Fächerübergreifender Unterricht Naturwissenschaften Entwicklungen in Hessen von 1985 bis heute.

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Fächerübergreifender Unterricht Naturwissenschaften Entwicklungen in Hessen von 1985 bis heute

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Fächerübergreifender Unterricht

Naturwissenschaften

Entwicklungen in Hessenvon 1985 bis heute

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2Dr. Lutz Stäudel - Universität Kassel / Tagung am IPN 4.2.05

Chronologie

• Ab 1987: Gemeinsame Vorarbeiten für einen Lernbereich in NRW und Hessen am LSW Soest

• Ab 1988: Kontakt und Austausch mit PING (IPN / SH)

• Ab 1990: Handreichungen für fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht 5 – 8

• Ab 1992: Entwicklung neuer Rahmenpläne SI für alle Fächer in Hessen

• Schulgesetz lässt Unterricht in Lernbereichen für alle Schulformen zu

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3Dr. Lutz Stäudel - Universität Kassel / Tagung am IPN 4.2.05

Chronologie1996:

Rahmenplan Naturwissenschaften wird veröffentlicht

1997 – 1998:

Handreichungen zum Rahmenplan werden veröffentlicht

- Sinne und Wahrnehmung (5/6)

- Wetter (5/6)

- Lebensgrundlage Wasser (7/8)

- Fossile und nachwachsende Rohstoffe (9/10)

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Struktur des Rahmenplans

- Themen-Orientierung

und gleichzeitig

- Angabe von verbindlichen Inhalten

- Orientierung an Inhaltsbereichen bzw. Leitlinien (ähnlich den heute definierten Kompetenz-bereichen)

- Orientierung auf Doppeljahrgangs-stufen

- Umfang ähnlich der Stundensumme der Einzelfächer

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Struktur des RahmenplansStundentafeln (Stand 1996)

Jahrgang

Biologie

Physik Chemie

NW

5 2 0 0 2

6 2 0 0 2

7 1 2 0 3

8 1 1 1 3

9 1 1 2 4

10 1 2 2 5

         

Summen

8 6 5 19

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Struktur des RahmenplansDie Themen der Doppeljahrgangsstufen

... für die Jahrgangsstufen 5/6

• Entdeckungen mit dem Mikroskop• Körper und Leistung • Sinne, Wahrnehmung und Lernen• Stoffe im Alltag• Umgang mit Pflanzen • Umgang mit Tieren• Wetter• (plus Thema aus dem Bereich der

Sexualerziehung)

... für die Jahrgangsstufen 9/10

• Bedrohte Lebensräume• Die Vererbungsgemeinschaft • Einfache Werkzeuge und Maschinen• Energie und Umwelt • Gesundheit/Krankheit• Grundchemikalien für Industrie und

Haushalt• Landwirtschaft und Nahrungsmittel-

produktion• Modelle, Symbole, Formeln - die

natur-wissenschaftliche Sicht der Welt

• Nachwachsende Rohstoffe• Naturwissenschaft und Gesellschaft• (plus Thema aus dem Bereich der

Sexualerziehung)

... für die Jahrgangsstufen 7/8

• Der Mensch in Raum und Zeit• Energie- und Stoffwechsel • Fortbewegung in Natur und Technik• Kommunikation mit Schall oder

Licht• Lebensgrundlage Wasser• Stoffe verändern sich und werden

verändert• Strom im Haus• Vom Produkt zum Abfall

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7Dr. Lutz Stäudel - Universität Kassel / Tagung am IPN 4.2.05

Struktur des RahmenplansBezug der Themen zu den Inhaltsbereichen

  K

EigenerKörper

LS

Lebewesen

Systeme

E

Energie

SStoffeStoff-

begriffe

Mo

Modellvor-

stellungen

NGNW undGesell-schaft

 

Me

Methoden

5/6 4 5 1 1 1 0 5

7/8 3 4 3 4 6 3 5

9/10 2 4 5 4 4 9 6

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8Dr. Lutz Stäudel - Universität Kassel / Tagung am IPN 4.2.05

Struktur des RahmenplansBezug der Themen zu den Inhaltsbereichen

  K

EigenerKörper

LS

Lebewesen

Systeme

E

Energie

SStoffeStoff-

begriffe

Mo

Modellvor-

stellungen

NGNW undGesell-schaft

 

Me

Methoden

5/6 4 5 1 1 1 0 5

7/8 3 4 3 4 6 3 5

9/10 2 4 5 4 4 9 6

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Erschließungskategorien /

Bezugsfelder

Unterricht im Lernbereich

Naturwissenschaften

Umwelt Technik

Naturwissen-schaft

Struktur des Rahmenplans

*)

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Der Lernbereich in Zahlen

• ab 1994 Erprobung des Lernbereichsansatzes in ca. 20 hessischen Schulen, insbesondere in Gesamtschulen (+ einige Hauptschulen + 1 Gymnasium)

• geringer Anteil, da es ca. 600 SI-Schulen in Hessen gibt (3%)

• auch bezogen auf die Zahl der Gesamtschulen (79 IGS, 130 „Koop. GS“) geringer Anteil (10 %)

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Der Lernbereich in der Praxis

• In der Mehrzahl der Fälle wird integrierter Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 – 8 erteilt, danach wieder in Fächern

• Schulen, die neu beginnen, richten NaWi 5/6 ein

• Es gibt zahlreiche Sonderkonstruktionen, sowohl hinsichtlich der Zahl der Unterrichtenden wie auch bzgl. Themenorientierung oder Schwerpunkt-bereichen

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Der Lernbereich in der Praxis

z.B.: Offene Schule Waldau / Kassel

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Bisherige SituationHessisches Schulgesetz (- HSchG - )

in der Fassung vom 2. August 2002 (gültig bis 31.12.2004)

§ 6 Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete

(1) ... In fächerverbindenden oder fachübergreifenden Unterrichtsformen werden an Themen, die verschiedene Fächer berühren, die besonderen Methoden der beteiligten Fächer, ihre jeweiligen Ziele und Fertigkeiten im Unterricht entsprechend dem thematischen Zusammenhang erschlossen.

2) Die Verordnung über die Stundentafeln kann für bestimmte Schulformen und Jahrgangsstufen die Möglichkeit vorsehen, dass nach Entscheidung der Gesamtkonferenz der Schule die Unterrichtsfächer ... Physik, Chemie und Biologie als Lernbereich Naturwissenschaften zusammengefasst werden.

(3) Lernbereiche können fachübergreifend von mehreren Lehrerinnen oder Lehrern in enger Zusammenarbeit didaktisch abgestimmt oder von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet werden, um übergreifende Erkenntnisse auch in der Schule zur Geltung zu bringen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ein Problem vom unterschiedlichen Ansatz verschiedener Fächer her zu beurteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Anteil der jeweiligen Fächer angemessen berücksichtigt wird. Wird der Lernbereich zusammengefasst unter-richtet, so wird für ihn eine zusammengefasste Bewertung erteilt; diese ist in den Versetzungs- und Abschluss-regelungen der Bewertung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache gleichgestellt. Die Gesamtkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer curricular und pädagogisch begründeten, die Möglich-keiten der Schule berücksichtigenden Konzeption der Fachkonferenz, ob der Lernbereich fachübergreifend unterrichtet wird.

§ 6, 2) Die Verordnung über die Stundentafeln kann für bestimmte Schulformen und

Jahrgangsstufen die Möglichkeit vorsehen, dass nach Entscheidung der Gesamtkon-ferenz der Schule die Unterrichtsfächer ...

Physik, Chemie und Biologie als Lernbereich Naturwissenschaften

zusammengefasst werden.

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Gegenwärtige SituationHessisches Schulgesetz (- HSchG - )

in der Fassung vom 29. November 2004

§ 127 c Weiterentwicklung der Selbstverwaltung

(1) Zur Weiterentwicklung des Schulwesens ... kann Schulen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen ihnen und dem Staatlichen Schulamt ... gestattet werden, ... bei der ... Unterrichtsorganisation und inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts selbstständige Entscheidungen zu treffen. Abweichungen bei der Unterrichts-organisation und -gestaltung sind insbesondere bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln zulässig, sofern die Standards der Bildungsgänge eingehalten werden.

(3) Die jeweiligen Modelle müssen gewährleisten, dass die Standards der Abschlüsse den an den anderen Schulen erworbenen Abschlüssen entsprechen und die Anerkennung der Abschlüsse in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist. Ferner muss bei Modellen zur Erprobung anderer Leitungsstrukturen und Formen rechtlicher Selbstständigkeit eine den Erfordernissen der §§ 92 und 93 entsprechende staatliche Schulaufsicht gewährleistet sein.

(4) Die Erprobung des Modells gestattet das Kultusministerium auf Antrag der Schule. Über die Stellung des Antrags entscheidet die Schulkonferenz auf der Grundlage einer die personellen, sächlichen und unterrichts-organisatorischen Möglichkeiten der Schule berücksichtigenden Konzeption.

§ 127 c Weiterentwicklung der Selbstverwaltung

(1) Zur Weiterentwicklung des Schulwesens ... kann Schulen auf der Grundlage einer

Kooperationsvereinbarung zwischen ihnen und dem Staatlichen Schulamt ... gestattet werden, ... bei der

... Unterrichtsorganisation und inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts selbstständige

Entscheidungen zu treffen.

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Aktuelle Tendenzen