Finanz- und Wirtschaftskrise

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Technische Akademie Wuppertal e. V. Studienzentrum Leipzig Abschlussarbeit Finanz- und Wirtschaftskrise in Deutschland und Europa Beginn und Gegenwart Eingereicht von Robert Müller Matrikel 2008/2009 Betreuer: Dr. Bernhard Scheffler Leipzig, den 03. April 2012

Transcript of Finanz- und Wirtschaftskrise

Technische Akademie Wuppertal e. V.

Studienzentrum Leipzig

Abschlussarbeit

Finanz- und Wirtschaftskrise

in Deutschland und Europa

Beginn und Gegenwart

Eingereicht von

Robert Müller

Matrikel 2008/2009

Betreuer: Dr. Bernhard Scheffler

Leipzig, den 03. April 2012

I

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Belegarbeit selbständig und ohne

unerlaubte Hilfe angefertigt habe, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht

benutzt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als sol-

che kenntlich gemacht habe.

Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen

Prüfung noch nicht vorgelegen.

Ort, 01.04.2012 Unterschrift

II

Inhalt

Eidesstattliche Erklärung ...................................................................................................................... I

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 1

Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................... 4

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. 4

1. Einleitung ........................................................................................................................................... 6

2. Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise ...................................................................................... 7

2.1 Hypotheken und Verbriefungen ............................................................................................... 7

2.2 Zinspolitik der Federal Reserve ............................................................................................. 10

2.3 Die Finanzkrise am Höhepunkt und der Interbankenmarkt ............................................... 13

3. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Finanz- und Wirtschaftskrise 14

3.1 Ständige Fazilität ..................................................................................................................... 16

3.2 Mindestreservepolitik der EZB ............................................................................................... 17

3.3 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB ................................................................. 17

4. Interventionen und antizyklische Konjunkturpolitik Deutschlands ...................................... 18

4.1 SoFFin ....................................................................................................................................... 18

4.1.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 18

4.1.2 Rekapitalisierung ......................................................................................................... 19

4.1.3 Risikoübernahme ......................................................................................................... 20

4.1.4 Garantieübernahmen für Verbindlichkeiten ............................................................. 21

4.1.5 Bildung von Abwicklungsanstalten (Bad Banks) .................................................... 22

4.2 Entlastungspaket ..................................................................................................................... 23

4.2.1 Erhöhung Kindergeld- und Kinderfreibetrag ............................................................ 23

4.2.2 Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8% ................ 24

4.2.3 Bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ...... 24

4.3 Konjunkturpaket I ..................................................................................................................... 25

4.3.1 Beschleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen ........................................... 25

4.3.2 Degressive Abschreibungen Anlagevermögen / Sonderabschreibung KMU .... 26

4.3.3 Kfz-Steuerbefreiung Neuwagen ................................................................................ 26

4.3.4 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen .......................................... 27

III

4.3.5 Programm-Aufstockung (CO2 – Gebäudesanierung, KfW – Programme,

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ................................................. 28

4.3.5.1 Pauschalzuwendung bis 500.000 EUR pro Unternehmen ..................................... 28

4.3.5.2 Zinssubventionierte Kredite ......................................................................................... 28

4.3.5.3 Kreditbürgschaft zu niedrigeren Prämien .................................................................. 29

4.3.5.4 Risikokapitalbeihilfen bis 2,5 Mio. EUR pro KMU und Jahr .................................... 29

4.3.6 Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld ......................................................... 30

4.4 Konjunkturpaket II .................................................................................................................... 30

4.4.1 Bundesinvestitionen (Verkehr/Bau/Ausrüstung) ..................................................... 30

4.4.2 Investitionen von Bund und Ländern im Rahmen des

Zukunftsinvestitionsgesetzes ..................................................................................... 30

4.4.3 Steuertarifsenkung und Kinderbonus ....................................................................... 31

4.4.4 Beitragssatzsenkung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9% ........... 31

4.4.5 Beschäftigungssicherung ........................................................................................... 31

4.4.6 Erhöhung der Kinderregelleistung im SGB II von 60 auf 70% ............................. 32

4.4.7 Kfz-Steuerbefreiung und Umweltprämie .................................................................. 33

4.4.8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ................................................ 33

4.4.9 Mobilitätsforschung (Antriebstechnik) ...................................................................... 34

4.4.10 Aufstockung Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutschland)

....................................................................................................................................... 37

4.5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz ...................................................................................... 40

4.5.1 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag ............................................................. 41

4.5.2 Korrekturen Verlustvortrag/Zinsschranke/Abschreibungen .................................. 41

4.5.3 Korrektur Erbschaftsteuer/Biokraftstoffförderung ................................................... 42

4.5.4 Umsatzsteuersatz – Senkung Hotelgewerbe .......................................................... 43

5. Schlussbemerkung (Fazit) ........................................................................................................ 44

Literaturverzeichnis ............................................................................................................................ 47

Internetverzeichnis ............................................................................................................................. 52

1

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abb. Abbildung

ABl. Amtsblatt

AfA Abschreibungen für Abnutzun-

gen

AIG American International Group

BAG Bundesarbeitsgericht

BGBl. Bundesgesetzblatt

BKGG Bundeskindergeldgesetz

BMBF Bundesministerium für Bildung

und Forschung

BMU Bundesministerium für Umwelt

und Reaktorsicherheit

BMVBS Bundesministerium für Verkehr,

Bau und Stadtentwicklung

BMWI Bundesministerium für Wirt-

schaft und Technologie

BP Basis Punkte

BR Bundesrat / Bundesrepublik

Bsp. Beispiel

BT Bundestag

BVL Leitsätze des Bundesverfas-

sungsgericht

CDS Credit Default Swap

CMO Collateralized Mortgage Obliga-

tions

Drs. Drucksache

EAA Erste Abwicklungsanstalt

eBAnz elektronischer Bundesanzeiger

EBITDA Earnings before interest, taxes,

depreciation and amortization

ECB European Central Bank

EG Europäische Gemeinschaft

EnergieStG Energiesteuergesetz

ErbStG Erbschaftsteuer- und

Schenkungsteuergesetz

EStG Einkommensteuergesetz

EU Europäische Union

EURIBOR Euro Interbank Offered Rate

EZB Europäische Zentralbank - Euro-

system

FamLeistG Familienleistungsgesetz

Fed Federal Reserve

FHLMC Federal Home Loan Mortgage

Corporation

FMSA Bundesanstalt für Finanzmarkt-

stabilisierung

2

FMStFG Finanzmarktstabilisierungsfonds-

gesetz

FMStFV Finanzmarktstabilisierungsfonds-

Verordnung

FNMA Federal National Mortgage Asso-

ciation

G Gesetz

GG Grundgesetz

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

GSE Government Sponsored Enter-

prise

HICP Harmonised Index of Consumer

Prices

HRG Hauptrefinanzierungsgeschäft

Hrsg. Herausgeber

IfM Institut für

Mittelstandsforschung, Bonn

IKT Informations- und Kommunikati-

onstechnik

i.V.m. in Verbindung mit

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kfz Kraftfahrzeug

Kg Kilogram

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

KStG Körperschaftsteuergesetz

Max. Maximal

MBS Mortgage – Backed Securities

Mg milligram

Mio. Millionen

Mrd. Milliarden

RBEG Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz

RSV Regelsatzverordnung

RWI Rheinisch-Westfälisches Institut

für WirtschaftsforschungZ

S. Seite

Sec. Section

SGB Sozialgesetzbuch

SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabili-

sierung

SPV Special Purpose Vehicle

U.S. United States

USA United States of America

U.S.C. United States Code

UStG Umsatzsteuergesetz

Vgl. vergleiche

v.H. von Hundert (100%)

VO Verordnung

VOB Vergabeordnung Bau

3

VOL Vergabeordnung Dienst- und

Lieferleistungen

WeGeBAU Weiterbildung Gering qualifi-

zierter und beschäftigter Älterer

in Unternehmen

z.B. Zum Beispiel

ZEW Zentrum für Europäische Wirt-

schaftsforschung GmbH

ZIM Zentrales Innovationsprogramm

Mittelstand

ZuInvG Zukunftsinvestitionsgesetz

4

Abbildungsverzeichnis

ABB. 1: GEGENÜBERSTELLUNG DES VERMÖGENS VON VERBRIEFUNGEN

UND HAUSHALTEN VON GINNIE MAE ........................................................ 9

ABB. 2: LEITZINSENTWICKLUNG DER FEDERAL RESERVE IM JAHR 2000 ..... 10

ABB. 3: LEITZINSENTWICKLUNG DER FEDERAL RESERVE IM JAHR 2001 ..... 10

ABB. 4: LEITZINSENTWICKLUNG IM VERGLEICH ZUR INFLATIONSRATE IM

ZEITRAUM 2001 BIS 2009 IN DEN USA ........................................................ 12

ABB. 5: LEITZINSENTWICKLUNG IM VERGLEICH ZUR MONATLICHEN

INFLATIONSRATE 2001 BIS 2009 IM EURO – RAUM ................................ 14

ABB. 6: EURIBOR ENTWICKLUNG 2001 BIS JULI 2009 .......................................... 15

ABB. 7: ENTWICKLUNG PRIVATER KONSUMAUSGABEN, VERFÜGBAREN

EINKOMMEN UND SPARQUOTE 2006 BIS 2011 ......................................... 25

ABB. 8: NEUZULASSUNGEN FABRIKNEUER PERSONENKRAFTWAGEN ......... 27

ABB. 9: ÜBERSICHT ÜBER FÖRDERPROJEKTE IM RAHMEN DES

KONJUNKTURPAKETES II ............................................................................. 35

ABB. 10: LOGO FÜR DIE MODELLREGIONEN ELEKTROMOBILITÄT .................. 36

ABB. 11: NEUZULASSUNGEN VON PERSONENKRAFTWAGEN IN DEN JAHREN

2002 BIS 2011 NACH AUSGEWÄHLTEN ANTRIEBSARTEN .................... 37

ABB. 12: STRUKTUR WIRTSCHAFTSFONDS DEUTSCHLAND ............................... 38

ABB. 13: PROZENTANTEILE DER UNTERNEHMEN, DIE ANGEBEN, DIE

KREDITVERGABE SEI „RESTRIKTIV“ ........................................................ 39

ABB. 14: BESTAND AN ARBEITSUCHENDEN, KURZARBEITERN UND

GEMELDETEN STELLEN ................................................................................ 40

ABB. 15: GESCHÄFTSKLIMA, PREISERWARTUNG UND

BESCHÄFTIGUNGSERWARTUNG ................................................................ 44

ABB. 16: NEUVERSCHULDUNG (GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN) UND BIP (IN

VIERTELJAHRES WERTEN) ........................................................................... 45

ABB. 17: SCHULDENSTAND (MAASTRICH-ABGRENZUNG) .................................. 45

Tabellenverzeichnis

TABELLE 1: KAPITALMAßNAHMEN DES SOFFIN IN MRD. EURO (STAND: 07.

FEBRUAR 2012) ................................................................................................ 19

TABELLE 2: GEWÄHRTE GARANTIERAHMEN DES SOFFIN IN MRD. EURO

(STAND: 07. FEBRUAR 2012) ......................................................................... 22

TABELLE 3: VERGLEICH ZINSZUSCHÜSSE NACH BESTEHENDEN

BEIHILFERECHTLICHEN RAHMEN UND NEUE MAßNAHMEN (IN %) 29

TABELLE 4: VERÄNDERUNGSRATEN KFZ-ZULASSUNGEN UND PRIVATER

KONSUM IM JAHR 2009 ZUM VORJAHR (IN JEWEILIGEN PREISEN) IN

% .......................................................................................................................... 33

TABELLE 5: MAßNAHMEN DER FÖRDERPROJEKTE IM RAHMEN DES

KONJUNKTURPAKETES II ............................................................................. 36

5

VORWORT

Vor Beginn dieser Ausarbeitung möchte ich meinen zwei Kindern und meiner Frau danken,

die mich so lieb und ausdauernd unterstützt haben. Die in dieser Zeit Verzicht üben und so

manches Mal ohne mich auskommen mussten. Ich danke auch all den Menschen die mir für

den Erfolg meiner Arbeit Mut gemacht haben und immer hinter mir standen, aber auch denen,

die mir zugearbeitet haben.

6

1. Einleitung

Mittler Weile befinden wir uns in der Staatsschuldenkrise. Es geht darum Griechenland und

andere europäische Staaten (Portugal, Irland, Griechenland, Spanien) aus der Staatsinsolvenz zu

holen. Auf der einen Seite werden Rettungspakete geschnürt, Milliarden umverteilt und auf

der anderen Seite versucht, Haushalte zu sanieren und die Neuverschuldung einzudämmen.

Das alles sind auch Auswirkungen und Resultate der Finanz- und Wirtschaftskrise und der

Bemühungen der einzelnen Mitgliedsstaaten Europas und anderer Staaten auf der Welt, die

Lage der Finanzmärkte zu stärken und Rezessionen zu vermeiden. Diese Arbeit geht kurz auf

die Entstehung und die Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Im weiteren Verlauf

betrachtet sie Europa und erkundet die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank um den

Finanzmarkt mit der notwendigen Liquidität zu versorgen. Anschließend werden die Folgen

der Finanzkrise in Deutschland, die vier Rettungspaket und die darin enthaltenen Maßnahmen

zur Stabilisierung und zum nachhaltigen Wachstum für die Volkswirtschaft Deutschland dar-

gestellt. Doch wie hat alles angefangen?

7

2. Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise

Die Finanz- und Wirtschaftskrise entstand auf Grund eines steigenden Wertpapierhandels,

sinkender Zinsen und steigender Immobilienpreise in den USA, bis im Jahre 2008 die große

Blase platzte und die Banken untereinander nicht mehr vertrauten. Die Gier der Anleger und

Investoren nach noch mehr Rendite auf den internationalen Finanzmärkten war zu groß ge-

worden. Mit einsetzender Konsumschwäche erreichte auch die Finanzkrise die Realwirtschaft

weltweit. Was war passiert?

2.1 Hypotheken und Verbriefungen

Die Ursachen gehen zurück bis in die 30er Jahre kurz nach der Weltwirtschaftskrise. Die USA

erlebte einen Einsturz am Immobilienmarkt, viele konnten ihre Hypotheken nicht begleichen

oder es mangelte einfach an Anschlussfinanzierungen. 1934 legte die Regierung der USA ein

weitreichendes Ausfallversicherungsprogramm für Hypothekarkredite auf, gefolgt von Haus-

kredit-Garantieprogrammen für wiedergekehrte Soldaten des zweiten Weltkrieges.

Mit der Gründung der Federal National Mortgage Association (FNMA) am 10. Februar 1938

– ursprünglich als National Mortgage Association of Washington – reagierte die Regierung

auf die Zurückhaltung der Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten. Die FNMA,

auch Funnie Mae genannt, kaufte versicherte Kredite auf. Sie refinanzierte diese durch Aus-

gabe von Vorzugsaktien, die vom Finanzministerium (Treasury Department) gehalten wur-

den, und zusätzlich durch Anleihen mit erstklassiger Bonität durch darin gebundene staatliche

Ausfallsicherungsgarantien.1

Am 1. September 1968 wurde die FNMA in zwei getrennte Einrichtungen aufgeteilt. Auf der

einen Seite entstand die privatisierte Fannie Mae, deren Aktivitäten hauptsächlich im Sekun-

därmarkt2 bestehen. Diese Funktionen beinhalten die Sicherung der Stabilität des Sekundär-

marktes für Hypotheken auf Wohneigentum, die Bedienung des privaten Kapitalmarktes, die

laufende Unterstützung des Sekundärmarktes bei der Bereitstellung und Verteilung des ver-

fügbaren Kapitals zu angemessenen Rückzahlungsbedingungen an einkommensschwache

Familien und die Förderung des Zuganges zu Hypothekenkredit.3 Fannie Mae erhielt mit der

Privatisierung auch den Titel für eine quasi staatliche Vereinigung „Government Sponsored

Enterprise“ (GSE).

1 Vgl. Terberger, Eva (2009), S. 42-43 2 Sekundärmarkt ist der Markt an dem Wertpapiere über die Börsen gehandelt werden. 3 Vgl. 12 U.S.C. § 1716 Sec. 301

8

Auf der anderen Seite entstand die Government National Mortgage Association, auch Ginnie

Mae genannt, deren Funktion im Aufkauf staatlich versicherter Hypotheken besteht. Sie dient

der Verwaltung und Liquidierung des bundeseigenen Hypotheken – Portfolios und somit der

Minderung von Verlusten und negativen Auswirkungen des Hypothekenmarktes auf die ame-

rikanische Bundesregierung.

1970 kam das zweite staatlich privilegierte Unternehmen, die Federal Home Loan Mortgage

Corporation (FHLMC), auch Freddie Mac genannt, auf den Markt.4 Ihr öffentlicher Auftrag

ist es, die nationalen Wohnungshypotheken-Märkte zu stabilisieren und die Möglichkeiten für

Wohneigentum und bezahlbare Mietwohnungen auszubauen.5

Im gleichen Jahr brachte die staatliche Ginnie Mae die ersten echten Mortgage - Backed Se-

curities (MBS) auf den Markt. Auf seiner Internet – Seite wirbt das staatlich überwachte Un-

ternehmen noch heute mit seinem Pioniergeist:

„Ginnie Mae solved this problem and revolutionized the American housing industry in

1970 by pioneering the issuance of mortgage-backed securities“.6

Der Ursprung lag in der begrenzten Zahl neu ausgestellter Hypotheken, da es nicht genug

preisgünstig verfügbares Kapital gab.

Auf Ihrer Internetseite beschreibt das Unternehmen Mortgage – Backed Securities als

gepoolte Hypotheken, die als Sicherheiten genutzt werden für die Ausgabe von Wertpapieren

im Sekundärmarkt. Sie werden auch häufig als „Pass-through“ Anleihen bezeichnet, weil das

Kapital und die Zinsen des zu Grunde gelegten Darlehens an die Anleger weiter gereicht wer-

den. Dabei sind die Zinsraten der Anleihen niedriger als die Zinszahlungen der zu Grunde

liegenden Darlehen um die Zahlung der Service- und Garantiegebühren für die Kreditnehmer

zu ermöglichen.7 Das Risiko, entgangene Zinserträge durch Zinsänderungen und vorfällige

Rückzahlungen, trägt der Kapitalgeber.

Das Wiederanlagerisiko der Investoren von Mortgage-Backed Securities bei vorfälliger Kre-

ditrückzahlung sollte reduziert und überschaubar gemacht werden. Dazu wurden die Zinsen

und Fristen der gepoolten Hypotheken (Verbriefungen) in unterschiedliche Tranchen (Schich-

ten) eingeteilt. Diese reichen von Senior Tranchen mit geringem Risiko über Mezzanine

4 Vgl. 12 U.S.C. § 1451 Sec. 301 5 http://www.freddiemac.com/corporate/company_profile/ 22.01.2012, 13.45 6 Vgl. http://www.ginniemae.gov/about/history.asp?subTitle=About 21.01.2012 21.19 7 http://www.ginniemae.gov/about/about.asp?subTitle=About 21.01.2012 21.52

9

Tranchen bis hin zu Equity Tranchen mit hohem Risiko und hoher Rendite. Diesen sogenann-

ten Collateralized Mortgage Obligations (CMO) folgten weitere Strukturierungen in anderen

Risikobereichen, z.B. Autokrediten, Lohnpfändungen usw.8

Um Hypothekenkredite überhaupt in Wertpapiere (Verbriefungen) zu wandeln, bedarf es ei-

ner Zweckgesellschaft, auch Special Purpose Vehicle (SPV) genannt. Diese kaufen Kredite

auf, bündeln diese zu Paketen (Verbriefungen) und emittieren sie über den nationalen und

internationalen Geldmarkt. Zusätzlich tauchen derartige Gesellschaften nicht in der Bilanz der

Banken auf.

Die Zunahme der Nachfrage nach Formen von MBS, der Anstieg der Immobilienpreise und

sinkende Kreditpreise haben Hypothekenbanken (auch die staatlich gegründeten) und Invest-

mentbanken dazu gebracht, auch einkommensschwache Kunden aus dem Subprime –

Segment9 zu bedienen. Die Satzungen der staatlichen und quasistaatlichen Hypothekenbanken

haben Ihnen noch die Berechtigung dazu gegeben. Weil die Hypothekenbanken die Forderun-

gen und damit das Rückzahlungsrisiko an Investmentbanken abgetreten haben, trugen sie

auch nicht das Verlustrisiko. Abbildung 1 zeigt in Summe die Entwicklung von Verbriefun-

gen und Haushalten seit der Gründung der Ginnie Mae.

Abb. 1: Gegenüberstellung des Vermögens von Verbriefungen und Haushalten von Ginnie Mae

Quelle: Government National Mortgage Association "Ginnie Mae"

Aber nicht nur die Nachfrage an Immobilien und die Erwartungen an noch höhere Renditen

haben zur Finanz- und Wirtschaftskrise beigetragen.

8 Vgl. Terberger,Eva (2009), S. 44-45 9 Subprime-Segment = einkommensschwachen Schichten mit nur sehr geringer Bonität

10

2.2 Zinspolitik der Federal Reserve

Auch die Federal Reserve (Fed) hat mit ihrer antizyklischen Geldpolitik eine Stärkung der

Nachfrage am Immobilienmarkt bewirkt. Um die Rezession Ende der 90er Jahren in den USA

zu bekämpfen, hat die amerikanische Zentralbank Fed in den Jahren 2000 bis 2001 ihren Leit-

zins 11mal auf 1.75% im Dezember 2001 gesenkt.

Abb. 2: Leitzinsentwicklung der Federal Reserve im Jahr 2000

Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive

Abb. 3: Leitzinsentwicklung der Federal Reserve im Jahr 2001

Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive

2000

Date Increase Decrease Level (%)

February 2 25 ... 5.75

March 21 25 ... 6.00

May 16 50 ... 6.50

2001

Date Increase Decrease Level (%)

January 3 ... 50 6.00

January 31 ... 50 5.50

March 20 ... 50 5.00

April 18 ... 50 4.50

May 15 ... 50 4.00

June 27 ... 25 3.75

August 21 ... 25 3.50

September 17 ... 50 3.00

October 2 ... 50 2.50

November 6 ... 50 2.00

December 11 ... 25 1.75

11

Mit der Leitzinssenkung wollte die Fed Zentralbankgeld günstiger an die Geschäftsbanken

anbieten. Somit sanken auch die Zinsen für Kredite der Geschäftsbanken, die diese jetzt güns-

tiger an private Haushalte und Unternehmen vergeben konnten.10

Damit sollten wieder Kauf-

anreize geschaffen werden. Vor allem die Preise im Energie-, Rohstoff- und Lebensmittel-

markt verteuerten sich in diesem Zeitraum stark. Preissteigerungen von bis zu 50% im Ver-

gleich zwischen den Jahren 1999 und 2000 waren möglich.11

Zugleich wurden die Weltmärk-

te mit Produkten aus den neuen Industriestaaten, wie z.B. China, beliefert. Dabei handelte es

sich vorwiegend um Produkte aus den Bereichen Elektronik und Telekommunikation, wie

z.B. Computer, Fernseh- und Mobilfunkgeräte. Aber auch in der Automobilbranche sanken in

den USA die Verbraucherpreise. Das veranlasste die Fed weiterhin den Leitzins zu senken,

soweit, dass er in den Jahren 2003/2004 mit 1% sogar unter die Inflationsrate gesunken war.

10 Vgl. Happe, Horn, & Otto (2012), S. 215 11 http://www.bls.gov/cpi/cpi_dr.htm#2000 30.01.2012 21.07

12

Abbildung 5 zeigt das Verhältnis zwischen Leitzins und Inflationsrate. Ökonomen sprechen

davon, dass die Realzinsen negativ sind. Es war also günstiger sich Geld zu leihen, als Geld

anzulegen.

Abb. 4: Leitzinsentwicklung im Vergleich zur Inflationsrate im Zeitraum 2001 bis 2009 in den USA12

Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive

Bureau of Labor Statistics - Consumer Price Index Archiv

Dieser Anreiz führte dazu, dass die Konsumquote allmählich wieder stieg und die Amerikaner

ihr Geld nicht mehr sparten. Die USA erzielte erstmalig eine negative Sparquote.13

12 Das Bureau of Labor Statistics in den USA unterscheidet zwischen zwei Warenkörben. (1) Dem CPI-U von

städtischen Verbrauchern und (2) CPI-W von städtischen Lohnempfängern und Angestellten. 13 Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S.6 ff

-4,00

-3,00

-2,00

-1,00

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1,00

2,00

3,00

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5,00

6,00

7,00

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

in % Leitzinsentwicklung im Vergleich zur Inflationsrate

Monthly Consumer Price Index (CPI-U) Monthly Consumer Price Index (CPI-W)

Intended Federal Funds rate

13

Im Juni 2004 begann die amerikanische Notenbank den Leitzins wieder anzuheben. Mit Ihm

stiegen auch wieder die Preise für Kredite, da diese an den Leitzins gebunden sind. Viele

Kreditnehmer, vor allem die des Subprime – Marktes, konnten Ihre Hypotheken nicht mehr

tilgen.

2.3 Die Finanzkrise am Höhepunkt und der Interbankenmarkt

Immer mehr Immobilien, die der Besicherung von Krediten dienten, wurden zum Verkauf

angeboten. Die Preise fielen auf Grund des Überangebotes an Immobilien. Immer mehr Anle-

ger von MBS wollten Ihr Geld zurück haben. Die Geschäftsbanken mussten die Wertverluste

in ihrem Anlagevermögen korrigieren und Abschreibungen vornehmen. Die Gefahr bestand

darin, das mehr Aktiva bei den Geschäftsbanken vorhanden war als Eigenkapital auf der Pas-

siva. Um einen Verzehr des Kapitals durch Abschreibung von Anlagewerten abzuwenden,

benötigten viele Banken zusätzliches Geld aus dem Interbankenmarkt. Auf Grund der sinken-

den bzw. fehlenden Sicherheiten sank auch das Vertrauen der Banken untereinander. Immer

mehr Banken aber auch Versicherungsunternehmen, wie dem zweitgrößten Versicherungsun-

ternehmen „American International Group“ (AIG), drohte die Insolvenz durch zunehmend

unzureichende Kapitaldeckung. Am 15. September 2008 meldeten Lehman Brothers, als eine

der renommiertesten Investmentbanken, Insolvenz an. Die Krise hatte somit vorerst ihren

höchsten Punkt erreicht.

Die drohende Zahlungsunfähigkeit der Geschäftsbanken und die Instabilität der Geldmärkte

erreichte schließlich auch die Realwirtschaft. Wechsel der Redereien wurden nicht mehr ein-

gelöst und bei den Krediten kleiner und mittelständiger Unternehmen, die als Anschlussfinan-

zierung fälliger Kredite anstanden und benötigt wurden, war ungewiss ob diese geleistet wer-

den konnten. Somit hatte sich die Finanzkrise zu einer Wirtschaftskrise ausgebreitet.14

14 Vgl. Münchau,Wolfgang( 2008), S.44-54

14

3. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Finanz- und Wirt-

schaftskrise

Auch in Deutschland und Europa gab es ähnlich Vorkommnisse wie in den USA. Die Roh-

stoff- und Lebensmittelpreise stiegen und Banken drohte die Zahlungsunfähigkeit. Um die

Finanzmärkte zu stärken und die Wirtschaft aus der drohenden Rezession zu holen, wurden

zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Abbildung 5 zeigt die Entwicklung des Leitzinses der Euro-

päischen Zentralbank (EZB) im Vergleich zur Entwicklung der Inflation in Europa und

Deutschland. Die orange gepunktete Linie zeigt dabei den Leitzins der amerikanischen Fed im

gleichen Beobachtungszeitraum. Auch im europäischen Finanzsystem lag der Leitzins in

2004/2005 unter der Inflationsrate.

Abb. 5: Leitzinsentwicklung im Vergleich zur monatlichen Inflationsrate 2001 bis 2009 im Euro – Raum Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System European Central Bank - Key ECB interest rate

European Central Bank - Harmonised Index of Consumer Prices (HICP)

Statistische Bundesamt Deutschland - Preisindizes

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4,00

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7,00

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

in % Leitzinsentwicklung im Vergleich zur monatlichen Inflationsrate

Harmonised Index of Consumer Prices (HICP)

Consumer Price Index (Germany)

Main refinancing operations (variable rate) until 15. Okt. 2008

Main refinancing operations (fixed rate) since 15, Okt. 2008

Intended Federal Funds rate (Federal Reserve)

15

Nach der Insolvenz von Lehman Brothers in den USA ist der gesamte Finanzmarkt ins Un-

gleichgewicht geraten. Speziell der Interbankenmarkt stellte dabei ein großes Problem dar.

Die Banken vertrauten sich untereinander nicht mehr und liehen sich gegenseitig kein Geld.

Sie benötigten aber diesen Geldhandel untereinander, um die jetzt vermehrt drohenden Insol-

venzen zu verhindern. Bereits seit Anfang 2007 konnten die Signale des EURIBOR (Euro

InterBank Offered Rate) durch die EZB wahrgenommen werden. Der Zinssatz, der für Gelder

der europäischen Geschäftsbanken untereinander nachgefragte und angeboten wurde, hat im

Zeitraum vor der Krise kontinuierlich zugenommen. Es wurde mehr Geld zu steigenden Zin-

sen nachgefragt bzw. angeboten. Abb. 7 zeigt den Verlauf nach EURIBOR für Tagesgelder

von drei Monaten Laufzeit.15

Abb. 6: EURIBOR Entwicklung 2001 bis Juli 2009

Quelle: EURIBOR - EBF (European Banking Federation)

15 Vgl. Münchau,Wolfgang (2008), Seite 58

0,00

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

6,00

7,00

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

in % EURIBOR (three - month) Beginning of the financial turbulence

Start of the global financial crisis

16

3.1 Ständige Fazilität

Unter Berücksichtigung der Hauptziele, Preisstabilität, Vollbeschäftigung und ausgewogenes

Wirtschaftswachstum, beschloss der Aufsichtsrat der Europäischen Zentralbank am 8. Okto-

ber 2008 zwei Sofortmaßnahmen.

(1) Der Hauptrefinanzierungssatz, auch als Leitzins bekannt, wird vom Zinstender – Ver-

fahren in das Mengentender – Verfahren mit vollständiger Zuteilung umgewandelt.

Das bedeutet, dass sich jetzt die Geschäftsbanken bei der Zentralbank zum festgeleg-

ten Zinssatz so viel Geld leihen konnten wie sie benötigten. Der festgelegte Zinssatz

hat zu dieser Zeit 3,75% betragen. In Abb. 5 ist der weitere Verlauf als schwarz gestri-

chelte Linie dargestellt.

(2) Des Weiteren wurde die Spanne der ständigen Fazilität um den Hauptrefinanzierungs-

satz von 200 auf 100 Basispunkte16

gesenkt. Der Spitzenrefinanzierungssatz ist somit

50 Basispunkte über dem Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich die Geschäftsbanken

kurzfristig über Nacht Geld von der Zentralbank leihen können. Die Einlagenfazilität

liegt somit nur noch 50 Basispunkte unter dem Hauptrefinanzierungssatz, dem Einla-

genzinssatz, zu dem die Geschäftsbanken ihr Tagesgeld durch die Zentralbank über

Nacht verzinsen lassen können.17

Durch diese kurzfristigen Maßnahmen wurden in Europa bis Ende 2008 durch die Zentral-

bank 617 Milliarden EUR im Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG) bereitgestellt. Die Bean-

spruchung der Einlagenfazilität stieg von 2,5 Mrd. EUR vor dem 8. Oktober 2008 auf tages-

durchschnittlich 208,5 Mrd. EUR bis Jahresende. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität, die

höchste Verzinsung für die Inanspruchnahme von Zentralbankgeld, stieg tagesdurchschnitt-

lich von 0,9 Mrd. EUR auf 6,7 Mrd. EUR nach dem 8. Oktober 2008.

Da die Geschäftsbanken für Refinanzierungsgeschäfte Sicherheiten hinterlegen mussten,

schwächte die EZB die Bedingungen ab und weitete das Verzeichnis der notenbankfähigen

Sicherheiten im Bereich marktfähiger und nichtmarktfähiger Sicherheiten aus. 18

16 1 Basispunkt = 0,01%

17 Vgl. Europäische Zentralbank - Eurosystem (2009), 114-118

18 Vgl. Europäische Zentralbank - Eurosystem (2009), 120-121

17

3.2 Mindestreservepolitik der EZB

Als weitere Maßnahme erhöhte die EZB den Mindestreservesatz von ursprünglich 4,20% im

Januar auf 4,58% im Oktober. Somit wurde bereits zu Beginn des Jahres Geld angesammelt,

um später für zusätzlich ausreichend Liquidität zu sorgen. Aktuell liegt der Mindestreserve-

satz bei konstant 1%.19

3.3 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB

Im Offenmarkt – Geschäft erhöhte die EZB vor Ausbruch der Krise die Zuteilungsfristen für

langfristige Refinanzierungsgeschäfte von drei auf sechs Monate. Zusätzlich wurde noch ein

dreimonatiges Refinanzierungsgeschäft eingeführt. Diese Geschäfte dienen der EZB im Sinne

der Preisstabilität für zusätzlich liquide Mittel.

19 http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=bbn135, 02.03.2012, 21.15

18

4. Interventionen und antizyklische Konjunkturpolitik Deutschlands

Die Europäische Zentralbank konnte auf ihrer Seite für die notwendige Liquidität der Ge-

schäftsbanken sorgen. Alleine konnte und kann sie jedoch nichts gegen den drohenden Bank-

rott einiger Banken machen, das Ziel Vollbeschäftigung bei steigender Rezession verfolgen

und für ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum sorgen. Auch die Regierungen der Eurolän-

der waren gezwungen zu intervenieren und im Rahmen einer antizyklischen Konjunkturpoli-

tik mehr Geld für die Volkswirtschaft auszugeben als einzunehmen. Damit soll erreicht wer-

den, dass Volkswirtschaften sich nach einem Abschwung oder einer Rezession wieder in den

Aufschwung Richtung Boom bewegen. Im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung sollen die

Maßnahmen von Deutschland in den Focus genommen werden.

4.1 SoFFin

Ausgehend von den Ideen des britischen Premierministers, Gordon Brown, schnürte die Bun-

desregierung ein Paket zur Rettung der nationalen Banken. Gordon Browns Plan sah vor, (1)

einige wichtige Banken zu rekapitalisieren, (2) genügend Geld durch die EZB zur Verfügung

zu stellen und (3) die eine Geldmarktversicherung zu schaffen. Er wollte damit das Vertrauen

der Banken untereinander stärken und ihnen untereinander Sicherheit geben. Die Regierung

sollte dabei eine Art Ausfallbürgschaft für Geldmarktgeschäfte übernehmen.20

4.1.1 Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes ist das Finanzmarktstabilisie-

rungsfondsgesetz (FMStFG) vom 17. Oktober 2008 mit der Finanzmarktstabilisierungsfonds-

Verordnung (FMStFV), genehmigt durch die europäische Kommission in der Entscheidung

K(2008) 6422, Beihilferegelung Nr. N 512/2008 „Rettungspaket für Kreditinstitute in

Deutschland“. Bezogen auf den Vorschlag Gordon Browns, setzt das deutsche Instrumentari-

um folgende Ziele um.

(1) Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors durch Übernahme von Antei-

len, stillen Beteiligungen oder sonstigen Bestandteilen der Eigenmittel bis zur Höhe

von 80 Mrd. EUR.

(2) Zeitlich befristete Risikoübernahme von Forderungen, Wertpapieren, derivativen Fi-

nanzinstrumenten, Rechten und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen

und Beteiligungen, die vor dem 13. Oktober 2008 erworben wurden sind.

20 Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S. 65-66

19

(3) Garantieübernahme für neu begebene Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unter-

nehmen des Finanzsektors mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten und bis zu einer

Höhe von 400 Mrd. EUR gegen Entgelt in angemessener Höhe.

Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt dabei der Bundesanstalt für

Finanzmarktstabilisierung (FMSA).

4.1.2 Rekapitalisierung

§ 7 FMStFG i.V.m § 3 FMStFV sieht im Bereich Rekapitalisierung vor, den Eigenkapitalan-

teil der Banken zu stärken. Dazu kann über den Fonds eine Einlage oder eine in anderer Form

geeignete Beteiligung getätigt werden oder eine stille Beteiligung an einem der am Fond teil-

nehmenden Finanzinstitute erworben werden. Eine Begrenzung der Beteiligung liegt für jedes

Unternehmen bei 10 Mrd. EUR. Finanziert wird der Fonds durch eine marktgerechte Vergü-

tung in Form eines Gewinnvorzuges oder einer Verzinsung. Durch diese Maßnahmen wurden

vor allem die Hypo Real Estate Holding AG und die Commerzbank mit einer Eigenkapitalein-

lage unterstützt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die unterstützten Kreditinstitute.

Kapitalmaßnahmen in Mrd. Euro (Gesamt: 19,8)

Institut unterzeichnete Verträge

Aareal Bank AG 0,3

Commerzbank AG 6,7

Hypo Real Estate Holding AG davon wirtschaftlich zuzurechnen: - Altaktionäre

- HRE-Gruppe

- FMS Wertmanagement

9,8

0,3

6,5

3,0

WestLB AG 3,0

Tabelle 1: Kapitalmaßnahmen des SoFFin in Mrd. EURO (Stand: 07. Februar 2012)

Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)

Die Rekapitalisierung ist an Bedingungen gebunden, die wie folgt gestaltet wurden:

(1) Die erworbenen Anteile müssen an Dritte verkauft oder wieder zurückgekauft werden,

bevor die Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Dividenden an ihre Aktionä-

re ausschütten. Nehmen wir die Commerzbank als Beispiel. Um an Ihre Aktionäre Di-

videnden auszuzahlen, müssen die Anteile des Fonds zurück gekauft und zu zahlende

Dividenden an den Fonds geleistet werden. Nach Berichten des Handelsblatts vom

06.05.2011 um 22:28 Uhr auf Handelsblatt.com im Beitrag „Commerzbank – Aktio-

näre stimmen Kapitalerhöhung zu“, sollten im Sommer 2011 vorzeitig 14,3 Mrd. EUR

der noch 16,2 Mrd. EUR bestehenden stillen Einlagen aus dem Fonds zurück gezahlt

20

werden.21

Bestätigt wurde dies durch den Kommentar „Der Ehrgeiz des Managements

ist gefährlich“ vom 02.12.2011, 07:48 Uhr auf Handelsblatt.com.22

Die Commerzbank

konnte sich somit weitestgehend vom Fonds lösen. Die Befristung der

Rekapitalisierung lag dabei zu Beginn bei 6 Monaten und wurde in Folge der Verlän-

gerung der Maßnahme unter Berücksichtigung der Dauer der Finanzmarktkrise indivi-

duell – den Einzelfall betrachtend – angepasst (§ 5 Abs.9 FMStFV).

(2) Die Geschäftspolitik soll auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Fehlentscheidun-

gen und Risikobereitschaft sollen in der Zukunft verringert oder vermieten werden.

(3) Die Banken sollen den notwendigen Kreditbedarf für kleine und mittlere Unternehmen

(KMU) zur Verfügung stellen. Diese leisten einen wichtigen Betrag zur Beschäftigung

und zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dar.

(4) Die Vergütung der Mitglieder der Aufsichtsräte und Gesellschafter ist zu begrenzen,

vorgeschlagen werden im Gesetz 500.000 EUR jährlich.

(5) Die Zahlungen von Bonifikationen im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen sind zu

vermeiden.

4.1.3 Risikoübernahme

Nach § 8 FMStFG übernimmt der Fonds Bankpositionen der Bilanzaktiva, um weitere Ab-

schreibungen auf Anlagepositionen zu vermeiden. Diese beinhalten, wie bereits unter 3.1.1

Buchstabe B erwähnt, Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und

Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen. Eingeschlossen sind

auch Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle (SPV)), die zu einem Unternehmen des

Finanzsektors gehören. Die Beteiligung wird pro Finanz- und Versicherungsunternehmen auf

5 Mrd. EUR begrenzt. Folgende Bedingungen sind an die Übernahme von Risikoanlagen ge-

bunden:

(1) Die Risikoübernahme darf bei grundsätzlich gesunden Unternehmen 3% und bei nicht

grundsätzlich gesunden Unternehmen 2% der Bilanzsumme nicht überschreiten.

21 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/commerzbank-aktionaere-stimmen-kapitalerhoehung-

zu/4145942.html 4. März 2012, 17.40 22 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/kommentar-der-ehrgeiz-des-managements-ist-gefaehrlich-

/5908914.html 4. März 2012, 17.49

21

(2) Der Rückkauf der Risikoübernahme mit Wertausgleich oder einer risikogerechten

Vergütung muss innerhalb von 36 Monaten nach Risikoübernahme erfolgt. Als ange-

messene Vergütung gilt 0,5% auf den 12-Monats-Euribor plus Risikoprämie (Credit

Default Swap Spread (CDS-Spread))23

für Senior Debts.24

Am Beispiel der Münchner

Rück, die von den Hilfemaßnahmen nicht betroffen war, würde dies mit Datum vom

13.01.2012 bedeuten. 0,5% + 1,837% + 275BP (2,75%) = 5,087% auf den Wert der

übernommenen Risikoposition.

(3) Die Zeit der Risikoübernahme darf die Laufzeit der Risikopositionen nicht überschrei-

ten.25

4.1.4 Garantieübernahmen für Verbindlichkeiten

§ 6 des FMStFG sieht vor, gegebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten der Fi-

nanzinstitute zu übernehmen. Damit sollen Liquiditätsengpässe behoben und die Refinanzie-

rung am Kapitalmarkt unterstützt werden. Garantiert wird nur Fremdkapital, aber keine Bank-

schuldverschreibungen auf Tier-1- (Kernkapital) oder Tier-2- (Ergänzungskapital) der Finanz-

institute. Die Garantien werden für eine Laufzeit von 36 Monaten geleistet und in Ausnahme-

fällen für max. 60 Monate und in Höhe von maximal einem Drittel der garantierten Verbind-

lichkeiten. Die Inanspruchnahme der staatlichen Garantien setzt folgende Bedingungen vo-

raus:

(1) Die Zahlung einer angemessenen Vergütung wie bereits in Abschnitt 4.1.3 Punkt 2

erwähnt. Sind die Verbindlichkeiten werthaltig besichert, sinkt die Grundvergütung

von 50BP auf 25BP für einen Garantiebetrag von 70% des wirtschaftlichen Wertes der

Sicherheit.

(2) „…Das Verbot öffentlicher Werbetätigkeit unter Hinweis auf die Garantieübernah-

me…“.26

Damit soll vermieten werden, das sich quasistaatliche Gesellschaften (GSE)

wie in den USA bilden und Wettbewerbsverzerrungen entstehen.27

23 CDS Spread = Prämienlevel, für das ein Verkäufer (Sicherungsgeber) gegenüber einem Käufer (Sicherungs-

nehmer) ein Risiko aus einem Kreditgeschäft für einen bestimmte Zeitraum übernimmt. Je höher das Level desto

höher das Ausfallrisiko für den Sicherungsgeber. Risiken stellen Zahlungsverzug, Zahlungsausfall, Antrag auf

Insolvenz oder Restrukturierung von Verbindlichkeiten zu Lasten der Gläubiger dar. 24 Senior Debts = Tranche der Verbriefungen mit dem höchsten Rating (AAA) und dem geringsten Risiko 25 Beihilferegelung (EU) Nr. N 625/2008 (2008), Pkt. 29 f. 26 Beihilferegelung (EU) N625/2008 (2008), Pkt. 27 27 Beihilferegelung (EU) N625/2008 (2008), Pkt. 22 f.

22

Tabelle 2 zeigt Institute des SoFFin, die Garantiegewährleistungen in Anspruch nehmen.

Gewährte Garantierahmen in Mrd. Euro (Gesamt: 14,0)

Institut unterzeichnete Rahmenverträge

Aareal Bank AG 1,2

Düsseldorfer Hypothekenbank AG 1,5

HSH Nordbank AG 3,0

IKB Deutsche Industriebank AG 6,1

Sicherungseinrichtungsgesellschaft

deutscher Banken mbH

2,2

Tabelle 2: Gewährte Garantierahmen des SoFFin in Mrd. EURO (Stand: 07. Februar 2012)

Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)

4.1.5 Bildung von Abwicklungsanstalten (Bad Banks)

Eine letzte Maßnahme im Bereich der Risikoübernahme des Bundes und der Länder ist die

Bildung von sogenannten Bad Banks. In diese Abwicklungsanstalten können Banken weitere

Risikopositionen, wie ausfallgefährdete Kredite oder ganze Geschäftsbereiche, übertragen.

Dabei entstanden die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), in die die WestLB Geschäftsbereiche

und Risikopositionen übertragen hat, und die FMS Wertmanagement. In diese Anstalt hat die

HRE Gruppe Vermögenswerte und Risikopositionen übertragen. Da diese bundesrechtlichen

Abwicklungsanstalten weder unter das Kreditwesengesetz noch unter das Wertpapierhandels-

oder Versicherungsaufsichtsgesetz fallen, werden sie als eigenständige Institutionen behan-

delt. Die übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche werden nicht in den Bilanzen

der Kreditinstitute konsolidiert. Somit soll das Eigenkapital gestärkt und ständige Korrekturen

des Anlagevermögens vermieten werden.28

Aber nicht nur mit den soeben erwähnten direkten Eingriffen in das Marktgeschehen hat die

deutsche Bundesregierung versucht der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegen zu wirken.

Auch durch antizyklische Konjunkturpolitik sollten steigende Arbeitslosigkeit und sinkendes

Wirtschaftswachstum durch ein paar schnell „geschnürte“ Konjunkturprogramme einge-

dämmt werden. Im Folgenden werden die Inhalte dieser Programme beschrieben.

28 § 8a FMStFG (2012)

23

4.2 Entlastungspaket

Am 7. Oktober wurde das erste von insgesamt vier Maßnahmenpaketen beschlossen. Unter

dem weniger bekannten Namen „Maßnahmenpaket zur Senkung der steuerlichen Belastung,

Stabilisierung der Sozialversicherungsabgaben und für Investitionen in Familie“ wurde das

„Entlastungspaket“ auf den Weg gebracht. Mit 21 Mrd. EUR ist es das zweitgrößte Konjunk-

turprogramm der insgesamt vier beschlossenen Pakete zur Stärkung der Konjunktur. Davon

fallen 6 Mrd. EUR auf das Jahr 2009 und 15 Mrd. EUR auf das Jahr 2010. Es sieht im weite-

ren Verlauf folgenden Maßnahmen vor.29

4.2.1 Erhöhung Kindergeld- und Kinderfreibetrag

Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltnahen Dienstleistungen (Familien-

leistungsgesetz – FamLeistG) wurde mit 4,5 Mrd. EUR der erste große Bereich an Zuwen-

dungen geschaffen. Unter anderem erhöhte sich zum 1. Januar 2009 der Kinderfreibetrag von

3.648 EUR auf 3.864 EUR für jedes Kind. Damit stiegen die möglichen Steuerfreibeträge für

Kinder auf insgesamt 6.024 EUR pro Kind. Das Kindergeld wurde von 154 EUR um 10 EUR

ab dem ersten und ab dem dritten Kind um 16 EUR auf max. 195 EUR pro Monat erhöht.

Außerdem wurden die Förderung von haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger Beschäf-

tigung und haushaltsnahen Dienstleistungen auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu

20.000 EUR im Jahr erhöht.

Des Weiteren erhalten Kinder, von deren Eltern mind. ein Elternteil Empfänger von Leistun-

gen nach SGB II und XII ist, bis zur 10 Klasse 100 EUR pro Schuljahr an zusätzlichen Leis-

tungen für die Schule.30

Die zusätzlichen Leistungen für die Schule wurden im „Entwurf eines

Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften

Buches Sozialgesetzbuch“ in der Drucksache 17/3404 vom 26.10.2010 wieder aus dem Ge-

setz entnommen und in § 28 SGB II & § 34 SGB XII (Bedarf für Bildung und Teilhabe) mit

Leistungen für Teilnahmen, z.B. für Schulausflüge und Klassenfahrten, zusammengefasst.31

Des Weiteren verbessert die Bundesregierung das Wohngeld durch die Einbeziehung der

Heizkosten in pauschalierter Form. Durchschnittlich erhöhen sich die Leistungen von 90 EUR

auf 140 EUR pro Wohngeldempfängerhaushalt. Durch die Zusammenfassung der Baualters-

29 BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 22 30 BT-Drs. 16/10809 (2008), S.2 f 31 BT-Drs. 17/3404 (2008), S. 19 & 31 f

24

klassen in einer Kategorie, erhalten ältere Gebäude nun höhere Miethöchstbeträge.32

Somit

wird auch ein Beitrag zur Stärkung der Familien geleistet.

4.2.2 Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8%

Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Entwurf eines Ge-

setzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ in der Drucksache

16/11740 vom 27.01.2009 wird die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung

auf stabil 2,8 Prozent bis 30. Juni 2010 vorgeschlagen. Vorangegangen ist bereits eine Sen-

kung von 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent zum 01. Januar 2009.33

Seit 2011 liegt der Beitragssatz

wieder bei 3,0 Prozent.34

4.2.3 Bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber folgt mit den Beschlüssen zur Neuregelung der steuerlichen Berücksichti-

gung der gesetzlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ab 2010 den Urteilen des

Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 – 2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04, 2 BvR

410/05. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind

nunmehr voll abzugsfähig. Wird dabei der Betrag von 2.800 EUR durch Beiträge zur privaten

Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie 1.900 EUR für pflichtversicherte Arbeit-

nehmer nicht überschritten, kann bis zu diesem Beitrag die Anrechnung anderer Vorsorge-

aufwendungen erfolgen, zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Diese Maßnahmen sollen Familien entlasten und für mehr Investitionen in der Zukunft sor-

gen. Sie sollen aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen entlasten. „Deutsch-

land soll stärker herauskommen, als es hineingeht.“35

Unfreiwillig aber auch konjunkturfördernd kamen auch Maßnahmen hinzu, die beeinflusst

wurden durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Urteil vom 9. Dezember 2008

wurde die Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer durch den

Deutschen Bundestag festgelegt. Dies belastet die Bundesregierung zusätzlich mit 2,53 Mrd.

EUR im Jahr.36

32 Deutscher Mieterbund (DMB) http://www.mieterbund.de/frage6.9.html 09.03.2012 22.33 33 BT-Drs. 751/08 (2008) 34 § 341 (2) SGB III 35 BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 21 36 BT-Drs. 16/12099 (2009), S. 3

25

Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der Ein- und Ausgaben der privaten Haushalte, sowie die

Entwicklung der Sparquote.

Abb. 7: Entwicklung Privater Konsumausgaben, Verfügbaren Einkommen und Sparquote 2006 bis 2011

(nach Census X-12-ARIMA und BV4.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

4.3 Konjunkturpaket I

Mit dem Namen „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wird das Konjunktur-

paket I als Ergänzung zum Entlastungspaket vom Bundestag verabschiedet. Die enthaltenen

Konjunkturprogramme sollen Impulse setzen, um die Konjunkturschwäche zu überwinden

und Arbeitsplätze zu sichern.37

Insgesamt kostet diese Konjunkturmaßnahme 21 Mrd. EUR.

Das Konjunkturprogramm sieht folgende Maßnahmen vor.

4.3.1 Beschleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen

Unter dem Namen „Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr“ wurden durch das Kon-

junkturpaket I jeweils eine Mrd. EUR für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt.

Mittel flossen vor allem in das Schienennetz des Bundes, Bundesfernstraßen und Bundeswas-

serwege. Dabei ging es im Einzelnen um die schnellere Umsetzung von Bauprojekten, Erhal-

tungsmaßnahmen und Bedarfsplanmaßnahmen. Die einzelnen Verkehrsprojekte können im

Verkehrsinvestitionsbericht 2010 der Bundesregierung in der Drucksache 17/4980 vom

37 BT-Drs. 16/11650 (2009), S.22

26

01.03.2011 nachgelesen werden.38 Weitere Gelder wurden durch das Konjunkturpaket II zur

Verfügung gestellt.

4.3.2 Degressive Abschreibungen Anlagevermögen / Sonderabschreibung KMU

Im Bereich der Abschreibungen wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirt-

schaftsgüter befristet für 2 Jahre wieder eingeführt. Sie beträgt das zweieinhalbfache des line-

aren Abschreibungssatzes, jedoch höchstens 25%. Darüber hinaus hat die Bundesregierung

die Grenzen für Betriebsvermögen, Wirtschaftswert und Gewinn für die Inanspruchnahme

von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unterneh-

men auf 335.000 EUR; 175.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht.

Unternehmen unterhalb dieser Grenzen dürfen ihren Gewinn um bis zu 40% der zu erwarten-

den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geplante Investitionen mindern (Investitions-

abzugsbetrag). Dabei muss die Anschaffung oder Herstellung innerhalb von 3 Jahren nach

Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages erfolgen. Das Wirtschaftsgut muss bis zum

Ende des Jahres, das auf das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr folgt, in einer inländischen

Betriebsstätte verbleiben.

Diese Verbleibensvoraussetzung und auch die zuvor genannten Grenzen für Betriebsvermö-

gen etc. müssen ebenfalls für den Ansatz der Sonderabschreibungen eingehalten werden. Da-

bei können im Jahr der Anschaffung/Herstellung sowie den vier folgenden Jahren neben der

linearen oder degressiven Abschreibung bis zu 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskos-

ten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine ausschließ-

liche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung des abnutzbaren beweglichen Wirt-

schaftsgutes.39

4.3.3 Kfz-Steuerbefreiung Neuwagen

Die Maßnahme aus dem Konjunkturpaket I sah vor, Kleinwagen bis zu einer Bezugsmasse

von max. 2.610 kg und einen Emissionswert von max. 2270 mg/km an Kohlenmonoxid oder

max. 160 g/km an Kohlenwasserstoff40

um ein Jahr von der Steuerschuld zu befreien. Dem-

nach werden Neufahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals

zugelassen werden, um ein weiteres Jahr für max. 2 Jahre von der Steuer befreit.

38 BT-Drs 17/4980 (2011), S. 21 f 39 BT-Drs 16/10930 (2008), S. 3 40 VO (EG) Nr. 715/2007 (2007), S. 4 & S. 12

27

Von der Steuer befreit sind auch Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 außer Betrieb

gesetzt wurden und nach dem 5. November 2008 wieder zugelassen sind, und eine Änderung

der emissionsbezogenen Schlüsselnummer im Fahrzeugschein nachweisen, die die Vorausset-

zungen für die Steuervergünstigung erfüllt.41

Die Maßnahme sollte dazu beitragen, die Kaufzurückhaltung zu eliminieren. Gleichzeitig

stand die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer bevor, was auch

zu einer Abnahme der Kfz-Zulassungen führte. Seit dem 1. Juli 2009 wird nun die Kfz-Steuer

auf Grundlage eines Sockelbetrages (Hubraum) und Zusatzbeitrages (Kohlendioxid-Emission)

berechnet. Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der Anzahl neuzugelassener Kraftfahrzeuge

(Kfz) zwischen 2007 und 2011.

Abb. 8: Neuzulassungen fabrikneuer Personenkraftwagen Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

4.3.4 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Um die Nachfrage nach Handwerkerleistungen zu beleben wurde der Steuerbonus für die In-

anspruchnahme von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaß-

nahmen im eigenen Haushalt zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Nach § 35a (3) i.V.m. (4) EStG

können 20% der Aufwendungen, max. 1200 EUR, direkt von der Steuerschuld abgezogen

werden.

41 § 10a KraftStG vom 27.05.2010

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

350000

400000

450000

2007 2008 2009 2010 2011

Neuzulassungen

Neuzulassungen fabrikneuer Kfz und Kfz-Anhänger

(Personenkraftwagen)

28

4.3.5 Programm-Aufstockung (CO2 – Gebäudesanierung, KfW – Programme, Ver-

besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)

Zur Stärkung von Investitionen und Sicherung von Beschäftigung, wurden bereits vorhandene

Programme erweitert (aufgestockt). Mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wur-

den diese Programme umgesetzt. So wurden bei der CO2-Gebäudesanierung bis März 2009

Sanierungen von Gebäuden mit Baujahr vor dem 31. Dezember 1983 gefördert. Vor allem das

KfW-Sonderprogramm, das im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms „Vorüber-

gehender Gemeinschaftrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Fi-

nanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise“ aufgelegt wurde, ver-

dient genauere Betrachtung.42

Umgesetzt wurde es auf deutscher Landesebene über die „Bun-

desregelung Kleinbeihilfen“ vom 3. Februar 2009 und sieht folgende Maßnahmen vor.

4.3.5.1 Pauschalzuwendung bis 500.000 EUR pro Unternehmen

Diese Maßnahme sieht vor, die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung

(EG) Nr. 1998/200643

vorübergehend von 200.000 EUR auf bis zu 500.000 EUR pro Unter-

nehmen zu erhöhen. Grundsätzlich soll die De-minimis-Beihilfe für Rechtssicherheit sorgen.

Die Beihilfe ist in ihrer Höhe so festgelegt, dass sie den Handel nicht beeinträchtigt und den

Wettbewerb nicht verzerrt. Sie wird jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt. Die

Maßnahme kann somit kurzfristig Kapital für gesunde Unternehmen zur Verfügung stellen,

um ihre weitere Leistungsfähigkeit trotz der durch die Finanzkrise erzeugten Kreditklemme

sicherzustellen.44

4.3.5.2 Zinssubventionierte Kredite

Eine weitere Maßnahme ist die Vergabe von Krediten zu günstigeren Zinsen. Die ursprüngli-

che Variante sieht einen Zinssatz zum Interbank Offered Rate (IBOR) Basissatz, plus eine

Marge von 6% bis 10% vor. Die Übergangsregelung bindet den Zinssatz an den Tagesgeld-

satz (Einlagenfazilität) der EZB. Die zusätzliche Prämie für das Kreditgeschäft wird als Diffe-

renz zwischen dem durchschnittlichen IBOR Basissatz für ein Jahr und dem durchschnittli-

chen Tagesgeldsatz der EZB (1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008) berechnet. Hinzu kommt die

Kreditrisikoprämie nach dem Safe-Harbour-Schwellenwert.

42 Vgl. ABl. (EU) C16 22. Januar 2009 43 VO (EG) Nr. 1998/2006 (2006), S. 6 Pkt. 8 44 Abl. (EU) C16 (2009), S. 4 f

29

Nach den Ratingkategorien von Standard & Poor’s ergeben sich Prämien zwischen 40 und

980 Basispunkten. 45

Bestehende beihilferechtliche

Rahmen Neue Maßnahme

Durchschnittlicher EURIBOR Zins-

satz 03/2011-02/2012 2,027

EURIBOR Zinssatz 12month

02/2012 1,519

Aktueller Tagesgeldsatz der EZB

0,250

Durchschnittliche Tagesgeldsatz

01/2007-06/2008 2,903

Safe-Harbour-Prämien

(schlechteste Rating) 10,000 9,800

Safe-Harbour-Prämien

(beste Rating) 0,600 0,400

Kreditzinsen

(schlechteste Rating) 11,519 10,926

Kreditzinsen

(beste Rating) 2,119 1,526

Tabelle 3: Vergleich Zinszuschüsse nach bestehenden beihilferechtlichen Rahmen und Neue Maßnahmen (in %)

Quelle: Thomas Reuters (EURIBOR)

EZB - Key Interest Rates ABl. (EU) C83 (2009), S. 15

4.3.5.3 Kreditbürgschaft zu niedrigeren Prämien

Diese dritte Maßnahme beinhaltet die Safe-Harbour-Prämie für staatliche Beihilfen in Form

von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die

Prämie wird um 25% für KMU und 15% für große Unternehmen minimiert. Bedingungen für

die Inanspruchnahme sind unter anderem, dass nur 90% des Kreditrahmens garantiert werden

und die Summe der Lohnkosten für die Beschäftigten und Mitarbeiter von Subunternehmen

den Kreditbetrag nicht übersteigen. 46

4.3.5.4 Risikokapitalbeihilfen bis 2,5 Mio. EUR pro KMU und Jahr

Die Risikokapitalbeihilfe stellt die letzte Maßnahme nach Vorgabe der Europäischen Union

(EU) dar. Sie zielt darauf ab, benötigtes Investitionskapital für die KMU bereitzustellen, die

von den Finanzmärkten als Risikoinvestition eingeschätzt werden. Die europäische Kommis-

sion hat festgelegt, dass der Safe-Harbour-Schwellenwert für die Risikobewertung angehoben,

45 ABl. (EU) C16 (2009), S. 6 46 Vgl. ABl. (EU) C16 (2009), S. 5 f

30

der Kapitalanteil privater Investoren auf 30% gesenkt und zulässige Anlagetranchen für 12

Monate von 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht werden.47

4.3.6 Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld

Zur Stärkung der Beschäftigung und Arbeitsplatzsicherung wurde die Bezugsdauer für das

Kurzarbeitergeld mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 2332 vom 26. No-

vember 2008 im auf 18 Monate verlängert48

. Mit der Veröffentlichung durch den Bundesan-

zeiger im Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 1223 vom 29. Mai 2009 wurde der Bezugszeitraum

nochmals um 6 Monate auf 24 Monate erweitert.

4.4 Konjunkturpaket II

Unter dem Namen „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das wohl

umfangreichste Konjunkturpaket II beschlossen. Am 5. März 2009 wurde es über den Bun-

desanzeiger veröffentlicht (BGBl. I S.416). Es sah die in den folgenden Punkten aufgeführten

Maßnahmen vor.

4.4.1 Bundesinvestitionen (Verkehr/Bau/Ausrüstung)

Insgesamt stellte die Bundesregierung für die Abschnitte 4.4.1, 4.4.2, 4.4.7, 4.4.8 und 4.4.9

16,9 Mrd. EUR zur Verfügung. Für die Bundesinvestitionen in Verkehr, Bau und Ausrüstung

wurden verteilt auf 2 Jahre insgesamt 4 Mrd. EUR an Mitteln bereit gestellt. Unter anderem

flossen die Gelder in den Neubau, Erhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten,

Lärmschutz und innovative Technik.49

Die Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen

wurden auf 1 Mio. EUR für Bauleistungen und 100.000 EUR für Dienst- und Lieferleistungen

angehoben, so dass öffentliche Vergaben ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Freihändi-

ge Vergabe) erfolgen konnten. Außerdem wurden die Vergabefristen nach VOL und VOB,

begrenzt auf zwei Jahre, verkürzt.50

4.4.2 Investitionen von Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsinvestitionsge-

setzes

In diesem Bereich stellt der Bund für die Kommunen und Länder zusätzlich 10 Mrd. EUR aus

dem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ für besonders bedeutsame Investiti-

onen zur Verfügung. So erhalten zum Beispiel der Freistaat Sachsen 596,75 Mio. EUR

(5,9675 v. H.) und das Land Brandenburg 342,85 Mio. EUR (3,4285 v.H.). Schwerpunktmä-

47 Vgl. ABl. (EU) C16 (2009), S. 7 f 48 § 177 (1) S.3 SGB III (2008) 49 BT-Drs. 17/4980 (2011) S.22 50 BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 25

31

ßig stehen die Summen für die Bereiche Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturinvestitionen

zur Verfügung.51

4.4.3 Steuertarifsenkung und Kinderbonus

Im Bereich der Einkommensteuer wird der Grundfreibetrag in zwei Stufen um jeweils 170

EUR auf bis zu 8004 EUR angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte zur Berechnung der Steuer-

last werden jeweils um 400 EUR und ab 1. Januar 2010 um weitere 330 EUR angehoben. Der

Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Somit sollen die unteren Einkommen

gezielt entlastet werden.

Für Kinder, die 2009 für mind. einen Monat Kindergeld erhalten haben, wird einmalig eine

Zahlung von 100 EUR (Kinderbonus) für das Kalenderjahr 2009 geleistet. Durch den Bonus

entstehen dem Bund Kosten in Höhe von 6 Mio. EUR.52

4.4.4 Beitragssatzsenkung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9%

Zum 29. Oktober 2008 wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von

14,6 auf 14,0% gesenkt. Zum Ausgleich für die Beitragssatz – Senkung erhalten die gesetzli-

chen Krankenversicherungen für versicherungsfremde Leistungen, 7,2 Mrd. EUR für das Jahr

2009 und 11,8 Mrd. EUR für das Jahr 2010 als Beiträge in den Gesundheitsfonds.53

4.4.5 Beschäftigungssicherung

In 2009 und 2010 werden bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber

hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit getragen. Für Qualifizierungsmaßnahmen können

den Arbeitgebern im Zeitraum der Kurzarbeit auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbei-

träge für den Monat der Qualifizierung erstattet werden, soweit die Zeit für die Qualifizierung

mind. 50% der Ausfallzeit beträgt. Dazu werden das Verfahren und die Antragsstellung ver-

einfacht. Um diese Leistungen bewältigen zu können, werden den Trägern der Grundsiche-

rung für Arbeitsuchende für 2009 und 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für

Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Insbesondere für Ar-

beitnehmer über 25 Jahren, die über keinerlei Berufsabschluss verfügen, und Jugendliche, die

sich bereits längere Zeit auf Lehrstellensuche befinden, sowie den Ausbau von Betreuung und

Pflege werden zusätzlich 770 Mio. EUR bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung ge-

51 §§1-3 ZuInvG 52 BGBl. I S. 416 (2009), S. 416 53 BGBl. I S.416 (2009), S. 430

32

stellt. Darüber hinaus werden pro Jahr jeweils 200 Mio. EUR für das Programm WeGebAU

(Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen), für die Förde-

rung von Qualifizierung während der Kurzarbeit und von Projekten zur Beratung von Unter-

nehmen zur Beschäftigungssicherung für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt.

Aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit erhalten Unternehmen (Verleiher) Zuschüsse

zur Qualifizierung für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit, wenn diese

in den Jahren 2007 und 2008 als Leiharbeiter bei dem gleichen Verleiher beschäftigt waren.

Abweichend von der Regelung des § 417 SGB III können auch Arbeitnehmer Ihre Weiterbil-

dungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen, wenn mindestens vier

Jahre zwischen dem Erwerb des Berufsabschlusses oder der letzten beruflichen Weiterbildung

und der Antragstellung liegen.54

Für die Bewältigung der Anfragen und Anträge wurden zu-

sätzlich jeweils 2.500 Stellen für die Bereiche SGB III und SGB II bei den Arbeitsagenturen

und ARGEN geschaffen. Die neu geschaffenen Stellen führten im Haushaltsplan 2009 der

Bundesagentur für Arbeit zu 200 Mio.55

EUR an Mehrkosten. Die neu geschaffenen Stellen

sind befristet bis 31.12.2012. Allerdings können sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsge-

richts (BAG) vom 17.03.2010, AZ 7 AZR 843/08 in unbefristete Arbeitsverträge gewandelt

werden.

4.4.6 Erhöhung der Kinderregelleistung im SGB II von 60 auf 70%

Die Höhe der Zuwendungen wird über den § 20 SGB II i.V. § 28 SGB12 bestimmt. Die Re-

gelsätze wurden in der Regelsatzverordnung vom 3. Juni 2004 (BGBl. I S. 1067), geändert in

der Verordnung vom 20. November 2006 (BGBl. I S. 2657), für Kinder in der Art neu gestal-

tet, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr 60%, ab dem 14. Lebensjahr 70% und ab dem 15. Le-

bensjahr 80% des Eckregelsatzes erhalten. Die fehlende Transparenz dieses Gesetzes führte

jedoch dazu, dass durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1BvL 1/09,

1BvL 3/09 und 1BvL 4/09, Absatz-Nr. (1 – 220), die Bemessung des Eckregelsatzes und der

Regelsätze seit 24. März 2011 im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) (BGBl. I S. 453

vom 24. März 2011) durch Regelbedarfsstufen festgelegt werden, die ab jetzt in vollen Euro-

Beträgen angegeben sind und jedes Jahr an den zugrunde liegenden Warenkorb angepasst

werden.

54 BT-Drs. 16/11740 (2009), S.19 55 Bundesagentur für Arbeit (2009), S.38

33

4.4.7 Kfz-Steuerbefreiung und Umweltprämie

Wie bereits im Punkt 4.3.3 erwähnt, wird die Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-

Steuer umgestellt und die Befreiung von der Kfz-Steuer um zwei weitere Jahre bis zum 31.

Dezember 2013 ausgeweitet. Die Umstellung erfolgte zum 1. Juli 2009 durch Bekanntma-

chung im Bundesanzeiger (BGBl. I S.1170 vom 29. Mai 2009). Die Änderung sieht weiterhin

vor, dass neben dem Hubraum eine Steuer auf die Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen

erhoben wird. Die Umweltprämie, auch als „Abwrackprämie“ bezeichnet, steht mit einem

Fördervolumen von 1,5 Mio. EUR für die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens bei

gleichzeitiger Stilllegung und Verschrottung des Altfahrzeugs. Die Bundesregierung stellte

eine Förderung von 2500 EUR zur Verfügung, wenn das Altfahrzeug mind. 9 Jahre alt war,

der Halter (Privatperson) mind. 1 Jahr im Besitz dieses Fahrzeuges war, das neu erworbene

Fahrzeug mind. über Euro-4 verfügte und nach dem 14. Januar 2009 zugelassen wurde.56

Be-

reits Ende März 2009 wurden die Fördermittel auf 5 Mrd. EUR erweitert.57

Die Maßnahme

hatte zur Folge, dass, im Vergleich zum Vorjahr 2008, die Kaufkraft um 20,5% und die Kon-

sumausgaben um 0,4% zugenommen haben.58

1. Vierteljahr 2. Vierteljahr 3. Vierteljahr 4. Vierteljahr

Privater Konsum 0,1 0,9 0,0 0,4

Kauf von neuen oder gebrauchten Kraft-

fahrzeugen (Kfz) 19,9 27,5 25,0 7,5

Privater Konsum ohne Kfz – 0,8 – 0,5 – 1,0 0,1

Tabelle 4: Veränderungsraten Kfz-Zulassungen und privater Konsum im Jahr 2009 zum Vorjahr (in jeweiligen Preisen) in %

Quelle: Statistisches Bundesamt

4.4.8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mit diesem Programm soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und

mittleren Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Beruf nach-

haltig unterstützt werden. Dabei soll ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet

werden, um weitere Arbeitsplätze zu bilden und bestehende zu sichern. Um die Anstrengun-

gen zu verwirklichen wurden zusätzlichen Haushaltsmitteln von jeweils 450 Mio. EUR für

2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. Allein davon flossen 100 Mio. EUR pro Jahr an Un-

56 BGBl. I (2009) S. 1170 f 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2010), S. 4 58 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2010/03/PD10_099_811.html,

20.03.2012, 21.14

34

ternehmen in den neuen Bundesländern. Der Staat darf dabei nur Fördermittel nach dem Sub-

sidiaritätsprinzip zur Verfügung stellen und muss auf den Märkten mit seinen Maßnahmen

dafür sorgen, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, aber Anreize für das wirtschaft-

liche Handeln der Unternehmen (Gewinnerzielungsabsichten, angestrebte Wachstumsraten,

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationserfolg usw.) geschaffen werden und andere Un-

ternehmen durch diese Maßnahmen nicht vom Markt verdrängt werden.59

Dazu setzt die

Richtlinie zum „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ vom 3. Februar 2009 strenge

Maßstäbe. Unterstützt werden vor allem KMU in den Bereichen Kooperations- und Einzel-

projekte, Netzwerkprojekte sowie innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistun-

gen. Nach der anzuwendenden Definition im Amtsblatt der Europäischen Union L 124/36

vom 20. Mai 2003 des Titel 1, Artikel 2 und Artikel 3 des Anhanges sind kleine und mittlere

Unternehmen, solche, die max. 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens

50 Mio. EUR oder ein Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR ausweisen. Sie sind förder-

fähig wenn sie selbständige Unternehmen sind.

4.4.9 Mobilitätsforschung (Antriebstechnik)

Im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ soll ein Beitrag für eine

klimagerechte Energie- und Verkehrspolitik entwickelt und umgesetzt werden. Der CO2 –

Ausstoß soll minimiert werden, erneuerbare Energien ausgebaut und regenerative Energie-

quellen für die Mobilität genutzt werden. Der Gedanke geht soweit, dass die Energie durch

Mobilität erzeugt, gespeichert und an das Stromnetz zurück geführt wird. Aus dem Konjunk-

turpaket II wurden Mittel mit einem Volumen von rund 500 Mio. EUR für 2009 bis 2011 be-

reitgestellt. Durch die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II sollte die Basis für mehr

Elektro-Fahrzeuge geschaffen werden. Sie sollten dazu beitragen, die deutsche Automobil-

und Zulieferindustrie dazu zu bewegen, ihre eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitä-

ten auszubauen und für den Standort Deutschland eine technologische Führerschaft und ent-

sprechende Marktposition zu erarbeiten. Im Focus der Förderung stand die Erforschung und

Entwicklung von Li-Ionen-Zellen in Fahrzeugbatterien, Komponenten für Elektro-Fahrzeuge

und deren Standardisierung, Batterierecycling, Forschung in der Informations- und Kommu-

nikationstechnik (IKT-Forschung).60

Abbildung 9 und Tabelle 5 zeigen den Umfang der

Maßnahmen, die zusätzlich durch das Konjunkturpaket II zu fördernden Handlungen und die

59 ABl. (EU) C 323 (2006), S. 7 60 Bundesregierung (2009), S 5-7

35

Verbindung zu anderen Zuständigkeitsbereichen mit Schwerpunkt innovative Antriebstechno-

logie für die Elektromobilität.

Abb. 9: Übersicht über Förderprojekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II Quelle: Die Bundesregierung „Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung“

Nummer des

Förderprojektes Maßnahme bzw. Projekt

1 Aufbau eines Kompetenznetzwerkes Systemforschung Elektromobilität mit dem Ziel,

die Kompetenzen der FhG zur Elektromobilität zu bündeln und für die Automobilindustrie

nutzbar zu machen.

2 Etablierung anwendungsorientierter Forschungsschwerpunkte in der Elektrochemie

mit Fokus auf Elektromobilität und Batterietechnologie an Hochschulen und außeruniversitären

Forschungseinrichtungen; Entwicklung gemeinsamer Curricula zur gezielten

Nachwuchsförderung.

Inhaltliche Schwerpunkte konzentrieren sich auf zentrale elektrochemische Querschnittsthemen

der Elektromobilität. Technologisch steht die Elektrochemie für mobile

Energiewandler und -speicher im Zentrum (insbes. Batterien).

3 Energieforschung: neue Förderinitiative Stromwirtschaftliche Schlüsselelemente der

Elektromobilität: Speicher,Netze, Integration mit den Förderschwerpunkten: Stromspeicher,

Netze der Stromversorgung der Zukunft, Konzepte zur Netzintegration und

Brennstoffzellen.

4 Entwicklung von Produktionstechnologien für Li-Ionen Zellen/Batteriesysteme. Es

sollen geeignete Fertigungs- bzw. Verfahrenstechnologien sowie die dazu notwendige

Maschinen- und Anlagentechnik entwickelt werden, um eine wettbewerbsfähige,

automatisierte Serienproduktion von großformatigen Li-Ionen-Zellen und damit ausgestatteten

Batterien zu etablieren.

5 Verkehrsforschung: kurzfristige Umsetzung aktueller Projektvorschläge (z. B. Komponenten

u. Systeme zur Bremsenergie-Rückgewinnung, Optimierung des Antriebsstrangs,

On-Board Stromerzeugung zur Reichweitenerhöhung, Nutzung der Motorabwärme

zur Erzeugung elektrischer Energie, relevante Aspekte der Normung und

Standardisierung), wiss. Vorbereitung u. Begleitung von Feldversuchen (Elektro-Pkw,

Hybrid-Abfallsammelfahrzeug).

6 Erweiterung der Projekte im Rahmen von E-Energy: Neue Forschungs- und Förderschwerpunkte

IKT für Elektromobilität und Intelligente Netze, erneuerbare Energien

und Elektromobilität.

IKT-basierte Lade-, Steuerungs- und Abrechnungs-Infrastrukturen, elektronische

Marktplätze und IKT-basierter Technikbetrieb von E-Mobility-Konzepten und ihre Einbindung

in elektronische Versorgungsnetze, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle,

Normen und Standards.

7 Feldversuche Elektromobilität im Pkw-Verkehr.

Forschungsfragen: u. a. Alternative Ladeverfahren, Weiterentwicklung Netzintegration

erneuerbarer Energien, Erprobung und Akzeptanz weiterentwickelter Antriebssysteme.

36

Nummer des

Förderprojektes Maßnahme bzw. Projekt

8 Flottenversuch Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr.

Forschungsfragen: Entwicklung eines Verfahrens zur Netzintegration erneuerbarer

Energien unter Nutzungsprofilen im Wirtschaftsverkehr, Erprobung der Fahrzeuge

unter Alltagsbedingungen, Ermittlung des Energiebedarfs und der Nutzerakzeptanz.

9 Elektromobilität im öffentlichen Raum – integrierte Mobilitätskonzepte in einer begrenzten

Anzahl auszuwählender Modellregionen mit den Schwerpunktelementen:

Stadtbusse mit Batteriespeicher für elektrische Fahranteile, mittelschwere Nutzfahrzeuge

mit Dieselhybridantrieb, Elektromobilität im Verteilerverkehr, Einsatz von Elektro-

Pkw, Elektromotorräder, Elektrofahrräder, Schienenhybridfahrzeuge, Aufbau

öffentlicher Ladestationen, Projektkoordinierung in den Modellregionen).

10 Batterietestzentrum (Zellen, Batterien, Systeme, Crashverhalten) für Zellen, Batterien,

Systeme.

11 Forschung und Entwicklung für eine Pilotanlage im Bereich Recycling von Lithium-

Ionen-Traktionsbatterien.

12 Hybridbusse für einen umweltfreundlichen ÖPNV (über KfW).

Kleinflotten von mindestens 10 Bussen bei kommunalen Verkehrsbetrieben

13 Aufbau von 25 Pilot-Wasserstofftankstellen.

14 Modellvorhaben zu Mobil mit Biomethan (Demonstration der gesamten Bereitstellungskette

zur Produktion und Nutzung von Biomethan als Kraftstoff inkl. systemanalytischer

Begleitforschung).

15 Errichtung einer Pilot-Synthese-Anlage zur Herstellung hochwertiger synthetischer

Kraftstoffe („Bioliq“ beim Forschungszentrum Karlsruhe).

Tabelle 5: Maßnahmen der Förderprojekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II

Quelle: Die Bundesregierung „Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung“

Unter dem Projektnamen „SaxMobility I“ beantragten die Stadtwerke Leipzig zusammen mit

der DREWAG in Dresden, der ENSO Netz GmbH und den Hochschulen Dresden und Leip-

zig ein Fördervolumen von 517.000 EUR. Der übernommene Eigenanteil am Projekt beträgt

dabei 50%. Betreut und gesteuert wird das Projekt von der NOW GmbH Nationale Organisa-

tion Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.61

In Leipzig betreiben die Stadtwerke

Leipzig einen stromangetriebenen Audi A2 und einen Tazzari Zero. Zudem strebt das Unter-

nehmen den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität an. So sollen bis Sommer

2011 über 30 Ladesäulen für Elektroautos entstehen. Die Leipziger- und Dresdener Verkehrs-

betriebe beteiligen sich am Projekt mit der Erforschung und Erprobung von Hybrid- und

Speichertechnologie im Linienverkehr.62

Abbildung 11 zeigt die Zulassungszahlen von 2002

bis 2011 für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten.

Abb. 10: Logo für die Modellregionen Elektromobilität Quelle: Stadtwerke Leipzig

61 http://www.swl.de/site/swl/de/presse/aktuelles/2011/Elektrotankstelle.htm, 24.03.2012, 09.49 62 http://www.lvb.de/informationen/elektro-mobilitaet/projekthintergrund, 24.03.2012, 09.58

37

Abb. 11: Neuzulassungen von Personenkraftwagen in den Jahren 2002 bis 2011 nach ausgewählten Antriebsarten Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

Für den Ausbau des Breitband-Netzes via Funk und Kabel, stellt die Bundesregierung in die-

sem Bereich über das Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG (BGBl. I S. 416, 428 vom 2. März

2009) zusätzliche Mittel an Länder und Kommunen aus dem „Investitions- und Tilgungs-

fonds“ zur Verfügung. Bereits 2014 sollen nach Plänen der Bundesregierung 75% der Haus-

halte über einen Breitbandanschluss von mind. 50 Mbit/s verfügen.63

4.4.10 Aufstockung Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutsch-

land)

Der Wirtschaftsfonds Deutschland wurde gebildet, um kleineren und mittleren Unternehmen

in einer wirtschaftlich schwierigen Lage Kapital für notwendige Investitionen zur Verfügung

zu stellen. Damit sollen die Stabilität und das Wachstum der KMU gesichert werden, um ei-

nen Betrag zur Arbeitsplatzsicherung und Bildung neuer Arbeitsplätze zu leisten. Am Ende

bildet das Wachstum der KMU auch einen Betrag zum Nationaleinkommen der Bundesrepub-

lik Deutschland. Mit zusätzlichen Finanzierungsmitteln für den Wirtschaftsfonds Deutschland

werden jetzt auch größere Unternehmen bei der Kredit- und Bürgschaftsaufnahme unterstützt.

Abbildung 12 zeigt die Struktur bei der Vergabe von Bürgschaften durch den Bund und Son-

derkrediten durch die KfW.

63 Vgl. BT-Drs. 16/11650 (2009), S.25-29

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Neuzulassungszahlen Neuzulassungen von Pkw nach ausgewählten Antriebsarten

Flüssiggas (einschließlich bivalent) Erdgas (einschließlich bivalent) Elektro Hybrid

38

Abb. 12: Struktur Wirtschaftsfonds Deutschland Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Insgesamt stehen ab März 2009 115 Mrd. EUR an Finanzmitteln bereit. Davon sind 75 Mrd.

EUR für Bürgschaften und 40 Mrd. EUR für Kredithilfen vorgesehen.64

Bei den Bürgschaften

für Betriebsmittelfinanzierungen wurde der Haftungszeitraum, in dem die KMU nicht von der

Haftung für Ausfälle befreit sind, von 12 Monaten auf 4 Monate verkürzt. Für die verbleiben-

de Laufzeit wurde der Anteil der Bürgschaft durch den Fonds auf 60% angehoben.65

Das Er-

gebnis einer Befragung durch das IFO – Institut zeigt in Abbildung 13, dass die Gesamtheit

der Programme das Angebot an Krediten nicht eingeschränkt hat und die Kreditvergabe von

den Unternehmen positiv bewertet wird.

64

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/theme

nschwerpunkt__konjunkturpakete/Wirtschaftsfonds__Deutschland__Haupt.html, 24.03.2012, 12.48 65 Gude, Kay, Suprinovi , Werner (2010), S. 176

39

Abb. 13: Prozentanteile der Unternehmen, die angeben, die Kreditvergabe sei „restriktiv“ Quelle: ifo Konjunkturtest

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

Anteil in %

Kredithürde - Prozentanteile der Unternehmen, die angeben, die Kreditvergabe sei "restriktiv"

Bau Handel Verarbeitendes Gewerbe (gesamt)

40

4.5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mit den bereits beschlossenen Konjunkturpaketen wurde ein Beitrag zur Stabilisierung der

Wirtschaft und ein hohes Maß an Beschäftigung erzielt. Der Weg aus der Krise scheint erfolg-

reich gewesen zu sein. Abbildung 14 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, der Kurz-

arbeiter und die Anzahl gemeldeter offener Stellen. Erkennbar ist, dass über das Programm

der Kurzarbeit die Arbeitslosenzahlen konstant gehalten werden konnten und mit dem Abbau

bis August 2011 auch die Anzahl Arbeitssuchender gesunken ist. Bei den Unternehmen ist ein

Anstieg an offenen Stellen zu verzeichnen, da sich die Anzahl offener Stellen konstant um die

500.000 bewegt und über die Einstellung von Arbeitssuchenden nicht abgenommen hat.

Abb. 14: Bestand an Arbeitsuchenden, Kurzarbeitern und gemeldeten Stellen Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Um diese Entwicklung zu stärken und zu festigen, wurden weitere Maßnahmen beschlossen.

Mit den folgenden Inhalten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes soll die Kaufkraft wei-

terhin gestärkt und die Wirtschaftskraft von Unternehmen verbessert und vereinfacht werden.

0

500000

1000000

1500000

2000000

2500000

3000000

3500000

4000000

4500000

Januar

F

ebru

ar

Mär

z A

pri

l M

ai

Juni

Juli

A

ugust

S

epte

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O

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N

ovem

ber

D

ezem

ber

Ja

nuar

F

ebru

ar

2007 2008 2009 2010 2011 2012

Menge (Personen)

Bestand an Arbeitsuchenden, Kurzarbeitern und gemeldeten Stellen

Arbeitslose Gemeldete Stellen Kurzarbeiter

41

4.5.1 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag

Wie bereits im Punkt 4.2.1 (Entlastungspaket) beschrieben wurden das Kindergeld und der

Kinderfreibetrag nochmals angehoben. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirt-

schaftswachstums vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I Nr. 81 S. 3950) wurde der Kinderfreibe-

trag im § 32 (6) S.1 EStG von 1932 EUR auf 2184 EUR erhöht. Der Freibetrag für Be-

treuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurde ebenfalls von 1080 EUR auf 1320

EUR angehoben.

Das Kindergeld, nach § 6 BKGG, wurde im gleichen Maße berücksichtig und die benannten

Beträge jeweils um 20 EUR auf 184 EUR für das erste und zweite Kind, 190 EUR für das

dritte Kind und 215 EUR ab dem vierten Kind erhöht.

Insgesamt ergibt sich aus dieser Maßnahme eine Entlastung für Familien mit Kindern von 4,6

Mrd. EUR.

4.5.2 Korrekturen Verlustvortrag/Zinsschranke/Abschreibungen

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde zum 1. Januar 2008 im § 4h EStG

(BGBl. I S.1912 vom 14.August 2007) eine Steuerschranke eingeführt, um die Verlagerung

der Basis („Steuersubstrat“66

) – als Bemessungsgrundlage der Einkommens- und Körper-

schaftssteuer – in das Ausland zu vermeiden. Demnach sind Zinsaufwendungen nur dann in

voller Höhe abziehbar, wenn die Differenz aus Zinsaufwendungen und -erträgen nicht mehr

als 1 Mio. EUR beträgt. Ein aus der Differenz von Zinsertrag und -aufwand entstandener ne-

gativer Zinsbetrag ist nur in Höhe von 30% des steuerlich maßgeblichen Gewinns vor Zinser-

trag, Zinsaufwendungen und Abschreibungen (verrechenbares EBITDA67

) abzugsfähig. Zins-

aufwendungen, die im Sinne der Zinsschranke nicht berücksichtigt wurden, sind in die fol-

genden Wirtschaftsjahre vorzutragen. Nicht verbrauchte Beträge des verrechenbaren EBITDA

sind in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorzutragen.68

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird die Freigrenze für die Anwendung der

Zinsschranke auf 3 Mio. EUR erhöht. Die Ausschlussklausel (Escape-Klausel) für die Eigen-

kapitalquote konzernangehöriger Unternehmen wurde auf 2% erhöht. Das heißt, dass das Ei-

66 Steuersubstrat = Wort, das durch den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch

(CDU) im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform entwickelt wurde 67 EBITDA = Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization 68 BGBl. I S.1912 (2007), S. 1913

42

genkapital von konzernangehörigen Unternehmen max. 2% des Eigenkapitales des Konzerns

betragen darf, um die Zinsschranke anwenden zu dürfen.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde die Bewertung von abnutzbaren bewegli-

chen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verändert. Betragen die Anschaffungs- oder

Herstellungskosten zwischen 150 und 410 EUR ist ein sofortiger Betriebsausgabenabzug

möglich. Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach

§ 7 EStG abgeschrieben. Alternativ können abnutzbare bewegliche, selbständig nutzbare

Wirtschaftsgüter deren Anschaffung-/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1.000 EUR

übersteigen im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung in einen Sammelposten eingestellt

werden. Dieser wird dann über die Dauer von 5 Jahren (einschließlich des Jahres der Anschaf-

fung) abgeschrieben.69

Für den körpersteuerlichen Verlustvortrag wird die Sanierungsklausel in § 8c (1a) KStG

nunmehr zeitlich unbeschränkt festgeschrieben. Bei der Übertragung von Anteilen an Kapi-

talgesellschaften verfallen gemäß § 8c (1) KStG die Verluste anteilig, wenn innerhalb von

fünf Jahren zwischen 25% und 50% der Anteile übertragen werden. Übersteigt die Anteils-

übertragungen 50% des gezeichneten Kapitals sind die nicht genutzten Verluste in vollem

Umfang nicht mehr abziehbar. Im Falle der Anteilsübertragung zur Sanierung der Kapitalge-

sellschaft bleiben die Verlustvorträge jedoch erhalten.

Die Berechnete Entlastung der Bundesregierung für die Unternehmen liegt bei 3,3 Mrd. EUR

pro Jahr.70

4.5.3 Korrektur Erbschaftsteuer/Biokraftstoffförderung

Die Korrektur der Erbschaftsteuer sieht zwei Personengruppen vor. Auf der einen Seite die

Unternehmensnachfolgen, die von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit sind, wenn

die Lohnsumme innerhalb von 5 Jahren auf über 400% der Ausgangslohnsumme steigt. Da-

mit soll die Vergünstigung in die Entwicklung der Personalkosten fließen.

Auf der anderen Seite sollen Geschwister und Geschwisterkinder durch die Erhöhung der

Freibeträge entlastet werden.71

69 BGBl. I S.3950 (2009), S. 3950 f. 70 BT-Drs. 17/4450 (2011), S. 24 71 BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3953

43

Im Bereich Biokraftstoff wurde eine Steuerentlastung auf Biokraftstoff in gestaffelten Beträ-

gen für angegebene Zeiträumen im § 50 (3) S.3 Nr.1 und Nr. 2 EnergieStG und § 57 (5) S.3

Nr. 1 und Nr. 2 EnergieStG festgelegt.72

4.5.4 Umsatzsteuersatz – Senkung Hotelgewerbe

Abschließend sieht der Gesetzbeschluss eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für

Vermietung von Wohn- und Schlafraum zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden vor

(§ 12 (2) Nr. 10 UStG)73

.

72 BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3955 73 BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3953

44

5. Schlussbemerkung (Fazit)

Über die vorangegangenen Seiten wurde gezeigt welche Anstrengungen vollbracht wurden,

um einen erfolgreichen und nachhaltigen Weg aus der Finanz- und Wirtschaftkrise zu finden.

Die Anstrengungen sind spürbar, die Arbeitslosenzahlen sind seit der Wiedervereinigung auf

Rekordniveau gesunken, die Unternehmen verzeichnen gute Umsätze – einige von Ihnen ver-

zeichnen wieder schwarze Zahlen in ihren Bilanzen – und die Kaufkraft der Bevölkerung ist

ungebrochen. So kann es zu mindestens seit geraumer Zeit aus den Medien entnommen wer-

den. Ende 2008 sah das noch alles anders aus. Abbildung 15 zeigt das Geschäftsklima kleiner

und mittlerer Unternehmen in Abhängigkeit zur Preis- und Beschäftigungserwartung über den

Zeitraum der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Abb. 15: Geschäftsklima, Preiserwartung und Beschäftigungserwartung Quelle: ifo-Konjunkturtest

Auch die Wirtschaftskraft in Deutschland ist gestärkt worden und steigt stetig an. Abbildung

16 zeigt die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (rote Linie) und der Schulden (blaue Li-

nie). Zu erkennen ist ein starker Anstieg Ende 2008 bis Mitte 2009. Dieser Anstieg ist zu-

-50,0

-40,0

-30,0

-20,0

-10,0

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

2007 2008 2009 2010 2011 2012

in % Geschäftsklima, Preis- und Beschäftigungserwartung

Geschäftsklima …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Preiserwartungen …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Beschäftigungserwartungen …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

45

rückzuführen auf Investitionen in den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und

Investitions- und Tilgungsfonds.74

Abb. 16: Neuverschuldung (Gebietskörperschaften) und BIP (in Vierteljahres Werten) Quelle: Deutsche Bundesbank

Die Verschuldung nach Maastrich-Kriterien liegt dabei weit über 2.000 Mrd. EUR (Abb. 17).

Abb. 17: Schuldenstand (Maastrich-Abgrenzung) Quelle: Deutsche Bundesbank

74 http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=&func=row&tr=BQ1720;

26.03.2012; 20.36

500000

700000

900000

1100000

1300000

1500000

1700000

1900000

2011-12 2010-12 2009-12 2008-12 2007-12

in Mio. Euro

Entwicklung Verschuldung und BIP

Verschuldung Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (Mrd. EUR)

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999

in Mio. Euro

Schuldenstand (Maastricht-Abgrenzung)

Schuldenstand (Maastricht-Abgrenzung)

46

Mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz Art. 109 GG möchte die Bundes-

regierung den Haushalt sanieren und die Schuldenstandsquote auf 0,35 % des nominalen

Bruttoinlandsprodukts bringen.75

Jetzt widmet man sich der Staatsschuldenkrise im Euro – Raum, auch eine Folge der Finanz-

und Wirtschaftskrise. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint Griechenland zu mindestens gerettet.

Welche Hürden und Hindernisse auch kommen mögen, man wird versuchen Sie mit Bravour

zu meistern.

75 BGBl. I S. 2248 (2009)

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