Flüchtlinge in Niedersachsen. Was kann ich tun?

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    Flchtlinge

    in NiedersachsenWas kann ich tun?

    Tipps und Informationenfr (ehrenamtliche) Begleiterinnenund Begleiter von Flchtlingen

    - Aktualisierte Neuaufage -

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    Impressum

    Herausgeber:

    Caritas in Niedersachsen Diakonie in Niedersachsen Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche HannoversKonzept: Teile des Textes basieren auf der Broschre Ratgeber fr das Ehrenamt Flchtlinge

    in Kln des Caritasverbandes fr die Stadt Kln e.V. Wir mchten uns bei den dorti-gen Kolleginnen, insbesondere bei Susanne Rabe-Rahman und Doris Klsch, herzlichfr die Erlaubnis zur Verwendung dieser Grundlage bedanken.

    Redaktion:Gudrun Hallmann, Hedwig Mehring, Lars-Torsten Nolte (V.i.S.d.P.), Margret PuesTexte:Carmen Guerra, Thomas Heek, Johanna Heil, Eva Lutter, Sonja Marek, Hedwig Mehring,Lars-Torsten Nolte, Dr. Barbara WeiserTitelbild: Christian Laas, caritas internationalKarikaturen: Gerhard MesterGestaltung: Haus kirchlicher Dienste (10677)Druck: MHD Druck und Service GmbH, HermannsburgAufage: 4. aktualisierte Au age Ju li 201 6 : 26.000Stand: August 2016

    Die Bezugsadressen nden Sie auf der hinteren Umschlagseite innen.

    Ausschlielich aus Grnden der besseren Lesbarkeit wird nur die mnnliche Form verwendet.Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die mnnliche Form.

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    Vorwort

    Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,

    sollt ihr ihn nicht unterdrcken. Der Fremde, der sich bei euch aufhlt, soll euch wie ein Einhei-mischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich

    selbst; denn ihr seid selbst Fremde in gypten ge-wesen. (Lev 19, 33-34)

    Weltweit waren 2015 nach Angaben des UNHCR 65,3 Millionen Menschen aufder Flucht, davon kamen ber 1,3 Millionen als Asylsuchende in die Staaten derEuropischen Union, der Anteil Deutschlands daran betrug 476.510 (= 0,73 % derweltweiten Flchtlinge). Zu viel fr unser reiches Land?

    Wir denken hu g an das, was wir beim Teilen mit anderen verlieren knnten. Solltenwir nicht mehr an den Gewinn denken, den wir dabei erzielen? Und fr das danken, waswir teilen knnen?

    Die groe Mehrheit der Flchtlinge ieht in benachbarte Lnder, dadurch haben so -genannte Entwicklungslnder viel grere Aufgaben und Lasten zu schultern als diereichen Industrienationen. Die meisten syrischen Flchtlinge z. B. sind im Libanon, in derTrkei, in Jordanien, im Irak und in gypten sowie als Binnen chtlinge in Syrien selbst.

    Obwohl verhltnismig wenige Flchtlinge zu uns kommen, tun wir uns oft schwer

    mit diesen Menschen, die vor Hunger, Gewalt und Krieg oder materieller Not zu unsiehen. Die Verse aus dem 3. Buch Mose sind eine Herausforderung fr uns: Gott sagt,die Fremden sollen bei uns wie Einheimische behandelt werden. Wir sollen sie liebenwie uns selbst!

    Aus diesen Forderungen spricht die Erfahrung der Israeliten, als sie selbst fremd warenin gypten. Durch eigene Fremdheitserfahrungen knnen wir eine Ahnung davon ha -ben, wie es Fremden bei uns geht. Wir verstehen, Flchtlinge bedrfen eines besonde-ren Schutzes und einer besonderen Gastfreundschaft. Und wir wissen, vor Gott sind alleMenschen gleich.

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    Gott ist ein Freund der Fremden, davon legt die Bibel ein eindrckliches Zeugnis ab. Des-halb sind der Schutz der Fremden und ihre Wahrnehmung als uns Gleichgestellte einefundamentale Aufgabe fr Christinnen und Christen in unserem Land.

    In diesem Sinne haben sich bereits zahlreiche Christinnen und Christen mit ihren Kir-chengemeinden auf den Weg gemacht, die Flchtlinge bei uns wahrzunehmen und zubesuchen, sie kennenzulernen und mit ihnen ins Gesprch zu kommen: Wie ist es ihnenergangen? Wie leben sie jetzt hier? Was fehlt ihnen? Was suchen sie? Worauf sind siestolz? Was bringen sie mit?Sie arbeiten mit daran, die Lebensverhltnisse der Flchtlinge hier zu verbessern, sie beider Eingewhnung in unserem Land und im Asylverfahren zu untersttzen.

    Wir mchten ausdrcklich denen danken, die sich bereits an den unterschiedlichsten Ortenfr Flchtlinge engagieren! Viele Ehrenamtliche erleben die - nicht immer einfache - Arbeitmit und fr die Flchtlinge als eine Bereicherung.Ermutigen wollen wir die, die helfen wollen, aber vielleicht noch nicht genau wissen, wosie anfangen und wen sie fragen knnen.Fr all diese Menschen wurde die Broschre erstellt, um sie in dieser Arbeit mit Infor-

    mationen, Anregungen und professioneller Beratung zu untersttzen und zu begleiten.

    Ralf MeisterLandesbischof

    der Evangelisch-lutherischenLandeskirche Hannovers

    Norbert TrelleBischof von Hildesheim

    Vorsitzender der Migrationskommissionder Deutschen Bischofskonferenz

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    Zur EinfhrungSehr geehrte Damen und Herren,

    in zahlreichen Orten Niedersachsens engagieren sich Menschen fr Flchtlinge. Das ist

    groartig! Viele davon sind Mitglieder unserer Kirchengemeinden und Kirchen. DieseBroschre hat das Ziel, all diese Engagierten zu untersttzen und zu begleiten.

    Dieses Heft gibt Ihnen grundlegende Informationen zum Asylverfahren, zur Aufnahmeder Asylbewerber in Niedersachsen, zu deren Rechten und P ichten. Wir wollen Ihnenauerdem Anregungen fr die ehrenamtliche Arbeit mit Flchtlingen vermitteln undAnsprechpartner in diesem Bereich benennen. Es wird Situationen geben, in denenIhnen diese Broschre nicht weiterhelfen wird. Asylrechtliche Fragestellungen sind hu gsehr komplex und erfordern fachliche Beratung und Begleitung. Die Migrations- undFlchtlingsberatungsstellen untersttzen Sie gern.

    Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie neugierig gemacht haben oder bestrken konnten,wenn Sie sich engagieren und mittun mchten! Zugunsten von Menschen, die einRecht darauf haben, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten, wenn sie diesebentigen und wnschen.Trotz aller sorgfltigen Erstellung haben es solche Publikationen

    an sich, dass sich Sachverhalte, Rechte, Anschriften, Links u. . kurz nach der Drucklegungverndern knnen. Dafr bitten wir um Verstndnis. Dieses Heft hat den Stand von Juni2016. Unser besonderer Dank gilt den Autoren und weiteren Mitwirkenden an dieserBroschre, vor allem Carmen Guerra, Gudrun Hallmann, Thomas Heek, Johanna Heil, EvaLutter, Margret Pues, Dr. Barbara Weiser sowie den Kolleginnen des Caritasverbandesfr die Stadt Kln e.V., Susanne Rabe-Rahman und Doris Klsch, die uns gestatteten,Ihre Verffentlichung Flchtlinge in Kln zur Grundlage dieser Broschre zu machen.

    Wir wnschen Ihnen eine anregende Lektre und hoffen, dass dieses Heft Ihnen eineHilfe ist.

    Im Namen der Redaktion gren Sie herzlich

    Hedwig MehringReferat Migration und IntegrationCaritasverband fr die Dizese Hildesheim e.V .

    Lars-Torsten Nolte Arbeitsfeld Migration und IntegrationHaus kirchlicher Diensteder Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

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    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort der Bischfe ............................................................................................................................. 3

    Zur Einfhrung ....................................................................................................................................... 5 1 Flchtlinge wer ist gemeint? .....................................................................................................7 2 Flchtlinge im Asylverfahren Anhrung, Anerkennung, Ablehnung,

    Abschiebung, Rckberstellung ...............................................................................................13 3 Zur Wohnsituation von Flchtlingen in Niedersachsen ........................................................20 4 Das Asylbewerberleistungsgesetz Spezielles Sozialrecht fr Flchtlinge .......................24 5 Traumatisierte Flchtlinge, Kinder und Frauen

    Besondere gesundheitliche Bedrfnisse ..............................................................................28 6 Der Zugang zum Arbeitsmarkt .............................................................................................33

    7 Sprachfrderung fr Flchtlinge ...............................................................................................37 8 Kindergarten und Schule fr junge Flchtlinge .....................................................................40 9 Begleitung, Begegnung, Berhrungspunkte weitere Angebote fr Flchtlinge ........46 10 Nach dem Asylverfahren .............................................................................................................50

    Weitere Anregungen fr Sie als Ehrenamtliche

    a Interkulturelle Kompetenz und Ziel des Ehrenamts .............................................................56 b Sprachliche Brcken schaffen: Wo und wie nde ich einen Dolmetscher? .....................58 c Stolpersteine im Rahmen des persnlichen Engagements .............................................62

    d Hilfreiche Begleitung und weiterfhrende Links und Kontaktadressen .........................64

    Abkrzungsverzeichnis .......................................................................................................................70Impressum ................................................................................................................................................ 2

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    Die meisten Flchtlinge haben ihr Her-kunftsland unfreiwillig unter Druck undoftmals sehr spontan verlassen. Sie ie -hen, weil sie oder ihre Familienangeh -rigen wegen ihrer politischen Ttigkeit

    oder wegen ihrer Volkszugehrigkeitverfolgt werden, weil ihnen Inhaftierungund Folter drohen oder sie diese schon er-leben mussten oder weil sie oppositionel-len Gruppen zugerechnet werden. VieleMenschen iehen vor Krieg, allgemeinbedrohlichen und gefhrlichen Situati-onen in ihrem Heimatland oder weil siekeine Existenzgrundlage nden knnen.In der Regel mssen Flchtlinge ihr

    Heimatland schnell verlassen und dabeiihr bisheriges Leben, ihre Angehrigenund ihren Besitz zurcklassen. Die Einrei-se nach Europa bzw. nach Deutschland istauf legalem Weg in der Regel nicht mg -

    lich. Tatschlich sind Flchtlinge auf diemeist gefhrliche und teure Reise mit so-genannten Schleusern angewiesen; oft-mals wissen sie nicht, wie lange sie aufder Flucht sein werden und in welchemLand sie am Ende ankommen werden.Der Weg nach Deutschland fhrt sie berdie gis, das Mittelmeer und/oder ver -schiedene europische Lnder, wie aktu-ell ber die sogen. Balkanroute.

    1Flchtlinge wer ist gemeint?

    Was Flchtlingeim Gepck haben,bevor sie in IhrerGemeinde ankommen

    SENEGALGAMBIA

    GUINEA

    TOGO

    NIGERIA

    KONGO

    SOMALIA

    ATHIOPIEN

    ERITREA

    SUDAN

    LIBYEN

    TRKEI

    UKRAINE

    DEUTSCH-LAND

    SYRIEN

    IRAK

    PALSTINA

    MALI

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    Im Jahr 2014 zhlte der UNHCR 51,2 Millio -nen Menschen, die weltweit ihr Land ver-lassen haben bzw. verlassen mussten oderinnerhalb ihres Landes als Binnen cht -linge aus ihren Wohnorten und Her -kunftsgebieten vertrieben worden sind in 2015 verweist der UNHCR bereits auf60 Millionen. Vertriebene, Kriegs cht -linge, berlebende Katastrophenopfer,Schutzsuchende, politische Flchtlinge,Armuts chtlinge... 86 % der Flchtlingeverbleiben als Binnen chtlinge im eige -nen Land oder iehen in die angrenzen -den Nachbarlnder; sie haben Zu uchtin Entwicklungs- und Schwellenlndern

    gefunden. 14 % werden von 44 Indust-rienationen aufgenommen, d.h. nur eingeringer Teil kommt letztendlich nach

    Flchtlinge wer ist gemeint?

    Die Flucht selbst wirkt fr viele Flchtlin-ge nicht weniger traumatisierend als dieErlebnisse, die zur Flucht fhrten.

    Einigen Flchtlingen blieb die be-schwerliche Flucht nach Deutschlandmit einem Schleuser zumindest zumTeil erspart. Sie konnten im Rahmensogenannter Resettlement-Programmeoder humanitrer Aufnahmeverfahrenlegal zumeist in organisierten Grup-pen gen einreisen. Doch auch dieseMenschen haben ihr Herkunftsland zu-vor wegen o.g. Grnde verlassen undhaben sich fr einen lngeren Zeitraum

    in einem fr sie nicht sicheren Landaufgehalten.

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    Europa, auch wenn sich die Zahl der Asyl-suchenden bei uns in Deutschland in denletzten Monaten des Jahres 2015 deut -lich erhhte.

    Flchtling ist nicht gleich Flchtling - alleinfr die sich in Deutschland aufhaltendenFlchtlinge haben wir diverse Begriffe,die auch Hinweise auf ihren rechtlichenStatus geben. Wer ist gemeint?

    Asylsuchende (formell Asylbewerber)sind Menschen, die durch verschiede-ne Lnder oder auf dem Luftweg nachDeutschland ge ohen sind und hier ei -

    nen Antrag auf Anerkennung als aus-lndischer Flchtling, einen Asylantrag,gestellt haben. Sie be nden sich im Asyl -verfahren, d.h. es wurde noch keine end-gltige Entscheidung ber ihren Antraggefllt. Falls sie mit einem Pass eingereistsind, be ndet sich dieser in der Regel

    beim Auslnderamt oder beim Bundes-amt fr Migration und Flchtlinge. Siehaben nur ein Aufenthaltspapier als Er-satz, das Aufenthaltsgestattung heit.

    Die nachfolgenden vier Titel beziehensich auf positive Entscheidungen im Asyl-verfahren, die aufgrund unterschiedli-cher Begrndungen zu verschiedenenRechtsfolgen fhren:

    1. Asylberechtigte im Sinne unse-res Grundgesetzes Art. 16 asind Menschen, die als politisch Verfolg -te anerkannt wurden und nicht durchandere EU-Lnder oder sichere Dritt-lnder nach Deutschland gekommen,sondern nachweislich auf direktemWeg eingereist sind. Sie erhalten eineAufenthaltserlaubnis (befristete Auf-enthaltsgenehmigung) nach 25 Abs. 1AufenthG.

    2. Anerkannte Flchtlinge nach derGenfer Flchtlingskonvention (GFK)sind Menschen, die als politisch Ver -

    folgte anerkannt wurden und ihre di-rekte Einreise nach Deutschland nichtnachweisen konnten. Sie erhalten eineAufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2AufenthG.

    Beide Gruppen haben in der Regel ei-

    nen von Deutschland nach den Rege-lungen der Genfer Flchtlingskonventi-on ausgestellten Pass (blau). Nach dreiJahren Aufenthaltserlaubnis erhaltensie bei Fortbestehen der Grnde fr dieAsyl-Anerkennung eine Niederlassungs-erlaubnis (unbefristete Aufenthaltsge-nehmigung). Die Rechtsfolgen der Asyl-berechtigung und der Anerkennungnach der GFK sind identisch.

    Flchtlinge wer ist gemeint?

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    3. Flchtlinge mit internationalem,subsidiren Schutzsind Menschen, die wegen der Gefahr vonFolter oder unmenschlicher Behandlungoder wegen der ernsthaften Bedrohungihres Lebens z.B. durch Krieg einen Auf-enthalt bekommen. Sie erhalten zunchsteine fr ein Jahr befristete Aufenthaltser -laubnis nach 25 Abs 2, die im Anschlussverlngert werden kann.

    4. Flchtlinge mit Aufenthalt ausweiteren humanitren Grndensind Menschen, die darber hinaus we-gen allgemeiner Gefahr fr Leib und Le-

    ben oder wegen spezieller persnlicherHrtegrnde nicht in ihr Herkunftslandzurckgeschickt oder abgeschoben wer-den knnen und die deshalb eine Auf -enthaltserlaubnis nach unterschiedlichenParagraphen des Aufenthaltsgesetzeserhalten. Sie haben in der Regel ihren

    Nationalpass oder ein deutsches Passer-satz-Dokument und eine Aufenthaltser-laubnis oder Duldung (= Aussetzung derAbschiebung).

    Geduldete Flchtlingeknnen aber auch solche Flchtlinge sein,deren Abschiebung aus individuellen ge-sundheitlichen Grnden zurckgestelltwird oder die zunchst nicht abgescho-

    ben werden knnen, weil ihre Psse nichtorganisiert werden knnen (z.B. weil frdie zustndigen Botschaften ihre Nati-onalitt/Herkunft unklar ist oder weildie Betroffenen ihrer Mitwirkung nichtausreichend nachkommen knnen). Ge -nerell bedeutet eine Duldung, dass einFlchtling ausreisep ichtig, die Ausreiseoder Abschiebung aber aus rechtlichenoder tatschlichen Grnden nicht mg -lich ist.

    Flchtlinge in Resettlement-Programmenund humanitren Aufnahmeverfahrensind Flchtlinge, die im Rahmen von Auf-

    nahmeaktionen des Bundes oder der Ln-der legal in Deutschland aufgenommenwerden. Dieses betraf z.B. die ZusageDeutschlands zur Aufnahme von insge-samt 20.000 syrischen Flchtlingen in denJahren 2013/2014/2015. Flchtlinge imhumanitren Aufnahmeprogramm wer-

    den temporr aufgenommen und erhal-ten eine Aufenthaltserlaubnis nach 23Abs. 2 AufenthG fr zwei Jahre.

    Der Aufenthalt von Flchtlingen im Re-settlement ist auf Dauer angelegt; den-noch erhalten sie zunchst eine befriste-te Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2AufenthG fr drei Jahre. In beiden Fllenkann der Aufenthalt verlngert werden.

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    Weitere Informationen: Asyl und Flchtlingsschutz Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)

    www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asyl uechtlinge-node.html zu den Herkunftslndern

    www.unhcr.de Bundesfachverband Unbegleitete minderjhrige Flchtlinge e.V.

    www.b-umf.de/ Flchtlingsrat Niedersachsen e.V. Leitfaden fr Flchtlinge in Niedersachsen

    www.nds- uerat.org > Infomaterial

    Weitere Informationen unterwww.caritas-international.dewww. uechtlingshilfe.ch www.ecoi.netwww.bordermonitoring.euwww.proasyl.de www.diakonie.de/migration-und- ucht-9088.html

    Relevante Akteure:

    Bundesministerium des Innern Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF) Auslnderbehrden Gerichte: z.B. Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht Bundespolizei Jugendmter Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbnde, Vereine Flchtlingsrat Niedersachsen

    Was kann ich tun?

    Klren, welchen Aufenthaltstitel der Flchtling hat, da dieser ber die Rechte undIntegrationsmglichkeiten von Flchtlingen entscheidet.

    Bei der Informationsbeschaffung ber die verschiedenen Aufenthaltstitel knnen Siesich auch an Beratungsstellen in Ihrer Kommune wenden (s. Kapitel 2).

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    1. Ankunft / Erstaufnahme-einrichtungenIn Deutschland gibt es in jedem Bundes-land mindestens eine Erstaufnahmeein-richtung (EAE) fr Asylsuchende, in denensich auch eine Auenstelle des Bundesam-tes fr Migration und Flchtlinge (BAMF)be ndet, welche die Asylverfahren derFlchtlinge durchfhrt. In Niedersachsengibt es mit den Standorten Bramsche,Braunschweig, Oldenburg, Osnabrckund Grenzdurchgangslager Friedland derLandesaufnahmebehrde Niedersachsen(LAB NI) fnf solcher Erstaufnahmeein-richtungen (EAE). In Bad Fallingbostel ist

    ein landesweites Registrierungszentrumim Aufbau.Flchtlinge mssen sich unmittelbar nachAnkunft in Deutschland in eine EAE be-

    geben oder werden von der Grenzpolizeioder einer Auslnderbehrde dorthin ver -wiesen. Dort wird zunchst berprft, obdie EAE zustndig ist. (Wird das Herkunfts-land in der EAE bearbeitet? Gibt es freiePltze?) Entweder knnen die Flchtlingedann in der EAE ihren Asylantrag stellenoder werden in ein anderes Bundeslandmit einer Bescheinigung ber die Meldungals Asylbewerber (BMA) zur Antrag-stellung weitergeleitet. Der Aufenthalt inder EAE betrgt maximal sechs Monate, inder Regel ist er krzer. Danach erfolgt dieVerteilung (Transfer) in die niederschsi -schen Kommunen.

    Aufgrund der vielen Asylsuchenden diederzeit in Niedersachsen ankommen, wer-den einige Personen evtl. auch in Notun-terknfte verteilt.

    Flchtlinge im Asylverfahren

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    2. Der AsylantragDer Asylantrag ist eine mndliche oderschriftliche uerung, aus der hervorgeht,dass der Flchtling Schutz vor politischerVerfolgung sucht. Der Antrag soll unmit -telbar nach Grenzbertritt gestellt wer-den. In Niedersachsen geschieht das in derRegel in den Auenstellen des BAMF inden fnf Erstaufnahmeeinrichtungen.Der Asylsuchende wird vom BAMF beider Antragsstellung wenige Tage (teilsauch erst nach ein paar Wochen) nachder Ankunft zunchst registriert: Finger -abdrcke, die Aufnahme der Personalienund die Abgabe von Pass und weiteren

    Dokumenten zur Identi zierung sindobligatorisch. In einer ersten Befragung(wird von den Flchtlingen oft als FirstInterview bezeichnet) werden lediglichDetails zum Einreiseweg und die Personal-daten abgefragt. Erst danach erhlt derAsylsuchende eine Aufenthaltsgestattung

    (= Aufenthaltsgenehmigung fr die Dau-er des Asylverfahrens). Diese ist rumlichzunchst auf den Landkreis, in der dieEAE liegt, beschrnkt, nach der Verteilungdann auf die Lnder Niedersachsen undBremen. Drei Monate nach der Ankunftist es Asylsuchenden gestattet im gesam-ten Bundesgebiet zu reisen. Sie mssenihren Wohnsitz aber in der ihnen zuge-wiesenen Kommune behalten. Zu einem

    spteren Termin wird der Asylsuchende er -neut zu seiner persnlichen Anhrung zumBAMF geladen. Hier erfolgt erstmals dieBefragung zu seinem persnlichen Verfol -gungsschicksal. Idealerweise sollte der An-hrungstermin noch whrend des Aufent -haltes in der EAE erfolgen. Es kommt abersehr hu g vor, dass die Flchtlinge bereitsvorher auf die Kommunen verteilt werdenund dann erneut anreisen mssen.

    3. Das Dublin-Verfahren (Dublin III)und Schutzstatus in anderen euro-pischen LndernBei der Asylantragstellung mssen die

    Asylsuchenden Fingerabdrcke abge-ben, die in einer europaweiten Datei(EURODAC) gespeichert und somit EU-weit abgeglichen werden knnen. Dabeilsst sich feststellen, ob die Flchtlingebereits in anderen europischen Staateneingereist sind oder einen Asylantrag

    gestellt haben. Wenn die EURODAC-berprfung ergibt, dass ein Flcht-ling bereits Kontakt zu einem anderenDublin-Staat hatte, wird in der Regelinnerhalb gesetzlicher Fristen ein Ver -fahren zur Rckberstellung eingeleitet.Dabei kann sich auch herausstellen, dassin einem anderen EU-Land bereits einSchutzstatus erteilt wurde. Auch in die-sem Fall droht die Rckfhrung.

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    4. Die AnhrungDas BAMF setzt nach der Asylantragstellungeinen Termin zur Anhrung fest. Die Flcht -linge sprechen hu g vom Interview. DerAnhrungstermin liegt oftmals mehrere Mo -nate nach der Asylantragstellung, die Flcht-linge mssen zu diesem Termin in der Regelwieder in eine EAE fahren. Die Hin- undRckfahrtkosten zur Anhrung werden vonder lokalen Behrde bernommen. Im Falleeines mglichen Dublin-Verfahrens wird dieAnhrung mglicherweise erst nach Ab -schluss des Verfahrens terminiert, wenn fest -steht, dass der Asylsuchende in Deutschlandbleibt.

    Die Anhrung beinhaltet Fragen zu denPersonalien, den Fluchtgrnden und demFluchtweg. Im Rahmen der Anhrung ist essehr wichtig, dass der Flchtling mglichstumfassend und detailliert alle Umstnde er-lutert, weshalb er aus dem Herkunftslandiehen musste, ggf. nicht in einem Drittland

    bleiben konnte und weshalb keine Rck-kehrmglichkeit besteht. Auch ist es hilfreich,Zeugen oder Beweismittel zu benennen. DasInterview wird mit Hilfe von Dolmetschen-den durchgefhrt und protokolliert, derAntragsteller (oder der von ihm beauftragteRechtsanwalt) erhlt spter eine Kopie desInterviews. Es ist mglich, dass der Rechtsan -walt oder eine andere Vertrauensperson bei

    der Anhrung zugegen ist. Bezglich der Ver -trauensperson entscheidet aber letztendlichder anhrende Beamte. Auf eine persnlicheAnhrung wird nur in wenigen Ausnahme -fllen verzichtet. Alleinreisende Jugendlichewerden im Beisein oder mit Zustimmungdes Vormundes angehrt. In einigen Fllenist auch eine schriftliche Darlegung der Asyl-grnde mglich.

    5. Die mglichen EntscheidungenEine schriftliche Entscheidung ber denAsylantrag wird innerhalb mehrerer Mona-te vom BAMF gefllt. Die Bearbeitungszei-ten sind schwankend. Der Bescheid enthlt

    entweder die Feststellung einer Aner -kennung (z.B. weil aufgrund politischerberzeugungen Verfolgungsmanahmendrohen oder ein Abschiebungsverbot we-gen der Gefahr von Folter oder Todesstrafeoder einer anderen erheblichen Gefhr-dung fr das Leben des Betroffenen ausge-

    sprochen wird). Wenn die Rechtskraft desBescheides eingetreten ist, wendet sich derFlchtling in diesen Fllen wegen Ausstel-lung der Aufenthaltsgenehmigung an dieAuslnderbehrde. Wenn der Asylvortragaus diversen Grnden nicht berzeugt hatoder bereits in einem anderen europi-schen Land ein Asylverfahren eingeleitetwurde, wird der Asylantrag abgelehnt.

    Flchtlinge im Asylverfahren

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    Hierfr gibt es mehrere Varianten: eine Ab -lehnung als offensichtlich unbegrndet,als unbegrndet, als unbeachtlichoder als Einstellung des Verfahrens. In je -dem dieser Flle sollte umgehend eine Be-ratungsstelle oder ein sachkundiger Rechts-anwalt aufgesucht werden, um Fristen freine Klage und einen gegebenenfalls er-forderlichen Antrag auf aufschiebendeWirkung der Klage (Eilantrag) zu wahren(Fristen manchmal nur eine Woche). DasKlageverfahren gegen die Ablehnung desAsylantrages wird beim zustndigen Ver -waltungsgericht durchgefhrt.Das Asylverfahren kann unter Umstnden

    mehrere Jahre andauern, je nachdem wel -che juristischen Schritte eingeleitet werdenund wie lange sich die Bearbeitungszeitenbeim BAMF und den Gerichten erstrecken.Der bloe Antrag auf Abschiebungs -schutz wird in der Regel gestellt, wenndas Asylverfahren als wenig aussichtsreich

    betrachtet wird, aber dennoch Schutz ge-sucht wird. Vor einer solchen Entscheidung

    sollte unbedingt eine Beratungsstelle oderein Rechtsanwalt konsultiert werden. ImWesentlichen handelt es sich dabei um diePrfung bestehender tatschlicher oderrechtlicher Abschiebehindernisse, z.B. Rei-seunfhigkeit aus gesundheitlichen Grn-den, Passlosigkeit oder Unmglichkeitder Durchfhrung der Abschiebung. Hierentscheidet zunchst die Auslnderbehr -de ber den Antrag. Aber auch hier sindweitere rechtliche Schritte mglich undgegebenenfalls angezeigt. Auch hier giltim Einzelfall: Schnelle Reaktionen sind er -forderlich!Der hier dargestellte Ablauf des Asylver-

    fahrens kann sich allerdings auch aufgrundvon nderungen der einzelnen Verfah -rensschritte oder aufgrund einer individu-ellen Fallkonstellation anders gestalten.Dem BAMF ist es bspw. in manchen Fllenmglich, vor oder nach der Einleitung einesDublin-Verfahrens von seinem Selbstein -

    trittsrecht Gebrauch zu machen. Dadurchwird keine Rckberstellung eingeleitet.

    Mitwirkungsp icht im AsylverfahrenAsylsuchende sind verp ichtet, an ihrem Asylverfahren mitzuwirken. Diese Mitwirkungs -p icht bezieht sich darauf, die Identitt offenzulegen, vorhandene Identittspapiere ab -zugeben, Termine wahrzunehmen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken,in der Anhrung die Asylgrnde darzulegen, alle zur Verfgung stehenden Beweismittelvollstndig zu benennen und unverzglich einzureichen sowie bei der Erhebung der bio-metrischen Daten mitzuwirken. Allerdings kann in einem laufenden Asylverfahren voneinem Asylsuchenden nicht verlangt werden, seine Heimatbehrde zu kontaktieren.

    Flchtlinge im Asylverfahren

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    Asylaner-kennung(Art. 16 a

    GG)

    Flchtlingsanerkennung

    nach GenferFlchtlingskonven ton

    (GFK)( 3 ff . AsylG)

    Subsidirer Schutz( 4 AsylG)

    Abschiebungshindernisse,

    daher Abschiebungsverbot( 60 Abs. 5 und 7AufenthG)

    Statusprfung des BAMF im Asylverfahren

    KeinFamiliennachzug

    Familiennachzug2 Jahre

    eingeschrnkt

    Familiennachzug

    25 IIIAufenthG

    1 JahrAufenthaltserlaubnis(25 II, 2. Alterna t ve

    AufenthG)

    3 JahreAufenthaltserlaubnis( 25 I+II AufenthG)

    Entwickelt von Claire Deery, Rechtsanwl t n(Stand 04.06.16)

    Weitere Informationen:

    Das deutsche Asylverfahren - ausfhrlich erklrt Bundesamt fr Migration und Flcht-linge (BAMF)www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/das-deutsche-asylverfahren.html?nn=1363224

    Leitfaden fr Flchtlinge in Niedersachsen Flchtlingsrat Niedersachsen e.V.www.nds- uerat.org/leitfaden/

    Arbeitshilfen zum Aufenthalts- und Flchtlingsrecht Informationsverbund Asyl &Migration www.asyl.net/index.php?id=329

    Positionen zur Aufnahme, Wohnraumversorgung und Unterbringung von Flchtlin-gen (Diakonie Texte, 07.2014) www.diakonie.de/07-2014-positionen-zur-aufnahme-von- uechtlingen-15656.html

    Flchtlinge im Asylverfahren

    Verfahrenspyramide von Frau Deery

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    Relevante Akteure:

    Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/asylverfahren-node.html

    Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehrde Niedersachsen: Braun-schweig, Bramsche, Friedlandwww.lab.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25232&article_id=86603&_psmand=193 www.lab.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25234&article_id=86581&_psmand=193 www.grenzdurchgangslager-friedland.niedersachsen.de/

    Auslnderbehrden in den Kommunen (Landkreisen, Stdten) Rechtsanwlte, falls bentigt Adressen und Anlaufstellen (Beratungsstellen Niedersachsen),

    Flchtlingsrat Niedersachsen e.V.www.nds- uerat.org/adressen-und-anlaufstellen/

    Was kann ich tun?

    Klren, ob der Flchtling bereits eine Anhrung beim BAMF hatte. Wenn nicht, danneinen Termin zur Anhrungsvorbereitung bei einer Beratungsstelle vereinbaren.

    Wichtig: Klren, ob dem BAMF die aktuelle Anschrift des Flchtlings mitgeteilt wur-de, da das BAMF hierber nicht automatisch von anderen Behrden unterrichtet wird.

    Flchtlinge dabei untersttzen, Termine beim BAMF oder der Auslnderbehrdepnktlich wahrzunehmen, ggf. Fahrkarte und Fahrtkostenerstattung organisieren.

    Post beobachten und ggf. Briefe bersetzen bzw. bei Unklarheiten Beratungsstellenaufsuchen.

    Wichtig: Ist der Name korrekt am Briefkasten der Unterkunft angebracht? Termine mit Beratungsstellen fr Flchtlinge vereinbaren. Flchtlinge zu Beratungsstellen begleiten und Gesprchsprotokolle schreiben. Flchtlinge zum Anhrungstermin begleiten. (Allerdings sollte die Mglichkeit, bei

    der Anhrung teilzunehmen, im Vorfeld mit dem zustndigen BAMF abgesprochenwerden.)

    Wenn Hinweise auf ein Dublin-Verfahren vorliegen, dringend eine Beratungsstelleoder einen fachspezi schen Rechtsanwalt kontaktieren.

    Wichtig: Die rechtliche Situation von Asylbewerbern und Flchtlingen ist sehr kom-plex. Fr Nichtjuristen ist vieles davon nicht verstndlich und damit hu g nicht nach -vollziehbar. Schalten Sie unbedingt Juristen, Flchtlingsberatungsdienste u.. ein.

    Flchtlinge im Asylverfahren

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    In einer der ErstaufnahmeeinrichtungenNiedersachsens (derzeit Braunschweig,Bramsche, Friedland, Oldenburg und Os-nabrck, weitere sind in Planung), derenAuenstellen oder in Notunterknftenhalten sich die Flchtlinge per Gesetzmaximal sechs Monate, in der Regel aberkrzer auf. Flchtlinge aus den soge-nannten Sicheren Herkunftslndern blei-ben bis zur Entscheidung ber ihren Asyl-antrag in der Erstaufnahmeeinrichtung.Hier stellen sie ihren Asylantrag und wer-den dann innerhalb Niedersachsens aufdie Kommunen weiterverteilt (Transfer).Auch eine Asylantragstellung erst nach

    dem Transfer ist mglich. Die Flchtlingeim Asylverfahren knnen ihren knftigenWohnort nicht whlen. Die Verteilung er -folgt nach Quote, in Einzelfllen knnenpersnliche Aspekte aber bercksichtigtwerden.

    Dieses ist die Theorie. Praktisch sind nachdem verstrkten Zuzug Asylsuchenderseit Sommer 2015 viele Ablufe sowohlin den Erstaufnahmeeinrichtungen alsauch in neu eingerichteten, als temporrvorgesehenen Notunterknften z.T. sehrverzgert und erscheinen unklar.

    In Niedersachsen sind die jeweiligen Kom-munen, dort hu g das Sozialamt oderdas Ordnungsamt, fr die Unterbringungzustndig. Oft stehen die Kommunen vordem Problem, dass sehr kurzfristig meh-rere Menschen untergebracht werdensollen und bezahlbarer Wohnraum nur

    bedingt oder in abgelegenen Ortsteilenzur Verfgung steht. Daher variieren auchdie Unterknfte fr Flchtlinge sehr stark.Es kann vorkommen, dass Flchtlingsfa-milien in guten Wohnungen leben, dernchste Supermarkt aber 6 km weit wegist, oder Flchtlinge in Mehrbettzimmern

    in Gemeinschaftsunterknften leben.

    Die Gre der Unterknfte, der baulicheStandard und auch die Ausstattung derHuser oder Gemeinschaftsunterknf-te sind sehr unterschiedlich. In vielenEinrichtungen werden Gemeinschafts-kchen und Duschrume gemeinsamgenutzt. Flchtlinge mit Aufenthaltsge-stattung oder Duldung knnen verp ich -

    Zur Wohnsituation von Flchtlingen in Niedersachsen

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    Zur Wohnsituation von Flchtlingen in Niedersachsen

    tet werden, fr die Dauer ihres gesam-ten Asyl- oder Aufenthaltsverfahrens inGemeinschaftsunterknften zu leben. Freinen Groteil der Flchtlinge gilt, dasssie in beengten rumlichen Verhltnissenleben mssen und wenige Rckzugsmg -lichkeiten haben. Manchmal verfgen Fa-milien nur ber einen einzigen Raum. Hierzeigt sich hu g, dass Kinder nur wenigRuhe haben, ihre Hausaufgaben zu erledi-gen. Besonders fr traumatisierte Flcht-linge oder fr Flchtlinge, die an anderenkrperlichen und/oder psychischen Er -krankungen oder Behinderungen leiden,stellt diese Form der Unterbringung eine

    zustzliche Belastung dar.

    Oft wird deshalb gefordert, Flchtlingedezentral in Wohnungen und abgeschlos-senen Wohneinheiten unterzubringen.Liegen diese Wohnungen in kleinen Ort-schaften und nicht in Stadtnhe, was in

    einem Flchenland wie Niedersachsenhu g vorkommt, stellt dies die Flcht -linge im Alltag vor Herausforderungen:Wann kommt der nchste Bus? Wo ist dernchste Supermarkt/ Apotheke/ Arzt/ Be -ratungsstelle/ Sprachkursanbieter? undverursacht oft hohe Transportkosten.

    Kommunen sind dazu verp ichtet, Fahrt -kosten zu verfahrensrechtlich relevanten

    Terminen, wie z.B. die Anhrung beimBundesamt im Asylverfahren, zu berneh-men. In Zeiten des vermehrten Zuzugswerden mangels Alternative Flchtlingezunehmend in Gemeinschaftunterknf-ten untergebracht.

    Bei Unterbringung in Gemeinschaftsun-terknften oder auch Wohnungen sindausreichende Angebote fr die Betreu-ung der Flchtlinge vorzuhalten. Die Re-alisierung dieser Angebote ist besondersin Zeiten steigender Flchtlingszahlennur bedingt gelungen, ist oft abhngigvon lokalem Engagement und bentigt

    dringend den Ausbau hauptamtlicherStrukturen.

    Einige Landkreise und Stdte haben Pro- jekte zum Auszugsmanagement einge -richtet. Ziel dieser Projekte ist es, Flcht-linge dabei zu untersttzen, aus den

    Wohnheimen in privaten Wohnraum um-zuziehen. Dies wird vor allem fr Flcht-linge, die ihre Anerkennung bekommenhaben und umziehen drfen, relevant.Wenn dann tatschlich teilweise sehrschwierig!- eine private Wohnung gefun-den werden kann, wird geprft, inwieweitdie Wohnungsgre und die Mietkostenangemessen sind, bevor eine Kostenber-nahme seitens des Jobcenters erteilt wird.

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    Wohnsitzau age, Reisefreiheit undUmziehenWhrend der Unterbringung in der Erst-aufnahmeeinrichtung drfen sich dieFlchtlinge nur im jeweiligen Landkreisbewegen. Nach dem Transfer bzw. nachdrei Monaten des legalen Aufenthaltswird dies auf ganz Deutschland erweitert,wobei Ausnahmen mglich sind. Aller -dings unterliegen Flchtlinge mit Aufent-haltsgestattung, Duldung und einigen an-deren Aufenthaltstiteln (siehe Spickzettel)der Residenzp icht, die besagt, dass sienur im zugewiesenen Landkreis wohnendrfen. Sollte es Grnde geben, die fr

    einen Umzug in einen anderen Landkreisbzw. ein anderes Bundesland sprechen,wie z.B. enge verwandtschaftliche Bezie-hungen, Untersttzung von oder durchnahe Angehrige oder medizinischeGrnde, so muss ein Umverteilungsantrag

    gestellt werden. Die Behrde am Aufnah -meort kann, muss aber nicht, diesem Ersu-chen zustimmen. Eine Vorabzustimmungder Auslnderbehrde des Aufnahmeor -tes kann dieses sonst oft langwierige Ver -fahren beschleunigen.

    Die in den Kommunen lebenden Flchtlin-ge drfen sich demnach in der Regel ohnegesonderte Genehmigung bundesweit freibewegen. Sozialleistungen erhalten sie

    jedoch nur an dem ihnen zugewiesenenWohnort.

    Wohnheim der Caritas in Hannover, Rumannstrae (Foto: Hans-Joachim Steiner)

    Zur Wohnsituation von Flchtlingen in Niedersachsen

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    Weitere Informationen

    Wohnen Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF) www.bamf.de/DE/Willkommen/Wohnen/wohnen-node.html

    Flchtlingsrat Niedersachsen: Aktuelles oder Suchbegriff Unterbringungwww.nds- uerat.org

    Auszugsmanagement in Hannover: Projekt Raphaelowww.kircheundcaritas-hannover.de/newsletter/newsartikel/artikel/caritas-uechtlingswohnheime-gehen-neue-wege/

    Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration von Flchtlingen in Osnabrckwww.osnabrueck.de/rat/integration/konzept-zur-integration-und-unterbringung-von-uechtlingen.html

    Relevante Akteure

    Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehrde Niedersachsen:Braunschweig, Bramsche, Friedland, Osnabrck, Oldenburg, ggf. weitere

    Auslnderbehrde Sozialamt des Landkreises bzw. der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Jobcenter bei Flchtlingen mit SGB II oder XII Bezug

    Landesaufnahmebehrde Niedersachsen, Standort Braunschweig frUmverteilungsantrge Beratungsstellen (Asylverfahrens- oder Flchtlingsberatung) vor Ort

    Was kann ich tun?

    Fragen Sie bei den Beratungsstellen vor Ort nach, wie die Unterbringung in ihrer Kom-mune organisiert wird, ob und wann Ihre Kommune ber neu zuziehende Flchtlingeinformiert wird und wie Sie behil ich sein knnen. Evtl. knnen Sie auch selbst Woh -nungen suchen oder anbieten.

    Schauen Sie sich mit den Flchtlingen die Einrichtung und den Zustand der Wohnungan, protokollieren Sie ggf. Mngel oder sprechen Sie mit Vermieter oder der Behrde,wie Reparaturarbeiten erledigt werden knnen

    Flohmrkte, Second-Hand-Lden oder Sachspenden (wie Fernseher, Bettwsche,Geschirr, etc.) stellen willkommene Ergnzungen zu den als Erstausstattung bereitgestellten Einrichtungsgegenstnden dar.

    Wenn ein Umzug ansteht, begleiten Sie Flchtlinge zu Wohnungsbesichtigungstermi-nen oder Behrdengngen und helfen Sie Ihnen beim Ausfllen von Formularen.

    Sollten Flchtlingen den Wunsch haben in einen anderen Landkreis bzw. Bundeslandzu ziehen, dokumentieren sie die konkreten Grnde und suchen Sie eine Beratungs-stelle auf, die mit Ihnen den Umverteilungsantrag formulieren kann.

    Zur Wohnsituation von Flchtlingen in Niedersachsen

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    Spezielles Sozialrechtfr Flchtlinge

    Flchtlinge, die sich noch mit einer Auf-enthaltsgestattung im Asylverfahren be-nden oder eine Duldung erhalten haben,bekommen fr die Dauer von 15 MonatenSozialleistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG). Danach erhal-ten Flchtlinge zwar weiterhin Leistungennach dem Asylbewerberleistungsgesetz,aber analog zum SGB II und zum SGB XII. InNiedersachsen zahlen die Landkreise dieseSozialleistung an die Flchtlinge in Bargeldaus. Dies geschieht zu einem festgelegten

    monatlichen oder zweiwchigen Termin.Das diskriminierende Sachleistungssystem,bei dem Flchtlinge mit Gutscheinen nurin bestimmten Lden einkaufen konnten,wurde in Niedersachsen endlich zu Beginndes Jahres 2014 auch im letzten Landkreisabgeschafft. Flchtlinge knnen somit nunber ihre Leistungen frei verfgen, um z.B.auch Anwaltskosten davon zu bezahlen.Seit Mrz 2015 haben Flchtlinge auchAnspruch auf das Bildungspaket, mit dembeispielsweise das Mittagessen in der Kitaoder der Schule, Aus ge, sowie Musikun -terricht und Sportaktivitten nanziell ge -frdert werden knnen.

    Monatliche Leistungen nach 3 Asylbewerberleistungsgesetz

    Caritasverbandfr dieDizese Hildesheim e.V.

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Monatl. Grund-bedarf Taschengeld Summe

    Alleinstehende 219,00 135,00 354,00

    zwei Erwachsene, gem. Haushalt, Partner je 196,00 122,00 318,00

    weitere Erwachsene ohne eigenen Haushalt je 176,00 108,00 284,00

    Jugendliche zw. 15. und 18. LJ 200,00 76,00 276,00

    Kinder zw. 7. bis 14. LJ 159,00 83,00 242,00

    Kinder bis zum 6. LJ 135,00 79,00 214,00

    Leistungen ab 17. Mrz 2016

    Wie viel dieAsylsuchendentatschlichals Barbetragausgezahltbekommen,

    hngt u.a. vonder Unter-bringungsartab und auchdavon, ob einePauschale frStrom etc.einbehaltenwird.

    4 Das Asylbewerberleistungsgesetz

  • 8/10/2019 Flchtlinge in Niedersachsen. Was kann ich tun?

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    Eingeschrnkte medizinischeVersorgungBesonders gravierend sind die nach wievor bestehenden Einschrnkungen in dergesundheitlichen Versorgung, die min -destens fr die ersten 15 Monate ihres

    Aufenthalts gelten: Die Behandlungs -kosten werden allein ber das Sozialamtnanziert, eine Mitgliedschaft in einerKrankenkasse ist zunchst nicht vorgese-hen zumindest solange der Flchtlingnicht arbeitet. Jeder Landkreis regeltden Zugang zu rzten unterschiedlich.

    In einigen Landkreisen mssen sich dieFlchtlinge vor jedem Arztbesuch einenKrankenschein bei der Behrde (in derRegel beim Sozialamt) abholen. In man-chen Landkreisen knnen sie direkt zumArzt gehen, der dann mit dem Sozialamtin Kontakt tritt. Seit dem 1. April 2016knnen die niederschsischen Gemein -den Gesundheitskarten an Asylsuchen-de ausstellen. Wie dies am Wohnort der

    Flchtlinge funktioniert, sollte frhzei-tig in Erfahrung gebracht werden. Fallsakuter, zeitnaher Handlungsbedarf be-steht, so fhren diese Regelungen zuVerzgerungen und knnen teilweiseschwerwiegende Folgen haben.

    In der Regel werden nur die Kosten frdie Behandlung akuter Erkrankungenund Schmerzzustnde bernommen ( 4AsylbLG). Die Kosten fr Behandlungenchronischer Erkrankungen oder Erkran-kungen, die nach Meinung der Behr -den aufschiebbar sind, mssen geson -

    dert in einem langwierigen Prozess nach 6 AsylbLG beantragt werden. EinemAntrag auf Kostenbernahme beim So-zialamt, abgesichert durch rztliche At-teste und Gutachten, folgt die Einschal-tung des zustndigen Gesundheitsamteszur Beurteilung der Notwendigkeit.Auf Grund der langen Kommunikati-onswege zwischen den Behrden dau -ert es Wochen, manchmal Monate, bis

    Flchtlinge im fortgeschrittenen Alter und/oder mit krperlichen undgeistigen Einschrnkungen

    Leistungen der Behindertenhilfe, Betreutes Wohnen, Schulbegleiter etc. sowie die Be-reitstellung von Hilfsmitteln (Rollsthle, P egebetten etc.) werden nur mit umfassenderArgumentation und grter berzeugungskraft bewilligt. Im Prinzip ist in vielen Flleneine Kostenbernahme mglich, oft scheuen aber die Anbieter den zustzlichen Auf-wand der Beantragung ber das Sozialamt und die damit verbundene Unsicherheit derKostenbernahme.

    Das Asylbewerberleistungsgesetz

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    Krank und ohne Papiere Versorgung illegalisierterFlchtlinge

    Menschen, die ohne Papiere undsich damit ohne gltigen Status undKrankenversicherung in Deutschlandaufhalten, haben keinen of ziellenZugang zur Gesundheitsversorgung.Organisationen wie z.B. die MalteserMigranten Medizin (MMM) oder dieMedizinische Flchtlingshilfe ndenrzte, die Menschen auch ohne Pa-piere zeitnah behandeln und klrenebenfalls die Kostenbernahme. Vie-le Illegalisierte haben Angst, Kran-

    kenhuser und rzte aufzusuchen,da dort ihre Identitt nachgefragtund an Behrden weitergegebenwerden knnte. Deshalb helfen die-se Organisationen, Anonymitt zuwahren.

    Erhalten Flchtlinge eine Anerkennungund damit eine Aufenthaltserlaubnis, istdanach entweder das Jobcenter oder dasSozialamt zustndig. Hier mssen dannentsprechend Sozialleistungen nach demSGB II oder SGB XII beantragt werden,solange der Flchtling ber kein ausrei-chendes eigenes Vermgen verfgt.

    entsprechende Behandlungen eingeleitetwerden knnen, wenn die Notwendigkeittatschlich besttigt wurde. Einige Arzt-und therapeutische Praxen schrecken vordem zustzlichen Verwaltungsaufwandzurck oder kennen die Wege nicht, sodass Flchtlinge in ihrer schwierigen ge-sundheitlichen Verfassung durchaus schonallein gelassen werden. Besonders proble-matisch ist die Versorgung mit Sehhilfen,Zahnersatz und die Behandlung psychoso-matischer Erkrankungen.Zwar sieht das AsylbLG fr besonders Be-drftige wie Folter- und Gewaltopfer oderunbegleitete minderjhrige Flchtlinge

    (d.h. Jugendliche, die ohne Schutz ihrerFamilie einreisen) inzwischen den Zugangzu erforderlicher medizinischer und sonsti-ger Hilfe vor, aber der hohe Verwaltungs -aufwand bis zur Behandlung bleibt.Auch Flchtlinge im Asylverfahren und miteiner Duldung haben ein Recht auf Pro-

    phylaxe und Teilnahme an den Schwan -geren- sowie weiteren gebotenen Vor -sorgeuntersuchungen und Impfungen.Gelegentlich ist aber die freie Arztwahlhierbei eingeschrnkt; das Sozialamt kannbestimmen, wer diese Untersuchungenvornimmt.

    Das Asylbewerberleistungsgesetz

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    Weitere Informationen Asylbewerberleistungsgesetz Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)

    www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Asylbewerberleistungen/ asylbewerberleistungen-node.html

    Internetportal Gesundheit fr Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen Flchtlingsrat Niedersachsen e.V.

    www.nds- uerat.org > Infomaterial > Leitfaden fr Flchtlinge www.malteser-migranten-medizin.de

    siehe auch Kapitel 5 Besondere gesundheitliche Bedrfnisse

    Relevante Akteure

    Zustndiges Sozialamt fr Flchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Zustndige Auslnderbehrde Zustndiges JobCenter fr Flchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis rzte, Praxen und Krankenhuser vor Ort Medizinische Flchtlingshilfe

    www.gesundheitsversorgung-fuer-alle.de/ Malteser Migranten Medizin

    www.malteser-migranten-medizin.de/mmm-vor-ort. html?type= MediNetz Hannover Medizinische Flchtlingsberatung e.V.

    www.medinetz-hannover.de Medizinische Flchtlingshilfe Gttingen e.V.

    http://www.mfh-goe.org/

    Was kann ich tun?

    Da das Asylbewerberleistungsgesetz einen nur engen nanziellen Spielraum ermglicht,untersttzen Sie Flchtlinge durch Kleider-, Spielzeug- und sonstige Sachspenden (z. B.ber eine professionelle Kleiderkammer) und vernetzen Sie sich bspw. mit Kirchenge-meinden bezglich Freizeitgestaltung, Sprachkursen, Kinderkreisen etc. (s. Kap. 7, 9).

    Bei nicht nachvollziehbaren Abrechnungen (Strom, Wasser, Heizung) klren Sie, welcheKosten von wem bernommen werden sollten.

    Es besteht die Mglichkeit, Leistungen durch Ausstellen einer Vollmacht durch eineandere Person abholen zu lassen, falls die zustndige Behrde schwer erreichbar ist(ffentliche Verkehrsmittel, Fahrpreis etc.)

    Klren Sie, ob die Person unter Schmerzen leidet oder akuten Behandlungsbedarf hat. Informieren Sie sich, wie das zustndige Sozialamt das Aufsuchen von rzten geregelt

    hat (erst Krankenschein abholen, dann zum Arzt oder ). Wichtig: Vermitteln Sie an oder holen Sie sich Untersttzung bei Flchtlingsberatungsstellen.

    Das Asylbewerberleistungsgesetz

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    Flchtlinge haben hu g seelische undkrperliche Wunden aufgrund von Men -schenrechtsverletzungen, Kriegserleb-nissen, Flucht- und Vertreibungserfah -rungen erlitten. Hu g sind Frauen undMdchen Opfer von sexualisierter Gewaltgeworden. Man schtzt, dass weltweitrund ein Drittel aller Flchtlinge an einerpost-traumatischen Belastungsstrung(PTBS) leidet. Viele Flchtlinge be ndensich auerhalb ihres gewohnten sozialenUmfeldes, soziale und familire Netzwer-

    ke fehlen. Sie haben nahe Angehrigeverloren oder zurckgelassen, so dass ih-nen in dieser schwierigen Situation kaumHalt gegeben werden kann, den sie sodringend bentigen.

    Kinder

    Kon ikte und Flucht fhren oft zu groenLcken in der medizinischen Versorgung.Hu g sind Kleinkinder nicht ausreichendoder nur unregelmig gegen vermeid-bare Krankheiten geimpft worden. Sieleiden an diesen fr uns vermeidbarenund bertragbaren Krankheiten wegenfehlender Immunisierung. UnhygienischeVerhltnisse in Notunterknften whrendder Flucht belasten das schwache Immun-

    Besondere gesundheitlicheBedrfnissesystem zustzlich, so dass Kinder besondersvon Hautausschlgen und Infekten betrof-fen sind. Kinder leiden nicht selten mit beiseelischen Belastungen ihrer Eltern.

    Frauen und MdchenWeibliche Flchtlinge sind in Kon iktenund whrend der Flucht besonderen Ge-fahren ausgesetzt; dieses kann sich auchin Flchtlingskreisen hier in Deutschlandfortsetzen. Nicht selten wird ihre Abhn-gigkeit, Ausweg- und Mittellosigkeit sowieUnwissenheit beispielsweise von Schleu-sern und Menschenhndlern ausgenutzt.Oftmals sind Frauen und Mdchen, die hier

    in Deutschland ankommen, Opfer von se-xualisierter Gewalt geworden. Dazu zhlenauch Zwangsheirat, Zwangsprostitution,Zwangsabtreibung sowie Vergewaltigungund Genitalverstmmelung mit weit-reichenden krperlichen und seelischenFolgen. Auch eventuelle abgebrochene

    Schwangerschaften oder Frh-/Todgebur -ten knnen bei Frauen Spuren hinterlassenhaben. Neben den eigenen leidvollen Er-fahrungen und den vielfltigen Trennun -gen und Verlusten leiden Kinder nicht sel -ten bei seelischen Belastungen ihrer Eltern.Hu g be nden sich unter Flchtlingenschwangere Frauen, die hier erstmals einegynkologische und medizinische Ver -sorgung erhalten. Es ist wichtig, Risiko-

    5 Traumatisierte Flchtlinge, Kinder und Frauen

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    schwangerschaften zu erkennen; die Mt-ter mssen auf die Geburt in einer neuenUmgebung vorbereitet werden.

    TraumaUnter einem Trauma versteht man dieVerletzung der Seele durch ein tragisches,erschtterndes, stark belastendes Erlebnis,das auerhalb der blichen menschlichenErfahrung liegt. Kennzeichnend fr einetraumatische Situation ist das Erleben vonexistentieller Bedrohung, Ausgeliefertsein,Kontrollverlust, Entsetzen, Hil osigkeit so -wie Todesangst. Durch ein Trauma werdendie eigene Sichtweise, das Vertrauen und

    die Wahrnehmung erschttert.

    Die Symptome, die pltzlich auftreten odersich ber einen lngeren Zeitraum entwi-ckeln knnen, werden hu g erst sehr spterkannt und richtig zugeordnet. Die Symp-tomatik, die bei Kindern und Erwachsenenvariieren kann, ist mglicherweise in ihrerAusdrucksform, wie sich das krperlicheUnwohlsein mit seinen Symptomen uert,kulturell geprgt.

    Folgende Verhaltensweisen knnen Hinweise auf Traumafolgestrungen sein undes ist angebracht professionelle hauptamtliche Untersttzung zu kontaktieren:

    Stndige Gedanken und Rckblenden an das traumatische Erlebnis Massive Versuche, das traumatische Erlebnis zu ignorieren, nicht darber zu reden

    oder daran zu denken Gefhle emotionaler Betubung und der Isolation Andauernde Schlafstrungen und Albtrume Grbelneigung / Grbelzwang Abwesenheitszustnde Nervositt / Reizbarkeit / Neigung zu aggressiven Verhaltensweisen ngste und Schreckhaftigkeit niedergedrckte Stimmung, hu ges Weinen Gedchtnis-, Erinnerungs- und Konzentrationsstrungen, Entscheidungsschwierigkeiten Interesse- und Lustlosigkeit, niedriges Selbstwertgefhl Misstrauen sowie Schuld- und Schamgefhle Angst, verrckt zu sein oder verrckt zu werden

    Gefhle von Verzwei ung, Hoffnungslosigkeit, Sinnlosigkeit, die zu Suizidgedankenund -versuchen fhren knnen Vielfltige krperliche Beschwerden (oft verbunden mit chronischen Schmerzen)

    Sollten Sie diese Verhaltensweisen beiFlchtlingen beobachten bzw. berichtenFlchtlinge darber, ist es angebracht,professionelle, hauptamtliche Unterstt-zung zu kontaktieren. Vermitteln Sie

    zu professionellen Stellen, nehmen Sie

    Traumatisierte Flchtlinge, Kinder und Frauen

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    Kontakt zu Flchtlingsberatungsdienstenauf. In Niedersachsen bietet das Netzwerkfr traumatisierte Flchtlinge (NTFN) lan -desweite Hilfe bei der Suche nach einemTherapieplatz an. In diesem PsychosozialenZentrum in Hannover werden Kriseninter-vention, therapeutische Einzelgesprcheund verschiedene Gruppen angeboten so-wie Fachberatung und Fortbildungen.Flchtlinge, die unter diesen Symptomenleiden, haben Schwierigkeiten, sich neu zuorientieren, ihr Leben aktiv zu bewltigenund Herausforderungen durchzuhalten.Dies kann sich in vielerlei Hinsicht auswir-ken. Sie zweifeln z.B. an sich selbst oder ih-

    ren Fhigkeiten und sind deshalb mutlos,etwas Neues zu beginnen.Manchmal fllt es dem Flchtling nichtleicht, um Hilfe nachzusuchen. Oder er for-dert massiv ein, dass Sie ihm vielleicht vie-les abnehmen, was er doch teilweise selbstleisten kann. Einige Flchtlinge kontaktie-

    ren aufgrund ihres Misstrauens und/oderihrer Unsicherheit gleich mehrere Berater(dabei erhalten sie oft auch unterschied-liche Ausknfte) und wissen dann nichtmehr, woran sie sich orientieren sollen.Auch die langjhrige Lebenssituation alsAsylbewerber oder geduldeter Flchtlingsowie die Unsicherheit whrend des Dub-lin-Verfahrens sind stark belastend undknnen zu Re-Traumatisierungen durch

    das erneute Gefhl von Hil osigkeit undAusgeliefertsein fhren. ngste, eventuelldoch in das Heimatland zurck zu mssen,knnen viel Energie blockieren und den Le -bensmut einschrnken. Die Erfahrung derbetreffenden Person etwas fr sich tun, et-was aktiv zu gestalten, Selbstwirksamkeiterfahren zu knnen, ist wichtig zur Stabili -sierung und Traumabewltigung.Einige Flchtlinge leiden schon seit Jahrenan Beschwerden, die wegen eingeschrnk-ter Krankenhilfeleistungen (s. Kapitel 4),sprachlicher Probleme und isolierter Unter-bringung hu g nicht einer ausreichendenBehandlung zugefhrt wurden. Die Erfah-

    rungen knnen auch das Asylverfahrenbeein ussen, wenn Betroffene nicht in derLage sind, ber die schrecklichen Erlebnis-se zu sprechen. Oft bestehen auch nachden Erfahrungen im Heimatland ngste,mit einem Beamten zu sprechen, so dassviele wichtige Aspekte whrend der An-

    hrung verschwiegen werden, die jedochfr eine positive Entscheidung im Asylver-fahren relevant sind. Auch Widersprche,die beim Asylvortrag auftreten, sind keineSeltenheit; sie sind berwiegend auf durchTraumatisierung bedingte Gedchtnisst -rungen zurckzufhren. Hu g wird dannspter eine psychologisch-fachliche Begut-achtung zur gesundheitlichen Situationdes Betroffenen erforderlich.

    Traumatisierte Flchtlinge, Kinder und Frauen

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    Weitere Informationen

    Netzwerk fr traumatisierte Flchtlinge in Niedersachsen e.V. (NTFN) www.ntfn.de Telefonsprechstunde fr pdagogische Fachkrfte im Umgang mit Flchtlingskin-

    dern und deren FamilienKrisentelefon, freitags von 17 - 19 Uhr, 0511 856445-10

    Gesundheit und Vorsorge Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)www.bamf.de/DE/Willkommen/GesundheitVorsorge/gesundheitvorsorge-node.html- siehe auch Kapitel 4 - Spezielles Sozialrecht fr Flchtlinge: Das Asylbewerberleis-tungsgesetz

    Relevante Akteure

    Netzwerk fr traumatisierte Flchtlinge in Niedersachsen e.V. (NTFN) Beratungsstellen vor Ort Sozialamt Allgemeinmediziner, Kinderrzte, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Frauenrztin-

    nen, Fachrzte und Krankenhuser vor Ort Gesundheitsmter, sozialpsychiatrische Dienste der Stdte und Landkreise Pro Familia, Frauenzentren und -huser Bundesstiftung Mutter und Kind Schwangerenberatungsstellen der Wohlfahrtsverbnde

    Was kann ich tun?

    Klren Sie, ob die Person unter Schmerzen leidet oder akuten Behandlungsbedarf hat. Informieren Sie sich, wie das zustndige Sozialamt das Aufsuchen von rzten

    geregelt hat (erst Krankenschein abholen, dann zum Arzt oder ). Vereinbaren und begleiten Sie zu Arztterminen.

    Klren Sie bei Kindern, ob Nachholbedarf beim Impfschutz besteht. Untersttzen Sie, wenn gewnscht, Frauen whrend der Schwangerschaft; klrenSie ggf., ob besondere Manahmen aufgrund von Genitalverstmmelung ergriffenwerden sollten, ob es das erste Kind der Mutter ist.

    Untersttzen Sie nach der Geburt die Mutter / Familie bei den Formalitten zurAnmeldung des Neugeborenen und organisieren Sie in Zusammenarbeit mit demSozialamt Kinderwagen etc.

    Seien Sie wachsam fr Anzeichen mglicher Traumatisierung und psychischer Belastung. Informieren Sie sich ber verschiedene Formen von Traumata, um diese erkennen

    zu knnen. Haben Sie Geduld mit den Personen, denen Sie helfen mchten, da es nicht einfach

    ist, eine Therapie zu beginnen oder sich schon vorher Ihnen gegenber zu ffnen.

    Traumatisierte Flchtlinge, Kinder und Frauen

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    Traumatisierte Flchtlinge, Kinder und Frauen

    Helfen Sie den Flchtlingen positive Erfahrungen mit den eigenen Kompetenzenzu machen. Strken Sie vorhandene Ressourcen und Interessen. Informieren Sie sich beim NTFN oder Beratungsstellen vor Ort ber professionelle

    Anlaufpunkte und Therapieangebote in Ihrer Kommune. Sie knnen Flchtlingezu Beratungsterminen oder Therapiesitzungen begleiten, wenn diese es mchten.

    Behalten Sie im Blick, dass Sie als Ehrenamtliche zwar untersttzen, aber eineprofessionelle Therapie nicht ersetzen knnen (ausgenommen davon sind selbst-verstndlich ausgebildete Fachkrfte). Achten Sie auf sich selbst und Ihre eigeneBelastbarkeit!

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    Grundstzlich brauchen Flchtlinge,die in Deutschland arbeiten bzw. einebetriebliche Berufsausbildung oder einPraktikum absolvieren mchten, hierfreine Beschftigungserlaubnis .

    Flchtlinge mit einer Bescheinigungber die Meldung als Asylsuchende(BMA) oder mit einer Aufenthaltsge-stattung sind, solange sie in einer Erst-aufnahmeeinrichtung wohnen und inden ersten drei Monaten ihres Aufent-halts in Deutschland generell vollstn-dig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.Flchtlinge mit Duldung knnen nach

    drei Monaten eine Beschftigungser-laubnis erhalten; fr Ausbildungen undmanche Praktika besteht keine Warte-zeit. Fr Flchtlinge mit BMA, Aufent-haltsgestattung oder Duldung aus si-cheren Herkunftslndern, die nach dem31.08.2015 einen Asylantrag gestellt

    haben, besteht allerdings ein dauer-haftes Arbeitsverbot. Nach diesen dreiMonaten besteht dann fr alle anderenAsylsuchenden, die die Erstaufnahme-einrichtung verlassen haben und frGeduldete fr 15 Monate ein sogenann-ter nachrangiger Arbeitsmarktzugang .Das bedeutet, dass fr eine konkreteTtigkeit bei einem bestimmten Arbeit -geber vor Abschluss eines Arbeits-

    vertrags eine Beschftigungserlaubnisbei der zustndigen Auslnderbehrdebeantragt werden muss. Hierzu mussder Arbeitgeber auch ein Formular zuStellenbeschreibung ausfllen. Die Aus-lnderbehrde prft dann in Zusam -menarbeit mit der Bundesagentur frArbeit, ob die Beschftigungserlaubnisim konkreten Einzelfall erteilt werdendarf.

    Die Erteilung wird abgelehnt, wenndie Bundesagentur fr Arbeit nicht zu-stimmt, weil die Arbeitsbedingungen nicht ad-

    quat sind (z.B. zu geringe Entloh-nung im Vergleich zum allgemeinblichen Lohnniveau fr vergleich-bare Ttigkeiten) und/oder

    fr die konkrete Ttigkeit gen -gend so genannte bevorrechtig -te Personen zur Verfgung stehen

    (Vorrangprfung), also Deutsche,EU-Brger oder andere Personenmit einem uneingeschrnkten Ar-beitsmarktzugang, oder

    es sich um Zeitarbeit handelt.

    Aus diesem Grund ist es nicht einfach,mit einem nachrangigen Arbeitsmarkt-zugang eine Beschftigungserlaubnisfr eine Arbeitsstelle zu erhalten.

    6Der Zugang zum Arbeitsmarkt

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    Chancen auf die Erteilung der Beschf-tigungserlaubnis bestehen deshalbvor allem dann, wenn der potenzielleArbeitgeber genau begrnden kann,wieso fr die konkrete Arbeitsstelle ge-nau diese Person am besten geeigneterscheint. Ein typisches Beispiel: Es wirdfr die Stelle eines Spezialittenkochsin einem Restaurant mit landesspezi -scher (z.B. thiopischer) Kche eine Per-son gesucht, die mit der Zubereitunglandestypischer Gerichte vertraut ist unddie die entsprechende Landessprache be-herrscht. Diese Voraussetzungen sollteder Arbeitgeber in der Stellenbeschrei-

    bung nennen.

    Flchtlinge mit einer anerkannten quali -zierten Berufsausbildung haben ebenfallsoft bessere Chancen, eine Beschftigungs-erlaubnis zu erhalten, zum Teil entflltdann die Zustimmungsp icht der Bundes -

    agentur fr Arbeit oder die Vorrangpr -fung. Wenn sie im Ausland einen Berufs-oder Studienabschluss erworben haben,besteht in Deutschland grundstzlich derZugang zu einem Anerkennungsverfah-ren; d.h. hier wird bewertet, inwieweit die-se Quali kation in Deutschland anerkanntwird. Hierbei knnen alle Flchtlinge Un -tersttzung durch eine Anerkennungs-beratungsstelle erhalten.

    Die Vorrangprfung kann entfallen, wennein Hrtefall, beispielsweise eine Traumati -sierung, vorliegt.

    Wenn die Bundesagentur fr Arbeit der Er-teilung der Beschftigungserlaubnis nichtzustimmen muss, wie bei Berufsausbildun-gen, bestimmten Praktika und im Falle derBeschftigung von nahen Familienange-hrigen, ndet ebenfalls keine Vorrang -prfung und keine Prfung der Beschf-tigungsbedingungen statt. Um zu klren,ob im Einzelfall eine Ausnahmeregelunggreift, ist der Kontakt zu einer Beratungs-stelle sinnvoll.

    Die Auslnderbehrde kann Geduldetenunter bestimmten Voraussetzungen, etwawegen fehlender Mitwirkung bei der Pass-beschaffung, ein auslnderrechtliches Be-schftigungsverbot erteilen. In diesem Fallempfehlen wir, eine Flchtlingsberatungs-

    stelle zu kontaktieren.

    Flchtlinge mit einer Aufenthaltsgestat-tung oder einer Duldung knnen nach vierJahren ununterbrochenem Aufenthaltin der Bundesrepublik eine allgemeineBeschftigungserlaubnis erhalten, wenndie Auslnderbehrde bei einem Flcht -ling mit einer Duldung kein auslnder-rechtliches Beschftigungsverbot erteilt

    Der Zugang zum Arbeitsmarkt

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    hat. Die allgemeine Beschftigungser-laubnis muss ebenfalls bei der Ausln-derbehrde beantragt werden. Hierzumuss allerdings kein konkretes Stellen-angebot vorliegen. Die allgemeine Be-schftigungserlaubnis wird z.B. mit derFormulierung Beschftigung erlaubt.in die Aufenthaltsgestattung oder dieDuldung eingetragen. Von nun an kann

    jede Beschftigung aufgenommen wer-den, ohne dass vorab die Genehmigungder Auslnderbehrde eingeholt wer -den muss. Aber: Die Beschftigungser -laubnis schliet keine selbststndigenTtigkeiten ein, sondern umfasst nur

    abhngige Beschftigungsverhltnisse.

    Sobald Flchtlinge eine Aufenthalts-erlaubnis aus humanitren Grndenerhalten, bekommen sie auch eine all-gemeine Beschftigungserlaubnis. Inbestimmten Fllen wird gleichzeitig

    auch die selbststndige Erwerbsttig-keit erlaubt. Dies hngt vom konkretenAufenthaltstitel ab. Die meisten Flcht-linge erhalten die allgemeine Beschf-tigungserlaubnis (fr abhngige Be-schftigungsverhltnisse). Falls sie sichselbststndig machen wollen, mssensie hierfr die Genehmigung bei derAuslnderbehrde im konkreten Fallbeantragen.

    Untersttzung durch die Agentur frArbeit / JobCenterFlchtlinge, die Leistungen nach demAsylbewerberleistungsgesetz beziehen,knnen durch die Agentur fr Arbeitdurch Beratung, Vermittlung, Frderungaus dem Vermittlungsbudget (bernahmevon Bewerbungskosten etc.) und Quali -zierungsmanahmen untersttzt werden.Auch die Aufnahme einer Berufsausbil-dung kann gefrdert werden. Bei Flcht -lingen, die Leistungen nach SGB II erhal-ten, ist hierfr das JobCenter zustndig.Wir empfehlen deshalb in vielen Fllen dieArbeitslos- bzw. Arbeitssuchend-Meldung

    bei der Agentur fr Arbeit auch schonbeim nachrangigen Arbeitsmarktzugang.

    Untersttzung bei der Arbeitsmarktinteg-ration bieten die beiden NiederschsischenProjekte FairBleib Sudniedersachsen-Harzund Netzwerk Integration Netwin 3, die

    im Rahmen der ESF IntegrationsrichtlinieBund, Handlungsschwerpunkt Integrati -on von Asylbewerbern und Flchtlingen(IvAF) gefrdert werden.

    Der Zugang zum Arbeitsmarkt

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    Weitere Informationen

    Arbeitserlaubnis Pro Asylwww.proasyl.de/news/arbeitsmarktzugang-fuer- uechtlinge-weiterhin-hohe-huerden/ Flchtlingsrat Niedersachsen e.V., Leitfaden fr Flchtlinge Nr. 10.3, 17.3 Arbeit und Beruf Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)

    www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/arbeitberuf-node.html Internetseiten der niederschsischen Projekte zur Untersttzung der

    Arbeitsmarktintegration:www.azf2.de; http://esf-netwin.de/www.bildungsgenossenschaft.de/projekte/fairbleib-sudniedersachsen/

    Anerkennungsgesetz

    www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungsgesetz_des_bundes.php IQ-Netzwerk; www.netzwerk-iq.de Bildungsberatung www.caritas-hannover.de/bildung-und-ausbildung/bildungsangebote-

    fuer-migranten/bildungsberatung-hochschule/bildungsberatung-hochschulewww.innere-mission-friedland.de/was-wir-machen/bildungsberatung/www.jmd-portal.de/

    Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarkt und Flchtlinge fr Arbeitgeber/innen: www.zbs-auf.info

    Relevante Akteure

    Agenturen fr Arbeit und JobCenter vor Ort Teilprojekte der IvAF-Netzwerke vor Ort (Netzwerk Integration 3; FairBleib Sdnieder-

    sachsen-Harz Flchtlingsberatungsstellen Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarkt und Flchtlinge fr Arbeitgeber/innen Integrationsberatungsstellen Jugendmigrationsdienste, Migrationsdienste fr erwachsene Zuwanderer (JMD/MBE) Anerkennungsberatungsstellen des Netzwerks IQ (Integration durch Quali zierung) Bildungsberatung

    Was kann ich tun?

    Versuchen Sie die Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zu prfen,ob eine Beschftigungserlaubnis bereits vorliegt. Falls Sie sich unsicher sind, wenden Siesich an eine Beratungsstelle.

    Bieten Sie Begleitung zu Terminen bei der Agentur fr Arbeit oder beim JobCenter anund fhren Sie Gesprchsprotokolle ber das Gesagte, damit die Vereinbarungen auchnoch spter nachvollziehbar und zu belegen sind.

    Informieren Sie sich ber mgliche Beschftigungen in Abstimmung mit der Agentur frArbeit oder dem JobCenter.

    Stellen Sie den Kontakt her zu den Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsstellen und

    helfen Sie bei Bewerbungen, Vorstellungsgesprchen etc. Nehmen Sie Kontakt zu Beratungsstellen auf, um mitgebrachte Quali kationenanerkennen zu lassen.

    Der Zugang zum ArbeitsmarktDer Zugang zum Arbeitsmarkt

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    Flchtlinge, die neu in das Bundesgebieteingereist sind und eine Aufenthaltsge-stattung im Rahmen des Asylverfahrensoder eine Duldung besitzen, haben zu-nchst nur eingeschrnkt Zugang zu f -fentlich gefrderten Sprachkursen.Asylsuchende mit guter Bleibeperspek -tive knnen an einem staatlichen Integ -rationskurs mit 600 Stunden Deutschun-terricht teilnehmen. Ansonsten knnenFlchtlinge, die nur Grundleistungennach dem Asylbewerberleistungsgesetzerhalten und damit hu g auch ihrenRechtsanwalt fr das Asylverfahren -nanzieren mssen, kostenp ichtige

    Sprachkurse oft nicht selbst bezahlen.Daher sind gerade in den ersten Mona-ten die Mglichkeiten zu prfen, was z.B. in der Gemeinde dafr getan werdenkann, kostenlose Angebote zum Erler-nen der deutschen Sprache und auch zurAlphabetisierung zu organisieren und

    anzubieten.

    In einigen Stdten und Landkreisen gibtes spezielle kostenfreie Alphabetisie-rungskurse fr Frauen, die von unter-schiedlichen Sprachkurstrgern angebo-ten werden. Fragen Sie bei den rtlichenBeratungsstellen nach diesen Angeboten.Flchtlinge sollen sich so rasch wie mg -lich in ihrer neuen Umgebung zurecht-

    nden; dazu zhlt ganz mageblich dieVerstndigung, der Erwerb der deut -schen Sprache.

    Sobald ein nachrangiger Arbeitsmarkt-zugang gegeben ist, knnen Flchtlin -ge mit BMA, Aufenthaltsgestattungoder Duldung ggf. berufsbezogeneSprachkurse besuchen, die durch dasBundesamt fr Migration und Flchtlin-ge (BAMF) aus Miteln des EuropischenSozialfonds gefrdert werden. Voraus -setzung ist, dass sie Teilnehmende derIvAF-Netzwerke (vgl. Kap. 6) oder an-derer durch die Integrationsrichtlinie

    Bund gefrderter Projekte werden oderarbeitssuchend gemeldet sind und dasssie bereits in der deutschen Sprache einSprachniveau von A1 gem dem Euro -pischen Referenzrahmen haben. Dieseberufsbezogenen Sprachkurse beinhal-ten meistens ein beru iches Praktikum;

    die Teilnehmenden knnen ein Zerti -kat erwerben mit Benennung des ent-sprechenden Sprachniveaus, das gemdem Europischen Referenzrahmenerreicht wurde (z.B. A1, A2, B1). Ab 2015haben Flchtlinge voraussichtlich weiter-hin diese Mglichkeit, wenn sie Teilneh -mende eines ber das neue ProgrammESF-Integrationsrichtlinie Bund gefr -derten Projektes werden.

    Sprachfrderung fr Flchtlinge 7

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    Traumatisierte bzw. psychisch beeintrch -tigte Flchtlinge leiden hu g unterKonzentrationsproblemen und Merkst -rungen. Es fllt ihnen unter Umstndensehr schwer, den Lernstoff im Kopf zubehalten und wieder abzurufen. Beson-ders in diesen Fllen ist eine individuelleLernfrderung mit Einzelunterricht sehrwnschenswert. Alle Methoden, die eineAnwendung der deutschen Sprache mitsich bringen, von einfachen Unterhaltun-gen z.B. whrend eines Spaziergangs bishin zu bungen der Grammatik, Schriftund Sprache mit Hilfe von Lehrbchern,sind gefragt.

    Wenn Flchtlinge eine Aufenthaltserlaub-nis oder eine Ermessensduldung erhaltenhaben, kann meistens die Zulassung zueinem staatlichen Integrationskurs be-antragt werden. Je nachdem, welche

    Wichtig:

    Fr eine individuelle Beratung zur Sprachfrderung stehen die zustndigenBeratungsstellen der Wohlfahrtsverbnde zur Verfgung.

    Wenn Sie mit Flchtlingen sprechen, haben sie dadurch bereits die Chance,die deutsche Sprache zu hren und vielleicht auch selbst zu antworten /auszuprobieren.

    Sprachfrderung fr Flchtlinge

    Aufenthaltserlaubnis nach welcher Normerteilt wurde, besteht entweder ein Teil -nahmeanspruch oder es liegt im Ermes-sen des BAMF, trotz fehlenden Anspruchsdie Teilnahme zuzulassen. Flchtlinge miteiner Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs.2 oder Abs. 4 AufenthG haben ebenfallseinen Teilnahmeanspruch.

    Wenn Sie sich darber hinaus zutrauen,im Einzelfall oder fr eine Gruppe Sprach-unterricht zu erteilen Flchtlinge wer-den diese Mglichkeit sehr gern nutzen!

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    Weitere Informationen Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium Flchtlingsrat Niedersachsen e.V.

    Leitfaden fr Flchtlinge 10.7; 17.7 Deutsch lernen Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)

    www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/deutschlernen-node.html Berufsbezogene Sprachfrderung Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)

    www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Deutschberuf-esf/ deutschberuf-esf-node.html

    Caritasverband fr die Dizese Osnabrck, Broschre Recht auf Bildung fr Flchtlinge http://www.asyl.net/index.php?id=368

    Ggf. bezuschussen Evangelische und Katholische Erwachsenenbildung in Niedersachsenselbstorganisierte Sprach- und Kommunikationskursewww.eeb-niedersachsen.de/ und www.keb-nds.de/

    Das Portal ich-will-deutsch-lernen (Deutscher Volkshochschul-Verband) untersttztdie sprachliche, gesellschaftliche und beru iche Integration von Zugewanderten: www.iwdl.de

    Relevante Akteure

    Beratungsstellen Bildungstrger, Volkshochschulen ehrenamtliche Initiativen, evtl. auch Kirchen Projekte im Rahmen des Bleiberechtsnetzwerks (vgl. Kapitel 6)

    Was kann ich tun?

    Informieren Sie sich bei Beratungsstellen, Kirchen oder Bildungstrgern ber kostenfreieSprachkurse fr Flchtlinge.

    Informieren Sie sich ber mgliche Kostenreduzierungen bei kostenp ichtigen Sprach -kursen.

    Gewinnen Sie in Ihrer Gemeinde Lehrerinnen und Lehrer, die im Ruhestand sind, einenKommunikations- oder Sprachkurs anzubieten.

    Versuchen Sie auch gerne selbst (wenn Sie es sich zutrauen) ein paar Wrter zu vermit-teln. Sie knnen z.B. ben, sich gegenseitig vorzustellen oder bei einem gemeinsamenEinkauf zu unterrichten.

    Sprachfrderung fr Flchtlinge

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    KindergartenSobald ein Kind ein Jahr alt ist, hat esin Deutschland (seit 2013) einen Rechts-anspruch auf einen Kindergarten- oderKita-Platz. Bei geringem Einkommensind die Kosten dafr ganz oder teilwei-se vom Jugendamt zu tragen. Das giltauch, wenn das Kind eine Aufenthalts-erlaubnis, eine Aufenthaltsgestattungoder eine Duldung hat. Eine frhzeitigeAnmeldung ist ratsam, da der Bedarf anBetreuungspltzen hu g sehr hoch ist.Bei einem Kindergartenbesuch knnenauch Leistungen aus dem Bildungs- undTeilhabepaket beantragt werden (siehe

    unter Schule).

    In der Regel ndet im vorletzten Kinder -gartenjahr ein Sprachtest fr alle Kinderstatt. Bestehen Schwierigkeiten mit derdeutschen Sprache, mssen die Kinderim letzten Kindergartenjahr an Sprach-

    frdermanahmen teilnehmen, die vonGrundschullehrkrften durchgefhrtwerden und in der Regel im Kindergar-ten statt nden.

    SchuleDie gesetzliche Schulp icht betrgt inNiedersachsen 12 Jahre . Sie beginnt fralle Kinder, die hier ihren Wohnsitz ha-ben, wenn sie bis zum 30. September

    eines Jahres sechs Jahre alt werden (63ff NSchG). Flchtlingskinder mit Auf-enthaltsgestattung werden schulp ich -tig, wenn sie nicht mehr in einer Erst-aufnahmeeinrichtung wohnen. Diesist sptestens sechs Monate nach derEinreise der Fall. Flchtlingskinder und-jugendliche aus sicheren Herkunfts-lndern sind im Regelfall verp ichtet,in einer Erstaufnahmeeinrichtung zuwohnen und werden daher dann nachNds. Erlasslage berhaupt nicht schul-p ichtig. Besteht keine Schulp icht,haben sie - wie auch Kinder ohne Pa-piere - ein Schulbesuchsrecht.

    Flchtlingskinder haben ihren Schulbe-such hu g wegen Vertreibung, Kriegund Flucht unterbrechen mssen. Eini-ge hatten in ihren Herkunftslnderngar nicht erst die Chance, zur Schule zugehen. Nach der Ankunft in Deutsch-

    land knnen zudem weitere Verzge -rungen durch mehrfaches Umzieheneintreten. In den niederschsischenErstaufnahmeeinrichtungen Bramscheund Friedland wird eine Beschulungfr die Dauer des Aufenthaltes vorge-halten. In Braunschweig soll ein ent-sprechendes Schulangebot aufgebautwerden.

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    Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch sind folgende Behrdengnge erforderlich: die Schuleingangsuntersuchung des Kindes beim Gesundheitsamt, die Anmeldung bei der Schule, die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim

    Sozialamt, wenn Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden bzw. beimJobCenter, wenn Leistungen nach SGB II bezogen werden,

    die Beantragung eines Schlertickets bei entsprechend weiter Entfernung desSchulortes von der Unterkunft,

    die Beantragung der Schulerstausstattung (Ranzen, Schreibutensilien, Hef-te etc.) in Hhe von 70,-- im ersten und 30,-- im zweiten Schulhalbjahr(Beim JobCenter ist hierfr kein eigener Antrag erforderlich.),

    die Beantragung der Mittel fr Mittagessen in der Schule oder im Hort (Ei-genanteil),

    Mittel fr Schulaus ge und Klassenfahrten, Mittel fr das Mitmachen in Kultur, Sport, Freizeit (bis 10,-- monatlich),

    die Beantragung der Mittel fr Lernfrderung, wenn die Schule den Bedarfbesttigt, weil insbesondere die Versetzung gefhrdet ist.

    Fr Menschen ohne deutsche Sprach-kenntnisse, die sich zudem mit demdeutschen Schulsystem, Formularen, Be-

    hrden und den Verkehrswegen (noch)nicht auskennen, sind diese Schritte gro-e Herausforderungen und unter Um-stnden auch Hrden. Ihre Unterstt-zung ist gefragt.

    Kooperation von Eltern undSchule / KitaElternabende, gemeinsam mit Elternorganisierte Schulfeste oder Hausauf-

    gabenkontrollen sind - anders als inDeutschland - in vielen Lndern unb-lich. Die deutsche Idee einer geteilten

    Bildungsfrderung von Schule und El -ternhaus kennen viele der ge chtetenEltern nicht. In ihren Heimatlndern wirdhu g den Schulen die alleinige Verant -wortung fr die Ausbildung der Kinderzugesprochen. Auch deutschen Lehrernund Erziehern sind diese Unterschiedemeist nicht bewusst. Sehr hilfreich ist es,die Eltern z.B. zu den Elternabenden zubegleiten und zu informieren, dass vor

    Kindergarten und Schule fr junge Flchtlinge

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    allem im Primarbereich Kinder eine Mit-teilungsmappe haben, wo Elternbriefe,Mitteilungen usw. abgeheftet werdenund die Eltern jeden Tag Einblick neh -men knnen.

    Leider gab es in der Vergangenheit auchoffensichtliche Mngel bei der schuli-schen Versorgung: Trotz Anmeldung erhielten die schul -

    p ichtigen Kinder / Jugendlichen erstnach mehreren Monaten Wartezeit ei-nen Schulplatz.

    Es gibt zu wenig Sprachlernklassen undweitere Sprachfrdermanahmen.

    An den Berufsbildenden Schulen gibtes zu wenig Sprachfrderklassen (BVJ-A); der Einstieg whrend eines Schul-halbjahres ist problematisch.

    Kinder wurden erst sehr spt trotz gu-ter Leistungen von der Sprachlernklas-se in die Regelklasse vermittelt oder sie

    wurden aufgrund noch lckenhafterSprachkenntnisse und nicht ihren Po-tenzialen entsprechend primr an dieFrder- und Hauptschulen vermittelt.

    Das Land Niedersachsen ist sehr enga-giert, dass es hier zu Verbesserungenkommt. Kritisches Beobachten, Feststel-len von Bedarfen und dieses auch rele-vanten Akteuren (z. B. Migrations- und

    Flchtlingsberatungsdienste, Integrati-onsbeauftragte, Koordinierungsstellenfr Migration und Teilhabe, kommunalerunde Tische) mitzuteilen ist sehr hilf -reich.

    Nach der Schulp ichtFr nicht mehr schulp ichtige jungeErwachsene ist die Aufnahme an einerberufsbildenden Schule (BBS), etwa ineinem Berufsvorbereitungsjahr, mg -lich, wenn es freie Pltze gibt. Bitte in-formieren Sie sich ber Mglichkeitender Einschulung bei den rtlichen Inte -grationsberatungsstellen, den Migrati-

    onsberatungsdiensten fr erwachseneZuwanderer (MBE) oder beim Jugendmi -grationsdienst (JMD).

    StudiumAuch mit einer Aufenthaltsgestattungund einer Duldung knnen Flchtlinge

    grundstzlich in Deutschland studieren,wenn es nicht ausdrcklich durch eineAu age untersagt wurde. Neben derAufnahme an der Hochschule muss ins-besondere die Finanzierung des Studi-ums (Zugang zu BAfG, Stipendium etc.)und die Vereinbarkeit mit der Wohnsitz -au age geklrt werden.

    Kindergarten und Schule fr junge Flchtlinge

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    Wichtig:Seien Sie sich dessen bewusst, dass Sie die Rolle des Mittlers bzw. Untersttzers ein-nehmen knnen; die letztendliche Verantwortung tragen bekanntlich die Eltern. DieSchule ist verp ichtet, direkt die Eltern zu informieren. Sie knnen, wenn die Eltern eswollen, erklren, erlutern, informieren. Bei dieser Untersttzung stehen Sie unterSchweigep icht; auch dieses sollte den Eltern nochmals gesondert gesagt werden.

    Kindergarten und Schule fr junge Flchtlinge

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    Weitere Informationen Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium Flchtlingsrat Niedersachsen e.V.

    www.nds- uerat.org/leitfaden/9- uechtlinge-mit-aufenthaltsgestattung-im-asyl -verfahren/77-deutschkurs-kindergarten-schule-studium/

    Schulsystem Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF)www.bamf.de/DE/Willkommen/Bildung/Schulsystem/schulsystem-node.html

    Das Bildungspaket Niederschsisches Ministerium fr Soziales, Gesundheit und Gleichstellungwww.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27927&article_id=95966&_ps -mand=17

    Sprachfrderung in Niedersachsen Niederschsischer Bildungsserverwww.nibis.de/nibis.php?menid=946 Bildungs- und Teilhabepaket Arbeitsmarktzugang fr Flchtlinge

    www.azf2.de/infomaterial/bildungs-und-teilhabepaket/ Schulp icht und Sprachfrderung in Niedersachsen und Studieren in Deutschland mit

    Aufenthaltsgestattung, Duldung und Aufenthaltserlaubnis aus humanitren Grnden ,Projekt Pro l des Caritasverbandes fr die Dizese Osnabrck, Informationsfaltblatt undergnzende Informationen www.caritas-os.de/themen/migration-und-integration/projekte/pro lii/informationsmaterial/ informationsmaterial

    Relevante Akteure

    Schulen vor Ort Bildungsberatung vor Ort, z.B. Jugendmigrationsdienst (JMD)

    (Altersgruppe der 12- bis 27-Jhrigen) Integrationsberatungsstellen (IB) vor Ort Migrationsberatungsstellen fr erwachsene Zuwanderer (MBE) Migrationszentren vor Ort Flchtlingsberatung

    Was kann ich tun? Informieren Sie sich ber das Prozedere der Einschulung bei Bildungsberatungen in Ihrer

    Kommune. Versuchen Sie (soweit es Ihnen mglich ist) das deutsche Bildungssystem gegenber den

    Flchtlingen, die sie betreuen, zu erklren. Begleiten Sie die Eltern und Kinder zu Terminen in die Schule oder auch vielleicht an den

    ersten Schultagen. Informieren Sie sie darber, dass Kinder in Deutschland zuhause nachder Schule in der Regel Hausaufgaben zu erledigen haben und diese im besten Fall von denEltern tglich kontrolliert bzw. die Kinder danach gefragt werden sollten.

    Informieren Sie sich ber mgliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bei einerFlchtlings- oder Migrationsberatungsstelle etc. Helfen Sie bei den Bewerbungen fr einen Kita-/Kindergartenplatz.

    Kindergarten und Schule fr junge Flchtlinge

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    Ein neuer Ort, neue Menschen und derWunsch, einen neuen Alltag zu ndenund zu gestalten all das beschf -tigt Menschen, die als Flchtling nachDeutschland kommen. Ehrenamtlicheknnen hierbei eine zentrale Rolle spie -len, Flchtlingen ein Gefhl von Heimatzu geben und in ihrem neuen Umfeld an-zukommen.

    Wnschenswert ist dabei, eine gute Ba-lance zwischen der ersten notwendigenBegleitung und Untersttzung sowie derEigeninitiative und Selbststndigkeit vonFlchtlingen zu nden. Flchtlinge sol -

    len soweit willkommen geheien wer-den und in ihrem Alltag Untersttzungerfahren, dass sie in absehbarer Zeitunabhngig und selbststndig in ihremneuen Umfeld handeln knnen. Oft -mals sind Flchtlinge motiviert, schnelldie deutsche Sprache zu lernen, Kon-

    takte zu knpfen oder ihre Fhigkeiteneinzubringen. Leider bremsen jedochhu g die gegebenen Umstnde, z.B.die Lage der Unterkunft oder ein langesAsylverfahren, dies aus. Ehrenamtlicheknnen hier aktiv werden und in Zusam -menarbeit mit kirchlichen Einrichtun-gen, ortsansssigen Sportvereinen undGruppen Freizeitgestaltung anbieten,Berhrungs- und Begegnungspunkte

    herstellen sowie den Menschen einenAlltag zurckgeben. Oft sind es alltg-liche Aktivitten, bei denen FlchtlingeUntersttzung schtzen und bei denenSprachbarrieren niedrig sind.

    Freizeit, Sport und SpracheAngebote zur Sprachfrderung von Er -wachsenen und Kindern, Spiel- und Frei-zeitgruppen in der Unterkunft - besserin der Nachbarschaft (nutzen Sie Ru-me der Kirchengemeinden, der Schulenoder anderer Bildungs- und Freizeitein-richtungen) - sind hilfreich. Aber auchdas Kennenlernen der Umgebung, z.B.

    durch Organisation von Aus gen, istfr die Flchtlinge oft ein Highlight.Um den Zugang zu Freizeit- und Bil-dungsangeboten fr Flchtlinge oderFlchtlingskinder zu ermglichen, las -sen sich hu g ermigte Beitrge imDialog mit Sportvereinen oder anderen

    Institutionen aushandeln. Die nanzi -elle Frderung von sportlichen Aktivi -tten, Nachhilfe oder Teilnahme an Fe -rienmanahmen ist teilweise durch dasBildungs- und Teilhabepaket fr sozialbenachteiligte Kinder ber das Sozial-amt frderfhig. Auch fr Sprachunter -richt gewhren verschiedene Stellen Zu-schsse zur Bezahlung von Lehrkrftenund Unterrichtsmaterialien. Natrlich

    Begleitung, Begegnung und Berhrungspunkte weitere Angebote fr Flchtlinge9

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    mssen auch hierfr die erforderlichenAntrge gestellt werden! Bis die Auszah-lung der Frderung erfolgt, ist zu klren,ob und wer in Vorleistung treten kann.

    Kontakte knpfenBei regelmigen Begegnungsabendenfr Flchtlinge und Ehrenamtliche be-steht die Chance fr Neue Flchtlin -ge wie Ehrenamtliche sich gegenseitigkennenzulernen und wichtige Kontaktemiteinander zu knpfen. Oftmals helfenauch schon lnger in der Gemeinde le-bende Flchtlinge neu Angekommenengerne bei der Orientierung. In manchen

    Gemeinden hat es sich bewhrt, dassEhrenamtliche Patenschaften fr Fa -milien, Einzelpersonen, Wohngemein-schaften oder Gemeinschaftsunterknftebernehmen, um den Flchtlingen einekonstante Kontaktperson, die mglicher -weise eine gemeinsame Sprache spricht,

    zu geben. Oder Flchtlinge benennenihrerseits einen Ansprechpartner, der z.B.Termine fr Veranstaltungen weitergibt.Ob Sie sich fr die Untersttzung eineseinzelnen Menschen oder einer Gruppeentscheiden: Ihr Engagement ist wichtig.Es gibt viel zu tun. brigens lassen sichFlchtlinge selbst auch gern zur Organi-sation von Aktivitten ansprechen undeinbeziehen.

    Die jeweiligen Rahmenbedingungen sindsehr unterschiedlich und beein ussen,ebenso wie die Dynamik und die beteilig-ten Menschen, wie sich das Miteinandergestaltet und entwickelt.

    MiteinanderMit dem Eintreffen der Flchtlinge in ei-ner niederschsischen Stadt oder einerkleinen niederschsischen Gemeinde ste-hen die lokalen Behrden sowie auch diedort lebende Bevlkerung vor verschie -denen Herausforderungen: die neuenMitbewohner willkommen heien, dieSprachbarrieren sowie mgliche Vorurtei -

    le auf beiden Seiten abbauen und durchneue wohlwollende Kontakte ersetzen.Denn nur in Sicherheit zu sein, ein Asyl -verfahren zu durchlaufen und soziale Leis-tungen zu bekommen, ist fr kaum einenin Deutschland ankommenden Flchtlingein Ziel. Ganz oben steht bei den meisten

    der Menschen endlich in Sicherheit undFrieden leben zu knnen und hier eineZukunft zu beginnen, und dazu gehreninterkulturelle Begegnungen und Kon-taktaufnahme zu Einheimischen.

    Ausbung der ReligionDer persnliche Glaube kann fr den ein -zelnen Flchtling eine wichtige Sttze beimAnkommen und Einleben in Deutschland

    Begleitung, Begegnung und Berhrungspunkte weitere Angebote fr Flchtlinge

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    sowie bei der Verarbeitung der Flucht-

    erfahrung sein. Deshalb sind viele Flchtlin-ge dankbar, wenn man ihnen Kontakte zuGemeinden und Gruppen ihrer jeweiligenKonfession bzw. Religion vermittelt.Natrlich gilt unsere Hilfe unterschiedslosallen Flchtlingen, gleich welcher Konfessi-on oder Religion. Gleichwohl sind unter denFlchtlingen auch zahlreiche Christinnen

    und Christen, die z. B. an internationalen

    oder interkulturellen Gottesdiensten Inte-resse haben knnten oder gern einen ge -meindlichen Raum fr Gottesdienste in ihrerheimatlichen Prgung nutzen wrden.Schlielich: Als kirchlich Aktive sollten wirsprach- und dialogfhig ber unseren Glau-ben sein und mssen nicht verschweigen,aus und mit welcher Motivation wir helfen.

    Weitere Informationen

    Das Bildungspaket Niederschsisches Ministerium fr Soziales, Gesundheit undGleichstellungwww.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27927&article_id=95966&_psmand=17

    Dialog mit den Religionen Literaturhinweis: Ansto zum Dialog

    www.bistum-hildesheim.de/materialboerse/dokument/mb-detail/anstoss-zum-dialog-1558/

    Weitere Hilfestellungen bieten die Dia