Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang ... · § 3 Umfang des Studiums, ......

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4 .17.16/048 B A 2 016 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 785 Fachprüfungsordnung f ür d en B achelorstudiengang E lektrotechnik d es F achbereichs E lektrotechnik/Informa- tik d er U niversität K assel v om 8 . J uni 2 016 Inhalt I. A llgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Akademischer Grad § 3 Umfang des Studiums, Regelstudienzeit, Studienbeginn § 4 Prüfungsausschuss § 5 Prüfungsleistungen, Modulprüfungen II. B achelorabschluss § 6 Prüfungsteile des Bachelorabschlusses § 7 Mathematiktest § 8 Differenzierungsmodul § 9 Bachelorabschlussmodul § 10 Bildung und Gewichtung der Note, Zeugnis III. S chlussbestimmung § 11 Übergangsbestimmungen § 12 In-Kraft-Treten Anlage Studien- und Prüfungsplan

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Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 785

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik/Informa-

tik der Universität Kassel vom 8. Juni 2016

Inhalt

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Akademischer Grad

§ 3 Umfang des Studiums, Regelstudienzeit, Studienbeginn

§ 4 Prüfungsausschuss

§ 5 Prüfungsleistungen, Modulprüfungen

II. Bachelorabschluss

§ 6 Prüfungsteile des Bachelorabschlusses

§ 7 Mathematiktest

§ 8 Differenzierungsmodul

§ 9 Bachelorabschlussmodul

§ 10 Bildung und Gewichtung der Note, Zeugnis

III. Schlussbestimmung

§ 11 Übergangsbestimmungen

§ 12 In-Kraft-Treten

Anlage

Studien- und Prüfungsplan

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I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Die Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik/Infor-

matik ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und

Master an der Universität Kassel (AB Bachelor/Master) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Akademischer Grad

Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) durch den Fach-

bereich Elektrotechnik/Informatik verliehen.

§ 3 Umfang des Studiums, Regelstudienzeit, Studienbeginn

(1) Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium beträgt sechs Semester einschließlich des Bachelorab-

schlussmoduls.

(2) Im Bachelorstudium müssen 180 Credits erlangt werden.

(3) Das Bachelorstudium beginnt zum Winter- und Sommersemester.

§ 4 Prüfungsausschuss

Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten trifft der Prüfungsausschuss Elektrotechnik. Dem Prüfungsaus-

schuss gehören an:

a) drei Professorinnen oder Professoren,

b) eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und

c) eine Studierende oder ein Studierender des Studiengangs Elektrotechnik.

§ 5 Prüfungsleistungen, Modulprüfungen

(1) Als Prüfungsleistung kommen in Frage:

· Schriftliche Prüfung,

· mündliche Prüfung,

· Hausarbeit,

· Seminarvortrag,

· Projektarbeit,

· Praktikumsbericht.

Näheres regelt der Studien- und Prüfungsplan.

(2) Die studienbegleitenden Modulprüfungen können auch aus mehreren Teilprüfungen (Modulteilprüfungs-

leistungen) bestehen. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Modulteilprüfungsleistungen, so können die

mit „nicht ausreichend“ bewerteten Teilprüfungsleistungen zweimal wiederholt werden.

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(3) Die Modulprüfung ist bestanden, wenn alle Modulteilprüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“

bewertet werden.

(4) Modulprüfungsleistungen können im Einvernehmen mit den Prüfern bzw. den Prüferinnen in englischer

oder in einer anderen Sprache erbracht werden.

(5) Gruppenarbeiten von maximal drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten können zugelassen werden. Der

Anteil des jeweiligen Bearbeiters muss individuell abgrenzbar und einzeln bewertbar sein.

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II. Bachelorabschluss

§ 6 Prüfungsteile des Bachelorabschlusses

(1) Im Rahmen des Bachelorstudiums erfolgt eine Schwerpunktsetzung in einem der Schwerpunkte:

· Elektrische Energiesysteme mit den beiden Ausrichtungen

- Mobile Energiesysteme oder

- Vernetzte Energiesysteme,

· Elektronik und Photonik,

· Informations- und Kommunikationstechnik,

· Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

(2) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen der Pflichtmodule gemäß Absatz 3, den Modulprü-

fungen der Schwerpunktmodule gemäß Absatz 4, den Modulprüfungen der Wahlpflichtmodule gemäß Ab-

satz 5, der Projektarbeit gemäß Absatz 8, dem Differenzierungsmodul und dem Bachelorabschlussmodul.

(3) Die Pflichtmodule mit entsprechenden Credits sind:

Analysis (11 Credits),

Bauelemente und Werkstoffe der Elektrotechnik (7 Credits),

Digitale Logik (4 Credits),

Diskrete Schaltungstechnik (4 Credits),

Einführung in die Programmierung (6 Credits),

Elektrische Messtechnik (7 Credits),

Grundlagen der Elektrotechnik I (11 Credits),

Grundlagen der Elektrotechnik II (9 Credits),

Grundlagen der Energietechnik (6 Credits),

Grundlagen der Regelungstechnik (6 Credits),

Grundlagen der theoretischen Elektrotechnik (3 Credits),

Lineare Algebra (7 Credits),

Mechanik (4 Credits),

Optik und Wärmelehre (4 Credits),

Rechnerarchitektur (6 Credits),

Schlüsselkompetenzen aus fachübergreifendem Lehrangebot (8 Credits),

Signalübertragung (9 Credits),

Stochastik in der technischen Anwendung (4 Credits),

Technische Systeme im Zustandsraum (4 Credits).

(4) Die Schwerpunktmodule mit entsprechenden Credits sind abhängig von der Wahl des Schwerpunkts:

a) im Schwerpunkt „Elektrische Energiesysteme“

I) Ausrichtung „Mobile Energiesysteme“

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Antriebstechnik I (6 Credits)

Elektrische Maschinen (4 Credits)

Elektrische und elektronische Systeme im Automobil I (6 Credits)

Leistungselektronik (8 Credits)

II) Ausrichtung „Vernetzte Energiesysteme“

Berechnung elektrischer Netze (6 Credits)

Elektrische Anlagen- und Hochspannungstechnik I (6 Credits)

Elektrische Maschinen (4 Credits)

Leistungselektronik (8 Credits)

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b) im Schwerpunkt „Elektronik und Photonik“

Felder und Wellen in optoelektronischen Bauelementen (5 Credits)

Grundlagen der theoretischen Elektrotechnik II (4 Credits)

Hochfrequenz-Schaltungstechnik (6 Credits)

Optoelektronische Komponenten und Systeme (9 Credits)

c) im Schwerpunkt „Informations- und Kommunikationstechnik“

Digitale Systeme (6 Credits)

Hochfrequenz-Schaltungstechnik (6 Credits)

Nachrichtentechnik (6 Credits)

Signalverarbeitung mit Mikroprozessoren I (6 Credits)

d) im Schwerpunkt „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“

Ereignisdiskrete Systeme und Steuerungstheorie (6 Credits)

Lineare und nichtlineare Regelungssysteme (9 Credits)

Sensoren und Messsysteme (9 Credits)

Jeweils eine Lehrveranstaltung des gewählten Schwerpunkts wird in englischer Sprache gehalten, für dessen

Teilnahme das Sprachniveau B1 empfohlen wird.

(5) Die Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 12 Credits sind aus einem schwerpunktübergreifenden

Katalog zu wählen. Dieser Katalog besteht

a) aus den im Modulhandbuch gelisteten Wahlpflichtmodulen,

b) aus den Schwerpunktmodulen gemäß Absatz 4, außer denen des gewählten Schwerpunkts bzw. des-

sen Ausrichtung und

c) aus weiteren individuell wählbaren Modulen, die auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt wer-

den können.

(6) Für die Bereiche Schwerpunktmodule (Absatz 4) und Wahlpflichtmodule (Absatz 5) müssen insgesamt 36

Credits erfolgreich belegt werden. Darüber hinaus erbrachte Leistungen aus diesen Bereichen werden bis zu

einer Anzahl von maximal 18 Credits dem Bereich Zusatzleistungen zugeordnet. Die Zuordnung der Module

zu den Bereichen erfolgt spätestens mit der Anmeldung der Bachelorarbeit.

(7) Das endgültige Nichtbestehen eines Moduls führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung.

(8) Die Projektarbeit im Umfang von 9 Credits ist in einem Fachgebiet des Fachbereichs Elektrotechnik/Infor-

matik anzufertigen. Das Nähere regelt das Modulhandbuch.

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(9) Zu den Modulprüfungen der Schwerpunktmodule, der Wahlpflichtmodule und der Projektarbeit kann nur

zugelassen werden, wer die Pflichtmodule „Lineare Algebra“, „Analysis“, „Grundlagen der Elektrotechnik I“

und „Grundlagen der Elektrotechnik II“ erfolgreich absolviert hat.

(10) Im Rahmen des Bachelorstudiums sind Schlüsselkompetenzen im Umfang von mindestens 18 Credits zu

erwerben. Dazu zählen die Schlüsselkompetenzen gemäß Absatz 3 (8 Credits), das Differenzierungsmodul

(3 Credits), sowie integrierte Schlüsselkompetenzen in der Bachelorarbeit (2 Credits), in der Projektarbeit

(2 Credits), in Modulen mit englischsprachigen Komponenten (1 Credit) und in den Praktikumsanteilen der

Pflichtmodule „Grundlagen der Elektrotechnik I“, „Elektrische Messtechnik“ und „Signalübertragung“ (2 Cre-

dits). Von den Schlüsselkompetenzen gemäß Absatz 3 dürfen Module oder Veranstaltungen im Umfang von

maximal 2 Credits nicht benotet sein.

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§ 7 Mathematiktest

(1) Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulprüfungen der Schwerpunktmodule, der Wahlpflichtmo-

dule, der Projektarbeit sowie der Module „Technische Systeme im Zustandsraum“, „Bauelemente und Werk-

stoffe der Elektrotechnik“, „Elektrische Messtechnik“, „Diskrete Schaltungstechnik“, „Grundlagen der Ener-

gietechnik“, „Signalübertragung“, „Grundlagen der Regelungstechnik“, „Rechnerarchitektur“ und „Grundla-

gen der theoretischen Elektrotechnik“ ist das Bestehen des Mathematiktests oder des mathematischen Brü-

ckenkurses im Rahmen des Differenzierungsmoduls.

(2) Alle Studienanfänger sind verpflichtet, den Mathematiktest zu Beginn des ersten Semesters zu absolvieren.

Der Mathematiktest besteht aus einer 45 bis 90-minütigen Klausur, in der geprüft wird, ob die Studierenden

fundamentale Rechentechniken beherrschen. Sie sollen Polynome, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunk-

tionen und trigonometrische Funktionen sowie Kombinationen davon analysieren, umformen, differenzieren

und integrieren können, und dabei entsprechende Gesetze und Regeln anwenden können. Ferner sollen sie

lineare Gleichungssysteme und Zusammenhänge aufstellen, interpretieren, bildlich darstellen und lösen kön-

nen. Die geprüften Inhalte und Kompetenzen werden in der Modulbeschreibung des Differenzierungsmoduls

detailliert dargelegt.

§ 8 Differenzierungsmodul

(1) Das Differenzierungsmodul hat einen Umfang von 3 Credits.

(2) Studierende, die den Mathematiktest gemäß § 7 nicht bestanden haben, müssen im Rahmen des Differen-

zierungsmoduls den mathematischen Brückenkurs absolvieren.

(3) Studierende, die den Mathematiktest gemäß § 7 bestanden haben, können im Rahmen des Differenzie-

rungsmoduls ein beliebiges Modul oder eine beliebige Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 3 Cre-

dits aus dem Angebot der Universität Kassel wählen.

(4) Das Nähere regelt das Modulhandbuch.

§ 9 Bachelorabschlussmodul

(1) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer Module im Umfang von mindestens 150 Credits und

mit Ausnahme der Schlüsselkompetenzen die Pflichtmodule nach § 6 Absatz 3 erfolgreich absolviert hat.

(2) Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Mit der Ausgabe des

Themas bestellt der Prüfungsausschuss den Erstprüfer oder die Erstprüferin, der bzw. die die Arbeit betreuen

soll, sowie den zweiten Prüfer bzw. die zweite Prüferin. Der erste Prüfer oder die erste Prüferin muss Mitglied

im Fachbereich Elektrotechnik/Informatik sein.

(3) Der Kandidat oder die Kandidatin kann für das Thema der Bachelorarbeit und für die Prüfer Vorschläge

machen.

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(4) Für die Bachelorarbeit und das Bachelorkolloquium werden 12 Credits vergeben. Die Bearbeitungszeit der

Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe des Themas. Das Thema der Bachelorar-

beit darf nur einmal und nur innerhalb des ersten drei Wochen zurückgegeben werden.

(5) Sofern zur Flexibilisierung der Prüfung für die Bachelorarbeit die studienbegleitende Durchführung vorge-

sehen ist und gleichzeitig noch Lehrveranstaltungen besucht werden, kann der Kandidat oder die Kandidatin

eine Bearbeitungszeit von bis zu 18 Wochen beantragen.

(6) Die Bachelorarbeit kann im Einvernehmen mit den Prüfern auch in englischer oder einer anderen Sprache

abgefasst werden.

(7) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die der Kandidat oder die Kandidatin nicht zu vertreten hat,

nicht eingehalten werden, so kann die Abgabefrist auf Antrag an den Prüfungsausschuss um die Zeit der Ver-

hinderung, längstens jedoch um 50% der vorgesehenen Bearbeitungszeit, verlängert werden.

(8) Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen schriftlichen Exemplaren sowie in elektronischer

Form auf Datenträger gespeichert beim Prüfungsausschuss abzugeben.

(9) Die Bachelorarbeit ist im Rahmen eines Bachelorkolloquiums vorzustellen. An dem Kolloquium nehmen

außer dem Kandidaten zumindest der erste oder zweite Prüfer und ein Beisitzer teil. Das Bachelorkolloquium

soll spätestens zehn Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit erfolgen. Die Zulassung zum Bachelorkollo-

quium setzt voraus, dass in der Bachelorarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Die Dauer

beträgt für das gesamte Kolloquium 30 bis maximal 60 Minuten.

(10) Um die Bachelorprüfung zu bestehen, müssen Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium jeweils mindes-

tens mit „ausreichend“ bewertet worden sein.

(11) Die Gesamtnote des Bachelorabschlussmoduls ergibt sich aus der Bewertung der schriftlichen Arbeit (Ge-

wichtung: drei Viertel) und aus der Bewertung des Kolloquiums (Gewichtung: ein Viertel). Ein nicht mindestens

mit „ausreichend“ bewertetes Kolloquium kann einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholung des Kollo-

quiums muss auch der Zweitprüfer anwesend sein. Wird auch das Wiederholungskolloquium mit „nicht aus-

reichend“ bewertet, so ist die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ zu bewerten und nicht bestanden.

(12) Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden und im Einvernehmen mit

dem ersten Prüfer bzw. der ersten Prüferin und dem zweiten Prüfer bzw. der zweiten Prüferin auch außerhalb

der Hochschule angefertigt werden. In diesem Fall müssen der erste Prüfer bzw. die erste Prüferin und der

zweite Prüfer bzw. die zweite Prüferin Mitglied im Fachbereich Elektrotechnik/Informatik sein. Die Regelungen

der Absätze 1-11 gelten auch für externe Arbeiten.

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§ 10 Bildung und Gewichtung der Note, Zeugnis

(1) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten aller

Module ausschließlich des Differenzierungsmoduls. Dabei wird die folgende Gewichtung verwendet:

· Die Noten der Pflichtmodule gemäß § 6 Absatz 3 werden mit der einfachen Anzahl der Credits gewichtet;

· Die Noten der Schwerpunktmodule gemäß § 6 Absatz 4, der Wahlpflichtmodule gemäß § 6 Absatz 5 und

der Projektarbeit werden mit der doppelten Anzahl der Credits gewichtet;

· Die Note der Bachelorarbeit wird mit der vierfachen Anzahl der Credits gewichtet.

Werden Wahlpflichtmodule im Umfang von mehr als 12 Credits gewählt, so ist die Gewichtung gleichmäßig

so zu reduzieren, dass sich für die Wahlpflichtmodule insgesamt eine Gewichtung von 24 ergibt. Werden im

Rahmen der Schlüsselkompetenzen gemäß § 6, Absatz 3 nicht benotete Module oder Veranstaltungen ge-

wählt, so ist die Gewichtung der verbleibenden Module oder Veranstaltungen gleichmäßig so zu erhöhen,

dass sich für die Schlüsselkompetenzen insgesamt eine Gewichtung von 8 ergibt.

(2) In das Zeugnis über die Bachelorprüfung werden die Modulnoten, das Thema der Abschlussarbeit und

deren Note, ein Hinweis auf die erfolgreiche Teilnahme an dem Differenzierungsmodul, die Regelstudienzeit,

die bis zum Erwerb der letzten Prüfungsleistung (außer Bachelorkolloquium) benötigte Fachstudiendauer, der

gewählte Schwerpunkt ggf. mit Ausrichtung sowie die Gesamtnote aufgenommen. Falls Prüfungen in weite-

ren Modulen (Zusatzleistungen) als den nach § 6 Absatz 2 vorgeschriebenen Modulen bestanden wurden, so

werden die dazugehörigen Noten und Credits ebenfalls aufgenommen.

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III. Schlussbestimmung

§ 11 Übergangsbestimmungen

(1) Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die das Studium nach in Kraft treten dieser Ordnung beginnen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2016/2017 das Studium im Bachelorstudiengang Elektrotechnik

aufgenommen und noch nicht abgeschlossen haben, werden während einer Übergangsfrist bis zum

30.09.2023 nach der bisher gültigen Bachelorprüfungsordnung geprüft. Auf Antrag werden sie nach dieser

Prüfungsordnung geprüft.

§ 12 In-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in

Kraft.

Kassel, den 10.08.2016

Der Dekan des Fachbereichs Elektrotechnik/Informatik

Prof. Dr. sc. techn. Dirk Dahlhaus

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1. Pflichtveranstaltungen im Grundstudium

Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungsarten gem. Anlage 2.3 AB Bachelor/Master

Exkursion Ex

Künstlerischer Einzelunterricht KüE

Künstlerischer Gruppenunterricht KüG

Praktikum (intern) Pr

Externes Praktikum Pr_ext

Praktischer Kurs PK

Projektmodul PrM

Seminar S

Hauptseminar/Oberseminar HS

Lehrforschungsprojekt LFP

Projektseminar PS

Proseminar ProS

Schulpraktische Studien SPS

Modulname Analysis

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Ziel der Veranstaltung – zusammen mit Linearer Algebra – ist die

Bereitstellung der mathematischen Grundlagen für das Studium der

Elektrotechnik. Die Studierenden kennen die wichtigsten reellen

Funktionen, können ihre Eigenschaften bestimmen, können differen-

zieren und integrieren sowie mit Potenzreihen umgehen und sind in

der Lage, mathematische Probleme aus dem Bereich der Analysis

selbständig zu lösen.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den

mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

Lehrveranstaltungsarten 8 SWS: 6 SWS VL+P

2 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 330 h: 120 h Präsenzzeit

210 h Selbststudium

Studienleistungen Regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistungen

Prüfungsleistung Klausur, 150-180 Minuten

Anzahl Credits für das Modul 11 Cr

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Sportpraktische Übungen SpÜ

Tutorium Tut

Übung Ü

Hörsaalübung HÜ

Vorlesungen VL

Vorlesung mit Prüfung VLmP

Vorlesung ohne Prüfung VLoP

Bachelorarbeit BA_A

Masterarbeit MA_A

Studienarbeit St_A

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Modulname Bauelemente und Werkstoffe der Elektrotechnik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Der/die Studierende kann:

· die Komplexität heutiger Werkstoffe erkennen

· die komplexen Zusammenhänge und Anforderungen an verschie-

dene Materialien verstehen

· Problemansätze aus verschiedenen Blickwinkeln entwickeln.

· die elektrotechnischen Grundlagen für heutzutage genutzte Halb-

leiterbauelemente erläutern

· aus einer Vielzahl von Bauelementtypen das jeweils dem Problem

entsprechende Optimum auswählen

· Grundkenntnisse über die Technologie zur Herstellung von Bau-

elementen und ebenso Grundkenntnisse über die kommende Ge-

neration von Bauelementen mit spezialisierten Funktionsumfän-

gen herausstellen

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

Lehrveranstaltungsarten 5 SWS: 2 SWS: VL+P (Werkstoffe der Elektrotechnik)

3 SWS: VL+P (Elektronische Bauelemente)

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 210 h:

Werkstoffe der Elektrotechnik:

30 h Präsenzzeit

60 h Eigenstudium

Elektronische Bauelemente:

45 h Präsenzzeit

75 h Eigenstudium

Studienleistungen Keine

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Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur 150 Min.

Anzahl Credits für das Modul 7 Cr

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Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 800

Modulname Differenzierungsmodul

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Das Differenzierungsmodul dient

a) der Schaffung einer soliden Basis im Bereich mathematischer

Rechentechniken sowie ggf. dem Ausgleich von Defiziten und der

Auffrischung von Kenntnissen und Fähigkeiten

oder

b) der Erweiterung der universitären Allgemeinbildung bzw. der

Stärkung fachnaher oder fachfremder Kompetenzen.

c) der Vorbereitung der Klausurteilnahme an der jeweils nicht im

laufenden Semester als Vorlesung angebotenen

Mathematikveranstaltung (Lineare Algebra bzw. Analysis).

Angestrebte Kompetenzen zu a):

Die Studierenden können

· Funktionen in Bezug auf elementare Eigenschaften untersuchen,

· Rechengesetze auf lineare, quadratische und Potenz-Funktionen

anwenden,

· mit Polynomen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen,

trigonometrischen Funktionen und einfachen rationalen

Funktionen umgehen und rechnen,

· das Änderungsverhalten von Funktionen analytisch beschreiben

und interpretieren,

· Polynome, Wurzelfunktionen, Exponentialfunktionen, natürliche

Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen und

einfache rationale Funktionen ableiten,

· Ableitungsregeln (Produkt, Quotienten, Verknüpfung) anwenden,

· Extremwertaufgaben lösen,

· Kurvendiskussionen in Bezug auf lokale und globale

Eigenschaften durchführen und interpretieren,

· das bestimmte Integral als Flächeninhalt deuten,

· den Zusammenhang zwischen Ableitung und Integral ausnutzen

und interpretieren,

· das unbestimmte Integral von Polynomen, Wurzelfunktionen,

Exponentialfunktionen, natürlichen Logarithmusfunktionen,

trigonometrischen Funktionen und einfachen rationalen

Funktionen bestimmen,

· Integrationsregeln (partielle Integration mit einfachen

Funktionen, lineare Substitution) anwenden,

· lineare 2x2-Gleichungssysteme interpretieren und lösen,

· lineare 3x3-Gleichungssysteme mit Hilfe des Gaußschen

Eliminationsverfahrens lösen,

· die bildliche Darstellung von Aufgaben in der Ebene ausnutzen

und interpretieren,

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· mit Vektoren und Geraden arbeiten,

· Winkel, Längen und Abstände bestimmen und graphisch

interpretieren.

Die angestrebten Lernergebnisse zu b) ergeben sich aus der

Modulbeschreibung des gewählten Bereichs.

Angestrebte Kompetenzen zu c):

Die Studierenden verfügen über die mathematischen Grundlagen im

Bereich der Linearen Algebra bzw. der Analysis.

Fast Track zur Linearen Algebra: Die Studierenden können

· lineare Gleichungssysteme lösen,

· mit Matrizen umgehen,

· Eigenwerte und Eigenvektoren berechnen,

· mathematische Probleme aus diesem Bereich selbständig lösen.

Fast Track zur Analysis: Die Studierenden können

· Eigenschaften reeller Funktionen bestimmen,

· differenzieren und integrieren,

· mit Reihen umgehen,

· mathematische Probleme aus diesem Bereich selbständig lösen.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der

Elektrotechnik

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und

verantwortungsbewusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu

arbeiten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken

· Erwerben von belastbarem Grundlagenwissen im

mathematischen Bereich (zu a und c)

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

Lehrveranstaltungsarten a) Kurs, 4 SWS

b) gemäß Modulbeschreibung des jeweiligen Bereichs

c) 1 SWS Tut, 2 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

b) und c) bestandener Mathematiktest nach § 7

Studentischer Arbeitsaufwand a) 60 Stunden Kursteilnahme,

30 Stunden Selbststudium

b) gemäß Modulbeschreibung des jeweiligen Bereichs

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c) 45h Kursteilnahme,

45h Selbststudium

Studienleistungen Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, regelmäßige Bearbeitung von

Übungsaufgaben, eigenständige Beseitigung individueller Defizite in

Selbstlernphasen

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistungen

Prüfungsleistung Klausur (45-90 Min.)

Anzahl Credits für das Modul 3 Cr

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Modulname Digitale Logik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Die/der Lernende kann:

· die Anwendung digitaler Schaltungen beschreiben

· die grundlegende Funktionsweise digitaler Schaltungen

· erläutern

· binäre Zahlendarstellungen und Codes definieren

· grundlegende Rechenregeln erläutern und anwenden

· die Regeln der Booleschen Algebra erläutern und anwenden

· Verfahren zur Optimierung und Analyse auf Beispielschaltungen

anwenden

· einfache Digitalschaltungen planen bzw. entwerfen

· Zustandsautomaten aus vorgegebenen Funktionsbeschreibungen

entwickeln.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 120 h: 45 h Präsenzzeit

75 h Selbststudium

Studienleistungen Abgabe von Übungsaufgaben

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistungen

Prüfungsleistung Klausur (90 Min.)

Anzahl Credits für das Modul 4 Cr

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Modulname Diskrete Schaltungstechnik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Der/die Studierende kann:

· den Aufbau von Bipolar- und Feldeffekttransistoren beschreiben

· die Funktionsweise von Transistoren erläutern

· einfache Transistorersatzschaltbilder aufstellen

· Transistorgrundschaltungen skizzieren und berechnen

· verschiedene Netzwerke zur Arbeitspunkteinstellung konstruieren

· mehrstufige Verstärker entwerfen

· verschiedene Transistorverbundschaltungen unterscheiden und

erläutern

· den Aufbau von Operationsverstärkern erklären

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der

Elektrotechnik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf

Schaltungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und

ingenieurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 120 h: 45 h Präsenzzeit

75 h Selbststudium

Studienleistungen keine

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur 120 Min. oder mündlich Prüfung 20 Min.

Anzahl Credits für das Modul 4 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 805

Modulname Einführung in die Programmierung

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Programmieren mit der Programmiersprache C++

Zu erwerbende Kompetenzen:

· Erstellen von Computerprogrammen mit einem

Entwicklungstool und einer technisch orientierten

Programmiersprache

· Erlernen der Grundkonzepte der Softwareerstellung

· Erlernen der Grundkonzepte des prozeduralen Programmierens

mittels C++

· Gründliche Kenntnisse der Sprachelemente in C++

· Verständnis für Abläufe im Rechner bei Programmausführung

· Verstehen grundlegender Programmierkonzepte (z.B.

Objektorientierung)

· Gute Fertigkeiten bei Entwicklung prozeduraler Programme bis

etwa 200 Zeilen

· Fertigkeiten in objektorientierter Programmierung

· Überblicksmäßige Kenntnisse der Grundkonzepte der Software-

Entwicklung und Umgang mit Entwicklungsumgebungen.

· Kenntnis von Anwendungen mit C++

· Entwicklung von Fähigkeit zur selbstständigen Problemlösung

und Projektorganisation

Lernziele in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten, fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbe-

wusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu arbei-

ten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

Lehrveranstaltungsarten 4 SWS: 2 SWS VL+P

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 806

2 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 180 h: 60 h Präsenzzeit

120 h Selbststudium

Studienleistungen Keine

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Keine

Prüfungsleistung Klausur 120 Minuten

Anzahl Credits für das Modul 6 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 807

Modulname Elektrische Messtechnik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Elektrische Messtechnik:

Der/die Lernende kann

· messtechnische Grundbegriffe sicher anwenden,

· grundlegende elektrische Messanordnungen beschreiben,

· die Funktionsweise einfacher Messschaltungen erläutern,

· Lösungen für einfache messtechnische Aufgabenstellungen erar-

beiten.

Elektrotechnisches Praktikum 2:

Der/die Lernende kann

· theoretisches Wissen praktisch nutzen

· Messergebnisse interpretieren

· komplexe Messgeräte bestimmungsgemäß anwenden

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten, fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbe-

wusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu arbei-

ten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

Integrierte Schlüsselkompetenzen:

Kommunikationskompetenz:

· Studierende besitzen erste Vortragserfahrungen

Organisationskompetenz:

· Studierende verfügen über Strategien des Selbstmanagements

Methodenkompetenz:

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 808

· Studierende gehen kompetent mit experimentellen Aufbauten um

und besitzen die Fähigkeit zur Reflexion der Aussagekraft experi-

menteller Ergebnisse. Studierende sind in der Lage, über ein

selbst gewähltes Interessensgebiet auf allgemeinem Niveau selb-

ständig zu recherchieren sowie ein entsprechendes Thema in wis-

senschaftlicher Form zu präsentieren bzw. in schriftlicher Form

adäquat darzustellen

Lehrveranstaltungsarten 6 SWS: Elektrische Messtechnik:

4 SWS: 3 SWS VL+P

1 SWS Ü

Elektrotechnisches Praktikum 2:

2 SWS Pr

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 210 h: Elektrische Messtechnik:

60 h Präsenzzeit

105 h Eigenstudium

Elektrotechnisches Praktikum 2:

30 h Präsenzzeit

15 h Selbststudium

Studienleistungen Elektrotechnisches Praktikum 2

Nach vorheriger Ankündigung durch den Dozenten können Anwe-

senheitslisten geführt werden.

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur, 120 Min.

Anzahl Credits für das Modul 7 Cr

Modulname Grundlagen der Elektrotechnik 1

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Grundlagen der Elektrotechnik 1:

Die Studierenden können

· elementare Begriffe erläutern,

· wichtige elektrotechnische Gesetze nennen und anwenden,

· einfache elektrotechnische Probleme formal beschreiben und be-

rechnen,

· Verfahren zur Berechnung von Gleichstromnetzwerken angeben

und anwenden,

· einfache elektrostatische und stationäre Strömungsfelder berech-

nen,

· den Bezug zwischen Grundlagen, Anwendungen und Historie auf-

zeigen,

· die erworbenen Kenntnisse im Rahmen weiterführender Lehrver-

anstaltungen nutzen und

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 809

· selbstständig neues Wissen erarbeiten.

Elektrotechnisches Praktikum 1:

Die Studierenden können

· die Grundlagen der Elektrotechnik anwenden,

· einfache elektrotechnische Grundschaltungen aufbauen,

· messtechnische Geräte bedienen,

· elektrotechnische Größen messtechnisch erfassen und

· durchgeführte Messungen interpretieren und dokumentieren.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbe-

wusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu arbei-

ten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

Integrierte Schlüsselkompetenzen:

Kommunikationskompetenz:

· Studierende besitzen erste Vortragserfahrungen

Organisationskompetenz:

· Studierende verfügen über Strategien des Selbstmanagements

Methodenkompetenz:

· Studierende gehen kompetent mit experimentellen Aufbauten um

und besitzen die Fähigkeit zur Reflexion der Aussagekraft experi-

menteller Ergebnisse. Studierende sind in der Lage, über ein

selbst gewähltes Interessensgebiet auf allgemeinem Niveau selb-

ständig zu recherchieren sowie ein entsprechendes Thema in wis-

senschaftlicher Form zu präsentieren bzw. in schriftlicher Form

adäquat darzustellen

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 810

Lehrveranstaltungsarten 8 SWS: Grundlagen der Elektrotechnik 1:

6 SWS: 4 SWS VL+P

2 SWS Ü

Elektrotechnisches Praktikum 1:

2 SWS Pr

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 330 h:

Grundlagen der Elektrotechnik 1:

90 h Präsenzzeit

180 h Selbststudium

Elektrotechnisches Praktikum 1:

24 h Präsenzzeit

36 h Eigenstudium

Studienleistungen Elektrotechnisches Praktikum 1:

Ausarbeitung je Versuch/Fachgespräch je Versuch

Dauer: (15 Min.)

Nach vorheriger Ankündigung durch den Dozenten können Anwe-

senheitslisten geführt werden.

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Keine

Prüfungsleistung Grundlagen der Elektrotechnik 1:

Klausur, 120 Min.

Anzahl Credits für das Modul 11 Cr

Grundlagen der Elektrotechnik 1: 9

Elektrotechnisches Praktikum 1: 2

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 811

Modulname Grundlagen der Elektrotechnik 2

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Die Studierenden können

· die passiven Bauelemente der Elektrotechnik angeben und in

Schaltungen verwenden,

· einfache magnetische Felder (stationär und dynamisch) sowie

komplexere elektrotechnische Probleme berechnen,

· Inhalte aus GET1 und GET2 zur Lösung von Aufgaben kombinie-

ren,

· Verfahren zur Berechnung von Wechselstromnetzwerken angeben

und anwenden,

· den Zusammenhang zwischen Feldgrößen und elektrotechni-

schen Größen darstellen,

· die Maxwellschen Gleichungen interpretieren,

· den Bezug zwischen Grundlagen, Anwendungen und Historie auf-

zeigen,

· die erworbenen Kenntnisse im Rahmen weiterführender Lehrver-

anstaltungen nutzen und

· selbstständig neues Wissen erarbeiten.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

Lehrveranstaltungsarten 6 SWS: 4 SWS VL

2 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 270 h: 90 h Präsenzzeit

180 h Selbststudium

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 812

Studienleistungen Keine

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Keine

Prüfungsleistung Klausur, 120 Min.

Anzahl Credits für das Modul 9 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 813

Modulname Grundlagen der Energietechnik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Lernziele:

· Kennenlernen wichtiger Energieumwandlungsprozesse und Ver-

fahren zur Funktionsbeschreibung von Baugruppen der Energie-

technik, speziell der elektrischen Energieversorgungstechnik

· Übersicht über die Funktionsweise und Abhängigkeiten von

elektrischen Energieversorgungssystemen

· Entwicklung energiewirtschaftlicher Ankoppelungskompetenz

Für Elektro- und Maschinenbauingenieure zu erwerbende Kompeten-

zen:

· Fähigkeiten zur Analyse einfacher Energiewandlungsaggregate

und -systeme

· Anwendung der Grundlagen in weiterführenden Lehrveranstal-

tungen wie Nutzung der Windenergie, Leistungselektronik

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken

Lehrveranstaltungsarten 4 SWS: 3 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 180 h: 60 h Präsenzzeit

120 h Selbststudium

Studienleistungen Keine

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur, 120 Minuten

Anzahl Credits für das Modul 6 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 814

Modulname Grundlagen der Regelungstechnik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Der/die Lernende kann:

· Grundlegende Eigenschaften dynamischer Systeme erläutern

und einordnen,

· Dynamisches Verhalten durch Übertragungsfunktionen darstel-

len,

· Ziele der Regelung technischer Prozesse formulieren,

· Methoden des Reglerentwurfes für skalare, lineare zeitinvariante

Systeme nutzen,

· die Eignung bestimmter Reglertypen für gegebene Systeme und

Anforderungen bewerten,

· und erhaltene Regelungsergebnisse interpretieren.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den regelungstechni-

schen Grundlagen

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Regelungs-

technik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

Lehrveranstaltungsarten 5 SWS: 3,5 SWS VL

1,5 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 180 h: 75 h Präsenzzeit

105 h Selbststudium

Studienleistungen Übungsaufgaben

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur, 90 Minuten oder mündliche Prüfung, 30 Minuten

Anzahl Credits für das Modul 6 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 815

Modulname Grundlagen der theoretischen Elektrotechnik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Lernziele:

· Natur elektromagnetischer Wellen verstehen

· Probleme der elektromagnetischen Feldtheorie analysieren

· mathematische Formalismen zur Lösung elektromagnetischer Fra-

gestellungen in verschiedenen Technologien anwenden

· Grundlagen zum Verständnis von Antennen, Optik, Hochfrequenz-

technik, die in weiterführenden Vorlesungen verwendet werden,

erarbeiten

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 90 h: 45 h Präsenzzeit

45 h Selbststudium

Studienleistungen Keine

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur, 120 Min.

Anzahl Credits für das Modul 3 Cr

Modulname Lineare Algebra

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Ziel der Veranstaltung – zusammen mit Analysis – ist die

Bereitstellung der mathematischen Grundlagen für das Studium der

Elektrotechnik und anderer ingenieurwissenschaftlicher

Studiengänge. Die Studierenden kennen Lösungsmethoden für line-

are Gleichungssysteme, kennen Matrizen und ihre Eigenschaften,

können Eigenwerte und Eigenvektoren berechnen und sind in der

Lage, mathematische Probleme aus dem Bereich der Linearen Al-

gebra selbständig zu lösen.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 816

Lehrveranstaltungsarten 6 SWS: 4 SWS VL+P

2 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 210 h: 90 h Präsenzzeit

120 h Selbststudium

Studienleistungen Regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung

Prüfungsleistung Klausur 90-120 Minuten

Anzahl Credits für das Modul 7 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 817

Modulname Mechanik

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

· Grundlagen physikalischer Modelle; mathematische Beschreibung

physikalischer Sachverhalte; Näherungen;

· Grundbegriffe der klassischen Physik

· Lösen eindimensionaler und dreidimensionaler einfacher Bewe-

gungsgleichungen

· Beschreibung von Kreisbewegungen

· Kräfte, Gravitation und Reibung

· Anwendung von Energie- und Impulserhaltungssätzen

· Harmonische und gedämpfte Schwingungen, Pendel

· Hebelgesetze, Drehmoment, Trägheitsmoment

· Kenntnisse grundlegender Phänomene der Hydrostatik und Hyd-

rodynamik, Druckmessungen

· Problemorientiertes Denken, Fähigkeit zur physikalischen Model-

lierung; Fähigkeit zur Bildung vernünftiger Näherungen

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 120 h: 45 h Präsenzzeit

75 h Selbststudium

Studienleistungen Hausaufgabenbearbeitung

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung

Prüfungsleistung Klausur (ca. 90 - 120 Min.)

Anzahl Credits für das Modul 4 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 818

Modulname Optik und Wärmelehre

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

· Grundlagen physikalischer Modelle; mathematische Beschreibung

physikalischer Sachverhalte; Näherungen

· Fähigkeit zur Anwendung der Strahlenoptik

· Verständnis einfacher optischer Bauelemente

· Fähigkeit zur Anwendung der Wellenoptik

· Gekoppelte Schwingungen und Wellenphänomene

· Verständnis Welle-Teilchen-Dualismus Photonen und Elektronen

· Verständnis elementarer Prinzipien der Wärmelehre

· Anwendung von Zustandsgleichungen und der Hauptsätze der

Thermodynamik

· Verständnis der Funktionsweise thermodynamischer Kreispro-

zesse

· Problemorientiertes Denken, Fähigkeit zur physikalischen Model-

lierung; Fähigkeit zur Bildung vernünftiger Näherungen

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 120 h: 45 h Präsenzzeit

75 h Selbststudium

Studienleistungen Hausaufgabenbearbeitung

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung

Prüfungsleistung Klausur (ca. 90 - 120 Min.)

Anzahl Credits für das Modul 4 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 819

Modulname Rechnerarchitektur

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

· Beschreiben der heute genutzten Informationsdarstellungen.

· Unterscheiden des grundsätzlichen Aufbaus unterschiedlicher Ar-

chitekturen und deren Merkmale.

· Unterscheiden verschiedener Automaten und deren Funktions-

weise.

· Einordnen von Aufbau und Wirkungsweise von Rechnerkompo-

nenten.

· Übertragen der gewonnenen Kenntnisse auf den Aufbau einer

Einfacharchitektur.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

Lehrveranstaltungsarten 4 SWS: 2 SWS VL+P

2 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 180 h: 60 h Präsenzzeit; 120 h Selbststudium

Studienleistungen Hausarbeit

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung (siehe PO gemäß § 7 Absatz 1)

Prüfungsleistung Klausur 120 Min. oder mündliche Prüfung 40 Min.

Anzahl Credits für das Modul 6 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 820

Modulname Schlüsselkompetenzen aus dem fachübergreifenden Lehrangebot

Art des Moduls Wahlpflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse zu Wirtschaft,

Recht und Managementtechniken sowie über Kompetenzen in Pro-

jektmanagement, fachübergreifendem Lernen und Fremdsprachen.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbe-

wusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu arbei-

ten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken

Lehrveranstaltungsarten Je nach gewähltem Modul: VL, VL+P, Ü, P, S

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 240 h

Studienleistungen Je nach gewähltem Modul/Veranstaltung

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Je nach gewähltem Modul/Veranstaltung

Prüfungsleistung Je nach gewähltem Modul/Veranstaltung

Anzahl Credits für das Modul 8 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 821

Modulname Signalübertragung

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Der Student kann

· Signale für unterschiedliche Anwendungen in geeigneter Weise

beschreiben

· Berechnungsverfahren zur Charakterisierung von Signaleigen-

schaften anwenden

· Systeme unter Verwendung geeigneter Kenngrößen und Signal-

transformationen beschreiben

· analoge und digitale Modulationsverfahren beschreiben

· spezifische Signaldarstellungen der Nachrichtentechnik anwen-

den

· Verfahren für optimale Empfänger herleiten und implementieren

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

Integrierte Schlüsselkompetenzen:

Kommunikationskompetenz:

· Studierende besitzen erste Vortragserfahrungen

Organisationskompetenz:

· Studierende verfügen über Strategien des Selbstmanagements

Methodenkompetenz:

· Studierende gehen kompetent mit experimentellen Aufbauten um

und besitzen die Fähigkeit zur Reflexion der Aussagekraft experi-

menteller Ergebnisse. Studierende sind in der Lage, über ein

selbst gewähltes Interessensgebiet auf allgemeinem Niveau selb-

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 822

ständig zu recherchieren sowie ein entsprechendes Thema in wis-

senschaftlicher Form zu präsentieren bzw. in schriftlicher Form

adäquat darzustellen

Lehrveranstaltungsarten 7 SWS: Signale und Systeme:

4 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

1 SWS P

Digitale Kommunikation I:

3 SWS: 1,5 SWS VL+P

0,5 SWS Ü

1 SWS P

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 270 h:

Signale und Systeme:

70 h Präsenzzeit

95 h Selbststudium

Digitale Kommunikation I:

55 h Präsenzzeit

50 h Selbststudium

Studienleistungen Praktikum Signale und Systeme, Praktikum Digitale Kommunikation.

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1.

Studienleistungen.

Prüfungsleistung Klausur, 240 Min.

Anzahl Credits für das Modul 9 Cr

Modulprüfung Signalübertragung: 7

Praktikum Signale und Systeme: 1

Praktikum Digitale Kommunikation: 1

Modulname Stochastik in der technischen Anwendung

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Kenntnisse und Verständnis grundlegender stochastisches Methoden

und Modelle, Einsatz in einfachen technischen Anwendungen.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben eines fundierten Grundlagenwissens in den mathema-

tisch-naturwissenschaftlichen Bereichen

· Sicheres Auswählen analytischer Methoden

· Erwerb von Lernstrategien für lebenslanges Lernen

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Keine

Studentischer Arbeitsaufwand 120 h: 45 h Präsenszeit

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 823

75 h Selbststudium

Studienleistungen Regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung

Prüfungsleistung Klausur 120 Min. oder mündliche Prüfung 20 Min.

Anzahl Credits für das Modul 4 Cr

4.17.16/048 BA 2016

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 824

Modulname Technische Systeme im Zustandsraum

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Der/die Lernende kann

· allgemeine lineare Netzwerke im Zustandsraum darstellen,

· die Bedeutung von Differentialgleichungen erfassen,

· die Lösung linearer Differentialgleichungen berechnen,

· Methoden zur Lösung nichtlinearer Anfangswertaufgaben an-

wenden,

· Simulationssoftware nutzen und zugrundeliegende Algorithmen

skizzieren,

· berechnete Lösungen interpretieren,

· die Differentialgleichung einfacher technischer Systeme ermit-

teln.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

Lehrveranstaltungsarten 3 SWS: 2 SWS VL+P

1 SWS Ü

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

keine

Studentischer Arbeitsaufwand 120 h: 45 h Präsenzstudium

75 h Selbststudium

Studienleistungen Übungsaufgaben

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Studienleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Prüfungsleistung Klausur 60 Minuten oder 30 Minuten mündliche Prüfung

Anzahl Credits für das Modul 4 Cr

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2. Pflichtveranstaltungen Hauptstudium

Modulname Projektarbeit

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Es sollen vorwiegend berufsbezogene Qualifikationen bei der Bear-

beitung von konkreten elektrotechnischen Problemen erworben wer-

den. Im Rahmen dieses Moduls sollen die Studierenden die in §7 All-

gemeine Bestimmungen geforderten Kompetenzen und Erfahrungen

erwerben. Dazu zählen:

· Handlungskompetenz: Probleme erkennen, gliedern, beschreiben;

Zielvorstellungen und Beurteilungsmaßstäbe entwickeln; Ent-

scheidungen fällen

· Zusammenarbeit in der Gruppe: arbeitsteilige Problembearbei-

tung; Kommunikation mit Gruppenmitgliedern; gruppendynami-

sche Probleme (Passivität, Konflikte) lösen

· Arbeit nach Plan: selbstständige Planung der eigenen Aktivitäten;

Einhalten des vorgegebenen Terminplans

· Interdisziplinäres Arbeiten: Einfluss verschiedenartiger Fachge-

biete auf die Problemlösung erkennen; Befragen von Experten,

Benutzung von Fachliteratur; Prüfen, Anpassen und Verwenden

vorhandener Teillösungen

· Erarbeiten von Fachinhalten: exemplarisch am konkreten Problem

(anstatt fachsystematisch); als Motivation und/oder Bezugspunkt

für fachsystematische Lehrveranstaltungen

· Dokumentation von Ingenieurarbeit: nachvollziehbare, begrün-

dete Darstellung der Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse;

zweckmäßige Darstellungsformen (Zeichnung, Tabellen, Skizzen,

Quellenangaben, ingenieurmäßige Formulierungen)

· Erlernen von Präsentationstechniken: Aufbau und Gliederung ei-

nes Vortrags, Einsatz von Gestik und Mimik, Einhalten von Zeit-

vorgaben

· Führen von fachlichen Diskussionen: elektrotechnisches Problem

mündlich erläutern, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und vertre-

ten, Inhalte verbal in den Kontext des Fachgebiets einordnen

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von fundierten Kenntnissen in den elektrotechnischen

Grundlagen

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

4.17.16/048 BA 2016

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· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbe-

wusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu arbei-

ten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

Integrierte Schlüsselkompetenzen:

Kommunikationskompetenz:

· Erste Vortragserfahrungen, Teamarbeit einschließlich interkultu-

reller und sozialer Kompetenz, schriftliche und mündliche Kom-

munikation

Organisationskompetenz:

· Zeit- und Selbstmanagement bei der Zusammenstellung einer

Abschlussarbeit, die sich über mehrere Wochen erstreckt

Methodenkompetenz:

· Anfertigen einer schriftlichen Abschlussarbeit einschließlich

Literaturzitation und Umgang mit Textverarbeitungssoftware

Lehrveranstaltungsarten Selbstständiges Bearbeiten eines praktischen oder theoretischen

Problems als Einzelarbeit oder in der studentischen Kleingruppe (2

bis 3 Studierende).

7-wöchige Blockveranstaltung, PrM

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

keine

Studentischer Arbeitsaufwand 280 h

Studienleistungen keine

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 6 Absatz 9

Prüfungsleistung Schriftliche Ausarbeitung (Projektbericht) und mündlicher Bericht

(Vortrag/Präsentation) am Projektende mit Diskussion

Anzahl Credits für das Modul 9

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Modulname Bachelorabschlussmodul

Art des Moduls Pflicht

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandi-

dat in der Lage ist, in einem vorgegebenen Zeitraum eine praxisori-

entierte Problemstellung des Fachs mit wissenschaftlichen Methoden

und Erkenntnissen des Fachs zu lösen.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von vertieften und angewandten, fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben der Fähigkeit initiativ allein sowie im Team zu arbeiten

· Lernen Verantwortung zu übernehmen und verantwortungsbe-

wusst zu handeln

· Erwerben der Fähigkeit zu kommunizieren und interaktiv zu arbei-

ten

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken.

· Einarbeiten in neue Wissensgebiete und Durchführen entspre-

chender Recherchen

· Sicheres Auswählen und Anwenden analytischer Methoden

Integrierte Schlüsselkompetenzen:

Kommunikationskompetenz:

· Erste Vortragserfahrungen, Teamarbeit einschließlich interkultu-

reller und sozialer Kompetenz, schriftliche und mündliche Kom-

munikation im außeruniversitären Bereich

Organisationskompetenz:

· Zeit- und Selbstmanagement bei der Zusammenstellung einer

Abschlussarbeit, die sich über mehrere Wochen erstreckt

Methodenkompetenz:

· Anfertigen einer schriftlichen Abschlussarbeit einschließlich

Literaturzitation und Umgang mit Textverarbeitungssoftware

Lehrveranstaltungsarten BA_A

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 9 Absatz 1

Studentischer Arbeitsaufwand 360 h

Studienleistungen keine

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Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 9 Absatz 1

Prüfungsleistung Benotete Abschlussarbeit, Präsentation der Arbeit in einem Kollo-

quium

Anzahl Credits für das Modul 12 Cr

4.17.16/048 BA 2016

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3. Schwerpunktmodule

Modulname Schwerpunktmodule

Art des Moduls Schwerpunktmodul

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Je nach gewähltem Modul.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von vertieften und angewandten, fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken

· Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien.

Integrierte Schlüsselkompetenzen:

Kommunikationskompetenz:

· Studierende besitzen Vortragserfahrungen sowie Erfahrungen im

Verständnis und der Anwendung englischsprachiger Fachtermini

in Diskussionen und Präsentationen

Organisationskompetenz:

· Studierende verfügen über Strategien des Selbstmanagements

Methodenkompetenz:

· Studierende gehen kompetent mit experimentellen Aufbauten um

und besitzen die Fähigkeit zur Reflexion der Aussagekraft experi-

menteller Ergebnisse. Studierende sind in der Lage, über ein

selbst gewähltes Interessensgebiet auf allgemeinem Niveau selb-

ständig zu recherchieren sowie ein entsprechendes Thema in wis-

senschaftlicher Form zu präsentieren bzw. in schriftlicher Form

adäquat darzustellen

Lehrveranstaltungsarten Je nach gewähltem Modul, LFP, Pr, PS, S, Ü, VL, VL+P

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Je nach gewähltem Modul.

Studentischer Arbeitsaufwand Je nach gewähltem Modul.

120-270 h

Studienleistungen Je nach gewähltem Modul.

Übungsaufgaben, Hausarbeit, Präsentation, Projektarbeit

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Je nach gewähltem Modul

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 6 Absatz 9

Prüfungsleistung Je nach gewähltem Modul.

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Mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Klausur, Versuchsdurchfüh-

rung im Labor, Testat, Projekt-Präsentation, Hausarbeit mit Präsenta-

tion

Dauer der mündlichen Prüfung 20-45 Min.

Dauer der schriftlichen Prüfung (Klausur) 60-135 Min.

Nach vorheriger Ankündigung durch den Dozenten können in Lehr-

veranstaltungen mit Seminar- oder Praktikumscharakter Anwesen-

heitslisten geführt werden.

Anzahl Credits für das Modul 4-9 Cr

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Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 18/2016 vom 11.10.2016 831

4. Wahlpflichtmodule

Modulname Wahlpflichtmodule

Art des Moduls Wahlpflichtmodul

Lernergebnisse, Kompetenzen,

Qualifikationsziele

Je nach gewähltem Modul.

Lernergebnisse in Bezug auf die Studiengangsziele:

· Erwerben von vertieften und angewandten fachspezifischen

Grundlagen der Elektrotechnik

· Erkennen und Einordnen von Aufgabenstellungen der Elektrotech-

nik

· Selbständiges Entwickeln elektrotechnischer Produkte auf Schal-

tungs- und Systemebene

· Sammeln angemessener Erfahrungen in praktischen und ingeni-

eurwissenschaftlichen Tätigkeiten

· Erwerben von Strategien für lebenslanges Lernen

· Erwerben der Fähigkeit interdisziplinär zu denken

Anwenden und Vertreten von Lösungsstrategien.

Lehrveranstaltungsarten Je nach gewähltem Modul,

VL+P, S, Block Seminar, Pr, Ü, PS

Voraussetzungen für Teilnahme

am Modul

Je nach gewähltem Modul.

Studentischer Arbeitsaufwand Je nach gewähltem Modul.

30-180 h

Studienleistungen Je nach gewähltem Modul.

Referat, Präsentation, Präsentation und Diskussion im Rahmen eines

Seminarvortrages, kurze schriftliche Zusammenfassung der Ergeb-

nisse, Übungsaufgaben, Fachgespräch, Teamarbeit

Voraussetzung für Zulassung zur

Prüfungsleistung

Je nach gewähltem Modul.

Studienleistung

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 7 Absatz 1

Siehe Prüfungsordnung gemäß § 6 Absatz 9

Prüfungsleistung Je nach gewähltem Modul.

Benotete Hausarbeit, Bericht, Klausur, mündliche Prüfung, benotete

Präsentation, Als Gruppenarbeit verfasster Abschluss Bericht, Pro-

jektbericht, Vortrag.

Dauer der schriftlichen Prüfung 45-150 Min.

Dauer der mündlichen Prüfung 20-40 Min.

Nach vorheriger Ankündigung durch den Dozenten können in Lehr-

veranstaltungen mit Seminar- oder Praktikumscharakter Anwesen-

heitslisten geführt werden.

Anzahl Credits für das Modul 2-6 Cr