Faltblatt Trennung und Scheidung - Kanzlei - Razeng · Trennung und Scheidung KONTAKT Taubestraße...

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N W O S Trennung und Scheidung KONTAKT Taubestraße 2 - 4 04347 Leipzig 0341. 23 41 80 - 0 0341. 23 41 80 - 11 [email protected] BÜROZEITEN MO 9.00 - 18.00 Uhr DI 9.00 - 21.00 Uhr MI 9.00 - 18.00 Uhr DO 9.00 - 18.00 Uhr FR 9.00 - 12.00 Uhr L Ö Rechtsanwältin Livia Reuter Ihre Ansprechpartnerin für Mietrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Medizinrecht Rechtsanwältin Cornelia Kleinert Fachanwältin für Familienrecht Ihre Ansprechpartnerin für Familienrecht, Erbrecht Sozialrecht Rechtsanwalt Frank Razeng Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Wirtschaftsrecht TEAM www.razeng.de HBF Leipzig - Schönefeld Thekla RING Gorkistr. Schöne felder Allee Torgauerstr. Theklaer Straße Mockauer Straße Ossietzkystr. Eutritzsch Wittenberger Straße Delitzscher Straße Eisenbahnstr. Taubestr. 2 - 4 Mockau Paunsdorf Sellerhausen Johannisplatz Täubchenweg Prager Straße Dresdner Straße Wurzner Str. www.razeng.de 12/2013

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KONTAKT

Taubestraße 2 - 4 04347 Leipzig

0341. 23 41 80 - 0 0341. 23 41 80 - 11 [email protected]

BÜROZEITEN

MO 9.00 - 18.00 UhrDI 9.00 - 21.00 UhrMI 9.00 - 18.00 UhrDO 9.00 - 18.00 UhrFR 9.00 - 12.00 Uhr

Rechtsanwältin Livia Reuter

Ihre Ansprechpartnerin für Mietrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Medizinrecht

Rechtsanwältin Cornelia KleinertFachanwältin für Familienrecht

Ihre Ansprechpartnerin für Familienrecht, Erbrecht Sozialrecht

Rechtsanwalt Frank Razeng

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TEAM

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„JA. Ich will!“…wieder neue Wege gehen. Doch wenn erst einmal Kinder, Haus und gemeinsames Vermögen oder ge-meinsame Schulden vorhanden sind, dann fällt diese Ent-scheidung gar nicht so leicht.

Umso wichtiger ist es, sich möglichst frühzeitig durch pro-fessionelle Beratung über alle Ansprüche und Pflichten im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung beraten zu lassen.

Voraussetzung für einen Scheidungsantrag ist zunächst der Ablauf des Trennungsjahres. Lebt man getrennt von Tisch und Bett und wirtschaftet nicht mehr gemeinsam, kann man nach einem Jahr über einen Anwalt den Scheidungsantrag stellen. In Härtefällen ist dies auch eher möglich. Ob die Vor-aussetzungen vorliegen, prüfen wir für Sie gern.

Bis zum Ablauf des Trennungsjahres sollten die Eheleute die Möglichkeit nutzen, sich über alle im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stehenden Fragen einig zu werden.

Wo leben künftig die gemeinsamen Kinder? Im Wechsel bei beiden Eltern oder nur im Haushalt des einen? Wer erhält ein

Umgangsrecht? Behält man das gemeinsame Sorgerecht bei? Wie viel Unterhalt ist für die Kinder und/oder für den anderen Ehegatten zu zahlen?

Wer übernimmt welchen Hausrat? Wie werden das gemein-same Vermögen oder die gemeinsamen Schulden in Zukunft geteilt?

Führt man den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche durch? Will man das nicht, empfiehlt sich eine gemeinsame Trennungs- oder Schei-dungsfolgenvereinbarung zu schließen.

Darüber hinaus stehen auch zur Finanzierung des Scheidungs-verfahrens verschiedene Wege zur Verfügung, über die wir Sie gern beraten.

Die selben Fragen und Probleme treten natürlich auch bei ei-ner Trennung von unverheirateten Paaren auf. Die Gesetzes-lage zu Unterhalt, Teilung von Hausrat und Vermögen ist im Vergleich zu Eheleuten abweichend. Daher ist professionelle Unterstützung unbedingt ratsam.

KOMPETENZ VERTRAUEN LÖSUNGEN

Aufgrund unserer Erfahrung beraten wir Sie und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, damit die „Vergangenheit“ auch rechtlich abgeschlossen wird, um in Zukunft neue Wege gehen zu können.

Sie haben noch Fragen?

Gern beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Fa-milienrechts. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie umseitig abgedruckt.

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