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Flüchtlingsgipfel Landkreis Schwäbisch Hall Workshop Nr 2 “Berufliche Integration von Geflüchteten- (k)ein leichter Weg?” 12.05.2017 1

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Flüchtlingsgipfel Landkreis Schwäbisch Hall

Workshop Nr 2

“Berufliche Integration von

Geflüchteten- (k)ein leichter

Weg?”

12.05.2017

1

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Mitwirkende

• Frau Biro – Berufliche Schulen

• Frau Kücük- Jobcenter

• Herr Kletzander, Herr Metzner – Agentur für Arbeit

• Herr Schneider- Wirtschaftsförderung Landratsamt Schwäbisch Hall

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Übersicht über die Institutionen

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VABO-Klassen der Beruflichen Schulen

Flüchtlingsgipfel 12.Mai 2017

Marliese Hanschke

Geschäftsführende Schulleiterin für die Beruflichen Schulen im Landkreis Schwäbisch Hall

1 18.05.2017

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VABO

VABO: Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen

Zielgruppe: „…Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und deren Berufsschulpflicht weder ruht noch für vorzeitig beendet erklärt wurde,…“ (Ausbildungs- und Prüfungsordnung VABO §1) Alter: 15 – 18 Jahre / bis 20 Jahre (Stichtag: 31.07.1997 für Sj 17/18) Dauer : 1 bis 2 Schuljahre

2 18.05.2017

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Stundentafel VABO

Deutsch 15

………………………………………………………………………………………………………..

Lebensweltbezogene Kompetenz

mit Gemeinschaftskunde, Religion , Ethik, etc. 2 - 4

……………………………………………………………………………………………… ………..

Integration in andere berufliche

Bildungsgänge ( stundenweise als individuelle Lösungen

………………………………………………………………………………………………………..

Wahlpflichtbereich:

Berufliche Kompetenz 0 - 3

Ergänzende Allgemeinbildung (Mathematik, Englisch) 0 - 3

Betriebspraktikum mind. 6

------------------------------------------------------------------------------------------

Summe: 22-28

Zusatzbereich : Angebote durch Ehrenamtliche, Schülermentoren, etc

3 18.05.2017

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VABO

Abschluss

Sprachstandserhebung (schriftlich und mündlich) in Deutsch (A2-Niveau des GER) bei entsprechenden Sprachkenntnissen auch B1 möglich

Wiederholung 1 x möglich

Abschluss mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist nicht möglich

4

18.05.2017

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VABO

Aktuelle Schüler- und Klassenzahlen im Landkreis SHA Stand 28.04.2017: Schulstandort Crailsheim: Eugen-Grimminger-Schule: 2 Klassen 32 SuS Gewerbliche Schule 1 Klasse 25 SuS Kolping-Bildungswerk: 1 Klasse 17 SuS Schulstandort Schwäbisch Hall: Sibilla-Egen-Schule 3 Klassen 41 Sus Gewerbliche Schule 1 Klasse 16 SuS Kaufmännischen Schule 1 Klasse 17 SuS Kolping-Bildungswerk: 3 Klassen 39 SuS Insgesamt: 12 Klassen 187 SuS

5 18.05.2017

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Anmeldung berufsschulpflichtiger Jugendlicher in das VABO

Flüchtlinge: Meldung über die betreuenden Sozialberater an das Amt für Migration Liste wird vom Migrationsamt geführt an die Meldestelle weitergeleitet Anmeldung durch Erziehungsberechtigte Unbegleitete ausländische Minderjährige: Meldung vom Jugendamt an die Meldestelle Anmeldung durch Amtsvormund EU- Zuzug: Meldung über die Einwohnermeldeämter Anmeldung durch Erziehungsberechtigte Meldestelle: Geschäftsführende Schulleitung Berufliche Schulen im Landkreis – Sibilla-Egen-Schule Schwäbisch Hall Leitet an die zuständigen Beruflichen Schulen im Schulbezirk weiter.

6 18.05.2017

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Anmeldung berufsschulpflichtiger Jugendlicher aus

VKL - Klassen in das VABO: - berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungs- oder Schulplatz melden sich im Schulbezirk Crailsheim zentral bei der Eugen-Grimminger- Schule an melden sich im Schulbezirk Schwäbisch Hall zentral bei der Sibilla-Egen-Schule an in weiterführende Berufliche Schulen: - VAB direkt bei der zuständigen Schule in CR alle zentral an der Eugen- Grimminger- Schule, in SHA Schüler bei der Gewerblichen Schule und Schülerinnen an der Sibilla-Egen-Schule - in Zweijährige Berufliche Schulen, Berufskollegs und Berufliche Gymnasien – direkt bei der gewünschten Schule Anmeldezeitraum und Voraussetzungen beachten/ B1/B2 Sprachniveau und ggfs. Feststellungsprüfung in M und E Die Schülerübergabe erfolgt nach dem üblichen Verfahren durch die abgebenden Schulen über die Meldestelle.

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Vergleich: Ziel und Inhalte

VAB Ziel der Ausbildung: Vorbereitung auf eine

Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit

Basisqualifikationen der allgemeinen und berufsbezogenen Bildung vermitteln und vertiefen

Kompetenzanalyse verbindlich

Praktikum verbindlich

VABO

Ziel der Ausbildung: Vermittlung von Grundlagen der

deutschen Sprache und Vertiefung der Allgemeinbildung Die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache ist durchgängiges Unterrichtsprinzip

Keine Kompetenzanalyse

Praktikum möglich, wenn ausreichende Sprachkenntnisse und Erlaubnis der Ausländerbehörde vorhanden

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Vergleich: Abschluss

VAB Praxisbezogene Prüfung

oder Projektprüfung

mindestens 3 Zertifikate berufsbezogener Arbeitsfelder (á 30 Stunden absolviert)

Abschluss mit einem dem

Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist möglich

VABO

Sprachstandserhebung in Deutsch (A2-Niveau des GER/B1)

Abschluss mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist nicht möglich

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18.05.2017

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Flüchtlingsgipfel Bühlertann 12.Mai 2017

Siegfried Kletzander, Teamleiter Berufsberatung, Agentur für Arbeit SHA-TBB

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

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Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)

Elementare Sprachverwendung

A1: Einstieg: Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen

oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen (…)

A2: Grundlagen: Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit

Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (…)

Selbstständige Sprachverwendung

B1: Mittelstufe: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird

und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht (…).

B2: Gute Mittelstufe: Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein

normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden

Seiten gut möglich ist (…).

Kompetente Sprachverwendung

C1: Fortgeschrittene Kenntnisse: Kann die Sprache im gesellschaftlichen und

beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen (…)

C2: Exzellente Kenntnisse: Kann sich spontan, sehr flüssig und genau auch bei

komplexeren Sachverhalten ausdrücken (…).

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

Mind. Voraussetzung für duale/schul. Ausbildung

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Zugang zum Arbeits-/Ausbildungsmarkt für Geflüchtete

Aufenthalts-

gestattung (2)

Aufenthalts-

erlaubnis

Ausreisepflichtige

mit Duldung (1)

Zugang zu

betrieblicher

Ausbildung?

Nach 3 Monaten Wartezeit mit

Zustimmung der AuslBeh

uneingeschränkt Mit Zustimmung der AuslBeh

Zugang zu

schulischer

Ausbildung?

uneingeschränkt

uneingeschränkt

uneingeschränkt

Planungssicherheit

für die Dauer der

(betr.!) Ausbildung?

Hoch, wenn potentielle

Auszubildende eine gute

Bleibeperspektive * haben

Hoch

Hoch, wenn die Duldung nach

der „3+2 Regelung“ erteilt

wurde

Arbeitsaufnahme Nach 3 Monaten Wartezeit mit

Zustimmung der AuslBeh

Keine Einschränkung Mit Zustimmung der AuslBeh

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

(1) Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) mit Ablehnung des nach dem 31.08.15 gestellten Asylantrages unterliegen einem Arbeitsverbot

(2) Gestattete aus sicheren Herkunftsstaaten mit Asylantragstellung nach dem 31.08.15 unterliegen einem Arbeitsverbot

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Über 400 unbesetzte Ausbildungsplätze 2016 !

Eine Chance für Geflüchtete!

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

• Elektroniker/-in

• Friseur/-in

• Gesundheits- u.

Krankenpfleger-/in

• Kaufmann/-frau im Einzelhandel/

Verkäufer/-in

• Metallbauer/-in

• Zahnmed. Fachang.

• Berufskraftfahrer

• KFZ-Mechatroniker

• Altenpfleger/-in

• Anlagenmechaniker/-in

• Bäcker/-in

• Fachverkäufer/-in -

Lebensmittelhandwerk

• Fleischer/-in

• Hotel-Restaurantfachmann/-frau

• Koch/ Köchin

• Maurer/-in

• Maler/-in/Stuckateur

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Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung nach Aufenthaltsstatus Förderung nach dem Integrationsgesetz gültig ab 06.08.16 bis 31.12.18

Fördermaßnahme Aufenthalts-

gestattung

Aufenthalts-

erlaubnis

Geduldete

Berufsvorbereitende

Bildungsmaßnahmen

(BvB)

Ja, nach 3 Monaten

und guter

Bleibeperspektive)*

Ja Ja, nach einem ununterbrochenen

Aufenthalt von 6 Jahren

Berufsausbildung in

außerbetr. Einricht. (BaE)

Nein Ja Nein

Ausbildungsbegleitende

Hilfen (abH)

Ja, nach 3 Monaten

und guter

Bleibeperspektive*

Ja Ja, nach einem ununterbrochenen

Aufenthalt von 12 Monaten

Einstiegsqualifizierung

(EQ)

Ja, nach 3 Mon. (mit

Erlaubnis der

Ausländerbehörde)

Ja Ja, nach 3 Monaten (mit Erlaubnis der

Ausländerbehörde)

Assistierte Ausbildung

(AsA)

Ja, nach 3 Monaten

und guter

Bleibeperspektive *

Ja Ja, nach 12 Monaten für die

ausbildungsbegleitende Phase

Berufsausbildungsbeihilfe

(BAB)

Ja, nach 15 Monaten

und guter

Bleibeperspektive*

Ja Ja, nach einem ununterbrochenen

Aufenthalt von 6 Jahren

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

• Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia

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Ausgewählte Instrumente der Ausbildungsvorbereitung für Geflüchtete (1)

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

▬ Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Unterstützung bei der Berufsorientierung und bei der Suche nach einem Praktikums-/Ausbildungsplatz (in der

Schulzeit)

▬ Einstiegsqualifizierung (EQ)

Für Ausbildung suchende Geflüchtete bis 35 Jahre

Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate

Praktikumsvergütung in Höhe von 231,- € monatlich + Sozialversicherungspauschale

derzeit kombiniert mit ESF-BAMF Sprachunterricht für B1/B2 Niveau

▬ Assistierte Ausbildung (AsA)

Phase 1: Profiling, Bewerbungstraining, berufsprakt. Erprobung

Phase 2: Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung, Sprachförderung

Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, Alltagshilfen

▬ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen bzgl. mögl. Berufswahl überprüfen

Berufsorientierung, Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung,

ggf. auch Nachholen HSA, Abbau von Sprachdefiziten, berufl. Erprobung, Eingliederung in Ausbildung

Dauer 9-11 Monate

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Ausgewählte Instrumente der Ausbildungsförderung für Geflüchtete (2)

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

▬ Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung

Sprachförderung

Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, Alltagshilfen

▬ Assistierte Ausbildung (AsA)

Phase 1: Profiling, Bewerbungstraining, berufsprakt. Erprobung

Phase 2: Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung, Sprachförderung

Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, Alltagshilfen

▬ Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung während einer betrieblichen Ausbildung

zur Sicherung des Ausbildungserfolges

Nachhilfe in Deutsch

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Produkteinsatzlogik / „Förderkette“

Flüchtlingsgipfel 12.05.2017

BerEb

BerufsschulpflichtBEJ/VAB/VAB-O BVB EQ

Ausbildung:gefördert/ungefördert

BaE

abH

AsA (Phase I / II)

* Zugang zu Förderinstrumenten bei Flüchtlingen: abhängig vom Aufenthaltsstatus

Schule Berufsvorbereitung

BPJ 21

Ggf. begleit.Sprachförd. ESF_BAMF/DeuFö

(…)

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Integrationsprozess für Geflüchtete im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Mai 2017

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Integrationsprozess für Geflüchtete im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Inte

gra

tionskurs

Kompetenz-

Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und

Qualifizierung bei Trägern und

Arbeitgebern

Integration

in Arbeit oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit oder

Ausbildung

zielgerichtete

Individuelle

Förderung

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Integrationskurs

Integrationskurs (BAMF)

bestehend aus Sprachkurs (600 UE) und Orientierungskurs (100 UE) in VZ oder TZ bei

diversen SKT (siehe Liste) mit dem Ziel:

Erwerb und Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1

Bei Nichterreichen des Kursniveaus B1 kann die Prüfung auf dem Niveau A2 abgelegt

werden. Die Teilnahme endet dann nicht erfolgreich; es können weitere 300 UE im

Sprachkurs absolviert werden.

Alphabetisierungskurs

Bei Bedarf kann ein Alphabetisierungskurs in VZ oder TZ (bis zu 1200 UE Sprachkurs)

absolviert werden.

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses soll innerhalb von 6-8 Wochen ein

weiterer Schritt im Bereich der Förderkette erfolgen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses soll innerhalb von 6-8 Wochen ein

weiterer Schritt im Bereich der Förderkette erfolgen.

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Inte

gra

tio

nskurs

Kompetenz

-Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei

Trägern und Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

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Orientierung und Kompetenz-Analyse

Arbeitsmarktorientierte Beratung u. Vermittlung durch Gespräche bei der AV im JC und der Berufsberatung

Um die Richtung zu bestimmen, in die eine weitere Förderung mit dem Ziel Integration in

Arbeit/Ausbildung erfolgen soll, ist eine Kompetenzanalyse unerlässlich. Zu der

Kompetenzanalyse durch die Vermittlungsfachkraft erfolgt bei Bedarf eine

Kompetenzanalyse durch externe Träger

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integration

in Arbeit oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit oder

Ausbildung

Inte

gra

tionskurs

Kompetenz-Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern und Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

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Weitere Sprachförderung

Berufsbezogene Sprachförderung nach §45a AufenthG (ab B1-Sprachniveau):

300 UE je Basismodul, bis zu 600 UE je Spezialmodul. (Eine Berechtigung je Modul,

einmalige Wiederholung auf Antrag möglich: Dauer ca. 3 Monate pro Modul in VZ, bei TZ

entsprechend länger)

Förderung bis B2 (Voraussetzung für viele Ausbildungen) oder C1 (Voraussetzung fürs

Studium)

Teilnehmerzahl: ab 15, Start nach Absprache mit dem SKT (siehe Liste)

Sprachförderung als Maßnahme bei versch. Trägern

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integration

in Arbeit oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit oder

Ausbildung

Inte

gra

tio

nskurs

Kompetenz-

Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern und

Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

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Seite 6

Verzahnung Sprache und Beruf

ESF-BAMF-Sprachförderung (ab A1-Sprachniveau)

max. 730 UE (6 Monate in VZ, bis 12 Monate in TZ), Anmeldung bis 31.12.2017 möglich

Inhalte: Fachunterricht, Praktikum + Betriebsbesichtigungen, Teilnehmerzahl: ab 15

EQ Plus (Einstiegsqualifizierung Plus Sprachförderung)

6-12 Monate Langzeitpraktikum + Sprachförderung, Ziel: B1 + Beruf, Voraussetzung: A1,

bis 35 Jahre, mind.18 Teilnehmer

Sprachförderung mit Praxisanteil als Maßnahme bei versch. Trägern

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Inte

gra

tio

nskurs

Kompetenz-

Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei

Trägern und Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

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Seite 7

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern und Arbeitgebern

Maßnahmen bei verschiedenen Trägern

Zertifizierung fand 2016 statt

Duale Ausbildung (IHK + HWK)

Kümmerer: Vermittlung, enge Begleitung, Betreuung und Beratung von Flüchtling

(möglichst B2) und Betrieb

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Inte

gra

tio

nskurs

Kompetenz-

Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern

und Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

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Seite 8

Weitere individuelle Förderung

Die Beratung und Förderung durch die Vermittlungsfachkraft unterstützt von Anfang an den Geflüchteten auf seinem Weg in eine nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung. Sie nützt dabei einzelfallbezogen das umfangreiche Förderinstrumentarium des Jobcenters, wie z.B.:

Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber (EGZ)

Erwerb beruflicher (Teil-)Qualifikationen oder Ermöglichung von Umschulungen (FbW)

Weiterführende Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung über AVGS

Einzelcoaching

Kenntnisvermittlung

Vermittlung in Arbeit

Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) Betriebliche Praktika, Dauer max. 12 Wochen. Betriebliche Praxis erwerben, Kenntnisvermittlung direkt im Betrieb

Arbeitsgelegenheiten bei der Aufbaugilde in Crailsheim, 32 Plätze

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Inte

gra

tio

nskurs

Kompetenz

-Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei

Trägern und Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

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Integration in Arbeit oder Ausbildung

Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Integration

in Arbeit

oder

Ausbildung

Inte

gra

tio

nskurs

Kompetenz

-Analyse

Weitere Sprachförderung

Verzahnung von sprachlicher

+ beruflicher Qualifikation

Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei

Trägern und Arbeitgebern

weitere

Individuelle

Förderung

Die Beratung und Förderung durch die Vermittlungsfachkraft unterstützt von

Anfang an den Geflüchteten auf seinem Weg in eine nachhaltige Integration in

Arbeit oder Ausbildung:

Die wichtigste Voraussetzung ist der Erwerb der deutschen Sprache durch den

Integrationskurs, es folgen eine Kompetenzanalyse und daraufhin die gezielte

Qualifikation durch spezielle Maßnahmen für Flüchtlinge, begleitet von dem

individuellem Einsatz aller Förderinstrumente des Jobcenters.

Die Beratung und Förderung durch die Vermittlungsfachkraft unterstützt von

Anfang an den Geflüchteten auf seinem Weg in eine nachhaltige Integration in

Arbeit oder Ausbildung:

Die wichtigste Voraussetzung ist der Erwerb der deutschen Sprache durch den

Integrationskurs, es folgen eine Kompetenzanalyse und daraufhin die gezielte

Qualifikation durch spezielle Maßnahmen für Flüchtlinge, begleitet von dem

individuellem Einsatz aller Förderinstrumente des Jobcenters.