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Exposé zum Dissertationsvorhaben Finanzinstrument – Schuldscheindarlehen, dessen zivil- und aufsichtsrechtliche Auseinandersetzung in Konnexität mit der Blockchain-Technologie Angestrebter akademischer Grad Doctor iuris (Dr.iur.) Verfasser: Mag. Shivam Subhash Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher Wien, im Februar 2019 Studienrichtung: Doktorat der Rechtswissenschaften Studienkennzahl: A 783 101

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Exposé

zum Dissertationsvorhaben Finanzinstrument – Schuldscheindarlehen, dessen zivil- und aufsichtsrechtliche

Auseinandersetzung in Konnexität mit der Blockchain-Technologie

Angestrebter akademischer Grad

Doctor iuris (Dr.iur.)

Verfasser:

Mag. Shivam Subhash

Betreuer:

Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher

Wien, im Februar 2019 Studienrichtung: Doktorat der Rechtswissenschaften Studienkennzahl: A 783 101

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Finanzinstrument – Schuldscheindarlehen in Konnexität mit der Blockchain-Technologie Shivam Subhash

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Dissertationsgebiete: Zivil- unternehmen und öffentliches Recht

Inhaltsverzeichnis

1. Darstellung des Dissertationsvorhabens..................................................................... 4

1.1. Einführung in das Thema ........................................................................................ 4

2. Finanzinstrumente in Konnexität mit der Blockchain-Technologie .............................. 5

3. Forschungsgegenstand und Aufbau ............................................................................ 6

3.1. Schuldschein – ein Wertpapier? ............................................................................. 8

3.2. Finanzkontrakte via Blockchain .............................................................................. 9

4. Forschungsbedarf – neue Tendenzen ......................................................................... 9

4.1. Sachenrechtliche Grundsätze im Wertpapier .......................................................... 9

4.2. Gänzliches Ersetzen von Urkunden ....................................................................... 10

5. Relevante Literatur und Gesetze .............................................................................. 11

5.1. Das allgemeine Zivilrecht ..................................................................................... 11

5.2. Gebührenrecht und Datenschutz .......................................................................... 12

5.3. Ausarbeitung des Forschungsbedarfs ................................................................... 12

6. Vorläufiges Inhaltsverzeichnis .................................................................................. 13

7. Zeitplan ................................................................................................................... 15

8. Vorläufiges Literaturverzeichnis ............................................................................... 16

8.1. Literaturverzeichnis ............................................................................................. 16

8.2. Lehrbücher und Kommentare ............................................................................... 16

8.3. Beiträge, Aufsätze ................................................................................................ 17

8.4. Gesetzesbestimmungen, Internetseiten und Pressemitteilungen .......................... 18

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1. Darstellung des Dissertationsvorhabens

1.1. Einführung in das Thema Finanzinstrumente, auch Finanzkontrakte oder Finanztitel genannt sind essentielle Bestandteile des Finanzmarktes. Sie bieten je nach Ausgestaltung und Einsatz den Akteuren am Finanzmarkt unterschiedliche Möglichkeiten. Mein Dissertationsvorhaben beschränkt sich auf ein spezifisches Finanzinstrument, nämlich das Schuldscheindarlehen im Rahmen seiner Funktion zur allgemeinen Finanzierung von Unternehmen oder von ausgewählten Projekten. Aus vielfältigen Gründen erlebte das Finanzinstrument des Schuldscheindarlehens gerade in der Zeit der Finanzkrise 2008 eine rasante Entwicklung. Dieses Finanzinstrument, mit dem sich meine Dissertation auseinandersetzt, existiert zwar seit geraumer Zeit, hat sich jedoch unter den Finanzinstrumenten eine besondere Position geschaffen, das den Unternehmen eine Alternativmöglichkeit zur Finanzierung anbietet, die einfach und individualisiert gestaltbar ist. Es handelt sich hierbei um ein deutsches Finanzprodukt – das sog. Schuldscheindarlehen1. Das Schuldscheindarlehen weist eine interessante Entwicklung vor, wodurch es sich gegenüber anderen gängigen Instrumenten am Finanzmarkt herauskristallisiert hat. Seinen Höhepunkt erreichte das Schuldscheindarlehen als die zwei Großbanken, nämlich einerseits die LBBW2 in Deutschland und die Erste Group3 in Österreich andererseits bei ihrem Pilotenprojekt hinsichtlich der Anbietung eines Finanzinstruments via Blockchain-Technologie sich für das Schuldscheindarlehen entschieden. Dass, die Wahl nach reichlicher Überlegung und Recherche auf das Schuldscheindarlehen fiel, hat einerseits mit der vertragsrechtlichen Konzeption des Schuldscheindarlehens4, andererseits mit dessen wertpapierrechtlichen Einordnung5 und seiner finanzmarktrechtlichen Aufsicht zu tun.

1 Vgl. Nick Dimler/Joachim Peter/Boris Karcher (Hrsg.), Unternehmensfinanzierung im Mittelstand, Verlag Springer Gabler 2018, S. 89. 2 Vgl. https://www.lbbw.de/artikelseite/banking-erleben/blockchain-pilotprojekt-daimler-lbbw_661e61yw9_d.html. 3 Vgl. Presseaussendung, Erste Group und ASFINAG bringen die erste in Europa zur Gänze auf

Blockchain basierende Kapitalmarktemission erfolgreich auf den Markt vom 23.10.2018. 4 Vgl. Habersack/Mülbert/Schlitt, Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt, S. Rz 23; Nord/LB Fixed Income Research, Das deutsche Schuldscheindarlehen (18.03.2016 Fixed Income Special) S. 4. 5 Vgl. Fabian Kracht, High Yield Bonds als Ergänzung zum traditionellen Bankkredit, S. 94 (Schuldscheindarlehen können nur durch Abtretung übertragen werden. Ein börsenmäßiger Handel ist nicht möglich. Vgl. Hölscher (2001), S. 1379; Michael Schachtner (Hrsg.), Accounting und Unternehmensfinanzierung (Verlag Gabler Edition Wissenschaft 2009), S. 56; Vgl. Zapotocky in Obst/Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen40, S. 1082.

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2. Finanzinstrumente in Konnexität mit der Blockchain-Technologie Die Blockchain-Technologie6 stellt laut diverser Medienberichte und einiger Expertenmeinungen die neue digitale Revolution dar7. Viele vergleichen sie gar mit der Erfindung des Internets8. Ob sich die Technologie bloß als Hype herausstellen sollte oder doch in den kommenden Jahren eine wesentliche Bedeutung, speziell am Finanzmarkt erlangt, wird wohl abzuwarten sein. Eines ist klar – die Blockchain-Technologie kann aufgrund ihrer potenziellen Einsetzung in den verschiedensten Sektoren nicht ignoriert werden. Dies gilt für die Finanzbranche, für das Gesundheitswesen, aber auch im staatlichen Verwaltungsapparat. Grundsätzlich zeichnet sich die Blockchain-Technologie durch ihr dezentrales System, ihrer Transparenz und der Unveränderbarkeit aus. Nun was ist denn genau die Blockchain-Technologie? „Die Blockchain ist eine dezentrale Datenbankstruktur bzw. ein digitales Register, das Transaktionen transparent verzeichnet. Sie dient als Grundlage vieler digitaler Währungen. Die besonderen Charakteristika der Blockchain-Technologie sind Dezentralität, Unveränderlichkeit und Transparenz. Häufig wird mit Blick auf die Dezentralität der Blockchain auch von Distributed Ledger Technology gesprochen“9. Hierbei ist zwischen einer öffentlichen und einer privaten Blockchain zu unterscheiden. Bei der sog. privat Blockchain hat nur der im Voraus bestimmte Teilnehmerkreis einen Zugriff auf die Blockchain und kann nur von diesem aktualisiert werden10. Deshalb ist bei der privat Blockchain die Dezentralität ein wenig eingeschränkt, da hierbei noch einzelne Funktionen für eine zentrale Instanz repräsentativer Intermediäre vorgesehen sind. Die öffentliche Blockchain kennt gar keinen Dritteinfluss mehr. Meine wissenschaftliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Blockchain wird sich mit deren Einsetzung in der Finanzbranche beschränken. Insbesondere wird das Angebot diverser Finanzinstrumente mittels Online-Plattformen unter Anwendung der Blockchain-Technologie erforscht. Der Einsatz der Blockchain in der Finanzwelt wird einerseits von den klassischen Finanz- bzw. Kreditinstituten forciert, andererseits auch von den sog. FinTechs. Im Mittelpunkt aller Finanzdienstleistungen steht das Vertrauen des Kunden in das jeweilige Institut oder in der Zukunft in der jeweiligen Technologie. Das Vertrauen in einem Institut wird einerseits durch die staatliche Akkreditierung

6 Vgl. Shiping Chen Harry Wang Liang-Jie Zhang (Hrsg.), Blockchain – ICBC 2018, Verlag

Springer International, S. 75. 7 Vgl. https://www.telekom.com/en/company/management-unplugged/francois-fleutiaux/details/blockchain-the-digital-revolution-is-disrupting-itself-527030 (Stand 23.01.2018). 8 Vgl. https://hackernoon.com/blockchain-a-digital-revolution-7febf6677718 (Stand 20.02.2019). 9 Vgl. https://blockchainwelt.de/blockchain-was-ist-das/ (Stand 09.09.2018). 10 Vgl. Daniel Burgwinkel (Hrsg.) in Blockchain Technology: Einführung für Business- und IT Manager - Blockchaintechnologie und deren Funktionsweise verstehen (Verlag De Gruyter Oldenbourg), Punkt 2.3.

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verstärkt, in dem die Banken eine Lizenz in Form einer Konzession erwerben können und aber auch dadurch, dass sie sich am Markt durch ihren Namen platziert haben11. Mittels der Blockchain-Technologie könnte dieses Vertrauen in der Zukunft auch seitens anderer Unternehmen, wie von FinTechs oder diverse Finanzinstitute gewährleistet werden. In Zukunft könnte die Blockchain Technologie diese Art von Vertrauen zwischen Kunden und Unternehmen aufbauen. Sollte der Kunde das Blockchain Netzwerk als vertrauenswürdig anerkennen, bräuchte es keine Dienste von zentralisierten Banken und Versicherungen, die gegen eine Gebühr sozusagen „Vertrauen verkaufen“ und z.B. eine Zahlung abwickeln12. Daher bietet die neue Technologie im Rahmen klassischer Bankleistungen, aber auch für den Kapital- bzw. Geldmarkt verschiedene Alternativen an. Der Finanzmarkt hat durch die Anwendung der Blockchain-Technologie enorme Energie für neue und innovative Blockchain-Geschäftsmodelle geschaffen, die ein fundamentales Umdenken der Finanzindustrie notwendig machen. Keinesfalls zu unterschätzen ist das Sicherheitsgefühl, das die Blockchain durch ihre Unveränderbarkeit, Transparenz und der Dezentralität anbietet. Dies ist auch eines der wesentlichen Gründe gewesen, wieso die Erste Group als das erste Unternehmen in Europa eine zur Gänze papierlosen Schulscheindarlehenstransaktion via Blockchain über von ihr angebotenen Online-Plattformen angeboten hat. Die Darstellung der technischen Seite der Blockchain bzw. deren Funktionsweise wird so gering wie möglich gehalten, aber es kann nicht zur Gänze davon abgesehen werden, da für das Verständnis der Integration der Blockchain-Technologie in der Finanzbrache das Basiswissen hinsichtlich der Funktionsweise einer Blockchain voraussetzt. Nichtdestotrotz ist das Hauptmerkmal meiner Dissertation die Erarbeitung des Schuldscheindarlehens und in weiterer Folge deren rechtlicher Rahmen durch die Einsetzung der Blockchain-Technologie. Es herrschen jedoch bis lang kaum harmonisierte Rahmenregulierungen oder regulatorische Standards zur Einsetzung der Blockchain-Technologie. Der österreichische Finanzminister hat einen FinTech-Beirat bestellt, der Vorschläge im Rahmen der Digitalisierung im Finanzdienstleistungssektor machen soll. Das ist die erste Initiative, die in Österreich zur Schaffung von klaren Regelungen in Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie im Finanzbereich verhelfen soll.

3. Forschungsgegenstand und Aufbau

Wie bereits dargestellt ist das Schuldscheindarlehen ein deutsches Finanzinstrument. Selbst in den anderen deutschsprachigen Ländern, aber auch in Polen, Ungarn oder der Tschechischen Republik, wird beim Abschluss eines Schuldscheindarlehnsvertrages das 11 Vgl. Martin Ploom in Blockchain Technology: Einführung für Business- und IT Manager – Blockchainbasierte Geschäftsmodelle in der Finanzkrise, Punkt 1.1. 12 Vgl. Martin Ploom in in Blockchain Technology: Einführung für Business- und IT Manager – Blockchainbasierte Geschäftsmodelle in der Finanzkrise, Punkt 1.1.

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deutsche Recht vereinbart. In meiner Dissertation möchte ich daher das deutsches Finanzinstrument Schuldscheindarlehen zur Gänze nach dem bestehenden österreichischen i) Zivil- ii) Wertpapier- und iii) Aufsichtsrecht erforschen. So lautet die

1. Forschungsfrage: Wie ist das Finanzinstrument - Schuldscheindarlehen in das aktuelle österreichische Zivil-, Wertpapier- und Aufsichtsrecht einzuordnen?

Es sollen primär die wesentlichen Bestandteile eines SSD-Vertrages hinsichtlich dessen Aufbau und der inhaltlichen Gestaltung dargestellt werden. Weiters werden besonderen Eigenschaften im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten hervorgehoben, sowohl aus dem finanzwirtschaftlichem als von einem rechtlichen Standpunkt. In folgenden Kapiteln wird das Finanzinstrument nach österreichischem Recht umfassend besprochen. Das Ziel ist, das Schuldscheindarlehen in all seinen rechtlichen Facetten zu bearbeiten, um am Ende das österreichische Recht in einem Schuldscheindarlehensvertrag vereinbaren zu können. Dies umfasst die Beantwortung von grundlegender Fragen, wie die vertragsrechtliche Einordnung, gebührenrechtliche Fragestellungen, das Kollisionsrecht, die datenschutzrechtlichen Fragestellungen insb. DSGVO, aber auch die Erörterung des eigentlichen „Schuldscheins“. Hinsichtlich seiner aufsichtsrechtlichen Ausarbeitung wird zu beantworten sein, ob und unter welchen konzessionsrechtlichen Verpflichtungen das Schuldscheindarlehen zu qualifizieren ist. In diesem Zusammenhang wird primär die Frage erörtert, was unter einem Finanzinstrument zu verstehen ist? Nicht deren Verständnis nach der Zuordnung zu den unterschiedlichen Gesetzen, sondern eine allgemeine Definition, die das Wesen eines Finanzinstruments festhält. Sekundär wird der Terminus „Finanzinstrumente“ europarechtlich auszulegen sein, um die Frage zu beantworten, ob das Schuldscheindarlehen ein Finanzinstrument im Sinne der relevanten RL vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sei13. Um die Auslegung des Terminus “Finanzinstrumente” konkreter zu behandeln, ist deren Anwendung im österreichischen Recht zu thematisieren. Im österreichischen Finanzmarktrecht bestehen mehrere Gesetze in denen die Finanzinstrumente von Bedeutung sind. Um einige Beispielsweise aufzuzählen, wären diese das BörseG 201814, das BWG15, das KMG16, unter Umständen das AltFG17, aber auch das ZaDiG18. Eine ausschließliche Aufzählung von Gesetzesnormen, in denen die Finanzinstrumente eine Rolle spielen, ist aus nicht möglich. Eines der zentralsten Normen in Österreich, die die Finanzinstrumente behandelt, ist jedoch die Neufassung des WAG 2007 in das WAG 2018, die eine

13 Vgl. RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung). 14 Vgl. BGBl. I Nr. 107/2017. 15 Vgl. BGBl. Nr. 532/1993. 16 Vgl. BGBl. Nr. 625/1991. 17 Vgl. BGBl. I Nr. 114/2015. 18 Vgl. BGBl. I Nr. 17/2018.

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europarechtliche Grundlage in der MiFID II hat und ebenfalls eine Neufassung der MiFID I ist. Hinsichtlich der Auslegung dieses Begriffes wird sich daher meine Priorität auf das WAG 2018 richten. Daher lautet die weitere Unterfrage

1.1. Wie ist der Terminus „Finanzinstrumente“ auszulegen und in diesem Rahmen die Qualifizierung des SSD als Finanzinstrument?

3.1. Schuldschein – ein Wertpapier? Nach dem ursprünglichen Grundkonzept stellt der Emittent im Gegenzug ein Schuldschein gegenüber dem Kapitalgeber aus. Hiermit erhält der Investor eine Urkunde, in der die Forderung des Kapitalgebers dokumentiert wird. Die Ausstellung eines Schuldscheins ist historisch zu betrachten, denn in der jüngsten Praxis wird dieses kaum noch ausgestellt bzw. es wird darauf verzichtet. Grundsätzlich werden auf dem Schuldschein die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung in Schriftform festgehalten, wie zum Beispiel die Höhe der Valuta, der Aussteller, der Kapitalgeber, aber auch die Verzinsung- bzw. die Tilgungsvereinbarung. Nun stellt sich die Frage, ob der Schuldschein ein Wertpapier ist und unter Umständen an der Börse gehandelt werden kann. Der Wertpapierbegriff ist gesetzlich nicht definiert. Laut dem hA und dem heutigen Verständnis wird ein Wertpapier als „eine Urkunde, in der ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist“19 definiert. Diese Definition geht auf den Rechtshistoriker Heinrich Brunner zurück und entspricht sowohl dem österreichischen, deutschen und schweizerischen Wertpapierbegriff. In der Schweiz wurde die Definition sogar in das Schweizer Zivilgesetzbuch (Art 965 OR) aufgenommen. In diesem Zusammenhang entfaltet die Urkunde, die als Wertpapier verbrieft wird folgende Wirkungen: i) Beweisfunktion ii) Liberationsfunktion (Legitimationsfunktion zugunsten des Schuldners) iii) Sperrfunktion iv) Legitimationsfunktion zugungsten des Gläubigers v) Gutglaubensschutzfunktion und vi) die Garantie- bzw. Gewährleistungsfunktion (Radierfunktion). Hiervon erfüllt der Schuldschein nur die Beweisfunktion nicht die essentielle Wirkung des Wertpapiers, dass mit dem Übertragen des Wertpapiers auch das Forderungsrecht aus dem Papier auf den Erwerber übergeht. Daher kann festgehalten werden, dass der Schuldschein kein Wertpapier ist. Mangels der Eigenschaft als Wertpapier kann der Schuldschein nicht an der Börse gehandelt werden, sondern nur am OTC-Markt. Auch in Deutschland stellt ein Schuldscheindarlehen kein Wertpapier im Sinne des § 2 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie im Sinne des § 2 Nr. 1

19 Vgl. J. Aicher/F. Schuhmacher in Krejci (Hrsg.), Unternehmensrecht5 (Verlag Manz 2013), S. 548.

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Wertpapierprospektgesetz (WpPG) dar und wird nicht an der Börse gehandelt. Somit besteht weder eine Pflicht zur Erstellung eines Emissionsprospektes, noch sind sonstige öffentliche Genehmigungen erforderlich20.

3.2. Finanzkontrakte via Blockchain Wenn nun in diesem Zusammenhang die Blockchain-Technologie zur Anwendung gelangt, stellen sich neue Rechtsfragen. Einerseits stellen sich durch die Einsetzung der Blockchain-Technologie allgemeine aufsichtsrechtliche Fragen, aber andererseits auch Fragen zum Abschluss des Vertrages auf der Blockchain – die sog. Smart Contracts. Der europäische Gesetzgeber hat sich zwar mit der Materie Kryptowährungen und der eingesetzten Blockchain-Technologie befasst, aber keine konkreten Maßnahmenvorschläge gemacht, die eine Regulierung der Materie bezwecken. Auch auf nationaler Ebene hat sich die Finanzmarktaufsicht in ihrem jährlichen „Fakten, Trends und Strategien 2019“ mit dem Thema Kryptowährungen und der Blockchain auseinandergesetzt und steht der neuen Entwicklung positiv gegenüber21. Es gibt jedoch auch nicht auf der nationaler Ebene rechtliche Rahmenbedingungen zur Einsetzung der Blockchain-Technologie. Aufgrund der Stellungnahme des europäischen Gesetzgebers und den Aufsichtsbehörden sind in naher Zukunft Regulierungsmaßnahmen zu erwarten.

4. Forschungsbedarf – neue Tendenzen

Wo sich im Wertpapierrecht meines Erachtens eine neue Entwicklung zeigt und durchaus ein interessanter Forschungsbedarf vorhanden ist, ist bei der Ausstellung von wertpapierrechtlichen Urkunden und deren sachenrechtlichen Funktionen. Im Mittelpunkt des Wertpapierrechts steht die Verkörperung der Forderung in einer beweglichen Sache22. Damit soll eine weitreichende Umlauffähigkeit bzw. Handelbarkeit von Wertpapieren gewährleistet werden23. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass nunmehr der Finanzmarkt vom stückelosen Effektenverkehr beherrscht wird. Dies erfolgt über eine Buchung und über einen Buchungsvermerk wird das Eigentum am Wertpapier übertragen24.

4.1. Sachenrechtliche Grundsätze im Wertpapier

20 Vgl. Nord/LB Fixed Income Research, Das deutsche Schuldscheindarlehen (18.03.2016 Fixed Income Special) S. 4. 21 Vgl. Finanzmarktaufsicht (Hrsg.), Fakten, Trends und Strategien 2019 – der Wandel des Finanzmarktes, S. 37. 22 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 541. 23 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 549. 24 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 652-653.

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Obsolet sind die sachenrechtlichen Bestimmungen trotzdem nicht, denn es bestehen gesetzliche Bestimmungen, die eine Urkunde iSd. Wertpapierrechts voraussetzen. Dies ist vor allem bei Aktien (Namens- und Inhaberaktien) und bei Schuldverschreibungen der Fall. Nach dem GesRÄG 2011 sind Inhaberaktien unter Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs zwingend in Sammelurkunden zu verbriefen25. Für die Verwahrung der Wertpapiere sind zwei unterschiedliche Arten vorgesehen. Einerseits in Form der Sonderverwahrung, wobei die Wertpapiere des Hinterlegers physisch getrennt aufbewahrt werden und andererseits die Sammelverwahrung, bei der vertretbare Wertpapiere derselben Art ungetrennt von ihren eigenen Beständen derselben Art oder von solchen Dritten aufbewahrt werden. Die hinterlegten Wertpapiere werden bei der Sammelverwahrung daher mit anderen Wertpapieren derselben Gattung vermischt. An diesem Sammelbestand besteht dann nach § 5 DepotG Miteigentum des einzelnen Hinterlegers. Bei der Sammelverwahrung ersetzt damit das Miteigentum am gesamten Sammelbestand das Eigentum an den einzelnen Urkunden26. Trotz der Fortentwicklung des Wertpapierrechts („Funktionsverlust des Wertpapiers im Effektenhandel“) darf man nicht übersehen, dass die wertpapierrechtlichen Funktionen noch immer von Relevanz sind, wie die Verdinglichung der Forderung und die erleichterte Übertragbarkeit27.

4.2. Gänzliches Ersetzen von Urkunden

Ich möchte im Rahmen meiner Dissertation Lösungsansätze entwickeln, die unter Umständen durch die Einsetzung der Blockchain-Technologie die wertpapierrechtliche Urkunde und den gutgläubigen Eigentumserwerb, somit die sachenrechtlichen Grundsätze im Wertpapierrecht zur Gänze beseitigen könnten. Das Schuldscheindarlehen wird wohl nicht das einzige Finanzinstrument bleiben, das über Online-Plattformen angeboten wird. Es gibt mittlerweile Unternehmen, die Genussscheine mittels integrierter Blockchain-Technologie anbieten und als Entgelt digitale Währung (sog. Tokens) vereinbaren28. Forschungen werden auch hinsichtlich von Unternehmensanleihen getätigt, wobei hier anzumerken ist, dass der österreichische Staat bereits Staatsanleihen via Blockchain anbietet29. Gemeinsam haben die Finanzinstrumente, dass sie am Finanzmarkt handelbar sind und daher als Wertpapiere im engeren Sinne qualifiziert werden. Das heißt bei deren Übertragung die sachenrechtlichen Grundsätze des Wertpapierrechts zur Anwendung gelangen, iSd. Regime des gutgläubigen Eigentumserwerbs30. Interessant ist daher die

25 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 659. 26 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 653-656. 27 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 656. 28 Vgl. Nikolaus Jilch, "Depot in der Hosentasche": FMA bewilligt Blockchain-Emission (Die Presse 2018/49/07) vom 06.12.2018. 29 Vgl. https://www.oekb.at/oekb-gruppe/presse/pressemitteilungen/2018/blockchain-einsatz-bei-bundesanleihebegebungen-gestartet.html (Stand 02.10.2018). 30 Vgl. Aicher/Schuhmacher in Krejci, Unternehmensrecht5 S. 656.

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wertpapierrechtliche Entwicklung insofern, dass in Zusammenhang der Blockchain-Technologie die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtscheinwirkung unter Umständen einen Ersatz bilden und die klassische Urkunde zur Gänze ersetzen könnten. Daher lautet meine nächsten Unterfragen

1.2. Kann die Blockchain-Technologie die sachenrechtlichen Grundsätze des Wertpapierrechts verdrängen und die Urkunde zur Gänze ersetzen, und wenn ja, dann wie?

1.3. Kann durch die Einsetzung der Blockchain-Technologie auf Online-Plattformen ein neuer OTC-Markt zum Handel von Finanzinstrumenten entstehen?

5. Relevante Literatur und Gesetze

Nach einer kurzen Einführung in die Finanzwirtschaft, um die Funktionsweise und die Notwendigkeit von Finanz- bzw. Finanzierungsinstrumenten zu verstehen, kann an das gegenständliche Finanzinstrument angeschlossen werden. Hier sollen in der Einleitung die Begriffe definiert werden, die für das fächerübergreifende Thema essentiell sind.

5.1. Das allgemeine Zivilrecht

Eines der Herausforderungen in dieser Dissertation ist die zur Verfügung stehende Literatur. Hinsichtlich des Schuldscheindarlehens gibt es kaum österreichische Literatur, die sich mit der rechtlichen Seite des Finanzinstruments Schuldscheindarlehen auseinandersetzen würde. Dabei ist auf das allgemeine Zivilrecht zurückzugreifen, insbesondere auf die Kommentare zum ABGB. Das österreichische Zivilrecht regelt als solches das Schuldscheindarlehen nicht, wobei tendenziell zwei Vertragstypen zum Auffangen des atypischen Charakters eines Schuldscheindarlehens in Frage kommen. Einerseits weist das SSD wesentliche Merkmale der Grundform des Darlehens31 gem. § 983 ABGB auf andererseits könnte es aber auch als die Unterart des Darlehensvertrages32, nämlich als Kreditvertrag gem. § 988 ABGB aufgefasst werden. Zu beachten wird hier natürlich sein, dass die Privatautonomie (die Parteienabsicht) die oberste Norm der Rechtsgeschäftslehre ist und daher die Parteienabsicht zu eruieren sein wird. Das eigentliche Schuldscheindarlehen als Finanzinstrument kennt weder das österreichische ABGB noch wird dieses in anderen Gesetzen geregelt. Das ABGB normiert jedoch das sog. Schuldschein (vgl. § 1428 ABGB). Es stellt Konsequenzen für den Fall auf, dass seitens des Schluderns ein Schuldschein an den Gläubiger ausgestellt

31 Vgl. Aichberger-Beig in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 983 (Stand 1.7.2016, rdb.at) Rz 4. 32 Vgl. Aichberger-Beig in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 988 (Stand 1.7.2016, rdb.at) Rz 2.

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wird33. Die Intention des Gesetzgebers möchte mit dieser Bestimmung den Schuldner schützen, dem die Möglichkeit geboten wird sicherzustellen, dass dieser seine Leistung erbracht hat. Sowohl bei der vollständigen Erbringung als auch bei der teilweisen Leitung, werden dem Gläubiger Verpflichtungen auferlegt, die die Tilgung des Schuldners vergewissern. Erst wenn die vertragsrechtliche Einordnung des Schuldscheindarlehens feststeht, können zur Beantwortung der kollisionsrechtlichen Fragen die relevanten Bestimmungen der Rom-Verträge herangezogen werden.

5.2. Gebührenrecht und Datenschutz

Um das Schuldscheindarlehen aus allen rechtlichen Facetten zu bearbeiten, sind die Gebühren und der Datenschutz von enormer Bedeutung. Daher soll gemäß dem GebührenG und der DSGVO Lösungsansätze für die relevanten Fragen ausgearbeitet werden. Vor allem das Recht auf Löschung iSd. DSGVO genießt eine besondere Aktualität und wenn es zur Einsetzung der Blockchain-Technologie kommt, können die jeweiligen personenbezogenen Daten auf der Blockchain nach dem aktuellen technischen Stand nicht gelöscht werden.

5.3. Ausarbeitung des Forschungsbedarfs

Zuletzt sollen der aufgedeckte Forschungsbedarf im Rahmen von sachenrechtlichen Grundsätzen im Wertpapierrecht und die potenzielle Entwicklung eines parallelen OTC-Markts erörtert werden.

33 Vgl. Staentheiner in Kletečka/Schauer (Hrsg.), ABGB-ON1.04 § 1428 (Stand 1.7.2018, rdb.at) Rz 1.

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6. Vorläufiges Inhaltsverzeichnis

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1. Einleitung

1.1. Vorstellung der Doktorarbeit 1.2. Wissenschaftliche Motivation 1.3. Forschungsfragen und Zielsetzungen 1.4. Gliederung der Arbeit

2. Finanzwirtschaftliche Aspekte

2.1. Grundlagen der Investitionsplanung 2.2. Investitionsentscheidungen 2.3. Finanzierungsinstrumente 2.4. Beweggründe & Notwendigkeit der Finanzierung

3. Das Schuldscheindarlehen

3.1. Was ist ein Schuldscheindarlehen? 3.2. Historische Entwicklung von SSD 3.3. Die rechtliche Einordnung in Österreich 3.4. Das Zustandekommen eines SSD

3.4.1. Die zivilrechtlichen Aspekte 3.4.2. Die Form 3.4.3. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten 3.4.4. Möglichkeiten zur Weitergabe 3.4.5. Die erforderlichen Dokumente

Exkurs: Schuldscheindarlehen als deutsches Finanzierungsinstrument

- Die deutsche Rechtslage 3.5. Gesamtprozess der Begebung von SSD 3.6. Die Akteure im SSD-Prozess 3.7. Einsetzung im Markt 3.8. Bedingungen für potenzielle Investoren 3.9. Konzessions- und steuerrechtlichen Aspekte nach österreichischer

Rechtslage

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3.9.1. Aufsichts- bzw. regulatorische Fragestellungen 3.9.2. Versicherungsunternehmen 3.9.3. Compliance/MAR relevante Themen: Market Sounding, KYC Check

Investoren 3.9.4. Das Gebührenrecht

4. Smart Contracts und Blockchain Technologie

4.1. Allgemeines 4.2. Einsetzung von Plattformen zur Begebung von SSD 4.3. Die rechtlichen Fragestellungen 4.4. Änderung der Akteure und der Vermittlungstätigkeit 4.5. Entwicklung als Sekundärmarkt

5. Wertpapierrecht und Blockchain Technologie

5.1. Finanzkontrakte via Blockchain 5.2. Sachenrechtliche Grundsätze im Wertpapierrecht 5.3. Gänzliches Ersetzen von Urkunden 5.4. Alternativer OTC-Markt

6. Datenschutzrechtlichen Aspekte

6.1. DSGVO 6.2. Datenschutz in der Blockchain 6.3. Recht auf Berichtigung, Löschung und Vergessen

7. Kollisionsrecht

7.1. Rom-Verträge 7.2. Grenzüberschreitende Begebung

8. Pilotenprojekt – ERSTE GROUP (Einsetzung der Blockchain zur Begebung von

SSD)

9. Conclusio

10. Diskussion & Ausblick – Weiterer Forschungsbedarf

11. Literaturverzeichnis

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7. Zeitplan

WS 2018 SS 2019 WS 2019 SS 2020

A) Wissenschaftliche Methodik

VO Juristische Methodenlehre LV 38001

Univ.-Prof. Dr. Christian Stadler

B) Seminare

SE zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens LV 390008

Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger

Weitere Seminare aus dem Dissertationsfach:

1. SE Seminar aus Unternehmensrecht 380025

Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Rüffler

laufend

2. SE Blockchain-Technologie als Game Changer: Kryptorecht auf der Überholspur 030303

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Piska

laufend

Weiteres Seminar

SE Judikatur- oder Textanalyse 380007

Univ.-Prof. i.R. Dr. Peter Fischer

C) Dissertation

Erstellung des Exposés laufend

Einreichung des Antrags auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens

ausständig

Abfassen der Dissertation ausständig

Überarbeitung der Dissertation ausständig

Abgabe der Dissertation ausständig

Öffentliche Defensio ausständig

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8. Vorläufiges Literaturverzeichnis

8.1. Literaturverzeichnis

8.2. Lehrbücher und Kommentare Armin J.Kammel (Hrsg), Einführung in das Bank- und Kapitalmarktrecht (Linde 2011).

Bernhard Raschauer (Hrsg.), Finanzmarktaufsichtsrecht (Verlag Österreich 2015).

Doris Wohlschlägl-Aschberger (Hrsg.), Bankgeschäft und Finanzmarkt (Frankfurt School Verlag 2015). Dietmar Schulz (Hrsg,), Restrukturierungspraxis (Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart 2010). Fabian Kracht (Hrsg.), High Yield Bonds als Ergänzung zum traditionellen Bankkredit (Verlag Gabler Research 2010). Günter Franke/Herbert Hax (Hrsg.), Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt5

(Springer 2003). Gunther Gruber; Sylvia Paliege-Barfuß (Hrsg.), Die Gewerbeordnung – GewO17 (Verlag Manz 2018). Günter Wöhe/Jürgen Bilstein (Hrsg.), Grundzüge der Unternehmensfinanzierung9 (Verlag Franz Vahlen 2001). Hans Paul Becker/Arno Peppmeier (Hrsg.), Investition und Finanzierung8 (Verlag Springer Gabler 2018). Hans-Werner Grunow/Christoph Zender (Hrsg.), Finanzinstrument „Schuldscheindarlehen“ (Verlag Springer Gabler 2018). Heiko Staroßom (Hrsg.), Corporate Finance Teil 2: Finanzierung in den Lebensphasen einer Unternehmung (Verlag Springer Gabler 2013). Jean-Paul Thommen/Ann-Kristin Achleitner (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre7, (SpringerGabler 2012). Jean-Paul Thommen/Ann-Kristin Achleitner/Dirk Ulrich Gilbert/Dirk Hachmeister/Gernot Kaiser (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre8 (Verlag Springer Gabler 2016).

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John C.Hull (Hrsg.), Optionen, Futures und andere Derivate6 (Pearson Studium 2006). Jürgen von Hagen/Johann Heinrich von Stein (Hrsg.), Obst/Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen40 (Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart 2000). Kletecka/Schauer (Hrsg.), ABGB-ON - Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Verlag Manz 2018). Laurer/Schütz/Kammel/Ratka (Hrsg.), Kommentar zum Bankwesengesetz4 (Verlag Manz 2018). Martin Ploom in Blockchain Technology: Einführung für Business- und IT Manager – Blockchainbasierte Geschäftsmodelle in der Finanzkrise. Mathias Habersack/ Peter O. Müllbert/ Michael Schlitt, (Hrsg.) Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt3 (Verlag Köln: Dr. Otto Schmidt 2013). Michael Schachtner (Hrsg.), Accounting und Unternehmensfinanzierung (Verlag Gabler Edition Wissenschaft 2009). Nick Dimler/ Joachim Peter/ Boris Karcher (Hrsg.), Unternehmensfinanzierung im Mittelstand (Verlag Springer Gabler 2018). Peter Thilo Hasler/Markus A. Launer/ Martin K. Wilhelm (Hrsg.), Praxishandbuch Debt Relations (Verlag Springer Gabler 2013). Rummel/Lukas (Hrsg.), Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch4 (Verlag Manz 2018). Shiping Chen Harry Wang Liang-Jie Zhang (Hrsg.), Blockchain – ICBC 2018, Verlag Springer International. Ulrike Stopka/Thomas Urban (Hrsg.), Investition und Finanzierung (Verlag Springer Gabler 2017). Zapotocky in Obst/Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen40.

8.3. Beiträge, Aufsätze Nord/LB Fixed Income Research, Das deutsche Schuldscheindarlehen (18.03.2016 Fixed Income Special) Roman Hager/Sven Tischendorf, Schwierige Sanierung mit Schuldscheindarlehen, Der Standard 2018/04/02. Finanzmarktaufsicht (Hrsg.), Fakten, Trends und Strategien 2019 – der Wandel des Finanzmarktes.

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8.4. Gesetzesbestimmungen, Internetseiten und Pressemitteilungen

RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung). JGS Nr. 946/1811. BGBl. I Nr. 107/2017. BGBl. Nr. 532/1993. BGBl. Nr. 625/1991. BGBl. I Nr. 114/2015. BGBl. I Nr. 17/2018. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/negativ-erklaerung-37279/version-260717 https://bwl-wissen.net/definition/fremdfinanzierung Presseaussendung, Erste Group und ASFINAG bringen die erste in Europa zur Gänze auf Blockchain basierende Kapitalmarktemission erfolgreich auf den Markt vom 23.10.2018 Nikolaus Jilch, "Depot in der Hosentasche": FMA bewilligt Blockchain-Emission (Die Presse 2018/49/07) vom 06.12.2018. https://www.oekb.at/oekb-gruppe/presse/pressemitteilungen/2018/blockchain-einsatz-bei-bundesanleihebegebungen-gestartet.html (Stand 02.10.2018). https://www.lbbw.de/artikelseite/banking-erleben/blockchain-pilotprojekt-daimler-lbbw_661e61yw9_d.html.