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1 Flurbereinigungsverfahren Albaum-Lütke Aa gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz Beschreibung des Verfahrensgebietes Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich im Kreis Olpe in der Gemeinde Kirchhun- dem. Es ist 248 ha groß und wird land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet wird geformt durch das Tal der Lütke Aa, ihren Seitentälern mit extensiv bewirtschafteten Grünland, Hochstaudenfluren, bachbegleitenden Gehölzsäumen aber auch standortfremden Fichtenbeständen. Die bewaldeten Hänge werden forst- wirtschaftlich genutzt. Mit im Verfahrensgebiet liegt der Kleffweg in Albaum entlang des Albaumer Bachs.

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Flurbereinigungsverfahren Albaum-Lütke Aa gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz

Beschreibung des Verfahrensgebietes

Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich im Kreis Olpe in der Gemeinde Kirchhun-dem. Es ist 248 ha groß und wird land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet wird geformt durch das Tal der Lütke Aa, ihren Seitentälern mit extensiv bewirtschafteten Grünland, Hochstaudenfluren, bachbegleitenden Gehölzsäumen aber auch standortfremden Fichtenbeständen. Die bewaldeten Hänge werden forst-wirtschaftlich genutzt. Mit im Verfahrensgebiet liegt der Kleffweg in Albaum entlang des Albaumer Bachs.

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Ziele des Verfahrens

• Ausbau des Kleffweges • Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Lütke Aa-Tal und dessen Seiten-

tälern sowie angrenzenden Gebieten durch Neuordnung der Eigentumsverhältnis-se und ökologische Optimierung (Entfichtung, Uferstreifen, Gewässeröffnung, Nutzungsregelungen usw.).

• Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse durch bedarfsge-rechte Feld- und Walderschließung, Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten und Optimierung der Grundstückszuschnitte sowie klare Regelungen der Rechts- und Eigentumsverhältnisse.

Die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse dient der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und ihre Durchführung orientiert sich an der Rahmenverein-barung mit der Landwirtschaftskammer und den Landwirtschaftsverbänden über die Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW vom 30.4.2008. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes werden einerseits die ökologischen Verhältnisse verbessert, andererseits für die zukünftige Bewirtschaf-tung Arbeitszeit eingespart und Arbeits- und Maschinenkosten gesenkt. Nach der Bodenordnung lässt sich so der zusammengelegte und zweckmäßig durch Wege erschlossene Grundbesitz rationeller und besser nutzen. Bereits durchgeführte Maßnahme

Ausbau des Kleffweges

Unmittelbar vor Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wurde der Ausbau des Kleffweges als weiteres Verfahrensziel formuliert. Aufgrund zeitlicher Vorgaben für die Planung bis zur Durchführung der Maßnahme einschließlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wurde der „Kleffweg“ im Jahre 2015 auf einer Länge von ca. 220 m ausgebaut und die Absturzsicherung auf gesamter Länge erneuert. Die Ge-samtkosten für diese Baumaßnahme einschließlich neuer Straßenlaternen betrugen rd. 262.000 Euro. Die Eigenleistung von 20% der Summe (rd. 52.400 Euro) hat die Gemeinde Kirchhundem übernommen. Eine wichtige Fußgängerverbindung des Or-tes zur Kirche und Friedhof konnte auf diese Weise wieder hergestellt werden. Mit dem Ausbau des Kleffweges sind zunächst die im Finanzierungsplan für das Flurbereinigungsverfahren Albaum-Lütke Aa vorgesehenen Fördergelder für Bau-maßnahmen komplett verausgabt.

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Kleffweg vor der Ausbaumaßnahme

Kleffweg während der Ausbaumaßnahme

Kleffweg vor Abschluss der Ausbaumaßnahme

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Weitere Geplante Maßnahmen

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

Im Flurbereinigungsverfahren können Maßnahmen zur Erhal-tung von Natur und Landschaft in Zusammenarbeit mit den Eigen-tümern der Flächen durchgeführt werden. In Albaum-Lütke Aa stehen für derartige Maßnahmen Mittel in Höhe von 60.000 € bereit, der Fördersatz beträgt dabei 80 %. Einen großen Teil der Eigenlei-stung übernimmt die Gemeinde Kirchhundem.

Forstwegebau

Für die nachhaltige und naturnahe Forstwirtschaft ist eine bedarfsgerechte Walder-schließung notwendig. Die Planung des Wegenetzes erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Der Ausbau erfolgt in naturschonender Weise und in das Landschaftsbild eingefügt. Im Regelfall werden befestigte Wege für die Holzabfuhr mit einer Fahrbahnbreite von 3,5 m und einer Kronenbreite von 5 m ge-baut Der Wegebau ist notwendig um:

• Die Walderschließung zu verbes-sern. Neue und ausgebaute Holz-abfuhrwege erleichtern die Bewirt-schaftung und die Vermarktung des Holzes.

• Ungenutzte Holzvorräte werden er-schlossen und einer energetischen oder baulichen Nutzung zugänglich gemacht.

• Waldbauliche Maßnahmen zur Er-tragssteigerung und Bestandsstabi-lität, Kompensationskalkungen und die Erreichbarkeit in Katastrophen-fällen zu verbessern.

• Wege dienen auch der Erholung und Freizeitnutzung. Neben den Waldeigen-tümern profitieren auch Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer von einem gut ausgebauten Wirtschaftswegenetz.

In Albaum-Lütke Aa ist weiterhin eine Wegebaumaßnahme gewünscht. Zur Umset-zung dieser Baumaßnahme müssen noch Flächen, insbesondere im Bereich der Weidekämpe, zugezogen werden. Ein entsprechender Änderungsbeschluss erfolgt erst nach Erhalt der für den Wegebau und die Vermessung benötigten Gelder.

Beispiel eines gebauten Weges im Rahmen einer Flurbereinigung

Beispiel für die Freistellung eines Bachtals von Fichten im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens

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Zeitlicher Ablauf

2010 • Informations- und Aufklärungsversammlung

2012 • Behördenabstimmung

• Erneute Information der Eigentümer

• Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens vom 15.10.2012

• Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstandes am 04.12.2012

2013 • Bestandsaufnahmen

• Konzeption Ökologische Verbesserung

• Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes zur ökologischen Verbesserung des Lütke Aa-Baches

2014 • Ausbauplanung Kleffweg

2015 • Ausbau des Kleffweges

2017 • Erneute Information an alle Teilnehmer bezüglich Entwick-lungs- und Maßnahmenkonzept am Lütke-Aabach

2018 ff • Landschaftsentwicklung, Ökologische Verbesserung der Gewässer

Fortgang des Verfahrens abhängig von der Zuweisung weiterer Förder-mittel

2021 ff • Forstwegebau

• Wertermittlung und Vermessung

• Aufstellung des Flurbereinigungsplans

• Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans

• Rechtskraft, Berichtigung der öffentlichen Bücher

• Schlussfeststellung

Die „kursiv“ gedruckten Maßnahmen sind Planungsdaten.

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Kosten

Die Ausführungskosten werden zu 80 % anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 20 % tragen die jeweils begünstigten Teilnehmer bei den Wegebaumaßnahmen und Vermessungskosten. Derzeit werden neue Mittel beantragt.

Die Eigenleistung bei den Kosten der ökologischen Verbesserung entlang der Lütke Aa übernimmt die öffentliche Hand.

Die Verfahrenskosten (Aufwand der Flurbereinigungsbehörde) trägt das Land Nord-rhein-Westfalen.

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Arnsberg: Louisa Wyneken Tel.: 02931/82-5592 [email protected] Ulrich Krumm Tel.: 02931/82-5550 [email protected] Caroline Horn (Landschaft) Tel.: 02931/82-5530 [email protected]

Ansprechpartner vor Ort Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Albaum-Lütke Aa mit Sitz in Albaum Vorsitzender Herr Albrecht Sandholz Kapellenweg 7, 57399 Kirchhundem, Tel.: 02723/73488 [email protected] Stellv. Vorsitzender Herr Hans Joachim Sandholz Im Knickhahn 2, 57399 Kirchhundem, Tel.: 02723/73499 [email protected] Stand April 2018 www.bra.nrw.de/1770479