EY Finance & Performance Magazine Dezember 2018, ESG ... · Anders als bei den herkömmlichen...

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ESG-Risk- Management Die Bedeutung der ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance) Dezember 2018 Finance & Performance ESG-Risk-Management Ein neuer Leitfaden unterstützt nun Unter- nehmen bei der struktrierten Betrachtung der ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance) in ihrem Risikomanage- mentsystem. Die digitale CFO-Agenda Im Zuge der digitalen Transformation der Finanzabteilung wird das Finanzwesen agiler, vorausschauender und entscheidungsorien- tierter. Dies verändert die Steuerungs- perspektive des Finanzbereichs wesentlich. Aufsichtsräte/Kreditinstitute Die gesetzlichen Bestimmungen zum Aufsichts- rat von Kreditinstituten haben sich insbesondere bei der Zusammensetzung des Gremiums durch die nunmehr notwendige Mindestanzahl an unab- hängigen Mitgliedern wesentlich geändert. Magazine

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ESG-Risk- ManagementDie Bedeutung der ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance)

Dezember 2018

Finance &PerformanceESG-Risk-Management

Ein neuer Leitfaden unterstützt nun Unter-

nehmen bei der struktrierten Betrachtung

der ESG-Risiken (Environmental, Social

and Governance) in ihrem Risikomanage-

mentsystem.

Die digitale CFO-Agenda

Im Zuge der digitalen Transformation der

Finanzabteilung wird das Finanzwesen agiler,

vorausschauender und entscheidungsorien-

tierter. Dies verändert die Steuerungs-

per spektive des Finanzbereichs wesentlich.

Aufsichtsräte/Kreditinstitute

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Aufsichts-

rat von Kreditinstituten haben sich insbesondere

bei der Zusammensetzung des Gremiums durch

die nunmehr notwendige Mindestanzahl an unab-

hängigen Mitgliedern wesentlich geändert.

Magazine

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3EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

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Liebe Leserinnen! Liebe Leser!

EY begleitet Unternehmen in Österreich und auf der ganzen Welt als Transfor­

mationspartner auf allen Etappen des digitalen Wandels. Das heißt für uns vor

allem, dass wir gemeinsam mit unseren Kunden Einsatzmöglichkeiten für neue

Technologien ausprobieren und dass wir untersuchen, welche Folgen der Wandel

konkret für Unternehmen, ihre Funktionsbereiche und auch ihre Berichterstat­

tung hat.

Die durch Digitalisierung, aber auch durch immer größere Volatilität und Unsicherheit angetrie­

bene Transformation lässt die Bedeutung eines funktionierenden Risikomanagementsystems

­immer­weiter­steigen.­Dementsprechend­interessieren­sich­Stakeholder­neben­den­finanziellen­

Kennzahlen auch zunehmend für Faktoren wie die sogenannten ESG­Risiken (Environmental,

Social and Governance). In der Titelgeschichte dieser Ausgabe beschreibt Georg Rogl, wie Unter­

nehmen­in­Österreich­ihrer­gesetzlich­vorgeschriebenen­Pflicht,­über­ihre­Risiken­zu­berichten,­

nachkommen können.

Eines der zentralen Risiken für Unternehmen in der digitalen Welt ist die Bedrohung durch Cyber­

angriffe. Die Europäische Union hat daher eine Strategie zur Erhöhung der Cybersicherheit im

Euroraum entwickelt. Die darin verankerte Richtlinie zur Sicherheit von Netz­ und Informations­

systemen wird jetzt als sogenanntes NIS­Gesetz in österreichisches Recht übernommen. Peter

Thiesen und Gottfried Tonweber zeigen, welche Unternehmen von den Anforderungen des Cyber­

sicherheitsgesetzes erfasst sind und welche Änderungen auf sie zukommen.

Nicht­nur­Unternehmen­selbst,­auch­ihre­zentralen­Funktionsbereiche­befinden­sich­inmitten­eines­

nachhaltigen Wandels. In dieser Ausgabe widmen wir daher jeweils einen umfassenden Beitrag

der Frage, welche neuen Anforderungen, aber auch welche neuen Chancen die Digitalisierung für

die Finanzfunktion bzw. für das Controlling bringt.

Im Namen des gesamten Redaktionsteams wünsche ich Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.

Herzlichst

Ihr Gerhard Schwartz

Finance &PerformanceMagazine

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4 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Neues Cybersicherheitsgesetz in Österreich

Was ändert sich für die betroffenen Unternehmen?

Die digitale CFO-Agenda

Raschere Reaktionsfähigkeit

auf Marktherausforderungen

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Aufsichtsräte von Kreditinstituten

Neue gesetzliche Bestimmungen ab 1. Jänner 2019

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24Der digitale Controlling-Regelkreis

Der Weg zur Verwirklichung des Digital Controlling

für eine verbesserte Unternehmenssteuerung

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5EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

3 Editorial

5 Inhalt

6 ESG-Risikomanagement Integration von ESG­Risiken in das Enterprise­Risk­Management

Österreichische­Unternehmen­sind­gesetzlich­verpflichtet,­über­ihre­Risiken­

zu berichten, was ein funktionierendes Risikomanagementsystem voraus­

setzt. Internationale Rahmenwerke sind weit verbreitet und unterstützen Unter­

nehmen dabei, ihre Risiken zu verstehen und zu steuern.

13 Die digitale CFO-Agenda

16 Der digitale Controlling-Regelkreis Digitalisierung aus dem Blickwinkel des Controllings

21 Neue Anforderungen für Aufsichtsräte von Kreditinstituten

24 Cybersicherheitsgesetz ante portas!

26 Found out

EY Global Information Security Survey 2018

27 Publikationen, Events, Impressum

InhaltDezember 2018

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6 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

TOP | ESG­Risk­ManagementFo

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7EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Integration von ESG-Risiken in das Enterprise-Risk-ManagementÖsterreichische­Unternehmen­sind­gesetzlich­verpflichtet,­

über ihre Risiken zu berichten, was ein funktionierendes

Risikomanagementsystem voraussetzt. Internationale Rah­

menwerke sind weit verbreitet und unterstützen Unter­

nehmen dabei, ihre Risiken zu verstehen und zu steuern.

Mit den immer mehr an Bedeutung gewinnenden „Environ­

mental, Social and Governance“­Risiken (ESG­Risiken)

haben sich Unternehmen im Rahmen ihres Risikomanage­

ments traditionell weniger ausführlich auseinandergesetzt.

Ein im Oktober 2018 veröffentlichter Leitfaden unterstützt

nun Unternehmen bei der strukturierten Betrachtung die­

ser Risiken im Risikomanagementsystem.

Veränderung der Risikolandschaft

ESG­Risiken haben in den vergangenen Jahren stark an

Bedeutung gewonnen, dies spiegelt auch der jährliche

Report des World Economic Forum (WEF) in Davos wider,

der die globalen Risiken für die kommende Dekade pro­

gnostizieren soll. Basierend auf einer Umfrage unter rund

700 Experten der WEF­Gemeinschaft wurden 30 globale

Risiken in fünf Kategorien (Wirtschaft, Umwelt, Geopolitik,

Soziales und Technologie) dargestellt.

Dabei kann man erkennen, dass vorwiegend Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel stark an Bedeutung

gewonnen haben. Dies rückt auch das Thema der Treibhausgasemissionen sehr stark in den Fokus, was sich auf die Risiko­

landschaft der Unternehmen auswirkt.

Umwelt Technologie Soziales Geopolitik Wirtschaft

Quelle: WEF Global Risk Report 2018, Abbildung IV

In den letzten zehn Jahren wurden ökonomische Risiken, die anfangs dominierten, von Risiken anderer Kategorien

zur Gänze in den Top 5 abgelöst. Vor zehn Jahren wurden folgende Risiken als die relevantesten eingeschätzt:

Wahrscheinlichkeit Auswirkungen

Wertverlust des Anlagevermögens Wertverlust des Anlagevermögens

Unsicherheiten im Nahen Osten Einschränkung der Globalisierung

gescheiterte und scheiternde Staaten Verlangsamung der chinesischen Wirtschaft

Preisanstieg bei Öl und Gas Preisanstieg bei Öl und Gas

chronische Krankheiten Pandemien

2008

Risiken mit dem höchsten Besorgnisgrad, gemessen an der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Ausmaß der

Auswirkung, sind aktuell laut WEF Global Risk Report die folgenden:

Wahrscheinlichkeit Auswirkungen

extreme Wetterereignisse Massenvernichtungswaffen

Naturkatastrophen extreme Wetterereignisse

Cyberattacken Naturkatastrophen

Datenmissbrauch/­diebstahl Versagen bei der Anpassung an Klimaveränderungen

Versagen bei der Anpassung an Klimaveränderungen Wasserkrisen

2018

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8 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

TOP | ESG­Risk­Management

Potenzielles Risiko und dessen Auswirkungen

Einschränkung der Produktivität und höhere Kosten durch Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen oder Dürren, z. B. durch Auswirkungen auf die eigenen Standorte oder auf die Lieferkette.

1 AFRAC (2017), „AFRAC­Stellungnahme 9 – Lageberichterstattung gemäß §§ 243 bis 243b, 267 und 267a UGB“, Seite 46

Potenzielles Risiko und dessen Auswirkungen

Divestment aus fossilen Energieunterneh- men aufgrund von wachsendem Interesse an ESG-Themen der Investoren und daher erschwerte Kapitalbeschaffung für diese Unternehmen.

Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen des NaDiVeG

Angesichts dieser rasanten Veränderung der Risikoland­

schaft fehlt oft eine strukturierte Herangehensweise zur

Identifikation,­Bewertung­und­Steuerung­von­Risiken­im­

ESG­Bereich. Aufgrund des Inkrafttretens des Nachhaltig­

keits­ und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG),

das­Unternehmen­verpflichtet,­ihre­wesentlichen­ESG-­

Risiken darzustellen und deren Handhabung zu erläutern,

gewinnt die strukturierte Risikoanalyse zusätzlich an Rele­

vanz. In einer AFRAC­Stellungnahme wird darauf Bezug

genommen: „Die wesentlichen Risiken und Maßnahmen zu

ihrer Vermeidung und Begrenzung sind zu erläutern,

ebenso die zugrundeliegenden Prozesse zu ihrer Identifi-

zierung und Bewertung.“1

Wichtig­dabei­ist­jedoch­die­Definition­derartiger­wesent-

licher Risiken. Anders als bei den herkömmlichen Risiko­

berichterstattungspflichten­nach­§­243­Abs.­1­UGB,­die­vor­

allem­auf­die­Darlegung­finanzieller­Unsicherheitsfakto-

ren für das Unternehmen abzielen, ist im Zuge des NaDiVeG

ein breiteres Spektrum zu betrachten. Es geht nicht aus­

schließlich um Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt

ist, sondern auch um jene, die wahrscheinlich negative

Auswirkungen auf die „Belange“ (Umwelt­, Sozial­ und

Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschenrechten

sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben.

Daher sind jene ESG­Risiken darzustellen, die sich aus

der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, und

da rüber hinaus auch solche, die sich aus den Geschäfts be­

ziehungen des Unternehmens, dessen Erzeugnissen oder

Dienstleistungen ableiten lassen. Somit ist die gesamte

Wertschöpfungskette zu betrachten.

Die strukturelle Implementierung der Betrachtung von

ESG­Risiken in das Enterprise­Risk­Management (ERM)

kann Unternehmen einen Vorteil bei der Erfüllung

der NaDiVeG­Vorgaben verschaffen. COSO (Committee of

Sponsoring Organizations of the Treadway Commission)

bietet nun eine Leitlinie, um die Integration von ESG­Risiken

in das bestehende Risikomanagementsystem zu unter­

stützen. Darüber hinaus helfen auch weitere Rahmenwerke

wie die Empfehlungen der Task Force on Climate­related

Financial Disclosures (TCFD), die sich speziell mit den Risi­

ken aus dem Klimawandel beschäftigen, in diesem Prozess.

Evolution der ERM-Standards

Die veränderte Risikolandschaft schlägt sich nicht nur

in aktuellen regulatorischen Vorgaben, sondern auch in

Standards zur Umsetzung unternehmensweiter Risiko­

managementsysteme (ERM) nieder. Eines der verbreitets­

ten Rahmenwerke, das „Enterprise Risk Management“

von COSO, wurde 2017 von Grund auf überarbeitet und

mit dem programmatischen Untertitel „Integrating with

Strategy and Performance“ veröffentlicht.

Während­das­etablierte­Modell­rund­um­Identifikation,­

Bewertung und Steuerung von Risiken im Kern des neuen

COSO­ERM erhalten bleibt, wird nun ein wesentlich

stärkerer Fokus auf den Zusammenhang zwischen Risiko,

Strategie und Performance gelegt. Der ebenfalls in vielen

Unternehmen angewandte Risikomanagementstandard

ISO 31000 schlägt in seiner 2018 überarbeiteten Fassung

in dieselbe Kerbe.

Dieses erweiterte Verständnis des Risikomanagements

reflektiert­auch­die­steigende­Relevanz­von­ESG-Risiken­im­

Kontext zunehmender Globalisierung und eines höheren

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WERT-

STEIGERUNG

MISSION, VISION& GRUNDWERTE

UMSETZUNG & PERFORMANCE

STRATEGIEENTWICKLUNG

ENTERPRISE RISK MANAGEMENT

Review & Revision

Information, Communication, & Reporting

PerformanceStrategy & Objective-Setting

Governance & Culture

FORMULIERUNGGESCHÄFTSZIELE

9EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Potenzielles Risiko und dessen Auswirkungen

Schärfere Regularien zur Einschränkung der negativen Auswirkungen auf den Klimawandel wie z. B. die Bepreisung von CO2-Emissionen zur Verringerung des THG-Ausstoßes, Vorgaben zum Anteil des Energieverbrauchs aus erneuer-baren Quellen oder zu nachhaltigerer Land- nutzung.

Enterprise Risk Management

Integrating with Strategy and Performance (adapted) © 2017 Committee of Sponsoring

Organizations of the Treadway Commission (COSO). All rights reserved. Used with permission.

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Bedarfs an Transparenz gegenüber den verschiedenen

Stakeholdern. Ein zeitgemäßes Risikomanagementsystem

soll so zur Unterstützung, Ergänzung und Sicherung einer

wertorientierten Unternehmenssteuerung beitragen. Dabei

ist es, ausgehend von der Mission, der Vision und den

Grundwerten des Unternehmens, integraler Teil der Strate­

gieentwicklung,­der­Zieldefinition­und­deren­Umsetzung­

hin zu einer nachhaltigen Wertsteigerung.

Im Oktober 2018 veröffentlichte COSO gemeinsam mit dem

World Business Council for Sustainable Development

(WBCSD) einen Leitfaden zur Berücksichtigung von ESG­

Risiken im Risikomanagementprozess mithilfe des COSO­

ERM­Modells.

Ausgehend von Mission, Vision und Grundwerten können

Unternehmen demnach entsprechende Verhaltensweisen

und Entscheidungsgrundlagen in ihrer Unternehmenskultur

verankern, um im Rahmen der Strategieentwicklung und

Zielsetzung­über­die­bloße­Betrachtung­finanzieller­Werte­

hinaus auch die Wertschöpfung für weitere interne und

externe Stakeholder zu betrachten. Damit bietet sich für

Unternehmen die Chance, ihren vollständigen Geschäfts­

kontext zu verstehen und ihn in ihrer Strategie­ und Ziel­

definition­zu­berücksichtigen.

Ein enges Zusammenwirken von Strategieprozess, Risiko­

management und Nachhaltigkeitsaspekten ermöglicht

auch eine detailliertere und ganzheitlichere Evaluierung

verschiedener Handlungsalternativen im Rahmen der

Strategieentwicklung.

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10 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

TOP | ESG­Risk­Management

Früher wurden ESG­Themen im ERM oft als „Black Swan“­

Risiken, also sehr unwahrscheinliche Risiken mit katastro­

phalem Auswirkungspotenzial, gesehen. Dass sie in den

letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, ist auch

einem gestiegenen öffentlichen Interesse, vermehrter

Medienberichterstattung und einem Wunsch von Investo­

ren, Kunden und Lieferanten nach mehr Transparenz

geschuldet.

Die systematische Identifikation von ESG­Risiken ist für

viele Unternehmen eine Herausforderung. Oft sind diese

nicht bekannt, basieren auf unvorhergesehenen Ereignis­

sen oder sind nur längerfristig, über den typischerweise im

Risikomanagement betrachteten Zeitraum hinausgehend,

relevant. Zudem stellen viele ESG­Risiken nur einen Teil­

aspekt­oder­Einflussfaktor­eines­bereits­identifizierten­

Risikos dar, was eine losgelöste, individuelle Betrachtung

erschwert.

Auch die Bewertung, insbesondere eine monetäre Quanti­

fizierung,­von­ESG-Risiken­ist­oftmals­nicht­einfach,­meist­

fehlen Erfahrungswerte. Trotzdem sollte man dabei dersel­

ben Logik folgen, die auch für die anderen im ERM erfassten

Risiken angewandt wird, um eine aussagekräftige Risiko­

priorisierung­und­eine­angemessene­Maßnahmendefinition­

zu ermöglichen.

Es ist daher nicht immer möglich, alle Risiken in diesem

Bereich­zu­identifizieren­und­durch­Definition­geeigneter­

Maßnahmen zu mitigieren. Es können jedoch bereits prä­

ventiv verschiedene Handlungsoptionen und Kommunika­

tionspläne vorbereitet werden, um das Unternehmen

„widerstandsfähig“ gegen plötzlich eintretende, unvorher­

gesehene Risiken zu machen.

Die Betrachtung von ESG­Risiken in einem zeitgemäßen

Risikomanagementsystem kann Ihrem Unternehmen dabei

helfen, ein ganzheitliches Verständnis des Geschäftsum­

felds und der Risikolandschaft zu entwickeln und damit eine

nachhaltige Wertsteigerung für die Organisation und ihr

Umfeld zu erreichen. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit

umfassender Expertise und Praxiserfahrung.

Identifikation, Bewertung und Steuerung von ESG-Risiken

Unterstützende RahmenwerkeRisikomanagement­ und Nachhaltigkeitsexperten können

eine­Vielzahl­ESG-spezifischer­Ressourcen­einsetzen,­um­ihr­

Verständnis der ESG­bezogenen Auswirkungen und Abhän­

gigkeiten zu verbessern, und diese als Ausgangspunkt für die

Risikobeurteilung des Unternehmens nutzen. Nachfolgend

finden­Sie­eine­Auswahl­dazu:

Task Force on Climate-related Financial Disclosures

(TCFD)

Die TCFD stellt mit ihrem Report ein Rahmenwerk zur Verbes­

serung­der­Erstellung­und­Verwendung­klimarelevanter­finan-

zieller Angaben zur Verfügung. Dabei liegt ein klarer Fokus auf

Risiken­und­Chancen­und­auf­den­finanziellen­Auswirkungen­

durch den Klimawandel.

GRI-Standards

Die Rahmenwerke der Global Reporting Initiative (GRI) sind

global und auch in Österreich die am meisten angewandten

Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und werden

auch­häufig­zur­Umsetzung­der­NaDiVeG-Anforderungen­

herangezogen.

Carbon Disclosure Project (CDP)

Unternehmen berichten durch Beantwortung eines Frage­

bogens über die Einschätzungen von Risiken und Chancen, die

mit dem Klimawandel einhergehen, sowie über die systema­tische Erfassung von THG­Emissionen und Strategien zu deren

Reduktion.

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11EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Georg Rogl

Senior Manager

T +43 1 211 70 1082

[email protected]

• Georg Rogl ist Senior Manager bei EY Österreich und

leitet operativ den Bereich Climate Change & Sustainability

Services. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung im

Umwelt­ und Nachhaltigkeitsbereich. Er führt Prüfungen

von Nachhaltigkeitsberichten nach GRI durch und unter­

stützt Unternehmen bei der Erstellung von Berichten.

Jakob Pötsch

Senior Consultant

T +43 664 60003 1565

[email protected]

• Jakob Pötsch ist Senior Consultant im Bereich Risk Advi­

sory der EY Management Consulting GmbH in Österreich.

Sein Schwerpunkt liegt in der Implementierung und Prüfung

von Risikomanagementsystemen und internen Kontroll­

systemen sowie in der Analyse und Weiterentwicklung von

Unternehmensprozessen.

Bernhard Gehmayr

Assistant

T +43 1 211 70 1494

[email protected]

• Bernhard Gehmayr ist Assistant im Bereich Climate

Change & Sustainability Services bei EY Österreich.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Prüfung von

Nachhaltigkeitsberichten bzw. nichtfinanzieller Bericht­

erstattung nach GRI in Verbindung mit dem NaDiVeG sowie

die Beratung zu Nachhaltigkeitsthemen.

Ihre Autoren

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12 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Digitalisierung der Finanzprozesse | Process Mining

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13EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Die digitale CFO-Agenda

Die Digitalisierung hat die Finanzfunktion erreicht. Im Zuge

von Finance 4.0, der digitalen Transformation der Finanz­

abteilung, wird das Finanzwesen agiler, vorausschauender

und entscheidungsorientierter. Dies verändert die Steue­

rungsperspektive des Finanzbereichs wesentlich.

Die Fähigkeit, Daten mit hoher Geschwindigkeit zu analy­

sieren und nahezu in Echtzeit darauf zu reagieren, kann

Finanz­ und Berichtsleitern helfen, schnell auf Markt­

herausforderungen zu reagieren und das heutige volatile

Risikoumfeld besser zu managen.

Technologien ermöglichen es uns, große Mengen struktu­

rierter und unstrukturierter Daten in Erkenntnisse umzu­

wandeln,­die­Finanzen­und­Reporting­neu­definieren­können.­

Die Technologie ist zusammen mit den Veränderungen in

der Funktionsweise der Finanzabteilungen einschließlich

der Einbeziehung neuer Fähigkeiten und der Vermittlung

eines Blicks auf Vertrauen und „long­term value reporting“

eine neue Stufe in der Entwicklung der Finance 4.0.

Neue Technik zur Prozessanalyse – wie Process Mining einen neuen Blickwinkel erlaubt:

Die Analyse von Finanzprozessen und ­kontrollen von Unternehmen war bisher hauptsächlich eine manuelle Aufgabe, die Beobachtun­

gen von Mitarbeiteraktivitäten, Anfragen von Prozessverantwortlichen, Überprüfungen von Prozessdokumenta tionen usw. beinhaltete.

Da ERP­Systeme einen vollständigen Audit­Trail von Transaktionsdaten, Ereignisprotokolldaten von Steuerelementen usw. speichern,

können mithilfe von Process­Mining­Technologie tatsächliche Prozessabläufe visualisiert und die Qualität und Effektivität von Prozessen

und internen Kontrollen gemessen werden.

Daten aus verschiedenen Quell­

systemen können extrahiert,

transformiert und geladen werden.

Alle Prozessvarianten, vom gängigsten Prozess­

ablauf bis zur vollständigen Visualisierung aller

Prozesse, können automatisch dargestellt werden.

BI­Funktionalitäten werden verwendet,

um Kosten­, Zeit­ und Qualitätsprobleme

innerhalb des Prozesses zu erkennen.

Durch die neuen Technologien wie Robotics, künstliche

Intelligenz etc. werden festgefahrene Unternehmensstruk­

turen teilweise ausgebremst und eine Anpassung des

Finanzbereichs ist aufgrund der fortschreitenden Digitali­

sierung unumgänglich.

EY FAASt Process Miner

Process Mining ist eine intelligente Big­Data­Technologie,

die reale Prozessabläufe visualisiert. Sie dient vor allem,

aber­nicht­nur­der­Identifikation­zuvor­unbekannter­Pro­

zessschwächen und bietet einen Überblick über die End­

to­End­Prozesse.

Der EY FAASt Process Miner ist eine von EY entwickelte

Lösung,­die­im­Gegensatz­zu­anderen­Lösungen­sehr­flexi­

bel und mit wesentlich niedrigeren Lizenzkosten imple­

mentierungsfähig ist.

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14 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Anforderungen

Die zu analysierenden Daten sind unabhängig von einem

speziellen System, weshalb Daten von einer Vielzahl von

ERP­Systemen analysiert werden können.

Es gibt drei Mindest­Datenanforderungspunkte:

1. Aktivität/Transaktion

2. Zeitstempel der Aktivitäten

3.­Case-ID/Sachverhaltsidentifikation

Eine Anreicherung des Datensatzes über die Mindestan­

forderung hinaus mit zusätzlichen prozessrelevanten

Informationen erhöht die Aussagekraft der Analysen (zum

Beispiel beim Einkaufsprozess um Informationen wie Rech­

nungsbetrag, Kostencenter etc.).

Der FAASt Process Miner konzentriert sich auf alle Aktivi­

täten im Prozess, die auch im jeweiligen ERP­System

erfasst sind. Das umfasst sowohl im System automatisch

durchgeführte Schritte als auch manuelle Handlungen

wie zum Beispiel Freigaben, wenn sie im ERP­System auch

erfasst werden.

Was kann mit Process Mining erreicht werden?

• globale Prozesstransparenz durch

toolbasierte automatisierte Prozess-

erkennung und -analyse

• einmalige und kontinuierliche Prozess-

verbesserung

• erweiterte analytische Funktionalitäten

zur Erkennung von Kosten-, Zeit- und

Qualitätsproblemen

• effizientes und effektives Benchmarking

• Zukunftsvision des Echtzeitmanagements

von Finanzprozessressourcen

Digitalisierung der Finanzprozesse | Process Mining

Case ID

Timestamp

Activity

Open Case

Register

Re-open CaseDefine Permit

Define Permit

Confirmation

100345 12/2/2015 13:05:09 register100345 12/2/2015 13:15:12 define permit120443 12/2/2015 13:16:24 re-open case100345 12/2/2015 13:17:11 confirmation138332 12/2.2015 13:19:43 reservation120443 12/2/2015 13:16:24 re-open case100345 12/2/2015 13:17:11 confirmation138332 12/2.2015 13:19:43 reservation100345 12/2/2015 13:05:09 register100345 12/2/2015 13:15:12 define permit120443 12/2/2015 13:16:24 re-open case100345 12/2/2015 13:17:11 confirmation100345 12/2/2015 13:05:09 register100345 12/2/2015 13:15:12 define permit120443 12/2/2015 13:16:24 re-open case100345 12/2/2015 13:17:11 confirmation138332 12/2.2015 13:19:43 reservation

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15EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Die generelle Übersicht über die wesentlichen Daten, KPIs

und Aktivitäten erfolgt über ein Dashboard, das je nach

Projekt und Branche angepasst werden kann.

Projektziele• ►­klares­Verständnis­der­Prozesse­und­deren­Strukturen­

hinsichtlich der Finanzorganisation und der Finanz­

prozesse

• ►­mehr­Transparenz­hinsichtlich­vorzugsrelevanter­ Prozesse und weiterer Optimierungspotenziale

• ►­Verbesserung­der­Abläufe­der­laufenden­Finanzpro­

zesse hinsichtlich Qualität und Geschwindigkeit sowie

Reduzierung der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter

• ►­Identifizierung­von­Zeitfressern• ►­Klarheit­über­die­Größe­des­Automatisierungspotenzials­

beispielsweise durch Robotic Process Automation

Ausblick und UmsetzungIm Rahmen unserer neuen Veranstaltungsreihe „EY Scout

Finance Innovation“, deren erste Veranstaltung bereits

am 09.11.2018 in Wien stattgefunden hat, haben wir die

Themen Process Mining, Robotic Process Automation

und Advanced Analytics vorgestellt, die die Transparenz und

Effizienz­der­Finanzprozesse­erhöhen.­Gerne­stehen­wir­

Ihnen mit unserer Praxiserfahrung zur Verfügung, wenn Sie

sich dafür interessieren, wie sich die Digitalisierung Ihrer

Finanzprozesse auf die Finanzabteilung auswirkt. Geben

Sie Korruption und Betrug keine Chance, dafür aber der

Compliance.

Mag. Kristina Aichwalder

Senior Manager

T +43 463 50 1000 5058

[email protected]

• Kristina Aichwalder ist Senior Managerin bei EY Öster­

reich im Bereich Financial Accounting Advisory Services.

Sie hat umfassende Erfahrung in der Prüfungsleitung von

nationalen und internationalen Unternehmen sowie lang­

jährige Erfahrung in der Durchführung von Beratungspro­

jekten im Bereich Rechnungslegung wie z. B. Optimierung

des Jahres­ und Konzernabschlusserstellungsprozesses

sowie Berichterstattung.

Ihre Autorin

KPI-Portfolio (Auszug)

• # Cancelled cases

• # Variants

• # One time variants

• # Cases per variant

• Ø Time per process

activity

• % Delayed cases

• # Delayed cases

(clustered in days)

• # Suppliers

• # Cases

• Days payable

out standing (DPO)

• Ø Days until payment

• # Timely payments

• Sum of invoice volume

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16 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

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Im Konzept des digitalen Controlling-Regelkreises werden die wesentlichen Auf-

gaben des Controllings in einem digitalen Umfeld integriert abgebildet. Es soll dem

Controlling als Rahmenwerk für eine strukturierte Herangehensweise dienen, um

die Vision eines Digital Controlling verwirklichen zu können. So gelingt es dem Con-

trolling, bei der Digitalisierung eine treibende Rolle einzunehmen und eine verbes-

serte Unternehmenssteuerung zu erreichen.

Controlling | Der digitale Controlling­Regelkreis

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17EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Das Ziel und der Weg: umfassende Inte gration digitaler Möglichkeiten

Auch wenn sich das Controlling meist noch in einer eher

passiven­Rolle­befindet,­erkennen­Unternehmen­die­Rele­

vanz der Digitalisierung für das Controlling. Aktivitäten,

um­Potenziale­zu­heben,­wurden­bis­dato­häufig­erst­in­gerin­

gem Ausmaß ergriffen. Die stärkere Betrachtung des The­

mas aus Controlling­Perspektive – anstelle eines technolo­

gischen Blickwinkels – verfolgt das Ziel, den Nutzen eines

integrierten Gesamtkonzepts klarer darzustellen. Es leiten

sich zwei wesentliche Aspekte für das Controlling ab:

• Digital Business: Controlling­Unterstützung bei der

Entwicklung und Steuerung innovativer und disruptiver

Geschäftsmodelle im digitalen Umfeld

• Digital Controlling: Steigerung von Effektivität und

Effizienz­in­den­Controlling-Kernprozessen­durch­den­

Einsatz digitaler Technologien

Das hier dargelegte Konzept fokussiert den Aspekt des

Digital Controlling. Um die Potenziale der Digitalisierung

im Controlling nutzen und entstehende Risiken managen

zu können, bedarf es einer strukturierten Herangehens­

weise, aus der das Controlling für sich selbst eine Digitali­

sierungsroadmap entwickeln muss.

Das Konzept: der digitale Controlling-Regelkreis

Die Digitalisierung im Controlling kann heute durch kon­

krete Methoden und Technologien mit zahlreichen Anwen­

dungsbeispielen belegt werden, wobei in der Regel spezi ­

Der digitale Controlling-RegelkreisDigitalisierung aus dem Blickwinkel des Controllings

fische­Teilbereiche­im­Fokus­stehen.­Für­eine­ganzheitliche­

Herangehensweise bedarf es eines umfassenden Konzepts,

das die wesentlichen Elemente eines Digital Controlling,

die Digital Controlling Practices, integriert.

Der entwickelte Ansatz stellt eine Weiterentwicklung des

etablierten Controlling­Regelkreises dar, der um einige

relevante­Komponenten­ergänzt­wurde.­Die­acht­definierten­

Digital Controlling Practices ermöglichen eine Leistungs­

steigerung in den Controlling­Kernprozessen. Eine Reihe

digitaler Technologien dient als Enabler der Elemente des

digitalen Controlling­Regelkreises. Im Folgenden wird im

Detail auf die einzelnen Controlling Practices eingegangen.

Abb. 1: Der Controlling-Regelkreis unter Nutzung der

acht Digital Controlling Practices

Der digitale Controlling-Regelkreis

(3)

Continuous

Planning/

Scenarios

(8) Controlling Role & Organization

(1) Mass Data Engine

(6

) P

roce

ss &

Sys

tem

Exc

elle

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(7

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uto

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ecis

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(5)

Real/Near

Time Management

(2)

Data-based

Modelling

(4)

Digital

Reporting

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18 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

(1) Mass Data Engine

Die systematische Sammlung, Verarbeitung und Interpre­

tation von Daten aus heterogenen Quellen ist eine Grund­

voraussetzung für die meisten digitalen Ansätze. In Zukunft

sollen Daten wesentlich früher und teilweise in Echtzeit

abrufbar sein. Dadurch wird die Möglichkeit, geschäftsnahe

und relevante Analysen durchzuführen und Zusammen­

hänge besser zu erkennen, erheblich gesteigert.

Die Zentralisierung und Harmonisierung der Daten aus ERP­

Systemen spielen für das Controlling eine wesentliche

Rolle. Darüber hinaus gilt es jedoch, Daten aus weiteren

internen und externen Quellen zu integrieren, um einen

wesentlichen Mehrwert aus den digitalen Technologien

generieren zu können. Datenqualitätssicherung und Gover­

nance rücken dabei in den Mittelpunkt.

(2) Data-based Modelling

Werttreibermodelle werden in Zukunft um quantitativ

ableitbare Ursache­Wirkungs­Zusammenhänge aus Big­

Data­Analyseverfahren erweitert. Dabei werden anstelle

aggregierter Top­KPIs jene Kennzahlen, die als tatsächliche

Treiber­identifiziert­wurden,­an­Bedeutung­gewinnen.­In­

einem Praxisbeispiel eines Autoherstellers wurde bei Big­

Data­Analysen u. a. festgestellt, dass die Arbeitslosen­

quote einer Region zwar nicht mit dem Absatz der Pkw­

Sparte korreliert, sehr wohl aber mit jenem der Lkw­Sparte.

Dementsprechend wurde das Modell der Mittelfristplanung

um diesen Treiber erweitert.

Diese­Modelle­sind­ein­zentrales­Tool­für­die­Quantifizierung­

von Unternehmenszielen und bilden die Grundlage für

Technologien der Digitalisierung wie Predictive Analytics.

(3) Continuous Planning/Scenarios

An­die­Stelle­einer­Planung­zu­definierten­Zeitpunkten­wird­

eine auf Advanced und Predictive Analytics basierende

kontinuierliche Planungsrechnung mit hohem Automatisie­

rungsgrad treten. Zu jedem Zeitpunkt können als Entschei­

dungsgrundlage datenbasierte Handlungsalternativen in

Form von Szenarien abgeleitet und zwischen Controlling

und Top­Management abgestimmt werden. Im konkreten

Fallbeispiel eines multinationalen Konzerns wurde in eini­

gen Ländern – dank nachweislich geringerer Prognosefeh­

ler – in einem ersten Schritt die Sales­Planung auf Basis

automatisierter Prognosen umgesetzt. In anderen Ländern

wurden­zur­Verifizierung­manuelle­Planungen­heran-

gezogen.

Vergangenheitsorientierte Plan­Ist­Abweichungsanalysen

werden eine geringere Rolle spielen, weil der Fokus auf die

zukunftsorientierte Steuerung gelenkt wird.

(4) Digital Reporting

Durch Digital Reporting werden alle relevanten Unterneh­

mensdaten direkt aus den zentralen Massendaten cloud­

basiert auf unterschiedlichen Devices abgerufen. Die Daten

können dynamisch dargestellt und die benötigten Details

zu den Top­Kennzahlen ad hoc analysiert werden. Dabei

kann auf praxiserprobte Dashboard­Lösungen von einer

Reihe von Anbietern zurückgegriffen werden. Derzeit setzt

sich z. B. SAP stark mit dem Thema „voll integrierter Digi­

tal Boardroom“ auseinander. Hier sollen mithilfe intuitiver

User Experience u. a. Real­Time­Informationen und integ­

rierte Business Insights als Entscheidungsgrundlage sowie

Ad­hoc­Analysen bereitgestellt werden. Da der Blick in

die Zukunft stärker in den Fokus rückt, wird bei der Daten­

visualisierung auch die Darstellung von Szenarien eine

wesentliche Rolle spielen.

(5) Real/Near Time Management

Dank der schnelleren Verfügbarkeit können Steuerungs­

maßnahmen durch das kontinuierliche Monitoring relevan­

ter Steuerungsgrößen schneller eingeleitet werden. Durch

digitale Technologien wie Advanced Analytics können Wir­

kungszusammenhänge­identifiziert­werden,­um­daraus­

konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. In der Praxis

gibt es u. a. in den Bereichen Produktion und Logistik

Anwendungsfälle, in denen ein direkter Zugriff auf Steue­

rungsentscheidungen in Echtzeit erfolgen kann. Mittel­

fristig werden nicht alle Daten in Echtzeit zur Verfügung

stehen.­Dank­wesentlicher­Prozesseffizienzsteigerungen­

(u. a. Daten zu Periodenabschlüssen) werden diese aber

zunächst schneller und in einem weiteren Schritt auch in

kürzeren Intervallen verfügbar sein.

(6) Process & System Excellence

Controlling-Prozesse­können­durch­effizientere­System-

architekturen (z. B. HANA) und den Einsatz von Automa­

tisierungstechnologien­wesentlich­effizienter­und­effektiver­

gestaltet werden. Klassische Controlling­Aufgaben wie das

Erstellen von Periodenabschlüssen oder das Erstellen und

die Kommunikation von Reports können automatisiert und

somit­schneller,­häufiger­und­mit­reduzierter­Fehlerquote­

durchgeführt werden. Mittelfristig ist auch denkbar, dass

Artificial­Intelligence­komplexere­Aufgaben­übernimmt.­

(7) Automatic Decision Support

Durch verschiedene digitale Ansätze wird die automati­

sierte Entscheidungsunterstützung auch im Controlling an

Relevanz gewinnen. Über das Thema Predictive Analytics

hinaus­werden­dabei­vor­allem­Technologien­der­Artificial­

Intelligence immer wichtiger. Im Zuge manch einer opera­

tiven Tätigkeit ist es möglich, dass Entscheidungen – etwa

Controlling | Der digitale Controlling­Regelkreis

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19EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

über die Plausibilität einer Kostenposition – kontinuierlich

und vollkommen automatisiert getroffen werden. Hilfen für

Managemententscheidungen können automatisiert erfol­

gen. Dabei wird das selbstständige und kontinuierliche Erstel­

len von Forecasts, Berichten und Analysen möglich sein.

(8) Controlling Role & Organization

Die Digitalisierung stellt die Controlling­Organisation, aber

auch die Rolle des Controllers selbst vor neue Herausforde­

rungen. Dementsprechend muss diesbezüglich in den

nächsten­Jahren­eine­wesentliche­Transformation­stattfin­

den. Das notwendige Know­how im Bereich der digitalen

Technologien und Methoden muss in der Organisation auf­

gebaut werden. Dies kann durch die Erweiterung der Skills

bestehender Mitarbeiter, aber auch durch die Aufnahme

von Fachexperten (z. B. Data Scientists) erreicht werden.

Somit wird das Controlling in Zukunft noch stärker inhalt­

lich zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Die digitalen Enabler: ein Blick auf relevante Technologien

Digitale Technologien und Methoden dienen im Konzept

des digitalen Controlling­Regelkreises als Enabler und kön­

nen in der Regel für diverse Digital Controlling Practices

eingesetzt werden. Auch neu aufkommende Technologien

werden der jeweils relevanten Practice zugeordnet und

haben somit keine Auswirkung auf den integrierten Digital­

Controlling­Ansatz. Aus der Perspektive der Digital Con­

trolling Practices ist im Umkehrschluss jeweils eine Reihe

digi taler Technologien relevant. Welche Technologien und

Methoden in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt

im Control­ling zu etablieren sind, muss anhand eines

ganzheitlichen Ansatzes wie des digitalen Controlling­Regel­

kreises im Zuge der Entwicklung einer Digitalisierungs­

roadmap festgelegt werden.

Mag. (FH) Christoph Tattyrek, MIB

Manager

T +43 1 21170 1951

[email protected]

• Christoph Tattyrek ist seit Anfang 2017 Manager bei Advisory

Services mit Fokus auf Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung

im Controlling. Vor seiner Beratertätigkeit bestritt er eine zehn­

jährige Karriere im Controlling eines börsennotierten (ATX­)Unter­

nehmens, zuletzt als Leiter des strategischen Controllings.

Mag. Mirko Waniczek

Executive Director

T +43 1 21170 1908

[email protected]

• Mirko Waniczek ist Executive Director bei Advisory Services mit

Fokus auf operativem und strategischem Controlling sowie Leistungs­

steigerung im Controlling. Davor war er Partner bei Contrast Manage­

ment Consulting. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der

Controllingberatung in diversen Branchen.

Ihre Autoren

Abb. 2.: Relevante Technologien für die Digital Controlling Practices

Technologies

Practices

Big

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Adv

ance

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Pro

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Artificial­

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Mass Data Engine

Data­based Modelling

Continuous Planning/Scenarios

Digital Reporting

Real/Near Time Management

Process & System Excellence

Automatic Decision Support

Controlling Role & Organization

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20 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

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Kreditinstitute | Neue Anforderungen für Aufsichtsräte

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21EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Die gesetzlichen Bestimmungen für den Aufsichtsrat von

Kreditinstituten haben sich insbesondere bezüglich der

Zusammensetzung des Gremiums durch die nunmehr not­

wendige Mindestanzahl unabhängiger Mitglieder wesent­

lich geändert. Die neuen Regelungen treten mit 01.01.2019

in Kraft, wobei spätestens zum Stichtag 01.07.2019 eine

ausreichende Anzahl unabhängige Mitglieder in den Auf­

sichtsräten von Kreditinstituten vertreten sein muss.

Die­Zusammensetzung,­die­fachliche­Qualifikation­und­die­

Verfügbarkeit von Organen in Kreditinstituten stehen

im Fokus der nationalen und europäischen Gesetzgebung

sowie der nationalen und europäischen Aufsichtsbehör­

den. Im Jahr 2018 kam es hierbei zu weiteren gesetzlichen

Änderungen (BWG­Novelle 2018 – siehe BGBl I Nr. 36/

2018), insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung

des Aufsichtsrats in Kreditinstituten. Die entsprechenden

Bestimmungen im § 28a BWG und die daraus abgeleiteten

Ausführungen der FMA im Fit & Proper­Rundschreiben

(FMA­Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäfts­

leitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüs­

selfunktionen, August 2018) sollen dazu dienen, die Leit­

linien der EBA und der ESMA (EBA/GL/2017/12/ESMA

71­99­598 bzw. EBA/GL/2017/11) im BWG verbindlich zu

konkretisieren und eine ausgewogene Rücksichtnahme auf

die Interessen aller Stakeholder zu ermöglichen. Die Domi­

nanz einzelner Mitglieder oder Gruppen im Aufsichtsrat

soll durch die neuen Bestimmungen zur Zusammensetzung

des Aufsichtsrats verhindert werden.

Die einzelnen neuen Bestimmungen für die Zusammen­

setzung­des­Aufsichtsrats­und­für­die­Qualifikationsvoraus-

setzungen der Aufsichtsratsmitglieder können wie folgt

zusammengefasst werden.

Neue Anforderungen für Aufsichtsräte von Kreditinstituten

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 28a Abs. 5a BWG bestimmt nun eine Mindestanzahl

unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat von Kreditinstitu­

ten, wobei bei jedem Kreditinstitut mindestens ein Auf­

sichtsratsmitglied unabhängig sein muss. Bei Kreditinsti­

tuten von erheblicher Bedeutung gemäß § 5 Abs. 4 BWG

oder bei „kapitalmarktorientierten“ Kreditinstituten müssen

zumindest zwei unabhängige Mitglieder dem Aufsichtsrat

angehören. Für die Erreichung der Mindestanzahl sind bei

allen Kreditinstituten Arbeitnehmervertreter nicht zu

berücksichtigen.­Die­Verpflichtung­gilt­nicht­für­Institute,­

deren Anteile zu 100 Prozent von einem anderen inlän­

dischen Kreditinstitut gehalten werden und die weder von

erheblicher Bedeutung sind noch als kapitalmarktorien­

tiertes­Kreditinstitut­definiert­werden.­

§ 28a Abs. 5a BWG bestimmt nun eine Mindestanzahl unabhängiger

Mitglieder im Aufsichtsrat von Kreditinstituten,

wobei bei jedem Kreditinstitut mindestens ein Auf­

sichtsratsmitglied unabhängig sein muss.

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22 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Die Beurteilung, ob ein Mitglied des Aufsichtsrats als nicht

unabhängig einzustufen ist, erfolgt nach folgenden Krite­

rien, die immer in Bezug auf das Institut wie auch auf

andere Unternehmen der Institutsgruppe anzuwenden

sind (§ 28a Abs. 5b BWG bzw. Ausführungen im FMA

Fit & Proper­Rundschreiben Rz. 86–94):

Mandatskriterium

• Geschäftsleiterfunktion innerhalb der letzten fünf

Jahre

• Ausübung einer Tätigkeit für einen durchgehenden

Zeitraum von zwölf Jahren als Geschäftsleiter oder

Aufsichtsratsmitglied

• Mitglied des höheren Managements i. S. d. § 2 Z. 1b

BWG in den letzten drei Jahren

Kriterium der wesentlichen finanziellen oder geschäft-

lichen Beziehung (bei juristischen Personen Geschäfts-

leiter des Unternehmens)

• Beteiligungen am Institut

• wesentliche fremdübliche Kredite (höher als 1 Prozent

der regulatorischen Eigenmittel des Instituts)

Kriterium des beherrschenden Anteilseigners

• inkl. Angestellten des beherrschenden Anteils eigners

oder Personen, die zum beherrschenden

Anteilseigner wesentliche Geschäftsbeziehungen

unterhalten

Kriterium des Angestellten

Kriterium des Beraters

• Bankprüfer in den letzten drei Jahren

• Berater (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuer­ und

Unternehmensberater sowie die Inhaber und

Geschäftsleiter solcher Unternehmen und Kanzleien),

die innerhalb der letzten drei Jahre in wesentlichem

Ausmaß tätig wurden

– Laut Fit & Proper­Rundschreiben der FMA muss eine

mehrmalige Beratung erfolgen oder eine einmalige

Beratung in erheblichem Ausmaß erfolgen; Erstellung

und Ausgestaltung von Strategien bzw. institutsinter­

nen Leitlinien sind laut Rundschreiben immer als Bera­

tung­von­wesentlichem­Ausmaß­zu­definieren.

Kriterium des wesentlichen Vertragspartners

• wesentlicher Vertragspartner, gegenwärtig oder

innerhalb der letzten drei Jahre (inkl. Personen in

Leitungsfunktionen beim Vertragspartner)

– Einstufung aufgrund monetärer Kriterien (u. a. hohe

Einlagen, substanzielle Bankgarantieverträge) und

aufgrund nichtmonetärer Kriterien (u. a. Vernetzun­

gen im Sektor, Werbewert)

Bezieher wesentlicher Vergütungen neben der Tätigkeit

als Aufsichtsrat aus anderen wesentlichen finanziellen

oder geschäftlichen Beziehungen

• Zahlungen sind dann als wesentlich einzustufen, wenn

sie mindestens 15 Prozent des Jahresgesamtbrutto­

einkommens des jeweiligen Aufsichtsrats ausmachen.

Vorliegen persönlicher Verflechtungen

• Ehegatten,­Lebensgefährten,­Kinder,­Wahl-­oder­Pfle­

gekinder von Geschäftsleitern, Berater, Bankprüfer,

beherrschende Anteilseigner usw. sind ebenfalls nicht

als unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats ein­

zustufen.

Kreditinstitute | Neue Anforderungen für Aufsichtsräte

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23EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Laut § 28a Abs. 5c BWG muss es mindestens ein Auf­

sichtsratsmitglied geben, für das keines dieser Kriterien,

die für eine Abhängigkeit sprechen, zutrifft. Sofern Insti­

tute weitere unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats

benennen müssen, sind bei diesen die Unabhängigkeits­

bestimmungen als widerlegbare Vermutung anzusehen.

Ist also eines der oben genannten Kriterien erfüllt, gelten

diese Mitglieder dennoch als unabhängig, wenn das Kre­

ditinstitut nachweist, dass die Unabhängigkeit trotzdem

gegeben ist.

Für die Unterausschüsse des Aufsichtsrats gelten weitere

Regelungen, so zum Beispiel für den Risikoausschuss

(§ 39d BWG).

Qualifikationsvoraussetzungen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen jederzeit persön­

lich zuverlässig, aufrichtig und unvoreingenommen sein.

Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen und die Perso­

nen müssen über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

verfügen. Eine angemessene zeitliche Verfügbarkeit (siehe

hierzu die Regelungen zur Mandatsbeschränkung) ist

sicherzustellen. Aufsichtsratsmitglieder müssen zusätzlich

über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die entspre­

chenden Aufgaben einzeln und gemeinsam wahrnehmen

zu­können.­Die­Kreditinstitute­sind­verpflichtet,­den­Mit­

gliedern des Aufsichtsrats laufend Schulungen anzubieten.

Die Fortbildung soll auf jeden Fall die grundlegenden Rege­

lungen­des­Bankgeschäfts­und­finanztechnisches­Fachwis­

sen beinhalten. Die Kreditinstitute haben interne Richt­

linien zu erstellen, die sicherstellen, dass für die Mitglieder

des­Aufsichtsrats­die­Qualifikationsanforderungen­einge­

halten werden. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Aus­

wahl und Beurteilung von Mitgliedern des Aufsichtsorgans

und beinhaltet auch institutsinterne Eignungsverfahren (z. B.

in Form von regelmäßigen facheinschlägigen Schulungen).

Der Besuch von Schulungsmaßnahmen und falls erforder­

lich die internen Eignungsprüfungen sind regelmäßig

durchzuführen und zu dokumentieren. Diese Unterlagen

sind auf behördliches Ersuchen der FMA vorzulegen. In

den Aufsichtsrat entsandte Arbeitnehmervertreter müssen

auch­die­Qualifikationsanforderungen­des­§­28a­Abs.­5­

BWG erfüllen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen und die

Bestätigung des Vorliegens der fachlichen Eignung eines

Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat obliegen hierbei

dem Betriebsrat. Die FMA kann Aufsichtsratsmitglieder

anlassbezogen zu einem Fit & Proper­Test einladen.

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Die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung des Auf­

sichtsrats sehen mindestens ein unabhängiges Mitglied vor. Sämtliche

Aufsichtsratsmitglieder­müssen­die­Qualifikationsvoraussetzungen­gemäß­

§ 28a BWG erfüllen. Die Ausführungen laut Fit & Proper­Rundschreiben

der FMA sind hierbei zu beachten. Dafür sind die jeweiligen Institute ver­

antwortlich.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Fit & Proper­Anforde­

rungen? Wir stehen Ihnen gerne mit umfangreicher Praxiserfahrung, u. a.

in Form von Fit & Proper­Workshops und ­Schulungen, zur Verfügung.

Mag. Georg Fikar

Director

T +43 1 211 70 1302

[email protected]

• ►Georg­Fikar­ist­Director­und­Leiter­des­Competence­Center­Regulatory­im­

Bereich Financial Service Assurance bei EY Österreich und verfügt über lang­

jährige Berufs erfahrung im Bankwesen. Er leitet Prüfungen von Jahres­ und Kon­

zernabschlüssen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen

und unterstützt Unternehmen bei regulatorischen Themen und Sachverhalten, so

auch bei der Einhaltung der Fit & Proper­Bestimmung durch die Organisation und

Durchführung von Fit & Proper­Schulungen.

Ihr Autor

Im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Tätigkeit als

Vorsitzender des Aufsichtsrats bzw. für Vorsitzfunktionen

in anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats sind noch wei­

tere besondere Anforderungen gemäß § 28a BWG bzw. ge­

mäß Fit & Proper­Rundschreiben der FMA zu beachten,

beispielsweise die „Cooling­off“­Vorschriften für (ehema­

lige) Geschäftsleiter. Die besonderen Vorschriften gelten

auch für die jeweiligen Stellvertreter.

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24 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Cybersicherheits- gesetz ante portas!

Diese Tatsachen haben auch auf europäischer Ebene einen

Handlungsbedarf aufgezeigt. Als Konsequenz daraus

hat die Europäische Union eine Strategie zur Erhöhung der

Cybersicherheit­im­Euroraum­definiert.­Teil­dieser­Strategie­

ist die EU­Richtlinie „(EU) 2016/1148 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnah­

men zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicher­

heitsniveaus von Netz­ und Informationssystemen in der

Union“.­Ziel­dieser­Richtlinie­ist­die­Definition­von­Anforde­

rungen an die Netz­ und Informationssystemsicherheit für

Betreiber wesentlicher Dienste und für Anbieter digitaler

Dienste. Diese Richtlinie wird in den kommenden Tagen als

NIS­Gesetz (NISG) in nationales Recht übernommen und

verpflichtet­somit­österreichische­Unternehmen­zur­Einhal­

tung­der­definierten­Sicherheitsanforderungen.­

Betroffene Unternehmen

Laut NISG sind lediglich Betreiber wesentlicher Dienste

und Anbieter digitaler Dienste von den Bestimmungen des

Gesetzes betroffen. In diesem Zusammenhang sind Betrei­

ber wesentlicher Dienste als Unternehmen zu verstehen,

deren zur Verfügung gestellter Dienst von essenzieller Bedeu­

tung für das Funktionieren des Gemeinwesens in Öster­

reich ist. Im Kontext des deutschen IT­Sicherheitsgesetzes

hat­sich­in­der­Vergangenheit­die­Begrifflichkeit­der­„kriti­

schen Infrastruktur“ etabliert.

Zum Zweck der genauen Ermittlung der betroffenen Unter­

nehmen werden im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes

Schwellenwerte­für­die­einzelnen­Sektoren­definiert,­ab­

denen ein Unternehmen als Betreiber eines wesentlichen

Dienstes­oder­als­Anbieter­digitaler­Dienste­klassifiziert­ist­

und somit dem NISG unterliegt. Die betroffenen Unterneh­

men werden durch Bescheid entsprechend in Kenntnis

gesetzt.

Anforderungen an die Netz- und Informationssystemsicherheit

Das NISG schreibt Betreibern wesentlicher Dienste und

Anbietern digitaler Dienste die Umsetzung geeigneter

und dem Stand der Technik entsprechender Sicherheits­

maßnahmen vor, um eine Netz­ und Informationssystem­

sicherheit zu gewährleisten. Im Wesentlichen kann diese

Anforderung größtenteils durch die Einführung eines

angemessenen Informationssicherheitsmanagementsys­

tems und die Umsetzung eines Business­Continuity­

Managements erfüllt werden. Darüber hinaus sind Betrei­

ber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste

dazu­verpflichtet,­etwaige­Sicherheitsvorfälle­unverzüglich­

an die entsprechenden Stellen zu melden. Betreiber

wesentlicher Dienste haben innerhalb eines Jahres ab

Zustellung des Bescheids und anschließend mindestens alle

drei Jahre die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Gemäß NISG sind Unternehmen, die einen digitalen

Dienst in Österreich anbieten und kein Kleinstunterneh­

men oder kleines Unternehmen sind, als Anbieter digita­

ler Dienste zu sehen und fallen somit unter die Bestim­

mungen des Gesetzes. Dieser Umstand ist jedoch nur auf

Anbieter nachfolgender digitaler Dienste zutreffend:

• Online­Marktplätze

• Online­Suchmaschinen

• Cloud­Computing­Dienste

Das NSIG sieht für Österreich sieben relevante

Sektoren der kritischen Infrastruktur vor:

• Energie

• Verkehr

• Bankwesen

• Finanzmarktinfrastrukturen

• Gesundheitswesen

• Trinkwasserversorgung

• digitale Infrastruktur

Mit der zunehmenden Digitalisierung in unserer Gesellschaft verlassen wir uns vermehrt auf IT- und Informationssysteme für die Erfüllung

diverser Aufgaben. Diese fortlaufende Transformation in eine digitale Welt erhöht zugleich die Komplexität und Kritikalität dieser Systeme.

Zusätzlich sehen wir uns innerhalb der letzten Jahre einer steigenden Bedrohungslage durch Cyberangriffe ausgesetzt.

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25EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

nachzuweisen.­Laut­NISG­sind­hierzu­eine­Zertifizierung­

oder der Nachweis einer entsprechenden Überprüfung

durch­eine­qualifizierte­Stelle­zu­erbringen.­Bei­einer­

qualifizierten­Stelle­handelt­es­sich­um­einen­externen­

Dritten,­der­anhand­definierter­Kriterien­durch­das­Bun­

desministerium für Inneres dazu berechtigt ist, eine ent­

sprechende­Zertifizierung­oder­Überprüfung­nach­NISG­

durchzuführen.

Wir können Sie unterstützen

Basierend auf langjährigen Erfahrungen in den Bereichen

IT­/Informationssicherheit und Business­Continuity­

Management ist EY in der Lage, betroffene Unternehmen

zielgerichtet zu unterstützen. Mittels einer modularen

Probeprüfung kann einem betroffenen Unternehmen eine

unabhängige Einschätzung zu seinem aktuellen Reifegrad

hinsichtlich der festgelegten Anforderungen geliefert und

etwaiger Handlungsbedarf aufgezeigt werden.

Im Anschluss daran unterstützen wir Sie gerne bei der

Umsetzung­der­vorab­definierten­Handlungsfelder,­um­ein­

strukturiertes IT­Sicherheitskonzept im Unternehmen zu

etablieren. Durch unsere disziplinübergreifende Zusammen­

arbeit zwischen Prozess­, Security­ und IT­Beratung bieten

wir Ihnen einen in Österreich einzigartigen Service, da wir

Ihnen Lösungen aus einer Hand mit integrierten organisa­

torischen, technischen und sicherheitsrelevanten Kompe­

tenzen bieten.

Bei welchen Tätigkeiten wir Sie unterstützen können

• Ableiten der relevanten Anforderungen für die

IT­Sicherheit aus der EU­Richtlinie 2016/1148

• Durchführen von Security­Audits (z. B. Gap­Assess­

ments), um den IT­Sicherheitsstatus zu ermitteln

• Konzipieren und Einführen eines ganzheitlichen

IT­Sicherheitskonzepts für das Unternehmen

• Identifizieren­und­Optimieren­der­damit­verbundenen­Prozesse

• Erstellen der notwendigen Dokumentation

• Sicherstellen technischer und organisatorischer

Sicherheitsmaßnahmen

• Erarbeiten und Aktualisieren von Policies

• Konzipieren und Durchführen von Awareness­

Schulungen

• Vorbereitung und Aufbau eines angemessenen Melde­

wesens im Hinblick auf sicherheitsrelevante Vorfälle

Peter Thiesen

Manager

T +43 1 211 70 1526

[email protected]

• Peter Thiesen ist als Manager in der Abteilung Risk IT der EY Management

Consulting mitverantwortlich für die Dienstleistungen im Bereich Cyber Security. Sein

thematischer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Informationssicherheit und Business

Continuity Management. Dies betrifft sowohl die Umsetzung in Unternehmen als auch

die Auditierung dieser Themengebiete. Darüber hinaus ist er fachlicher Experte für das

österreichische NIS­Gesetz und die europäische NIS­Richtlinie.

DI Gottfried Tonweber

Director

T +43 1 211 70 1145

[email protected]

• Gottfried Tonweber ist Director bei EY Management Consulting im Bereich Risk IT und

Leiter des Bereichs Cyber Security in Österreich. Er verfügt über weitreichende Erfahrung

im Bereich nationaler und internationaler IT­Security­Audits sowie im Informations­

sicherheitsmanagement (nach ISO 27000 und anderen Standards) und fungiert u. a. als

Subject Matter Expert für Business Continuity Management. Zu seinen Qualifikationen

zählen u. a. die CISA­ und die CRISC­Zertifizierung. Zusätzlich ist er Mitglied der ISACA

(Information Systems Audit and Control Association) und des Studiengangbeirats der

FH St. Pölten für Informationssicherheit.

Bernhard Zacherl

Senior Manager

T +43 21170 1404

[email protected]

• Bernhard Zacherl ist Senior Manager in der Abteilung Risk IT, stellvertretender

Leiter des Bereichs Cyber Security in Österreich und Themenverantwortlicher für die

Bereiche der informationsbezogenen Managementsysteme. In diesem Zusammen­

hang begleitet er viele Kunden bei der Umsetzung von Compliance­Anforderungen im

Bereich Cyber Security.

Ihre Autoren

Cybersicherheit | Neues Netz­ und Informationssystemsicherheitsgesetz

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26 EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

Foundout

Bei mehr als der Hälfte der befragten Unternehmen wurde im vergangenen Jahr zumindest eine Cyberattacke

registriert. Bevor jedoch Verbesserungsmaßnahmen im Unternehmen eingeleitet werden, muss zuvor oft erst

ein­signifikanter­Schaden­durch­eine­Cyberattacke­entstehen:­Eine­Cyberattacke­ohne­zugefügten­Schaden­

würde bei 63 Prozent der Unternehmen voraussichtlich nicht zu höheren Sicherheitsausgaben führen.

Erst wenn ein echter Schaden entstanden ist, sehen es drei Viertel der Befragten als wahrscheinlich an, dass

auch die Ausgaben für Cyber Security steigen, wie aus dem Global Information Security Survey 2018 der

Prüfungs­ und Beratungsorganisation EY hervorgeht. An der Umfrage beteiligten sich weltweit mehr als 1.400

Unternehmen.

Immerhin steigen die Ausgaben für die Abwehr von Attacken über das Internet bei der Mehrzahl der Unterneh­

men. Nahezu die Hälfte der IT­Verantwortlichen hält Budgetsteigerungen um ein Viertel oder sogar deutlich

mehr für nötig. Die globale EY­Umfrage hat ergeben, dass das durchschnittliche Schadensausmaß eines Data

Breach rund 3,6 Millionen US­Dollar beträgt.

Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse können in die falschen Hände geraten und einen nachhaltigen Ver­

trauensverlust nach sich ziehen. Server können lahmgelegt werden, was kostspielige Produktionsausfälle zur

Folge hat. Öffentlichkeitswirksame Attacken wie Petya oder Wannacry haben bei vielen Unternehmen zwar

das Bewusstsein für die Gefahren geweckt, allerdings besteht in fast jeder Organisation noch ein großer Auf­

holbedarf. Beispielsweise wurde unlängst bekannt, dass 1.464 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in

Australien „password123“ als Passwort gewählt haben.

So ist Geld zwar ein entscheidender Faktor im Kampf gegen Cyberangriffe, aber nicht unbedingt der wichtigste:

30 Prozent der Befragten gaben an, dass das benötigte Know­how im Umgang mit Cyberbedrohungen im

Unternehmen nicht vorhanden sei.

In Österreich zeigt sich speziell die Personalausstattung verbesserungswürdig. Hier gab die Mehrheit der Unter­

nehmen an, noch nicht ausreichend personelle Kapazitäten für Informationssicherheit vorgesehen zu haben.

Gerade kleinere Unternehmen haben oft nicht die Mittel oder die Strukturen, um Angriffe sofort zu erkennen.

In Österreich sieht sich weniger als die Hälfte der Unternehmen in der Lage, einen umfassenden Cyberangriff

zu erkennen.

Die größten Sicherheitsrisiken hängen aus Sicht der Befragten direkt mit dem operativen Geschäft zusammen:

Kundeninformationen, Finanzinformationen und Strategiepläne sind aus Sicht der IT­Verantwortlichen die

sensibelsten Daten, die Kriminelle abgreifen können.

Sicherheitslücke Nummer eins sind aus Sicht der Befragten die eigenen Mitarbeiter: Ein Drittel nennt unauf­

merksame beziehungsweise unvorsichtige Mitarbeiter als Einfallstor für Cyberkriminelle, nur ein Viertel macht

veraltete Sicherheitsprogramme dafür verantwortlich.

Mitarbeiter müssen kontinuierlich geschult und über Datensicherheit aufgeklärt werden. Obwohl das Risiko

durch gefälschte E­Mails in den Medien nicht mehr so präsent ist, zeigen Daten aus dem ersten Halbjahr 2018,

dass täglich 6,4 Mrd. Fake­Mails im Umlauf sind. Solche Risiken können Firmen beispielsweise durch Trainings­

programme minimieren.

EY Global Information Security Survey 2018Gefährliches Abwarten: Viele Unternehmen steigern Sicherheitsausgaben erst nach einem Schadensfall

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27EY Finance & Perfomance Magazine | Dezember 2018

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Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. („EY“),

Wagramer Straße 19, IZD Tower, 1220 Wien, [email protected]

Inhaltliche Gesamtverantwortung Mag. Gerhard Schwartz

Redaktion Mag. Gerald Steckbauer

Idee & Konzeption Fuenfwerken Design AG, Wiesbaden/Berlin

Gestaltung­CPoffice,­Sabine­Reissner

Druck Gerin Druck GmbH, Wolkersdorf

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Gedruckt nach der Richtlinie „Druck ­ erzeugnisse“ des Österreichischen UmweltzeichensUW­Nr. 845

Publikationen

EY-Analyse der Top-30-F&E-Unternehmen Österreichs

Die durchschnittliche F&E­Intensität der 30 börsennotierten ös­

terreichischen Unternehmen mit den höchsten jährlichen

F&E­Ausgaben hat in den vergangenen fünf Jahren deutlich zu­

genommen. Während die F&E­Ausgaben 2012 3,6 Prozent der

kumulierten Unternehmensumsätze betrugen, konnten sie

2017 auf 4,2 Prozent gesteigert werden. Im Vergleich zum Vor­

jahr gab es einen leichten Anstieg um 0,1 Prozent. Europaweit

ging die F&E­Intensität von 3,6 Prozent auf 3,4 Prozent zurück.

EY Global IPO Update Q3/2018

Auch im dritten Quartal haben weltweit weniger Unterneh­

men den Schritt aufs Parkett gewagt als im Vorjahr: Die Zahl

der Börsengänge sank um 22 Prozent auf 302, das Gesamt­

volumen stieg aber – vor allem dank einiger sehr großer IPOs

in China – um 9 Prozent auf 47 Mrd. US­Dollar. Speziell in Eu­

ropa hat sich das IPO­Klima zuletzt eingetrübt – mit einem

Rückgang der Zahl der Börsengänge um 23 Prozent auf 33

und einem sogar um 91 Prozent geschrumpften Emissionser­

lös.­Nur­1,1­Mrd.­US-Dollar­flossen­im­dritten­Quartal­an­Bör­

senneulinge in Europa.

EY Global Information Security Survey 2018

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden Kundenda­

ten, Geschäftsgeheimnisse und interne Kommunikation stets

anfälliger für Hackerattacken. Bei mehr als der Hälfte der be­

fragten Unternehmen wurde im vergangenen Jahr zumindest

eine Cyberattacke registriert. Erst wenn ein echter Schaden

entstanden ist, sehen es drei Viertel der Befragten als wahr­

scheinlich an, dass auch die Ausgaben für Cyber Security stei­

gen, wie aus dem Global Information Security Survey 2018

hervorgeht.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Publikation auf

die­geschlechtsspezifische­Differenzierung,­z.­B.­„Mitarbeiterinnen­

und Mitarbeiter“, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne

der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

Events

EY Scout International Accounting

Business Breakfast

07.12.2018, Linz

14.12.2018, Wien

18.12.2018, Salzburg

GRI-zertifiziertes Training zur Erstellung

eines Nachhaltigkeitsberichts

28.–29.03.2019, Wien

39. Österreichischer Controllertag

Konferenz Controller­Institut

21.–22.03.2019

Certified Business Data Scientist

Lehrgang Controller­Institut

Start: 06.03.2019

Financial Steering

Lehrgang Controller­Institut

Start: 29.03.2019

Bootcamp für Geschäftsführer

Lehrgang Controller­Institut

Start: 11.04.2019

Gerne senden wir Ihnen nähere Infor­

mationen zu unseren Veranstaltungen zu.

Schicken Sie dazu bitte eine E­Mail mit

Name und Firma an [email protected].

Page 28: EY Finance & Performance Magazine Dezember 2018, ESG ... · Anders als bei den herkömmlichen Risiko berichterstattungspflichtennach§243Abs.1UGB,dievor allemaufdieDarlegungfinanziellerUnsicherheitsfakto-

EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory

Die globale EY-Organisation im ÜberblickEY ist einer der globalen Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuer­beratung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und in die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dynamischen Teams, einer ausgeprägten Kundenorientierung und individuell zugeschnittenen Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Funktionsweise wirtschaftlich relevanter Prozesse in unserer Welt zu verbessern – für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Kunden sowie die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.

Die globale EY­Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG­Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden. Weitere Informationen­finden­Sie­unter­www.ey.com.

In Österreich ist EY an vier Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.

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