Fachregeln für BauspenglerarbeitenLuftschichte zwischen Dachhaut und Unterdach/ Unterspannung/...

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Bundesinnung der Spengler & Kupferschmiede Ausgabe: 2006-01-02 Fachregeln für Bauspenglerarbeiten Medieninhaber und Hersteller: Bundesinnung der Spengler und Kupferschmiede Copyright © BI - 2006. Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung der Bundesinnung der Spengler und Kupferschmiede gestattet Verkauf durch: Bundesinnung der Spengler und Kupferschmiede, Schaumburgergasse 20, 1040 Wien Tel.: +43 1 505 69 50 123, Fax: +43 1 505 69 50 143, E-Mail: spengler@bigr2. at, Internet: http://www.spenglerinnung.at

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Bundesinnung der

Spengler & Kupferschmiede Ausgabe: 2006-01-02

Fachregeln für Bauspenglerarbeiten

Medieninhaber und Hersteller: Bundesinnung der Spengler und Kupferschmiede Copyright © BI - 2006. Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung der Bundesinnung der Spengler und Kupferschmiede gestattet Verkauf durch: Bundesinnung der Spengler und Kupferschmiede, Schaumburgergasse 20, 1040 Wien Tel.: +43 1 505 69 50 123, Fax: +43 1 505 69 50 143, E-Mail: spengler@bigr2. at, Internet: http://www.spenglerinnung.at

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung....................................................................................................................................................................4 1 Anwendungsbereich ............................................................................................................................................4 2 Normative Verweisungen.....................................................................................................................................4 3 Begriffe..................................................................................................................................................................4 3.1 Allgemeine Begriffe ................................................................................................................................................4 3.2 Dachformen..........................................................................................................................................................10 3.3 Bezeichnungen am Dach .....................................................................................................................................10 3.4 Dachausführungen ...............................................................................................................................................11 4 Materialanforderungen.......................................................................................................................................11 4.1 Zusammenbau verschiedener Materialien............................................................................................................11 4.2 Blechdicke ............................................................................................................................................................11 4.3 Scharenlänge .......................................................................................................................................................12 4.4 Hafte ( Bild 30 ) ....................................................................................................................................................12 5 Unterkonstruktionen ..........................................................................................................................................13 5.1 Holz ......................................................................................................................................................................13 5.2 Beton ....................................................................................................................................................................13 5.3 Blech ....................................................................................................................................................................13 5.4 Distanzkonstruktionen ..........................................................................................................................................13 5.5 Stahlkonstruktionen..............................................................................................................................................13 6 Hinterlüftung.......................................................................................................................................................13 6.1 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................................................13 6.2 Zuluft Traufe .........................................................................................................................................................14 6.3 Abluft First ............................................................................................................................................................14 6.4 Froschmäuler .......................................................................................................................................................14 7 Trennlagen ..........................................................................................................................................................15 8 Verbindungen .....................................................................................................................................................15 8.1 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................................................15 8.2 Falze.....................................................................................................................................................................15 8.3 Nieten ...................................................................................................................................................................17 8.4 Weich- und Hartlöten............................................................................................................................................17 8.5 Schweißen............................................................................................................................................................17 8.6 Dichtbänder ..........................................................................................................................................................17 8.7 Kleben ..................................................................................................................................................................17 8.8 Anreifen / Überlappen...........................................................................................................................................17 9 Dehnungselemente ............................................................................................................................................17 9.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................17 9.2 Spenglermäßig gefertigte Dehnungselemente .....................................................................................................17 9.3 Industriell gefertigte Dehnungselemente ..............................................................................................................18 10 Rinnen .................................................................................................................................................................18 10.1 Allgemeines:.........................................................................................................................................................18 10.2 Vorgehängte Dachrinnen (Hängerinnen rund / eckig) ..........................................................................................18 10.3 Aufliegende Dachrinnen (Saumrinnen) ( Bilder A34, A35 ) ..................................................................................18 10.4 Einlegerinnen ( Bilder A36, A37 ) .........................................................................................................................18 10.5 Sicherheitsrinnen..................................................................................................................................................19 10.6 Flächenrinnen/ Rigole...........................................................................................................................................19 10.7 Bodenrinnen .........................................................................................................................................................19 11 Rohre ...................................................................................................................................................................19 11.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................19 11.2 Regenfallrohre......................................................................................................................................................19 11.3 Dunstrohre............................................................................................................................................................19 11.4 Standrohre............................................................................................................................................................20 12 Stutzen ................................................................................................................................................................20 12.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................20

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12.2 Rinnenstutzen...................................................................................................................................................... 20 12.3 Saumstutzen........................................................................................................................................................ 20 12.4 Futterstutzen, Überschubrohre, Gesimsestutzen ................................................................................................ 20 12.5 Flachdachein- und -ausläufe ............................................................................................................................... 20 12.6 Sicherheitsüberläufe (Regenwasserspeier) ......................................................................................................... 21 12.7 Laubfänger .......................................................................................................................................................... 21 13 Einhangstreifen (Haftstreifen im Randbereich)............................................................................................... 21 13.1 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................................... 21 13.2 Saumstreifen ....................................................................................................................................................... 21 13.3 Patentsaumstreifen.............................................................................................................................................. 21 13.4 Traufstreifen ........................................................................................................................................................ 21 14 Traufenverblechungen ...................................................................................................................................... 21 14.1 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................................... 21 14.2 Unterdach-Traufstreifen....................................................................................................................................... 21 14.3 Einlaufbleche ....................................................................................................................................................... 22 14.4 Saumbleche ( Bilder A38, A39 ) .......................................................................................................................... 22 14.5 Winkelsaumbleche ( Bild A40 ) ............................................................................................................................ 22 14.6 Stirnblenden, Sichtblenden.................................................................................................................................. 22 15 Metalldächer....................................................................................................................................................... 22 15.1 Handwerklich gefertigte Blechdeckungen............................................................................................................ 22 15.2 Handwerklich, maschinell vorgefertigte Blechdeckungen .................................................................................... 24 15.3 Industriell vorgefertigte Blechdeckungen ............................................................................................................. 24 16 Handwerklich gefertigte Fassadenbekleidungen............................................................................................ 25 17 Fassadenbekleidungen mit profilierten oder gepressten Blechbahnen....................................................... 26 18 Gaupenverblechungen...................................................................................................................................... 26 19 An - und Abschlüsse für Hartdeckungen ........................................................................................................ 26 19.1 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................................... 26 19.2 Traufen ................................................................................................................................................................ 26 19.3 Wandeinfassungen und Wandhochzüge ............................................................................................................. 26 19.4 Ortgang- bzw. Giebeleinfassungen...................................................................................................................... 27 19.5 Ichsenverblechungen........................................................................................................................................... 27 19.6 Einfassungen von Durchdringungen ( Bilder A41, A42 )...................................................................................... 27 19.7 Firste.................................................................................................................................................................... 28 20 Einläufe............................................................................................................................................................... 28 20.1 Allgemeines: ........................................................................................................................................................ 28 20.2 Einhängekessel ................................................................................................................................................... 29 20.3 Fassadenkessel/ Wasserfangkasten ................................................................................................................... 29 20.4 Bodenrinnenkessel .............................................................................................................................................. 29 20.5 Industriell gefertigte Passstücke ( z.B. Messingstutzen)...................................................................................... 29 21 Dachfenster, Dachausstiege und Lichtkuppeln.............................................................................................. 29 22 Mauer-, Attikaabdeckungen ( Bild A11 ) .......................................................................................................... 29 23 Beschichtungen (Anstriche) ............................................................................................................................. 30 24 Schneehaltevorrichtungen ( Bilder A18, A19, A20, A21 )............................................................................... 30 25 Abdeckprofile..................................................................................................................................................... 30 25.1 Allgemeines ......................................................................................................................................................... 30 25.2 Abdeckprofile für Putz (Putzleisten)..................................................................................................................... 30 25.3 Abdeckprofile mit dauerelastischer Abdichtung (Kittleisten) ................................................................................ 31 25.4 Abdeckprofile für Vollwärmeschutzfassade (VWS-Leisten) ................................................................................. 31 25.5 Einschubtaschen ( Steckleisten).......................................................................................................................... 31 26 Dauerelastische Fugendichtmaterialien .......................................................................................................... 31 27 An- und Abschlüsse für Abdichtungen ........................................................................................................... 31 27.1 Allgemeines ......................................................................................................................................................... 31 27.2 Traufe, Presskiessaum ........................................................................................................................................ 32 27.3 Wandeinfassung, Wandhochzug ......................................................................................................................... 32 27.4 Ortgang-, Giebeleinfassung................................................................................................................................. 32 27.5 Einfassung von Durchdringungen........................................................................................................................ 32

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27.6 Anschlagleisten ....................................................................................................................................................33 28 Stützkonstruktionen...........................................................................................................................................33 28.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................33 28.2 Aussteifungsbleche ..............................................................................................................................................34 28.3 Dachrandabschlüsse............................................................................................................................................34 28.4 Dehnfugen............................................................................................................................................................34 29 Fassadenverblechungen ...................................................................................................................................34 29.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................34 29.2 Sohlbänke ............................................................................................................................................................34 29.3 Gesimsabdeckung (Kordon).................................................................................................................................34 29.4 Überdachungen....................................................................................................................................................35 29.5 Wetterschenkel.....................................................................................................................................................35 29.6 Gesimsstirnbleche................................................................................................................................................35 29.7 Wasserabweiser ...................................................................................................................................................35 29.8 Vorköpfe ...............................................................................................................................................................35 30 Metallfänge, Fangaufsätze.................................................................................................................................35 30.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................35 30.2 Fangüberdachungen ............................................................................................................................................35 31 Spritzbleche ........................................................................................................................................................36 32 Taubenabwehr ....................................................................................................................................................36 32.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................36 32.2 Taubenabwehrspitzen ..........................................................................................................................................36 32.3 Taubenabwehrnetze.............................................................................................................................................36 33 Absturzsicherungen für Personenschutz ........................................................................................................36 33.1 Allgemeines..........................................................................................................................................................36 33.2 Anschlagpunkte....................................................................................................................................................37 33.3 Horizontale und vertikale Seilsicherungssysteme ................................................................................................37 34 Wartung...............................................................................................................................................................37

ANHANG A (informativ): Literaturhinweise………………………………………………………………………………..…..40

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Vorbemerkung Bis heute gab es keine Fachregel, welche die Österreich-spezifischen Planungs- und Ausführungserfordernisse in Form einer Technischen Richtlinie beinhaltet. Die vorliegende Ausarbeitung ist daher eine Zusammenstellung der heu-tigen Baukunst auf dem Gebiete der Bauspenglerarbeiten und ist als Wissenssammlung von bewährten Ausführungen zu verstehen.

Die Fachregel beinhaltet die Ausführungsmöglichkeiten von Bauspenglerarbeiten im gesamten Bundesgebiet wobei die Ausführung der Leistungen mit gewerblichen handwerklichen Möglichkeiten vorausgesetzt wurde. Die in diesen Fach-regeln angeführten Tätigkeiten bzw. Ausführungsdetails entsprechen den in Österreich gültigen und gängigen Ausfüh-rungen. Industriell gefertigte Systeme können hiervon abweichen; die Erfüllung des jeweiligen Funktionszieles ist in solchen Fällen stets mit dem Systemhersteller abzustimmen.

Diese Fachregel für Spenglerarbeiten wurden von der Bundesinnung erarbeitet. Der Regelinhalt stellt den Stand vom 1. Jänner 2005 dar.

Außerhalb dieser Fachregeln stehenden Spenglerarbeiten sind Sonderlösungen. Sonderlösungen bedürfen einer ge-sonderten Vereinbarung.

Sämtliche Bilder in diesen Fachregeln sind beispielhaft und ohne Maßstab wiedergegeben. Sie sind gedacht die sinn-gemäße Funktion aufzuzeigen.

1 Anwendungsbereich Diese Fachregel wurde unter Berücksichtigung langjähriger Berufserfahrung erstellt und beinhaltet in Form einer Tech-nischen Richtlinie die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Bauspengler. Bei entsprechender Anwendung derselben kann von mangelfreier Ausführung ausgegangen werden, sie befreien aber nicht vom selbstständigen Den-ken und Handeln.

Sie enthält Hinweise für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (Ausschreibungen bzw. Angebot) und soll insbe-sondere die ÖNORM B 2221 Bauspenglerarbeiten, Werkvertragsnorm unterstützen.

Anmerkung :

Jeder, der selbstständig eine Ausschreibung / Angebot erstellt, ist im Rahmen dieser Fachregeln als Planer zu betrach-ten.

Wenn bei Sanierungsarbeiten durch vorhandene bauliche Gegebenheiten der Qualitätsstandart dieser Fachregeln nicht erreicht werden kann, sind gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (zB. Planer) notwendig.

2 Normative Verweisungen ÖNORM B 2221 Bauspenglerarbeiten - Werkvertragsnorm

ÖNORM B 2230-3 Malerarbeiten – Werkvertragsnorm, Teil3: Beschichtung auf Metall

ÖNORM B 3635 Bitumen-Dach und Abdichtungsbahnen mit Rohpappeeinlage; Anforderungen

ÖNORM B 7219 Dachdeckerarbeiten, Verfahrensnorm

ÖNORM B 7220 Dächer mit Abdichtungen, Verfahrensnorm

ÖNORM EN 12056-3 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

3 Begriffe

3.1 Allgemeine Begriffe Für die Anwendung dieser Fachregeln gelten die folgenden Begriffe (in alphabetischer Reihenfolge):

3.1.1 Abdichtung

Gesamtheit aller Schichten über dem Untergrund. siehe ÖNORM B 7220

3.1.2 Ablauf

Verbindungsteil von der Rinne in das weitere Entwässerungssystem.

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3.1.3 Abschluss

Gesicherte Endung / Rand von Blechprofilen.

3.1.4 Abtreppung ( Bild A1 )

Höhensprung in der Dachfläche parallel oder schräg zur Traufe.

3.1.5 Anreifung

Geringfügige Kantung.

3.1.6 Anschlagleiste

Traufenseitiges Blechprofil als Anschlag für den jeweiligen Dachaufbau (z.B. Belagleiste, Kiesleiste) ohne statische Funktion.

3.1.7 Anschluss

Verbindung zu anderen Bauteilen.

3.1.8 Auftreibendes Regenwasser (Treibwasser)

Durch Winddruck hoch gedrücktes Niederschlagswasser.

3.1.9 Baulänge

Längstes Maß eines verlegten Werkstückes.

3.1.10 Befestigungselement

Zubehörteil zur Befestigung der Bleche/Profile und sonstiger Bauteile auf dem Untergrund.

3.1.11 Belagleiste ( Bild A16 )

Traufenseitige Anschlagleiste für einen Terrassenbelag, ohne statische Funktion.

3.1.12 Bemessen, Dimensionieren

Festlegung der Mindestdicken, Durchmesser und Zuschnittmaße der Bleche/Profile.

3.1.13 Bodenrinne

Rinnenkonstruktion samt Abdeckung im Dachboden.

3.1.14 Bodenrinnenkessel

Sammelkessel zur Bodenrinnenentwässerung .

3.1.15 Bördeln

Materialverformung bei runden Blechteilen zum Mittelpunkt.

3.1.16 Brustblech ( Bild A2 )

Blechanschluss zu aufgehenden Bauteilen (Vorderteil) bei einer Hartdeckung.

3.1.17 Dacheinbauteil

Vorgefertigter Dach- oder Zubehörteil, wie z.B. Schneefangvorrichtung, Dachfenster, Absturzsicherung.

3.1.18 Dachentwässerung

Rinnen- und Rohrsystem zur Ableitung von Niederschlagswasser.

3.1.19 Dachhaut

Regensicherer Bauteil mit den zugehörenden An- und Abschlüssen sowie den Ausbildungen von Durchdringungen.

3.1.20 Dachlattung

Begehbare Unterkonstruktion aus Holzlatten für Blecheinfassungen und Profile

3.1.21 Dachneigung

Neigung der Dachfläche gegenüber der Waagrechten in Richtung Traufe

3.1.22 Dachschalung

Begehbares Dachelement auf der Oberseite der Sparren .

3.1.23 Dampfbremse, Dampfsperre

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Schichte oder Lage unterhalb der Wärmedämmung, welche den Wasserdampfdurchgang vom Innenraum in die Kon-struktion begrenzt oder verhindert.

3.1.24 Dehnungselement ( Bild A3 )

Bauteil zur Aufnahme der temperaturbedingten Längenänderungen von Blechprofilen.

3.1.25 Dunstschlauchkopf

In die Dachhaut eingebundene, regensichere Abdeckung von Lüftungsrohren.

3.1.26 Durchdringung

Bauteil, welcher die Dachhaut oder die Fassadenbekleidung durchdringt.

3.1.27 Durchlüfteter Dachbodenraum

Raum, der im Traufenbereich mit Zuluftöffnungen, im Firstbereich mit Abluftöffnungen und allenfalls in den Giebelwän-den mit Öffnungen zur Querdurchlüftung versehen ist.

3.1.28 Einhangkessel ( Bild A4 )

Übergangsstück von der Hängerinne zum Ablaufrohr.

3.1.29 Eiskralle/Eisfänger

Zusatzbauteil bei Schneehaltevorrichtungen, welcher das Abrutschen von Eisplatten verhindern soll.

3.1.30 Eisrückstau

Behinderung des abfließenden Niederschlags- oder Schmelzwassers durch Eis.

3.1.31 Falz ( Bild A5 )

Verbindung von Blechen.

3.1.32 Fensterrutsche ( Bild A6 )

Gekantete Blechverbindung im Anschluss zum Dachausstiegsfenster.

3.1.33 Feste Verbindung ( nieten und/oder löten)

Kraftschlüssige, wasserdichte Verbindung von Bauteilen.

3.1.34 Flugschnee

Niederschlag in Form von feinem Schnee, der durch Windeinwirkung in die systembedingten Fugen/ Schlitze der Dach-eindeckung eindringt.

3.1.35 Froschmaul ( Bild A7 )

Lüftungselement .

3.1.36 Funktion

Vereinbarte Eigenschaften der beauftragten Leistungen.

3.1.37 Funktionsziel

Sollziel einer vereinbarten Leistung.

3.1.38 Gaupe

Gestaltungselement in der Dachfläche, welches Belichtungs –und Belüftungszwecken dient.

3.1.39 Gesimsabdeckung (Kordon)

Abdeckung von Gesimsen in der Fassade.

3.1.40 Hafte

Zubehörteil zur indirekten Befestigung bei Blecheindeckungen, Ichsen und Profilen etc.

3.1.41 Hängedachrinne ( Bild A8 und A9 )

Dachrinne, die, durch Rinnenhaken gehalten, außen am Gebäude angebracht ist.

3.1.42 Hinterlüftung

Luftschichte zwischen Dachhaut und Unterdach/ Unterspannung/ Wärmedämmung, durchgehend von der Traufe bis zum First zwischen Zuluft- und Abluftöffnungen.

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3.1.43 Ichsen- , Kehlenverblechung ( Bild A10 )

Verblechung von Dachverschneidungen mit Innengefälle.

3.1.44 Kiesleiste ( Bild A16 )

Traufenseitige Anschlagleiste (gelocht oder geschlitzt) für den jeweiligen Flachdach- oder Terrassenaufbau, die keine statische Funktion übernimmt.

3.1.45 Klebeflansch

Flächiger Anschlussbereich eines Blechprofils zur Abdichtung.

3.1.46 Klemmschiene

Einbauteil, mit welchem Abschlüsse von Bauwerksabdichtungen unmittelbar an Bauwerksteile mechanisch befestigt werden.

3.1.47 Kondenswasser

Ist verflüssigter Wasserdampf, der bei Unterschreitung des Taupunktes aus feuchter Luft entsteht.

3.1.48 Kraftschlüssig

Durch vorhersehbare Belastung nicht lösbare Verbindung.

3.1.49 Laufsteg (Trittfläche, Einzeltritt)

Einrichtung zum Betreten/Begehen des Daches.

3.1.50 Leitblech

Blechprofil oberhalb von Durchbrüchen, welches in die Vordeckung des Unterdaches eingebunden ist, um eingedrun-genes Wasser seitlich abzuleiten .

3.1.51 Mauerabdeckung, Attikaabdeckung ( Bild A11 )

Profil mit zwei Tropfnasen zur Abdeckung von Mauerkronen.

3.1.52 Mindestdachneigung

Vorgegebene Dachneigung bei einer Blecheindeckung, die in keinem Bereich des Daches unterschritten werden darf.

3.1.53 Mindestdicke

Vorgegebene Dicke des Bleches, die nicht unterschritten werden darf.

3.1.54 Nenndicke

Im Leistungsverzeichnis beschriebene Dicke, welche eine Mindestdicke nicht unterschreiten darf.

3.1.55 Notüberlauf

Bauteil zur zusätzlichen Wasserableitung.

3.1.56 Ortgang (Giebeleinfassung) ( Bild A12 und A13 )

Blechabschluss im Randbereich zum abfallenden Bauteil.

3.1.57 Patentsaumstreifen ( Bild A14 )

Saumstreifen im Randbereich mit bis zu vier Kantungen.

3.1.58 Putzleiste

Oberes Abdeckprofil bei Einfassungen oder Hochführungen an aufgehenden Bauteilen.

3.1.59 Regenfallrohr

Verbindungsteil vom Stutzen/ Rinnenkessel in das weitere Entwässerungssystem.

3.1.60 Regensicher

Eigenschaft einer Dacheindeckung zur Verhinderung des Eintrittes von frei abfließendem Niederschlagswasser.

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3.1.61 Rinnen ( Bilder A8, A9, A34, A35 )

Rinnen sammeln und leiten das anfallende Niederschlagswasser zum weiteren Entwässerungssystem.

3.1.62 Rinnenhaken

Haltevorrichtungen für Rinnen.

3.1.63 Rinnenlauf

Wasserableitender Bodenbereich ( Sohle) einer Dachrinne.

3.1.64 Rinnenrückseite

Bereich einer Dachrinne, welcher dem Bauwerk zugewandt ist.

3.1.65 Rinnenvorderseite

Bereich einer Dachrinne, welcher dem Bauwerk abgewandt ist.

3.1.66 Rinnenwinkel

Jede Richtungsänderung der Rinne.

3.1.67 Saumstreifen ( Bilder A15, A16, A17 )

Befestigungsstreifen im Randbereich.

3.1.68 Scharenbreite

Deckbreite der eingebauten Blechbahn.

3.1.69 Schneehaltevorrichtung ( Bilder A18, A19, A20, A21 )

Bauelement, welches das Abrutschen von Schnee verhindern soll (z.B. Gitter, Durchzüge).

3.1.70 Schweifen

Materialverformung eines runden Blechteiles vom Mittelpunkt weg.

3.1.71 Sicherheitsdachhaken (Anschlagpunkt)

Bauteil zur Befestigung von Personensicherungen im Dachbereich.

3.1.72 Sicherheitsrinnen

Zusätzliches Auffangelement unter Rinnen im Dachbereich.

3.1.73 Sohlbankabdeckung

Abdeckung der Fenstersohlbank / Rösche.

3.1.74 Standrohr

Standrohre sind Abfallrohre im Sockelbereich aus besonders wiederstandsfähigem Material gegen mechanische Be-schädigung.

3.1.75 Stauwasser

Entsteht durch Behinderung des abfließenden Niederschlags- oder Schmelzwassers (z.B. Eis, Verlegung).

3.1.76 Taubenabwehr

Maßnahme gegen Taubenein- oder anflug

3.1.77 Traufenverblechung ( Bild A22 )

Blechprofil an der Dachtraufe (unterste Dachkante).

3.1.78 Trennschichte

Schichte zur Trennung von Blechen zum Untergrund und zu angrenzenden Bauteilen.

3.1.79 Tropfkante; Tropfnase

Blechabkantung im Randbereich (mindestens 20 mm nach unten und mindestens 10 mm Rückkantung).

3.1.80 Überdachung

Abdeckung von außenliegenden Gesimsen über Fenstern.

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3.1.81 Überdeckung

Übergriff von Blechprofilen auf/unter die folgende Dacheindeckung.

3.1.82 Überlappung

Übergriff von Blechprofilen im Verbindungsbereich.

3.1.83 Unterdach

Bezeichnung für begehbare, regensichere Dachelemente auf der Sparrenoberseite vor anbringen der Konterlattung.

3.1.84 Unterdach-Traufstreifen ( Bild A23 )

Blechprofil mit Tropfnase und Überstand als traufenseitiger Abschluss des Unterdaches.

3.1.85 Untergrund; Unterkonstruktion

Bauteil, auf welchem die Leistung unmittelbar ausgeführt wird.

3.1.86 Unterlüftete Dachhaut (beim Kaltdach)

Zweischalige Dachausführung, die im Traufenbereich durch Zuluftöffnungen, im Firstbereich durch Abluftöffnungen be-lüftet ist. Wobei die untere Dachschale eine wasserabweisende Ebene ( Vordeckung) aufweisen muss.

3.1.87 Vollsparrendämmung

Wärmedämmung, die in der vollen Sparrenhöhe zwischen Innenausbau und Unterdach ohne Überlüftung eingebaut wird.

3.1.88 Vordeckung

Eindeckung der Schale mit einer Lage Dach-; Abdichtungs- oder Vordeckbahn.

3.1.89 Vorkopf

Stirnseitiger Endabschluss von Blechprofilen.

3.1.90 Wandeinfassung ( Bilder A24, A25, A26, A27 )

Blechanschluss zu aufgehenden Bauteilen.

3.1.91 Wärmedämmung

Bauteilschichte zur Reduzierung des Wärmeverlustes.

3.1.92 Wasserabweiser ( Bild A28 )

Aufgelötetes geklebtes oder geschweißtes Ableitblech, um das Niederschlagswasser gezielt abzuleiten.

3.1.93 Wasserdicht

Eigenschaft einer Blechverbindung zur Verhinderung des Eintrittes von Niederschlagswasser .

3.1.94 Wasserebene

Fläche, auf welcher das Niederschlags- oder Schmelzwasser abfließt.

3.1.95 Wasserfalz

Unter die Eindeckung geführter Bereich von Blechprofilen samt Rückkantung.

3.1.96 Wasserlauf

Bereich des frei ablaufenden Niederschlagswassers bei Blechprofilen.

3.1.97 Wetterschenkel

Abdeckprofil über dem Fensterstock.

3.1.98 Wulst

Aussteifungsprofil an Blechkanten.

3.1.99 Zubehörteil

Jeder Teil, der zur vollständigen Erbringung einer Leistung erforderlich ist.

3.1.100 Zuschnittsbreite

Ursprüngliche Breite des Bleches vor der Bearbeitung.

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3.2 Dachformen 3.2.1 Kuppeldach

Mehrere gekrümmte Dachflächen, welche am höchsten Punkt zusammenlaufen.

3.2.2 Krüppelwalm ( Schopf)

Sonderform des Walmdaches mit unterschiedlichen Traufenhöhen.

3.2.3 Mansarddach

Abwandlung des Satteldaches, wobei durch einen Knick in den Einzeldachflächen parallel/ schräg zur Traufe unter-schiedliche Dachneigungen entstehen .

3.2.4 Pultdach

Einzeldachfläche, die zur Traufe geneigt ist, und von Traufe, First und Ortgang begrenzt wird.

3.2.5 Satteldach

Zwei Dachflächen mit einem gemeinsamen First.

3.2.6 Sheddach

Sägezahnartige Aneinanderreihung von Dachflächen mit jeweils zwei unterschiedlichen Dachneigungen.

3.2.7 Segmentdach

Besteht aus unterschiedlich gerundeten Segmenten.

3.2.8 Tonnendach

Gewölbeartig gekrümmte Dachfläche zwischen zwei Traufen.

3.2.9 Turmdach

Sonderform mehrerer Dachflächen.

3.2.10 Walmdach

Abwandlung des Satteldaches, wobei die Dachflächen eine durchgehende Traufe aufweisen.

3.2.11 Zeltdach (Pyramidendach)

Besteht aus quadratischer/ rechteckiger Grundfläche und umlaufend gleicher/ verschiedener Dachneigungen.

3.3 Bezeichnungen am Dach

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3.4 Dachausführungen 3.4.1 Kaltdach ( Bild A29 )

Einschalige Ausführung ( bei durchlüftetem Dachbodenraum) oder zweischalige Dachausführung mit unterlüfteter Dachhaut und regensicherem Unterdach, die im Traufenbereich durch Zuluftöffnungen und im Firstbereich durch Ab-luftöffnungen belüftet ist.

3.4.2 Warmdach

Dach ohne Überlüftung der Wärmedämmung mit bauphysikalisch notwendigen inneren dampfdiffusionsverhindernden Schichten

4 Materialanforderungen

4.1 Zusammenbau verschiedener Materialien

Diese Tabelle gibt die Verträglichkeit der Werkstoffe zueinander im Bezug auf mögliche Potenzialdifferenzen ( elektri-sche Spannungsreihe) an.

Tabelle 1 - Werkstoffverträglichkeit

Aluminium

Al

Blei

Pb

Kupfer

Cu

Zink

Zn

Edelstahl

Nrs

Stahl verz.

Fe

Aluminium ja ja nein ja ja ja

Blei ja ja ja ja ja ja

Kupfer nein ja ja nein ja nein

Zink ja ja nein ja ja ja

Edelstahl ja ja ja ja ja ja

Stahl verz. ja ja nein ja ja ja

4.2 Blechdicke

Diese Tabelle gibt die vorgeschriebenen Blechdicken in Abhängigkeit zur Scharenbreite und Gebäudehöhe an.

Tabelle 2 - Blechdicke und Scharenbreite in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe

mindest Blechdicke in mm Maximale Scharenbreite (Deckbreite) in m Gebäudehöhe

St Zn Cu Al NRS St Zn Cu Al NRS

0 m bis 8 m 0,55 0,70 0,60 0,70 0,40 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60

über 8 m bis 20 m 0,55 0,70 0,60 0,70 0,40 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60

über 20 m bis 40 m 0,55 0,70 0,70 0,70 0,50 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60

über 40m bis 100 m 0,60 0,80 0,70 1,00 0,50 0,43 0,43 0,43 0,43 0,43

Sofern vom Planer keine anderen Angaben (Windlastberechnung ) vorgegeben werden, dürfen die in der den Tabelle angeführten Werte verwendet werden.

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4.3 Scharenlänge

Werkstoff: maximal zulässige Scharenlänge (m) ohne Sondermaßnahmen

Aluminium Al 12

Titanzink Zn 10

Kupfer Cu 10

Edelstahl 1.4301 NRS 10

Edelstahl 1.4510 NRS ( verzinntes Edelstahlblech) 14

verzinkter Stahl Fe 14 Größere Scharenlängen sind mit Sondermaßnahmen ( z.B. Hafterabstand, Langschiebehafter, Materialdicke, Scharen-breite) und nach Rücksprache mit dem Materialhersteller möglich.

4.4 Hafte ( Bild 30 )

Der Festhaftbereich beträgt 1 bis 3 m (je nach Scharenlänge)

Tabelle 3 – Anordnung der Festhafte ohne Durchbrüche( Fixpunkt)

ab 5° bis 10° Mitte 2/3 der Scharenlänge, von der Traufe gemessen 1

über 10° bis 30° Mitte 3/4 der Scharenlänge, von der Traufe gemessen 2 Dachneigung

über 30° Im Firstbereich der Schare 3

Bei Durchdringungen siehe Abschnitt 15.1.4(4)

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5 Unterkonstruktionen

5.1 Holz

Alle verwendeten Hölzer und Holzwerkstoffe müssen den jeweils geltenden Produktnormen und Richtlinien entspre-chen.

5.1.1 Schalungsbretter

Die Nenndicke muss mindestens 24 mm betragen, die Brettbreite darf 16 cm nicht überschreiten. Bei gebogenen Dach-formen ist die Brettbreite entsprechend zu verringern.

5.1.2 Holzwerkstoffplatten (OSB) Die Nenndicke muss mindestens 24 mm betragen, allfällige sonstige Anforderungen müssen den jeweiligen Ö Normen und den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller entsprechen. Für die Befestigung der Blechprofile sind auf das jeweilige System abgestimmte Befestigungselemente zu verwenden.

5.1.3 Holzwerkstoffplatten (3-Schichtplatten) Die Nenndicke muss mindestens 24 mm betragen, allfällige sonstige Anforderungen müssen den jeweiligen Ö Normen und den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller entsprechen. Für die Befestigung der Blechprofile sind auf das jeweilige System abgestimmte Befestigungselemente zu verwenden.

5.1.4 Pfosten und Kanthölzer

Die Anforderungen müssen den jeweiligen Normen und Herstellerrichtlinien entsprechen.

5.2 Beton

Beton ist als Untergrund für Blecheindeckungen nicht geeignet. Sonderlösungen müssen durch den Planer und Blech-hersteller gemeinsam im Detail festgelegt werden.

5.3 Blech

Trapezbleche und Kassetten müssen den statischen Anforderungen entsprechen, auf eine Entkoppelung und material-konforme nachfolgenden Eindeckung ist Bedacht zu nehmen.

5.4 Distanzkonstruktionen Konstruktionen aus nichtrostenden Profilen mit Distanzhaltern müssen den Richtlinien der Systemhersteller entspre-chen.

5.5 Stahlkonstruktionen

Das hierbei eingesetzte Material muss den jeweils geltenden Normen, die Ausführung der Konstruktionen den Richtli-nien der Systemhersteller entsprechen.

6 Hinterlüftung

6.1 Allgemeine Hinweise

(1) Blechdächer sind grundsätzlich hinterlüftet als Kaltdächer auszuführen. Im vorspringenden ( außerhalb des Gebäudes) Randbereich sind Sonderkonstruktionen möglich.

(2) Die Hinterlüftung dient dem raschen Abtransport von schädigender Feuchtigkeit aus der Dachkonstruktion (Baufeuchte, Nutzungsfeuchte, Umgebungsfeuchte).

(3) Die Hinterlüftung besteht aus einem von der Traufe bis zum First durchgehenden, frei belüfteten Zwischen-raum, der unter der Dachhaut angeordnet sein muss.

(4) Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen als durchgehende Schlitze ausgebildet werden. Einengungen, Um-lenkungen und Hindernisse im Belüftungsraum sollten vermieden werden.

(5) Einzelöffnungen sind Sonderlösungen ( Froschmaul).

(6) Unbelüftete Konstruktionen sind Sonderformen und müssen im Aufbau und Detail vom Planer festgelegt wer-den.

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6.2 Zuluft Traufe

(1) Zuluftöffnungen sind traufenseitig so tief wie möglich anzuordnen und mit Lochblechen als Schutz gegen Vo-geleinflug abzuschließen.

(2) Die Bemessung der erforderlichen Luftraumhöhe und des freien Belüftungsquerschnittes richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungszweck des Gebäudes, des Dachaufbaues, der Sparrenlänge und der Dachneigung. Daher hat die Bemessung grundsätzlich durch den Planer zu erfolgen.

(3) Bis zum Vorliegen der Planungsangaben gelten für die Zuluftöffnungen die Richtwerte gemäß Tabelle 4.

Tabelle 4 - Richtwerte der Belüftungsraumhöhe je lfm bis etwa 15 m Sparrenlänge

Freie Belüftungsraumhöhe Wirksame Zu- und Abluftöffnungshöhe

bei ebenen Dachflächen bis 15° mindestens 80 mm mindestens 40 mm

bei ebenen Dachflächen über 15° mindestens 50 mm mindestens 30 mm

bei gekrümmten Dachflächen mindestens 60 mm mindestens 30 mm

bei Wandflächen mindestens 40 mm mindestens 20 mm

(4) Die Zuluftöffnung ist mit einem auf das Deckungsmaterial abgestimmten Metallgitter in ganzer Breite abzude-cken. Perforationen mit einem Einzellochquerschnitt unter 5 mm Kantenlänge oder Durchmesser sind nicht zulässig. Das Gitter ist an der Unterkonstruktion zu befestigen und - falls erforderlich - durch entsprechende Kantungen auszusteifen.

(5) Es dürfen nur Lüftungsgitter verwendet werden deren Luftdurchlass über 45% beträgt (dies kann auch durch entsprechende Schrägstellung der Lochbleche erreicht werden).

6.3 Abluft First

6.3.1 Allgemeines

(1) Abluftöffnungen sind am First so auszubilden, dass die geforderte Luftmenge ungehindert entweichen kann und mit Lüftungsgitter als Schutz gegen Vogeleinflug abzudecken.

(2) Die Bemessung erfolgt gemäß 6.2 (3).

6.3.2 Pultdachfirst

Die Ausführung erfolgt gemäß 6.2 (3).

6.3.3 Aufgesetzte First- und Halbfirstentlüftung ( Bild A31 )

(1) Hochzüge sind bis 10° Dachneigung mindestens 150 mm lotrecht hoch zu ziehen. Sonderkonstruktionen grö-ßer 10° Dachneigung sind möglich. Die Abdeckung kann mit oder ohne Gefälle (bei Halbfirst jedoch immer mit Gefälle) erfolgen.

(2) Die Blechbahnen müssen mittels gefalteten Anschlussfalzen hoch geführt werden und sind am oberen Ende in Richtung Traufe rückzukanten.

(3) Das Einwehen von Flugschnee kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um es zu verringern, ist das Ab-luftgitter schräg nach unten bis zum Stiefelfalz /Pfannenfalz zu führen. Das Gitter ist an der Unterkonstruktion zu befestigen und - falls erforderlich - durch entsprechende Kantungen auszusteifen.

6.4 Froschmäuler

6.4.1 Allgemeines

(1) Froschmäuler sind punktuelle Be- und Entlüftungsöffnungen in der Dachhaut. Sie sind durch den geringen Lüftungsquerschnitt für hinterlüftete Dachkonstruktionen nur bedingt geeignet und sollten nur in Ausnahmefäl-len angewendet werden. Auf die Gefahr von eintreibenden Niederschlägen ist hinzuweisen.

(2) Zur Erreichung der notwendigen Lüftungsquerschnitte gemäß Abschnitt 6.2.2 ist im Bedarfsfall eine entspre-chende Anzahl von Öffnungen vorzusehen.

6.4.2 Bei Blechdächern

(1) Froschmäuler müssen generell mit einem Lüftungsgitter ausgeführt werden und sind regensicher, unter Ver-wendung von auf das Deckungsmaterial abgestimmten Befestigungsmitteln, mit der Dachhaut zu verbinden.

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(2) Schalung und Trennlage sind entsprechend dem Lüftungsquerschnitt auszuschneiden.

(3) Die Dacheindeckung ist im Randbereich der Ausschnitte umlaufend mit einer 1 cm hohen Aufschweifung zu versehen.

6.4.3 Bei Hartdeckungen

(1) Bei diesen ist das Froschmaul samt Dachplatte dem jeweiligen Deckmaterial anzupassen, bzw. mit beidseiti-gem Steh – und Wasserfalz mittels Haften und Nagelung zu befestigen.

(2) Die Überlappungen haben dem jeweiligen Deckungsmaterial zu entsprechen.

7 Trennlagen (1) Trennlagen haben die Aufgabe, die Bleche auf ihrer Unterseite gegen schädigende Einflüsse (z.B. alkalische

Bestandteile bei Beton oder Mörtel) zu schützen. Sie verbessern die Gleitfähigkeit der Blechbahnen bei ther-misch bedingten Längenänderungen. Trennlagen deren Oberflächen sich mit den Blechen verkleben sind nicht geeignet. Bituminöse Dach- und Abdichtungsbahnen mit Rohpappeeinlagen wie z.B. RP 350/21, RP 450/23 gemäß ÖNORM B 3635 sind als Trennlagen bei Blechdächern ungeeignet dies gilt auch für Trennla-gen mit einer besandeten Oberfläche.

(2) Für gefalzte Eindeckungen/ Blechdächer auf Holzschalung sind Trennlagen nicht grundsätzlich erforderlich. Bei Unterkonstruktionen aus Holzwerkstoffplatten gemäß Abschnitt 5.1.2 und 5.1.3. sind die Verarbeitungs-richtlinien der Hersteller anzuwenden.

(3) Die Trennlagen müssen so gewählt werden, dass sich ihre Eigenschaften zum Metall neutral verhalten und Beständigkeit gegen die zu erwartenden Einflüsse gewährleisten. Auf die Schichtdicke im Überlappungsbe-reich ist zu achten.

(4) Trennlagen sind unter der Verblechung vollflächig zu verlegen und im Randbereich zum aufgehenden Mauer-werk bis zur Oberkante des Wandhochzuges zu führen.

(5) Bei der Verlegung strukturierter Trennlagen (z.B. bei großformatigen Platten als Unterkonstruktion) sind die Richtlinien der Hersteller des Materials für die Trennlagen zu beachten.

(6) Trennlagen als Notdeckungen bestehen in der Regel aus Planen, Kunststoff- oder bituminösen Dachbahnen. Sie schützen das Gebäude nur kurzzeitig vor Niederschlägen. Beschädigungen solcher Notdeckungen durch Witterungseinflüsse können nicht ausgeschlossen werden und sind daher nicht als Mangel einzustufen.

(7) Bei Umkehrdachkonstruktionen ist auf die Berührungskorrosion bedacht zu nehmen.

8 Verbindungen

8.1 Allgemeine Hinweise

(1) Verbindungen sind entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck auszuwählen und so herzustellen, wie in den einzelnen Abschnitten angeführt wird.

(2) Verbindungen sind, so auszuführen, dass sich die einzelnen Teile bei Temperaturveränderungen ungehindert ausdehnen, zusammenziehen und/oder verschieben können, ohne dabei undicht zu werden.

(3) Feste Verbindungen (kraftschlüssig und wasserdicht) entstehen bei Zinkblechen durch Weichlöten, bei ver-zinkten Stahl-, Kupfer-, Edelstahlblechen durch Nieten und Weichlöten. Bei verzinkt beschichteten Blechen ist die Beschichtung im Nahtbereich vor dem herstellen der festen Verbindung zu entfernen. Andere Verbindun-gen sind mit dem Materialhersteller abzuklären. Materialabhängig sind auch Schweiß-, bzw. Hartlötverbindun-gen möglich.

(4) Bei Aluminium sind feste Verbindungen zu schweißen oder zu kleben. ( Andere Verbindungen sind mit dem Materialhersteller abzuklären).

8.2 Falze

8.2.1 Allgemeines:

(1) Bei Falzverbindungen werden die äußeren Ränder der Bleche durch Bördeln, Kantungen, Profilierungen, etc., vorgerichtet und dann miteinander verfalzt.

(2) Falze sind entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck auszuwählen und gemäß der nachfolgenden Abschnitte zu bemessen und auszuführen.

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(3) Für sämtliche Ausführungen wird auf die im Anhang befindlichen Skizzen hingewiesen,

8.2.2 Längsfalze

(1) Längsfalze sind Verbindungen von Blechen welche im Verlauf des Gefälles vom First zur Traufe hergestellt werden. Je nach Dachneigung sind sie als Doppelstehfalz (ab 5°) oder Winkelstehfalz ( ab 25° / in schneerei-chen Gegenden 35°) auszuführen. Die Mindesthöhe beträgt 23mm.

(2) Längsfalze werden senkrecht zur Traufe ausgeführt, dürfen aber auch schräg dazu angeordnet werden, wobei besonders die Falzrichtung und die Mindestdachneigung zu beachten ist.

(3) In schneereichen Gegenden ist bei geringer Dachneigung die Ausführung höherer Stehfalze empfehlenswert.

8.2.3 Querfalze

(1) Querfalze sind Verbindungen von Blechen quer zum Gefälleverlauf und werden meist parallel zur Traufe her-gestellt.

(2) Bei einer Dachneigung von 5°-7° sind doppelte Querfalze mit einer zusätzlichen Dichtbandeinlage auszufüh-ren. Ab einer Dachneigung von 7°-25° sind doppelte Querfalze auszuführen. Ab 25° Dachneigung dürfen auch einfache Querfalze ausgeführt werden.

8.2.4 Anschlussfalze

(1) Anschlussfalze sind Sonderausführungen und werden z.B. bei aufgehendem /abfallenden Mauerwerk, Dach-durchdringungen, Firsten, Graten, Ichsen (Schluchten, Mulde), Traufen etc. ausgeführt.

(2) Die Bemessung richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall.

(3) Stiefelfalze (Pfannenfalze) müssen durch Faltung hergestellt werden.

8.2.5 Dehnungsfalze

Dehnungsfalze sind erforderlich, um eine dauerhaft schadensfreie Längenänderung der einzelnen Blechteile zu ermög-lichen und sind entsprechend Abschnitt 8.2.6 – 8.2.10 auszuführen.

8.2.6 Einfache Querfalze

Hierfür gelten die Bestimmungen gemäß Abschnitt 8.2.3.

8.2.7 Schubfalze

(1) Schubfalze sind Falzverbindungen mit aufgeschobenen Abdeckkappen.

(2) Schubfalz mit versenkten Unterlagsblech (versenkte Flachschiebenaht).

(3) Bei der Bemessung der Schubfalze ist besonders die zu erwartende Längenänderung zu beachten.

8.2.8 Falze mit Zusatzmaßnahmen

Falze mit Zusatzmaßnahmen wie Abtreppungen, Z-Streifen und/oder Falz-Sonderformen sind entsprechend Abschnitt 8.2.9 – 8.2.11 auszuführen.

8.2.9 Abtreppungen

(1) Abtreppungen sind Höhensprünge der Dachkonstruktion, verlaufen in der Regel parallel zur Traufe und kön-nen bei Dachneigungen unter 10° erforderlich werden.

(2) Eine Mindesthöhe von 60mm ist einzuhalten. Die Querdehnung ist zu berücksichtigen.

(3) Die Blechbahnen müssen mittels gefalteten Anschlussfalzen hoch geführt werden und sind am oberen Ende in Richtung Traufe mind.20mm rückzukanten.

(4) Ab 25° Dachneigung kann die Mindesthöhe unterschritten werden.

8.2.10 Z-Streifen ( Bild A33 )

(1) Z-Streifen sind zusätzlich (punktweise, dicht) befestigte Profile zur Herstellung eines einfachen Querfalzes. Sie dürfen ab einer Dachneigung von 10° eingesetzt werden. Bleche an denen Z-Streifen befestigt werden sind am oberen Ende mind. 20mm rückzukanten.

8.2.11 Falz-Sonderformen

(1) Durch eigens dafür entwickelte Profilierwerkzeuge werden die zu verbindenden Ränder angeformt (z.B. Pitts-burghfalz).

(2) Bemessung, Ausführung und Verwendungszweck von Sonderformen werden nicht weiter behandelt.

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8.3 Nieten

(1) Nieten ist eine punktartige kraftschlüssige Verbindung von zwei Metallen mittels industriell vorgefertigter Hand- oder Blindnieten.

(2) Material, Dimension und Anzahl der Nieten richten sich nach den zu verbindenden Materialien, Anforderungen und Vorschriften.

(3) Bei der Ausführung sind die Bezug habenden Normen zu beachten.

8.4 Weich- und Hartlöten (1) Löten ist das Herstellen einer dichten Nahtverbindung durch ein Lot. Weich- und Hartlöten unterscheiden sich

durch unterschiedliche Arbeitstemperaturen und Lote.

(2) Lötspalt und Überdeckung/Überlappung sind materialgerecht auszuführen. Auf die durchgehende Benetzung der Überdeckung/Überlappung durch Flussmittel ist zu achten.

(3) Lötnähte sind grundsätzlich nur auf trockenen, metallisch blanken Oberflächen auszuführen.

(4) Flussmittel und Lot sind den zu verbindenden Materialien entsprechend zu verwenden. Flussmittelrückstände sind zu entfernen. An der Oberfläche der Naht verbleibendes Lot ist ausführungsbedingt.

8.5 Schweißen (1) Schweißen ist das unlösbare Verbinden von Metallen unter Anwendung von Wärme, mit oder ohne Schweiß-

zusatz und Draht, durch Verschmelzung mit sich selbst.

(2) Für den jeweiligen Anwendungsfall ist das materialspezifische Schweißverfahren auszuwählen und den gel-tenden Normen entsprechend auszuführen.

8.6 Dichtbänder (1) Dichtbänder sind industriell gefertigte Kunststoffprofile und werden zur Ergänzung der spenglermäßigen Ab-

dichtung in den Falzen, und hinter Kittleisten eingesetzt.

(2) Für die Bemessung und Ausführung sind die Verarbeitungsrichtlinien der Produkthersteller zu beachten.

8.7 Kleben (1) Spenglermäßige Klebeverbindungen sind kraftschlüssige Verbindungen zwischen Blechen untereinander, o-

der Blechen auf geeigneten Untergründen.

(2) Für die Bemessung und Ausführung sind die Herstellerrichtlinien zu beachten.

8.8 Anreifen / Überlappen

(1) Anreifen ist das leichte Abkanten des überlappenden Bleches bei einer Querverbindung, um einziehendes Wasser (Adhäsion) zu verhindern.

(2) Die Blechprofile sind mindestens 10 cm zu überlappen. Das überlappende Profil ist mit spenglerüblichen Werkzeug nach unten leicht anzureifen.

9 Dehnungselemente

9.1 Allgemeines (1) Dehnungselemente sind handwerklich oder industriell gefertigte Bauteile, welche die temperaturbedingten

Längenänderungen der Blechteile schadensfrei ausgleichen können.

(2) Die Bemessung hat nach dem jeweiligen Ausdehnungskoeffizienten des verwendeten Materials, der Umge-bungstemperatur und unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes zu erfolgen.

(3) Bei starr befestigten Profilen beträgt die Einzellänge zwischen Dehnungselementen höchstens 3 m; bei frei beweglichen Profilen sind hierfür die Richtlinien der Produkthersteller zu beachten.

9.2 Spenglermäßig gefertigte Dehnungselemente

9.2.1 Überlappungen

Hierfür gelten die Bestimmungen gemäß Abschnitt 8.8.(2).

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9.2.2 Falze

Hierfür gelten die Bestimmungen gemäß Abschnitt 8.2.

9.3 Industriell gefertigte Dehnungselemente

9.3.1 Rillenprofile

Hierbei sind die Verarbeitungsrichtlinien der Produkthersteller zu beachten.

9.3.2 Kautschuk / Dehnungselemente ( Bild A3 )

Hierbei sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu beachten

10 Rinnen

10.1 Allgemeines:

(1) Rinnen sammeln und leiten das anfallende Niederschlagswasser zum Entwässerungssystem. Sie sind so weit als möglich, vor zusätzlichen Belastungen (z.B. herab rutschender Schnee) durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

(2) Rinnen sind grundsätzlich mit Gefälle in Richtung Ablauf zu verlegen. Geringe Wasserrückstände im Rinnen-lauf, bedingt durch Nahtstellen, Dehnungselemente, geringe Neigung etc., stellen keinen Mangel dar.

(3) Der Rinnenrand zu der Dachseite muss den vorderen Rinnenaußenrand (Wulst) um mindest 10mm überra-gen. Zusätzlich dazu ist bei aufliegenden Dachrinnen (Saumrinnen) die Überdeckung des nachfolgendenden Deckmateriales zu berücksichtigen.

(4) Die Bemessung hat grundsätzlich vom Planer gemäß ÖNORM EN 12056-3 zu erfolgen.

(5) Sonderlösungen sind möglich, sofern das Funktionsziel erreicht wird.

10.2 Vorgehängte Dachrinnen (Hängerinnen rund / eckig)

(1) Vorgehängte Dachrinnen können mit unterschiedlichen Profilen ausgeführt werden. Die Befestigung erfolgt mit entsprechenden Haltern (Haken), welche auf tragfähigen Untergründen oberflächenbündig einzulassen sind. Bei seitlicher Befestigung oder Sonderunterkonstruktionen ( Stahl, Blech, etc.) kann das Einlassen der Haken entfallen. Der Abstand der Haken ist entsprechend der Belastung zu wählen und darf 1000 mm nicht überschreiten.

(2) Der vordere Rinnenaußenrand soll am Rinnenhochpunkt den über den Traufenbereich gedachten verlänger-ten Dachverlauf nicht übersteigen (Dachneigungsbedingt).

(3) Der Abstand der Rinnenrückseite zur Fassade soll mindestens 20 mm betragen (eventuell erforderliche Lüf-tungsquerschnitte sind zu Berücksichtigen). Statischen Erfordernissen durch unterschiedliche Fassadensys-teme ist durch stärkere Haken oder geringere Hakenabstände Rechnung zu tragen.

10.3 Aufliegende Dachrinnen (Saumrinnen) ( Bilder A34, A35 )

(1) Saumrinnen dürfen Regional bedingt ab einer Dachneigung von 15° bzw.25° ausgeführt werden und sollten dachseitig mit einer Rückkantung ( mind. 15 mm) versehen sein. Der Rinnenzuschnitt ist von der Dachnei-gung abhängig. Die senkrechte Überhöhung muss mindestens 10mm betragen. Zusätzlich muss sich eine Überdeckung auf der Dachfläche von mindestens 80mm am tiefsten Punkt der Saumrinne ergeben.

(2) Die Befestigung erfolgt mit den entsprechenden Haltern (Haken), welche über den Sparren angeordnet wer-den. Die dachseitige Befestigung der Saumrinne muss die temperaturbedingte Längenänderung gewährleistet werden. Bei Saumrinnen aus Zink, Kupfer oder Aluminium sind Haken mit Schneestützen zu verwenden.

(3) Der aufliegende Teil der Saumrinne hat die Oberkante des Saumbleches in jedem Bereich um 15 cm zu über-decken.

10.4 Einlegerinnen ( Bilder A36, A37 )

(1) Die Bemessung hat grundsätzlich vom Planer gemäß ÖNORM EN 12056-3 zu erfolgen. Der geeignete bau-physikalische Aufbau im gesamten Rinnenbereich ist auch vom Planer vorzugeben.

(2) Einlegerinnen sind grundsätzlich zu unterlüften und innerhalb von Gebäuden mit zusätzlichen Sicherheitsrin-nen auszuführen (siehe Abschnitt 10.5).

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(3) Einlegerinnen mit Zuschnittsbreiten über einen Meter sind Sonderkonstruktionen und erfordern neben beson-derer Maßnahmen die Rücksprache mit dem Materialhersteller.

(4) Der Rinnenquerschnitt ist ausführungsgerecht zu planen, wobei auf entsprechende Rinnentiefe (Wassertiefe) zu achten ist.

(5) Falls durch die Bemessung erforderlich, sind zusätzliche Abläufe bzw. Notüberläufe auszuführen.

10.5 Sicherheitsrinnen

Sicherheitsrinnen sollen den Wassereintritt bei unvorhergesehenen Undichtheiten von Einlegerinnen ins Bauwerk ver-hindern, und sind kein Ersatz für funktionstüchtig auszuführende Einlegerinnen. Sie können auch mittels Abdichtungen hergestellt werden.

10.6 Flächenrinnen/ Rigole

Flächenrinnen dienen dem kontrollierten Wassertransport über Flachdächer, Terrassen etc. zum nächsten Ablauf.

10.7 Bodenrinnen

(1) Bodenrinnen werden in Holztrögen mit abnehmbaren Holzdeckel als Gerinne im Dachboden geführt. Sie müs-sen wegen der besonderen Anforderungen aus korrosionsbeständigen Materialien (z.B. Zink, Kupfer) ausge-führt werden.

(2) Die temperaturabhängigen Längenänderungen sind zu beachten.

(3) Im Bereich von Einmündungen und Richtungsänderungen sind Spritzbleche/Abdeckbleche anzubringen.

(4) Im Bereich von Abflüssen und Bodenrinnenkesseln muss eine Entlüftung über Dach geführt werden.

(5) Eine regelmäßige Wartung soll dem Bauherrn dringend empfohlen werden.

11 Rohre

11.1 Allgemeines

(1) Rohre werden zur außen liegenden Entwässerung von Niederschlagswasser bzw. zur Überlüftung eingesetzt.

(2) Rohre werden aus Metallen oder Kunststoff (rund, eckig oder in Sonderformen) ausgeführt.

11.2 Regenfallrohre

(1) Die Bemessung der Rohrquerschnitte hat bauseits (z.B. durch Planer oder Haustechniker) gemäß ÖNORM EN 12056-3 zu erfolgen.

(2) Regenfallrohre sind grundsätzlich vertikal mit mindestens 20 mm Abstand von der Fassadenfläche zu montie-ren. Geringfügige Abweichungen des Abstandes durch Fassadenformen oder Bauungenauigkeiten sind zu-lässig.

(3) Die Befestigung der Regenfallrohre erfolgt mit Rohrschellen (Klemmring unterhalb des Dornes). Der Abstand der Rohrschellen untereinander darf nicht mehr als 4 m betragen. Je Einzelrohrstrang sind mindestens zwei Rohrschellen zu montieren. Erforderliche Passstücke sind ausreichend zu befestigen.

(4) Regenfallrohre und Formstücke sind gegen Abrutschen zu sichern. Verbindungen untereinander sind mindes-tens 30 mm in Wasserfließrichtung als Steckverbindungen auszuführen; sie sind grundsätzlich nicht rückstau-sicher.

(5) Regenfallrohre aus Blechen müssen für Wartungsarbeiten frei zugänglich sein.

(6) Bei Kunststoffrohren sind aufgrund höherer Ausdehnung und Belastung die Verarbeitungsrichtlinien der Pro-dukthersteller zu beachten.

11.3 Dunstrohre

(1) Die Bemessung der Rohrquerschnitte hat bauseits (z.B. durch Planer oder Haustechniker) zu erfolgen. Bis zum Vorliegen dieser Angaben gilt als Richtwert der Ausführungsquerschnitt des zu überlüftenden Rohres.

(2) Für die Ausführung gelten die Bestimmungen gemäß Abschnitt 11.2.

(3) Die Wärmedämmmaßnahmen sind vom Planer sicherzustellen.

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(4) Wenn vom Planer angeordnet, sind materialkonforme Abdeckkappen ( Dunsthut) an der Dunstrohrausmün-dung zu montieren, der freie Lüftungsquerschnitt darf dadurch nicht verringert werden.

11.4 Standrohre

(1) Die Bemessung der Standrohre richtet sich nach dem Durchmesser des anzuschließenden Regenfallrohres.

(2) Standrohre sind wegen der höheren Beanspruchung (z.B. mechanische Beschädigung) aus Metall oder ge-eigneten Kunststoffrohren mit entsprechender Wanddicke auszuführen. Der Anschluss an das Fallrohr ist mit entsprechenden Formstücken herzustellen.

(3) Die Befestigung der Standrohre erfolgt mittels Rohrschellen.

12 Stutzen

12.1 Allgemeines

(1) Stutzen sind kurze Rohrverbindungsstücke zwischen Rinnen und Ablaufsystem. Auf die Materialverträglichkeit der zu verbindenden Bauteile ist zu achten.

(2) Die Bemessung der Rohrquerschnitte hat bauseits (z.B. durch Planer oder Haustechniker) gemäß ÖNORM EN 12056-3 zu erfolgen.

(3) Bei der Dimensionierung und Montage der Stutzen sind mögliche thermische Einflüsse wie z.B. Längenände-rungen der Rinne zu berücksichtigen.

(4) Bei der Ausführung ist auf die Fließrichtung zu achten. Übergänge zu bauseits hergestellten Kunststoffrohren sind mit industriell gefertigten Passstücken (z.B. Messingstutzen) anzuschließen.

(5) Stutzen (Schrägstutzen) sind mit mindestens 3° Neigung auszuführen. Trichterförmige Stutzen sind zylindri-schen Stutzen vorzuziehen.

(6) Die Verwendung von Fugendichtmaterialien ist unzulässig.

12.2 Rinnenstutzen

(1) Rinnenstutzen sind am tiefsten Punkt einer Rinne anzuordnen und an diese dicht anzuschließen.

(2) Mündet der Rinnenstutzen in einen Saumstutzen (Futterstutzen), ist er mit geeigneten Maßnahmen wie z.B. Dehnungselementen in der Rinne, kleineren Durchmesser usw. spannungsfrei auszuführen.

12.3 Saumstutzen

(1) Der Saumstutzen ist an die Saumverblechung mittels fester Verbindung anzubinden. Bei rückstausicherer Ausführung sind entsprechende Formstücke (z.B. Messingstutzen) zu verwenden. Stutzen sind bei Mauer o-der Gesimsedurchführungen an der Nahtstelle dicht auszuführen und müssen das Mauerwerk an der Aus-trittsstelle mindestens 10 cm überragen.

(2) Saumstutzen sind gegen Korrosion zu schützen .

12.4 Futterstutzen, Überschubrohre, Gesimsestutzen

(1) Futterstutzen und Überschubrohre dienen der sicheren Rohrdurchführung und sind daher größer als das durchgeführte Rohr zu dimensionieren.

(2) Futterstutzen sind wie Abschnitt 12.3 auszuführen, jedoch genügt im Austrittsbereich ein Überstand von min-destens 1 cm.

(3) Futterstutzen, Überschubrohre und Gesimsestutzen sind gegen Korrosion zu schützen

12.5 Flachdachein- und -ausläufe

(1) Flachdachein- und -ausläufe sind Sonderformen von Saumstutzen und können mit horizontalem oder senk-rechtem Ablauf ausgeführt werden.

(2) Für den Anschluss der Abdichtung ist eine Einbindeplatte auszuführen.

(3) Das Auslaufrohr muss bei horizontalem Abgang ein Gefälle von mindestens 3° nach außen aufweisen und an der Außenseite nach unten gebördelt werden.

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12.6 Sicherheitsüberläufe (Regenwasserspeier)

Sicherheitsüberläufe sind Sonderformen von Saumstutzen und müssen vom Planer vorgegeben werden.

12.7 Laubfänger

(1) Laubfänger verhindern das Eindringen von Fremdkörpern in das Abflusssystem und sind materialkonform herzustellen.

(2) Laubfänger verringern das Abflussvermögen bis zu 50 % (siehe ÖNORM 12056-3).

(3) Auf eine regelmäßige Wartung ist hinzuweisen.

13 Einhangstreifen (Haftstreifen im Randbereich)

13.1 Allgemeine Hinweise

(1) Einhangstreifen sind Haftstreifen und werden zur indirekten Befestigung von Blechen verwendet.

(2) Einhangstreifen sind materialverträglich auszuführen und falls erforderlich gegen Korrosion zu schützen.

(3) Der Vorsprung richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck der nachfolgenden Verblechung.

13.2 Saumstreifen

(1) Die erforderliche Blechdicke muss mindestens der Dicke der einzuhängenden Verblechung entsprechen. Bei größeren Überständen (freie Auskragung über 5 cm), ist die Blechdicke um mindestens eine Dimension zu erhöhen.

(2) Stöße der Saumstreifen werden nur mit einer losen Überlappung hergestellt.

(3) Eckausbildungen sind überlappend auszuführen.

(4) Die Saumstreifen haben maximal eine Abkantung und müssen mindestens 10 cm auf der Unterkonstruktion aufliegen. Die Befestigung muss kreuzweise im Abstand von maximal 10 cm erfolgen.

13.3 Patentsaumstreifen

(1) Für Bemessung und Ausführung gilt grundsätzlich Abschnitt 13.2.

(2) Zusätzlich muss der angebogene Patentfalz mindestens. 40 mm hoch sein und die Fassadenfläche mindes-tens 2 cm abdecken.

13.4 Traufstreifen

(1) Der Traufstreifen hat 3 Abkantungen. Für Bemessung und Ausführung gilt grundsätzlich Abschnitt 13.2.

(2) Zusätzlich muss die zum Einhängen der Blechbahnen erforderliche Vorkantung mindestens 3 cm betragen und mit einem Umbug ausgesteift werden. Der angebogene Rinnenanschluss muss die hintere Rinnenkante in ihrer gesamten Länge überdecken.

14 Traufenverblechungen

14.1 Allgemeine Hinweise

(1) Traufenverblechungen (unterste Dachkante) sind Anschlussverblechungen mit Tropfnase im Traufenbereich und geeignet für den weiteren Dachaufbau.

(2) Die Verblechungen sind materialkonform auszuführen und falls erforderlich gegen Korrosion zu schützen.

(3) Der Vorsprung der Tropfnase richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.

14.2 Unterdach-Traufstreifen

(1) Unterdächer sind in der Regel traufenseitig mit einem Unterdach-Traufstreifen abzuschließen. Bei einer Ge-simsausbildung und Fassadenanschluss sind diese unbedingt erforderlich. Bei einem Dachvorsprung mit Nut und Federschalung ist der Unterdach – Traufstreifen nicht zwingend (siehe ONR 22219-2). Der Unterdach - Traufstreifen ist ausführungsbedingt vom Zimmermeister rechzeitig anzufordern.

(2) Die Tropfkante des Unterdach-Traufstreifens muss mindestens 2 cm über die Unterdachkante vorspringen.

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(3) Bei An und Abschlüssen ist der Unterdach Traufstreifen mind. 2 cm hochzuziehen.

(4) Stöße sind mindestens 5 cm zu überlappen

(5) Der Unterdach-Traufstreifen soll mindestens 10 cm auf der Unterkonstruktion aufliegen und ist ohne zusätzli-chen Einhangstreifen direkt auf der Unterkonstruktion zu befestigen.

14.3 Einlaufbleche

(1) Das Einlaufblech dient zur Verhinderung einer Durchfeuchtung der dahinterliegenden Dachkonstruktion durch Spritzwasser.

(2) Stöße sind mindestens 5 cm zu überlappen.

(3) Das Einlaufblech soll mindestens 10 cm auf der Deckebene aufliegend und ist auf dieser ohne zusätzlichen Saumstreifen zu befestigen.

(4) Die Oberkante der Rinnenrückseite muss in ihrer gesamten Länge überdeckt werden.

14.4 Saumbleche ( Bilder A38, A39 )

(1) Das Saumblech ist mit der Tropfkante im Einhangstreifen indirekt zu befestigen. Der Abstand der Tropfkante von der Fassade (Gesimskante) muss mindestens 3 cm betragen. Unter 25° Dachneigung müssen Saumble-che dachseitig mit einer Rückkantung ( mind. 15 mm) versehen sein.

(2) Bei Kaltdächern ist die Saumverblechung zu hinterlüften (entsprechend der Dacheindeckung). Sonderkon-struktionen sind durch den Planer festzulegen.

(3) Die Saumverblechung ist mit mindestens 40 cm Zuschnittsbreite auszuführen, wobei ein allfälliger Saumstut-zen innerhalb der Saumverblechung zu liegen kommen muss. Sie muss vollflächig aufliegen und dachseitig befestigt werden.

(4) Ab einer Zuschnittsbreite von 50 cm dürfen nur Meterstücke, darunter max. 3-meter Stücke verwendet wer-den. Für Zuschnittsbreiten über einem Meter gelten die Bestimmungen für Blechdächer. Regional bewährte Sonderlösungen sind mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

(5) Verbindungen sind mit Doppelstehfalzen auszuführen.

14.5 Winkelsaumbleche ( Bild A40 )

(1) Winkelsaumbleche sind eine Sonderform der Saumverblechung und werden mit einem mindestens 15 cm ho-hen Wandhochzug ausgeführt. Für Bemessung und Ausführung gilt grundsätzlich Abschnitt 14.4.

(2) Der Winkelsaum ist mit mindestens 3° Gefälle zur Tropfkante herzustellen.

(3) Ab einer Ausladung von 50 cm dürfen nur Meterstücke, darunter max. 3-meter Stücke verwendet werden. Für Ausladungen über 80 cm gelten die Bestimmungen für Blechdächer. Regional bewährte Sonderlösungen sind mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

(4) Verbindungen sind mit Doppelstehfalzen auszuführen.

14.6 Stirnblenden, Sichtblenden

(1) Stirnblenden sind profilierte Blechteile und werden zum Schutz der Unterkonstruktion und/oder aus architek-tonischen Gründen (als Sichtblenden) eingesetzt.

(2) Stirnblenden sind mit der Tropfkante in Einhangstreifen indirekt zu befestigen und sollen an der Tropfkante die zu schützende Unterkonstruktion mindestens 2 cm überragen.

(3) Bei besonderen architektonischen Anforderungen sind geeignete Maßnahmen wie bei einer Wandbekleidung zu treffen (Blechdicke, Falzaufteilung, Blechoberfläche).

(4) Sichtblenden haben keine Dichtfunktion und sind in der Unterkonstruktion indirekt zu befestigen.

15 Metalldächer

15.1 Handwerklich gefertigte Blechdeckungen

15.1.1 Allgemeine Hinweise

(1) Metalldächer sind keine statisch tragenden Bauteile und benötigen deshalb eine geeignete Unterkonstruktion.

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(2) Metalldächer sind eine regensichere Eindeckung von Dachflächen

(3) Metalldächer sind grundsätzlich als Kaltdächer auszuführen, der geeignete bauphysikalische Aufbau ist bau-seits zu erbringen.

(4) Warmdächer sind Sonderlösungen und bereits in der Planungsphase durch Sonderfachleute im Detail abzu-klären.

(5) Für die Bemessung der Materialdicken, der Scharenbreite und Befestigungen ist die Situierung und Höhe der einzelnen Dachflächen des Gebäudes maßgebend. – siehe Tabelle 2, Abschnitt 4.2.

(6) Materialverträglichkeit siehe Tabelle 1, Abschnitt 4.1.

(7) Bei Verlegung auf Holzwerkstoffplatten (z.B. OSB) sind die Verlegerichtlinien des Blechherstellers zu berück-sichtigen.

15.1.2 Kleinformatige Metalldeckungen

(1) Kleinformatige Metalldeckungen sind Sonderformen bis zu einer Deckfläche von 60/60 cm (z.B. Rauten, Rhomben, Platten, Biber usw. ).

(2) Kleinformatige Metalldeckungen sind grundsätzlich mit umlaufenden Kantungen, Versteifungen oder Falzen auszubilden.

(3) Die Mindestdachneigung darf 25° nicht unterschreiten.

(4) Die Befestigung ist verdeckt oder indirekt auszuführen.

15.1.3 Spiegel- und Tafeldeckungen

(1) Bei diesen Deckungen erfolgt die Dacheindeckung mit einzelnen Blechtafeln, deren Teilungsraster individuell gestaltet werden kann.

(2) Für die Bemessung sind die Werte der Tabelle 2 Pkt 4.2. maßgebend.

(3) Die Längsfalze vom First zur Traufe sind als Doppelstehfalze auszubilden. Die Ausführung der Querfalze er-folgt entsprechend der Dachneigung. Die Querfalze müssen innerhalb der einzelnen Scharen versetzt ange-ordnet werden.

15.1.4 Bahnendeckungen (Scharen)

(1) Scharen sind von der Traufe bis zum First durchgehende Blechbahnen. Grundsätzlich sind die Blechbahnen in einen Stück auszuführen (ohne Quernaht).

(2) Die Höhe der Wandhochzüge muss 15 cm, gemessen im rechten Winkel zur Dachneigung, betragen. Die Wandhochzüge sind an ihrer Oberkante regensicher zu überdecken (z.B. Putzleiste, vorgehängte Fassade).

(3) Die Längsverbindungen sind entsprechend Abschnitt 8.2.2 auszuführen.

(4) Durchdringungen von Kaminen, Oberlichten, Aussteigfenstern und dgl. sind regensicher auszuführen, wobei die Längsausdehnungen der Scharen zu berücksichtigen sind. Der oberen Anschluss (Hinterteil) ist ab einer Baubreite von über 100 cm –(parallel zur Traufe) mit einem Gefällekeil (falls erforderlich auch in der Unter-konstruktion) auszubilden. Das Einlöten / Einkleben von Dachdurchdringungen bei durchgehenden Scharen ist nur zulässig, wenn der Durchmesser der Durchdringung kleiner als die Deckbreite einer Schare ist und der Wasserabfluss nicht behindert wird (z.B. Dunstrohr). Durchdringungen ( auch nachträglich angeordnete Durchdringungen) dürfen die Längenänderungen der Blechbahnen nicht behindern.

(5) Industriell vorgefertigte Einbauelemente (z.B. Dachflächenfenster, Formteile) sind entsprechend den Richtli-nien der Produkthersteller einzufassen.

(6) Temperaturbedingte Längenänderungen müssen gewährleistet sein.

(7) In keinem Bereich des Daches, darf eine Neigung von 5° unterschritten werden (auch nicht in Ichsen, Mulden, Schluchten etc.). Achtung: Die Dachneigung der Ichsen ist immer geringer als diejenige der Dachfläche.

(8) Bei Dachichsen unter 10° Dachneigung sind Sondermaßnahmen zu treffen ( z.B. konische Scharen oder als versenkte Rinne auszubilden (Rinnentiefe mindestens 5 cm).

(9) Querverbindungen (Falze, Abtreppungen) sind entsprechend Abschnitt 8.2 auszuführen.

(10) Die Anordnung der Fest- und Schiebehaften ist der Tabelle 3 Pkt 4.4 zu entnehmen.

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(11) Falze dürfen durch keine Durchdringung unterbrochen werden. Um die notwendige Querdehnung zu gewähr-leisten sind Falzenden grundsätzlich stehend auszubilden. Ist die Anordnung einer Durchführung im Falzver-lauf unumgänglich, darf der Falz auf die Durchdringung hochgeführt und die Einfassung auf der Schare aufge-lötet werden. Ein diesbezüglicher rechnerischer Nachweis ist bauseits zu erbringen.

(12) Ortgangverblechungen sind Dachrandabschlüsse der Bahnendeckung und müssen indirekt befestigt werden (Saumstreifen). Bei ihrer Bemessung ist die Lage und Höhe der Gebäude zu berücksichtigen . Der Überstand der Tropfkante darf 30 mm nicht unterschreiten. Die Überdeckung vorhandener Entlüftungsöffnungen ist von der Lage und Gebäudehöhe abhängig; sie hat jedoch mindestens 4 cm zu betragen.

(13) Bei unterschiedlichen Scharenlängen (Einzellängen über 4m) müssen zur Flächentrennung entsprechende Maßnahmen ergriffen werden um die unterschiedlichen Dehnungen der einzelnen Dachflächen aufzunehmen.

15.1.5 Gebogene, runde, geschweifte Dachflächen

(1) Diese Dachkonstruktionen wie Kuppel-, Tonnen-, und Runddächer sowie Fledermausgaupen usw. sind Son-derformen und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit bereits in der Planungsphase, wobei die Mindestdach-neigung im Scheitelbereich bis zu einer Breite von max. 50 cm unterschritten werden darf. Bei Tonnendä-chern mit einem Durchmesser unter 3 m darf die mindest. Dachneigung im Scheitelbereich unterschritten wer-den.

(2) Dachflächen sind auszumitteln und der Falzraster in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen.

(3) Für die Ausführung von Spiegel- und Tafeldeckungen wird auf die Ausführungen zu Abschnitt 15.1.3 verwie-sen.

15.1.6 Laufstegkonstruktionen

(1) Laufstege dürfen mit geeigneten Blechfalzklemmen materialverträglich und korrosionssicher an den Falzen befestigt werden. Die Falzklemmen dürfen die Falze nicht beschädigen und die Dehnung der Dachbahnen nicht beeinträchtigen.

(2) Ein statischer Nachweis ( Dachneigung, Klemmen) ist bauseits zu erbringen.

15.1.7 Schneefangvorrichtungen

(1) Schneefänge dürfen bei Blechdächern grundsätzlich nur mit geeigneten, materialverträglichen und korrosi-onsgeschützte Klemmen an den Falzen befestigt werden. Die Falzklemmen dürfen die Falze nicht beschädi-gen und die Dehnung der Dachbahnen nicht beeinträchtigen.

(2) Die Anzahl und die Situierung von Schneefangvorrichtungen sind abhängig von der zu erwarteten Schneebe-lastung.

(3) In Extremlagen sind Sonderlösungen mit dem Planer abzuklären( z.B. Schneerechen und Schneebaum).

15.2 Handwerklich, maschinell vorgefertigte Blechdeckungen Spenglermäßig vorgefertigte Blechbahnen sind nach systemgerechten Voraussetzungen zu verlegen (z.B. Nail-,Strip- und Snapfalz).

15.3 Industriell vorgefertigte Blechdeckungen

15.3.1 Kleinformatige Blecheindeckungen (z.B. Platten, Rauten, Rhomben, Schindeln)

(1) Für die Verlegung dieser Eindeckungen sind in Ergänzung zu diesen Fachregeln die Verlegerichtlinien der Produkthersteller einzuhalten.

(2) An- und Abschlüsse und alle Einfassungen sind nach den Angaben der Systemhersteller, und bei Fehlen die-ser ausschließlich nach diesen Fachregeln herzustellen.

15.3.2 Eindeckungen mit profilierten oder gepressten Blechbahnen

(1) Profilierte oder gepresste Blechbahnen sind selbsttragend und nach den Verlegerrichtlinien der jeweiligen Produkthersteller zu verlegen.

(2) Eine allenfalls erforderliche statische Berechnung über Profile und deren Befestigung ist vom Planer zu erstel-len.

(3) Auf die Bestimmungen der ÖNORM B 7219 Ausgabe 2000 Tabelle 15 und Abschnitt 5.4.11 wird verwiesen.

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15.3.3 Eindeckungen mit vorgefertigten Dacheindeckungsprodukten aus Metallblechen

Neigung Überdeckung Bedingungen des Materials Hinterlüftung

-Schnee- und Windlast -Eigenlast des Deckungsmaterials -Latten- bzw. Pfettenteilung -Dachneigung: Mindestneigung ohne Querstöße 3° -Trapezblech-Überdeckungen (Höhenüberdeckung) 3° bis 5° 200 mm mit Dichtstreifen über 5° bis 10° 150 mm mit Dichtstreifen über 10° bis 20° 150 mm über 20° 100 mm

Auflagerbreiten laut statischer Berechnung

Befestigung Sturmsicherung

-Verbindungselemente gemäß DIN 18807 und Zulassungen -jede Art ist lagestabil zu befestigen -Art der Befestigungen -Korrosionsschutz

Zu berücksichtigen sind: -Dachneigung -Lage -Schnee- und Eislast -Regensicherheit -Verankerung und Unterkonstruktion

Sonstiges Trapezblech-Bemessung gemäß DIN 18807

16 Handwerklich gefertigte Fassadenbekleidungen (1) Handwerklich hergestellte Fassadenbekleidungen sind keine statisch tragenden Bauteile und benötigen des-

halb eine geeignete Unterkonstruktion. Sie werden als Bahnen-, Tafel-, oder kleinformatige Blechbekleidun-gen ausgeführt. Die für Dünnblechen typischen Eigenschaften ( Welligkeit, Reflexion, Spannungen etc.) sind zu berücksichtigen. Werden besondere Anforderungen an die Optik bzw. Planebenheit vorgegeben, sind ge-eignete Maßnahmen ( kleben, Falzausbildung etc) zu treffen

(2) Eine gesamtflächige, durchgehende Hinterlüftung, ist auch im Bereich von Durchdringungen (Fenster etc.), si-cherzustellen. Siehe Tabelle 4 Abschnitt7.2 (3).

(3) Für die Bemessung der Materialdicken, der Zuschnitte und Befestigungen ist die Situierung und Höhe der ein-zelnen Wandflächen des Gebäudes maßgebend. Siehe Tabelle 5

Tabelle 5 Blechdicke und Scharenbreite in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe

mindest Blechdicke in mm Maximale Scharenbreite (Deckbreite) in m Gebäudehöhe

St* Zn Cu Al NRS St* Zn Cu Al NRS

0 m bis 8 m 0,63 0,70 0,70 0,70 0,50 0,60 0,43 0,60 0,43 0,60

über 8 m bis 20 m 0,63 0,70 0,70 0,70 0,50 0,60 0,43 0,60 0,43 0,60

über 20 m bis 40 m 0,75 0,80 0,80 0,70 0,50 0,43 0,43 0,43 0,43 0,43

über 40m bis 100 m 0,75 1,00 0,80 1,00 0,50 0,43 0,43 0,43 0,43 0,43

* gilt auch für verzinkt beschichtetes Material

(4) Die Ausführung erfolgt mit Winkelstehfalz sowie oberen, unteren und seitlichen Abschluss. Auf die Bestim-mungen der Abschnitte 15.1.1 bis 15.1.4 wird hingewiesen.

(5) Vorzugsweise sind bei allen Materialien Fassadenqualität richtgestreckt zu verwenden.

(6) Der oberer Abschluss ist regensicher und ohne Verringerung des Abluftquerschnittes ( siehe Tabelle 4 Ab-schnitt 6.2.(3) auszuführen. Gegen auftreibendes Wasser sind Rückkantungen auszuführen.

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(7) Der unterer Abschluss ist mit Einhangstreifen (siehe Abschnitt13) und ohne Verringerung des Zuluftquer-schnittes ( siehe Tabelle 4 Abschnitt 6.2.(3)) auszuführen. Temperaturbedingte Längenänderungen müssen gewährleistet sein.

(8) Der seitliche Abschluss ist regensicher auszuführen.

(9) Fenster und Durchdringungen etc. sind allseitig regensicher einzufassen. Die Hinterlüftung muss in allen Be-reichen gewährleistet sein.

17 Fassadenbekleidungen mit profilierten oder gepressten Blechbahnen (1) Für Blechfassaden mit profilierten oder gepressten Blechbahnen gelten in der Regel die unter Abschnitt 15.3.2

angeführten Kriterien, wobei auf die Symmetrie der Befestigungselemente besonders zu achten ist.

(2) Sämtliche Durchdringungen (Hinterlüftung) der Fassade sind im Zuge der Planung festzulegen.

(3) Eine allenfalls erforderliche statische Berechnung für die Unterkonstruktion ist vom Planer zu erstellen.

(4) Für die Verlegung der Fassadenbekleidungen sind in Ergänzung zu diesen Fachregeln die Verlegerichtlinien der Produkthersteller zu beachten.

18 Gaupenverblechungen (1) Durch verschiedene Formen der Gaupen ergeben sich mehrere Möglichkeiten der Metalldeckung. Die Anbin-

dung an die Dachfläche ist der jeweiligen Dacheindeckung entsprechend anzupassen.

(2) Die Hinterlüftung ist grundsätzlich gemäß Abschnitt 6 anzuordnen und auszuführen. Eine gesamtflächige, durchgehende Hinterlüftung ist in jedem Teilbereich sicherzustellen. Sonderlösungen sind durch den Planer festzulegen und zu gewährleisten.

(3) Für die Bemessung und Ausführung wird sinngemäß auf die Bestimmungen der Abschnitte 15, 16 und 19 verwiesen.

19 An - und Abschlüsse für Hartdeckungen

19.1 Allgemeine Hinweise

(1) An – und Abschlüsse sind regensichere Verbindungen der jeweiligen Eindeckung zu aufgehenden und abfal-lenden Bauteilen bzw. Durchdringungen. Sie können ein oder mehrteilig erforderlich sein.

(2) Bei Hartdeckungen muss die Höhe eines Stehfalzes die Dachdeckung um mindestens 1 cm überragen. Der unter die Dacheindeckung reichende Wasserfalz muss mindestens 7 cm, die Rückkantung mindestens 1 cm breit sein. Die Breite des Wasserlaufes darf 6 cm nicht unterschreiten.

(3) Bei welligen/ profilierten Deckungsmaterial ist der Übergang auf das jeweilige Profil anzuschneiden oder mit tauglichen Zusatzmaterialien (z.B. Walzblei) anzuformen.

19.2 Traufen

Auf die Ausführungen unter Abschnitt 14 „Traufenverblechungen“ wird verwiesen.

19.3 Wandeinfassungen und Wandhochzüge

(1) Wandeinfassungen und Wandhochzüge sind Blechanschlüsse zu aufgehenden Bauteilen bzw. Durchdringun-gen.

(2) Die Höhe des Wandhochzuges muss mindestens 15 cm, gemessen von der obersten wasserführenden Ebe-ne/ Belag im rechten Winkel zur Dachneigung, betragen.

(3) Die Profiloberkante ist regensicher zu überdecken (z.B. durch Putzleisten).

(4) Wandeinfassungen sind unter Berücksichtigung ihrer thermischen Längenänderungen frei beweglich auf der Dachfläche zu befestigen (z.B. mit Hafter in der Rückkantung eingehängt). Der Abstand der Befestigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten

(5) Für die Überdeckung der einzelnen Profile bei Hartdeckungen wird auf Abschnitt 8.8 verwiesen.

(6) Zur Entwässerung angrenzender Dach- und Wandflächen ist ein mindestens 6 cm breiter Wasserlauf auszu-bilden. Wenn dieser Wasserlauf nicht versenkt ausgeführt wird, ist ein Stehfalz auszubilden.

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(7) Das traufenseitige Ende des Wandhochzuges ist anzureifen. Das offene Stehfalzende ist umzuklappen.

(8) Auf die erhöhten Anforderungen des Korrosionsschutzes ist besonders zu achten. (siehe Abschnitt 7.)

19.4 Ortgang- bzw. Giebeleinfassungen

(1) Ortgang- bzw. Giebeleinfassungen sind Blechabschlüsse zu abfallenden Bauteilen und müssen den höchsten Punkt der flächigen Eindeckung/ Belag um mindestens 1cm überragen.

(2) Die Einfassungen sind unter Berücksichtigung ihrer thermischen Längenänderungen frei beweglich zu befes-tigen (z.B. mit Haften in der Rückkantung eingehängt). Der Abstand der Befestigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten Die Einfassungen sind mittels Einhangstreifen indirekt zu befestigen.

(3) Für die Überdeckung der einzelnen Profile bei Hartdeckungen wird auf Abschnitt 8.8 verwiesen.

(4) Zur Entwässerung angrenzender Dachflächen (Krüppelwalm) ist ein mindestens 6 cm breiter Wasserlauf aus-zubilden. Wenn dieser Wasserlauf nicht versenkt ausgeführt wird, ist ein Stehfalz auszubilden.

(5) Das traufenseitige Ende der Einfassungen ist anzureifen. Das offene Stehfalzende ist umzuklappen.

(6) Auf die erhöhten Anforderungen des Korrosionsschutzes ist besonders zu achten. (siehe Abschnitt 7.)

19.5 Ichsenverblechungen

(1) Die Zuschnittsbreite für Ichsenverblechungen ist entsprechend der geringer geneigten Dachfläche wie folgt zu wählen:

– Unter 45° Dachneigung Zuschnittsbreite mindestens 65 cm

– Über 45° Dachneigung Zuschnittsbreite mindestens 50 cm

– Bei Ausführung von regendichten Unterdächern sind geringere Zuschnittsbreiten möglich

– Bauseits ist eine geeignete Unterkonstruktion durch Auflagen, Zwischenlatten u.dgl. durch den Planer vorzusehen

(2) Die Ichsenverblechungen sind unter Berücksichtigung ihrer thermischen Längenänderungen frei beweglich (mit Haften in der Rückkantung eingehängt), zu befestigen. Der Abstand der Befestigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten . Für die Überdeckung wird auf Abschnitt 8.8 verwiesen.

(3) Im Randbereich der Ichsenverblechung muss ein Wasserfalz ausgebildet werden.

(4) Bei stark unterschiedlichen Dachneigungen ist in die Ichsenverblechung vertieft oder mit zusätzlichen Stehfalz auszubilden.

(5) Der untere Abschluss (Auslauf) der Ichsenverblechung ist entsprechend dem Dachtraufenverlauf auszuführen und anzureifen.

19.6 Einfassungen von Durchdringungen ( Bilder A41, A42 )

19.6.1 Allgemeines

(1) Einfassungen von Durchdringungen sind regensichere Einbindungen von Durchführungen in der Dachfläche.

(2) Die unterschiedlichen Bewegungen der verschiedenen Bauteile sind zu berücksichtigen.

(3) Die Oberkante der Hochzüge muss mindestens 15 cm, gemessen von der obersten Wasser führenden Ebe-ne/ Belag im rechten Winkel zur Dachneigung, betragen.

(4) Bei Systembauteilen (z.B. Dachflächenfenster). sind die Bestimmungen laut Abschnitt 21 einzuhalten.

(5) Die Profiloberkante ist regensicher zu überdecken (z.B. durch Putzleisten).

(6) Bei Dachdurchdringungen ist der oberen Anschluss (Hinterteil) ab einer Baubreite von über 100 cm –(parallel zur Traufe) mit einem Gefällekeil (ab einer Einzellänge über 2 m auch in der Unterkonstruktion) auszubilden.

(7) Bei wellig geformtem Deckungsmaterial (z.B.. Faserzement-Wellplatten) muss das Vorderteil (Brustblech) an die Deckung angepasst werden (Walzblei, Profil anschneiden, Formteile etc.).

(8) Kabel- und sonstige Leitungsdurchführungen sind entweder mit Schnorchel oder ähnlicher regensicherer Konstruktion auszuführen.

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(9) Leitblech: Ist ein in die Vordeckung des Unterdaches eingebundenes Blechprofil oberhalb von Durchbrüchen, um eingedrungenes Wasser seitlich abzuleiten

(10) Leitbleche sind im Gefälle zu verlegen , sie müssen10 cm von der Vordeckung überdeckt werden und den Durchbruch beidseitig mindestens 25 cm überragen.

(11) Eine eventuell erforderlich Dämmung der Durchführung ist bauseits durchzuführen.

19.6.2 Kamine, Lüftungsschächte

(1) Bei Metalldächern und Fassadenbekleidungen siehe Abschnitt 15.1.4(4)

(2) Bei Hartdeckungen sind die Einfassungen der Kamine und Lüftungsschächte in Berücksichtigung ihrer thermi-schen Längenänderungen frei beweglich mit Haften auf der Dachfläche zu befestigen. Der Abstand der Befes-tigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten. Für die Überdeckung bzw. Unterdeckung gelten die Herstellerrichtlinien für das Dacheindeckungsmaterial.

(3) Bei Schwarzdeckungen ist der horizontale Klebeflansch so auszuführen, dass eine Mindesteinklebebreite von 12 cm überall vorhanden ist. Dies gilt auch für Eindeckungen mit Bitumenschindeln, die Herstellerrichtlinien sind zu beachten. Die temperaturbedingten Längenänderungen der Bauteile (auch angrenzende) müssen ge-währleistet sein.

(4) Die Nahtverbindungen der einzelnen Teile sind regensicher auszuführen.

(5) Zur Entwässerung angrenzender Dachflächen ist ein Wasserlauf auszubilden der den ungehinderten Ablauf der Niederschläge gewährleistet. Wenn dieser Wasserlauf nicht versenkt ausgeführt wird, ist ein Stehfalz aus-zubilden.

19.6.3 Rohre, Profile

(1) Der Abstand zu anderen Bauteilen und Falzen muss mindestens 10 cm betragen (siehe auch Abschnitt 15.1.4).

(2) Bei Hartdeckungen ist zur Anbindung an die Dacheindeckung eine Dachplatte mit Stehfalz und Wasserfalz zu verwenden und auf der Dachfläche zu befestigen. Bei flachem Deckmaterial kann auf den Stehfalz verzichtet werden.

(3) Bei Schwarzdeckungen ist zur Anbindung an die Schwarzdeckung eine Dachplatte mit Klebeflansch so auszu-führen, dass mindestens ein 12 cm breiter Einklebeflansch überall vorhanden ist. Dieses gilt auch für Einde-ckungen mit Bitumenschindeln, die Herstellerrichtlinien sind zu beachten.

(4) Die Hochzüge müssen entweder konisch oder mit entsprechendem Abstand zu dem durchgeführten Bauteil ausgeführt werden.

(5) Die oberen regendichten Überdeckungen der Einfassungen haben grundsätzlich bauseits zu erfolgen (z.B. Gegentrichter, Regenkranz).

19.7 Firste

Die Ausführung hat sinngemäß nach den Bestimmungen der Abschnitte 19.3 und 19.4 zu erfolgen.

20 Einläufe

20.1 Allgemeines:

(1) Einläufe sind punktuelle Übergänge der Entwässerung von Dach- oder Terrassenflächen zum Ablaufsystem.

(2) Die Bemessung des Rohrquerschnittes muss bauseits (z.B. durch den Planer oder Haustechniker) gemäß ÖNORM EN 12056-3 erfolgen.

(3) Die Ausführung muss materialverträglich sein.

(4) Übergänge zu bauseitigen Kunststoffrohren sind mit industriell gefertigten Passstücken (z.B. Messingstutzen) anzuschließen.

(5) Bei der Dimensionierung und Montage der Einläufe sind mögliche thermische Einflüsse wie z.B. Längenände-rungen der Rinne zu berücksichtigen.

(6) Einläufe sind mit mindestens 3° Neigung auszuführen.

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(7) Trichterförmige Stutzen sind zylindrischen Stutzen vorzuziehen.

20.2 Einhängekessel

(1) Einhängekessel sind zumeist vorgefertigte Übergangsstücke zum Ablaufsystem.

(2) Der Querschnitt der Öffnung der Rinnensohle muss um mindestens 30% größer als der des weiterführenden Rohres sein. Der Rinnensohlenausschnitt muss oval und nach unten geschweift sein.

20.3 Fassadenkessel/ Wasserfangkasten

(1) Fassadenkessel werden aus architektonischen und/oder technisch erforderlichen Gründen verwendet und sind zumeist handwerklich hergestellte Übergangsstücke im Entwässerungssystem.

(2) Der Fassadenkessel ist an Rinne / Speier / Rohr / Fassade ausreichend zu befestigen.

(3) Wenn überlaufendes Wasser angrenzende Bauteile beschädigen kann, muss im Kessel ein Notüberlauf, tiefer als die einlaufende Einmündung, ausgeführt werden. Bei möglicher Verschmutzung oder Verlegung ist eine regelmäßige Wartung bzw. Sondermaßnahme ( zB. abnehmbare Abdeckung) vorzusehen.

(4) Auf eine eventuelle Beheizungsmöglichkeit ist hinzuweisen.

20.4 Bodenrinnenkessel

(1) Der Bodenrinnenkessel ist ein Übergangsstück der einlaufenden Bodenrinne zur Strangentwässerung und muss materialverträglich hergestellt werden.

(2) Der Bodenrinnenkessel ist mit einem Deckel zu versehen und über Dach zu entlüften ( siehe Abschnitt 11.3 ). Die Nennweite des Entlüftungsrohres muss der Nennweite des Kesselstutzens entsprechen.

(3) Der Bodenrinnenkessel kann rund oder eckig ausgeführt werden. Im Auflagebereich ist eine Trennlage vorzu-sehen. Der Kesselstutzen ist außen am Kesselboden aufzulöten und der Überstand in den Stutzen zu schwei-fen. Der Kesselstutzen soll zu Vermeidung von Kondensatschäden in den Ablaufstrang eingedichtet werden.

20.5 Industriell gefertigte Passstücke ( z.B. Messingstutzen)

(1) Industriell gefertigte Passstücke sind rückstausichere Übergänge zu bauseitigen Kunststoffrohren.

(2) Die Bemessung richtet sich nach dem anzuschließenden Kunststoffrohr (bauseits) und den Rinneneinlauf und ist durch den Planer oder Haustechniker gemäß ÖNORM EN 12056-3 durchzuführen.

(3) Industriell gefertigte Passstücke sind mit den jeweils anzuschließenden Einläufen (z.B. Saum- oder Rinnen-stutzen) mit einer festen Verbindung auszuführen.

21 Dachfenster, Dachausstiege und Lichtkuppeln (1) Dachfenster, Dachausstiege und Lichtkuppeln sind Öffnungen in der Dachfläche und dienen zur Belichtung

und/oder Belüftung sowie als Ein und Ausstiegsöffnung.

(2) Wärmetechnische Notwendigkeiten sind vom Planer zu berücksichtigen.

(3) Ein und Ausstiege sollten eine Mindestlichte von 60x60 cm aufweisen. Alle übrigen Dimensionierungen sind vom Planer anzugeben, wobei auf handelsübliche Größen Rücksicht genommen werden soll.

(4) Die Einbindungen von Dachfenstern, Dachausstiegen und Lichtkuppeln in die jeweilige Deckung sind gemäß Abschnitt 19.6 auszuführen. Eine feste Verbindung mit dem Untergrund ist herzustellen.

(5) Bei industriell gefertigten Produkten sind die Richtlinien der Produkthersteller zu beachten.

(6) Um bei Hartdeckungen die höhere Beanspruchung durch Begehung zu entsprechen können Fensterrutschen eingebaut werden.

(7) Zur sicheren Erreichbarkeit der Dachausstiegsöffnungen sind im Zugangsbereich bauseits entsprechende, fix montierte Ausstiegshilfen ( zB. Leiter) anzubringen.

22 Mauer-, Attikaabdeckungen ( Bild A11 ) (1) Mauer- und Attikaabdeckungen schützen die Mauerkrone vor Witterungseinflüssen.

(2) Die Abdeckungen sind mit mindestens 3° Gefälle zur Dachfläche herzustellen, wobei eine eventuell vorhan-dene Hinterlüftung zu berücksichtigen ist.

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(3) Die Abdeckungen bei freistehenden Mauern sind mit mindestens 3° Gefälle herzustellen, wobei die Gefälle-richtung vom Planer vorzugeben ist.

(4) Der Abstand der Tropfkante zur äußeren Wandfläche muss mindestens 2 cm betragen.

(5) Die Abdeckungen sind immer indirekt (z.B. Saumstreifen, Kleben) und durchgehend unter Berücksichtigung ihrer thermischen Längenänderungen frei beweglich auf der Unterkonstruktion zu befestigen.

(6) Durchdringungen (z.B.. Geländerstützen) sind Fixpunkte und als solche bei der Ausführung zu berücksichti-gen.

23 Beschichtungen (Anstriche) (1) Die Beschichtung (Anstrich)) ist ein zusätzlicher Korrosionsschutz auf metallischen Oberflächen. Die Nut-

zungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und der Lage des Objektes.

(2) Die Bemessung (Schichtaufbau und Schichtdicken) richtet sich nach der geplanten Nutzungsdauer und den jeweiligen Herstellerrichtlinien.

(3) Die Ausführung der Beschichtung (Anstrich)hat nach den Bestimmungen der ÖNORM B 2230-3 zu erfolgen.

24 Schneehaltevorrichtungen ( Bilder A18, A19, A20, A21 ) (1) Schneehaltevorrichtungen sollen das Abrutschen von Schneebelag behindern. Ein absoluter Schneeschutz/

Lawinenschutz ist nicht möglich. Schneeverfrachtungen/ Wächten/ Lawinen sind nicht zu verhindern. Bei Ge-fährdung muss die Entfernung der selben bauseits durch den Liegenschaftseigentümer veranlasst werden.

(2) Je nach dem Dacheindeckungsmaterial wird zwischen direkt und indirekt befestigten Systemen unterschieden (z.B. Gitterschneerechen, Schneerechen mit Durchzügen, etc.). Bei gefalzten Dacheindeckungen sind gene-rell geeignete indirekt befestigte Systeme zu verwenden. Gegen abrutschende Eisplatten sind zusätzlich sys-temgerechte Eiskrallen/ Eisstopper auszuführen und gegen aufdrehen zu sichern.

(3) Für die allenfalls erforderliche Bemessung (auch für Schneenasen) sind die Richtlinien der Produkthersteller anzuwenden.

(4) Direkt befestigte Systeme sind kraftschlüssig an den Dachsparren zu befestigen. Der Halter (Haken) ist mit einer ein- oder mehrteiligen Eindeckplatte materialkonform abzudecken und in die Dacheindeckung einzubin-den. Im Blechdach sind die Haken mit einer aufgelöteten Abdeckkappe und einer zusätzlichen Abdichtung der offenen Seite zu versehen. Die thermische Längenänderung der Blechbahnen ist zu berücksichtigen .

(5) Indirekt befestigte Systeme sind durchdringungsfrei an den Falzen zu befestigen. ( ca. 10mm über Falzfuß, und nicht über Haften).

(6) Bei den jeweiligen Durchzügen sind die zu erwartenden thermischen Längenänderungen zu berücksichtigen.

25 Abdeckprofile

25.1 Allgemeines

(1) Abdeckprofile sind regensicher Übergänge von Wandhochzügen zu angrenzenden Bauteilen.

(2) Abdeckprofile sind materialkonform auszuführen und falls erforderlich gegen Korrosion zu schützen.

(3) Die Überdeckung der Wandhochzüge muss mindestens 4 cm betragen.

(4) Abdeckprofile dürfen mit den zu überdeckenden Wandhochzügen nicht starr verbunden werden.

(5) Einzelteile dürfen eine Länge von 3 Meter nicht überschreiten. Stöße sind mindestens 3 cm ( jedoch ohne an-zureifen) zu überlappen.

(6) Abdeckprofile/Putzleisten sind im Abstand von maximal 33 cm zu befestigen

25.2 Abdeckprofile für Putz (Putzleisten)

(1) Putzleisten sind Abdeckprofile für den Anschluss an Putzfassaden.

(2) Die Breite des nach außen schräg verlaufenden Schenkels (mindestens 3°) richtet sich nach der Putzdicke von Grob- und Feinputz. Die mauerseitige Aufkantung für die Befestigung muss mindestens 1,0 cm und darf höchstens 1,5 cm betragen.

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(3) Putzleisten sind generell am Mauerwerk zu befestigen und vom Grob- und Feinputz zu überdecken.

25.3 Abdeckprofile mit dauerelastischer Abdichtung (Kittleisten)

(1) Kittleisten sind Abdeckprofile für den Anschluss an nicht saugende Oberflächen.

(2) Für die dauerelastische Abdichtung ist eine den Vorschriften des Dichtmaterialherstellers entsprechende Fuge samt Umschlag anzukanten. Zur Trennung der Kittflanken ist ein Dichtband ( Vorlegeband etc.) auf dem Be-festigungsschenkel aufzubringen (Zweiflankenhaftung).

(3) Um die Funktion der Fugendichtung zu gewährleisten, sind Kittleisten am Untergrund im Abstand von höchs-tens 20 cm zu befestigen.

(4) Das Dichtmaterial muss neutral vernetzend sein (siehe Abschnitt 26 dauerelastische Dichtmaterialien).

25.4 Abdeckprofile für Vollwärmeschutzfassade (VWS-Leisten)

(1) VWS-Leisten sind Abdeckprofile für den Anschluss an Vollwärmeschutzfassaden (Wärmedämmverbundsys-teme).

(2) Der nach außen schräg verlaufenden Schenkel muss (mindestens 3°) geneigt sein. Die zu erwartenden ther-mischen Längenänderungen sind zu berücksichtigen.

(3) Bei Vollwärmeschutzfassaden ist die Verbindung der Abdeckprofile untereinander dicht herzustellen.

(4) Die mauerseitige Aufkantung für die Befestigung muss mind.5 cm betragen.

(5) Bei schräg und senkrecht verlaufenden VWS - Leisten ist an deren unteren Abschluss ein einer Sohlbank ähnliches Auslaufblech anzubringen, um das in die Anschlussfuge (VWS – Leiste zu Vollwärmeschutzfassa-de) eindringendes Wasser sicher abzuleiten. Bei senkrechten Anschlüssen ist ein Wasserfalz anzukanten.

25.5 Einschubtaschen ( Steckleisten)

(1) Einschubtaschen sind Abdeckprofile zur indirekten Befestigung von Einfassungen. (z.B. Fenster- und Türlei-bungen, etc.).

(2) Die Bemessung der sichtbaren Teile ist durch den Planer vorzunehmen. Die Breite des Befestigungsschen-kels richtet sich nach dem jeweiligen Untergrund.

(3) Die Einschubtaschen sind bei Fenstern und Türen zwischen den Ecken in einem Stück auszuführen. Ecken sind auf Gehrung zu arbeiten.

(4) Die Befestigung der Einschubtaschen muss nicht sichtbar erfolgen.

26 Dauerelastische Fugendichtmaterialien (1) Dichtstoffe werden zur Abdichtung bei spenglermäßigen An- und Abschlüssen zu anderen Bauteilen einge-

setzt. Sie müssen eine regensichere Fugenabdichtung ermöglichen und sind den anzuschließenden Bauteilen und dem Untergrund entsprechend anzupassen. Kittfugen sind Wartungsfugen und daher bauseits regelmä-ßig zu überprüfen.

(2) Für die Bemessung der jeweiligen Fuge sind die Richtlinien des Dichtstoffherstellers zu beachten.

(3) Grundsätzlich sind neutral vernetzende (essigsäurefrei) Materialien einzusetzen, wobei die Richtlinien ihrer Dichtstoffhersteller zu beachten sind.

27 An- und Abschlüsse für Abdichtungen

27.1 Allgemeines

(1) An– und Abschlüsse sind als wasserdichte Verbindungen der jeweiligen Abdichtung zu aufgehenden und ab-fallenden Bauteilen bzw. Durchdringungen herzustellen und materialkonform auszuführen.

(2) Durch die geringe Mindestdachneigung für Abdichtungen kann es im Randbereich der Anschlussverblechun-gen zu Pfützenbildungen kommen. Diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, können aber durch ent-sprechende Gefälleausbildungen des Untergrundes (bauseits) vermindert bzw. verhindert werden.

(3) Gegen Korrosion durch Fremdstoffe (z.B. Bitumen, Humus) sind vom Planer geeignete Vorkehrungen zu tref-fen.

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(4) Bei Schwarzdeckungen ist der horizontale Klebeflansch so auszuführen, dass überall eine Mindesteinklebe-breite von 12 cm vorhanden ist. Dies gilt auch für Eindeckungen mit Bitumenschindeln.

(5) Die Oberkante von Hochzügen ist mindestens 15 cm über der obersten wasserführenden Ebene (Belag) an-zuordnen, gemessen im rechten Winkel zur Dachneigung.

(6) Nahtverbindungen der einzelnen Teile sind wasserdicht auszuführen. Profiloberkanten sind regensicher zu überdecken (z.B. durch Putzleisten).

(7) Die temperaturbedingte Längenänderung der Bauteile (auch angrenzender) muss gewährleistet sein.

(8) Der Abstand der Befestigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten.

27.2 Traufe, Presskiessaum

(1) Traufenverblechungen ( unterste Dachkante) werden als Anschlussverblechungen mit Tropfnase im Traufen-bereich hergestellt und sind geeignet für den weiteren Dachaufbau auszuführen. Die Bemessung und der Vorsprung der Tropfnase richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.

(2) Die Traufenverblechungen bzw. Presskiessäume (Einfassungen) sollten mit einem angekanteten Anschlag für die Abdichtung (z.B. Dreikant) ausgeführt werden. Andere Detailausführungen sind mit dem Planer und/oder Abdichter abzuklären.

(3) Die Traufenverblechungen sind unter Berücksichtigung entsprechender Längenänderungen frei beweglich auf der Unterkonstruktion zu befestigen. Die Tropfkante ist in einen Patentsaumstreifen oder Saumstreifen mit breiter Abkantung einzuhängen. Dachseitig sind dieTraufenverblechungen mit Haften oder durch Nagelung in Langschlitzlöchern zu befestigen, um Längenänderungen zu ermöglichen.

(4) Hinsichtlich der temperaturabhängigen Längenänderungen wird auf Abschnitt 9 verwiesen.

27.3 Wandeinfassung, Wandhochzug

(1) Wandeinfassungen und Wandhochzüge werden als Blechanschlüsse zu aufgehenden Bauteilen bzw. Durch-dringungen hergestellt.

(2) Einfassungen und Hochzüge müssen im Bereich des Dachaufbaues vollflächig auf der Unterkonstruktion auf-liegen. Zur Einbindung der Dachhaut ist in jedem Bereich ein mindestens 12 cm breiter Einbindeflansch aus-zubilden.

(3) Die Profiloberkante ist regensicher zu überdecken (z.B. durch Putzleisten).

(4) Die Einfassungen sind unter Berücksichtigung entsprechender Längenänderungen frei beweglich auf der Dachfläche zu befestigen (z.B. in der Rückkantung eingehängte Hafte, Langschlitzlöcher). Der Abstand der Befestigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten.

(5) Auf die erhöhten Anforderungen des Korrosionsschutzes ist besonders zu achten (siehe auch Abschnitt 7).

(6) Hinsichtlich der temperaturabhängigen Längenänderungen wird auf Abschnitt 9 verwiesen.

27.4 Ortgang-, Giebeleinfassung

(1) Ortgang- bzw. Giebeleinfassungen werden als Blechabschlüsse zu abfallenden Bauteilen hergestellt.

(2) Die Ortgang- bzw. Giebeleinfassungen müssen den jeweils höchsten Punkt der Eindeckung/ Belag um min-destens 1 cm überragen (ohne Dachaufbau mindestens 3 cm über der Abdichtung).

(3) Die Ortgang- bzw. Giebeleinfassungen sind unter Berücksichtigung entsprechender Längenänderungen frei beweglich auf der Dachfläche zu befestigen (z.B. in der Rückkantung eingehängte Hafte, Langschlitzlöcher). Der Abstand der Befestigungen untereinander darf 33 cm nicht überschreiten. Die Tropfkante ist in einen Pa-tentsaumstreifen einzuhängen.

(4) Auf die erhöhten Anforderungen des Korrosionsschutzes ist besonders zu achten (siehe auch Abschnitt 7).

(5) Hinsichtlich der temperaturabhängigen Längenänderungen wird auf Abschnitt 9 verwiesen.

27.5 Einfassung von Durchdringungen

(1) Der Abstand nebeneinander liegender Durchdringungen muss groß genug sein, um eine handwerksgerechte Ausführung der Einfassungen zu ermöglichen.

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(2) Die Profiloberkante ist regensicher zu überdecken (z.B. durch Putzleisten). Bei Metallkonstruktionen wie Ge-länder, Laufstegen und dergl. sind hierfür bauseits dicht verschweißte Gegentrichter/ Regenkranz vorzusehen.

(3) Sind Bewegungen angrenzender Bauteile aufzunehmen, ist der Fuß der Einfassung konisch oder mit entspre-chendem Abstand auszuführen.

(4) Eine eventuell erforderliche Dämmung der Durchführung ist vom Planer vorzugeben und bauseits vorzuse-hen.

(5) Kabel- und Leitungsdurchführungen sind entweder mit Schnorchel oder ähnlichen regensicheren Konstruktio-nen auszubilden.

(6) Bei Dachdurchdringungen mit einer Baubreite von mehr als 100 cm parallel zu Traufe ist der obere Anschluss (Hinterteil) mit einem Gefällekeil auszubilden.

27.6 Anschlagleisten

27.6.1 Allgemeines

(1) Anschlagleisten sind als traufenseitige Abschlussprofile zur Abdeckung des Schichtenaufbaues auszuführen.

(2) Anschlagleisten sind nicht geeignet, die durch den Schichtenaufbau entstehenden statischen Kräfte im Rand-bereich aufzunehmen. Für die Aufnahme dieser Kräfte sind bauseits geeignete Konstruktionen vorzusehen (z.B. Stützelemente, wie sie im Stahlbau Verwendung finden). Bauphysikalische Anforderungen wie z.B. Wärmebrücken sind durch den Planer konstruktiv zu lösen.

(3) Bei punktförmiger Befestigung auf dem Flachdach oder Presskiessaum ist beidseitig ein mindestens 15 mm breiter Schenkel anzukanten. Bei Dreiecksleisten muss der Öffnungswinkel der Blechschenkel zueinander mindestens 20° betragen.

(4) Der an den Dachaufbau angrenzende Schenkel muss im rechten Winkel zu diesem ausgeführt werden. Die Befestigung muss durchdringungsfrei, punktweise aufgelötet oder mit Schiebespangen erfolgen.

(5) Anschlagleisten sind im Bereich von Dehnungen zu unterbrechen und überlappt zu verbinden.

27.6.2 Belagleisten

(1) Belagleisten sind als traufenseitige Abschlussprofile zur Abdeckung des einfachen Schichtenaufbaues (Beton und Gussasphalt) auszuführen.

(2) Die Höhe der Belagleiste richtet sich nach dem jeweiligen Schichtenaufbau und soll eine Höhe von 5 cm nicht überschreiten. Für diese Aufbauhöhe genügen die Mindestblechdicken. Auf eine Perforation kann verzichtet werden.

27.6.3 Kiesleisten

(1) Kiesleisten sind als traufenseitige Abschlussprofile zur Abdeckung des Schichtenaufbaues auszuführen.

(2) Die Höhe der Kiesleisten richtet sich nach dem jeweiligen Schichtenaufbau und soll eine Höhe von 16 cm nicht überschreiten. Bei Überschreitung von 16 cm Aufbauhöhe sind Sonderlösungen zu erarbeiten. Bei Auf-bauhöhen von mehr als 10 cm muss die Materialdicke entsprechend der Beanspruchung gewählt werden, wobei zusätzlich Aussteifungen wie z.B. Versteifungsnasen oder Aussteifungswinkel vorzusehen sind. Um den Wasserdurchfluss sicher zu stellen, sind beide Blechschenkel zu perforieren (Rundlöcher, Langschlitze etc.).

28 Stützkonstruktionen

28.1 Allgemeines

(1) Stützkonstruktionen sind als unterstützende Blechprofile für diverse Anwendungsbereiche wie z.B. Abdichtun-gen und Blecheinfassungen auszuführen und kraftschlüssig auf der Unterkonstruktion zu befestigen.

(2) Die Bemessung richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall und ist wegen der hierbei zu berücksichti-genden Statik vom Planer vorzunehmen, der auch die Befestigungsmittel und allenfalls erforderliche Trennla-gen (Korrosionsschutz) vorzugeben hat. Eine Mindestblechdicke von 1 mm darf in keinem Fall unterschritten werden. Klemmschienen sind gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 7220 auszuführen.

(3) Die Oberkante von Hochzügen ist mindestens 15 cm über der obersten wasserführenden Ebene (Belag) an-zuordnen, gemessen im rechten Winkel zur Dachneigung. Ausgenommen hiervon sind Aussteifungsbleche gemäß Abschnitt 28.2.

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28.2 Aussteifungsbleche

Aussteifungsbleche werden als unterstützende Blechprofile für die Aussteifung oder Versteifung der jeweiligen Blech-einfassungen bei hohen Dachaufbauten und Auskragungen eingesetzt. Allenfalls erforderliche Trennlagen sind zu be-rücksichtigen, wobei auf die Materialverträglichkeit zu achten ist.

28.3 Dachrandabschlüsse

Bei Dachrandabschlüssen werden Stützkonstruktionen als Sonderkonstruktionen für die Aufnahme von Wärmedäm-mungen, Abdichtungen, Abdeckungen und Verkleidungen eingesetzt.

28.4 Dehnfugen

Bei Dehnfugenausbildungen werden Stützkonstruktionen als Sonderkonstruktionen für die Aufnahme von Abdichtungs-hochzügen der jeweils zu trennenden Baukörper eingesetzt.

29 Fassadenverblechungen

29.1 Allgemeines

(1) Fassadenverblechungen werden als Blechabdeckungen von Vor- und Rücksprüngen an den Fassadenflächen ausgeführt.

(2) Der Abstand der Tropfkante zur Wand (Gesimskante) muss mindestens 30 mm betragen.

(3) Die Ansichtsfläche der Tropfnase muss mindestens 20 mm betragen. Dieses Maß darf nur bei einer Drahtein-lage unterschritten werden.

(4) Bei eingeputzten Abdeckungen darf die rückseitige Aufkantung 10 mm nicht überschreiten.

(5) Bei Sohlbank- und Kordonabdeckungen sowie geraden Vorköpfen muss der seitliche Eingriff in die Putzfläche mindestens 25 mm betragen, wobei die Aufkantung 10 mm nicht überschreiten darf. C-Vorköpfe sind mit seit-lichen Eingriffen von 10 mm – 25 mm und mit einer Aufkantung bis 25 mm zu montieren.

(6) Für den Anschluss an die Fensterkonstruktion ist bauseits eine geeignete Anschlussmöglichkeit (Nut) vorzu-sehen. Bei Instandsetzungen von Altbestand sind hierfür geeignete Maßnahmen zu treffen wie z.B. ausna-geln, schrauben, kleben etc. oder Einschubtaschen anzubringen.

(7) Die Fassadenverblechungen sind mit einem Gefälle von mindestens 3 ° zur Tropfkante auszuführen und durchdringungsfrei zu befestigen (z.B. mit Saumstreifen, Splinten oder durch Kleben). Bei der Befestigung mit Splinten darf in der Regel deren Abstand 33 cm (im Randbereich bei eingeputzten Endabschlüssen 10 cm) nicht überschreiten.

(8) Fassadenverblechungen müssen auf dem Untergrund vollflächig aufliegen. Die Blechunterseite ist gegen Kor-rosion zu schützen (z.B. Trennlage, Kleber). Eckausbildungen von Aufkantungen sind wasserdicht auszufüh-ren. Endabschlüsse sind mit gelöteten/ geschweißten Vorköpfen und/ oder Wasserabweisern auszubilden. Die Einzelteile dürfen eine Länge von 3 Meter nicht überschreiten. Für die temperaturabhängige Längenände-rung siehe Abschnitt 9.

(9) Auf die Materialverträglichkeit zu anderen Bauteilen ist zu achten. Gegebenenfalls sind geeignete Trenn-schichten vorzusehen.

29.2 Sohlbänke

(1) Sohlbänke sind als außen liegende Blechabdeckungen bei Fensterröschen auszuführen.

(2) Bei industriell hergestellten (vorgefertigten) Systemen sind bei der Montage die Herstellerrichtlinien zu beach-ten.

29.3 Gesimsabdeckung (Kordon)

(1) Kordone sind als außen liegende durchgehende Blechabdeckungen von Gesimsvorsprüngen herzustellen.

(2) Die hintere Aufkantung zur Fassadenfläche darf höchstens 10 mm betragen.

(3) Ab einer Ausladung von mehr als 50 cm ist die Kordonabdeckung als Winkelsaum gemäß Abschnitt 14.5 aus-zuführen.

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29.4 Überdachungen

(1) Überdachungen (Fensterverdachung) sind als außen liegende einzelne Blechabdeckungen (z.B. von Gesim-sen über Fenstern) herzustellen.

(2) Die hintere Aufkantung zur Fassadenfläche darf 10 mm nicht überschreiten.

29.5 Wetterschenkel

(1) Wetterschenkel schützen den Fensterstock vor an der Fassade abrinnendem Niederschlagswasser und müs-sen den Fensterstock an allen Seiten mindestens 3 cm überragen

(2) Wird bauseits eine größere Auskragung als 3cm vorgegeben, ist die Mindestblechdicke entsprechend zu er-höhen bzw. eine Unterkonstruktion auszubilden.

(3) Endabschlüsse sind mit einer 10 mm Aufkantung auszuführen.

29.6 Gesimsstirnbleche

(1) Gesimsstirnbleche sind als seitliche ebenflächige Abdeckungen von Gesimsprofilen auszuführen, deren Grö-ße sich nach dem abzudeckenden Gesimsprofil richtet.

(2) Das Gesimsstirnblech ist entsprechend dem Gesimsprofil anzuschneiden und entsprechen zu befestigen.

29.7 Wasserabweiser

(1) Wasserabweiser sind als dicht verlötete, verklebte oder verschweißte Ableitbleche herzustellen, um das Nie-derschlagswasser gezielt abzuleiten.

(2) Die Länge richtet sich nach der örtlichen Gegebenheit und ist von der seitlichen Aufkantung bis 3 cm vor die fertige Fassadenfläche zu führen.

(3) Wasserabweiser müssen die Unterkante der Tropfnase mindestens 5 mm überragen.

29.8 Vorköpfe

(1) Vorköpfe sind als stirnseitige Endabschlüsse von Blechprofilen auszuführen.

(2) Der seitliche Eingriff in die Putzfläche muss bei geraden Vorköpfen mind. 25 mm betragen, wobei die Aufkan-tung 10mm nicht überschreiten darf. C-Vorköpfe sind mit seitlichen Eingriffen von 10mm – 25 mm und einer Aufkantung bis 25mm zu bemessen.

(3) Das über die Fassadenfläche vorspringende Profil ist seitlich mit einem Endstück (Vorkopf) abzudecken.

30 Metallfänge, Fangaufsätze

30.1 Allgemeines

(1) Diese ein- oder mehrschaligen Bauteile aus Blech werden zur Abfuhr von Rauchgas, Abgas und Luft über Dach ausschließlich im Einvernehmen mit dem zuständigen Rauchfangkehrer eingesetzt, wobei nur nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften geprüfte und zugelassene Systeme verwendet werden dürfen.

(2) Die Dimensionierung ist vom Planer bzw. Systemhersteller vorzugeben.

(3) Bei Fangaufsätzen ist darauf zu achten, dass die bestehenden Querschnittsflächen weiter geführt werden.

(4) Falls vom Systemhersteller nicht anders festgelegt sind Metallfänge und Fangaufsätze bei freistehenden Hö-hen von mehr als 1,5 m abzuspannen oder mit Konsolen zu befestigen.

30.2 Fangüberdachungen

(1) Fangüberdachungen sollen den Fang weitgehend vor Niederschlägen schützen und dürfen nur im Einver-nehmen mit dem zuständigen Rauchfangkehrer ausgeführt werden, wobei die Funktion des Fanges nicht be-hindert werden darf.

(2) Fangüberdachungen sind aus rostbeständigen Materialien auszuführen.

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31 Spritzbleche (1) Spritzbleche werden als Prallbleche auf Rinnen dort zusätzlich angeordnet, wo durch vermehrten Wasseran-

fall Spritzwasser sich ungünstig auswirken kann.

(2) Da Spritzbleche wegen möglichem Schneedruck nicht zu groß dimensioniert werden sollen, ist deren Größe auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.

(3) Die Bleche sind auf den Rinnen stabil zu befestigen und die Ränder durch geeignete Maßnahmen auszustei-fen (z.B. zu sicken).

32 Taubenabwehr

32.1 Allgemeines

(1) Taubenabwehr an Gebäuden wird bei erhöhten Anforderungen an Hygiene bzw., gegen Verschmutzung, Kor-rosion oder Lärmbelästigung erforderlich. Sind solche Umstände erkennbar, sollte der Auftraggeber auf die Möglichkeit der Taubenabwehr hingewiesen werden.

(2) Die Systemlösungen sind nach den jeweiligen Anforderungen mit den Systemherstellern abzuklären und unter Beachtung der Herstellerrichtlinien auszuführen.

(3) Da am Markt verschiedene Systeme (z.B. Spitzen, Netze) angeboten werden, ist darauf zu achten, dass aus Gründen des Tierschutzes angeschliffene Spitzen und Klebemassen abzulehnen sind.

32.2 Taubenabwehrspitzen

(1) Taubenabwehrspitzen sind industriell vorgefertigte Elemente aus Metallen oder Kunststoffen und sollen den Taubenanflug (anlanden) verhindern. Bei ihrer Montage sind die Herstellerrichtlinien zu beachten.

(2) Die abzudeckenden Flächen sollten vollflächig mit Spitzen überdeckt werden, wobei der Randbereich (Tropf-kante) in jedem Fall abgedeckt werden muss.

(3) Der Abstand der Spitzen zwischen den Elementen darf nicht größer sein als der Abstand der Spitzen inner-halb des Elementes.

(4) Auf frei bewitterten Flächen sind die Elemente (punktweise) durchdringungsfrei (regensicher) zu befestigen. Bei einer Klebemontage ist auf die Materialverträglichkeit zu achten.

32.3 Taubenabwehrnetze

(1) Taubenabwehrnetze sind industriell vorgefertigte Bahnen aus unterschiedlichen, gegen UV-Licht beständigen Materialien und werden im Randbereich mit geeigneten Mitteln befestigt um den Taubeneinflug zu verhindern.

(2) Der zu schützende Bereich muss vollflächig überspannt werden. Die einzelnen Netzbahnen sind untereinan-der zu verbinden (z.B. Klammern etc.).

(3) Anschlussfugen dürfen nicht größer als 5 cm sein.

(4) Die Maschenweite der Netzbahnen muss wegen des möglichen Schneedruckes bei waagrechten Überspan-nungen mindestens 35 mm betragen. Maschenweiten über 70 mm sind nicht zulässig.

(5) Die Befestigung der Netzbahnen im Randbereich muss mit korrosionsgeschützten Seilen oder Drähten erfol-gen. Diese werden kraftschlüssig (Klemmen, Laschen etc) mit dem Untergrund verbunden.

(6) Die Anordnung von zusätzlichen Tragseilen (Unterstützungsseilen) richtet sich nach der Größe der abzude-ckenden Fläche und der verwendeten Netze.

33 Absturzsicherungen für Personenschutz

33.1 Allgemeines

(1) Absturzsicherungssysteme werden in Form von industriell gefertigten Sicherungselementen nach den gelten-den gesetzlichen Bestimmungen für den Personenschutz am Dach. hergestellt.

(2) Die Bemessung der Absturzsicherungssysteme (z.B. Seilsicherungssysteme) einschließlich der Anschlag-punkte richtet sich nach den geltenden Normen, nach der objektbezogenen Statik und nach den Hersteller-richtlinien.

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(3) Beim Einbau und der Abnahme der Absturzsicherungssysteme samt Zubehörteilen sind die jeweiligen Her-stellerrichtlinien zu beachten.

(4) Eine periodische Überprüfung der Absturzsicherung im Abstand von 2 Jahren soll dem Auftraggeber empfoh-len werden.

(5) Das Vorhandensein von Absturzsicherungssysteme und diesbezügliche Benutzerhinweise sind im Dachzu-gangsbereich gut sichtbar anzuzeigen.

(6) Auf die ONR 22219-1 wird verwiesen.

33.2 Anschlagpunkte

(1) Anschlagpunkte sind Einzelbefestigungspunkte zum Einhängen der persönlichen Schutzausrüstung.

(2) Die Abstände der Anschlagpunkte zum Dachrand dürfen 2,50 m nicht überschreiten.

(3) Die Anschlagpunkte sind in der Dachfläche so aufzuteilen, dass jeder Bereich ständig gesichert erreicht wer-den kann. Allenfalls sind zusätzliche Zugangsöffnungen (wie z.B. Dachausstiege, Lichtkuppeln) im gesicher-ten Bereich vorzusehen.

(4) Der Einbau der Anschlagpunkte hat nach den jeweiligen Herstellerrichtlinien zu erfolgen.

33.3 Horizontale und vertikale Seilsicherungssysteme

(1) Seilsicherungssysteme bestehen aus auf der Unterkonstruktion montierten Stützen (Halterungen) zur Führung von Stahlseilen. Die Seile sind auf den Stützen dauerhaft montiert und dienen zum Einhängen der persönli-chen Schutzausrüstung.

(2) Die Abstände der Stützen (Halterungen) zueinander sind systembedingt und daher vom Systemhersteller ob-jektbezogen vorzugeben.

(3) Seilführungen (Seillinien) sind in der Dachfläche so aufzuteilen, dass jeder Bereich ständig gesichert erreicht werden kann. Allenfalls sind zusätzliche Zugangsöffnungen (wie z.B. Dachausstiege, Lichtkuppeln) im gesi-cherten Bereich vorzusehen.

(4) Der Einbau der Seilsicherungssysteme hat nach den jeweiligen Herstellerrichtlinien zu erfolgen.

34 Wartung (1) Durch augenscheinliche Überprüfungen in regelmäßigen Abständen, die vom Objekt und dessen Lage (Laub-

anfall) abhängig sind, soll die Funktion des Daches und der außen liegenden Entwässerung sichergestellt werden. Die Überprüfungen sind jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.

(2) Die augenscheinliche Überprüfung erstreckt sich im Wesentlichen auf alle frei zugängliche und gesicherte Dach- und Rinnenbereiche.

(3) Zu einer ordnungsgemäßen Wartung gehört auch das Reinigen der Rinnen und Einläufe (ohne das im Ge-bäude liegende Entwässerungssystem) sowie der freiliegenden Regensinkkästen.

(4) In einem zu erstellenden Wartungsprotokoll sind augenscheinlich festgestellte Mängel wie z.B. fehlender An-strich oder Korrosionsschutz, offene Nahtstellen, mangelhafte Kittfugen, schadhafte Schneerechen, Risse und andere Materialschäden festzuhalten.

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ANHANG A: (informativ) Literaturhinweise:

ÖNORM A 2050 Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibungen, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm.

ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm

ÖNORM B 2209-1 Abdichtungsarbeiten- Werkvertragsnorm , Teil 1: Bauwerke

ÖNORM B 2209-2 Abdichtungsarbeiten- Werkvertragsnorm , Teil 2: Genutzte Dächer

ÖNORM B 2215 Zimmermeister- und Holzbauarbeiten - Werkvertragsnorm

ÖNORM B 2219 Dachdeckerarbeiten - Werkvertragsnorm

ÖNORM B 2220 Schwarzdeckerarbeiten – Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten mit Bitumen- und Kunststoffdachbahnen - Werkvertragsnorm

ÖNORM B 2501 Entwässerungsanlagen für Gebäude

ÖNORM B 4014 Teil 1: Belastungsannahmen im Bauwesen – Statische Windwirkungen (nicht schwin-gungsanfällige Bauwerke)

ÖNORM B 7209 Abdichtungsarbeiten für Bauwerke- Verfahrensnorm

ÖNORM B 7215 Zimmermeister- und Holzbauarbeiten - Verfahrensnorm

ÖNORM B 8200 Rauch- und Abgasfänge - Benennungen mit Definitionen

ÖNORM B 8210 Rauch- und Abgasfänge - Mischung von Fangbauarten

ÖNORM M 5501 Drahtstifte (Bau- und Tischlerstifte)

ÖNORM M 5504 Scheinhakenstifte

ÖNORM M 5510 Dachpappstifte

ÖNORM EN 485-1 bis 4 Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bänder, Bleche und Platten

ÖNORM EN 501 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Festlegung für vollflächig unterstützte Be-dachungselemente aus Zinkblech

ÖNORM EN 502 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Festlegung für vollflächig unterstützte Be-dachungselemente aus nichtrostendem Stahlblech

ÖNORM EN 503 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Festlegung für vollflächig unterstützte Be-dachungselemente aus Bleiblech

ÖNORM EN 504 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Festlegung für vollflächig unterstützte Be-dachungselemente aus Kupferblech

ÖNORM EN 505 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Festlegung für vollflächig unterstützte Dachelemente aus Stahlblech

ÖNORM EN 506 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Normspezifikation für diskontinuierlich ver-legte selbsttragende Bedachungselemente aus Kupfer- und Zink-Kupfer-Titan-Blech (Ti-tanzink)

ÖNORM EN 507 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech – Festlegung für vollflächig unterstützte Be-dachungselemente aus Aluminiumblech

ÖNORM EN 516 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Einrichtungen zum Betreten des Da-ches – Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte

ÖNORM EN 517 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Sicherheitsdachhaken

ÖNORM EN 607 Hängedachrinnen und Zubehörteile aus PVC-UB

ÖNORM EN 612 Hängedachrinnen und Regenfallrohre aus Metallblech – Begriffe, Einteilung und Anforde-rungen

ÖNORM EN 1029 Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken).- Anforderungen und Prüfungen

ÖNORM EN 1047 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedin-gungen

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ÖNORM EN 1230-1 Nägel aus Stahldraht, Lose Nägel für allgemeine Verwendungszwecke

ÖNORM EN 1462 Rinnenhalter für Hängedachrinnen – Anforderung und Prüfung

ÖNORM EN 10088-1 und 2 Nichtrostende Stähle

ÖNORM EN 10142 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen – Technische Lieferbedingungen

ÖNORM EN 10143 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen, Grenzmaße und Formtoleranzen

ÖNORM EN 12056-3 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

ÖNORM EN 12588 Blei und Bleilegierungen – gewalzte Bleche aus Blei für das Bauwesen

ÖNORM EN 13147 Kupfer und Kupferlegierungen – Bestimmungen von Restspannungen im Schnittkanten-bereich

ÖNORM EN 13148 Kupfer und Kupferlegierungen – Feuerverzinkte Bänder

ÖNORM EN 29454-1 Flussmittel zum Weichlöten; Einteilung Anforderungen Teil 1: Einteilung, Kennzeichnung und Verpackung

ÖNORM EN ISO 3506 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl, Teil 1: Schrauben Teil 2: Muttern Teil 3: Gewindestifte

ÖNORM EN ISO 12944/1-8 Beschichtungsstoffe- Korrosionsschutz durch Beschichtungssysteme

ÖNORM EN A 4015 Feuerverzinkung von Bauteilen aus Stahl und sonstigen Eisenwerkstoffen

ÖNR 22219-1 Planung und Ausführung von Absturzsicherungen

ONR 22219-2 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen

DIN V 4001-12 Sechskantschrauben mit Schaft

DIN V 4001-16 Voll- und Hohlnieten

DIN V 4001-17 Pass- und Blindnieten

DIN EN 988 Zink und Zinklegierungen – Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bau-wesen

DIN EN 1179 Zink und Zinklegierungen – Primärzink

DIN EN 1172 Kupfer und Kupferlegierungen – Bleche und Bänder für das Bauwesen

DIN EN 17162-1 Flacherzeugnisse aus Stahl – Feuerverzinktes Band und Blech - Technische Lieferbe-dingungen

DIN EN 18807-1 bis 9 Trapezprofile im Hochbau

DIN EN 29453 Weichlote; chemische Zusammensetzung und Lieferformen (ISO 9543)

EN 573-1 bis 5 Aluminium und Aluminiumlegierungen; Chemische Zusammensetzung und Form von Halbzeug

EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen – Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allge-meine Anwendungen – Spezifikationen

EN 1652 Kupfer und Kupferlegierungen – Platten, Bleche, Bänder, Streifen und Ronden zur all-gemeinen Verwendung

EN 29454 Weichlote

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