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Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. Fördermaßnahmen zur energetischen Nutzung von Getreide - 21. Juni 20 07 Seite: 1 Hintergrund und Darstellung der Fördermaßnahmen zur energetischen Nutzung von Getreide und alternativen Biobrennstoffen Dr.-Ing. Andreas Schütte Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

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Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Fördermaßnahmen zur energetischen Nutzung von Getreide - 21. Juni 2007 Seite: 1

Hintergrund und Darstellung der Fördermaßnahmen zur energetischen

Nutzung von Getreide und alternativen Biobrennstoffen

Dr.-Ing. Andreas SchütteFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

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Gliederung

• Ziele der Bundesregierung im Bereich nachhaltiger Energieversorgung und Klimaschutz

• Hintergrund der energetischen Nutzung von Getreide und alternativen Biobrennstoffen

• Fördermaßnahmen

• Rahmenbedingungen

• Ausblick

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Fördermaßnahmen zur energetischen Nutzung von Getreide - 21. Juni 2007 Seite: 3Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Im Jahr 2006 wurden 5,3 % des primären Energieverbrauchs (2005: 4,7 %) und 7,4 % des gesamten Endenergieverbrauchs

substituiert.

Anteil der Erneuerbaren Energien

Quelle: BMU, 2007

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Fördermaßnahmen zur energetischen Nutzung von Getreide - 21. Juni 2007 Seite: 4Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Primärenergieerzeugung auf 20% bis 2020

Minderung der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls um 21% gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 – 2012, 40 % bis 2020 möglich*!

Bereitstellung von 50% des Primärenergieverbrauchs aus regenerativen Quellen bis 2050 !

Im Jahr 2006 wurden durch Biomasse:

68,6 % der erneuerbaren Energien, wobei

94 % der Wärme aus erneuerbaren Energien (5,5 %ige Substitution des Endenergieverbrauchs)

erzeugt, aber SUBSTITUTIONSZIELE GEFÄHRDET!

Quellen: BMU 2007

Ziele der Bundesregierung

* Quelle: BMU, 2007

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Aktionsplan Bioenergie

Aktionsplan Biomasse der EU (KOM(2005) 628) – Dezember 2005

Aktionsplan Bioenergie der Bundesregierung – Entwurf 2007:

Der weitere nachhaltige Ausbau der Nutzung von Bioenergie muss in allen drei Bereichen (Wärme, Strom, Kraftstoffe) vorangetrieben werden.

Es sollten bisher ungenutzte Biomassepotenziale erschlossen werden, um Nutzungskonflikte zu reduzieren.

Die Wirtschaftlichkeit der Biomasseerzeugung muss verbessert werden, um die Konkurrenzfähigkeit mit fossilen Energien zu erreichen.

Im Bereich der Information und Beratung müssen Multiplikatoren und Verbraucher über die Möglichkeiten und Vorzüge der Biomassenutzung aufgeklärt werden.

Quelle: BMELV, 2007

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Hintergrund der energetischen Nutzung von Getreide

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Januar ´02 Januar ´03 Januar ´04 Januar ´05 Januar ´06 Januar ´07

Eu

ro-C

en

t/kW

h

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1

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Eu

ro-C

en

t/kW

h

Erdgas

Heizöl

Holzpellets

Getreide

Entwicklung der Energiepreise 2002 bis 2007

Quellen: DEPV e.V., Solar Promotion GmbH, Brennstoffspiegel, ZMP

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Vorteile:- Alternative Biobrennstoffe wie z.B. Getreide sind nachhaltig verfügbar, - Universeller Rohstoff für alle Bereiche der Energieversorgung, - Relativ niedrige Energiekosten, Einsatz in Kreisläufen möglich- Wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum.

Nachteile:- Getreide oder Stroh sind schwierige Brennstoffe – Anpassungen der Technologien und der Verbrennungstechnik sind notwendig, - Effektivität der Anlagen niedriger als beim Holz, höhere Emissionen möglich (Staub, CO, NOx),- Getreide und andere Biobrennstoffe sind keine Regelbrennstoffe nach §3 der 1. BImSchV für Kleinfeuerungsanlagen.

Hintergrund der energetischen Nutzung von Getreide

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Flächenpotential in Deutschland

Folie 8

Ölfrüchte12%

Futter-pflanzen

15%

Hackfrüchte6%

Sonstige Pflanzen

8%

Getreide59%

Getreide Ölfrüchte Futterpflanzen Hackfrüchte Sonstige

Fläche in Deutschland: 35,7 Mio. haLandwirtschaftliche Fläche: 17,0 Mio. ha Ackerfläche: 11,9 Mio. ha (2006)

Quelle: Statistisches Bundesamt 2006

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Hintergrund der energetischen Nutzung von Getreide

Potentiale von Ausschussgetreide vorhanden: Bruchkörner, Mindergetreide, Getreideresten aus der Saatguterzeugung, Getreideabfällen sowie nicht marktfähigen Qualitäten (z. B. bei Fusarium- oder Schädlingsbefall).

Qualitätsstandards für Futtermittel in Bezug auf Schimmelpilzbefall wurden verschärft, keine Abfallbeseitigung durch Deponierung möglich (Änderung der „Technischen Anleitung Siedlungsabfall“)

Alternative Verwertung von Abfallgetreide durch Mitvergärung in Biogasanlagen oder zur Herstellung von Ethanol nicht möglich

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Getreidepotentiale

BEISPIEL: Getreideernte 2006 - 43,5 Mio. t

Mindergetreide: ca. 5 % bzw. ca. 2,2 Mio. t = 37 PJ/a

Getreide mit Pilzbefall: EU-Verordnung Nr. 856/2005

ca. 2 % bzw. ca. 0,9 Mio. t = 15 PJ/a Gesamtpotential – rund 3 Mio. t, aber

Potentiale stark regional- und witterungsabhängig !

* Heizwert 17 MJ/kgatro,

Verluste durch Mikotoxine Getreideernte 2006Verluste durch Mindergetreide Getreideernte 2006

Folie 10

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Fördermaßnahmen BMELV/FNR

Das BMELV unterstützt seit 2004 10 FuE-Projekte zur energetischen Nutzung von Getreide mit 2 Mio. €

Förderschwerpunkte:1. Nachweis der Genehmigungsfähigkeit mit Biobrennstoffen wie z. B. bei Feuerungsanlagen, die von den Herstellern für Getreide freigegeben sind;2. Fortschreibung des Standes der Technik zur Verbesserung der Anlagenparameter sowie deutliche Reduzierung der Abgasemissionen durch primäre (feuerungstechnische) und sekundäre (anlagenunabhängige) Maßnahmen - die Wirtschaftlichkeit der Anlagen soll nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

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Rahmenbedingungen

In Anlagen < 100 kWth kann Getreide nur mit Sondergenehmigung genutzt werden, da Getreide kein Regelbrennstoff laut §3 der 1. BImSchV ist.

Für Anlagen > 100 kW FWL ist gemäß der 4. BImSchV ein aufwendiges Genehmigungsverfahren mit Einhaltung der TA-Luft erforderlich (bei Holz – ab 1 MW FWL).

Feuerungs-wärmeleistung

HolzStroh und Halmgut

Getreide

bis 15* kW 1.BImSchV 1.BImSchV-

Verbot1.BImSchV-

Verbot

15* bis 100 kW 1.BImSchV 1.BImSchVnur mit Sonder-

genehmigung

100 kW bis 1 MW

1.BImSchV4.BImSchV mit

TA Luft4.BImSchV mit TA Luft

über 1 MW 4.BImSchV mit TA Luft

4.BImSchV mit TA Luft

4.BImSchV mit TA Luft

* Nennwärmeleistung

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Rahmenbedingungen

Arbeitsentwurf – Novelle der 1. BImSchV:

Getreide ist als Regelbrennstoff laut §3 der 1. BImSchV geplant, aber:

- keine differenzierte Grenzwertregelung im Vergleich mit Holz;

- Stufenplan zur Einführung neuer Grenzwerte nicht realitätsnah:

ab 2015 müssen Anlagen > 4 kW weniger als 20 mg/Nm3 Staub

emittieren

Beispiel: Anlage 4 kW – Grenzwert Staub: 20 mg/Nm3 (1. BImSchV)

Anlage 100 kW – Grenzwert Staub: 50 mg/Nm3

(TA-Luft)

(Für Anlagen der 4. BImSchV (TA-Luft) > 100 kW und < 1 MW FWL ist die Einhaltung eines Staubgrenzwertes von 50 mg/Nm3

erforderlich)

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Handlungsbedarf

1. Differenzierte Grenzwerte für Anlagen mit Getreide und nicht holzartigen Bioenergieträgern.

2. Anhebung der Leistungsgrenze genehmigungspflichtiger Anlagen mit Getreide und Stroh von 100 kW auf 1 MW (gleiche Leistungsgrenzen für die Genehmigungspflicht von Anlagen mit Biobrennstoffen).

3. Leistungsabhängiger Stufenplan für die Einführung der Grenzwerte für Anlagen mit Getreide und nicht holzartigen Bioenergieträgern der 1. BImSchV in die Praxis.

Anhand bisheriger Ergebnisse von Fördermaßnahmen

des BMELV/der FNR zur energetischen Nutzung von Getreide wird

zur Novellierung der 1. bzw. 4. BImSchV folgendes vorgeschlagen:

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Grenzwerte der 1.BImSchV für Anlagen mit Getreide

Zeitschiene Stufe Grenzwert ZielwertCO Staub NOx13 % O2 13 % O2 13 % O2

1. BImSchV- Novelle g/Nm³ g/Nm³ g/Nm³ab Inkrafttreten 1 2 0,13 14 Jahre nach Inkraftreten 2 1 0,1 0,89 Jahre nach Inkraftreten 3 0,6 0,075 0,6

Stufenplan für Kleinfeuerungsanlagen mit Getreide > 4 (NWL)* und < 500 kW (FWL)*

Zeitschiene Stufe Grenzwert ZielwertCO Staub NOx13 % O2 13 % O2 13 % O2

1. BImSchV- Novelle g/Nm³ g/Nm³ g/Nm³ab Inkrafttreten 1 1 0,1 0,84 Jahre nach Inkraftreten 2 0,6 0,075 0,69 Jahre nach Inkraftreten 3 0,4 0,05 0,5

Stufenplan für Kleinfeuerungsanlagen mit Getreide > 500 kW (FWL) und < 1 MW (FWL)

* NWL - Nennwärmeleistung

FWL - Feuerwärmeleistung

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Trotz erkennbarer Erfolge im Bereich der erneuerbaren Energien sind die Ziele der EU und der Bundesregierung kurz- und langfristig nur mit Mobilisierung aller verfügbaren Optionen zu erreichen.

Nichtholzartige Brennstoffe (Getreide, Stroh, usw.) können einen wichtigen Beitrag zur Nutzung weiterer Potentiale leisten.

Dem Ausbau der Wärmeerzeugung aus Biomasse durch moderne Kleinfeuerungsanlagen mit Getreide und Bioenergieträger stehen jedoch mit der geplanten Novellierung der 1. BImSchV beträchtliche Hemmnisse entgegen.

Die Ergebnisse der laufenden FuE-Aktivitäten des BMELV / der FNR zum Thema: Energetische Nutzung von Getreide zeigen, dass eine praxis-, markt- und umweltorientierte Verschärfung der rechtlichen Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen möglich ist, diese muss allerdings differenziert unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten umgesetzt werden!

Ausblick

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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