FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e...

8
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Oktober 2016 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die deutsche FlüssiggasWirtschaft macht sich bereit für ihren wichtigsten BranchenTreff: das Forum Flüssiggas 2016 am 15. und 16. November in Berlin. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. freut sich als Veranstalter auf einen intensiven fachlichen Austausch, inspirierende Gespräche zu aktuellen Innovationen sowie eine lebendige Diskussion politischer Vorhaben. Hierzu zählt unter anderem der Klimaschutzplan 2050, der weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik steht. Anlass zur Freude bot im Oktober die Verabschiedung der novellierten Betriebssicherheitsverordnung. Sie beseitigt bestehende Rechtsunsicherheiten für die FlüssiggasIndustrie, das hohe Schutzniveau bleibt erhalten. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr RedaktionsTeam Inhaltsverzeichnis: DVFG Service

Transcript of FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e...

Page 1: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

Oktober 2016

FlüssiggasAKTUELL 10/2016

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die deutsche Flüssiggas­Wirtschaft macht sich bereit für ihren wichtigsten Branchen­Treff:das Forum Flüssiggas 2016 am 15. und 16. November in Berlin. Der Deutsche VerbandFlüssiggas e.V. freut sich als Veranstalter auf einen intensiven fachlichen Austausch,inspirierende Gespräche zu aktuellen Innovationen sowie eine lebendige Diskussionpolitischer Vorhaben. Hierzu zählt unter anderem der Klimaschutzplan 2050, der weiterhinim Kreuzfeuer der Kritik steht. Anlass zur Freude bot im Oktober die Verabschiedung dernovellierten Betriebssicherheitsverordnung. Sie beseitigt bestehende Rechtsunsicherheitenfür die Flüssiggas­Industrie, das hohe Schutzniveau bleibt erhalten.

Eine interessante Lektüre wünschtIhr Redaktions­Team

Inhaltsverzeichnis:

DVFG Service

Page 2: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

Forum Flüssiggas 2016 in Berlin

Politik & Markt

DVFG bezieht Stellung zumKlimaschutzplan 2050

Technik & Normung

Neuerungen bei DIN­Normenund Technischen Regeln: EN12807, G 5484, G 269 und GW101

Neu: technische Hotline für G607­Sachkundige

Termine

15.­16. November: ForumFlüssiggas 2016 in Berlin

Download Newsletter

Hier können SieFlüssiggasAKTUELL als PDFherunterladen.

DVFG

Forum Flüssiggas 2016 in Berlin: finales Programmonline

Der Countdown zum wichtigsten Branchentreffen derFlüssiggas­Wirtschaft in Deutschland läuft: Am 15. und16. November findet das Forum Flüssiggas in Berlinstatt. Interessierte können das finale Programm jetzt hier(zum Programm) online herunterladen. Mit der "Speakers Corner" wird das noch jungeVeranstaltungsformat des Forums Flüssiggas in diesemJahr um ein weiteres Novum bereichert. Begleitend zurAusstellung laden Kurzvorträge zum Mitdenken ein, sozum Beispiel:

"Neue Herausforderungen im LPG­Versorgungsmarkt" – Holger Kraske, Prokurist derScharr CPC GmbH, verantwortlich für Versorgung, Industrie und Handel Mit den nachhaltig erhöhten Erdgas­Fördermengen (insbesondere Shale Gas/USA) habensich seit dem auslaufenden Jahr 2014 die Warenströme von LPG deutlich verändert. DieAuswirkungen sind in Europa und Deutschland klar zu spüren. Damit entstehen neueHerausforderungen für eine stabile Versorgung des traditionellenEndverbrauchergeschäftes. "Argus Media – Der Marktführer für LPG Preisnotierungen" – Moritz Winkelmann,Business Development Manager Argus Media

Page 3: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

Argus ist ein führender Anbieter von Preisnotierungen für den LPG­Markt mit Hauptsitz inLondon. Argus veröffentlicht die cif ARA large CARGO Benchmark, sowie den monatlichenArgus North Sea Index (ANSI) und daf Brest. Präsentiert werden die wichtigstenNotierungen; außerdem werden Preistrends und bevorstehende Veränderungen im LPG­Markt vorgestellt. Das Forum Flüssiggas 2016 wird unterstützt von den folgenden Medienpartnern:Autogas Journal, Brennstoffspiegel + Mineralölrundschau, EID Energie Informationsdienst,et – Energiewirtschaftliche Tagesfragen, Flüssiggas

Politik & Markt

DVFG bezieht Stellung zum Klimaschutzplan 2050

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf desKlimaschutzplans 2050 hat sich der DVFG dafürausgesprochen, die ökologische, ökonomische und auchsoziale Nachhaltigkeit bei allen Klimaschutzzielen und ­maßnahmen ausgewogen zu berücksichtigen. Bei derAusgestaltung der Klimaschutzpolitik gilt es nach Ansichtdes DVFG auch, die Herausforderungen bei derLuftreinhaltung im Auge zu behalten. Der Verbandforderte in seiner Stellungnahme außerdem, dieFolgekosten der im Klimaschutzplan 2050 vorgeschlagenen Maßnahmen für Bürger,Wirtschaft und Kommunen transparent aufzuschlüsseln und einer Kosten­Nutzen­Analysezu unterziehen. Allein aus Gründen der Versorgungssicherheit werden moderne undemissionsarme Gasanwendungen nach Einschätzung des DVFG ein unverzichtbarerBegleiter der Energiewende bleiben. Die Bundesregierung konnte sich bislang noch nicht auf einen finalen Entwurf desKlimaschutzplans 2050 einigen – das den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegteDokument enthielt zum Teil noch Platzhalter anstelle konkreter Zielvorgaben. Die Zeitdrängt jedoch: Bis zum nächsten internationalen Klimagipfel vom 7. bis 18. November inMarokko sollte der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Führende Politikeraus der CDU/CSU­Bundestagsfraktion hatten sich laut Medienberichterstattung AnfangOktober erneut mit scharfer Kritik an den Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaiergewandt und signalisiert, dass sie das Vorhaben in dieser Form nicht mittragen könnten.Das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität verlange einen derart umfassendenWandel, dass kein technologischer Ansatz ausgeschlossen werden dürfe. Link zur Stellungnahme […]

Neue Betriebssicherheitsverordnung ab Dezember: Rechtsunsicherheiten fürFlüssiggas­Industrie beendet

Der Bundesrat hat am 14. Oktober den Entwurf für die Novelle derBetriebssicherheitsverordnung ohne Änderungen beschlossen. Damit werdenRechtsunsicherheiten für die Flüssiggas­Branche und Hindernisse bei der Prüfung

Page 4: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

überwachungsbedürftiger Anlagen aus der Weltgeschafft. In Kraft treten wird die neue Verordnungvoraussichtlich bereits im Dezember 2016. Das von der Flüssiggas­Branche ausdrücklichgewünschte hohe Schutzniveau bleibt mit derverabschiedeten Novelle erhalten. Neu formuliert wurdenunter anderem die Anforderungen an zur Prüfung vonFlüssiggas­Anlagen befähigte Personen. Durch dieseAnpassung können DVFG­Mitgliedsunternehmen auchMitarbeiter ohne technische Berufsausbildung wieder alszur Prüfung befähigte Person benennen, sofern sie über

einen Lehrgang die entsprechende Qualifikation erlangt haben. Darüber hinaus legt der vorliegende Entwurf Übergangsfristen für eine alle sechs Jahreanfallende Prüfung von Flüssiggas­Anlagen fest. Diese Prüfpflicht war erst 2015 mit derletzten Fassung der Verordnung neu eingeführt worden, jedoch ohne Übergangsfristen zubenennen. Dies hatte in der Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten geführt. Die ebenfalls 2015 eingeführte separate Genehmigungspflicht für Tankstellen mitunterschiedlichen Kraftstoffarten hebt die überarbeitete Verordnung wieder auf. Damitbleibt die etablierte Genehmigungspraxis für Autogas­Füllanlagen erhalten undVersorgungsunternehmen sind weiterhin für das Einholen der Genehmigungen und diePrüfung der Autogas­Füllanlage verantwortlich.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kraft­Wärme­Kopplung

Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober einen Entwurf zu Änderungen des Kraft­Wärme­Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie zur Eigenversorgung im Erneuerbare­Energien­Gesetz (EEG) verabschiedet. Der unter Federführung des Bundeswirtschaftministeriumsentwickelte Vorschlag sieht unter anderem vor, dass die KWK­Förderung künftig fürAnlagen zwischen 1 und 50 Megawatt sowie für innovative Kraft­Wärme­Kopplungs­Systeme ausgeschrieben wird. Hierzu enthält das Gesetz bereits erste Eckpunkte sowieeine Verordnungsermächtigung. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf sieht der Kabinettsbeschluss einigeÄnderungen vor, so etwa die Einführung einer ermäßigten KWK­Umlage fürStromspeicher. Neu hinzugefügt wurde zudem die Option, das Ausschreibungsvolumenum 100 auf maximal 300 Megawatt anzuheben. Damit soll nachgesteuert werdenkönnen, falls die Ausbauziele nicht erreicht werden. Gestrichen wurden die besondershohen Anforderungen an die technische Ausstattung der Anlagen. Bei Bestandsanlagen soll der Eigenverbrauch im EEG vollständig von der EEG­Umlagebefreit bleiben. Für Neuanlagen wird die Eigenversorgung grundsätzlich mit der vollenEEG­Umlage belastet und reduziert sich bei neuen EE­ und hocheffizienten KWK­Anlagen auf 40 Prozent der EEG­Umlage. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr abschließend von Bundestag und Bundesratberaten werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Verordnung zur Umsetzungsoll Mitte 2017 erlassen werden; die Ausschreibungen für Förderungen begännen dannim Winter 2017/18.

Technik & Normung

Page 5: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

Neuer Entwurf DIN EN 12807

DIN EN 12807, Flüssiggas­Geräte und Ausrüstungsteile ­ Ortsbewegliche,wiederbefüllbare, hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) ­ Konstruktionund Herstellung (Ausgabe 2016­09) Der EU­Norm­Entwurf legt die Mindestanforderungen an die Konstruktion, Herstellungund während der Herstellung erfolgende Prüfung ortsbeweglicher, wiederbefüllbarer,hartgelöteter Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) mit einem Fassungsraum von 0,5 lbis einschließlich 15 l fest, die Umgebungstemperaturen ausgesetzt sind. Der Entwurfbezieht sich ausschließlich auf Flaschen mit kreisförmigem Querschnitt ohne Längsnahtund wird die Norm EN 12807:2009 ersetzen. Wesentliche technische Änderung ist dieAufnahme zusätzlicher Anforderungen an die Hartlötverbindungen.

Neuerungen bei Technischen Regeln (DVGW­Regelwerk)

G 5484, OMS Konformitätsprüfung für unidirektionale Zähler für Elektrizität, Gas, Wasserund Wärme (Ausgabe 2016­09) Beim künftigen Einsatz sogenannter intelligenter Zähler bei Letztverbrauchern soll einspartenübergreifender Ansatz für Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie eineInteroperabilität der Komponenten gewährleistet werden. Die vorläufige TechnischePrüfgrundlage G 5484 "OMS­Konformitätsprüfung für unidirektionale Zähler" bietet eineÜbersicht zur Durchführung von Konformitätsprüfungen von Zählern unterschiedlicherMedien. Fokus der vorläufigen Prüfgrundlage ist die Standardisierung desKommunikationsprotokolls vom Zähler zu weiteren Komponenten(Primärkommunikation). Die vorläufige Prüfgrundlage dient als Grundlage für dieZertifizierung und Vergabe des DVGW­Zertifizierungszeichens für unidirektionale Zählerfür Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. G 269, Messung der Beschaffenheit regenerativ erzeugter Gase (Ausgabe 2016­09) Als neue technische Regel des DVGW erscheint erstmals das Merkblatt G 269 "Messungder Beschaffenheit regenerativ erzeugter Gase". Im Vordergrund stehen dabei dieAnforderungen der DVGW­Arbeitsblätter G 260 und G 262 bzw. auch von prEN 16723­1und DIN EN 16726 an die Beschaffenheit von Biogas und anderen, regenerativerzeugten Gasen, die diese bei Einspeisung in das Erdgasnetz erfüllen müssen. Zurückgezogen: GW 101, Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für denKorrosionsschutz ­ Passiver und kathodischer Korrosionsschutz (KKS) (Ausgabe 2013­03) Das Arbeitsblatt wurde zurückgezogen, weil die Qualifikation desKorrosionsschutzsachverständigen inzwischen an anderer Stelle geregelt ist: alsFachgebiet IX im DVGW­Arbeitsblatt G 100 "Qualifikationsanforderungen anSachverständige für Energieanlagen der Gasversorgung".

Page 6: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

Service

Neu: technische Hotline für G 607­Sachkundige

Der DVFG bietet seinen G 607­Sachkundigen einenneuen Service an: Ab sofort beantworten Fachexpertendes DVFG Fragen zur Auslegung der Regelwerke beiFlüssiggas­Anlagen in Freizeitfahrzeugen (G 607).Informationen zur Hotline, zu den allgemeinenSprechzeiten und ein Rückruf­Formular stehen auf derWebseite g607­online.de/service zur Verfügung.

Neuer Gesetzentwurf: Berichtspflichten fürFlüssiggas­Unternehmen sollen sich ändern

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderungdes Energiestatistikgesetzes (EnStatG) vorgelegt, derunter anderem die Berichtspflichten für die Flüssiggas­Industrie neu definiert. Der Entwurf sieht vor, dasskünftig alle Unternehmen berichtspflichtig werden, diejährlich mindestens 100 Tonnen Flüssiggas anVerbraucher oder Wiederverkäufer abgeben. Konkret

sollen die betroffenen Unternehmen dabei jeweils für das Vorjahr die im Inlandabgesetzten Mengen von Flüssiggas angeben. Dabei sollen die Mengen nachBundesländern und nach Abnehmergruppen aufgeschlüsselt werden. Die auf Basis des EnStatG gesammelten Daten dienen zur Erstellung der Energiebilanzenvon Bund und Ländern. Als Grund für die Novellierung führt die Bundesregierung unteranderem an, dass die Entwicklungen auf den nationalen und internationalenEnergiemärkten mit den bislang erhobenen Daten nicht mehr adäquat abgebildet werdenkönnten. Zuletzt wurde das EnStatG 2003 geändert. Link zum Text des Gesetzentwurfes [...]

Termine

Deutsche Flüssiggas Akademie

Auf der Website der Deutschen Flüssiggas Akademiestehen die Termine für das erste Halbjahr 2017 zurVerfügung und können direkt online gebucht werden.Link zur Deutschen Flüssiggas Akademie [...]

Messen und Tagungen

07.11.2016 HEAT, Berlin, weitere Informationen [...]

Page 7: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

8.­10.11. 2016 Gasfachliche Aussprachetagung (gat), Essen, weitere Informationen[...]22.­23.11.2016 7. dena Kongress, Berlin, weitere Informationen [...]05.­07.12.2016 Argus European LPG Markets 2016, London, weitere Informationen[...]

Ausblick 2017

23.­24.01.2017 Fachkongress für erneuerbare Mobilität – Kraftstoffe der Zukunft 2017,Berlin, weitere Informationen [...] 24.­26.01.2017 Handelsblatt Jahrestagung Energiewirtschaft 2017, Berlin, weitereInformationen [...]01.­02.02.2017 Car Symposium, Bochum, weitere Informationen [...]07.­09.2.2017 E­World energy & water, Essen, weitere Informationen [...]09.­10.03.2017 UNITI­Wintertagung, München, weitere Informationen [...]28.­29.03.2017 EID Kraftstoff­Forum 2017, Hamburg, weitere Informationen [...]

DVFG­Veranstaltungen

15.­16.11.2016 Forum Flüssiggas 2016, Berlin, weitere Informationen [...]

Impressum

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.EnergieForum BerlinStralauer Platz 33­3410243 Berlin Vertretungsberechtigte:Vorstand:Rainer Scharr (Vorsitzender)Uwe Thomsen (1. stellv. Vorsitzender) Hauptgeschäftsführer:Dr. Andreas Stücke Kontakt:Telefon: +49 (0) 30 / 29 36 71 ­ 0Telefax: +49 (0) 30 / 29 36 71 ­ 10E­Mail: [email protected] Vereinsregistereintragung:Registergericht: Amtsgericht BerlinCharlottenburgRegisternummer: 95 VR 22412 Nz Umsatzsteuer­ID­Nummer nach § 27aUStG:DE 114108318

Nachweis verwendeter Bilder undGrafiken:© Marco2811_Fotolia© DVFG© stockWERK_Fotolia© Maxim_Kazmin_Fotolia© geralt_pixabay© DVFG Widerspruchsrecht:

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehrerhalten möchten, teilen Sie uns dies bitteper E­Mail an die nachfolgende E­Mail­Adresse mit: [email protected]

Urheber­ und Leistungsschutzrechte:Die im Rahmen des Newsletters zurVerfügung gestellten Inhalte unterliegendem deutschen Urheber­ undLeistungsschutzrecht. Jede vomdeutschen Urheber­ undLeistungsschutzrecht nicht zugelasseneVerwertung (z. B. Vervielfältigung,Verbreitung oder öffentlicheZugänglichmachung) bedarf dervorherigen schriftlichen Zustimmung desjeweiligen Rechteinhabers.

Page 8: FlüssiggasAKTUELL 10/2016 · O kt o b e r 2 0 1 6 FlüssiggasAKTUELL 10/2016 Se h r g e e h r t e L e se r in n e n u n d L e se r, d ie d e u t sch e F lü ssig g a s Wir t sch

Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs.2 RStV:Sabine Egidius, Deutscher VerbandFlüssiggas e. V.E­Mail: [email protected] Autoren:Sabine EgidiusKatharina KunathMarkus Lau

Haftungsausschluss:Die Inhalte des Newsletters werden stetsmit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohlübernehmen wir keine Haftung für dieInhalte externer Internetseiten, auf dieper Link verwiesen wird. Für den Inhaltder verlinkten Seiten sind ausschließlichderen Betreiber verantwortlich.

Download Newsletter

Hier können Sie den NewsletterFlüssiggasAKTUELL als PDFherunterladen.

Abbestellen

Wenn Sie den NewsletterFlüssiggasAKTUELL nicht mehrerhalten möchten, klicken Sie bitte hier »