event_Mediadaten_2013

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Page 1: event_Mediadaten_2013

.01 porträt

.02 Verlagsangaben

.03 preise und rabatte

.04 formate

.05 termine

.06 ad specials

.07 geschäftsbedingungen

Kps Verlagsgesellschaft MbH, breMen + MüncHen

mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

eVent. ist der liVe-guide

für Musik und entertainMent. aktuell und bundesweit.

koMpakt und koMpetent. und iMMer leidenscHaftlicH.

MUSIC. ENtErtaINMENt. LIVE.

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GREENvillE, m’ERla lUNa, RoCk im

PoTT, sTadTPaRk oPEN R, sUmmER Jam,

TaUBERTal, Tollwood U.v.m.

#113 JUNi 2012

tIM bENdzkoDer Junge mit Dem masterplan

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der liVe-guide event. ist das Magazin für alle, die gerne konzerte, festivals und Veranstaltungen besuchen. für frau und Mann, für jung oder jung geblieben, für jeden Musikgeschmack. event. ist auf den bühnen zuhause - in clubs, Hallen, arenen und stadien, indoor wie open air und stellt die Highlights vor.

event. gibt konzerttipps, bringt interviews, stories, backstageberichte, konzertkritiken und einen ausführlichen bundesweiten tourneekalender. und noch mehr entertainment: cd-tipps und kino-empfehlungen sorgen für gute unterhaltung.

event. ist der Guide durch den live-dschungel. inklusive lesevergnügen. auch online unter www.eventmagazin.info.

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.01 porträt event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

Page 3: event_Mediadaten_2013

Verlag + anschrift kps Verlagsgesellschaft mbH contrescarpe 75 a, 28195 bremen

Verlag büro münchen dingolfinger str. 6, 81673 München telefon: +49 (0) 89/41 60 04-0 e-Mail: [email protected]

objeKtleitung + Joke JordanchefredaKtion tel.: +49 (0) 89/41 60 04-57 e-Mail: [email protected]

anzeigenleitung fabio Maxiaentertainment tel.: +49 (0) 89/41 60 04-55 e-Mail: [email protected]

Verlagsrepräsentanz GetZ & GetZ MedienVertretunGbundesweit sebastian Getz stöcker weg 68, 51503 rösrath tel : +49 (0) 2205 / 86179 fax :+49 (0) 2205 / 85609 e-Mail: [email protected]

banKVerbindung bankhaus neelmeyer kto 25223 blZ 290 200 00

zahlungsbedingungen sofort nach rechnungserhalt netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2% skonto bei Zahlungen innerhalb einer woche nach et.

.02 Verlagsangaben + ansprechpartner event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

erscheinungsweise Monatlich, 11 x im Jahr, doppelausgabe im Juli und august

Verbreitete auflage 186.227 exemplare (2/2012, iVw)

distribution in ganz deutschland in mehr als 1.300 ticketshops, rund 1.000 szeneoutlets in den 13 größten städten sowie in allen fitness first clubs

drucKVerfahren 4-farben-rollenoffset, umschlag wie innenteil

Verarbeitung rückendrahtheftung

heftformat seitenspiegel 210 mm x 280 mm, satzspiegel 190 mm x 245 mmdigitale datenanlieferung druckfähiges pdf, alle schriften eingebet- tet, bilder cmyk-formatiert, bikubische neuberechnung mit 300 dpi, komprimierung, JpeG, Qualität hoch, tif mit 300 dpi, cmyk- formatiert oder eps, schriften eingebunden bzw. in pfade konvertiert und bilder mit 300 dpi und cmyk-formatiert eingebunden.

anzeigenVorlagen bis 10 Mb via e-Mail an: [email protected]. über 10 Mb: bitte rufen sie uns an!

Page 4: event_Mediadaten_2013

preise

2/1 seite sw-4c 16.800 Euro1/1 seite sw-4c 8.400 Euro3/4 seite sw-4c 6.300 Euro2/3 seite sw-4c 5.600 Euro1/2 seite sw-4c 4.300 Euro1/3 seite sw-4c 2.900 Euro1/4 seite sw-4c 2.200 Euroabweichende formate auf anfrage. die preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

malstaffel

ab 3 anzeigen 03% ab 6 anzeigen 05%ab 9 anzeigen 07% ab 12 anzeigen 10%keine rabatte auf teilbelegung, beilagen, beihefter und beikleber.

mengenstaffel

ab 3 seiten 05%ab 6 seiten 08%ab 9 seiten 12%

agenturproVision

15% auf das rechnungsnetto.

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.03 preise und rabatte event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

Page 5: event_Mediadaten_2013

alle angaben breite mal Höhe in mm. weitere formate auf anfrage möglich. die preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

achtung! beschnittzugaben 4 mm an allen vier seiten. anschnittgefährdete text- und bildelemente innerhalb der anzeige müssen ebenfalls oben, unten und seitlich mindestens 4 mm zum beschnittenen endformat nach innen gelegt werden (beschnitt-toleranzen).

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.04 formate event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

2/1 seite

anschnitt 420 x 280

satzspiegel 400 x 245

1/1 seite

anschnitt 210 x 280

satzspiegel 190 x 245

3/4 seite hoch

anschnitt 152 x 280

satzspiegel 142 x 245

3/4 seite quer

anschnitt 210 x 201

satzspiegel 190 x 182

2/3 seite hoch

anschnitt 135 x 280

satzspiegel 125 x 245

2/3 seite quer

anschnitt 210 x 180

satzspiegel 190 x 161

1/2 seite hoch

anschnitt 103 x 280

satzspiegel 93 x 245

1/2 seite quer

anschnitt 210 x 138

satzspiegel 190 x 119

1/3 seite hoch

anschnitt 72 x 280

satzspiegel 62 x 245

1/3 seite quer

anschnitt 210 x 96

satzspiegel 190 x 77

1/4 seite hoch

anschnitt 56 x 280

satzspiegel 46 x 245

1/4 seite quer

anschnitt 210 x 75

satzspiegel 190 x 56

1/4 seite block

satzspiegel 93 x 119

extra-formate

auf anfrage!

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.05 termine event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

17.01.2013 buchungsschluss22.01.2013 druckunterlagenschluss31.01.2013 event. februar

14.02.2013 buchungsschluss19.02.2013 druckunterlagenschluss28.02.2013 event. märz

14.03.2013 buchungsschluss19.03.2013 druckunterlagenschluss28.03.2013 event. april

15.04.2013 buchungsschluss18.04.2013 druckunterlagenschluss29.04.2013 event. mai

13.05.2013 buchungsschluss16.05.2013 druckunterlagenschluss31.05.2013 event. juni

14.06.2013 buchungsschluss19.06.2013 druckunterlagenschluss28.06.2013 event. juli + august

16.08.2013 buchungsschluss21.08.2013 druckunterlagenschluss30.08.2013 event. september

16.09.2013 buchungsschluss19.09.2013 druckunterlagenschluss30.09.2013 event. oKtober

16.10.2013 buchungsschluss21.10.2013 druckunterlagenschluss31.10.2013 event. noVember

15.11.2013 buchungsschluss20.11.2013 druckunterlagenschluss29.11.2013 event. dezember

11.12.2013 buchungsschluss16.12.2013 druckunterlagenschluss31.12.2013 event. januar 2013

Page 7: event_Mediadaten_2013

half coVer

135 euro/1.000 stk.

bei anlieferung.

nurGesamtauflage.

beihefter

ab 60 euro/1.000 stk

Grammaturen und formate in absprache.

nur Gesamtauflage.

beiKleber titel60 euro/1.000 stk.

bis 20g, weitere Gram-maturen/formate in absprache.

teilauflage ab 40.000 stk.

umhefter

ab 70 euro/1.000 stk

z.b. 4-seitig, für Größe 210 x 210 mm x 80 mm

nur Gesamtauflage.

flying page

95 euro/1.000 stk.

bei anlieferung.

nur Gesamtauflage.

prospeKte/warenprobe/sonstigespreise und auflagen auf anfrage.

teilauflagen preis auf anfrage.splittbar nach nielsengebieten, städten. teilauflage ab 40.000

anlieferung10 arbeitstage vor erstveröffentlichungstag frei druckerei. die werbe-extras müssen so

geliefert werden, dass sie ohne zusätzlichen aufwand verarbeitet werden können. paletten

und begleitpapiere müssen mit genauer stückzahl und dem Hinweis event., ausgabe nr./Jahr,

inserent, gekennzeichnet sein. bei prospekten und warenproben ist die annahme eines auftrages

beiKleberinnenbogen50 euro /1000 stk.bis 20g, weitere Gram-maturen/formate in absprache. ohne trägeranzeige.

teilauflage ab 40.000 stk.

beilagen

ab 45 euro/1.000 stk

bis 20g, weitere Gram-maturen/formate in absprache.

teilauflage ab 40.000 stk.

abhängig von der erfolgreichen durchführung eines probelaufes. stark auftragende prospekte

und warenproben sind auf der anzeigenseite so zu positionieren, dass ein kreuzgelegtes abpacken

der Hefte ermöglicht wird. bei besonders schwer zu verarbeitenden prospekt-beiklebern wird der

preis für warenproben berechnet.

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.06 ad specials event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013

Page 8: event_Mediadaten_2013

1. die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen anzeigenaufträge sowie sinngemäß auch für aufträge über beikleber, beihefter oder sonstige technische sonderausführungen und werbeformen. die aus den jeweils gül-tigen Mediadaten ersichtlichen preise, aufschläge und nachlässe werden für alle auftraggeber einheitlich berechnet. Vertragsinhalt wird ausschließlich das in der auftragsbestätigung enthaltene. Mündliche oder telefonische nebenabreden jeder art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern des Verlages gelten als unver-bindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind. 2. „anzeigenauftrag“ im sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer anzeigen oder sonstiger angebotener werbeformen eines inserenten in einer druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 3. anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. davon unbe-rührt steht dem auftraggeber ein gene-relles rücktrittsrecht von einem bereits erteilten und bestätigten anzeigenauftrag nur bis 14 werktage vor anzeigenschluss einer jeweiligen ausgabe zu. die jewei-ligen anzeigenschlusstermine sind bestandteil der Media-daten, und daraus für jede ausgabe zu ersehen. wünscht der auftraggeber eine stornierung oder Verschiebung eines ansonsten bereits erteilten auftrags nach diesem termin, wird der volle rechnungsbetrag für die schaltung in der ursprünglichen ausgabe fällig. 4. wird ein auftrag aus umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten haben, so hat der auftraggeber unbescha-det etwaiger weiterer rechtspflichten den unterschied zwischen dem gewähr-ten und dem der tatsächlichen abnahme entsprechenden nachlass zu erstat-ten. die erstattung entfällt, wenn die nichterfüllung auf höherer Gewalt im risikobereich des Verlages beruht. 5. aufträge für anzeigen und fremdbeilagen, die erklärtermaßen aus-schließlich in bestimmten ausgaben oder an bestimmten plätzen der druckschrift veröffentlicht werden sollen, müs-sen so rechtzeitig eingehen, dass dem auftraggeber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der auftrag

auf diese weise nicht auszuführen ist. rubrizierte anzeigen werden in der jewei-ligen rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. anzeigen, die aufgrund ihrer redak-tionellen Gestaltung nicht als anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem wort „anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7. für die aufnahme von anzeigen in bestimmten nummern, in bestimmten ausgaben oder an bestimmten plätzen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der auftraggeber die Gültigkeit des auftrags ausdrücklich davon abhän-gig gemacht hat, einen entsprechenden platzzuschlag anerkennt und eine entspre-chende bestätigung des Verlages erfolgt. auch in letzterem fall steht jedoch dem Verlag das rücktrittsrecht zu, wenn die innere einrichtung oder der umfang der Zeitschrift sich ändert; der besteller kann derartige besonders vereinbarte anzeigen nur bis zum anzeigenschlusstermin für die jeweilige ausgabe widerrufen bzw. kündigen. 8. der Verlag behält sich vor, anzeigenaufträge, auch einzelne abrufe im rahmen eines abschlusses, wegen des inhalts, der Herkunft oder der technischen form abzulehnen, wenn deren inhalt gegen Gesetze, behördliche bestimmungen oder die guten sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumut-bar ist. dies gilt auch für aufträge, die bei Geschäftsstellen, annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters der beilage und deren billigung bindend. 9. für die rechtzeitige lieferung des anzeigentextes und einwandfreier druckunterlagen oder der beilagen ist allein der auftraggeber verantwortlich. für erkennbar ungeeignete oder beschä-digte druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich ersatz an. der Verlag gewähr-leistet die für den belegten titel übliche druckqualität im rahmen der durch die druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. der auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem abdruck der anzeige anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie ersatzanzeige, aber nur in dem ausmaß, in dem der Zweck der anzeige beeinträchtigt wurde. lassen der Verlag eine ihnen hierfür gestell-

te angemessene frist verstreichen oder ist die ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der auftraggeber ein recht auf Zahlungsminderung oder rückgängigmachung des auftrags. schadenersatzansprüche aus positi-ver forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaub-ter Handlung sind auch bei telefoni-scher auftragserteilung ausgeschlos-sen; schadenersatzansprüche aus unmöglichkeit der leistung und aus Verzug sind beschränkt auf ersatz des vorher-sehbaren schadens und auf das für die betreffende anzeige oder beilage zu zah-lende entgelt. dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und sei-ner erfüllungsgehilfen. eine Haftung des Verlages für schäden wegen des fehlens zugesicherter eigenschaften bleibt unberührt. im kaufmännischen Geschäftsverkehr haften die Verlage darüber hinaus auch nicht für grobe fahrlässigkeit. die Haftung ist dem umfang nach auf den voraussehba-ren schaden bis zur Höhe des betref-fenden anzeigenentgelts beschränkt. reklamationen müssen, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, innerhalb von vier wochen nach eingang von rechnung und beleg geltend gemacht werden. Grundsätzlich ausgeschlossen ist ein anspruch auf Zahlungsminderung und/oder ersatzanzeige, wenn druckunterlagen, proofs und sonstige für die einwand-freie schaltung notwendigen unterlagen nur unvollständig, nicht termingerecht oder technisch nicht einwandfrei vom auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. 11. probeabzüge werden nur auf ausdrück-lichen wunsch geliefert. der auftraggeber trägt die Verantwortung für die richtigkeit der zurückgesandten probeabzüge. es wer-den grundsätzlich nur fehlerkorrekturen berücksichtigt, die innerhalb der bei der übersendung des probeabzugs gesetzten frist dem Verlag mitgeteilt werden. 12. sind keine besonderen Größen-vorschriften gegeben, so wird die nach art der anzeige übliche, tatsächliche abdruckhöhe der berechnung zugrunde gelegt. 13. rechnungen sind binnen 14 tagen nach rechnungsdatum rein netto kasse zu zahlen, sofern der auftraggeber nicht Vorauszahlung geleistet hat oder im einzelnen fall ausdrücklich eine andere

Zahlungsfrist vereinbart ist. auftraggeber, die ihren sitz im ausland haben, sind mit auftragserteilung grundsätzlich vor-auszahlungspflichtig. Maßgeblich für die einhaltung der fristen ist der eingang des Zahlbetrags beim Verlag. Zahlungen werden unter Verzicht des Zahlenden auf anderweitige bestimmungen „ soweit gesetzlich zulässig „ ausschließlich in der reihenfolge des § 366 ii bGb angerech-net. etwaige preisnachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nur nach der preisliste gewährt; eine generelle skontoeinräumung findet nicht statt. 14. bei überschreiten der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 13, bei nichtkaufleuten bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 14,5% sowie etwaige sonstige einziehungskosten aller art berechnet. dem kunden bleibt der nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. der Verlag kann bei Zahlungsverzug die wei-tere ausführung des laufenden auftrags bis zur bezahlung zurückstellen und für die restlichen anzeigen Vorauszahlung verlan-gen. bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der laufzeit eines anzeigenabschlusses, das erscheinen weiterer anzeigen ohne rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des betrags und vom ausgleich offen stehender rechnungsbeträge abhängig zu machen. agenturen, welche in eigenem namen, aber für dritte personen oder firmen anzeigen bestellen, treten ihre ansprüche jeder art gegen ihre Vertragspartner an den Verlag ab zur sicherung und in Höhe ihrer sämt-lichen jeweils bestehenden forderungen gegen die agentur. solange letztere ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nach-kommt, erfolgt keine benachrichtigung von den abtretungen. die agentur hat auf Verlangen des Verlages name und anschrift ihrer Vertragspartner mitzuteilen und letzteren die abtretung anzuzeigen. 15. der Verlag liefert mit der rechnung auf wunsch einen anzeigenbeleg. kann ein beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine stelle eine rechtsverbindliche bescheinigung des Verlags. 16. der Verlag ist bevollmächtigt, die für die anzeige erforderlichen druckunterlagen, zum beispiel entwürfe, Zeichnungen, lithos oder textübersetzungen, sowie für vom auftraggeber ansonsten gewünschte oder zu vertretende anforderungen für den auftraggeber auf dessen kosten zu

bestellen oder durchzuführen. dies gilt entsprechend auch für vom auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der ursprünglich vereinbarten ausführung. 17. die anlieferung der druckunterlagen einschließlich proof ist ausschließ-lich sache des auftraggebers und hat mindestens entsprechend unse-rer technischen bestimmungen (siehe abschnitt „druckunterlagen / digitale datenanlieferung“) zu erfol-gen. darüber hinausgehende arbeiten, zum beispiel für digitale wandlungen oder neukonfigurationen, werden dem auftraggeber zu einem stundensatz von 120 euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gesondert in rechnung gestellt. die Gewähr für die richtige datenübermittlung und die kosten eventu-ell noch herzustellender lithos übernimmt ansonsten der auftraggeber. die in Ziffer 16 und 17 aufgeführten leistungen sind grundsätzlich von jeglicher rabattierung ausgeschlossen. 18. erfüllungsort ist der sitz der kps Verlagsgesellschaft mbH (bremen). im Geschäftsverkehr mit kaufleuten, juristischen personen des öffentli-chen rechts oder öffentlich-rechtli-chen sondervermögen ist bei klagen Gerichtsstand ebenfalls bremen. ist der wohnsitz oder gewöhnliche aufenthalt des auftraggebers im Zeitpunkt der klageerhebung unbekannt oder hat der auftraggeber nach Vertragsschluss seinen wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der sitz der kps Verlagsgesellschaft mbH vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages: a) Jeder auftrag wird erst nach schriftlicher bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. seitens des auftraggebers gilt ein auftrag als rechtsverbindlich erteilt, wenn er schriftlich erfolgt ist. die Zusendung der druckunterlagen gemäß Ziffer 9 gilt als auftragserteilung in diesem sinne. b) die werbungsmittler und werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren angeboten, Verträgen und abrechnungen mit den werbungstreibenden an die Mediadaten des Verlages zu halten. die gewähr-te Mittlungsvergütung darf an die auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. c) preisänderungen (preisermäßigungen, Änderungen der

rabattstaffel, preiserhöhungen) gel-ten von dem tag des inkrafttretens der neuen Mediadaten an, auch für laufende abschlüsse. d) bei fernmündlich oder per e-Mail aufgegebenen bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die richtigkeit der wiedergabe. abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum anzeigenschluss bzw. rücktrittstermin dem Verlag vorliegen und bestätigt sein. für bereits gesetzte anzeigen werden keine abschläge gewährt. e) sind etwa-ige Mängel bei den druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim druckvorgang deutlich, so hat der auftraggeber bei verminder-ter druckqualität keine ansprüche, auch wenn ein proof vorlag. f) der auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die insertion zur Verfügung gestellten text oder bildunterlagen. dem auftraggeber obliegt es, dem Verlag von ansprüchen dritter freizustellen, die die-sen aus der ausführung des auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen können. der Verlag ist nicht verpflichtet, aufträge und anzeigen dar-aufhin zu prüfen, ob durch sie rechte dritter beeinträchtigt werden. g) bei betriebsstörungen oder in fällen höherer Gewalt, arbeitskampf, beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner rohstoff oder energieverknappung und dergleichen, sowohl im betrieb des Verlages oder in fremden betrieben, derer sich der Verlag zur erfüllung bedient „ besteht anspruch auf volle bezahlung der veröffentlichten anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere weise zugesicherten auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. h) die pflicht zur aufbewahrung von druckunterlagen endet drei Monate nach erscheinen der jeweiligen anzeige, sofern nicht ausdrück-lich eine andere Vereinbarung getroffen ist. i) die übersendung von mehr als zwei farbvorlagen, die nicht termingerech-te lieferung der druckunterlagen und der wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden druckwiedergabe kön-nen auswirkungen auf platzierung und druckqualität verursachen, die nicht zur reklamation berechtigen. der Verlag muss sich die berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. bremen 2012

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.07 allgemeine geschäftsbedingungen event. .mediadaten nr. 10 GültiG ab 01.01.2013