Förderagentur für Innovation KTI Starke Förderung in ... · worauf die KTI den Betrag von...

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Förderagentur für Innovation KTI Förderagentur für Innovation KTI Starke Förderung in schwierigen Zeiten Stabilisierungsmassnahmen in der Innovationsförderung

Transcript of Förderagentur für Innovation KTI Starke Förderung in ... · worauf die KTI den Betrag von...

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT

Förderagentur für Innovation KTI

Förderagentur für Innovation KTI

Starke Förderung in schwierigen

Zeiten

Stabilisierungsmassnahmen in der Innovationsförderung

Science to Market

2KTI

Übersicht

Herausforderungen für den Innovationsstandort

Förderlinien der KTI in der Übersicht

Facts & Figures zur KTI

Stabilisierungsmassnahmen

F&E-Förderung

Innovationsscheck

Thematische Sensibilisierung

Science to Market

3KTI

Herausforderungen für den Innovationsstandort

Innovationswettbewerb ist Spitzensport = Dauerhaftes

Trainieren, um bei den Besten zu bleiben!

F&E-Ausgaben der Privatwirtschaft prozyklisch: In Rezession

sinken F&E-Ausgaben

Kurz- und mittelfristig: F&E-Leistungen stützen, Know-how

Verlust in der Krise vermeiden

Längerfristig: Innovationsleistung steigern

Science to Market

4KTI

Förderlinien der KTI in der Übersicht

marktorientierte F&E, die Unternehmen

zusammen mit Hochschulen in gemeinsamen

Projekten betreiben.

die Gründung, den Aufbau und das

Wachstum von Unternehmen. Sie engagiert

sich für ein unternehmerfreundliches Klima

in der Schweiz.

den Wissens- und Technologietransfer (WTT)

und unterstützt Plattformen und Netzwerke.

Die KTI bringt sich in internationale

Forschungsprogramme ein.

F&E-

Projektförderung

KTI Start-up +

Entrepreneurship

KTI WTT +

int. Netzwerke

Die KTI fördert

Science to Market

6KTI

2. Stufe der Stabilisierungsmassnahmen

EVD – eine Auswahl für unsere Partner

Projekte der Neuen Regionalpolitik:Erneuerung von über 9‘000 Infrastrukturvorhaben

2009-2010 EVD / SECO + 100 Mio.

Forschung und Innovation: Nationale

Forschungsschwerpunkte SNF, Förderung WTT, Aufstockung

KTI-Kredit für Zukunftstechnologien, flexiblere

Handhabung der Förderkriterien, Innovationsscheck

2009 EDI / SBF

EVD/KTI

+ 50 Mio.

davon 21.5

Mio für KTI

Wald, Natur-und Landschaftschutz:Regenerationsprojekte in Amphibienlaichgebieten, Mooren und

Trockenwiesen, Massnahmen zur Artenförderung, Revitalisierungen

im Gewässerbereich

2009 UVEK / BAFU + 20 Mio.

Energie: Förderung von Fernwärmeprojekten, Wärmepumpen,

Holz-und Solarheizungen und Investitionshilfen in

Photovoltaikanlagen

+ 50 Mio.

Angebotsmarketing Tourismus 2009 EVD/SECO +12 Mio.

Science to Market

7KTI

Stabilisierungspaket 2 des Bundes

Finanzielle Entlastung der KMU in F&E

Kompetenzerhalt bei Innovationen

0.5 Mio.

CHF200920 Mio.

CHF

Flex. Förderung

von F&E-Projekten

1 Mio.

Innovations-

scheck

21.5 Mio. für KTI Sensibilisierung

für

CleanTech +

intelligente Materialien

Start April 2009

Science to Market

8KTI

Flexiblere Handhabung der Förderkriterien in F&E-

Projekten – beibehalten der Exzellenz

Mitfinanzierung von projektbezogenen Infrastrukturen und

Verbrauchsmaterial bei Hochschulpartnern

auf Antrag der Experten und Expertinnen

durch zusätzlichen Personaleinsatz der KMU kompensiert

Cash- Beitrag der Unternehmen kann reduziert

werden

heute rund 10% des Bundesbeitrags

kann reduziert und durch Personalressourcen der

Unternehmen kompensiert werden

50 / 50 Finanzierungsregel gilt weiterhin

Science to Market

9KTI

Gültigkeitsdauer der Flexibilisierungsmassnahmen

Beginn 1.4.09:

Evaluationen von F&E-Projekten

Ende 31.12.09:

Eingabe neuer F&E-Projektanträge

Science to Market

10KTI

Innovationsscheck – der niederschwellige Einstieg

in die F&E-Zusammenarbeit

Ziele

Anreize geben für Aufrechterhaltung der F&E-Aktivitäten in

wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Einstieg erleichtern in F&E-Partnerschaften mit öffentlichen

Forschungsinstitutionen

Bessere Nutzung des Wissens der Hochschulen und öffentlichen

Forschungsinstitutionen für Innovationen der KMU

Start 1.4.2009 nach dem Prinzip „first come / first serve“

Science to Market

11KTI

Innovationsscheck – Nutzen für KMU

Mit Innovationsscheck können KMU Leistungen der

Hochschulen und öffentlichen Forschungsinstitutionen im

Wert von höchstens 7‘500 CHF beziehen

Entspricht bis zu 10 – 12 Arbeitstagen.

(Je nach Hochschule und Zusammensetzung des Teams

sowie ohne allfällige Material- und Reisekosten)

Science to Market

12KTI

Innovationsscheck – förderbare Leistungen

Vorstudien und Analysen, die von Hochschulen und öffentlichen

Forschungsinstitutionen für KMU ausgeführt werden können,

insbesondere

Ideenstudien (Konzeptentwicklungen, thematisch und

technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor-

und begleitende Studien, Vorarbeiten für Problemlösungen)

Vorbereitungsarbeiten für ein F&E-Vorhaben

Analyse des Technologietransferpotentials

Analyse des technischen Innovationspotentials (Prozess,

Produkt, Dienstleistung, Technologie)

Science to Market

13KTI

Innovationsscheck – der niederschwellige Einstieg

in die F&E-Zusammenarbeit

1. KMU beantragt

Innovationsscheck

2. KTI prüft / bewilligt

Innovationsscheck

3. KMU vereinbart

Zusammenarbeit

mit Hochschule

4. Hochschule

reicht Scheck bei KTI ein.

5. KTI zahlt Betrag an

Hochschule aus.

6. Hochschule führt

Arbeiten aus und

liefert Resultate an KMU.

7. Hochschule gibt

KTI Schluss-

bericht und -abrechnung.

Science to Market

14KTI

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Innovationsscheck in 7 Schrittenzur Druckversion

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Das Verfahren ist einfach und für die Unternehmen mit wenig Aufwand verbunden. Die

Förderbedingungen und alle Formulare sind auf dieser Seite zu finden .

Aktuell

F&E-Förderung

Unterlagen zu laufenden KTI-Projekten

Innovationsscheck

Was wird gefördert?

Wer kann einen

Innovationsscheck beantragen?

Weg zum Innovationsscheck

1. Das KMU stellt ein Gesuch für den Innovationsscheck bei der KTI .

2. Die KTI prüft die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen (KMU, förderbare Leistunen);

Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs bei der KTI; Prüfung und Bewilligung in der Regel

innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des vollständigen Gesuchs. Die KTI stellt dem KMU den

Innovationscheck aus. Ein Innovationsscheck ist 1 Jahr gültig, gerechnet vom Ausgabedatum bis zur

Mitteilung über den Projektabschluss.

3. Das KMU nimmt Kontakt auf mit einer Hochschule oder öffentlichen Forschungsinstitution, schliesst

mit dieser eine kurze Zusammenarbeitsvereinbarung und händigt den Innovationsscheck aus.

4. Die Hochschule resp. öffentliche Forschungsinstitution reicht den Innovationsscheck zusammen mit

der Zusammenarbeitsvereinbarung bei der KTI ein. Die KTI schliesst mit dem KMU und der Hochschule

oder öffentlichen Forschungsinstitution einen kurzen Projektvertrag, der der von allen Partnern zu

unterzeichnen ist.

5. Die Hochschule resp. öffentliche Forschungsinstitution reicht der KTI ein Auszahlungsbe-gehren ein,

worauf die KTI den Betrag von 7‘500 CHF an die Hochschule resp. öffentliche Forschungsinstitution

auszahlt.

6. Die Hochschule resp. öffentliche Forschungsinstitution führt die mit dem KMU vereinbarte Leistungen

aus und stellt dem KMU die Resultate in der vereinbarten Form zur Verfügung.

7.Das KMU und die Hochschule resp. öffentliche Forschungsinstitution reichen der KTI eine schriftliche

Mitteilung über den Projektabschluss ein. Die KTI prüft die Mitteilung über den Projektabschluss, die

verrechneten tatsächlichen Kosten, das Preis-Leistungsverhältnis, die Geltungsdauer des

Innovationsschecks. Die KTI sucht nach Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit des KMU mit

F&E-Partnern in einem KTI-Projekt.

Förderbedingungen

Gesuch

Zusammenarbeitsvereinbarung

(Muster)

Projektvertrag (Muster)

Auszahlungsbegehren

Projektabschluss

Downloads

Kontakte

Kontakte und

Ansprechpersonen der KTI

Science to Market

15KTI

Thematische Sensibilisierung

Kommunikation via F&E und WTT-Konsortien

Allgemeine Kommunikation über Agenden 2009 der Konsortien

Spezialveranstaltungen der Konsortien:

• 3 nationale Veranstaltungen zu CleanTech / intelligente Materialien

• regionale Veranstaltungen zu CleanTech / intelligente Materialien

• regionale Veranstaltungen zu Stabilisierungsmassnahmen KTI allgemein

Zeitraum Veranstaltungen ca. Mai – Juni (September) 2009

Science to Market

16KTI

Definition von CleanTech (Energiethemen)

Erneuerbare Energien- Solarthermie

- Photovoltaik

- Biomasse- / Holzenergie

- Wasserkraft

- Windenergie

- Geothermie

Energiespeicherung, -umwandlung

und -verteilung- Akkumulatoren

- Multienergieträgernetze

- Hochtemperatursupraleitung

- Wärmespeicherung

- Wasserstoff

- Wärme-Kraft-Koppelung

- Lastmanagement

- Stromspeicherung

- Brennstoffzellen

Energie in

Gebäuden/Energieeffizienz- Gebäudesanierung (Gebäudehülle)

- Klima

- Heizung / Lüftung

- Systemintegration / Automation

- Mech. Produktion / Verfahrenstechn. Prozesse /

Eco-Design

- Elektrogeräte

Mobilität- Traktion, öffentl. Verkehr

- Verkehrskonzepte

- Wasserstoff/Strom als Treibstoff

- Leichtbauweise

- Reduktion des Treibstoffverbrauchs

- Dieselmotoren mit tiefer Emmission

Science to Market

17KTI

Definition von CleanTech (Umweltthemen)

Ressourcenmanagement/-effizienz- Oecodesign

- PIUS (Produktionsintergrierter Umweltschutz)

- Oeko- / Materialeffizienz

- Abwärmenutzung

- Biodiversität

Ressourcenschutz- Trinkwasser/Abwasser Behandlung

- Abfall/Boden/Recycling

- Abgas

- Strahlungsschutz/Lärmreduktion

- Klimaschutz

- Schutz vor Naturgefahren

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Förderagentur für Innovation KTI

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