Fluss Deponie deponiefähiger Abfall Abluft Abwasser flüssige Abfälle ( Abwasser) feste Abfälle...

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Fluss Deponie deponiefähiger Abfall Abluft • Abwasser • flüssige Abfälle (≠ Abwasser) • feste Abfälle • Wärme (u. a. gebunden an Abwasser und Abluft) • Lärm • Geruchsbelästigung • Strahlung • Vibration zu beachten sind ferner: • Produktverantwortung • Vermeiden und Verwerten von Abfällen (Kreislaufwirtschaft, Sekundärrohstoffe) • Emissionen beim Auftreten eines Schadensfalls Bei der Abfallbörse oder Recyclingbörse können nicht mehr selbst benötigte, aber noch verwendbare Chemikalien abgegeben oder sogar gehandelt werden. Anaerober Abbau Sickerwasser C.v.O.-Univ. Oldenburg, BSc-Chemie, Modul Prozesse und Umweltstrategie in der Chemieindustrie, Axel Brehm Einleitung Arten von Rest- bzw. Abfallstoffen

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FlussDeponie

deponiefähigerAbfall

• Abluft

• Abwasser

• flüssige Abfälle (≠ Abwasser)

• feste Abfälle

• Wärme (u. a. gebunden an Abwasser und Abluft)

• Lärm

• Geruchsbelästigung

• Strahlung

• Vibration

zu beachten sind ferner:• Produktverantwortung• Vermeiden und Verwerten von Abfällen (Kreislaufwirtschaft, Sekundärrohstoffe)• Emissionen beim Auftreten eines Schadensfalls

Bei der Abfallbörse oder Recyclingbörse können nicht mehr selbst benötigte, aber noch verwendbare Chemikalien abgegeben oder sogar

gehandelt werden.

Anaerober Abbau Sickerwasser

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Einleitung Arten von Rest- bzw. Abfallstoffen

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Einleitung

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H2O, SO2, DMS*

CO2

N2O, FCKW

O3

O2

planetarische Grenzschicht

CH4, KW

„Chemie über den Wolken … und darunter“.

* Dimethylsulfid

Ozonschicht

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Einleitung Schichtung der Atmosphäre – “Mehrkammerreaktionssystem“

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Einleitung Treibhauseffekt

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Einleitung

Seen und Flüsse

61,2 %0,3 % für Trinkwasser

Wasserdampf

kontinentale Atmosphäre

maritime Atmosphäre

Wolken

Niederschlag

Eis

Grundwasser

Seen/Flüsse Ozean

Land

Wasserhaushalt der Erde

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Einleitung Phasen der Entwicklung der Umwelttechnik

Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht (KrW-/AbfG)

- Grundsatz der Produktverantwortung: Wer ein Produkt herstellt oder vertreibt trägt die Verantwortung für einen abfallarmen Herstellungsprozess und die Möglichkeit der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung.

- Grundsatz der Vermeidung vor Verwertung

- Grundsatz der Verwertung vor Beseitigung: Die stoffliche und energetische Verwertung hat Vorrang vor ihrer Beseitigung.

- Grundsatz der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung Lässt sich Abfall weder vermeiden noch verwerten, ist für die gemeinwohlverträgliche Beseitigung zu sorgen.

O2-Gehalte im Rheinwasser an der deutsch-niederländischen Grenze

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Einleitung

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Prozess

Abgas

Behandlung

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Einleitung Hierarchie zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Reststoffen

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Einleitung Ganzheitlicher Umweltschutz

Umweltpolitischer Ansatz der Unternehmensführung mit dem Ziel, Emissionen undAbfälle gar nicht erst entstehen zu lassen

(Vermeidung oder zumindest Verwertung - Präventivkonzept).

Möglichkeiten: Emissionsarme Produktionsverfahren, Aufbereitung und Rückführungvon Materialströmen, Abfallvermeidungs-/Abfallverwertungsmaßnahmen. Es wird unterschieden zwischen produktintegriertem, prozessintegriertem und produktionsintegriertem Umweltschutz, wobei die Grenzen verschwimmen Ebenen:

a) Produktebene (z.B. Produktrecycling, Produktgestaltung); b) Produktions- bzw. Prozessebene.

Voraussetzung: Ganzheitliche Konzepte (umweltbezogene Strategien, Managementsysteme, Informationen

Organisationsstrukturen, Dokumentationssysteme und Controllingsysteme etc.).

sowie Einbeziehung auch des präventiven Umweltschutzes und des Vorsorgeprinzips.

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vorsorgender Umweltschutz

vermeiden, verwerten

produktionsintegrierterUmweltschutz

(z. B: Rückgewinnung von Lösemitteln, Energie- und

Wasserkreisläufe

prozessintegrierter Umweltschutz

(z. B: Verfahrensumstellung)

nach geschaltete Verfahren zur Einhaltung der Grenzwerte entsorgend - additiv

≙ Kombination von dezentralen und zentralen Anlagen

in Kombination mit:

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Einleitung Ganzheitlicher Umweltschutz

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zum Beispiel: Behandlung von Abwasser

Die additiven Entsorgungstechniken

sind der Schwerpunkt in dieser Lehrveranstaltung!

Additiver Umweltschutz ≙ End-of-Pipe-Technik; Sammelbegriff für Maßnahmen im Umweltschutz, die dem Produktionsprozess nachgeschaltet sind. Gegensatz: Integrierter Umweltschutz

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Einleitung additiv Entsorgen

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Einleitung Beispiel: Oxidative Aufarbeitung von Nitroaromaten

Vorbehandlung stark belasteter Abwasserströme (10 – 100 g/l CSB); anschließend ist Einleitung in die zentrale biologische Kläranlage möglich.

Reaktor: Blasensäule

alternativTotaloxidation : > 280 °C, P 200 baroder Einsatz von Oxidationsmitteln

Abnahme CSB / BSB5 auf Werte 2

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Einleitung Umweltmanagementsystem

Nutzen:

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Einleitung Umweltschutzgesetze für die chemische Industrie

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Einleitung Arbeitsschutzsystem in der Bundesrepublik Deutschland

EU-Recht Grundgesetz der BRD

Gesetze wie:

Arbeitsschutzgesetz Gesetz über techn. Arbeitsmittel 7. Sozialgesetzbuch Gewerberecht

Rechtsverordnungen z.B.: Autonome Rechtsnormen

Verordnung über Arbeitsstätten- Gefahrenstoff- Unfallverhütungsvorschriften brennbare verordnung verordnung der Träger gesetzlicher Flüssigkeiten Unfallversicherungen

gewerblich (BG Chemie), öffentlich (GUV, LUK)

Durchführungsverordnungen, Durchführungsanweisungen zu Verwaltungsvorschriften, zu den Unfallverhütungs- Erlasse vorschriften

Gewerbeaufsichtsbeamte Technische Aufsichtsbeamte

Anerkannte Regeln der TechnikEU-Norm, DIN, TÜV, VDI, VDE, Dt. Sachverständigen Verein (DSV) u.a.

Verknüpfung

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Einleitung wichtige Vorschriften - Gewässerschutz

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Einleitung

Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihrer Verbindungen sowie der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern mit Hilfe von “Schadeinheiten“ bestimmt wird.

Eine Bewertung der Schädlichkeit entfällt, wenn die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstoffkonzentration oder Jahresmenge die in der Anlage angegebenen Schwellenwerte nicht überschreitet oder der Verdünnungsfaktor GEI * nicht mehr

als 2 beträgt.

abgestufte Anforderungen zur CSB-Minimierung

* Verdünnungsfaktor, bei dem Abwasser im Fischeitest nicht mehr giftig ist.

zum Abwasserabgabegesetz

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Einleitung Ermittlung der Zahl der SchadeinheitenDie der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides. Der Bescheid hat hierzu mindestens für die genannten Schadstoffe und Schadstoffgruppen die in einem bestimmten Zeitraum im Abwasser einzuhaltende Konzentration und bei der Giftigkeit gegenüber Fischeiern den in einem bestimmten Zeitraum einzuhaltenden Verdünnungsfaktor zu begrenzen sowie die Jahresschmutzwassermenge festzulegen.

Die Bewertung der Schadstoffe und Schadstoffgruppen sowie die Schwellenwerte ergeben sich wie folgt:

Eine Schadeinheit entspricht:

Schadstoffe / Schadstoffgruppen

Eine Schadeinheit entspricht:

Eine Schadeinheit entspricht:

Schadstoffe / Schadstoffgruppen

Schadstoffe / Schadstoffgruppen

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Einleitung Gesetze zur Abluftreinigung

Emissionen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die von einer Anlage aus-gehenden Luftverunreinigungen. Emissionswerte sind Grundlagen für Emissionsbegrenzungen.Emissionsbegrenzungen sind die im Genehmigungsbescheid oder in einer nachträglichenAnordnung festzulegenden a) zulässigen Faserstaub–, Geruchsstoff– oder Massenkonzentrationen von Luftverunreinigungen im Abgas mit der Maßgabe, dass - sämtliche Tagesmittelwerte die festgelegte Konzentration und - sämtliche Halbstundenmittelwerte das 2fache der festgelegten Konzentration nicht überschreiten, b) zulässigen Massenströme, bezogen auf eine Betriebsstunde, c) zulässigen Massenverhältnisse, bezogen auf einen Tag (Tagesmittelwerte), d) zulässigen Emissionsgrade, bezogen auf einen Tag (Tagesmittelwerte), e) zulässigen Emissionsminderungsgrade, bezogen auf einen Tag (Tagesmittelwerte) oder f) sonstigen Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

Für Chemieanlagen wird in der TA Luft geregelt: - unter welchen Bedingungen die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und dem Betrieb von Anlagen möglich ist, - wie die Emissionen der Anlagen zu begrenzen sind und - nach welchen Methoden die Kontrollmessungen durchgeführt werden müssen.

Geruchsimmissionsrichtlinie