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Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen Exportbericht Jordanien Februar 2018

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Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen

Exportbericht Jordanien Februar 2018

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................... 4

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN .................................................................................. 5 Wirtschaftsdaten ............................................................................................................... 6 Jordanien Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten) ............................................ 6 Makroökonomische Daten ................................................................................................ 6 Bedeutende Wirtschaftssektoren ...................................................................................... 6 Arbeitsmarkt ...................................................................................................................... 7 Empfohlene Vertriebswege ............................................................................................... 8 Normen ............................................................................................................................. 9 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .................................................................. 9 Zahlungskonditionen ......................................................................................................... 9 Bank- und Finanzwesen.................................................................................................... 11 Verkehr, Transport, Logistik .............................................................................................. 11

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................ 11 STEUERN UND ZOLL ...................................................................................................... 12 Zoll und Außenhandelsregime .......................................................................................... 13

RECHTSINFORMATIONEN ............................................................................................. 16 Devisenrecht ..................................................................................................................... 17 Patent-, Marken- und Musterrecht ..................................................................................... 18 Lizenzvergabe .................................................................................................................. 18

EIGENTUM UND FORDERUNGEN .................................................................................. 18 Wechsel- und Scheckrecht ............................................................................................... 19 Vertretungsvergabe .......................................................................................................... 19 Arbeits- & Sozialrecht ....................................................................................................... 20 Schiedsgerichtsbarkeit ...................................................................................................... 20

BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ...................................................... 22

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ........................................................... 23 Einreisebestimmungen...................................................................................................... 23 Ergänzende Auskünfte ...................................................................................................... 26

WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................... 26

LINKS ............................................................................................................................... 29

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Staatsform Konstitutionelle, erbliche Monarchie

Offizieller Name: Haschemitisches Königreich Jordanien

Fläche 89.300 km², davon 7,8 % kultivierbar Bevölkerung

Ca. 9,53 Mio. Einwohner (2015), davon stammen ca. 2,9 Mio. aus dem Ausland.

Städte

Amman (Hauptstadt) ca. 4 Mio. Einwohner (mit Umgebung); Zarqa 1,5 Mio.; Irbid ca. 2 Mio.; Aqaba (Hafen) ca. 200.000.

Klima

Kontinentales Wüstenklima mit heißen, trockenen Sommern. Auf den Hochebenen im Winter teilweise Frost und manchmal Schneefälle. Niederschläge vornehmlich Dezember bis März.

Währung Jordanischer Dinar (JOD) = 100 Fils 1 EUR = 0,83833 JOD 1 JOD = 1,18511 EUR (Stand: 05.12.2017)

Historischer Überblick

1946 25.05.: Königreich Jordanien wird unabhängig 1948, 1956, 1967, 1973 Arabisch-Israelische Kriege 1994 26.10.: Friedensabkommen mit Israel 1999 7.2.: Thronbesteigung von König Abdullah II 2009 Ernennung von Prinz Hussein, dem Sohn von König

Abdullah II. als Kronprinz.

Bevölkerung

2,1 Mio. registrierte Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) und 150.000 irakische „Gäste“. Derzeit sind laut UNHCR 661.114 syrische Flüchtlinge im Land registriert. Schätzungen zufolge liegt die wirkliche Zahl jedoch über 1 Mio. Flüchtlingen. Laut Volkszählung 2015 leben 9,53 Mio. Menschen in Jordanien. Davon sind ca. 69,4 % (6,6 Mio.) Jordanier und 30,6% (2,9 Mio.) aus dem Ausland. Seit 1961 hat sich die Einwohnerzahl mehr als verzehnfacht. Die jährliche Bevölkerungszuwachsrate wurde 2015 mit 3,1% angegeben. Religionen: 92 % sunnitische Moslems, 6 % Christen, vorwiegend griechisch-orthodox. 2 % andere.

Landes- und Geschäftssprachen

Arabisch; Geschäftssprache: Englisch

Politisches System

Konstitutionelle Monarchie

Abkommen mit Deutschland

Investitionsförderungs- und –schutzabkommen (2010)

Kulturabkommen (1979)

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Doppelbesteuerungsabkommen in Verhandlung

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

UNO, Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Arabische Liga, Arab Cooperation Council (ACC), UNCTAD, WTO, Greater Arab Free Trade Area (GAFTA), "Carte orange", vereinheitlichte Autoversicherung für 14 arabische Länder. Freihandelsabkommen / bilaterale Handelsprotokolle

Freihandel mit der EU: Seit 01.05.2002 ist ein Assoziationsabkommen zwischen EU und Jordanien in Kraft. Eines der Hauptanliegen dieses Abkommens ist die Einrichtung einer Freihandelszone. Dieses Ziel wurde im Verlauf vieler Jahre schrittweise durch die beiderseitige graduelle Absenkung von Zolltarifen verfolgt. Seit 01.05.2014 ist dieser Prozess abgeschlossen und die Freihandelszone mit wenigen Ausnahmen eingerichtet. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Assoziationsabkommens im Sommer 2016 eine Vereinfachung für die Bestimmungen zu Ursprungsregeln jordanischer Produkte vereinbart. Diese Vereinfachung greift für jordanische Unternehmen in 18 Sonderwirtschaftszonen und für 52 Produktgruppen. Darüber hinaus ist die Vereinfachung an die Beschäftigung gewisser Quoten von syrischen Staatsbürgern geknüpft. Die Maßnahme soll Investitionen in Jordanien attraktiver machen, da sie lokalen Unternehmen einfacher erlaubt, Produkte herzustellen, die in den Genuss des zollfreien Exports in die EU kommen. Freihandel mit den USA: Durch das seit 2002 in Kraft befindliche Freihandelsabkommen mit den USA erhielt Jordanien auch zollfreien Zugang für seine Produkte auf dem US-Markt. Jordanien trat 1997 der Erklärung zur Errichtung einer „Greater Arab Free Trade Area“ (GAFTA) bei. Das Abkommen wurde 2005 vollständig umgesetzt. Ägypten, Marokko, Tunesien und Jordanien sind darüber hinaus im Rahmen des Agadir-Prozesses über die Errichtung einer Mediterranean Arab Free Trade Area mit gemeinsamen Ursprungsregeln verbunden. Ferner bestehen weitere Freihandelsabkommen mit Singapur (2004), Kanada (2009) und der Türkei (2009).

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN

Wirtschaftswachstum von 2,0% 2016 Durchschnittliche Inflation 2016: 0,8% Tourismuseinnahmen 2016: ca. US-Dollar 1,.87 Mrd.

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Wirtschaftsdaten

Jordanien Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)

Quelle: Economist Intelligence Unit (EIU) Quelle: Economist Inetelligence Unit (EIU)

Quelle: Economist Intelligence Unit (EIU) Makroökonomische Daten

2015 2016 2017

BIP Mrd. USD 37,6 38,7* 40,5*

BIP pro Kopf USD 5.505,7 5.554,0* 5.680,3*

Wachstumsrate BIP, real

% 2,4 2,1* 2,3*

Inflationsrate % -0,9 -0,8 2,3*

Arbeitslosenquote % 13,1 / /

Quelle: gtai, Wirtschaftsdaten kompakt Stand Juli 2017, *= Schätzungen

Bedeutende Wirtschaftssektoren

Phosphatabbau An drei Lagerstätten im südlichen Landesteil wird Phosphat abgebaut, das noch größtenteils im Rohzustand exportiert wird. Das Bestreben Jordaniens ist auf die lokale Weiterverarbeitung gerichtet, die in der Düngemittelfabrik in Aqaba und vor allem in Kooperation mit Indien, Japan und Finnland erfolgt.

6,0%

3,1%

1,7%

-1,6% 0,8%

2,7% 2,8%

3,1% 2,4% 2,0%

-2,0%

0,0%

2,0%

4,0%

6,0%

8,0%

2012 2013 2014 2015 2016

Inflationsrate BIP Wachstum real

12,9% 12,2% 12,6% 11,9% 13,1%

15,2%

0,0%

5,0%

10,0%

15,0%

20,0%

0,00

2,00

4,00

6,00

8,00

10,00

12,00

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Bevölkerung (Mio) Arbeitslosigkeit

8,0 7,9 7,9 8,4 7,8 7,5

16,8 18,4 19,6 20,4 18,2 17,0

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Gesamtexporte (Mrd USD)

Gesamtimporte (Mrd USD)

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Pottasche-Raffinierung Aus den im Wasser des Toten Meeres enthaltenen Mineralien wird Pottasche raffiniert und exportiert. Jordanien ist unter den größten Phosphat- und Pottasche-Produzenten weltweit. Indien ist größter Abnehmer dieser Produkte. Zementproduktion In drei Fabriken wird Zement für den lokalen Markt und Export produziert.

Pharmazeutische Industrie Jordanien ist der bedeutendste arabische Erzeuger von Medikamenten, die zu zwei Dritteln exportiert werden. Die Importe in diesem Bereich beliefen sich für 2013 auf 430 Mio. Euro.

Tourismus Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig des Landes, leidet jedoch derzeit unter dem starken Rückgang der nicht-arabischen Touristen. Diese machen den Großteil der Besucher von archäologischen Stätten wie Petra oder Jerash (im Norden) aus. Gerade diese Touristen geben im Rahmen ihres Aufenthaltes viel Geld aus. Im Jahr 2016 verzeichnete Jordanien einen deutlichen Anstieg ankommender Touristen um 33,5%. Insgesamt besuchten 6,4 Mio. Besucher das Land.

Gesundheitstourismus Jordanien hat sich trotz starken regionalen Wettbewerbs (Libanon, Ägypten, Türkei) zu einem regionalen medizinischen Zentrum für Patienten aus arabischen Ländern (vor allem Sudan, Irak, Jemen und Saudi Arabien) entwickelt. Vor allem OPs in den Bereichen Cardio, Onkologie sowie HNO werden durchgeführt. Der Beitrag dieses Sektors zum BIP wird auf ca. 4% geschätzt.

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)

Die Auslandsdirektinvestitionen fielen im Jahr 2016 um 4% auf 1,54 Mrd. JOD. Sie blieben damit hinter den Erwartungen zurück. Gründe für diese Entwicklung sind die weiterhin bestehenden Konflikte rund um Jordanien, aber auch erfolglose Versuche den Rahmen für Investitionen einfacher und attraktiver zu gestalten.

Verschuldung Jordanien hat seit längerer Zeit jährlich hohe Neuverschuldungen zu verzeichnen, welche die staatlichen Gesamtschulden besorgniserregend ansteigen ließen. Während sie im Jahr 2011 mit ca. 12 Mrd. JOD noch rund 57% des BIP betrug, erreichte die Bruttoverschuldung Ende April 2017 26,2 Mrd. JOD, ca. 94,0% des BIP. Die im Budget 2017 einkalkulierte Neuverschuldung wird diesen Trend weiter verschärfen. Arbeitsmarkt

In einem regionalen Kontext, ist das Ausbildungsniveau jordansicher Arbeitskräfte als gut zu bezeichnen. Jordanische Diplomingenieure werden gerne in der gesamten Region eingesetzt, bspw. in den Golfstaaten. Ein Manko ist die Diskrepanz zw. den Lehrinhalten und den Anforderungen der Industrie. Die Arbeitslosigkeit lag Ende 2016 bei ca. 15,8% (EIU), wobei die tatsächliche Zahl nach Meinung mancher Beobachter noch höher liegen könnte. In Jordanien ist ca. 68% der Bevölkerung unter 30 Jahre alt. Die Arbeitslosenrate für Männer zw. 15 und 25 liegt bei über 30%. Auch liegt die Frauenerwerbstätigenquote in Jordanien bei ca. 18,3%, was auch im regionalen Durchschnitt (MENA-Region) sehr niedrig ist. Der Influx an billigen Arbeitskräften aus Syrien erhöht den Druck auf dem Arbeitsmarkt. Es ist anzumerken, dass Jordanien über ca. 286.000 registrierte Gastarbeiter, v.a. aus Ägypten, Bangladesch, Sri Lanka, Indien und den Philippinen aufweist. Diese hohe Zahl steht in Zusammenhang mit der fehlenden Bereitschaft vieler Jordanier gewisse Tätigkeiten auszuüben.

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Ferner sind viele dieser Einwanderer Wanderarbeiter die oft in 6-Tage-Wochen für wenig Geld tätig sind. Zählt man weitere geschätzte 200.000 illegale Gastarbeiter dazu, sind ca. 35% der Erwerbstätigen im Land Gastarbeiter.

Arbeitskosten, Lohnniveau

Die Höhe des Arbeitsentgelts wird grundsätzlich im Arbeitsvertrag festgelegt. Der offizielle Mindestlohn wird vom Arbeitsministerium festgelegt und liegt seit 2017 für Jordanier bei 220 JOD (ca. 265 Euro) pro Monat, während der Mindestlohn für Nicht-Jordanier weiterhin bei 155 JOD (ca. 187 Euro) pro Monat liegt (Erlass von 16.11.2008). Die Durchschnittsmonatslöhne in Jordanien liegen laut einer Studie aus dem Jahr 2017 bei 450 JOD (ca. 542 Euro) für Frauen und 364 JOD (ca. 460 Euro) für Männer. Der Stundenlohn liegt je nach Sparte und Qualifikationen der Arbeiter zwischen durchschnittlich 1,49 JOD (ca. 1,80 Euro) und 3,12 JOD (ca. 3,76 Euro). Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, vorausgesetzt, dass wöchentlich 48 Stunden in maximal sechs Arbeitstagen nicht überschritten werden. Überstunden sind mit Einwilligung des Arbeitnehmers erlaubt. Jede Stunde muss zu 125% des normalen Stundenlohnes vergütet werden. An Wochenenden, religiösen oder offiziellen Feiertagen werden Überstunden zu 150% vergütet. Die Sozialversicherungsbeiträge lagen 2016 bei 13,75% für den Arbeitgeber und 7,25% für den Arbeitnehmer, sie sollen jedoch bis 2018 schrittweise auf 14,75% für den Arbeitgeber und 7,5% für den Arbeitnehmer erhöht werden. AUSSENHANDEL

2016 sind sowohl auf der Import- als auch auf der Exportseite starke Rückgänge zu verzeichnen. Die Importe gingen um 6,2% im Vergleich zum Vorjahr zurück. Jordanien importierte Waren im Wert von 17 Mrd. US-Dollar hauptsächlich aus Saudi-Arabien, China, USA, Deutschland, den VAE und aus Italien. Auf der Exportseite ist eine Einbuße von 4,7% auf 7,5 Mrd. US-Dollar im Vergleich zum vorherigen Jahr zu vermerken. Alles über den Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Jordanien. INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Empfohlene Vertriebswege

Über lokale Vertreter mit Sitz in Amman. Viele Unternehmen bearbeiten auch andere Länder der Region, insbesondere den Irak und Saudi-Arabien, von Amman aus.

Werbung

Es bieten sich Werbemöglichkeiten in Rundfunk, Fernsehen (2 öffentliche Sender, einer davon teilweise in arabischer und englischer Sprache, über 30 Privatsender) sowie in Printmedien an. Diese Medien stehen prinzipiell auch für ausländische Firmen zur Verfügung. Außerdem ist die Internetnutzungsrate in Jordanien sehr hoch, daher bietet sich auch Werbung über soziale Medien und andere Onlineportale an.

Wichtigste Zeitungen

Arabische Tageszeitungen - Al Ra‘i (Auflage: 80.000), Al-Ghad (50.000), Al-Dustour (4.000)

Englischsprachige Tageszeitung: Jordan Times (Auflage: 20.000); www.jordantimes.com

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Wichtigste Messen

Die Messelandschaft in Jordanien ist im internationalen und auch regionalen Vergleich schwach entwickelt. Die meisten Messen sind klein und nicht relevant für deutsche Unternehmen. Es gibt allerdings drei Messen die dennoch interessant sein könnten:

Sofex Jordan: Findet jedes zweite Jahr statt, nächstes Mal im Mai 2018, Informationen unter http://sofexjordan.com/

Jimex / Sonex: Die Industrie- bzw. Solarenergiemessen finden jährlich parallel, meist im Mai, statt, Informationen jeweils unter http://jordanfairs.com/index.php/buildprojects/jimex-2017/ http://jordanfairs.com/index.php/buildprojects/sonex-2017/

Horeca Jordan: Lebensmittelmesse die jährlich im Oktober stattfindet, Informationen unter: http://horeca-jordan.com/

Normen

Es werden die international üblichen Normen anerkannt. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26-01-0, Fax: +49(0)30-26-01-12-31, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen

Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch Risikoübergang, der regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll. Sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.

Zahlungskonditionen

Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv ist üblich. Kasse gegen Dokumente (CAD) oder auch Wechsel gegen Dokumente nur bei gut bekannten Firmen, mit denen bereits seit langem eine zufrieden stellende Geschäftsverbindung besteht. Am sichersten ist Lieferung gegen Vorauskasse. Wir empfehlen dabei 70% der Zahlung bei Auftragserteilung und die restlichen 30% vor Lieferung zu verlangen.

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Da Gerichtsverfahren in Jordanien langwierig sind und Sie keine einfachen Vollstreckungsmöglichkeiten selbst mit einem deutschen Vollstreckungstitel haben, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie ab Lieferung kein wirkliches Druckmittel für das Erhalten der Bezahlung haben. Das gilt genauso für performance bonds oder ähnliche Garantien. Wenn diese nicht so ausgestaltet sind, dass Sie die Summen automatisch bei Eintreten gewisser Bedingungen zurückbekommen, sind Sie vom Wohlwollen Ihres Partners abhängig. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte

Die AHK Ägypten besorgt auf Anfrage Bonitätsauskünfte für deutsche Unternehmen. Auskünfte sind zwar relativ preisgünstig, die Qualität der eingeholten Auskünfte entspricht aber nicht europäischem Standard. Derzeit wendet sich die Auskunftei noch direkt an das zu untersuchende Unternehmen und bittet um Informationen. Somit ist eine objektive Einschätzung nicht gegeben. Die jordanische Regierung arbeitet seit Längerem daran, eine wirkliche „credit agency“ ins Leben zu rufen. Diese soll im September 2016 ihre Tätigkeit aufnehmen. Der tatsächliche Start der Tätigkeit wurde aber immer wieder nach hinten verschoben. Die jordanische Regierung arbeitet seit Längerem daran, eine professionelle Auskunftei ins Leben zu rufen. Diese hat zwar offiziell 2016 ihre Arbeit aufgenommen, gibt aber nur wenigen institutionellen Kunden anonyme Auskünfte. Deutsche Unternehmen müssten, um eine Auskunft zu erhalten, ein Formular ausfüllen das die Bereitstellung von Informationen gegenüber der jordanischen Firma beantragt, deren Informationen preisgegeben werden sollen. Die Anfrage wird diesem Unternehmen geschickt. Nur nach Freigabe der Informationen durch das zu prüfende Unternehmen kann eine Auskunft erteilt werden. Forderungseintreibung

Es existieren keine eigentlichen lokalen Inkassobüros. Prozessführung vor lokalen Gerichten ist nur mit Hilfe eines jordanischen Rechtsanwaltes möglich und sollte wegen der langen Prozessdauer und hohen Kosten möglichst vermieden werden. Es ist meist ratsam, einen Vergleich anzustreben.

Preiserstellung

In Euro oder US-Dollar

FCA (free carrier....bestimmter Ort), oder

CPT (Carriage paid to.........bestimmter Ort), oder

CIP (carriage and insurance paid to...... bestimmter Ort) kann nur dann offeriert werden, wenn auch eine Versicherung in Jordanien eingedeckt wird. Üblicherweise wird, wenn in den Akkreditivbedingungen eine Transport-Versicherung vorgesehen ist, zusätzlich zur eigentlichen Versicherung in Jordanien eine Minimalversicherung abgeschlossen.

Wir empfehlen insbesondere bei Verwendung von Incoterms auf die Verwendung und den Inhalt der neuen Incoterms zu achten, beispielsweise auf den Unterschied zwischen den alten und neuen Klauseln FOB oder CIF.

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Bank- und Finanzwesen

Eine Liste von staatlichen und privaten Geschäftsbanken kann von der AHK Ägypten angefordert werden. Verkehr, Transport, Logistik

Güter werden in Jordanien fast ausschließlich auf der Straße transportiert. Das Land ist nicht sehr groß und kann von Aqaba im Süden bis nach Irbid im Norden in unter zehn Stunden durchquert werden.

Das Straßennetz ist allgemein in einem passablen Zustand, insbesondere die Hauptverkehrsadern wie der Weg vom Flughafen nach Amman oder der Desert Highway sind gut ausgebaut. Allerdings zeigen sich bei heiklen Wetterbedingungen auch Schwächen, wie beispielsweise bei Kombination von Niederschlag und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt die den allgemeinen Verkehr größtenteils darniederliegen lassen.

Der Hafen von Aqaba ist der einzige Meereszugang in Jordanien und hat daher sehr große Bedeutung für den Handel des Landes. Diese Bedeutung hat sich insbesondere durch den Krieg in Syrien erhöht, da der Landweg für den Gütertransport aus dem Norden des Landes (insb. Syrien und Türkei) seit April 2015 nicht mehr verwendet werden kann. Die Route über Aqaba oder den Hafen von Haifa in Israel sind wesentlich teurer und zeitaufwendiger als der ehemalige Weg über Syrien.

Auch die Schließung des Grenzüberganges zum Irak (Karameh/Tureibil) bedeutet den Wegfall des einzigen Grenzüberganges mit einem weiteren sehr wichtigen Handelspartner und einen starken Rückgang der Exporte von Jordanien in den Irak. Seit der Rückeroberung von Falludjah und der Region Anbar im Irak im Jahr 2016 durch die irakischen Streitkräfte (westlich von Bagdad in Richtung Jordanien), hofft man auf eine baldige Wiedereröffnung der Grenze. Letzte Meldungen (August 2017) deuten auf eine Öffnung in diesem Jahr hin. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

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STEUERN UND ZOLL

Unternehmensbesteuerung

Der in Jordanien erzielte Gewinn ist bei Unternehmen die im industriellen Sektor angesiedelt sind mit 14 % zu versteuern. Alle anderen juristischen Personen zahlen 20%. Für bestimmte Branchen, d.s. Finanzunternehmen, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, gilt ein erhöhter Satz von 24%. Für Banken gilt ein Satz von 35%.

Umsatzsteuer

Jordanien hat seit 2001 die Mehrwertsteuer in Verwendung. Derzeit gelten in Jordanien folgende Steuersätze: Normalsatz: 16 % Reduzierte Sätze von 0 bis 10% gelten für Bücher, Zeitungen, Lebensmittel, etc. Aqaba Special Economic Zone: 7 %

Withholding tax (Quellensteuer)

Es besteht die gesetzliche Regelung, dass auf nicht in Jordanien ansässige natürliche und juristische Personen eine Quellensteuer anwendbar ist, wenn eine solche Person Dienstleistungen in Jordanien verkauft und erbringt. Der jordanische Käufer muss in diesem Fall eine Quellensteuer von 10% einbehalten.

Diese Regelung scheint von einigen jordanischen Unternehmen nicht angewendet zu werden. Es empfiehlt sich daher vor dem Erbringen von Dienstleistungen in Jordanien stets, mit dem Käufer abzuklären ob dieser plant 10% Quellensteuer einzubehalten. Alternativ ist es am sichersten, erst nach Überweisen der vollen Bezahlung für die Tätigkeit die Dienstleistung erbringen.

Einkommenssteuer

Am 31.12.2014 wurde das neue Einkommenssteuergesetz, welches das Einkommen natürlicher Personen regelt, verabschiedet. Die Einkommenssteuerreform hatte zum Ziel, das Steueraufkommen zu erhöhen, um die Einnahmen des Staates in diesem Bereich anzuheben. Die Reform war eines der Ziele die der IWF 2012 im Rahmen des Stand-By Arrangement an die Auszahlung der Tranchen knüpfte. Leider konnte die Umsetzung dieser Reform den ehrgeizigen Zielen nicht entsprechen und ist nur unzureichend bzw. halbherzig erfolgt. Die geplanten zusätzlichen Einnahmen im Rahmen der Reform in Höhe von 1% des BIP konnten nicht generiert werden. Laut dem neuen Gesetz ist bei natürlichen Personen die Höhe des Grundfreibetrags abhängig vom Familienstand des Steuerpflichtigen. Grundsätzlich ist das Einkommen einer alleinstehenden steuerpflichtigen natürlichen Person gemäß Artikel 9 bis zu 12.000 JOD steuerfrei. Hat der Steuerpflichtige Familie (i.S.d. Artikel 2: Ehepartner, Kinder, Vorfahren und sonstige Verwandte bis zum zweiten Grad, insofern der Steuerpflichtige für sie sorgepflichtig ist), unabhängig von deren Zahl, ist eine Erweiterung des Grundfreibetrags um zusätzliche 12.000 JOD vorgesehen. Insgesamt kann für einen Steuerpflichtigen mit Familie somit ein Freibetrag von 24.000 JOD zusammenkommen. Außerdem sind Privatausgaben wie medizinische Behandlungskosten, Ausbildungskosten, Miete, Wohnbaudahrlehenszinsen und Kosten für technische Dienstleistungen, sowie Rechtsdienstleistungen zusätzlich bis zu einem Betrag von weiteren 4.000 freigestellt, wenn Belege, Rechnungen und Urkunden vorgelegt werden. Insgesamt kann der maximale Grundfreibetrag für eine natürliche Person damit 28.000 JOD betragen.

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Für natürliche Personen gilt ein progressiver Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen über dem Grundfreibetrag. Die ersten 10.000 steuerpflichtigen Dinar sind mit 7% besteuert, die nächsten 10.000 mit 14%, alles darüber wird mit 20% besteuert.

Der maximale Grundfreibetrag für eine natürliche Person liegt somit bei 28.000 JOD. Vor der Reform lag dieser bei maximal 24.000 JOD. Somit wurde der Steuerfreibetrag im Endeffekt erhöht. Wirklich neu ist nur, dass der Höchststeuersatz nun bei 20% liegt. Zoll und Außenhandelsregime

Der Großteil des jordanischen Außenhandels ist in den Händen von privaten Firmen. Ausnahme davon sind der Import von bestimmten Grundnahrungsmitteln sowie die allgemeine Versorgung von Armee und Teilen der staatlichen Verwaltung. Die Zölle für Konsum- und Luxusgüter sind grundsätzlich hoch, während Zollsätze für Rohstoffe und Investitionsgüter zum Zwecke der Förderung der Investitionstätigkeit niedrig angesetzt sind. Für Produkte aus dem EU-Raum kommt ein vergünstigtes Zollregime zur Anwendung.

Importbestimmungen

Im Zuge der Liberalisierung des Devisenregimes wurde das System der Importlizenzen prinzipiell abgeschafft. Für einige Produktgruppen wie beispielsweise bestimmte Agrarprodukte und andere Produkte (etwa Waffen und Munition) sind Importlizenzen nötig. Jordanische Importeure benötigen zwecks Erhalts der entsprechenden Zollbegünstigungen auch Importlizenzen für Länder, mit denen Jordanien bilaterale Freihandelsabkommen (Ägypten, Syrien, Libanon, Saudi-Arabien, Irak) abgeschlossen hat. Jeder Importeur erhält eine “Import-Card”, welche für einen bestimmten Einfuhrort (Grenzort) gültig ist. Diese “Import-Card” gilt für ein Jahr.

Das jordanische Importsystem kennt bis dato folgende Warenkategorien:

a) Waren, deren Einfuhr verboten ist Nach Unterzeichnung des Friedensabkommens mit Israel und mit Inkrafttreten des bilateralen Handels- und Transportabkommens wurde der bisherige Israel-Boykott obsolet. Die ursprünglichen Boykottgesetze wurden bereits 1995 außer Kraft gesetzt.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist daher die Einfuhr nur mehr für Güter verboten, die eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Listen entsprechender Produkte können von der AHK Ägypten angefordert werden.

b) Waren, deren Einfuhr beschränkt ist Für bestimmte Waren existieren Importbeschränkungen. Die Liste dieser Güter wird von Fall zu Fall abgeändert. Eine Liste mit diesen kontrollierten Gütern kann von der AHK Ägypten angefordert werden. Beispiele für solche Güter sind Reifen, Chemikalien, hochtechnologische Produkte, Erdöl und Erdölprodukte sowie medizinische Produkte. Dies ist keine abschließende Aufzählung, da die Listen regelmäßig geändert werden empfiehlt sich eine anlassfallbezogene Einzelprüfung.

c) Waren, deren Einfuhr nicht beschränkt ist

Zollbestimmungen

In Jordanien kommt seit 1994 das Harmonisierte Zollsystem (HS) zur Anwendung. Die allgemeinen Höchstzollsätze wurden graduell bis auf 30 % verringert, insgesamt kommen 6 Zollsätze zur Anwendung. Ausnahmen sind Tabak und Alkohol (beide über 200 %) sowie Kraftfahrzeuge.

Im Rahmen des EU-Assoziationsabkommens einigte man sich auf die Einrichtung einer Freihandelszone für den Außenhandel zwischen Jordanien und den EU-Mitgliedstaaten. Diese Freihandelszone ist seit 01.05.2014 voll wirksam. Wichtigste Voraussetzung für den Nachweis, dass die Güter aus der EU stammen, ist eine EUR.1 Bescheinigung.

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In den Anhängen des Assoziationsabkommens finden sich die Produktgruppen, die frei gehandelt werden müssen, sowie die wenigen Ausnahmen:

Die langen Listen in Annex III des Assoziationsabkommens geben jene Zolltarifnummern an, die seit 01.05.2014 jedenfalls zollfrei nach Jordanien geliefert werden dürfen.

Annex IV listet jene Zolltarifnummern auf, für die in einem eigenen Abkommen weitere Reduktionen von Zolltarifnummern vereinbart wurden.

Des Weiteren gibt es zahlreiche Sonderbestimmungen für landwirtschaftliche Produkte.

Die AHK Ägypten recherchiert für Sie bei Fragen zu einer konkreten Zolltarifnummer gerne nach genauen Informationen. Sie können alternativ auch folgende Datenbank der EU-Kommission verwenden um aktuell gültige Zollsätze zu finden: http://madb.europa.eu/madb/ Bis April 2015 wurde darüber hinaus von jordanischen Zollbehörden eine „Bearbeitungsgebühr“ von 1% des Warenwerts beim Import erhoben. Diese Gebühr wird mittlerweile nicht mehr geltend gemacht, da sie gegen das EU-Assoziationsabkommen und WTO-Regeln verstieß. Sollten jordanische Zollbehörden trotz allem weiterhin versuchen diese Bearbeitungsgebühr geltend zu machen, wenden Sie sich an die AHK Ägypten. Temporäre Einfuhrgenehmigungen müssen deutsche Firmen gemeinsam mit ihren jordanischen Partnern beantragen, da Jordanien nicht eines der 84 AT Carnet Länder ist. Für jordanische Exporte in die EU gibt es seit Herbst 2016 eine Vereinfachung der Regelungen zur Erlangung von Ursprungszeugnissen. Firmen, die in einer von 18 Sonderwirtschaftszonen angesiedelt sind und sich auf die Erzeugung von Gütern aus 52 Produktgruppen spezialisiert haben, kommen in den Genuss dieser Regelung. Bei einer Beschäftigung von 15% syrischen Angestellten in einem dieser Unternehmen in den ersten beiden Jahren der Wirksamkeit des neuen Abkommens, und 25% in der Zeit danach, ist es für Firmen die diese Kriterien erfüllen wesentlich einfacher Ursprungszeugnisse ausgestellt zu bekommen, mit deren Hilfe Produkte zollfrei in die EU exportiert werden können. Die Maßnahme soll Investitionen in Jordanien attraktiver machen.

Muster

Muster und Proben ohne Handelswert sind bis zu JOD 10 zollfrei. Muster mit Handelswert sind zollpflichtig. Ein Vormerkverfahren mit Stellung einer entsprechenden Zollgarantie bei der Einfuhr bleibt unbenommen.

Geschenke

Geschenksendungen sind bis zu einem Wert von JOD 10 zollfrei. Reisende können Waren im Wert von JOD 200 frei einführen, wenn diese nicht für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden, müssen diese jedoch verzollen.

Vorschriften für Versand per Post

Höchstgewicht: 20 kg 1 Internationale Paketkarte, 2 Zollinhaltserklärungen (Englisch oder Arabisch). Heimzustellungen werden nicht durchgeführt (es existieren keine Briefkästen), stattdessen kann man ein Postfach bei einer Postfiliale mieten und von dort Zustellungen abholen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnungen

Alle Packstücke, die nicht über Aqaba versandt werden, müssen den Vermerk “in Transit to Jordan” tragen. Ursprungsbezeichnung auf der Verpackung ist erforderlich und muss auch auf den Waren selbst vorhanden sein.

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Besondere Bestimmungen: Die Nutzung von Heu oder Stroh als Verpackungsmaterial ist nicht zugelassen, wenn in den Ursprungsländern Tierkrankheiten herrschen. Im Übrigen müssen für tierische Produkte Gesundheitszeugnisse beigebracht werden. Pharma-, Lebensmittel- und Futtermittelimporte Bei Milchpulver in Dosen, das als Babynahrung bestimmt ist, sind besondere Bestimmungen zu beachten. Besondere Etikettierungsvorschriften gelten für Nahrungsmittel im Allgemeinen. Bei Antibiotika und Nebenprodukten ist eine Analysebescheinigung in englischer und arabischer Sprache erforderlich, für Schädlingsbekämpfungsmittel in arabischer Sprache.

Außerdem gelten besondere Vorschriften, die die Bezeichnungen in arabischer Sprache betreffen. Produktions- und Ablaufdaten (sowie in manchen Fällen Temperaturangaben) sind anzugeben und müssen strikt eingehalten werden. Diese Vorschriften sind insbesondere bei Lieferungen von Lebensmitteln zu beachten. Deren Nichtbefolgung führt zur Zurückweisung der Sendung seitens der jordanischen Zoll- und Gesundheitsbehörden. Für Lebensmittelzusätze gelten allgemein die FAO-Bestimmungen. Derzeit ist die Verwendung bestimmter Lebensmittelfarben verboten – dies gilt auch für bestimmte Lebensmittelfarben, deren Verwendung in der EU erlaubt ist. Prinzipiell gilt der Codex Alimentarius (F.A.O.).

Die Einfuhr von Medikamenten ist nur nach Antragstellung beim Gesundheitsministerium und nach Zulassung unter Angabe von Preis und Zusammensetzung des Mittels und entsprechender Registrierung gestattet. Jeder Lieferung von Antibiotika und Nebenprodukten ist eine von der heimischen Gesundheitsbehörde und vom jordanischen Konsulat bestätigte Analysebescheinigung in englischer Sprache beizufügen.

Begleitpapiere

Eine Original-Handelsrechnung mit Vermerk des Ursprungslandes (Ursprungserklärung) die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zur Erlangung des EU-Präferenzzolls Anmerkung: Die Akzeptanz von digital signierten UZ (elektronisches Ursprungszeugnis) ist bei der jordanischen Zollbehörde nicht gewährleistet. Nach neuen gesetzlichen Bestrebungen wird die Annahme dieser elektronischen UZ zwar für die Zukunft angestrebt, die Regelungen in dieser Hinsicht sind aber noch nicht gültig. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt die AHK Ägypten dringend, Ursprungszeugnisse von der Landeskammer immer zusätzlich stempeln zu lassen. (Luft-) Frachtbrief (Airwaybill, Bill of Lading oder Waybill) im Original Packliste im Original 4-fach (nicht obligatorisch, aber empfehlenswert). Bei Lieferung in mehreren Containern werden für jeden Einzelcontainer separate Packlisten verlangt. Konnossemente

Diese bedürfen keiner Beglaubigung. Order-Konnossements mit Angabe einer Notify-Adresse sind zugelassen. Die Nationalität des Schiffes ist anzuführen. Das Dokument wird von der Schifffahrtslinie ausgestellt.

Im Frachtbrief soll in der Rubrik „Port of Shipment (Loading)“, unbedingt der Vermerk “From Germany via Port of ...” eingesetzt werden, da beim Export von Deutschland Ursprungs- und Exportland (Exporthafen) nicht identisch sein können.

Beglaubigung von Dokumenten

Die Handelsrechnung des deutschen Lieferanten muss von der zuständigen Landeskammer bestätigt werden. Eine konsularische Überbeglaubigung durch die jordanische Botschaft in Berlin

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ist seit Mai 2008 nicht mehr notwendig. Da der Importeur weitere Dokumentskopien im Original für bestimmte Zwecke benötigen kann, ist Abstimmung mit diesem unbedingt erforderlich.

Angaben auf Handelsrechnung

Derzeit genügt die Ausstellung eines Ursprungsvermerkes auf der von der deutschen Exportfirma auszustellenden und von der zuständigen Landeskammer zu bestätigenden Handelsrechnung. In diesem Fall schlagen die jordanischen Zollbehörden folgende Klausel vor: “We certify this invoice to be true and correct and in accordance with our books and that the goods are of German origin”. Anmerkung: Da die Angabe auch statistischen Zwecken dient, genügt die Angabe des Ursprunges “Europäische Union” nicht, sondern es hat das Ursprungsland konkret auf der Rechnung aufzuscheinen. Dies gilt auch für deutsche Handelsfirmen, die Drittlandswaren verkaufen. Folgende Angaben sind auf der Handelsrechnung verpflichtend: Name und Anschrift des Importeurs, Marke, Nummer, Anzahl, Art und Masse der Packstücke, genaue Warenbezeichnung, Ursprung der Ware, Brutto- und Nettogewichte, Verkaufswert.

Artenschutz

Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.

RECHTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik

Das jordanische Recht hat teils französische, teils angelsächsische Wurzeln. Prozesse sind im Allgemeinen sehr langwierig und kostspielig.

Es gibt kein Abkommen zur Vollstreckung gerichtlicher Urteile zwischen Deutschland und Jordanien. In Jordanien erwirkte Urteile bedürfen zur Umsetzung eines eigenen Exekutionsverfahrens, bei welchem alle Einreden aus dem Grundverfahren erneut vorgebracht werden können. Es sollte daher versucht werden, Streitfälle auf gütlichem Wege beizulegen oder im Vertrag Schiedsgerichtsbarkeit zu vereinbaren.

Jordanische Gesetze und Dekrete sind oft ungenau verfasst, mangelhaft übersetzt (im Streitfall gilt die arabische Version) und zum Teil auch widersprüchlich, sodass erst die Praxis Klarheit über bestimmte Vorgangsweisen schafft.

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Devisenrecht

Das jordanische Devisenrecht ist liberalisiert. Ausländischen Firmen und Staatsbürgern ist es erlaubt, Konten in Lokalwährung sowie Devisenkonten zu eröffnen. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist prinzipiell erlaubt. Rechtsschutz und Rechtsmittel

Gerichts- und Anwaltskosten

In einem zivilen Gerichtsverfahren gibt es grundsätzlich drei mögliche Instanzen. Für die Berechnung der Gerichtgebühren gelten jeweils folgende Sätze:

3 % des Streitwertes für die ersten JOD 10.000, 2 % für die zweiten JOD 10.000, und darüber 1 % vom Streitwert, der diese ersten 20.000 JOD übersteigt. Die Deckelung für die sich aus diesen Sätzen ergebenden Gerichtsgebühren liegt bei JOD 5000. Es gilt allerdings zu beachten, dass für einige besondere Verfahrensarten andere Sätze angewendet werden. Gerichtskosten sind von der betreibenden Partei im Voraus zu entrichten. Die gerichtlichen Rechtsanwaltskosten betragen bis zu 25 % des Streitwertes. Im Fall der gerichtlichen Verurteilung zum Ersatz gegnerischer Anwaltskosten sind diese mit maximal JOD 750 pro Instanz limitiert. Zwischen Anwalt und Klient wird zusätzlich ein Honorar vereinbart. Dieses beträgt in der Regel 5 bis 25 % des Streitwertes (bei sehr hohen Streitwerten auch weniger), wobei die Hälfte üblicherweise im Voraus zu bezahlen ist und der Restbetrag nur bei erfolgreichem Abschluss fällig wird. Es gilt zu beachten, dass laut den Standesvorschriften für jordanische Rechtsanwälte 25% des Streitwertes der Höchstbetrag ist, der von einem Rechtsanwalt verlangt werden darf. Der Beklagte hat im Falle eines Schuldspruches die Gerichtsgebühren in voller Höhe zu ersetzen, die gegnerischen Rechtsanwaltskosten nach entsprechendem Gerichtsbeschluss. Gewährleistung

Gesetzliche Grundlage für Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen ist nach jordanischem Recht das Zivilgesetzbuch. Grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, eine Ware frei von Rechts- und Sachmängeln zu liefern und dem Käufer das Eigentum an ihr zu verschaffen.

Gewährleistungsansprüche können vom Käufer geltend gemacht werden, wenn der Kaufgegenstand, wie bei entsprechenden Geschäften üblich, unverzüglich untersucht und ein etwaiger Mangel dem Verkäufer angezeigt wird. Andernfalls wird unterstellt, dass der Käufer den Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt ansieht. Handelt es sich um Mängel, die bei einer üblichen Überprüfung nicht entdeckt werden können, so ist eine unverzügliche Mitteilung an den Verkäufer nach Entdeckung des Mangels erforderlich. Maximale Frist zur Geltendmachung bei Sachmängeln sind üblicherweise sechs Monate. Erfolgt diese nicht, so wird unterstellt, dass die Kaufsache mit dem Mangel vorbehaltlos angenommen worden ist.

Im Falle von Schadensersatzleistungen sind diese prinzipiell vor Ablauf von drei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

Behandlung nicht abgenommener Waren

Innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft muss jede Ware verzollt werden, andernfalls wird sie in ein Zolllager überstellt, wo sie drei Monate verbleiben kann. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware öffentlich versteigert. Eine Rücksendung vor Ablauf der Dreimonatsfrist ist zulässig. Auf Antrag können Waren auch in ein Lager unter Zollverschluss überstellt werden oder bei Stellung einer entsprechenden Garantie durch den Lagerhalter in ein privates Lagerhaus.

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Lebensmittel müssen vor Ablauf der halben zulässigen Haltbarkeitsdauer in Jordanien verzollt werden. Patent-, Marken- und Musterrecht

Das jordanische Patentrecht ist durch das Patent Law 32/1999 und das Warenzeichenrecht durch das Trade Marks Law (Nr. 33/1952; Inkraftsetzung 1954, ergänzt 1999) geregelt. Patentanmeldungen und Registrierungen von Warenzeichen sollten unbedingt mittels Einschaltung eines jordanischen Patentanwaltes vorgenommen werden. Jordanien ist seit 1972 Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft. Anderen internationalen Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist Jordanien bisher nicht beigetreten. Der limitierte Rechtsschutz ist permanenter Diskussions- und Verhandlungsgegenstand zwischen Jordanien und internationalen Organisationen und ausländischen Firmen, insbesondere der Pharma- und der Software Branche. Im Assoziationsabkommen mit der EU hat sich Jordanien verpflichtet, sein Patentrecht zu adaptieren und zu verschärfen. Jordanien konnte jedoch aus politischen und wirtschaftlichen Gründen längere Übergangszeiten aushandeln. Lizenzvergabe

Lizenzabkommen können sowohl mit privaten jordanischen Firmen als auch mit staatlichen Unternehmen abgeschlossen werden. Der Lizenzgeber muss die Marke beim Wirtschaftsministerium sowie bei der Industrie- oder Handelskammer registrieren lassen. Danach kann der Lizenzvertrag mit Beglaubigung (siehe Handelsrechnung) versehen und vom Lizenznehmer registriert werden. Bei Abschluss beziehungsweise Kündigung eines Lizenzvertrages sollte in jedem Fall ein erfahrener Rechtsanwalt beigezogen werden.

EIGENTUM UND FORDERUNGEN

Eigentumsvorbehalt

Das jordanische Privatrecht kennt keine besondere dingliche Übereignung. Das Eigentum an einer Sache geht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des obligatorischen Kaufvertrages über, der Käufer wird Eigentümer, sobald es zwischen den Parteien zu einer Einigung über Kaufgegenstand und Preis gekommen ist.

Der Verkäufer kann sich das Eigentum an der verkauften Sache trotz Übergabe vorbehalten und die Übergabe des Eigentums an den Käufer an eine aufschiebende Bedingung knüpfen, wie zum Beispiel die volle Bezahlung des Kaufpreises.

Da keine Formvorschriften hinsichtlich der Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes bestehen, empfiehlt es sich, unbedingt eine notariell beglaubigte schriftliche Vereinbarung zu treffen. Durch eine derartige Eigentumsvorbehaltsvereinbarung ist es dem Käufer grundsätzlich nicht verwehrt, das Vorbehaltsgut vor Eintritt der aufschiebenden Bedingung weiterzuverkaufen.

Gegen den gutgläubigen Dritten hat der Vorbehaltsverkäufer keinen Herausgabeanspruch. Der Eigentumsvorbehalt ist auch keine Sicherung im Falle des Konkurses des Käufers, da Eigentumsvorbehalt nach jordanischem Konkursrecht kein Vorzugsrecht darstellt.

Bei Lieferungen nach Jordanien hat der Verkäufer eine wirkliche Sicherung nur dann, wenn er gegen bestätigtes unwiderrufliches Akkreditiv liefert.

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Wechsel- und Scheckrecht

Der Handel mit halbfertigen Waren und Rohstoffen wird häufig auf Basis sogenannter Sola-Wechsel (promissary notes) abgewickelt. Ansonsten sind Wechselgeschäfte in Jordanien eher nicht üblich.

Vertretungsvergabe

Das Vertretungsrecht ist im „Law of Commercial Agents and Brokers, Law Nr. 28/2001“ geregelt.

Die Vertretung ausländischer Firmen kann nur von Personen jordanischer Staatsangehörigkeit beziehungsweise von jordanischen Firmen ausgeübt werden. Der Vertreter muss seinen Wohnsitz in Jordanien haben oder zumindest dort über eine Büroniederlassung verfügen. Die Registrierung der Vertretung beim Wirtschaftsministerium ist zwingend vorgeschrieben.

Arten von Vertretern

Das Gesetz unterscheidet zwischen (Artikel 2): Principal: Produzent oder Hersteller, oder von beiden bestellter Verteiler, Exporteur oder Anbieter von Handelsdiensten, dessen Hauptquartier außerhalb Jordaniens liegt und der einen Handelsagenten in Jordanien beauftragt.

Commercial Agent (Handelsagent): (Jordanische) physische oder juristische Person, die durch den Prinzipal beauftragt wurde, als Agent oder Repräsentant oder Verteiler in Jordanien zu agieren, entweder auf Kommissionsbasis, gegen andere Entschädigung oder auf eigene Rechnung durch Verkauf der vom Prinzipal importierten Produkte.

Commercial Agency (Handelsagentur): Vertrag zwischen dem Prinzipal und dem Agenten, gemäß welchem sich der Agent verpflichtet, Produkte seines Prinzipals auf eigene Rechnung oder im Namen des Prinzipals entweder nach Jordanien zu importieren, zu verteilen, zu verkaufen oder anzubieten oder Handelsdienste durchzuführen.

Commercial Broker (Handelsmakler): (Jordanische) physische oder juristische Person, welche Handelsmakler-Aktivitäten zwischen zwei Parteien - von denen eine ein außerhalb Jordaniens registrierter Produzent, Verteiler oder Exporteur ist - mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses oder der Förderung dessen Zustandekommens gegen Entschädigung durchführt, ohne jedoch selbst Vertragspartei oder einer der beiden Parteien untergeordnet zu sein.

Commercial Brokerage (Handelsmaklergeschäft): Dienstleistung einer Person zwecks Abschlusses eines Vertrages zwischen zwei Parteien oder Aktivitäten und unterstützende Handlungen zur Förderung des Abschlusses von Geschäfts-Transaktionen zwischen zwei Parteien gegen Entschädigung ohne Übernahme der Verantwortung dafür. Registrar: Beamter des jordanischen Ministry of Industry and Trade, der die Aufgabe hat, die Registrierung von Commercial Agents, Commercial Brokers und Commercial Agencies und anderer relevanter Tätigkeiten durchzuführen.

Vertretungsvertrag

Vertretungsverträge unterliegen weitgehend der freien Vereinbarung durch die Vertragsparteien. Die Pflichten des Vertreters sollten exakt umschrieben und hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der Provision sowie der Kündigungsmöglichkeiten klare Vereinbarungen getroffen werden. Bei Kündigung eines befristeten Vertrages aus ungerechtfertigten Gründen vor Ablauf der vereinbarten Frist durch den Prinzipal hat der Vertreter einen Schadenersatzanspruch. Vom Abschluss unbefristeter oder langjähriger Vertretungsverträge ist daher grundsätzlich abzuraten. Die jordanische Rechtsprechung betrachtet auch befristete Vertretungsverträge, welche über ein Jahr hinaus verlängert werden, als unbefristet.

Bei Exklusivvertretungsverträgen gebührt dem Vertreter auch eine Provision für nicht von ihm angebahnte Geschäfte.

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Alle Streitigkeiten aus Vertretungsverträgen mit jordanischen Firmen können auf gerichtlicher Ebene nur vor jordanischen Gerichten ausgetragen werden. Ausnahmen bestehen im Fall von Schiedsgerichtsbarkeits-Vereinbarungen. Laut neuester jordanischer Rechtsprechung scheint sich aber auch hier ein Trend gegen ausländische Gerichtstandorte zu entwickeln. Die Vereinbarung eines materiellen ausländischen Rechtes, auf dem der Vertretungsvertrag basiert, ist jedoch prinzipiell zulässig und wird im konkreten Fall (sofern das Gericht zustimmt) der Entscheidung der jordanischen Gerichte zugrunde gelegt. Im Zusammenhang mit der Anwendung ausländischen Rechtes gilt eine Beschränkung der Zinshöhe von max. 9 % p.a. für Schadenersatzforderungen. In speziellen Fällen kann auch eine höhere Rate vereinbart werden.

Mustervertrag

Die AHK Ägypten informiert Sie gerne über Musterverträge und schickt diese bei Bedarf zu. Arbeits- & Sozialrecht

Bestimmungen für Montagearbeiten

Der jordanische Auftraggeber muss vor dem Antritt der Tätigkeit einer ausländischen Arbeitskraft einen Antrag auf eine „work permit“ in Jordanien stellen. Die Bearbeitung dieses Antrags ist in der Regel extrem langwierig und zeitintensiv. Die AHK Ägypten steht deutschen Unternehmen gerne bei konkreten Fragen zu dieser Thematik zur Verfügung.

Prozessrecht

Grundsätzlich ist zu empfehlen, Rechtsstreitigkeiten im deutsch-jordanischen Geschäftsverkehr möglichst außergerichtlich im Vergleich beizulegen. Zwischen Deutschland und Jordanien besteht kein bilateraler Vertrag über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen. Gesetzliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Jordanien ist das Gesetz Nr. 8/1952.

Dieses Gesetz gilt für Urteile außerjordanischer Gerichte auf Zahlung einer Geldsumme, Herausgabe einer beweglichen Sache oder Erstellung einer Abrechnung. Vor Vollstreckung eines ausländischen Urteils muss das erstinstanzliche jordanische Gericht eine Vollstreckbarkeitserklärung erteilen. Es muss daher ein separates Exekutionsverfahren in Jordanien geführt werden. Bei diesem steht dem Beklagten eine Reihe von Einwendungsmöglichkeiten zu.

Im Zuge der Mitgliedschaft Jordaniens zum New Yorker Übereinkommen ergibt sich auch aus diesem Titel die Möglichkeit zur Vollstreckung von gerichtlichen ausländischen Entscheidungen. Schiedsgerichtsbarkeit

Jordanien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.

Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:

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"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte:

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49 (0) 30 200 73 63 69, E-Mail: [email protected], Web: http://www.iccgermany.de/

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BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT

Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft, insbesondere den Kammern und Verbänden und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Einstieg in den Export

Go international

Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Innovationsgutscheine

Tipp! Das Förderprojekt „Export

Bavaria 3.0. – Go International unterstützt

mittelständische bayerische Unternehmen beim

Auslandsgeschäft mit seinem Drei-Stufen-Konzept:

1. Untersuchung der

Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eines

individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung

bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter

www.go-international.de

Alle Informationen über aktuelle und länder- und branchenspezifische

Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE

Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise, als auch während Ihres Aufenthalts im Ausland, steht Ihnen die AHK Ägypten mit ihrem Service zur Verfügung. Einreisebestimmungen

Ein für mindestens 6 weitere Monate gültiger Reisepass (im Hinblick auf Reisen in benachbarte arabische Länder sollte darauf geachtet werden, dass der Pass kein Israelvisum oder einen jordanischen Ausreisevermerk in Richtung Israel oder die Palästinensischen Autonomiegebiete enthält). Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht. Das Visum kann vor Antritt der Reise bei der Botschaft des Haschemitischen Königreiches Jordanien in Berlin eingeholt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der jordanischen Botschaft in Berlin. Deutsche Staatsbürger erhalten das jordanische Einreisevisum auch am Ankunftsflughafen in Amman (Queen Alia International Airport / Q.A.I.A.). Die Visagebühren betragen an der Grenzstation JOD 40 und sind in jordanischer Währung zu bezahlen. Am Flughafen sind nach einer Ankunft Wechselstuben und Bankomaten vor der Grenzstation zu finden. Mittlerweile kann an einigen Schaltern auch direkt mit Kreditkarte für das Visum gezahlt werden. Touristisch interessierte Besucher sollten sich außerdem den Jordanpass ansehen, der die Visagebühren sowie Eintritt in diverse touristische Attraktionen inkludiert: www.jordanpass.jo. Das Visum gilt für eine einmalige Ein- und Ausreise und berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat. Die nur bei der Ausreise am Landweg zu entrichtende Ausreisesteuer für Ausländer beträgt JOD 10 pro Person. Dos & Don’ts

Der persönliche Kontakt ist ausschlaggebend für einen Geschäftserfolg und regelmäßige Geschäftsreisen in das Land sind daher zweckmäßig. Geduld und Ausdauer sind bei Verhandlungen unbedingt erforderlich. Bei staatlichen Stellen sowie Unternehmen herrscht strenge Hierarchie. In Jordanien wird dem Preisaspekt der offerierten Ware besonderes Augenmerk geschenkt. Nur ein geringer Teil der Bevölkerung ist markenbewusst und kann sich das auch leisten. Werbung wird grundsätzlich über Tageszeitungen oder Fernsehen gemacht. Fax, Telefon und Email sind die Grundlagen der Kommunikation im Geschäftsleben. Der persönliche Kontakt beziehungsweise das Gespräch ist nach wie vor unerlässlich.

Der Islam durchsetzt die meisten Bereiche des Lebens der Bevölkerungsmehrheit. Das Fasten während des Ramadan – von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang - gehört zu den wesentlichen Glaubenspflichten eines Moslems. Das Rauchen, Trinken und Essen während des Ramadan ist zur Tageszeit nicht gestattet. Moscheen dürfen bei Besichtigungen nicht mit Schuhen betreten werden.

Ihr Partner vor Ort ist essentiell für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Seien Sie vorsichtig, wen Sie sich als Geschäftspartner aussuchen und wenden Sie für eine Überprüfung vorab genügend Zeit und Ressourcen auf. Bevor Sie einen Partnerschaftsvertrag unterzeichnen, sollten Sie jedenfalls eine solide Geschäftsbeziehung herstellen. Ganz wichtig ist auch eine gute Vertrauensbasis zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Seien Sie offen für Vorschläge und Empfehlungen. Passen Sie bei Übersetzungen vom Arabischen ins Englische auf und hinterfragen Sie diese immer zur Sicherheit nochmal. Da die offizielle Sprache des Landes Arabisch ist, könnte ein Großteil der englischsprachigen Informationen auf Websites relativ alt und überholt sein.

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Jordanier sind sehr gastfreundlich und herzlich. Häufig wird man zum Essen, Veranstaltungen oder nach Hause eingeladen. Auch bei jeder Art von Problemen wird Hilfe angeboten. Dies sollte allerdings eher als Zeichen der Höflichkeit und Gastfreundschaft gesehen werden und sollte im Zweifel zunächst höflich abgelehnt und erst nach Wiederholung angenommen werden. Anreise

Der Flughafen Amman (Queen Alia International Airport Q.A.I.A.) wird von den wichtigen internationalen Fluglinien angeflogen. Geschäftszeiten

Behörden: Sonntag bis Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr Banken: 9.00 - 15.30 Uhr (Geldwechsel: 9.00 – 14.30 Uhr).

Privatfirmen: Im privaten Sektor folgen die meisten Firmen einer 48-Stunden Woche. Tätigkeit Sa - Do von 8.30 - 13.30 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr. Freitags geschlossen, wobei manche christliche Firmen den Sonntag als Ruhetag einhalten. Es gibt keine einheitlich vorgeschriebenen Geschäftszeiten. Im Zuge der Einführung des Zweitagewochenendes stellen viele Firmen auf eine 5- Tage Arbeitswoche um. Während des Ramadan (Fastenmonat) nur eingeschränkte Arbeitszeit bei Behörden, Banken und Firmen (9.30 - 14.00 Uhr). Firmen treffen manchmal eine separate Regelung. Notrufe

Allgemeine Notfallnummer 911 Strom

220 V / 50 Hz Maße und Gewichte

Metrisches System Trinkgeld

5 - 10 % im Restaurant, JD 1-2 für Gepäckträger, Zimmerreinigung, Parkwächter Post- und Telefongebühren

Postlaufzeit von und nach Deutschland: drei bis sieben Tage. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag

etwa JOD 100 bis 150

Zeitverschiebung

Die Zeitverschiebung zu Deutschland beträgt eine Stunde (MEZ+1h). Die Umstellung auf Sommer- bzw. Winterzeit erfolgt üblicherweise am letzten März- bzw. Oktoberwochenende (in der Nacht von Donnerstag auf Freitag). Da die Umstellung auf Sommer- bzw. Winterzeit in Deutschland oft ein wenig versetzt stattfindet, kommt es rund um diese Umstellung meist kurzfristig zu einer Zeitverschiebung von zwei Stunden. Lokale Verkehrsmittel

Für den ausländischen Besucher kommt praktischerweise außer einem Leihwagen nur das Taxi in Frage. Alle Taxis haben über einen Taxameter zu verfügen, der vom Fahrer von Gesetzes wegen einzuschalten ist. Für kürzere Strecken innerhalb der Stadt belaufen sich die Taxispesen auf rund

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JOD 1. Es bestehen gut ausgebaute Straßenverbindungen von Amman nach Aqaba und nach Damaskus. Taxi: Flughafen-Zentrum etwa JOD 25

Tagesgebühr für einen Leihwagen (Mittelklasse, etwa 1.500 ccm): etwa JOD 35 bis 45. Kfz-Bestimmungen

Mit einem deutschen Führerschein kann ein Mietauto (grünes Kennzeichen) angemietet werden. Ein Internationaler Führerschein ist allerdings empfehlenswert.

Bei Einreise mit einem Fahrzeug ist dieses an der Grenze im Vormerkverkehr zu verzollen und es hat eine Versicherung an der Grenze abgeschlossen zu werden. Mit einem deutschen Führerschein kann kurzfristig mit dem eigenen Fahrzeug gefahren werden.

Im Güterverkehr gelten in Jordanien die Bestimmungen des internationalen Carnet-Systems. Devisenvorschriften

Der jordanische Dinar ist frei konvertierbar und es gibt keine Restriktionen bezüglich Import und Export jordanischer Währung als auch ausländischer Währungen. Bei Auslandstransfers erfolgt im Bankweg eine Meldung an die jordanische Zentralbank.

Am vorteilhaftesten erweist sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in Banknoten, um vor Ort zu wechseln. Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden (größere Hotels, größere Geschäfte, Mietwagenfirmen), werden jedoch nicht überall akzeptiert. Bankomaten, meist in Amman, können problemlos mit deutscher Bankomatkarten benutzt werden. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)

Wie im internationalen Reiseverkehr üblich, können persönliche Effekten und Gegenstände (Fotokamera, Filmkamera, Laptop) sowie 200 Zigaretten und 1 l Alkohol zollfrei eingeführt werden. Für jeden weiteren Liter an alkoholischen Getränken ist eine Gebühr von 2,910 JOD zu entrichten, bis zu einem Maximum von 4 Litern. Impfungen

Derzeit sind keine Impfungen zwingend vorgeschrieben. Impfungen gegen Hepatitis A+B, Typhus, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten sowie Polio sind empfohlen. Bei Langzeitaufenthalten empfiehlt sich Cholera (Schluckimpfung) und Tollwut. Ausländer mit Wohnsitz in Jordanien müssen sich bei Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsgenehmigung nach 14 Tagen Aufenthalt einem AIDS-Test unterziehen. Sonstiges Wissenswertes

Telefon-Vorwahlen innerhalb Jordaniens: Amman: 06 ...., Aqaba/Petra: 03 ...., Mobiltelefone: 07… Die Ländervorwahl von Jordanien ist +962, die 0 der Ortsvorwahl entfällt dann. Angenehmste Reisezeit, Kleidung März bis Juni, September bis November; leichte Sommerkleidung von Mai bis Oktober, sonst Übergangskleidung.

Reiseapotheke Reiseapotheke nicht vergessen!

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(allerdings ist eine Vielzahl von Medikamenten lokal erhältlich)

Eine Liste nützlicher Websites in Jordanien ist im Internet abrufbar. Ergänzende Auskünfte

Ergänzende Auskünfte zu Jordanien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder" abrufbar. WICHTIGE ADRESSEN

Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer FÜR JORDANIEN ZUSTÄNDIGE AUSLANDSHANDELSKAMMER 21, Soliman Abaza st. Off Jamet El Dowal El Arabia St. Mohandessin Cairo, Egypt

T +202 3 336 8183

F +202 3 336 8786 E [email protected] W http://www.ahkmena.com/de

Botschaft Der Bundesrepublik Deutschland Benghasi Street 25, Jabal Amman T + 962 6 5901170 F + 962 6 5901282 E [email protected] W http://www.amman.diplo.de/Vertretung/amman/de/Startseite.html Botschaft von Jordanien Heerstraße 201 13595 Berlin T +49 30 36 99 600 T +49 30 36 99 50 41 (Visa) F +49 30 36 99 60 11 E [email protected] W http://www.jordanembassy.de/ Österreichische Botschaft Austrian Embassy Mithqal Al-Fayez Street No. 36 Jabal Amman, between 3rd and 4th Circle, opp. Zahran Post office Austrian Embassy P.O. Box 830795 Amman 11183 / Jordan T +962 6 460 1101 F +962 6 461 2725 E [email protected] W https://www.bmeia.gv.at/botschaft/amman.html

Schweizer Botschaft 19, Ibrahim Ayoub Street Jabal Amman, 4th Circle, Near Salah Eldin Mosque, Jordan T + 962 6 593 14 16 F + 962 6 593 06 85 E [email protected] W http://www.eda.admin.ch/amman

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Lokale Reisebüros Diese befinden sich in größeren Hotels. Dort können auch Autos gemietet werden. Hotels

Sheraton P.O.Box 840064 Amman 11184 T +962 6 593 4111 F +962 6 593 4222 E [email protected] W http://www.sheratonammanalnabil.com/ Grand Hyatt Amman P.O. Box 831159 Amman 11183 T +962 6 465 1234 F +962 6 465 1634 E [email protected] W www.amman.grand.hyatt.com Le Royal Hotels & Resorts Amman P.O.Box 52 Amman 11195 T +962 6 460 3000 F +962 6 460 3002 E [email protected] W http://www.leroyalamman.com Kempinski Hotel Aqaba P.O.Box 1441 Aqaba 77110 T +962 3 2090888 F +962 3 2090800 E [email protected] W http://www.kempinski.com/de/aqaba/hotel-aqaba/welcome/ Mövenpick Aqaba Kings Boulevard P.O.Box 678 Aqaba 77110 T +962 3 2034020 F +962 3 2034004 E [email protected] W http://www.moevenpick-hotels.com/en/middle-east/jordan/aqaba/resort-

aqaba/overview/

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Intercontinental Hotel Aqaba P.O.Box 2311 Aqaba 77110 T +962 3 2092222 F +962 3 2093318 E [email protected] W http://www.ihg.com/intercontinental/hotels/gb/en/aqaba/aqjha/hoteldetail/ Ärztinnen und Ärzte Allgemeinarzt Dr.Sami Khurma (Internist, spricht Deutsch) Insurance Building B, Jabal Amman 3rd Circle P.O.B. 9074 , Amman T +962 6 4642229, +962 6 4646440 (Klinik), Handy +962 6 795570050 E [email protected]

Krankenhäuser Al-Khalidi Hospital Jabal Amman P.O.Box 5355 Amman 11183 T +962 6 464 4281 F +962 6 461 6801 E [email protected] W http://khmc.jo/english/ Arab Center for Health and Special Surgery (5th Circle) P.O.Box 3128 Amman 11181 T +962 6 592 1199 F +962 6 592 1228 E [email protected] Amman Surgical Hospital, 3rd Circle P.O.Box 815447 Amman 11180 T +962 6 464 1261 F +962 6 464 1260 E [email protected] Specialty Hospital POB 930186 Amman 11193 T +962 6 5001111 F +962 6 5697425 E [email protected] W http://www.specialty-hospital.com/en

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Jordan Hospital Medical Center (4th Circle) P.O.Box 520248 Amman 11152 T +962 6 5608080, 5608030 F +962 6 560 7575 E [email protected] W http://jordan-hospital.com/

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Ausschreibungen:

Government Tender Department (GTD)

http://gtd.gov.jo/

Jordanpass http://www.jordanpass.jo/