Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

96
Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014

Transcript of Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

Page 1: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014

Page 2: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

2Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Meldewesen hat doch nichts mit Controlling zu tun.

Oder?

Page 3: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

Agenda

3

1. Allgemeines / Einleitung / Was passiert in Europa?2. Eigenmittel und Grandfathering /

Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit/Behandlung von Holdinggesellschaften

3. Eigenkapitalanforderungen (SolvV)4. Groß- und Millionenkreditmeldewesen / GvK und KNE5. Leverage Ratio6. Liquidity Coverage Ratio (LCR) 7. FinaV / Basismeldewesen8. Bankstatistisches Meldewesen / RTF Ausblick9. Offenlegungs- und Risikobericht10.sonstiges

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 4: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

4Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Agenda

1 Allgemeines / Einleitung / Was passiert in Europa?

Page 5: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

5Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

1. Allgemeines/Einleitung Das CRD IV – Paket als „Single Rulebook“

Kom + Rat + EP

EBA

NationalerGesetzgeber

Richtlinie

(CRD)

CRD IV-Paket Verordnung

(CRR)

Binding Technical Standards

und Guidelines

Kreditwesengesetzu. ä.

Wirksamkeit auf nationaler Ebene

Page 6: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

6Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

CRD IV (Richtlinie) CRR (Verordnung)

11 Titel Titel I (Art. 1-3) Definitionen und Anwendungsbereich

Titel II (Art. 4-7) Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten

Titel III (Art. 8-27) Zulassungs-voraussetzungen für Kreditinstitute, Regelungen über qualifizierte Beteiligungen

Titel IV (Art. 28-32) Anfangskapital von Wertpapierfirmen

Titel V (Art. 33-46) Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs

11 Teile Teil 1 (Art. 1-24) Definitionen und Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Konsolidierung

Teil 2 (Art. 25-91) Eigenmittelinstrumente und Abzugsposten

Teil 3 (Art. 92-386) Eigenmittelanforderungen

Teil 4 (Art. 387-403) Großkreditregelungen

Teil 5 (Art. 404-410) Regelungen zu übertragenen Kreditrisiken

1. Allgemeines / Einleitung Wesentliche Inhalte von CRD IV und CRR

Page 7: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

7Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

CRD IV (Richtlinie) CRR (Verordnung)

Titel VI (Art. 47-48) Beziehungen zu Drittstaaten

Titel VII (Art. 49-143) z. B. Vorstands-qualifikation und Vergütung, Kapitalpuffer, Vorschriften zur Verbesserung der Risikokontrolle

Titel VIII bis XI (Art. 143-165) Übergangsregelungen, Regelungen zur Umsetzung.

Teil 6 (Art. 411-428) Regelungen für die Liquidität

Teil 7 (Art. 429-430) Regelungen zur Leverage ratio

Teil 8 (Art. 431-455) Regelungen zur Offenlegung

Teile 9 bis 11 (Art. 456-521) Übergangsbestimmungen

Nationale Umsetzung (KWG, SolvV, GroMiKV)

Direkte Anwendung ohne nationale Umsetzung

1. Allgemeines / Einleitung Wesentliche Inhalte von CRD IV und CRR

Page 8: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

8

01.01.2014Inkrafttreten

CRR / CRD IV

31.03.20141. Meldestichtag

COREP, Basismeldewesen, LCR (danach monatlich), NSFR, Leverage Ratio

30.04.20141. Einreichungstag (+ 30 Tage in 2014 statt + 15 Tage)LCR1. Einreichungstagverschoben auf 30.06.2014

31.05.20143. Meldestichtag LCR

3. Einreichungstag verschoben auf 30.06.2014

Leben mit der CRR /

CRD IV …

30.04.20142. Meldestichtag LCR

31.05.20141. Einreichungstag (statt 12.05., nur in 05/2014)1. Einreichungstag verschoben auf den

30.06.2014COREP, NSFR, Leverage Ratio, Großkredit

30.05.20142. Einreichungstag LCR2. Einreichungstag verschoben auf 30.06.2014

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

1. Allgemeines / Einleitung Stichtage für Meldung und Einreichung

Erste Meldung Millionenkredit und FinaV

bereits erfolgt.

Page 9: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

9

1. CRR - Meldeanforderungen

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Verabschiedete Standards

Offenlegung von Eigenmitteln (bisher einziger Standard zur Offenlegung)

Fachliche Standards zur Definition Eigenmittel

Nicht verabschiedet

Standards zu Meldebögen

Standard zur Durchschau von Konstrukten Ursache sind Verzögerungen bei der Übersetzungsarbeit

Folgen des Schwebe-zustandes

Rechenzentralen konnten nur auf Basis von Entwürfen programmieren

Diverse fachliche Fragestellungen offen Nationale Bankenaufsichten ebenfalls in Findungsphase Durchführung der ersten Meldung nach bestem Wissen

und Gewissen Prüfung der Einhaltung CRR in Prüfungssaison 2014/2015

unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen

Page 10: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

10

PLUS Makro-Daten:

Verteilung nach Geographie und Währung

1. Anzeige- und Meldewesen

Finaler Entwurf seit 26.07.2013 (Deutsch seit 08.01.2014)

COREPArt. 99 CRR

FINREPArt. 99 CRR

LEArt. 394 CRR

LCRArt. 415 CRR

NSFRArt. 415 CRR

SolvV-Meldung

ABER Vorerst nur

IFRS-Konzerne

Finanzinfo

ABER 2. Obergrenze

(150 Mio.EUR) Mehr Meldedetails

§ 13

Aufsichtsrechtliche Sicht

Bilanz + GuV Daten Kreditnehmer-

bezogene Sicht

In 2014 ProberechnungAb 2015 Anstieg in

Stufen Parallel zu

LiqV

LiqV-Meldung

Bis 2018 Vorerst keine

Kennzahl

NEU

Adressat

LRArt. 430 CRR

Bis 2015 Keine Mind-

Anforderung Parallel zur

mod. bil. EK-Quote

Verschuldung

EBA Technischer Standard „ITS on Reporting“

Keine Relevanz für

VB RB

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 11: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

11

1. Anzeige- und Meldewesen

Ad-hoc Meldung

§ 24 (3b) KWG

BISTA§ 25 KWG

Basismelde-wesen

§ 25 KWG

Ausweitung Detailliertere

Angaben: u.a. Kreditarten, Währungen

Absenkung Meldegrenze

Vorratsdaten-erfassung in 2012

Bilanzielle + makroprudentielle Sicht

Millionenkredite§ 14 KWG

Neue Meldebögen in FinaV + GroMiKV

Kreditnehmer-bezogene Sicht

NEU Quartalsweise EVR Zinsschock Konditionen- /

Strukturbeitrag Alle HGB-bilanzierenden

Einzelinstitute

Keine Änderung

Adressat

FinaV

RTFMaRisk / Modul D

NEU Quantitative +

qualitative Daten Methoden-

freiheit nicht tangiert

Konsultation noch ausstehend

GroMiKV

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 12: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

12

1. Was passiert in Europa? Der europäische Rahmen – eine echte Wirtschafts- und Währungsunion

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Echte Wirtschafts- und

Währungsunion (EMU)

Wirtschaftsunion

Einheitliche Bankenaufsicht (SSM)

Bankenabwicklung (SRM)

Einlagensicherung (DGS)

Fiskalunion

Stabilität (ESM)

Fiskalpakt

Schuldentilgungsfonds

Bankenunion

Vertragliche Vereinbarungen (Europ. Semester)

Makroaufsicht (ESRB)

Wachstum und Beschäftigung

Page 13: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

13

1. Was passiert in Europa? Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) nimmt Gestalt an

Konsultationsentwurf einer SSM-Rahmenverordnung am 07.02.14 durch EZB veröffentlicht; Finale Verordnung Anfang Mai

EZB wird ihre Aufgaben im SSM ab 04.11.2014 übernehmen

Bedeutende Institute unter EZB-Aufsicht

Größe: Bilanzsumme >30 Mrd. EUR,

wirtschaftliche Relevanz: Bilanzsumme > 5 Mrd. EUR und > 20 % des nationalen BIP,

Bedeutung in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeiten: grenzüberschreitende Aktiva oder Passiva >10 % der Bilanzsumme,

Bei Antrag oder Entgegennahme von öffentlicher finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Institute im Asset Quality Review z.B. DZ Bank, Apo Bank, MHB, WGZ Bank

SSM = Single Supervisory Mechanism

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute durch nationale Aufsichtsbehörden

EZB erhält Informationen über weniger bedeutende Institute

EZB behält Aufsicht über das System

Kooperation

EZB kann nationale Aufsichtsbehörden auffordern, bei der Aufsicht bestimmter Institute oder Gruppen mit anderen Aufsichtsbehörden zu kooperieren

Nationale Aufsicht

Einbindung EZB (ex ante) in Prozesse und Entscheidungen der nationalen Aufsicht bei bestimmten Instituten

Regelmäßiges Reporting (ex post) der nationalen Aufsichtsbehörden über ihre Tätigkeiten

Instrumente der EZB

Aufsicht über „weniger bedeutende Institute“

Page 14: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

14

1. Was passiert in Europa Verhandlungen zum einheitlichen Abwicklungs- mechanismus (SRM) nähern sich dem Ende

SRM für alle Banken der

Eurozone

Abwicklungsbehörde mit

Abwicklungsgremium

Direkte Abwicklung von SSM-Banken

Überwachung der Abwicklung durch

NCAs

Abwicklungsfonds (SRF)

Aufbau von 55 Mrd. € durch Bankenabgabe

aller Banken

Aufbau in maximal 10 Jahren

SRM = Single Resolution MechanismNCA = National Competent Autorities = National Aufsichtsbehörde

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament im März abgeschlossen. Finale Rechtsakte noch im Mai

Vorbereitung des SRM ab 2015; erste Maßnahmen möglich ab 2016

Einzahlung risikoorientierter Beiträge (Bankenabgabe) durch alle Banken während der Aufbauphase von 8 Jahren in nationale Töpfe; ggf. Untergrenzen; Endvolumen 55 Mrd. EUR

EZB identifiziert und benennt Banken in Schieflage (SSM)

Abwicklungsgremium (Single Resolution Board) besteht aus den jeweils betroffenen Mitgliedsstaaten und entscheidet über Abwicklung oder Liquidation

Abwicklungsfonds zahlt grds. nur nach Beteiligung privater Gläubiger (ab 100.000 EUR Einlagevolumen)

Letzte durch Kommission bzw. Ministerrat bei Uneinigkeit zwischen Board und Kommission

Wenn Mittel nicht ausreichen, greift ESM-Mechanismus

Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Restrukturierungsgesetz

Page 15: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

15

1. Was passiert in Europa? Einheitliche Standards für die Organisation von Einlagensicherungssystemen (DGS)

DGS = Deposit Guarantee Scheme

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Entschädigung

Reine Entschädigungs-funktion bei Ausfall („Paybox“)

Prävention

Frühwarnsystem

Präventivmaß-nahmen

Stützungsmaß-nahmen bei drohenden Schieflagen

Unterstützung bei Abwicklung

Institutssicherung

Von der Aufsicht anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem (113(7) CRR)

Schutz des Instituts durch Sicherung der Liquidität und Solvenz

Ausgestaltung von Einlagensicherungssystemen Einigung zur Neufassung der Richtlinie

über Einlagensicherungssysteme am 17.12.2013

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt (vermutlich im Mai 2014) haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit zur Umsetzung

Auszahlungsfrist im Insolvenzfall 7 Tage

Einlagensicherungsfonds i.H.v. mind. 0,8 %der gedeckten Einlagen in spätestens 10 Jahren

EBA entwickelt Leitlinien zur Bestimmungder risikoorientierten Beiträge

Information über Schutzhöhe bei Kontoeröffnung und anschließend einmal jährlich

Mittelverwendung primär für Auszahlungen im Insolvenzfall. Mitgliedsstaaten legen Bedingungen für Mittelverwendung bei präventiven Maßnahmen fest.

Festlegung quantitativer Kriterien für Nachschusspflicht

Einlagensicherungssysteme können sich auf freiwilliger Basis gegenseitig Kredit geben.

Page 16: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

16

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

2 Umsetzung der CRR

Eigenmittel und Grandfathering / Exkurs: Großkredite in der Risikotragfähigkeit / Behandlung von Holdinggesellschaften

Page 17: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

17Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

2. Mindesteigenkapitalanforderungen

Page 18: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

18

2. Qualitative Mindestkapitalanforderungen

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

2013 2014 2015 2016 2017 2018 20190.0%

2.0%

4.0%

6.0%

8.0%

10.0%

12.0%

14.0%

16.0%

2.0%

4.0% 4.5% 4.5% 4.5% 4.5% 4.5%2.0%

1.5%1.5% 1.5% 1.5% 1.5% 1.5%

4.0%2.5% 2.0% 2.0% 2.0% 2.0% 2.0%

0,5 – 3,0/5,0%

0,5 – 3,0/5,0%

0,5 – 3,0/5,0% 0,5 – 3,0/5,0%

0,5 – 3,0/5,0%

0.00625 0.0125 0.01875 0.0250.00625

0.0125

0.01875

0.025

Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Antizyklischer Kapitalpuffer Kapitalerhaltungspuffer Systemischer Puffer

Art. 92 und 465 CRR; Art. 128, 124a, 126 CRD IV; §§ 10c – 10i KWG

Page 19: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

19Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

§ 340f HGB Vorsorgereserven • Darunter volle Anrechnung

(auch wenn ab dem 01.01.2012 zugeführt)

• Darüber Grandfathering (wenn bis 31.12.2011 zugeführt und angerechnet)

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

Bestandteile bei Genossenschaftsbanken:

• Genussrechtskapital- CRR konform- nicht CRR konform

• langfristige nachrangige Verbindlichkeiten- CRR konform- nicht CRR konform

• Allgemeine Kreditrisikoanpassungen bis zu 1,25 % der risikogewichtete Aktiva (im KSA) - Offenlegung- keine Offenlegung

• Haftsummenzuschlag

Grandfathering

Grandfathering

Grandfathering

CRR

Volle Anrechnung

Volle Anrechnung

Page 20: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

20

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

In E-Mail der BaFin an BVR vom 21.02.2014 wird bestätigt, dass

Genussrechte "VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede" (316 120) und "VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel" (316 200) CRR-konform sind

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

E-Mail der BaFin

Page 21: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

21

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

Bestandsschutzfähige Positionen

Allgemeine Anforderungen

Instrumente, die aufgrund der Richtlinie 2006/48/EC (Basel II) zu Eigenkapital zählen aber nicht den neuen Kapitalanforderungen der CRR entsprechen

Emittiert vor dem 31. Dezember 2011

Zeitraum des Bestandsschutzes: 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021

Art. 486 (2) CRR

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 22: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

22

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

Bestandsschutzfähige Positionen

Ergänzungskapital

Maximalbetrag:

Nominalbetrag per 31.12.2012 inkl. der Nachrangdarlehen (sofern Ursprungslaufzeit von fünf Jahren und Restlaufzeit von zwei Jahren)

minus den Betrag, um den das Ergänzungskapital das Kernkapital übersteigt

minus Instrumente des Ergänzungskapitals, die in der Zeit vom 31. Dezember 2011 bis zum 01. Januar 2013 mit einem Call ausgestattet waren, der vom Emittenten nicht genutzt wurde und die Anforderungen an das Ergänzungskapital nicht erfüllen

Art. 486 (4) & 490 (4) CRR

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 23: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

23

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

31.12.2011

GV/VV fürJA 2011

z.B. 30.05.2012

31.12.2012

28.04.2013 GV/VV für JA 2012

30.06.2013

Meldung zur

SolvV

01.01.2014

Zu diesem Stichtag

gezeichnetes Volumen Wert zu

diesem Stichtag gedeckelt auf

Volumen 2011 Maximalbetrag

80 % vom Wert 2012

FG Eigenmittel

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

z.B. geringere HSdann GF SOLL

geringer

Wert zu diesem Stichtag

gemeldet

z.B. nicht alle § 340f HGB ang.

Wasserstandsprinzip beachten

Page 24: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

24

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

Zuführung JA 2012,

Anrechnung entfällt ab 2014

Maximalbetrag (Grandfathering) = Bemessungsgrundlage x Prozentsatz (2014: 80 %)

Wert entspricht 1,25 % der RWA kann dort angerechnet werden mehr Raum im Grandfathering (für Bestand

an Nachrang / Genussrechte)

Wert im Bestand > Maximalbetrag (X) entfällt

bankindividuell festlegbar welcher

Bestandteil entfallen soll

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 25: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

25

2. Ergänzungskapital und Grandfathering

Freiwilliger Verzicht auf Übergangsregelungen und Grandfathering

Aus Art. 3 CRR folgt, dass strengere als die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen angewandt werden dürfen, sofern diese nach Erwägungsgründen 4 und 37 zur CRR offengelegt wurden.

D.h., dass ab dem 01.01.2014 die Regelungen von den Instituten sofort eingehalten werden, die sie nach der CRR erst ab dem 01.01.2019 einhalten müssten.

o Z.B. müssen auch die Anforderungen aus dem sukzessiven Aufbau des Kapitalerhaltungspuffers von vornherein vollumfänglich erfüllt sein.

o Aufsicht gibt vor, dass es nicht zu einem „cherry picking“ kommen darf.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

FG Eigenmittel

Page 26: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

26

2. Exkurs: Großkreditgrenze in der Risikotragfähigkeit

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Kernkapital

Ergänzungskapital

Sonstige Reserven

Ergebnis

Ris

ikod

ecku

ngs

mas

se

Anr

ech

enba

re E

igen

mitt

el

Allgemeine GK-Obergrenze

(25 %)

BesondereGK-Obergrenze

(100 %)

Größter Großkredit

Eigenmittelbedarf = aufsichtsrechtlich

gebundenes Kapital

Mindestgewinn

Gesamtbank-Risikolimit

Größter Großkredit

Eigenmittelbedarf = aufsichtsrechtlich

gebundenes Kapital

Mindestgewinn

Gesamtbank-Risikolimit

BemessungsgrundlagenFall 1 Großkredit von

50 % der GKOFall 2 Großkredit von

100 % der GKO

x4

x4

Page 27: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

27

2. Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit Erwartete und unerwartete Änderungen von Bemessungsgrundlage und Inanspruchnahme

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Erwartete Reduzierung der BMG: Bis zum Ende der Übergangsfrist wird sich GK-

Obergrenze um 27% reduzieren

Fälligkeiten Nachrangverbindlichkeiten

Unerwartete Reduzierung der BMG Kapitalauflösung durch Verluste

Umfangreiche Kündigungen von Mitgliedschaften

Unerwartete Erhöhung der Auslastung Ungewollt steigende Inanspruchnahme durch

notleidende Großkredite

Allgemeine GKO

Annahme: Kapital kann in entsprechender Höhe und Qualität gebildet werden

Ab 2016 ist zusätzlich der Kapitalerhaltungspuffer zu bilden (0,625% - 2,5 %)

Page 28: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

28

2. Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit Maßnahmen zur Einhaltung der Großkreditobergrenze

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Überschreitungen sind der Aufsicht anzuzeigen und ein Konzept zur kurzfristigen Rückführung ist vorzulegen

Eigenkapitalerhöhende Maßnahmen Erhöhung Kernkapital durch zusätzliche Geschäftsguthaben

Erhöhung Ergänzungskapital beispielsweise durch Emission nachrangiger Verbindlichkeiten / Genussrechte

Verringerung Risikovolumen größter Kreditnehmer: Schaffung eines Konsortialanteils

(Teil-)Veräußerung Risikovolumen an die BAG Hamm

(Teil-)Veräußerung Risikovolumen bei Wertpapieren und Beteiligungen

Je höher die Auslastung, desto ausgereifter müssen die Konzepte sein (ggf. NPP)

Genaue Kapitalplanung und Monitoring notwendig (Bonität und Inanspruchnahme Kreditnehmer, Mitgliedschaften, Entwicklung Ergänzungskapital); Tool wird verbundseitig weiter entwickelt

IKS muss gewährleisten, dass Inanspruchnahme nicht unbemerkt steigt (z.B. Genehmigung neuer Linien); Konsistenz zur Strategie beachten

Konservative Berechnung des Risikopuffers

Allgemeine Großkredit-Obergrenze

Inan

spru

chn

ahm

e d

er G

roß

kre

dit-

Obe

rgre

nze

Page 29: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

29

Nichtabzug von direkten und über Holdings gehaltenen Verbundbeteiligungen gem. § 49 Abs. 3 CRR wenn Institute unter das gleiche Sicherungssystem fallen und dieses die Voraussetzungen des § 137 Abs. 7 CRR erfüllt

Für priveligierte Beteiligungen wird Berücksichtigung im Großkreditregime und Einordnung in Forderungsklasse notwendig

Richtige Bildung der GvK gewährleisten. Durchschau erforderlich, wenn Holdings nicht ausschließlich Beteiligungen an DZ Bank AG halten

Voraussetzungen Folgen gem. CRR Folgen in der Bank

2. Nichtabzug von Verbundbeteiligungen von den Eigenmitteln

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

BaFin-Erlaubnis für Mitglieder der BVR-SE liegt vor

Bildung GvK (Risiko- oder Kontrolleinheit) mit DZ Bank AG und Einordnung in Forderungsklasse Beteiligungsrisiken mit Risikogewicht RW 100 %

Korrekte Verschlüsselung im Operativsystem überprüfen.

Erste Meldung zum 30.06. für Meldestichtag 31.03.

!

GV Fachinfo BP 2014/057 v.11.04.2014

Page 30: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

30

2. Beteiligungsgesellschaften im Verbandsgebiet

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

100 % DZ BANK AG Holdings

Gemäß Satzung ausschließliche Beteiligung an der DZ BANK AG:

DZ Holding GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg (DZH)

DZ 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg (DZ 1.)

„Mischholdings“

Gemäß Satzung sind Beteiligungen nicht auf DZ BANK AG beschränkt

Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hannover (NGB AG)

1. VR-Beteiligungsgesellschaft Norddeutschland mbH, Hannover (VR-Beteiligung; zu 100 % an NBG AG beteiligt)

Genossenschaftliche Beteiligungs-gesellschaft Kurhessen AG (GBK AG)

Bildung Risikoeinheit für Großkreditregime

Durchschau zur Identifizierung der in der Holding enthaltenen Kreditnehmer

Bildung einer Kontrolleinheit

Page 31: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

31

2. Beispiel: DZH im Eigenmittel- und Großkreditregime

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

DZH

DZ BANK AG100 %

Eigenmittel

Kein Abzug, da zu 100 % befreit gem. Art. 49 Abs. 3 CRR

Keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Freigrenze für Beteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche (10 %-Grenze)

Risikogewicht 100 % im Kreditrisikostandardansatz

Großkreditobergrenze (GKO)

Risikoeinheit „DZ BANK AG“ gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 b) CRR

Einhaltung der Allgemeinen Großkredit-Obergrenze 100 % der EM

Einhaltung der Besonderen Großkredit-Obergrenze 25 % der EM, da DZH kein Finanzunternehmen ist

Page 32: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

32

2. Beispiel: NGB im Eigenmittel- und Großkreditregime

FU = Unternehmen der Finanzbranche; GvK = Gruppe verbundener Kunden; A/B-GKO = Allgemeine/Besondere Großkreditobergrenze

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

NGB

DZ BANK AG

95,29 %

R+V

3,15 %

DZ Privatbank

0,34 %

BSH

0,23 %

Union

0,15 %

Teambank

0,02 %

DVB

0,01 %

DZ Bank Konto0,001 %

Beteiligung DZ Bank Konzern (99,18%)

Eigenmittelabzug, da Art. 113 (7) CRR nicht erfüllt (nicht in BVR SE bzw. Sitz in einem anderen Land)

Kein EigenmittelabzugNicht

wesentliche Bet. an FU

Forderungsklasse Beteiligungsrisiken; Risikogewicht 100 %

RW 100 %

Sonstige

0,82 %

Gruppe verbundener Kunden (Kontrolle); B-GKO 100 % EM

GvK; A-GKO 25 % EM

VR-Beteiligung

99,91 %

100 %

Page 33: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

33

2. Beispiel GBK Holdings im Eigenmittel- und Großkreditregime

FU = Unternehmen der Finanzbranche; GvK = Gruppe verbundener Kunden; A/B-GKO = Allgemeine/Besondere Großkreditobergrenze

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

GBK Holding

DZ BANK AG

95,49 %

Ford. Raiffeisen-A

0,01 %

RWZ GmbH

2,04%

Ford. Raiffeisen-B

0,01 %

DZ BANK Konto1,59 %

Eigenmittelabzug, da reine Industrieholding nach FG Eigenmittel FI ist

Kein EigenmittelabzugNicht wesentliche

Bet. an FU

Forderungsklasse Beteiligungsrisiken;

Risikogewicht 100 %

RW 100 %

Sonstige

0,86 %

Gruppe verbundener Kunden (Kontrolle); B-

GKO 100 % EM

GBK AG

DZ BANK AG

52,36 %

Ford. GBK

2,65 %

DZ Bank Konto0,58 %

Beteiligung DZ BANK(94,78 %)

Nicht wesentliche Bet. an FU

RW 100 %

GvK RE; A-GKO 25 % EM

GvK; A-GKO 25 % EM

44,42 %

100 %

GBK 1.99,98 %

100 %

Page 34: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

34Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Informationsquelle:VR-Banken Portal

Wird von den Holdings regelmäßig aktualisiert!

Regelmäßige Einsichtnahme notwendig

2. Informationsquelle zu Holdings

Page 35: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

35Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

2. Kapitalplanungstool / Handlungsfelder

Simulation des Eigenkapitals mit dem Excel-Tool Nach Erhebung Herbst 2012 halten in 2014 alle Banken (Teilnahme an der Erhebung

vorausgesetzt) Kernkapital- und Gesamtkapitalquote ein

Größter Posten bleibt Kernkapital durch stetige Gewinnthesaurierung und stabile Geschäftsguthaben

Rückgang des Ergänzungskapitals insbesondere durch Wegfall nicht CRR-konformer Bestandteile, Abschmelzen des Haftsummenzuschlags

Erhebliche Anzugsposten durch indirekte und synthetische Beteiligungen in Fonds möglich

Keine Privilegierung von Industrieholdings mehr (FAG Holding, RWZ Holdings)

Eigenkapitalentwicklung aktiv planen mit Blick auf die zu bildenden Kapitalpuffer

angestrebtes Kreditwachstum beachten

Auswirkungen auf andere Kennzahlensysteme (Großkredit, Risikotragfähigkeit) berechnen

Kapitalplanungsprozess nach MaRisk AT 4.1 Abs. 9

Viele Sachverhalte sind mit der Aufsicht nicht abschließend geklärt oder bedürfen der weiteren Auslegung. Aktuelle Entwicklung beobachten.

Page 36: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

36

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

3 Eigenkapitalanforderungen (SolvV)

Page 37: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

37

3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen

Teilweise umfassende Änderungen bei den Forderungsklassen zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva

Einführung von zwei neuen Forderungsklassen

Hochrisikopositionen (z.B. Hedge Fonds)

Ford. mit kurzfr. Rating (z.B. Commercial Paper)

Benennung Ratingagenturen/Exportver-sicherungsagenturen freiwillig, jedoch empfehlenswert, da sonst ggf. Verwendung höherer Risikogewichte

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

1. Zentralstaaten und Zentralbanken

9. Realkredite

2. Gebietskörperschaften 10. Ausgefallene Forderungen

3. Öffentliche Stellen 11. Gedeckte Schuldverschreibungen

12. Hochrisikopositionen

4. Multilaterale Entwicklungsbanken

13. Verbriefungspositionen

5. Internationale Organisationen 14. Forderungen mit kurzfristigem Rating

6. Institute 15. Investmentfonds (OGA)

7. Unternehmen 16. Beteiligungen

8. Retailforderungen 17. Sonstige Posten

Ratingagentur

Ratingagentur

Ratingagentur

Ratingagentur

Ratingagentur

Ratingagentur

Ratingagentur

Page 38: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

38

3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen

Besonders sinnvoll Benennung von Ratingagenturen in der Forderungsklasse Zentralstaaten, da Rückgriff auf diese Forderungsklasse, wenn in anderen Forderungsklassen kein Rating vorhanden ist

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Gedeckte Schuldverschreibungen

Emissionsrating

Institute Emittentenrating

Zentralstaaten Rating Sitzstaat

RW 100 %

Öffentliche Stellen Emittentenrating

Benennung durch formlose Meldung an BaFin und Bundesbank von jedem Institut einzeln vorzunehmen

ITS des Joint Comitte zum Mapping der Ratings auf Bonitätsstufen derzeit in Konsultation

Page 39: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

39

3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen

Zwischen Bundesbank und BaFin abgestimmte Vorgabe, welche von allen Hauptverwaltungen bereits umgesetzt wurde oder sukzessive umgesetzt wird.

GAD: kann individuelle Benennung noch nicht darstellen einheitliche Benennung angelehnt an die Forderungskategorie

FAG: individuelle Benennung möglich

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Alt: SolvV a.F. Neu: CRR

Benennung nach Forderungskategorie in Tabelle 12

Benennung nach der Bezeichnung der Rating- / Marktsegmente, wie sie seitens der jeweiligen ECAI publiziert wird.

Page 40: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

40

3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/ExportversicherungsagenturenMapping: Forderungsklasse gemäß Art. 112 CRR zu Ratingsegment der ECAI

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 41: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

41

3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen

Zwei Versionen eines Musterschreibens zur Benennung

1. Einheitliche Vorgabe für GAD-Banken 2. Individuelle Empfehlung für Fiducia-Banken

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

1 2

GV Fachinformation BP 2014/050 v. 24.03.2014

Page 42: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

42Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

3. Information zum KMU Faktor

KMU können in folgenden FK auftreten:- Mengengeschäft- Unternehmen- Realkredite- Überfällige Forderungen.

Ersten drei Klassen werden privilegiert.

Sortierkriterium sind:Gesamtforderung: < 1,5 Mio. EURUmsatz: < 50 Mio. EUR

Kann bei beiden RZ übersteuert werden.

Page 43: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

43Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

3. Handlungsnotwendigkeiten SolvV

• Verschlüsselung der Beteiligungen entsprechend der Rundschreiben der Rechenzentralen vornehmen um korrekte Abzugsposten bei den Eigenmitteln zu erreichen

• Indirekte und synhetische Beteiligungen in Fonds und strukturierten Produkten beachten.

• Zerlegung der Holdings entsprechend Verbandsrundschreiben vornehmen.

• Benennung der Ratingagenturen entsprechend den Anforderungen der Bank und des Rundschreibens des Verbandes vornehmen

• Beachtung RS BVR S1404070 v. 03.04.2014 zum Diversifizierungskriterium neben der Granularität beachten.

Page 44: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

44

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

4 Groß- und Millionenkreditmeldewesen / GvK und KNE

Page 45: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

45Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

4. Neue Einheit zur Verknüpfung von Kunden Gruppe verbundener Kunden GvK – CRR

Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR

Grundlage für § 13 KWG (Großkredite)

a) Direkte oder indirekte Kontrolle

Bestellungsrechte hins. Mehrheit der Organe + Gesellschafter

Beherrschung aufgrund Vertrag oder Satzung

Mehrheit der Stimmrechte

b) Wirtschaftliche Abhängigkeiten

Einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten

Wechselseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten

Gemeinsame Finanzierungs-quelle

Widerlegungs-

möglichkeit

Persönliche Haftung: Kontrollmöglichkeit und/oder wirtschaftliche Abhängigkeiten

Bestellung der Mehrheit der Organe aufgrund eigener Stimmrechte

Beherrschung

einheitliche Leitung

Die „öffentliche Hand“ / Gebietskörperschaften sind nicht mehr von der Zusammenrechnungspflicht (hier: Gruppe verbundener Kunden) befreit!

Nachstehende Zusammenrechnungstat-bestände

sind kumulativ anzuwenden

GvK

Page 46: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

46Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

4. Daneben weiterhin Kreditnehmereinheit nach KWG für Millionenkreditmeldewesen

Beherrschungnach § 290 Abs. 2 HGB

Gewinnabführungsvertrag

Stimmrechts- oder Kapitalanteil ab 50 %, auch treuhänderisch

Persönliche Haftung

phG einer Personen-handelsgesellschaft

phG einer Kapitalgesellschaft

Partner einer Partnerschaft

Nach § 290 Abs. 2 HGB konsolidierte Unternehmen• Mehrheit der Stimmrechte• Besetzung der Organe• Beherrschungsvertrag• Mehrheit der Chancen und Risiken bei Zweckgesellschaften

§ 19 Abs. 2 KWG = Grundlage für § 14 KWG (Millionenkredite)

Konzern § 18 AktG

Unterordnungskonzern

Gleichordnungskonzern

Nachstehende Zusammenrechnungstat-bestände

sind kumulativ anzuwenden

Die „öffentliche Hand“/Gebietskörperschaften sind nicht mehr von der Zusammenrechnungspflicht

(hier: Kreditnehmereinheiten) befreit!

KNE

Page 47: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

47

49 % 50 % 51 %51 %49 %

4. Wesentlicher Unterschied zwischen der Kontroll- bzw. Kreditnehmereinheit für das Groß- und Millionenkreditmeldewesen

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Gesellschafter A Gesellschafter B

GmbH

Art. 387 ff. CRR, §§ 15 und 18 (1) KWG § 14 KWG

A A

-(Außer: Zusatzrechte oder

faktische Koordination führen zu Kontrolle/ Beherrschung)

A + B(wg. Kapitalanteil >= 50 %)

A A + B(A: wg. Stimmrecht,

B: wg. Kapitalanteil >= 50 %)

50 %

Mit

Stim

mre

chts

me

hrh

eit

GvK bzw. KNE mit GmbH

Page 48: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

48

4. Neuerungen im Überblick

Das Millionenkreditregime gemäß § 14 KWG ist weiterhin als rein nationale Anforderung geregelt. Die Änderungen sind grundsätzlich zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

Hinzu treten die Regelungen der GroMiKV §§ 11–18. Aus den im Zuge des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes im KWG neu gefassten

Millionenkreditvorschriften ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: Absenkung der Meldeschwelle von 1,5 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR ab dem

01.01.2015 Zeitlich gestaffelte Ausweitung des Kreditbegriffs unter Streichung bestimmter

Ausnahmen Neufassung der Regeln zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu

Kreditnehmereinheiten gemäß § 19 (2) KWG

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 49: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

49

4. Kreditbegriff

Kreditbegriff für Millionenkreditregime weiterhin unverändert, Ausnahmeregelungen werden nicht fortgeführt: Kredite i.S. § 14 KWG sind seit 01.01.2014 auch Kredite an:

den Bund, die Deutsche Bundesbank, ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des Bundes oder eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband,

die Europäische Union oder die Europäische Atomgemeinschaft,

die Europäische Investitionsbank,

Kreditnehmer, für deren Verbindlichkeiten der Bund kraft Gesetzes selbstschuldnerisch haftet,

Und ab dem 01.01.2015 auch: Kreditzusagen,

Anteile an anderen Unternehmen unabhängig von ihrem Bilanzausweis (d.h. z.B. Beteiligungen und Aktien),

Wertpapiere des Handelsbestandes.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 50: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

50Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

4. Sachstand

Gvk gilt für Großkredite, Organkredite (§15 KWG) und Offenlegung (§18 KWG)

Erste Meldung zum Millionenkredit ist bereits abgeschlossen.

Großkreditmeldungen auf neuen Vordrucken.

Für Großkredite muss die Überarbeitung der Einheiten abgeschlossen sein.

Im Millionenkreditbereich aufsichtsrechtliche Übergangsfrist bis 30.06.2014 zugestanden.

Fokus: KNE/GvK mit öffentlichen Kreditnehmern und KNE mit Quote 50 %

Behandlung von Investmentfonds noch vollständig offen. Verbundmeinung: Meldungen werden erst einmal nach der „alten“ Rechtslage abgegeben. Technisch ist derzeit auch nichts anderes möglich.

Musterarbeitsanweisungen liegen vor.

Behandlung Verbundholdings entsprechend Rundschreiben GV BP 2014/057 v. 11.04.2014

Hinweis: Von WM werden noch nicht in allen Fällen korrekte GvK/KNE geliefert.

Page 51: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

51

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

5 Leverage Ratio

Page 52: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

52Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

5. Modifizierte EK-Quote vs. Leverage Ratio

KWG Basel III CRR

A Eigenkapital P 12

• Geschäftsguthaben

• Stille Einlagen

• Rücklagen

• Bilanzgewinn / Bilanzverlust

• -

Kernkapital

• Geschäftsguthaben

• -

• Rücklagen

• Bilanzgewinn / Bilanzverlust

• Sonderposten § 340g HGB

Kernkapital (oder haftendes Eigenkapital)

• Geschäftsguthaben

• -

• Rücklagen

• Bilanzgewinn / Bilanzverlust

• Sonderposten § 340g HGB

B Bilanzsumme Bilanzsumme./. EK-Abzüge

Derivate (Nettingvertrag) + Restliche Aktiva ./. EK-Abzüge

Außerbilanzielle Verpflichtungen P 1, 2

Außerbilanzielle Verpflichtungen (Avale + Derivate (Netting))

Außerbilanzielle Verpflichtungen (Avale + Derivate (Netting))

A / B Modifizierte bilanzielle EK-Quote in %

Leverage Ratio in %,mindestens 3 %

Leverage Ratio in %,Vorerst keine Mindestquote

Page 53: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

53Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

5. Grundsätzliche Berechnung

Teil 7 CRR

Den Zähler der Leverage Ratio bildet das Kernkapital

(hartes Kernkapital + zusätzliches Kernkapital)

Den Nenner der Leverage Ratio bilden die Summe der

Risikopositionswerte aller Aktiva und außerbilanzieller Posten

Kernkapital

Risikopositionswerte aller Aktiva

Außerbilanzielle Posten+

Gesamtrisikomessgröße

Page 54: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

54Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

5. Leverage Ratio / Verschuldungsquote

Neben den Mindesteigenmittelanforderungen soll die Höchstverschuldungsquote den Aufbau übermäßiger Fremdfinanzierung im Bankensystem eindämmen und einen zusätzlichen Schutz vor Modellrisiken und Messfehlern bilden

Die Verschuldungsquote unterscheidet nicht zwischen risikoarmen und risikoreichen Geschäften

Monatliche Berechnung zum Stichtag ist arithmetisches Mittel der LR der letzten 3 Monaten zu melden

2 / 3 Quoten sind zu melden:

1. Nach voller Umsetzung des EK

2. Mit Übergangsregelungen

3. Modifizierte EK-Quote gemäß § 24 Abs. 1a (5) KWG wird vorerst zusätzlich gemeldet.

1.+ 2. LRCalc ist monatlich zu befüllen. Über diesen erfolgt vierteljährliche DatenversorgungLR 1 – LR 6 zum Quartalsultimo3. Bis 31.12.2014 auf Meldeplatt-form der Bundesbank

Page 55: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

55Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

5. Handlungsnotwendigkeiten

Bisher noch keine einzuhaltende Kennziffer festgelegt.

LR 5 enthält Bankdaten, überprüfen ob Bankdaten richtig verarbeitet werden.

Derivate überprüfen, eventuell manuell nachbearbeiten

„Alte“ LR ist unverändert manuell auf der Erfassungsplattform der Bundesbank zu erfassen.

Page 56: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

56

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

6 Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Page 57: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

57Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

6. Schematische Funktion der LCR

Grundüberlegung:Im Krisenfall müssen die in den nächsten 30 Tagen fälligen Nettozahlungsmittelabflüsse durch die Schaffung von Liquidität (Verkauf oder Verpfändung von hochliquiden Aktiva) gedeckt werden

Gestresste Zahlungsmittelzuflüsse

(in 30 Tagen)

limitiert auf 75 % der Abflüsse

Hochliquide AktivaKlasse 2

Gestresste Zahlungsmittelabflüsse

(in 30 Tagen)

Liquiditätspuffer Gestresster Netto-Abfluss

Hochliquide Aktiva Klasse 1

Verlorene Zuflüsse

./.:

Page 58: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

58

6. Stufenweise Einführung der LCR

2014 2015 2016 2017 2018 2019

60 %70 %

80 %

100 % 100 %

Forderung DK:Einstellung der Meldung gemäß LiqV

2015

Prüfvorbehalt durch EBA

Kalibrierung der Kennzahl

Meldung Einzel-

positionen

2014 Beobachtungsphase, Meldung Einzelpositionen Zeitpunkt der Ablösung LiqV noch unklar (spätestens 2019) Hinweis: Nationales Wahlrecht einer sofortigen Einführung der LCR ab 2014 zu

100 % (Art. 412 Abs. 5 CRR)

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 59: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

59

6. Hochwertige liquide Aktiva und Verbundliquidität

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Hochwertige liquide Aktiva

Bis einheitliche Definition der hohen und äußerst hohen Liquidität festgelegt ist, sollen die Institute eine eigenständige Klassifizierung vornehmen.

Im genossenschaftlichen Finanzverbund wurden entsprechende Einstufungen vorgenommen, die u.a. über die GENO-SAVE-Liste eingespielt und über die Fiducia- bzw. GAD-Systeme zur Verfügung stehen.

Verbundmeinung als (technisch umgesetztes) Angebot an Kreditgenossenschaften

Verbundliquidität

Konkrete Ausgestaltung „Verbundliquidität“ derzeit noch offen

Forderung der Kreditgenossenschaft ggü. Zentralbank Ansatz als „Verbundliquidität“ oder

Ansatz als Zufluss 25 % Verbindlichkeit der Zentralbank ggü.

Kreditgenossenschaft Ansatz als „Verbundliquidität“ (vor.

Abfluss 100 %) oder Ansatz als Abfluss 25 %

Page 60: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

60

6. Behandlung von Investmentfonds

Anforderungen Ausschließliche Investition in liquide Aktiva (Ausnahme: Derivate zur Minderung des

Zins-, Kredit- oder Währungsrisikos) Erfüllung der Anforderungen nach Art. 132 Abs. 3 CRR:

Fondsgesellschaft unterliegt einer Bankaufsicht

Bestimmte Prospektangaben (Vermögenswerte, Anlagehöchstgrenzen)

Mind. jährliche Berichterstattung an die Aufsicht

Ansatz maximal 500 Mio. EUR. Derzeit nur wenige Publikumsfonds und keine Spezialfonds anrechnungsfähig

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Gespräche um Anrechenbarkeit bestimmter in Fonds enthaltener hochliquider Bestandteile zu erreichen.

UNION Investment bietet umfangreiche Unterstützungsleistungen an (u.a. Fonds Reports zur LCR, Schnittstelle GENO-SAVE)

Page 61: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

61

6. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gem. Artikel 421 CRR

Für Zwecke des Liquiditätsmeldewesens ist Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gem. Artikel 421 Absätze 1 bis 3 CRR erforderlich (Grundlage sind EBA/GL/2013/01 vom 06.12.2013)

Unterscheidung von Privatkundeneinlagen in Einlagen mit geringen, mittleren oder hohen Abflüssen im Stressfall

Aufgrund der Komplexität grds. keine Sanktionen durch Aufsicht bis 2015 Arbeitskreis Meldewesen / UAG Liquidität traf sich am 21.03.2014 zur

verbundeinheitlichen Definition der Anforderungen an die Umsetzung des Merkblatts Rechenzentralen prüfen die technische Machbarkeit bis Ende März / Anfang April 2014

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

BVR Rundschreiben S1403044 v. 27.03.2014

BVR Rundschreiben S1404078 v. 15.03.2014

GADkurzinfo 318/2014 v. 11.04.2014FIDUCIA Fachinfo 2013/137 Stand 04.2014

Page 62: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

62

6. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gem. Merkblatt

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Kategorie Produkte Abfluss-quote

Hohe Abflüsse im Stressfall

risikoreich (Kat. 1)

Fremdwährungseinlagen Produktbezogene Einlagen Zinsinduzierte Einlagen oder Einlagen mit Vorzugskonditionen Einlagen aus risikoreichen Vertriebskanälen Einlagen, deren Gesamteinlagenhöhe

- den niedrigeren Betrag aus € 100.000 und dem Höchstbetrag, der durch das lokale Einlagensicherungssystem gedeckt ist, übersteigt und

- weniger als € 500.000 beträgt Einlagen mit anderen vom Institut zu identifizierenden Risikofaktoren

Bildung von 3 Risikoklassen aus den Kategorien I und II und Ermittlung von Abflissquoten >10 %

Verbundseitig werden Empfehlungen für Abflussquoten erarbeitet

sehr risikoreich (Kat. 2)

Einlagen mit ursprünglich fester Laufzeit und einer Restlaufzeit bis zu 30 Tagen und Einlagen mit einer Kündigungsfrist von bis zu 30 Tagen

Einlagen von Einlegern mit Wohnsitz außerhalb der EU Einlagen mit einer Gesamteinlagenhöhe gleich oder größer als € 500.000

geringe Abflüsse im Stressfall

aktive vertragliche Geschäftsbeziehung mit einer Mindestlaufzeit Hypothekendarlehen oder ein anderer Kredit mit langer Laufzeit Einleger hält eine Mindestanzahl an Produkten außer Krediten bei dem

Institut

5 %

mittlere Abflüsse im Stressfall

Alle sonstigen Privatkundeneinlagen 10 %

Page 63: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

63

6. Proberechnungen und Simulationen

Bis die Anforderungen an die Liquiditätsdeckung genau festgelegt sind, melden die Institute „nur“ die in den finalen Meldeentwürfen aufgeführten Einzelpositionen.

In 2014 noch keine Berechnung einer Kennzahl in den Meldebögen! Zur Unterstützung der Institute erfolgte verbundweite Bereitstellung eines Tools zur

indikativen Berechnung der LCR nebst Leitfaden zur Befüllung Import des LCR-Meldebogens in das Tool

Szenariorechnungen

Grundszenario „CRR“: Es wird der aktuelle Sachstand auf europäischer Ebene abgebildet

Szenario „Institutsspezifisch“: Simulation eigener Annahmen (z.B. höherer Abflussquoten)

Zusätzlich Erfassung von Umschichtungen im „Umschichtungsszenario“ Szenarioauswertung, -vergleich und grafische Darstellung

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 64: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

64

6. Mögliche Simulationen im BVR Tool

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Umschichtung bzw. Neuinvestition in hochliquide Aktiva (Level 1)

Rückführung von Pensionsgeschäften mit hochliquiden Aktiva

Aufbau langfristiger bzw. stabiler Einlagen

Umschichtung in langlaufende Einlagen

Emission Schuldverschreibungen

Reduktion von Kredit- und Liquiditätsfazilitäten

Abbau von nicht-operativen Einlagen

Auswirkungen auf Ertrags- und Risikolage

Berücksichtigung Zielkennzahl bei Investitionsentscheidungen und Wertpapierleihgeschäften

Strategien zur Gewinnung langfristiger Einlagen und als Reaktion auf Wettbewerb und Margendruck

Ggf. Berücksichtigung Liquiditätskosten in der Margenkalkulation

Anpassung Liquiditäts- und Finanzierungsstrategie

Kurzfristige Simulation Mittelfristige Simulation Überführung in Strategie

Page 65: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

65Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

6. Handlungsnotwendigkeiten LCR

• Kennziffer selbst ist kein Bestandteil der LCR Formulare und wird nicht in den Anwendungen ausgerechnet.

• BVR Rechentool ist per CSV-Export zu befüllen. Dort ist eine Kennziffer zu ermitteln.

• Entsprechend der Rundschreiben der Rechenzentralen ist eine Kategorisierung der Kundeneinlagen vorzunehmen. Überprüfen ob die Ergebnisse der Rechenzentralen zu richtigen Ergebnissen führen.

• Überprüfung der eingespielten Wertpapierbestände. Derzeit noch nicht vollständig korrekt.

• Fonds sind derzeit noch nicht als anrechenbar anzusehen. Im Tool so berücksichtigen.

• Entsprechend den Infos der Rechenzentralen sind noch manuelle Nachbearbeitungen vorzunehmen.

• Mit Hilfe des Tool mögliche Veränderungen durchspielen. Achtung diese haben Auswirkungen auf die Ertragslage.

• Aktuelle Entwicklung weiter beobachten.

Page 66: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

66

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

7 FinaV / Basismeldewesen

Page 67: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

67

7. Umfassende Transparenz durch Finanz- und RTF- Informationen im neuen Meldewesen

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

§ 25 (1) KWG

Finanz-informationen

Risikotrag-fähigkeits-informationen

Konkretisierung in FinAV Quartalsmeldung im Q.II 2014

GuV und GuV-Planwerte Sonstige Angaben

Monatliche Bilanzstatistik

Noch keine Konsultation jedoch Prototyp an einige Banken verteilt

Anwendung ab 2015; jährliche Meldung Konzeption der Risikotragfähigkeitsrechnung Risikodeckungspotenzial Limite und Risiken Steuerungsmaßnahmen

Stichtag:

31.03.2014

31.01.2014

frühestens 01.01.2015

Page 68: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

68Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

7. Basismeldewesen - Inhalt

§ 2 FinaV

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfassen, sowie Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung (GVKI)

Angaben zum Vermögensstatus bezogen auf dasEnde des jeweiligen Quartals (GVKIP)

sonstige Angaben (SAKI)

Page 69: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

69Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

7. Umsetzung Meldungen FinaV durch Rechenzentralen

- technische Umsetzung bis 31.03.2014

- weitgehend maschinelle Versorgung der Formulare GVKI und SAKI

- weitgehend manuelle Eingabe Formular GVKIP (Schnittstelle VR Control fehlt)

- Abweichung Meldestichtag um ca. 6 Arbeitstage (technisch bedingt)

- technische Umsetzung bis 31.03.2014

- weitgehend maschinelle Versorgung der Formulare GVKI,

GVKIP und SAKI

- Abweichung Meldestichtag, da Meldung nach 20 Kalendertagen

nicht nach 20 Geschäftstagen

weitgehend maschinelle Unterstützung

Page 70: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

70Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

7. Meldebögen Grundsätzliches

Neben der maschinellen Befüllung der einzelnen Positionswerte durch die auf den Sachkonten gebuchten Aufwendungen und Erträge sind sowohl bei der FIDUCIA als auch bei der GAD Korrekturfelder vorgesehen, in denen manuelle Eingaben vorgenommen werden können

Summe aus maschineller Befüllung und manueller Eingabe wird „gemeldet“

Grundsatz „Vorstands-Ansatz“: Meldung muss auf den gleichen Zahlen und Informationen basieren, die auch dem

Vorstand unterjährig zur Verfügung gestellt werden Vorstand muss auf der Basis dieser Zahlen der Bankenaufsicht berichten können Finanzielle Lage der Bank muss sich auf der Basis dieser Informationen mit

hinreichender Genauigkeit bestimmen lassen

Größere Veränderungen einzelner Positionen gesondert erläutern

Page 71: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

71Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

7. Meldebögen GuV Details – GVKI

Das Formular GVKI orientiert sich grundsätzlich an den GuV-Positionen gemäß RechKredV

Keine Berücksichtigung von außerordentlichen Effekten (z. B. Zahlungen der Sicherungseinrichtung), Meldung bezieht sich auf Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

Berücksichtigung unterjähriger Abgrenzungen von Erträgen und Aufwendungen, auch wenn sie handelsrechtlich nicht gebucht

sind, nur soweit wesentlich für die übermittelte Information

(unwesentliche Effekte entbehrlich)

Page 72: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

72

7. Zinsergebnisspaltung im Basismeldewesen

Meldebogen „Sonstige Angaben (SAKI) Übereinstimmung Ermittlung mit der internen Methodik = Vorstandsansatz Für die Angaben zum Konditions- und Strukturbeitrag Verwendung des Tools, welches

das Konzept des DGRV-Arbeitskreises „Zinsergebnisspaltung“ umsetzt. Das Tool soll es der Bank ermöglichen zur Unterstützung der Methodenfreiheit im

unterschiedlichen Detaillierungsgrad den Meldebogen standardisiert zu füllen. Es dient gleichzeitig als Vorlage für eine technische Umsetzung durch die Rechenzentren

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 73: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

7. Meldebogen SAKI Meldebogen sonstige Angaben SAKI

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014 73

Page 74: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

74

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

8 Bankstatistisches Meldewesen / RTF Ausblick

Page 75: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

75

8. Ausblick: Neue BISTA-Formate, erstmals ab 2015 anzuwenden

Bundesbank-Rundschreiben Nr. 35/2013 vom 1. Juli 2013 zum Stand der Überarbeitung der bankstatistischen Erhebungen zur Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (MFI)

Zwischenzeitlich Veröffentlichung und Verabschiedung der relevanten Verordnungen der EZB (EZB/2013/33 und EZB/2013/34)

Mit der Verabschiedung der neugefassten Leitlinie zu den monetären und finanziellen Statistiken, welche die Leitlinie EZB/2007/9 ersetzen wird, ist demnächst zu rechnen.

Verordnungen und Leitlinie erfordern auf nationaler Ebene Anpassung der o.g. bankstatistischen Erhebungen

Meldungen in Form der neuen Meldeschemata erstmalig im Januar 2015 mit Meldedaten für Dezember 2014 einzureichen

Aktuelle Entwicklung beachten

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 76: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

76

8. Jährlicher KWG-RTF-Risikobericht ab 01.01.2015 Aufsichtsrechtlich gewünschter Meldestichtag 15.01.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

„Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat;…“

„Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, wobei eine vorsichtige Ermittlung der Risiken und des zu ihrer Abdeckung verfügbaren Risikodeckungspotenzials zugrunde zu legen ist.“

KWG § 25 Abs. 1

Einmal jährlich Einreichung von Informationen über die Risikotragfähigkeit nach:

KWG § 25a Abs. 1 Satz 3

und KWG § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2

Einmal jährlich Einreichung von Informationen über die Risikotragfähigkeit nach:

Angemessen-heit

Wirksamkeit

Sicherstellung

Vorsichtige Ermittlung

Page 77: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

77

8. Hohe Transparenz fordert hohe Konsistenz

Mit den Angaben wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen transparent Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements, laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durch Nennung der Zyklen

Annahme: Daten werden Bestandteil der gezielten Planung von Prüfungen gemäß § 44 KWG werden.

Bisher interne Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden Gegenstand der laufenden Überwachung seitens der Aufsicht.

Institute / Institutsgruppen, aber auch eingesetzte Verfahren und Parameter werden untereinander vergleichbar.

Ausstehende Konsultation muss auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der Methodenfreiheit und individuelle Situation eines jeden Instituts hinweisen.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 78: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

78

8. Verbindung RTF-Meldung - Basismeldewesen

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Basismeldewesen

stille Reserven und stille Lasten

spezielles Barwertrisiko = Zinsrisikokoeffizient

Veränderungen im Zeitablauf

Auswirkungen von Steuerungsmaßnahmen

Veränderungen im Kreditgeschäft

Veränderungen bei stillen Lasten / Reserven

RTF-Meldung

stille Reserven und stille Lasten

barwertiges Zinsänderungsrisiko

Veränderungen in der Risikomessung

Steuerungsmaßnahmen

Reaktionen der Bank auf Veränderungen

Reaktionen der Bank auf Veränderungen

Beide Meldungen ergänzen sich→ Verhaltensbeobachtung der Institute ist möglich→ ein in sich schlüssiges Handeln in der Bank ist erforderlichVerbände setzen sich in Konsultation für deutliche Verschlankung ein

Page 79: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

79

8. Umfangreiche Informationen im RTF-Bericht absehbar

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Konzeption

Anzahl Steuerungskreise

Verfahren (Fortführungsan-satz, Liquidations-ansatz)

Betrachtungs-horizont

Risikodeckungs-potenzial (RDP) IST-Werte des RDP

und davon als RDP verwendet in detaillierter Form

Ableitung RDP für alle Steuerungs-kreise

Methodische Änderungen seit letztem Meldestichtag

Limite und Risiken

Risikoarten inkl. Unterkategorien,

Details zu Risikobeitrag, Limit, Berechnungs-intervall, Quantifizierung

Details zu Kreditportfolio-modellen

Methodische Änderungen seit letztem Meldestichtag

Steuerungs-maßnahmen Überschreitungen

RDP

Meldefrequenz

Geplante und umgesetzte Beschlüsse aufgrund der RTF-Rechnung

Kapitalplanung

Vordrucke noch nicht konsultiert.2. Entwurf auf der homepage der Bundesbank einsehbar.

Page 80: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

80

8. Beispiel aus 1. Entwurf Angaben zu Steuerungskreisen→ Steuerungsrelevanz!Bis zu 5 Steuerungskreise können angegeben werden, für jeden Steuerungskreis werden die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials und die Limitauslastungen der einzelnen Risikoarten abgefragt.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Bei Ermittlung RTF nach Muster-RHB ist ab 30.06. ein zweiter Steuerungskreis für das

Folgejahr anzulegen

Steuerungsrelevanz = tatsächlich zur Steuerung der Risiken genutzter Steuerungskreis

→ Verwendung in Limitsystem und Berichtswesen→ Berücksichtigung bei Geschäftsabschlüssen und

der strategischen Ausrichtung

Page 81: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

81

8. Beispiel aus 1. Entwurf Kreditportfoliomodelle

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Nur Kundenkreditgeschäft

Nur Depot-A-Geschäft

Beides

Credit Metrics

CreditPortfolioView

Credit Risk+

Credit Portfolio Manager

Sonstiges

Nur Ausfallrisiken

Ausfall- u. Migrationsrisiken

Ausfall-, Migrations- u. CS-Risiken

Ausfall- u. CS-Risiken

GuV-Auswirkungen

Wertorientierte Betrachtung

Je Kreditnehmer

Als KNE nach § 19 Abs. 2 KWG

Als Risikoeinheiten nach eigener Def.

Deterministisch

Stochastisch ohne Korrelationsannahmen

Stochastisch und korreliert untereinander

Stochastisch und korreliert mit den PDs

Stochastisch und korreliert untereinander und mit den PDs

Sonstiges

Detaillierte Angaben zur Ermittlung der Adressausfallrisiken zu machen, insbesondere zur Einbeziehung von LGDs = Verlustquoten

→ Erläuterungen vom BVR erforderlich

Angebotene Erfassungs-möglichkeiten:

Page 82: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

82

8. Beispiel aus 1. Entwurf Steuerungsmaßnahmen – Wirksamkeit des Risikomanagements

Detaillierte Angaben zu: Beschlüssen

(auch nicht gefasste)

Maßnahmen und

Kapitalplanung

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Angemessenheit

Wirksamkeit

„Bitte geben Sie im vorgesehenen Kommentarfeld zu den einzelnen Beschlussgegenständen auch dann Erläuterungen ab, wenn Sie einen derartigen Beschluss zwar erwogen, diesen dann aber trotzdem nicht gefasst haben.“

Page 83: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

83

8. Weiteres Vorgehen

Abschließende Entscheidung steht noch aus. Auf der Homepage der Bundesbank ist der 2. Entwurf der Vordrucke einsehbar. Entwicklung abwarten.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 84: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

84

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

9 Offenlegungs- und Risikobericht

Page 85: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

85

9. Offenlegungs- und Risikobericht

Geschäftsjahr 2013

• Bilanzstichtag 31.12.2013

• Altes Recht ist noch maßgeblich.

• Muster-Offenlegungsbericht nach § 26a KWG kann weiter verwendet werden.

• Keine Veränderungen gegenüber Muster für 2012

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 86: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

86

9. Offenlegungs- und Risikobericht

Details Kapitalanforderungen

Kreditrisiko

Beteiligungen im Anlagebuch

Operationelles Risiko

Verbriefungen

Derivate

Marktpreisrisiko

ZÄR im Anlagenbuch

Angaben zur Eigenmittelstruktur

Eigenkapital (Art. 437 CRR)

Angaben zum Konsolidierungskreis (Art.

436 CRR)

Eigenmittel-anforderungen (Art. 438 CRR)

Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)

Leverage Ratio (Art. 451 CRR)

Sonstige Offenlegungs-anforderungen

Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR)

Risikovorsorge (Art. 442 CRR)

Vergütung (Art. 435 CRR)

Unb. Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

Risikomanagement-ziele und Governanceregeln

Liquidität

Offenlegung durch

signifikante Tochter

Erweitert

Neu

Teil 8 CRR

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 87: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

87

9. Offenlegungs- und Risikobericht

• Aktueller Arbeitsstand EBA hinsichtlich Teil 8 der CRR

• 5 technische Standards

• 1 verabschiedet

• 2 konsultiert

• 2 offen

• 4 Leitlinien

• Alle offen

• Letzte Deadline: 31.12.2014

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 88: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

88Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

9. Technischer Standard zur Offenlegung der Eigenmittel Wo werden die 340f Reserven gezeigt? Auszug aus Offenlegung der Eigenmittel

1,25 % in einer Summe.Nicht alle sondern nur die, welche hier angerechnet

werden

Page 89: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

89Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

9. Technischer Standard zur Offenlegung der Eigenmittel Wo werden die 340f Reserven gezeigt? Auszug aus Offenlegung der Eigenmittel

Alle Instrumente in einer Summe (340f HGB, Nachrang, Haftsumme, Neubewertungsreserven)

Page 90: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

90

9. Offenlegungs- und Risikobericht

Ab Geschäftsjahr 2014 (Offenlegung 2015)

• Offenlegung min. 1x jährlich (EBA-Leitlinie)

Bilanzstichtag 31.12.2014 (1. Stichtag für kleinere Institute)

• Offenlegung nach § 26 a KWG

• Anforderungen der Art. 435-455 CRR sind zu beachten.

• Neuer Muster-Offenlegungsbericht nach CRR wird durch AK „Offenlegung nach CRR / CRD IV“ in 2014 erstellt.

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 91: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

91

Agenda

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

10 Sonstiges

Page 92: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

92Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Hat Meldewesen nun doch etwas mit Controlling zu tun?

Page 93: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

93

Behalten Sie den Überblick – der Grundsatzbereich informiert …

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

Page 94: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

94

… über aktuelle Themen, laufende Projekte und Webinare…

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

ENTWURF

Page 95: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

95

… ergänzt durch einen monatlichen Newsletter

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

ENTWURF

Page 96: Fachtagung Controlling 2014 Neuerungen in der Bankenregulierung 2014.

Kontakt

96

Kontakt

Bodo KolwaLeiter Spezialistenteam [email protected]

Karin BerlinMitglied Spezialistenteam [email protected]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014

WP/StB Anne WieschMitglied Spezialistenteam [email protected]