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Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe, Sabine Uhlenkott Tarifauseinandersetzung Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Sachstand (1. Juli 2015) Inhalt und Bewertung des Schlichterspruch Perspektiven und weitere Schritte 1

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1Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe, Sabine Uhlenkott

Tarifauseinandersetzung Sozial- und Erziehungsdienst 2015

• Sachstand (1. Juli 2015)• Inhalt und Bewertung des Schlichterspruch• Perspektiven und weitere Schritte

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• 1991: Regelung der Werteebenen für die Sozial- und Erziehungsberufe• 2009: Forderung zur Aufwertung, aber lediglich Abwertung gestoppt• September 2014: Kündigung der Eingruppierungsregelungen S+E• 14./15. November 2014: Kasseler Konferenz in Göttingen zur Forderungsempfehlung• 18.11.2014: BTK Beschluss zur Aufwertungsforderung• 01.01.2015: Ende der Friedenspflicht• 25. Feb. 2015: Verhandlungsauftakt (Hannover)• 23. März 2015: 2. Verhandlungsrunde (Münster) und 1. NRW Warnstreiktag • 27. März 2015: 2. NRW Warnstreiktag• 9. April 2015: 3. Verhandlungsrunde (Düsseldorf)• 15. April 2015: 3. NRW Warnstreiktag• 16. April 2015: 4. Verhandlungsrunde (Hannover)• 20./21 April 2015: 5.Verhandlungsrunde (Offenbach) und Scheitern der Verhandlungen• 28.04.-04.05. 2015: Urabstimmung • ab 8. bzw. 11. Mai 2015: unbefristeter Erzwingungsstreik (vier Wochen am Stück)• 20. Mai 2015 erste Streikdelegiertenkonferenz in Fulda• 28. Mai 2015 Mitgliederversammlung der VKA• 6. Verhandlungsrunde und Scheitern der Verhandlungen mit Anrufung der Schlichtung• 4. Juni 2015 zweite Streikdelegiertenkonferenz in Frankfurt• ab 5. Juni 2015 Friedenspflicht und Start des Schlichtungsverfahrens• 23. Juni 2015: Schlichterspruch• 24. Juni 2015: dritte Streikdelegiertenkonferenz in Frankfurt

Wann war was?

1991

2009

2015

2020

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• Vier Wochen unbefristeter Erzwingungsstreik mit mehr als 10.000 Streikenden allein in NRW

• Totalverweigerung der Arbeitgeber zur Aufwertung• Anrufung der Schlichtung• aktuell gilt die Friedenspflicht• Schlichterspruch liegt vor• Streikdelegierte nehmen Ergebnis nicht an• Enttäuschung und Misstrauen, hochemotionale Stimmung• BTK beschließt Mitgliederbefragung

Wo stehen wir?

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Auszug: ver.di Arbeitskampfrichtlinie § 4

Abs. 4. Urabstimmung über die Beendigung eines Erzwingungsstreiks Ist dem Arbeitskampf eine Urabstimmung nach § 4 Ziffer 3 vorausgegangen, so findet grundsätzlich auch vor seiner Beendigung eine Urabstimmung statt, wenn das Verhandlungsergebnis von den Forderungen abweicht. Der Arbeitskampf ist zu beenden, wenn sich mehr als 25% der zur Urabstimmung aufgerufenen und nicht verhinderten Mitglieder für die Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden.

Abs. 5. Mitgliederbefragung Der Bundesvorstand kann eine Mitgliederbefragung zu einem Verhandlungsergebnis beschließen. Sprechen sich mehr als 75 % der zur Mitgliederbefragung aufgerufenen und nicht verhinderten Mitglieder gegen die Annahme des Verhandlungsergebnisses aus, kann der Bundesvorstand dieses Votum wie eine Urabstimmung zu einem Erzwingungsstreik behandeln. Die Regelung nach § 4 Ziffer 2 gilt entsprechend.

Mitgliederbefragung

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Schlichterspruch: Betroffene

1. Beschäftigte in der Tätigkeit von KinderpflegerInnen (S-2)2. KinderpflegerInnen (S-3)3. KinderpflegerInnen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten (S-4)4. ErzieherInnen (bisher: S-6)5. ErzieherInnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten (bisher: S-8)6. Kita LeiterInnen (bisher: S-7, S-10, S-13, S-15, S-16, S-17)7. Stellvertretende Kita LeiterInnen (bisher: S-7, S-10, S-13, S-15, S-16)8. ErzieherInnen mit koordinierenden Aufgaben für mind. 3 Beschäftigte in S-8 (bisher: S-9)9. LeiterInnen von Kitas für Behinderte (bisher: S-13, S-15, S-16, S-17)10. Stellvertretende LeiterInnen von Kitas für Behinderte (bisher: S-9, S-15, S-16)11. SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen (S-11) (S-11 Ü)12. SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen mit schwierigen Tätigkeiten (S-12) (S-12 Ü)13. SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen mit Garantenstellung (S-14)14. LeiterInnen von Erziehungsheimen (bisher: S-15, S-17, S-18)15. Stellvertretende LeiterInnen von Erziehungsheimen (bisher: S-13, S-15, S-17)16. HeilpädagogInnen (bisher: S-8)17. Handwerklicher Erziehungsdienst mit Berufsausbildung (S-4)18. GruppenleiterInnen im handwerklichen Erziehungsdienst (bisher: S-5)19. MeisterInnen als GruppenleiterInnen im handwerklichen Erziehungsdienst (bisher: S-8)

Entgeltänderungen vorgesehen für ….

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Schlichterspruch: Verfahren Entgelt

Beibehaltung der Entgeltgruppe und

Erhöhung der Beträge in der

Tabelle

Stufengleiche Zuordnung in neue

Entgeltgruppe unter Anrechnung der

bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit

Höhergruppierung gemäß § 17 (4) TVöD

in eine andere Entgeltgruppe

„bei Eingruppierung in eine höhere EG werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 in den EG S-2 bis S-8 weniger als 54,96 € und in den EG S-9 bis S-18 weniger als 90,06 €, so erhält der/die Beschäftigte …den jeweils zustehenden Garantiebetrag…Die Stufenlaufzeit in der höheren EG beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung…“

Beibehaltung der Entgeltgruppe plus

dynamisierte Zulage für Stufe 6 der Entgeltgruppe

Beibehaltung der Entgeltgruppe und

Erhöhung des Betrages für Stufe 6 der Entgeltgruppe

Es findet keine neue Bewertung der Tätigkeit statt, sondern Grundlage bleibt die aktuelle Eingruppierung und „auszuübende Tätigkeit“

Zuordnungen

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Schlichterspruch: Tabelle

…und Beispiele für Höhergruppierungen gemäß § 17.4 TVöD

Beispiele: von S-7 Stufe 2 in die S-9von S 10 Stufe 3 in die S-13von S-16 Stufe 6 in die S-17

(leer laufende Entgeltgruppen und Ü-Entgeltgruppen werden nicht berücksichtigt)

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Schlichterspruch: Wirkung

KinderpflegerInnen

ErzieherInnen

Kita Leitung

Kita Stelli

Behinderten-Kita Leitung

Behinderten-Kita Stelli

Erziehungsheim Leitung und Stelli

Heilpädagogen

SozialarbeiterInnen Handwerkl. Erziehungsdienst

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Schlichterspruch: sonstige Änderungen

Leitungen und stellvertretende Leitungen in Kindertageseinrichtungen

• Einfügung eines neuen Satzes 3 in die Protokollerklärung Nr. 9 mit folgendem Wortlaut: „3Eine Unterschreitung um mehr als 5 v.H. führt erst dann zur Herabgruppierung, wenn die maßgebliche Platzzahl drei Jahre hintereinander unterschritten wird.“; die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 4 und 5.

• Die Tarifvertragsparteien sollen nach Abschluss der Verhandlungen prüfen, ob eine Faktorisierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX möglich ist.

• Anfügung folgenden Satzes 2 an den bisherigen einzigen Satz der Protollerklärung Nr. 4: „2Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden.“

(Sollvorschrift, von der nur in besonders begründeten Fällen abgewichen werden darf. Nach allgemeinem juristischem Sprachgebrauch ist "Sollen" mit "Müssen" gleichzusetzen, wenn nicht eine atypische Situation vorliegt.)* Quelle: Haufe

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Schlichterspruch: sonstige Änderungen

• Leitungen und Stellvertretungen von Tagesstätten, und Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderungen werden wie Leitungen und Stellvertretungen von Erziehungsheimen eingruppiert.

• HeilerziehungspflegerInnen und Heil erziehrInnen mit staatlicher Anerkennung werden wie ErzieherInnen eingruppiert

• HeilpädagogInnen mit abgeschlossener Hochschulbildung werden wie SozialarbeiterInnen eingruppiert

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Schlichterspruch: Inkrafttreten und Laufzeit

Die Inkraftsetzung neuer tariflicher Regelungen wird für den 1. Juli 2015 vorgeschlagen.

Die Mindestlaufzeit ist bis zum 30. Juni 2020 vorgesehen.

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Fragen zum Strukturausgleich

Beschäftigte, die einen Strukturausgleich gemäß §12 TVÜ-VKA erhalten, behalten in den Fällen • Veränderung der Beträge in der Entgeltgruppe• Zuordnung in eine neue Entgeltgruppe • Zulagengewährung ihren Anspruch.Im Falle von Höhergruppierungen sieht Absatz 4 des § 12 TVÜ-VKA etwas anderes vor. Hier werden Höhergruppierungsgewinne (ggf. einschl. des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4 TVöD) auf Strukturausgleichsbeträge angerechnet. Ist der Höhergruppierungsgewinn größer als der Betrag des Strukturausgleichs, entfällt der Strukturausgleich ganz.

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Mitbestimmung beachten

Bei der Zuordnung zu neuen Tabellenbeträgen oder Entgeltgruppen handelt es sich um ein „automatisches“ Verfahren, bei dem eine Verfahrenskontrolle sinnvoll ist, aber keine Mitbestimmung durch die Betriebs- und Personalräte vorliegt.

Bei Höhergruppierungen sind die Betriebs- und Personalräte im Rahmen der Mitbestimmung zu beteiligen und hier ist auch die Frage evt. Strukturausgleiche zu prüfen.

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Schlichterspruch: Bewertung

• Besser als Verhandlungsstand 28. Mai 2015• Einschätzung Verhandlungskommission: mehr ist nicht

drin, auch wenn wir weiterere Wochen streiken• Sehr unterschiedliche Wirkung bei den einzelnen

Berufsgruppen und jeweiligen Stufen• Nicht alle Gruppen werden berücksichtigt• Finanzielle Zuwächse für die meisten Beschäftigten, aber

keine Aufwertung• Sozialarbeiter abgekoppelt

• Arbeitgeberstrategie: • totale Blockade• Teile und herrsche

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Unverschämte Ignoranz der Arbeitgeber

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• Information und Diskussion der Mitglieder in den Bezirken (Mitglieder-, Aktiven- Versammlungen in 1. und 2. Ferienhälfte)

• NRW Forum alternative (Streik)-Strategien am 11. Juli 2015 in Düsseldorf

• Mitgliederbefragung 6. Juli bis 5. August 2015• Bewertung durch Streikdelegierte am 8. August 2015• BTK Sitzung 12. August 2015• 13. August 2015 Fortsetzung der Verhandlungen mit den

Arbeitgebern• ???

Wie es weiter geht:

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• Betriebliche und/oder bezirkliche Veranstaltungen– Info Schlichterspruch– Diskussion zu Handlungsperspektiven (Streikfortsetzung,

Strategie, Verzicht auf TV, Annahme Schlichtung, …)– Perspektiven in den Blick nehmen

• Regionale Foren zur (Streik-) Strategieentwicklung• Planung der aufsuchenden Mitgliederbefragung

– Klärung mit BM oder OB, die Mitgliederbefragung in der Arbeitszeit durchzuführen

– Organisation: Blockschließungen berücksichtigen, Helfer in der Urlaubszeit, Freistellung …

– Inhalt: Information der Mitglieder (siehe Veranstaltungen)

Was zu tun ist:

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18Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

• Ideen sammeln

• Erste Vorschläge:– Ablehnung des Schlichterspruchs und weiter Streiken, bis ein

besseres Ergebnis vorliegt– Neue Streiktaktik (Wellenstreik, Staffel, einzelne Berufsgruppen,

Solidaritätsstreiks, Einbindung der Beschäftigten der freien Träger,…)– Schlichterspruch „dankend“ ablehnen und Risiko des tariflosen

Zustandes in Kauf nehmen, das aber mit erhobenem Haupt

Mögliche (Streik-)strategien

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19Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

• War der Streik überhaupt nötig?• Warum hat die Schlichtung stattgefunden?• Welche Rolle spielt die Streikdelegiertenkonferenz?• Was ist der Unterschied zwischen der Urabstimmung

und der Mitgliederbefragung?• Was ist wenn kein Abschluss zustande kommt?• Was ist, wenn wir ablehnen?• Was ist mit einem Tariflosen Zustand?• Was ist, wenn wir in die Tarifrunde 2016 kommen?• Was ist mit der Entgeltordnung für alle?• …

Mögliche Fragen:

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20Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Erfolge

Wir sind mehr, wir sind stärker, wir sind unübersehrbar geworden!

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• Fortsetzung der Aufwertungskampagne über fachliche Themen und Aktivitäten– Bundesqualitätsgesetz für Kitas– KiBiz muss weg, das GEBT muss her– Gesetzliche Standards für die OGS– Fallzahlobergrenzen im ASD und co.– Ausbau und Sicherung der Schulsozialarbeit

• Diskriminierung bei der Bezahlung von Frauenberufen als gesellschaftliches Thema voran bringen

• Finanzierungsfrage in den Vordergrund stellen (Kommunalfinanzen, Refinanzierung über Pauschalen, Sozialausgaben, …)

• Betriebliche und individuelle Durchsetzung der richtigen Eingruppierung– Fehler aufdecken– Anerkennung schwieriger und besonders schwieriger Tätigkeiten– Benennung stellvertretender Leitungen– Personalräte einbinden und ggf. in die Pflicht nehmen– Eingruppierungsklagen führen

Perspektiven

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22Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Entwicklung neuer Strategien und Aufbau von Strukturen zur Stärkung unserer Durchsetzungsmacht

Wir kommen wieder: die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes bleibt solange Ziel, bis es erreicht ist!

Historische gesellschaftliche Veränderungen konnten noch nie in einem Schritt erreicht werden!

Perspektiven

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23Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

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24Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Vergleich EG 6 und 8 zu S-6, S-8a und S-8b

1 2 3 4 5 60.00

500.00

1000.00

1500.00

2000.00

2500.00

3000.00

3500.00

4000.00

EG-6EG-8S-6neu: S-8aS-8neu: S-8b

Stufe EG-6 EG-8 S-6 neu: S-8a S-8 neu: S-8b1 2235,78 2427,23 2366,68 2422,00 2478,17 2550,002 2467,40 2680,10 2589,68 2623,00 2656,58 2800,003 2585,57 2798,30 2768,08 2824,00 2879,57 3050,004 2697,84 2904,65 2946,46 3060,00 3198,33 3300,005 2774,66 3022,81 3108,13 3260,00 3496,91 3550,006 2851,47 3097,26 3289,06 3450,00 3732,33 3800,00

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25Fachbereich Gemeinden NRW/Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Vergleich EG 9 zu S-11, S-12, S-14

1 2 3 4 5 60.00 €

500.00 €

1,000.00 €

1,500.00 €

2,000.00 €

2,500.00 €

3,000.00 €

3,500.00 €

4,000.00 €

4,500.00 €

EG 9S-11 neuS-12 neuS-14 neu

Stufe EG 9 S-11 neu S-12 neu S-14 neu1 2.586,77 € 2.715,30 € 2.815,04 € 2.879,57 €2 2.857,36 € 3.049,78 € 3.093,78 € 3.102,56 €3 2.999,18 € 3.195,64 € 3.367,29 € 3.387,82 €4 3.383,71 € 3.563,13 € 3.608,45 € 3.617,48 €5 3.688,02 € 3.850,24 € 3.907,04 € 3.904,60 €6 3.931,43 € 4.022,50 € 4.033,37 € 4.185,57 €