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FEUERWEHR Futura Vernehmlassungsentwurf Stand: 25. Mai 2010 fr/kr Abteilung Feuerwehr

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FEUERWEHR

Futura

Vernehmlassungsentwurf

Stand: 25. Mai 2010 fr/kr Abteilung Feuerwehr

Inhaltsverzeichnis 1 Management Summary ..................................................................... 5

1.1 Einleitung ..............................................................................................................5 1.2 Auftrag ..................................................................................................................5 1.3 Konzept Feuerwehr 2000......................................................................................5 1.4 Feuerwehreinsätze 2008 im Kanton Solothurn als Durchschnittsjahr...................6 1.5 Veränderte Rahmenbedingungen.........................................................................6 1.6 Das Feuerwehrwesen in der Schweiz...................................................................8

1.6.1 Gemeinden ............................................................................................................ 8 1.6.2 Regierungskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesen (RKKF).............. 9 1.6.3 Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) .................................................................. 9 1.6.4 Schweizerischer Feuerwehrverband (SFV).......................................................... 12 1.6.5 Übersicht der Organisationsstruktur ..................................................................... 13

1.7 Ausgangslage .....................................................................................................14 1.8 IST-Zustand ........................................................................................................14

2 Konzept Feuerwehr Futura.............................................................. 15 2.1 Grundlagen .........................................................................................................15 2.2 Leitsatz ...............................................................................................................15 2.3 Projektziel ...........................................................................................................15

3 Allgemeine Organisation des Feuerwehrwesens............................. 16 3.1 Feuerwehrkategorien..........................................................................................16 3.2 Kriterien für die Einordnung der Feuerwehren ....................................................17 3.3 Definition der Begriffe .........................................................................................17

3.3.1 Betriebsfeuerwehr................................................................................................ 17 3.3.2 Ortsfeuerwehr ...................................................................................................... 17 3.3.3 Feuerwehr mit Sonderaufgaben........................................................................... 18

3.4 Aufgaben der Feuerwehr ....................................................................................18 3.4.1 Die Kernaufgabe der Feuerwehren ...................................................................... 18 3.4.2 Dienstleistungen .................................................................................................. 18 3.4.3 Sondereinsätze.................................................................................................... 18

3.5 Einsatzzeiten ......................................................................................................19 3.6 Alarmierungsablauf Feuerwehren Kanton Solothurn ..........................................20 3.7 Verrechnung von Feuerwehreinsätzen ...............................................................20

3.7.1 Kernaufgaben ...................................................................................................... 20 3.7.2 Hilfeleistungen und Dienstleistungen ................................................................... 20

3.8 Nachbarhilfe........................................................................................................31 3.9 Einteilung der AdF ..............................................................................................31 3.10 Bestände (Unter-/Überbestände)........................................................................32

4 Grundausrüstung für die Kernaufgaben der Feuerwehr................... 33 4.1 Beitragsberechtigte Grundausrüstung ................................................................33

5 Zusammenfassung der Grundausrüstung........................................ 38

6 Zusatzausrüstung für Feuerwehren mit Sonderaufgaben ................ 38 6.1 Personenrettung bei Verkehrsunfällen................................................................38

6.1.1 Die Vorteile des heutigen Systems sind: .............................................................. 38 6.1.2 Nachteile des heutigen Systems: ......................................................................... 38 6.1.3 Zukünftiges Konzept ............................................................................................ 39 6.1.4 Feuerwehren mit Sonderaufgabe Personenrettung bei Verkehrsunfällen auf

Kantons- und Gemeindestrassen......................................................................... 40 6.1.5 Unfallrettung Kantons- und Gemeindestrassen.................................................... 41

6.2 Nationalstrassen .................................................................................................41 6.2.1 Zukünftiges Konzept ............................................................................................ 41 6.2.2 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Unfallrettung und Fahrzeugbrand auf

Nationalstrassen.................................................................................................. 42 6.2.3 Unfallrettung Nationalstrassen ............................................................................. 43

6.3 Bahnanlagen nur Neubau und Ausbaustrecke Bahn 2000 .................................44 6.3.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Bahnanlagen (SBB, NBS und ABS) .................... 44 6.3.2 Einsätze auf der NBS und ABS der SBB.............................................................. 44

6.4 Radioaktivität ......................................................................................................45 6.4.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Radioaktivität....................................................... 46 6.4.2 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Atomwarnposten ................................................. 47

6.5 Biologische und Chemische Stoffe .....................................................................48 6.5.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe ...................... 49

6.6 Gewässerschutz .................................................................................................51 6.6.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Gewässerschutz.................................................. 52

6.7 Dekontamination.................................................................................................54 6.7.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Dekontamination ................................................. 54

6.8 Be- und Entlüftung ..............................................................................................55 6.8.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Be- und Entlüftung............................................... 56

6.9 Einsatzleitung .....................................................................................................57 6.9.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Einsatzleitung...................................................... 58

6.10 Wassertransport .................................................................................................59 6.10.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Wassertransport .................................................. 60

6.11 Futterstockbehandlung (Heuwehr)......................................................................62 6.11.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Futterstockbehandlung........................................ 62

6.12 Trümmerrettung/Technische Hilfeleistung/Höhenrettung....................................63 6.12.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Trümmerrettung/Technische

Hilfeleistung/Höhenrettung ................................................................................... 64 6.13 Elementarereignisse ...........................................................................................65

7 Dreh- und Anhängeleiternkonzept Kanton Solothurn....................... 65 7.1 Autodrehleitern ...................................................................................................66 7.2 Hubrettungsfahrzeug ..........................................................................................67 7.3 Anhängeleitern....................................................................................................67

8 Finanzielle Auswirkungen................................................................ 69 8.1 Finanzierung der Feuerwehren...........................................................................69 8.2 Mögliches Einsparungspotential .........................................................................70

9 Regionale Zusammenschlüsse........................................................ 72 9.1 Argumentation ....................................................................................................72 9.2 Löschzugtypen....................................................................................................73 9.3 Personelle Mittel .................................................................................................73 9.4 Materielle Mittel...................................................................................................73

10 Beitragswesen................................................................................. 74

11 Führungsstrukturen Feuerwehr ....................................................... 75 11.1 Tragweite eines Ereignisses in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit.................75

11.1.1 Alltags-/Normalereignis ........................................................................................ 75 11.1.2 Grossereignis....................................................................................................... 75 11.1.3 Katastrophe ......................................................................................................... 75

11.2 Führungsebenen.................................................................................................76 11.2.1 Erste Führungsebene .......................................................................................... 76 11.2.2 Zweite Führungsebene ........................................................................................ 76 11.2.3 Dritte Führungsebene .......................................................................................... 77

11.3 Regionale Führungsstäbe...................................................................................77

12 Feuerwehrausbildung Kanton Solothurn.......................................... 78

13 Weiteres Vorgehen.......................................................................... 79

14 Muster Leistungsvereinbarung ........................................................ 80

15 Projektteam ..................................................................................... 84 15.1 Projektleitung ......................................................................................................84 15.2 Projektteam.........................................................................................................84 15.3 Sekretariat ..........................................................................................................84

Feuerwehr Futura

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1 Management Summary

1.1 Einleitung Im Kanton Solothurn ist die Feuerwehr zusammen mit der Polizei und dem sanitätsdienstlichen Rettungsdienst das einzige rund um die Uhr sofort alarmierbare Einsatzelement, um bei Ereignis-sen, bei denen Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte gefährdet sind rasch und wirksam Hilfe zu leisten. Durch die eingespielte überregionale Alarmierung sowie die enge Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen ist ein flächendeckender Einsatz aller Einsatzmittel gewährleistet. Wirtschaftliche und technische Entwicklungen sowie die sozialen Strukturen und kulturelle Vielfalt führen zu grösseren und neuen Gefahren. Brandfälle machen heute weniger als 20 % aller Ein-sätze der Feuerwehr aus. Dafür haben Verkehrseinsätze, technische Hilfeleistungen und Umwelt-schutzaufgaben stark zugenommen. Dies führt zu höheren Anforderungen an die Ausrüstung und Ausbildung, verlangt eine professionellere Qualität der Hilfeleistung und bringt eine höhere Belas-tung des Personals mit sich. Gültigkeit und Grundsätze des Feuerwehrwesens müssen regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit überprüft und wenn notwendig angepasst werden. Mit dem Konzept Feuerwehr Futura wird das bestehende kantonale Konzept Feuerwehr 2000 und die schweizerische Konzeption 2000plus weiterentwickelt. Das neue Konzept soll zukunftsweisend sein und den sich laufend ändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Es sollen flexible und modulare Elemente geschaffen werden, welche ein Höchstmass an Zielgerichteter, individueller sowie einsatz- und praxisbezo-gener Feuerwehreinsätze ermöglicht. Dabei soll weiter auf den bestehenden und grösstenteils bewährten Strukturen der Konzepte Feuerwehr 2000 und 2000plus aufgebaut werden.

1.2 Auftrag Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) besorgt im Auftrag des Regierungsrats das Feuerwehrwesen im Kanton Solothurn. Sie erlässt im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabe, in en-ger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, für die Feuerwehrorganisationen die Vorgaben für die Organisation, Ausbildung, Ausrüstung und Alarmierung der Angehörigen der Feuerwehr (AdF).

1.3 Konzept Feuerwehr 2000 Am 17. Oktober 1991 beauftragte der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe unter anderem ein Kon-zept Feuerwehr 2000 auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe verabschiedete ihren Schlussbericht Feuerwehr 2000 am 21. Juni 1993. Der Regierungsrat nahm am 25. Oktober 1993 vom Schluss-bericht Feuerwehr 2000 Kenntnis. Nach der erfolgreichen Volksabstimmung vom 28. November 1993 über die Teilrevision des Ge-bäudeversicherungsgesetzes beauftragte der Regierungsrat am 4. Januar 1994 das Finanz-Departement ein Stellungnahmeverfahren zum Schlussbericht durchzuführen. Mit RRB Nr. 2341 vom 9. August 1994 nahm der Regierungsrat vom Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens Kennt-nis. An der Sitzung der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 23. Februar 1995 befasste sich diese nochmals eingehend mit dem Schlussbericht Feuerwehr 2000 und unterstützt diesen einhellig. Mit RRB Nr. 832 vom 14. März 1995 wird die Verwaltungskommission der Solothurnischen Ge-bäudeversicherung beauftragt, die Aufträge im Sinne der Berichtsanträge und der Erwägungen umzusetzen. Die Reorganisation wurde Ende 1999 abgeschlossen.

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Mit diesem Wandel von der traditionellen Feuerwehr zu einer multifunktionalen Rettungs- und Dienstleistungsorganisation wird jedoch nicht nur laufend die Aufgabenvielfalt grösser, sondern auch die Anforderungen an jeden einzelnen AdF steigen stetig. Durch die Erweiterung des Einsatzspektrums sind die AdF nicht nur in fachlicher Hinsicht sehr stark gefordert, sondern auch vermehrt in persönlichen, zwischenmenschlichen und kommunikativen Belangen.

1.4 Feuerwehreinsätze 2008 im Kanton Solothurn als Durchschnittsjahr

Gesamtüberblick

Einsatzart Einsatzstunden Einsatzstunden Anzahl Anzahl

Absolut in % Absolut in %

Brandbekämpfung > 3 Ltg. 5’753 17.14 34 1.53

Brandbekämpfung > 2 Ltg. 2’350 7.00 85 3.83

Fahrzeugbrände 963 2.87 60 2.70

Wald- und Flurbrände 481 1.43 25 1.13

Weitere Brandbekämpfungen 1’759 5.24 146 6.57

Unfallrettungen (Bergungen) 686 2.04 21 0.95

Notfall-Rettungsdienst (Herznot.) 964 2.87 141 6.35

Elementarereignisse 4’337 12.92 249 11.21

Oelwehr (Strasse) 1’017 3.03 86 3.87

Chemiewehr 652 1.94 22 0.99

Strahlenwehr 10 0.03 5 0.23

Pionierdienst/Techn. Hilfeleistung 1’730 5.15 116 5.21

Einsätze auf Bahnanlagen 1’413 4.21 31 1.40

Liftrettungen 142 0.42 25 1.12

Insekten 540 1.61 129 5.80

Brandmeldeanlagen ohne Intervention 5’112 15.23 704 31.68

Falschalarme 452 1.35 51 2.30

Diverse Einsätze/Dienstleistungen 5’797 9.68 477 13.50

33’567 100 2’222 100

1.5 Veränderte Rahmenbedingungen Die individuelle Reaktion auf Risiken und daraus resultierenden Anpassungsstrategien sind bei jedem Menschen sehr unterschiedlich. Jeder Mensch wägt für sich die verschiedensten Risiken ab und jeder trifft für sich die entsprechenden Entscheidungen. Die Bereitschaft des Einzelnen Risiken einzugehen ist sehr unterschiedlich, bzw. die Erwartungen der Bevölkerung an das Feu-erwehrwesen für die Ereignisbewältigung sind sehr verschieden. Vor dem Hintergrund des gesell-

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schaftlichen und wirtschaftlichen Wandels ändern sich auch die Rahmenbedingungen für die Feuerwehren laufend. Dies hat folgende Konsequenzen:

• Finanzielle, materielle und zeitliche Ressourcen und müssen laufend optimiert werden.

• Sicherheits- und Qualitätsansprüche der Bevölkerung steigen.

• Bei den Arbeitgebern sinkt zum Teil die Bereitschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausbildung und den Einsatz in der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

• Die Rekrutierung von neuen AdF wird zunehmend schwieriger. Vor allem wird es schwieriger Kaderfunktionen mit geeigneten Leuten zu besetzen.

• Wohn- und Arbeitsort sind je länger je mehr nicht mehr identisch. Dies führt dazu, dass aus-wärts Erwerbstätige der Feuerwehr am Wohnort nicht zur Verfügung stehen.

• AdF bleiben durchschnittlich weniger lange in der Feuerwehr als dies früher der Fall war, d. h. grössere Fluktuation.

• Technische Weiterentwicklungen von Ausrüstung und Alarmierungskomponenten (Pager, Na-tel usw.)

• Die Fahrzeugtechnik hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Veränderte Antriebssys-teme, alternative Treibstoffe und wesentlich verbesserte Sicherheitseinrichtungen in den Fahrzeugen fordern auch von den Einsatzkräften entsprechende Kenntnisse im technischen und taktischen Bereich. Andererseits sind durch diese technischen Veränderungen, aber auch die Temporeduktionen, die Unfallzahlen, die den Einsatz von Spezialgeräten erfordern, stark rückläufig. Das führt zu einer sehr unterschiedlichen Beanspruchung der einzelnen Feuerweh-ren in der Unfallrettung auf der Strasse. Diese Erkenntnis führt dazu, dass die Anzahl der Feuerwehren in diesem Bereich reduziert werden kann.

Das bestehende Konzept der Feuerwehr im Kanton Solothurn soll unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen in der Praxis weiter optimiert werden. Erkannte Schwachstellen sollen gezielt reduziert werden. Der Zeitpunkt wird als ideal betrachtet, weil in den nächsten fünf bis 10 Jahren zum Teil kostspielige Ersatzbeschaffungen anstehen. Das Konzept Feuerwehr 2000 geht sehr stark von einem gleichzeitigen flächendeckenden Ereig-nis aus, bei welchem die Nachbarfeuerwehren ebenfalls im Einsatz stehen und für eine Unterstüt-zung nicht in Frage kommen. Flächendeckende gleichzeitige Ereignisse traten in den meisten Fällen nur regional auf. • Aufbau erfolgte flächendeckend einheitlich ohne Gefahrenanalyse.

• Geografische und topografische Gegebenheiten werden zu wenig berücksichtigt.

• Lückenhafte Verfügbarkeit der AdF am Tag oder während den Ferienzeiten.

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Aufgrund der Erfahrungen aus den Ernstfalleinsätzen sind folgende Bereiche analysiert worden: • Aufgaben der Feuerwehr (Aufteilung nach Kernaufgaben, Hilfeleistungen und Dienstleistun-

gen)

• Aufgabenbereich in der ABC-Wehr

• Konzept Stützpunktfeuerwehren

• Gleichzeitige Ereignisse

• Personalbestände

• Ausrüstung

• Ausbildung

• Alarmierung

• Verfügbarkeit der AdF tagsüber

• Elementarereignisse

• Einsatz von Spezialmitteln

• Beitragswesen der SGV

Projektzeitplan Futura 2008 2009 2010 2011

6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2

Projektstart Kickoff

Grobkonzept zur Vorlage an VK/SGV Ausarbeitung Vernehmlas-sungsvorlage Vernehmlassungsvorlage an VK/SGV Vernehmlassung Behör-den/Feuerwehren Fertigstellung Konzept Futu-ra

Antrag an Regierungsrat

Anpassung Kommandoak-ten

Anpassen Beitragswesen

Strukturanpassungen Kon-zept Futura

Umsetzung Konzept Futura

1.6 Das Feuerwehrwesen in der Schweiz

1.6.1 Gemeinden Das Feuerwehrwesen ist grundsätzlich Aufgabe der politischen Gemeinden und richtet sich nach den Vorgaben der Kantone. Der Bund hat keinen direkten Einfluss auf das Feuerwehrwesen.

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1.6.2 Regierungskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesen (RKKF) 1995 haben sich die Kantone und das Fürstentum Lichtenstein zur Regierungskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesens (RKKF) zusammengeschlossen, um die hoheitlichen und grundlegenden Aufgaben für das Feuerwehrwesen sowie die Kontakte zu den Bundesstellen und Partnerorganisationen zu koordinieren. 1998 hat die RKKF mit der Konzeption Feuerwehr 2000plus erstmals Grundlagen zu einer poli-tisch abgestützten Auffassung Feuerwehr Schweiz geschaffen. Das Konzept Feuerwehr 2000plus soll den Kantonen als empfehlende Grundlage für die Organisation ihrer Feuerwehr dienen und den Partnerorganisationen auf allen Stufen die Haltung und das zukünftige Bild der Feuerwehren vermitteln. Viele Empfehlungen der Konzeption Feuerwehr 2000plus wurden mit dem Konzept Feuer-wehr 2000 des Kantons Solothurn bereits vorgängig umgesetzt.

1.6.3 Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) Im Rahmen des Projektes Bevölkerungsschutz spielt die Zusammenarbeit zwischen den Feuer-wehren und den Partnerorganisationen sowie die Koordination auf eidgenössischer Ebene ver-mehrt eine zentrale Rolle. Das Feuerwehrwesen braucht für die Gestaltung der Zukunft transparente und effiziente Struktu-ren. Die RKKF hat sich aus diesen Gründen neu organisiert und als Nachfolgeorganisation die Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) ins Leben gerufen.

OOrrggaanniissaattiioonn

Politische Steuerung

Strategische und fi - nanzielle Steuerung

Operative Steuerung

RK FKS

Vorstand Plenarversammlung

FAKO

Fachtechnik

FAKO

Konzeption

FAKO

Ausbildung

General - Sekretariat

Generalsekretär

Bereich

Administra-tion

Bereich

Ausbildung

SFIK

Plenarversammlung

IK FKS

Ausschuss Plenarversammlung

Linienbeziehungen Arbeitsbeziehungen

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Mitglieder der Regierungskonferenz der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS sind die Vorste-henden der für die Feuerwehr zuständigen Departemente der Kantone und des Fürstentums Lich-tenstein. Vorsteherin des Kantons Solothurn ist Frau Regierungsrätin Esther Gassler, Volkswirt-schaftsdepartement. Den Vorsitz hat Herr Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Bern.

Mitglieder der Instanzenkonferenz IK FKS sind die Geschäftsleitenden der kantonalen Gebäude-versicherungen sowie die von der Regierung bezeichnete Person der übrigen Kantone und des Fürstentums Lichtenstein (GUSTAVO(L)-Kantone). Den Vorsitz hat Herr Bernhard Fröhlich, Ba-selland.

Politische Steuerung RK FKS

Vorstand

Plenarversammlung

Strategische und fi - nanzielle Steuerung IK FKS

Ausschuss

Plenarversammlung

G U S T A V O L

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General –Sekretariat

Generalsekretär

Bereich

Administration

Bereich

Ausbildung

Mitglieder der Schweizerischen Feuerwehrinspektoren-Konferenz SFIK sind die Leitenden der Feuerwehrinspektorate der Kantone und des Fürstentums Lichtenstein. Den Vorsitz hat Herr Eric Senggen, VS.

FAKO Ausbildung (Vorsitz: Robert Fässler, Appenzell) Die Fachkommission Ausbildung ist das Fachorgan für Ausbildungsfragen. Sie setzt sich aus fünf Feuerwehrinspektoren zusammen. FAKO Fachtechnik (Vorsitz: Paul Haus, Solothurn) Die Fachkommission Fachtechnik ist das Fachorgan für sämtliche technische Fragen von natio-nalem Interesse. Sie setzt sich aus fünf Feuerwehrinspektoren zusammen. FAKO Konzeption (Vorsitz: Fredy Ludäscher, Schwyz) Die Fachkommission Konzeption ist das Unterstützungsorgan für alle Organe der FKS in konzep-tionellen Belangen. Sie setzt sich aus fünf Feuerwehrinspektoren zusammen.

Der Generalsekretär betreut alle drei Ebenen und stellt die Kommunikation und Koordination unter ihnen sicher. Er ist Ansprechpartner für sämtliche Feuerwehrfragen von nationaler Bedeutung und ist verantwortlich für die Kommunikation. Die Mitarbeiter im Bereich Ausbildung sind zuständig für die Koordination sämtlicher Belange in den Bereichen der Ausbildung, welche gesamtschweizerisch angeboten werden.

Operative Steuerung

FAKO

Fachtechnik

FAKO

Konzeption

FAKO

Ausbildung

SFIK

Plenarversammlung

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Im Zentrum der neuen Struktur steht die konsequente Trennung der Bedarfsseite (FKS) und der Angebotsseite (Anbieter von Dienstleistungen wie zum Beispiel Ausbildung). FKS Diverse

1.6.4 Schweizerischer Feuerwehrverband (SFV) 1870 haben sich die kantonalen Feuerwehrvereine im Schweizerischen Feuerwehrverein (heute Schweizerischer Feuerwehrverband) zusammengeschlossen. Der SFV bezweckt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein • die Feuerwehren bei der Erfüllung aller ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen.

• Aufträge und Mandate (Feuerwehrkoordination Schweiz FKS usw.) im Feuerwehrbereich entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

• bei Bedarf Versicherungen im Feuerwehrbereich anzubieten und gegebenenfalls abzu-schliessen.

• mit einer Zeitschrift Informationen über das in- und ausländische Feuerwehrwesen zu verbreiten.

Bedarfsseite Angebotsseite

Bedarfsformulierung Angebotsformulierung

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Bisher erteilte Mandate:

MandatsausschreibungMandatserteilung

Mandatsdauer: 4 Jahre

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Als privatrechtliche Institution ohne hoheitlichen Status kann der Schweizerische Feuerwehrver-band (SFV) gegenüber Bundesinstanzen und nationalen Organisationen nicht als Vertreter der Kantone auftreten. Er hat gegenüber den Kantonen keine Entscheidungsbefugnisse oder Mög-lichkeiten, verbindliche Vorschriften über Organisation, Ausrüstung, Alarmierung und Ausbildung der Feuerwehren zu erlassen.

1.6.5 Übersicht der Organisationsstruktur

S F VSchweizerischer Feuerwehr-Verband

Zusammenschluss von

- Kantonalen Feuerwehrverbänden- Verband Berufsfeuerwehren der Schweiz

Verein der VerbändeVerein gemäss Art. 60ff ZGB

Organisation Feuerwehrwesen

FIS

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Instanzen Verbände

Nat

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Gemeinden / BetriebeRessortleiter SicherheitFeuerwehrrat etc.

Orts- / BetriebsfeuerwehrFeuerwehrkommando

BezirksfeuerwehrverbändeBucheggberg, Solothurn-Lebern, Thal, GäuWasseramt, Olten-Gösgen, Dorneck-Thierstein

SFVSchweizerischer Feuerwehrverband

RegierungVolkswirtschaftsdepartement

Soloth. GebäudeversicherungFeuerwehrinspektorat

SKFVSoloth. Kantonal Feuerwehrverband

Reg

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FKSFeuerwehr Koordination Schweiz

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1.7 Ausgangslage Die aktuelle Situations- und Qualitätsbeurteilung zeigt, dass in Anbetracht der immer komplexeren Anforderungen und der nötigen hohen Fachkompetenz aber auch die fehlende Einsatzerfahrung in den Sondergebieten mit der heutigen Stützpunktstruktur in Zukunft nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Weitere Mängel zeigen sich in der Finanzierung. Der Kostendeckungsgrad bei den Sonderaufga-ben der Stützpunktfeuerwehren ist ungenügend angesichts des bedeutenden finanziellen Auf-wandes für die Vorhalteleistungen im Bereich der Ausbildung, Ausrüstung, Fahrzeugbeschaffung und Garagierung, Reparaturen und des Unterhalts. Mit dem vorliegenden Projekt Feuerwehr Futura nimmt die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) ihre gesetzlich klar geregelte Aufgabe als Aufsichtsorgan der Feuerwehren wahr und schlägt in Form einer Empfehlung eine nach ihrer Auffassung vertretbare Lösung zur nötigen Op-timierung vor.

1.8 IST-Zustand Der Kanton Solothurn verfügt heute über eine flächendeckende Versorgung im Bereich der tradi-tionellen Bekämpfung von Bränden und Elementarereignissen und anderseits in den bundes- und kantonalen Aufgaben der Feuerwehren. Dazu gehören: • Ölwehr

• ABC-Wehr

• Personenrettung bei Unfällen

• Bewältigung von Ereignissen auf Bahnanlagen

• Bewältigung von Ereignissen auf Nationalstrassen

• Bewältigung von Ereignissen auf Kantonsstrassen

• Bewältigung von Ereignissen bei Hochdruckgasleitungen

• Bewältigung von Waldbränden

Diese Aufgaben erfüllen gemäss dem Konzept Feuerwehr 2000 zurzeit 95 Orts- und Betriebsfeu-erwehren davon: 10 Stützpunktfeuerwehren davon: 10 Unfallrettungsstützpunkte 10 Wassertransportstützpunkte 2 Bahnstützpunkte 3 Chemiewehren 4 Ölwehren 1 Gewässerschutzstützpunkt 5 Strahlenwehrstützpunkte

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2 Konzept Feuerwehr Futura Aufgrund einer neuen Ausgangslage hat die SGV das Projekt Feuerwehr Futura gestartet, um in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern die heutigen Strukturen gesamthaft zu über-prüfen und Optimierungsvorschläge für die Zukunft auszuarbeiten. Dabei dürfen allfällige Anpassungen des heutigen Systems nicht zu Lasten der Sicherheit von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten gehen. Bewährtes ist fortzuführen, die heutige Qualität ist zu sichern und nach Möglichkeit auszubauen.

2.1 Grundlagen Grundlagen für das Projekt sind:

• Feuerwehr 2000 des Kantons Solothurn RRB Nr. 832 vom 14. März 1995 • Feuerwehr 2000plus der Regierungskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesens

(RKKF) vom 12. Februar 1999 • Generelles Ausbildungskonzept Feuerwehr (GAK) • Feuerwehr 2015 der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) vom 1. Januar 2010

2.2 Leitsatz § 73 Gebäudeversicherungsgesetz: Aufgaben der Feuer wehr 1) Die Feuerwehr hat bei Bränden, Explosionen, Hochwasser, Erdbeben, anderen Elementarer-eignissen, Katastrophen und dergleichen unverzüglich Hilfe zu leisten. Sie kann von der Gemein-de auch bei Herznotfällen, für Bewachungsaufgaben und zur Unterstützung von Polizeiaktionen (Verkehrspolizei usw.) eingesetzt werden. Die Mitwirkung aufgrund anderer Gesetze bleibt vorbe-halten.

2.3 Projektziel Ziel des Projektes Feuerwehr Futura ist die Erarbeitung und Umsetzung eines modernen Kon-zepts im Kanton Solothurn, das den Rahmenbedingungen optimal angepasst ist. Da sich die Be-schaffung der Grundausrüstung, die Ausbildung und die weiteren, ebenfalls durch den Kanton oder Bund zu finanzierenden Vorhalteleistungen insbesondere nach der Zahl der Feuerwehren mit Sonderaufgaben und der eingeteilten Feuerwehrangehörigen richtet, ist eine Effizienzsteige-rung nur durch Strukturanpassungen zu erzielen. Für die Zukunft sind Optimierungslösungen auszuarbeiten, die eine effiziente, flächendeckende und zeitgerechte Versorgung im Kantonsgebiet sicherstellen. Die vorgebenen Qualitätskriterien der FKS müssen erfüllt werden. Alle Aufgaben sollen optimal und nicht maximal erledigt werden. Kostensenkungspotenziale sind zu orten und Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Finanz-flüsse müssen vereinfacht und vereinheitlicht, die Entschädigungsfragen klar geregelt werden. Überbelegungen sind zu eliminieren und Überkapazitäten abzubauen. Das Ziel ist die Schaffung einheitlicher Leistungsvereinbarungen mit den Feuerwehren mit Sonderaufgaben und die Anpas-sung der Leistungsvereinbarungen mit den Partnern (Kanton, Bahnen, ASTRA, etc.). Ausstiegs-szenarien aus der aktuellen Struktur mit Übergangslösungen können situativ festgelegt werden.

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3 Allgemeine Organisation des Feuerwehrwesens

3.1 Feuerwehrkategorien Die Feuerwehren werden in folgende Kategorien eingeteilt: Feuerwehr Kategorie 1 Orts- oder Betriebsfeuerwehr

Ortsfeuerwehr (Zusammenschlüsse von Gemeinden) Feuerwehr Kategorie 2 Orts- oder Betriebsfeuerwehr

Ortsfeuerwehr (Zusammenschlüsse von Gemeinden) Feuerwehr Kategorie 3 Orts- oder Betriebsfeuerwehr

Ortsfeuerwehr (Zusammenschlüsse von Gemeinden) mit oder oh-ne Sonderaufgaben

Feuerwehr Kategorie 4 Ortsfeuerwehr (Zusammenschlüsse von Gemeinden) mit oder oh-ne Sonderaufgaben

Feuerwehr Kategorie 5 Ortsfeuerwehr (Zusammenschlüsse von Gemeinden) mit oder oh-ne Sonderaufgabe

Die Mannschaftsbestände innerhalb dieser Kategorie richten sich nach den kantonalen Vorgaben sowie nach den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen. Als Kriterien für die Organisation der Feuerwehr betreffend Personal und Material gelten: • Einwohnerzahl

• Gebäudeversicherungswert

• Gefährdung durch potenzielle Elementarereignisse

• Technologische Kriterien

• Spezielle Objekte

• Topografie

• Verkehrswege als Anfahrtsachsen der Feuerwehr

• Kantonale/regionale Besonderheiten und Bedürfnisse

• Sonderaufgaben

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3.2 Kriterien für die Einordnung der Feuerwehren

Faktor 1 Faktor 2 Faktor 3 Faktor 4 Faktor 5 Multipli-

kator

1 Einwohnerzahl < 1'000 < 3'000 < 6'000 < 10'000 > 10'000 x 5

2 Gebäudeversicherungswert < 200 Mio.

< 750 Mio.

< 1.6 Mia.

< 3 Mia. > 3 Mia. x 5

3 Gefährdung durch Elementarereignisse sehr klein

klein mittel gross sehr gross x 4

4 Technologische Risiken sehr klein

klein mittel gross sehr gross x 2

5 Spezielle Objekte 1 - 20 21 - 30 31 - 40 41 - 50 > 50 x 2

6 Topographie sehr ide-al

ideal mittel schlecht sehr schlecht x 1

7 Verkehrswege sehr gut gut mittel schlecht sehr schlecht x 1

Einstufung nach Belastungspunkten

Belastungspunkte FW Kat. Normbestand effektiver Bestand

20 - 36 1 30

37 - 52 2 40

53 - 68 3 50

69 - 84 4 60

69 - 84 5 70

90 - 115 6 80

3.3 Definition der Begriffe

3.3.1 Betriebsfeuerwehr Im Einvernehmen der zuständigen Organe des Kantons und der Gemeinden werden diejenigen öffentlichen oder privaten Betriebe bestimmt, in welchen Betriebsfeuerwehren zu organisieren sind. Es betrifft dies insbesondere Betriebe mit hoher Brandgefährlichkeit, hoher Personengefähr-dung oder erschwerter Einsatzmöglichkeiten der Ortsfeuerwehr (Orts- und Gebäudekenntnisse). Die Betriebsfeuerwehr leistet in erster Linie Hilfe bei Bränden und anderen Schadenereignissen im Betrieb. Ihr obliegt insbesondere der erste Einsatz sowie, nach Aufbietung der Nachbarhilfe, deren Einweisung, Orientierung und Unterstützung. Die Organisation und der Personalbestand richten sich nach den kantonalen Vorgaben in den Kommandoakten der SGV.

3.3.2 Ortsfeuerwehr Die Ortsfeuerwehr ist zum Schutz und Rettung von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten sowie zur allgemeinen Schadenwehr verpflichtet. Sie trifft bei unmittelbarer Bedrohung die erfor-derlichen Abwehrmassnahmen. Die Organisation und der Personalbestand richten sich nach den kantonalen Vorgaben in den Kommandoakten der SGV. Jede Ortsfeuerwehr ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet.

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3.3.3 Feuerwehr mit Sonderaufgaben Eine Feuerwehr mit Sonderaufgaben ist eine Unterstützungseinheit mit speziellen Geräten und spezifischen Einsatzmitteln für Öl-/Chemiewehr, Strahlenwehr, Einsätze auf Strassen oder Ge-wässer sowie Tunneln und auf Schienen, usw. Die Organisation und der Personalbestand richten sich nach den kantonalen Vorgaben in den Kommandoakten der SGV. Jede Feuerwehr mit Son-deraufgaben ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet.

3.4 Aufgaben der Feuerwehr

3.4.1 Die Kernaufgabe der Feuerwehren Kernaufgabe der Feuerwehren ist die Intervention bei Bränden, Explosionen, Einstürzen, Unfällen oder ABC- und Naturereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten. Den Feuerwehren obliegt die Aufgabe des unverzüglichen befristeten Ersteinsatzes in Kooperati-on mit Polizei und Sanität. Grundsätze: • Das Ersteinsatzmaterial für Hilfeleistungen muss bei jeder Feuerwehrorganisation vorhanden

sein.

• Die Ausbildung wird im Kursprogramm der SGV angeboten.

• Es erfolgt grundsätzlich keine Rechnungsstellung der Einsatzkosten gegenüber dem Verur-sacher, bzw. dem Hilfeleistungsempfänger, ausser bei Vorsätzlichkeit und Rechtswidrigkeit. (Z. B.: Brandstiftung)

3.4.2 Dienstleistungen Die Gemeinden können die Feuerwehr auch für Dienstleistungen einsetzen, sofern es sich mit der Erfüllung der Kernaufgaben und der Hilfeleistungen vereinbaren lässt. Grundsätze: • Das Einsatzmaterial ist bei der Feuerwehrorganisation nach Bedarf vorhanden.

• Die Ausbildung kann von der SGV gegen Verrechnung angeboten werden.

• Es erfolgt eine Rechnungsstellung für die Einsatzkosten gegenüber dem Verursacher. Die Gemeinden erlassen hierfür einen rechtsgültigen Gebührentarif.

3.4.3 Sondereinsätze Einsätze von Feuerwehren mit Sonderaufgaben, die der Bekämpfung ausserordentlichen Scha-denlagen wie grosse Mengen Oel, ABC-Wehr, ABC-Terror, Unfälle auf Strassen, Bahnanlagen und Tunneln, Flugzeugabsturz, schwere Pioniereinsätze, Einsatz von Autodrehleitern usw. die-nen, gelten als Sondereinsätze. Grundsätze: • Die SGV bezeichnet die erforderliche Zahl geeigneter Feuerwehren mit Sonderaufgaben für

diese Einsätze und legt deren Organisation, Aufgaben und Ausrüstung fest.

• Die Einzelheiten werden mit Leistungsvereinbarungen zwischen der Gemeinde und der SGV geregelt.

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3.5 Einsatzzeiten Die Einsatzzeiten entsprechen den Vorgaben Konzeption Feuerwehr 2000plus und des Konzep-tes 2015 der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS). In den Einsatzzeiten ist die Alarmierungszeit von max. drei Minuten eingerechnet. • Ersteinsatzelement max. 10 Minuten

• Personenrettung bei Verkehrsunfällen max. 20 Minuten

• Personenrettung auf der Nationalstrasse max. 20 Minuten

• Personenrettungen auf Bahnanlagen max. 20 Minuten

• Radioaktiven Stoffen max. 120 Minuten

• Biologische und chemische Stoffe max. 45 Minuten

• Gewässerschutz max. 45 Minuten

• Dekontamination max. 45 Minuten

• Be- und Entlüftung max. 45 Minuten

• Einsatzleitung KEL max. 45 Minuten

• Wassertransport max. 30 Minuten

• Trümmerrettung, technische Hilfeleistung max. 45 Minuten

• Waldbrandbekämpfung max. 30 Minuten

• Heuwehr (Futterstockbehandlung) max. 45 Minuten

• Hochwasser, Elementarereignis max. 30 Minuten

• Nachbarhilfe, z. B. Autodrehleiter usw. max. 20 Minuten

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3.6 Alarmierungsablauf Feuerwehren Kanton Solothurn

3.7 Verrechnung von Feuerwehreinsätzen Gerade in der heutigen Zeit, in der Umfang der Aufgaben der öffentlichen Verwaltungen und Dienste auf allen Ebenen hinterfragt wird um Kosten zu sparen, stellt sich auch bei der Feuerwehr die Frage, wo die Grenze des notwendigen und für die Allgemeinheit unverzichtbaren Einsatzes zu ziehen ist und wo die Leistung vor allem dem Einzelnen dient oder zugute kommt, respektiv wo diese freiwillig wird. Da das Feuerwehrwesen jedoch als öffentlich-rechtliche Institution dem Legalitätsprinzip unter-steht, muss die Möglichkeit der Rückgriffsforderungen im Gesetz der SGV geregelt sein. Dies hat das Bundesgericht in einem Entscheid ausdrücklich festgehalten. Es geht davon aus, dass Einsatzkosten der Feuerwehr, die eine Institution der öffentlichen Aufgabenerfüllung darstellt, nur dann weiterverrechnet werden können, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Grundsätze:

3.7.1 Kernaufgaben

• Einsätze der Feuerwehr im Zusammenhang mit versicherten Gefahren gemäss § 73 des Ge-bäudeversicherungsgesetzes und der Vollzugsverordnung sind unentgeltlich.

3.7.2 Hilfeleistungen und Dienstleistungen

• Die Gemeinde verfügt den Ersatz der Kosten des Feuerwehreinsatzes gegenüber Personen, die den Einsatz der Feuerwehr durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Handlung oder Unter-lassung nötig gemacht oder veranlasst haben bzw. diesen zumindest im Sinne eines Eventu-alvorsatzes in Kauf nimmt. Dazu gehören die Falschalarmierung, die Brandstiftung oder auch das Überlaufen von Wasser.

Meldung über Notrufnummer an AZ

Empfang und Verarbeiten der Meldung und Aufgebot Fw

Uebertragen des Aufgebotes an AdF

Verschieben der AdF zu den Einsatzfz und erstellen EB

Anfahrt zum Ereignisort

Beginn der Hilfeleistung

Wahrne h-men des Ereignisses

Eingang der Meldung bei der AZ der KAPO

Absetzen des Aufge-bots ab AZ

Empfang des Aufgebots bei den AdF

Ausfahrt der Einsatz- fahrzeuge

Eintreffen am Ereig-nis-ort

Zeit - bedarf

Aufgebotszeit Ausrückzeit Interven-tionszeit

Sek. oder Min. max. 90 Sek. max. 90 Sek. systemabhängig

bis zu 7 Min. (=Einsatzradius ca. 3 km)

Verifizierung der Meldung

Einleitung DAKS-Konferenz

Konferenzgespräch mit Kdo-Gr

Alarmierung Pager/Telefon

10-12 AdF mit Rettungs - und Löschgeräten inkl. Atemschutz zum Einsatz bereit

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• Die Gemeinde verfügt den Ersatz der Kosten von Feuerwehreinsätzen, insbesondere auch bei Einsätzen im Rahmen von Verkehrsunfällen (Strasse, Schiene und Flugzeug). Die Einsatzkosten können auch ohne Nachweis eines Verschuldens verfügt werden. Die SGV er-lässt die entsprechende Tarifempfehlung für die Schadenbekämpfung.

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3.8 Nachbarhilfe Kann die zuständige Feuerwehr das Schadenereignis nicht mit den eigenen Mitteln bewältigen, fordert der Einsatzleiter rechtzeitig die Hilfe der Nachbarfeuerwehr an. Die Einsatzleitung bleibt beim Einsatzleiter der Ortsfeuerwehr. Die Nachbarfeuerwehren sind zu entlassen, sobald es die Lage auf dem Schadenplatz gestattet. Bei Sondereinsätzen ist die entsprechend zuständige Feuerwehr mit Sonderaufgabe aufzubieten.

3.9 Einteilung der AdF Die AdF sind gemäss gesetzlichen Vorgaben in der Wohngemeinde dienstpflichtig und eingeteilt. Sie werden von dieser ausgerüstet, ausgebildet und entschädigt. Freiwillig können die AdF jedoch auch gleichzeitig in weiteren Organisationen tätig sein. Dabei muss eine klare Absprache zwischen den beiden Kommandos stattfinden, damit:

• keine Doppelalarmierung der AdF möglich ist.

• die Ausbildung und Beförderung koordiniert sind.

• die Bezahlung der Ersatzabgabe schriftlich durch die Gemeinde geregelt ist.

• der AdF nur in einer Feuerwehr im Bestand geführt wird.

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3.10 Bestände (Unter-/Überbestände) Die maximale Toleranz bei Unterbeständen beträgt kurzfristig 10 %. Kann über längeren Zeitraum (höchstens ein Jahr) der minimale Bestand nicht gewährleistet werden, müssen Einwohner und Einwohnerinnen im dienstpflichtigen Alter zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden. Minderbestände über 10 % der Normbestände ziehen Beitragskürzungen der SGV nach sich. Überbestände werden von der SGV toleriert. Sie richtet sich nach der Personalplanung der Ge-meinden bzw. den Betrieben. Als Richtgrösse gilt 10 % über Normalbestand. Diese ist auch für die Beitragsberechtigung von persönlicher Schutzausrüstung massgebend.

Feuerwehrkategorie Normbestand + 10 % AdF

1 30 33

2 40 44

3 50 55

4 70 77

5 80 88

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4 Grundausrüstung für die Kernaufgaben der Feuerweh r Die Gemeinden und Betriebe mit Betriebsfeuerwehren sind verpflichtet, der Feuerwehr mindes-tens die persönliche Schutzausrüstung für alle AdF, die entsprechende Grundausrüstung von Fahrzeugen und Material zu beschaffen und zu unterhalten sowie die geeigneten Gebäude zur Verfügung zu stellen. Die Ausrüstung und Fahrzeuge haben den entsprechenden Richtlinien der SGV zu entsprechen. Grundsätzlich gelten die Europäischen Normen. Die Ausrüstung mit allgemeinem Feuerwehrmaterial richtet sich nach der entsprechend festgeleg-ten Feuerwehrkategorie. Feuerwehren mit Sonderaufgaben und besonderem Gefahrenpotential im Einsatzgebiet erhalten in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung zusätzli-ches Material.

4.1 Beitragsberechtigte Grundausrüstung

Kategorie 1 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

8 3 1 35 2

Atemschutzgeräte 12

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

400 200 200

Motorspritzen 15/10 1

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 1

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 1

Löschfahrzeug

< 8.5 t 1

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Kategorie 2 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

12 3 1 46 2

Atemschutzgeräte 12

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

400 200 200

Motorspritzen 15/10 1

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 1

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 1

Löschfahrzeug < 8.5 t 1

Anhängerleiter * Gemäss dem Leitern-konzept 2010

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Kategorie 3 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

15 5 1 57 2

Atemschutzgeräte 15

Motorspritzen 15/10 2

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

800 400 400

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 2

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 2

Löschfahrzeug max. 12 t 1

Anhängerleiter * Gemäss dem Leitern-

konzept 2010

Feuerwehr Futura

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Kategorie 4 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

20 6 1 80 2

Atemschutzgeräte 24

Motorspritzen 15/10 2

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

1’000 600 600

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 3

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 2

Löschfahrzeug max. 14 t 1

Autodrehleiter 30 m max. 14 t * Gemäss dem Leitern-

konzept 2010

Anhängerleiter * Gemäss dem Leitern-konzept 2010

Feuerwehr Futura

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Kategorie 5 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

26 8 1 79 2

Atemschutzgeräte 30

Motorspritzen 15/10 2

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

1’000 600 600

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 4

Einsatzleitfahrzeug max. 3.5 t 1*

Gemäss Einsatzleiter-konzept Kanton Solo-thurn

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 2

Löschfahrzeug max. 14 t 1

Löschfahrzeug < 8.5 t 1

Autodrehleiter 30 m max. 14 t * Gemäss dem Leitern-

konzept 2010

Anhängerleiter * Gemäss dem Leitern-konzept 2010

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5 Zusammenfassung der Grundausrüstung

6 Zusatzausrüstung für Feuerwehren mit Sonderaufgab en

6.1 Personenrettung bei Verkehrsunfällen

6.1.1 Die Vorteile des heutigen Systems sind:

• Rasche Einsatzzeiten (engmaschiges System)

• Die Belastung der Feuerwehreinsätze wird verteilt.

6.1.2 Nachteile des heutigen Systems:

• Viele Feuerwehrorganisationen haben wenig oder gar keine Einsatzerfahrung.

• Ersatzbeschaffungen von Material sind wegen der technischen Entwicklung am Fahrzeug lau-fend notwendig, sind aber sehr teuer und zum Teil nicht finanzierbar.

• Die Ausbildung vieler AdF ohne Einsätze ist sehr teuer.

• Mangels Erfahrung kann die sach- und fachgerechte Strassenrettung flächendeckend nicht erfüllt werden.

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6.1.3 Zukünftiges Konzept

• Qualitätssteigerung durch Reduktion der Anzahl Strassenrettungsfeuerwehren, d. h. regel-mässige Einsätze und somit mehr Einsatzerfahrung der AdF.

• Laufende Beschaffungen des neusten Materials aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Fahrzeugen.

• Die Einsatzkosten im Rahmen von Verkehrsunfällen aller Art (inkl. Fahrzeugbrand), können ohne Nachweis eines Verschuldens beim Leistungsempfänger eingefordert werden.

• Gemäss rechtsmässigen Gebührentarif

Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Personenrettung kommt bei Unfällen mit eingeklemmten Per-sonen auf den Kantons- und Gemeindestrassen zum Einsatz. Dabei kann es sich um Unfälle mit Beteiligung von Personenwagen, Lastwagen, Reisecars, Eisenbahnen oder Motorrädern und Ar-beitsunfällen mit eingeklemmten Personen oder Tiere handeln. Der Einsatzleiter der Feuerwehr mit Sonderaufgabe Personenrettung bei Unfällen übernimmt das Kommando ab Eintreffen bis zur ausgeführten Bergung. Danach geht das Kommando grundsätz-lich wieder an den Einsatzleiter der Orts- oder Betriebsfeuerwehr über. Verkehrsregelung, Brandschutz, Ölwehr und Schadenplatzsanierung sind primär Sache der Orts- oder Betriebsfeuerwehr.

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Seite 40 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

6.1.4 Feuerwehren mit Sonderaufgabe Personenrettung bei Verkehrsunfällen auf Kan-tons- und Gemeindestrassen

Feuerwehr heute Futura Bemerkung

Grenchen X X

Solothurn X X

Biberist X

Derendingen X

Oensingen X X

Balsthal X X

Olten X X

Schönenwerd X X

Breitenbach X X

Dornach X X

Zuchwil X Nur Nationalstrassen

Reg. Feu. Unt. Hauenstein X

Feuerwehr Futura

Seite 41 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

6.1.5 Unfallrettung Kantons- und Gemeindestrassen

Verkehrsunfälle Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Hydraulische Rettungsgeräte 1 Satz

Hebekissen (Hoch- und Niederdruck) 2 Sätze

Rüstwagen max. 14 t 1

6.2 Nationalstrassen Die Vor- und Nachteile der Autobahnstützpunkte für Personenrettung bei Unfällen sind wie auf dem übrigen Strassennetz des Kantons die gleichen.

6.2.1 Zukünftiges Konzept

• Qualitätssteigerung durch Reduktion der Anzahl Strassenrettungsfeuerwehren, d. h. regel-mässige Einsätze und somit mehr Einsatzerfahrung der AdF.

• Laufende Beschaffungen des neusten Materials aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Fahrzeugen.

Feuerwehren mit Sonderaufgabe Verkehrsunfälle auf Nationalstrassen kommen bei Bränden und technischer Hilfeleistung zur Befreiung eingeklemmter Unfallopfer auf den Nationalstrassen zum Einsatz.

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Seite 42 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

Der Einsatzleiter der Feuerwehr mit Sonderaufgabe Nationalstrassen übernimmt das Kommando für die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung in Zusammenarbeit sowie Absprache mit der Kantonspolizei und der Sanität. Brandschutz, Ölwehr und Schadenplatzsanierung sind primär Sache der Feuerwehr mit Son-deraufgabe Nationalstrassen. Die Verkehrsregelung ist Sache der Kantonspolizei. Die Einsatzplanung ist Sache des Bundes in Zusammenarbeit mit den Kantonalen Fachstellen.

6.2.2 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Unfallrettung und Fahrzeugbrand auf Nationalstras-sen

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Grenchen X X

Solothurn X

Oensingen X X

Olten X

Zuchwil X X

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Seite 43 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

6.2.3 Unfallrettung Nationalstrassen

Nationalstrasse Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Langzeit Atemschutzgeräte 12

Hydraulische Rettungsgeräte 2 Sätze

Hebekissen (Hoch- und Niederdruck) 2 Sätze

Vorausfahrzeug max. 7.5 t 1

Rüstwagen max. 14 t 1

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6.3 Bahnanlagen nur Neubau und Ausbaustrecke Bahn 2 000 Feuerwehren mit Sonderaufgabe Bahnanlagen kommen bei Bränden und technischer Hilfeleis-tung zur Befreiung eingeklemmter Unfallopfer auf dem Schienennetz einschliesslich der Kunst-bauten (Tunnel) zum Einsatz. Der Einsatzleiter der Feuerwehr mit Sonderaufgabe Bahnanlagen arbeitet eng mit den Betriebs-wehren der Bahnen zusammen. Die Einsatzplanung ist Sache der Bahnbetreiber in Zusammenarbeit mit den Kantonalen Fach-stellen. Das Erden der Fahrleitungen gehört nicht zur Aufgabe der Feuerwehr. Für die Jurasüdfusslinie der SBB und der BLS bestehen noch keine Leistungsvereinbarungen.

6.3.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Bahnanlagen (SBB, NBS und ABS)

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Solothurn X X

Biberist X X

6.3.2 Einsätze auf der NBS und ABS der SBB

Bahnanlagen Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Mittelzuteilung gemäss Leis-tungsvereinbarung SBB

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6.4 Radioaktivität Feuerwehren mit Sonderaufgabe Radioaktivität stellen das Einsatzelement für die Bewältigung der unmittelbaren Auswirkung von drohenden oder bereits eingetretenen Gefährdungen der Be-völkerung oder der Umwelt durch radiologische Stoffe (mobile und stationäre Risiken, Stör- und Unfälle) sowie bei Terror-Ereignissen (vermeintliche und echte Bedrohungen) im Zusammenhang mit atomaren/radioaktiven Stoffen. Den Feuerwehren mit Sonderaufgabe Radioaktivität werden auch die Atomwarnposten (AWP) der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) im Kanton Solothurn zugeteilt. Siehe RRB Nr. 125 vom 21. Januar 2002. Die AWP sind ein wichtiger Bestandteil der Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (EOR). Jährliche werden zwei KOMEG-Tests mit den Feuerwehren mit Sonderaufgabe Radioaktivität durch die NAZ durchgeführt. Die Alarmierung der Feuerwehren mit Sonderaufgabe Radioaktivität erfolgt über die Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn. Die Messresultate werden durch die Feuerwehren mit Sonderaufgabe Radioaktivität mittels normiertem Fax-Formular an die Alarm-zentrale zurückgemeldet. Die Alarmzentrale leitet das Fax auf die NAZ weiter. Der Einsatzleiter der Feuerwehr mit Sonderaufgabe Radioaktivität übernimmt das Kommando ab Eintreffen bis die Fachstellen des Bundes NAZ/PSI eintreffen. Danach geht die Leitung in deren Verantwortungsbereich über. Feuerwehren mit Sonderaufgabe Radioaktivität sind für die Dekontamination der Einsatzkräfte und des Einsatzmaterials verantwortlich. Sind Drittpersonen und Fahrzeuge zu dekontaminieren, ist die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Dekontamination durch den Einsatzleiter aufzubieten. Siehe auch Vereinbarung zwischen Polizei Kanton Solothurn und der SGV RRB Nr. 125 vom 21. Januar 2002. Die Kostentragung für die Ausbildung, den Einsatz und das Einsatzmaterial sind in der Verord-nung über den kantonalen Schadendienst RRB vom 31. Oktober 2000 geregelt.

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Seite 46 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

6.4.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Radioaktivität

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Solothurn X

Balsthal X

Olten X

Schönenwerd X

Breitenbach X

Betriebsfeuerwehr KKG Gösgen

X

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Seite 47 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

Radioaktivität Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Schutzausrüstung 12

Messgeräte div.

Strahlenschutzfahrzeug 1

6.4.2 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Atomwarnposten

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Solothurn X KAPO

Vereinbarung mit der Kan-tonspolizei RRB Nr. 125 vom 21. Januar 2002 wird aufge-löst. Zuständigkeit: KAPO

Balsthal X

Olten X

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6.5 Biologische und Chemische Stoffe Feuerwehren mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe sind das Einsatzelement für die Bewältigung der unmittelbaren Auswirkungen von drohenden oder bereits eingetretenen Ge-fährdungen der Bevölkerung oder der Umwelt durch BC-Gefahren. Die Feuerwehren mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe kommen bei sämtlichen Ereignissen mit chemischen Gefahrstoffen, mobilen und stationären Risiken, Stör- und Unfällen, Terror-Ereignissen (vermeidliche und echte Bedrohungen) im Zusammenhang mit chemischen Kampf- und Giftstoffen zum Einsatz. Ereignisse mit biologischen Gefahren wie Störfälle in Betrieben mit biologischen Organismen oder natürliche biologische Bedrohungen (z. B.: Vogelgrippe, Antrax), kommen die Feuerwehren mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe zum Einsatz. Für die BC-Ereignisbewältigung steht den Feuerwehren mit Sonderaufgabe BC jederzeit ein Fachpikett des Kantons zeitgerecht und unterstützend zur Verfügung. Chemische Stoffe Chemiefachberater Amt für Umwelt

Biologische Stoffe B-Fachberater Lebensmittelkontrolle Veterinärdienst

Der Einsatzleiter der Feuerwehr mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe übernimmt das Kommando ab Eintreffen. Feuerwehren mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe sind für die Dekontamination der Einsatzkräfte und des Einsatzmaterials verantwortlich. Sind Drittpersonen und Fahrzeuge zu dekontaminieren, ist die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Dekontamination durch den Einsatzleiter aufzubieten. Die Kostentragung für die Ausbildung, den Einsatz und das Einsatzmaterial sind in der Verord-nung über den kantonalen Schadendienst RRB vom 31. Oktober 2000 geregelt. Für die Organisation der fachgerechten Entsorgung von Havariegut und kontaminiertem Bo-den/Wasser, Ausfüllen der VeVa-Begleitscheine und Übergabe an den Transporteur zur Deponie-rung/Entsorgung ist das Amt für Umwelt als zuständige Fachstelle verantwortlich. Das Amt für Umwelt sammelt nach dem Einsatz die Rechnungen und Rapporte der im Rahmen der Ereignisbewältigung beteiligten/eingesetzten Feuerwehren und Dritten (Tiefbauamt, Bau- und Transportfirmen etc.). Nach deren Prüfung werden sie dem Verursacher weiterverrechnet. Orts- und Betriebsfeuerwehren leisten in ihrem Einsatzgebiet immer den Ersteinsatz. Ölspuren auf Verkehrswegen werden durch die Orts- und Betriebsfeuerwehren selbständig erledigt und bei Kantonsstrassen dem Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons in Rechnung gestellt. Nach Prü-fung der Rechnungen und Rapporte werden diese dem Verursacher weiterverrechnet. Bei Gemeindestrassen ist der Betreiber der Anlage, also die Einwohnergemeinde nach der Ereig-nisbewältigung zuständig. Auch diese Kosten können nach Prüfung der Rechnungen und Rappor-te dem Verursacher weiterverrechnet werden.

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6.5.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Biologische und C hemische Stoffe

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Grenchen X

Solothurn X X

Balsthal X

Olten X X

Schönenwerd X

Breitenbach X X

Dornach X

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BC-Stoffe Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Schutzausrüstung div.

Langzeit Atemschutzgeräte 12

Messgeräte BC-Bereich div.

Pumpensysteme div.

Auffang- und Abdichtmaterial div.

Mehrzweckfahrzeug BC-Stoffe max. 6.5 t

1

Chemiewehrfahrzeug max. 14 t 1

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6.6 Gewässerschutz Feuerwehren mit Sonderaufgabe Gewässerschutz sind das Einsatzelement für die Bewältigung der unmittelbaren Auswirkungen von drohenden oder bereits eingetretenen Gefährdungen auf den Gewässern des Kantons durch chemische Stoffe. Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Gewässerschutz stellt im Falle einer Grundwassersanierung den mobilen Ölabscheider (MOBA) mit dem nötigen Bedienpersonal zur Verfügung. Die Kostentragung für die Ausbildung, den Einsatz und das Einsatzmaterial sind in der Verord-nung über den kantonalen Schadendienst RRB vom 31. Oktober 2000 geregelt. Der Einsatzleiter der Feuerwehr mit Sonderaufgabe Gewässerschutz übernimmt das Kommando ab Eintreffen. Die Polizei Kanton Solothurn stellt mit der Stadtpolizei Solothurn die nötigen Bootsführer sowie ihre Polizeiboote für den Einsatz auf der Aare zur Verfügung.

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6.6.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Gewässerschutz

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Solothurn X X Mobile Oelsperre

Balsthal X X MOBA mit Standort bei der Feuerwehr Balsthal Nur Bedienung MOBA

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Gewässerschutz Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Oelsperre 1

Mobiler Oelabscheider 1 Standortgemeinde Balsthal

Zugfahrzeug 1

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6.7 Dekontamination Feuerwehren mit Sonderaufgabe Dekontamination kommen bei ABC-Ereignissen im Zusammen-hang mit Unfällen und Störfällen mit mobilen oder stationären Risiken zum Einsatz. Sowie wenn ein ABC-Terror-Ereignis vorliegt und die personellen und materiellen Mittel der Feuerwehren mit Sonderaufgaben Radioaktivität und Feuerwehren mit Sonderaufgabe Biologische und Chemische Stoffe ausgeschöpft sind. Die Feuerwehren mit Sonderaufgabe Dekontamination betreiben die mobilen Fahrzeug- und Per-sonen-Dekostellen bei einem Grossereignis. Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Dekontamination verpflichtet sich, permanent eine Bedie-nungsmannschaft für Einsätze auf dem ganzen Kantonsgebiet bereitzuhalten. Diese Feuerwehr ist bei einem Ereignis dem Gesamteinsatzleiter unterstellt.

6.7.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Dekontamination

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Balsthal X X Noch offen

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Dekontamination ABC-Bereich Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Persönliche Schutzausrüstung div.

Personendekostelle 2

Fahrzeugdekostelle 2

Materialanhänger

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 1

6.8 Be- und Entlüftung Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Be- und Entlüftung kann auf Anforderung eines Einsatzleiters den mobilen Grossventilator (MGV) inklusive den Zusatzgeräten im ganzen Kantonsgebiet zum Einsatz bringen. Auf Veranlassung des Feuerwehrinspektors hält die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Be- und Ent-lüftung den MGV auch ausserhalb des Kantonsgebietes zur Verfügung. Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Be- und Entlüftung verpflichtet sich, permanent eine Bedie-nermannschaft für Einsätze bereitzuhalten. Der Einsatzleiter MGV steht dem anfordernden Einsatzleiter zu Verfügung und wird diesem unter-stellt.

Feuerwehr Futura

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6.8.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Be- und Entlüftun g

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Oensingen X X

Be- und Entlüften Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Mobiler Grosslüfter 1

Feuerwehr Futura

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6.9 Einsatzleitung Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Einsatzleitung kann auf Anforderung eines Einsatzleiters das mobile Einsatzleitfahrzeug (KEL), inklusive dem Anhänger für Grossereignisse ab der Führungs-ebene 2, im ganzen Kantonsgebiet zum Einsatz bringen. Auf Veranlassung des Feuerwehrinspektors hält die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Einsatzleitung den KEL auch ausserhalb des Kantonsgebietes zur Verfügung. Der Chef Betriebsgruppe KEL steht dem anfordernden Einsatzleiter zu Verfügung und wird die-sem unterstellt. Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Einsatzleitung verpflichtet sich, permanent eine Bedienungs-mannschaft für Einsätze auf dem ganzen Kantonsgebiet bereitzuhalten.

Feuerwehr Futura

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6.9.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Einsatzleitung

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Olten (Zusammen mit Spezialisten umliegender Feuerwehren)

X X

Einsatzleitung Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kantonales Einsatzleitfahr-zeug Feuerwehr 1

Feuerwehr Futura

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6.10 Wassertransport Feuerwehren mit Sonderaufgabe Wassertransport können auf Anforderung eines Einsatzleiters mit dem Schlauchauslegefahrzeug und den nötigen Pumpen für Wassertransporte im ganzen Kantonsgebiet zum Einsatz kommen. Der Einsatzleiter Wassertransport steht dem anfordernden Einsatzleiter zu Verfügung und wird diesem unterstellt. Die Feuerwehr mit Sonderaufgabe Wassertransport verpflichtet sich, permanent eine Bedie-nungsmannschaft für Einsätze auf dem ganzen Kantonsgebiet bereitzuhalten

Feuerwehr Futura

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6.10.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Wassertransport

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Grenchen X

Solothurn X X

Biberist X

Derendingen X X

Oensingen X

Balsthal X X

Olten X X

Schönenwerd X

Breitenbach X X

Dornach X X

Reg. Feu. Unt. Hauenstein X

Feuerwehr Futura

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Wassertransport Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Transportleitungen 75 mm 2’000

Ausgleichsbecken 5'000 Liter 2

Motorspritzen 2

Schlauchauslegefahrzeug 1

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6.11 Futterstockbehandlung (Heuwehr) Feuerwehren mit Sonderaufgabe Heuwehr können auf Anforderung eines Einsatzleiters das Fut-terstockbelüftungsgerät im Kantonsgebiet bei Futterstockübergärungen zum Einsatz bringen. Der Einsatzleiter Heuwehr steht dem anfordernden Einsatzleiter zu Verfügung. Er setzt das Fut-terstockbelüftungsgerät selbständig ein und instruiert die Bedienungsmannschaft.

6.11.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Futterstockbehan dlung

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Reg. Feu. Unt. Hauenstein X

Lüsslingen-Nennigkofen X

Balsthal X X

Feuerwehr Futura

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Futterstockbehandlung Beschreibung Anzahl Bemerkung en

Be- und Entlüftungsgerät 1

Transportanhänger 1

6.12 Trümmerrettung/Technische Hilfeleistung/Höhenr ettung In künftigen Einsatzszenarien werden sich die Feuerwehren vermehrt mit der Thematik Trümmer-rettung und Technischer Hilfeleistung mit schweren Mitteln auseinandersetzen müssen. Einstürze mit verschütteten Menschen und Tieren, Rettungen in Rutschgebieten, Bewältigung der Folgen von Explosionen (Gas) oder Arbeitsunfälle dürften die Feuerwehren in Zukunft vermehrt beschäf-tigen. Bisherige Konzepte haben diesen Szenarien noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Für die Bewältigung solcher Ereignisse braucht es Spezialisten mit entsprechenden Gerätschaften. Letztere sind auf dem zivilen Markt grossmehrheitlich vorhanden (z. B.: Kranfahr-zeuge, Bagger etc.), jedoch ohne entsprechende Planung und Vorbereitung nicht rechtzeitig ver-fügbar. Unser Ziel ist es, zwei bis drei Feuerwehren mit dieser Spezialaufgabe zu betrauen, die Kader und AdF entsprechend auszubilden und die notwendigen Ressourcen aus dem zivilen Bereich im Rahmen von Vereinbarungen bereitzuhalten. Dabei bewältigt die Feuerwehr den zeitlich begrenz-ten Ersteinsatz gemäss Vorgabe im Konzept 2015. Die Spezialisten unterstützen den örtlichen Einsatzleiter bei der Bewältigung des Ereignisses in dem sie die schweren Einsatzmittel zeitgerecht organisieren und einsetzen.

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6.12.1 Feuerwehr mit Sonderaufgabe Trümmerrettung/T echnische Hilfeleis-tung/Höhenrettung

Feuerwehr heute Futura Bemerkungen

Feuerwehr A X

Feuerwehr B X

Trümmerrettung Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Mehrzweckfahrzeug max. 6.5 t 1

Basieren sehr stark auf zivilen Mitteln. Insbeson-dere schwere Spezial-mittel, z. B.: Baupumpen, Baumaschinen

Weitere Mittel müssen noch bestimmt werden

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6.13 Elementarereignisse Für den Einsatz im Elementarereignis sind die Feuerwehren mit minimalen Mitteln ausgerüstet. Sie sind damit in der Lage, punktuell gezielte Einsätze zu leisten. Die Einsätze erfolgen vornehm-lich in den Bereichen Rettung, Verhinderung der Eskalation und Vermeidung von Folgeschäden. Für die Bewältigung von flächendeckenden Elementarereignissen fehlen den Feuerwehren so-wohl die materiellen als auch die personellen Ressourcen. Da auch die Rahmenbedingungen nicht für einen Langzeiteinsatz der Feuerwehren geeignet sind (lange Abwesenheit am Arbeits-platz), sollen diese, insbesondere bei flächendeckenden Überschwemmungen raschmöglichst aus dem Einsatz herausgelöst werden, um allenfalls wieder für ihre Kernaufgaben einsatzbereit zu bleiben.

7 Dreh- und Anhängeleiternkonzept Kanton Solothurn Drehleitern (ADL) und Hubrettungsfahrzeuge (HRF), aber auch Anhängeleitern (AHL) dienen grundsätzlich der Personenrettung. In besonderen Fällen können diese auch zur Brandbekämp-fung eingesetzt werden. Da diese Einsatzmittel für Sondereinsätze der Feuerwehr sehr kostenintensiv sind, ist eine flä-chendeckende Verteilung derer anzustreben. Es muss gewährleistet sein, dass diese Mittel in-nerhalb von 10-15 Minuten auf jedem Schadenplatz im Kanton Solothurn eingesetzt werden kön-nen. Eine optimale Aufteilung von Drehleitern und Anhängeleitern ist dabei anzustreben.

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Standortgemeinden

7.1 Autodrehleitern

Feuerwehr JG Höhe heute Futura Bemerkungen

Solothurn 2008 32 m X X

Grenchen 1990 32 m X X

Olten 2006 32 m X X

Oensingen 1998 32 m X X

Balsthal 1996 32 m X

Schönenwerd 2002 32 m X X

Derendingen 2002 25 m X

Zuchwil 1987 32 m X

Hubrettungsfahrzeug

Feuerwehr Futura

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7.2 Hubrettungsfahrzeug

Feuerwehr JG Höhe heute Futura Bemerkungen

ETA SA, Grenchen 1970 30 m X

Biberist 2003 30 m X X

7.3 Anhängeleitern

Feuerwehr JG Höhe heute Futura Bemerkungen

Bellach 1958 22 m X

ETA SA, Grenchen 1970 22 m X

Olten 1956 22 m X

Zuchwil 1962 22 m X

Riverside Business Park 1974 22 m X

Derendingen 1973 22 m X X

Gerlafingen 1969 22 m X

Welschenrohr 1971 22 m X X

Migros Verteilbetriebe AG 1970 22 m X

Breitenbach 1969 22 m X

Dornach 1972 22 m X X

Bettlach 1976 22 m X

Selzach 1988 22 m X X

Riedholz 1982 22 m X

Mümliswil 1982 22 m X

Egerkingen 1973 22 m X

Reg. Feuerwehr Untergäu 1973 22 m X X

Reg. Feu. Unterer Hauenstein 1968 22 m X

Lostorf-Stüsslingen-Rohr 1979 22 m X X

Obergösgen 1968 22 m X

KKG Gösgen 1976 22 m X

Winznau 1989 22 m X

Nunningen 1986 22 m X

Büren 1988 22 m X

Meltingen 1968 22 m X

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8 Finanzielle Auswirkungen

8.1 Finanzierung der Feuerwehren Die Feuerwehren werden vornehmlich durch nachstehend aufgeführte „Geldgeber“ finanziert. 1 Gemeinden und Betriebe Betriebs- und Unterhaltskosten

Anschaffungen Ausbildung (Besoldung und Erwerbsersatz) Verbandsbeiträge

2 Gebäudeversicherung Beiträge an Anschaffungen (35–50 %) und Pauschalbeiträge Finanzierung der Ausbildung Kantonale Kurse Beiträge an Ausbildungskosten der Gemeinden (Ausbildungs-entschädigung) Beiträge an Verbandskosten (Ausbildung/Beiträge) Finanzierung der Mittel für den Bereich ABC-Wehr 20 % Finanzierung der Ausbildung für den ABC-Bereich (50 %)

3 Amt für Umwelt (AfU) Finanzierung der Mittel für den Bereich ABC-Wehr 80 % Finanzierung der Ausbildung für den ABC-Bereich (50 %)

4 Bund (ASTRA) * Für Einsätze auf den Nationalstrassen (Die Mittel des Bundes werden durch die SGV treuhänderisch verwaltet, und daraus die Investitionen getätigt). Die Feuerwehren/Gemeinden erhalten jährlich eine Vorhalte-entschädigung. Finanzierung der Ausbildung für Tunnelfeuerwehren

6 Bahnen Spezielle „Bahn-Feuerwehren“ für die Neubau- und die Aus-baustrecke der SBB. Vorhalteleistung der Bahn (Auszahlung direkt an Feuerwehr) Mittelbeschaffung Spezialgeräte Bahn zu 100 % Vorhalteleistungen werden mit dem Projekt FIN-Wehr gesamt-schweizerisch neu geregelt.

7 Kanton * Noch offen (Beiträge für Unfallrettung auf Kantonsstrassen ana-log Bund)

8 Verrechnung von Einsatz- und Hilfeleistungskosten

Gemäss den geltenden Weisungen können die Einsatzkosten teilweise, die Hilfe- und Dienstleistungen vollumfänglich, dem Verursacher in Rechnung gestellt werden

Mit der Umsetzung des Projektes Futura werden die Aufgaben der heutigen Stützpunktfeuer-wehren entflechtet (nicht mehr jede Stützpunktfeuerwehr macht jede Sonderaufgabe) und die Fi-nanzierung dieser Sonderaufgaben wird transparenter gemacht und vereinfacht. Ebenso wollen wir bei den festen Entschädigungen vom „Giesskannenprinzip“ wegkommen und diese leistungs-orientiert festlegen. Eine weitere Zielsetzung ist, die Gemeinden mit Feuerwehren mit Sonderauf-gaben (bisherige Stützpunkte) auch finanziell zu entlasten. Insgesamt soll die Mittelbeschaffung (Fahrzeuge, Geräte etc.) vermehrt durch die SGV koordiniert werden. Den Gemeinden und Betrieben wird die Möglichkeit geboten, sich an gemeinsamen Be-schaffungen zu beteiligen. Durch dieses Vorgehen werden Kosten reduziert, gleichzeitig aber auch eine Vereinheitlichung der Ausrüstung angestrebt. Unbestritten ist, dass dadurch die Auto-nomie der Gemeinden und Betriebe in der Mittelbeschaffung leicht eingeschränkt sein wird.

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Als Grundsatz soll für die künftige Mittelbeschaffung der Feuerwehren das Motto SOVIEL WIE NÖTIG und NICHT SOVIEL WIE MÖGLICH gelten.

8.2 Mögliches Einsparungspotential Eine genaue Quantifizierung ist nur schwer möglich, da wir über keine detaillierte Investitions-planung der Gemeinden verfügen. Trotzdem können Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden, auch wenn nicht der letzte Franken definiert werden kann. So sehen wir in folgenden Bereichen Einsparungspotential 1.) Persönliche Ausrüstung (Einsatzbekleidung/-Ausr üstung) Durch die Beschaffung einer einheitlichen persönlichen Ausrüstung für alle Feuerwehren im Kan-ton (Zentraleinkauf der Einsatzausrüstung; Branddienst-Anzug, Helm, Handschuhe, Stiefel) kön-nen jährlich Fr. 100'000.-- (Fr. 70'000.-- davon bei den Gemeinden) eingespart werden. Dabei soll in der Kennzeichnung der Stufen Offiziere/Unteroffiziere/Mannschaft eine klare farbliche Unter-scheidung erkennbar sein. Weitere Kennzeichnungen (z. B.: Atemschutz) sind nicht notwendig. 2.) Grundausrüstung (Geräte und Fahrzeuge) Für die Beschaffung der Fahrzeuge gemäss Mitteltabelle werden Standardpflichtenhefter defi-niert. Durch die klare Definition der notwendigen Mittel und die Festlegung von einer oberen Grenze der beitragsberechtigten Kosten, insbesondere bei der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung und dem Bau von Feuerwehrmagazinen, können sowohl für die Gemeinden als auch für die Ge-bäudeversicherung weitere Kosteneinsparungen erzielt werden. 3.) Aufgabenentflechtung Durch eine Entflechtung der Aufgaben, und insbesondere auch die Reduktion der Anzahl Feuer-wehren mit Sonderaufgaben (bisherige Stützpunkte) können inskünftige Investitionen gezielter und in bedeutend weniger hohem Ausmass (nicht jede Stützpunktfeuerwehr macht alles) getätigt werden. Ein Beispiel: Strahlenwehr (bereits umgesetzt) Anstelle von 5 Strahlenwehr-Stützpunkten mit einem Investitionsaufwand (neue Messgeräte) von total Fr. 300'000.-- in den Jahren 2010 und 2011; Umstellung per 1.1.2010 auf eine Feuerwehr mit Sonderaufgabe Strahlenwehr mit einem Initialisierungsaufwand von Fr. 180'000.-- (Spezial-fahrzeug und Geräte). Einsparung an Investitionskosten von Fr. 120'000.--. Durch die Professionalisierung der Mannschaft fallen ebenfalls tiefere Ausbildungskosten an. 4.) BC-Wehr Auch im B-/C-wehrbereich stehen hohe Investitionskosten an. 7 Öl- und 3 Chemiewehr-Stützpunkte müssten in den kommenden Jahren um- und nachgerüstet werden. Zudem steht die Ersatzbeschaffung der drei Chemiewehrfahrzeuge an. Durch die Straffung (Wegfall der Ölwehr-Stützpunkte) werden die drei Chemiewehren optimaler ausgerüstet. Auch in diesem Bereich leistet die ersteintreffende Ortsfeuerwehr die entscheidende Vorarbeit für eine erfolgreiche Bewältigung eines Ereignisses. Die Spezialisten der verbleibenden Chemiewehren erhalten durch die wesentlich grösseren Einsatzgebiete mehr Einsatzerfahrung. Die Ausbildung kann mengenmässig reduziert, die Quali-tät aber durch die externe Ausbildung in den Chemiewehrschulen erheblich gesteigert werden. Parallel dazu entlasten wir unsere Miliz-Ausbildner. Heute rechnen wir im Bereich BC-Wehr für Investitionen in den kommenden 5 Jahren mit ca. 8'500'000.-- Franken. Mit der Umsetzung Futura sehen wir ein Einsparungspotential von ca. vier Millionen Franken bei verbesserter Leistung in der Ereignisbewältigung.

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5.) Unfallrettung Nationalstrassen Das ASTRA verlangt von uns schon länger eine Reduktion der Feuerwehren auf den National-strassen. Weiter ist durch die Entwicklung in der Fahrzeugindustrie (Personensicherheit) aber auch durch die Geschwindigkeitseinschränkungen die Anzahl der Einsätze zurückgegangen und wird weiter zurückgehen. Durch die Reduktion von fünf auf drei Feuerwehren erreichen wir einer-seits eine Qualitätssteigerung der noch verbleibenden Feuerwehren (mehr Einsätze und mehr Einsatzerfahrung der Spezialisten) und andererseits müssen weniger Spezialgeräte und -fahrzeuge beschafft werden. Wir rechnen hier mit einem Einsparungspotential von Fr. 500'000.-- auf die nächsten 5 Jahre. Die Mittelbeschaffung (Spezialgeräte) erfolgt durch die SGV zentral. Kantons-/Gemeindestrassen Die Sicherstellung des zeitgerechten Einsatzes (max. 20 Minuten nach Alarmierung vor Ort) be-dingt eine relativ grosse Anzahl von Feuerwehren mit der Sonderaufgabe Unfallrettung auf Kan-tons- und Gemeindestrassen. Die Mittelbeschaffung erfolgt zentral durch die SGV Die Finanzierung der Mittel für die Unfallrettung erfolgt über die Gemeinden, den Kanton, den Bund (nur Nationalstrassen) und die SGV. Die Einsatzkosten für die Unfallrettung können durch die Feuerwehr dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt werden.

Bund

ASTRA NS ABC-Wehr

NAZ

ASTRA

NS Feuer/

Rettung

Kanton

AfU

ABC-Wehr

KAPO

AVT

Kantonsstrassen Feuer/Rettung

Private

SBB

SGV

ABC - Wehr

Ortsfeuerwehren

KEL / MGV / Vorausfahrzeuge

Nationalstrassenfeuerwehren

Bahnfeuerwehren NBS / ABS

Unfall Kantonstrassen

L

LV

LV

Finanzflüsse 2009

Ölspuren Kantonsstrassen

Schaden diensteinsätze und Vorhalteleistungen

AWP

AWP AWP

LV NBS / ABS

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9 Regionale Zusammenschlüsse Die SGV unterstützt weitere Zusammenschlüsse von Feuerwehren unter folgenden Bedingungen:

9.1 Argumentation Im Kanton Solothurn ist die Feuerwehr zusammen mit der Polizei und dem sanitätsdienstlichen Rettungsdienst das einzige rund um die Uhr sofort alarmierbare Einsatzelement, um bei Ereignis-sen, bei denen Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte gefährdet sind rasch und wirksam Hilfe zu leisten. Durch die eingespielte überregionale Alarmierung sowie die enge Zusammenarbeit unter den Feuerwehren (Nachbarhilfe) und mit den Partnerorganisationen ist ein flächendecken-der Einsatz aller Einsatzmittel gewährleistet. Wirtschaftliche und technische Einwirkungen sowie die sozialen Strukturen und kulturelle Vielfalt führen zu grösseren und neuen Gefahren. Brandfälle machen heute weniger als 20 % aller Ein-sätze der Feuerwehr aus. Dafür haben Verkehrseinsätze, technische Hilfeleistungen und Umwelt-schutzaufgaben stark zugenommen. Dies führt zu höheren Anforderungen an die Ausrüstung und Ausbildung, verlangt eine professionellere Qualität der Hilfeleistung und bringt eine höhere Belas-tung des Personals mit sich. Mit der Feuerwehrkonzeption 2000plus und dem Nachfolgekonzept Feuerwehr 2015, das auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wird, werden erstmals gesamtschweizerisch gültige Einsatz-Richtzeiten definiert und als verbindlich erklärt. Dabei sind für den Einsatz von Einsatzelementen 10 Minuten als Richtzeit vorgegeben. Das heisst, dass spätestens 10 Minuten nach der Absetzung eines Hilferufes an die Alarmzentrale ei-ne Ersteinsatzequipe von 10 AdF mit der entsprechenden Ausrüstung am Ereignisort den Einsatz beginnt. Dabei stehen für die Umsetzung der Alarmierung und die Übermittlung an die AdF 3 Mi-nuten zur Verfügung. Die restlichen 7 Minuten stehen den AdF für das Einrücken, die Bereitstel-lung, die Aus- und die Anfahrt zur Verfügung, was aus Erfahrung eine Einsatzdistanz von ca. 2.5 Kilometer ausmacht. Dabei ist zu beachten, dass diese Abdeckung flächendeckend erreicht wird. Der Einsatzerfolg einer Feuerwehr hängt dabei im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: 1. möglichst frühzeitige Erkennung eines Ereignisses

2. rasche Umsetzung der Alarmierung

3. geringer Zeitaufwand für das Ein- und Ausrücken der Einsatzkräfte

4. möglichst kurze Anmarschwege zum Schadensort

5. rasche und gezielte Erstintervention

6. Einsatzorientierte Ausbildung der Mannschaft

7. Kompetente Kader

8. den Anforderungen des Einsatzes entsprechende Mittel

9. Organisationsstrukturen, die den raschen und gezielten Ersteinsatz ermöglichen Mit der von der SGV verfolgten Strategie der dezentral organisierten eigenständigen kleinen Orts-feuerwehren mit dem Kernauftrag der Sicherstellung dieses zeitgerechten Ersteinsatzes, erfüllen wir heute die zeitlichen Anforderungen (wird jährlich in Inspektionen überprüft). Zudem ist die Führungsaufgabe für den Milizkommandanten bei dieser Organisationsform wesentlich einfacher.

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Künftige Zusammenschlüsse sollen unter Berücksichtigung der geforderten Zielvorgaben „einsatzorientiert“ erfolgen, was unter Umständen eine dezentrale Organisation erfordert.

9.2 Löschzugtypen

Einwohnerzahl Löschzug < 1'000 Einwohner Typ 1 < 3'000 Einwohner Typ 2 > 3'000 Einwohner Typ 3

9.3 Personelle Mittel

Offiziere Unteroffiziere Gfr/Sdt Total LZ Typ 1 2 5 13 20

davon AS-tauglich 2 3 8 13

LZ Typ 2 3 6 16 20 davon AS-tauglich 3 6 10 16

LZ Typ 3 4 6 20 30 davon AS-tauglich 4 6 10 20

9.4 Materielle Mittel

LZ Typ 1 und 2 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

5 2 1 24 2

Atemschutzgeräte 6

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

200 100 100

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 1

Löschfahrzeug < 8.5 t 1

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LZ Typ 3 Beschreibung Anzahl Bemerkungen

Kommunikation/Alarmierung - Handfunkgeräte - Mobilfunkgeräte - Fixstationen - Pager - Natel Prio

8 3 1 35 2

Atemschutzgeräte 12

Schlauchmaterial - Transportleitungen 75 mm - Druckleitungen 55 mm - Druckleitungen 40 mm

400 200 200

Mannschaftstransporter max. 3.5 t 1

Mehrzweckfahrzeug

max. 6.5 t 1

Löschfahrzeug < 8.5 t 1

10 Beitragswesen Das Beitragswesen der SGV wird aufgrund des neuen Modells angeglichen. Dazu muss zuerst die Verwaltungskommission der SGV festlegen, wie das zukünftige Beitragsmodell aussehen soll.

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11 Führungsstrukturen Feuerwehr Die Grösse der Einsatzleitung oder Einsatzleitstabes sowie der Aufwand an Führungskräften sind dem Einsatzumfang entsprechend aufzubauen. Die Zusammensetzung einer Einsatzleitung muss laufend den Gegebenheiten angepasst werden. Die Einsatzleitung wird modular und auf die Bedürfnisse des Ereignisses abgestimmt aufgebaut.

11.1 Tragweite eines Ereignisses in Abhängigkeit de r Wahrscheinlichkeit

11.1.1 Alltags-/Normalereignis Ist ein Schadenereignis, das von lokalen oder regionalen Einsatzmitteln selbständig bewältigt werden kann.

11.1.2 Grossereignis Schadenereignis, dessen Bewältigung ein Zusammenwirken mehrerer Partnerorganisationen mit Unterstützung von Aussen erforderlich macht, jedoch überschaubar bleibt.

11.1.3 Katastrophe Ereignis (natur- oder Zivilisationsbedingtes Schadenereignis bzw. schwerer Unglücksfall), das so viel Schaden und Ausfälle verursacht, dass die personellen und materiellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert sind. Es ist Hilfe von Aussen notwendig. Gesetz über Massnahmen für den Fall von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen (Katast-rophengesetzt) vom 5. März 1972 Zweck und Geltungsbereich § 2. Abschnitt 2 Für die Festlegung des Katastrophenfalles ist der Regierungsrat zuständig.

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11.2 Führungsebenen

11.2.1 Erste Führungsebene

11.2.2 Zweite Führungsebene

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11.2.3 Dritte Führungsebene

11.3 Regionale Führungsstäbe Gemäss der Gesetzgebung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sind die Aufgaben umschrieben. § 10 1. Die regionalen Führungsstäbe und die Gemeindeführungsstäbe koordinieren die Tätigkeiten aller kommunalen Organisationen, die für Aufgaben des Bevölkerungsschutzes eingesetzt wer-den. Im Falle einer Katastrophe oder Notlage sowie bei bewaffneten Konflikten koordinieren sie sämtliche Hilfsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung. 2. Sie nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) sie erstellen eine Risiken- und Gefahrenanalyse; b) sie erstellen eine Notfalldokumentation; c) sie planen die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen in Bezug auf die Risiken und Ge-fahren; d) sie stellen die Warnung, Alarmierung und die Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Be-völkerung sicher; e) sie koordinieren die nachbarliche Hilfeleistung; f) sie unterstützen die Einsatzleitung bei Katastrophen und Notlagen.

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12 Feuerwehrausbildung Kanton Solothurn Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und der Spezialisierung wurde in den Jahren 2006 bis 2008 das ganze Kurswesen einer modularen Ausbildungsstruktur angepasst. Die Vortei-le der neuen Struktur sind: • Kleine Ausbildungseinheiten

• Spezielle Fähigkeiten des Einzelnen können gefördert werden (Spezialisten).

• Die Nachhaltigkeit der Ausbildung wird sichergestellt.

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13 Weiteres Vorgehen - Erstellen von Pflichtenhefter für die Grundausrüstung der Feuerwehren - Erstellen von Pflichtenhefter für die Zusatzausrüstung der Feuerwehren mit Sonderaufgaben - Anpassung der Kommandoakten - Erstellen der Leistungsvereinbarungen für alle Feuerwehren mit Sonderaufgaben auf den

1. Januar 2011

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14 Muster Leistungsvereinbarung

Vertrag betreffend der leihweisen Abgabe eines ………………………….. (……..) zwischen der Einwohnergemeinde …………………, Feuerwehr mit Sonder aufgabe …………………….. nachstehend Entlehnerin genannt und der Solothurnischen Gebäudeversicherung nachstehend Verleiherin genannt wird folgender Gebrauchsleihe-Vertrag i. S. v. Art. 305 ff OR abgeschlossen: Einleitung Die Verleiherin überlässt der Entlehnerin das Spezialfahrzeug ………………… „……..“ aus dem Etat der Einsatzmittel der Soloth. Gebäudeversicherung. Die Entlehnerin kann den/die ……… für Übungen und Ernstfalleinsätze im Rahmen ihrer Ver-pflichtung als Feuerwehr einsetzen. Sie ist grundsätzlich für die Instandhaltung und den Unterhalt des Fahrzeuges und aller Geräte verantwortlich. Die Entlehnerin verpflichtet sich, permanent eine Bedienungsmannschaft für Einsätze auf dem ganzen Kantonsgebiet bereitzuhalten (… AdF, davon 1 Of). Art. 1 Grundlagen 1.1. Die Verleiherin übergibt der Entlehnerin den/die ……….. gemäss Ausrüstungsetat und Be-

triebsanleitung.

1.2. Etat und Betriebsanleitung (Beilagen) bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Ver-trages und werden von den Parteien als richtig und verbindlich anerkannt.

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Art. 2 Benutzung und Einsatz des/der …………………….. mit den Zu-satzgeräten

2.1. Die Entlehnerin stellt sicher, dass der ………. jederzeit über die Alarmzentrale auf-geboten werden kann.

2.2. Grundsätzlich kann die Entlehnerin den ………………. nach eigenem Ermessen bei Scha-

denereignissen in ihrem Ausrückungsrayon einsetzen. 2.3. Auf Anforderung eines Einsatzleiters (einer Feuerwehr) stellt die Entlehnerin den ……… auf

dem ganzen Kantonsgebiet mit einer Einsatzequipe von … AdF (davon 1 Offizier) dem an-fordernden Einsatzleiter zur Verfügung.

2.4. Auf Veranlassung des Feuerwehrinspektors hält die Entlehnerin den/die ……. auch ausser-

halb des Kantonsgebietes für Einsätze bereit. 2.5. Ein Aufgebot erfolgt in jedem Fall über die Alarmzentrale der KAPO in Form eines Vorbe-

fehls. Art. 3. Wartung, Unterhalt und Reparaturen

3.1. Die Entlehnerin verpflichtet sich, den/der ……… stets in einsatzbereitem Zustand zu halten

und witterungsgeschützt in einem abgeschlossenen Bereich unterzubringen. 3.2. Defektes oder fehlendes Material wird nach Absprache mit der Verleiherin nach erfolgter

Ursachenabklärung wiederbeschafft. Bei Fahrlässigkeit wird die Entlehnerin an den Wie-derherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten beteiligt.

3.3. Die Verleiherin behält sich das Recht vor, im Beisein von Vertretern der Entlehnerin in unre-

gelmässigen Abständen eine Kontrolle über den Zustand und die Einsatzbereitschaft des/der ………. vorzunehmen.

3.4. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachprüfungen des Fahrzeuges hat die Entlehnerin selb-

ständig zu veranlassen. Die Kosten dafür werden von der Verleiherin getragen. Art. 4. Ausbildung und Bedienung 4.1. Die Verleiherin verpflichtet sich bei der Übergabe des /der ……… das Personal der Ent-

lehnerin (max. 00 AdF) in die fachgerechte Bedienung und Wartung des/der …….. und der Zusatzgeräte einzuweisen und entsprechende Bedienungsunterlagen abzugeben.

4.2. Die Entlehnerin verpflichtet sich, den/die ………. und die zusätzlichen Geräte nur durch

ausgebildetes Personal bedienen zu lassen.

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Seite 82 von 84 F:\Vernehmlassungsbericht 25.5.2010.doc

Art. 5. Kosten 5.1. Die Abgabe des/die ………… erfolgt leihweise. 5.2. Die Entlehnerin übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Bedienung. 5.3. Die Verleiherin übernimmt die Kosten für das kantonale Nummernschild und die Ver-

sicherung. 5.4. Die Kosten für normale Abnützung sowie die Unterhaltskosten übernimmt die Entlehnerin. 5.5. Bei Schäden und Verlusten und ausserordentlichen Abnützungen (in Abweichung von Art.

307 und 422 Abs 2 OR) hat die Entlehnerin die Kosten zu übernehmen. Art. 6. Verantwortlichkeiten 6.1. Die Entlehnerin übernimmt die Haftung für alle Schäden, die Dritten durch den Betrieb und

Einsatz des/der ……….. zugefügt werden. Art. 7. Änderungen am Spezialfahrzeug 7.1. Die Verleiherin kann, nach vorheriger Information der Entlehnerin, Änderungen und Ergän-

zungen am Fahrzeug und den Geräten vornehmen. Die hieraus entstehenden Kosten über-nimmt die Verleiherin.

7.2. Ohne schriftliche Bewilligung der Verleiherin darf die Entlehnerin keine Änderungen am

Fahrzeug und an den Geräten vornehmen. Ergänzungen der Ausrüstungen, die keine Än-derung an der Konstruktion erfordern, sind nichtbewilligungspflichtig. Das Anbringen von ei-genen Logos ist nicht gestattet.

7.3. Soweit möglich werden Wünsche der Entlehnerin bei der Anschaffung mitberücksichtigt (Fz

Typ, Funkanlage etc.). Diese dürfen die Anschaffungskosten nicht verteuern. Art. 8. Entschädigung an Entlehnerin 8.1. Die Aufwendungen der Entlehnerin für Unterbringung des Fahrzeuges, die Ausbildung

(höchstens … AdF), kleinere Unterhaltsarbeiten, Einsatzbereitstellung und Einsätze (Basis 5 Einsätze / Jahr) wird mit einer jährlichen Pauschalvergütung im Betrag von Fr. ..'…..— durch die Verleiherin abgegolten.

8.2. Weitergehende Forderungen der Entlehnerin sind schriftlich zu beantragen und zu begrün-

den. 8.3. Rechnungstellung durch Entlehnerin an:

Soloth. Gebäudeversicherung, Abteilung Feuerwehr, Baselstrasse 40, 4500 Solothurn

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Art. 9. Dauer, Ausfertigung, Änderung des Vertrages 9.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer einjährigen Kündi-

gungsfrist gekündigt werden. 9.2. Bei nicht sachgerechter Wartung des/der ……. oder aus wichtigem Grund ist die Verleiherin

berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Entschädi-gung aufzuheben.

9.3. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt und unterzeichnet. Je 1 Exemplar ist für

die Verleiherin und die Entlehnerin bestimmt. An weitere Beteiligte werden Kopien abgege-ben.

9.4. Vertragsänderungen müssen in Schriftform erfolgen. Art. 10. Anwendbares Recht 10.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen OR, insbesondere Art. 305 ff. Beilagen: 1) Fahrzeugetat mit Inventar 2) Betriebsanleitung 3) Finanzielle Abgeltung Entlehnerin 4500 Solothurn, 00. ……………. 2011 0000 ………………., 00. …………. 2011 Soloth. Gebäudeversicherung Einwohnergemeinde Oensingen Direktor Gemeindepräsident/in Alain Rossier …….. ………………

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15 Projektteam

15.1 Projektleitung René Fröhlicher , Stv. Feuerwehrinspektor Kanton Solothurn, SGV

15.2 Projektteam Paul Haus , Feuerwehrinspektor Kanton Solothurn, SGV Martin Allemann , Kommandant Feuerwehr Solothurn Jürg Noser , Kommandant Feuerwehr Breitenbach bis 31.12.2009 Stephan Huber , Offizier Feuerwehr Oensingen Markus Grenacher , Vertreter Betriebsfeuerwehren, Präsident der Instruktorenvereinigung Kan-ton Solothurn (KFIV) Hugo Möller , Aktuar Solothurner Kantonal Feuerwehr Verband (SKFV) bis 31.3.2009 Bruno Bider , Präsident Solothurner Kantonal Feuerwehr Verband (SKFV) ab 1.4.2009 Stefan Gyr , Leiter Schadendienst Kanton Solothurn, Amt für Umwelt (AfU) Stefan Hellbach , Beitragswesen/Ausrüstung Solothurnische Gebäudeversicherung seit 1.5.2009

15.3 Sekretariat Brigitte Wingeier , Sekretariat/Protokoll Karin Röthlisberger , Redaktion Bericht