Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der ... · 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt /...

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Amtsblatt für Frankfurt am Main 06. Dezember 2011 · Nr. 49 · 142. Jahrgang AMTSBLATT 49 4811 Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, § 62 (5) i. V. m. § 58 (6), werden nachste- hend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen bekannt gegeben. Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der Stadtverordnetenausschüsse Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschuss Einladung zur 4. (nichtöffentlichen) Sitzung des Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschusses am Mittwoch, dem 07. Dezember 2011, 15.00 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 310 TAGESORDNUNG 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 16.06.2011) 3. Vorbereitung der Wahl der/des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/ Bürgermeister) und von zwei weiteren haupt- amtlichen Beigeordneten (Stadträtinnen/ Stadträte) Dr. Bernadette Weyland Ausschussvorsitzende Ausschuss für Soziales und Gesundheit Einladung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am Donnerstag, dem 08. Dezember 2011, 17.00 Uhr, Rathaus Römer, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal „Haus Silberberg“ (Besuchereingang: Bethmannstraße 3) TAGESORDNUNG 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift (4. Sitzung vom 03.11.2011) 3. Unerledigte Drucksachen 3.1 Projekt Stadtteilmütter im Rahmen des Projekts Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften erproben Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 91 4. Berichte der Dezernentinnen 5. Bürgerinnen- und Bürgerrunde (Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu Punkten der Tagesordnung) 6. Kostenloses Mittagessen an Frankfurter Schulen Antrag der SPD vom 28.09.2011, NR 112 7. Ernennung und Entpflichtung von Ehren- beamtinnen und Ehrenbeamten hier: Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozial- bezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/ Sozialpfleger Vortrag des Magistrats vom 24.10.2011, M 194 8. Ernennung und Entpflichtung von Ehren- beamtinnen und Ehrenbeamten hier: Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozial- bezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/ Sozialpfleger Vortrag des Magistrats vom 14.11.2011, M 206 9. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2010 Bericht des Magistrats vom 08.08.2011, B 316 10. Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ Kommunales „Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft“ Jahresbericht 2009 und 2010 Bericht des Magistrats vom 12.08.2011, B 320 11. Heinrich-Lübke-Siedlung: Durch ganzheitlichen Ansatz die Nachhaltig- keit der Sanierung des Wohngebietes sichern! Bericht des Magistrats vom 02.09.2011, B 349 12. Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (Unterliederbach-Ost Engelsruhe) Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 359 13. Städtische Förderung für das Programm Bewegte Betreuung des TSV Bonames Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 360

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Amtsblatt für Frankfurt am Main 06. Dezember 2011 · Nr. 49 · 142. Jahrgang

AMTSBLATT 494811

Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, § 62 (5) i. V. m. § 58 (6), werden nachste-hend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen bekannt gegeben.

Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen derStadtverordnetenausschüsse

Wahlvorbereitungs- und WahlprüfungsausschussEinladung zur 4. (nichtöffentlichen) Sitzung des Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschusses am

Mittwoch, dem 07. Dezember 2011, 15.00 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 310

TAGESORDNUNG

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 16.06.2011)

3. Vorbereitung der Wahl der/des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/ Bürgermeister) und von zwei weiteren haupt- amtlichen Beigeordneten (Stadträtinnen/ Stadträte)

Dr. Bernadette Weyland Ausschussvorsitzende

Ausschuss für Soziales und GesundheitEinladung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am

Donnerstag, dem 08. Dezember 2011, 17.00 Uhr, Rathaus Römer, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal „Haus Silberberg“ (Besuchereingang: Bethmannstraße 3)

TAGESORDNUNG

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (4. Sitzung vom 03.11.2011)

3. Unerledigte Drucksachen

3.1 Projekt Stadtteilmütter im Rahmen des Projekts Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften erproben Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 91

4. Berichte der Dezernentinnen

5. Bürgerinnen- und Bürgerrunde (Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu Punkten der Tagesordnung)

6. Kostenloses Mittagessen an Frankfurter Schulen Antrag der SPD vom 28.09.2011, NR 112

7. Ernennung und Entpflichtung von Ehren- beamtinnen und Ehrenbeamten hier: Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozial- bezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/ Sozialpfleger Vortrag des Magistrats vom 24.10.2011, M 194

8. Ernennung und Entpflichtung von Ehren- beamtinnen und Ehrenbeamten hier: Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozial- bezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/ Sozialpfleger Vortrag des Magistrats vom 14.11.2011, M 206

9. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2010 Bericht des Magistrats vom 08.08.2011, B 316

10. Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ Kommunales „Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft“ Jahresbericht 2009 und 2010 Bericht des Magistrats vom 12.08.2011, B 320

11. Heinrich-Lübke-Siedlung: Durch ganzheitlichen Ansatz die Nachhaltig- keit der Sanierung des Wohngebietes sichern! Bericht des Magistrats vom 02.09.2011, B 349

12. Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (Unterliederbach-Ost Engelsruhe) Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 359

13. Städtische Förderung für das Programm Bewegte Betreuung des TSV Bonames Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 360

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Seite 1190 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

14. Naxoshalle muss Kulturhalle bleiben - Spielstätte für Theater Willy Praml langfristig sichern Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 363

15. Nutzung der Naxoshalle; Kein Wochenmarkt in der Naxoshalle! Das Kabarett Die KäS, das Theater Willy Praml und der Jugendladen Bornheim verbleiben weiterhin in der Naxoshalle Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 364

16. Wo bleiben die vertrauensbildenden Maßnah- men im Mainfeld? Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 366

17. Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382

18. a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Haupt-mann-Ring verdient eine Zukunft

b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeinde- zentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige

Gemeindezentrum im Gerhart-Haupt- mann-Ring

- Unverzügliche Sicherung des ehemali- gen Gemeindehauses Gerhart-Haupt- mann-Ring 398

Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395

19. Gehören Klageverfahren zur Geschäftspolitik der ABG Holding? Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 458

Stephan Siegler Ausschussvorsitzender

2. Akteneinsichtsausschuss „Campus Bockenheim”Einladung zur 1. (konstituierenden) Sitzung des 2. Akteneinsichtsausschusses „Campus Bocken-heim” am

Montag, dem 12. Dezember 2011, 16.30 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 307 (Besuchereingang: Bethmannstraße 3)

TAGESORDNUNG

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch die Stadtverordne- tenvorsteherin

2. Wahl der/des Ausschussvorsitzenden, der Stellvertreterin/des Stellvertreters und einer/ eines hauptamtlichen Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main zur Schriftführerin/zum Schriftführer des 2. Akteneinsichtsausschusses „Campus Bockenheim“

3. Arbeitsprogramm

Dr. Bernadette Weyland Stadtverordnetenvorsteherin

Ausschuss für Recht, Verwaltung und SicherheitEinladung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am

Montag, dem 12. Dezember 2011, 17.00 Uhr, Rathaus Römer, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal „Haus Silberberg“ (Besuchereingang: Bethmannstraße 3)

TAGESORDNUNG

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (4. Sitzung vom 07.11.2011)

3. Bürgerinnen- und Bürgerrunde (Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu Punkten der Tagesordnung)

4. Berichte der Dezernenten

5. Open Data-Projekt starten Antrag der Bunten vom 30.08.2011, NR 78

6. Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 Keine Strafanzeige gegen die Besetzerinnen und Besetzer Antrag der LINKE. vom 27.10.2011, NR 119

7. Ausarbeitung eines Schutzzieles „Rettungs- dienst“ Gemeinsamer Antrag der CDU und der GRÜNEN vom 15.11.2011, NR 143

8. Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach, Riedberg) Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 204

9. Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten Bericht des Magistrats vom 21.06.2011, B 299

10. Konzept zur Reduzierung von Glücksspiel- gelegenheiten Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 339

11. Wie gefährlich ist die Haltestelle Industriehof? Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 399

12. Stopp von ELENA - welche Kosten bleiben Frankfurt erspart? Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 432

13. Verbot von Wildtieren im Zirkus Ein Zeichen in Hessen setzen Anregung der KAV vom 25.10.2011, K 9

14. Anzahl der Spielhallen/Spielotheken in Frankfurt am Main verringern Anregung der KAV vom 25.10.2011, K 10

Ursula Busch Ausschussvorsitzende

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1191

Haupt- und FinanzausschussEinladung zur 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am

Dienstag, dem 13. Dezember 2011, 17.00 Uhr, Rathaus Römer, 2. Obergeschoss, Sitzungssaal „Haus Silberberg“ (mit Fortsetzung am Donnerstag, dem 15. Dezember 2011, 14.30 Uhr, Rathaus Römer, Sitzungssaal „Haus Silberberg“) (Besuchereingang: Bethmannstraße 3)

TAGESORDNUNG I

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Bürgerinnen- und Bürgerrunde (Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu Punkten der Tagesordnung I)

3. Bericht des Dezernenten

4. Genehmigung der letzten Niederschrift (5. Sitzung vom 08.11.2011)

5. Verabschiedung der Tagesordnung II

6. Open Data-Projekt starten Antrag der Bunten vom 30.08.2011, NR 78

7. Angesichts der Haushaltslage muss die Erhöhung der Gewerbesteuer zum frühest- möglichen Zeitpunkt erfolgen Antrag der SPD vom 26.10.2011, NR 120

8. Für eine Städtepartnerschaft Ankara - Frankfurt am Main Antrag der SPD vom 26.10.2011, NR 125

9. Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Rödelheim, Flur 44, 18 und 43 Vortrag des Magistrats vom 28.10.2011, M 195

10. Konsolidierter Gesamtabschluss 2010 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 197

11. Verkauf einer Arrondierungsfläche zur Ferdinand-Porsche-Straße 21 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 199

12. Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.646.000 Euro aus dem Hessischen Investi- tionsfonds Abt. B (Schulbaupauschale 2011) Vortrag des Magistrats vom 14.11.2011, M 208

13. Frankfurter Bürgerhaushalt Bericht des Magistrats vom 23.09.2011, B 409 hierzu: Antrag der SPD vom 26.10.2011, NR 127

14. Haushalt 2010/2011: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis August 2011 Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 433

TAGESORDNUNG II

Zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung II ste-hen, findet keine Aussprache statt. Über die Tages-ordnung II wird en bloc abgestimmt.

1. Erweiterungspläne für Museum der Weltkul- turen vertagen Antrag der FDP vom 28.10.2011, NR 126

2. Abriss und Neubau des Kinderzentrums Am Ulmenrück 8 (KT 137) in Bonames (Frankfurter Berg) Vortrag des Magistrats vom 28.10.2011, M 196

3. Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Strukturkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 200

4. Teilfortschreibung des Schulentwicklungs- planes A der Stadt Frankfurt am Main für den Planungsbezirk 9 Vortrag des Magistrats vom 14.11.2011, M 205

5. Bauabrechnungen hier: Liste I/2011 vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 Vortrag des Magistrats vom 14.11.2011, M 209

6. Stadtbahnbau, Grundstrecke A, Los 82, Nachrüstung der Aufzüge in der Station Schweizer Platz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M 210

7. Stadtbahnbau, Grundstrecke A, Los 1, Nachrüstung der Aufzüge in der Station Miquel-/Adickesallee hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M 211

8. Konzept zur Reduzierung von Glücksspiel- gelegenheiten Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 339

9. PPP-Projekt für Schulbauten Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 376

10. Kosten Abriss Technisches Rathaus Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 396

11. Fragen zum Haushalt und der Gebühren- bedarfsberechnung Straßenreinigung Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 431

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NICHTÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

TAGESORDNUNG I

1. Grundstückstausch Rödelheimer Land- straße 45/Westerbachstraße 114 - 118 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2011, M 163

2. Ankauf der bebauten Liegenschaft Gwinner- straße 5 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 201

3. Ankauf Gemarkung Fechenheim, Flur 7, Nr. 2 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 202

4. Rebstock-Projekt Übernahme von Grundstücken für Wohnbe- bauung gemäß Art. 14 Rahmenvereinbarung vom 29.09.1994 Vollzug des Schiedsspruchs vom 12.01.2010 hier: Zahlung des Kaufpreises/Überplan- mäßige Auszahlung gemäß § 114g HGO Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 203

Michael zu Löwenstein Ausschussvorsitzender

Sonderausschuss „Dom-Römer“Einladung zur 5. Sitzung des Sonderausschusses „Dom-Römer“ am

Dienstag, dem 13. Dezember 2011, 18.00 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 310 (Besuchereingang: Bethmannstraße 3)

TAGESORDNUNG

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (4. Sitzung vom 03.11.2011)

3. Bericht des Dezernenten

4. Bericht der DomRömer GmbH

5. Bericht des Dom-Römer-Gestaltungsrates Verwendung der Spolien

6. Bürgerinnen- und Bürgerrunde (Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu Punkten der Tagesordnung)

7. Spolienmissbrauch auf dem Dom-Römer- Areal verhindern Antrag der FREIE WÄHLER vom 28.09.2011, NR 107 hierzu: Antrag der SPD vom 26.10.2011, NR 124

8. Neubebauung des Dom-Römer-Areals Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 394

9. Kosten Abriss Technisches Rathaus Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 396

10. Terminplanung

Ulrich Baier Ausschussvorsitzender

Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 82 (6) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsbeiratssitzungen bekannt gegeben.

Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte

Einladung zur 6. Sitzung des Ortsbeirates 9 am

Donnerstag, dem 08. Dezember 2011, 19.30 Uhr, Evang. Emmausgemeinde, Alt-Eschersheim 22, Gemeindesaal

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

I. Stadtentwicklungsinitiative 2030

Vertreter des Stadtplanungsamtes sind einge-laden, um die Stadtentwicklungsinitiative 2030

vorzustellen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder zu beantworten.

II. Angelegenheiten des Ortsbezirks

TAGESORDNUNG

Eigene Angelegenheiten:

1.1 Feststellung der Tagesordnung

1.2 Beschlussfassung über die Tagesordnung II (öffentlicher Teil)

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (5. Sitzung vom 03.11.2011)

Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)

Ortsbezirk 9 (Dornbusch -Eschersheim - Ginnheim)

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1193

Anregungen an den Magistrat:

3.1 Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz

3.2 Halteverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100 Metern

3.3 Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“

3.4 Grünfläche auf der Hügelstraße

3.5 Gehwegparken

3.6 Ampelschaltung an der Kreuzung Hügel- straße/Reinhardstraße

3.7 Kreuzung Im Uhrig/Alt-Eschersheim

Auskunftsersuchen:

3.8 Vorgesehene Verlängerung des Radweges an der Nidda im Bereich der Nidda-Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim, Bauwerk 10

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

4. Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen

5. Boule-Bahn in Eschersheim

6. Eventuelle Fluglärm-Messstation in Eschers- heim

7. Transparentes Vergabeverfahren des Orts- beiratsbudgets

8. Stolpersteine im Gesamtbezirk

Neue Vorlagen:

Anträge:

9. Teilstrecke Adalbert-Stifter-Straße: Fuß-/Radweg entsperren!

10. Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch

11. Sanierung der Straße Am Dornbusch

12. Umbau der Straße Am Dornbusch

13. Parkplätze und Fahrradabstellplätze der Integrativen Schulen INTI Frankfurt

14. Fahrradständer gegenüber der Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße erweitern

15. Chaotische Zustände wegen parkender Autos in der Platenstraße vor der Kreuzung Am Dornbusch/Wilhelm-Epstein-Straße

16. Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahn- strecke im Ortsbezirk 9

17. Verkehrssituation im Bereich Dreihäusergasse und der sich anschließenden Eisenbahnunter- führung

18. Den Eschersheimer Wasserturm bekannter machen!

19. Marbachweg 326

20. Reparatur der Lichterkette für den Ginnheimer Weihnachtsbaum

21. Absenkung der Bürgersteige am Markus- Krankenhaus

Eigene Angelegenheiten:

22. Mitteilungen des Ortsvorstehers

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 19.01.2012 um 19.00 Uhr im Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248, Clubraum 1 und 2, statt.

TAGESORDNUNG II

Neue Vorlagen:

Anträge:

1. Barrierefreiheit an der U-Bahn-Station Ginnheim

2. Abriss einer Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke in der Verlängerung der Straße „Am Grünen Graben“, Eschers- heim

3. Barrierefreier U-Bahn-Einstieg an den Stationen Ginnheim und Niddapark

4. Schnee- und Räumdienst für die zur Zeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

5. Informationen zum Wohnblock Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und Wohnumfeldqualität

6. Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158

Vortrag des Magistrats:

7. Teilfortschreibung des Schulentwicklungs- planes A der Stadt Frankfurt am Main für den Planungsbezirk 9

Berichte des Magistrats:

8. Baulärm an der Main-Weser-Bahn

9. Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der Schloßhecke

10. Green City ohne Grün?

11. U-Bahnübergänge Eschersheimer Landstraße: Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fuß- gänger

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Seite 1194 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

12. Ein neues Gymnasium für Frankfurt prüfen

13. a) Familienfreundliche Stadt - Betriebskindergärten gründen b) Betriebskindergärten: Umsetzung statt Arbeitsgruppen

Antrag:

14. Bürgerhaushalt - Information und Transparenz ernst nehmen

Friedrich Hesse Ortsvorsteher

Öffentliche Ausschreibungen

Bekanntmachung von öffentlichenAusschreibungen

Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet

unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Amt für Informations- und KommunikationstechnikFrankfurt am Main, Mainzer Landstraße– Kabelarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 20-2011-00179nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 139, - 34 021 Telefax: 069 / 212 - 30 780, - 40 403 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 20-2011-00179

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

e) Ort der Ausführung: Mainzer Landstraße von Rebstöcker Straße bis Haus Nr. 351 - 367b, 65933 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Neuverlegung Kabelkanal

Verlegen von 3x2 DN 100, Einbau von Kabel- schächten

Umfang der Leistung:

ca. 370 m Kabelschutzrohre (3x2 DN 100) verlegen

ca. 2 Stk. Kabelschächte Typ 88R1 einbauen

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 01.06.2012 Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 10.04.2012

j) Nebenangebote: ozugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 11.01.2012, 15.00 Uhr bei: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Abt. 16.42.1, Herr Podhorny Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1195

Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: 2-609 BLZ, Geldinstitut: 500 100 60, Postbank AG Frankfurt am Main Verwendungs- zweck: Submissions-Nr. 022-2012

mit dem Vermerk „Kabelkanal Mainzer Landstraße“

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

q) Angebots- eröffnung: am 18.01.2012, 10.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

r) geforderte Sicherheiten: Sicherheitsleistung: 5 %; Gewährleistung: 3 %

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: –

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Ver-langen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das

ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachun-ternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzuge-ben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehm-en) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständi-ger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Referenzen

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 30.03.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabeprüfstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt

DER MAGISTRAT Amt für Informations- und Kommunikationstechnik

Amt für Straßenbau und ErschließungFrankfurt am Main - Bockenheim,Ohmstraße– Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2011-00147nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Große Friedberger Straße 7 - 11 60313 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 996 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2011-00147

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

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Seite 1196 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

e) Ort der Ausführung: Stadt Frankfurt am Main - Bockenheim, Ohmstraße

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Grunderneuerung Gehwege und Teilbereich Fahrbahn der Ohmstraße zwischen Galvani- straße und Pfingstbrunnenstraße

Art der Leistung: Straßenbau

Umfang der Leistung:

ca. 460 m2 Asphaltdecke fräsen

ca. 1.100 m2 Betonpflaster aufbrechen

ca. 700 m2 Kleinpflaster

ca. 1.700 m2 Erdplanum herstellen

ca. 1.700 m2 Schottertragschicht herstellen

ca. 700 m2 Asphalttragschicht herstellen

ca. 1.000 m2 Splittmastixdecke herstellen

ca. 400 m Gussasphaltrinne herstellen

ca. 500 m Betonbordsteine versetzen

ca. 1.500 m2 Betonverbundpflaster verlegen

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 01.06.2012 Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 12.03.2012

j) Nebenangebote: ozugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 11.01.2012, 09.29 Uhr bei: siehe a)

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: 2-609 BLZ, Geldinstitut: 500 100 60 Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFF Verwendungs- zweck: 0660.54870000, Verg.-Nr. 66-2011-00147, 51/12

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überwei- sung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

q) Angebots- eröffnung: am 11.01.2012, 09.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionszimmer Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

Die Angebote sind im ver-schlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Omstraße, Vergabe-Nr. 66-2011-00147, 51/12“ einzureichen oder frei durch die Post zuzustellen (Adressvordruck liegt den Unterlagen bei).

r) geforderte Sicherheiten: Mängelanspruchsbürgschaft: 3 % der Abrechnungssumme; Vertragserfüllungsbürgschaft: keine

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1197

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend; ein Handlungs-/Vertretungs- bevollmächtigter ist zu benennen.

u) Nachweise zur Eignung: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nach-

weis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung

in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.

Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbei-

terbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsende-

gesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tages- sätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt worden ist.

Eignungsnachweise: Der Bieter hat dem Angebot die Nachweise sei-

ner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A beizufügen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Leistungs-nachweise der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen; Nachweis der Berufsgenossenschaft; Angaben zur Kalkulation; Lohn-/Materialsplitting der EP; MVAS-Nach-weis(e); Geräte- und Baustoffverzeichnis; Nen-nung eines SiGe-Koordinators beim Einsatz von Nachunternehmern; Nachweis Handwerksrolle „Straßenbau“ sowie Nachweise gem. Angebots-aufforderung.

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 02.03.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabeprüfstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt

DER MAGISTRAT Amt für Straßenbau und Erschließung

HochbauamtZoo Frankfurt, Bernhard-Grzimek-Allee 1– Tischlerarbeiten –Offenes Verfahren Nr. 65-2011-00296 nach VOB/AAbschnitt 2

1.1) Name/Anschrift öffentlicher Auftraggeber: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 34 782 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: [email protected]

1.2) Nähere Auskünfte sind erhältlich bei: siehe 1.1

1.4) Angebote sind an folgende Anschrift zu schicken: siehe 1.1

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2011-00296

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: NZB - Neubau Zooeingang und Bärenanlage

Art der Arbeiten/Leistungen: Tischlerarbeiten: Warentische, Wandregale, Kassentresen, verschiebliche Glastrennwand

2.3) Objekt/Liegenschaft: Zoo Frankfurt am Main, Bernhard-Grzimek- Allee 1, 60316 Frankfurt am Main

2.4) Gesamtmenge bzw. Gesamtumfang:

Tischlerarbeiten bzw. Möbelbauarbeiten sowie die Montage einer manuellen Glasschiebe- trennwand in ca. folgendem Umfang:

1 Stk. manuelle Glasschiebetrenn- wand in 15 Elementen, L x H = 15 m x 2,70 m

4 Stk. Warentische mit Schub- fächern, konische Form, Eiche stabverleimt, ca. 1,70 x 3,50 x 1 m

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Seite 1198 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

2 Stk. Kassentresen, konische Form, Eiche stabverleimt, B x H x L = ca. 0,8 x 1 x 7 - 15 m

3 Stk. Regale mit Unterschrank und Wandregalsystem, Eiche stabverleimt/ furniert, B x H x L = ca. 0,35 x 2,30 x 6,5 m

2 Stk. Postkartenregale 2,40 x 1,60 m

Kleinmöbel

CPV-Referenznummer(n): 45421000-4

3.1) Submission/Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 15.12.2011, 09.30 Uhr

3.2) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 30.04.2012 bis 18.05.2012

DER MAGISTRAT Hochbauamt

HochbauamtARA Griesheim, Gutleutstraße 407– Stahlbau- und Schlosserarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2011-00297nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 877 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2011-00297

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

e) Ort der Ausführung: Abwasserreinigungsanlage (ARA) Griesheim, Gutleutstraße 407, 60327 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Stahlbaukonstruktion

Art der Leistung: Stahlbauarbeiten und Schlosserarbeiten

Umfang der Leistung:

Es handelt sich um den Neubau eines Garagen- gebäudes und um die Erweiterung eines Betriebsgebäudes

Schlosserarbeiten:

3 Stk. Stahltüren

2 Stk. Feuerschutztüren

1 Stk. Stahlaußentreppe

9 Stk. Sektionaltore

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 31.05.2012 Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 15.03.2012

j) Nebenangebote: ozugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 13.12.2011, 00.00 Uhr bei: siehe a) Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: 2-609 BLZ, Geldinstitut: 500 100 60 Postbank AG Frankfurt am Main

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1199

Verwendungs- zweck: 65-2011-00297 ARA Griesheim, Neubau Fahrzeughalle

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

q) Angebots- eröffnung: am 13.12.2011, 11.30 Uhr Ort: Hochbauamt Zimmer: Submissionsstelle EG Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nach-

weis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für

Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.

Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifi- kation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikati- onsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote

in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.03.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, 64278 Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminen- straße 1 - 3, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816

xZur Überprüfung der Zuordnung zum 20-%- Kontingent für nicht EU-weite Vergabever- fahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 104 GWB) Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, 64278 Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3

DER MAGISTRAT Hochbauamt

HochbauamtLessing-Gymnasium, Fürstenberger Straße 166– Dachabdichtungs- und Klempner-arbeiten –Offenes Verfahren Nr. 65-2011-00298 nach VOB/AAbschnitt 2

1.1) Name/Anschrift öffentlicher Auftraggeber: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 40 811 Telefax: 069 / 212 - 44 509 E-Mail: [email protected]

1.2) Nähere Auskünfte sind erhältlich bei: siehe 1.1

1.4) Angebote sind an folgende Anschrift zu schicken: siehe 1.1

Page 12: Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der ... · 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1193 Anregungen an den Magistrat: 3.1 Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz

Seite 1200 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2011-00298

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Lessing-Gymnasium Sanierung Südflügel

Art der Arbeiten/Leistungen: Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten

2.3) Objekt/Liegenschaft: Lessing-Gymnasium, Fürstenberger Straße 166 60322 Frankfurt am Main

2.4) Gesamtmenge bzw. Gesamtumfang:

ca. 950 m2 Warmdachaufbau auf Trapezblech, bituminös

ca. 60 m2 Warmdachaufbau auf Betonfläche Windfang, bituminös

ca. 435 m2 Warmdachaufbau auf Kellerdecke, bituminös

Einbauteile: Dachabläufe, Notabläufe, 1 Stk. RWA-Kuppel, Anschlagpunkte, etc.

ca. 15 m2 Bodenabdichtung, bituminös

ca. 220 m Attikaabdeckungen

7 Stk. Blechabdeckungen Abluft- kamine, 2 x 2 m

1 Stk. Schornsteineinfassung

1 Stk. psch. Chemietoilette

ca. 720 m2 psch. Aufenthalts- und Lagerräume, vorh. Abdich- tung entfernen

CPV-Referenznummer(n): 45214000-0 45261214-7 45261300-7

3.1) Submission/Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 04.01.2012, 09.30 Uhr

3.2) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 11.04.2012 bis 02.10.2012

DER MAGISTRAT Hochbauamt

HochbauamtGeorg-Büchner-Schule, Pfingstbrunnenstraße 15 - 17– Tischlerarbeiten –Offenes Verfahren Nr. 65-2011-00299 nach VOB/AAbschnitt 2

1.1) Name/Anschrift öffentlicher Auftraggeber: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30 423, - 33 220 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: [email protected]

1.2) Nähere Auskünfte sind erhältlich bei: siehe 1.1

1.4) Angebote sind an folgende Anschrift zu schicken: siehe 1.1

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2011-00299

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Abriss und Neubau Georg-Büchner-Schule BT A

Art der Arbeiten/Leistungen: Tischlerarbeiten Ausbau

2.3) Objekt/Liegenschaft: Pfingstbrunnenstraße 15 - 17, 60486 Frankfurt am Main

2.4) Gesamtmenge bzw. Gesamtumfang:

Tischlerarbeiten mit folgenden Leistungen:

28 lfm Schiebetürschränke Fachklassen

30 lfm Schrankanlagen Lehrpersonal

150 m2 Akustik- Wandbekleidung

85 m2 Akustik-Deckensegel

CPV-Referenznummer(n): 45421153-1

3.1) Submission/Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 03.01.2012, 10.30 Uhr

Page 13: Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der ... · 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1193 Anregungen an den Magistrat: 3.1 Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz

06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1201

3.2) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 28.02.2012 bis 18.05.2012

DER MAGISTRAT Hochbauamt

HochbauamtStadtwald Frankfurt, Niederrad/Sachsenhausen-Süd– Entwässerungsarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2011-00304nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 468 Telefax: 069 / 212 - 45 509 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2011-00304

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

e) Ort der Ausführung: Oberschweinstiege und weitere Anwesen, Stadtwald Frankfurt Der Ausführungsbereich befindet sich südlich der Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen-Süd sowie nördlich der Stadt Neu-Isenburg.

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Anschluss der Gaststätte Oberschweinstiege und weiterer Anwesen mittels Druckleitung an die öffentliche Kanalisation

Art der Leistung: Entwässerung

Umfang der Leistung:

Die Maßnahme umfasst eine Hauptdruckleitung von der Ausflugsgaststätte Oberschweinstiege bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisa- tion. Im Nebenschluss an die Hauptdruckleitung sollen eine Waldschule, Wirtschaftsgebäude und

das Stadtwaldhaus an die neue Druckleitung angeschlossen werden. Weiterhin wird der Ein- bau einer Druckluftspülstation in die vorhandene Abwassergrube der Gaststätte Oberschweinstie- ge vorgesehen. Die Verlegung der ca. 2400 m langen Hauptdruckleitung und der Seitendruck- leitungen von je ca. 200 m erfolgt in vorhandenen Wegen in vorwiegend geschlossener Bauweise. Die neuen Pumpstationen werden neben den vorhandenen Versetzgruben angeordnet.

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 30.11.2012 Dauer der Leistung: 3 Monate ggf. Beginn der Ausführung: 06.02.2012

j) Nebenangebote: ozugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 30.12.2011, 24.00 Uhr bei: siehe a) Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: 2-609 BLZ, Geldinstitut: 500 100 60 Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2011-00304 Oberschweinstiege und weitere Anwesen

Page 14: Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der ... · 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1193 Anregungen an den Magistrat: 3.1 Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz

Seite 1202 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

q) Angebots- eröffnung: am 10.01.2012, 10.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Ver-langen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunt-ernehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzuge-ben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehm-en) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständi-ger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifi- kation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikati- onsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote

in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. VOB/A § 6 Nr.3 a) bis i) oder entsprechende Präqualifikation.

Zertifikat nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe VM (für grabenlose Verlegung) und AK1 (für offene Verlegung).

Eignung des Personals nach DVS 2212 (Kunst-stoffschweißung) und der Maschinen nach DVS 2208 (Heizelementschweißen).

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 09.02.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, 64278 Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminen- straße 1 - 3, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816

xZur Überprüfung der Zuordnung zum 20-%- Kontingent für nicht EU-weite Vergabever- fahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 104 GWB) Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, 64278 Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3

DER MAGISTRAT Hochbauamt

Stadtentwässerung Frankfurt am MainStadtteil Zeilsheim, Neu Zeilsheim– Kanalbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2011-00086nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1203

Telefon: 069 / 212 - 34 423 Telefax: 069 / 212 - 32 850 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 68-2011-00086

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

e) Ort der Ausführung: Frankfurt am Main - Stadtteil Zeilsheim, Straße Neu Zeilsheim

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Mischwasserkanal einschl. Schachtbauwerke

Art der Leistung: Kanalbauarbeiten in Tunnel- und offener Bauweise

Umfang der Leistung:

ca. 75 m Steinzeugrohrkanal DN 500 in offener Bauweise verlegen

ca. 10 m Steinzeugrohrkanal DN 500 in Tunnelbauweise verlegen

2 Stk. Stahlbetonfertigteilschächte DN 1200 versetzen

1 Stk. Stahlbetonfertigteilschacht DN 1500 mit gemauertem Unterteil herstellen bzw. versetzen

12 Stk. Haus- und Sinkkasten- leitungen umhängen

ca. 200 m2 Schwarzdecke aufbrechen und wieder herstellen

einschl. aller Erd- und Verbauarbeiten sowie Grund- und Abwasserhaltungsmaßnahmen

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 20.04.2012 Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 27.02.2012

j) Nebenangebote: xzugelassen

o nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 19.12.2011, 09.29 Uhr bei: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Abt. 68.34.5, Herrn Holler Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefax: 069 / 212 - 32 850 Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 23,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Kontonummer: 200135511 BLZ, Geldinstitut: 500 502 01 Frankfurter Sparkasse Verwendungs- zweck: 68.34.3, 68-2011-00086, Kanalerneuerung Neu Zeilsheim

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

q) Angebots- eröffnung: am 21.12.2011, 09.30 Uhr

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Seite 1204 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

Ort: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

r) geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 %; Gewährleistungsbürgschaft: 5 %

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Ver-langen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachun-ternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzuge-ben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehm-en) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständi-ger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifi- kation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikati- onsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote

in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

Weitere Details sind den Ausschreibungsunterla-gen zu entnehmen.

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 17.02.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Nachprüfstelle (VOB) der Stadt Frankfurt am Main, Abt. 20.12.3, Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main

DER MAGISTRAT Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Stadtentwässerung Frankfurt am MainARA Niederrad, Goldsteinstraße 160– Lieferung von Schiebern fürRücklaufschlamm –Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2011-00090nach VOL/A

a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung:

Stadt Frankfurt am Main Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 618 Telefax: 069 / 212 - 32 871 E-mail: [email protected]

Einreichung der Angebote: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

xüber den Postweg

o mittels Telekopie

odirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: KN ZK und NK Rücklaufschlammschieber [LDL025]

Art und Umfang der Leistung:

Lieferung von 120 Stk. Schiebern für die Rücklauf- schlamm der ersten und zweiten biologischen Stufe der ARA (Abwasserreini- gungsanlage) Niederrad

Produktschlüssel (CPV): 42997000

Ort der Leistung: Stadtenwässerung Frankfurt am Main ARA Niederrad Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main NUTS-Code: DE712

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1205

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Früherer Liefertermin nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich Beginn: 04.07.2012 Ende: 31.08.2012

h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a)

Anforderungsfrist: 02.01.2012

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 618 Telefax: 069 / 212 - 32 871 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

i) Ablauf der Angebotsfrist: 05.01.2012, 10.50 Uhr Bindefrist: 30.04.2012

j) Sicherheits- leistungen: –

k) Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: gemäß Leistungsbeschreibung

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

DER MAGISTRAT Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Städtische Bühnen Restamt Bockenheimer Depot, Carlo-Schmidt-Platz 1– Baustelleneinrichtung –Öffentliche Ausschreibung Nr. 20-2011-00180nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Städtische Bühnen Restamt Untermainanlage 11 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 71 795 Telefax: 069 / 2 193 508 - 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 20-2011-00180

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

e) Ort der Ausführung: Bockenheimer Depot, Carlo-Schmidt-Platz 1, 60325 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: –

Art der Leistung: Baugrubensicherung, Abfangkonstruktion, Erdarbeiten

Umfang der Leistung:

Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen

1.600 m3 Aushub

100 m3 Suchschächte

2.100 t Entsorgung Erdaushub

Verbau mit Rückverankerung (140 m2 Bohrpfahl- wand, 16 t Gurtung und Verbauträger, 260 m Bohrpfähle, 135 m2 Spritzbetonaus- fachung)

40 m3 Unterfangung

5 t Betonstahl

5 t Stützenabfangungen aus Stahl liefern und montieren, einschl. temporärer Pfahl- gründung

114 Stk. Sondierungen zur Kampf- mittelerkundung im Baufeld

Wasserhaltungsarbeiten (39 Vakuumfilterlanzen, Pumpenanlage, 150 m Rohrleitung, Absetz- becken

Rückbau 10 m2 Betonkanäle und 6 Stützen- fundamente

400 m2 Sauberkeitsschicht

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

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Seite 1206 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 01.06.2012 Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 02.04.2012

j) Nebenangebote: ozugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 03.01.2012, 12.00 Uhr bei: Städtische Bühnen Restamt Bauabteilung Untermainanlage 11 60311 Frankfurt am Main

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

q) Angebots- eröffnung: am 12.01.2012, 11.30 Uhr Ort: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

r) geforderte Sicherheiten: –

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: –

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Ver-langen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum

Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachun-ternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzuge-ben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehm-en) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständi-ger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

in der Anlage a) - h)

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.03.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabeprüfstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt

DER MAGISTRAT Städtische Bühnen Restamt

Städtische Bühnen Restamt Bockenheimer Depot, Carlo-Schmidt-Platz 1– Starkstrominstallationsanlagenund Nachrichtentechnik –Öffentliche Ausschreibung Nr. 20-2011-00183nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Städtische Bühnen Restamt Untermainanlage 11 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 71 795 Telefax: 069 / 2 193 508 - 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 20-2011-00183

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: –

Page 19: Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der ... · 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1193 Anregungen an den Magistrat: 3.1 Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz

06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1207

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte

e) Ort der Ausführung: Bockenheimer Depot, Carlo-Schmidt-Platz 1, 60325 Frankfurt am Main

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: –

Art der Leistung: Starkstrominstallationsanlagen und Nachrichten- technik

Umfang der Leistung:

Umbau an bestehender Niederspannungs- hauptverteilung

ergänzende Bauelemente der elektrotechnischen Infrastruktur (ca. 100 Stk. Schalter und Regler)

8.600 m Kabel, diverse Querschnitte und Typen

ca. 300 Stk. Kabelanschlüsse

Potenzialausgleich

ca. 1.220 m Verlegesysteme (Isolierstoff- rohr, Staparohr, Alu-Kabel- schutzrohr)

ca. 225 m Kabelrinnen inkl. Formstücke, Abhänger, diverse Breiten und Längen

ca. 70 m Steigetrassen

ca. 150 m Installationskanäle

ca. 80 Stk. Installationsgeräte

ca. 44 Stk. Abzweigkästen

ca. 40 Stk. Brandschotte div. Größen

3 Stk. Unterverteiler mit Einbauten

Messung, Kennzeichnung und Dokumentation der Bestandsinstallationen

ca. 50 Stk. Leuchten

Ergänzung bestehender Notbeleuchtung

Ergänzung Blitzschutz

Nachrichtentechnik

ca. 380 m Kabel, div. Querschnitte

3 Stk. Fernmeldeverteiler

150 m Kupferinnenkabel

Außerbetriebsetzen, Demontage und Entsorgung

ca. 100 m Kabel div. Querschnitte

g) Erbringen von Planungs- leistungen:

xNein

oJa

h) Aufteilung in Lose: xNein

oJa

Ja, Angebote können abgegeben werden

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

ofür alle Lose

i) Ausführungsfrist: Fertigstellung der Leistungen bis: 15.01.2013 Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung: 21.05.2012

j) Nebenangebote: ozugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bis 13.01.2012, 12.00 Uhr bei: Städtische Bühnen Restamt Bauabteilung Untermainanlage 11 60311 Frankfurt am Main

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

q) Angebots- eröffnung: am 18.01.2012, 10.30 Uhr Ort: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter.

r) geforderte Sicherheiten: –

t) Rechtsform der Bieter- gemeinschaften: –

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Page 20: Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der ... · 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1193 Anregungen an den Magistrat: 3.1 Wochenmarkt auf dem Ginnheimer Kirchplatz

Seite 1208 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Ver-langen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachun-ternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzuge-ben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehm-en) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständi-ger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

in der Anlage a) - h)

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 18.03.2012

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabeprüfstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt

DER MAGISTRAT Städtische Bühnen Restamt

UmweltamtStadtgebiet Frankfurt, verschiedeneDienststellen– Lieferung, Installation, Einweisung,Verbrauchsmaterial –Öffentliche Ausschreibung Nr. 20-2011-00181nach VOL/A

a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung:

Stadt Frankfurt am Main Umweltamt - Sachgebiet Labor Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 645 Telefax: 069 / 212 - 32 661 E-Mail: [email protected]

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

xüber den Postweg

o mittels Telekopie

odirekt

oelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung, Installation, Einweisung, Verbrauchs- material

Art und Umfang der Leistung: Lieferung, Installation, Einweisung, Verbrauchs- material für 1 Jahr Produktschlüssel (CPV): 38430000

Ort der Leistung: Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 12.12.2011 Ende: 31.01.2012

h) Anfordern der Unterlagen bei: Umweltamt, Sachgebiet Abwasserüberwachung, Susanne Warburg Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 44 187 E-Mail: [email protected]

Anforderungsfrist: 01.12.2011

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: siehe a)

i) Ablauf der Angebotsfrist: 06.12.2011, 00.00 Uhr Bindefrist: 31.01.2012

j) Sicherheitsleistungen: –k) Zahlungsbedingungen: –

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: –

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Nichtberücksichtigte Angebote: –

DER MAGISTRAT Umweltamt

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1209

Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.Das Planfeststellungsverfahren wurde durch Planfeststellungsbeschluss Nr. 56 vom 15. November 2011 abge- schlossen. Der Planfeststellungsbeschluss Nr. 56 vom 15. November 2011 einschließlich einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegt in der Zeit

vom 07. Dezember 2011 bis 21. Dezember 2011 einschließlich

beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frank-furt am Main, Atrium,

während der Dienststunden

montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 07.10 Uhr bis 15.40 Uhr sowie mittwochs von 07.10 Uhr bis 19.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

1. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss nach § 74 Abs. 4 Satz 3 Hess. Ver- waltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) als zugestellt.

2. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, nach § 74 Abs. 5 Satz 4 HVwVfG bei dem Regierungs-präsidium Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) schriftlich an-gefordert werden.

3. Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses und die Rechtsbehelfsbelehrung zu dem Planfest- stellungsbeschluss Nr. 56 vom 15. November 2011 werden ebenfalls mit bekannt gemacht.

A. Verfügender Teil

I. Feststellung des Plans

Gemäß § 28 ff PBefG wird die beantragte Baumaßnahme Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße in Frankfurt am Main mit dem Prüfungsvermerk des Regierungspräsidiums Darmstadt – Technische Aufsichtsbehörde – vom

24. März 2011 und mit meinem Feststellungsvermerk vom heutigen Tage , einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, gemäß der §§ 28-30 PBefG vom 21. März 1961 (BGBl I S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2258), i. V. m. der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG vom 10. Oktober 1997 (GVBl I S. 370) mit den aufgeführten Bedingungen, Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen sowie unter Einbeziehung der dort genannten Entscheidungen festgestellt.

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften

des Personenbeförderungsgesetzes

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www.frankfurt.de

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Seite 1210 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

1. Festgestellte Unterlagen

Der festgestellte Plan besteht aus den folgenden Unterlagen:

II. Durch den Planfeststellungsbeschluss umfasste Entscheidungen

Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG alle anderen behördlichen Entschei-dungen.

III. Nebenbestimmungen, Hinweise

1. Allgemeines

Das Vorhaben darf nicht anders als in den vorgelegten und planfestgestellten Unterlagen dargestellt durch- geführt werden. Ergeben sich Widersprüche zwischen dem Inhalt der in Abschnitt A. I. genannten Unter-lagen und den in Abschnitt III. festgesetzten Nebenbestimmungen, so gelten die letzteren.

2. Technische Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt

2.1 Der Technischen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt sind Prüfingenieure für die sta- tische-konstruktive einschließlich der Bauüberwachung zu benennen. Bei Eignung werden diese von der Technischen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium bestätigt.

2.2 Mit dem Bau von Betriebsanlagen darf erst begonnen werden, wenn die Prüfung der Bauunterlagen durch die Technische Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt ergeben hat, dass die Vorschrif- ten der BOStrab beachtet sind, und der Unternehmer vom Ergebnis dieser Prüfung durch einen Plan-feststellungsbeschluss oder einen Zustimmungsbescheid unterrichtet worden ist.

3. Wasserwirtschaft/Immissionsschutz

Kommunales Abwasser

Die Entwässerung der Gleiskörper und des Straßenraumes, sowie die Verlegung von vorhandenen Ent- wässerungsanlagen im Bereich der zukünftigen Gleistrasse sind nur mit Zustimmung der Stadtentwäs-serung Frankfurt möglich.

Lfd.Nr.

Bezeichnung Maßstab aufges-tellt:

1 Erläuterungsbericht(einschließlich Anlagen zum Erläuterungsbericht undAbkürzungsverzeichnis zum Erläuterungsbericht)–

- 11.01.2011

2 Übersichtskarte 1:25.000 12.10.2010

3 Übersichtslageplan 1:1000 12.10.2010

4 Lageplan-Verkehrsanlage

Detaillageplan Rampe Gleis 101 und 102

1:250

1:100

12.10.2010

12.10.2010

5 Längsschnitt-Verkehrsanlage

Detaillängsschnitt Rampe Gleis 101 und 102

1:500/50

1:100

12.10.2010

12.10.2010

6 Querschnitt A-A km 0.0-0.7,50

Querschnitt B-B km 0.0 + 39,70

1:50

1:50

12.10.2010

12.10.2010

7 Baumgutachten 17.12.2010

8 Schalltechnisches Gutachten 17.12.2010

9 Abfall- und geotechnisches Gutachten 17.12.2010

10 Lageplan, Trassenplan 1:250 12.10.2010

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1211

Immissionsschutz

Der Eingriff in den Straßenraum führt durch eine Pegelerhöhung zu einem Anspruch auf Lärmvorsorge-maßnahmen bei insgesamt acht Gebäuden in der Friedberger Landstraße. Für die im Gutachten ausge-wiesenen Gebäude, bei denen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden, besteht ein Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach.

Die passiven Schallschutzmaßnahmen sind im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren genau zu ermitteln und in Abstimmung mit den Haus- bzw. Wohnungseigentümern umzusetzen.

4. Kampfmittelräumdienst

In den Bereichen, in denen bereits bodenengreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mindes-tens 4 Metern durchgeführt wurden, sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittelräummaßnah-men erforderlich.

4.1 Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondierung auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten auf den Grundstücksflächen erforder-lich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestütz-te Datenaufnahme erfolgen.

4.2 Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z. B. wegen Auffüllungen, Versiegelungen oder sonsti-gen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugru-benverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauachse abzu- sichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächen-sondierung begleitet werden.

4.3 Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei Beauftragung des Dienstleisters ist auf die Verwendung des Daten-moduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Räumungsarbeiten sind dem Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, Dezernat I 18, ein Lageplan und die KMIS-R Datei zu übersenden.

5. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Müssen im Zuge der Realisierung Kabelschachtabdeckungen o. ä. an die neue Oberfläche angepasst werden, so ist die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Heusenstamm, frühzeitig über die Bauter-mine und Ansprechpartner zu informieren.

6. Wehrbereichsverwaltung West

Beginn und Fertigstellung der Baumaßnahme sind der Wehrbereichsverwaltung West, Wiesbaden, an-zuzeigen.

7. Amt für Straßenbau & Erschließung der Stadt Frankfurt am Main

7.1 Umweltamt, Planungsteam

Die Anregungen, vor allem die Auflagen der Unteren Wasserbehörde (Punkt 1 - 6) aus der Stellungnah-me vom Juli 2011 sind im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen und umzusetzen.

7.2 Stadtentwässerungsamt

Die Anmerkungen und Änderungswünsche aus der Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main vom Juli 2011 sind im weiteren Verlauf der Planung zu berücksichtigen und umzusetzen.

7.3 Stadtplanungsamt

Der Planungsbereich ist anzupassen. Die Parkplätze nördlich der Neuhofstraße müssen einen Abschluss in einer Linie aufweisen und begradigt werden. Zur Aufweitung der Fläche ist hierzu der Radius Spohr-straße-Neuhofstraße von 8 m auf 6m zu reduzieren; die Grünfläche entfällt.

7.4 Straßenverkehrsamt

Die Anregungen zum Detaillageplan sind im LV zu berücksichtigen. Das Zeichen 605-30 entfällt. Ein zu- sätzliches Leerohr ist vor der Anrampung des MIV vorzusehen, um die spätere Nachrüstung eines Hin-weisschildes auf die Rampe mit Blinklicht zu ermöglichen.

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Seite 1212 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

7.5 Behindertenbeauftragte

Der aktuelle Arbeitsplan Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main vom 06. Dezember 2010 ist zu be-achten. Eine detaillierte Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten hat im Rahmen der weiteren Aus-führungsplanung zu erfolgen. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse sind in der Planung zu berück-sichtigen und umzusetzen. Der Kleinpflasterstreifen zwischen Rad- und Gehweg ist über die komplette Länge vorzusehen. Ein Gespräch mit den Anwohnern der personenbezogenen Behindertenparkplätze ist zur weiteren Abstimmung der Breite und Lage der Stellplätze zu führen. Die Baustellenkoordination/-abwicklung ist ebenfalls mit der Behindertenbeauftragten abzusprechen.

8. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt am Main

Die geplanten Radwege sind 1,50 m Breite innerhalb der einfassenden Pflasterstreifen/Markierungen ausreichend breit geplant, lassen allerdings nach der RASt 06 das Überholen nicht zu. Hierfür müsste die Breite 1,60 m betragen.

9. NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

9.1 Sollten wider Erwarten bei der Umsetzung des Projektes Abweichungen zu den zur Verfügung gestellten Unterlagen auftreten, ist die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, zu verständigen. Bei allen Baumaßnahmen ist die NRM – Norm, die dem Schutz aller unterirdischen Versorgungsleitungen und -anlagen, Armaturen, Mess-, Signal- und Steuerkabel dient (Norm 5.01.002) einzuhalten. Die Tech-nischen Bedingungen zum Schutz von unterirdischen Versorgungsleitungen, Armaturen, Mess-, Sig- nal- und Steuerkabeln der Mainova sind zu beachten.

9.2 Bei zukünftig als Grünfläche ausgewiesenen Bereichen ist zusätzlich die Vorgabe des DVGW-Arbeits-blattes GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Insbesondere ist der Punkt „Bepflanzung im Bereich der Leitungen und Kabel“ zu berücksichtigen.

10. Eingriffsregelung, Planungsbeiträge beim Regierungspräsidium Darmstadt

Die Empfehlungen aus dem Baumgutachten (Nachpflanzung von Bäumen und Schutz bestehender Bäu- me während der Bauzeit) sollen umgesetzt werden.

11. traffiQ, Frankfurt am Main

In dem Erläuterungsbericht fehlt ein Hinweis zur Bevorrechtigung der ÖPNV-Fahrzeuge der Straßenbahn- linien 12 und 18 und der Buslinie 30.

12. Vorbehalt ergänzender Entscheidungen

Soll von auferlegten Nebenbestimmungen oder von Zusagen abgewichen werden, hat der Vorhabens-träger die Planfeststellungsbehörde zur abschließenden Entscheidung unverzüglich schriftlich zu unter-richten.

IV. Zusagen des Vorhabensträgers

Technische Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt

Der Vorhabensträger hat zugesagt:

− Die komplette Beschilderung und Markierung sei mit der Polizei und dem Straßenverkehrsamt abge-stimmt. Die eingezeichneten Leitboy – Baken III werden „beidseitig weisend“ ausgeführt. Die Leitba-ken (Zeichen 605 StVO) und die thermoplastischen Bodenmarkierung „Gefahrenstelle“ (Zeichen 101 StVO) werden nicht aufgestellt bzw. markiert;

− Der ggf. vorhandenen Streustromproblematik im Bereich von Gleisstrombahnen wird wirksam begeg- net. Die Bestandsstrecke in der Friedberger Landstraße sei „streustrom-technisch“ unproblematisch. Dies wird sich durch die Haltestelle und veränderte Gleisanlage nicht ändern.

− Den Forderungen der Technischen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt hinsicht-lich der statisch-konstruktiven Prüfung der Bauunterlagen und Bauüberwachung wird entsprochen;

− Die Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen werden eingehalten.

Wasserwirtschaft

– Grundsätzliche Absprachen zur Herstellung der Entwässerung (kommunales Abwasser) seien erfolgt. Im unmittelbaren Vorfeld zur Realisierung des Vorhabens werden entsprechende Anträge/Einleitge-nehmigungen gestellt.

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1213

Immissionsschutz

– Für die im Gutachten ausgewiesenen Gebäude, bei denen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden, besteht ein Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach. Die passiven Schallschutzmaßnahmen werden im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren genau ermittelt und in Abstimmung mit den Haus- bzw. Wohnungseigentümern umgesetzt.

Kampfmittelräumdienst

– Die Hinweise und Anregungen des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen werden bei der Plan- realisierung beachtet.

Deutsche Telekom Netzproduktion

– Der Forderung der Deutschen Telekom Netzproduktion wird entsprochen.

Wehrbereichsverwaltung West

– Der Forderung der Wehrbereichsverwaltung West wird entsprochen.

Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main

Umweltamt, Planungsteam

– Die Ausführungen zu den Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Fällung von Bäumen werden beachtet. Die Empfehlungen aus dem abfall- und geotechnischen Gutachten werden im Zuge der Ausführungsarbeiten umgesetzt. Die Auflagen der Unteren Wasserbehörde werden berücksichtigt: Von der Baustelle wird keine Grundwassergefährdung ausgehen, der Bodenaushub wird fachtech-nisch begleitet und ggf. fachtechnisch zwischengelagert, die Verfüllung von Baugruben erfolgt fach-technisch und die Anforderungen an Kanalgräben und Kanalgrundleitungen werden nach DIN EN 1610 berücksichtigt.

Stadtentwässerungsamt

– Änderungen an den Anschlüssen des öffentlichen Kanals werden mit der SEF abgestimmt. Anträge auf Anschlussgenehmigungen werden rechtzeitig gestellt. Im Bereich der Bäume wird ein Wurzel- schutz für die vorhandenen Kanäle hergestellt. Neu einzurichtende Fahrradabstellplätze werden nicht im Zugangsbereich von Schächten platziert. Ventilationen und Kanaleinstiege werden nur in Absprache mit der SEF verlegt.

Stadtplanungsamt

– Der Planungsbereich wird angepasst. Die Parkplätze nördlich der Neuhofstraße werden einen Ab-schluss in einer Linie aufweisen und dementsprechend begradigt. Zur Aufweitung der Fläche wird der Radius Spohrstraße-Neuhofstraße von 8 m auf 6 m reduziert. Die Grünfläche entfällt.

Straßenverkehrsamt

– Die Leitbaken (Zeichen 605-StVO) entfallen. Der Einbau eines zusätzlichen Leerohres vor der Anram- pung des MIV wird berücksichtigt.

Behindertenbeauftragte

– Der aktuelle Arbeitsplan Barrierefreiheit vom 06.12.2010 wird beachtet. Eine detaillierte Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten sei erfolgt. Die Kleinpflasterstreifen zwischen Rad- und Gehweg wer-den über die komplette Länge hergestellt. Ein Abstimmungsgespräch mit den Nutzern der personen- bezogenen Behindertenparkplätze zur Dimensionierung der Stellplätze wird initiiert. Die Baustellen- koordination/-abwicklung wird mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt am Main

– Grafische Darstellung DFI Der in der Unterlage 4.2 dargestellte zweite DFI entfällt und wird im weiteren Planungsverlauf nicht

mehr berücksichtigt.

– Ausrichtung für taktile Leitelemente in Kreuzungsbereichen Die AMF-Noppenfelder werden entsprechend dem Leitfaden des HLSV „Unbehinderte Mobilität“ aus-

gerichtet.

– Breite der geplanten Radwege Nach RASt 06 ist eine Mindestbreite von 1,60 m für einen Radweg notwendig, um ein Überholen zu

ermöglichen. Die gewünschte Verbreiterung des Radweges wird im weiteren Planungsverlauf berück- sichtigt. Dies hat jedoch eine Querschnittsreduzierung des Gehweges zur Folge.

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Seite 1214 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

Gesamttrassenplanung

– Die in den Einmündungsbereichen Neuhofstraße und Egenolffstraße vorhandenen Niederspannungs- kabel aus dem Jahre 1929 werden im weiteren Planungsverlauf im Trassensummenplan entspre-chend gekennzeichnet. Die Bautermine werden mit der NRM rechtzeitig abgestimmt.

Schutzanweisungen

– Die NRM-Norm „Anweisung zum Schutz von Versorgungseinrichtungen der Mainova“ und die Vorga-ben des DVGW-Arbeitsblattes GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsan-lagen“ werden berücksichtigt.

Eingriffsregelung, Planungsregelung beim Regierungspräsidium Darmstadt

– Den Forderungen wird entsprochen.

traffiQ, Frankfurt am Main

– Durch die Schaffung von Zeitinseln durch neue Signalanlagen und Haltebalken zum ungehinderten Ein- und Ausstieg der Fahrgäste wird der ÖPNV gegenüber dem MIV bevorrechtigt. Des weiteren wer- den die Signalprogramme der vorhandenen Lichtsignalanlagen hinsichtlich des ÖPNV angepasst.

Polizeipräsidium Frankfurt – Direktion Verkehrssicherheit

– Breite der geplanten Radwege Auf dem Lageplan (Anlage 4.1) hat der Radweg eine Breite von 1,50 m. Nach RASt 06 ist eine Min-

destbreite von 1,60 m für einen Radweg notwendig, um ein Überholen zu ermöglichen. Die gewünsch- te Verbreiterung des Radweges wird im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. Dies hat jedoch eine Querschnittsreduzierung des Gehweges zur Folge.

– Abgrenzung des Radweg Im Bereich der westlichen Wartehalle wird im weiteren Planungsverlauf in Richtung DFI eine Barriere/

Geländer vorgesehen. An der östlichen Wartehalle schließt sich ein Behindertenparkplatz an. Eine Trennung zum Radweg kann somit nur über den unmittelbar an die Wartehalle angrenzenden Abfall- behälter erfolgen.

– Beschilderung und Markierung

– Die eingezeichneten Leitboy – Baken III werden „beidseitig weisend“ ausgeführt. Die Leitbaken (Zei-chen 605 StVO) und die thermoplastische Bodenmarkierung „Gefahrenstelle“ (Zeichen 101 StVO) werden nicht aufgestellt bzw. markiert. Das Aufstellen der Beschilderung „Unebene Fahrbahn“ (Zei-chen 112 StVO) wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde Frankfurt weiterhin für erforderlich gehalten.

V. Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

VI. Entscheidung über die Stellungnahmen und Einwendungen

Die Einwendungen und Anträge der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die Bedenken sons- tiger Beteiligter werden zurückgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich zurückgenommen oder gegen-standslos geworden sind oder ihnen durch Zusagen oder diese Entscheidung entsprochen wird.

VII. Kostenentscheidung

Der Vorhabensträger trägt die Kosten des Planfeststellungsverfahrens. Die Festsetzung ergeht mit ge-sondertem Bescheid.

Die den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange entstandenen Kosten sind nicht erstattungs-fähig.

B. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel, schriftlich erhoben werden.

Die Klage ist gegen das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Luisen-platz 2, 64278 Darmstadt, zu richten.

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1215

Die Klage soll den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben wer-den. Zur Erhebung der Klage ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule erforderlich.

Eine etwaige Anfechtungsklage gegen den Beschluss gemäß § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG hat keine auf-schiebende Wirkung. Auf Antrag kann der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Brüder-Grimm-Platz 1-3, 34117 Kassel, die aufschiebende Wirkung der Klage anordnen. Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden.

Regierungspräsidium Darmstadt Der Magistrat III 33.1 - 66e 06/13 - St-(314) der Stadt Frankfurt am Main Im Auftrag Stadtplanungsamt Tischer

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Seite 1216 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

Es ist beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsor-gung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) und eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung – AbfS) zur Beschluss-fassung vorzulegen, mit denen neben sonstigen Änderungen auch eine Änderung von Gebühren vorgesehen ist. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) sieht folgende neue Gebüh-rensätze vor:

1. Grundgebühr gem. § 5 Abs.1 66,00 €

2. Leistungsgebühren gem. § 5 Abs.2

Restabfallbehältnisse

Liter pro Behälter Monatlich

– 80 16,42 € – 120 24,63 € – 240 49,27 € – 770 158,09 € – 1.100 225,85 € – 2.500 (Umleerbehälter) 513,29 € – 2.500 (Wechselbehälter) 513,29 € – 4.400 (Wechselbehälter) 903,40 € – 5.000 (Umleerbehälter) 1.026,59 € – 6.600 (Wechselbehälter) 1.355,10 € – 7.000 (Wechselbehälter) 1.437,23 € – 7.700 (Pressbehälter) 3.490,43 € – 9.900 (Wechselbehälter) 2.032,66 € – 9.900 (Pressbehälter) 4.250,11 € – 9.900 (Selbstpressbehälter) 4.250,11 € – 10.000 (Wechselbehälter) 2.053,19 € – 10.000 (Pressbehälter) 4.311,70 € – 10.000 (Selbstpressbehälter) 4.311,70 € – 13.000 (Selbstpressbehälter) 5.605,22 € – 15.000 (Wechselbehälter) 3.079,79 € – 16.000 (Selbstpressbehälter) 6.775,54 € – 18.000 (Wechselbehälter) 3.695,75 € – 20.000 (Wechselbehälter) 4.106,38 € – 20.000 (Pressbehälter) 8.623,41 € – 20.000 (Selbstpressbehälter) 8.623,41 € – 25.000 (Wechselbehälter) 5.132,98 € – 25.000 (Pressbehälter) 10.676,61 €

Beabsichtigte Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von

Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) und der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung,

Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung – AbfS)

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1217

– 30.000 (Wechselbehälter) 6.159,58 € – 30.000 (Pressbehälter) 12.935,12 € – 36.000 (Wechselbehälter) 7.391,50 €

3. Leistungsgebühren gem. § 5 Abs.3

Restabfallbehältnisse

Liter pro Behälter außerplanmäßige Leerung – 80 3,79 € – 120 5,68 € – 240 11,37 € – 770 36,48 € – 1.100 52,12 € – 2.500 (Umleerbehälter) 118,45 € – 2.500 (Wechselbehälter) 118,45 € – 4.400 (Wechselbehälter) 208,48 € – 5.000 (Umleerbehälter) 236,91 € – 6.600 (Wechselbehälter) 312,72 € – 7.000 (Wechselbehälter) 331,67 € – 7.700 (Pressbehälter) 805,48 € – 9.900 (Wechselbehälter) 469,08 € – 9.900 (Pressbehälter) 980,79 € – 9.900 (Selbstpressbehälter) 980,79 € – 10.000 (Wechselbehälter) 473,81 € – 10.000 (Pressbehälter) 995,01 € – 10.000 (Selbstpressbehälter) 995,01 € – 13.000 (Selbstpressbehälter) 1.293,51 € – 15.000 (Wechselbehälter) 710,72 € – 16.000 (Selbstpressbehälter) 1.563,59 € – 18.000 (Wechselbehälter) 852,87 € – 20.000 (Wechselbehälter) 947,63 € – 20.000 (Pressbehälter) 1.990,02 € – 20.000 (Selbstpressbehälter) 1.990,02 € – 25.000 (Wechselbehälter) 1.184,53 € – 25.000 (Pressbehälter) 2.463,83 € – 30.000 (Wechselbehälter) 1.421,44 € – 30.000 (Pressbehälter) 2.985,03 € – 36.000 (Wechselbehälter) 1.705,73 €

4. Eigenkompostiererabschlag gem. § 5 Abs.4

€ je vollem Veranlagungsjahr Genutzter Restabfallbehälter

7,92 – 80 Liter 12,00 – 120 Liter 23,88 – 240 Liter 76,68 – 770 Liter 109,56 – 1.100 Liter

5. In § 5 Abs.11 soll der Zuschlag von 200,- € für Wechsel- und Pressbehälter im Volumen von 15.000 - 36.000 Liter auf Wechsel- und Pressbehälter im Volumen von 13.000 - 36.000 Liter ausgeweitet werden.

Die neuen Satzungsbestimmungen sollen rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft treten.

DER MAGISTRAT Kassen- und Steueramt

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Seite 1218 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

Aufstellungsbeschluss

Am 10.11.2011, § 851 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss gefasst:

Für die Gebiete – NW 24b Nr. 1 Ä, NW 24b Nr. 2 Ä und NW 24d Nr. 1 Ä – in Frankfurt am Main - Rödelheim sind Bebauungspläne aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Bebauungspläne kann im Atrium des Planungsdezernates, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main,

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit den Bebauungsplänen sollen die planerischen Voraussetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten (MK) und in den Mischgebieten (MI) geschaffen und die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen sowie die Funktion als zentraler Versorgungsbereich gesichert und fortentwickelt werden.

DER MAGISTRAT Stadtplanungsamt

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06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg. Amtsblatt / Seite 1219

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 465 Ä -1. vereinfachte Änderung- in Frankfurt am Main - Ginnheim mit Begründung wird

vom 14.12.2011 bis 20.01.2012

im Atrium des Planungsdezernates in 60311 Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10,

montags, dienstags, donnerstags von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr mittwochs von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr freitags von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

nach § 13 (2) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

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Seite 1220 / Amtsblatt 06.12.2011 / Nr. 49, 142. Jhg.

Stadt Frankfurt am Main – Presse- und Informationsamt60021 Frankfurt, Postfach 102121 – 4811 –

(Anschriftenfeld)

InhaltoÖffentliche und nichtöffentliche Sitzungen der Stadtverordentenausschüsse (auf den Seiten 1189 bis 1192)

oÖffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte (auf den Seiten 1192 bis 1194)

oÖffentliche Ausschreibungen (auf den Seiten 1194 bis 1208)

oBekanntmachung Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (auf den Seiten 1209 bis 1215)

oBeabsichtigte Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfall- gebührensatzung – AbfGS) und der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfall- satzung – AbfS) (auf den Seiten 1216 bis 1217)

oAufstellungsbeschluss Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung (Seite 1218)

oBeteiligung der betroffenen Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 465 Ä Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße 1. vereinfachte Änderung (auf den Seiten 1219 bis 1220)

Impressum

Herausgeber: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main.Redaktion: Presse- und Informationsamt, Römerberg 32, 60275 Frankfurt am Main, Andrea Kirch, Telefon 069 / 212 - 33 362, Telefax 069 / 212 - 34 124, E-Mail: amtsblatt.amt13@stadt-frank- furt.de, Internet: www.frankfurt.de. Herstellung, Druck und Abon- nementverwaltung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Industrie-straße 9 - 11, 36358 Herbstein. Abonnement: 52 Ausgaben pro Jahr, 104 Euro (inkl. 7 % MwSt.). Einzelbezug: 2 Euro zzgl. 1,45 Euro Versandkosten, über Presse- und Informationsamt (Adres-se siehe Redaktion). Kündigung des Abonnements: schriftlich, sechs Wochen voraus zum 1. Juli oder 1. Januar jeden Jahres, über Presse- und Informationsamt. Anschriftenänderung, Rekla- mation und sonstige Änderung an den Bezieherdaten: über Presse- und Informationsamt. Neubestellung: jederzeit möglich, über Presse- und Informationsamt.Der Redaktionsschluss für die Veröffentlichungen im Amtsblatt ist jeweils mittwochs 10.00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Während dieser Frist können von der betroffenen Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sit-zung. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan unberück-sichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 (2) Satz 2 Baugesetzbuch).

Die Planunterlagen sind ergänzend während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter der Ad-resse www.stadtplanungsamt-frankfurt.de unter dem Navigationspunkt Aktuelles verfügbar.

DER MAGISTRAT Stadtplanungsamt

Wenn Sie beim Ordnen Ihrer Registra-

tur oder beim Stöbern daheim alte Fo-

tos oder Zeitungsausschnitte, vergilbte

Plakate oder Flugblätter, Broschüren

oder Festschriften, Einladungskarten

oder Reklameschriften finden, den-

ken Sie an die Archivsammlungen des

Instituts für Stadtgeschichte, Münz-

gasse 9, 60311 Frankfurt am Main,

Telefon: 069 / 212 - 33 374.

Das Institut erwirbt Material, das geeig-

net ist, die Stadtchronik zu ergänzen

und bis zur Gegenwart lückenlos zu

führen. Selbstverständlich sind auch

Filme, Tonbänder und Schallplatten

willkommen.

INSTITUT FÜRSTADTGESCHICHTEIM KARMELITERKLOSTERFRANKFURT AM MAIN