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Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014 Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk Warmwasserbereitung Anforderungen an die Hygiene Was müssen Vermieter bei der Bereitstellung von Warmwasser beachten? Dipl.-Ing. Günter Wolter

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Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014

Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk

Warmwasserbereitung – Anforderungen an die Hygiene Was müssen Vermieter bei der Bereitstellung von Warmwasser

beachten?

Dipl.-Ing. Günter Wolter

Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014

Vorschriften

DIN EN 806-1 Allgemeines

DIN EN 806-2 mit DIN 1988-200 Planung

DIN EN 806-3 mit DIN 1988-300 Berechnung

DIN EN 806-4 Installation

DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung

DIN EN 1717 und DIN 1988-100 Schutz des Trinkwassers

Trinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012

DIN EN europäische Norm

DIN 1988 deutsche Ergänzungsnorm

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Vorschriften

Inhalt (Ausschnitt)

1. Einleitung

2. Anwendungsbereich

• Planung und Errichtung, den Betrieb, Wartung, ...von

Trinkwasserinstallationen

3. Normative Verweise

4. Begriffe

5. Planung und Errichtung

6. Betrieb

• Großanlagen

• Kleinanlagen

• Zirkulationssystem

7. Wartung und Inspektion

8. Sanierung

• Thermische Desinfektion

• Chemische Desinfektion

• UV-Bestrahlung

9. Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und

Bewertung

• Orientierende Untersuchung

• Weitergehende Untersuchung

• Nachuntersuchung

• Probenahme

• Bewertung der Legionellenbefunde

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Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 3. Mai 2011

TrinkwV trat am 1. November 2011 in Kraft (Aktuelle Version 2. Änderungsverordnung 2012)

§ 1 Zweck der Verordnung

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der

Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung

seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

TrinkwV richtet sich an alle Beteiligten:

Gesundheitsämter

Haustechnikplaner

Ausführende Fachbetriebe

Betreiber

Wasserversorgungsunternehmen

Trinkwasser muss an der Entnahmestelle mikrobiologisch und chemisch so beschaffen sein, dass es bei

lebenslangem Genuss und Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursachen kann!

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Prüfpflicht warum?

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Verordnung

10. ist „gewerbliche Tätigkeit“ die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im

Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.

Dazu gehört auch die Vermietung von Wohnungen!

Konsequenz: Untersuchungspflicht auch für Wohngebäude (Großanlagen)!

Für Gewerbe bestand schon immer eine Untersuchungspflicht.

§ 14 Untersuchungspflichten

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage…haben…Untersuchungen

des Trinkwassers…durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass das

Trinkwasser…den Anforderungen dieser Verordnung entspricht.

1. mikrobiologische Untersuchung (Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, …)

2. chemische Untersuchung (Blei, neuer Grenzwert seit 01.12.2013, 10µg/l)

3. Untersuchung zur Feststellung, ob…Grenzwerte eingehalten oder die Anforderungen erfüllt werden.

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Definition Großanlage nach DVGW W 551

Alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern

oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern,

wie z. B.

• in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen,

Krankenhäusern, Bädern, Sport- und

Industrieanlagen, Campingplätzen,

Schwimmbädern.

• Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem

Inhalt >400 l und/oder >3 l in einer Rohrleitung

zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und

Entnahmestelle. Die eventuelle Zirkulationsleitung

wird nicht berücksichtigt.

Hinweis: In der W551 steht/stand in jeder Leitung.

Prüfpflicht wann?

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Verantwortlichkeiten und Pflichten

AVBWasserV: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

§ 12 Kundenanlage

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem

Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer

verantwortlich.

Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben

diesem verantwortlich.

Wartung von Trinkwasserinstallationen

Für den Eigentümer, Vermieter und Betreiber ergibt sich eine Wartungspflicht unter anderem aus dem

BGB (Verkehrssicherungspflicht)

AVBWasserV

EnEV 2009

VOB Teil B und Teil C

DIN EN 806 1-5 und DIN 1988-100-300

Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen etc.

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VDI 6023 (3 Tage)

DIN EN 806-2 (7 Tage)

VDI entspricht den anerkannten Regeln der Technik und ist daher anzuwenden!

Betreiberpflichten

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§ 14 Betreiber muss geeignete Probenahmestellen nach den anerkannten Regeln der Technik

vorhalten!

DIN 1988-200 Abschnitt 3.9 Probenahmestellen § 14,

Probenahmestellen DIN 1988–200

Einrichtungen zur Probenahme nach DIN EN ISO 19458

sind vorzusehen. Probenahmestellen müssen nach Anzahl,

Beprobungsintervallen und Ort geplant und zur sicheren

Identifizierbarkeit gekennzeichnet werden, sowie für die

Probenahme geeignet sein. Neben Armaturen zur

Trinkwasserentnahme sind geeignete Einrichtungen zur

Entnahme von Wasserproben jeweils vor und hinter Apparaten

anzuordnen.

Probenahmearmaturen speziell für die Entnahme von Wasserproben zur mikrobiologischen

Untersuchung müssen desinfizierbar und sollten abflammbar sein.

Probenahmeventil

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Technische Grundlagen

DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung TrinkwV 2012, Seite 43

Wo ist die richtige Position des Probenahmeventils?

Vom Speicher aus gesehen hinter dem Rückflussverhinderer und der Zirkulationspumpe.

Außer es wird sichergestellt, dass der Volumenstrom der Zirkulationspumpe höher ist als der

Entnahmevolumenstrom bei der Probe.

Wenn das Probenahmeventil direkt am Speicher sitzt, ergibt sich in den meisten Fällen eine undefinierte

Mischprobe aus dem Leitungsnetz und Speicher.

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TrinkwV 2012, Seite 43 TrinkwV 2012, Seite 42

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Stagnation muss vermieden werden (Wasser muss fließen!)

Möglichst kurze Rohrleitungsführung

Anordnung der überwiegend genutzten Entnahmestellen am Ende von Stichleitungen

Keine Überdimensionierung der Rohrquerschnitte

Auslegung der Warmwasserspeicher so klein wie möglich

Unmittelbarer Anschluss von Sicherheitsventilen

Abtrennung der Löschwasserversorgung

Fachgerechte Dämmung der kalt- und warm gehenden Leitungen

Einhaltung der Vorgaben zur Temperaturführung in Warmwassersystemen

Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Betriebes der Trinkwasserinstallation

Anwendung der DIN EN 1717 mit DIN 1988-100 Schutz des Trinkwassers

Auf Sauberkeit achten!!!

Einen Bestandsschutz gibt es nicht mehr, wenn die Gesundheit gefährdet ist.

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002 – 30 U 20/21

Daraus ergibt sich, dass bauliche Mängel, wie z. B. Tote- oder Umgehungsleitungen, rückgebaut werden müssen.

Es besteht daher auch eine Informationspflicht des Installateurs, auf solche Mängel hinzuweisen. Die

notwendigen Maßnahmen sind anzubieten.

Technische Trinkwasserhygiene

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Füllen von Heizungsanlagen und Installationsarten

Bisher gab es in der DIN 1988-4 einen Unterschied zwischen kurzzeitigem und ständigem Anschluss.

Kurzzeitiger Anschluss für längstens 24 Stunden unter ständiger Beobachtung. !!! Ab sofort verboten !!!

Alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation werden als ständige Anschlüsse angesehen.

Das bedeutet für Heizungsanlagen, dass beim Füllen mindestens ein Rohrtrenner zur Absicherung vorhanden sein

muss!!!

1. T-Stück Installation (herkömmlich)

2. Durchschleifen

3. Ringinstallation

Mögliche Installationsarten zum Anschluss von Sanitärgegenständen.

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DIN EN 806-2 Planung

30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle sollte die Wassertemperatur nicht 25 °C für

Kaltwasserstellen übersteigen und sollte nicht weniger als 60 °C für Warmwasserentnahmestellen

betragen, sofern dem nicht örtliche oder nationale Regelungen entgegenstehen.

Zum Zwecke der thermischen Desinfektion sollte in Warmwassersystemen die Möglichkeit

bestehen, auch an den entferntesten Entnahmestellen 70 °C zu erreichen (siehe 9.1).

DIN 1988-200

Temperaturen Entnahmestellen

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Rohrbelüfter

Sammelsicherung Strangbelüftungsventil

Schutz gegen Rücksaugen von verunreinigtem Wasser in die Trinkwasserleitung.

Früher verpflichtend für die Bauabnahme, heute hygienisch bedenklich.

Sammelsicherungen werden durch Einzelsicherungen ersetzt

(Rückflussverhinderer)

- Duschschläuchen

- Armaturen

- Handbrausen

- …..

Problemstellung

1. Die Installation der Strangbelüftungsventile sollte wie auf der Grafik dargestellt

erfolgen. Häufig wurde in der Vergangenheit Rohr gespart. Beginnend von der

Wohnungsabsperrung wurde eine ca. 1-1,5 m lange Zuleitung verlegt.

2. Viele Rohrbelüfter wurden entfernt und mit Stopfen verschlossen. Die Leitungen

mit stagnierendem Wasser liegen weiterhin unsichtbar unter Putz.

Achtung:

Wenn Rohrbelüfter zurückgebaut werden, sind alle Armaturen im Gebäude mit Einzelsicherungen zu versehen!

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Möglicher Ablauf bei einem Legionellenbefall

1. Gefährdungsanalyse, Information Gesundheitsamt und der Bewohner

2. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten

• Endständige Filter (Haltbarkeit 4-8 Wochen).

• Die thermische Spülung kann im Anschluss zu einer erhöhten Legionellenbelastung führen.

(„Alarmmeldung“ und Verkapseln der Legionellen im Biofilm). Es werden nur die frei

schwimmenden Legionellen inaktiviert.

3. Abarbeiten der Maßnahmenempfehlung aus der Gefährdungsanalyse.

4. Eventuell erneut thermische oder chemische Desinfektion durchführen.

5. Beprobung nach Absprache mit dem Gesundheitsamt.

6. Ggf. weitere Maßnahmen…..

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Ablauf der thermischen Desinfektion nach Arbeitsblatt W551

1. Das gesamte System, einschließlich aller Entnahmestellen.

2. Bei Zirkulationssystemen (Zirkulationspumpe an, Entnahmestellen geschlossen und Zirkulationstemperatur <70 °C)

Achtung: Materialverträglichkeit.

3. Entnahmestellen nacheinander mit >70°C für 3 Minuten thermisch Desinfizieren.

4. Zur Verhinderung von Rekontamination sind die Armaturen und Leitungsabschnitte hintereinander zu wählen.

5. Kontrolle und Protokollierung der Temperatur und Spülreihenfolge.

6. Für Verbrühungsschutz sorgen.

7. Anlage in den bestimmungsgemäßen Betrieb bringen.

Chemische Desinfektion gemäß DVGW-Arbeitsblatt W291

Jede Desinfektionsmaßnahme, egal ob chemisch oder thermisch, schädigt die Trinkwasserinstallation!!!

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Grenzwertüberschreitung des Werkstoffes Blei in einer Trinkwasser-Installation

Technische und rechtliche Betrachtung

• Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt seit dem 01.12.2013 10 µg Blei/Liter

• Seit Ende der neunziger Jahre ist bekannt, dass dieser Grenzwert zum obigen Datum in Kraft tritt. Der Grenzwert

wurde sukzessive abgesenkt, 40 µg/l Ende der Neunziger, 25 µg/l ab 2003 und als Schlusswert 10 µg/l ab 01.12.2013

S-0-Probe Ist die sogenannte Frischwasserprobe, es wird solange Wasser gezapft, bis sich eine

Temperaturkonstanz eingestellt hat, ein Liter Wasser wird untersucht. Die S-0-Probe gibt Auskunft über

den Bleigehalt des vom Versorger gelieferten Trinkwassers.

S-1 und S-2 Nach vier Stunden Stagnation (in Ausnahmefällen auch weniger, aber mindestens nach zwei Stunden)

Probe wird an der gleichen Armatur ohne vorheriges Ablassen zweimal ein Liter Wasser entnommen, die

sogenannten S-1- und S-2-Proben.

Grenzwert S1 und S2 überschritten

Information der Verbraucher

1. über die Prüfergebnisse.

2. Das Trinkwasser kann für andere Zwecke als zur Nahrungszubereitung, z. B. Duschen, verwendet werden.

3. Erwachsene und Jugendliche können bis zur Mängelbeseitigung das Trinkwasser zur Nahrungszubereitung nutzen,

wenn es bis zur Temperaturkonstanz abgelassen wird.

4. Für Säuglinge und Kleinkinder ist das Trinkwasser unter keinen Umständen zur Nahrungsmittelzubereitung zu

verwenden.

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Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!