zwei Wohnbauten dieser Untersuchung handelt es sich um keine riegelförmigen, sondern punktförmige Baukörper. Es gibt eingeschossige und zweigeschossige Wohnungen mit kla-ren, kompakten und positiv zu beurteilenden Grundrissen.

In der besprochenen Wohnung werden zentral über einen L-förmi-gen Vorraum alle Räume erschlossen, ohne dass viel Platz verloren geht. Die Lage und damit die Erreichbarkeit von WC, Abstellraum und Bad ist damit besser gelöst als bei Projekt 6.

Die in einem U möblierte Küche liegt ohne Zwischenwand in ei-ner nischenartigen Erweiterung des großzügigen und angenehm proportionierten Ess- / bzw. Wohnraums, der durch das Entfernen einer Trennwand zu einem kleineren Zimmer noch vergrößert wer-den kann.

Alle Räume sind gut möblierbar, wie in den meisten Wohnungen bleibt relativ wenig Platz für die Garderobe.

4.4 Grundrisse

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Projekt 8 / Pernegg

Besprochene Wohnung: 2 Zimmer, ca. 50 m2; geeignet für: Singles

Die beiden Baukörper mit „Startwohnungen“ sind als Zweispän-ner erschlossen.

Über einen zentral gelegenen Vorraum werden ein Abstellraum, die Wohnküche, das Schlafzimmer und ein Bad mit WC erschlos-sen. Die Räume sind gut proportioniert und möblierbar.

Durch einen Erker an der Südwest-Fassade des Hauses entsteht ein Versatz zwischen Küche bzw. Ess- und Wohnbereich, der den Raum gut gliedert. Ein durch den Erker geschützter Balkon liegt vor dem Wohnzimmer.

Die Raumaufteilung lässt sich kaum ändern, ist aber für einen Ein-Personen-Haushalt gut geeignet.

4.4 Grundrisse

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Grundriss Startwohnung

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Projekt 9 / Murfelderstraße

Besprochene Wohnung: 3-Zimmer-Maisonette, ca. 85 m2; gut ge-eignet für: Paare, AlleinerzieherInnen mit 1-2 Kindern, Paare mit 1 Kind

Auf zwei Geschossen werden relativ große (dafür allerdings nur zwei), neutrale Räume angeboten, die durch die raumhohe Vergla-sung an der Südseite des Baukörpers und in beiden Geschossen sowie die einläufi ge, entlang der Wohnungstrennwand führende Innentreppe auch eine gewisse Großzügigkeit vermitteln.

Von einem Vorzimmer aus werden auf der einen Seite eine ziem-lich kleine, schlecht belichtete Küche sowie ein WC mit Waschbe-cken erschlossen. Es gibt hier kaum Platz für eine Garderobe oder andere Abstellmöglichkeiten.

Danach gelangt man in einen großen, schön proportionierten Raum, der als Wohnzimmer genutzt werden kann. Über eine offe-ne Stiege erreicht man das Obergeschoss.

Der Nachteil, dass man das Wohnzimmer durchqueren muss, um nach oben zu kommen wird durch den Vorteil einer zentralen, kur-zen Erschließung der Räume im Obergeschoss zumindest annä-hernd wett gemacht.

4.4 Grundrisse

Hier befi nden sich ein Badezimmer mit WC sowie zwei ungefähr gleichwertige Räume, die als Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer brauchbar sind.

Die Räume sind – wieder abgesehen vom Vorzimmer – durchwegs gut möblierbar, die offene Verbindung zwischen Erd- und Obergeschoss ist wohltuend großzügig.

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EG OG

Zimmer17,45m2

Flur2,8m2Bad/WC

4,83m2

Zimmer19,92m2m2

Wohn- Essraum26,74m2

Küche5,56m2 Vorraum

4,68m2

WC2,09m2

AR0,94m2

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Projekt 10 / Spielberg II

Besprochene Wohnung: 3-Zimmer-Maisonette, ca. 74 m2; gut geeignet für: Paare, AlleinerzieherInnen mit 1-2 Kindern, Paare mit 1 Kind

Auch hier handelt es sich um eine zweigeschossige Maisonette-wohnung deren auffallendste Eigenschaft die „Umkehrung“ der Nutzungen bildet.

Über den Vorraum werden im unteren Geschoss Bad, WC und zwei Zimmer des lang gestreckten Grundrisses erschlossen. Die-se sind ca. gleich groß und nutzungsneutral.

Über die einläufi ge Stiege entlang der Wohnungsaußenwand ge-langt man ins obere Geschoss, in einen einzigen großen Raum, der nur durch einen einzeiligen Küchenblock in der Mitte, wel-cher mittels einer Schiebetür abgetrennt werden kann, gegliedert ist.

Es bestehen vielfältige Nutzungs- und Möblierungsmöglichkei-ten, ein kleiner Abstellraum über der äußeren Erschließungstrep-pe vervollständigt den Grundriss.

4.4 Grundrisse

Die ungewohnte Umdrehung der Funktionen (Wohnen, Kochen, Essen unten und Schlafen, Waschen im Geschoss darüber) spart im Gegen-satz zur herkömmlichen Reihenfolge die Gangfl äche im Obergeschoss, auch wenn der Teil zwischen Treppe und Küche nur als Gehfl äche genutzt werden kann.

Die Lage der Küche ist unter dem Aspekt einer guten Platzausnutzung positiv zu bewerten, allerdings ist sie sehr klein und es besteht keine Möglichkeit, direkt ins Freie zu lüften.

Der Gesamteindruck der Wohnung ist positiv, der räumliche Gegen-satz zwischen kompakt gelöstem unteren und offenem, fl ießendem oberen Geschoss durchaus bereichernd.

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OG 1 OG 2

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4.5. Fenster und Sonnenschutz

Projekt 2 / Wiener Straße

Während an der Südseite der parallelen Baukörper überwiegend Balkontüren bzw. ebenso hohe Fixverglasungen mit außen liegen-dem Sonnenschutz für gute Belichtung sorgen, sind die Fenster der Nordfassade generell klein, mit im Verhältnis zur Fensterfl ä-che breiten Kunststoffrahmen. Zusätzlich werden sie – abgesehen von jenen im obersten Geschoss – von den davor liegenden Lau-bengängen beschattet. Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Steher direkt vor den Fenstern positioniert wurden, was formal unbefriedigend ist und zusätzlich Licht nimmt. Gerade die Küchenbelichtung ist trotz der über Eck reichenden Öffnungen unzureichend.

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Projekt 7 / St. Peter Freienstein

Weiße Kunststofffenster, bei denen teilweise nur ein Flügel bzw. der obere Teil des Fensters geöffnet werden kann sitzen fl ach in der Fassade. Immer wieder gibt es Beispiele für problematische Positionierung einzelner Öffnungen. Die Südfassaden sind insge-samt harmonischer, problematisch könnte durch den innen liegen-den Sonnenschutz die Temperaturentwicklung in den Wohnungen im Sommer werden.

4.5. Fenster und Sonnenschutz

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Südfassade

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Projekt 9 / Murfelderstraße

An der Nordseite gibt es Fenster mit weißen Kunststoffrahmen und außenliegendem Sonnenschutz. Im EG sind diese ziemlich klein, weshalb Bad und Küche schlecht belichtet sind. Trotz der ansteigenden Dachform geht im Bereich der Laubengangerschlie-ßung im 2. OG v.a. aufgrund der dunklen Untersicht ebenfalls viel Licht für die Wohnungen verloren. Entlang der gesamten Südfas-sade befi ndet sich eine Stahlkonstruktion mit Sonnenschutzele-menten als Schicht vor der eigentlichen Fassade.

4.5. Fenster und Sonnenschutz

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Projekt 10 / Spielberg

Quadratische und französische hellbraune bzw. hellgraue Holz-fenster mit auffallend zarten Rahmen sitzen beinahe bündig in der holzverschalten bzw. hell verputzten Fassade. Der Sonnenschutz ist innen liegend, die französischen Fenster haben Brüstungen aus mattem Glas.

4.5. Fenster und Sonnenschutz

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4.6. Balkone/Loggias/Terrassen

Projekt 1 / Peggau

Die nach Westen orientierten Balkone können von allen dahinter liegenden Räumen aus betreten werden. Durch ihre geschwungene Fasson verleihen sie dem Baukörper eine markante Form, sie sind einfach konstruiert und großzügig dimensioniert. Ein zumindest im Sommer vollwertiger Aufenthaltsraum im Freien.

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Projekt 3 / Pischelsdorf

Einfache, vor die Südfassade gesetzte Balkone die so bemessen sind, dass sie mit der Balkontür bündig abschließen, die außerhalb liegende Fixverglasung jedoch nicht mehr umfassen. Die Holz-steher, die das Vordach tragen wirken wie Zugstäbe, an denen der Balkon abgehängt ist, was eine gestalterisch fragwürdige Diskre-panz zwischen Konstruktion und Wahrnehmung verursacht. Ange-sichts der Reihenhaussituation mit Garten und Terrasse unter dem EG ist die Notwendigkeit von Balkonen, deren Überdachung die darunter liegenden Fensterfl ächen beschattet, ohnehin in Frage zu stellen.

4.6. Balkone/Loggias/Terrassen

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Projekt 10 / Spielberg

Schöne Balkone, welche als „vorgehängte“ Schicht, als „Balkon-regal“ die Südfassaden gestalterisch prägen. Breite „Lümmel-bretter“ aus Holz als Balkongeländer, Brüstungen wie bei den französischen Fenstern aus mattem Glas, (noch) unregelmäßige Vergrauung und z.T. Wasserfl ecken an den Holzoberfl ächen.

4.6. Balkone/Loggias/Terrassen

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4.7. Autoabstellplätze

Projekt 1 / Peggau

Im Gegensatz zu den übrigen Carports aus Holz sind jene der Hammerbachsiedlung elegant und unaufdringlich konstruiert. Dar-über hinaus dienen sie als Puffer zwischen Straße und Grundstück.

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Projekt 2 / Wiener Straße

Besucherparkplätze und eine abgesetzte Garage befi nden sich un-ter einer hochgeklappten, begrünten Schräge, die als Schallschutz-maßnahme Richtung Wienerstraße errichtet wurde. So wird der Platz gut genutzt, die Autos sind geschützt, gleichzeitig fällt Ta-geslicht in die Tiefgarage.

4.7. Autoabstellplätze

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Projekt 5 / Hanns Koren-Ring

Neben einer Tiefgarage verfügt die Siedlung sowohl über nicht überdachte Parkplätze, als auch über Carports. Deren „Dächer“ bestehen aus parallelen, hochkant gestellten Holzlatten, welche zwar je nach Sonnenstand die Autos zumindest teilweise beschat-ten, jedoch nicht gedeckt sind, sodass Regen und Schnee durch die Konstruktion fallen und vermutlich Eisbildung im Winter nicht verhindert wird.

4.7. Autoabstellplätze

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Projekt 7 / St. Peter Freienstein

Entgegen der Erwartungen gibt es in der Niedermoarsiedlung keinen gemeinsamen Parkplatz für alle BewohnerInnen, sondern jeweils den Punkthäusern zugeordnete Carports, Stellplätze un-ter der am Nordrand der Siedlung liegenden, überdachten und Erschließungsachse sowie z.T. offene „Garagen“, welche, die Hanglage nutzend, an der Südseite (!) der nördlichen Hausreihe untergebracht sind. Dadurch sind große Teile des Grundstücks nicht wirklich autofrei, eine asphaltierte Straße durchschneidet die Siedlung, weshalb wertvoller Grünraum verloren geht. Abgesehen davon ist kaum nachvollziehbar, warum das Kostenargument in diesem Fall nicht für einen gemeinsamen Parkplatz und gegen drei verschiedene Typen von Autoparkplätzen angewendet wurde.

4.7. Autoabstellplätze

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Projekt 10 / Spielberg II

Auf einer einfachen, zarten Stahlkonstruktion liegt ein fl aches, leicht auskragendes Holzdach mit Falzblechdeckung. Diese Car-ports befi nden sich an den Grundstücksrändern und sind jeweils den beiden Baukörpern zugeordnet.

4.7. Autoabstellplätze

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4.8. Fahrrad-, Kinderwagen- und Müllräume

Projekt 2 / Wiener Straße

Fahrrad- und Kinderwagenräume befi nden sich u.a. in einfach konstruierten und weiß lasierten Holzhäuschen bzw. in integrierten Kinderwagen- bzw. Fahrradräumen. Material- und Formensprache sind zurückhaltend und stören nicht den Gesamteindruck der Sied-lung. Die Müllsammelstelle fi ndet unter einer ebenso zurückhal-tenden, trapezblechgedeckten Stahlkonstruktion Platz, die jedoch keine Wände hat, weshalb die Mülltonnen sichtbar bleiben.

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Projekte 3 / Pischelsdorf, 4 / Ramsau, 6 / Wildon und 7 / St. Peter Freienstein

Alle diese Projekte verfügen über zum Teil offene, zum Teil ge-schlossene Müll- und Fahrradhäuschen aus Holz auf einem Be-tonsockel, wobei trotz einer generell schwerfälligen Gestaltung Qualitätsunterschiede sichtbar sind: Diese betreffen v.a. Dimensio-nierung, Detaillierung und Ausführungsqualität. So sind Müll- und Fahrradraum in Pischelsdorf (3) vergleichsweise dezent konstru-iert, während die entsprechenden Einrichtungen in Ramsau (4) grob, undifferenziert und lieblos detailliert scheinen und der Fahr-radabstellraum nicht versperrt werden kann.

4.8. Fahrrad-, Kinderwagen- und Müllräume

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Projekt 3 /Pischelsdorf

Projekt 4 / Ramsau Projekt 6 / WildonProjekt7 /St. Peter Freienstein

Projekt 4 / Ramsau

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Projekt 5 / Hanns Koren-Ring

Ein versperrbarer – wenn auch nicht natürlich belichteter – Fahr-rad- und Kinderwagenraum wurde in den Baukörper integriert. Obwohl diese Lösung prinzipiell zu begrüßen ist, ist die Inter-pretation dieser Zäsur im Gebäude im Vergleich zum „Original“ von Arch. Pernthaler misslungen. Die kombinierten Fahrrad- und Müllraume der Hanns-Koren-Siedlung sind tendenziell zu domi-nant, trotzdem relativ gelungene Beispiele für entsprechende Ein-hausungen.

4.8. Fahrrad-, Kinderwagen- und Müllräume

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Projekt 9 / Murfelderstraße

Auch hier ist der Fahrrad- und Kinderwagenraum im Gebäude untergebracht, während der Müllraum als „Fortsetzung“ in die das Grundstück westlich begrenzenden Carport-Reihe integriert wur-de und mit einer gewissen Selbstverständlichkeit deren Abschluss bildet.

4.8. Fahrrad-, Kinderwagen- und Müllräume

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4.9. Außenanlagen

Projekt 1 / Peggau

Der das Grundstück durchfl ießende Bach wurde bewusst in die Planung miteinbezogen und auch in seinem Verlauf entsprechend „reguliert“. Zwei Brücken und eine große Gemeinschaft-Holz-pritsche machen den Bach zum atmosphärischen Mittelpunkt der Siedlung.

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Projekt 4 / Ramsau

Abgesehen von kleinsten privaten Vorgärten und einem kleinen Kinderspielplatz östlich der Siedlung lässt sich keine Außenraum-gestaltung ablesen. Die mangelnde gestalterische Ambition wird dadurch noch unterstrichen.

4.9. Außenanlagen

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Projekt 5 / Hanns Koren-Ring

Ein breiter Grünstreifen zwischen den beiden Häuserreihen der Siedlung dient als Platz für kleine, private Gärten, öffentliche Freifl äche und Kinderspielplatz. Die Anlage ist großzügig jedoch räumlich undifferenziert, von allen Seiten einsehbar und erweckt durch ihre Achsialität einen unangenehm gerichteten Eindruck.

4.9. Außenanlagen

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4.10. Sonstige Details

Es gibt bei jedem Projekt viele Details, die für sich betrachtet und gesondert besprochen werden könnten. Im Anschluss fi ndet sich lediglich eine Auswahl, wobei betont werden muss, dass viele Fehler unter Zeitdruck, unter unterwarteten Bedingungen und von den verschiedensten Personen oder Personengruppen gemacht worden sind. Niemand will etwas falsch machen, jedem kann es passieren, trotzdem ist es vor allem Zeichen für mangelnde Kom-munikation bzw. mangelnden Anspruch der Beteiligten aber auch für einen hohen Kostendruck bei der Umsetzung von geförderten Wohnbauten, wenn manche Details nicht gut gelöst sind.

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Projekt 2 / Wiener Straße

Die architektonische Ambition die diesem Projekt zugrunde liegt ist nicht zu übersehen. Trotzdem zeigt sich, dass im Detail unüber-legt oder auch einfach schlampig gearbeitet wurde. Nicht nach-vollziehbare Materialwechsel, unsaubere Anschlüsse, fehlende Konsequenz in der Detaillierung legen davon Zeugnis ab und be-einträchtigen den Gesamteindruck der Siedlung.

4.10. Sonstige Details

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Projekt 6 / Wildon

Im Gegensatz zu den beiden vorigen Projekten wurde in Wildon eine nahezu verschwenderische, trotzdem aber unklare Detail-lierung betrieben. Neben den bereits erwähnten, extrem aufwän-digen Schlosserarbeiten und den formal nicht nachvollziehbaren Lösungen an Stiegenhaus bzw. Laubengang gibt es generell eine komplizierte Wegeführungen und Erschließungssituationen, deren räumlicher Zusammenhang unklar ist.

4.10. Sonstige Details

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Projekt 7 / St. Peter Freienstein

Durch den Farbkontrast der grauen Regen- und Fallrohre mit der holzverschalten sowie der hell verputzten Fassade auffallende Traufe und Entwässerung. Der Effekt wird durch die Vergrauung der Holzfassade im Lauf der Zeit gemildert werden. Die Kunst-stoff-Fallrohre werden aufwändig und oft in nicht nachvollzieh-baren Windungen entlang von Kanten, Stehern und an Fassaden geführt. Die Feinheit der horizontal verschalten Holzfassade wird durch die Entwässerung konterkariert.

4.10. Sonstige Details

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Projekt 9 / Murfelderstraße

Trotz einer offensichtlich generell sorgfältigen Planung gibt es im-mer wieder Punkte, an denen einzelne Details nicht in optimaler Weise umgesetzt sind. So ist etwa die Verschneidung der Holzde-cke des Laubengangs mit dem transparenten Oberlichtfenster der Türe zum Stiegenhaus nicht gelöst. Der Handlauf im Stiegenhaus entspricht (ebenso wie die Feuertreppe an der Ostseite des Bau-körpers) in seiner groben Detaillierung nicht der Wirkung des rest-lichen Gebäudes.

4.10. Sonstige Details

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5. SchlussfolgerungenNach der Besichtigung und Analyse der betreffenden Wohnbauten und nach Gesprächen mit den jeweiligen Bauträgern bzw. Planern kristallisiert sich ein relativ differenziertes Bild an Ursachen für mehr oder weniger gelungene Geschosswohnbauten heraus. Da-bei ist es wichtig zu betonen, dass es falsch wäre, Einzelpersonen oder auch einzelne Institutionen bzw. Büros oder Bauträger als „Negativbeispiele“ herauszuheben. Viel mehr hat sich abgezeich-net, dass Ursache und Wirkung an vielen Stellen ineinandergreifen und auch Dinge „passieren“, ohne dass jemandem konkret eine „Schuld“ zuzuweisen ist. Deshalb wird auch vermieden, bestimm-te Planer und/oder Bauträger zu nennen, außer es gibt einen kon-kreten Anlass dafür. Sehr wohl sind jedoch gewisse Grundhaltun-gen vieler Beteiligter durchaus zu hinterfragen und zu kritisieren, die für eine zumindest unambitionierte „Schubladen“-Architektur verantwortlich sind.

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5.1 Allgemeines

Generell ist zu sagen, dass alle der zehn untersuchten Wohnbauten mehr oder weniger ausgeprägte Schwächen aufweisen. Obwohl die ursprüngliche Planung in manchen Fällen durchaus gut und ambitioniert gewesen sein dürfte, ist die Umsetzung vielfach lieb-los und offensichtlich getragen von kurzfristig wirksamen, rein wirtschaftlich argumentierbaren Entscheidungen.Dabei gibt es viele Parallelen, sowohl was die städtebauliche An-ordnung als auch die Grundrisse betrifft. Das lässt den Schluss zu, dass im geförderten Geschosswohnbau – einerseits durch die gesetzlichen Vorgaben und den Kostenrahmen, andererseits durch den Einfl uss des Wohnbautisches und offensichtlich auch durch „Gewohnheit“ – von vornherein ein eingeschränkter gestalteri-scher Spielraum vorhanden ist bzw. genutzt wird. Das führt dazu, dass neun (bzw. sieben, falls man die „Punkt-häuser“ in Pernegg und die de facto Doppelreihenhäuser in Pi-schelsdorf nicht dazu zählt) der untersuchten Wohnbauten lang-gestreckte, zwei bis dreigeschossige Riegel sind und je nach Erschließungssystem und Geschosszahl der Wohnungen drei bis vier Grundrisstypen angewendet wurde. Die Planungen sind sowohl in gestalterischer Hinsicht als auch bezogen auf die Grundrisse großteils als konservativ zu bezeich-nen und haben sich in den letzten Jahrzehnten offensichtlich kaum weiterentwickelt. In der Folge sollen nun einige Aspekte der Problematik in der Um-setzung geförderter Geschosswohnbauten genauer dargelegt wer

den, wobei die Reihung dieser Liste keine Wertung beinhaltet und die verschiedensten Überschneidungen und Kombinationen des Zusam-menwirkens einzelner Punkte in der Realität (und in dieser Studie) zu beobachten sind.

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5.2 Eine Frage der Qualität ...

Zuallererst steht die Frage nach der Defi nition von Qualität im ge-förderten Geschosswohnbau. Betrifft diese Qualität nur die Funk-tion oder geht sie über diese hinaus? Eine dezidierte Aufgabe des Wohnbautisches ist die Beurteilung der baukünstlerischen Qualität der einzelnen Projekte. Diese baukünstlerische Qualität endet aber nicht bei der Unterbringung eines Schuhschrankes in der Garde-robe sondern geht weit darüber hinaus. Und noch eine Frage stellt sich: Wer kann architektonische Qualität beurteilen? Liegt diese Kompetenz beim Wohnbautisch oder wäre sie in einem anderen Gremium besser aufgehoben?Die ursprüngliche Frage dieser Studie lautete: Was passiert zwi-schen der positiven Beurteilung durch den Wohnbautisch und der konkreten Umsetzung eines Projektes? Warum sind die Ergebnisse so oft enttäuschend? Radikal formuliert könnte die Antwort lauten: „Es passiert nichts.“ Denn der Zeitpunkt, an dem der Wohnbau-tisch seine Entscheidungen fällt ist ein zu früher, als dass damit baukünstlerische, sprich architektonische Qualität beurteilt werden könnte und es wird tatsächlich oft nur das umgesetzt, was in der dem Wohnbautisch vorgelegten Planung zu sehen war. Ja, die Si-tuierung der Baukörper und die Funktionalität eines Grundrisses können auch schon im Vorentwurf abgeschätzt werden. Die kriti-sche Phase ist jedoch jene der Ausführung, denn Qualität bedeu-tet v.a. auch gute Planung im Detail. Wie kann diese Qualität nun bewertet bzw. eingefordert werden? Warum wird sie so oft nicht umgesetzt? Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend:

- Es herrscht eine große Diskrepanz zwischen dem „Bild“ aus ei-nem Wettbewerb oder GAV und der gebauten Realität. Hier müss-ten die Verantwortlichen (sprich die Jury bzw. der Wohnbautisch) selbstkritisch sein und realistisch einschätzen können, was im Rahmen der Förderungen machbar ist und was nicht.

- Die Honorarnachlässe, die ArchitektInnen im geförderten Wohn-bau geben (müssen) tragen dazu bei, dass so wenig Aufwand wie möglich in die Detailplanung fl ießt. Oft wird dieser Aspekt durch „Detailmappen“ der Gemeinnützigen noch verschärft.

- Es gibt keine übergeordnete Kontrolle der Ausführungsplanung. Der der Beurteilung des Wohnbautisches zugrunde liegende Vor- bzw. Einreichungsentwurf beinhaltet dagegen einen noch viel zu großen Spielraum, als dass die Gestaltung im Detail beurteilt werden könnte.

- Der Wohnbautisch geht von überkommenen formalen Vorstel-lungen aus, die auf den Errungenschaften der 80er- und 90er-Jahre fußen. Inzwischen sind neue Fragestellungen aufgetaucht, ist das Anforderungsprofi l um vieles komplexer geworden und damit auch schwerer erfüllbar. Es wäre daher notwendig, das System des Wohnbautisches weiterzuentwickeln und den heutigen Gegeben-heiten anzupassen.

- Der Förderrahmen ist zu niedrig – trotzdem muss unbedingt fest-gehalten werden, dass, wie Beispiele zeigen, auch innerhalb eines engen Förderrahmens gute Architektur machbar ist.

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5.3 ... und des Anspruchs

Die Qualität von geförderten Geschosswohnbauten ist in hohem Maß vom Anspruch der einzelnen Beteiligten abhängig. Das be-trifft sowohl das Land als Förderungsgeber, als auch Planer, ge-meinnützige Bauträger und Gemeinden bzw. Nutzerinnen. Jede einzelne dieser involvierten Gruppen würde von einer Weiterent-wicklung profi tieren, die jedoch nur als gemeinsames Ziel stattfi n-den kann.Auch wenn manche Planer und Bauträger mit den besten Absich-ten an ein Bauvorhaben herangehen, so muss doch jeder einzelne in der Kette der Verantwortlichen dazu bereit sein, gemeinsam mit den beteiligten Partnern diese Weiterentwicklung mit persön-lichem Engagement und Interesse zu tragen, damit moderne, in-novative und langfristig funktionierende geförderte Wohnbauten umgesetzt werden.

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5.4 Detaillierung

Insgesamt ist auffallend, dass der Unterschied zwischen Eigen- und Architektenplanung geringer ist als ursprünglich angenommen und die Qualität der einzelnen Wohnanlagen hauptsächlich vom Grad einer sorgfältigen Detaillierung abhängt (s.o.). Dabei spannt sich der Bogen vom Projekt Ramsau (P4) bis zum Projekt Spiel-berg II (P10), was die Bandbreite an möglichem gestalterischem Anspruch betrifft. Die ursprüngliche Fragestellung, was denn im Umsetzungsprozess „passiere“, sodass die Ergebnisse in vielen Fällen unbefriedigend sind, kann also u.a. mit mangelnder bzw. wenig sorgfältiger De-taillierung beantwortet werden (s.o.). Die Gründe dafür sind vielfältig. Von Seiten der Gemeinnützigen werden vor allem die hohen Kosten genannt, die eine detailrei-che Planung im Rahmen der Wohnbauförderung verhindern, von Seiten der Planer wird eher Unverständnis der Bauträger und eine Bezahlung weit unter den Richtlinien der „alten“ Honorarordnung (die für die untersuchten Projekte noch gültig war) angeführt. Ebenso wird – aus Kostengründen, aber auch aus Bequemlichkeit – oft auf „bewährte“ Lösungen, die zugleich nicht unbedingt die optimalen sind, zurückgegriffen. Diese mögen im Einzelfall pas-send sein, sind generell aber nicht auf alle Bauvorhaben anwend-bar.

In der Praxis sind auch mangelnde Kommunikation, wenig Perso-nal auf Seiten der Bauträger besonders im Bereich der Bauleitung,

bzw. hoher Zeitdruck für Entscheidungen verantwortlich, die spä-ter nicht mehr rückgängig gemacht werden (können). Solche „Hoppalas“ sind im Einzelfall keine Katastrophe, wirken sich aber in der Summe durchaus negativ auf das Gesamterschei-nungsbild bzw. auch die funktionale Qualität der betreffenden Projekte aus. Mehrfach erklärten betroffene Architekten, dass sie durchaus be-reit wären, eine laut Anbot zu teure Lösung in Absprache mit dem Bauträger zu ändern, dass sie jedoch an diesem Punkt nicht mehr in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden und die ent-sprechenden Punkte „irgendwie“ gelöst würden. Es wäre daher, wie bereits mehrfach erwähnt, wichtig, einen neuen strukturellen Ansatz in der Zusammenarbeit von Planern und Bauträgern zu entwickeln, der von partnerschaftlicheren Ansätzen ausgeht.

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und oder arbeiten, bis sich ihre jeweilige Lebenssituation wieder geän-dert hat.Im Zuge dieser Untersuchung gab es lediglich zwei Wohnbauten, die diesen Forderungen annähernd gerecht wurden. Dabei handelt es sich um die Projekte 9 und 10 (Murfelderstraße und Spielberg II), die je-weils langgestreckte Maisonettewohnungen mit relativ nutzungsneut-ralen Grundrissen anbieten.

5.5 Grundrisse

Ein weiterer wichtiger Parameter für die architektonische Qualität von geförderten Geschosswohnbauten ist die Qualität der umge-setzten Grundrisse. Dabei geht es nicht nur um das Funktionieren von Abläufen, sondern in hohem Maß auch um Aspekte in Bezug auf Raumwirkung, Flexiblität im Sinne einer gewissen gestalteri-schen „Bewegungsfreiheit“ für die BewohnerInnen sowie soziale und gesellschaftspolitische Entwicklungen. Die Arbeits- und Lebensumstände der Bevölkerung haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv verändert, die Wohnungsgrund-risse haben diese Entwicklung in den meisten Fällen nicht mitge-macht. Die Raumprogramme der Vergangenheit werden umge-setzt, etwas Neues wird weder gefordert noch probiert.Es gibt zwar mehr oder weniger „luxuriös“ ausgeführte Wohnun-gen, das ihnen zugrunde liegende gesellschaftliche Bild wurde jedoch nicht verändert bzw. adaptiert. Das heißt, dass die meisten analysierten Grundrisse einer vor-emanzipatorischen und vor-individualisierten Zeit zu entstammen scheinen und stark konservative Ansätze manifestieren. Um je-doch zeitgemäßes Wohnen anbieten zu können, müsste eine in-tensive Auseinandersetzung auf diskursiver Ebene stattfi nden mit dem Ziel, den sozialen und gesellschaftspolitischen Entwicklun-gen gerecht zu werden. Dazu gehören etwa das Zur-Verfügung-Stellen von nicht determinierten, gleichwertigen Räumen und die Möglichkeit, Wohnungen als Orte für unterschiedlichste Nutzer-Innen-Typen anzusehen, die dort unterschiedlich lange wohnen

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5.6 Gemeinnützige und Planer

Ein in mehrfacher Hinsicht kritischer Punkt muss in diesem Zu-sammenhang angesprochen werden, wobei nicht in Bezug auf alle Beteiligten generalisiert werden kann. Deshalb muss betont wer-den, dass es nicht darum geht, ganze Gruppen zu diskreditieren. Trotzdem wurde in den Gesprächen klar, dass es deutliche Ten-denzen von Misstrauen und Vorurteilen zwischen Vertretern der Gemeinnützigen und Architekten gibt, die teilweise nur durchklin-gen, teilweise auch offen ausgesprochen werden. Dabei gibt es zwei „Extrempositionen“: Architekten, welche die Vertreter der Gemeinnützigen als prinzipiell desinteressiert, arro-gant, unfähig und ausbeuterisch betrachten und Gemeinnützige, welche Architekten generell als realitätsfremde, sich selbst ver-wirklichende Störfaktoren ihrer Arbeit wahrnehmen und so oft wie möglich versuchen, Bauvorhaben in Eigenplanung durchzuführen bzw. Architekten mit so wenig Leistungen wie möglich zu beauf-tragen. Dazwischen gibt es Abstufungen aller Art und obwohl sicher auch Wahres hinter den gegenseitigen Anschuldigungen stehen mag, so ist diese destruktive Haltung in jeder Hinsicht kontraproduktiv. Wichtig wäre es, den Protagonisten beider „Lager“ zu vermitteln, dass sie gemeinsame Arbeit tun, gemeinsame Interessen haben und nur durch konstruktive Kooperation gute Ergebnisse erzielt werden können. Diese Kooperation kann jedoch nur funktionieren, wenn beide Partner annähernd gleichberechtigt agieren können. Derzeit liegt

die Dominanz eindeutig bei den Gemeinnützigen Bauvereinigun-gen, da die Abhängigkeit der Architekten von den Gemeinnüt-zigen in viel höherem Maß gegeben ist als umgekehrt, was zur Folge hat, dass die Planer sich in hohem Maße ausgeliefert fühlen und oft nicht zu den Ergebnissen ihrer Arbeit stehen können. Das hat auch damit zu tun, dass es üblich ist, Honorarnachlässe von Architekten zu verlangen, welche unter diesen Umständen wenn überhaupt nur dann kostendeckend arbeiten können, wenn sie so wenig Zeit und Aufwand wie möglich in die Planung geförderter Wohnbauten investieren, worunter die Qualität der Bauvorhaben naturgemäß leidet.Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Usancen einiger gemein-nütziger Bauvereinigungen, Detailmappen (manchmal auch tech-nisch veraltet) zu führen, die von den Architekten für die Ausfüh-rungsplanung verbindlich herangezogen werden müssen, wodurch sowohl eine innovative technische Weiterentwicklung als auch hohes Engagement von Seiten der Architekten verhindert werden. Der umsetzungspraktische „Komfort“ solcher Mappen sollte da-her im Sinne einer forcierten Entwicklung im Wohnbau dringend hinterfragt und hintangestellt werden.

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5.7 Transparenz

Von den Planern vielfach angemerkt wurde die mangelnde Transparenz bei der Entscheidungsfi ndung der gemeinnützigen Bauträger. Es gibt keine Klarheit was die Ergebnisse von Aus-schreibungen, welche meist in der Hand der Bauträger liegen, noch was die tatsächliche Kostenentwicklung während des Umsetzungsprozesses betrifft. Diese „Verschleierungstaktik“ verunsichert Planer, die Annahme, dass Informationen bewusst vorenthalten bzw. falsch weitergegeben werden ist nahe lie-gend. Immer wieder wurde der Verdacht geäußert, dass das Kostenargument dazu herangezogen wird, andere Gründe für eine nicht planmäßige Ausführung von einzelnen Punkten zu verbergen. Ebenso schwierig für Planer ist die Tatsache, dass die örtliche technische Bauaufsicht in den allermeisten Fällen die Gemein-nützigen selbst übernehmen, wodurch der Einfl uss des Archi-tekten auf die Ausführung entsprechend gering ist und nur – in manchen Fällen – über die künstlerische Oberleitung ausgeübt werden kann. Dazu kommt, dass es den Mitarbeitern der Ge-meinnützigen häufi g an Zeit mangelt, sich mit den einzelnen Bauvorhaben entsprechend auseinandersetzen zu können.

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5.8 Beauftragung

Je nach Kategorisierung eines Bauvorhabens durch den Wohnbau-tisch erfolgt ein Gutachterverfahren, ein Wettbewerb, eine Direkt-beauftragung oder eine Eigenplanung. Jede der drei erstgenannten Varianten mündet in der Beauftragung eines Architekten oder einer Architektin mit der Planung, wobei der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark variiert. Aussagen von gemeinnützigen Bauträgern, wonach sie daran in-teressiert sind, den Gewinner eines Wettbewerbs so wenig wie möglich in den Umsetzungsprozess mit einzubeziehen sind ebenso problematisch wie der „großzügige“ Abzug von durch den Bauträ-ger erbrachter Eigenleistung vom beauftragten Leistungsumfang des Architekten.An dieser Stelle einzuhaken und verbindliche Regeln für den Um-fang und die Bezahlung der Planer einzuführen wäre eine wichtige Maßnahme und wird im Kapitel „Empfehlungen“ besprochen.

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5.9 Der Wohnbautisch

Der Wohnbautisch wurde im Großen und Ganzen von allen Be-teiligten als positiv beschrieben. Sowohl Architekten als auch Vertreter der Gemeinnützigen gaben an, dass es im Rahmen des Wohnbautisches immer wieder wertvolle Inputs gäbe und Fehler vermieden werden könnten. Trotzdem ist das Instrument Wohnbautisches in mancher Hinsicht problematisch. So werden etwa Grundrisse kontrolliert bzw. abge-fragt, in den Gesprächen mit den Nutzerinnen stellte sich jedoch heraus, dass viele von ihnen noch während der Bauphase Ände-rungen im Grundriss vornehmen lassen und diese nicht mehr den am Wohnbautisch diskutierten entsprechen. Diese Vorgehensweise – nämlich die Möglichkeit zur Grundrissänderung – wird von Sei-ten der Bauträger sogar als explizites Argument im Verkaufspro-zess herangezogen.Weiters sind gerade im Hinblick auf die Qualität der oben schon angesprochenen Detaillierung Einreichpläne wenig aussagekräftig. Vieles wird nur angedeutet, weshalb der Standard der begutachte-ten Projekte in dieser Hinsicht nicht beurteilt werden kann. Eine funktionierende Qualitätskontrolle müsste daher auch an diesem Punkt ansetzen, wobei dafür allerdings mehr Personal und höhere Mittel aufgebracht werden müssten.Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass in Fällen, wo Gutach-terverfahren bzw. Wettbewerbe über den Wohnbautisch abgewi-ckelt werden, die Siegerprojekte in der der Jury vorgelegten Form nicht im Rahmen der Mittel der Wohnbauförderung umgesetzt

werden können. Es gewinnt „das schönste Bild“ und nicht der insge-samt unter den gegebenen Voraussetzungen beste Entwurf. (s.o.) Ebenfalls ist zu kritisieren, dass der Kriterienkatalog des Wohnbauti-sches besonders in städtebaulicher Hinsicht offensichtlich zu einigen wenigen Lösungen führt, was eine generelle Uniformität der Bauvor-haben, wie etwa die oben bereits genannten Riegelbauten zur Folge hat.

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5.10 Höhe und Art der Fördermittel

Einhellig einer Meinung waren Gemeinnützige und Planer in Be-zug auf die mangelnde Höhe der Fördermittel. Der Fördersatz, der je nach zusätzlichen Parametern ca. 1200.- Euro pro Quadratmeter beträgt, wurde seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben und wird von allen Beteiligten als zu gering ein-gestuft. Laut ihren Aussagen sind „vernünftige“ Wohnbauten zu diesen Kosten nicht umsetzbar, geschweige denn zusätzliche Ausgaben wie etwa für eine ambitionierte Außenraumgestaltung möglich. Mehrfach kritisiert wurden in diesem Zusammenhang auch die wenig differenzierten Parameter der Wohnbauförderung. Tat-sächlich schwanken die Netto-Quadratmeterpreise (ohne PKW-Abstellplätze, um keine Verzerrung z.B. durch teure Tiefgaragen zu erlangen) der untersuchten Wohnbauten zwischen 1736.- Euro für Pernegg (die vergleichsweise hohen Kosten ergeben sich auch aus den erforderlichen Zusatzausgaben für betreutes Wohnen) und 1233.- Euro für den Wohnbau Hanns-Koren-Ring. Interessant ist der geringe Kostenunterschied zwischen den Projekten Ramsau (P4, 1264.–/m2) und Spielberg II (P10, 1248.–/m2), die jeweils die äußersten Pole der architektonischen Qualität bei den unter-suchten Wohnbauten darstellen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Kosten eine im Vergleich zu ambitionierter und sorgfältiger Planung durch einen erfahrenen Architekten geringen Anteil an der Qualität des Wohnbaus haben und auch mit eingeschränkten Mitteln gute Architektur umsetzbar

ist. Trotzdem soll in der Folge eine Erhöhung der Förderung bzw. ein differenzierteres Fördersystem angedacht werden (s.u.), was nicht zuletzt die politische Bereitschaft zur Anhebung der Quali-tätsstandards im Wohnbau unterstreichen würde.

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6. EmpfehlungenEs ist offensichtlich, dass eine Verbesserung der Qualität von geförderten Geschosswohnbauten nur auf dem Interesse und En-gagement aller Beteiligter fußen kann. Zuoberst steht jedoch der Wille der politisch Verantwortlichen zeitlichen, personellen und in der Folge auch fi nanziellen Aufwand zu investieren und genaue Vorstellungen darüber zu entwickeln, welche Ansprüche auf wel-cher Grundlage erfüllt werden sollen. Mehrere Maßnahmen wären – einzeln oder in Kombination – vorstellbar, um ein konstruktives, gleichberechtigtes Miteinander aller Involvierten zu erreichen.

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6.1 Kontinuierlicher Diskurs

Es wäre immens wichtig, eine Diskussion über den Begriff der Qualität und Aktualität im Wohnbau zu führen. Dabei sollten sowohl Vertreter der A15, der Bauträger und der Ar-chitektInnen sowie der Gemeinden in einen kontinuierlichen Dis-kurs miteinbezogen werden. Die Gespräche mit Planern und Vertretern der gemeinnützigen Bauträger waren häufi g gekennzeichnet von gegenseitigen Vorur-teilen und generell ablehnender Haltung. Die einzelnen Argumen-te der Gesprächspartner waren für sich betrachtet jedoch meist schlüssig und gut nachvollziehbar. Um Verständnis für die jeweils andere Position entwickeln zu können wäre es also vorstellbar, in regelmäßigen Abständen und an einem „neutralen“ Ort moderier-te Diskussionsrunden zwischen Architekten, Gemeinnützigen und Vertretern des Landes stattfi nden zu lassen. Dabei könnten sowohl konkrete Bauvorhaben als auch ein be-stimmtes Thema wie etwa Ausschreibungen besprochen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, in einem solchen Rahmen Gäste einzuladen, um einen Erfahrungsaustausch z.B. mit Vertretern an-derer Bundesländer zu initiieren.

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6.2 Wohnbautisch

Ob dieser Diskurs im Rahmen des Wohnbautisches stattfi nden kann ist aufgrund der zeitlichen und personellen Ressourcen frag-lich. Es wäre jedoch überlegenswert, das Instrument des Wohnbauti-sches zwar beizubehalten, jedoch erst weiter hinten im Umset-zungsprozess zu positionieren. Die Kategorisierung so wie die Überprüfung der Funktionalität von städtebaulichen Entscheidun-gen und Grundrissen kann auch auf einer anderen Ebene (z.B. von Wettbewerbsjurien) vorgenommen werden, die zumindest stich-probenartige Überprüfung der Ausführungs- und Detailplanung könnte aber einen großen Einfl uss auf das allgemeine Niveau der geförderten Wohnbauten haben.Eine weitere Möglichkeit wäre die verbindliche Einführung von Musterverträgen zwischen gemeinnützigen Bauträgern und Archi-tektInnen, sodass eine angemessene Honorierung der Planungsar-beit gewährleistet ist. Erst dann könnte eine entsprechende Detail-planung eingefordert werden.

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6.3 Externer Beirat

Zusätzlich zum Wohnbautisch sollte die Einführung eines beraten-den Gremiums angedacht werden, das als externer Beirat inhaltli-che und konzeptionelle Vorarbeit leistet. Diese Gruppe könnte aus Vertretern der Gemeinden, der Bauträ-ger, der Planer und des Landes bestehen, jeweils im Zusammen-hang mit ihrer berufl ichen Praxis aktuellen Tendenzen im Wohn-bau nachspüren und diese nach innen kommunizieren. In verschiedenen Institutionen werden gute Erfahrungen mit Bei-räten gemacht, wobei sich eine biennale Neuberufung der Mitglie-der bewährt hat. Die Funktion der einzelnen Beiratsmitglieder könnte sogar so weit gehen, jeweils einigen wenigen Bauvorhaben „zugeteilt“ zu wer-den und im kontinuierlichen Austausch mit den Verantwortlichen die Umsetzung zu begleiten.

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6.4 Flexiblere Förderrichtlinien

Zu den allgemein kritisierten Punkten gehört die aktuelle Form der Wohnbauförderung, wo alle Bauvorhaben – mit wenigen Ausnah-men und Unterscheidungen – über einen Kamm geschert und der Fördersatz für alle mehr oder weniger gleich hoch ist. Diese Praxis verursacht eine vielfach angesprochene Problematik: Die Handwerks- und Gewerbebetriebe wissen genau, wie hoch ihre Anbote im Rahmen einer Ausschreibung sein dürfen und ge-hen in dieser Hinsicht selbstverständlich an die höchstmögliche Grenze, auch wenn gewisse Leistungen womöglich billiger ange-boten werden könnten. Würde die Förderung für jedes Bauvorha-ben unter Bedachtnahme seiner speziellen Rahmenbedingungen gesondert ausverhandelt und festgelegt werden, so wäre mit höhe-rer Kostenwahrheit bei den Anboten zu rechnen. Ein anderer wichtiger Punkt betrifft die Förderrichtlinien hinsicht-lich ihrer gesellschaftspolitischen Komponenten. Als Beispiel sei die Bestimmung genannt, wonach Wohnungen, die größer gleich 90 Quadratmeter sind ausschließlich an Familien (!?) mit mehr als vier Personen vergeben werden können. Diese Bestimmung benachteiligt nicht nur große bzw. Mehrgenerationen-Familien, da die Gemeinnützigen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus kaum größere Wohnungen errichten, die dann schwer zu vermie-ten bzw. zu verkaufen sind, sondern bildet auch ein gesamtgesell-schaftliches Bild ab, das in dieser Form nicht (mehr) existiert. Die Förderrichtlinien müssen auch in dieser Hinsicht fl exibler werden, um den real herrschenden Lebensumständen (wechselnde

Familiengrößen, Patchwork-Familien, Wohngemeinschaften z.B. von Senioren etc.) gerecht zu werden und Wohnbauten nicht nur für einen rechnerischen Durchschnitt anzubieten. Erst wenn dieser Schritt getan ist – und zwar auf vielen Ebenen des Gesetzes –, wird das Einfamilienhaus als meistgewünschte, volkswirtschaftlich jedoch fragwürdige Wohnform in den Hinter-grund treten. Weiters sollte generell die Höhe des aktuellen Fördersatzes über-dacht werden, wobei es auch möglich wäre, etwa für bestimmte Zielgruppen das Ausstattungsniveau, nicht jedoch Qualitäten in der Ausführung oder den Grundrissen etc., nach unten zu revidieren.

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6.5 Interne Kommunikation und Weiterbildung

Als wichtiger, v.a. auch die gemeinnützigen Bauträger betreffender Punkt, hat sich mangelnde interne Kommunikation bzw. Weiterbil-dung herauskristallisiert. Selbstverständlich gibt es auch hier Ab-stufungen, trotzdem wäre ein unternehmensinternes Bekenntnis zu hohen technischen und gestalterischen Ansprüchen ein wichtiges Signal an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller gemeinnüt-zigen Bauträger. Regelmäßiger Austausch über konkrete Bauvor-haben, konstruktiv-kritische Feedbacks zwischen den einzelnen Hierarchie-Ebenen und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zum Bauleiter (die auch für allen Gemeinnützigen gemeinsam angebo-ten werden könnten) besonders hinsichtlich der aktuellen techni-schen als auch der architektonischen Entwicklung würden Motiva-tion und Engagement stärken und die Absichten des Unternehmens unterstreichen. Aber auch Vertreter der involvierten Abteilungen des Landes Stei-ermark sowie ArchitektInnen und FachplanerInnen sollten eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, sozia-len, gestalterischen und technischen Aspekten betreiben, um eine entsprechend hohe Qualität ihrer Arbeit zu gewährleisten.

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6.6 Mehr Transparenz

Um besonders die Architektinnen und Architekten zu unterstützen wäre höhere Transparenz in Bezug auf Ausschreibungen, Kosten-entwicklung und Entscheidungen der technischen Bauleitung wün-schenswert. Auch in diesen Abschnitten des Umsetzungsprozesses eines ge-förderten Geschosswohnbaus könnten die Planer wertvolle Inputs liefern bzw. gemeinsam mit dem Bauträger optimierte Lösungen für einzelne Probleme erarbeiten. Weitere Punkte, die zumindest höherer Transparenz, möglicher-weise aber auch legislativer Steuerung bedürfen sind Beauftra-gung und Entlohnung der Architekten, um das vielfach herrschen-de Missverhältnis zwischen Aufwand und Honorar auszugleichen und die Architekten als gleichberechtigte Partner im geförderten Geschosswohnbau zu bestätigen. Ein zusätzlicher Anreiz, Architekten und Architektinnen für die Planung hinzuzuziehen, wäre die gesetzliche Reduktion des Hono-rars für die Gemeinnützigen auf 70 oder 50 Prozent bei Eigenpla-nungen, da ja auch der Aufwand entsprechend geringer ist, wenn die Umsetzung direkt im Haus erfolgt.

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6.7 Bonifi kationssystem

Eine komplexe aber überlegenswerte Variante zur Anhebung der architektonischen Qualität von geförderten Geschosswohnbauten in jeder Hinsicht ist ein Bonifi kationssystem, das z.B. an die Ver-leihung des biennal ausgeschriebenen Wohnbaupreises des Lan-des Steiermark geknüpft und gleichzeitig mit einem regelmäßigen Werkzeug zur Nutzerbefragung kombiniert werden könnte. Wenn drei Befragungsdurchgänge so kombiniert werden, dass Bauträger und Architekten auch als Partner wahrgenommen und die Preise jeweils „indirekt“ zugeordnet werden, dann wäre das Bonifi kationssystem zugleich ein Feedback- und Kommunikati-onswerkzeug. Diese drei Durchgänge könnten folgendermaßen aussehen:

1. Eine Jury (wie sie aktuell für den Wohnbaupreis zusammen-gesetzt wird) beurteilt die architektonische Qualität der im Vor- oder auch Vorvorjahr fertig gestellten geförderten Geschosswohn-bauten und verleiht den Preis dem betreffenden gemeinnützigen Bauträger. Damit wird ein Anreiz für die Gemeinnützigen geschaf-fen, gute und innovative Architektur bzw. eine funktionierende Zusammenarbeit mit den PlanerInnen anzustreben.

2. Die Nutzer (Wohnungsmieter bzw. -käufer) bewerten ver-pfl ichtend ihre Wohnzufriedenheit, der Preis wird an die am bes-ten bewerteten ArchitektInnen vergeben. Zugleich stünden dem Land Steiermark als eigentlichem Auftraggeber die vollständigen

Bewertungen der NutzerInnen zur Verfügung und es müssten nicht immer wieder aufs Neue und mit geänderten Vorgaben, die einen Ver-gleich über mehrere Jahre schwierig machen, Befragungen beauftragt werden.

3. Bauträger und ArchitektInnen beurteilen gemeinsam die Zusam-menarbeit mit der jeweiligen Gemeinde, wodurch ein Druck auf letz-tere entstehen würde, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen und zugleich Wohnbauten höherer Qualität für ihre BürgerInnen zur Verfü-gung zu stellen.

Die Bonifi kation sollte sowohl in materieller Form (Geldpreis, Auftrag o.ä.) als auch in ideeller Form (entsprechende Bekanntmachung aller Preisträger in der Öffentlichkeit) übergeben werden, sodass im Lauf der Zeit der Wohnbaupreis (bzw. die Wohnbaupreise) als kontinuierli-che und aussagekräftige Größe wahrgenommen werden.

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