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Stand: 05/2017 Seite 1 FAQ Arbeitnehmerleasing (eurorad) Hinweis: Sämtliche Fragen werden unter folgendem Link im Infocenter geklärt und die Antworten bereitgestellt. http://www.kirchenshop.de Der Ablauf Fragen zu den E-Bikes und Fahrrädern Muss das Fahrrad oder E-Bike den Vorschriften der StVZO entsprechen? Der Erlass der Landesfinanzminister über die steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern enthält keine Festlegung über die Ausstattungsmerkmale des Fahrrades. Insofern liegt die Entscheidung über die Ausstattung bei der Einrichtung und dem Mitarbeiter. Allerdings ist eine StVZO konforme Ausstattung obligatorisch, wenn das Fahrrad für den Weg zur Arbeit benutzt werden soll, da dieser in der Regel über öffentliche Straßen führt. Außerdem ist der Arbeitgeber daran interessiert, dass sein Mitarbeiter sicher unterwegs ist. Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec, S-Pedelec und einem E-Bike per Definition? Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Die Unterstützung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. S-Pedelecs sind ebenfalls Pedelecs, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

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FAQ Arbeitnehmerleasing (eurorad)

Hinweis: Sämtliche Fragen werden unter folgendem Link im Infocenter geklärt und die Antworten bereitgestellt. http://www.kirchenshop.de

Der Ablauf

Fragen zu den E-Bikes und Fahrrädern Muss das Fahrrad oder E-Bike den Vorschriften der StVZO entsprechen? Der Erlass der Landesfinanzminister über die steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern enthält keine Festlegung über die Ausstattungsmerkmale des Fahrrades. Insofern liegt die Entscheidung über die Ausstattung bei der Einrichtung und dem Mitarbeiter. Allerdings ist eine StVZO konforme Ausstattung obligatorisch, wenn das Fahrrad für den Weg zur Arbeit benutzt werden soll, da dieser in der Regel über öffentliche Straßen führt. Außerdem ist der Arbeitgeber daran interessiert, dass sein Mitarbeiter sicher unterwegs ist. Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec, S-Pedelec und einem E-Bike per Definition? Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Die Unterstützung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. S-Pedelecs sind ebenfalls Pedelecs, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

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Der Motor darf maximal 500 Watt haben. S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungs-hebel. Da sich der Begriff „E-Bike“ umgangssprachlich für die Fahrräder etabliert hat, wird im Folgenden auch von E-Bikes und nicht von Pedelcs gesprochen Besteht eine Helm- / Führerschein- und Versicherungspflicht? NEIN für Pedelecs (bis 25 km/h) JA für E-Bikes und S-Pedelcs (bis zu 45 km/h) Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine Helm-/Führerschein- und Versicherungspflicht. Bei S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, muss eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegen und es ist ein geeigneter Schutzhelm sowie eine Versicherung (Mofa-Kennzeichen) notwendig. Unsere dringende Empfehlung ist, aus Sicherheitsgründen unbedingt IMMER einen Fahrradhelm zu tragen; unabhängig davon, ob es Pflicht ist oder nicht.

Welche unterschiedlichen Antriebsvarianten gibt es?

Frontmotor (z.B. Suntour)

kostengünstig als Nachrüstsatz erhältlich Laufräder sind leicht auszubauen jede Art von Schaltung kann verwendet werden sowohl Rücktritt- als auch Felgenbremse möglich Beeinträchtigung des Lenkverhaltens Rahmen und Komponenten oft nicht für die Krafteinwirkung ausgelegt

Heckmotor (z.B. Green Mover, Suntour)

i.d.R. stärkerer „Schub“ durch effizientere Kraftübertragung als Nachrüstsatz erhältlich keine Nachteile bzgl. Bodenfreiheit Traktionsvorteile durch höheres Gewicht auf der Hinterradachse leises Fahrverhalten Rekuperation (Energierückgewinnung) möglich kein erhöhter Verschleiß durch den Antrieb z.Zt. nur mit Kettenschaltung kombinierbar keine optimale Gewichtsverteilung (hecklastig) aufwändiger Hinterradausbau

Mittelmotor (z.B. Bosch, Brose, Shimano Steps)

optimale Gewichtsverteilung Getriebemotor: keine Gefahr durch Überhitzung tiefer Schwerpunkt hohe Systemintegrität aufgeräumte Optik Rahmen entsprechend konzipiert hohe Stabilität geringe Störanfälligkeit durch wenige und kurze Kabelwege sehr „natürliches“ Fahrgefühl

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höherer Preis höherer Verschleiß des Kettenstrangs und Ritzel überwiegend nur ein vorderes Kettenblatt möglich (Ausnahme: Brose) keine Rekuperation (Energierückgewinnung) möglich

Wo darf mit dem E-Bike gefahren werden? Da es sich bei einem E-Bike rechtlich um ein Fahrrad handelt, muss mit dem E-Bike auf einem Radweg gefahren werden, sobald dieser vorhanden und als ein solcher gekennzeichnet ist. Für ein S-Pedelec gilt ein Straßenfahrgebot. Ausnahmen: Der Radweg ist durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben, außerhalb geschlossener Ortschaften oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Witterungsverhältnisse auf den E-Bike-Betrieb? Generell ist zu sagen, dass die Technik kälteresistent ist. Allerdings schränken tiefe Temperaturen die Leistungsfähigkeit der Akkus erheblich ein. Die Reichweiten reduzieren sich durch fallende Temperaturen deutlich. Die ideale Lade- und Lagertemperatur für Akkus liegt bei 10-20 Grad, deutlich tiefere Bereiche können den Akku beim Laden schädigen. Wie teuer ist eine Akkuladung? Je nach Stromtarif und Akkugröße belaufen sich die Kosten für eine Akkuladung auf ca. 8 - 10 Cent. Daraus ergibt sich ein Kostenaufwand von ca. 10 Cent auf 100 Kilometer. Welche Werte geben mir Informationen über die Kapazität des Akkus? Zum Einen ist die Spannung (Volt) entscheidend. Diese wird entweder bei 26V (ältere Modelle), 36V oder 48V liegen. Des Weiteren spielen die Amperestunden eine Rolle (8 Ah, 10 Ah, 11 Ah, 12Ah, 15 Ah, 17 Ah,…) Entscheidend für die Aussagekraft über die Kapazität des Akkus ist die Multiplikation beider Werte. Das resultierende Produkt ist die gespeicherte Energie und kann als Vergleichswert betrachtet werden, z.B. 36V x 11Ah = 396 Wh. Welche Faktoren spielen bei der Reichweite pro Akku-Ladung eine Rolle? Es gibt viele Faktoren, die auf die Reichweite eine erhebliche Rolle spielen. Entscheidend ist natürlich die Topographie, also der Anteil an Anstiegen und Abfahrten während der Tour. Mit welchem Luftdruck der Fahrer unterwegs ist, entscheidet genauso über die mögliche Strecke wie das Gesamtgewicht. Die unterschiedlichen Antriebssysteme bieten i.d.R. verschiedene Unterstützungsintensitäten. Je höher der Unterstützungsgrad, desto geringer die Reichweite. Weitere Faktoren sind z.B. die Witterung und der gewählte Gang der Schaltung. Durch Rekuperationslösungen (Energierückgewinnung; NICHT bei Mittelmotoren) kann die Reichweite erhöht werden. Die Angaben der Hersteller sind generell als Richtwerte anzusehen. Durchschnittlich beträgt die Reichweite mit heutigen Systemen ca. 80-100 Kilometer. Darf ich mit meinem E-Bike Kinder in einem Kinderanhänger ziehen / Kindersitz transportieren? Hierbei muss auf die gesetzliche Bezeichnung geachtet werden. Die Grundlage dazu bietet §21 Abs. 3 StVO. Demnach ist der Transport mit den normalen Pedelecs erlaubt, mit S-Pedelecs und E-Bikes (selbstständig fahrend/ ohne Tretunterstützung) wiederum nicht.

Bußgelder und Strafen

Versicherungskennzeichen: Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist, worunter auch seine Montage fällt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Daraus resultiert ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog von 40 €.

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Profiltiefe: Wenn bei einem E-Bike oder S-Pedelec die Profiltiefe weniger als 1 mm beträgt, kann die nach §36 Abs. 2 StVZO fällige Strafe bis 90 € und einen Punkten im Flensburger Zentralregister bedeuten.

Fahren unter Alkoholeinfluss: Bei dem strafbaren Fahren trotz Fahruntauglichkeit (ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen bzw. ab 1,6 Promille auch ohne Ausfallerscheinungen) drohen außer der eigentlichen Strafe auch strafrechtliche Nebenfolgen wie die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins.

Wie lange „lebt“ mein Akku? Heutzutage sind im Großteil der am Markt zu erwerbenden E-Bikes Lithium-Ionen-Akkus verbaut. Dieser Akku-Typ ist umweltfreundlicher und leichter als z.B. Blei-Akkus, außerdem hat er eine hohe Speicherkapazität von bis zu 180 Wh/kg. Der sogenannte, früher viel gefürchtete, Memory-Effekt tritt auch nicht mehr auf. Somit kann und sollte der Akku auch geladen werden, wenn er noch nicht leer gefahren ist. Die gängigen Hersteller geben an, dass der Akku ca. 700 bis 1000 komplette Ladezyklen durchlaufen kann, bevor ein relevant zu spürender Reichweitenverlust entsteht. Hierbei ist zu beachten, dass eine 50-prozentige Ladung eben auch nur einen halben Zyklus bedeutet. Wird nun eine durchschnittliche Reichweite von 80 Kilometern zugrunde gelegt, so bedeutet das eine Gesamtreichweite von 56.000 bis 80.000 Kilometern. Wodurch erreicht ein E-Bike ein geringes Gesamtgewicht? Geschuldet dem zusätzlichen Gewicht durch Motor und Akku als auch der zusätzlichen Kraft die auf das ganze Rad wirkt, muss dieses in einigen Bereichen verstärkt sein, was wiederum ein erhöhtes Gewicht mit sich bringt. Sämtliche, in unserem Fachhandel zu erwerbende E-Bikes sind mit Antriebssystemen ausgestattet, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zum Einen kann, wie bei jedem „normalen“ Fahrrad, ein geringeres Gewicht durch die Materialauswahl erreicht werden. Des Weiteren ist zu überlegen wie viel Komfort im Alltag benötigt wird. Je weniger zusätzliche Teile wie z.B. Federgabel, Dämpfer, voluminöse Reifen, Verstellmöglichkeiten usw. am Rad verbaut sind, desto geringer ist das Gewicht. Wie und wo kann der Akku geladen werden? Besonders wichtig ist, dass ausschließlich das Original-Ladegerät verwendet wird. In der Regel kann der Akku direkt am Rad aufgeladen werden. Außerdem besteht bei den meisten Modellen die Möglichkeit den Akku vom Rad zu entnehmen, um diesen separat zu laden. Die optimale Ladetemperatur liegt bei 10-20 Grad. Generell ist es ratsam, den Akku und das Ladegerät sowohl beim Laden als auch bei der Lagerung in beheizten Wohnräumen zu platzieren. Wie überwintern E-Bike und Batterie? Wenn Sie Ihr neues E-Bike nicht das ganze Jahr über benutzen, sollten Sie am Ende der Saison den Akku entfernen und das Rad gründlich waschen. Sobald es ganz trocken ist, mit einem Wachsspray einsprühen. Idealerweise stellen Sie es in einen trockenen Raum mit konstanter Temperatur. Die Batterie laden Sie zu 50 - 70 Prozent auf und lagern diese sowie das Ladegerät trocken und frostfrei. Das Ladegerät nehmen Sie aus der Steckdose. Machen Sie sich eine Notiz in den Kalender, dass Sie in der ersten Januarwoche die Batterie wieder auf 50 - 70 Prozent nachladen. Bei der Gelegenheit pumpen Sie auch die Reifen an Ihrem Rad wieder auf. Pünktlich zum Frühjahr wecken Sie Ihr E-Bike für neue Abenteuer aus dem Winterschlaf. Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec? Umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung E-Bike für alle elektrisch betriebenen oder unterstützten Fahrräder etabliert. Dennoch besteht zwischen einem klassischen E-Bike und dem sogenannten Pedelec ein Unterschied. Beim Großteil der derzeit im Trend liegenden

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Fahrräder mit Tretunterstützung handelt es sich um Pedelecs. Für diese Antriebsart steht die Bezeichnung, die sich aus „Pedal Electric Cycle“ zusammensetzt. Treten muss der Fahrer selbst, der Motor liefert die gewünschte Unterstützung. Waren es zunächst nur Elektroräder mit einer Antriebsleistung bis 250 Watt, die in diese Kategorie fielen, gibt es nun speziell für schnelle Pedelecs bis 45 km/h, wie das BULLS Green Mover E45, die Klasse der S- oder Speed-Pedelecs. Unter einem klassischen E-Bike wird dagegen ein Fahrrad mit einem Antrieb verstanden, der kein eigenes Treten erfordert. Im Grunde handelt es sich hierbei um ein Elektromofa, bei dem über einen Drehgriff der elektrische Schub gesteuert wird. Schadet das Zwischenladen der Batterie? NEIN, es ist sogar empfohlen. Früher war er gefürchtet, der so genannte „Memory-Effekt“. Das unvollständige Laden eines Akkus führte zu einer Absenkung der Ladekapazität. Dank moderner Lithium-Ionen-Technologie gehört dieses Problem jedoch längst der Vergangenheit an. Speziell bei E-Bikes raten Experten heute sogar zum Zwischenladen. So lässt sich innerhalb von ein bis zwei Stunden die Reichweite beträchtlich erhöhen – bestens geeignet ist hier beispielsweise die Mittagspause einer ausgedehnten E-Bike-Tour. Denken Sie beim E-Biken im Ausland an möglicherweise benötigte Steckdosen-Adapter. Wie kann das E-Bike transportiert werden? Ihr E-Bike können Sie wie jedes normale Fahrrad transportieren. Da das Gewicht der E-Bikes leicht erhöht ist, eignet sich der Dachgepäckträger jedoch nicht für den Transport mit dem Auto. Hier hat ein Heckträger deutliche Vorteile. Den Akku sollten Sie entnehmen und separat im Kofferraum transportieren. Ein Transport im Flugzeug ist in der Regel gegen Aufpreis problemlos möglich. Da jede Fluggesellschaft unterschiedliche Richtlinien hat, sollten Sie jedoch vor der Reisebuchung die Transportbedingungen klären.

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Infos zum Leasing

Wie kann ich ein Fahrrad / E-Bike bestellen? 1. Bike auswählen: Wählen Sie hier aus über 3300 Bikes oder lassen Sie sich von

unseren Zweirad-Experten vor Ort beraten. Nutzen Sie jetzt die Chance einer kostenlosen Probefahrt.

2. Vertrag ausfüllen: Zuerst füllt Ihre Personalabteilung den Rahmenvertrag für das KIRCHeNFahrrad aus, anschließend drucken Sie den Überlassungsvertrag aus und nehmen Sie diesen mit zum Fachhändler. Lassen Sie dort alle Informationen ausfüllen

und unterschreiben Sie den Vertrag. 3. Bike abholen: Nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben, werden Sie von uns

informiert. Sie können sich dann Ihr Wunsch-Bike bei Ihrem ZEG Zweirad-Fachhändler

abholen. Was beinhaltet der Überlassungsvertrag? Der Arbeitgeber schließt mit seinem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag über das Fahrrad E-Bike und überträgt die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag. Grundsätzlich ist der Überlassungsvertrag individuell zu gestalten. Der Überlassungsvertrag legt die Rahmenbedingungen für den Erwerb und die private Nutzung des Fahrrads zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber fest, sowie die monatliche Gehaltsumwandlung und die Abwicklung bei Laufzeitende oder vorzeitigem Ausscheiden aus der Einrichtung. Die HKD stellt ihren Kunden ein Muster des Überlassungsvertrags zur individuellen Anpassung zur Verfügung. Besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer zu übertragen? NEIN, die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer umzuschreiben besteht nicht. Jedoch wäre bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber dieser der Leasinggesellschaft bekanntzugeben. Die Ratenzahlungen würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Einrichtung frühzeitig verlässt? Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Damit liegen alle Rechte und Pflichten am Leasingvertrag beim Arbeitgeber. Die Leasinggesellschaft hat den Arbeitnehmer nicht als Verpflichteten im Vertrag. Dies ist die Aufgabe des Nutzungsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, indem beide Parteien solche Fälle regeln können. Möchte der Arbeitgeber den Vertrag beenden, weil er das Fahrrad / E-Bike weder in seinen eigenen Fuhrpark aufnehmen möchte, noch einen anderen Nutzer hat, wäre die Ablösesumme in voller Höhe fällig. Gibt es eine Versicherung für den Risikoausfall? Beispielsweise bei langfristiger Krankheit oder Privatinsolvenz: NEIN, bei der ZEG gibt es diesbezüglich keinen Schutz. Was passiert nach Beendigung der Leasinglaufzeit mit dem Fahrrad? Der Arbeitgeber muss den Leasingvertrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der Leasinglaufzeit (36 Monate) kündigen, damit der Leasingvertrag nach 36 Monaten als beendet gilt. Es ist zu empfehlen, dass der Arbeitgeber die Kündigung direkt zu Anfang der Leasinglaufzeit, zusammen mit dem geprüften Leasingvertrag, an die AGL schickt. Nach Beendigung der Leasinglaufzeit geht das Fahrrad / E-Bike an die Leasinggesellschaft zurück, da diese der Eigentümer des Fahrrades / E-Bikes ist. Kommen weitere Kosten auf die Einrichtung zu? NEIN, es kommen keine direkten Kosten auf die Einrichtung zu. Lediglich der Aufwand in der Personalabteilung.

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Was spart der Arbeitgeber? Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad / E-Bike eine attraktive Form der Gehaltsumwandlung bzw. der Mitarbeitermotivation. In Form einer Gehaltsumwandlung fördern Arbeitgeber clevere Zweiradmobilität für alle Mitarbeiter. Vom heute durchweg positiven Image des Fahrrads können Einrichtungen in ihrer Außenwirkung profitieren. Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und gesundheitliche Prävention sind entsprechende Argumente. Es ergibt sich für Einrichtungen zudem ein direkter Kostenvorteil. Durch das Einsparen der Sozialabgaben entsteht über eine Laufzeit von drei Jahren ohne Kapitalaufwand eine Kostenreduktion von oftmals 500 Euro je Angestellten. Dürfen Arbeitnehmer das Dienstrad an andere verleihen? JEIN, denn grundsätzlich sollte dies in der Überlassungsvereinbarung festgehalten werden, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird. Üblicherweise werden die eigenen Familienmitglieder als Nutzungsberechtigte eingetragen. Können Zubehörteile mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden? Bei dieser Frage hilft eine einfache Faustregel: Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Darf das Fahrrad / E-Bike auch privat genutzt werden? JA, da durch die 1 prozentige Versteuerung, wie beim Firmenwagen, die private Nutzung aufgezeigt und steuerlich geltend gemacht wird. Nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 Prozent der auf volle 100 abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Händlers einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt - damit darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden. Wann kündigt die Leasinggesellschaft den Vertrag? Die Leasinggesellschaft kündigt den Leasingvertrag nur bei nicht-Bezahlen der Leasingrate. Ist es rechtlich in Ordnung, die Sozialabgaben einfach zu reduzieren? JA, bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht. Was bedeutet Leasing? Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Wie hoch ist die monatliche Gehaltsumwandlung? Die Höhe der monatlichen Gehaltsumwandlung richtet sich nach dem Verkaufspreis und der daraus resultierenden Leasingrate, inkl. dem ZEG-Rundumschutz. Entscheidende Faktoren sind u.a. Kirchenzugehörigkeit, Steuerklasse, ob Kinder vorhanden sind, in welchem Bundesland man wohnt oder ob Krankenversicherungszusatzbeiträge vorhanden sind. Wie funktioniert Leasing über Barlohnumwandlung? Durch die Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig sparen. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter

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Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver. Bis zu 52 Prozent der Leasingrate lässt sich durch die direkte Verrechnung mit dem Gehalt einsparen. Viele Einrichtungen geben zusätzlich den eigenen Vorteil an ihre Mitarbeiter weiter. Bei einem E-Bike im Wert von 999 Euro schrumpft der effektive Betrag so auf unter 16,07 Euro pro Monat. Inklusive des ZEG-Rundumschutzes für allzeit sorgenfreies Fahren werden bei einem E-Bike im Wert von 3.999 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um mehr als 47 Prozent gesenkt. Dank der Vorteile des E-Bike-Leasings bieten sich für Einrichtungen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität. Eine beispielhafte Berechnung können Sie dem nächsten Schaubild entnehmen.

Welche Leasinglaufzeiten gibt es bei der eurorad? Wir bieten das Leasing für Fahrräder und E-Bikes über eine Laufzeit von 36 Monaten an. Was geschieht nach dem Ablauf der Laufzeit von 36 Monaten? Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 36 Monaten. Der Händler kontaktiert kurz vor Ablauf der Laufzeit automatisch (individuell anders vereinbar) den Mitarbeiter, um ebenfalls zu klären ob der Mitarbeiter das Bike übernehmen möchte. Welche Fahrräder kann man bei eurorad leasen? Sie können die Exklusivmarken Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie alle weiteren Modelle der am Markt erhältlichen Marken leasen. Dies gilt für alle Arten von Fahrrädern und E-Bikes (Pedelecs) bis zu einem Händlerverkaufspreis in Höhe von maximal 12.000 Euro brutto. Die 1 Prozent-Regelung gilt sowohl für Fahrräder als auch für E-Bikes und S-Pedelecs.

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Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen? JA, ein Arbeitnehmer kann maximal 2 Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Fahrräder / E-Bikes jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der 1 % Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen. Hat die Ehefrau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das zweite E-Bike auch versteuern (2 x 1% vom Bruttolistenpreis). Wer entscheidet, welches Rad das Dienstrad wird? Der ARBEITNEHMER, denn die Wahl des richtigen E-Bikes ist wichtiger als die eines Dienstwagens. Schließlich ist die Harmonie zwischen Mensch und Rad die Voraussetzung für Fahrspaß. Welches E-Bike in den Firmenfuhrpark kommt, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Dennoch sollte der Arbeitnehmer sich individuell von einem unserer Fachhändler beraten lassen. Lohnt sich ein Dienstfahrrad für den Arbeitnehmer? JA, da es grundsätzlich durch die Gehaltsumwandlung steuerliche Vorteile gibt. Insbesondere durch die sehr umfängliche Versicherung können große Beträge im Bereich der Wartung und Instandsetzung eingespart werden und Ihr Fahrrad / E-Bike ist immer verkehrstauglich. Sollte der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, spart man sich sogar einen großen Teil der Mehrwertsteuer. Vor jedem Dienstrad stellt sich die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können sie aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer diese kleine Menge seines Entgeltes in eine Sachleistung um. Bei einer reinen privaten Finanzierung würden die Raten nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgehen. Den Angestellten spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises. Werden die Anschaffungskosten vom Arbeitgeber übernommen, ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich ungemein größer. Hier bekommt der Angestellte das Dienstrad gewissermaßen zum Nulltarif. Was passiert im Falle einer Gehaltspfändung? Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfrei-grenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist und in die Lohnfortzahlung geht? Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, so endet nach Ablauf dieses Zeitpunktes die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt. Dies ändert nichts an dem bestehenden Leasingvertrag, welcher hierdurch nicht beendet wird. Wie die betroffenen Raten folglich beglichen werden kann im Überlassungsvertrag festgelegt werden. Wenn der Arbeitgeber das Fahrrad / E-Bike weiterhin zur Verfügung stellt, handelt es sich insoweit um eine weitere Entgeltleistung des Arbeitgebers, die sozialversicherungsrechtlich als Zuschuss zum Krankengeld zu qualifizieren ist. Dieser bleibt

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sozialversicherungsrechtlich unberücksichtigt, wenn er 50 Euro im Monat nicht übersteigt. Zur Lohnsteuer ist festzustellen, dass dieser Zuschuss grundsätzlich lohnsteuerpflichtig ist und im Hinblick auf die Höhe und die entsprechenden Lohnsteuerklassen monatlich keine einzubehaltende Lohnsteuer anfallen dürfte. Sie sind aber auf der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Darf die Entfernungspauschale zusätzlich geltend gemacht werden? JA, die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin geltend gemacht werden. Muss mit dem Fahrrad / E-Bike jeden Tag zur Arbeit gefahren werden? NEIN, denn wie häufig, bzw. ob, und bei welchem Wetter zur Arbeit gefahren wird, darf jeder selbst entscheiden. Was ist eine UVV? UVV bedeutet Unfallverhütungsvorschrift. Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften auch UVV bzw. UVVen) stellen die für jede Einrichtung und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. U.a. auch im Bezug auf die Fahrräder, da diese dienstliche Mobilität per Gesetz betrachtet wird. Hier muss alle 12 Monate eine entsprechende Kontrolle durch den zuständigen Händler erfolgen. (Das Fahrrad/E-Bike muss zu diesem gebracht werden. Es wird nicht abgeholt, bzw. es kommt kein Techniker zum Betrieb.)

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Infos zum Service

Wo können Fahrräder / E-Bikes geleast werden? E-Bikes und Fahrräder können bei einem unserer knapp 700 Fachhändler bundesweit bezogen werden. Dabei steht Ihnen eine Auswahl von über 1.000 E-Bike-Modellen und mindestens genauso vielen Fahrrädern zur Verfügung. Kann eine Einrichtung den Händler vorgeben, über welchen die Bikes der Mitarbeiter bezogen werden? JA, der Arbeitgeber kann einen oder mehrere Händler für den Bezug vorgeben. Sofern ein Händler vorgegeben wurde, muss dann auch dieser die notwendigen Reparaturen durchführen? NEIN, die Wahl einer anderen ZEG-Werkstatt liegt beim Mitarbeiter. Die Abwicklung mit der Versicherung erfolgt nur über die Rahmennummer des Bikes. Was ist durch den ZEG Rundumschutz abgedeckt? Der Leasingnehmer (Einrichtung) hat durch die inkludierte Rundumschutzversicherung keine weitere Kostenbelastung durch Reparaturen, Verschleißkosten, Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung zu tragen. Es bleibt bei der vereinbarten monatlichen Leasingbelastung – und damit bei einer sichern und voraussehbaren Finanzplanung.

Ihr einzigartiger Vorteil durch das Rundum-Sorglos-Paket 3 Jahre lang keine zusätzlichen Kosten durch:

Materialfehler Produktionsfehler (Teil-) Diebstahl / Raub Vandalismus Unfall / Sturz Allgemeine Reparaturen Verschleiß (auch bei E-Bikes!) Unsachgemäße Handhabung Elektronikschäden Akkudefekt 24/7 Pick-Up-Service

und das alles ohne Selbstbeteiligung! Ist die Versicherung gebunden auf den Mitarbeiter (personengebunden)? NEIN, es handelt sich um eine objektbezogene Versicherung. Das Objekt, in diesem Fall das Fahrrad /E-Bike, wird durch die Rahmennummer identifiziert. Dies bedeutet, wenn ein Dritter Verwender, z.B. Partner oder die Kinder, einen Unfall mit dem Bike haben, dann kann diese Person dennoch die Reparatur und/oder die Beauftragung des Pick-Up-Services nutzen. Wird eine regelmäßige Wartung angeboten? JA. Eine UVV-Inspektion deckt der Rundumschutz ab nach den ersten 12 Monaten und dann nach den nächsten 12 Monaten ab. Es ist empfehlenswert, mindestens einmal im Jahr das Bike zum Händler zu bringen und die notwendigen Verschleißreparaturen gleichzeitig mit einem Komplett-Check durchführen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass sich Ihr Bike stets in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Da der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist, kann er im Überlassungsvertrag abweichende (kürzere) Inspektionsintervalle festlegen, die vom Arbeitnehmer eingehalten werden müssen.

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Wie ist der Ablauf bei der Schadenabwicklung über den Rundumschutz? Sobald der Arbeitnehmer einen zu behebenden Schaden an seinem Bike feststellt, geht er mit dem Bike zum ZEG-Fachhändler, um den Schaden beheben zu lassen. Der Fachhändler prüft den Schadenumfang und meldet diesen der Versicherung. Im Anschluss wird der Schaden schnellstmöglich behoben und der Fachhändler rechnet direkt mit der Versicherung ab. Deckt der Rundumschutz auch verursachte Schäden an Gegenständen Dritter ab? NEIN. Der Rundumschutz greift bei sämtlichen Schadensfällen, die das eigene geleaste Bike betreffen. Schäden, die durch den Nutzer an Gegenständen Dritter verursacht werden, müssen über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Wird ein fahruntüchtiges Bike vom Fachhändler zur Instandsetzung abgeholt und zurück gebracht? JA, auch beim Arbeitnehmerleasing ist im Rundumschutz ein Pick-Up-Service enthalten. Sollte das Bike für den Straßenverkehr nicht mehr sicher sein, kann ein ZEG-Fachhändler verständigt werden. Die Konditionen für diesen Service sind dann individuell mit dem Händler verhandelbar.

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