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1 KOORDINATIONSSTELLE BDM AUTOR: KÜ TPL: KÜ FREIGABE: GJM, 28.09.11 REF: 950_M2_BASISDATEN_2010_V1.DOCX BASISDATEN AUS DEM BIODIVERSITÄTS-MONITORING SCHWEIZ BDM M2 Fläche der sicheren Schutzgebiete Rechtlich verbindliche Schutzgebiete sind wichtige, langfristig wirksame Instrumente des Naturschutzes. Allerdings gibt es keine Garantie, dass auf dem Papier ausgewiesene Schutzgebiete die Flora und Fauna vor Ort tatsächlich wirksam schützen. Der Indikator stützt sich auf die Umsetzungskontrolle zu den Biotopinventaren des Bundes (Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete sowie Trockenwiesen und -weiden). Er zeigt auf, inwieweit die Kantone den bundesrechtlichen Schutz in das kantonale Recht umsetzen. Die Ergebnisse basieren auf einer Umfrage des Bundesamtes für Umwelt bei den kantonalen Naturschutzfachstellen im Jahr 2010. Sie zeigen, dass in sämtlichen Bundesinventaren noch Defizite bei der Umsetzung der Schutzvorschriften bestehen. Stand: August 2011 Inhalt Stand in der Schweiz und in den Regionen……2 Einleitung……2 Übersicht über die Ergebnisse……3 Auengebiete……4 Moore……8 Trockenwiesen und -weiden……17 Amphibienlaichgebiete……21 Bedeutung für die Biodiversität……28 Definition……29 Methodik……29 Weitere Informationen……30

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BASISDATEN AUS DEM BIODIVERSITÄTS-MONITORING SCHWEIZ BDM M2

Fläche der sicheren Schutzgebiete Rechtlich verbindliche Schutzgebiete sind wichtige, langfristig wirksame Instrumente des Naturschutzes. Allerdings gibt es keine Garantie, dass auf dem Papier ausgewiesene Schutzgebiete die Flora und Fauna vor Ort tatsächlich wirksam schützen. Der Indikator stützt sich auf die Umsetzungskontrolle zu den Biotopinventaren des Bundes (Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete sowie Trockenwiesen und -weiden). Er zeigt auf, inwieweit die Kantone den bundesrechtlichen Schutz in das kantonale Recht umsetzen. Die Ergebnisse basieren auf einer Umfrage des Bundesamtes für Umwelt bei den kantonalen Naturschutzfachstellen im Jahr 2010. Sie zeigen, dass in sämtlichen Bundesinventaren noch Defizite bei der Umsetzung der Schutzvorschriften bestehen. Stand: August 2011 Inhalt

Stand in der Schweiz und in den Regionen……2

Einleitung……2

Übersicht über die Ergebnisse……3

Auengebiete……4

Moore……8

Trockenwiesen und -weiden……17

Amphibienlaichgebiete……21

Bedeutung für die Biodiversität……28

Definition……29

Methodik……29

Weitere Informationen……30

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Stand in der Schweiz und in den Regionen

Einleitung

Die Aufnahme von Gebieten in die Biotopinventare des Bundes garantiert noch nicht, dass ein Objekt in der Natur geschützt wird. Für einen effektiven Schutz müssen die Kantone die Schutzmassnahmen auch tatsächlich umsetzen, wobei sie diese Aufgabe auch an die Gemeinden delegieren können. So ist es von zentraler Bedeutung, dass die Kantone die Objekte – sie sind in den Bundesinventaren in der Regel im Massstab 1:25'000 dargestellt – exakt abgrenzen und, sofern notwendig, Pufferzonen ausscheiden, grundeigentümerverbindliche und zielführende Schutzbestimmungen erlassen sowie darüber wachen, dass diese eingehalten werden. Der Bund kann mit einer geeigneten Umsetzungskontrolle überprüfen, inwiefern und inwieweit die Kantone den Schutz der Objekte effektiv vollziehen. Gestützt auf die Umsetzungskontrollen zeigt der Indikator den rechtlichen Vollzug der Schutzmassnahmen durch die Kantone. Der Bund hat seit 1994 mittels Umfragen Daten für Moore und Auen getrennt erhoben. Im Jahr 2010 wurde für alle Biotopinventare des Bundes (siehe Tabelle 1) eine gemeinsame Erhebung mit einem einheitlichen Fragebogen durchgeführt. Die Methodik ist von derjenigen der vorangegangenen Erhebungen, insbesondere der Erhebung 2006, deren Daten in der ersten Fassung des BDM-Indikators M2 verwertet wurden, zu verschieden, als dass die Ergebnisse miteinander verglichen werden können. In der vorliegenden Fassung werden deshalb nur die Daten der Erhebung 2010 verwendet. Details zu den Fragen und den möglichen Antworten sind im Kapitel Methodik zu finden.

Die Ergebnisse werden als Prozentpunkte flächenbezogen angegeben, ausser bei den Wanderobjekten der Amphibienlaichgebiete (Punktdaten und folglich ohne definierte Fläche). Die Prozentwerte werden zudem für die gesamte Schweiz und die biogeografischen Regionen aufgeschlüsselt. Diese Zahlen müssen aber differenziert beurteilt werden. Beispielsweise bedeuten 100 Prozent der Flachmoore in den Westlichen Zentralalpen 111 Hektaren, an der Alpennordflanke jedoch 13'431 Hektaren (siehe Tabelle 1).

Wo die Schutzgebiete liegen, zeigt das Programm ECOGIS des BAFU (ab 2012 map.bafu.admin.ch).

Tab. 1: Flächen der Schutzgebiete von nationaler Bedeutung in Hektaren

Auen Flachmoore Hoch- und

Übergangs-moore

Amphibien-laichgebiete

(ortsfest)

Trockenwiesen und -weiden

Jura 352 461 438 1’577 4’374

Mittelland 6'839 3'536 111 8’896 461

Alpennordflanke 5'297 13'431 877 1’785 6’867

Westliche Zentralalpen 3'421 111 8 160 2’511

Östliche Zentralalpen 4'295 1'366 64 180 5’807

Alpensüdflanke 2'435 313 25 1’283 1’379

Schweiz 22'639 19'218 1'524 13’886 21’398

© BDM (Indikator M2). Datenquelle: Datenzentrum Natur und Landschaft. Stand: 2011

Lesebeispiel Das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung erfasste 2010 eine Fläche von 22'639 Hektaren. Davon lagen 2'435 Hektaren in der biogeografischen Region «Alpensüdflanke».

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Übersicht über die Ergebnisse Die folgende Tabelle zeigt, welcher Anteil der jeweiligen Biotopkategorie gesamtschweizerisch grundeigentümerverbindlich geschützt ist und für welchen Anteil die Kantone den Schutz als umgesetzt betrachten. Die Prozentwerte beziehen sich mit Ausnahme der Wanderobjekte der Amphibienlaichgebiete auf die Fläche. Bei den Wanderobjekten sind es Anteile an der Zahl der Objekte (siehe Seite 20, 24).

Tab. 2: Grundeigentümerverbindlicher Schutz und Stand der Umsetzung

Prozent Grundeigentümerverbindlicher Schutz Umsetzung abgeschlossen

ja nein keine Angaben ja nein keine

Angaben

Auen 82 11 7 55 45 0

Flachmoore 95 4 1 72 9 19

Hoch- und Übergangsmoore 94 3 3 89 11 0

Trockenwiesen und -weiden 25 75 0 18 69 13

Amphibienlaichgebiete (ortsfest) 93 6 1 69 15 16

Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte) 73 27 0 57 12 31

© BDM (Indikator M2). Datenquelle: BAFU. Stand: 2011

Lesebeispiel Bei den Auengebieten haben 82 Prozent der Fläche einen grundeigentümerverbindlichen Schutz. Allerdings stufen die Kantone nur bei 55 Prozent der Fläche den Schutz als umgesetzt, das heisst als den Vorgaben des Bundes genügend, ein.

Kommentar Umgesetzt heisst, die genaue Abgrenzung des Objektes ist erfolgt, Schutz- und Unterhaltsmassnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geregelt. Auffallend ist die Diskrepanz zwischen dem grundeigentümerverbindlichen Schutz und der Einstufung, ob die Umsetzung abgeschlossen ist. Idealerweise wären die Prozentanteile identisch. Sie sind es aber nicht. Viele Flächen sind zwar grundeigentümerverbindlich geschützt – der Schutz und Unterhalt wird aber nicht als ausreichend eingestuft, dass die Umsetzung nach Einschätzung der Kantone als abgeschlossen betrachtet werden kann.

Auffallend ist, dass die gesetzlichen Fristen für die Umsetzung zu einem grossen Teil abgelaufen sind, mit Ausnahme der Trockenwiesen und -weiden. Die Arbeiten sind aber längst nicht abgeschlossen. Die Defizite sind am kleinsten bei den Hoch- und Übergangsmooren, am grössten bei den Auen und den Wanderobjekten der Amphibienlaichgebiete.

Verständlich ist, dass das jüngste Bundesinventar, nämlich das der Trockenwiesen und -weiden, noch am wenigsten umgesetzt ist.

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Auengebiete

Das Bundesinventar der Auengebiete trat 1992 in Kraft und wurde 2001, 2003 und 2007 mit weiteren Objekten ergänzt. Die Frist für die Umsetzung durch die Kantone beträgt maximal sechs Jahre. Für die meisten Gebiete ist sie längst abgelaufen.

Auengebiete: Schutzstatus

Abb. 1: Schutzstatus der Auengebiete in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Rund 82 Prozent der Fläche der Auengebiete der Schweiz sind auf irgendeine Weise rechtlich geschützt. Die Art des Schutzes ist aber ganz unterschiedlich. Während in den Regionen Jura und Mittelland als Hauptinstrument ein kantonales Naturschutzgebiet verwendet wurde, ist es in den Westlichen und den Östlichen Zentralalpen eine Schutzzone aufgrund kommunaler Nutzungsplanung. Der Anteil ohne grundeigentümerverbindlichen Schutz ist mit 25 Prozent besonders hoch in der Region Alpennordflanke. Hinzu kommt, dass dort für rund 30 Prozent der Fläche der Auengebiete keine Angaben vorliegen, gesamtschweizerisch sind es sieben Prozent.

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Auengebiete: Pflege und Unterhalt

Abb. 2: Pflege und Unterhalt der Auengebiete in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Wichtige Instrumente sind Schutz-, Unterhalts-, Pflege- und Massnahmenplanungen, insbesondere in den Westlichen Zentralalpen, dem Mittelland und dem Jura, gefolgt von Vertragsflächen, speziell im Jura und den Westlichen Zentralalpen. Viele Auengebiete haben einen Waldanteil, weshalb die forstliche Planung von Bedeutung ist (Mittelland, Jura und Alpensüdflanke). Auffallend ist der grosse Flächenanteil der Alpennordflanke (43 Prozent), für den keine Angaben vorliegen.

Zur Kategorie „Anderes“ gehört eine Reihe von Massnahmen wie grundeigentümerverbindlicher Schutz nur für einen Teil des Objekts, Festsetzung in kantonaler Richtplanung, Abbaubewilligungen, Alpwirtschaftliche Planung, Vorranggebiet Trockenwiesen und -weiden TWW (in Planung), Verträge, Eigenbesitz Kanton, Besitz NGO, Diverse.

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Auengebiete: Stand der Umsetzung

Abb. 3: Stand der Umsetzung der Auengebiete in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Als umgesetzt wird ein Objekt dann betrachtet, wenn die genaue Abgrenzung sowie Schutz- und Unterhaltsmassnahmen gesichert sind.

Obwohl gesamtschweizerisch fast 90 Prozent der Auenfläche einem grundeigentümerverbindlichen, also gesetzlichen Schutz unterliegen, stufen die Kantone fast die Hälfte der Flächen als ungenügend geschützt ein. In den Westlichen Zentralalpen sind es 68 Prozent und an der Alpennordflanke 64 Prozent. Diese beiden Regionen beherbergen zusammen rund 42 Prozent der Auenfläche der Schweiz.

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Auengebiete: Aufwertungen

Abb. 4: Aufwertung der Auengebiete in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Auffallend ist der hohe Anteil der Flächen, wo nach Ansicht der Kantone keine Aufwertungen nötig sind. Dabei handelt es sich vor allem um alpine Auen, insbesondere Gletschervorfelder in den beiden zentralalpinen Regionen, etwas weniger auf der Alpensüdflanke, gefolgt von der Alpennordflanke..

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Moore

Die Moorbiotope von nationaler Bedeutung sind in zwei Bundesinventaren erfasst – im Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore (Hochmoorinventar) und im Bundesinventar der Flachmoore (Flachmoorinventar). Das Hochmoorinventar trat 1991 in Kraft und wurde 2003 revidiert. Dazu kamen zwei Objekte im Jahr 2007, eines wurde gestrichen. Das Flachmoorinventar trat 1994 in Kraft und wurde 1996 und 1998 durch weitere Objekte ergänzt. Bei den Revisionen 2001, 2004 und 2007 kamen nur noch ganz wenige Objekte hinzu.

Auch bei den Mooren beträgt die Frist für die Umsetzung durch die Kantone maximal sechs Jahre, ist also bei den meisten Objekten längst abgelaufen.

Flachmoore: Schutzstatus

Abb. 5: Schutzstatus der Flachmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Gesamtschweizerisch zeigt sich ein recht positives Bild. Die meisten Flachmoore sind grundeigentümerverbindlich geschützt, mit Ausnahme der Region Alpensüdflanke. Dort haben rund 45 Prozent der Flächen (141 Hektar) diesen Schutz nicht. Die Schutzinstrumente werden in den einzelnen Region unterschiedlich angewandt. Während das Hauptinstrument in den Östlichen Zentralalpen die kommunale Nutzungsplanung ist, ist es in den Westlichen Zentralalpen das kantonale Naturschutzgebiet.

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Flachmoore: Pflege und Unterhalt

Abb. 6: Pflege und Unterhalt der Flachmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Auf fast drei Viertel der Flachmoorflächen der Schweiz ist die Pflege und der Unterhalt mittels Verträgen im Detail geregelt. Bedeutend ist vor allem in der Region Mittelland, sowie in den Westlichen Zentralalpen und auf der Alpensüdflanke auch das Instrument «Schutz-, Unterhalts-, Pflege- und Massnahmenplanung.»

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Flachmoore: Stand der Umsetzung

Abb. 7: Stand der Umsetzung der Flachmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Nach der Selbsteinschätzung der Kantone ist der Schutz der Flachmoore trotz grundeigentümerverbindlichen Regelungen nicht umgesetzt. Die Unterschiede sind in den Westlichen und den Östlichen Zentralalpen am grössten. In den Westlichen Zentralalpen ist zwar die gesamte Flachmoorfläche grundeigentümerverbindlich geschützt, der Schutz genügt aber nur auf 61 Prozent der Fläche. In den Östlichen Zentralalpen, wo 97 Prozent der Fläche grundeigentümerverbindlich geschützt sind, genügt der Schutz nur auf 78 Prozent.

An der Alpensüdflanke liegen für 92 Prozent der Fläche keine Angaben vor.

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Flachmoore: Aufwertungen

Abb. 8: Aufwertung der Flachmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Gesamtschweizerisch fehlen zu 58 Prozent der Flächen Angaben zu Aufwertungen. Diese liegen vor allem in den Regionen Alpennordflanke (zu 71 Prozent der Fläche keine Angaben) und Mittelland (zu 48 Prozent der Fläche keine Information). Bemerkenswert ist, dass insbesondere in den Östlichen, aber auch in den Westlichen Zentralalpen und auf der Alpensüdflanke Aufwertungen zu beträchtlichen Anteilen entweder als nicht nötig erachtet werden oder bereits abgeschlossen sind. Aufwertungen sind vor allem im Jura im Gange. Allerdings ist dort die Flachmoorfläche viel kleiner als etwa im Mittelland und der Alpennordflanke.

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Hochmoore: Schutzstatus

Abb. 9: Schutzstatus der Hochmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Der Anteil der Hochmoore, die keinen grundeigentümerverbindlichen Schutz haben, liegt bei lediglich drei Prozent. Die maximale Frist ist für die Kantone, mit Ausnahme eines Objekts im Kanton Neuenburg, im Jahr 2009 abgelaufen. Ausschlaggebend dürfte aber sein, dass Hochmoore seit langem «klassische» Schutzgebiete sind und nicht zur Landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen. Für den Schutz kommt überwiegend das Instrument «Kantonales Naturschutzgebiet» zum Zug, ausgenommen im Kanton Graubünden, wo neben anderen Instrumenten hauptsächlich die «Schutzzone aufgrund kommunaler Nutzungsplanung» verwendet wird.

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Hochmoore: Pflege und Unterhalt

Abb. 10: Pflege und Unterhalt der Hochmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Pflege und Unterhalt werden überwiegend mit Vertragsflächen sichergestellt. Bedeutend ist dazu noch das Instrument «Schutz-, Unterhalts-, Pflege- und Massnahmenplanung», im Mittelland zum Beispiel für 69 Prozent der Hochmoorfläche.

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Hochmoore: Stand der Umsetzung

Abb. 11: Stand der Umsetzung der Hochmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Gesamtschweizerisch werden von den Kantonen 89 Prozent der Hochmoorfläche als umgesetzt eingestuft. Defizite gibt es vor allem noch in den Regionen Jura und an der Alpennord- und -südflanke.

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Hochmoore: Aufwertungen

Abb. 12: Aufwertung der Hochmoore in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Die Abbildungen zeigen vor allem, dass bei den Hochmooren etliche Aufwertungsprojekte bereits abgeschlossen oder noch im Gang sind, letzteres speziell in den Regionen Jura, Mittelland und Alpennordflanke. Aus Sicht des Naturschutzes ist es zudem erfreulich, dass in allen Gebieten, mit Ausnahme der Region Jura, bemerkenswerte Anteile vorkommen, wo Aufwertungen nicht als nötig erachtet werden. Allerdings kann das nicht nur mit der oft abgeschiedenen Lage der Objekte zusammenhängen, sondern auch mit ungenügender Kenntnis der Verhältnisse vor Ort.

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Trockenwiesen und -weiden: Schutzstatus

Das Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden trat erst Anfang 2010 in Kraft. Deshalb kann nicht erwartet werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen schon umgesetzt sind.

Abb. 13: Schutzstatus der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Die Abbildungen zeigen vor allem den Handlungsbedarf bezüglich des grundeigentümerverbindlichen Schutzes in allen Regionen. Allerdings erstaunt das nicht weiter, denn die 10-jährige Frist für die Umsetzung beim Trockenwiesen- und -weideninventar begann erst Anfang 2010. Bemerkenswert ist dennoch, dass in der Region Mittelland 35 Prozent der Fläche kantonale Naturschutzgebiete sind und sowohl in den Östlichen Zentralalpen und auf der Alpensüdflanke erhebliche Flächenanteile als «Schutzzone aufgrund kommunaler Nutzungsplanung» ausgeschieden sind (22 respektive 27 Prozent). Auch in der Region Jura ist der Anteil, der grundeigentümerverbindlich geschützt ist, bedeutend, nämlich 42 Prozent. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass in einzelnen Regionen der Schutz der trockenen Biotope schon länger ein Anliegen ist.

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Trockenwiesen und -weiden: Pflege und Unterhalt

Abb. 14: Pflege und Unterhalt der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Erstaunlich ist, dass – trotz des erst 2010 in Kraft getretenen Bundesinventars – Pflege und Unterhalt gesamtschweizerisch auf rund 45 Prozent der Fläche sicher gestellt sind. In den Östlichen Zentralalpen sogar auf 68 Prozent der Fläche. Das wichtigste Instrument ist die «Vertragsfläche».

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Trockenwiesen und -weiden: Stand der Umsetzung

Abb. 15: Stand der Umsetzung der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Gesamtschweizerisch ist das Trockenwiesen und -weideninventar auf 18 Prozent der Fläche umgesetzt. Relativ hoch sind die Anteile in den Regionen Mittelland (43 Prozent), Alpensüdflanke (37 Prozent) und Jura (29 Prozent). Von den Westlichen Zentralalpen fehlen die Angaben vollständig.

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Trockenwiesen und -weiden: Aufwertungen

Abb. 16: Aufwertung der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Auffallend ist der hohe Anteil, für den keine Angaben zur Verfügung stehen, gesamtschweizerisch 58 Prozent, in den Westlichen Zentralalpen gar 98 Prozent.

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Amphibienlaichgebiete

Bei den Amphibienlaichgebieten wird zwischen ortsfesten und Wanderobjekten unterschieden. Bei den ortsfesten Objekten sind Fläche und Lage klar umschrieben und auf Landeskarten abgegrenzt. In der Regel sind es Teiche, Teichkomplexe, Kleinseen oder andere Feuchtgebiete. Die Wanderobjekte hingegen befinden sich in aktiven Gesteinsabbaugebieten, vornehmlich in Kiesgruben. Es sind Feuchtbiotope, die durch den Abbau entstehen, also dynamische Lebensräume mit temporären Laichgebieten. Ihre Lage ist grob durch das Grubenareal, aber ansonsten nicht flächengenau festgelegt. Im Prinzip sind es Punktobjekte. Aus diesem Grund beziehen sich die Angaben auf die Zahl der Objekte und nicht auf die Flächen.

Das Inventar trat am 1. August 2001 in Kraft. Grössere Revisionen mit der definitiven Aufnahme neuer Objekte gab es 2003 und 2007. Die Umsetzungsfrist beträgt sieben Jahre, ist also für den grössten Teil der Gebiete abgelaufen.

Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte): Schutzstatus

Abb. 17: Schutzstatus der Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Kantonale Naturschutzgebiete herrschen vor mit Ausnahme in den Östlichen Zentralalpen. Dort sind es vor allem Schutzzonen aufgrund kommunaler Nutzungsplanung. Das grösste Schutzdefizit besteht an der Alpennordflanke, wo ein Viertel der Fläche keinem grundeigentümerverbindlichen Schutz unterliegt.

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Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte): Pflege und Unterhalt

Abb. 18: Pflege und Unterhalt der Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Die Pflege und der Unterhalt der ortsfesten Amphibienlaichgebiete wird insbesondere durch Schutz-, Unterhalts-, Pflege- und Massnahmenplanung sichergestellt. Gesamtschweizerisch sind das 62 Prozent der Flächen, auf der Alpensüdflanke 90 Prozent. In den Westlichen Zentralalpen und auch an der Alpennordflanke dominiert hingegen das Instrument «Vertragsfläche».

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Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte): Stand der Umsetzung

Abb. 19: Stand der Umsetzung der Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Gesamtschweizerisch werden 69 Prozent der Gebiete als umgesetzt eingestuft. Grosse Defizite gibt es vor allem an der Alpennordflanke (41 Prozent nicht umgesetzt) und in den Östlichen Zentralalpen (31 Prozent).

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Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte): Aufwertungen

Abb. 20: Aufwertung der Amphibienlaichgebiete (ortsfeste Objekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Bemerkenswert ist der Flächenanteil, auf dem keine Aufwertungen nötig sind. Gesamtschweizerisch sind es nur 9 Prozent. In den Regionen schwankt der Anteil zwischen 7 Prozent (Mittelland) und 28 Prozent (Östliche Zentralalpen).

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Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte)

In den Regionen Westliche und Östliche Zentralalpen befinden sich keine Objekte. Im Übrigen beziehen sich die Angaben auf die Anzahl der Objekte und nicht auf die Fläche (siehe Seite 20).

Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte): Schutzstatus

Abb. 21: Schutzstatus der Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Gesamtschweizerisch haben 27 Prozent der Objekte keinen grundeigentümerverbindlichen Schutz. Das Instrument «Kantonales Naturschutzgebiet» wird vor allem im Tessin verwendet. Es handelt sich dabei aber nur um ein einziges Objekt, nämlich TI472, ESR Interna in Novazzano.

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Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte): Pflege und Unterhalt

Abb. 22: Pflege und Unterhalt der Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Pflege und Unterhalt sind gesamtschweizerisch bei 12 Prozent der Objekte nicht sichergestellt (alle in den Regionen Jura und Mittelland). Ansonsten kommen vor allem die Instrumente «Vertragsfläche» sowie «Schutz-, Unterhalts-, Pflege-, Massnahmenplanung» zum Zug.

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Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte): Stand der Umsetzung

Abb. 23: Stand der Umsetzung der Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Bei der Umsetzung gibt es Defizite in den Regionen Mittelland und Alpennordflanke. Im Jura liegen für 60 Prozent keine Angaben vor.

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Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte): Aufwertungen

Abb. 24: Aufwertung der Amphibienlaichgebiete (Wanderobjekte) in der Schweiz

© BDM (Indikator M2). Stand 2011

Kommentar Offenbar ist der Aufwertungsbedarf hoch, denn nur bei 12 Prozent aller Objekte – sie liegen alle im Mittelland – ist keine Aufwertung nötig.

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Quellen Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften. Datenbankauszüge Mai 2011.

naturaqua Bern. Datenbankauszüge Mai 2011.

Stand Alle Bundesinventare: Umfrage 2010.

Literatur Borgula, A.; Ryser, J.; Fallot, P., 2010: Zustand und Entwicklung der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung in der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, BAFU, Bern 44 S. www.bafu.admin.ch/schutzgebiete-inventare/07837/index.html?lang=de

Bedeutung für die Biodiversität

Die Ausscheidung von Schutzgebieten ist ein Instrument, welches in die Anfänge des Naturschutzes zurückreicht. Schutzgebiete dienen haupsächlich oder sogar vollständig dem Naturschutz. Die Natur hat dort Vorrang, was nicht heissen muss, dass zum Beispiel eine landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes ausgeschlossen ist. Jede Art von Nutzung muss aber auf die Naturschutzziele des Gebietes ausgerichtet sein.

Im 19. Jahrhundert, also in der Frühzeit des Naturschutzes, wurden Naturschutzgebiete vor allem mit dem Ziel ausgeschieden, einzelne Arten zu schützen. Heute stehen vermehrt Ökosysteme oder Ökosystemkomplexe im Vordergrund der Bemühungen. Diese Tendenz hat sich seit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes 1987 verstärkt. Damals wurden die Kompetenzen des Bundes im Biotopschutz gestärkt und die rechtliche Basis für die Biotopinventare gelegt. Die Objekte der Bundesinventare enthalten die im Sinne des jeweiligen Inventars wertvollsten Gebiete. Ihr Schutz ist Voraussetzung dafür, dass die biologische Vielfalt erhalten werden kann. Da sie allerdings relativ klein sind, ist entscheidend, dass sie über Wanderungsachsen oder Trittsteinbiotope mit anderen Gebieten vernetzt sind. Allein und isoliert können sie die biologische Vielfalt nicht erhalten. Je grösser und je vernetzter mit gleichartigen aber auch andersartigen Biotoptypen die Biotope sind, desto wertvoller sind sie.

Allein dadurch, dass Gebiete in einem Bundesinventar auf einer Karte dargestellt werden, ist ihr Schutz noch nicht gewährleistet. Die Objekte in den Bundesinventaren müssen vor Ort wirksam geschützt und unterhalten werden. Dazu müssen die Grundeigentümer verbindlich verpflichtet werden. Der effektive Schutz vor Ort ist Aufgabe der Kantone, welche die Schutzmassnahmen umsetzen oder diese Aufgabe an die Gemeinden delegieren.

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Definition

Mit dem Indikator «Fläche der sicheren Schutzgebiete (M2)» werden die Flächen der Schutzgebiete erfasst, die auf nationaler Ebene durch die Biotopinventare nach Artikel 18a des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG, SR 451) erfasst und auf kantonaler Ebene rechtlich umgesetzt sind.

Die nationalen Biotopinventare, die als Datengrundlage dienen, werden mit wissenschaftlichem Fachwissen und nach einheitlicher Methode für die gesamte Schweiz erhoben. Ihre Schutzziele sind auf die Biodiversität ausgerichtet.

Regionale und lokale Schutzgebiete werden von den Kantonen und den Gemeinden verwaltet. Die Schutzziele dieser Gebiete variieren; sie sind nicht immer der Förderung der Biodiversität verpflichtet. Zudem gibt es keine einheitlichen, greifbaren Daten zu diesen Schutzgebieten. Aus diesen Gründen wird darauf verzichtet, die regionalen und lokalen Schutzgebiete durch den Indikator zu erfassen.

Ebenso wenig werden Landschaftsschutzgebiete wie zum Beispiel Moorlandschaften berücksichtigt, denn auch ihre Schutzziele sind nicht in erster Linie auf die Förderung der Biodiversität ausgerichtet.

Der Schweizerische Nationalpark (SNP) findet keine Aufnahme im Indikator, da er als Konstante in die Flächenangaben für die Schweiz und die biogeografische Region Östliche Zentralalpen einfliessen würde.

Methodik

Alle Angaben basieren auf einer Umfrage des Bundesamtes für Umwelt BAFU mittels Fragebogen und vorgegebenen Antworten bei den Kantonen im Jahr 2010. Für den Indikator M2 wurden die Rückmeldungen zu den Biotopinvenatren des Bundes flächenbezogen für die ganze Schweiz und für die biogeografischen Regionen ausgewertet. Eine Ausnahme bilden Wanderobjekte des Amphibienlaichgebiete-Inventars, für die keine Flächen sondern nur Punkte vorliegen. Folglich beziehen sich die Anteilsangaben dort auf die Zahl der Objekte der entsprechenden Grundgesamtheit.

Für die Auswertung wurden folgende Fragen und möglichen Antworten verwendet:

• Schutzstatus Die Hauptfrage ist, ob das Objekt grundeigentümerverbindlich geschützt ist. Mögliche Antworten: Keine Angaben Schutzzone aufgrund kommunaler Nutzungsplanung Kantonales Naturschutzgebiet Landwirtschaftszone mit biotopspezifischen Nutzungsauflagen Anderes Kein grundeigentümerverbindlicher Schutz

• Pflege / Unterhalt Die Sicherung der Qualität eines Objektes ist zentral und bedingt entsprechende Regelungen zur Pflege und zum Unterhalt. Mögliche Antworten: Keine Angaben Vertragsfläche Forstliche Planung Schutz-, Unterhalts-, Pflege-, Massnahmenplanung Anderes Pflege, bzw. Unterhalt nicht sichergestellt

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• Objekt umgesetzt Umgesetzt heisst, dass die genaue Abgrenzung des Objektes erfolgt ist, sowie Schutz- und Unterhaltsmassnahmen geregelt sind. Mögliche Antworten: Keine Angaben Ja Nein

• Aufwertung nötig Die Qualität der Biotope von nationaler Bedeutung genügt zwar oft zur Aufnahme in das entsprechende Bundesinventar – häufig sind sie jedoch beeinträchtigt. Die gesetzlichen Regelungen geben vor, dass bestehende Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden sollen. Dazu gehört auch die Regeneration gestörter Bereiche. Mögliche Antworten: Keine Angaben Ja, Aufwertungen sind im Gang Ja, Aufwertungen sind im Planung Ja, Aufwertungen sind nötig aber noch nicht geplant Nein, Aufwertungen sind nicht nötig Nein, Aufwertungen sind abgeschlossen

Sämtliche Daten werden vom BAFU oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

Kontaktperson für den Indikator M2 Meinrad Küttel, [email protected], +41 (0)31 322 93 24

Fachkontakte BAFU: Jürg Schenker, [email protected], +41 (0)31 322 80 05 Stephan Lussi, [email protected], +41 (0)31 324 49 94 Rolf Waldis, [email protected], +41 (0)31 322 93 61

Fachkontakt naturaqua: Leslie Bonnard, [email protected] +41 (0) 31 335 25 26

Weitere Informationsmöglichkeiten > www.ecogis.admin.ch (GIS-Karten mit wählbaren Schutzgebieten; ab 2012 map.bafu.admin.ch)

> www.bafu.admin.ch (Homepage BAFU)

> www.bafu.admin.ch/schutzgebiete-inventare (Inventarliste BAFU)

> www.admin.ch/ch/d/sr/c451_31.html Auenverordnung

> www.admin.ch/ch/d/sr/c451_32.html Hochmoorverordnung

> www.admin.ch/ch/d/sr/c451_33.html Flachmoorverordnung

> www.admin.ch/ch/d/sr/c451_34.html Amphibienlaichgebieteverordnung

> www.admin.ch/ch/d/sr/c451_37.html Trockenwiesenverordnung