Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik

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Föderalismusreform - Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik Katrin Löber GEW-Hauptvorstand, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik. Katrin Löber GEW-Hauptvorstand, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008. Föderalismusreform 1 – was ist das ?. - PowerPoint PPT Presentation

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Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik

Katrin LöberGEW-Hauptvorstand,Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik

Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008

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Föderalismusreform 1 – was ist das ?

August 2006 :

Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen Wechsel von Rahmengesetzgebung zu

konkurrierender Gesetzgebung, d.h. Bund nur noch zuständig für Regelung der

Statusrechte Statusrechte: Individuelle und kollektive

Rechte von Beamtinnen und Beamten

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Föderalismus 1

Länder müssen dagegen Besoldung ( s.u. ), Versorgung

Absenkung Mindestversorgung Erhöhung der Pensionsgrenze 67 - das letzte Wort?

Laufbahnen (s.u.)

selber gesetzlich regeln.

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Was wird wo geregelt?

Statusgesetz: gilt für Landes- und Kommunalbeamte befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren im Innenausschuss des Bundestages am 12.12.2007

beschlossen Lesungen im Plenum sind für Anfang 2008 geplant soll zum 1. August 2008 Inkrafttreten Länderregelungen müssen bis 1.1.2009

verabschiedet sein

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Was wird wo geregelt? (Teil 2)

Dienstrechtsneuordnungsgesetz : Gilt für alleBundesbeamten

Kabinett hat am 17.10.07 Entwurf verabschiedet

Als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet – wegen Tarifrunde 2008!

Bundesrat hat am 30.11. zugestimmt und betont,

dass Föderalismus der richtige Weg ist Bundestag hat in 1. Lesung am 15.11. beraten,

Anhörung Innenausschuss am 7.4.2008 geplant

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Änderungen des DNeuG

Keine Absenkung der Eingangsbesoldung = nurnoch 8 statt angedachter 9 Stufen,Gesamtlaufzeit 23 Jahre

Erhalt der Wertebenen: Eingangsbesoldung undEndbesoldung entsprechen der alten

Besoldungstabelle Aber: auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe 1

bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung vonVorbildung und Vorbereitungsdienst

vier Laufbahnen Förderung Leistungsprinzip ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden

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Aktuelle Realität

Bruttoeinkommen von Angestellten und Beamten

werden zu Ungunsten der Angestellten voneinander abweichen

Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten wegen Sozialabgaben

Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ? Vergleich :

A 13: 3171 € E 13: 2835 €

A 12: 2697 € E 11: 2440 €

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Beispiel:

2440Angestellte

TV-L

Bremen

2697Beamtin

BesoldungsG

Niedersachsen

MonatStatusLand

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Aber was ist „gleicher Lohn“?

Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem) Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung...

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Unterschiede schon vor Föderalismusreform

Weihnachts- und Urlaubsgeld Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60 Prozent eines

Monatsgehalts, z. T. auf Monate umgelegt

Arbeitszeit Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 aktuell : 3 Länder 42 Std. 3 Länder + Bund 41 Std.10 Länder 40 Std.

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Besoldung in den Ländern seit 2006

Bayern, Niedersachsen: 3%

NRW, Saarland u.a.: 2,9%

Baden –Württemberg: 2 x 1,5%

Hessen: 2,4%

Hamburg: 1,9%

Brandenburg: 1,5%

Rheinland-Pfalz: 0,5%

Berlin: keine

Zeitpunkt: 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08

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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 1) Bayern:

Vertikal

1. Reduzierung Anzahl der Laufbahnen

2. Reform des Aufstiegsverfahren

Horizontal

1. Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen

2. Veränderung bei Wechsel

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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 2)

Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H):

1. Reduzierung auf zwei Laufbahnen = Ohne und mit Hochschulabschluss

2. 10 Fachrichtungen sollen bleiben

3. Zugang erleichtern und flexibler gestaltet

4. Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert

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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 3)

Baden–Württemberg:

1. Abschaffung des einfachen Dienstes

2. Einstellung im Eingangsamt

3. Förderung des Leistungsprinzips

4. Erleichterungen beim horizontalen Wechsel (Übertragung zur Erprobung auf 3 Jahre )

5. Erschwerungen beim vertikalen Wechsel (Aufstieg)

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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 4)

Brandenburg:

1. Verkürzung auf drei Laufbahnen angestrebt

2. Keine Beförderungen in der Probezeit

3. Einstellungen nur bis 35

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Entwurf eines Landesbeamtengesetzes(Beispiel)

Küstenländer

1. Abstimmung mit anderen Küstenländern

2. Ziel: Stärkung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes

3. familienfreundliche Regelungen

4. Koordinierung Versetzung/Abordnung zwischen den Ländern

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Beispielfür Beamtenbesoldungsgesetz

Thüringen:1. Entspricht in großen Teilen dem geltenden

Besoldungsgesetz des Bundes

2. Übernahme der Tabelle inklusive Ostangleichung und Erhöhung um 2,9%

3. Aufstieg in den Stufen richtet sich nach Erfahrungsstufen wie im DNeuG und nicht mehr nach Dienstalter

4. Besoldungsansprüche verjähren nach 1 Jahr

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Weiteres im DNeuG

Leistungsbezahlung

1. Instrument soll in der Form bestehen bleiben wie es seit den 90er Jahre eingeführt worden ist

2. Zumindest konnte der Ausbau dieses Instrumentes verhindert werden

3. weitere Überlegungen zum Ausbau der Leistungsbezahlung sollen erst in 2008 aufgrund der Erfahrungen im Tarifbereich gemacht werden

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Weiteres im DNeuG

Wechsel zwischen Wirtschaft und

Verwaltung 1. Abstimmung von Versetzung/Abordnung

zwischen Bund und Ländern

2. Wechsel soll erleichtert werden

3. Problem bleibt die Mitnahme der Anwartschaften ( Eckpunktepapier Hessen ?)

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Aufgaben der GEW

Koordination zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufbauen und verbessern

... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, nicht geschwächt werden

... bedarf ausreichender personeller Ressourcen auf Bundes- und auf Landesebene (Frage: Ist das

Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit?) Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen

Punkten Rückgängigmachung der Reform ????