Ferienfreizeiten 2015 - EKJM Mannheim

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Ferienfreizeiten 2015 www.freizeiten.ekjm.de

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Das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mannheim bietet jedes Jahr Freizeiten im Sommer für Kinder und Jugendliche an, egal welcher Nationalität, Konfession und Religion. Unsere Werte sind Gemeinschaft, Zusammenhalt, Toleranz und jede Menge Spaß. Wir gestalten unsere Freizeiten nach den Wünschen unserer Teilnehmer, soweit diese mit den Gesetzen und unseren Wertvorstellungen vereinbar sind.

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Ferienfreizeiten

2015

www.freizeiten.ekjm.de

Vorwort Dekan

•  Gemeinschaft erleben  •  über Gott und die Welt reden •  neue Freundinnen und Freunde •  gemeinsam mit Gleichaltrigen Spaß haben

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Teamerinnen und Teamern der evangelischen Jugend wünsche ich schöne Ferientage und Gottes Segen für alles, was Ihr vorhabt.

Dekan Ralph HartmannEvangelische Kirche in Mannheim

Ferienzeitist Frei-Zeit!

Überblick Freizeiten 2015

Deutschland Kinder-Ferien-Aktionen

Fasching FA 15 / 01 | 16. - 20.2.2015 | 6 - 12 Jahre 6

Pfingsten FA 15 / 02 | 26. - 29.5.2015 | 6 - 12 Jahre 6

Sommer FA 15 / 03 | 31.8. - 4.9.2015 | 6 - 12 Jahre 6

Herbst FA 15 / 04 | 2. - 6.11.2015 | 6 - 12 Jahre 6

Freizeiten

Ritterfreizeit Ober-Mumbach | 26. - 31.5.2015 | 10 - 14 Jahre 7

Kirchentag | 3. - 7.6.2015 | ab 14 Jahren 8

Friedelsheim/Pfalz | 1. - 8.8.2015 | 7 - 11 Jahre 9

Ludwigshafen/Bodensee | 15. - 23.8.2015 | 10 - 13 Jahre 10

Ochtersum, nahe Nordsee | 23.8. - 1.9.2015 | 11 - 14 Jahre 11

Nürtingen-Mannheim | 22. - 29.8.2015 | 11 - 14 Jahre 12

Frankreich Konfi-Teamer St. Bauzille | 30.7. - 10.8.2015 | ab 14 Jahren 13

Südfrankreich | 20.8. - 2.9.2015 | 13 - 15 Jahre 19

Kroatien

Mali Lošinj | 5. - 17.8.2015 | 14 - 16 Jahre 18

Schottland

Wanderung - Great Glen Way | 30.7. - 16.8.2015 | 16 - 19 Jahre 16

Ungarn

Plattensee | 1. - 15.8.2015 | 13 - 15 Jahre 17

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Das sind wir

Das Freizeiten-Team der Evangelischen Jugend Mannheim (ejm) organisiert einzigartige Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unsere langjährige Erfahrung sichert Teilnehmern und Eltern den hohen  Standard an Qualität, Sicherheit und pädagogischer Betreuung, der das Kennzeichen aller öffentlich ausge-schriebenen Freizeiten der Evangeli-schen Kinder- und Jugendabeit der Landeskirche Baden ist.

Was uns ausmacht

Das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht im Mittelpunkt unserer ansprechenden und abwechs-lungsreichen Programm-Angebote. Diese orientieren sich stets an Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugend-lichen. Motivierte, engagierte Mitarbeite-rInnen schaffen von Beginn des Urlaubs an eine Atmosphäre zum Wohlfühlen und ermöglichen der Gleichaltrigengruppe wo immer möglich die aktive Mitgestaltung ihres Ferienaufenthaltes.

Wir sind Freizeit

Wir reisen ökologisch

Schonender Umgang mit der Umwelt ohne Beeinträchtigung von Reisespaß, das ist bei der ejm gesichert. Laufend überprüfen wir dazu immer neue Mög-lichkeiten umweltentlastenden Reisens und bieten deshalb auch keine aufwen-digen Fernreisen an. Arbeitsplätze und Wirtschaft unserer besuchten Regionen fördern wir durch Nutzung regionaler Produkte und Dienstleistungen. Kultur und Gesellschaft, Land und Leuten im Gastland begegnen wir auf respektvolle Weise. Unsere Preise sind in aller Regel Komplettpreise und enthalten Kosten für z.B. Ausflüge, Eintrittsgelder oder Sportprogramme; zusätzliches „Taschen- geld” wird dabei selten oder gar nicht benötigt.

Sicherheit geht vor

Unsere Busunternehmen suchen wir schon seit jeher mit höchster Sorgfalt aus. Alle BetreuerInnen sind in Gruppen- leitung ausgebildet und haben den dafür erforderlichen Nachweis erbracht (z.B. die Jugend-Leiter-Card JuLeiCa). Sie nehmen mehrmals jährlich an aktuel-len Fort- und Weiterbildungen teil. Bei ejm-Freizeiten sind genügend Betreuer- Innen vor Ort, die sich um die reisen-den Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen kümmern.

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Keine Lust auf Langeweile in den Ferien??? Neue Freunde kennenlernen!!! Mehr über deine Stadt erfahren!!!

Dann  bist  du  genau  richtig  bei „Mannheim entdecken und ken-nenlernen“.  Hier  schauen  wir hinter  die Kulissen.  Für  uns  öff-nen  sich  Türen,  Tore,  Garagen und Vorhänge. Wir sind dort, wo nicht  jede  und  jeder  hinkommt. Wir aber schon!

Für 2015 haben wir wieder ein abwechslungsrei-ches  und  spektakuläres  Programm  vorbereitet. Für jede und jeden ist etwas dabei. Technik, Kunst, Kommunikation und Spass.

Der Spass darf natürlich nicht fehlen, ebenso wie Spiele, gutes Essen und viel Zeit zum Chillen.

Unser Programm startet  um 8.30 Uhr mit  einem gemeinsamen Frühstück  in der Jugendkirche auf dem Waldhof. Danach geht es auf Besichtigungs-tour  in der Metropolregion. Das Mittagessen gibt es  entweder  als Picknick oder wieder  in der  Ju-gendkirche. Nachmittags bleibt viel Zeit für Spiele, Sport und Bastelangebote. Um 16.30 h endet das Tagesprogramm.  Zum Abschluss  findet  am  Frei-tag-Nachmittag dann der Gottesdienst mit unse-rem Jugendpfarrer statt.

In der Regel nehmen ca. 20 Kinder an den einzel-nen Aktionen teil. Der Preis für die Woche Kinder- ferienprogramm  liegt  bei  60.-  EUR/Kind.  Darin  enthalten  sind  Ausflüge,  Fahrt,  Verpflegung,  Betreuung, Spiel- und Bastelmaterial. Zuschüsse können gewährt werden.

Kinder-Ferien-Aktionen Deutschland

Mannheim entdecken und kennenlernen

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Kinder-Ferien-Aktionen

Deutschland

Welche  tollen Produkte stellen Firmen  in und um Mannheim  her,  die  in  die  ganze  Welt  verkauft  werden? Einige dieser grossen Firmen wollen wir besichtigen.  Dann  sehen  wir,  wie  die  Produkte  gebaut, gelagert, sortiert und versendet werden.

Woher bekommen wir unsere  Informationen dar-über, was in der Welt passiert? Wie werden diese Informationen zu uns gesendet? Was braucht man dazu, damit wir diese News lesen, hören undsehen können?

Ein Schloss, ein Park. Dazu Prinzen, Fürsten und Schurken, Soldaten und Bettler. Diese Menschen gehörten  im  Mittelalter  rund  um´s  Schloss  und  in  den  Schlossgarten.  Aber  auch  der  Blick  in  ferne Länder und Galaxien öffnet sich uns bei die-ser Ferienaktion.

Wohin  fahren  abends  die  Strassenbahnen  und  Busse? Wer  repariert  die  Züge der DB? Und was passiert  mit  unserem  vielen  Müll,  wenn  er  in  der  Tonne landet? Wohin findet das Wasser der Bade-wanne seinen langen Weg, bevor es wieder in den Rhein fliesst? Diese Fragen lassen wir uns von kom-petenten Menschen direkt vor Ort beantworten.

Mannheim entdecken und kennenlernen Von Mannheim in die weite Welt

Wort-Schrift-Bild – Kommunikation im Alltag

Von der Muse zum Museum. Wie spannend istGeschichte und Geschichten

Wie funktioniert unsere Metropolregion?

FA 15 / 01FASCHINGSFERIEN16.2. - 20.2.2015

FA 15 / 02PFINGSTFERIEN26.5. - 29.5.2015

FA 15 / 03SOMMERFERIEN31.8. - 4.9.2015

FA 15 / 04HERBSTFERIEN2.11. - 6.11.2015

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OrtMarkus Heim Ober-Mumbach

Teilnehmeranzahl 20 - 36 Jungs

TeamPhilip Orschitt, Lutz Wöhrle,  Louis Maaß, Michael Eberle, Jonas Buchloh, Tobias Pelz, Christopher Bott, Gerrit Bauer

LeistungenUnterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung, Material, Versi-cherung, pädagogische Betreu-ung, Programm & Ausflüge Anfahrt erfolgt privat

Teilnehmerbeitrag160,- EUR Frühbucherrabatt bis 31.1.2015 von -15 Euro

Willst du Ritter werden? 

In den  sechs unvergesslichen Tagen, die Du  zu-sammen mit vielen anderen Knappen, Rittern und Freiherrn  in  unserem  Ritterlager  verbringst,  wirst du dich dieser Herausforderung stellen! 

Tauch mit uns ab  in die Welt des Mittelalters, zu Arthur, Jvenhoe, Löwenherz und Co. und  in eine Welt voller Geschichten und Geheimnisse. 

Auf  unserer  Burg  werdet ihr  in  Orden  eingeteilt,  die von gut ausgebildeten Her-zögen  geleitet werden. Wir orientieren  uns  an  den  rit-terlichen  Regeln  und  Kar-dinaltugenden  Weisheit, Gerechtigkeit,  Hoffnung, Liebe  und  Tapferkeit.  Bei Wettkämpfen,  Feiern  und in  zünftigen  Werkstätten erlernst du alles was du brauchst, um am Höhe-punkt der Freizeit zum Ritter geschlagen zu wer-den. Nach erfolgreichem Wettstreit und gefunde-nen Schätzen lassen wir die aufregenden Tage am lodernden Lagerfeuer ausklingen. 

Ritterschlag: Die besondere Ritterfreizeit für Jungs

26. - 31.5.2015

10 - 14 JahreDeutschland

VeranstalterEvang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg in Kooperation mit dem Jugendwerk Mannheim und der Gemeindediakonie Mannheim

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OrtStuttgart

Anmeldeschluss15.2.2015

Kirchentag

Kirchentag  als  Ereignis,  das  sind  alle  zwei  Jahre fünf  Tage  mit  über  2.500  kulturellen,  geistlichen und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen. Fünf Tage vom Eröffnungsgottesdienst mit dem Abend der  Begegnung  am  Mittwoch  bis  zum  Schluss-gottesdienst am Sonntag - gefüllt mit Workshops, Ausstellungen, Konzerten, Gottesdiensten, Bibel-arbeiten, Feierabendmahlen, Hauptvorträgen undPodiumsdiskussionen.  Die  Veranstaltungen  sind so vielfältig wie das religiöse und gesellschaftliche Leben.

Und genau das wird in Stuttgart vom 3. - 7.6.2015 stattfinden.

Infos und Anmeldung im  Evang. Kinder- und Jugendwerk,Speckweg 14 in 68305 Mannheim Waldhof,  Tel. 0621-77736632  oder per Mail an [email protected]

3. - 7.6.2015ab 14 Jahren

Deutschland

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OrtFriedelsheim/Pfalz

Teilnehmeranzahl44

Team Anatoli Rabinstein, Selina Weirich, Andreas Luiking, Simon Helmling,  Alexandra Christofori, Gerrit Bauer, Achim Lorösch, Jurek Beckmann, Lutz Wöhrle, Janine Fuchs,  Juliana Klotz

LeistungenÜbernachtung in Gruppenzelten  (je 5 Personen), 3 Mahlzeiten, Getränke, Busfahrt ab/bis Mann-heim, Ausflüge, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team. Schlafsack und Isomatten wer-den auf Anfrage zur Verfügung gestellt

TeilnehmerbeitragNormalpreis  170,- EUR*(Metropolregion)

Förderpreis  85,- EUR*  (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)

Langeweile in den Ferien? Nicht mit uns! Pack dei-ne Sachen und fahr mit uns ins Zeltlager.

Spaß,  Action  und  Abenteuer  erwarten  dich  im  Adler-Camp. Wir werden gemeinsam spielen, bas-teln und herumtollen. Eine aufregende Nachtwan-derung und ein Tag  im Schwimmbad stehen auf unserem Programm. Außerdem unternehmen wir Ausflüge zum Kurpfalzpark und zum Holiday-Park. Am Lagerfeuer lassen wir die ereignisreichen Tage ausklingen. Die Nächte  verbringen wir  in  gemüt-lichen  Rundzelten.  Frühstück  und  Mittagessen bereiten wir gemeinsam zu, abends wird  für uns gekocht.  Während  der  ganzen  erlebnisreichen Camp-Zeit ist bestens für gut geschulte Betreuung und für Sicherheit gesorgt.

Wir  freuen  uns  auf  eine  unvergessliche  Adler- Woche mit dir!

Zelt-Abenteuer unter Adlern

1. - 8.8.2015

7 - 11 JahreDeutschland

„Adler  helfen  Menschen“  ist auch  in  diesem  Jahr  wieder unser bewährter Kooperations-partner.  Gesponsert  werden wir  zusätzlich  von  „Odenwald QUELLE“ und „Holger Tours“.

* jeweils inkl. 1

0,- Euro Tascheng

eld

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OrtLudwigshafen/Bodensee

Teilnehmeranzahl20

Team Anne Süß, Julia Mucha,  René Pätz, Selina Kokott, Martha Duttlinger

LeistungenFahrt mit der Bahn / dem Bus  ab/bis Mannheim, Übernachtung in 4/6 Bett-Zimmern, Vollverpfle-gung, Ausflüge, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

TeilnehmerbeitragNormalpreis  399,- EUR(Metropolregion)

Förderpreis  199,- EUR  (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)

Abenteuer Bodensee!

Ferien am größten See Deutschlands – und du bist dabei! Erlebe mit uns 9 Tage lang Spiel, Spaß und Action.

Unsere Villa mit Blick auf den See liegt auf einem weitläufigen Gelände, das viele Möglichkeiten zum Spielen  bietet.  Kreativ  werden  wir  bei  verschie-denen  Bastelaktionen.  Eine  Bootstour  und  die Abkühlung  beim  Baden  im  See  dürfen  natürlich nicht  fehlen.  In  unserer  Umgebung  finden  sich außerdem  zahlreiche  Ausflugsmöglichkeiten,  wie der Affenberg Salem und die Pfahlbauten aus der Steinzeit. Ein erfahrenes Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen. Unsere Tage lassen wir auch mal mit einem gemütlichen Lagerfeuer ausklingen. 

Sei mit  dabei  am Bodensee: Wir  freuen  uns  auf dich!

15. - 23.8.201510 - 13 Jahre

Deutschland

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OrtOchtersum, nahe Nordsee

Teilnehmeranzahl 22

TeamBettina Buse, René Pätz,  Lisa Discher, Anna Wagner,  Fabian Meinzer

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Mehr-Bett  Zimmern, Vollverpflegung,  Versicherungen, Ausflüge,  Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag459,- EUR

Moin, moin!

Du  hast  Lust  auf  zehn  Tage  Action  ohne  Eltern? Dann komm mit uns ins ostfriesische Ochtersum.

Der Hof „Apfelherz“ lädt dich mit seinem weitläufigen Gelände, dem großen Haus und einer ausgebauten Scheune zu einer ereignisreichen und unvergessli-chen Zeit in Gemeinschaft mit anderen ein. 

Die Nordseeküste wartet mit vielen abwechslungs-reichen Möglichkeiten auf uns. Es locken eine span-nende  Wattwanderung,  die  Seehundestation  in Norddeich und perfekte Winde zum Drachen stei-gen lassen. Wir bereiten gemeinsam unsere lecke-ren, ausgewogenen Mahlzeiten zu. Den einen oder anderen Abend können wir am Lagerfeuer ausklin-gen lassen.

Wir freuen uns jetzt schon auf schöne und sonnige Tage mit dir!

23.8. - 1.9.2015

11 - 14 JahreDeutschland

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OrtRadtour Nürtingen-Mannheim

Teilnehmeranzahl20

Team Sebastian Lorenz, Tabea Bühler, Christopher Bott, Carolin Beez, Raphaela Winnewisser

LeistungenHinfahrt mit Bahn, Übernachtung in Zelten, Gemeindehäusern  oder Jugendherbergen, Vollver- pflegung, Versicherungen, Aus-flüge, Gepäcktransport, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag325,- EUR

Never stop biking!

Was haben Raubkatzen, spannende Experimente und dein Fahrrad gemeinsam? – Deine Freizeit mit uns!

Du fährst mit uns eine Woche den Neckartal-Rad-weg  entlang,  einen  der  abwechslungsreichsten Radwege  Deutschlands.  Auf  dieser  sorgsam  für dich  geplanten  Tour  erlebst  du  jeden  Tag  etwas Neues. Abseits der Strecke kannst du in die my-thische Welt der uralten Neckarburgen eintauchen oder Experimente machen wie Albert Einstein. Es bleibt  genügend  Zeit,  zwischendrin  auch mal  im Freibad zu relaxen. Nach einer Woche Action und Erlebnis  erreichen  wir  unser  gemeinsames  Ziel, den Mannheimer Wasserturm.

Für die vielseitigen Tagesetappen nutzt du dein ei-genes Rad, so sind sie leicht zu bewältigen. Unser Gepäck  wird  in  einem  Begleitfahrzeug  transpor-tiert. 

Haben wir das Tagesziel  erreicht,  lassen wir den Abend  mit  einem  warmen  Essen  ausklingen. Übernachten  werden  wir  in  Jugendherbergen,  Gemeindehäusern und auf Campingplätzen.

Also, mach dein Bike fit und steig auf - wir freuen uns auf dich.

22. - 29.8.201511 - 14 Jahre

Deutschland

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OrtSt. Bauzille

Teilnehmeranzahl35

Team Rahel Römer (Gemeindediakonin), Eckhard Stadler (Musikbeauftragter der Jugendkirche),  Anja Süntzenich (Seilgartentrainerin), Ruth Würfel (Bezirksjugendreferentin) und erfahrene Ehrenamtliche aus der Konfi-Teamer-Arbeit 

Teilnehmerbeitragvoraussichtliche Kosten  maximal 399,- EUR

Das  Selbstversorgerhaus  liegt  am  Ausgang  der Hérault-Schluchten  unmittelbar  am  Flussufer.  Es befindet sich am Ortsrand des Dörfchens St. Bau-zille, kaum 5 km von der Kleinstadt Ganges entfernt.

Insgesamt  verfügt  unser  Haus  über  12  Appar-tements mit  jeweils  4  bis  5  Betten,  Kochnische, Dusche und WC, außerdem über einen Gruppen-raum und eine große Terrasse mit Grillplatz. In ei-nem  Kochzelt  im  Innenhof  können  gemeinsame Mahlzeiten zubereitet werden. Im Haus gibt es an-sonsten eine Tischtennis-Platte und einen Kicker, in  fußerreichbarer  Entfernung  sind  Tennisplätze und ein Fußballplatz.

Die  Ferienfreizeit  ist  für  alle  Jugendlichen,  die  in den Gemeinden der Evang. Kirche  in Mannheim, als  Konfi-Teamer/in  mit  arbeiten.  Ihr  lernt  euch kennen, beim gemeinsamen Kochen und Musik-machen und erlebt ein tolles Sportprogramm rund um die Hérault-Schluchten.Die Freizeit wird von der Evang. Kirche Mannheim u. a. bezuschusst und kann evtl. günstiger ange-boten werden. 

Interesse? Email an [email protected] Email  gilt  noch nicht  als  verbindliche Anmel-dung,  Interessenten bekommen das Anmeldefor-mular und die genaue Ausschreibung zugesandt.

Teamer/in sein? – Na, klar!Ferienfreizeit für Konfi-Teamer

30.7. - 10.8.2015

ab 14 JahrenFrankreich

Kirchentag 8ab 14 Jahre

Pfingstenferien 66 - 12 Jahre

Kinder-Ferien-Aktionen & Freizeiten

Ritterfreizeit Ober-Mumbach 710 - 14 Jahre

16 17 18 19 20 ... 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7

März Mai Juni 

Plattensee 1713 - 15 Jahre

Wanderung - Great Glen Way 1616 - 19 Jahre

Friedelsheim/Pfalz 97 - 11 Jahre

Mali Lošinj 1814 - 16 Jahre

Ludwigshafen/Bodensee 1010 - 13 Jahre

Konfi-Teamer St. Bauzille 13keine Altersbeschränkung

30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 ... 2 3 4 5 6

Juli August September November 

Faschingsferien 66 - 12 Jahre

14

Herbstferien 66 - 12 Jahre

Sommerferien 66 - 12 Jahre

Deutschland

Frankreich

Schottland

Kroatien

Ungarn

Legende

15

16 17 18 19 20 ... 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7

März Mai Juni 

Ochtersum, nahe Nordsee 1111 - 14 Jahre

Südfrankreich 1913 - 15 Jahre

Radtour Nürtingen-Mannheim 1211 - 14 Jahre

30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 ... 2 3 4 5 6

Juli August September November 

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OrtWanderung - Great Glen Way

Teilnehmeranzahl14 

Team Sven Schüßler, Teresa Kaeselitz, Aline Köber, Helge Wildmoser

LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Gepäcktransport, Ausflüge, Vollverpflegung,  Unterkunft in Zelten/Jugendher-bergen, Versicherungen, Leitung  durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag699,- EUR

Outdoor Abenteuer entlang des Loch Ness

Erlebe das Abenteuer in der Wildnis und wandere mit uns entlang des Great Glen Way – ein echter Geheimtipp für Outdoor-Freunde!

Während dein Gepäck und unsere Zelte vom Be-gleitfahrzeug  zur  nächsten  Übernachtungsstelle gebracht werden, durchqueren wir die einzigarti-ge, nahezu unberührte Natur Schottlands.

Auf  gut  machbaren  Tagesetappen  erkunden  wir den Norden des Landes. Dort werden wir unter an-derem am weltberühmten Loch Ness unsere Zelte aufschlagen.  Nach  unserem  selbst  zubereiteten Abendessen gestalten wir mit dir zusammen unser Programm individuell nach deinen Wünschen.

Während unserer  Tour  kommen auch die Städte London und Glasgow in erreichbare Nähe, die zu einem Besuch einladen. 

Die  letzten  Tage  unserer  Freizeit  werden  wir  auf dem Fringe Festival in Edinburgh verbringen.  

Wir freuen uns auf eine unvergessliche Zeit mit dir!And remember, you’ll never walk alone!

30.7. - 16.8.201516 - 19 Jahre

Schottland

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OrtPlattensee

Teilnehmeranzahl 30

Team David Lorenz, Eva HaberzettelMaike Harbarth, Janina Bauder, Gregor Hollerbach

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Aus-flüge, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag575,- EUR

... und am Ende der Straße steht ein Camp am See

Im Plattensee baden, die Sonne genießen, coole Leute  kennenlernen:  Klingt  ziemlich  verlockend, oder? Dann komm mit uns nach Ungarn und erle-be zwei unvergessliche Wochen!

Unser Campingplatz liegt direkt am See. Schlafen werden wir  auf  Feldbetten  in  gemütlichen Groß-raumzelten. Zahlreiche Sport- und Freizeitmöglich-keiten erwarten Dich auf dem Platz: Schwimmen im See, Volleyball, Basketball,  Fußball  und mehr. Hier kannst du dich so richtig auspowern.

Auch die herrliche Umgebung lädt zur Erkundung ein.  Wir  können  Fahrradtouren,  Wanderungen oder einen Ausflug nach Budapest unternehmen.

Nach jedem dieser ereignisreichen Tage belohnen wir uns mit einem leckeren, gemeinsamen Abend-essen. 

Pack deine Sachen - wir freuen uns auf dich!

1. - 15.8.2015

13 - 15 JahreUngarn

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OrtMali-Lošinj

Teilnehmeranzahl26

Team Viola Schmidt, Uwe Schüßler, Sarah Hoheisel, Lukas Gross,Rebecca Nuszbaum

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Ausflug, Vollverpflegung, Unter-kunft in Zelten (Campingplatz), Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag589,- EUR

Sommercamp an der kroatischen Adria

Sonne  satt,  eine wunderschöne  Landschaft  und kristallklares Wasser erwarten dich an den traum-haften Stränden der Insel Mali-Lošinj.

Hier  stehen  unter  schattenspendenden  Bäumen geräumige Zeltbungalows für uns bereit.Am gut ausgestattete Campingplatz laden zahlrei-che Buchten zum Baden und Sonne  tanken ein. Zur Abwechslung steht ein vielseitiges Angebot an Sportaktivitäten wie Basketball,  Volleyball,  Tisch-tennis, Fußball und Bogenschießen zur Auswahl. 

Als  Ausflugsmöglichkeiten  bieten  sich  eine  Fahr-radtour entlang der Küste und eine Bootstour auf dem Meer an. Neben diesen und vielen weiteren Aktionen lädt die nahegelegene Strandpromenade zum Bummeln und Eis-Essen ein. Nach einem er-lebnisreichen Tag sorgen wir mit gemeinsam zube-reiteten Mahlzeiten für unser leibliches Wohl.

Verbringe zwei unvergessliche Wochen unter der Sonne Kroatiens - wir freuen uns auf dich!

5. - 17.8.201514 - 16 Jahre

Kroatien

5. - 17.8.201514 - 16 Jahre

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OrtSaintes Maries de la Mer,Vallon Pont d’Arc

Teilnehmeranzahl 25

Team Dominique Schreier, Maria Fritz, David Sprengel, Marvin Pätz,Dominique Weisbrod

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Zelten auf zwei Campingplätzen, Ausflug, Vollverpflegung, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag599,- EUR

Von der Côte d’Azur bis zur Ardèche

Chillen am Meer, unterhaltsames Abendprogramm oder vielfältige Sportangebote – bei diesem Reise-mix aus Strand, Erlebnis und Action ist Abwechs-lung garantiert!

Bei unserer Ankunft auf dem Mittelmeer-Camping-platz in Saintes Maries de la Mer in der Provence sind unsere großzügigen 4-Personen-Zelte schon aufgebaut. Der Platz  liegt direkt am Strand – mit Beachvolleyball, Fußball und vielen weiteren Sport-möglichkeiten.  Am  Abend,  nach  dem  Strandtag oder einem  interessanten Ausflug  in die Orte der Umgebung kochen wir uns gemeinsam Leckeres aus den Zutaten der Region.

Keine Chance für Langeweile: In der zweiten Wo-che geht’s nach Vallon Pont d’Arc am wilden Fluss Ardèche.  Dort  wird  eine  2-tägige  Kanutour  die Krönung deiner  Freizeit  sein  -  nach ausführlicher Einweisung und Übung, versteht sich.

Von hier aus bietet sich außerdem eine Städtetour ins einzigartige, mittelalterliche Avignon an.

Vite, vite … wir warten schon auf dich!

20.8. - 2.9.2015

13 - 15 JahreFrankreich

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Kinderzeltlager für 9 - 12 Jährige 31.07. - 07.08.2015 Preis: ca. 129 EUR  bei Anmeldung bis 11.7.15, danach ca. 139 EUR

Teenzeltlagerfür 13 - 17 Jährige 07. - 15.08.2015  Preis: ca. 153 EUR  bei Anmeldung bis 17.7.15, danach ca. 163 EUR

Viel mehr Infos und Flyer gibt´s beim CVJM Mannheim e.V.

www.cvjm-mannheim.de oder [email protected],

K 2, 10-11, 68159 Mannheim Tel.: 0621 104500 Fax: 0621 24655

Kinder- und Teen-Zeltlager am Erlichsee

Manche Erlebnisse sind einfach jedes Jahr wieder sehr besonders und ein Gewinn für jeden Teilneh-mer und jede Teilnehmerin.

So ist es auch mit den beliebten Freizeiten für Kin-der und Jugendliche am Erlichsee in der Nähe von Hockenheim, die der CVJM Mannheim e.V. jedes Jahr anbietet.

Bei diesem gemeinsamen Aktiv-urlaub geht es so-wohl  um  Schwim-men,  Spielen  und  Kanufahren wie  auch  darum,  dass  die  Kinder  und  Jugendli-chen persönlich gestärkt werden und neue Erfah-rungen machen. 

Jede/r wird wertgeschätzt und soll seinen Platz in der Gemein-schaft haben.

Unser Zeltplatz gehört zum Freizeitzentrum Erlich-see mit zwei wunderschönen Seen zum Schwim-men  und  Kanufahren  (Aufsicht  gewährleistet), großen Wiesen  und  Sportflächen,  Grill-  und  La-gerfeuermöglichkeiten  etc.  und  guten  sanitären  Einrichtungen.

ZeltlagerJuli - August 2015

Deutschland

Viele Angebote und Programme lassen  diese Wochen  zu  einem unvergesslichen  Erlebnis  für  die Kinder  und  Jugendlichen  wer-den:  angefangen  bei  Zeiten mit der  Bibel  über  Wasserspiele, Geländespiele, Lagerfeuer bis zu Nachwanderungen u.v.m.

Bleibe immer auf dem Laufenden ...www.facebook.com/EKJM.Freizeiten

www.freizeiten.ekjm.de

Auf  unserer  Facebook  Seite  erhältst  du  alle  Neuigkeiten  aus erster  Hand.  In  unseren  Events und  Bildergalerien  kannst  du dich  ausführlich  über  deine  Freizeit  informieren und dich mit anderen  Teilnehmern  vernetzen.  Bei  Fragen  kannst  du  deine  Teamern gerne direkt ansprechen.

Hier  findest  du  alle wichtigen  In-formationen zu den Freizeiten und Teamern. Du kannst in den Bilder-galerien der letzten Freizeiten stö-bern und dich bequem online für deine Wunschfreizeit anmelden.

ekjm 2.0

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Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!

Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!

Träger der FreizeitenPatenaktionen des sjr

Für Teilnehmende des Evangelischen Kin-der- und Jugendwerks Mannheim im Alter von 6 - 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse aus  dem Landesjugendplan gewährt werden. 

Wir  sind  gerne  bereit  auf  Wunsch  Un-terlagen  zu  zusenden.  Für  nähere  Infor- mationen und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.(siehe oben unter Veranstalter)

Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim 

Achim LoröschSpeckweg 14  |  68305 MannheimTel.: 0621/777366-32Fax.: 0621/77736644E-Mail: [email protected]: www.freizeiten.ekjm.de

Stadtjugendring MannheimKennwort: FerienpateSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX

Verwendungszweck:Teilnehmer/In, Freizeit-Nr./OrtSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE36 6705 0505 0030 1680 03BIC MANSDE66XXX

Zuschüsse

Veranstalter/Impressum

So werden Sie FerienpateZiel des Projekts ist, möglichst vielen Kin-dern und Jugendlichen aus Hartz  IV-Fa-milien  eine  Freizeit  in  den Sommerferien zu  ermöglichen  und  so  deren  Ausgren-zung zu verhindern.

Dazu werden Firmen und Privatpersonen gesucht, die eine oder mehrere (Teil-)Pa-tenschaften  übernehmen wollen.  Bereits ab 20,- EUR ist eine Beteiligung möglich.

Der  Stadtjugendring  sammelt  die  Spen-den ein und bezahlt damit Freizeiten bei den  Jugendverbänden:  von  der  Kinder-

sportwoche über das Zeltlager oder schö-ne Ferien auf dem Bauernhof  im In- und Ausland  ist  alles  dabei. Wer  sich  schon jetzt dafür interessiert und in diesem Jahr dabei sein möchte, kann sich bei Manfred Shita, Stadtjugendring Mannheim(0621/33856-12) informieren.

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REISEBEDINGUNGEN1. Anmeldung/Vertragsabschluss1.1  Mit  der  Freizeitanmeldung,  welche  ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfol-gen kann, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist,  durch  seine  gesetzlichen  Vertreter)  dem  jeweiligen VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grund-lage  dieser  Reisebedingungen  verbindlich  an.  Die  An-meldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit  aufgeführten  Teilnehmer,  für  deren  Ver-tragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen  einsteht,  sofern  er  eine  entsprechende gesonderte  Verpflichtung  durch  ausdrückliche  oder  ge-sonderte Erklärung übernommen hat.1.2  Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinem ge-setzlichen Vertretern ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung vom dem VA schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche  Nebenabreden  sind  unwirksam,  solange  sie nicht  von  uns  schriftlich  bestätigt  sind.  Bei  volljährigen Teilnehmern  bedarf  die  Annahme  keiner  bestimmten Form.  Bei  oder  unverzüglich  nach  Vertragsabschluss wird der VA dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht  der  Inhalt  der  Reisebestätigung  vom  Inhalt  der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VAs vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebo-tes  zustande, wenn  der  TN  innerhalb  der Bindungsfrist dem VA die Annahme erklärt.

2. Leistungen2.1  Die  Leistungsverpflichtung  des  VA  ergibt  sich  aus-schließlich  aus  dem  Inhalt  der  Buchungsbestätigung  in Verbindung  mit  dem  zum  Zeitpunkt  der  Reise  gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hin-weise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem  TN  zur  Verfügung  gestellt  wurden.  Im  Preis  inbe-griffen sind - sofern nichts anderes angegeben  ist  - die Kosten  für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung  (drei Mahlzei-ten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Der VA bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ Frei-zeitleiterin  (FL)  vermitteln  bei  unseren  Freizeiten  vor Ort verschiedene  Zusatzangebote  (z.B.  Ausflüge,  Sportver-anstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätig-ten Reiseangebots sind, vom FL lediglich als Fremdleis-tung vermittelt. 2.2  Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie  zu den  Reisebedingungen  bedürfen  einer  ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3  Der  VA  behält  sich  jedoch  ausdrücklich  vor,  aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren  Gründen  vor  Vertragsschluss  eine  Änderung  der Prospektangaben  zu  erklären,  über  die  der  TN  vor Bu-chung selbstverständlich informiert wird.

3. Zahlungsbedingungen3.1  Zu  den  nachfolgenden  Zahlungsbedingungen  be-achten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8.3.2  Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestäti-gung wird eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die An-

zahlung  nicht  geleistet,  so  ist  damit  kein  Rücktritt  vom Reisevertrag gegeben.3.3  Der  gesamte  Reisepreis  ist  zwei  Wochen  vor  Rei-sebeginn,  jedoch  frühestens nach erfolgter Anmeldebe-stätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EKJM bzw. VA zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1  Änderungen  und  Abweichungen  von  dem  verein-barten  Inhalt  des  Reisevertrages,  die  nach  Vertragsab-schluss notwendig werden und die  vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit  die  Änderungen  oder  Abweichungen  nicht  er-heblich  sind,  nicht  zu  einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung  führen  und  den Gesamtzuschnitt  der  ge-buchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewäh-rungleistungsansprüche  bleiben  unberührt,  soweit  die geänderten  Leistungen mit  Mängeln  behaftet  sind.  Der VA  ist  verpflichtet,  den  TN  über  Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder  einen  kostenlosen Rücktritt  anbieten. Der  VA  behält  sich  vor,  die  ausgeschriebenen  und  mit der  Buchung  bestätigten  Preise  im  Falle  der  Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der  für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse  in  dem  Umfang  zu  ändern,  wie  sich  die Erhöhung  der  Beförderungskosten  oder  der  Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf  den Reisepreis  auswirkt,  sofern  zwischen  Vertrags-schluss  der  Reisebestätigung  beim  Kunden  und  dem vereinbarten Reisetermin mehr  als  4 Monate  liegen.  Im Falle  einer  nachträglichen  Änderung  des  Reisepreises oder  einer  Änderung  einer  wesentlichen  Reiseleistung hat der VA den TN unverzüglich,  spätestens  jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon  in Kenntnis zu setzen. Prei-serhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen  Änderung  einer  wesentlichen  Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwerti-gen  Reise  zu  verlangen,  wenn  der  VA  in  der  Lage  ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung des VAs über die Preiserhöhung der Rei-seleitung diesen gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson5.1  Der/die  TN  kann  bis  Freizeitbeginn  jederzeit  vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktritt-serklärung beim VA.5.2  Tritt  der/die  TN  vom  Reisevertrag  zurück  oder  tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, stehen dem VA eine pauschale Entschädigung zu.  Diese  beträgt:  bei  einem  Rücktritt  bis  43  Tage  vor Reisebeginn 10% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Frei-zeitbeginn 20% des Reisepreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises.5.3  Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-

REISEBEDINGUNGENtrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der / die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.4  Bis  zum Reisebeginn kann der TN verlangen, dass statt  seiner  ein  Dritter  in  die  Rechte  und  Pflichten  aus dem Reisevertrag eintritt. Das VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegensteht.  Tritt  ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem VA als Gesamtschuldner für den Reisepreis.5.5  Lässt sich der TN durch eine geeignete Person ver-treten,  oder wird  eine Umbuchung  vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben. 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1  Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen  infolge vor-zeitiger  Rückreise  wegen  Krankheit  oder  aus  anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteili-ge Rückerstattung. Das VA bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen  zurück,  sobald  und  soweit  sie  von  den einzelnen  Leistungsträgern  tatsächlich  an  das  den  VA zurückerstattet worden sind.

7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist7.1  Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitaus-schreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere  dem  Informationsbrief,  enthaltenen  Hin-weise verpflichtet.7.2  Bei  verschiedenen  Freizeiten  übernehmen  die  TN das  Bettenmachen,  beteiligen  sich  an  der  Reinhaltung des  Hauses,  beim  Küchen-  und  Abwaschdienst  und beim Einkaufen.7.3  Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-störungen  im  Rahmen  der  gesetzlichen  Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.7.4  Der  TN  ist  insbesondere  verpflichtet,  seine  Bean-standungen  unverzüglich  der  örtlichen  Reiseleitung  zur Kenntnis  zu  geben.  Diese  ist  beauftragt,  für  Abhilfe  zu sorgen,  sofern  dies  möglich  ist.  Unterläßt  es  der  TN schuldhaft,  einen  Mangel  anzuzeigen,  so  tritt  ein  An-spruch auf Minderung nicht ein.7.5  Der TN  ist  verpflichtet sämtliche Ansprüche, die  im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten  Leistungen  stehen,  innerhalb  eines  Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum ge-genüber dem VA geltend zu machen.7.6  Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,  so  kann  der  TN  den  Vertrag  kündigen. Dasselbe gilt, wenn  ihm die Reise  infolge eines solchen Mangels  aus  wichtigen,  dem  VA  erkennbaren,  Grund nicht  zuzumuten  ist.  Die  Kündigung  ist  erst  zulässig, wenn der VA bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agen-tur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter8.1  Das VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rei-se den Reisevertrag kündigen, und zwar:8.1.1  1  bis  4 Wochen  vor  Reiseantritt  bei  Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das VA ist 

verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraus-setzungen  für  die  Nichtdurchführung  der  Reise  zu  unter-richten und  ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  Weitere Ansprüche bestehen nicht.8.1.2  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durch-führung der Reise nachhaltig  stört,  oder wenn er/sie  sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung  des  Reisevertrages  gerechtfertigt  ist.  Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Reise-preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der  ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8.1.3  Ohne  an  eine  Frist  gebunden  zu  sein,  wenn  die Durchführung  der  Freizeit  infolge  bei  Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch-tigt  ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisever-anstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine ange-messene Entschädigung verlangen.

9. Haftung9.1  Der VA haftet  im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. Die  sorgfältige Auswahl  und Überwachung der  Leis-tungsträger;3.  Die  Richtigkeit  aller  in  den  Katalogen  angegebenen Reiseleistungen,  sofern  der  VA  nicht  gem.  Ziffer  3  vor Vertragsschluss  eine  Änderung  der  Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der ver-traglich  vereinbarten  Reiseleistungen.  Der  VA  haftet  für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrau-ten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätz-lich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsaus-weis ausgestellt, so erbringt der VA  insoweit Fremdleis-tungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.  Eine  etwaige  Haftung  regelt  sich  in  diesem  Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh-men, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind.9.2  Die Haftung des VAs ist bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1.  Soweit  ein  Schaden  des  TN weder  vorsätzlich  noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder2. soweit der VA für einen dem TN entstehenden Schaden allein  wegen  eines  Verschuldens  eines  Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den VA aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Personenschäden bis € 75.000,00  je Kunde und Reise.  Die  Haftungsbeschränkung  für  Sachschäden  be-trägt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises  beschränkt.  Dem  Kunden  wird  in  diesem Zusammenhang  im  eigenen  Interesse  der  Abschluss  ei-ner Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-

REISEBEDINGUNGEN hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung - Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekenn-zeichnet  werden.  Ein  Schadensersatzanspruch  gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden  gesetzlichen  Vorschriften,  die  auf  die  von einem  Leistungsträger  zu  erbringenden  Leistungen  an-zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Gewährleistung/AbhilfeWird  die  Reise  nicht  vertragsgemäß  erbracht,  so  kann der TN Abhilfe verlangen. Der VA kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der VA kann auch  in der Weise Abhilfe schaf-fen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11. Minderung des ReisepreisesFür  die  Dauer  einer  nicht  vertragsgemäßen  Erbringung der  Reise  kann  der  TN  eine  entsprechende  Herabset-zung des Reisepreises  verlangen  (Minderung). Der Rei-sepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

12. Kündigung des VertragesWird  eine Reise  infolge  eines Mangels  erheblich  beein-trächtigt  und  leistet  der  VA  innerhalb  einer  angemes-senen  Frist  keine  Abhilfe,  so  kann  der  TN  im  Rahmen der  gesetzlichen  Bestimmungen  den  Reisevertrag  in seinem  eigenen  Interesse  und  aus  Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kün-digen.  Dasselbe  gilt,  wenn  dem  TN  die  Reise  infolge eines  Mangels  aus  wichtigem  Grund  dem  VA  erkenn-baren  Grund  -  nicht  zuzumuten  ist.  Der  Bestimmung einer  Frist  für  die  Abhilfe  bedarf  es  auch  dann  nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom VA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein  besonderes  Interesse  des  TN  gerechtfertigt  wird.  Er  schuldet  dem  VA  den  auf  die  in  Anspruch  genom-menen  Leistungen  entfallenden  Teil  des  Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.

13. SchadensersatzDer TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kün-digung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es  sei  denn,  der  Mangel  der  Reise  beruht  auf  einem  Umstand, den der VA nicht zu vertreten hat. 

14. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen, Gesundheitsbe-stimmungen und Versicherungen14.1  Das VA ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestim-mungen  der  Pass-,  Visa-  und  Gesundheitsvorschriften zu  unterrichten,  soweit  sie  ihm  bekannt  sind/oder  bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besonde-re Mitteilung  an  den  Veranstalter wird  dabei  unterstellt, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist und kei-ne  Besonderheiten  (Doppel-Staatsbürgerschaft,  Flücht-

lingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für  das  jeweilige  Reise-  und  Aufenthaltsland  besorgen. Soweit  der  VA  ihrer  Hinweispflicht  nachkommt,  ist  der TN  zur  Einhaltung  dieser  Bestimmungen  verpflichtet. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die  jeweilige diplomati-sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter  übernommen wird,  es  sei  denn,  dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Anga-ben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilneh-merlinnen können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies  mit  der  Anmeldung  im  Freizeitumschlag  schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Freizei-ten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine  Krankenversicherung.  Von  der  Unfallversicherung werden  Heilkosten  nur  übernommen,  soweit  kein  aus-reichender  Krankenversicherungsschutz  besteht.  Die Krankenkasse  bzw.  der  Krankenversicherer  ist  vorleis-tungspflichtig Bei Freizeiten im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmerpreise kei-ne Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisege-päckversicherung  eingeschlossen  sind.  Da  wir  im  Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren  entsprechend Ziffer 5  unserer  Reisebedingungen  erheben,  empfehlen  wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung.  Diese  können  Sie  auch mit  einer  Rei-segepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu. 

15. Verjährung, Datenschutz15.1  Ansprüche  wegen  nicht  vertragsgemäßer  Erbrin-gung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich  vorgesehener Beendigung der Reise  gegen-über dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden  an der Einhaltung der  Frist  verhindert war.Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag  nach  enden  sollte.  Hat  der  TN  solche  Ansprü-che geltend gemacht,  so  ist die Verjährung bis  zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist.  Ansprüche  aus  unerlaubter  Handlung  ver-jähren in 3 Jahren.15.2  Die  für  die  Verwaltung  der  Freizeiten  benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht wei-tergegeben.

16. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit  einzelner Bestimmungen  des Reise- vertrages  hat  nicht  die  Unwirksamkeit  des  ganzen  Vertrages zur Folge.

17. GerichtsstandDer TN kann den VA nur an dessen Sitz verklagen. Für Kla-gen des VA gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleu-te oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  ins  Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des VAs maßgebend.

Evangelisches Kinder- und

Jugendwerk Mannheim

Speckweg 14 / Taunusplatz

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