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Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. med. Sylvia Kotterba
Dienstort: Ammerland-Klinik GmbH Westerstede
Abteilung: Neurologie
Fahrtauglichkeit und sozialmedizinische Konsequenzen bei
Narkolepsie
Inaugural-Dissertation
zur
Erlangung des Doktorgrades der Medizin
einer
Hohen Medizinischen Fakultät
der Ruhr-Universität Bochum
vorgelegt von
Bettina Eberhard
aus Berlin
2009
Dekan: Prof. Dr. med. G. Muhr
Referent: Prof. Dr. med. S. Kotterba
Korreferent: PD Dr. med. B. Henning
Tag der mündlichen Prüfung: 19.01.2010
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 5
1. Narkolepsie 7
- Epidemiologie 8
1.1 Symptome 9
- REM-assoziierte Symptome 10
- Non-REM-assoziierte Symptome 11
1.2 Diagnostik 12
- Multipler-Schlaf-Latenz-Test (MLST) 12
- Polysomnographie 12
- Stanford Sleepiness Scale (SSS) 13
- Epworth Sleepiness Scale (ESS) 14
- Maintenance of Wakefulness Test (MWT) 15
- Pupillografischer Schläfrigkeitstest (PST) 16
- HLA-Typisierung 16
- Hypocretin 17
1.3 Differentialdiagnosen 18
1.4 Verlauf und Prognose 20
1.5 Therapie 21
- Therapie der Tagesschläfrigkeit 22
- Therapie der Kataplexie 22
- Exemplarische Beispiele für die Medikation:
Stimulantien 23
Antidepressiva 24
1.6 Narkolepsie bei Kindern 25
1.7 Ärztliche Begutachtung 25
- Aufmerksamkeit und Vigilanz 26
- Einstufung als Schwerbehinderung 28
- Minderung der Erwerbsfähigkeit 29
- Fahrtauglichkeit 29
1.8 Narkolepsie und Berufsleben 31
1.9 Narkolepsie und Versichertenstatus 32
3
2. Studie zur Fahrtauglichkeit und den sozialmedizinischen
Konsequenzen bei Narkolepsie 33
2.1 Methodik 33
3. Ergebnisse der Untersuchung zu Fahrtauglichkeit und
sozialmedizinischen Konsequenzen bei Narkolepsie 35
- Fahrtauglichkeit 37
- Medikation 47
-Versicherung 51
- Schwerbehinderung und Berufsunfähigkeit Versicherung 51
4. Diskussion 58
- Fahrtauglichkeit 58
- Notfallausweis 65
- Berufsleben, Schwerbehindertenstatus und Versichertenstatus 66
- Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Narkolepsie 71
5. Zusammenfassung 72
6. Literatur 78
7. Anhang 83
4
Einleitung
Die Schlafmedizin gewinnt zunehmend an Bedeutung. Schlafbezogene
Erkrankungen als Ursache von Verkehrsunfällen werden immer häufiger
Gegenstand gutachterlicher Untersuchungen. Ein Fahrzeugführer, der am
Steuer einschläft und einen Unfall verursacht, begeht eine
Ordnungswidrigkeit (Fahrerlaubnisverordnung §2). Der Tatbestand einer
Straftat ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer über eine schlafbezogene
Erkrankung informiert ist, eine adäquate Therapie aber ausbleibt
(Strafgesetzbuch §315c, Kotterba 2007).
0,4% der Verkehrsunfälle in Deutschland sollen eine schlafbezogene
Ursache haben (Statistisches Bundesamt 2006). Eine Reihe von
Untersuchungen hat die Tagesschläfrigkeit als Symptom verschiedener
Schlafstörungen einerseits und als Unfallursache andererseits zum
Gegenstand. Spektakuläre und besonders fatale Unfälle in diesem Kontext
sind in Erinnerung geblieben: Das Busunglück im Juli 2005 im
Autobahnkreuz Meckenheim mit 35 Verletzten, das Busunglück im Juli 2005
auf der A9 in Südfrankreich mit 2 Toten und 16 Verletzten und das
Busunglück in Lyon 2003 mit 28 toten und 46 verletzten deutschen
Urlaubern. Alle diese Unfälle ließen sich auf einen sogenannten
Sekundenschlaf der Fahrzeugführer zurückführen. Seit langem ist der
Zusammenhang zwischen Sekundenschlaf und einem obstruktiven Schlaf-
Apnoe-Syndrom (OSAS) bekannt. Dieser ist daher nicht nur Gegenstand
zahlreicher verkehrsrechtlicher Gutachten gewesen, sondern auch in
sozialmedizinischen Untersuchungen thematisiert worden (Orth et al. 2003,
Orth et al. 2005).
Eine schlafbezogene Erkrankung mit anderem Hintergrund ist dagegen die
Narkolepsie. Auch die Narkolepsie geht wie das OSAS mit Tagesschläfrigkeit
einher, ist aber mit imperativen Schlafattacken vergesellschaftet.
Narkolepsiepatienten können dem Schlafbedürfnis nicht wenigstens einer
gewissen Zeit lang entgegen wirken. Dies immerhin ist den OSAS-Patienten
möglich. OSAS-Patienten können durch situative Anforderung an
Konzentration und Aufmerksamkeit die Tagesschläfrigkeit unterdrücken und
5
sich somit auch zum Beispiel im dichten innerstädtischen Straßenverkehr
„über die Zeit“ retten. Anders die Narkolepsiepatienten: Sie können einer
Schlafattacke nichts entgegensetzen und sind einem imperativen
Schlafbedürfnis ausgesetzt. Die Narkolepsiepatienten erleiden
Schlafattacken besonders in monotonen Situationen. Monotone Situationen
können sich im Straßenverkehr ergeben, aber auch im beruflichen Alltag.
Eigengefährdung und Fremdgefährdung in diesem Zusammenhang sind
gefürchtet. Narkolepsiepatienten haben eine vier bis sieben Mal höhere
Unfallrate als Gesunde (Kotterba, Mayer 2001).
Unter dem Aspekt der sozialmedizinischen Konsequenzen der Narkolepsie
wurde die Fahrtauglichkeit von Narkolepsiepatienten intensiv untersucht.
Gewonnene Daten zu Unfallraten und Copingstrategien sind belegt (Aldrich
1989, Findley et al. 1995 & 1999, George 1996, Müller 2002, Kotterba et al.
2004).
Welche Auswirkungen die Tagesschläfrigkeit aber auf das Berufsleben der
Betroffenen hat, welche sozialmedizinischen Konsequenzen sich in Fragen
der Berufsunfähigkeit, der Berentung und Versicherungsfragen ergeben,
bleibt unbeantwortet.
In der vorliegenden Studie wird untersucht, wie Narkolepsiepatienten mit
ihrer eingeschränkten Fahrtauglichkeit umgehen und welche Möglichkeiten
sie nutzen, Autounfällen vorzubeugen. Zugrunde gelegt wurde eine
Fragebogenaktion, in der Narkolepsiepatienten Daten zu Fahrverhalten und
Unfallhäufigkeit zur Verfügung stellten. Ein Schwerpunkt betraf Fragen zu
den sozialmedizinischen Aspekten der Erkrankung, ihre Auswirkungen auf
Beruf, Versichertenstatus und Berentung.
6
1. Narkolepsie
Die Definition der Narkolepsie geht auf den französischen Neurologen und
Psychiater Jean Baptiste Edouard Gelineau (1859-1906) zurück. Er
beschrieb 1880 erstmals einen Patienten, der unter Tagesschläfrigkeit mit
imperativen Einschlafattacken und Bradykardie litt. Gelineau konnte so die
Narkolepsie von anderen Schlafstörungen und insbesondere von der
Epilepsie abgrenzen.
Die rein klinische Diagnose der Narkolepsie erhielt 1935 einen wesentlichen
Impuls durch die Entdeckung und den Einsatz der Elektro-Encephalo-
Graphie (EEG). Die Entdeckung des REM-Schlafes (normale Schlafphase
mit "Rapid Eye Movement"/raschen Augenbewegungen) bildete einen
Meilenstein in der Erforschung des Schlafes und hatte in so weit auch
Einfluss auf die Erforschung der Narkolepsie (Kotterba 2001).
Die noch heute gültigen Kriterien zur Diagnostik der Narkolepsie legten 1957
Yoss und Daly fest. Ihre Untersuchung schloss 241 Narkolepsiepatienten ein,
aus der sie die so genannte narkoleptische Tetrade ableiteten:
Tagesschläfrigkeit, Kataplexie, Schlaflähmung und hypnagoge Halluzination
(Yoss, Daly 1957).
Das moderne Konzept der Narkolepsiediagnostik hat einige Ergänzungen
erfahren. Hier seien der multiple Schlaflatenztest genannt sowie die enge
Assoziation zwischen Humanem Leukozyten Antigen (HLA) DR2 und
Narkolepsie. In jüngster Zeit ist die labormedizinische Bestimmung der
Hypocretin 1 Konzentration im Liquor von Narkolepsiepatienten ein weiterer
Baustein in der Diagnostik (Fauscher, Högl 2006).
7
Epidemiologie
Die Narkolepsie ist eine seltene Erkrankung. Epidemiologische Daten zeigen
für Europa eine Prävalenz vom 0,026 bis 0,05 auf 100 000 Einwohner
(Hublin et al. 1994; Ohayon et al. 1999).
Die enge Assoziation der Narkolepsie mit einem definierten HLA-Typ
(humanes Lymphozyten-Antigen) und die auffällige familiäre Häufung der
Narkolepsie, legten zwar den Verdacht nahe, dass der Erkrankung ein
genetischer Defekt zugrunde liegt, der Nachweis ist aber bisher nicht
gelungen.
Die für die Narkolepsie bedeutsamen HLA-Allele liegen auf dem Chromosom
6. Das Erkrankungsrisiko für Angehörige ersten Grades von
Narkolepsiepatienten mit Kataplexien, der schwereren Variante der
Erkrankung, ist bis zu 4% gegenüber der Normalbevölkerung erhöht. Etwa
10 bis 20% der Angehörigen von Narkolepsiepatienten mit Kataplexien
haben einen attenuierten Phänotyp, das heißt, das Schlafbedürfnis ist
auffällig, aber nicht imperativ.
Interessanterweise sind monozygote Zwillinge in 69-75% diskordant für die
Narkolepsie, das heißt, es müssen neben einem möglichen hereditären
Hintergrund auch Umgebungseinflüsse und biografische Details an der
Pathogenese der Erkrankung beteiligt sein (Mayer 2006).
8
1.1 Symptome
Die Narkolepsie wird nach der neuen internationalen Klassifikation der
Schlafstörungen (Internationale Klassifikation von Schlafstörungen (ICDS) 2:
Parasomnien, 2005) als Hypersomie zentralen Ursprungs eingestuft. Sie
kann in jedem Lebensalter auftreten und zeigt zwei Häufigkeitsgipfel:
Nämlich zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr und dem 30. und 40.
Lebensjahr (Mayer 2006). Hauptsymptome der Narkolepsie sind
Tagesschläfrigkeit, Kataplexie, Schlaflähmung und hypnagoge
Halluzinationen. Diese Symptom-Tetrade entwickelt sich aber meist nicht
zeitgleich, in der Regel nicht einmal zeitnah. Die verschiedenen Symptome
können sich im Mittel mit einem Abstand von 10 Jahren einstellen. Dabei ist
die Tagesschläfrigkeit häufig das erste Symptom, aber leider auch das
unspezifischste. Das könnte erklären, warum in der Mehrzahl der Fälle
immer noch bis zu 10 Jahre vergehen, bevor die richtige Diagnose
Narkolepsie gestellt wird. Das einzige für die Narkolepsie spezifische
Symptom ist die Kataplexie: Der plötzliche vollständige Tonusverlust der
Haltemuskulatur. Aber nur etwa 42% der Narkolepsiepatienten erleiden eine
Kataplexie. Dies führte zu der Forderung zwischen der Narkolepsie mit
Kataplexie und der Narkolepsie ohne Kataplexie zu differenzieren.
Die Tagesschläfrigkeit als erstes Symptom entwickelt sich im Laufe der
Erkrankung schnell zu einer chronischen Belastung, die aber von den
Betroffenen durch Gewöhnung oft nicht mehr wahrgenommen wird. Der
Einschlafdrang tritt dabei plötzlich und mehrmals täglich auf. Er unterliegt
einer zirkadianen Rhythmik, ist abhängig von der situativen
Monotoniebelastung und kann nahtlos in Tagschlafepisoden übergehen.
Diese Tagschlafepisoden sind definiert als häufig auftretende ungewollte
Schlafepisoden, die durch Monotonie gefördert werden. Sie können
imperativen Charakter haben und mehrfach am Tag über Sekunden bis
Stunden auftreten. Während einer Tagschlafepisode kann es sowohl zu Non-
REM-Schlaf als auch zu REM-Schlaf kommen. REM-Schlafepisoden gehen
dabei oft mit sehr lebhaften Träumen und Muskelerschlaffung einher. Nach
einer Tagschlafepisode fühlen sich Narkolepsiepatienten in der Regel wieder
9
erholt und leistungsfähig für die folgenden zwei bis drei Stunden. Arbeit unter
körperlicher Belastung, Stress oder Anspannung können bei etwa 30% der
Narkolepsiepatienten die Einschlafattacken vermindern. Neben der
Tagesschläfrigkeit leiden Narkolepsiepatienten zudem unter einem gestörten
Nachtschlaf. Mehr als zwei Dritteln der Betroffenen ist es unmöglich nachts
durchzuschlafen. Die Schlafstörungen sind bedingt durch vorzeitigen REM-
Schlaf, einem vermehrten Wechsel von Non-REM und REM-Schlafphasen,
häufigen Weckreaktionen und langen Wachliegezeiten.
REM-assoziierte Symptome
Die Kataplexie (griechisch: “mit Furcht umstoßen“) ist das einzige spezifische
Symptom für die Narkolepsie, weshalb ihr der höchste Stellenwert in der
Diagnostik zukommt. Kataplexie ist definiert als plötzlich auftretender
bilateraler Tonusverlust der Haltemuskulatur, er kann aber bei 20% der
Betroffenen auch unilateral auftreten. Der Tonusverlust wird getriggert durch
starke Emotionen wie Wut, Aufregung, Angst und Freude. Am häufigsten
wird die Kataplexie aber ausgelöst durch Schreck, Überraschung, Stolz und
Lachen. Eine Kataplexie kann von wenigen Sekunden bis hin zu einer halben
Stunde andauern. Die Häufigkeit des Auftretens kann sehr stark variieren;
von nur gelegentlich bis zu mehrmals täglich. Ein über Stunden bis Tage
andauernder Status Kataplektikus wird vorwiegend durch das plötzliche
Absetzen antikataplektisch wirksamer Medikamente auslöst.
Die Patienten bleiben während der gesamten Zeitspanne einer Kataplexie
bei vollem Bewusstsein. Dieser Umstand führt bei unerfahrenen Beobachtern
einer Kataplexie zu teilweise bizarren Fehleinschätzungen, die von der
Kataplexie betroffenen Person wahrgenommen und berichtet werden.
Bewusstseinsverlust tritt allerdings ein, wenn eine Kataplexie in eine
Schlafattacke und/oder eine hypnagoge Halluzination übergeht.
Die mimische Muskulatur ist bei einem kataplektischen Anfall immer mit
betroffen, glatte Muskulatur, respiratorische Muskulatur sowie die Zungen-
10
Schlund-Muskulatur ist nie mit betroffen, so dass keine vitale Bedrohung
besteht. Kataplexien enden immer schlagartig bis schnell und können
teilweise durch äußere Stimuli unterbrochen werden.
So genannte Rebound-Kataplexien können nach dem Absetzen trizyklischer
Antidepressiva auftreten und zwar noch bis zu 14 Tagen nach Entzug der
Medikation. Die enge Korrelation zwischen affektiven Stimuli und dem
Auslösen einer Kataplexie führt dazu, dass die Kataplexie als dissoziatives
Symptom eingestuft wird und die Betroffenen häufig in psychologische oder
psychiatrische Behandlung geschickt werden. Neurologisch gehen
Kataplexien mit einer Hemmung des monosynaptischen H.-Reflexes und der
polysynaptischen Sehnenreflexe einher (Kotterba 2001).
Die Schlaflähmung, ein weiteres REM-assoziiertes Symptom, tritt beim
Übergang vom Schlaf zum Wachzustand (hypnopomp) auf oder vom
Wachzustand in den Schlaf (hypnagog). Die Patienten sind bei erhaltenem
Bewusstsein unfähig, zu sprechen oder sich zu bewegen. Dieser Zustand
endet spontan, kann aber auch durch Berührungsreize durchbrochen
werden. Isolierte Schlaflähmungen können sporadisch (bei etwa 6% der
Bevölkerung mindestens einmal im Leben (Ohayon 1999)) oder familiär
gehäuft ohne Narkolepsie auftreten.
Hypnagoge Halluzinationen treten nur beim Übergang vom Wachzustand in
den Schlaf auf. Dabei erleiden die Betroffenen komplexe, in der Regel
visuelle, seltener akustische Halluzinationen, die häufig als sehr bedrohlich
empfunden werden.
Non-REM-assoziierte Symptome
Automatisches Verhalten ist ein weiteres Symptom der Narkolepsie und
bezeichnet die Fortführung automatisierter Handlungen im Zustand der
Schläfrigkeit. Über eine sehr kurze Zeitspanne von wenigen Sekunden bis
hin zu einer halben Stunde sind Wahrnehmung und Erinnerungsvermögen in
diesem Zustand eingeschränkt. Sprache und auch Bewegungen können
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stereotyp und aus dem Zusammenhang gerissen sein. Das automatische
Verhalten kann in allen Lebenssituationen auftreten: beim Autofahren, im
beruflichen Tätigkeitsfeld, im Haushalt. Die Verletzungsgefahr ist hier
besonders groß. Das automatische Verhalten ist eine unspezifische Folge
der Tagesschläfrigkeit und betrifft etwa 80% der Narkolepsiepatienten, ist
aber auch Symptom anderer Hypersomnien (Aldrich 1992).
1.2 Diagnostik
Multipler Schlaf-Latenz-Test (MSLT)
Zur diagnostischen Abklärung einer Narkolepsie wird unter anderem der
Multiple Schlaf-Latenz Test (MSLT) genutzt (Carskadon et al. 1986). Der
Multiple Schlaflatenztest ist ein polysomnographisches Verfahren in der
Abklärung von Tagesschläfrigkeit. Dabei werden fünf Durchgänge von je 30
Minuten abgeleitet und die Schlaflatenzzeit gemessen. Im Falle einer
Narkolepsie mit und ohne Kataplexie sind zur Diagnosesicherung
mindestens zwei Sleep-Onset REM-Phasen 10 Minuten nach dem
Einschlafen im Multiplen Schlaflatenztest (MSLT) gefordert sowie verkürzte
Einschlaflatenzen (unter acht Minuten) (Internationale Klassifikation von
Schlafstörungen (ICDS) 2: Parasomnien 2005).
Polysomnographie
Die Schlafaufzeichnung im Schlaflabor ist ein weiterer Baustein in der
Diagnostik der Narkolepsie. Dabei weicht das Schlafprofil (Hypnogramm)
eines Narkolepsiepatienten charakteristisch von dem eines Gesunden ab.
Die Einschlaflatenz des Patienten ist verkürzt. Die REM-Latenz, die Zeit
zwischen dem ersten Einschlafen und der ersten REM-Phase,
normalerweise bei 90 Minuten, ist ebenfalls verkürzt. Dieses
12
Charakteristikum der Narkolepsie kann nicht immer in einer Nacht
nachgewiesen werden. Im Falle des Auftretens einer solchen verfrühten
Sleep-onset-REM-Phase (SOREM) hat diese aber einen hohen
diagnostischen Stellenwert, da sie beim Nachtschlaf eines Gesunden ein
seltenes Phänomen ist. Typisch für die Polysomnographie (PSG) eines
Narkolepsiepatienten im Vergleich zu einem Gesunden sind häufiges
Erwachen, lange Wachliegezeiten und häufig eine Verminderung an
Tiefschlafphasen (Schlafstadium drei und vier) (Mayer 2003).
Stanford Sleepiness Scale (SSS)
Hoddes, Dement und Zarcone entwickelten 1973 den Stanford Sleepiness
Scale zur Einschätzung des Wachheitsgrades von Menschen mit
Schlafstörungen (Hoddes E, Dement WC, Zarcone V 1973). Patienten
werden gebeten, an einem Testtag während fünf Zeitperioden ihren
Wachheitsgrad anhand einer siebenstufigen Skala anzugeben. Jede
Zeitperiode erstreckt sich dabei über eine Stunde. Die Patienten geben eine
Einschätzung ihres Wachheitsgrades im fünfzehn Minuten Takt an. Der Grad
der Schläfrigkeit ist dabei wie folgt eingeteilt (Tab.1).
13
Tab.1 Stanford Sleepiness Scale – deutschsprachige Übersetzung
Grad der Schläfrigkeit Scale,
Rating
Fühle mich aktiv, vital, voll da, hellwach 1
Habe einen klaren Kopf, bin aber nicht in Top-Form, kann mich
konzentrieren
2
Wach, aber entspannt, reagiere, bin aber nicht so ganz da 3
Etwas benommen, schlaff 4
Benommen, verliere das Interesse am Wachbleiben, tranig 5
Schläfrig, benommen, kämpfe mit dem Schlaf, würde mich gerne
hinlegen
6
Kämpfe nicht mehr gegen den Schlaf, schlafe gleich ein, traumartige
Gedanken
7
Schlafe X
Epworth Sleepiness Scale (ESS)
Der von Johns 1994 entwickelte Epworth Sleepiness Scale dient der
Einschätzung der subjektiven Tagesschläfrigkeit. Der Patient wird gebeten, in
einem Score von 0 (würde niemals einnicken) bis 3 (hohe Wahrscheinlichkeit
einzunicken) seine Tagesschläfrigkeit in acht verschiedenen
Alltagssituationen einzuschätzen. Die Summe der erreichten Punktzahl gibt
Auskunft über das Maß der Tagesschläfrigkeit, wobei der Test ab einem
Punktwert von elf Punkten und mehr als pathologisch einzustufen ist.
In der Epworth Sleepiness Scale werden typische Alltagssituationen
geschildert. Die Patienten sollen die Wahrscheinlichkeit des Einschlafens
einschätzen (Tab. 2):
14
Tab. 2 Epworth Sleepiness Scale
Situation Wahrscheinlichkeit
einzunicken
Im Sitzen lesend
Beim Fernsehen
Wenn Sie passiv (als Zuhörer) in der Öffentlichkeit
sitzen (z.B. im Theater oder bei einem Vortrag)
Als Beifahrer im Auto bei einer einstündigen Fahrt
ohne Pause
Wenn Sie sich am Nachmittag hingelegt haben, um
auszuruhen
Wenn Sie sitzen und sich mit jemandem unterhalten
Wenn Sie nach dem Mittagessen (ohne Alkohol) ruhig
dasitzen
Wenn Sie als Fahrer eines Autos verkehrsbedingt
einige Minuten halten müssen
Maintenance of Wakefulness Test (MWT)
Ziel dieses Testverfahrens ist die Objektivierung der Fähigkeit, sich in einer
monotonen Situation wach zu halten. Die Patienten nehmen auf einem
bequemen Stuhl oder Sessel Platz und verweilen in halb liegender Position.
Der Raum ist abgedunkelt und völlig ruhig. Die Patienten werden nun
gebeten, zu versuchen in den nächsten 20 Minuten trotz fehlender Aktivität
und Ablenkung wach zu bleiben. Der Test erfolgt zwei bis vier Mal innerhalb
von zwei Stunden. Während des Tests erfolgt eine polysomnographische
Ableitung (Littner et al. 2005, Orth et al. 2003). Durch diesen Test soll
insbesondere in der Kontrolle einer Therapie nachgewiesen werden, ob der
Proband in der Lage ist, sich Schläfrigkeit zu widersetzen.
15
Pupillographischer Schläfrigkeitstest (PST)
Die Pupille unterliegt ständig Weitenveränderungen. Besonders deutlich wird
dies bei unterschiedlich starkem Lichteinfall: In einem dunklen Raum weitet
sich die Pupille, in einem sehr hellen Raum verengt sie sich. Diese
sogenannte Nachregulierung der Pupillenweite ist ein andauernder Vorgang,
dessen Geschwindigkeit und Exaktheit durch Wachheit bzw. Müdigkeit
beeinflusst wird. Ist eine Person müde und unkonzentriert, ist auch die
Nachregulierung der Pupillenweite nicht mehr exakt, es erfolgen größere
Schwankungen in der Einstellung. Mit dem PST werden diese
Schwankungen aufgezeichnet. Die Augen des Patienten werden dabei durch
eine absolut schwarze Brille abgedunkelt, die Pupille mit einer Infrarotkamera
gefilmt. Bei Müdigkeit wird die Pupille unruhig, es entstehen sogenannte
Ermüdungswellen (Wilhelm H, Lüdtke H, Wilhelm B 1988). Allerdings werden
mit dem Test nur 11 Minuten erfasst.
HLA - Typisierung
In den letzten Jahrzehnten hat die HLA (humanes Leukozyten Antigen)
Typisierung zu einer Identifizierung typischer HLA-Konstellationen bei
verschiedenen Schlafstörungen geführt. Dabei zeigt die Narkolepsie die
höchste HLA-Assoziation: 98,5% aller europäischen Narkolepsiepatienten
sind positiv für das HLA DR 15 und 60% der afroamerikanischen
Narkolepsiepatienten. Die serologische Spezifität dieses Halotyps ist bei
allen DR15 positiven Narkolepsiepatienten DQA1*0102, DQB1*1501,
DQB1*0602. Dabei zeigt sich eine besonders hohe Assoziation, mit etwa
90%, bei Narkolepsiepatienten mit Kataplexie und dem HLA DQB1*0602
(Frauscher, Högli 2006). Es wird davon ausgegangen, dass der Halotyp
DQA1*0102 und DQB1*0602 auf dem kurzen Arm des Chromosoms 6 das
„Narkolepsiegen“ enthält.
Dennoch ist die Spezifität dieser HLA-Konstellation nur gering: 25% der
kaukasischen Bevölkerung haben die gleiche Konstellation, ohne erkrankt zu
16
sein. Die HLA-Typisierung kann demnach die Diagnose der Narkolepsie
lediglich stützen, aufgrund ihrer Häufigkeit in der Normalbevölkerung aber
nicht sichern. Darüber hinaus kann das Fehlen einer HLA-Konstellation die
Diagnose Narkolepsie nicht ausschließen.
Hypocretin
Eine erst kürzlich (1998) etablierte Methode in der Diagnostik der
Narkolepsie ist die Bestimmung des Neuropeptids Hypocretin 1 aus dem
Liquor. Hypocretine sind Peptide, die zuerst im Hypothalamus von Ratten
isoliert wurden. Zunächst wurde erkannt, dass die Peptide Hypocretin 1 und
2 eine wichtige Funktion in der Appetitregulation einnehmen, so dass sich die
synonyme Bezeichnung Orexin-A und -B etablierte. (Orexin, griechisch:
Appetit). Es zeichnete sich ab, dass Orexin-A ein breiteres
Wirkungsspektrum aufweist: Es beeinflusst die Regulation des Schlaf-Wach-
Rhythmus (Baumann, Bassetti 2004, Boutrel, de Lecea 2008). Orexin-A ist
ein für alle Säugetiere spezifisches Peptid. Das lipophile Peptid wird beim
Menschen vorwiegend im Hypothalamus, aber auch im Rückenmark, der
Nebennierenrinde und dem Dünndarm synthetisiert. Vom Hypothalamus
ausgehend projizieren orexinerge Neurone in verschiedene Kerngebiete im
ZNS und beeinflussen die Nahrungsaufnahme, den Schlaf-Wach-Rhythmus
und emotionales Erleben.
Orexin-A beeinflusst den Schlaf-Wach-Rhythmus insbesondere durch seine
stimulierende Wirkung auf den Locus coeruleus und seine noradrenergen
Neurone. Die Wach-Phase ist demnach mit höheren Konzentrationen von
Orexin-A assoziiert. Orexinerge Neurone des lateralen Hypothalamus
projizieren in das laterodorsale Tegmentum, einer Schaltstelle in der
Regulation des Schlaf-Wach-Rhythmus. Die Injektion von Orexin-A in diese
Region bei Katzen führte bei den Tieren zu einer deutlichen
Vigilanzsteigerung (Bayer et al. 2001; Xi et al. 2002). In Tiermodellen führten
Mutationen der für Orexin kodierenden Gene zu typischen Symptomen der
Narkolepsie (Chemelli et al. 1998). Nach einer Reihe von Untersuchungen
17
von Narkolepsiepatienten zeigte sich, dass diese im Vergleich zu Gesunden
deutlich niedrigere Konzentrationen bis hin zum völligen Fehlen von Orexin-A
im Liquor aufweisen. Darüber hinaus ist die Zahl der Orexin produzierenden
Zellen im Hypothalamus von betroffenen Patienten erniedrigt.
Aber auch hier sind der Diagnostik Grenzen gesetzt. Orexin-A-Werte im
Liquor von >200 pg/ml sind als Normwerte zu verstehen. Werte <110 pg/ml
sprechen für eine Narkolepsie mit Kataplexie. Die Sensitivität und Spezifität
von niedrigen Orexin-A-Werten im Liquor sind für die Narkloepsie mit
Kataplexie sehr hoch: Sensitivität 87%, Spezifität 99%, positiv prädikativer
Wert 96%, negativ prädikativer Wert 96%. Niedrige Orexin-A-Werte im Liquor
können aber bei der Narkolepsie ohne Kataplexie keinen verlässlichen
Beitrag zu einer Diagnose liefern (Frauscher und Högl 2006).
1.3 Differentialdiagnosen
Die Tagesschläfrigkeit ist mit einer Vielzahl von Erkrankungen
vergesellschaftet, die differentialdiagnostisch von der Narkolepsie
abzugrenzen sind. Es sollen hier nur die wichtigsten exemplarisch genannt
werden (Fischer et al. 2002).
Die symptomatische Narkolepsie ist ursächlich bedingt durch medizinische
oder neurologische Erkrankungen wie Tumoren des Thalamus und des
Hypothalamus, Schlaganfall, Multipler Sklerose Plaques im Hypothalamus,
paraneoplastische Syndrome oder Schädel-Hirn-Trauma.
Die Idiopathische Hypersomnie geht mit einer normalen oder verlängerten
Nachtschlafperiode einher. Charakteristisch für diese Schlafstörung ist die
massive Tagesschläfrigkeit. Der Nachtschlaf der Patienten mit Idiopathischer
Hypersomnie ist im Gegensatz zu dem Nachtschlaf der Narkolepsiepatienten
nicht gestört. Während sich aber Narkolepsiepatienten selbst nach einer sehr
kurzen Schlafepisode wieder erfrischt und leistungsfähig fühlen, empfinden
18
Patienten mit Idiopathischer Hypersomnie auch eine über Stunden
andauernde Schlafepisode nicht als erholsam.
Das obstruktive Schlafapnoe Syndrom (OSAS) ist charakterisiert durch
periodische wiederkehrende Obstruktionen der oberen Luftwege während
des Schlafens. Es kommt dabei zu alveolärer Hyperventilation,
Sauerstoffentsättigungen und einem Anstieg der CO2-Konzentration.
Hauptsymptom, das die Betroffenen beklagen, ist die übermäßige
Tagesschläfrigkeit.
Anamnestisch auszuschließen sind mögliche psychiatrische Ursachen für die
Tagesschläfrigkeit wie zum Beispiel der Missbrauch von Medikamenten wie
Benzodiazepinen, Antidepressiva, Beta-Blockern, Neuroleptika oder
Barbituraten.
Eine relativ unkomplizierte Erklärung für massive Tagesschläfrigkeit kann
eine zirkadiane Rhythmusstörung sein, als Folge beruflich bedingter
Schichtarbeit oder eines Jetlags. Der Jetlag wird häufig ausgelöst durch das
schnelle Überqueren von mindestens zwei Zeitzonen und manifestiert sich in
Ein- und Durchschlafstörungen und Tagesschläfrigkeit. Diese Schlafstörung
hält in der Regel aber nur wenige Tage an.
Auch die neurologische Erkrankung des Restless-Legs-Syndroms ist eine
mögliche Differentialdiagnose. Die Betroffenen beklagen im Ruhezustand,
aber besonders vor dem Einschlafen, unangenehme Dysästhesien in den
Beinen, die sie zwingen aufzustehen und sich zu bewegen. In der
Polysomnographie zeigen Betroffene vermehrte Beinbewegungen, die eine
Durchschlafstörung und in der Folge eine übermäßige Tagesschläfrigkeit
erklären können.
19
1.4 Verlauf und Prognose
Narkolepsie ist eine lebenslange Erkrankung, die in jedem Alter auftreten
kann. Bei etwa 20% der Narkolepsiepatienten tritt die Erkrankung erstmals
vor dem 10. Lebensjahr auf. Da Kinder häufig dazu neigen, die Symptome
der Narkolepsie zu verheimlichen und/oder die Tagesschläfrigkeit durch
Hyperaktivität zu kompensieren, kommt es nicht selten zu der Fehldiagnose
des hyperkinetischen Syndroms. Daneben sind weitere wichtige
Fehldiagnosen Epilepsie und bei älteren Menschen zerebrale
Durchblutungsstörungen, häufig gestellt nach einer Kataplexie, die mit
Hinstürzen einherging. Da die Tagesschläfrigkeit als Symptom auch für
andere Formen der Hypersomnie sprechen kann, wird die korrekte Diagnose
Narkolepsie häufig erst mit dem Auftreten einer Kataplexie gestellt. Bei einer
späten Manifestation kann die Latenzzeit zwischen dem Auftreten der
Tagesschläfrigkeit und dem Auftreten der Kataplexie mit 32 bis 60 Jahren
besonders lang sein. Wobei Narkolepsien mit Spätmanifestation klinisch
geringer ausgeprägt sind als solche mit früher Manifestation. In der Mehrzahl
der Fälle stellen sich Betroffene erst zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr
bei einem Arzt vor. Interessant ist, dass im Krankheitsverlauf von mehr als 20
Jahren die Symptome hypnagoge Halluzinationen, Schlaflähmung und
Kataplexie rückläufig sein können, wobei die Tagesschläfrigkeit aber in mehr
als 90% der Fälle ein bleibendes Symptom ist (Kotterba 2001, Mayer 2006).
Besonders beeinträchtigend wirkt dabei die durch die Tagesschläfrigkeit
bedingte Leistungsminderung, ohne dass die körperliche und kognitive
Leistungsfähigkeit der Narkolepsiepatienten im Vergleich zu Gesunden
tatsächlich eingeschränkt ist. Allerdings ist die Fähigkeit zu kognitiver
Dauerleistung deutlich herabgesetzt, was nicht nur zu Beeinträchtigungen bei
sozialen Aktivitäten und Einschränkungen im Berufsleben führt, sondern
auch eine erhöhte Unfallgefahr im beruflichen und privaten Umfeld bedeuten
kann.
20
1.5 Therapie
Da die Narkolepsie eine lebenslange Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung
ist, gibt es nur die Möglichkeit der Milderung der Symptome, mit dem Ziel der
verbesserten Lebensqualität. Dabei steht vor der medikamentösen Therapie
in der Regel zunächst der Versuch, Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
Dazu gehören an erster Stelle das Einhalten der individuell notwendigen
Schlafmenge, das Einlegen von Tagschlaf, Genuss stimulierender Getränke,
Alkohol- und Nikotinkarenz und körperliches Training. Als besonders wichtig
erweist sich darüber hinaus die Einübung von Bewältigungsmustern, die
gezielte Beratung bei der Berufswahl und häufig der Versuch, einen
alternativen Arbeitsplatz innerhalb eines Betriebes zu finden. Prinzipiell
scheint es enorm wichtig, Angehörige und enge Freunde über die
Erkrankung zu informieren, um ihnen die Möglichkeit zum adäquaten
Umgang mit dem Betroffenen zu geben und Missverständnissen
vorzubeugen. Natürlich sollten auch der Arbeitgeber und gegebenenfalls
Arbeitskollegen informiert sein, um auch hier Missverständnissen
vorzubeugen. Im beruflichen Umfeld ist aber die Frage der Sicherheit in den
Vordergrund zu stellen. Nur wer informiert ist, kann Risiken einschätzen und
angemessen reagieren.
Die beruflichen und privaten Anforderungen machen oft eine medikamentöse
Therapie erforderlich. Das entscheidende Problem hierbei ist, die individuelle
Entscheidung zwischen einer Dauertherapie und/oder einer
Bedarfsmedikation. Therapieziel ist in jedem Fall die ausreichende Wachheit,
wenn diese im Berufs- oder im Privatleben erforderlich ist.
21
Therapie der Tagesschläfrigkeit
In der Behandlung der Tagesschläfrigkeit werden Stimulanzien eingesetzt.
Diese amphetaminähnlichen Derivate sind indirekte Sympathomimetika, die
im ZNS und in der Peripherie Noradrenalin, Dopamin und Serotonin
freisetzen. Die häufigsten Nebenwirkungen der amphetaminähnlichen
Substanzen sind Kopfschmerz, Magen-Darm-Beschwerden,
Übererregbarkeit, Reizbarkeit, Selbstüberschätzung, Appetitmangel,
Schwitzen, Zittern, Schwindel, Insomnie, Bluthochdruck, Angina pectoris,
Herzrhythmusstörungen. Einige Stimulanzien unterliegen aufgrund ihres
Abhängigkeitspotentials dem Betäubungsmittelschutzgesetz (Btm).
Unter Einnahme von Amphetaminen entsteht bei etwa 30-40% der
Narkolepsiepatienten eine Toleranzentwicklung. Hier sind
„Medikamentenferien“ und die Einstellung auf ein optimales Ersatzpräparat,
möglichst unter stationären Bedingungen, angeraten. Narkolepsiepatienten
entwickeln aber keine Abhängigkeit gegenüber Stimulanzien (Kotterba 2001).
Therapie der Kataplexie
Zur Therapie der Kataplexie und der hypnagogen Halluzination sind
Antidepressiva geeignet. Dabei sind trizyklische Antidepressiva aufgrund
ihrer Wirksamkeit insbesondere bei ansonsten therapieresistenten
Kataplexien, trotz der erheblichen Nebenwirkungen (Harnverhalt,
Potenzstörungen, Mundtrockenheit), nach wie vor Mittel der ersten Wahl. Mit
den neueren Antidepressiva gibt es bislang wenige Erfahrungen,
Langzeitergebnisse aus Studien fehlen bislang. Dennoch, viele der neueren
Antidepressiva wirken sehr gut, bei guter Verträglichkeit und geringen
Nebenwirkungen (Mayer 2003). Einen neuen Ansatzpunkt in der Behandlung
von Kataplexien und Tagesschläfrigkeit mit dann auch positiver Auswirkung
auf die Tagesschläfrigkeit bietet das ebenfalls Btm-pflichtige Natriumoxybat
(Xyrem®) (Mayer Pollmächer 2007).
22
Aufgrund der möglichen Toleranzentwicklung bei der Langzeittherapie mit
Stimulantien, der Nebenwirkungen und Interaktionen mit anderen
Medikamenten und nicht zuletzt wegen der rechtlichen Fragen (Modafinil,
Vigil® z.B. unterliegt dem Betäubungsmittelschutzgesetz), sollten Patienten
sich mindestens halbjährlich bis jährlich bei einem Arzt vorstellen, der mit der
Diagnostik und Therapie der Narkolepsie vertraut ist.
Exemplarische Beispiele für die Medikation:
Stimulantien
Bei der Ersteinstellung auf eine Medikation, ist Modafinil Mittel der ersten
Wahl. Modafinil ist zugelassen für die Behandlung der Narkolepsie mit und
ohne Kataplexie (und des mittelschweren bis schweren OSAS mit exzessiver
Tagesschläfrigkeit trotz adäquater CPAP-Therapie). Modafinil kann in zwei
Dosen morgens und abends oder als Einzeldosis morgens eingenommen
werden. Die Einnahme von Modafinil wird durch die Nahrungsaufnahme nicht
beeinflusst und kann deshalb vor, nach oder während des Essens
eingenommen werden. Die Tagesdosis liegt bei 200–400 mg/d und ist bei
70-80% der Patienten wirksam. Modafinil stimuliert das zentrale
Nervensystem. Es steigert die Vigilanz ohne den Nachtschlaf zu beeinflussen
bzw. zu beeinträchtigen. Die Vigilanzsteigerung wird durch die selektive
Aktivierung des Schlaf-Wach-Zentrums im Hypothalamus erreicht.
Besonders häufige Nebenwirkungen von Modafinil sind körperliche Unruhe,
Angststörungen, Nervosität, Kopfschmerzen und Schwindel.
Neben Modafinil ist zurzeit nur noch das Amphetaminderivat Methylphenidat,
Ritalin®, zur Behandlung der Narkolepsie zugelassen. Die
Amphetaminderivate Fenetyllin, Captagon®; Pemolin, Tradon®; und Ephedrin
sind für die Behandlung der Narkolepsie erfahrungsgemäß wirksam, aber
nicht oder nicht mehr zugelassen bzw. nicht auf dem deutschen Markt
erhältlich. Diese Medikamente dürfen, nach Aufklärung des Patienten,
außerhalb des zugelassenen Indikationsbereiches nur off-label verschrieben
23
werden. Diese Regelung impliziert, dass diese Medikamente nicht zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden dürfen, von dem
Patienten also selbst zu bezahlen sind. Es besteht für die Betroffenen aber
die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen
Krankenkasse zu stellen, sofern die zugelassenen Medikamente nicht
vertragen wurden und/oder unwirksam sind.
Antidepressiva
Mittel der ersten Wahl zur Behandlung der Kataplexie sind, wie bereits
erwähnt, trizyklische Antidepressiva. Hier ist das Clomipramin zu nennen.
Die Anwendung der trizyklischen Antidepressiva ist aber durch ihre häufigen
schweren Nebenwirkungen (Mundtrockenheit, Akkomodationstörungen,
Harnverhalt, Potenzstörungen) limitiert. Daneben kann es nach dem
Absetzen der trizyklischen Antidepressiva zu sogenannten Rebound-
Kataplexien kommen.
Den neueren Antidepressiva mit deutlich weniger Nebenwirkungen ist
deshalb in der Therapie Vorrang einzuräumen. Auch wenn hier die
antikataplektische Wirkung erfahrungsgemäß geringer ist. Es gilt zu
berücksichtigen, dass viele Patienten an einer leichten Kataplexie leiden und
gut mit den neueren Antidepressiva auskommen (Geert Mayer 2003). Zu
diesen, erst seit Kurzem in Deutschland für die Behandlung der Narkolepsie
zugelassenen Medikamenten, zählt Natriumoxybat, Xyprem®. Natriumoxybat
ist ein endogener GABA-Metabolit und moduliert das serotonerge und
dopaminerge System. Während des Tages erhöht es die Wachheit und
verhindert Kataplexien. Zudem nimmt unter Natriumoxybat die Schlafqualität
zu; es hat eine stark Schlaf erzwingende Wirkung, wird aber im Körper so
schnell abgebaut, dass Patienten es gegebenenfalls zweimal im Laufe einer
Nacht einnehmen müssen. Der Vorteil besteht dafür aber in dem fehlenden
Überhang am nächsten Morgen. Entzugssyndrome treten nur selten auf,
häufig sind dagegen Nebenwirkungen wie Übelkeit und Kopfschmerzen
(Mayer und Pollmächer 2007).
24
1.6 Narkolepsie bei Kindern
Die Mehrzahl der Narkolepsiepatienten gibt bei der Diagnosestellung an,
dass sie schon als Kinder oder Jugendliche unter massiver
Tagesschläfrigkeit, gestörtem Nachtschlaf und Schlaflähmung gelitten haben.
Dennoch wird die Erkrankung in der Regel erst zwischen dem 30. und 40.
Lebensjahr gestellt. Dabei tritt bei etwa 20% der Narkolepsiepatienten die
Erkrankung sogar bereits vor dem zehnten Lebensjahr auf. Die Schwierigkeit
besteht darin, dass Kinder dazu neigen, die Symptome der Erkrankung zu
verheimlichen. Sie kompensieren die Tagesschläfrigkeit häufig durch
Hyperaktivität. In der Folge wird bei ihnen ein hyperkinetisches Syndrom
diagnostiziert. Bestehende Kataplexien können derart diskret sein, dass sie
nicht einmal dem betreffenden Kind bewusst werden (Deutsche Narkolepsie-
Gesellschaft 2001).
Besonders häufig sind bei Kindern Verhaltensauffälligkeiten wie Erregbarkeit
und Aggression, sozialer Rückzug, Verschlechterung der Schulleistung (in
ca. 60% der Fälle) und neuerlich auftretendes nächtliches Einnässen (Pavor
nocturnus). Bei den meisten der betroffenen Kinder sind SOREMS
nachweisbar und die mittlere Schlaflatenzzeit (MLST) ist stark verringert.
Die Therapie besteht in der Gabe von Methylphenidat und anderen
Stimulanzien. Für die Therapie der Kataplexien eigenen sich, wie in der
Therapie der Erwachsenen, Natriumoxybat (Mayer 2006).
1.7 Ärztliche Begutachtung
Die ärztliche Begutachtung eines Narkolepsiepatienten kann im Bereich der
Einstufung einer Schwerbehinderung, der Frage der Erwerbsfähigkeit und
der Fahrtauglichkeit gefordert sein. In allen genannten Bereichen steht die
Frage nach der Schwere der Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit und
Vigilanz durch die Tagesschläfrigkeit im Vordergrund. Das Vorliegen einer
Kataplexie ist ebenso abzuklären. Die Kataplexie hat ihre Bedeutung vor
allem bei der Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der
25
Einstufung als Schwerbehinderung sowie der Beurteilung der
Fahrtauglichkeit (Kotterba et al. 2007).
Aufmerksamkeit und Vigilanz
Aufmerksamkeit hat nach bestehenden Theorien vier verschiedene
Komponenten: Die zentralnervöse Aktivierung, die selektive Aufmerksamkeit,
die geteilte Aufmerksamkeit und die längerfristige
Aufmerksamkeitszuwendung.
Die zentralnervöse Aktivierung geht der Aufmerksamkeit voraus. Gemeint ist
das unbewusste, durch das vegetative Nervensystem beeinflussbare
Aufmerksamkeitsniveau. Die zentralnervöse Aktivierung unterscheidet
zudem eine tonische und eine phasische Aktivierung. Mit der tonischen
Aktivierung ist das Aktivierungsniveau eines Individuums über einen langen
Zeitraum, z.B. 24 Stunden, gemeint. Diese unterliegt nicht der bewussten
Kontrolle, kann aber zum Beispiel mit Hilfe des Multiplen SchlafLatenz-
Testes objektiviert werden. Dagegen definiert die phasische Aktivität die
Fähigkeit das Aufmerksamkeitsniveau auf einen konkreten Reiz hin zu
steigern. Ein mögliches Testgerät zur Prüfung der phasischen Aktivität ist
beispielsweise die Zimmermann-Test-Batterie (TAP), mit deren Hilfe
Reaktionszeitmessungen auf einen Warnreiz erfolgen können (Weeß et al.
2000).
Selektive Aufmerksamkeit meint die Fähigkeit, aus einer Vielzahl von Reizen
den relevanten herauszufiltern und dabei alle anderen störenden Reize zu
ignorieren. Diese Form der Aufmerksamkeit ist zum Beispiel in einer
Gesprächsituation gefordert, in der es zwar nur einen Gesprächspartner gibt,
man sich aber auf einem Empfang in einem Restaurant mit 80 weiteren
Personen befindet, die sich ebenfalls unterhalten. Gleichzeitig bieten Kellner
Getränke an, Kinder rennen tobend zwischen den Gästen hin und her, etc.
Dieser Aspekt der Aufmerksamkeit lässt sich mit Hilfe des Wiener
Testsystems prüfen (Weeß et al. 2000).
26
Die geteilte Aufmerksamkeit fordert dagegen gerade die Fähigkeit eine
Vielzahl unterschiedlicher Reize schnell und parallel sowohl kontrolliert als
auch automatisch zu verarbeiten, verbunden mit der seriellen und parallelen
Handlungsbereitschaft. Ein klassisches Beispiel ist eine Situation im
Straßenverkehr: Ein Autofahrer, der im belebten Stadtverkehr auf eine große
Ampelkreuzung zusteuert. Der Fahrer ist in dieser Situation gezwungen eine
beträchtliche Anzahl von einströmenden Reizen parallel zu registrieren und
beinahe zeitgleich zu verarbeiten, um schnell und sicher reagieren zu
können. Schon aufgrund der zeitlichen Limitation ist klar, dass hier nicht
jeder einzelne Reiz aufgegriffen und bewusst verarbeitet werden kann. Zu
einem Teil müssen die Eindrücke sofort und automatisch registriert werden,
während parallel andere Reize bewusst gemacht werden müssen, um
sicheres Reagieren zu ermöglichen. Zur Prüfung der geteilten
Aufmerksamkeit eignet sich unter anderem das Wiener Determinationsgerät
(Weeß et al. 2000).
Bei der längerfristigen Aufmerksamkeit müssen zwei Komponenten
unterschieden werden: Die Vigilanz und die Daueraufmerksamkeit.
Die Daueraufmerksamkeit ist gefordert bei der Verarbeitung von Reizen bei
einer hohen Reizfrequenz über eine längere Zeitspanne. Dem gegenüber
fordert die Vigilanz die Aufrechterhaltung eines hohen
Aufmerksamkeitsniveaus auch über Stunden bei sehr niedriger
Reizfrequenz, wie sie zum Beispiel beim stundenlangen Autofahren über
eine wenig belebte Landstrasse oder bei der Überwachung von Maschinen
gefordert sein kann.
Die Vigilanz ist dabei kein kognitives Geschehen. Es fließen motivationale
Aspekte mit ein, die dem Nachlassen der Vigilanz aktiv entgegenwirken
können (Kotterba et al. 2007). Computergestützte Testverfahren, wie zum
Beispiel der Vigilanztest aus der Zimmermann Testbatterie oder der
Vigilanztest nach Quatember und Maly oder Vigimar, zeigen, dass selbst
schläfrige Testpersonen ihre Vigilanz über einen langen Zeitraum aufrecht
erhalten können. Während dieser Zeitspanne erfolgen lediglich ein oder zwei
Einbrüche der Vigilanz.
27
Entscheidend dabei ist aber natürlich in welcher Situation diese
Vigilanzeinbrüche passieren. Trifft sie eine Person während des Autofahrens
oder im beruflichen Umfeld, so sind Unfälle vorprogrammiert.
Alle Aufmerksamkeitsleitungen sind von Wachheit-/Schläfrigkeit beeinflusst
und müssen je nach gutachterlicher Fragestellung untersucht werden.
Einstufungen als Schwerbehinderung
Eine Person wird als schwerbehindert eingestuft, wenn eine
Schwerbehinderung von wenigstens 50% vorliegt (§2 Abs. 2 SGB IX). Dabei
wird die Narkolepsie wie folgt beurteilt: Je nach Häufigkeit, Ausprägung und
Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien,
automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen,
Schlaflähmung – häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen), sind im
Allgemeinen GdB (Grad der Behinderung)/MdE-Grade (Minderung der
Erwerbsfähigkeit) von 50 bis 80% anzusetzen. Selten kommen auch
GdB/MdE von 40% (z.B. bei gering gradig ausgeprägter Tagesschläfrigkeit in
Kombination mit seltenen Schlaflähmungen und hypnagogen
Halluzinationen) oder auch über 80% (bei ungewöhnlich starker Ausprägung)
in Betracht (Mayer, Steiner 1999, Kotterba et al. 2007).
Nach dieser Einschätzung ist die Narkolepsie in der Regel eine
Schwerbehinderung. Dennoch wird in vielen Fällen eine medizinische
Einschätzung der Erkrankung notwendig, um die Interessen des Betroffenen
beim zuständigen Versorgungsamt durchzusetzen.
28
Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die Symptomatik der Narkolepsie kann in manchen Fällen so ausgeprägt
sein, dass eine teilweise oder sogar vollständige Berufsunfähigkeit attestiert
werden muss. Die Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit
des Betroffenen, aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung, im
erlernten Beruf auf weniger als die Hälfte eines körperlich und geistig
gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist. Als voll berufsunfähig ist
derjenige einzustufen, dessen Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder
Behinderung in dem erlernten bzw. auf Dauer ausgeübten Beruf gegenüber
einer gesunden Vergleichsperson auf weniger als 6 Stunden gesunken ist.
Seit dem 01.01.2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung jedoch nur noch in Form der teilweisen
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI). Für die
Narkolepsie bedeutet dies, dass Betroffene in Berufen mit hoher Anforderung
an die Vigilanz, z.B. Bedienstete im Überwachungsbereich an Bildschirmen,
als berufsunfähig eingestuft werden können, wenn sie trotz effektiver
therapeutischer Maßnahmen ungewollte Schlafepisoden und/oder
Kataplexien am Arbeitsplatz erleiden (Kotterba et al. 2007).
Fahrtauglichkeit
Etwa 0,4% aller Kfz-Unfälle lassen sich ursächlich auf die Übermüdung des
Fahrzeugführers zurückführen (Statistisches Bundesamt 2006). Dabei gilt
natürlich, dass selbst Personen, die nachweislich nicht an einer
Schlafstörung leiden, Kfz-Unfälle durch Schlafattacken am Steuer
verschulden können. Studien belegen, dass die größte Wahrscheinlichkeit
am Steuer einzuschlafen in der Zeit zwischen 2:00 Uhr und 4:00 Uhr
morgens, zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr nachmittags und zwischen
22:00 Uhr und 24:00 Uhr abends gegeben ist. In dieser Zeit ist die Vigilanz
physiologisch herabgesetzt. Während aber die Unfallrate der durch
29
Tagesschläfrigkeit verursachten Autounfälle für Gesunde bei 5,3% liegt
(Aldrich et al. 1989), ist das Unfallrisiko bei Patienten mit OSAS nach
unterschiedlichen Studien 3- bis 7-fach höher (Teran-Santos et al. 1999) und
für die Narkolepsiepatienten ist das Unfallrisiko gegenüber Gesunden um
das vier- bis siebenfache erhöht (George, Boudreau, Smiley 1996).
Die Grundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Narkolepsiepatienten
bilden die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung. Grundsätzlich gilt,
dass die Fahrtauglichkeit bei ausgeprägter Tagesschläfrigkeit, wie sie bei
Patienten mit Narkolepsie vorliegt, nicht gegeben ist.
Gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Zulassung von Personen zum
Straßenverkehr (FeV) muss jeder Verkehrsteilnehmer seine Eignung zur
Teilnahme am Straßenverkehr prüfen. Bestehen geistige oder körperliche
Mängel, ist der Betreffende verpflichtet, Vorsorge zu treffen, so dass er sich
und/oder andere nicht gefährdet. Führerscheinbewerber werden bei
entsprechendem Antrag aufgefordert, die Frage nach etwaigen
Beeinträchtigungen, die eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr
einschränken oder unmöglich machen, wahrheitsgemäß zu beantworten.
Genauso ist der Betreffende aber berechtigt, diese Frage offen zu lassen.
Erhebt die Verkehrsbehörde aber Zweifel an der Fahrtauglichkeit eines
Führerscheinbewerbers oder Fahrzeugführers, ist sie berechtigt, weitere
Untersuchungen anzuordnen.
Gemäß § 2 FeV wird ein durch Müdigkeit bedingter Unfall als eine grobe
Fahrlässigkeit eingestuft und als Ordnungsstrafe geahndet. Nach § 315c
StGB ist aber ein Straftatbestand erfüllt, wenn dem Betreffenden eine
Erkrankung bewusst ist, die mit Tagesschläfrigkeit einhergeht und er einen
Unfall verursacht, der zweifelsfrei auf die Müdigkeit zurückzuführen ist. Es
entstehen aber in der Praxis Schwierigkeiten bei der Erbringung des
entsprechenden Nachweises: Schwer zu erhebende Indizien dürfen nicht
geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass der Unfallverursacher
entweder zugibt, den Unfall durch Müdigkeit verschuldet zu haben, was aber
nach Lage der Dinge unwahrscheinlich ist, oder aber es gibt Zeugen, die mit
ihrer Aussage den Unfallverursacher belasten. Im Falle eines
Schuldspruches, muss der Betreffende mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe
30
rechnen, der Führerschein wird entzogen und die Kfz-Haftpflicht schränkt für
diesen Fall ihre Leistungen ein.
Die Fahrerlaubnis kann wiedererlangt werden, wenn nach erfolgreicher
Therapie der Tagesschläfrigkeit in einem ärztlichen Gutachten die
Fahrtüchtigkeit bescheinigt wird. Dabei fehlen nach wie vor einheitliche
Richtlinien zur Begutachtung der Fahrtauglichkeit. Dennoch gibt es
Vorschläge zur Durchführung der Anamnese: Es sollte eine Objektivierung
der Aufmerksamkeitsdefizite mittels der oben genannten Testmethoden
erfolgen. Dazu sollte in jedem Fall ein 30-minütiger Vigilanztest zählen. Zum
Ausschluss der Einschlafneigung eignet sich dabei der MWT. Darüber hinaus
lässt sich das individuelle Unfallrisiko gut durch den Einsatz von
Fahrsimulatoren abschätzen (Kotterba und Orth 2007).
1.8 Narkolepsie und Berufsleben
Narkolepsiepatienten sind durch die Erkrankung in ihrer Berufswahl deutlich
eingeschränkt. Bedienstete mit Überwachungsfunktionen zum Beispiel
müssen über Stunden ihre Aufmerksamkeit und Wachheit auf einem hohen
Niveau halten, selbst in Stunden andauernden eintönigen Situationen. Eine
Leistung, die ein Narkolepsiepatient nicht erbringen kann und deren Mangel
in einem solchen Beruf zu einer Gefährdung werden kann. Berufe im Bereich
der Personenbeförderung scheiden für Narkolepsiepatienten ebenfalls aus.
Auch im Falle, dass eine Fahrtauglichkeit bescheinigt wird, ist das Risiko
einer Selbst- und Fremdgefährdung zu hoch. Die Leistungsanforderungen an
Kraftfahrer, Bus- und Bahnfahrer können nicht mit den Anforderungen an
einen privaten Kraftfahrzeugführer gleichgesetzt werden. Coping-Strategien,
wie zum Beispiel längere Pausen oder das Fahren in Begleitung, können in
solchen Berufen nur unzureichend sein und sind in der Regel aufgrund eines
vorgegebenen Zeitplans auch gar nicht anwendbar.
Auch der Beruf des Kranführers oder Baggerfahrers scheidet wegen der
naheliegenden Gefährdung durch die imperativen Schlafattacken aus.
Betroffene müssen bei ihrer Berufswahl neben der Tagesschläfrigkeit
31
gegebenenfalls auch die Kataplexie berücksichtigen. Berufe, die mit Arbeiten
in einer Höhe einhergehen, wie zum Beispiel Dachdecker, Schornsteinfeger,
Plakatkleber und ähnliche Berufe, können im Falle eines kataplektischen
Anfalls schnell zu lebensbedrohlichen Situationen führen.
1.9 Narkolepsie und Versichertenstatus
Lebensversicherungen sollen das persönliche Risiko absichern und im Falle
einer Kapitallebensversicherung gleichzeitig Kapital ansparen. Daneben gibt
es die Berufunfähigkeitsversicherung, inzwischen häufig Teil der
Kapitallebensversicherung, die der versicherten Person auch im Falle, dass
die Ausübung des erlernten Berufes aus gesundheitlichen Gründen
unmöglich ist, ein finanzielles Auskommen garantieren soll (Hannoversche
Lebensversicherung 2008). Die zu zahlenden Beiträge sind abhängig von
Geschlecht, Alter, Beruf und der Gesundheit der versicherten Person.
Chronische Erkrankungen, wie familiäre Hypercholesterinämie, Diabetes
mellitus Typ 1, u.ä., werden bei der Festlegung der Beiträge berücksichtigt.
Wünscht ein Versicherter eine Erhöhung der Versicherungssumme zur
besseren Absicherung seiner Person, sind die Gesundheitsfragen erneut zu
klären. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann es Probleme
bei der Anpassung des Versicherungsschutzes geben.
Narkolepsiepatienten sehen sich bei einem geplanten
Versicherungsabschluss mit der Unwissenheit der Unternehmen konfrontiert.
Die Narkolepsie ist eine seltene Erkrankung, die in den Fragenkatalogen der
Versicherer keine Rolle spielt. Um das Risiko des Unternehmens klein zu
halten, wird ein hohes Risiko auf Seiten des Narkolepsiepatienten
angenommen mit konsekutiver Festlegung hoher Beiträge und/oder
besonderen Risikozuschlägen.
32
2. Studie zur Fahrtauglichkeit und den sozialmedizinischen
Konsequenzen bei Narkolepsie
2.1 Methodik
Es wurden modifizierte Fragebögen aus dem Narkolepsieregister verwandt
und mit sozialmedizinisch relevanten Fragen kombiniert (Fragebogen siehe
Anhang).
Mittels der Fragen sollten die Fahrtauglichkeit, die berufliche Situation
einschließlich der Berentung, des Behindertenstatus und des
Versicherungsstatus der Narkolepsiepatienten ermittelt werden.
Um die Fahrtauglichkeit der Narkolepsiepatienten zu erfassen, wurden die
Patienten unter anderem gebeten, anzugeben, ob sie über einen
Führerschein der Klasse 3, bzw. nach neuer Nomenklatur, der Klasse B
verfügen, ihre Fahrpraxis in Jahren, die Fahrleistung in km pro Jahr, die
Unfallhäufigkeit, die Unfallursache (Tagesschläfrigkeit und/oder Kataplexie)
und ob bzw. welche Coping-Strategien zur Unfallvermeidung angewendet
wurden. Daneben wurde nach der aktuellen Medikation gegen die
Tagesschläfrigkeit und/oder die Kataplexie der Betroffenen gefragt.
Als statistische Instrumente dienten der Mann-Whitney-U-Test und den T-
Test zum Vergleich der Fahrleistung, der Fahrpraxis und der Unfallhäufigkeit
zwischen Männern und Frauen mit Narkolepsie.
Um die verschiedenen Aspekte der beruflichen Situation der
Narkolepsiepatienten zu erfassen, wurde nach dem Schulabschluss, der
Berufsausbildung und der aktuellen Tätigkeit gefragt, nach Berentung,
Minderung der Erwerbsfähigkeit und nach dem Grad der
Schwerbehinderung. Die Narkolepsiepatienten sollten darüberhinaus
angeben in welchem Maß sie sich mit Kollegen über ihre Erkrankung
austauschen (gar nicht, selten, manchmal, häufig), ob sie im Laufe des
Berufslebens ihren Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung verloren haben, ob
sie Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben und ob sie im Laufe des
Berufslebens zu Arbeitsunfällen aufgrund der Erkrankung gekommen ist.
33
Im Zusammenhang mit dem Grad der Schwerbehinderung wurde auch
erfragt, ob und welche Probleme bei der Einstufung als schwerbehindert gab.
Die Fragen zum Versicherungsstatus sollten klären, welche Versicherungen
abgeschlossen wurden und ob der Abschluss einer Versicherung aufgrund
der Erkrankung erschwert war.
Der standardisierte Fragebogen wurde durch ein mündliches Interview,
telefonisch oder persönlich im Rahmen von Fortbildungen, Treffen von
Selbsthilfegruppen und Vorträgen ergänzt. In diesen Interviews wurden im
Fragebogen nicht beantwortete, missverständlich oder widersprüchlich
beantwortete Fragen nochmals gestellt und gegebenenfalls durch weitere
Fragen ergänzt. Zum Beispiel wurde die Frage im Fragebogen, ob das
Autofahren aufgegeben worden sei mit „fast“ oder „fahre seit einem halben
Jahr wieder Auto“ beantwortet.
Befragt wurden 80 Narkolepsiepatienten, 41 Männer und 39 Frauen.
Davon waren 14 Patienten in der Ambulanz der Neurologischen Klinik und
Poliklinik der Berufgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil von Prof.
Dr. med. Malin bekannt.
20 Patienten haben im Rahmen eines Vortrags zum Thema „Unfall und
Schlaf“ in den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil am
05.02.2005 an der Befragung teilgenommen. Weitere 46 Patienten haben im
Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Narkolepsie am
14. Oktober 2006 in Schauenburg bei Kassel an der Befragung
teilgenommen. Für diese insgesamt 66 Patienten, die im Rahmen der
Fortbildung bzw. der Tagung teilgenommen haben, erfolgte, nach
entsprechender Einverständniserklärung durch die Betroffenen, die
Erfragung des Nachweises der gesicherten Diagnose Narkolepsie bei dem
jeweiligen behandelnden Facharzt.
Die Diagnose wurde durch Langzeit-EEG, MSLT, nächtliche Pulsoxymetrie
und die Bestimmung des HLA-Typs gesichert.
Zu Beginn der Studie lag das positive Votum der Ethikkommission der Ruhr-
Universität Bochum vor.
34
3. Ergebnisse der Untersuchung zu Fahrtauglichkeit und
sozialmedizinischen Konsequenzen bei Narkolepsie
Das Durchschnittsalter der Männer betrug 51,6 ± 16,8 Jahre, das der Frauen
47,3 ± 17,2 Jahre.
71 der befragten Patienten litten an einer Narkolepsie mit Kataplexie, 37
Männer und 34 Frauen. Alle befragten Männer und Frauen litten unter
Tagesschläfrigkeit. Alle befragten Männer und Frauen hatten schon einmal
Medikamente gegen die Tagesschläfrigkeit und/oder die Kataplexie
eingenommen. Drei Männer und zehn Frauen verzichteten zum Zeitpunkt der
Studie auf eine Medikation.
Details zur Altersverteilung unter den Narkolepsiepatienten mit und ohne
Kataplexie können Tabelle 3 entnommen werden.
35
Tab. 3 Altersverteilung der befragten Narkolepsiepatienten
Frauen
n = 39
Frauen mit
Narkolepsie
und Kataplexie
n = 34
Männer
n = 41
Männer mit
Narkolepsie
und Kataplexie
n = 37
Patienten im Alter
von 20 bis 30
Jahren
6 7 5 5
Patienten im Alter
von 31 bis 40
Jahren
10 8 7 7
Patienten im Alter
von 41 bis 50
Jahren
4 2 9 6
Patienten im Alter
von 51 bis 60
Jahren
9 8 3 3
Patienten im Alter
von 61 bis 70
Jahren
7 6 11 11
Patienten älter als
70 Jahre
3 3 6 5
Einige der befragten Patienten litten zum Zeitpunkt der Studie unter
verschiedenen Begleiterkrankungen, darunter waren neun Patienten mit
einer schlafmedizinisch relevanten Begleiterkrankung, dem obstruktiven
Schlafapnoe Syndrom. Zwei Patienten erhielten eine CPAP-Therapie
(Continuous Positive Airway Pressure).
36
Fahrtauglichkeit
Von den 80 befragten Narkolepsiepatienten hatten insgesamt 77 eine
Fahrerlaubnis, 41 Männer und 36 Frauen. Drei der befragten Frauen waren
ohne Fahrerlaubnis.
Gefragt nach der durchschnittlichen Fahrleistung pro Jahr zeigten sich
deutliche Unterschiede in Alter und Geschlecht: Während von sieben Frauen
im Alter von 20 bis 30 Jahren zwei das Auto fahren aufgegeben hatten und
zwei Frauen nur noch maximal 5 000 km im Jahr fuhren, hatte von den fünf
Männern im gleichen Alter keiner das Auto fahren aufgegeben. Die
Fahrleistung pro Jahr der Männer war wesentlich höher: Zwei gaben an,
durchschnittlich 8 000 bis 12 000 km im Jahr zu fahren, zwei legen
durchschnittlich 12 000 bis 20 000 km im Jahr mit dem Auto zurück und einer
der Männer gab eine Fahrleistung von mehr als 20 000 km im Jahr an.
Dagegen gibt eine der Frauen eine jährliche Fahrleistung von 5 000 bis
8 000 km an, eine weitere eine jährliche Fahrleistung von 8 000 bis
12 000 km und eine der Frauen gibt an jährlich mehr als 20 000 km mit dem
Auto zurückzulegen.
Ähnlich deutlich waren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen im
Alter von 31 bis 40 Jahren. Hier gaben von den sieben Männern zwei eine
jährliche Fahrleistung von 8 000 bis 12 000 km an und fünf Männer fahren
mehr als 20 000 km pro Jahr. Unter den neun Frauen war lediglich eine, die
angab, mehr als 20 000 km im Jahr mit dem Auto zu fahren, während eine
der Frauen das Autofahren aufgegeben hatte und zwei weitere Frauen
weniger als 5 000 km im Jahr mit dem Auto zurücklegten (Abb. 1, Abb. 2).
Im Alter zwischen 41 und 50 Jahren waren die Unterschiede zwischen
Männern und Frauen nicht so deutlich: Von den vier Frauen gaben drei
Frauen eine jährliche Fahrleistung von weniger als 5 000 km an, während
eine der Frauen mehr als 20 000 km im Jahr mit dem Auto fuhren. Von den
neun Männern im selben Alter hatten zwei Männer das Autofahren
aufgegeben und ein Mann beschränkte seine Fahrleistung auf weniger als
5 000 km im Jahr. Drei Männer gaben eine Fahrleistung von 8 000 bis
37
12 000 km im Jahr an, zwei Männer eine jährliche Fahrleistung von mehr als
20 000 km (Abb. 1, Abb. 2).
Wesentlich deutlicher dagegen fielen die Unterschiede in der jährlichen
Fahrleistung zwischen Männern und Frauen auf, die älter als 70 Jahre
waren. Hier hatten von drei Frauen, zwei das Autofahren aufgegeben und die
Dritte fuhr weniger als 5 000 km im Jahr. Dagegen fuhren von den fünf
Männern, vier jährlich zwischen 5 000 und 8 000 km mit dem Auto, während
der fünfte angab, sein Fahrleistung auf weniger als 5 000 km im Jahr zu
beschränken (Abb. 1, Abb. 2).
38
Abb. 1: männliche Narkolepsiepatienten/Alter und Fahrleistung in km pro Jahr
Abb. 2: weibliche Narkolepsiepatienten/Alter und Fahrleistung in km pro Jahr
39
Die befragten Männer gaben an, an insgesamt 131 Autounfällen beteiligt
gewesen zu sein, davon wurden aber lediglich 47 ursächlich auf die
Tagesschläfrigkeit zurückgeführt (Abb. 3). Die befragten Frauen gaben an,
bei insgesamt 45 Autounfällen beteiligt gewesen zu sein, wobei auch hier nur
12 Unfälle durch Tagesschläfrigkeit verschuldet sein sollten (Abb. 3).
Einer der befragten Männer hat nach eigenen Angaben einen Autounfall
durch einen kataplektischen Anfall verschuldet.
In der Fragebogenaktion hat keine der 36 Frauen einen Unfall durch einen
kataplektischen Anfall verursacht. 24 Personen wurden zusätzlich in einem
persönlichen Interview befragt. 18 Personen im Rahmen von
Selbsthilfegruppetreffen in Unna, sechs Personen im Rahmen der
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Narkolepsie in Kassel. In
einem dieser persönlichen Interviews gaben zwei Frauen an, dass jeweils ein
Unfall durch einen kataplektischen Anfall bedingt war.
Die jüngere der beiden Patientinnen gab zu, dass sie im Gespräch mit
Freunden und Bekannten die Kataplexie als Unfallrisiko ausschloss: „Ich
habe im Fragebogen die Standardantwort genommen, die ich Freunden und
Bekannten immer gebe. Aber Sie sind ja Ärztin. Ihnen kann ich ja wohl die
Wahrheit sagen: Ich hatte schon einmal eine Schrecklähmung beim
Autofahren. Es ist zum Glück nichts passiert, aber seitdem fahre ich kein
Auto mehr. Freunden und Bekannten sage ich aber lieber nur, dass ich nicht
mehr fahre wegen der Schlafattacken. Die würden mich doch gar nicht
verstehen.“ Eine andere Betroffene erklärte ihr Schweigen damit, dass sie
sich bis heute nicht verzeihen könne, sich überhaupt jemals hinter ein Steuer
gesetzt zu haben. Ihre Naivität in Bezug auf die Kataplexie sei unverzeihlich
gewesen. Da aber in der Selbsthilfegruppe keiner je von einem
kataplektischen Anfall beim Autofahren berichtet habe, alle nur die
Tagesschläfrigkeit diskutierten, die ja mittels Copingstrategien gut zu
kompensieren sei, habe sie sich nie getraut, ihren kataplektischen Anfall zu
erwähnen.
In der Abb. 3 wurden die Fahrleistung in km pro Jahr und die von den
Betroffenen angegebenen Unfälle gegenüber gestellt.
40
<5000 km/Jahr5000-8000 km/Jahr
8000-12000km/Jahr
12000-20000km/Jahr
>20000km/Jahr
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Anzahl der Unfälle
Unfälle gesamt Anzahl der Unfälle Männer Anzahl der Unfälle Frauen
Abb. 3: Unfälle und Fahrleistung in km pro Jahr
41
Unfälle gesamt
Unfälle aufgrund Tagesschläfrigkeit
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Anzahl der Unfälle
Männer und Frauen Männer Frauen
Abb. 4: Autounfälle/Tagesschläfrigkeit
42
Tab. 4 Übersicht über Narkolepsiepatienten mit Führerschein
Gesamt
N = 77
Männer
N = 41
Frauen
N = 36
Signifikanz
Median Fahrleistung
[Kategorie]
([km/Jahr])
2
(5.000-8.000)
3
(8.000 – 12.000)
1
(< 5. 000)
p = 0,004
Mann-
Whitney-U-
Test
Alter (Mittelwert) 49,6 ± 17,0 51,6 ± 16,8 47,3 ± 17,2 n.s.
Fahrpraxis (Mittelwert)
in Jahren
28,2 ± 15,4 31,6 ± 14,9 25,6 ±15,4 n.s.
Unfälle
(Mittelwert)
2,2 ± 2,9 3,2 ± 3,5 1,1 ± 1,5 p = 0,001
Unfälle wg.
Tagesschläfrigkeit
(Mittelwert)
0,8 ± 2,5 1,2 ± 3,3 0,3 ± 0,8 n.s.
43
Die Befragung der Narkolepsiepatienten implizierte auch die Frage nach
Bewältigungsstrategien, sogenanntem Coping, insbesondere im
Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme als Kfz-Führer im
Straßenverkehr. Die Befragung ergab dabei folgendes Bild: Coping wandten
38 von 41 Männern und 33 von 36 Frauen an. Wobei drei Männer angaben,
das Autofahren aufgegeben zu haben. Unter den Frauen waren es hingegen
acht (Tab. 5).
Die häufigste Coping-Strategie, die sowohl die Männer als auch die Frauen
anwenden, besteht in der Vermeidung längerer Autofahrten (26 von 37
Männern, 24 von 33 Frauen). Besonders drastisch unterschieden sich
Männern und Frauen bei folgenden Coping-Möglichkeiten: Während drei der
befragten Männer vor einer längeren Fahrt Medikamente einnehmen, sehen
die Frauen darin gar keine Coping-Möglichkeit. Weniger deutlich, aber
dennoch auffällig wurde die Frage nach häufigeren Pausen während einer
längeren Autofahrt beantwortet. Während 11 Männer angaben, dieses
Coping anzuwenden, waren es unter den Frauen nur sechs. Ähnlich verhält
es sich bei der Frage nach Begleitung durch einen Beifahrer. Hier sind es 23
Männer gegenüber 16 Frauen, die die Unterstützung eines Beifahrers in
Anspruch nehmen (Tab.5).
Differenziert man das Coping nicht nur nach dem Geschlecht der Befragten,
sondern auch nach dem Alter entsteht noch ein anderes Bild: Von insgesamt
fünf Männern im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, gab nur einer an, längere
Autofahrten zu vermeiden, während von den insgesamt acht Frauen
derselben Altersspanne sieben angaben, längere Autofahrten zu vermeiden.
Zwei der Frauen machten häufigere Pausen während längerer Fahrten und
sechs gaben an, in Begleitung zu fahren. Unter den Männern dieser
Altersspanne nutzte keiner diese Strategien. Interessant war in diesem
Zusammenhang, dass in dieser Altersspanne unter den Männern 10 Unfälle
zu registrieren waren, von denen zwei auf Tagesschläfrigkeit zurückgeführt
wurden. Bei den Frauen war dagegen nur ein Unfall zu verzeichnen, der
nicht mit Tagesschläfrigkeit in Zusammenhang gebracht wurde.
Mit zunehmendem Alter kehrte sich das Verhältnis zwischen Männern und
Frauen beinahe um: Im Alter zwischen 41 und 50 fuhren von insgesamt drei
44
Männern dieser Altersgruppe drei in Begleitung, während von den insgesamt
sieben Frauen nur zwei zu diesem Coping griffen. Zwei Männer gaben an,
während längerer Fahrten häufiger Pausen einzulegen. Demgegenüber
nutzte keine der Frauen dieser Altersgruppe diese Strategie.
Die Zahl der Unfälle unter den Männern zwischen 41 und 50 Jahren belief
sich auf 27, wovon drei durch Tagesschläfrigkeit bedingt waren. die der
Frauen in dieser Altersspanne auf sechs, von denen einer auf
Tagesschläfrigkeit zurückzuführen war (Abb. 4).
Unter den 61 bis 70 jährigen sieht das Coping wie folgt aus: Von 12 Männer
haben 10 angegeben, längere Autofahrten zu vermeiden, von den insgesamt
fünf Frauen sind dies vier. 11 Männer nehmen zur Sicherheit einen Beifahrer
mit, während dies nur für zwei der fünf Frauen zutrifft. Längere Pausen legen
aber nur zwei der befragten Männer ein und nur eine der fünf Frauen.
Die Zahl der Kfz-Unfälle von Männern zwischen 61 und 70 Jahren lag bei 50,
wovon 31 durch Tagesschläfrigkeit verursacht wurden. Bei den Frauen
zwischen 61 und 70 wurden 12 Unfälle gezählt, wobei keiner von diesen
durch Tagesschläfrigkeit bedingt sein sollte.
Einer der befragten Männer gab an, seine Fahrerlaubnis aufgrund eines
durch Tagesschläfrigkeit verursachten Autounfalls verloren zu haben. Ein
weiterer Befragter gab an, dass sein Arbeitgeber ein ärztliches Gutachten
über seine Fahrtauglichkeit eingefordert hatte. Anlass für die Frage der
Fahrtauglichkeit war, dass der Arbeitnehmer häufiger durch Schlafpausen
während Vorträgen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung aufgefallen
war.
45
Tab.5 Copingstrategien der Narkolepsiepatienten mit Führerschein
Männer mit
Fahrerlaubnis
(n = 41)
Frauen mit
Fahrerlaubnis
(n = 36)
Gesamt mit
Fahrerlaubnis
(n = 77)
Auto fahren
aufgegeben
3 8 11
Fahre weniger als
5 000km/Jahr
9 12 21
Fahre möglichst in
Begleitung
23 16 39
Vermeide längere
Autofahrten
26 24 50
Mache häufige
Pausen, um zu
schlafen
11 6 17
Bereite mich bewusst
auf Fahrten vor, durch
Schlaf oder
Medikamente
3 0 3
Fahre möglichst nachts 0 1 1
46
Medikation
Neben der Frage nach Kfz-Unfällen während der Fahrpraxis, wurde auch
ermittelt, ob Medikamente gegen die Tagesschläfrigkeit und/oder die
Kataplexie eingenommen werden (Abb.4): Unter den Männern, die eine
Fahrerlaubnis hatten, verzichteten drei auf eine Medikation. Die Männer
waren zwischen 20 und 30 und zwischen 41 und 50 Jahre alt, ein Mann war
72 Jahre alt. Alle drei nahmen als Autofahrer aktiv am Straßenverkehr teil
und gaben insgesamt fünf Autounfälle an, von denen aber keiner ursächlich
auf die Tagesschläfrigkeit oder die Kataplexie zurückzuführen war.
Unter den Frauen mit Fahrerlaubnis gaben acht an, keine Medikamente
gegen Symptome der Narkolepsie einzunehmen. Zwei der acht Frauen
haben das Fahren aufgegeben. Drei der sechs Frauen waren zwischen 40
und 55 Jahren alt und nahmen aktiv als Kfz-Führer am Straßenverkehr teil.
Eine Frau war 67 Jahre alt und eine Frau ist 24 Jahre alt. Beide nehmen
aktiv am Straßenverkehr teil.
Zur Therapie der Tagesschläfrigkeit bei Patienten mit Narkolepsie sind
zurzeit nur zwei Medikamente zugelassen: Das Modafinil und das
Methylphenidat. Beide Medikamente unterlagen zum Zeitpunkt der
Untersuchung dem Betäubungsmittelschutzgesetz.
Von den in dieser Studie befragten 80 Patienten, gaben 68 Patienten an,
Medikamente gegen die Tagesschläfrigkeit einzunehmen. 32 Männer und 21
Frauen nahmen ausnahmslos Modafinil und/oder Methylphenidat ein. Sechs
Männer und acht Frauen nahmen weder Modafinil noch Methylphenidat zur
Behandlung der Tagesschläfrigkeit ein.
Für die Therapie der Kataplexie waren zum Studienzeitpunkt das
Clomipramin und Natriumoxybat zugelassen. Von den befragten Patienten
litten 37 Männer und 34 Frauen an einer Narkolepsie mit Kataplexie.
52 Patienten nahmen Medikamente zur Therapie der Kataplexie ein, darunter
23 Frauen und 29 Männer. Sieben Männer und sechs Frauen nahmen keine
Medikamente gegen die Kataplexie ein. Insgesamt nahmen aber nur 22
Patienten die für die Therapie der Kataplexie zugelassenen Medikamente
47
ein. 30 der Betroffenen werden mit sogenannter “off label“ Medikation
behandelt, 15 Männer und 15 Frauen (Abb. 5 bis 7).
Medikation gegen Tagesschläfrigkeit
off label Medikation gegen Tagesschläfrigkeit
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anzahl der Narkolepsie-
patienten
Männer Frauen ohne Medikation
Abb. 5: Medikation gegen die Tagesschläfrigkeit
48
Medikation gegen Kataplexie
zugelassene Mediaktion gegen Kataplexie
off label Medikation gegen Kataplexie
0
10
20
30
40
50
60Anzahl der
Narkolepsie-patienten
Patienten gesamt Männer Frauen
Abb. 6: Medikation gegen die Kataplexie
49
Medikation gesamt
zugelassene Medikation
off label Medikation
Kombi. aus off label und zugel.
Medikation
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Anzahl der Narkolepsie-
patienten
Patienten gesamt Männer Frauen
Abb. 7: zugelassene Medikation und off - label Medikation
50
Versicherung
Fünf Narkolepsiepatienten wollten eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung
abschließen und wurden aufgrund der Erkrankung abgelehnt.
Bei dem Versuch eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge
abzuschließen, mussten von neun Narkolepsiepatienten zwei Betroffene
Bescheinigungen bzw. ein Gutachten vorlegen, um zu belegen, dass die
Erkrankung keine Auswirkung auf die normale durchschnittliche
Lebenserwartung hat. Zwei Narkolepsiepatienten wurde der Abschluss einer
Lebensversicherung mit Hinweis auf die Schwere der Erkrankung verweigert
und fünf der Betroffenen wurde der Abschluss nur unter der Bedingung eines
Risikozuschlags gewährt, der bei einigen Unternehmen bei 100% lag.
Bei dem Versuch, die Unfallversicherung zu wechseln, um neue günstigere
Verträge abzuschließen, waren zwei Narkolepsiepatienten mit dem Hinweis
auf die bestehende Erkrankung gescheitert. Sie konnten sich lediglich
entscheiden, zukünftig auf eine Unfallversicherung zu verzichten oder aber
den bestehenden ungünstigen Vertrag fortzuführen. Vier Betroffenen wurde
mit dem Verweis auf die Schwere der Erkrankung der Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert. Ein Patient scheiterte aufgrund
der Narkolepsie bei dem Versuch, eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Schwerbehinderung und Berufsunfähigkeit
Von den 80 befragten Narkolepsiepatienten haben 48 Patienten einen
Schwerbehindertenausweis, 22 Frauen und 26 Männer. Vier Männer mit
Schwerbehinderung waren unter 40 Jahren, sieben Männer waren unter 50
und 13 waren älter als 60 Jahre. Zwei Männer mit
Schwerbehindertenausweis waren zwischen 50 und 60 Jahre alt. Von den 15
männlichen Betroffenen, die keinen Schwerbehindertenstatus hatten, waren
sieben Patienten unter 40 Jahre, vier waren unter 50 Jahre und drei waren
älter als 60 Jahre. Ein Mann ohne Schwerbehindertenausweis war 53 Jahre
alt. Unter den Frauen mit einem Schwerbehindertenausweis waren sieben
51
unter 40 Jahre, drei unter 50 Jahre und sieben Patientinnen älter als 60
Jahre. Fünf Frauen mit Schwerbehindertenausweis waren zwischen 50 und
60 Jahren alt. 17 der Frauen hatten keinen Schwerbehindertenausweis,
davon waren neun Frauen unter 40, zwei Frauen waren unter 50 und zwei
Frauen waren älter als 60 Jahre. Vier Frauen ohne
Schwerbehindertenausweis waren zwischen 50 und 60 Jahre alt.
jünger als 40 Jahre
40 bis 50 Jahreälter als 60 Jahre
0
2
4
6
8
10
12
14
Anzahl der Narkolepsie-
patienten
Männer mit Schwerbehinderung Männer ohne Schwerbehinderung
Frauen mit Schwerbehinderung Frauen onhe Schwerbehinderung
Abb. 8: Schwerbehindertenstatus/Alter
52
16 Narkolepsiepatienten reichten vor den Sozialgerichten Klage zur
Durchsetzung ihrer Interessen ein. Eingeklagt wurde entweder die Einstufung
als schwerbehindert aufgrund der Narkolepsie oder aber die Erhöhung der
Einstufung des Grades der Behinderung. Drei Narkolepsiepatienten erstritten
ihre Erwerbsunfähigkeit vor den Sozialgerichten.
Schwerbehinderten-ausweis
unko mpliziert
Schwerbehinderten-ausweis eingeklagt
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Anzahl der Narkolepsie-
patienten
mit Schwerbehindertenausweis gesamt Männer Frauen
Abb. 9: Schwerbehinderung vor dem Sozialgericht eingeklagt
53
Nur eine betroffene Patientin versuchte beim Sozialgericht die
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für sogenannte off-
label-Medikation zu erstreiten. Keiner der Betroffenen hat versucht,
gerichtlich gegen einen Arbeitsplatzverlust vorzugehen. Dabei gaben 7
Frauen und 15 Männer der in der vorliegenden Studie befragten
Narkolepsiepatienten an, aufgrund der Erkrankung ihren Arbeitsplatz
verloren zu haben (Abb. 10).
Von den 80 befragten Betroffenen gaben insgesamt 16 Männer und 16
Frauen an, ihren Arbeitsplatz im Laufe ihres Berufslebens aufgrund der
Narkolepsie einmal verloren zu haben oder aber ihren Beruf ganz aufgeben
zu haben. Von den 32 zum Zeitpunkt der Untersuchung berufstätigen
Narkolepsiepatienten haben fünf Frauen und vier Männer ihren Arbeitsplatz
einmal aufgrund der Erkrankung verloren. Acht Männer und 12 Frauen gaben
an, Angst vor dem Arbeitsplatzverlust zu haben. Acht Männer und fünf
Frauen gaben Arbeitsunfälle aufgrund der Tagesschläfrigkeit an (Abb. 10).
Ein direkter Zusammenhang zwischen Arbeitsunfällen und Arbeitsplatzverlust
wurde allerdings nicht erfragt.
Lediglich drei der betroffenen Frauen und fünf Männer erklärten, die
Narkolepsie habe keine Auswirkungen auf ihr Berufsleben. Sieben der
berufstätigen Frauen und fünf der berufstätigen Männer redeten nie oder
selten mit Arbeitskollegen und/oder Bekannten über die Kataplexie; sieben
Frauen und sechs Männer redeten manchmal mit Bekannten und/oder
Arbeitskollegen über die Kataplexie. Nur eine der berufstätigen Frauen und
vier der berufstätigen Männer redeten häufig mit Arbeitskollegen und/oder
Bekannten über die Kataplexie. Ob die Tagesschläfrigkeit mit Freunden
und/oder Arbeitskollegen oder Arbeitgeber thematisiert wird, wurde im
Rahmen der Fragebogenaktion nicht gefragt. Aus informellen Interviews
ergab sich aber, dass die Betroffenen eher bereit waren über die Kataplexie
zu reden als über die Tagesschläfrigkeit.
Drei der Betroffenen gaben in einem persönlichen Gespräch an, beinahe
ihren Arbeitsplatz verloren zu haben. In allen drei Fällen waren die
Arbeitnehmer den Kollegen und/oder dem Arbeitgeber durch Schlafpausen
am Arbeitsplatz aufgefallen. Die Männer zeigten sich überrascht und
erleichtert über das Verständnis des jeweiligen Arbeitgebers. In zwei Fällen
54
konnten nach der „Aussprache“ bessere Arbeitsbedingungen für die
Betroffenen geschaffen werden. Der dritte, im Außendienst tätige
Arbeitnehmer, wurde gebeten, sich beim Betriebsarzt vorzustellen und ein
Gutachten über seine Fahrtauglichkeit einzuholen. Das weitere
Beschäftigungsverhältnis ist nach der Bescheinigung der Fahrtauglichkeit
ungetrübt.
BerufstätigAngst vor
Arbeitsplatzverlust
Arbeitsunfälle
Arbeitsplatzverlust
0
5
10
15
20
25
30
35
Anzahl der Narkolepsie-
patienten
Gesamt Männer Frauen
Abb. 10: Arbeitsplatzverlust/Arbeitsunfälle
55
14 Frauen waren berentet, davon waren neun Frauen aufgrund der
Narkolepsie als erwerbsunfähig eingestuft worden. 23 Männer waren
berentet, davon waren 11 Männer aufgrund der Narkolepsie als
erwerbsunfähig eingestuft worden. Vier der Frauen waren zum Zeitpunkt der
Berentung zwischen 30 und 40 Jahre alt, drei Frauen waren zwischen 40 und
50 Jahre alt, zwei Frauen waren zwischen 50 und 60 Jahre alt und drei
Frauen waren zum Zeitpunkt der Berentung älter als 60 Jahre. Bei den
Männern waren vier zum Zeitpunkt der Berentung zwischen 40 und 50 Jahre
alt, 12 Männer waren zwischen 50 und 60 Jahre alt. Fünf Männer waren zum
Zeitpunkt der Berentung älter als 60 Jahre (Abb. 11).
56
berentet gesamt
berentet unter 40
berentet unter 50
berentet unter 60
berentet mit 60 berentet älter 600
5
10
15
20
25
30
35
40Anzahl der Narkolepsie-
patienten
Frauen und Männer Männer Frauen
Abb. 11: Berentung
57
4. Diskussion
Fahrtauglichkeit
Von den 80 befragten Narkolepsiepatienten litten 34 Frauen und 37 Männer
an den Symptomen Tagesschläfrigkeit und Kataplexie. Neun der betroffenen
Patienten litten an einer Narkolepsie ohne Kataplexie. Zehn der befragten
Frauen verzichteten zum Zeitpunkt der Befragung auf eine Medikation.
Sechs dieser Frauen nahmen aktiv am Straßenverkehr teil. Unter den
Männern verzichteten drei zum Zeitpunkt der Befragung auf eine Medikation.
Alle drei nahmen aktiv am Straßenverkehr teil.
In den wenigen vorliegenden Studien wurde bei Narkolepsiepatienten
gegenüber Gesunden ein 4 bis 7fach erhöhtes Unfallrisiko angegeben, wobei
die Unfälle in 70% der Fälle auf eine erhöhte Einschlafneigung
zurückzuführen waren. Darüber hinaus belegen statistische Daten, dass die
Unfallrate der unter 40jährigen Narkolepsiepatienten signifikant höher ist, als
die der über 40jährigen Narkolepsiepatienten (Kotterba et al. 2004).
Den Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge gilt auch für gesunde
Autofahrer, dass die Unfallrate bei den unter 40jährigen signifikant höher ist,
als unter den über 40jährigen.
Aus den in der vorliegenden Studie erhobenen Daten ergibt sich folgendes
Bild: Es wurden insgesamt 173 Autounfälle angegeben, davon sollten 59
ursächlich auf die Tagesschläfrigkeit zurückzuführen sein; das entspricht
einem prozentualem Anteil von 33,7%. Ein Autounfall war auf einen
kataplektischen Anfall zurück zu führen.
Verglichen mit den Daten des Statistischen Bundesamtes von 2006, wonach
schlafbezogene Unfälle etwa 0,4% aller Unfälle ausmachen, ergibt sich aus
dieser Studie ein erhöhtes Risiko für Unfälle aufgrund von Tagesschläfrigkeit
bei den befragten Narkolepsiepatienten.
58
Die Daten zu Alter und Unfallrate der Narkolepsiepatienten ergeben ein zu
den vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten widersprüchliches Bild:
123 Unfälle wurden von den über 40jährigen Narkolepsiepatienten
angegeben, 50 Unfälle von den Narkolepsiepatienten, die zum Zeitpunkt der
Befragung unter 40 Jahre alt waren.
Auch die Untersuchung zur Fahrtauglichkeit von Narkolepsiepatienten von
Müller 2002 ergab, dass die unter 40 Jährigen eine signifikant höhere
Unfallrate aufweisen, als die über 40 jährigen Patienten (Müller 2002).
Dabei ist die unterschiedliche Vorgehensweise der beiden Studien zu
berücksichtigen. Müller 2002 stützt ihre Untersuchung auf Fragebögen zur
Fahrpraxis und Unfällen bei Narkolepsiepatienten und der praktischen
Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Betroffenen mittels eines
Fahrsimulators. Die vorliegende Studie kommt ohne jede praktische
Unterstützung aus. Die Datenerhebung erfolgte ausschließlich auf der Basis
eines Fragebogens und ergänzenden Interviews. Die von Müller 2002
erhobenen Daten beruhen auf der objektiv zu messenden Fahrleistung und
den Fahrfehlern, während in der vorliegenden Studie die Datenerhebung
aufgrund der subjektiven Beantwortung von Fragen erfolgte.
Ein Grund für die unterschiedlichen Ergebnisse kann zudem darin liegen,
dass Daten über das Alter zum Zeitpunkt des Unfalls nicht erhoben worden
sind. Erkennbar ist aus den Erhebungen, dass gerade die jüngeren Patienten
das Auto fahren aufgegeben haben, nachdem sie Tagesschläfrigkeit gespürt
haben, ohne dass sie bis dahin einen Unfall verschuldet zu haben. Hier
könnte sich ein höheres Sicherheitsbewusstsein der jüngeren Generation
niederschlagen, auch unter Berücksichtigung der höheren Verkehrsdichte
und der schnelleren Autos. Denkbar ist aber auch die Furcht vor
Konsequenzen. Für die jüngeren Narkolepsiepatienten gilt ein geändertes
Verkehrsrecht. Seit dem 01.01.1986 gibt es den sogenannten Führerschein
auf Probe: Zwei Jahre stehen die Erwerber eines Führerscheins unter der
erhöhten Aufmerksamkeit der Behörden. Verkehrsdelikte werden bewertet
und können je nach Schweregrad eine nochmalige mündliche oder
praktische Fahrprüfung, und/oder eine psychologische Schulung nach sich
ziehen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG; § 2a Abs. 2 und 2a StVG).
59
Zudem sind nach Einführung des Führerscheins auf Probe die Unfallzahlen
bei den 18 bis 25jährigen Fahrern rückläufig (Statistisches Bundesamt 2007).
Die befragten Männer gaben insgesamt 131 Kfz-Unfälle an, von denen
35,9% durch Tagesschläfrigkeit verschuldet waren. Die Frauen verursachten
insgesamt 42 Unfälle, von denen sie 26,8% auf die Tagesschläfrigkeit
zurückführten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Männer signifikant mehr
Kilometer im Jahr mit dem Auto zurücklegten als die Frauen (siehe Tab. 4).
Männer zeigten auch eine signifikant höhere Fahrpraxis gegenüber den
Frauen. Die Fahrpraxis in Jahren der Männer lag bei 31,6 ± 14,9 Jahren, die
der Frauen bei 25,6 ± 15,4 Jahren.
Unabhängig von den Symptomen Tagesschläfrigkeit und Kataplexie lag die
durchschnittliche Unfallrate der Männer bei 3, die durchschnittliche Unfallrate
der Frauen bei 1,1 Unfällen. Demnach machen Männer signifikant mehr
Unfälle als Frauen. Der höhere Anteil an Unfällen auf Seiten der Männer
korreliert mit der höheren Fahrleistung pro Jahr.
30,6% der befragten 36 Frauen gaben Mehrfachunfälle an. Im Vergleich
dazu gaben von den 41 Männern 65,9% an, Mehrfachunfälle verursacht zu
haben. Die Rate der durch Tagesschläfrigkeit verursachten Mehrfachunfälle
lag bei den Frauen bei 2 Unfällen bzw. 5,6%, während sechs Männer
Mehrfachunfälle durch Tagesschläfrigkeit angaben; das sind 14,6%. Die
Untersuchungen von Kotterba et al. 2002 und Müller 2002 ergaben ein
ähnliches Bild. Die Zahl der Mehrfachunfälle war unter den befragten
Männern mit Narkolepsie deutlich höher als unter den Frauen mit
Narkolepsie (38,5% der Männer und 27,6% der Frauen). Dabei ist auch hier
zu berücksichtigen, dass die Männer in dieser Untersuchung signifikant mehr
Kilometer pro Jahr mit dem Auto zurücklegten als die Frauen.
Stellt man die Fahrleistung in einem Jahr ins Verhältnis zu den Unfällen,
ergibt sich in dieser Studie vordergründig ein leicht widersprüchliches Bild:
Die Unfallrate war bei einer Fahrleistung von weniger als 5 000 km im Jahr
am höchsten. Tatsächlich verursachten acht Männer, die älter waren als 60
Jahre 35 Unfälle. Einer der Männer war 46 Jahre alt und verursachte vier
Unfälle. Von diesen insgesamt 35 Unfällen wurden 26 Unfälle auf die
60
Tagesschläfrigkeit zurückgeführt. Die neun Männer gaben dabei eine
Fahrleistung von weniger als 5 000 km im Jahr an. Zwölf Frauen fuhren
weniger als 5 000 km pro Jahr. Drei der Frauen waren jünger als 40 Jahre,
vier Frauen waren zwischen 40 Jahre und 50 Jahre alt und fünf Frauen
waren älter als 60 Jahre. Insgesamt hatten diese zwölf Frauen neun Unfälle
verursacht.
Eine mögliche Interpretation der Daten kann demnach lauten, dass die
Betroffenen aufgrund der hohen Rate an verschuldeten Unfällen, ihre
Fahrleistung auf maximal 5 000 km pro Jahr beschränkten.
In den bisherigen Studien (Müller 2002, Kotterba et al. 2004) zu
Fahrtauglichkeit von Narkolepsiepatienten wurde nur ein Unfall berichtet, der
durch einen kataplektischen Anfall bedingt war. Auch in der vorliegenden
Studie gab einer der Befragten an, dass ein Unfall durch einen
kataplektischen Anfall verursacht worden sei. In persönlichen Interviews
zeigte sich noch ein anderes Bild: Hier waren zwei weitere
Narkolepsiepatienten bereit, einzugestehen, dass sie das Auto fahren
aufgrund eines kataplektischen Anfalls am Steuer aufgegeben haben. In
beiden Fällen waren die Unfälle ohne Fremdbeteiligung und es entstand
„nur“ Sachschaden. Die Betroffenen sahen keine Notwendigkeit, die
Unfallursache polizeilich anzuzeigen. Das Entsetzen war aber doch so
nachhaltig, dass die Betroffenen das Auto fahren aufgegeben haben und
trotz gut eingestellter Medikation auch nicht mehr aufgenommen haben.
Dass Narkolepsiepatienten in den Fragebögen relativ unbesorgt die
Tagesschläfrigkeit als Unfallursache angeben, mag auch damit
zusammenhängen, dass der „Sekundenschlaf“ den wenigsten unbekannt ist
und zum Zeitpunkt der Studie nicht als bedrohlich hinsichtlich eines
möglichen Führerscheinverlustes gesehen wurden. Durch Schlaf bedingte
Unfälle wurden aber im Falle der hier Befragten, nur in einem einzigen Fall
geahndet. Im Gespräch mit Kollegen oder Freunden ließ sich die
Tagesschläfrigkeit am Steuer wohl erklären und die Versicherung Coping-
Strategien anzuwenden, kann möglicherweise auch Ängste kaschieren. Es
61
ist sogar wahrscheinlich, dass auch Nicht-Betroffene ein Müdigkeitserlebnis
hinter dem Steuer zum Gespräch beitragen können. Allerdings ist nach der
Fahrerlaubnisverordnung jeder Fahrer dafür verantwortlich, dass er sicher
fährt. Lenkt er trotzdem ein Fahrzeug, ist dies zunächst als
Ordnungswidrigkeit zu werten. Kommt es aber zu einem Unfall durch
Tagesschläfrigkeit bei einem Patienten, der krankheitsbedingt schläfrig ist
und darauf hingewiesen wurde (was bei Narkolepsiepatienten stets der Fall
ist ), kommt es zu einem Strafverfahren mit entsprechenden Konsequenzen
(Führerscheinentzug, Geld-/Freiheitsstrafe, Einschränkung der
Versicherungsleistung (Kotterba et al. 2007)).
Ganz anders verhält es sich mit der Kataplexie. Dieses Symptom kann nur
erklären und in seinem Ausmaß begreifen, der es erleidet. Der Tonusverlust
der Haltemuskulatur bei vollem Bewusstsein ist nicht nur für den Betroffenen
ein beängstigendes Erlebnis, sondern auch für mögliche Zeugen des
Geschehens und auch für jene, die als gute Freunde informiert werden. Das
könnte erklären, warum Narkolepsiepatienten schon die Möglichkeit eines
Unfalls aufgrund eines kataplektischen Anfalls nicht erwähnen, geschweige
denn, einen tatsächlich erlebten.
Hier sollte gezielte Aufklärung erfolgen. Nicht nur die Epilepsie ist über
Medikamente gut einzustellen, sondern auch die Kataplexie. Und so wie es
Epilepsiepatienten unter klaren Auflagen erlaubt ist (Bundesanstalt für das
Straßenwesen 2000), ein Kraftfahrzeug zu führen, ist dies auch für Patienten
möglich, die an einer Narkolepsie mit Kataplexie leiden (Kotterba, Orth
2007). In der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung 2007 §11 Anlage 4 Absatz
11.2.1 und 11.2.2 wird neu in den Krankheitssymptomen, die die
Fahrtauglichkeit einschränken, die messbare Tagesschläfrigkeit als
gesondertes Kapitel beschrieben. Prinzipiell ist also der Führerscheinentzug,
aber auch das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis bei Tagesschläfrigkeit
möglich, die genauen gutachterlichen Untersuchungsinstrumente werden
derzeit erarbeitet (Kotterba 2009).
Beim Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird Erkrankungen, die die
Fahrtauglichkeit einschränken könnten, gefragt. Das impliziert Erkrankungen,
die zu vermehrter Schläfrigkeit führen genauso wie Erkrankungen, die mit
62
einem Anfallsleiden einhergehen. Zu diesen wird auch die Kataplexie
gerechnet. Die Bewerber sind aber nicht verpflichtet, entsprechende
Angaben zu machen.
Letzten Endes obliegt es schließlich dem Narkolepsiepatienten, ob er/sie die
Erkrankung angibt und in der Folge eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit
vornehmen lässt. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde allerdings Kenntnis von
einer Erkrankung erlangen (z.B: durch Anzeige) kann sie weitere
Untersuchungen anordnen (Fahrerlaubnisverordnung § 11, Abs. 2, 2007).
Nach der Auswertung der Interviews mit 24 Narkolepsiepatienten zeigte sich,
dass weder unter den 20- bis 30jährigen, noch unter den älteren Betroffenen
jemand bei dem Antrag zur Fahrerlaubnis die Erkrankung angegeben hat.
Keiner der Betroffenen wollte das Risiko eingehen, die Fahrerlaubnis gar
nicht oder erst nach Untersuchungen mit Wartezeit zu erhalten. Schließlich
hatten sie ihre Fahrtauglichkeit während der Fahrstunden unter Beweis
gestellt und schon finanzielle Aufwendungen gehabt. Bei angegebenen
Einschränkungen wäre mit einer regelmäßigen Überprüfung der
Fahrtauglichkeit zu rechnen. Während der Studie häuften sich aber,
insbesondere durch zunehmendes behördliches Interesse am Problem der
Tagesschläfrigkeit, die Aufforderungen an Betroffene, ärztliche Zeugnisse zur
Fahrtauglichkeit beizubringen.
Auch hier ist Aufklärungsarbeit zu leisten: Während der Fahrstunden erlangt
man die Fähigkeit ein Kraftfahrzeug zu führen; die Fahrtauglichkeit ist davon
aber nicht berührt. Ein ärztliches Gutachten mag als lästig empfunden
werden, dabei gilt es doch aber, die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu
gewährleisten und das Risiko einer Eigen- und/oder Fremdgefährdung so
gering wie möglich zu halten.
Darüber hinaus müssen Narkolepsiepatienten damit rechnen bei einen
schweren, im Falle eines durch Tagesschläfrigkeit oder Kataplexie
verschuldeten Unfalls, strafrechtlich verfolgt zu werden und tragen persönlich
die Beweislast der Unfallumstände. In diesem Fall kann es von Vorteil sein,
wenn ärztliche Untersuchungen zur Frage der Fahrtauglichkeit vor dem
Unfall vorliegen (Kotterba 2004, 2007).
63
Ein anderer Aspekt im Zusammenhang mit der Frage der Fahrtauglichkeit
von Narkolepsiepatienten betrifft die medikamentöse Therapie. In der
Therapie der Tagesschläfrigkeit sind Stimulanzien Mittel der ersten Wahl.
Von den befragten 80 Patienten, gaben 53 an, regelmäßig Modafinil
und/oder Methylphenidat einzunehmen. Beide Substanzen unterlagen
aufgrund ihres Abhängigkeitspotentials zum Zeitpunkt der Studie dem
Betäubungsmittelschutzgesetz, aktuell ist Modafinil aus der Btm-Pflicht
genommen.
Die Frage der Fahrtauglichkeit unter Einnahme solcher und ähnlicher
Substanzen, ist durch §24a StVG Absatz 2 geregelt: Danach ist das Führen
eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Amphetaminen eine
Ordnungswidrigkeit, die strafrechtlich zu verfolgen ist. Nach StVG §24 Absatz
2c ist das Verhalten nur dann nicht ordnungswidrig, wenn die festgestellte
Substanz, in diesem Fall Methylphenidat, ausschließlich durch die
bestimmungsgemäße Einnahme eines Arzneimittels in das Blut gelangt ist,
vorausgesetzt, die Einnahme wurde für einen konkreten Krankheitsfall
ärztlich verordnet.
Auch unter diesem Aspekt müssen Narkolepsiepatienten angehalten werden,
sich die Fahrtauglichkeit von ärztlicher Seite bescheinigen zu lassen. Der
Arzt sollte mit dem Krankheitsbild der Narkolepsie vertraut sein. Es darf
erinnert werden, dass die Narkolepsie zum Fachbereich eines Facharztes für
Neurologie gehört. Ein Hinweis auf eine zusätzliche Spezialisierung ist die
Zusatzbezeichnung „Somnologe“ der Deutschen Gesellschaft für
Schlafmedizin und Schlafforschung (DGSM) bzw. die Zusatzbezeichnung
Schlafmedizin im Sinne einer weiteren Facharztqualifikation durch die
Ärztekammern (Kotterba 2007).
64
Notfallausweis
Für alle hier erörterten Aspekte der Narkolepsie und ihrer Therapie im
Zusammenhang mit der Fahrtauglichkeit, lässt sich ableiten:
Narkolepsiepatienten sollten mit einem Notfallausweis ausgestattet sein,
ähnlich wie Patienten, die an einem Diabetes leiden oder aber auf eine
hämodynamisch relevante Medikation, wie Phenprocoumon, Marcumar®,
eingestellt sind. Dieser Ausweis hat nicht nur im Verkehrswesen seine
Relevanz, sondern kann insbesondere im Falle eines Unfalls, mit
Einschränkung des Bewusstseins oder der Sprachfähigkeit für den
behandelnden Notarzt von Bedeutung sein. Die vor Ort vorzunehmenden
Maßnahmen können durch das Wissen um bekannte Erkrankungen
angepasst werden. Es kann aber nicht erwartet werden, dass ein Notarzt mit
der Narkolepsie vertraut ist und zum Beispiel eine Kataplexie richtig deuten
kann. Hier ist die Missdeutung eines epileptischen Anfalls möglich, der noch
vor Ort durch die Gabe eines Benzodiazepins durchbrochen werden soll.
Diese Sofortmassnahme ist aber im Falle eine Kataplexie kontraindiziert
(Mayer 2006).
Ist ein Patient auf Stimulantien eingestellt, wird ein Notarzt diese Medikation
bei einem notwenig werdenden therapeutischen Eingreifen berücksichtigen
können. Im Falle einer notwendigen Operation, sollte der Anästhesist über
die Erkrankung informiert sein: Die postoperative Vigilanz eines Patienten
kann nur schwer eingeschätzt werden, wenn Benzodiaziepine verabreicht
werden. Eine REM-induzierte Atonie von einem Relaxans-Überhang zu
differenzieren, ist nur mit der Kenntnis der Narkolepsie und der Kataplexie
möglich (Deutsche Gesellschaft für Narkolepsie 1999). Und eine
postoperative Schlaflähmung kann nur als harmlos einschätzen, wer
informiert ist.
Da jeder Facharzt einen solchen Notfallausweis ausstellen kann und
entsprechende Vordrucke von verschiedenen Institutionen bereitgestellt
werden, ist es unverständlich, dass die wenigsten Patienten mit einem
solchen Ausweis ausgestattet sind. Wie sich im Rahmen eines
Selbsthilfegruppentreffens herausstellte, trug nur einer von den anwesenden
65
27 Narkolepsiepatienten einen Notfallausweis bei sich. Und dieser war selbst
entworfen.
Berufsleben, Schwerbehindertenstatus und Versichertenstatus
In den bisherigen Untersuchungen zur Narkolepsie, gibt es bislang wenig
Material zu Fragen der sozialmedizinischen Konsequenzen der Erkrankung
hinsichtlich des Berufslebens, des Versichertenstatus und der Berentung
(Mayer 1999, Kotterba 2004, 2007). In der vorliegenden Studie bildeten diese
Aspekte einen besonderen Schwerpunkt.
Es zeigte sich, dass ein Großteil der Narkolepsiepatienten in NRW in
Selbsthilfegruppen vertreten ist, organisiert von Der deutschen Gesellschaft
für Narkolepsie. Hier erfolgt neben regelmäßigen Zusammenkünften
Aufklärung und Hilfestellung für die Betroffenen über die Zeitschrift Der
Wecker.
Dennoch ergab sich in dieser Studie, dass ein Informationsmangel herrscht.
Es muss dabei als unzureichend eingestuft werden, dass zwar die
Betroffenen selbst und auch die Angehörigen zu einem Teil gut aufgeklärt
sind, in den persönlichen Gesprächen und insbesondere bei Diskussionen im
Rahmen von Selbsthilfegruppentreffen zeigte sich aber, dass die Unkenntnis
von Behörden und auch von Ärzten zu einer unüberwindlichen Hürde werden
kann: Die mangelnde Kenntnis der Versorgungsämter über die Narkolepsie,
die ohne Frage aufgrund des Symptoms der Tagesschläfrigkeit, als
Schwerbehinderung einzustufen ist (siehe oben), führte in 16 von 49 Fällen
zu kosten- und zeitintensiven Verfahren vor den Sozialgerichten. Dabei
beklagten drei dieser 16 Betroffenen darüber hinaus die Unkenntnis des
behandelnden Arztes oder des sie vertretenden Anwalts, die zu einer
Verzögerung des Verfahrens oder sogar zu einer Fehleinstufung des
Behindertenstatus führte. In der Folge kam es zu einem erneuten Prozess.
Sozial benachteiligend wirkt sich die Erkrankung für die Narkolepsiepatienten
aus, wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht. Es ist den
Betroffenen unmöglich, eine Versicherung gegen das Risiko einer
66
Erwerbsunfähigkeit abzuschließen. Lediglich eine Versicherungsgesellschaft
zeigte sich bereit, eine solche Versicherung anzubieten, allerdings mit der
einschränkenden Bedingung, dass eine Auszahlung der Versicherung nur
dann passieren kann, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf jede beliebige
Ursache zurückzuführen ist, solange diese in keinem Zusammenhang mit der
Narkolepsie steht. Der Narkolepsiepatient verzichtete daraufhin auf den
Vertragsabschluss.
Die in diesem Zusammenhang deutlich erschwerten Versuche, eine Kapital
bildende Lebensversicherung zur Altersvorsorge abzuschließen, sind
bedenklich. Narkolepsiepatienten wurden aufgefordert Gutachten zu
erbringen, um nachzuweisen, dass die Erkrankung nicht zu einer Verkürzung
der normalen durchschnittlichen Lebenserwartung führt. Nur auf der
Grundlage eines solchen Gutachtens wäre der Abschluss einer Versicherung
zwar möglich gewesen, aber zu der Bedingung eines Risikozuschlags in
Höhe von 100%. Unkompliziert waren die Abschlüsse nur, solange sie vor
der Diagnose der Erkrankung erfolgten.
Ähnlich ergeht es den Betroffenen bei dem Versuch eine Unfallversicherung
abzuschließen. Ein Neuabschluss zu verbesserten Konditionen wird den
Betroffenen in der Regel versagt. Lediglich die Fortführung einer
bestehenden ungünstigeren Unfallversicherung war mit den Unternehmen zu
verhandeln.
Sicher besteht hier dringender Aufklärungsbedarf. Die Narkolepsie sollte
deutlicher als bisher in den Fokus der Behörden und der Unternehmen
gerückt werden. Zudem ist den betroffenen Patienten zu raten, sich bei der
Wahl des behandelnden Arztes über dessen Qualifikation auf dem Gebiet
der schlafbezogenen Erkrankungen zu informieren. Unter Umständen kann
dies zu langen Anfahrten führen: die Erkrankung ist selten und nicht in jeder
Stadt findet sich ein Facharzt für Neurologie mit dem Qualitätsnachweis
„Somnologe“ der DGSM oder der Zusatzweiterbildung Schlafmedizin.
Dennoch zeigt die Untersuchung, dass die korrekte Beratung und Information
für die Narkolepsiepatienten in allen Aspekten des sozialen Lebens
unabdingbar ist und es sich dringend empfiehlt solche und ähnliche Hürden
67
in Kauf zu nehmen. Denn besonders schwer wiegt das Wissen um die
Erkrankung und ihre möglichen Einschränkungen, in der Wahl des Berufes.
Insbesondere den jüngeren Patienten muss eine intensive und weitreichende
Beratung bei der Berufswahl zu Teil werden.
Es gilt, den Verlust des Arbeitsplatzes oder des Ausbildungsplatzes aufgrund
der Erkrankung unbedingt zu vermeiden.
In der vorliegenden Studie musste für wenigstens 12 der 80 Patienten gesagt
werden, dass sie einen mit der Erkrankung nur schwer zu vereinbarenden
Beruf ausübten. So gibt es unter den Betroffenen Kraftfahrer, Bergmänner,
Schornsteinfeger, Metzger, Köche, Bäcker und Frisöre, die alle ihren Beruf
auf Dauer nicht ausüben konnten. Teils erfolgte eine Umschulung, teils
wurde die Erwerbsunfähigkeit festgestellt.
Insgesamt haben 32 Patienten ihren Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung
verloren, das entspricht einem Prozentsatz von 25,6%. Drei der Patienten
waren unter 30 Jahre alt, zwei Männer und eine Frau, fünf Betroffene waren
zwischen 30 und 40 Jahre alt, vier Frauen und ein Mann, und fünf Männer
und vier Frauen waren zwischen 40 und 50 Jahre alt.
Erfragt wurde die psychische Belastung im Beruf. So gaben 20 von den 33
zum Zeitpunkt der Befragung berufstätigen Narkolepsiepatienten an, Angst
vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu haben. Dies könnte erklären, warum
nur ein Teil der Betroffenen gerade noch bereit ist, Arbeitskollegen über die
Narkolepsie und ihre Symptome zu informieren. Keiner der Betroffenen hat
unaufgefordert seinen Arbeitgeber informiert: Im schlimmsten Fall fielen die
Arbeitnehmer durch Arbeitsunfälle auf, im günstigsten Fall wurde der
Arbeitgeber auf die Erkrankung aufmerksam, wenn der Arbeitnehmer bei
dem Besuch von Vorträgen anlässlich beruflicher Fortbildungen gehäuft
einschlief. Einige Betroffene berichteten im persönlichen Gespräch aber auch
von dem demütigendem „Anschwärzen“ bei dem Arbeitgeber durch Kollegen,
denen sie durch vermeintlich unangemessene Schlafpausen aufgefallen
waren.
68
Auffällig viele Patienten erstritten vor den Sozialgerichten die Einstufung als
schwerbehindert. Dabei zeigt sich eine interessante Tendenz: Unter den über
60jährigen Männern hatten 13 den Status schwerbehindert, im Gegensatz zu
drei über 60jährigen, die auf diesen Status verzichteten. Dagegen hatten vier
Männer, die jünger als 40 Jahre waren, einen Schwerbehindertenausweis.
Unter den Frauen war der Unterschied zu Alter und Schwerbehindertenstatus
noch etwas deutlicher: Hier waren es sieben Frauen, die einen
Schwerbehindertenausweis hatten und dabei jünger als 40 Jahre waren,
gegenüber 10 Frauen, die auf diesen Status verzichteten. Unter über
60jährigen Frauen waren es neun Frauen, die einen
Schwerbehindertenausweis hatten gegenüber nur einer Frau, jenseits der 60,
die auf diesen Status verzichtete.
Bei einigen Selbsthilfegruppentreffen wurde gerade dieser Aspekt mitunter
heftig diskutiert: Wie sinnvoll ist der Status schwerbehindert in der jetzigen
Berufs- und Arbeitsmarktsituation? Während die Älteren die Vorteile des
Schwerbehindertenausweises, wie die freie Fahrt mit ÖPNV für sich und eine
Begleitperson, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, besonderen
Kündigungsschutz und weiteren Vergünstigungen in den Vordergrund
stellten, gaben die Jüngeren zu bedenken, dass ein
Schwerbehindertenausweis bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz
durchaus zum Nachteil geraten kann. Insbesondere wenn ein
Narkolepsiepatient seinen Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung verloren hat
und ihm nun nach längerer Arbeitslosigkeit, eine neue Stelle in Aussicht
gestellt wurde, überwiegt die Sorge, abgelehnt zu werden, sollte die
Schwerbehinderung und in Folge die Erkrankung im Vorstellungsgespräch
thematisiert werden. In diesem Zusammenhang ist eine immer wieder
kehrende Frage, ob eine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber verschwiegen
werden darf. Das ist nicht der Fall. Wenn ein Arbeitnehmer nach einer
Schwerbehinderung gefragt wird, ist er verpflichtet diese Frage
wahrheitsgemäß zu beantworten (Bürgerliches Gesetzbuch §119, Absatz 2,
§123, Absatz 1).
Von einem Narkolepsiepatienten kann nicht erwartet werden, dass er zum
Beispiel eine Qualitätskontrolle am Bildschirm fehlerfrei bewältigen wird
(Kotterba 2007). Die Tätigkeit erfordert aufgrund der Monotoniebelastung
69
eine für den Patienten nicht zu leistende Anforderung an die Vigilanz. Zudem
gilt, dass die konkrete Frage nach einer Schwerbehinderung
wahrheitsgemäß zu beantworten ist, damit ein Arbeitgeber die Möglichkeit
hat, seiner Verpflichtung zu besonderem Schutz des Arbeitnehmers nach zu
kommen.
Zwar darf nach geltendem Recht, niemand aufgrund einer Behinderung
benachteiligt werden, doch in der Realität vertrauen die wenigsten
Narkolepsiepatienten auf die Gesetzgebung. Dieses mangelnde Vertrauen
kann in der Studie an Hand der Daten gut nachvollzogen werden: Während
16 Narkolepsiepatienten vor den Sozialgerichten einen
Schwerbehindertenstatus erstritten, hat kein einziger Betroffener den
Versuch unternommen, seinen Arbeitsplatz einzuklagen.
Hier besteht aber nicht nur Aufklärungsbedarf auf Seiten der
Narkolepsiepatienten. Da sich die Ursache für das Verschweigen auf die
Angst vor der mangelnden Kenntnis und dem damit möglicherweise
einhergehenden Unverständnis des Arbeitgebers gründet, sollte versucht
werden, in diesem Bereich Aufklärungsarbeit zu leisten. Ohne Frage ist diese
Aufgabe anspruchsvoll und nicht ad hoc zu leisten. Dennoch ist sie am
ehesten durch die sehr engagierte Deutsche Gesellschaft für Narkolepsie zu
bewerkstelligen. Es sollte ein Konzept erstellt werden, das den
verschiedenen regionalen Selbsthilfegruppen zugänglich gemacht wird. An
erster Stelle sollte dabei die Beschreibung der Erkrankung stehen. Gefolgt
von Beispielen für Berufe, die nicht geeignet sind sowie den Berufen, die sich
sehr wohl mit der Erkrankung vereinbaren lassen. Dabei sollte auch die
Frage der Fahrtauglichkeit mit allen ihren Facetten berücksichtigt werden. Es
könnte eine Aufgabe der regionalen Selbsthilfegruppen werden, in
verschiedenen großen und mittelständigen Betrieben vorstellig zu werden,
mit dem Angebot über die Erkrankung zu informieren. In Betrieben mit einem
Betriebsarzt sollte dieser angesprochen und nach Möglichkeit in das Konzept
mit eingebunden werden. Natürlich wäre dabei die Unterstützung durch die
Medien, insbesondere des Fernsehens, wünschenswert.
70
Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Narkolepsie
Die Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Narkolepsie ist für diese Patienten ein
besonders schwerer Eingriff in die Biografie, vor allem auch deswegen, weil
über das Wesen der Erkrankung weithin Unwissenheit vorherrscht. Von den
in der Studie Befragten, gaben neun Frauen und 11 Männer
Erwerbsunfähigkeit an. Davon waren vier Frauen jünger als 40 Jahre, von
den Männern wurde einer vor Erreichen des 40igsten Lebensjahrs berentet.
Befragt nach Begleiterkrankungen, gaben zwei der berenteten Frauen und
einer der Männer eine Depression an. Jenseits des 40igsten Lebensjahrs,
aber vor Erreichen des 60igsten Lebensjahrs wurden fünf Frauen und 12
Männer als erwerbsunfähig eingestuft.
Inzwischen ist die Erwerbsunfähigkeitsrente ab 01.01.2001 ersetzt durch die
Berentung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Eine
Erwerbsunfähigkeitsrente im ursprünglichen Sinne gibt es nach einer
Gesetzesänderung nicht mehr. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn
täglich weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit besteht. Teilweise
Erwerbsminderung wird angenommen, wenn Arbeitnehmer täglich mehr als
drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden arbeitsfähig sind (SGB VI
§240 2004, Kotterba 2007).
Unter diesen neuen Bedingungen ist es wahrscheinlich, dass weniger
Narkolepsiepatienten als teilweise oder voll erwerbsunfähig eingestuft
werden. Unbeschadet dessen bleibt die Forderung nach gezielter Aufklärung
besonders aktuell. Insbesondere für Berufseinsteiger muss deutlich werden,
welche berufliche Tätigkeiten für Narkolepsiepatienten geeignet sind. Aber
auch für bereits im Arbeitsverhältnis stehende Narkolepsiepatienten, besteht
Aufklärungsbedarf, welche Verbesserungen am Arbeitsplatz möglich sind
und geboten werden können, bis hin zur Prüfung einer Weiterbildung oder
Umschulung.
71
5. Zusammenfassung
Die durchgeführte Befragung hatte zum Ziel, die sozialmedizinischen
Konsequenzen Fahrtauglichkeit, Arbeitslosigkeit, frühzeitige Berentung und
Versicherungsauflagen zu evaluieren.
Die vorliegende Datenerhebung gründet sich auf einem standardisierten
Fragebogen in Anlehnung an das Narkolepsieregister und unter
Berücksichtigung der Fragen einer vorangegangenen Arbeit zur
Unfallhäufigkeit bei Narkolepsie (Müller 2002).
Der Fragebogen umfasste Fragen nach den Narkolepsiesymptomen, der
bisherigen Therapie und Begleiterkrankungen. Zur Fahrtauglichkeit wurden
der Führerscheinbesitz, die Dauer der Fahrpraxis und die Kilometerleistung
pro Jahr erfragt, sowie Unfälle und deren Ursache.
Um die sozialmedizinischen Konsequenzen der Narkolepsie zu erfassen,
wurde nach dem aktuellen Beruf, Arbeitsplatzverlust, Arbeitsunfällen,
Erwerbsunfähigkeit, Berentung, Schwerbehinderungsgraden und
Versicherungsstatus gefragt. Diese Fragen wurden durch halbstandardisierte
Interviews ergänzt, in denen insbesondere nach Problemen im
Behindertenrecht, Problemen am Arbeitsplatz und im Versicherungswesen
angesprochen wurden.
Führende Symptome der Narkolepsie sind Tagesschläfrigkeit mit imperativen
Einschlafattacken und Kataplexie. Es gilt, dass Narkolepsiepatienten
aufgrund der Tagesschläfrigkeit und der Kataplexie als nicht fahrtauglich
einzustufen sind (Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrzeugeignung 2005).
Die Fahrtauglichkeit kann aber bei adäquater medikamentöser Therapie
durch die Begutachtung eines ausgewiesenen Facharztes für Neurologie
bescheinigt werden (Kotterba, Orth 2007).
Befragt wurden 80 Narkolepsiepatienten, 41 Männer und 39 Frauen. Das
Durchschnittsalter der Männer betrug 51,6 ± 16,8 Jahre. Das
Durchschnittsalter der Frauen betrug 47,3 ± 17,2 Jahre. 37 Männer litten an
Narkolepsie mit Kataplexie und vier Männer an einer Narkolepsie ohne
Kataplexie. 34 Frauen litten an einer Narkolepsie mit Kataplexie und fünf
Frauen an einer Narkolepsie ohne Kataplexie. 13 Männer und Frauen
72
verzichteten zum Zeitpunkt der Befragung auf Medikation gegen
Tagesschläfrigkeit und/oder Kataplexie.
41 Männer und 37 Frauen hatten zum Zeitpunkt der Befragung einen
Führerschein. 38 Männer und 28 Frauen nahmen zum Zeitpunkt der
Befragung aktiv am Straßenverkehr teil. Drei Männer und acht Frauen hatten
zum Zeitpunkt der Befragung das Auto fahren aufgegeben.
Die Fahrpraxis in Jahren (Mittelwert) der Männer lag bei 31,6 ± 14,9 Jahren,
die Fahrpraxis in Jahre (Mittelwert) der Frauen lag bei 25,6 ± 15,4 Jahren.
Die Kilometerleistung pro Jahr der Männer war signifikant höher als die der
Frauen (p= 0,004).
Insgesamt gaben die 77 Narkolepsiepatienten mit Führerschein an, an 173
Autounfälle beteiligt gewesen zu sein. Davon entfielen 131 Unfälle auf die
Männer und 42 Unfälle auf die Frauen. Aber nur 59 Autounfälle sollen nach
Angaben der Patienten durch die Tagesschläfrigkeit verursacht worden sein.
Das entspricht einem prozentualen Anteil von 33,7%. Den Daten des
Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2005 zufolge, sind etwa 0,4% aller
Unfälle auf Tagesschläfrigkeit zurückzuführen. Darüberhinaus ist die
Unfallrate unter den Gesunden unter 40jährigen signifikant höher als bei den
über 40jährigen. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie ergeben ein
deutlich höheres Unfallrisiko der Narkolepsiepatienten gegenüber Gesunden.
Dieses Ergebnis deckt sich mit den Daten bisheriger Studien (Aldrich et al.
1989, Müller 2002, George, Boudreau, Smiley 1996, Kotterba et al. 2004).
Die Daten zu Alter und Fahrpraxis zeigen ein zu den Daten des Statistischen
Bundesamtes und den Daten bisheriger Studien (Müller 2002, Kotterba et al.
2004) widersprüchliches Bild. Hier verursachten die über 40jährigen
signifikant mehr Unfälle als die unter 40jährigen. Dabei ist aber zu
berücksichtigen, dass nur allgemein nach der Anzahl der Unfälle im Laufe
der Fahrpraxis gefragt wurde, nicht nach dem Alter zum Zeitpunkt des
Unfalls. Eine Korrelation zwischen Alter und Unfallrate ist deshalb nicht
herzustellen.
Die erhobenen Daten zeigen einen signifikanten Unterschied zwischen der
Unfallhäufigkeit und dem Geschlecht. Die durchschnittliche Unfallrate der
Männer liegt bei 3 Unfällen, die der Frauen bei 1,1 Unfällen. Das Männer
73
demnach nominal mehr Unfälle machen, lässt sich durch die Fahrleistung pro
Jahr erklären: Im Vergleich zu den Frauen legen die Männer signifikant mehr
Kilometer pro Jahr mit dem Auto zurück.
Schriftlich in den Fragebögen gab nur ein Mann einen Unfall an, der durch
eine Kataplexie verursacht worden sei. In den mündlichen Interviews gaben
zwei der Frauen einen Unfall an, der durch eine Kataplexie bedingt gewesen
sei und sie zum Aufgeben des Autofahrens bewegt habe.
Der Vorteil des Fragebogens besteht zweifellos in der Standardisierung.
Dennoch zeigte sich in dieser Studie, dass ein halbstandardisiertes Interview
bei der heiklen Frage nach Autounfällen aufgrund der Narkolepsie eine
sinnvolle Ergänzung sein kann. Selbst unter der Zusicherung der Anonymität
und der ausbleibenden Sanktionierung muss die Validität der Antworten
berücksichtigt werden. Unfälle aufgrund von Tagesschläfrigkeit wurden von
den Befragten eingeräumt. Die Zahl der Unfälle insgesamt (173) und die
Unfälle aufgrund von Tagesschläfrigkeit (59) differierte deutlich. Unfälle
aufgrund der Kataplexie wurden aber nur von einem Patienten eingeräumt.
Erst in einem persönlichen Gespräch waren zwei Betroffene bereit
zuzugeben, dass auch die Kataplexie Unfallursache war. Eine Patientin gab
zu, dass sie im Gespräch mit Freunden und Bekannten die Kataplexie als
Unfallrisiko aus Angst vor möglichen Sanktionen ausschloss. Aufgrund der
gewonnen Daten scheint die Ergänzung eines standardisierten Fragebogens
durch ein persönliches Interview sinnvoll. Der persönliche Kontakt schafft ein
Vertrauen, das nur durch schriftliche Befragung nicht möglich und
offensichtlich auch nicht ausreichend ist.
Die Fragen nach der beruflichen Situation der Narkolepsiepatienten ergab
das folgende Bild: Insgesamt waren 23 Männer berentet, davon 11 Männer
aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit. Vier Männer waren zum
Zeitpunkt der Feststellung der MdE jünger als 50 Jahre, acht Männer jünger
als 60 Jahre.
74
Insgesamt waren 14 Frauen berentet, 11 der Frauen aufgrund einer
Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sechs Frauen waren zum Zeitpunkt der
Feststellung der MdE jünger als 50 Jahre, vier Frauen jünger als 60 Jahre.
15 Männer und 16 Frauen waren zum Zeitpunkt der Befragung berufstätig.
15 Männer und sieben Frauen gaben Angst vor einem Verlust des
Arbeitsplatzes an, wobei acht Männer und fünf Frauen Arbeitsunfälle
aufgrund der Erkrankung erlitten hatten.
Ein Viertel der befragten Narkolepsiepatienten hat im Laufe des Berufslebens
ein Mal den Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung verloren. 20 der 31 zum
Zeitpunkt der Befragung berufstätigen Narkolepsiepatienten gaben an, Angst
vor einem Arbeitsplatzverlust zu haben. Das mag erklären, warum keiner der
Betroffenen den Arbeitgeber bei Antritt des Arbeitsverhältnisses über die
Erkrankung informiert hat. Die Betroffenen schließen die Möglichkeit, dass
ein Arbeitgeber mit der Information umgehen kann, von vorneherein aus.
Kollegen werden nur nach langjähriger Zusammenarbeit informiert und dann
auch nur über die Kataplexie, selten auch über die Tagesschläfrigkeit. An
Narkolepsie erkrankte Arbeitnehmer berichteten im Rahmen von informellen
Interviews über das Anschwärzen von Kollegen beim Arbeitgeber wegen
vermeidlicher Schlafpausen während der Arbeitszeit. In einem Fall folgte die
Kündigung des Arbeitsverhältnisses, in zwei weiteren Fällen wurde eine
Aussprache möglich, die zur Schaffung besserer Arbeitsbedingungen führte.
Es überwiegt die Angst, dass ein Arbeitgeber aus Unkenntnis über die
Erkrankung nicht adäquat reagiert und die Beweislast zur Arbeitsfähigkeit
allein auf Seiten des Betroffenen liegt. Die Narkolepsiepatienten nehmen das
Risiko eines Arbeitsunfalles aufgrund unzureichender Arbeitsbedingungen
dabei in Kauf.
16 der befragten 80 Narkolepsiepatienten entschieden sich für Berufe, die
mit ihrer Erkrankung nicht vereinbar sind, weil sie ein hohes Unfall- bzw
Verletzungsrisiko bedeuten. Vertreten sind Berufe wie Elektriker, Schweißer,
Metzger, Kraftfahrer und Schornsteinfeger. Die Hälfte der Betroffenen konnte
durch Umschulungsmaßnahmen berufstätig bleiben, für acht der Betroffenen
wurde aber eine MdE ausgesprochen. Vier der acht Patienten waren zum
Zeitpunkt der Berentung unter 40 Jahre alt, zwei der Patienten waren 41 und
75
44 Jahre alt und zwei Patienten waren zum Zeitpunkt der Berentung 52
Jahre alt.
Gemäß §2 Abs.2 SGB IX sind Patienten mit Narkolepsie aufgrund der
Symptomatik der Erkrankung (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken,
Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von
Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmung – häufig verbunden mit
hypnagogen Halluzinationen), als schwerbehindert einzustufen.
22 Frauen und 26 Männer waren zum Zeitpunkt der Befragung als
schwerbehindert eingestuft worden. Acht Männer und acht Frauen reichten
zur Durchsetzung ihrer Interessen vor dem Sozialgericht Klage ein. Dabei
erstritten sich die Patienten entweder die erstmalige Einstufung als
schwerbehindert oder aber eine prozentuale Erhöhung der bisherigen
Einstufung.
Die Narkolepsiepatienten beklagten dabei, dass die sie vertretenden Anwälte
zum Teil nur unzureichend über die Erkrankung informiert waren, weshalb
sich Gerichtsverfahren verzögerten oder aber die Betroffenen kein Recht
bekamen.
Betroffene konnten von teils kuriosen Verhandlungen mit
Versicherungsgebern berichten: Mit Verweis auf Erkrankung wurden
Abschlüsse entweder verwehrt oder an Auflagen (Risikozuschlag,
Ausschluss von Unfällen, die sich auf die Erkrankung zurückführen lassen)
gebunden.
Zukünftig müssen Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden Zugang zu
fachlicher Information bekommen, um eine soziale Integration der Erkrankten
zu verbessern. Frühberentung und teilweise Erwerbsunfähigkeit muss durch
geeignete Berufsberatung und Berufswahl vorgebeugt werden.
Arbeitskollegen müssen intensiver als bisher mit der Erkrankung vertraut
gemacht werden, um Missverständnisse und demütigendes Anschwärzen bei
Vorgesetzten zu vermeiden. Arbeitgeber müssen informiert sein, um
Arbeitsbedingungen verbessern und das Risiko für Arbeitsunfälle minimieren
zu können.
76
Nur die bessere fachliche Information von Arbeitgebern, Behörden und
Versicherungen kann die soziale Integration von Narkolepsiepatienten
deutlich verbessern.
77
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7. Anhang
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Danksagung
Ich möchte mich herzlichst bedanken bei
Frau Prof. Kotterba, für die freundliche Bereitstellung des Themas der Arbeit.
Frau Prof. Kotterba fand trotz ihrer vielen Verpflichtungen in den letzten
Jahren die Zeit für eine individuelle intensive Betreuung. Auch nach Ihrem
Umzug an die Ammerland Klinik GmbH in Westerstede, wo sie als Chefärztin
der Klinik für Neurologie tätig ist, stand sie mir immer mit kompetentem Rat
zur Seite.
Außerdem möchte ich mich bedanken bei
Dr. med. A. Pranada für die wichtigen Denkanstöße und das Korrekturlesen
der Arbeit.
Lebenslauf
Name: Eberhard
Vorname: Bettina
geb. am: 12.06.1968
in: Berlin
1971 bis 1974: Besuch des Kindergartens in Aachen-
Laurensberg
1974 bis 1976: Besuch der Grundschule Aachen-Laurensberg
1976 bis 1978: Besuch der Grundschule in Dortmund-
Eichlinghofen
1978 bis 1984: Besuch des Helene-Lange-Gymnasiums in
Dortmund
1984 bis 1985: Besuch der Robert-Koch-Realschule in
Dortmund
1985 bis 1988: Besuch des Aufbau-Gymnasiums in Dortmund
mit Abschluss des Abiturs im Juni 1988
01.08 bis 30.09.1988: Praktikum in der Küche Des Restaurants „Jörg
Müller“ auf Sylt
01.10.1988 bis 31.10.1989: Ausbildung zur Köchin im Restaurant
„Goldschmieding“ in Castrop-Rauxel
01.11.1990 bis 31.07.1991: Besuch der Berlitz-School in Dortmund mit
Abschluss der Fremdsprachenkorrespondentin
Oktober 1991: Eingeschrieben an der Heinrich-Heine-
Universität in Düsseldorf für das Fach Linguistik
mit Abschluss des Magister atrium im Juli 1997
01.01.1998 bis 15.07.1998: Arbeit im Tätigkeitsbereich einer Arzthelferin in
der Neurologischen Praxis Dr. Eberhard
31. Juli 1998: Geburt meiner Tochter Carlotta
Oktober 1998: Eingeschrieben an der Ruhr-Universität-
Bochum im Fachbereich Medizin
17. August 2000: Geburt meines Sohnes Aaron
28. April 2002: Geburt meines Sohnes Elias
28. Mai 2008 Abschluss des Medizinstudiums mit der
Approbation als Ärztin
01. August 2008 Weiterbildungsassistent im MVZ Dortmund
Dr. med. Eberhard und Partner