Finanzen im GriFF - Kanzlei Maier...Wir suchen Verstärkung für unser team! Die Kanzlei Maier...

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FINANZEN IM GRIFF MEHR ZEIT FÜR DAS WESENTLICHE MIT DER KANZLEI MAIER AUSGABE 05/2018 | 01 | Auch andere Berater empfehlen die Kanzlei Maier | 01 | Handelsblatt - Auszeichnung: Die Kanzlei Maier gehört zu den besten digital arbeitenden Kanzleien in Deutschland | 02 | Geldwerter Vorteil bei Elektrofahrrädern | 03 | Machen Sie mit bei Kryptowährungen? | 04 | Steuerspartrick für privat Krankenversicherte | 05 | Vorsteuergefahr bei Mietverträgen | 06 | In eigener Sache

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Finanzen im GriFFMehr Zeit für das Wesentliche Mit der KanZlei Maier

ausgabe 05/2018

| 01 | Auch andere Berater empfehlen die Kanzlei Maier | 01 | Handelsblatt - Auszeichnung: Die Kanzlei Maier gehörtzu den besten digital arbeitenden Kanzleien in Deutschland

| 02 | Geldwerter Vorteil bei Elektrofahrrädern| 03 | Machen Sie mit bei Kryptowährungen?

| 04 | Steuerspartrick für privat Krankenversicherte| 05 | Vorsteuergefahr bei Mietverträgen

| 06 | In eigener Sache

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| 02 | FInAnzEn IM GrIFFWir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche

Ausgabe 05/2018

Geldwerter Vorteil bei elektroFahrrädern

Auch bei Überlassung eines Elektrofahrrads zur privaten Nutzung muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern.

Gilt das E-Bike als Kraftfahrzeug beträgt der monatliche geldwerte Vorteil 1% der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ohne Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Fährt das E-Bike schneller als 25 km/h ist dieses wie ein Firmen-Pkw zu behandeln. Der geldwerte Vorteil kann entweder mit der 1% Regelung zuzüglich des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte oder durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt werden.

Das Aufladen des E-Bikes beim Arbeitgeber ist bereits seit letztem Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gilt diese Regelung nicht für einen pauschalen

Auslagenersatz des Arbeitgebers für das Aufladen zu Hause beim Arbeitnehmer. Dieser muss versteuert werden.

Planen Sie die Anschaffung von E-Bikes für Ihre Mitarbeiter? Die Kanzlei Maier informiert Sie gerne nochmals detailliert über die steuerlichen Behandlungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

| 01 | FInAnzEn IM GrIFFWir schenken Ihnen mehr Zeit für das WesentlicheAusgabe 05/2018

Das renommierte Marktforschungsinstitut Statista hat im Auftrag eines großen deutschen Finanz- und Nachrichtenmagazins eine Online-Befragung unter rund 9.000 deutschen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern durchgeführt. Dabei ist die Kanzlei Maier gleich in 6 Kategorien vertreten.

auch andere berater empFehlen die Kanzlei Maier

Die renommierte Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt hat zusammen mit dem Markt-forschungsunternehmen S.W.I. Finance Deutschlands beste Steuerberater ermittelt. Inmitten der fortschreitenden Digitalisierung, der hohen Komplexität des deutschen Steuerrechts und der zunehmenden Positionierung als Digitalisierungscoaches sowie in der betriebs-wirtschaftlichen Beratung ist die Kanzlei Maier hervorragend aufgestellt.

Unter mehr als 23.000 zur Studienteilnahme eingeladenen Steuerberatern schafften es nur 592 in die bundesweite Bestenliste, in Stuttgart nur 7.

Nach den Auszeichnungen durch Focus Money und das Meinungsforschungsinstitut Statista, sehen wir uns damit erneut darin bestätigt, dass wir mit der Fokussierung auf Qualität, klar geregelte und ISO-zertifizierte Prozesse sowie proaktiver Nutzung der Chancen, die die Digitalisierung bietet, den richtigen Weg eingeschlagen haben. Alle Mitarbeiter der Kanzlei Maier freuen sich darauf, diesen Weg weiter zu beschreiten und gemeinsam mit unseren Mandanten die hierdurch möglichen Gestaltungs- und Verbesserungsspielräume aktiv zu nutzen.

handelsblatt-auszeichnunG: die Kanzlei Maier Gehört zu den besten diGital arbeitenden kanzleien in deutschland

Kurz gefasst

Behandlung des E-Bikes als:

Kraftfahrzeug Pkw

• Motorunterstützte Höchstgeschwin-digkeit max. 25 km/h

• Keine Zulassung notwendig• Kein Versicherungskennzeichen

• Motorunterstützte Höchstgeschwin-digkeit > 25 km/h

• Zulassung und Führerschein (Leichtkraftrad Klasse AM) notwendig

• Versicherungskennzeichen notwendig

Besteuerung ausschließlich mit 1%-Regelung ohne Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Besteuerung über ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder mit 1%-Regelung zzgl. Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Scannen Sie den QR-Code und lesen Sie den gesamten Artikel oder

schauen Sie auf unserer Homepage unter

www.kanzleimaier.de vorbei.

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| 04 | FInAnzEn IM GrIFFWir schenken Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche

Ausgabe 05/2018

steuerspartrick Für priVat krankenVersicherte

| 03 | FInAnzEn IM GrIFFWir schenken Ihnen mehr Zeit für das WesentlicheAusgabe 05/2018

Für privat Krankenversicherte hält die Kanzlei Maier einen tollen und vollkommen legalen Steuertrick bereit, welchen die Finanzämter mittlerweile offiziell genehmigt haben.

Die allermeisten privaten Krankenversicherungen (PKV) akzeptieren nicht nur Vorauszahlungen für mehrere Jahre, sondern bieten bei Vorauszahlung sogar noch einen Rabatt von mehreren Prozentpunkten an.

Dadurch, dass der Teil des PKV-Beitrages zur sogenannten Basisabsicherung im Zahlungsjahr vollständig steuerlich absetzbar ist, und zwar über alle sonst geltenden Höchstbeträge hinaus, kann die Steuerbelastung im Jahr der Vorauszahlung deutlich gesenkt werden.

In den Jahren danach stehen dann zwar keine PKV-Beiträge zum steuerlichen Abzug zur Verfügung, aber in den meisten Fällen werden die geltenden Höchstbeträge ohnehin jedes Jahr durch andere Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit etc.) ausgenutzt, sodass in diesen Jahren nur ein geringfügiger Rückgang im Vergleich zum Status quo erfolgt.

Insgesamt lassen sich so über beispielsweise drei Jahre bei Gutverdienern mehrere tausend Euro an Steuern sparen.

Wollen auch Sie von dieser Möglichkeit profitieren? Dann sprechen Sie doch am besten Ihren persönlichen Betreuer in der Kanzlei Maier direkt darauf an. Er erläutert Ihnen die konkrete Funktionsweise gerne und unterstützt Sie in der Vorbereitung dieser Maßnahme.

machen sie mit bei kryptowährunGen?

Dann AcHtunG – tappen Sie nicht in die Steuerfalle!

Steuerlich gelten Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin, Ethereum etc. nämlich nicht als Währungen und weder Ihre Bank noch Ihre Kryptobroker werden Ihnen Steuerbescheinigun-gen ausstellen.

Grob gesagt: Spekulationsgewinne und -verluste aus Kryptobeständen, die mindestens ein Jahr lang gehalten wurden, wirken sich steuerlich nicht aus. Wird jedoch innerhalb eines Jahres ge- und wieder verkauft, ist ein solches privates Veräußerungsgeschäft ab einer Freigrenze von 600 € pro Jahr zu versteuern.

Dasselbe gilt übrigens, wenn mit einer Kryptowährung Waren oder Dienstleistungen bezahlt werden. Ist der Bestand jünger als ein Jahr, kann sogar der Bezahlvorgang Einkommensteuer auslösen.

Deutlich komplizierter wird es, wenn Kryptowährungen zinsbringend angelegt bzw. verliehen werden (Lending) oder wenn man selbst einen Server für das Mining betreibt. In bestimmten Fällen kann dann sogar Umsatzsteuer fällig werden.

Wenn auch Sie auf der Kryptowährungswelle reiten, steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer in der Kanzlei Maier selbstverständlich gerne zur Verfügung, um rechtzeitig gemeinsam mit Ihnen steuerliche Probleme zu erkennen und zu lösen. Schließlich lohnt es sich nicht, sich in diesem Bereich wegen überschaubarer Gewinne der (versehentlichen) Steuerhinterziehung schuldig zu machen.

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Ausgabe 05/2018

in eiGener sache

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VorsteuerGeFahr bei mietVerträGen

Unternehmerisch genutzte Immobilien werden oft freiwillig umsatzsteuerpflichtig vermietet, wenn der Mieter selbst weitestgehend umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Dies ermöglicht dem Vermieter, die Vorsteuer z. B. aus Handwerkerrechnungen geltend zu machen.

Damit ein Mieter die Vorsteuer abziehen kann, muss der Vermieter keine Mietrechnung ausstellen! Es genügt, dass die normalerweise auf einer rechnung enthaltenen Angaben im Mietvertrag enthalten sind. Insbesondere sind anzugeben:

• Name und Anschrift von Vermieter und Mieter• Steuernummer oder USt-IdNr. des Vermieters• Genaue Bezeichnung der vermieteten Räume• Nettomiete und Mietzahlungszeitraum

(monatlich/quartalsweise etc.)• Steuersatz und Steuerbetrag• Ausstellungsdatum• „Rechnungsnummer“, beispielsweise Wohnungs-,

Objekt- oder Mieter-Nr.

Der Vorsteuerabzug des Mieters entfällt, wenn der Mietvertrag nur die Nettomiete und die oft zu findende Angabe „zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer“ enthält, da hier die Angabe des Umsatzsteuersatzes und des Steuerbetrages fehlen. Entsprechendes gilt übrigens für andere Verträge über Dauerleistungen, beispielsweise Wartungsverträge, Leasingverträge etc.

Die Kanzlei Maier empfiehlt Ihnen daher, Ihre Mietverträge sowie andere Verträge über langfristig erbrachte Dienstleistungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Selbstverständlich übernehmen auch wir diese Aufgabe sehr gerne für Sie.

achtunG:

Wir suchen Verstärkung für unser team!

Die Kanzlei Maier gehört zu den besten Steuerberatern in Deutschland (Focus Money, Statista, Handelsblatt). Wir wachsen daher stetig weiter und suchen für die exzellente Betreuung unserer Mandanten qualifizierte und motivierte Mitarbeiter.

Gemäß unserem Credo „persönlich, verlässlich und fortschrittlich“ bieten wir unseren Mitarbeitern ein angenehmes Betriebsklima, ein engagiertes und eingespieltes Team sowie eine mit modernster Technik aufgestellte Kanzlei an einem mit KFZ/ÖPNV hervorragend erreichbaren Standort.

Kennen Sie jemanden in Ihrem Umfeld, der zu uns passen könnte? Dann zögern Sie nicht und empfehlen Sie uns weiter.

Wir freuen uns beispielsweise jederzeit über Initiativbewerbungen für die Positionen als

• Steuerfachangestellte(r)• Steuerfachwirt(in)• Steuerberater(in)• Lohn- und Finanzbuchhalter(in)

sowie für unseren Ausbildungsbereich

• als Auszubildende(r) zur/zum Steuerfachangestellten• für das Duale Studium Bachelor of Arts - Steuern und Prüfungswesen

Alle weiteren Informationen finden Sie im Karrierebereich auf unserer Homepage www.kanzleimaier.de.

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kontakt

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Kanzlei Maier | Frösnerstraße 4 | 70372 Stuttgart | Postfach 50 07 04Telefon 0711.95 55 0-0 | Fax 0711.95 55 0-60 | [email protected] | www.kanzleimaier.de

unser leistunGsanGebotDamit Sie wissen, was wir für Sie tun können.

Wirtschaftsprüfung

rechtsberatung

steuerberatung

unternehmensberatung

• Pflicht-, Sonder- und freiwillige Prüfung sowie Prüfung nach der MaBV

• Unternehmensbewertung, Gutachten und Treuhandschaft

• Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen• Vertretung gegenüber Finanzämtern, Behörden, Sozial-

versicherungsträgern, Gemeinden• Vertretung bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungs-

prüfungen• Gestaltungsberatung, Steuerplanung, Unternehmens-

planung• Beratung bei Betriebsübergaben, Nachfolgeberatung• Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen• Umwandlungen• Beratungen bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft und

Schenkung

• Gründung von Gesellschaften wie GmbH, GbR, OHG, KG, AG, Stille Gesellschaft

• Beratung und Mitwirkung bei Vertragserrichtung• Beratung bei letztwilliger Verfügung / Testament• Private Vermögensvorsorge• Treuhandtätigkeit

• Beratung über optimale Rechtsform• Unternehmensberatung und Wirtschaftlichkeitsberechnung• Finanzierungsvergleiche, Rating (Basel II), Leasing / Kredit• Erstellung von Finanzierungskonzepten / Bankgesprächen• Beratung bei Unternehmensgründung• Beratung bei Unternehmensveräußerung und Kauf • Externer und interner Betriebsvergleich• Planung und Budgetierung• Controlling / Soll-, Istvergleich• Einrichten einer Kostenrechnung• Ablauforganisation im Rechnungswesen

| MEDIEnInHABEr, HErAuSGEBEr & rEDAKtIon | Kanzlei Maier, Stuttgart

| LAyout & SAtz | Mareike Gronemeyer, Stuttgart | DrucK | Buch- und Offset-Druckerei Stürner,

Fellbach| ErScHEInunGSWEISE | 2- bis 4-mal jährlich

| FotoS | pixabay| >> FInAnzEn IM GrIFF << | werden

ausschließlich für unsere Kunden und Geschäftspartner geschrieben.

Die fachliche Information ist der Verständlichkeit halber kurz gehalten.