Fachbeitrag KER0610BP025-1 Verkehrslärm

33
IBK SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BERATUNG – MESSUNG – PLANUNG – BAULEITUNG – GUTACHTEN Stadt Kerpen Jahnplatz 1 50171 Kerpen Bebauungsplan MA 337 "Umsiedlungsort Manheim - neu" Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionen im Plangebiet aus den Verkehrsgeräuschen der tangierenden Haupt- verkehrsstraßen (äußere Erschließung) sowie der inneren Erschließung von Manheim-neu im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. KER/06/10/BP/025.1 © IBK 08/2010 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Telefon 02404 / 55 65 52 Telefax 02404 / 55 65 49 Schillerstraße 29 52477 Alsdorf USt-IdNr.: DE264007388 E-mail: [email protected] Internet: www.ibk-schall.de www.ibk-schallimmissionsschutz.de

Transcript of Fachbeitrag KER0610BP025-1 Verkehrslärm

IBK SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BERATUNG – MESSUNG – PLANUNG – BAULEITUNG – GUTACHTEN

Stadt KerpenJahnplatz 1

50171 Kerpen

Bebauungsplan MA 337

"Umsiedlungsort Manheim - neu"

Ermittlung und Beurteilung der zu erwartendenImmissionen im Plangebiet aus den

Verkehrsgeräuschen der tangierenden Haupt-verkehrsstraßen (äußere Erschließung) sowie

der inneren Erschließung von Manheim-neuim Rahmen der Bauleitplanung nach

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)

Schallimmissionstechnischer FachbeitragNr. KER/06/10/BP/025.1

© IBK 08/2010 Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer Telefon 02404 / 55 65 52 Telefax 02404 / 55 65 49 Schillerstraße 29 52477 Alsdorf USt-IdNr.: DE264007388 E-mail: [email protected] Internet: www.ibk-schall.de www.ibk-schallimmissionsschutz.de

IBK Schallimmissionsschutz Seite 2 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

INHALTSVERZEICHNIS:

SEITE

1 Situation und Aufgabenstellung 4

2 Bearbeitungsgrundlagen 6 2.1 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur 6 2.2 Verwendete Unterlagen und Angaben 6

3 Schalltechnische Forderungen 8

4 Berechnungs- und Beurteilungsmethode 11

5 Maßgebliche Emittenten 15 5.1 Verkehrsbelastung 15 5.2 Straßenbelag 17 5.3 Geschwindigkeiten 18 5.4 Längsneigung 18 5.5 Lichtsignalanlagen 19 5.6 Mehrfachreflexionen 19

6 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen 20 6.1 Emissionspegel 20 6.2 Immissionssituation im Plangebiet 21 6.3 Beurteilung 23

7 Schalltechnische Maßnahmen 26 7.1 Allgemeine Hinweise für die Bauleitplanung 26 7.2 Schalltechnische Maßnahmen für das Plangebiet 29

8 Schlussbemerkung 33

IBK Schallimmissionsschutz Seite 3 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Anlage 1 Planunterlagen

Blatt 1 Übersicht, Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Kerpen M = 1:10000

Blatt 2 Übersicht, Planvorgabe Städtebaulicher Entwurf Umsiedlungsstandort "Manheim-neu" M = 1:5000

Blatt 3 Übersicht, Planvorgabe Entwurf Rechtsplan Umsiedlungsstandort "Manheim-neu" M = 1:5000

Isophonenlärmkarten Verkehrsgeräusche

Blatt 4 Tagzeit 06.00 – 22.00 Uhr Berechnungshöhe 2,8 m über Gelände (ca. EG)

M = 1:3000

Blatt 5 Nachtzeit 22.00 – 06.00 Uhr Berechnungshöhe 2,8 m über Gelände (ca. EG)

M = 1:3000

Blatt 6 Tagzeit 06.00 – 22.00 Uhr Berechnungshöhe 5,6 m über Gelände (ca. I. OG)

M = 1:3000

Blatt 7 Nachtzeit 22.00 – 06.00 Uhr Berechnungshöhe 5,6 m über Gelände (ca. I. OG)

M = 1:3000

Blatt 8 Tagzeit 06.00 – 22.00 Uhr Berechnungshöhe 8,4 m über Gelände (ca. II. OG)

M = 1:3000

Blatt 9 Nachtzeit 22.00 – 06.00 Uhr Berechnungshöhe 8,4 m über Gelände (ca. II. OG)

M = 1:3000

Blatt 10 Schalltechnische Maßnahmen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Tab. 8 M = 1:1250

IBK Schallimmissionsschutz Seite 4 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

1 Situation und Aufgabenstellung

Der Stadtteil Kerpen-Manheim liegt im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach. Die

Ortslage Manheim soll im Jahre 2022 bergbaulich in Anspruch genommen werden.

Für die entsprechende Umsetzung des Braunkohlenplanes "Hambach Teilplan 12/1"

vom 11.05.1977 wurde im Rahmen verschiedener Planungsschritte u. a. auch das

Verfahren zur Standortfindung für den Umsiedlungsort "Manheim-neu" gegen Ende

des Jahres 2006 begonnen.

In den letzten Jahren wurden verschiedene Stufen der Umsiedlungsplanung in enger

Zusammenarbeit zwischen den Fachplanern, der Kommune, der RWE Power AG und

den Bürgern von Manheim, vertreten durch einen Bürgerbeirat, erarbeitet. Neben

Diskussionen zu verschiedenen städtebaulichen Entwürfen der Umsiedlungsstandor-

te in Workshops, verschiedenen Ortsbegehungen, Infoveranstaltungen und Bürger-

versammlungen wurde abschließend zur Neuansiedlung der Bürger von Manheim ei-

ne Fläche westlich der Stadt Kerpen, südlich des FFH-Schutzgebietes "Dickbusch"

vorgesehen und als Umsiedlungsstandort von den Manheimer Bürgern gewählt.

In der Zwischenzeit wurden auf der Basis städtebaulicher Entwürfe die Plangebiets-

flächen u. a. nach ökologischen, landschaftsplanerischen, städtebaulichen und vielen

weiteren Gesichtspunkten konkretisiert. Das nunmehr vorliegende städtebauliche

Konzept, in das auch Ergebnisse und Planungsempfehlungen aus den schallimmissi-

onstechnischen Voreinschätzungen zu den Fachdisziplinen "Verkehrslärm", "Sport-

lärm" und "Gewerbelärm" eingeflossen sind, dient der abschließenden Bauleitpla-

nung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 337 "Umsiedlungsort Manheim -

neu".

Die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Kerpen ist der Übersicht Blatt 1 der Anlage

1 zu entnehmen. Der Umsiedlungsstandort soll über die K 55 (Dürener Straße) von

Südwesten und über die K 17 von Osten erschlossen werden. Die zentrale "Dorf-

straße" in Manheim-neu verbindet die beiden Ortseingänge und wird den Hauptver-

kehr innerhalb des Plangebietes aufnehmen. Mehrere Straßenringe verbinden und

erschließen die geplanten Siedlungsgebiete mit der durchgehenden Hauptachse, die

entsprechend dem Charakter einer innerörtlichen, zweistreifigen Hauptverkehrsstra-

ße belastet sein wird.

Im Zuge lärmtechnischer Erstbewertungen wurden die auf den Umsiedlungsstandort

IBK Schallimmissionsschutz Seite 5 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

einwirkenden Verkehrsgeräusche aus den tangierenden Hauptverkehrsstraßen (äu-

ßere Erschließung) wie auch aus der inneren Erschließung für verschiedene Netzfälle

und Bezugszeiträume ermittelt und grob nach den schalltechnischen Vorgaben der

städtebaulichen Planung (DIN 18005) bewertet; vgl. hierzu Isophonenlärmkarten

der schallimmissionstechnischen Voreinschätzung KER/01/09/VL/044.

Aufgrund der bereits im Rahmen der städtebaulichen Entwurfsplanung berücksich-

tigten Schutzabstände zu den umliegenden Hauptverkehrsstraßen K 17 und K 55

war aus den schallimmissionstechnischen Voreinschätzungen abzuleiten, dass Orien-

tierungswertüberschreitungen für allgemeine Wohngebiete (WA) an den Ortsrändern

aus den Straßenverkehrsgeräuschen der äußeren Erschließungsachsen nicht zu er-

warten sind. Lediglich im Nahbereich zur K 17 (Humboldtstraße), wo die Umsied-

lungsplanung Gewerbegebietsflächen vorsieht, wie auch beidseitig der inneren Er-

schließungsstraße ("Dorfstraße") können Orientierungswertüberschreitungen für die

hier vorgesehenen Nutzungen nicht ausgeschlossen werden.

Gegenüber den schallimmissionstechnischen Erstbewertungen sind u. a. aufgrund

der Konkretisierung des Berechnungsmodells beispielsweise im Hinblick auf die ma-

ximal zulässigen Geschwindigkeiten auf den Straßen der äußeren und inneren Er-

schließung geringfügig abweichende, günstigere Immissionsverhältnisse zu erwar-

ten. Auch wurden bei der weiteren Planung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse

der schallimmissionstechnischen Erstbewertung somit keine Flächen für den aktiven

Lärmschutz zur Minderung der Ausbreitung von Verkehrsgeräuschen von den Ver-

kehrwegen der äußeren Erschließung in das Plangebiet vorgesehen.

Aufgabe des schallimmissionstechnischen Fachbeitrages soll es sein, auf der Grund-

lage der für den Prognosehorizont 2025 zu erwartenden Immissionsverhältnisse eine

Beurteilung nach den Orientierungswerten für die städtebauliche Planung gemäß

dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 durchzuführen und die Anforderungen an den Schall-

schutz für die mögliche, schutzbedürftige Bebauung durch die Bestimmung der

Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 festzustellen.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 6 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

2 Bearbeitungsgrundlagen

2.1 Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Literatur

- BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Be-kanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S.2723) geändert worden ist.

- BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist.

- BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

(Baunutzungsverordnung) - DIN 18005/1 u. 2 Schallschutz im Städtebau - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen

Die Anwendung der Gesetze, Richtlinien und Normen erfolgte in der jeweils aktuel-

len Fassung.

2.2 Verwendete Unterlagen und Angaben

Für die schallimmissionstechnische Untersuchung wurden von der Stadtverwaltung

Kerpen, der RWE Power AG sowie von den Planungsbeteiligten (u. a. Stadtplaner

Heinz Jahnen Pflüger, Aachen) folgende Unterlagen und Angaben zur Verfügung ge-

stellt.

- Deutsche Grundkarte (DGK5), digital; Blätter Nr. 5105-05, Nr. 5105-10, Nr. 5106-01 und Nr. 5106-07

- Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen, Ausschnitt Bergerhausen, Langenich, Bereich Umsiedlungsstandort; ohne Maßstab; Stand 17.11.2009

- Entwurf Bebauungsplan Nr. 337, Rechtsplan; M = 1:2000; Stand 09.08.2010

- Entwurf Gestaltungsplan, Städtebaulicher Entwurf; M = 1:2000; Stand 06.08.2010

IBK Schallimmissionsschutz Seite 7 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

- DXF-Daten zum Umsiedlungsstandort, Straßenbegrenzungen, Flächenabgren-zungen der Bauflächen "WA", "MI/MD", "GE", Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes, etc.; Stand 28.07.2010

- Vermessungstechnische Angaben über den Geländebestand am Umsiedungs-standort einschließlich Höhen im Bereich vorhandener Straßen; Höhenkoten, Stand 17.11.2009

- "Verkehrsuntersuchung zur Umsiedlung von Manheim an den Standort Kerpen-Dickbusch, Abschlussbericht Mai 2009; Runge + Küchler, Ingenieure für Ver-kehrsplanung, Düsseldorf

Sofern die Planungsunterlagen keine Angaben über das Datum der Aufstellung bzw.

den aktuellen Bearbeitungsstand enthalten, ist das Eingangsdatum der Bereitstel-

lung der Unterlagen vermerkt.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 8 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

3 Schalltechnische Forderungen

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 337 "Umsiedlungsort

Manheim - neu" ist auf einer Gesamtfläche von ca. 66 ha die Ausweisung verschie-

denster Gebietsnutzungen vorgesehen. Neben verschiedenen Flächen für den Ge-

meinbedarf, für die Sport- und Verkehrsanlagen und auch für die Grün- und Aus-

gleichsflächen werden u. a. Bauflächen innerhalb der Gebietsausweisungen von

allgemeinen Wohngebieten (WA), Misch- und Dorfgebieten (MI / MD) und auch von

Gewerbegebieten (GE) im gesamten Plangebiet vorgesehen. Eine Übersicht der ge-

planten Nutzungen ist der Planvorgabe in der Anlage 1, Blatt 3 (Entwurf Rechtsplan)

zu entnehmen.

In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, in der Bauleitplanung

die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen,

dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Es sind die

Belange des Umweltschutzes in Abwägung zu den übrigen Planungsabsichten zu be-

rücksichtigen. Dieses gilt umso mehr bei Neuplanungen, wenn eine geplante Bebau-

ung an vorhandene Verkehrsflächen oder an sonstige, das Gebiet vorbelastende

Schallquellen heranrücken soll oder neue Straßen in der Nachbarschaft von Wohn-

bebauung geplant sind.

Für die auf schutzbedürftige Baugebiete einwirkenden Geräusche sind höchstzuläs-

sige planungsrechtliche Grenz- oder Richtwerte gesetzlich nicht festgelegt. Immissi-

onsschutzrechtliche Richtwerte sind für die Bauleitplanung nicht unmittelbar an-

wendbar. Der Planungserlass des Ministers für Landes- und Stadtentwicklung vom

08.07.1982 (zurückgezogen) verweist hierzu im Absatz 4.1.2.2 auf die Vornorm zur

DIN 18005 von 1971, welche zwischenzeitlich durch die Normenausgabe vom Juli

2002 ersetzt bzw. durch ein Beiblatt in 1987 ergänzt wurde.

Das Beiblatt 1 der DIN 18005, Teil 1 von Mai 1987 gibt nachfolgende Orientierungs-

werte zur Beurteilung der Immissionen aus Verkehrsgeräuschen für die städtebauli-

che Planung für die hier vorgesehene Gebietsausweisung vor:

IBK Schallimmissionsschutz Seite 9 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Orientierungswerte

Tagzeit 06.00 - 22.00 Uhr

Nachtzeit 22.00 - 06.00 Uhr

Gebietsnutzung

in dB(A)

GE Gewerbegebiet MK Kerngebiet 65 55

MI Mischgebiet MD Dorfgebiet 60 50

WA Allgemeines Wohngebiet 55 45

WR Reines Wohngebiet 50 40

Die DIN 18005 gibt die Beurteilungszeiträume für die Tag- und Nachtzeit wie folgt

vor:

Tagzeit: 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Nachtzeit: 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Die Orientierungswerte nach DIN 18005 sind keine Grenzwerte, sondern Hilfswerte

für die städtebauliche Planung, deren Berücksichtigung der Abwägung unterliegt.

Die Einhaltung dieser Orientierungswerte oder ihre Unterschreitung ist wünschens-

wert, um die mit der Eigenart des betroffenen Gebietes verbundene Erwartung auf

angemessenen Lärmschutz zu erfüllen.

In vorbelasteten Bereichen als auch unter bestimmten Planungsvoraussetzungen

lassen sich die Orientierungswerte jedoch oft nicht einhalten. Hier müssen im Rah-

men der Abwägung Überschreitungen dieser Werte im Bebauungsplanverfahren be-

gründet oder bei Planungsmaßnahmen andere geeignete Maßnahmen getroffen und

planungsrechtlich abgesichert werden. Gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben

sollten nach Möglichkeit Nutzungskonflikte innerhalb des Plangebietes gelöst wer-

den. Andernfalls sollen zur Lösung von Konfliktsituationen geeignete Maßnahmen

auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes sachlich und zeitlich aufeinander abge-

stimmt werden.

Es ist weiterhin nicht vereinbar, städtebauliche Missstände oder unzumutbare Im-

missionsbelastungen bestehen zu lassen oder sie durch Planungen festzuschreiben

oder gar zu verschlechtern. Sofern durch geeignete Maßnahmen keine ausreichende

Minderung von Immissionen erreicht werden kann, ist im Rahmen der Abwägung zu

IBK Schallimmissionsschutz Seite 10 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

prüfen, inwieweit nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Immissionen

seitens der betroffenen Anwohner hingenommen werden müssen.

In der Bauleitplanung sollten Maßnahmen zur Lösung von Konflikten wie Flächen für

schallschutztechnische Maßnahmen, Nutzungseinschränkungen oder für Vorkehrun-

gen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (aktive und passive Schall-

schutzmaßnahmen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dargestellt und

beschrieben werden.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 11 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

4 Berechnungs- und Beurteilungsmethode

Berechnungsprogramm

Die schalltechnischen Berechnungen wurden in dieser Untersuchung mittels eines in

Fachkreisen verbreiteten und anerkannten Rechenprogramms (SoundPLAN Version

7.0) auf einem Personalcomputer durchgeführt. Dabei wurden die mathematischen

Vorgaben und Algorithmen der unter Ziffer 2 benannten Normen und Richtlinien an-

gewendet.

Berechnungsmodell, Maßgebliche Emittenten

Die Berechnung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet erfolgt durch Simulation

der Schallabstrahlung von den relevanten Schallquellen zu den Berechnungsauf-

punkten in einem Berechnungsmodell. Das Berechnungsmodell wurde in dem

Schallausbreitungsprogramm auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Pläne

und Vermessungsangaben, durch Digitalisierung und / oder der Übernahme von Da-

tensätzen bzw. Eingabe der Lage- und Höhenkoordinaten für die anstehende Topo-

grafie, Gebäude, Schallquellen, Abschirmeinrichtungen etc. annähernd der Örtlich-

keit und den Planvorhaben nachempfunden.

Als relevante Schallquellen der äußeren Erschließung wurden die K 17 (Humboldt-

straße) und die K 55 (Dürener Straße) wie auch die neuen Anbindungen an den Um-

siedlungsstandort (Kreisverkehrsplätze) einschließlich der inneren Erschließung

("Dorfstraße") als Linienschallquellen unter annähernder Berücksichtigung der Gra-

diente und der den Verkehrsweg begleitenden Topografie auf der Grundlage der

Angaben der Deutschen Grundkarte sowie der städtebaulichen Entwurfsunterlagen

mit der damit verbundenen Genauigkeit in das Berechnungsmodell eingebracht. Die

von den Schallquellen ausgehenden Schallleistungen ergeben sich bei Straßen in

Abhängigkeit der Verkehrsbelastung, der Geschwindigkeit, der Straßenlängsneigung

und der Straßenoberfläche. Die hieraus ermittelten Emissionspegel wurden auf die

äußeren Verkehrsbänder (der äußeren durchgehenden Fahrstreifen) aufgeteilt. Eine

Übersicht des Berechnungsmodells ist jeweils den Lageplänen der Isophonenlärm-

karten in der Anlage 1 zu entnehmen.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 12 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Die Emissionspegel werden nach den Vorgaben der städtebaulichen Planung (DIN

18005) für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit

22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet.

Die Berechnung der Immissionen aus den Straßenverkehrsgeräuschen im Plangebiet

erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in den RLS-90 (Teilstückverfahren). Mit

Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen

werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen

(Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionsteilpegel aus den

einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Nor-

men angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden

aus der energetischen Summe der Teilpegel der Abschnitte an den Berechnungsauf-

punkten gebildet.

Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topografischen Ver-

hältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände

sowie Dämpfungsbereiche.

Die Basishöhen für die Isophonenberechnungen wurden im Verlauf des anstehenden

Geländes gemäß den Höhenrasterpunkten der Deutschen Grundkarte zum Bestand

angenommen sowie ergänzend aus den vermessungstechnischen Angaben zum Um-

siedlungsstandort konkretisiert. Aus der programminternen, flächenhaften Höhenko-

tenvernetzung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet und abgeleitet

werden. Die Vorgaben der Vermessung beziehen sich auf Meter über Normalhöhen-

null (m ü. NHN).

Da hinsichtlich der konkreten zeitlichen Realisierung der Bebauung keine exakten

Vorgaben bestehen, können die Wohngebäude über einen längeren Zeitraum nach

und nach im Plangebiet realisiert werden. Daher wurden die Berechnungen im Vor-

feld dieses schallimmissionstechnischen Fachbeitrages ungünstig unter Berücksichti-

gung der freien Schallausbreitung im Plangebiet durchgeführt. Somit konnte geprüft

werden, inwieweit durch das Fehlen von abschirmenden Gebäudekörpern innerhalb

der den Straßen nächstgelegenen Bauflächen die weiter entfernt ausgewiesenen

Baufenster durch die Straßenverkehrsgeräusche beaufschlagt werden. Ohne den Be-

rechnungsergebnissen vorweg greifen zu wollen, konnte jedoch auch bereits durch

die lärmtechnischen Erstbewertungen wie auch letztlich im Zuge der Modell- und

IBK Schallimmissionsschutz Seite 13 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Ausgangsdatenkonkretisierung festgestellt werden, dass mit Immissionen oberhalb

der Immissionsrichtwerte für die jeweils ausgewiesenen Gebietsnutzungen lediglich

in der ersten Baufensterreihe im Nahbereich zur K 17 und entlang der inneren Er-

schließungsstraße ("Dorfstraße") gerechnet werden muss.

Allerdings ist davon auszugehen, dass insbesondere die Bebauung entlang der inne-

ren Erschließung in ähnlicher oder vergleichbarer Weise entsprechend den Vorstel-

lungen im Gestaltungsentwurf realisiert wird, und hierbei aufgrund von Mehrfachre-

flexionen zwischen den Gebäuderiegeln entlang der Straße höhere Immissionen im

Straßenraum festzustellen sein werden, als bei Berechnungen unter Berücksichti-

gung der freien Schallausbreitung (ohne Gebäudekörper). Von daher wurden ab-

stimmungsgemäß zur Ermittlung des ungünstigeren Falles bei einer realisierten

Straßenrandbebauung die reflektierenden Wirkungen der geplanten Gebäude auf

der Grundlage der fiktiven Baukörper des Gestaltungsentwurfes bei den Berechnun-

gen der Immissionen im Plangebiet berücksichtigt. Damit lassen sich die Lärmpegel-

bereiche für die jeweiligen Fassaden eindeutiger bestimmen, wobei auch letztlich

durch diese Vorgehensweise für den gesamten Umsiedlungsstandort realitätsnahe

Lärmkarten zu dokumentieren sind. Die Höhen vorhandener Gebäude, beispielswei-

se in Bergerhausen und Langenich, wurden in der Örtlichkeit eingeschätzt und ent-

sprechend berücksichtigt.

Immissionsberechnungen

Aus den Vorgaben der derzeitigen Planung sind in Abhängigkeit der Gebietsauswei-

sungen im Umsiedlungsstandort bis zu 3 Geschossebenen einschließlich Dachge-

schoss möglich. Im Bebauungsplan sind die baulichen Beschränkungen u. a. zu den

Geschossigkeiten, maximalen Trauf- und Firsthöhen, etc. entsprechend festgelegt.

Die Berechnungen wurden daher vorgabegemäß flächendeckend für 3 Geschoss-

ebenen durchgeführt. Als Aufpunkthöhe für die schalltechnische Berechnung in einer

Geschossebene wird die Unterkante der Geschossdecke angenommen, die wie folgt

in der Berechnung berücksichtigt wurde.

Berechnungsebene 1 Oberkante EG ≤ 2,80 m über Gelände

Berechnungsebene 2 Oberkante I. OG ≤ 5,60 m über Gelände

Berechnungsebene 3 Oberkante II. OG ≤ 8,40 m über Gelände

IBK Schallimmissionsschutz Seite 14 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Die verwendeten Höhenangaben im Berechnungsmodell entsprechen somit in etwa

den Basishöhen der neuen Gebäude. Die berechneten Immissionsbeurteilungspegel

ergeben sich u. a. in Abhängigkeit von den Höhenverhältnissen im Plangebiet. Das

den Berechnungen zugrunde liegende Ausbreitungsmodell ist für die berechneten

Immissionen bzw. die Darstellung der Immissionsverhältnisse in den Isophonen-

lärmkarten verbindlich, insbesondere dort, wo sich abschirmende Einrichtungen und

Gebäude zwischen den Schallquellen und Berechnungsaufpunkten befinden. Sollten

sich die Höhenverhältnisse oder die Vorgaben zur geplanten Bebauung gravierend

ändern, so hat dies Auswirkungen auf die Immissionsverhältnisse, den Schallschutz

und die Beurteilung. In diesem Falle sollte eine Überprüfung dieser Untersuchung

erfolgen.

Die Immissionen im Plangebiet wurden für ein dichtes Aufpunktraster im Abstand

von 5 m berechnet. Durch die dichte Lage von Berechnungsaufpunkten ist eine flä-

chendeckende Darstellung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet möglich. Aus

der Rasterkarte wurde die Darstellung der Isophonenlinien abgeleitet. Im vorliegen-

den Fall wurden die Rasterlärmkarten für die vor beschriebenen Geschossebenen

EG, I. OG und II. OG unter Berücksichtigung der gegebenen Schallausbreitungsbe-

dingungen zwischen den Schallquellen und den Aufpunkten berechnet. Die Gliede-

rung der Immissionsbereiche wurde so gewählt, dass die Isophonenlinien auch den

Orientierungswerten für die städtebauliche Planung entsprechen. Somit sind die Be-

reiche, in denen Überschreitungen der Orientierungswerte zu erwarten sind, direkt

aus den Karten abzuleiten.

Die Untersuchung beschränkt sich abstimmungsgemäß auf die Berechnung und Be-

urteilung der Immissionen aus den zuvor genannten Straßen. Die Feststellung von

möglichen Immissionen aus dem westlich des Umsiedlungsstandortes geplanten

Straßenabschnitt, einer möglichen Fortführung nach Norden zur B 477n ("Lücken-

schluss"), war nicht Gegenstand dieses Untersuchungsauftrages.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 15 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

5 Maßgebliche Emittenten

Auftragsgemäß galt es, die Verkehrsgeräusche aus den umliegenden Hauptver-

kehrsstraßen K 17 und K 55 sowie der inneren Erschließung ("Dorfstraße") im Plan-

gebiet zu berechnen. Grundlage für die Berechnung der Immissionsverhältnisse im

Plangebiet ist die abgestrahlte Schallleistung der Straßen auf der Grundlage der Ver-

kehrsbelastung und Verkehrszusammensetzung. Der auf den Fahrstreifen fließende

Straßenverkehr wird als Linienschallquelle in 0,50 m Höhe über dem Straßenniveau

betrachtet. Nachfolgend sind die Ausgangsdaten und Parameter für die schalltechni-

schen Berechnungen zusammengestellt.

5.1 Verkehrsbelastung

Im Rahmen der städtebaulichen Planungen zum Umsiedlungsstandort wurde durch

das Fachbüro Runge + Küchler im Mai 2009 die "Verkehrsuntersuchung zur Umsied-

lung von Manheim an den Standort Kerpen-Dickbusch" erstellt. Neben verschiede-

nen Belastungsszenarien durch unterschiedliche Straßennetzfälle ´sind dem Ver-

kehrsgutachten für den Prognosehorizont 2025 unter Ziffer 7.6, Variante 6 bei der

sogenannten Schleifenerschließung Manheim, ohne direkte Anbindung an die B 477n

(Lückenschluss) die zu erwartenden Verkehrsmengen in Kfz/Tag (Bild 25) zu ent-

nehmen. Auf diesen Netzfall baut die schallimmissionstechnische Untersuchung im

Rahmen dieses Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 337 abstimmungsgemäß auf:

© R

unge

+ K

üchl

er, V

erke

hrsu

nter

such

ung

Sei

te 2

5 A

bsch

luss

beric

ht M

ai 2

009

IBK Schallimmissionsschutz Seite 16 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Da dem Verkehrsgutachten keine Verkehrsverteilung über die Tag- und Nachtzeit für

die Beurteilungszeiträume zu entnehmen war und letztlich auch keine entsprechen-

den Daten hinsichtlich der zu erwartenden Lkw-Anteile in Bezug auf die Gesamtver-

kehrsmenge zur Verfügung gestellt werden konnten, sollte auftragsgemäß zur Be-

stimmung der maßgebenden Verkehrsstärke M (Kfz/h) und Verkehrszusammen-

setzung p (Lkw-Anteil in %) auf die Erfahrungswerte der RLS-90, Tabelle 3 für die

jeweils anstehende Straßengattung, hier Kreis- und Gemeindestraßen, zurückgegrif-

fen werden.

Die für die schalltechnische Berechnung zu berücksichtigenden Belastungen wurden

für die Straßenquerschnitte zwischen den Knotenpunkten angegeben. Aus den

Querschnittsbelastungen wurden die Belastung in den Segmenten der Kreisver-

kehrsplätze vereinfachend unter der Annahme abgeleitet, dass im Tagesverlauf ein

Ausgleich zwischen den Verkehrsbeziehungen "von – nach" stattfindet und somit

von einer symmetrischen Belastung von zu- und abfließendem Verkehr ausgegangen

werden kann.

Es bleibt anzumerken, dass im Sinne der Bürger von einer wohlwollenden Ermittlung

der Immissionen im Plangebiet und den hiermit ggf. verbundenen Überschätzungen

insbesondere beim Lkw-Anteil von 20% am Tag und 10% in der Nacht auf den tan-

gierenden Kreisstraßen ausgegangen wurde.

© R

unge

+ K

üchl

er, V

erke

hrsu

nter

such

ung

Sei

te 2

5 A

bsch

luss

beric

ht M

ai 2

009

IBK Schallimmissionsschutz Seite 17 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Für die schalltechnischen Berechnungen der Verkehrsgeräusche im Plangebiet wur-

den die Eingangsgrößen für die Ermittlung der Emissionspegel der Straßen zur Tag-

und Nachtzeit wie folgt abgeleitet.

Tagzeit (06.00 – 22.00 Uhr)

Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr)

Mt pt Mn pn Straße / Abschnitt

[Kfz/h] % [Kfz/h] %

K 17 (äußere Erschließung)

- Abschnitt Kerpen - KVP Ost (K 17)

- Abschnitt KVP Ost ( K 17) - KVP K 55 / K 17

- Abschnitt KVP K 55 / K 17 - B 264

366

324

294

20,0

20,0

20,0

49

43

39

10,0

10,0

10,0

K 55 (äußere Erschließung)

- Abschnitt Bergerhausen - KVP West

- Abschnitt KVP West - KVP K 55 / K 17

- Abschnitt Stiftsstraße (KVP K 55 / K 17 - Lindenstraße)

- Abschnitt Stiftsstraße (Lindenstraße - Neffelweg)

294

270

366

318

20,0

20,0

20,0

20,0

39

36

49

42

10,0

10,0

10,0

10,0

"Dorfstraße" (innere Erschließung)

- Abschnitt KVP West - Ortsmitte

- Abschnitt Ortsmitte - KVP Ost (K 17)

48

132

10,0

10,0

9

24

3,0

3,0

KVP "West"

- je Kreissegment

306

19,2

42

9,3

KVP "Ost"

- je Kreissegment

411

18,4

58

8,6

KVP K 55 / K 17

- je Kreissegment

627

20,0

84

10,0

M = Maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h

p = Maßgebender Lkw-Anteil in %

5.2 Straßenbelag

Für verschiedene Fahrbahnoberflächen sind Zu- oder Abschläge gemäß Tabelle 4

den RLS-90 bzw. nach den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Sachgebiet

12.1: Lärmschutz des Bundesministers für Verkehr zu berücksichtigen. Für die Fahr-

bahnoberflächen der vorhandenen Straßen K 55 und K 17 (äußere Erschließung)

wird nach visueller Einschätzung in der Örtlichkeit eine Asphaltbetonbauweise unter-

IBK Schallimmissionsschutz Seite 18 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

stellt, für die aus schalltechnischer Sicht im relevanten Untersuchungsabschnitt kei-

ne Zu- bzw. Abschläge erforderlich werden. Die innere Erschließungsstraße durch

Manheim soll nach Angaben der Stadt Kerpen in Asphaltbauweise hergestellt wer-

den. Zu- oder Abschläge werden daher auch hier nicht erforderlich.

5.3 Geschwindigkeiten

Die das Plangebiet tangierenden Kreisstraßen sind gemäß der örtlichen Beschilde-

rung mit jeweils einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h für Pkw und

Lkw zu befahren. An den Ortseingängen bei Bergerhausen südwestlich und Lange-

nich südöstlich des Umsiedlungsstandortes wird die Geschwindigkeit auf 50 km/h für

Pkw und Lkw begrenzt. Die schallimmissionstechnischen Berechnungen berücksich-

tigen weiterhin jeweils 100 m vor und nach den Kreisverkehren eine verminderte

Geschwindigkeit von 50 km/h sowie in den Kreisverkehren eine Geschwindigkeit von

30 km/h gleichermaßen für Pkw und Lkw. Im Umsiedlungsstandort selber wird nach

Angaben der Stadt Kerpen derzeit davon ausgegangen, dass für die Ortsdurchfahrt

(innere Erschließungsachse) eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von

30 km/h eingerichtet wird. Die schalltechnischen Berechnungen berücksichtigen da-

her abstimmungsgemäß zwischen dem westlichen Ortseingang in Höhe des geplan-

ten Friedhofes und dem östlichen Kreisverkehrsplatz an der K 17 die zuvor genann-

te, verminderte Geschwindigkeit für Pkw und Lkw.

Die von 100 km/h abweichende Geschwindigkeit wird durch eine Korrektur nach Ab-

schnitt 4.4.1.1.2 der RLS-90 entsprechend berücksichtigt.

5.4 Längsneigung

Gemäß Ziffer 4.4.1.1.3 der RLS-90 ist die Steigung bzw. das Längsgefälle von Stra-

ßen g > 5% mit Zuschlägen von DStg = 0,6 ·⏐g⏐ - 3 dB(A) zum Emissionspegel zu

berücksichtigen. Steigung oder Längsgefälle g ≤ 5% werden als schalltechnisch nicht

relevant angesehen. Die umliegenden Straßen wie die Ortsdurchfahrt verlaufen im

Untersuchungsbereich in nahezu ebenem Gelände. Steigungen oder Längsgefälle

> 5% sind im betrachteten Einwirkungsbereich der Verkehrswege nicht vorhanden.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 19 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

5.5 Lichtsignalanlagen

Zur Berücksichtigung der Störwirkung von anhaltenden und abfahrenden Fahrzeu-

gen im Bereich lichtsignalgesteuerter Kreuzungen und Einmündungen sind für Ab-

stände < 100 m zum Immissionsort Zuschläge von 0 - 3 dB(A) gemäß RLS-90 Bild 9

zu berücksichtigen. Die Verknüpfungspunkte des Umsiedlungsstandortes mit dem

übergeordneten Straßennetz wie auch die übrigen Knotenpunkte im Einwirkungsbe-

reich des Untersuchungsraumes werden bzw. wurden mittels Kreisverkehrsplätzen

hergestellt. Zuschläge für lichtsignaltechnisch geregelte Kreuzungen sind daher nicht

vorzusehen.

5.6 Mehrfachreflexionen

Verläuft ein Teilstück einer Straße zwischen parallelen, reflektierenden Stützmauern,

Lärmschutzwänden oder geschlossenen Hausfassaden (Lückenanteil < 30%), so er-

höht sich der Mittelungspegel. Der Mehrfachreflexionszuschlag nach Abschnitt

4.4.2.1.3.1 der RLS-90 errechnet sich im vorliegenden Fall entlang der inneren Er-

schließungsachse ("Dorfstraße") aus dem Verhältnis der Höhe der geplanten Stra-

ßenrandbebauung zur vorgesehenen Breite des Straßenraumes (inkl. Grünstreifen

und Gehwege) zwischen den Gebäuden. Der sich hieraus ergebende Zuschlag wurde

im Emissionspegel der inneren Erschließungsstraße zwischen dem Beginn der Be-

bauung im Westen nördlich des geplanten Friedhofes bis zur Gemeindbedarfsfläche

nordöstlich der Sportanlage im östlichen Teil des Umsiedlungsstandortes berücksich-

tigt.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 20 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

6 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen

6.1 Emissionspegel

Grundlage für die Berechnung der Immissionsverhältnisse im Plangebiet sind die ab-

gestrahlten Schallleistungen der maßgeblichen Emittenten. Der auf den Fahrstreifen

fließende Verkehr wird als Linienschallquelle in 0,50 m Höhe über dem Straßenni-

veau betrachtet. Die Schallemissionen der hier betrachteten Verkehrswege errech-

nen sich aus der Verkehrsbelastung, den Lkw-Anteilen, der Geschwindigkeit, der

Straßenoberfläche und den Steigungsverhältnissen für die Tag- und Nachtzeit in

25 m Abstand wie folgt.

Tagzeit (06.00 – 22.00 Uhr)

Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr)

Lm,E (25m) t Lm,E (25m) n Straße

in dB(A) in dB(A)

K 17 (äußere Erschließung)

- Abschnitt Kerpen - KVP Ost (K17)

bei vmax = 70 km/h bei vmax = 50 km/h

- Abschnitt KVP Ost (K17) - KVP K 55 / K 17

bei vmax = 50 km/h

- Abschnitt KVP K 55 / K 17 - B 264

bei vmax = 70 km/h

65,6 63,7

63,1

64,7

54,7 52,6

52,1

53,8

K 55 (äußere Erschließung)

- Abschnitt Bergerhausen - KVP West

bei vmax = 50 km/h

- Abschnitt KVP West - KVP K 55 / K 17

bei vmax = 70 km/h bei vmax = 50 km/h

- Abschnitt Stiftsstraße (KVP K 55 / K 17 - Lindenstraße)

bei vmax = 70 km/h bei vmax = 50 km/h

- Abschnitt Stiftsstraße (Lindenstraße - Neffelweg)

bei vmax = 50 km/h

62,7

64,3 62,3

65,6 63,7

63,1

51,7

53,4 51,3

54,7 52,6

52,0

IBK Schallimmissionsschutz Seite 21 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Tagzeit (06.00 – 22.00 Uhr)

Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr)

Lm,E (25m) t Lm,E (25m) n Straße

in dB(A) in dB(A)

"Dorfstraße" (innere Erschließung)

- Abschnitt KVP West - Ortsmitte

bei vmax = 50 km/h bei vmax = 30 km/h zzgl. Drefl = 1,4 dB

- Abschnitt Ortsmitte - KVP Ost (K 17)

bei vmax = 30 km/h

zzgl. Drefl = 1,4 dB

52,6 50,0

54,4

42,4 40,0

44,3

KVP "West"

bei vmax = 30 km/h

60,1

49,2

KVP "Ost"

bei vmax = 30 km/h

62,5

51,5

KVP K 55 / K 17

bei vmax = 30 km/h

64,7

53,5

6.2 Immissionssituation im Plangebiet

Die Immissionsverhältnisse aus den Verkehrsgeräuschen der das Plangebiet tangie-

renden Hauptverkehrsstraßen K 17 (Humboldtstraße) und K 55 (Dürener Straße)

einschließlich der neuen Verknüpfungspunkte (Kreisverkehrsplätze) sowie der inne-

ren Erschließung ("Dorfstraße") sind im Umfeld und im Geltungsbereich des Bebau-

ungsplanes Nr. 337 "Umsiedlungsort Manheim - neu" in der Anlage 1 in den Isopho-

nenlärmkarten für die Berechnungsebene EG = 2,8 m über Gelände, I. OG = 5,6 m

ü. Gelände und II. OG = 8,4 m über Gelände jeweils für die Tag- und die Nachtzeit

dargestellt.

Gemäß den vorliegenden städtebaulichen Planungen sind verschiedene, durch nach-

folgende Skizzen erläuterte Haustypen vorgesehen. In den Fällen einer Bauweise mit

zwei Vollgeschossen (EG und I. OG), stellt erst das II. Obergeschoss das Dachge-

schoss dar. Die Berechnungsebenen 1, 2 und 3 (vgl. Lärmkarten der Anlage 1) sind

IBK Schallimmissionsschutz Seite 22 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

daher maßgebend für die Beaufschlagung durch die Verkehrsgeräuschimmissionen

für diese Haustypen.

Im Fall einer Bauweise mit einem Vollgeschoss (EG) und einem möglichen Ausbau

des Dachgeschosses, Haustypen E-F) sind entsprechend zur Beurteilung der Immis-

sionssituation nur die Berechnungsebenen 1 und 2 zu beachten, bei einer möglichen

Bauform eines Bungalows (Haustyp G) ist nur die Berechnungsebene 1 hinzuziehen.

Die Lärmkarten stellen die Immissionsbedingungen unter Berücksichtigung der re-

flektieren und abschirmenden Wirkung der Gebäudekörper im Plangebiet dar. Die

übrigen reflektierenden und abschirmenden Eigenschaften der Gebäude auch in der

Umgebung von Bergerhausen und Langenich wurden ebenfalls in die schalltechni-

schen Ausbreitungsberechnungen einbezogen.

Die Isophonenlärmkarten in der Anlage 1 zeigen, dass unter weitestgehender Be-

rücksichtigung der gegebenen örtlichen Ausbreitungsverhältnisse für die weitere

Planung im überwiegenden Teil des Umsiedlungsstandortes und somit im Bereich

2 Vollgeschosse + Dach

1 Vollgeschoss + Dach (oder Bungalow)

IBK Schallimmissionsschutz Seite 23 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

von schutzbedürftiger Neubebauung sowohl innerhalb der Flächen für eine Mischge-

bietsnutzung als auch für die vorgesehene Wohngebietsnutzung zur Tag- und zur

Nachtzeit nicht von Immissionen oberhalb der der Orientierungswerte für die städ-

tebauliche Planung gemäß dem Beilblatt 1 zur DIN 18005 ausgegangen werden

muss. Die Planung sieht ausreichende Schutzabstände zu den Hauptverkehrsstraßen

der äußeren Erschließung im Umfeld vor. Lediglich im Nahbereich der K 17 (Hum-

boldstraße) wie auch beidseitig entlang der inneren Erschließungsachse ("Dorfstra-

ße") im mittleren und östlichen Teil des Plangebietes werden die Orientierungswerte

überschritten. Dabei ist im Wesentlichen in den verschiedenen Berechnungsebenen

von einer nahezu gleich hohen Beaufschlagung im Plangebiet auszugehen.

Maßgebend für die Ableitung der oberhalb der Orientierungswerte beaufschlagten

Flächen im Nahbereich zu den hier betrachteten Verkehrslärmquellen sind zur Tag-

zeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr die Isophonenlinien von 65 dB(A) für Gewerbe-

gebiete (GE), 60 dB(A) für Misch- und Dorfgebiete (MI/MD) und 55 dB(A) für die all-

gemeinen Wohngebiete (WA). Zur Nachtzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sind dies

entsprechend die um jeweils 10 dB(A) niedriger geltenden Orientierungswerte.

6.3 Beurteilung

In den Isophonenlärmkarten in der Anlage 1 zeigt sich, dass die maßgebenden Ge-

räuschquellen unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsmengen für das

Jahr 2025 gemäß dem Gutachten von Runge + Küchler die K 55 (Dürenen Straße)

südlich und die K 17 (Humboldtstraße) im östlichen Teil des Plangebietes darstellen.

Aus der flächenhaften Darstellung der Immissionsbelastung zur Tag- und auch zur

Nachtzeit ist weiterhin abzuleiten, dass die innere Erschließungsstraße, insbesondere

im westlichen Teil des Plangebietes schalltechnisch von untergeordneter Bedeutung

ist. Gemäß dem Verkehrsgutachten wird für den westlichen Teil der Erschließungs-

straße eine deutlich geringere Verkehrsmenge prognostiziert, als für den östlichen

Ast der inneren Erschließung, der kürzere Wege an das übergeordnete Straßennetz

nach Süden zur B 264 bzw. nach Norden zur L 122 und weiterführend hier an die

Autobahnen A 4 bzw. A 61 gewährleistet und damit den höheren Anteil der zukünf-

tigen Verkehrsmenge des Umsiedlungsstandortes aufnehmen wird.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 24 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Aufgrund der geringen prognostizierten Verkehrsbelastung auf dem westlichen Ast

der inneren Erschließungsstraße leiten sich für die Bauflächen im Umfeld beidseitig

des Verkehrsweges bis zur Erschließung der nordwestlichen Wohnquartiere auch

keine Überschreitungen der Orientierungswerte der städtebaulichen Planung zur

Tag- wie auch zur Nachtzeit ab. Eine geringfügig höhere Immissionsbelastung ist

gegenüber dem westlichen Plangebietsteil in den Lärmkarten der Anlage 1 für den

östlichen Plangebietsteil beidseitig der inneren Erschließungsstraße ("Dorfstraße")

und naturgemäß im Einwirkungsbereich der übergeordneten Kreisstraße (K 17) ab-

zuleiten. Bis zu einem Abstand von ca. 15 m zur Achse der inneren Erschließungs-

straße werden im östlichen Teil des Bebauungsplanes an den Baufensterrändern die

Orientierungswerte für die städtebauliche Planung für Mischgebiete zur Tagzeit von

60 dB(A) und zur Nachtzeit von 50 dB(A) geringfügig überschritten. In unwesentlich

größerem Abstand zur Achse der inneren Erschließungsstraße kann die mit der Ge-

bietsausweisung verbundene Erwartungshaltung an die (Wohn-) Ruhe aufgrund der

Unterschreitung der Orientierungswerte der städtebaulichen Planung bereits voll-

ständig gewährleistet werden.

Die Gewährleistung der mit der Gebietsausweisung "WA" verbundenen Erwartung

an die Wohnruhe ist vor allem in Baugebieten mit einem hohen Anteil an Außen-

wohnbereichen und Freiflächennutzung von maßgebender Bedeutung. Dies berück-

sichtigt die Planung durch ausreichende Schutzabstände zu den maßgebenden

Schallquellen in ausreichendem Maße, so dass insgesamt - auch im Hinblick auf die

Beaufschlagung durch Straßenverkehrsgeräusche in weiten Teilen unterhalb von

40 dB(A) zur Nachtzeit - von qualitativ hochwertigen Wohngebieten gesprochen

werden darf.

Bei der Abwägung und der Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen sollte berück-

sichtigt werden, dass aufgrund des vergleichsweise geringen Abstandes die in vor-

derster Reihe zur inneren Erschließung ("Dorfstraße") stehenden Gebäude vor den

zu dieser Straße ausgerichteten Fassaden mit Immissionen deutlich oberhalb von

60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht als Mittelwert gerechnet werden muss.

Damit werden nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete, sondern auch die

für Mischgebiete überschritten. Bei derartigen Überschreitungen der Orientierungs-

werte für die städtebauliche Planung muss davon ausgegangen werden, dass durch

IBK Schallimmissionsschutz Seite 25 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

die Straßenverkehrsgeräusche die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Bei geöffneten

Fenstern sind u. U eine Sprachverständlichkeit und ein störungsfreier Schlaf in den

Räumen nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund sollte im Rahmen der Festset-

zungen im Bebauungsplan ggf. auch ein Einfluss auf die Grundrissgestaltung und die

Anordnung von Fenstern zu schutzbedürftigen Räumen insbesondere für die Schlaf-

räume genommen werden. Öffenbare Fenster zu schutzbedürftigen Räumen sollten

möglichst zu den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden, vgl.

auch nachfolgende Ziffer 7.2

IBK Schallimmissionsschutz Seite 26 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

7 Schalltechnische Maßnahmen

7.1 Allgemeine Hinweise für die Bauleitplanung

Für die Bauleitplanung gelten folgende allgemeine Hinweise, die unter Umständen

im Einzelfall noch bei der abschließenden Planung und bei der Abwägung Berück-

sichtigung finden können.

Schon im Vorfeld einer detaillierten Gestaltungsplanung sollten die Immissionsver-

hältnisse im Plangebiet ermittelt werden und Berücksichtigung finden. So können

künstliche Bauwerke für den Lärmschutz unter Umständen vermieden und naturna-

he Abschirmeinrichtungen (Lärmschutzwälle statt Lärmschutzwände) den Kunstbau-

ten vorgezogen werden. Maßnahmen, welche letztlich nur in den Aufenthaltsräumen

die Immissionsverhältnisse verbessern, ohne den ausreichenden Schutz der Freiflä-

chen zu gewährleisten, sollten möglichst vermieden oder zumindest minimiert wer-

den. Durch die Gewährleistung der Orientierungswerte für die ausgewiesenen Ge-

bietsnutzungen außerhalb der Gebäude wird die mit den Gebietsausweisungen

verbundene Erwartungshaltung an die Ruhe erfüllt. Je geringer die Immissionsbelas-

tung, desto höher die Nutzungs- bzw. Wohnqualität. Für Grundstücke und Gebäude

mit geringer Schallimmissionsbelastung werden im Regelfall höhere Preise gezahlt,

als für durch Lärm beaufschlagte Grundstücke und Gebäude. Passive Schallschutz-

maßnahmen sollten daher erst zur Anwendung kommen, wenn andere Schutzmaß-

nahmen nicht einsetzbar sind oder der Planung gänzlich entgegenstehen.

Bei der Bauleitplanung ist beim Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen nach Möglich-

keit folgende Reihenfolge zu beachten:

• planerische Maßnahmen

• aktive Lärmschutzmaßnahmen

• passive Lärmschutzmaßnahmen

Planerische Maßnahmen

Schon bei der Auswahl von Neubauflächen, aber auch bei der Planung von Bauge-

bieten sollten vorrangig die erforderlichen Schutzabstände berücksichtigt werden.

Weiterhin sollte eine direkte Sichtverbindung zu den Schallquellen möglichst vermie-

IBK Schallimmissionsschutz Seite 27 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

den werden, auch wenn die Schallquellen nachweislich nicht unmittelbar zu Über-

schreitungen von Richt- oder Orientierungswerten führen.

Unter planerischen Lärmschutzmaßnahmen ist weiterhin die Aufteilung des Gebietes

nach schalltechnischen Gesichtspunkten zu sehen. Durch eine geometrische Abstu-

fung der Bebauung und durch eine entsprechende Gliederung des Plangebietes nach

ruhebedürftiger und weniger ruhebedürftiger Bebauung kann eine Aufteilung des

Plangebietes erfolgen. Hierunter kann auch verstanden werden, dass eine weniger

ruhebedürftige Bebauung der ruhebedürftigen Bebauung zur Schallquelle hin vorge-

lagert wird (z. B. Mischgebiet vor Wohngebiet). Durch eine gezielt angeordnete, u.

U. höher belastbare, weitestgehend geschlossene Bebauung oder sonstige, die

Sichtverbindung unterbrechende Einrichtungen entlang den Schallquellen können die

Flächen mit niedrigerer Immissionsbelastung vergrößert werden.

Notwendigerweise sollten ggf. Flächen für Geländemodulation oder Lärmschutzwälle

zur Schallquelle berücksichtigt werden. Letztlich darf nicht nur die Optimierung der

bebaubaren Flächen ausschlaggebend sein. Ein angemessenes Maß an Wohnruhe im

Sinne der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung erhöht die Wohnquali-

tät und verbessert den Lebensraum für die Anwohner.

Auch die Gebäudestellung und die Grundrissgestaltung zählen zu den planerischen

Maßnahmen. Insbesondere sollten hierbei ruhebedürftige Wohnräume an den zu

den Schallquellen abgewandten Hausseiten angeordnet werden. Gleiches gilt für die

Gärten und Freiräume. Weiterhin empfiehlt sich die Beachtung der Schallimmissi-

onsverhältnisse für die einzelnen Geschosslagen. Von Fall zu Fall kann es sinnvoll

sein, höhere bzw. unempfindlichere Gebäude wie Hallen, Schuppen, Garagen o. ä.

einer empfindlicheren Bebauung zur Schallquelle hin vorzulagern. In anderen Fällen,

insbesondere in Verbindung mit aktiven Abschirmeinrichtungen, ist je nachdem eine

Staffelung der Bebauung nach den Schallausbreitungsgegebenheiten, also anstei-

gende Bauhöhen mit größerem Abstand zur Schallquelle, sinnvoll.

Eine gerasterte, geschossbezogene Darstellung der Immissionsverhältnisse im Plan-

gebiet, wie die in der Anlage beigefügten Isophonenlärmkarten, kann hierbei unter

Umständen sehr hilfreich sein. Es empfiehlt sich zur Optimierung der Schallschutz-

maßnahmen, Entwurfskonzepte mit dem Schallschutzgutachter abzustimmen.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 28 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Aktive Lärmschutzmaßnahmen

Hierunter wird die Anordnung von Wänden, Erdwällen, Steilwällen, Pflanzwällen

oder sonstigen abschirmenden Einrichtungen wie u. U. auch schallunempfindliche

Gebäude zur Minderung der Schallausbreitung zwischen den Schallquellen und den

Wohnbereichen verstanden. Die abschirmende Wirkung ist von den Schirmlängen

und den Schirmhöhen abhängig. Je nach den städtebaulichen Forderungen und der

gestalterischen Eingliederung in das Stadt- und Landschaftsbild können aktive Lärm-

schutzmaßnahmen bei der Bauleitplanung als Element zur Minderung der Immissio-

nen im Plangebiet eingesetzt werden.

In Ortslagen und städtischen Bereichen sowie in flachen Gebieten können Lärm-

schutzwände möglicherweise besser als Erdwälle integriert werden. Lärmschutzwän-

de können u. U. niedriger sein als Wälle, da die Abschirmkante näher zur Schallquel-

le gebracht werden kann. Des Weiteren benötigen Lärmschutzwälle wesentlich mehr

Fläche. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Flächen und der geometri-

schen Verhältnisse außerhalb von Ortschaften, in bewegtem Gelände sowie aus

landschaftsplanerischen Gründen sind jedoch Erdwälle günstiger.

Passive Lärmschutzmaßnahmen

Unter passiven Lärmschutzmaßnahmen wird der Schallschutz an den Gebäuden zu

Wohn- und Aufenthaltsräumen verstanden. Passive Lärmschutzmaßnahmen sollten

das letzte Mittel zur Gewährleistung von störungsfreiem Wohnen sein und möglichst

bei Neuplanungsgebieten vermieden werden.

Da passive Maßnahmen ausschließlich den Schutz in den Räumen gewährleisten, ist

besonders bei Gebieten mit einem großen Anteil an Freiflächennutzung auf andere

Maßnahmen zur Lärmminderung zurückzugreifen. Passiver Schallschutz gewährleis-

tet in den Wohnräumen nur bei geschlossenen Fenstern einen ausreichenden

Schutz.

Passiver Schallschutz sollte in der Bauleitplanung nur als unausweichliche Maßnah-

me festgesetzt werden, wenn keine sonstigen Möglichkeiten zur Gewährleistung der

vorgesehenen zweckentsprechenden Nutzung bestehen. Durch passive Maßnahmen

werden die Lebensgewohnheiten eingeschränkt, indem die Fenster geschlossen

bleiben müssen, um den Schallschutz zu gewährleisten. Sofern andere schalltechni-

IBK Schallimmissionsschutz Seite 29 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

sche Maßnahmen, z. B. für die Obergeschosse oder Dachgeschosse, nicht ausrei-

chen, kann notfalls ergänzend passiver Lärmschutz für die oberen Geschosse be-

rücksichtigt werden.

Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Ausrichtung von Fernstern zur

Schallquelle nicht zuzulassen. Der Grad der Einschränkungen der natürlichen Le-

bensgewohnheiten der Menschen hängt insbesondere bei passiven Maßnahmen von

der Höhe der Außenpegel ab. Je höher die Außenpegel und je dauerhafter oder häu-

figer laute Schallereignisse zu erwarten sind, um so eher muss von ständig ge-

schlossenen Fenstern ausgegangen werden, so dass letztlich auch Stoßlüftungen

nicht mehr möglich sind. Ziel muss es daher sein, durch vertretbare andere Maß-

nahmen die Notwendigkeit des passiven Schallschutzes zu begrenzen und dadurch

die Anforderungen an den passiven Schallschutz zu mindern.

7.2 Schalltechnische Maßnahmen für das Plangebiet

Für die geplanten Bauflächen beidseitig entlang der inneren Erschließungsachse

("Dorfstraße") im mittleren und östlichen Teil des Plangebietes wie auch letztlich im

Nahbereich der K 17 (Humboldtstraße) muss mit Überschreitungen der Orientie-

rungswerte für die städtebauliche Planung für die ausgewiesenen Gebietsnutzungen

gerechnet werden. Der Einsatz aktiver Lärmschutzmaßnahmen, z. B. durch eine

Lärmschutzwand, ist städtebaulich nicht vertretbar und auch hinsichtlich der schall-

technischen Effizienz im engen "innerstädtischen" Bereich aufgrund von ständigen

Unterbrechungen beispielsweise durch die Grundstückserschließungen nicht wir-

kungsvoll realisierbar. Von daher werden für einen geringen Teil des Baugebietes an

den geplanten Baufensterrändern Kennzeichnungen für ergänzende passive Schall-

schutzmaßnahmen erforderlich.

Passiver Schallschutz soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufent-

haltsräume vermeiden bzw. verringern. Hierzu werden an die Außenbauteile der Ge-

bäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sonstigen Aufenthaltsräumen, die nicht

nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende Anfor-

derungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anord-

nung schutzbedürftiger Räume sowie u. U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeb-

lich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung einbezogen werden.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 30 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Durch entsprechende Festsetzungen für den passiven Schallschutz im Bebauungs-

plan wird auf die Beaufschlagung durch die Verkehrsgeräusche hingewiesen. Unter

Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten sind die Anforderungen an die

Luftschalldämmung der Außenbauteile einzuhalten. Die resultierende Schalldäm-

mung der Außenbauteile zu einem Raum ergibt sich aus den Einzeldämmwerten der

Teilflächen (Fenster-, Lüfter-, Wand- bzw. Dachfläche usw.) sowie in Abhängigkeit

der Größe der Räume. Die erforderliche Schalldämmung der Außenbauteile muss

daher bei einer verfestigten Objektplanung für jeden Einzelfall ermittelt werden. Es

wird empfohlen, einen verbindlichen Nachweis im Baugenehmigungsverfahren zu

verlangen.

Ohne die Kenntnis der Objektplanung ist es wenig sinnvoll, konkrete Angaben zur

Schalldämmung in dB-Werten oder Schallschutzklassen für einzelne Bauteile in der

Bauleitplanung festzuschreiben. Wichtiger sind die Hinweise auf die Immissionsbe-

lastung des Gebietes und auf eine den Schallimmissionsverhältnissen entsprechende

Bauweise im Sinne der DIN 4109.

Im vorliegenden Fall in Abstimmung mit der Stadt Kerpen empfiehlt sich für die Bau-

leitplanung die Festsetzung der Bauweise nach den Lärmpegelbereichen der Tabelle

8 der DIN 4109. Somit ist unabhängig von der Ausführungsart jedes einzelnen Ob-

jektes, der Außenwandfläche, der Raumgröße etc. der erforderliche Schallschutz ein-

deutig und nachvollziehbar zu beschreiben. Die DIN 4109 ist das Handwerkszeug

der Architekten, die somit ebenfalls nachvollziehbar im Rahmen des Baugenehmi-

gungsverfahrens den Nachweis für den Schallimmissionsschutz führen können.

Der maßgebliche Außenlärmpegel für die Zuordnung der Lärmpegelbereiche ergibt

sich aus den Isophonenlärmkarten auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes

zum Bebauungsplan Nr. 337 "Umsiedlungsort Manheim - neu". Der maßgebliche Au-

ßenlärmpegel errechnet sich - unter Berücksichtigung der Beaufschlagung zur Tag-

und Nachtzeit - aus den Immissionsbeurteilungspegeln zur Tagzeit zuzüglich 3 dB(A)

gemäß Ziffer 5.5.2 der DIN 4109. Die erforderlichen Schalldämmmaße ergeben sich

aufgrund der Raumart innerhalb eines jeden Lärmpegelbereiches. Die DIN 4109 un-

terscheidet bei den Anforderungen an die Schalldämmung drei verschiedene Raum-

arten.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 31 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Bei den hier vorgesehenen Mischgebieten entlang der inneren Erschließungsachse

bzw. bei den Gewerbeflächen ist im Falle einer Schutzbedürftigkeit im Wesentlichen

von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, aber auch von Büroräumen o. ä. schutzbe-

dürftigen Räumen auszugehen. Für die oberhalb der Orientierungswerte beauf-

schlagten Fassaden und Geschosse gelten für die Außenbauteile folgende Anforde-

rungen nach DIN 4109 Tabelle 8:

Maßgeblicher Außenlärmpegel

dB(A) Lärmpegelbereich

erf. R’w,res

dB Wohnräume etc.

erf. R’w,res

dB Büros etc.

bis 55 I ≥ 30 -

56 - 60 II ≥ 30 ≥ 30

61 - 65 III ≥ 35 ≥ 30

66 - 70 IV ≥ 40 ≥ 35

71 - 75 V ≥ 45 ≥ 40

76 - 80 VI ≥ 50 ≥ 45

Für die geplanten Fassaden bzw. Geschosse, für die passive Schallschutzmaßnah-

men festzusetzen sind, wurden im Maßnahmenplan Anlage 1, Blatt 10 entsprechen-

de Kennzeichnungen an den geplanten Baufensterrändern vorgenommen. In Ab-

hängigkeit der geometrischen Lage und des Abstandes der Baufenster im

Bebauungsplan zu den Straßen sind die im schalltechnischen Maßnahmenplan ange-

gebenen Lärmpegelbereiche sowie die Abstände zum Baufensterrand in den textli-

chen Festsetzungen sowie in der Zeichnung des Rechtsplanes zu übernehmen. Unter

Umständen kann auch dieser Fachbeitrag als Anlage zum Bebauungsplan dienen.

Von den Straßen abgewandte Fassaden sind solche, bei denen der Winkel zwischen

der Straßenachse und Außenwand mehr als 100 Grad beträgt.

Es bleibt anzumerken, dass in der Regel die erforderlichen passiven Schutzmaßnah-

men Maßnahmen, die dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanfor-

derung bei der Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) aller Vor-

aussicht nach bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch

den Einbau geeigneter Wärmeschutzfenster, die die vorgeschriebenen Anforderun-

gen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten, gesichert sind. Ent-

sprechendes regelt allerdings der Einzelfall.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 32 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die

Fenster und Türen geschlossen bleiben. Bei Wohnungen mit direktem Einblick zur

Straße sollten die dem Schlafen dienenden Räume, die nicht über mindestens ein

Fenster zur straßenabgewandten Gebäudeseite verfügen, mit einer schallgedämm-

ten mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet werden. Auf einen ausreichenden

Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der

Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen

dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Ent-

sprechendes gilt für Rollladenkästen.

Bei den zur inneren Erschließungsstraße ("Dorfstraße") nächstgelegenen Häusern in

der ersten Baureihe insbesondere im östlichen Teil des Bebauungsplanes wird emp-

fohlen, möglichst auf Fenster zu schutzbedürftigen Räumen in den zur Straße ausge-

richteten Fassaden zu verzichten. Entsprechende textliche Festsetzungen zum Be-

bauungsplan oder der Hinweis auf diesen schallimmissionstechnischen Fachbeitrag

sollten vorgenommen werden.

Eine Anordnung von Nebenräumen, die nur dem vorübergehenden Aufenthalt die-

nen oder Räume, in denen mit Maschinen und Geräten ständig entsprechende In-

nenraumpegel erzeugt werden, wie Bäder, Flure, Treppenhäuser, Toiletten und ggf.

auch Wirtschaftsräume und Küchen (keine Wohnküchen) sowie sonstige, nicht

schutzbedürftige Räume mit Ausrichtung zur Schallquelle ist möglich. Die aus dem

Verkehrlärm resultierenden Innenpegel sind auch bei in Kippstellung gebrachten

Fenstern in diesen Räumen zumutbar. Fenster zu schutzbedürftigen Räumen wie

Wohn-, Schlaf- und Büroräume sowie zu Räumen, die nicht nur dem vorübergehen-

den Aufenthalt von Menschen dienen, sollen auf den zur Straße abgewandten Haus-

seiten angeordnet werden.

Zum Schutz von Freisitzen in Gärten und für Terrassen und Balkone vor den Immis-

sionen aus den Verkehrsgeräuschen sollten individuelle Abschirmeinrichtungen an

den Gebäuden wie z. B. Wintergärten und Terrasseneinfriedungen möglich sein.

IBK Schallimmissionsschutz Seite 33 Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer KER/06/10/BP/025.1

8 Schlussbemerkung

Die schalltechnische Untersuchung zeigt die zu erwartenden Immissionsverhältnisse

im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 337 zum Umsiedlungsstandort Manheim

auf. Die Ergebnisse in den Lärmkarten der Anlage 1 machen deutlich, dass aufgrund

der bereits im Rahmen der städtebaulichen Entwurfsplanungen berücksichtigten Flä-

chenzuordnungen ausreichende Schutzabstände zu den, den Umsiedlungsstandort

tangierenden Hauptverkehrsstraßen K 17 und K 55 geschaffen wurden.

Aktiver Schallschutz zur Minderung der Schallausbreitung von der Straße ins Plange-

biet entlang der inneren Erschließung ist städtebaulich wie auch erschließungstech-

nisch nicht wünschenswert und wirkungsvoll einsetzbar. Zur Gewährleistung der er-

forderlichen Ruhe in den schutzbedürftigen Gebäuden werden aufgrund der

geringfügigen Überschreitung der Orientierungswerte der städtebaulichen Planung

(DIN 18005) entsprechende Anforderungen an die Außenbauteile im östlichen Teil

des Plangebietes gestellt. Bei der Bauausführung sind die Lärmpegelbereiche nach

Tab. 8 der DIN 4109 zu beachten, entsprechende textliche Festsetzungen zum Be-

bauungsplan sollten vorgenommen werden. Die Anforderungen sind im Bebauungs-

plan (Rechtsplan) durch geeignete Signaturen verbindlich zu definieren. Ggf. kann

auch dieser schallimmissionstechnische Fachbeitrag Anlage zum Bebauungsplan

werden.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse basieren auf den planerischen Vorgaben

und der vorgegebenen Aufgabenstellung sowie den gelieferten Angaben und den

örtlichen geometrischen Verhältnissen. Bei Abweichungen gegenüber den zu Grunde

liegenden Ausgangsdaten sowie bei Planungsänderungen kann sich unter Umstän-

den eine andere Beurteilung ergeben. In diesem Falle bitten wir um Nachricht.

Alsdorf, den 11.08.2010

Dipl.-Ing. S. Kadansky-Sommer