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Financial Services Compensation Scheme Informationsblatt und Ausschlussliste Bitte behalten Sie dieses FSCS-Informationsblatt und diese Ausschlussliste als Beleg für Ihre Unterlagen. Grundlegende Informationen zum Schutz Ihrer erstattungsfähigen Einlagen Erstattungsfähige Einlagen bei Close Brothers sind abgesichert durch: Höchstwert der Absicherung: Falls Sie mehrere erstattungsfähige Einlagen bei derselben Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossenschaft haben: Falls Sie ein gemeinsames Konto mit (einer) anderen Person(en) haben: Erstattungszeitraum im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft: Erstattungswährung: Kontaktdaten von Close Brothers Limited für Rückfragen bezüglich Ihres Kontos: Kontaktdaten des FSCS für weitere Erstattungsinformationen: Weitere Informationen: Das Financial Services Compensation Scheme („FSCS“) 1) 75.000 £ pro Einleger pro Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossen- schaft 2) Folgende Handelsnamen sind Teil Ihrer Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossenschaft: Close Brothers Treasury und Close Brothers Savings sind Handelsbe- zeichnungen von Close Brothers Limited („CBL“), einer Tochtergesell- schaft der Close Brothers Group plc. Sämtliche Ihrer erstattungsfähigen Einlagen bei derselben Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossenschaft sind „aggregiert“, und für die Summe gilt ein Höchstwert von 75.000 £. Der Höchstwert von 75.000 £ gilt für jeden Einleger einzeln. 3) 20 Werktage 4) Pfund Sterling (GBP, £) oder, bei Zweigstellen von Banken, die in anderen EWR-Mitgliedstaaten tätig sind, die Währung dieses Staates Close Brothers Limited 4th Floor 10 Crown Place London EC2A 4FT Tel.: 020 7655 3416 Financial Services Compensation Scheme 10th Floor Beaufort House 15 St Botolph Street London EC3A 7QU Tel.: 0800 678 1100 oder 020 7741 4100 E-Mail: [email protected] http://www.fscs.org.uk Zusätzliche Informationen 1) Für die Sicherung Ihrer Einlagen verantwortliches System Ihre erstattungsfähigen Einlagen sind durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem gedeckt. Sollte Ihre Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossen- schaft zahlungsunfähig werden, würden Ihre erstattungsfähigen Einlagen bis zu 75.000 £ durch das Einlagensicherungssystem („Deposit Guarantee Scheme“) erstattet werden. 2) Allgemeiner Höchstwert der Absicherung Ist eine gedeckte Einlage nicht verfügbar, da eine Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, erhalten die Einleger durch das Einlagensicherungssystem eine Erstattung. Diese Erstattung beträgt höchstens 75.000 £ pro Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft. Das bedeutet, dass alle erstattungsfähigen Einlagen bei derselben Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft addiert werden, um die Deckungshöhe zu ermitteln. Hält ein Einleger z. B. 80.000 £ auf einem Sparkonto und 20.000 £ auf einem Girokonto, werden ihm lediglich 75.000 £ erstattet. Dieses Verfahren kommt auch zur Anwendung, wenn eine Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft unter verschiedenen Handelsnamen tätig ist. Close Brothers Limited ist auch unter den Namen Close Brothers Treasury und Close Brothers Savings tätig. Das bedeutet, dass die Gesamtsumme aller erstattungsfähigen Einlagen bei einem oder mehreren dieser Handelsnamen in Höhe von bis zu 75.000 £ abgedeckt ist. In manchen Fällen sind erstattungsfähige Einlagen, die als „vorübergehend hohe Saldos“ eingestuft sind, für sechs Monate, nachdem der Betrag gutgeschrieben oder ab dem Zeitpunkt, an dem diese erstattungsfähigen Einlagen gesetzlich übertragbar wurden, über 75.000 £ hinaus abgesichert. Dazu gehören erstattungsfähige Einlagen, die mit bestimmten Ereignissen im Zusammenhang stehen, einschließlich: (a) bestimmter Transaktionen im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen oder zukünftigen Hauptwohnsitz oder einzigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort; (b) Todesfall, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Scheidung, Pensionierung, Kündigung, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Einlegers; (c) Zahlung an den Einleger von Versicherungs- oder Entschädigungsleistungen wegen Opferentschädigung oder ungerechtfertigter Verurteilung. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.fscs.org.uk. Seite 1 von 2 Kopie für den Kunden (bitte aufbewahren) Fortsetzung umseitig

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Financial Services Compensation SchemeInformationsblatt und AusschlusslisteBitte behalten Sie dieses FSCS-Informationsblatt und diese Ausschlussliste als Beleg für Ihre Unterlagen.

Grundlegende Informationen zum Schutz Ihrer erstattungsfähigen Einlagen

Erstattungsfähige Einlagen bei Close Brothers sind abgesichert durch:

Höchstwert der Absicherung:

Falls Sie mehrere erstattungsfähige Einlagen bei derselben Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossenschaft haben:

Falls Sie ein gemeinsames Konto mit (einer) anderen Person(en) haben:

Erstattungszeitraum im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft:

Erstattungswährung:

Kontaktdaten von Close Brothers Limited für Rückfragen bezüglich Ihres Kontos:

Kontaktdaten des FSCS für weitere Erstattungsinformationen:

Weitere Informationen:

Das Financial Services Compensation Scheme („FSCS“)1)

75.000 £ pro Einleger pro Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossen-schaft2)

Folgende Handelsnamen sind Teil Ihrer Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossenschaft:

Close Brothers Treasury und Close Brothers Savings sind Handelsbe-zeichnungen von Close Brothers Limited („CBL“), einer Tochtergesell-schaft der Close Brothers Group plc.

Sämtliche Ihrer erstattungsfähigen Einlagen bei derselben Bank / Baugesellschaft / Kreditgenossenschaft sind „aggregiert“, und für die Summe gilt ein Höchstwert von 75.000 £.

Der Höchstwert von 75.000 £ gilt für jeden Einleger einzeln.3)

20 Werktage4)

Pfund Sterling (GBP, £) oder, bei Zweigstellen von Banken, die in anderen EWR-Mitgliedstaaten tätig sind, die Währung dieses Staates

Close Brothers Limited4th Floor10 Crown PlaceLondonEC2A 4FTTel.: 020 7655 3416

Financial Services Compensation Scheme10th Floor Beaufort House15 St Botolph StreetLondonEC3A 7QU

Tel.: 0800 678 1100 oder 020 7741 4100

E-Mail: [email protected]

http://www.fscs.org.uk

Zusätzliche Informationen

1) Für die Sicherung Ihrer Einlagen verantwortliches SystemIhre erstattungsfähigen Einlagen sind durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem gedeckt. Sollte Ihre Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossen-schaft zahlungsunfähig werden, würden Ihre erstattungsfähigen Einlagen bis zu 75.000 £ durch das Einlagensicherungssystem („Deposit GuaranteeScheme“) erstattet werden.

2) Allgemeiner Höchstwert der AbsicherungIst eine gedeckte Einlage nicht verfügbar, da eine Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommenkann, erhalten die Einleger durch das Einlagensicherungssystem eine Erstattung. Diese Erstattung beträgt höchstens 75.000 £ pro Bank, Baugesellschaftoder Kreditgenossenschaft. Das bedeutet, dass alle erstattungsfähigen Einlagen bei derselben Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft addiertwerden, um die Deckungshöhe zu ermitteln. Hält ein Einleger z. B. 80.000 £ auf einem Sparkonto und 20.000 £ auf einem Girokonto, werden ihm lediglich75.000 £ erstattet.

Dieses Verfahren kommt auch zur Anwendung, wenn eine Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft unter verschiedenen Handelsnamen tätig ist. Close Brothers Limited ist auch unter den Namen Close Brothers Treasury und Close Brothers Savings tätig. Das bedeutet, dass die Gesamtsumme aller erstattungsfähigen Einlagen bei einem oder mehreren dieser Handelsnamen in Höhe von bis zu 75.000 £ abgedeckt ist.

In manchen Fällen sind erstattungsfähige Einlagen, die als „vorübergehend hohe Saldos“ eingestuft sind, für sechs Monate, nachdem der Betrag gutgeschrieben oder ab dem Zeitpunkt, an dem diese erstattungsfähigen Einlagen gesetzlich übertragbar wurden, über 75.000 £ hinaus abgesichert. Dazu gehören erstattungsfähige Einlagen, die mit bestimmten Ereignissen im Zusammenhang stehen, einschließlich:

(a) bestimmter Transaktionen im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen oder zukünftigen Hauptwohnsitz oder einzigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort;(b) Todesfall, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Scheidung, Pensionierung, Kündigung, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Einlegers; (c) Zahlung an den Einleger von Versicherungs- oder Entschädigungsleistungen wegen Opferentschädigung oder ungerechtfertigter Verurteilung.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.fscs.org.uk.

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Weitere wichtige Informationen

3) Höchstwert der Absicherung für gemeinsame KontenBei gemeinsamen Konten gilt der Höchstwert von 75.000 £ für jeden Einleger individuell.

Erstattungsfähige Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft, Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstwertes von 75.000 £ aggregiert und mit der Einzahlung eines einzelnen Einlegers gleichgestellt.

4) ErstattungDas verantwortliche Einlagensicherungssystem ist das Financial Services Compensation Scheme, 10th Floor Beaufort House, 15 St Botolph Street, London, EC3A 7QU, Tel.: 0800 678 1100 oder 020 7741 4100, E-Mail: [email protected]. Von dort werden Ihre erstattungsfähigen Einlagen (bis 75.000 £) innerhalb von 20 Werktagen bis zum 31. Dezember 2018, innerhalb von 15 Werktagen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020, innerhalb von 10 Werktagen vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 und innerhalb von 7 Werktagen ab dem 1. Januar 2024 erstattet, es sei denn, es gelten bestimmte Ausnahmen.

Kann das FSCS den rückzahlbaren Betrag nicht innerhalb von 7 Werktagen zur Verfügung stellen, wird es, vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2023, sicherstellen, dass Sie innerhalb von 5 Werktagen nach entsprechender Anfrage Zugriff auf einen angemessenen Betrag Ihrer gedeckten Einlagen haben, um Ihre Lebenshaltungskosten (im Fall, dass ein Einleger eine Einzelperson ist) oder notwendigen Geschäftsausgaben oder Betriebskosten (im Fall, dass ein Einleger keine Einzelperson oder kein großes Unternehmen ist) decken zu können. Auch bezüglich dieser Verpflichtung gelten bestimmte Ausnahmen.

Ist ein Einleger ein großes Unternehmen, bei dem das FSCS den rückzahlbaren Betrag nicht innerhalb von 7 Werktagen zur Verfügung stellen kann, wird es, vom 3. Juli 2015 bis zum 1. Dezember 2016, sicherstellen, dass Sie innerhalb von fünfzehn Werktagen nach entsprechender Anfrage, die ausreichende Angaben enthält, um die Zahlung leisten zu können, Zugriff auf Ihre gedeckten Einlagen erhalten, es sei denn, es gelten bestimmte Ausnahmen.

Ist ein Einleger eine kleine Kommune, bei der das FSCS den rückzahlbaren Betrag nicht innerhalb von 7 Werktagen zur Verfügung stellen kann, wird es, vom 3. Juli 2015 bis zum 1. Juni 2016, sicherstellen, dass Sie innerhalb von fünfzehn Werktagen nach entsprechender Anfrage, die ausreichende Angaben enthält, um die Zahlung leisten zu können, Zugriff auf Ihre gedeckten Einlagen erhalten, es sei denn, es gelten bestimmte Ausnahmen.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeit-raum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.fscs.org.uk

Ausschlussliste

Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Ausnahmen für bestimmte Einlagen sind auf der Website des verantwortlichen Einlagensicherungssystems angegeben. Ihre Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft wird Sie auch über mögliche Absicherungsausschlüsse informieren. Sind Einlagen erstattungsfähig, wird dies durch die Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft auf dem Kontoauszug bestätigt.

Eine Einlage ist von Absicherung ausgeschlossen:

(1) falls der Inhaber und ein wirtschaftlicher Eigentümer der Einlage niemals gemäß der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche identifiziertworden sind. Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank, Baugesellschaft oder Kreditgenossenschaft auf.

(2) wenn sie aus Transaktionen stammt, in deren Zusammenhang Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche verurteilt worden sind.

(3) falls es sich um eine Einlage von einem der nachstehend aufgeführten Einleger handelt:• Kreditinstitut• Finanzinstitut• Investmentfirma• Versicherungsunternehmen• Rückversicherungsunternehmen• Organismus für gemeinsame Anlagen• Pensions- oder Rentenfonds1

• Behörde, ausgenommen eine kleine Kommune

Nachstehend aufgeführt sind Einlagen, Einlagenkategorien oder andere Instrumente, die ab dem 3. Juli 2015 nicht mehr abgesichert sind:• Einlagen einer Kreditgenossenschaft, welche der Kreditgenossenschaft selbst zustehen

• Einlagen, welche nur durch ein Finanzinstrument2 nachgewiesen werden können, es sei denn, es ist ein Sparprodukt, das durch ein Einlagenzertifikat,ausgestellt auf die genannte Person, nachgewiesen wird und das am 2. Juli 2014 in einem Mitgliedsstaat existiert.

• Einlagen durch eine kollektive Kapitalanlage, die als ein kleines Unternehmen eingestuft werden kann.3

• Einlagen eines Finanzdienstleistungsinstituts im Ausland, das als ein kleines Unternehmen eingestuft werden kann.4

• Einlagen bestimmter regulierter Unternehmen (Investmentunternehmen, Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen),die als Kleinbetrieb oder kleines Unternehmen eingestuft werden können5 – für weitere Informationen zu dieser Kategorie wenden Sie sich an dasFSCS Weitere Informationen zu Ausschlüssen finden Sie auf der Website des FSCS: http://www.fscs.org.uk

1Einlagen durch private Rentensysteme, Interessenvertreter von Rentensystemen und betriebliche Altersversorgungssysteme von Mikrounternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sind nicht ausgeschlossen2Aufgeführt unter Abschnitt C von Anhang 1 der Richtlinie 2014/65/EU3Gemäß dem Companies Act 1985 oder Companies Act 20064 s. Fußnote 35 s. Fußnote 3

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Financial Services Compensation Scheme Information Sheet and Exclusions List Please retain this FSCS Information Sheet and Exclusions List for your records.

Basic information about the protection of your eligible deposits

Eligible deposits in Glose Brothers Limited are protected by:

Limit of protection:

lf you have more eligible deposits at the same bank I building society I credit union:

lf you have a joint account with other person(s):

Reimbursement period in case of bank, building society or credit union's failure:

Currency of reimbursement:

To contact Close Brothers Limited for enquiries relating to your account:

To contact the FSCS for further information on compensation:

More information:

Additional information

1 Scheme responsible for the protection of your deposit

the Financial Services Compensation Scheme ("FSCS")1

f:75,000 per depositor per bank / building society / credit union2

The following trading names are part of your bank I building society Icredit union:

Close Brothers Treasury and Close Brothers Savings are trading styles of Close Brothers Limited ('CBL'), a subsidiary of Close Brothers Group plc.

All your eligible deposits at the same bank I building society I credit union are "aggregated" and the total is subject to the limit of f:75,000.2

The limit of f:75,000 applies to each depositor separately.3

20 working days4

Pound sterling (GBP, f) or, for branches of UK banks operating in other EEA Member States, the currency of that State.

Close Brothers Limited 4th Floor 1 0 Crown Place London EC2A 4FT

Tel: 020 7655 341 6

Financial Services Compensation Scheme 1 0th Floor Beaufort House 15 St Botolph Street London EC 3A 7QU

Tel: 0800 678 1100 or 020 7741 4100

Email: [email protected]

http://www.fscs.org.uk

Your eligible deposit is covered by a statutory Deposit Guarantee Scheme. lt insolvency of your bank, building society or credit union should occur, your eligible deposits would be repaid up to f:75,000 by the Deposit Guarantee Scheme.

2 General limit of protection

lf a covered deposit is unavailable because a bank, building society or credit union is unable to meet its financial obligations, depositors are repaid by a Deposit Guarantee Scheme. This repayment covers at maximum f:75,000 per bank, building society or credit union. This means that all eligible deposits at the same bank, building society or credit union are added up in order to determine the coverage level. lf, for instance a depositor holds a savings account with EB0,000 and a current account with f'.20,000, he or she will only be repaid f:75,000.

This method will also be applied if a bank, building society or credit union operates under different trading names. Close Brothers Limited also trades under Glose Brothers Treasury and Glose Brothers Savings. This means that all eligible deposits with one or more of these trading names are in total covered up to f'.75,000.

In some cases eligible deposits which are categorised as "temporary high balances" are protected above f:75,000 for six months after the amount has been credited or from the moment when such eligible deposits become legally transferable. These are eligible deposits connected with certain events including:

(a) certain transactions relating to the depositor's current or prospective only or main residence or dwelling; (b) a death, or the depositor's marriage or civil partnership, divorce, retirement, dismissal, redundancy or invalidity;(c) the payment to the depositor of insurance benefits or compensation for criminal injuries or wrongful conviction.

More information can be obtained under http://www.fscs.org.uk.

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3 Limit of protection for joint accounts

In case of joint accounts, the limit of f:75,000 applies to each depositor.

However, eligible deposits in an account to which two or more persons are entitled as members of a business partnership, association or grouping of a similar nature, without legal personality, are aggregated and treated as if made by a single depositor for the purpose of calculating the limit of f:75,000.

4Reimbursement

The responsible Deposit Guarantee Scheme is the Financial Services Compensation Scheme, 10th Floor Beaufort House, 15 St Botolph Street, London, EC3A 7QU, Tel: 0800 678 1100 or 020 7741 4100, Email: [email protected]. lt will repay your eligible deposits (up to f:75,000) within 20 working days until 31 December 2018; within 15 working days from 1 January 2019 until 31 December 2020; within 10 working days from 1 January 2021 to 31 December 2023; and within 7 working days from 1 January 2024 onwards, save where specific exceptions apply.

Where the FSCS cannot make the repayable amount available within 7 working days, it will, from 1 June 2016 until 31 December 2023, ensure that you have access to an appropriate amount of your covered deposits to cover the cost of living (in the case of a depositor which is an individual) or to cover necessary business expenses or operating costs (in the case of a depositor which is not an individual or a large company) within 5 working days of a request. Again, there are specific exceptions to this obligation.

In the case of a depositor which is a )arge company, where the FSCS cannot make the repayable amount available within 7 working days, it will, from 3 July 2015 until 1 December 2016, ensure that you have access to your covered deposits within fifteen working days of a request containing sufficient information to enable it to make a payment, save where specific exceptions apply.

In the case of a depositor which is a small local authority, where the FSCS cannot make the repayable amount available within 7 working days, it will, from 3 July 2015 until 1 June 2016, ensure that you have access to your covered deposits within fifteen working days of a request containing sufficient information to enable it to make a payment, save where specific exceptions apply.

lf you have not been repaid within these deadlines, you should contact the Deposit Guarantee Scheme since the time to claim reimbursement may be barred after a certain time limit. Further information can be obtained under http://www.fscs.org.uk.

Other important information

In general, all retail depositors and businesses are covered by Deposit Guarantee Schemes. Exceptions for certain deposits are stated on the website of the responsible Deposit Guarantee Scheme. Your bank, building society or credit union will also inform you of any exclusions from protection which may apply. lf deposits are eligible, the bank, building society or credit union shall also confirm this on the statement of account.

Exclusions list

A deposit is excluded from protection if:

(1) The holder and any beneficial owner of the deposit have never been identified in accordance with money laundering requirements. Forfurther information, contact your bank,building society or credit union.

(2) The deposit arises out of transactions in connection with which there has been a criminal conviction for money laundering.

(3) lt is a deposit made by a depositor which is one of the following:

• credit institution• financial institution• investment firm • insurance undertaking• reinsurance undertaking• collective investment undertaking• pension or retirement fund 1• public authority, other than a small local authority.

The following are deposits, categories of deposits or other instruments which will no langer be protected from 3 July 2015:

• deposits of a credit union to which the credit union itself is entitled• deposits which can only be proven by a financial instrument2unless it is a savings product which is evidenced by a certificate of deposit

made out to a named person and which exists in a Member State on 2 July 2014)• deposits of a collective investment scheme which qualifies as a small company3

• deposits of an overseas financial services institution which qualifies as a small company4

• deposits of certain regulated firms (investment firms, insurance undertakings and reinsurance undertakings) which qualify as a smallbusiness or a small company5- refer to the FSCS for further information on this category

For further information about exclusions, refer to the FSCS website at http://www.fscs.org.uk

1 Deposits by personal pension schemes, stakeholder pension schemes and occupational pension schemes of micro, small and medium sizedenterprises are not excluded

2Listed in Section C of Annex 1 of Directive 2014/65/EU3 under the Companies Act 1985 or Companies Act 20064see footnote 35see footnote 3

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