Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister€¦ · Budgeting identifiziert...

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Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Gemeinsame Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss und die Unterausschüsse Personal sowie Landesbetriebe und Sondervermögen des Landtags Nordrhein-Westfalen Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zur Information übersende ich die in erforderlicher Auflagenhöhe gefertigten Abdrucke meiner Vorlage vom heutigen Tage mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder der vorgenannten Ausschüsse. Anlagen: 60 Abdrucke JI/. 05.2016 Seite 1 von 1 Aktenzeichen P1404-5-IIA3 bei Antwort bitte angeben Debus, Siiri Referat 11 A 3 Telefon 0211 4972-2773 [email protected] Dienstgebäude und Ueferanschrift: Jägerhofstraße 6 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-1217 [email protected] wwwJm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

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  • Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

    Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

    Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

    Gemeinsame Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss und die Unterausschüsse

    Personal sowie Landesbetriebe und Sondervermögen des Landtags Nordrhein-Westfalen

    Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung

    Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

    zur Information übersende ich die in erforderlicher Auflagenhöhe gefertigten Abdrucke meiner Vorlage vom heutigen Tage mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder der vorgenannten Ausschüsse.

    Anlagen: 60 Abdrucke

    JI/. 05.2016 Seite 1 von 1

    Aktenzeichen P1404-5-IIA3 bei Antwort bitte angeben

    Debus, Siiri Referat 11 A 3 Telefon 0211 4972-2773 [email protected]

    Dienstgebäude und Ueferanschrift: Jägerhofstraße 6

    40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-1217 [email protected] wwwJm.nrw.de

    Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

  • Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

    Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

    Gemeinsame Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss und die Unterausschüsse

    Personal sowie Landesbetriebe und Sondervermögen des Landtags Nordrhein-Westfalen

    Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung

    Anlage: 4

    1. Einleitung

    Gender Mainstreaming bedeutet, das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern und bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten zu berücksichtigen.

    Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 18.06.2013 den Kabinettbeschluss zur "Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der Landesverwaltung" gefasst. Leitlinie ist die nachhaltige Etablierung von Gender Mainstreaming als Querschnitts- und Führungsaufgabe in allen Fachbereichen der Ressorts. In diesem Zusammenhang wurden die Funktion "Gender Mainstreaming Beauftragter" und eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie eingerichtet.

    Das Kabinett hat sich darauf verständigt, dass die Staatskanzlei und alle Ressorts über den Stand der Umsetzung in den Ausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen berichten. Der zweite Bericht des Finanzministeriums für den Fachausschuss nebst Unterausschüssen wird hiermit vorgelegt.

    2. Modellversuch Gender Budgeting in den Haushalten 2016 und 2017

    Mit dem Entwurf zum Haushaltgesetz 2015 wurde erstmals ein Modellversuch zu Gender Budgeting begonnen. Der Modellversuch

    JA. 05.2016 Seite 1 von 4

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    Debus, Siiri Referat 11 A 3 Telefon 0211 4972-2773 [email protected]

    Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße 6

    40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-1217 [email protected] www.fm.nrw.de

    Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

  • resultiert aus dem Kabinettbeschluss vom 18.06.2013 über die "Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Seite 2 von 4 Landesverwaltung" . Der Modellversuch wird in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 fortgeführt (vgl. Haushaltsaufstellungserlass 2016 und Haushaltsaufstellungserlass 2017, Anlage 1a und 1b).

    I. Begriff und Ziel von Gender Budgeting

    Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es beinhaltet nach der Definition des Europarates eine geschlechtsbasierte Bestandsaufnahme der Haushalte, die eine Gender -Perspektive auf allen Ebenen des Haushaltsprozesses einschließt und die Einnahmen und Ausgaben umverteilt, um eine Geschlechtergleichstellung zu fördern. Durch diese Metaebene soll sichergestellt werden, dass nicht nur bei einzelnen Vorhaben eine Geschlechtergerechtigkeit, sondern in einem Haushalts(-bereich) insgesamt ein gerechter Zugang der Geschlechter zu öffentlichen Ressourcen angestrebt wird.

    Gender Budgeting ist kein eigenständiger "Sonderhaushalt". Vielmehr soll der herkömmliche Haushaltsprozess aus Festsetzung und Bewirtschaftung der einzelnen Haushaltsansätze um Erwägungen zur Geschlechter-gerechtigkeit ergänzt bzw. im Sinne des Gender Mainstreaming Gedankens überhaupt erst komplettiert werden. Erstes Zwischenziel auf diesem Weg ist, für die am Haushaltsprozess Beteiligten - also Parlament, Landesregierung und Verwaltung - Transparenz über die Verteilung der Haushaltsmittel zwischen Frauen und Männern herzustellen. Die mit dieser Transparenz verknüpfte Sensibilisierung der Beteiligten (zweites Zwischenziel) hinsichtlich der geschlechterspezifischen Mittelverteilung liefert den Handlungsanstoß, über Steuerungsmaßnahmen im Sinne eines mainstreaming auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Haushaltsmittel hinzuwirken (Hauptziel).

    11. Einführung des Modellversuchs

    Nachdem am 02.12.2013 im Kreis der Staatssekretärinnen uf'd Staatssekretäre der Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbehörden als ressortübergreifendes Projekt des Gender Budgeting identifiziert wurde, fand es erstmals Eingang in den Haushaltsaufstellungserlass 2015 (Anlage 2) und wird seitdem erfolgreich flächendeckend pilotiert.

    111. Ausgestaltung des Modellversuchs im Haushalt 2016

    Der auf den Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbehörden bezogene Modellversuch dient der exemplarischen Annäherung an das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit im Haushalts-prozess. Im Rahmen des Modellversuchs im Haushalt 2016 werden die in den jeweiligen Einzelplänen für die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in den obersten Landesbehörden vorgesehenen Titelansätze von den Ressorts näher erläutert, indem darauf bezogene geschlechtssensitive Daten ausgewiesen werden. Kem dieser Darstellungen in den

  • Haushaltsplänen sind die Tabellen "Gender Budget IST" und "Gender Budget SOLL". Eine beispielhafte Darstellung zeigt Anlage 3. Seite 3 von 4

    In einer ersten Stufe wird mit der Darstellungstabelle "Gender Budget IST" ressortbezogen die erforderliche Transparenz über die geschlechter-differenzierte Teilhabe der Beschäftigten der obersten Landesbehörden an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 erzeugt. Da für diesen Personenkreis Fortbildungen nicht allein über den jeweiligen Ressorthaushalt, sondern im F alle zentraler Fortbildungen in der Fortbildungsakademie Herne auch durch den Einzelplan 03 finanziert werden, ist die Erläuterung des entsprechenden Titelansatzes im Einzelplan 03 ressortbezogen ausgestaltet.

    Die Darstellungstabelle uGender Budget SOLL" enthält als zweite Stufe die Zielprojektion des aus der jeweiligen Ressortsicht angemessenen Geschlechterverhältnisses im Rahmen der Aus- und Fortbildung im Haushaltsjahr 2016 als Grundlage einer ressortspezifischen geschlechter-gerechten Mittelverteilung.

    IV. Auswertung der geschlechtssensitiven Daten

    Eine erste Auswertung der geschlechtssensitiven Daten hat das Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien für seinen Geschäfts-bereich vorgenommen (Bericht zur "Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der Landesverwaltung" , Anlage 4). Diese Auswertung ergibt, dass Männer und Frauen nahezu gleich häufig und dem Gesamtverhältnis der relativ gleichgewichtigen Geschlechter-verteilung im Geschäftsbereich entsprechend die Möglichkeit zur Fortbildung nutzen.

    Auffällig ist, dass im Rahmen der Fachfortbildungen außerhalb des Angebotes der Akademie Mont-Cenis im Durchschnitt Frauen günstigere Angebote genutzt haben als Männer. Ob es sich hierbei um einen Zufall handelt, wird durch eine erneute Analyse im nächsten Jahr geprüft werden.

    Interessant ist außerdem, dass Frauen überproportional die Angebote der Akademie Mont-Cenis nutzen, die auf die Stärkung der überfachlichen Kompetenz abzielen. Auch diesbezüglich bedarf es einer erneuten Auswertung im nächsten Jahr.

    IV. Ausblick

    Die Ressorts haben sich über die Tabelle "Gender Budget SOLL" individuelle Ziele hinsichtlich einer geschlechtergerechten Teilhabe an Aus-und Fortbildungsmaßnahmen gesetzt und diese im Haushaltsplan 2016 fixiert. Für alle Ressorts wird es im Rahmen des Haushaltsvollzugs darum gehen, den ressortspezifisch definierten Zielwert durch geeignete Steuerungsmaßnahmen im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2016 zu erreichen bzw. sich diesem Zielwert anzunähern.

  • Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, inwieweit eine Ausweitung des ressortübergreifenden Modellversuchs auf andere Bereiche in Zukunft Seite 4 von 4 sinnvoll ist.

    3. Gender Mainstreaming - Schulungen für Führungskräfte im Januar 2016

    Zur nachhaltigen Etablierung von Gender Mainstreaming als Querschnitts-und Führungsaufgabe wurden im Januar 2016 im Finanzministerium durch die Personalabteilung vier Seminare zum Thema Gender Mainstreaming durchgeführt.

    Das Angebot erfolgte auf freiwilliger Basis für Führungskräfte und angehende Führungskräfte ab der Besoldungsgruppe A 15. An den Veranstaltungen bestand reges Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten theoretische und praktische Hinweise zum Thema Gender Mainstreaming sowie Beispiele zur erfolgreichen Anwendung. Aufgrund der jeweiligen Gruppengröße von maximal 20 Beschäftigten erfolgte stets ein praxisbezogener fachlicher Austausch im Hinblick auf Gender Mainstreaming. Bei einer Teilnahmequote von 60 % der Eingeladenen (80 Teilnehmende) war die Seminarreihe erfolgreich und konstruktiv.

    4. Informationsbasis im Bereich des Intranetangebotes

    Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender -Mainstreaming-Ansatzes in der Landes-verwaltung wurde angeregt, eine geeignete Informationsbasis im Bereich der jeweiligen Intranetangebote der Häuser zur nachhaltigen Implementierung dieser Querschnitts- und Führungsaufgabe aufzubauen. Diese Anregung wurde im Finanzministerium aufgegriffen. Im Intranet des Finanzministeriums wurde im Unterkapitel "Fachbereiche" das neue Kapitel "Gender Mainstreaming" eingerichtet, in dem regelmäßig aktualisierte Informationen und Bearbeitungshilfen eingestellt werden.

  • Anlage 1 a

    3. Modellversuch Gender Budgeting

    Gemäß Kabinettbeschluss vom 18.06.2013 zur "Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der LandesvefWaltung" wird beginnend mit dem Haushalt 2015 ein Modellversuch zum Gender Budgeting durchgeführt. Als Projekt des Gender Budgeting wurde ressortübergreifend zunächst der Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbehörden identifiziert. Zu den weiteren Ein-zelheiten und der Ausgestaltung des Modellversuchs wird auf die Besprechung mit allen Ressorts am 16. 12.2013 und die dazu gefertigte Ergebnisniederschrift des Finanzministeriums vom 13.01.2014, Az: Abt. I, AL 00.02 - 22.2, verwiesen.

    Der bereits mit der Haushaltsaufstellung 2Q15 begonnene Modellversuch soll mit der Haushaltsaufstellung 2016 weiter fortgeführt werden. Die Ressorts werden daher gebeten, die zur Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbe-hörden ermittelten geschlechtssensitiven Daten (im Einzel-nen: IST-Werte 2013 und neu IST-Werte 2014 sowie neu SOLL-Wert 2016) in die in HAV als Titelerläuterung zur Ver-fügung stehenden DarsteJlungstabellen »Gender Budget ISTII und "Gender Budget SOLL" (in HAV zu finden in der Tabel-lenauswahl bei den UT-Tabellen) zu übernehmen und der Haushaltsanmeldung der analysierten Haushaltstitel beizufü-gen, vgL Muster der Anlage 2. Ergänzend zur Darstellungs-tabelle "Gender Budget SOLL" wird erneut angeregt, kurz im Rahmen der weiteren Titelerläuterung etwaige Steuerungs-maßnahmen zu benennen, mit denen das ressortspezifisch angestrebte angemessene Geschlechterverhältnis im Rah-men der Aus- und Fortbildung im Jahr 2016 erreicht werden soll (z.8. besondere Information/Ansprache von Beschäfti-gen/8eschäftigtengruppen ).

    Hinsichtlich der zentralen ressortübergreifenden Fortbildung in der Fortbildungsakademie Herne werden die Ressorts ge-beten, - orientiert an der Gliederung der Tabelle "Gender Budget IST"- ihre geschlechtssensitiven Daten über die Nut-zung der dortigen Fortbildungsveranstaltungen in den Kalen-derjahren 2013 und neu 2014 dem Ministerium für Inneres und Kommunales im Rahmen der Abgabe der Haushaltsvor-anschläge bis zum 13.03.2015 per Email ([email protected] mit dem Betreff: Gender Budgeting) zuzuleiten, so dass die ressortbezogenen Ist-Tabellen im Einzelplan 03 entsprechende Daten für die Jahre 2013 und 2014 aufweisen.

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  • Zur Fortführung des Modellversuchs und zum weiteren Auf-bau einer Zeitreihe (Ist-Zahlen 2015) ist die Datenerhebung bei den analysierten Haushaltstiteln kontinuierlich fortzuset-zen.

    4. Verwendung von Kennziffern zur automatisierten Strukturanalyse des Landeshaushaltes (SKZ)

    Als flankierende Maßnahme zur Begleitung des Haushaltsaufstellungsverfahrens ist mit dem Haushalt 2006 begonnen worden, den Haushalt hinsichtlich seines Bin-dungsgrades bzw. hinsichtlich der verbleibenden Disponibili-tät nach diversen Kategorien zu strukturieren. Diese Struktur-analyse kann zwischenzeitlich automationsunterstützt in HAV erfolgen. Dies setzt voraus, dass grundsätzlich sämtliche Haushaltsstellen in HAV mit einer gesonderten Strukturkenn-ziffer (SKZ) unterlegt werden müssen. Hierzu ist in HAVein eigenständiges Eingabefeld eingerichtet worden, in das die jeweilige SKZ eingegeben werden kann.

    Die Pflege des Datenbestandes obliegt weiterhin dem Finanz-ministerium. Bei neu hinzukommenden Haushaltsstellen -Nachtrag, Voranschlag, Ergänzungsvorlagen zum Entwurf, parlamentarisches Beratungsverfahren - muss daher jeweils geprüft werden, ob und inwieweit die Eingabe einer SKZ er-forderlich ist. Die Ressorts werden gebeten, dem Finanzmi-nisterium einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

    Die vorgesehene Strukturierung und die dazugehörigen Strukturkennziffern sind der Anlage 3 zu entnehmen.

    Zur Verwendung der Strukturkennziffern sind die dort beige-fügten Bearbeitungshinweise zu beachten.

    5. Prüfung der Beilage 1 (Verpflichtungsermächtigungen)

    In der Beilage 1 werden neben der im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagten Verpflichtungsermächtigung auch die Ver-pflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren einschließlich der Fälligkeiten ausgewiesen.

    Aus gegebenem Anlass weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Eingaben zu den Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre manuell. erfolgen müssen. Die Programmleistungen

    Seite 5 von 39

  • Anlage 1 b

    Übereinstimmung mit der Haushaltssystematik hin regelmäßig zu überprüfen, um zutreffende Zuordnungen zu gewährleisten.

    Auf die Regelungen in Abschnitt V. Nr. 11.3 weise ich beson-ders hin.

    3. Modellversuch Gender Budgeting

    Der Modellversuch Gender Budgeting (Umsetzung und Wei-terentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung) wird mit der Haushaltsaufstellung 2017 fortgeführt. Die Ressorts werden daher gebeten, die zur Aus-und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbehärden er-mitteilen geschlechtssensitiven Daten (im Einzelnen: Ist-Werte 2013, 2014 und Ist-Werte 2015 sowie Soll-Werte 2016 und 2017) in die in HAV als Titeterläuterung zur Verfügung stehenden DarsteUungstabelten uGender Budget I STil und "Gender Budget SOLL" (in HAV zu finden in der Tabellenauswahl bei den UT-TabeUen) zu übernehmen und der Haushaltsanme1dung der analysierten Haushaltstitel beizufügen, vgl. Muster der Anlage 2 (steht in der leioht gelinderten Version ab ca. Ende Man in HA V zur Verfagung). Ergänzend zur Darstellungstabelle "Gender Budget SOLL" sind kurz im Rahmen der weiteren Titelertäuterung etwaige Steuerungsmaßnahmen zu benennen, mit denen das ressortspezifisch angestrebte angemessene Geschlechterverhäftnis im Rahmen der Aus- und Fortbildung im Jahr 2017 erreicht werden soll (z.8. besondere Information/Ansprache von Beschäftigen/Beschäftigtengruppen) .

    Hinsichtlich der zentralen ressortübergreifenden Fortbildung·' in der Fortbildungsakademle Herne werden die Ressorts ge-beten, - orientiert an der Gliederung der Tabelle "Gender Budget IST'I- ihre geschlechtssensitiven Daten über die Nut-zung der dortigen Fortbildungsveranstaltungen in den Ka-lenderjahren 2013, 2014 und 2015 dem Ministerium für In-neres und Kommunales im Rahmen der Abgabe der Haus-haitsvoranschläge bis zum 04.04.2016 per Email ([email protected] mit dem Betreff: Gender Budgeting) zuzuleiten, so dass die ressortbezogenen Ist-Tabellen im Einzelplan 03 entsprechende Daten für die Jahre 2013,2014 und 2015 aufweisen.

    Zur Fortführung des Modellversuchs und zum weiteren Auf-bau einer Zeitreihe (Ist-Zahlen 2016) ist die Datenerhebung

    Seite 4 von 44

  • 4.

    bei den analysierten Haushaltstiteln kontinuierlich fortzuset-zen. Realisierung von Einsparungen im Rahmen der Umsetzung des E .. Govemment-Programms

    Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit dem Ende 2015 beim Landtag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-GovG NRW) beschlossen, Überlegungen zu den Einsparpotenzialen zum integralen Bestandteil der Umsetzung des E-Government-Programms zu machen. Vor diesem Hintergrund wird sie sich künftig insbesondere regelmäßig mit der Bewertung der in den Ressortbereichen realisierten bzw. in Aussicht genom-menen Einsparpotenzialen auseinandersetzen und auf der Basis der jeweils aktuellen Erkenntnisse konkrete Weichen-stellungen vornehmen. Um sicherzustellen, dass die Frage der Realisierung von Einsparungen bereits im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens ressortbezogen geprüft wird, ist den Haushaltsvoranschllgen ein kurzer Sach-standsbericht ~ur Umsetzung des E .. Government-Pro-gramms beizufügen. Der Ressortbericht sollte u.a. darüber Aufschluss geben, ob und ggf. in welchen Bereichen im neuen Haushaltsjahr voraussichtlich entsprechende Umset-zungsmaßnahmen vorgesehen sind, ob im Zusammenhang damit zentral bereitgestellte Ressourcen zur Umsetzung des E-GovG NRW in Anspruch genommen werden (vgl. Kapitel 03 010 Titefgruppe 72) und welche konkreten Einsparungs-potenziale (Stellen und/oder Mittel) sich mit den Maßnahmen verbinden. Dabei ist auch auf etwaige Auswirkungen im Rahmen der neuen Finanzplanung bis 2020 einzugehen.

    5. Verwendung von Kennziffern zur automatisierten Struk- . turanalyse des Landeshaushaltes (SKZ)

    Als flankierende Maßnahme zur Begleitung des Haushallsaufstellungsverfahrens ist mit dem Haushalt 2006 begonnen worden, den Haushalt hinsichtlich seines Bin-dungsgrades bzw. hinsichtlich der verbleibenden Disponibili-tät nach diversen Kategorien zu strukturieren. Diese Struktur-analyse kann zwischenzeitlich automationsunterstützt in HA V erfolgen. Dies setzt voraus, dass grundsätzlich sämtliche Haushaltsstellen in HA V mit einer gesonderten Strukturkenn-ziffer (SKZ) unterlegt werden müssen. Hierzu ist in HAVein eigenständiges Eingabefeld eingerichtet wordenl in das die jeweilige SKZ eingegeben werden kann.

    Seite 5 von 44

  • Anlage 2

    Auf die Regelungen in Abschnitt V. Nr. 9.3 weise ich besonders hin.

    3. Modellversuch Gender Budgeting

    Gemäß Kabinettbeschluss vom 18.06.2013 zur "Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung" wird beginnend mit dem Haushalt 2015 ein Modellversuch zum Gender Budgeting durchgeführt. Als Projekt des Gender Budgeting wurde ressortübergreifend zunächst der Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Lan-desbehörden identifiziert. Zu den weiteren Einzelheiten und der Ausgestaltung des Modellversuchs wird auf die Besprechung mit allen Ressorts am 16.12.2013 und die dazu gefertigte Ergebnis-niederschrift des Finanzministeriums vom 13.01.2014, Az: Abt. I, AL 00.02 - 22.2, verwiesen.

    Die Ressorts werden gebeten, die zur Aus- und Fortbildung in-nerhalb der obersten Landesbehörden ermittelten geschlechts-sensitiven Daten in die in HAV als Titelerläuterung zur Verfügung stehenden Darstellungstabellen "Gender Budget IST" und "Gen-der Budget SOLL" (in HAV zu finden in der Tabellenauswahl bei den UT-Tabellen) zu übernehmen und der Haushaltsanmeldung der analysierten Haushaltstitel beizufügen, vgl. Muster der Anlage 1. Ergänzend zur Darstellungstabelle uGender Budget SOLL" wird angeregt, kurz im Rahmen der weiteren Titelerläute-rung etwaige Steuerungsmaßnahmen zu benennen, mit denen das ressortspezifisch angestrebte angemessene Geschlechter-verhältnis im Rahmen der Fortbildung im Jahr 2015 erreicht wer-den soll (z.B. besondere Information/Ansprache von Beschäftig-ten/Beschäftigtengruppen) .

    Hinsichtlich der zentralen ressortübergreifenden Fortbildung in der Fortbildungsakademie Herne werden die Ressorts gebeten, -orientiert an der Gliederung der Tabelle "Gender Budget IST"-ihre geschlechtssensitiven Daten über die Nutzung der dortigen Fortbildungsveranstaltungen im Kalenderjahr 2013 dem Ministe-rium für Inneres und Kommunales im Rahmen der Abgabe der Haushaltsvoranschläge bis zum 14.03.2014 per Email ([email protected] mit dem Betreff:. Gender Budgeting) zu-zuleiten.

    Zur Fortführung des Modellversuchs und zum Aufbau einer Zeit-reihe ist die Datenerhebung bei den analysierten Haushaltstiteln kontinuierlich fortzusetzen.

    Seite 4 von 37

  • 25

    Anlage 3

    Erläuterungen

    Zu Titel 547 10:

    Veranschlagt sind: 1. Geschäftsbedarf, Kommunikation, Geräte, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände. 2. Druckkosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . ................................... . 3. Haltung Dienstfahrzeuge. . . . . . . . .. . .................................... . 4. Dienst- und Schutzkleidung ................................................................ . 5. Mieten und Pachten für Geräte und Maschinen. . . . . . . . . . . . . .. . .................................. . 6. Aus- und Fortbildungskosten ........................................... , ... , ............. , .. 7. Sachverständige .............. , ..................................... , ................... . 8. Organisations- und (finanz-)wissenschaftliche Untgersuchungen (Gutachten) .............................. . 9. Gerichts- und ähnliche Kosten .............................................................. . 10. Reisekostenvergütungen ................................................................. . 11. Reisekostenvergütungen Personalvertretungen .................................................. . 12. Nachwuchswerbung (einschI. Zeitungsanzeigen) ................................................. . 13. IT-Ausgaben ............................................................................ . 14. IT-Fortbildungsausgaben....................................... . .......................... . 15. IT-Steuerung.................................................... . ................. . 16. Durchführung von Bund-Länder-Arbeitskreisen und ähnlichen Veranstaltungen ......................... . 17. IT- Sicherheitskonzept. .................... , ........................................... . 18. vermischte Ausgaben .................................................................... .

    Zusammen ......... .

    zu 6: Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget):

    Gender Budget IST

    Nutzerinnen und Nutzer (IST)

    Absolut

    Relativ

    Geschlechterverhältnis insgesamt

    *) einschließlich 59 (w) und 40 (m) ressortübergrei-fende Fortbildung in Herne

    **) einschließlich 78 (w) und 58 (m) ressortübergrei-fende Fortbildung in Herne

    GenderBudgetSOLL

    2014

    w

    98 *) 53,85 % 49,80 %

    2013

    m w m

    84 *) 154 U) 121 **)

    46,15 % 56,00 44,00

    50,20 % 50,49 % 49,51 %

    w

    2016

    Angestrebtes "Angemessenes Geschlechterverhältnis" (SOLL) im Rahmen der Aus- und Fortbildung

    Relativ

    zu 8:

    w

    50 %

    Kapitel 12 010 Ministerium

    395000 EUR 300000 EUR 31000 EUR

    2000 EUR 78000 EUR 77 000 EUR 40000 EUR

    1050000 EUR 49000 EUR

    370000 EUR 56000 EUR

    425000 EUR 25000 EUR 7500 EUR

    15000 EUR 5000 EUR

    12000 EUR 17500 EUR

    2955000 EUR

    2012

    m

    m

    50%

    Veranschlagt sind u.a. Ausgaben für die wissenschaftliche Beratung zur Gewinnung von Planungs- und Entscheidungshilfen, für die beratende Beglei-tung im Zusammenhang mit der Einführung neuer Steuerungsinstrumente sowie für Untersuchungen und Gutachten zu finanzwissenschaftlichen und! oder juristischen Fragen im Rahmen der Maßnahmen des Projektbüros Haushaltskonsolidierung.

    zu 9: Mehr (35.000 EUR) wegen steigender Gerichtskosten in Folge der Änderung der Gebührenordnung.

    zu 12: Mehr (100.000 EUR) wegen Ausbau und Optimierung erforderlicher Werbemaßnahmen zur Nachwuchsgewinnung.

    zu 14: Veranschlagt sind Gutachtermittel für Maßnahmen zur IT -Steuerung sowie Nutzungsentgelte für die Bereitstellung von Informationen aus Technologie-und Wirtschaftsdatenbanken und aus Datenbanken der Europäischen Gemeinschaften.

    zu 16: Veranschlagt sind u.a. die Ausgaben für das Assessmentcenter und die Ausgaben für Besprechungen mit externen Teilnehmern und Fachkonferenzen.

  • Anlage 4

    2. Bericht zum Stand der "Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der landesverwaltung"

    I. Einleitung

    Gende!' Mainstreaming verfolgt den Ansatz, bei allen Vorhaben und Entscheidungs-prozessen in Politik und Verwaltung von vornherein und ganz selbstverständlich die

    unterschiedlichen S;chtweisen~ Bedürfnisse und Betroffenheit der Geschlechter zu prüfen und zu berücksichtigen. Dadurch soll dem Ziel, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, schrittweise und systematisch nähergekommen werden. Geschlecht wird in diesem Sinne ais soziale Grundkategorie verstanden, die als Querschnittsan-forderung in allen Fachpolitiken der Landesregierung zu berücksichtigen ist. Dies impliziert, dass bereits bei der Planung wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung staatlicher Maßnahmen deren quantitative und Qualitative Auswir-kungen auf Frauen und Männer explizit zu berücksichtigen sind. Alle Beteiligten ste-hen dadurch in der Verantwortung, Chancengleichheit der Geschlechter herzustellen

    und geschlechtersensibel zu handeln.

    Das Thema Gender Mainstreaming hat seit vielen Jahren Eingang in den landeswei-ten Diskurs gefunden. Bereits im Jahr 2000 wurde das Gender Mainstreaming im Koalitionsvertrag als Leitgedanke verankert. Zwei Jahre später forderten alle im da-maligen Landtag vertretenen Parteien die Landesregierung dazu auf J eine Strategie für die Implementierung von Gender Mainstreaming zu entwickeln. An dem seinerzeit entwickelten Ansatz, Gender Mainstreaming als Querschnitts- und Führungsaufgabe zu verstehen, wird seit 2010 wieder angeknüpft. So sieht der Koalitionsvertrag von 2012 die Weiterentwicklung und Umsetzung von Gender Mainstreaming im Verwal-tungshandeln und im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung vor. Um das Prinzip des Gender Mainstreamings als Prüfkriterium in das Regierungshandeln zu integrie-ren, hat das Kabinett am 18. Juni 2013 die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes beschlossen.

    Hiernach fördern der Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin und die Ministerien aktiv die Umsetzung von Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Aufgrund des Auftrags des Kabinetts wurde von jedem Ministerium auf Führungsebene eine Genderbeauftragte bzw. ein Genderbe·· auftragter benannt. Der Chef der Staatskanzlei koordiniert den Prozess der weiteren Implementierung und nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming. Unter Federführung der Staatskanzlei wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Wei-terentwicklung einer Gesamtstrategie zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Fachpolitiken ins Leben gerufen.

    Der Chef der Staatskanzlei hat - dem Kabinettbeschluss entsprechend - erstmalig im Herbst 2014 über den Umsetzungsstand berichtet und den Hauptausschuss un-terrichtet Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung haben ebenfalls ab Herbst 2014 in ihren jeweiligen Fachausschüssen des landtages zum Umsetzungs,· stand berichtet

  • Seite 2rl 1

    Der nachfolgende Bericht beschreibt~ wie die einzelnen Ressorts die Verantwortung für das Gender Mainstreaming in ihren politischen Strategien vI/eiter verankern, um-

    setzen und in das Regierungshandeln integrieren.

    U. Gender Mainstreaming als ständiger Prozess der Organisationsentwicklung

    Gender Mainstreaming stellt einen Prozess der Organisationsentwicklung dar, der sich nicht in einmaligen Maßnahmen erschöpft. Das zeigt sich bspw. an der Weiter~ entwicklung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes (GGO). 2005 wurde sie zuletzt ergänzt u.a. um die grundsätzliche Berücksichtigung von Gender Mainstreaming bei Gesetzeserstellung. Bei der NoveUierung der GGO in

    2014 wurde mit Blick auf das Ziel des Kabinettbeschlusses vom 18. Juni 2013, die Umsetzung des Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe zu fördern, auch das Ergebnis einer von den Ressorts in eigener Verantwortung vorzunehmenden geschlechterdifferenzierten Folgenabschätzung als weiteres Merkmal in das Geset-zesvorblatt aufgenommen. Damit ist Gender Mainstreaming als ein Leitprinzip der Gesetzesfolgenabschätzung stärker in den Fokus gerückt.

    Als Beispiel seien die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung der Notfallsanitäte-rinnen und-sanitäter genannt, in denen das MGEPA ausdrücklich auch die Berück-sichtigung von Geschlechterunterschieden bei Symptomatik und Behandlung als zu vermittelnden Ausbildungsinhalt benennt. Die Spanne der Anwendungen bei den Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Landes umfasst z. B. auch im Dezember

    2014 verabschiedete Kulturfördergesetz NRW, welches den Aspekten der Ge-schlechtergerechtigkeit explizit nachkommt und im Gesetzeskommentar die Gender-gerechtigkeit ais ausdrückliches Ziel der Kulturpolitik verankert.

    Im MFKJKS wird von der Verwaltung derzeit ein Konzept entwickelt, den Gender-Mainstreaming Ansatz stärker in die Alltagsarbeit des Ministeriums zu integrieren. Dabei wird versucht, anhand folgender drei Implementierungsschritte: .

    1. Gender thematisieren 2. Gender sehen 3. Gender umsetzen

    geeignete Maßnahmen und Initiativen zu entwickeln. Dies wird unterstützt durch hausinterne Informationsveranstaltungen. Dazu haben bereits intensive Gespräche innerhalb des Leitungsbereiches des MFKJKS stattgefunden. Auf diese Weise wer .. den fachliche Kompetenzen um den geschlechtersensiblen Blick ergänzt. Somit wird langfristig in der Verwaltungsarbeit die Voraussetzung für eine zielgenauere, den spezifischen Lebenssituationen von Frauen und Männern Rechnung tragende Pla-nung und Entscheidungsfindung geschaffen, die kostenaufwändige Nachkorrekturen vermeiden hilft und so zu Effizienzgewinnen im Verwaltungshandeln führt. Dieses Vorgehen wurde wie bereits gesagt in mehreren Ministerien begonnen, die Fortbii-dungsakademie des Landes unterstützt diese Führungs- und Fachfortbildung durch

  • ein adaptiertes Angebot. Insbesondere die Möglichkeit der lnhouse-Schulungen der FÜhrungskräfte ist ein nachgefragtes und erfolgreiches Format, um möglichst alle zu erreichen. Zudem können fachspezifische Themensteliungen berücksichtigt werden. Das MWEI MH und die Staatskanzlei haben mit diesem Format eine sehr hohe Re-sonanz erreicht. Andere Häuser (MKULNV) MBWSV, FM und MGEPA) haben bereits ähnliche Schulungen durchgeführt bzw, geplant

    Das MWEIMH geht mit einem neuen Rahmenkonzept zum Betrieblichen Gesund-heitssystem aufdie Kolleginnen und Kollegen zu. Die konkreten Maßnahrnen werden insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Sensibilitäten für das Thema Gesundheitsvorsorge von Frauen und Männer entwickelt, bzw. bestehende Maßnahmen angepasst. Hiermit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass zum einen die Frauengesundheit bisher stärker im Fokus stand als die der Männer. Zum anderen sehen Männer das Thema Gesundheitsvorsorge eher als Thema für "spä-ter" als für "heute". Dies spiegelt sich auch in der Staatskanzlei wider, wo die ange-botenen Maßnahmen stärker von Frauen wahrgenommen werden als von Männerno

    Im MIWF erfolgt weiterhin ein systematischer Einbezug der Gender Mainstreaming Beauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten in Lagebesprechungen, strategi-sche Klausuren und Arbeitsgruppen. Ein Mitdenken der Gender Mainstreaming As-pekte gehört hier bereits zum Selbstverständnis der Führungskräfte. Insbesondere das Engagement der Hausspitze zeigt, dass ein Top~down Ansatz sehr erfolgreich ist Gender Mainstreaming Verantwortlicher des Hauses ist der Leiter der Zentralabtei,· lung (Abteiiung1). Das Fachreferat für Gender Mainstreaming ist zwischenzeitlich in der Abteilung 1 in der Gruppe Politische Planung verankert worden: So ist organisa .. torisch sichergestellt, dass das Leitprinzip des Gender Mainstreamings als Quer-schnittsaufgabe in allen Bereict"len besondere Beachtung und Eingang in alle Pla-nungsprozesse findet. Die neue Verankerung des Fachreferates in der Gruppe Politi-sche Planung ist dabei ein deutliches Zeichen tür die hohe strategische Bedeutung der Aufgabe.

    Die an verschiedene Verantwortungsebenen im Geschäftsbereich des MSW gerich-tete Broschüre "Gleichberechtigung leben lernen - Gender-Mainstreaming und Schulqualität" informiert Akteurinnen und Akteure konkretisierend über jeweils fachli ehe Handlungsansätze. Das Thema Gender Mainstreaming wird bei Maßnahmen des Personalmanagements sowie als inhaltlicher und fachlicher Bestandteil der Aus-und Fortbildung schwerpunktmäßig in den Blick genommen, das gilt sowohl für das eigene Haus wie tür den nachgeordneten Bereieh l hier speziell auch für die Lehr-amtsausbildung und die Schulleitungsqualifizierung.

    Das MKULNV bietet fortlaufend geschlechtersensible Fortbildungen im fachübergrei-fenden Fortbildungsprogramm für die Beschäftigten und den Geschäftsbereich an. Ein weiteres Angebot betrifft die Referendarausbildung des MKULNV. Im Rahmen ihrer Ausbildung werden die Urnwettreferendarinnen und -referendare sowie die Ve·,

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    terinär- und Agrarreferendarinnen in einem Unterrichtsblock über Gender··Fragen

    informiert und geschult Die Möglichkeiten der Implementierung des Gender-Gedankens in die Fachpolitik des MKULNV werden ständig geprüft und entsprechend umgesetzt, so 2.8. in der letztgültigen Fassung des Klimaschutzplans mit einem eigenen Kapitel zur Berück-

    sichtigung von Gender Mainstreaming,

    Das MIK hat die Fortbildungsakademie des Landes gebeten, das Thema in den je-weiligen Fachthemen Personal/Kommunikation/Führung etc. als fachspezifische Er, gänzung einzubeziehen. Natürlich gibt es seit langem ein allg. theoretisches Semina! zu Gender Mainstreaming, aber um diesen strategischen Ansatz als Querschnitts·-aufgabe zu etablieren, sollen nun möglichst alle Fortbildungsangebote diesbezüglich

    überprüft und ggf. ergänzt werden,

    111. Gender Budgeting - das finanzpolitische Instrumentarium zur geschlechterge-rechten Ressourcenverteilung

    Im Bereich der Fortbildungsmittel aller Ministerien wird Gender-Budgeting seit dem

    Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 pilotiert. Für die Staatskanzler waren in den Erläuterungen zum -Haushalt dabei folgende Ziele formuliert:

    a) weiterhin alle spezifischen Fortbildungsbedarle abzudecken, b) qualitativ zu betrachten, ob sich Frauen und Männer bei der Auswahl von

    Fortbildungen unterscheiden.

    Bei der Analyse fällt positiv auf, dass sich die Tendenz des Jahres 2014 fortgesetzt hat, nachder Männer und Frauen nahezu gleich häufig und dem Gesamtverhältnis der recht gleichgewichtigen Geschlechterverteilung im Geschäftsbereich entspre-chend die Möglichkeiten zur Fortbildung nutzen. Die Fachfortbildungen außerhalb des Angebotes der Akademie Mont-Cenis werden überwiegend von Angehörigen des gehobenen und höheren Dienstes - g)eicherma~ ßen beider Geschlechter - genutzt. Auffällig ist, dass die Ausgaben, die durch exter-ne Fachfortbildungen entstanden sind, unterschiedlich verteilt waren: Frauen haben im Durchschnitt günstigere Angebote genutzt als Männer. Dieser Effekt kann zufällig sein. Eine erneute Analyse im nächsten Jahr ist dazu geplant. Interessant ist dagegen das Analyseergebnis, dass Frauen überproportional häufiger als Männer Seminare bei der Akademie Mont~Cenis besuchen) die auf die Stärkung überfachlicher Kompetenzen abziefen. Auch dies wird für die Nutzungszahlen des Jahres 2015 erneut inhaltlich auszuwerten sein. Grundsätzlich wäre zu erwarten, dass sich der Anteil an fachlichem Fortbildungsbedarf nicht nach Geschlechtern un-terscheidet Wenn sich im Jahr 2015 das Bild wiederholen sollte, wäre eine gründli-che Ursachenforschung notwendig.

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    Das MWEIMH hatte im Rahmen des Modellversuches Gender ßudgeting als Ziel für 2014 vorgesehen) dass die prozentuale Verteilung der Fortbildungstage entspre-chend dem Geschlechterverhältnis im Haus verteilt werden soll. Das Verhältnis Män· ner zu Frauen im MWEIMH betrug zum Zeitpunkt der Erhebung 48 ~o zu 52 0/0. In einem entsprechenden Verhältnis sollten auch die Fortbildungstage in 2014 verteilt sein. Im Rahmen der erneuten Auswertung der Daten wurde festgestellt, dass das MWEIMH die gesetzte Quote mit einer Verteilung der Fortbitdungstage von 49 % zu 51 % nahezu erreicht hat.

    Im MBWSV erfolgt im Rahmen des Modellversuchs eine geschlechtersensitive Er-fassung für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Daten werden laufend beo-bachtet mit dem Ziel, durch geziefte Ansprache tür das Gesamt jahr ein angemesse-nes Geschlechterverhältnis umzusetzen. Für den mittleren Dienst mit überwiegend weiblichen Beschäftigten wurde in diesem Zusammenhang eine Qualifizierungsof-fensive gestartet, um die weiblichen Beschäftigten fortzubilden und ihnen einen Zu-gang zu höher bezahlten Tätigkeiten zu eröffnen.

    Der mit dem Haushalt 2015 begonnene Modellversuch Gender Budgeting wird im Haushalt 2016 fortgesetzt

    IV. Nutzung einer geschlechterdifferenzierten Datenbasis zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes

    In der Kabinettvorlage zur "Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der Verwaltung" aus 2013 wurde angeregt, eine Bestandserhebung von Daten vorzunehmen, die benötigt werden, um sachgerechte Erkenntnisse im Sinne des Gender Mainstreaming Verfahrens zu gewinnen

    In der Staats kanzlei sowie in fast allen Personalabteilungen der Ressorts liegen ge-schlechterdifferenzierte Daten vor, insbesondere hinsichtlich der Personalstruktur, der Inanspruchnahme von Fortbildungen, Beurteitungsspiegel und Aufstiege sowie Teilnahme an Telearbeit und Teilzeit. In den Fachbereichen für Bundesangelegen-hetten, Europa und Medien liegen teilweise - soweit benötigt -- entsprechende Daten vor, im Referat der Staatskanzfei nOrden, Titel, Staatspreise, bürgerschaftliches En-gagement' werden geschlechterdifferenzierte Statistiken geführt.

    Das MWEIMH hat beispielsweise seine Stellenausschreibungen datenbasiert aus-gewertet und festgestellt! dass mehr männliche Bewerber reagiert haben. Eine Stu-die der TU München hat ergeben, dass sich Männer und Frauen jeweils von anderen Begriffen in Stellenausschreibungen angesprochen fühlen. Sind im Text überwiegend männlich konnotierte Eigenschaften (z. B. durchsetzungsstark, offensiv) genannt, bewerben sich deutlich weniger Frauen auf die Steife. Es wird demzufolge darauf geachtet! männlich konnotierte Eigenschaften und weiblich konnotierte Eigenschaf "

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    ten (z.B. engagiertl gewissenhafl, verantwortungsvoll) gleichermaßen zu nennen

    bzw. möglichst neutrale Eigenschaftsmerkmale zu nutzen.

    Im MFKJKS wurde nun aktuell eine Reauditierung des Audits "Familie und Beruf"

    vorgenommen, Aufgrund dessen liegen die Personaldaten des MFKJKS geschlech-

    terdi:fferenziert vor. Für die Fachpolitiken wird gegenwärtig ein Förderberichtswesen aufgebaut Hier werden insbesondere zu den Zielgruppen der Förderung geschlech ..

    terdifferenzierte Daten erhoben. Daten aus dem Bereich des Sports zeigen, dass sich von insgesamt 2 Mio. Frauen und Mädchen im Vereinssport NRW 230.000 Frauen und Mädchen (28%) in den Vorständen und sonstigen Funktionen von Sport·, vereinen engagieren. Demgegenüber stehen etwa 3 Mio. Jungen und MännsL die mit 620/0 überproportional in den Vorständen und sonstigen Funktionen im Sportver-ein engagiert sind. Basierend auf dieser Datenanalyse reagiert das MFKJKS ge-

    meinsam mit dem Landessportbund mit spezifischen Programmen, um der Ge~ schlechtergerechtigkeit auch hier näher zu kommen. Dies sind beispielsweise l,Frau-en in Führung", "Talente von heute - Führungskräfte von morgen" und andere mehr.

    Auch das MGEPA arbeitet weiter kontinuierlich an der Verbreitung der Datengrund M

    lage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Vorhaben. So wurden

    beispielsweise die Altenpflegeseminare verpflichtet, ihre Ausbildungsdaten ab 2015 auch geschlechterdifferenziert zu erfassen und an die Bezirksregierungen weiterzu~ geben, so dass zukünftig eine entsprechend differenzierte Auswertung möglich sein

    wird, die dann auch ggf. zu eine! Veränderung in der Gestaltung der Ausbildungsan" gebote usw. führen könnte. Auch im Rahmen der Erstellung des Altenberichtss wur-de an vielen Stellen die vorhandene Datengrundlage überprüft und erweitert. Aflge-mein lässt sich sagen, dass in der Regel vor allem in den Bereichen eine geschlech-terdifferenzierte Datengrundlage vorhanden ist, in denen Daten zur Abwicklung von Leistungsbezügen erhoben und verarbeitet werden (Krankenversicherung l Renten-versicherung, etc')J während in anderen Bereichen teilweise noch Nachholbedarf besteht.

    In der Landessozialberichterstattung zeigt sich die Bedeutung des Gender

    Mainstreamings in erster Linie dadurch, dass verstärkt auf eine geschlechterdifferenft

    te Datenpräsentation geachtet wird, die es ermöglichtl geschlechtsspezifische Prob-

    lemlagen offen zu legen. Zudem werden die Beobachtungskonzepte daraufhin über-

    prüft, ob sie Geschlecht als Strukturkategorie berücksichtigen oder ob diese "gen-derblind" generalisierende Aussagen nahelegen, die bei näherer Betrachtung nicht auf beide Geschlechter gleichermaßen zutreffen.

    Im Ressortbereich des MSW werden die Daten zur Amtlichen Schulstatistik nach

    Maßgabe der einschlägigen Verordnungen so weit wie möglich geschlechterdifferen-

    ziert erhoben und ausgewiesen, beginnend mit dem Überblick zu Quantita von Schü-lerinnen und Schülern sowie Lehrkräften (einschließlich Lehramtsauszubildenden)

    über die Verteilung nach Schulformen und -stufen, Fächerwahlen, Schulformwech-

    sel, Jahrgangswiederholungen und sonderpädagogischem Förderbedarf bis hin zu

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    Schulabgärlgen und Schulabschlüssen. So stehen die notwencHgen statistischen In-formationen :zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten bei bildLmgspolitlschen Entscheidungen zur Verfügung.

    Alle Ressorts j die die Mittel der EU-Strukturfonds nutzen und Programme und Maß~ nahmen entwickelt haben, müssen dem Anspruch der Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsziel gerecht werden. Die Verordnungen zur Umsetzung der Strukturfonds verpflichten zur Anwendung des Gender Mainstreaming Ansatzes als integriertes Instrument bei allen Planungs-und Umsetzungsschritten der Interventio-nen. Die im Rahmen des Monitorings zu erhebenden Daten enthalten überwiegend das MerkmaIIlGeschlecht". Neben der integrierten Variante gibt es natürlich auch spezifische Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit, wie zum Beispiel im Bereich des MWEIMH z.B. "familie@unternehmen_NRW" oder "luK&Gender Med.NRVV'" wel·· ehe mit EFRE-Mitteln gefördert werden

    V. Einzelne hervorzuhebende GenderwProjekte aus den Ressorts

    Die Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes im Arbeitsprogramm der Landesregierung verbessert sich stetig, dies gilt insbesondere für die Gender-Pilotprojekte der einzelnen Ministerien.

    Dazu trägt auch die Erkenntnis bei; dass eine nachgesteuerte Implementierung des Gender Ansatzes sehr zeitaufwendig ist, damit Mehrarbeit verursacht und durch nicht oder falsch gestellte Fragen vermutlich weniger Erkenntnisse gewonnen wurden, als bei einer Einbeziehung im Stadium der Konzeptionierung.

    Ein konkretes Anwendungsprojekt für eine konsequente Umsetzung von Gender Mainstreaming bildet im Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz das a.m 27. Ja· nuar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz NRW), Das globale Ziel der Geschlech~ tergleichstellung und der strategische Ansatz des Gender Mainstreaming, die unter-schiedlichen Lebenssituationen, Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Män~ nern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, sind bei der Erstellung des Gesetzentwurfs und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingeflossen und sollen auch im Rahmen der Anwendung des Gesetzes berücksichtigt werden. Die Rege-lungen des Gesetzes sind so ausgestaltet worden, dass den faktischen Besonderhei-ten der Geschlechter Rechnung getragen wird. Exemplarisch sei auf die nachste-henden Aspekte hingewiesen:

    - Angemessene Gestaltung des Vollzuges nach den unterschiedlichen Lebens-lagen und Bedürfnissen der Gefangenen l insbesondere im Hinblick auf Ge-schlecht, Alter, Zuwanderungshintergrund, Religion, Behinderung und sexuel-le Identität (§ 2 Abs. 2 Satz 2 StVollzG NRW). Die Justizvollzugsanstalten werden durch diese Vorschrift allgemein dazu ver--pflichtet, bei allen Entscheidungen 1 die die Belange der weiblichen Gefange-

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    nan betreffen 1 besonderes Augenmerk auf deren spezifische Bedürfnisse zu richten Hierbei sollen insbesondere auch die im Vergleich zu männlichen Ge-fangenen abweichenden Ursachen delinquenten Verhaltens berücksichtigt und Maßnahmen im Vollzug hierauf' ausgerichtet werden,

    Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Belangen bei der Festlegung von Sicherheitsstandards (§ 6 Abs. 3 StVoUzG NRW)

    Ausgehend von der Erkenntnis, dass Frauen im Vergleich zu Männern eher dazu neigen, sich auf das Leben im Vollzug einzurichten, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, in Anstalten des Frauenvollzuges geringere Sicherheitsstan-dards festzulegen. Weiblichen Gefangenen kann so z.8, das Tragen der eige-nen Kleidung eher gestattet werden.

    Getrennter Vollzug zwischen Frauen und Männern (§ 85 StVollzG NRW)

    Straffällig gewordene Frauen unterscheiden sich im Hinblick auf Sozialisation) Haftdauer und insbesondere vollzugliches Verhaften erheblich von inhaftierten Männern. Der Frauenvollzug kann ein eigenes Profil nur in eigenständigen Vollzugsanstalten oder in organisatorisch weitgehend selbständigen Frauen-abteifungen entwickeln. Über die üblichen Behandlungsmaßnahmen hinaus gibt es in den Fraueneinrichtungen besondere Hilfs- und Freizeitmaßnahnlsn, die den speziellen Bedürfnissen inhaftierter Frauen entgegenkommen, z.8. Kindernachmittage zur Kontaktförderung zwischen Müttern und Kindern. Letz-teres hat durch den Genderansatz dazu geführt über ähnliche Maßnahmen bei inhaftierten Vätern nach zu denker!.

    Als eine wesentliche Erkenntnis der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenab-sChätzung lässt sich festhalten, dass die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern nicht aUeine an rechtliche und institutionelle Voraussetzungen geknüpft, sondern in erheblichem Umfang von organisatorischen und wirtschaftlichen Kautelen abhängig ist. Im Besonderen zeigt sich dies mit Blick auf einen geschlechtergereeh« ten Zugang zu bestimmten Angeboten und Einrichtungen. Dieser Befund hat das Justizministerium bewogen, den Fokus des Gender Mainstreaming weiter auf den Strafvollzug zu richten und uGender Mainstreaming im StrafvolfzugU als Thema des Gender -Pilotprojekts 2015 zu wählen.

    Erstes Ziel ist der Ausbau der Sozialtherapie tür weibliche Gefangene. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit noch nicht über eine Sozialtherapeutische Abteilung für weibliche Gefangene. In der Vergangenheit war ein Bedarf tür eine solche Einrich-tung verneint worden, da dies aus damaliger Sicht nur bei eng definierter gesetzli-cher Indikation - im Kern einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat - angeboten werden sollte, was nur auf eine kleine Anzahl weiblicher Gefangener zutraf. Der Kri-minologische Dienst hatte im Jahre 2009 bei Zugrundelegung der Gefangenenzahlen im Frauenvolfzug bei dieser Indikation lediglich einen Bedarf von etwa drei Plätzen in

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    NRW prognostiziert Es ist bekannt, dass Frauen eher selten Sexualdelikte begehen Häufiger als Sexualstrattaten - wenn auch seltener als bei Männern ' sind bei Frauen Gewaltdelikte anzutreffen. Auf Grund entsprechender Nachfragen aus der Praxis wurde das Thema daher wieder aufgegriffen und eine erneute Bedarrsabfrage durchgeführt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass eine Bedarfsabfrage allein auf Grund der eng definierten gesetzlichen Indikation nicht zeitgemäß erschien. Hiervon

    ausgehend wurde die Anstalten / Abteilungen des Frauenvollzugs gebeten, die An~ zahl der in Betracht kommenden weiblichen Gefangenen, bei denen eine Behanä·

    Jung in einer sozialtherapeutischen Anstalt angezeigt warl mitzuteilen, Hierbei sollten

    zusätzlich zu Sexualstraftäterinnen auch weibliche Gefangene mit weiteren Delikt·

    gruppen im Rahmen vorgegebener Kriterien berücksichtigt werden und zwar im Kern Verurteilungen von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen Gewaltdefikten. Auf dieser Grundlage wurde ein Stichtags-Bedarf von 31 erwachsenen und 6 jugendli-chen weiblichen Inhaftierten berichtet. Vor diesem Hintergrund soll nun - zunächst-eine sozialtherapeutische Abteilung für weibliche erwachsene Strafgefangene errich-

    tet werden und in einem nächsten Schritt eine sozialtherapeutische Abteilung für

    weibliche ,jugendliche Strafgefangene.

    Die Auswertung der vorliegenden Daten auf dem Themenfeld der Arbeitsmarktpolitik

    im MAIS hat in den letzten Jahren u.a. dazu geführt, dass einzelne Förderprogram-me verstärkt besonderen Zielgruppen geöffnet (z.B. Bildungscheck für Berufsrück-kehrende) oder inhaltlich so überarbeitet wurden, dass ein höherer Anteil an Frauen

    erreicht werden kann (z.8. Ausbildungsförderung). Teilweise werden auch spezielle Maßnahmen zur Stärkung der Geschlechtersensibilität angeboten (z.B. im Bereich llÜbergang Schule -, Beruf' das Projekt "Genderkompetentt' ). Spezifische Maßnah-

    men richten sich aufgrund der diskriminierenden Strukturen auf dem Arbeitsmarkt, in Beschäftigung und Berufsbildung in der Regel an Frauen. Es können jedoch auch

    gezielt Maßnahmen für Männer erfolgen, wenn sie im Sinne der Gleichstellung wir-

    ken. Gender Mainstreaming bedeutet zudem auch zu berücksichtigen, dass spezi-fisch auf Frauen ausgerichtete Maßnahmen nicht per se gleichstellungsfördernd sind

    - auch Maßnahmen der Frauenförderung sollten hinSichtlich ihres jeweiligen Beitrags zu den definierten Gleichstellungszielen überprüft werden. Insofern wird darauf ge-

    achtet, dass im Bereich "Übergang Schule - Beruf' entsprechend der Programmlage insbesondere Jungen erreicht werden. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass sich die Fördermittel anteilsgemäß auf die Geschlechter verteilen und kein Gescnlecht bevorzugt wird.

    In der Quartiers- und Wohnungspolitik des MBWSV findet das Prinzip des Gender

    Mainstreaming bei allen Handlungsfeldern Berücksichtigung. Bei der Schaffung und

    Sanierung von Wohnraum ist die Berücksichtigung geschlechterspez;fischer Bedürf-nisse selbstverständlich. Der Ansatz findet sich in den Förderprogrammen des Woh-nungsbaus wieder, die explizit die Integration von verschiedenen Wohnbedürfnissen vorsehen. Wohnungsbau und Wohnraumförderung sind mehr als nur ein rein bauli-

    ches Investitionsprogramm. Sie sind Bestandteil integrierter Quartiersentwicklung und tragen dazu bei, neue Wohnflächen zu erschließen, bestehende Quartiere auf-

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    zuwerten und eine soziale, geschlechter- und generationengerechte Entwicklung zu gestalten. Für die Landesregierung ist diese Art dei Quartiersentwicklung ein wichti-ger Handtungsschwerpunkt. Das Ministerium fOr Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr fördert deshalb über die Bund-LänderProgramme der Städtebauförde~ rung und mit Mitteln der Wohnraumförderung entsprechende integrative Ansätze.

    Das MIWF beobachtet die Entwicklung der Geschlechtel'gerechtigkeit an den Mach," schulen im Land fortlaufend. Hierzu gibt es eine Kooperation mit dem Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW i das frei verfügbar genderspezifische Da~ tenauswertungen im Internet zur Verfügung steHt und in regelmäßigen Abständen einen Report über die Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen herausgibt. Auf der Basis der Auswertungen wurde das Landesprogramm tür geschlechterge-rechte Hochschulen neu aufgelegt. Gefördert werden neue Genderdenominationen an Hochschulen, um Lehre und Forschung im Bereich des Gender Mainstreamings in allen Wissenschafts- und Hochschutbildungsbereichen zu verstärken. In einem weiteren Programmstrang werden Nachwuchswissenschaftlerinnen auf ihrem Weg zur Professur gefördert. Die Hochschulen erhalten einen Sockelbetrag zur Förderung der Gleichstellung. Mit der Novellierung des Hochschurgesetzes 2014 (Hochschulzukunftsgesetz) wur-den bewährte Gleichstellunginstrumente in ihrer Durchsetzungskraft gestärkt und neue Rechtsinstrumente implernentiert Den Hochschulen werden verschiedene Hilfsmittel und Beratungsangebote (praxisorientierte Leitfäden, Online-Tool zu Gleichstellungsquote, Workshops) zur Verfügung gestellt, um die erfolgreiche Um·· setzung der Genderkultur zu unterstützen.

    Irn neuen Politikfeld l,Netzpolitik'\ das - von Verbraucherschutz, über IT-Sicherheit~ Cyber-Krim i nalität , Medienkompetenzen bis hin zur Sicherung sämtlicher Teilha-beaspekte im digitalen Zeitalter - alle Lebensbereiche durchdringt, sind zunächst offenbar viele geschlechterneutrale Themen zu erkennen. Hier trügt jedoch der Schein, weswegen MBEM be raUs von Anfang an genderspezifische Aspekte von Netzentwickfung und -nutzung in den Blick genommen hat Dies soll nun noch ver-stärkt geschehen und Genderaspekte sollten insbesondere im Hinblick auf 991 un-terschiedliches Nutzungsverhalten im Netz, unterschiedliches Schutzbedürfnis, diffe-renzierte Teilhabe am Diskurs im Netz mit seinen Auswirkungen auf Meinungsbil-dung und -vielfalt! unterschiedlichen Umgang mit gesellschaftlicher/technischer Ver-änderung sowie Change-Prozessen und sich daraus ergebende unterschiedliche Anforderungen an Kompetenzanreicherungen genauer analysiert und auf diese Wei-se frühzeitig und konsequent in Überlegungen und Projekte in diesem Politikfeld ein-bezogen werden.

    In MBEM hat zudem am 1, September 2015 ein interner Gender-Workshop der tür Medien- und Netzpolitik zuständigen Gruppe stattgefunden. Im Fokus stand dabei die Erarbeitung von Ansatzpunkten von genderspezifischen Aspekten der Medien-und Netzpolitik sowie im Rahmen von NRW 4.0. Dabei zeigte sich, dass sich mehre-re Projekte und Maßnahmen noch stärker auf Genderaspekte ausgerichtet werden

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    können und sollen" So bietet etwa der Fördelwettbewerb "Create Media,NRVV", mit dem europäische FördennitteI verteilt werden, Ansatzpunkte, um etwa bei der Jury-

    besetzung oder der Förderung der Genderkompetenz bei der Produktentwickiung dem Querschnittsgedanken der Genderpolitik Rechnung zu tragen. Auch hinsichtlich

    der Filmförderung, des Datenschutzes, des Nutzerverhaltens (u.a. auch Verbesse-rung der Datenlage und gezielte Erhebung) oder auch der Grernienbesetzung erga.-

    ben sich vielfältige Möglichkeiten Gender noch mehr in den Fokus der pOlitischen

    Aktivitäten zu nehmen.

    VI. Fazit

    "Kein Fortschritt ohne Bewegung 41 - der Bericht verdeutlicht, dass die notwendigen Schritte zur fortschreitenden Implementierung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes

    in der Landesregierung kontinuierlich gegangen werden. Es gilt dabei aber weiterhin, dezentrale und nachhaltige Genderkompetenz aufzu-

    bauen, die mit Fachwissen gekoppelt das Richtige für die Richtigen tut.

    Es zeigt sich bereits jetzt, dass Gender Mainstreaming bei Anwendung innerhalb der Verwaltung durch eine Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlage

    überzeugt1 Fehlptanungen und -·entscheidungen vermeidet und Demokratisierung und Modernisierung der Verwaltung nachhaltig begünstigt.