Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz,...

15
Fischer/Schäfer Gruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer

Transcript of Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz,...

Page 1: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Virtual Communities in der Finanzbranche

Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community

Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer

Page 2: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Virtual Community (1)

Reichwald, Erben, Fremuth u.a., Mobile Communities

Page 3: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Virtual Community (2)

Web-Plattform

technische Infrastruktur (Web-Site mit Diensten & Tools Chats, Foren, „Schwarze Bretter“)

nur Basis, noch keine Community (Gemeinschaft)

Kommunikationsraum

durch Angebot & Nutzung der Dienste & Tools entstehen Kommunikationsräume (Vielfalt an Komm.formen)

Personengemeinschaft regelmäßige Kommunikation

Stabilität, Langfristigkeit

Page 4: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Überblick über das WpHG

Regulierung Wertpapierhandel

Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln

Kontrolle von Finanztermingeschäften

Verbot des Insiderhandels §§ 13,14 WpHG

Pflicht zur Ad-hoc Publizität § 15 WpHG

Verbot der Kursmanipulation § 20a WpHG

Page 5: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (1)

Insiderinformation § 13 Abs. 1 WpHG

eine konkrete Information

über nicht öffentlich bekannte Umstände

die sich auf Emittenten von Insiderpapieren (§ 12 WpHG) o. auf

Insiderpapiere selbst beziehen

die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens

den Börsen- o. Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu

beeinflussen

Page 6: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (2)

Verbotstatbestände § 14 Abs.1 WpHG

Erwerb o. Veräußerung von Insiderpapieren unter Verwendung

von Insiderinformationen

einem anderen Insiderinformationen unbefugt mitzuteilen oder

zugänglich zu machen

einem anderen aufgrund von Insiderinformationen den Erwerb o.

die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen o. einem

anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten

Page 7: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (3)

Strafvorschriften § 38 WpHG

– bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer

entgegen § 14 I Nr.1 WpHG ein Insiderpapier erwirbt o.

veräußert (gilt für alle Insider)

als Primärinsider Insiderinformationen weitergibt o. eine

Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere gibt (Vorsatz)

NEU: Strafbarkeit des Versuchs

Page 8: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (3.1.)

Primärinsider:

– keine Legaldefinition im Gesetz

– Beispiele:

Organmitglieder u. persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten,

Anteilseigner, wenn Insiderinformationen aufgrund einer bestehenden Beteiligung erlangt werden

Insider aufgrund Beruf, Tätigkeit o. Aufgabe (bestimmungsgemäße Kenntnis)

Page 9: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (3.2.)

Sekundärinsider:

– alle Personen, die auf sonstige Weise eine Insiderinformation erlangt haben

– Beispiel:

Putzfrau, die Papiere auf dem Schreibtisch eines Insiders liest

Taxifahrer, der ein Gespräch mithört

Page 10: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (3)

Strafvorschriften § 38 WpHG

– bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe o. Geldstrafe, wer

entgegen § 14 I Nr.1 WpHG ein Insiderpapier erwirbt o.

veräußert (gilt für alle Insider)

als Primärinsider Insiderinformationen weitergibt o. eine

Kauf/ Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere gibt (Vorsatz)

NEU: Strafbarkeit des Versuchs

Page 11: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderhandel (4)

Ordnungswidrigkeiten § 39 WpHG

Geldbuße bis 200.000€ für

Weitergabe von Insiderinformationen o. Kauf/

Verkaufsempfehlung für Insiderpapiere (Primärinsider ohne

Vorsatz und für alle Sekundärinsider)

Page 12: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Beispiel Insiderhandel

Eine Reinigungskraft findet im Papierkorb den Entwurf der Aktennotiz eines Vorstandes mit einer vertraulich gekennzeichneten Insiderinformation. Durch Lesen der Information wird sie zur Sekundärinsiderin. Sie handelt ordnungswidrig, wenn sie die Aktien der dort genannten Gesellschaft einem anderen zum Erwerb empfiehlt oder ihn hierzu verleitet. Kauft sie Aktien, macht sie sich strafbar.

Page 13: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderüberwachung der BaFin (1)

Ad-hoc-Mitteilungen Übernahmeangebote Presseauswertungen

Hinweise von Externen Handelsüberwachungsstellen Staatsanwaltschaften/ Polizei Anleger/ Medien

Prüfen der Information Kursrelevanz Insiderinformation

Prüfen der Markt- u. Meldedaten Kursverlauf Geschäfte von Instituten u. Anlegern

Sichten von Informationen

Marktanalyse

Page 14: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Insiderüberwachung der BaFin (2)

Feststellen von Verbindungen zwischen Insidern und Geschäften

Identifizieren der Insider Abfragen auffälliger Geschäfte und deren Auftraggeber

Unterstützung bei Durchsuchen und Vernehmungen Anfragen bei ausländischen Aufsichtsbehörden

Insideruntersuchung

Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

Page 15: Fischer/SchäferGruppe P9 Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer.

Fischer/Schäfer Gruppe P9

Diskussion

Problem der Abgrenzung zwischenInsiderhandel und

Kurs- und Marktpreismanipulation