Familienhilfe

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Die Familienhilfe kommt ... zur Betreuung der Familie bei Erkrankung, während oder nach einem Krankenhausaufent- halt des erziehenden Elternteils. bei Risikoschwangerschaft oder Geburt, bei einem notwendigen Kur- oder Erholungsaufenthalt. bei psychischer oder physischer Überlastung. wenn ein Kind von einem Eltern- teil im Krankenhaus begleitet werden muss. bei einer Erkrankung des Kin- des und wenn der betreuende Elternteil daher Unterstützung braucht. zur Entlastung der Eltern von Kindern mit Behinderungen. ... zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und kranken, allein stehenden Personen Die Familienhilfe unterstützt und entlastet pflegende Angehöri- ge und ältere und kranke, allein stehende Personen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen der Famili- enhilfe sind an die Verschwiegen- heitspflicht gebunden. Familienhilfe Cornelia Ursella, Einsatzkoordinatorin für Bezirk Dornbirn Lustenauerstr. 3, 6850 Dornbirn T 05522/200-1043 E [email protected] Infoblatt Caritas Vorarlberg www.caritas-vorarlberg.at Die Kosten der Familienhilfe Der Kostenbeitrag für die Familien wird anhand des nachfolgenden Tarifblattes festgelegt (Stand Jänner 2012). *) Im Falle des Zusammentreffens von Kindern und zu pflegenden Angehörigen wird der Familienhilfe- Tarifverrechnet.Der Selbstbehalt ist nur ein Teil der Gesamtkosten für den Einsatz der Familienhelferin. Der größte Teil der Kosten wird aus Subventionen und Kostenersätzen durch das Land Vorarlberg und der Gemeinden sowiezusätzliche Mittel der Träger finanziert. Anmerkungen: • Kinder sind: erwerbslose Kinder und Jugendliche (bis max. 18 Jahre), im gleichen Haushalt lebend • PraktikantInneneinsätze werden vom jeweiligen Tarif um €0,50 pro Stunde reduziert. • Halbtageseinsätze sind aufwändiger und verursachen dadurch mehr Kosten als Ganztageseinsätze, deshalb wird ein Stundenzuschlag von €0,70 verrechnet. Kontakt Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 8.15-12.00 Uhr und 14-16 Uhr, Freitag 8.15-12 Uhr Doppelverdiener AlleinverdienerInnen (Anspruch auf Alleinver - dienerabsetzbetrag) AlleinerzieherInnen Stundensatz 2 Erw. mit 1 Kind 4,70 Euro 2 Erw. mit 2 Kinder 2 Erw. mit 1 Kind 1 Erw. mit 1 Kind 4,20 Euro 2 Erw. mit 3 Kinder 2 Erw. mit 2 Kinder 1 Erw. mit 2 Kinder 3,60 Euro 2 Erw. mit 4 + mehr Kinder 2 Erw. mit 3 Kinder 1 Erw. mit 3 Kinder 3,10 Euro 2 Erw. mit 4 + mehr Kinder 1 Erw. mit 4 + mehr Kinder 2,50 Euro Alteneinsätze (durchschnittler Mohi-Satz) 9,40 Euro Pflegende Angehörige (durchschnittlicher Mohi-Satz) 9,40 Euro Claudia Linder, Einsatz- koordinatorin für Bezirk Bludenz und Feldkirch Wichnerg. 22, 6800 Feldkirch T 05522/200-1049 E [email protected] Stellenleitung: Doris Jenni Wichnerg. 22, 6800 Feldkirch T 05522/200-1042 E [email protected]

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Die Familienhilfe kommt ... zur Betreuung der Familie• bei Erkrankung, während oder

nach einem Krankenhausaufent-halt des erziehenden Elternteils.

• bei Risikoschwangerschaft oder Geburt, bei einem notwendigen Kur- oder Erholungsaufenthalt.

• bei psychischer oder physischer Überlastung.

• wenn ein Kind von einem Eltern-teil im Krankenhaus begleitet werden muss.

• bei einer Erkrankung des Kin-des und wenn der betreuende Elternteil daher Unterstützung braucht.

• zur Entlastung der Eltern von Kindern mit Behinderungen.

... zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und kranken, allein stehenden PersonenDie Familienhilfe unterstützt und entlastet pflegende Angehöri-ge und ältere und kranke, allein stehende Personen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen.

Die Mitarbeiterinnen der Famili-enhilfe sind an die Verschwiegen-heitspflicht gebunden.

Familienhilfe

Cornelia Ursella, Einsatzkoordinatorinfür Bezirk DornbirnLustenauerstr. 3, 6850 DornbirnT 05522/200-1043E [email protected]

Infoblatt

Caritas Vorarlbergwww.caritas-vorarlberg.at

Die Kosten der Familienhilfe

Der Kostenbeitrag für die Familien wird anhand des nachfolgenden Tarifblattes festgelegt (Stand Jänner 2012).

*) Im Falle des Zusammentreffens von Kindern und zu pflegenden Angehörigen wird der Familienhilfe-Tarifverrechnet.Der Selbstbehalt ist nur ein Teil der Gesamtkosten für den Einsatz der Familienhelferin. Der größte Teil der Kosten wird aus Subventionen und Kostenersätzen durch das Land Vorarlberg und der Gemeinden sowiezusätzliche Mittel der Träger finanziert.

Anmerkungen:• Kinder sind: erwerbslose Kinder und Jugendliche (bis max. 18 Jahre), im gleichen Haushalt lebend• PraktikantInneneinsätze werden vom jeweiligen Tarif um €0,50 pro Stunde reduziert.• Halbtageseinsätze sind aufwändiger und verursachen dadurch mehr Kosten als Ganztageseinsätze, deshalb wird ein Stundenzuschlag von €0,70 verrechnet.

Kontakt

Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung.Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 8.15-12.00 Uhr und 14-16 Uhr, Freitag 8.15-12 Uhr

Doppelverdiener AlleinverdienerInnen (Anspruch auf Alleinver-dienerabsetzbetrag)

AlleinerzieherInnen Stundensatz

2 Erw. mit 1 Kind 4,70 Euro

2 Erw. mit 2 Kinder 2 Erw. mit 1 Kind 1 Erw. mit 1 Kind 4,20 Euro

2 Erw. mit 3 Kinder 2 Erw. mit 2 Kinder 1 Erw. mit 2 Kinder 3,60 Euro

2 Erw. mit 4 + mehr Kinder

2 Erw. mit 3 Kinder 1 Erw. mit 3 Kinder 3,10 Euro

2 Erw. mit 4 + mehr Kinder

1 Erw. mit 4 + mehr Kinder 2,50 Euro

Alteneinsätze (durchschnittler Mohi-Satz) 9,40 Euro

Pflegende Angehörige (durchschnittlicher Mohi-Satz) 9,40 Euro

Claudia Linder, Einsatz-koordinatorin für Bezirk Bludenz und Feldkirch Wichnerg. 22, 6800 Feldkirch T 05522/200-1049 E [email protected]

Stellenleitung: Doris JenniWichnerg. 22, 6800 Feldkirch T 05522/200-1042 E [email protected]

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Die Aufgaben der FamilienhilfeDie Familienhilfe unterstützt oder vertritt vorübergehend die erzie-hungsberechtigte Person, damit die Aufrechterhaltung des täglichen Ablaufes in der Familie gesichert ist.

Zu den Aufgaben der Familienhilfe gehört• die Kinder zu betreuen (mit ihnen

zu spielen, die Freizeit zu gestal-ten und die Hausaufgaben zu beaufsichtigen).

• den Haushalt zu führen (kochen, einkaufen, aufräumen, Wäsche-pflege, ... ). Voraussetzung ist jedoch, dass während des Einsat-zes zu betreuende Kinder sich vor Ort befinden.

• kranke, behinderte oder pflege-bedürftige Familienmitglieder zu betreuen.

Nicht zu ihren Aufgaben zählen• ausschließliche Putzarbeiten

wie z.B. Fenster-, Stiegenhaus-, Großputz, Vorhängewaschen, Gar-tenarbeiten (Ausnahme: außerge-wöhnlich lange Einsätze). Sollten Siehierfür Unterstützung benöti-gen, können wir Ihnen gerne z.B. die Caritas-Nachbarschaftshilfe weitervermitteln.

• Tätigkeiten, welche bei einem hauseigenen Betrieb anfallen z.B. Mithilfe beiStallarbeiten, Reinigung von Gästezimmern etc. Hier bitten wir Sie eine Betriebs- oder Haus-haltshilfe in Anspruch zu nehmen.

Die EinsatzdauerGrundsätzlich ist die Familienhilfe eine Überbrückungs- und keine Dauerhilfe. Die Einsatzdauer ist daher zeitlich befristet, d.h. im Durchschnitt auf 2 - 4 Wochen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Dies muss von der Familie rechtzeitig mit der Einsatzkoordinati-on besprochen werden.

Dienstzeit Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr. Eine viertel Stunde Mittagspause ist von Seiten der Familie den Mitarbeiterinnen zu gewähren (es fallen hierfür keine Kosten für die Familie an). Die Dienstzeit kann nach Rücksprache mit der Einsatzleitung bei begründe-tem Bedarf auch früher oder später angesetzt werden. Überstunden, Wochenenddienste und Nächtigun-gen werden nur in äußersten Notfäl-len und nach einem Abklärungsge-spräch mit der Einsatzkoordination übernommen.

Vereinbarte EinsatzzeitDer tägliche Einsatzzeitrahmen wird im Voraus mit der Einsatzkoordi-nation verbindlich vereinbart. Eine Änderung des Einsatzzeitrahmens muss gegenüber der Einsatzkoor-dination rechtzeitig (ein Tag vorher) begründet werden, ansonsten bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen die Stunden voll in Rechnung stellen müssen.

Welche Mitarbeiterin kommt zu Ihnen nach Hause?Dies wird von der Einsatzkoordi-nation entschieden. Die Einsatzko-ordination ist ermächtigt,die Mitar-beiterin abzuberufen, wenn dies aufgrund der Einsatzsituation (z.B. bei einem Notfall) erforderlich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Wechsel der Mitarbeiterinnen manchmal erforderlich ist und dass bei Krankheit einer Mitarbeiterin nicht sofort ein Ersatzgefunden werden kann.

AufsichtDie Familienhilfe übernimmt im Rah-men ihrer Tätigkeit die Aufsicht für die ihr anvertrauten Personen. Nach Beendigung der vereinbarten täg-lichen Arbeitszeit wird die Aufsicht an die Erziehungsberechtigten bzw. vereinbarte Personen übergeben. Sollte ein Erziehungsberechtigter die Übergabe der Aufsicht an be-stimmte Personen nicht wünschen, so ist dies vor Einsatzbeginn aus-drücklich zu vereinbaren.

Mahlzeiten in der FamilieDie Mitarbeiterin der Familienhilfe ist berechtigt, die Mahlzeiten in der Familie einzunehmen.

Fahrten für die FamilieFahrten für die Familie werden nur aufgrund besonderer Notwendigkei-ten durchgeführt.Die Fahrt wird der

Familie in Rechnung gestellt (amt-liches Kilometergeld). Die Mitnah-me von Kindern im PKW ist dabei den Mitarbeiterinnen nur gestattet, wenn die Erziehungsberechtigten die gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitze zur Verfügung stellen. Unsere Mitarbeiterinnen dürfen aus versicherungstechnischen Grün-den nicht mit dem Auto der Familie fahren.

Allgemeine HaftpflichtversicherungEntsprechend den allgemeinen Haftpflichtversicherungsbestimmun-gen hat die Familie keinen Scha-densersatzanspruch gegenüber der Familienhilfe der Caritas, weil sie der Mitarbeiterin die Arbeit im Haus-halt ausdrücklich erlaubt und daher das Risiko einer Beschädigung auf sich nimmt. Unsere Mitarbeiterinnen bringen durch ihre große Praxiser-fahrung die Voraussetzungen mit, dass sie während ihrer Tätigkeit bei Ihnen keine Schäden verursa-chen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Caritas in diesen Fällen keine Haftung übernimmt. Unsere Mitarbeiterinnen sind allerdings haftpflichtversichert. Schäden, die in der betreuten Einsatzfamilie entstehen, können eventuell durch die Versicherung (Selbstbehalt ist von der Familie zu leisten) abgegol-ten werden. Die Schadensmeldung übernimmt die Mitarbeiterin der Caritas.