Forbo Preisliste Architekten 2018 131117 · 2020. 2. 10. · 2 3 Inhaltsverzeichnis Seite 4 Seite 4...
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PREISLISTE2018
32
Inhaltsverzeichnis
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Seite 10
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Linoleum, Vinyl, Textil – made by Forbo Flooring
Forbo Flooring hat sich nicht nur einen Namen als weltweit führender Linoleumanbieter ge-macht, sondern ist darüber hinaus auch Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge sowie von Textilbelägen und Sauberlaufzonen. Heute präsentiert sich Forbo als Systemanbieter mit einem umfangreichen Angebot an elastischen und textilen Bodenbelägen für den Objekt- und Wohnbereich.
Als Weltmarktführer für Linoleumprodukte bietet Forbo das umfangreichste Angebot an Boden-
Erfahrung und modernste umweltfreundliche Fertigungstechniken bürgen für höchste Qualität. Permanente Investitionen in die Produktentwicklung versetzen Forbo in die Lage, die derzeit innovativste Produktpalette im Bereich nachhaltiger Linoleumböden anzubieten.
Als Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge umfasst das Angebot hoch strapazierfähige Vinyl-Beläge für Einsatzbereiche in den Segmenten Gesundheits- und Bildungswesen, Industrie, Laden- und Wohnungsbau. Neben Designbelägen als Bahnenware und in Fliesen oder Planken stehen homogene und heterogene Vinyl-Spezialbeläge mit leitfähigen, akustischen oder rutschhemmenden Eigenschaften zur Auswahl.
Ergänzend zu den elastischen Bodenbelägen vervollständigen verschiedene textile Alternativen das Portfolio. Neben klassischen Nadelvliesbelägen dominieren innovative Produkte in Flock- undDrucktechniken, sowie eine große Auswahl an Teppichfliesen und Planken das Angebot. Alle textilen Varianten empfehlen sich für den Einsatz im stark frequentierten Objekt mit besonderem Anspruchan Komfort und elegante, textile Optik.
Abgerundet wird das Produktsortiment durch hochwertige Aktiv-Sauberlaufzonen für mehr Tritt-sicherheit und deutliche Schmutz- und Nässereduktion in Eingangsbereichen. Angeboten werden Lösungen für den Innen- und Außenbereich, vom großzügigen 3-Zonen-Sauberlauf bis hin zur
Linoleum
Vinyl
Textil
Sauberlaufzonen
Linoleum, Vinyl, Textil – made by Forbo Flooring
Forbo Flooring hat sich nicht nur einen Namen als weltweit führender Linoleumanbieter ge-macht, sondern ist darüber hinaus auch Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge sowie von Textilbelägen und Sauberlaufzonen. Heute präsentiert sich Forbo als Systemanbieter mit einem umfangreichen Angebot an elastischen und textilen Bodenbelägen für den Objekt- und Wohnbereich.
Als Weltmarktführer für Linoleumprodukte bietet Forbo das umfangreichste Angebot an Boden-
Erfahrung und modernste umweltfreundliche Fertigungstechniken bürgen für höchste Qualität. Permanente Investitionen in die Produktentwicklung versetzen Forbo in die Lage, die derzeit innovativste Produktpalette im Bereich nachhaltiger Linoleumböden anzubieten.
Als Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge umfasst das Angebot hoch strapazierfähige Vinyl-Beläge für Einsatzbereiche in den Segmenten Gesundheits- und Bildungswesen, Industrie, Laden- und Wohnungsbau. Neben Designbelägen als Bahnenware und in Fliesen oder Planken stehen homogene und heterogene Vinyl-Spezialbeläge mit leitfähigen, akustischen oder rutschhemmenden Eigenschaften zur Auswahl.
Ergänzend zu den elastischen Bodenbelägen vervollständigen verschiedene textile Alternativen das Portfolio. Neben klassischen Nadelvliesbelägen dominieren innovative Produkte in Flock- undDrucktechniken, sowie eine große Auswahl an Teppichfliesen und Planken das Angebot. Alle textilen Varianten empfehlen sich für den Einsatz im stark frequentierten Objekt mit besonderem Anspruchan Komfort und elegante, textile Optik.
Abgerundet wird das Produktsortiment durch hochwertige Aktiv-Sauberlaufzonen für mehr Tritt-sicherheit und deutliche Schmutz- und Nässereduktion in Eingangsbereichen. Angeboten werden Lösungen für den Innen- und Außenbereich, vom großzügigen 3-Zonen-Sauberlauf bis hin zur
Linoleum
Vinyl
Textil
Sauberlaufzonen
Forbo-Gruppe in Zahlen
SitzMitarbeiter/innenStandorte mit Produktion & Vertrieb
Forbo ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.
VertriebsgesellschaftenNettoumsatz in 2016Betriebsergebnis EBIT in 2016Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Baar, Schweizüber 5500
24
45CHF 1.185,5 Mio.
CHF 157,2 Mio.CHF 127,6 Mio.
Linoleum, Vinyl, Textil – made by Forbo Flooring
Forbo Flooring hat sich nicht nur einen Namen als weltweit führender Linoleumanbieter ge-macht, sondern ist darüber hinaus auch Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge sowie von Textilbelägen und Sauberlaufzonen. Heute präsentiert sich Forbo als Systemanbieter mit einem umfangreichen Angebot an elastischen und textilen Bodenbelägen für den Objekt- und Wohnbereich.
Als Weltmarktführer für Linoleumprodukte bietet Forbo das umfangreichste Angebot an Boden-
Erfahrung und modernste umweltfreundliche Fertigungstechniken bürgen für höchste Qualität. Permanente Investitionen in die Produktentwicklung versetzen Forbo in die Lage, die derzeit innovativste Produktpalette im Bereich nachhaltiger Linoleumböden anzubieten.
Als Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge umfasst das Angebot hoch strapazierfähige Vinyl-Beläge für Einsatzbereiche in den Segmenten Gesundheits- und Bildungswesen, Industrie, Laden- und Wohnungsbau. Neben Designbelägen als Bahnenware und in Fliesen oder Planken stehen homogene und heterogene Vinyl-Spezialbeläge mit leitfähigen, akustischen oder rutschhemmenden Eigenschaften zur Auswahl.
Ergänzend zu den elastischen Bodenbelägen vervollständigen verschiedene textile Alternativen das Portfolio. Neben klassischen Nadelvliesbelägen dominieren innovative Produkte in Flock- undDrucktechniken, sowie eine große Auswahl an Teppichfliesen und Planken das Angebot. Alle textilen Varianten empfehlen sich für den Einsatz im stark frequentierten Objekt mit besonderem Anspruchan Komfort und elegante, textile Optik.
Abgerundet wird das Produktsortiment durch hochwertige Aktiv-Sauberlaufzonen für mehr Tritt-sicherheit und deutliche Schmutz- und Nässereduktion in Eingangsbereichen. Angeboten werden Lösungen für den Innen- und Außenbereich, vom großzügigen 3-Zonen-Sauberlauf bis hin zur
Linoleum
Vinyl
Textil
Sauberlaufzonen
Linoleum, Vinyl, Textil – made by Forbo Flooring
Forbo Flooring hat sich nicht nur einen Namen als weltweit führender Linoleumanbieter ge-macht, sondern ist darüber hinaus auch Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge sowie von Textilbelägen und Sauberlaufzonen. Heute präsentiert sich Forbo als Systemanbieter mit einem umfangreichen Angebot an elastischen und textilen Bodenbelägen für den Objekt- und Wohnbereich.
Als Weltmarktführer für Linoleumprodukte bietet Forbo das umfangreichste Angebot an Boden-
Erfahrung und modernste umweltfreundliche Fertigungstechniken bürgen für höchste Qualität. Permanente Investitionen in die Produktentwicklung versetzen Forbo in die Lage, die derzeit innovativste Produktpalette im Bereich nachhaltiger Linoleumböden anzubieten.
Als Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge umfasst das Angebot hoch strapazierfähige Vinyl-Beläge für Einsatzbereiche in den Segmenten Gesundheits- und Bildungswesen, Industrie, Laden- und Wohnungsbau. Neben Designbelägen als Bahnenware und in Fliesen oder Planken stehen homogene und heterogene Vinyl-Spezialbeläge mit leitfähigen, akustischen oder rutschhemmenden Eigenschaften zur Auswahl.
Ergänzend zu den elastischen Bodenbelägen vervollständigen verschiedene textile Alternativen das Portfolio. Neben klassischen Nadelvliesbelägen dominieren innovative Produkte in Flock- undDrucktechniken, sowie eine große Auswahl an Teppichfliesen und Planken das Angebot. Alle textilen Varianten empfehlen sich für den Einsatz im stark frequentierten Objekt mit besonderem Anspruchan Komfort und elegante, textile Optik.
Abgerundet wird das Produktsortiment durch hochwertige Aktiv-Sauberlaufzonen für mehr Tritt-sicherheit und deutliche Schmutz- und Nässereduktion in Eingangsbereichen. Angeboten werden Lösungen für den Innen- und Außenbereich, vom großzügigen 3-Zonen-Sauberlauf bis hin zur
Linoleum
Vinyl
Textil
Sauberlaufzonen
Linoleum, Vinyl, Textil – made by Forbo Flooring
Forbo Flooring hat sich nicht nur einen Namen als weltweit führender Linoleumanbieter ge-macht, sondern ist darüber hinaus auch Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge sowie von Textilbelägen und Sauberlaufzonen. Heute präsentiert sich Forbo als Systemanbieter mit einem umfangreichen Angebot an elastischen und textilen Bodenbelägen für den Objekt- und Wohnbereich.
Als Weltmarktführer für Linoleumprodukte bietet Forbo das umfangreichste Angebot an Boden-
Erfahrung und modernste umweltfreundliche Fertigungstechniken bürgen für höchste Qualität. Permanente Investitionen in die Produktentwicklung versetzen Forbo in die Lage, die derzeit innovativste Produktpalette im Bereich nachhaltiger Linoleumböden anzubieten.
Als Hersteller designorientierter, technisch anspruchsvoller Vinylbeläge umfasst das Angebot hoch strapazierfähige Vinyl-Beläge für Einsatzbereiche in den Segmenten Gesundheits- und Bildungswesen, Industrie, Laden- und Wohnungsbau. Neben Designbelägen als Bahnenware und in Fliesen oder Planken stehen homogene und heterogene Vinyl-Spezialbeläge mit leitfähigen, akustischen oder rutschhemmenden Eigenschaften zur Auswahl.
Ergänzend zu den elastischen Bodenbelägen vervollständigen verschiedene textile Alternativen das Portfolio. Neben klassischen Nadelvliesbelägen dominieren innovative Produkte in Flock- undDrucktechniken, sowie eine große Auswahl an Teppichfliesen und Planken das Angebot. Alle textilen Varianten empfehlen sich für den Einsatz im stark frequentierten Objekt mit besonderem Anspruchan Komfort und elegante, textile Optik.
Abgerundet wird das Produktsortiment durch hochwertige Aktiv-Sauberlaufzonen für mehr Tritt-sicherheit und deutliche Schmutz- und Nässereduktion in Eingangsbereichen. Angeboten werden Lösungen für den Innen- und Außenbereich, vom großzügigen 3-Zonen-Sauberlauf bis hin zur
Linoleum
Vinyl
Textil
Sauberlaufzonen
Zum Forbo Konzern gehören die Geschäftsbereiche Flooring Systems und Movement Systems. Flooring Systems bietet ein breites und attraktives Produktangebot von umweltfreundlichem Linoleum, hochwertigen Vinylbodenbelägen, verschiedenen Textilbelägen sowie Sauberlaufsystemen an. Der Geschäftsbereich Movement Systems nimmt weltweit eine führende Stellung als Anbieter von hochwertigen Transportsystemen und Antriebs- riemen ein.
Linoleum
Natürliche Designbeläge
Designbeläge Het. Vinyl-Bodenbeläge und Hom. Vinyl-Beläge / Vinyl Digitaldruck
Leitfähige Vinyl-Beläge / Vinyl-Spezialbeläge
Textile Beläge
Sauberlaufzonen
Verlege-/ Spezialwerkzeuge & Zubehör
Commited to the Health of One
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Versandhinweise und Konditionen
Forbo Magazine
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24 Stunden am Tag – 7 Tage pro WocheBestellung bis 14 Uhr – Versand am gleichen Tag
www.forbo-flooring.de/online-musterserviceÜberzeugen Sie sich selbst!
4 5
Produkt GesamtstärkeNutz-schicht Abmessungen
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Allura Flex 1,0* 5,0 mm 1,00 mm Maße gem. Kollektion 63,30 m²
Allura Flex 0,55* 4,0 mm 0,55 mm Maße gem. Kollektion 49,95 m²
Allura Click 0,55* 5,0 mm 0,55 mm Maße gem. Kollektion 57,95 m²
Allura Click 0,4* 5,0 mm 0,40 mm Maße gem. Kollektion 47,50 m²
Allura Premium 0,7* 2,5 mm 0,70 mm Maße gem. Kollektion 57,35 m²
Allura Commercial 0,55* 2,5 mm 0,55 mm Maße gem. Kollektion 39,95 m²
Allura Domestic 0,4* 2,0 mm 0,40 mm Maße gem. Kollektion 33,75 m²
Allura 0,3* 2,0 mm 0,30 mm Maße gem. Kollektion 29,50 m²
Allura Akzentstreifen (VPE: 50 Stück) 2,5 mm
2,2 mm
100 cm x 0,5 cm
100 cm x 0,5 cm
29,95
25,30
VPE
VPE
Click Unterlagsmatte, Art. u54001 1,5 mm 1 m x 10 m 9,50 m²
Designbeläge
*Kommissionierungszuschlag für Lieferungen < 40 m² in Höhe von 1,50 €/ m².
Heterogene Vinylbeläge
Produkt GesamtstärkeNutz-schicht
Bahnen-breite (lfm)
Standard-rollenlänge(lfm)
Empf. Verkaufspreis inkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Eternal Wood / Material / Colour 2,0 mm 0,70 mm 2 25 42,20 m²
Eternal Original 2,0 mm 0,70 mm 2 25 38,90 m²
Novilux® Natura 2,0 mm 0,70 mm 4 / 2 20-30 42,20 m²
Novilux® Compacta 2,0 mm 0,70 mm 4 / 2 25-30 38,90 m²
Novilux® Traffic 3,0 mm 0,70 mm 4 / 2 25 42,20 m²
Novilux® Design 2,2 mm 0,50 mm 4 / 2 30 31,50 m²
Novilon® Nova 3,2 mm 0,35 mm 4 / 3 / 2 25 28,50 m²
Novilon® Viva 2,4 mm 0,25 mm 4 / 3 / 2 30 24,20 m²
Novilon® Prima 2,0 mm 0,20 mm 4 / 3 / 2 30 20,95 m²
Vinylweld Schweißdraht 4,0 mm 50 lfm pro Rolle 40,90 Stück
Novilux® -> Nicht im Anschnitt lieferbar Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte, Mindestmaß 3,00 lfm.
Vinyl Digitaldruck
Produkt Gesamtstärke Nutzschicht AbmessungenEmpf. Verkaufspreis inkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Rainbow 2,0 mm 0,70 mm 10 m x 1,95 m 49,95 m²
Unique Nature 2,0 mm 0,70 mm Breite: 1,95 m bis 3,95 m Länge: 2,22 m bis 5,21 m
ab 420,00 bis 1.050,00
Stück
Individualdruck 2,0 mm 0,70 mm Individuelle Anfertigung ab 50 m² 123,45 m²
Homogene Vinylbeläge
Produkt GesamtstärkeAbmessungenBreite x Länge
Empf. Verkaufspreis inkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Sphera® Evolution 2,0 mm 2 x 26 m 49,90 m²
Sphera® Energetic 2,0 mm 2 x 26 m 40,95 m²
Sphera® Element 2,0 mm 2 x 26 m 35,80 m²
Vinylweld Schweißdraht uni 4,0 mm 50 lfm pro Rolle 40,90 Stück
Vinylweld MC Schweißdraht multicoloriert 4,0 mm 50 lfm pro Rolle 40,90 Stück
sphera
Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte, Mindestmaß 5,00 lfm.
Produkt StärkeAbmessungen (lfm)Breite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (€) Einheit
Striato / Graphic 2,5 mm 2 x 30-33 49,95 m²
Piano 2,5 mm 2 x 30-33 47,90 m²
Cocoa 2,5 mm 2 x 30-33 47,90 m²
Slate 2,5 mm 2 x 30-33 42,50 m²
Concrete 2,5 mm 2 x 30-33 42,50 m²
Walton 2,5 mm 2 x 30-33 42,50 m²
Vivace 2,5 mm 2 x 30-33 46,80 m²
Real / Fresco 2,0 mm 2 x 30-33 37,20 m²
Real / Fresco 2,5 mm 2 x 30-33 40,30 m²
Real / Fresco 3,2 mm 2 x 30-33 45,80 m²
Real 4,0 mm 2 x 30-33 52,20 m²
Linoflex 2,5 mm 2 x 27-33 37,00 m²
Marmoleum® Decibel 3,5 mm 2 x 30-33 62,70 m²
Marmoleum® Acoustic 4,0 mm 2 x 30-33 55,35 m²
Marmoleum® Ohmex 2,5 mm 2 x 27-33 55,35 m²
Corkment 2,0 mm 2 x 30-33 25,95 m²
Corkment 3,2 mm 2 x 30-33 33,70 m²
Marmoleum® Sport - Colour 3,2 mm 2 x 27-28 46,40 m²
Marmoleum® Sport - Move / Black & White 3,2 mm 2 x 27-28 53,80 m²
Marmoleum® Sport - Colour 4,0 mm 2 x 27-28 53,80 m²
Marmoleum® Sport Elastic (Unterlagsmatte), Art. 146626 7,0 mm 1,25 x 40 (max.) 27,95 m²
Linoleum Bahnen
click
Der Vertrieb von Desktop und Bulletin Board erfolgt über die Distributionspartner ZEG: www.zeg-holz.de, Handwerkerbörse: www.h-boerse.de,Rudolf Ostermann GmbH: www.ostermann.eu und Andresen & Jochimsen GmbH & Co. KG: www.holzzentrum.deAllgemeine Versandhinweise und Konditionen finden Sie auf Seite 13.
Natürliche Designbeläge
Zubehör Linoleum Stärke Abmessungen VPEEmpf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (€) Einheit
Marmoform S - Hohlkehlsockelleiste (auf Anfrage)(H: 10 cm / T: 5 cm)
2,0 mm 2,40 m / Stück 13 Stück 27,40 lfm
Marmoform S - Hohlkehlsockelleiste (H: 10 cm / T: 5 cm) 2,5 mm 2,40 m / Stück 13 Stück 28,50 lfm
Marmoform S - Hohlkehlsockelleiste (auf Anfrage)(H: 10 cm / T: 5 cm)
3,2 mm 2,40 m / Stück 13 Stück 31,80 lfm
Marmoform S - Ecke 2,0 mm 100 x 50 mm 7 Stück 35,95 Stück
Marmoform S - Ecke 2,5 mm 100 x 50 mm 7 Stück 35,95 Stück
Marmoform SW - Hohlkehlsockel (H: 10 cm / T: 5 cm) 2,5 mm 2,40 m / Stück 12 Stück 30,75 lfm
Marmostrip W - Stellsockel (H: 5,5 cm) 2,5 mm 2,40 m / Stück 36 Stück 12,95 lfm
Marmoleum® MF Click - Sockelleiste (H: 5,5 / T: 1,3 cm) 13 mm 2,40 m / Stück 4 Stück 30,70 lfm
Marmoleum® MP - Abdeckleiste (B: 2,3 cm) 2,5 mm 2,40 m / Stück 4 Stück 13,30 lfm
Forbo Foam-Unterlagmatte (21 dB), Art. 64799 4,5 mm 25 x 1 m 9,50 m²
Marmolweld Schmeldraht uni 4,0 mm 50 lfm pro Rolle 1 Stück 92,50 Stück
Marmoweld MC Schmelzdraht multicoloriert 4,0 mm 50 lfm pro Rolle 1 Stück 92,50 Stück
Produkt Stärke AbmessungenEmpf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (€) Einheit
Modular 2,5 mm Maße gem. Kollektion 49,95 m²
Impressa 2,5 mm 100 x 25 cm 49,95 m²
Marmoleum® Click 9,8 mm Maße gem. Kollektion 49,95 m²
impressa modular
Kommissionierungszuschlag für Lieferungen < 40 m² in Höhe von 1,50 € pro m².
Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte, Mindestmaß 3,00 lfm.
6
Leitfähige Vinylbeläge
Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte, Mindestmaß 3 lfm.Allgemeine Versandhinweise und Konditionen finden Sie auf Seite 13.
Vinyl-Spezialbeläge
Produkt Gesamtstärke NutzschichtAbmessungen (lfm)Breite x Länge
Empf. Verkaufspreis inkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Surestep® R10 Original / Star / Texture /Mineral / Stone / Wood
2,0 mm 0,70 mm 2 x 25 55,20 m²
Surestep® Laguna (Barfußklasse B) 2,0 mm 0,70 mm 2 x 25 55,20 m²
Safestep® Aqua (Barfußklasse C) 2,0 mm 0,70 mm 2 x 25 59,20 m²
Safestep® R11 2,0 mm 0,70 mm 2 x 25 59,20 m²
Safestep® R12 2,0 mm 0,70 mm 2 x 25 64,95 m²
Sarlon® 15 db 2,6 mm 0,70 mm 2 x 25 51,95 m²
Sarlon® 19 db 3,4 mm 0,67 mm 2 x 25 55,20 m²
Vinylweld Schweißdraht 4,0 mm 50 lfm pro Rolle 40,90 Stück
Produkt StärkeAbmessungen (mm)Breite x Länge VPE
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Colorex® SD 2,0 mm 615 x 615 1 Stück 61,45 m²
Colorex® SD Signal 2,0 mm 615 x 615 1 Stück 88,10 m²
Colorex® EC 2,0 mm 615 x 615 1 Stück 98,20 m²
R11 Plus (Art. 601060) 10,5 mm 608 x 608 5 Stück (1,85 m²) 186,35 m²
Colorex® Basic Plus 10,5 mm 608 x 608 5 Stück (1,85 m²) 198,60 m²
Colorex® EC Plus 10,5 mm 608 x 608 5 Stück (1,85 m²) 220,90 m²
Coloweld (Schweißdraht) für Colorex® SD/EC 4,0 mm 100 lfm pro Rolle 94,70 Stück
Coloweld (Schweißdraht) für Colorex® Plus 5,0 mm 50 lfm pro Rolle 49,70 Stück
Zubehör Colorex ArtikelnummerEmpf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Allgemein
Colorex® Sockelstreifen 2,0 mm (VPE: 2 Rollen à 12,3 lfm, 15 cm breit) Art. 1600 xx 25,20 lfm
Colorex®-Innenecke (VPE: Stück) Art. 1700 xx 61,45 Stück
Colorex-Außenecke (VPE: Stück) Art. 1800 xx 61,45 Stück
Nur Colorex SD/EC
Colorex Hohlkehl-Stützprofil (VPE: 2 Rollen à 25 lfm) Art. 1500 00 14,50 lfm
Nur Colorex Plus
Colorex® Plus Hohlkehlunterlagsprofil ( VPE: 1 Stück à 1,22 lfm) Art. 2802 50 40,70 lfm
Colorex® Plus Abschlußrampe grau (VPE: 1 Stück à 122 cm, 15 cm breit) Art. 1715 00 80,20 Stück
Colorex® Plus Abschlußrampe farbig (VPE: 1 Stück à 122cm, 15 cm breit) Art. 1715xx 117,35 Stück
Hinterlüftete Sockelleiste hell-/dunkelgrau (VPE: 10 Stück à 2,5 lfm) Art. 66/22 (Höhe ca. 6,8 cm) 16,35 lfm
Innenecke für hinterlüftete Sockelleiste hell-/dunkelgrau (VPE: 10 Stück) Art. 66/22 3,45 Stück
Außenecke für hinterlüftete Sockelleiste hell-/dunkelgrau (VPE: 10 Stück) Art. 66/22 3,45 Stück
Verbindungsstück für hinterlüftete Sockelleiste hell-/dunkelgrau (VPE: 10 Stück) Art. 66/22 3,45 Stück
xx = die letzten beiden Ziffern der Colorex®-FarbnummerDetaillierte Informationen zu unserem umfangreichen Zubehörprogramm finden Sie unter www.forbo-flooring.de
Kommissionierungszuschlag für Lieferungen <40 m² in Höhe von 1,50 € pro m².
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Produkt StärkeAbmessungenBreite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Flotex® Colour / Linear 4,3 mm 2 x 30 m 67,95 m²
Flotex® Colour / Linear Fliesen* 5,3 mm 50 x 50 cm 76,80 m²
Flotex® Vision** 4,3 mm 2 x 30 m 74,60 m²
Flotex® Planks* 5,3 mm 100 x 25 cm 76,80 m²
Flotex® Sottsass / Tibor Reich ** 4,3 mm 2 x 30 m 86,25 m²
Flotex® Artline* 4,3 mm 0,11/ 0,22 x 15 m 67,90 m²
FlotexTextile Beläge
Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte, Mindestmaß 3,00 lfm. * Kommissionierungszuschlag für Lieferungen < 40 m² in Höhe von 1,50 € pro m².**Auftragsbezogene Fertigung, Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte; Mindestmaß 3,00 lfm.
Nadelvlies
Produkt StärkeAbmessungen (lfm)Breite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Forte 6,5 mm 2 x 30 m 34,30 m²
Forte Graphic 6,5 mm 2 x 30 m 38,60 m²
Markant 5,5 mm 2 x 30 m 30,20 m²
Markant Graphic 5,5 mm 2 x 30 m 36,50 m²
Akzent 5,0 mm 2 x 30 m 23,20 m²
Showtime Experience* 3,8 mm 2 x 40 m 29,65 m²
Showtime Nuance 3,8 mm 2 x 40 m 25,95 m²
Textile Beläge
Couponaufschlag 18 %, keine Serienschnitte, Mindestmaß 5,00 lfm. * nur Lagerware
Produkt StärkeAbmessungen (lfm)Breite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Flotex® Vision - mit farbl. Anpassung, ab 60 m² 4,3 mm 2 x 30 m 74,60 m²
Flotex® Vision - Individual-Designs, ab 240 m² 4,3 mm 2 x 30 m 87,00 m²
Textile Beläge Flotex® Digitaldruck
Allgemeine Versandhinweise und Konditionen finden Sie auf Seite 13.
www.flotexvision.com
Gestalten Sie Ihren individuellenFlotex Bodenbelag! Mehr dazu unter:
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Textilfliesen
Produkt MusterbuchAbmessungenBreite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Tessera® Basis Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 5 m²) 37,00 m²
Tessera® Layout Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 5 m²)100 x 25 cm (VPE: 4,5 m²) 40,50 m²
Tessera® Outline Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 5 m²)100 x 25 cm (VPE: 4,5 m²) 40,50 m²
Tessera® Inline Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 42,00 m²
Tessera® Format Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 5 m²) 43,00 m²
Tessera® Mix Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 5 m²) 43,00 m²
Tessera® Barcode Buch 1 50 x 50 cm (VPE: 5 m²) 44,00 m²
Tessera® Diffusion Buch 2 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 45,00 m²
Tessera® Create Space 1 Buch 2 50 x 50 cm (VPE: 5 m²) 45,00 m²
Tessera® Create Space 2 Buch 2 50 x 50 cm (VPE: 5 m²) 48,00 m²
Tessera® Alignment Buch 2 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 49,00 m²
Tessera® Contour Buch 2 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 51,00 m²
Tessera® Helix 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 52,00 m²
Tessera® Arran 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 60,00 m²
Tessera® In-touch Buch 3 100 x 25 cm (VPE: 3 m²) 54,00 m²
Tessera® Seagrass Buch 3/ Synergy 100 x 20 cm (VPE: 3 m²) 54,00 m²
Tessera® Marble Buch 3/ Synergy 50 x 50 cm (VPE: 4 m²) 57,00 m²
Tessera® Hybrid Buch 3/ Synergy 75 x 50 cm (VPE: 4,5 m²) 60,00 m²
Tessera® Clarity Buch 3/ Synergy 50 x 50 cm (VPE: 4,5 m²) 71,00 m²
Westbond® Nylon N9000 uni Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 4,5 m²) 79,00 m²
Westbond® Nylon N9000 flex Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 4,5 m²) 84,00 m²
Westbond® Wool W1500 uni Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 3,5 m²) 100,00 m²
Westbond® Wool W1500 flex Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 3,5 m²) 105,00 m²
Westbond® Wool W2400 uni Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 2,5 m²) 126,00 m²
Westbond® Wool W2400 flex Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 2,5 m²) 132,00 m²
Westbond® Natural W1200 Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 4,5 m²) 84,00 m²
Westbond® Natural W2400 Westbond® 50 x 50 cm (VPE: 2,5 m²) 112,00 m²
tesserawestbond
Kommissionierungszuschlag für Lieferungen <40 m² in Höhe von 1,50 € pro m².
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Produkt RückenAbmessungen (lfm)Breite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Coral® Bright Everfort®Vinyl-Rücken 0,90 / 1,30 / 2,00 x 27,5 79,95 m²
Coral® Brush Everfort®Vinyl-Rücken 1,05 / 1,55 / 2,05 x 27,5 106,95 m²
Coral® Brush FR Rücken 1,85 x 27,5 112,25 m²
Coral® Classic Everfort®Vinyl-Rücken 1,05 / 1,55 / 2,05 x 27,5 96,80 m²
Coral® Classic FR Rücken 1,85 x 27,5 102,95 m²
Coral® Duo Everfort®Vinyl-Rücken 2,05 x 27,5 106,95 m²
Coral® Duo FR Rücken 1,90 x 27,5 112,00 m²
Coral® Go Everfort®Vinyl-Rücken 0,90 / 1,30 / 2,00 x 27,5 59,95 m²
Coral® Grip HD ohne Rand/offene Struktur 1,22 x 10 244,00 m²
Coral® Grip HD Everfort®Vinyl-Rücken 1,27 x 10 270,00 m²
Coral® Grip MD ohne Rand/offene Struktur 1,22 x 15 190,00 m²
Coral® Grip MD Everfort®Vinyl-Rücken 1,27 x 15 221,00 m²
Coral® Luxe Everfort®Vinyl-Rücken 1,05 / 2,05 x 20 119,50 m²
Coral® Luxe FR Rücken 1,85 x 20 129,75 m²
Coral® Welcome Everfort®Vinyl-Rücken 2,05 x 27,5 96,75 m²
Coral® Welcome FR Rücken 1,90 x 27,5 102,95 m²
Sauberlaufzonen Coral
Maßangaben zu Rollenbreiten: - mit Everfort®Vinyl-Rücken: inkl. Everfort®Vinylstoßrand von ca. 2,5 cm an beiden Seiten - mit FR-Rücken: nur ohne Stoßrand lieferbar
Couponaufschlag 18 %, Mindestmaß 0,60 lfm.
Matten VPE
Mattengröße (cm) inkl.umlaufendem Vinylstoßrand(ca. 2,5 cm)
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Coral® Bright 6 Stück 60 x 90 49,95 Stück
Coral® Bright 1 Stück 90 x 150 114,95 Stück
Coral® Brush 6 Stück 55 x 90 53,50 Stück
Coral® Brush 1 Stück 90 x 155 131,80 Stück
Coral® Brush 1 Stück 135 x 205 254,00 Stück
Coral® Brush 1 Stück 205 x 300 579,95 Stück
Coral® Classic 6 Stück 55 x 90 51,50 Stück
Coral® Classic 1 Stück 90 x 155 122,50 Stück
Coral® Classic 1 Stück 135 x 205 246,00 Stück
Coral® Classic 1 Stück 205 x 300 546,90 Stück
Coral® Go 6 Stück 60 x 90 36,95 Stück
Coral® Go 1 Stück 90 x 150 86,95 Stück
Coral® Grip HD 1 Stück 60 x 90 (ohne Vinylrand) 142,95 Stück
Coral® Grip MD 1 Stück 60 x 90 (ohne Vinylrand) 113,25 Stück
Coral® Luxe 1 Stück 105 x 155 229,50 Stück
Coral® Luxe 1 Stück 135 x 205 312,90 Stück
Coral® Welcome 1 Stück 105 x 155 142,95 Stück
Fliesen (mit verstärktemVinyl Rücken) VPE
Fliesengröße (cm)kein StoßrandBreite x Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Coral® Brush Fliesen 12 Fliesen 50 x 50 110,95 m²
Coral® Classic Fliesen 12 Fliesen 50 x 50 99,95 m²
Zubehör Coral Artikel-Nr.Abmessungen (lfm) Länge
Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Endprofil für Textilmatten (schwarz)* 91852 32 10,45 lfm
Endprofil für Matten Grip (schwarz)* 91853 25 10,45 lfm
Verbindungsband (schwarz)* 91854 50 4,20 lfm
Konfektionierungskosten 103960 39,80 lfm
Ware mit abweichender Standardbreite kann über unseren Dienstleister Pörschmann: www.pörschmann-kg.de bezogen werden.*nur in vollen Rollen erhältlich.
145002 | Vesuvius 145005 | Madeira 145007 | Pinatubo 145009 | Trident 145010 | Thera 145014 | Pelee
Verlegewerkzeuge für Forbo-Bodenbeläge
Produkt Art.-Nr.Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Forbo-Carryset (Trag- und Abrollhilfe) 134 798,00 Stück
Forbo-Trimmer (Nähte- und Streifenschneider) 103 182,00 Stück
Forbo-Groover (Fugenhobel) 133 558,00 Stück
Forbo-Thermogroover (Heißluft-Fugenhobel) 105 51,00 Stück
U-Klingen (für Groover und Thermogroover) 116 32,70 Stück
Forbo-Schablonenwerkzeug (Scheibe und Lineal) 108 77,60 Stück
Spezialwerkzeuge zur ergonomischen Verlegung
Produkt Art.-Nr.Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
Teleskopstiel 300 159,60 Stück
Aufnahme Zahnleiste 382 79,80 Stück
Halterung Schweißgerät 393 95,70 Stück
Nahtanreißer 391 249,40 Stück
Hakenklingenhalter 392 159,60 Stück
Halterung Schmelzdraht 394 75,00 Stück
Gelenk für Rakel und Zahnung 309 106,40 Stück
Eimerwagen 370 299,80 Stück
Zubehör
Produkt Art.-Nr.Empf. Verkaufspreisinkl. 19 % MwSt. (Euro) Einheit
QuickFit MDF - Unterbodensystem* (Stärke: 7,0 mm, Palette à 36 m²) 60696 44,80 m²
Protection Paper (Schutzpapier zur Abdeckung von neuen Forbo-Bodenbelä-
gen)** (VE: Rolle à 75 m² / Rollenbreite: 120 - 140 cm)
Palette: 25 Rollen
83462 1,00 m²
Klebeband für Protection Paper (weichmacherfrei)***
(Länge: 50 m, Breite: 50 mm je Rolle) Karton: 18 Rollen 96168 23,35 Stück
*QuickFit: Abgabe erfolgt nur in vollen Paletten. **Mindestbestellmenge: 4 Rollen***Das Spezialklebeband kann nur in Verbindung mit dem Protection Paper bestellt werden.
Vinyl Textil Linoleum
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Das Thema Gesundheit ist der nächste Schritt
in Sachen Nachhaltigkeit. Wir von Forbo fühlen
uns „der Gesundheit des Einzelnen verpflich-
tet“ und möchten Bodenbeläge herstellen, die
eine wohngesunde Umgebung und Sicherheit
schaffen. Die Gesundheit und das Wohlbefinden
unserer Kunden stehen jederzeit im Fokus unseres
Nachhaltigkeitsbestrebens.
Mehr unter: www.forbo-flooring.de/cho
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www.forbo-flooring.ch/cho
Der nächste Schritt in Richtung Nachhaltigkeit
Mängel der gelieferten Sache einschließlich des vollständigen Fehlens sowie inhaltlicher Mängel der Gebrauchsanweisungenoder Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Verkäufer innerhalb von einem Jahr ab Lieferung nach ent-sprechender Mitteilung durch den Besteller behoben. Dies geschieht nach Wahl des Bestellers durch kostenfreieNachbesserung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“). Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, diemangelhafte Sache zurückzugewähren.Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, oder ist die Nacherfüllung aus sonstigen Gründenals fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangenoder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn dem Verkäuferhinreichend die Gelegenheit zur Nacherfüllung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenndie Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich derErfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzung wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern es sich nichtum vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantienhandelt oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen derErfüllungsgehilfen des Verkäufers.Überdies wird die Haftung des Verkäufers auf das Zweifache des Auftragswertes begrenzt; dieser Höchstbetrag gilt auch,falls der zweifache Auftragswert zur Abdeckung des Schadens nicht ausreicht. Eine darüber hinausgehende Haftung istjedoch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie aus der Übernahmeeiner Garantie möglich.Haftungsansprüche sowie sonstige vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache.Retouren, die nicht auf der Mangelhaftigkeit der Ware beruhen, berechtigen nicht zum Rücktritt und sind nur nachausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers oder nach besonderer Vereinbarung zulässig. Werden Retouren hiernachzugelassen, so erfolgt eine Gutschrift nur unter Abzug von mindestens 50 % des Kaufpreises. Sämtliche Kosten derRücklieferung gehen zu Lasten des Bestellers. Nimmt der Verkäufer die Ware aus Gründen zurück, die er nicht zu vertretenhat, trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang der Ware beim Besteller.
§ 8 Schutzrechte Dritter und FreistellungDer Verkäufer räumt dem Besteller nur insofern Nutzungsrechte an Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken-,Urheber- oder sonstigen Schutzrechten an den von ihm vertriebenen Produkten und Dienstleistungen ein, wie es zumbestimmungsgemäßen und vertraglich vorausgesetzten Gebrauch des jeweiligen Produktes erforderlich ist. Für einendarüber hinausgehenden Gebrauch und daraus resultierende Schutzrechtsverletzungen haftet alleine der Besteller gegenüberden Rechtsschutzinhabern.Wenn und soweit nicht durch die nachfolgenden § 8 Abs. 3 und 4 ausgeschlossen oder beschränkt, wird der Verkäuferden Besteller auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutschergewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von dem Verkäufer erbrachten Lieferungen oderLeistungen gegen den Besteller hergeleitet werden und wird den Besteller alle rechtskräftig auferlegten Kosten undSchadensersatzbeträge ersetzen. Dies gilt nur, sofern der Besteller dem Verkäufer unverzüglich von solchen Ansprüchenschriftlich benachrichtigt, der Verkäufer alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützunggewährt sowie dem Verkäufer die Durchführung von Rechtsstreiten überlassen wird und die behauptete Rechtsverletzungausschließlich dem isolierten Produkt des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnenist und der Verkäufer die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichenwird. Diese Freistellung gilt nicht für den Fall, dass der Entwurf eines Liefergegenstandes oder die zur Durchführung desAuftrages überlassenen Unterlagen oder Vorlagen vom Besteller stammen. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufersist auf einen Schadensbetrag bis zu 20 v. H. über dem Rechnungswert begrenzt.Der Verkäufer haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, sofern es dabei nicht um Verletzung vertraglicherHauptpflichten handelt nur, wenn und insoweit wie dies auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Verkäuferszurückzuführen ist. Für alle anderen Verletzungen von Schutzrechten Dritter, die nicht durch den Verkäufer verursachtwurden und deren Folgen bei Vertragspartnern oder Arbeitnehmern des Bestellers, haftet alleine der Besteller gegenüberden Rechtsschutzinhabern. Hierzu hat der Besteller den Verkäufer von der Haftung gegenüber Vertragspartnern oderArbeitnehmern des Bestellers freizustellen. Der Verkäufer haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechtenoder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganzoder teilweise nicht vom Verkäufer ausgeführt oder autorisiert waren. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schutz-rechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendungresultieren.Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den unter diesem § 8 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien,dass er entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Urheberrechte oder Marken beschafftoder dem Besteller ein geändertes Produkt bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen denverletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Produktes beseitigen.
§ 9 EigentumsvorbehaltDer Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) vor, bis alle Forderungendes Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auchaus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltswarezurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware gegenüber einem Unternehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag,es sei denn, die Parteien hätten dies ausdrücklich erklärt.Der Besteller hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend, insbesondere gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-und sonstige Schäden zum Neuwert zu versichern. Er tritt seine Forderung gegen den Versicherer der Vorbehaltsware ausdem jeweiligen Eintritt des Versicherungsfalles im Voraus an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt bereits hiermit dieAbtretung an. Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere die vorgesehenen Wartungs-und Benutzungshinweise zu beachten. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller dieseauf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen, solange er nichtin Verzug ist. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nichtgestattet.Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort vollständig bezahlt, ist der Bestellerverpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt an den Dritterwerber weiter zu veräußern.Die Berechtigung zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt odergegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug gerät.Der Besteller tritt bereits jetzt an den Verkäufer alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte in Höhedes mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Besteller aus derWeiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen und zwar unabhängig davon, obdie Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt bereits hiermit die Abtretungan. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.Auf Verlangen des Verkäufers hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungenzu machen und Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in dieVorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen (auch gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut),hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zuunterrichten. Die Auskunft dient auch dazu, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit derDritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichenKosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für den Verkäufer vorgenommen, jedoch ohneVerpflichtung für ihn. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet,so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zuden anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachengilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörendenGegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis desRechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgtdie Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dassder Besteller dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentumoder Miteigentum für den Verkäufer.Der Besteller tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherungen der Forderungen des Verkäufers gegen denBesteller ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, alsder realisierbare Wert der Sicherheit des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahlder freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 10 Rechtsnachfolge, UmwandlungSofern seitens des Verkäufers eine Umwandlung durch identitätswahrenden Wechsel der Rechtsform oder eine Änderungin der Rechtspersönlichkeit durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach den Vorschriften desUmwandlungsgesetzes erfolgt, wird der zwischen dem Verkäufer und dem Besteller geschlossene Vertrag mit sämtlichensich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten mit dem neu gebildeten bzw. übernehmendenRechtsträger fortgeführt.Überdies ist der Verkäufer ohne weitere Zustimmung des Bestellers berechtigt, die zwischen dem Verkäufer und demBesteller geschlossenen Verträge auf ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen mit sämtlichen sich aus demjeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Rechten und Pflichten zu übertragen.Ferner ist der Verkäufer ohne weitere Zustimmung des Bestellers berechtigt, ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmenund sonstige Dritte als Subunternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten aufgrund dieses Vertrages einzuschalten. Der Verkäufersteht auch in diesem Falle für die vertragsgemäße Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen ein und ist im Verhältniszum Besteller dafür verantwortlich, jeweils hinreichend qualifiziertes Personal zur Durchführung der Leistungen einzusetzen,dessen Urlaubsansprüche zu verwalten und Urlaub zu vergeben.
§ 11 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und SchlussvorschriftenErfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Paderborn.Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Bestellerund dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der VereintenNationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichemSondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Paderborn. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel-und Scheckprozess. Der Sitz des Verkäufers (Paderborn) gilt auch dann zwischen dem Verkäufer und dem Besteller alsvereinbarter Gerichtsstand, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ungültig erweisen, so berührtdas die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neueBestimmungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem wirtschaftlich verfolgten Ziel so nah wie möglich kommen.
Paderborn, November 2002
§ 1 GeltungsbereichDie Leistungen und Angebote der Forbo Flooring GmbH, Paderborn (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), erfolgen aus-schließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit denVertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt), selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dienachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- undLieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäuferhätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und demBesteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Zusätzlichemündliche Vereinbarungen wurden zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Spätestens mit der Entgegennahmeder Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB.
§ 2 Angebote und VertragsschlußDie Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrerRechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oderNebenabreden.Sofern die Übersendung einer Auftragsbestätigung unterbleibt, kommt der Vertrag gleichwohl zustande, wenn der Verkäuferaufgrund der Bestellung ausliefert und der Besteller die Ware abnimmt.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklichund schriftlich vereinbart wird. Sie sind grundsätzlich nur als Annährungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklichals verbindlich bezeichnet werden. Muster und Proben sind unverbindliche Durchschnittsmuster.Geringfügige technische Änderungen während der Laufzeit eines Kataloges/einer (Netto-)Preisliste bleiben dem Verkäufervorbehalten.
§ 3 Umfang der LieferungFür den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Teillieferungen sind aufdem Lieferschein vermerkt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.Der Verkäufer behält sich bei Lieferungen der Ware einen im Verhältnis zur bestellten Menge handelsüblichen undzumutbaren Änderungs- und Abweichungsvorbehalt an Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % an der bestelltenGesamtmenge vor. Solche Änderungen und Abweichungen werden bei der vereinbarten Vergütungsberechnung be-rücksichtigt.
§ 4 Preise und ZahlungsbedingungenSofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers, die sich grundsätzlich inEuro verstehen, „ab Werk/Lager“ (Incoterms 2000) zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. DiePreise schließen Verpackungen, Fracht, Porto, Gefahrengut- und Sicherheitszuschläge sowie Versicherung nicht mit ein.Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, hält sich der Verkäufer an die imAngebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.Bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere im Falle der Erhöhung vonMaterialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten ist der Verkäufer berechtigt, den Preiseinseitig angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss mit dem Besteller und Lieferung der Ware mehrals 4 Monate liegen.Frachtfrei gestellte Preise gelten nur unter der Voraussetzung offenen, ungehinderten Bahn-, Straßen-, Schiffs- undFlugverkehrs auf den in Betracht kommenden Bahnstrecken, Auto- und Wasserstraßen sowie Flugrouten.Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers.Die Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungeninnerhalb von 10 Tagen werden, soweit der Besteller nicht mit der Begleichung von Warenforderung in Verzug ist, 3 %Skonto gewährt. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. Mit Eintritt des Verzuges des Bestellerswerden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.Vom Besteller angebotene Schecks werden vom Verkäufer nur erfüllungshalber sowie nach ausdrücklicher Vereinbarungakzeptiert. Bei Schecks gilt der Tag ihrer Einlösung als Zahltag. Der Verkäufer nimmt keine Wechsel an.Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die bei Ausübung des pflichtgemäßenkaufmännischen Ermessens des Verkäufers begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen,und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, dem Verkäufer jedoch nicht bekannt waren oderbekannt sein müssten, so ist der Verkäufer unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, die Weiterarbeitan laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oderStellung von entsprechenden Sicherheiten zu verlangen, und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfristfür die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag zurückzutreten. DerBesteller ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zuersetzen.Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten odervom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als seinGegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Liefer- und LeistungszeitVerbindliche Lieferzeiten müssen ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart werden. Bei sämtlichen sonstigenLieferterminen handelt es sich lediglich um unverbindliche oder ungefähre Liefertermine und Lieferfristen, bei denen sichder Verkäufer bemüht, diese einzuhalten. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, jedoch nicht, bevor alle Einzelheitender Ausführung der Lieferung geklärt sind und sämtliche vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Sofernder Besteller nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, beginnt eine neue Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderungdurch den Verkäufer.Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Bei sofortiger Lieferung der Ware kann auf die Absendung einerAuftragsbestätigung verzichtet werden. Die Bestätigung kann in diesem Fall durch einen Lieferschein ersetzt werden.Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. Auf Abrufbestellte Lieferungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen.Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.Sofern der Verkäufer in Lieferverzug gerät, muss der Besteller dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist vonvier Wochen zur Leistung setzen. Sofern diese Frist vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 7 fruchtlos verstreicht, kannder Besteller unter den jeweiligen Voraussetzungen der §§ 280, 281, 284, 286, 323 BGB die dort geregelten Rechte geltendmachen.Erhält der Verkäufer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seines Vorlieferanten nicht,nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird der Verkäufer den Besteller darüberrechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung. Der höherenGewalt stehen gleich Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transporteund Engpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen wie beispielsweise durch Feuer, Wasser und Maschinenschädenund alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht vom Verkäufer schuldhaft herbeigeführtworden sind. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund einer der vorgenanntenEreignisse der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferzeit um mehr als drei Monate überschritten, so ist derBesteller berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.Bei Abrufaufträgen kann der Verkäufer ab zwei Wochen nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Einteilung verlangen.Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von weiteren zwei Wochen nach oder gerät er in Annahmeverzug,ist der Verkäufer berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten undSchadensersatz zu fordern.Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch aufden Ersatz des ihm nachweisbar durch den Verzug des Verkäufers entstandenen Schadens, jedoch nur bis zur Höhe von0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vomVerzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
§ 6 Versand, Gefahrübergang und VerpackungSoweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgt der Versand unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers.Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Grenzabgaben wie Zölle undEinfuhrumsatzsteuer sind vom Besteller zu tragen. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen imNamen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligenVerschlechterung der Ware geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführeroder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens mit Verlassen der Ware des Werkesoder des Lagers des Verkäufers auf den Besteller über.Sofern sich die Sendung der Ware dadurch verzögert, dass der Verkäufer in Folge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugesdes Bestellers von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, oder die Verzögerung aus einem sonstigen vom Bestellerzu vertretenden Grund herrührt, geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf denBesteller über.Ist eine Abnahme vorgesehen, so erfolgt diese nach Maßgabe näherer Vereinbarungen im Lieferwerk sofort nach Meldungder Versandbereitschaft. Die Kosten der Abnahme trägt der Besteller. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzungnicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so ist der Verkäufer berechtigt, das Material ohne Abnahme zu versenden oderauf Kosten und Gefahr des Bestellers zu verwahren. Die Ware gilt in diesem Fall als mangelfrei geleistet, es sei denn derMangel wäre auch bei einer Abnahme nicht erkennbar gewesen.Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist der Lieferant berechtigt, sie nach seinerWahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.Verpackungen werden, mit Ausnahme von Transportverpackungen, nicht zurückgenommen, soweit es sich nicht umLeihverpackungen handelt, für die besondere Klauseln und Bedingungen gelten. Die zwingenden Rücknahmeverpflichtungennach den §§ 5 und 6 der Verpackungsverordnung bleiben unberührt. Verpackungen können im Laufe der Geschäftstätigkeitdes Käufers nur wieder verwendet werden, nachdem der Name, die Logos und die Warenbezeichnung des Verkäufersunlesbar gemacht wurden. Paletten, die mit der Ware geliefert werden, bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 7 MangelhaftungenDer Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die ohne Weiteres auffallen, zu untersuchen.Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner sind Fälle hierunter zufassen, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind beidem Verkäufer unverzüglich nach Lieferung schriftlich mit Angaben der Vertragsspezifikationen (Auftragsdatum, Serien-,Rechnungs- ggfs. Transportnummer) zu rügen. Bei Anlieferung müssen erkennbare Mängel zudem dem Transportunternehmengegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden.Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Verkäufer unverzüglich nach dem Erkennen durch den Bestellergerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und der Rügepflicht durch den Besteller gilt die Ware in Ansehung desbetreffenden Mangels als genehmigt.
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Forbo Flooring GmbH(3)
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Forbo Flooring GmbH Steubenstraße 27 33100 PaderbornTel. 0 52 51/18 03-0 Fax 0 52 51/18 03-200 e-mail info.germany@forbo. com
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Bei Bestellungen bis zu einem Netto-Gesamtwert von 250,00 €
erheben wir eine Fracht-/ Bearbeitungspauschale in Höhe von
19,95 €. Alle Preise verstehen sich in €/ m² zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
Die Kosten für die Entsorgung von Transportverpackungen
wurden bei der Preiskalkulation berücksichtigt und gelten mit
den vereinbarten Preisen als vergütet. Preisgültigkeit bis zum
31.12.2018. Vorzeitige Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.
Leistungsspektrum unserer Lieferungen
• Lieferung frei Haus innerhalb des deutschen Festlandes.
• Standardlieferung: innerhalb 48 - 96 Std. nach Bestelleingang (regionsabhängig).
• Bei Sendungen von einem Gewicht von mehr als 2.500 kg kann
eine „Rollen-Direktlieferung“ ab Werk unpalettiert erfolgen.
Lieferbedingungen Baustellenanlieferungen
• Bei der Bestellung ist der Ansprechpartner/Warenempfänger auf
der Baustelle anzugeben. Die erhaltene Ware kann gegen-
über unserer Spedition durch jede vor Ort befindliche Person
quittiert werden, sofern nicht offenkundige Zweifel an deren
Empfangsberechtigung bestehen.
• Es ist sicherzustellen, dass der Warenempfänger am Anliefertag
auch auf der Baustelle anwesend ist, andernfalls sollte ein Vertre-
ter benannt werden.
• Wir empfehlen Baustellenanlieferungen immer mit einem
Telefonischen Avis (Ware wird im Auslieferdepot festgehalten,
Terminvereinbarung erfolgt, dann Anlieferung) vorzunehmen.
Achtung: 1 Tag Laufzeitverlängerung
• Bitte halten Sie Tauschpaletten bereit.
• Der Warenempfänger ist für die uneingeschränkte Zufahrt zum
Entladeort verantwortlich. Nicht befestigte Wege und be-
schränkte Zufahrten können u. U. seitens des Spediteurs nicht
befahren werden. Es obliegt der Beurteilung des zuständigen
Fahrers und der geltenden StVO, ob eine Zufahrt möglich ist.
Paketzustellungen an Baustellenadressen• Wir empfehlen Kleinstsendungen (Pakete & Kurzrollen <30 kg)
nicht an Großbaustellen anliefern zu lassen. Idealerweise gehen
Paketsendungen an Ihre Firmenadresse, alternativ an z. B. Paket-
shops oder Geschäftsadressen in der Nähe der Baustelle.
Für die Annahme von Paketen durch nicht empfangsberechtigte Personen übernimmt die Forbo Flooring GmbH keine Haftung.
Konditionen der Sonderleistungen:
Zweite Zustellung: 49,00 €
Terminwunsch: 69,00 €
Hebebühne für Lieferungen ab 2,5 t Ladegewicht (sofern ausdrücklich gewünscht): 150,00 €
nicht getauschte Europalette: 15,00 €
Sonderfahrt (außerhalb der o.g. Leistungen): Kosten n.V.
Einlagerung: Kosten n.V.
Retouren: Kosten n.V.
Inselfracht: Kosten n.V.
ALLGEMEINE VERSANDHINWEISE & KONDITIONEN
§ 1 Geltungsbereich1. Die Leistungen und Angebote der Forbo Flooring GmbH, Paderborn (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt), selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die nachstehenden Ver-kaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schrift-lich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen wurden zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14, 310 BGB
§ 2 Angebote und Vertragsschluss1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechts-
wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sofern die Übersendung einer Auftragsbestätigung unterbleibt, kommt der Vertrag gleichwohl zustande, wenn der Verkäufer aufgrund der Bestellung ausliefert und der Besteller die Ware abnimmt.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Sie sind grundsätzlich nur als Annährungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als ver-bindlich bezeichnet werden. Muster und Proben sind unverbindliche Durchschnittsmuster.
3. Geringfügige technische Änderungen während der Laufzeit eines Kataloges/einer Preisliste bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
§ 3 Umfang der Lieferung1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Teillieferungen sind auf dem
Lieferschein vermerkt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.2. Der Verkäufer behält sich bei Lieferungen der Ware einen im Verhältnis zur bestellten Menge handelsüblichen und zumutbaren
Änderungs- und Abweichungsvorbehalt an Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % an der bestellten Gesamtmenge vor. Sol-che Änderungen und Abweichungen werden bei der vereinbarten Vergütungsberechnung berücksichtigt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers, die sich grundsätzlich in Euro
verstehen, „EXW – exWorks“ (Incoterms 2010) zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise schlie-ßen Verpackungen, Fracht, Porto, Gefahrengut- und Sicherheitszuschläge sowie Versicherung nicht mit ein. Diese werden ge-sondert in Rechnung gestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, hält sich der Verkäufer an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
2. Bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere im Falle der Erhöhung von Material-beschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten ist der Verkäufer berechtigt, den Preis einseitig ange-messen zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss mit dem Besteller und Lieferung der Ware mehr als 4 Monate liegen.
3. Frachtfrei gestellte Preise gelten nur unter der Voraussetzung offenen, ungehinderten Bahn-, Straßen-, Schiffs- und Flugverkehrs auf den in Betracht kommenden Bahnstrecken, Auto- und Wasserstraßen sowie Flugrouten.
4. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers.5. Die Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungen in-
nerhalb von 10 Tagen werden, soweit der Besteller nicht mit der Begleichung von Warenforderung in Verzug ist, 3 % Skonto gewährt. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. Mit Eintritt des Verzuges des Bestellers werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
6. Vom Besteller angebotene Schecks werden vom Verkäufer nur erfüllungshalber sowie nach ausdrücklicher Vereinbarung akzep-tiert. Bei Schecks gilt der Tag ihrer Einlösung als Zahltag. Der Verkäufer nimmt keine Wechsel an.
7. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die bei Ausübung des pflichtgemäßen kaufmän-nischen Ermessens des Verkäufers begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, dem Verkäufer jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein müssten, so ist der Verkäufer unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Auf-trägen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung von entspre-chenden Sicherheiten zu verlangen, und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenan-spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit1. Verbindliche Lieferzeiten müssen ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart werden. Bei sämtlichen sonstigen Lieferter-
minen handelt es sich lediglich um unverbindliche oder ungefähre Liefertermine und Lieferfristen, bei denen sich der Verkäufer bemüht, diese einzuhalten. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung der Lieferung geklärt sind und sämtliche vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Sofern der Be-steller nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, beginnt eine neue Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch den Verkäufer.
3. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Bei sofortiger Lieferung der Ware kann auf die Absendung einer Auftragsbe-stätigung verzichtet werden. Die Bestätigung kann in diesem Fall durch einen Lieferschein ersetzt werden.
4. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.6. Sofern der Verkäufer in Lieferverzug gerät, muss der Besteller dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist von vier
Wochen zur Leistung setzen. Sofern diese Frist vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 7 fruchtlos verstreicht, kann der Besteller unter den jeweiligen Voraussetzungen der §§ 280, 281, 284, 286, 323 BGB die dort geregelten Rechte geltend machen.
7. Erhält der Verkäufer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seines Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird der Verkäufer den Besteller darüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung. Der höheren Gewalt stehen gleich Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transporte und Engpässe, unverschulde-te Betriebsbehinderungen wie beispielsweise durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht vom Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund einer der vorgenannten Ereignisse der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferzeit um mehr als drei Monate überschritten, so ist der Besteller berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
8. Bei Abrufaufträgen kann der Verkäufer ab zwei Wochen nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Einteilung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von weiteren zwei Wochen nach oder gerät er in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Scha-densersatz zu fordern.
9. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweisbar durch den Verzug des Verkäufers entstandenen Schadens, jedoch nur bis zur Höhe des typischer-weise vorhersehbaren Schadens.
§ 6 Versand, Gefahrübergang und Verpackung1. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgt der Versand unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Bestel-
lers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Grenzabgaben wie Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sind vom Besteller zu tragen. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens mit Verlassen der Ware des Werkes oder des Lagers des Verkäufers auf den Besteller über.
2. Sofern sich die Sendung der Ware dadurch verzögert, dass der Verkäufer in Folge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Bestellers von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, oder die Verzögerung aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund herrührt, geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
3. Ist eine Abnahme vorgesehen, so erfolgt diese nach Maßgabe näherer Vereinbarungen im Lieferwerk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft. Die Kosten der Abnahme trägt der Besteller. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so ist der Verkäufer berechtigt, das Material ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu verwahren. Die Ware gilt in diesem Fall als mangelfrei geleistet, es sei denn der Mangel wäre auch bei einer Abnahme nicht erkennbar gewesen.
4. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist der Lieferant berechtigt, sie nach seiner Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.
5. Verpackungen werden, mit Ausnahme von Transportverpackungen, nicht zurückgenommen, soweit es sich nicht um Leihverpa-ckungen handelt, für die besondere Klauseln und Bedingungen gelten. Die zwingenden Rücknahmeverpflichtungen nach den §§ 5 und 6 der Verpackungsverordnung bleiben unberührt. Verpackungen können im Laufe der Geschäftstätigkeit des Käufers nur wieder verwendet werden, nachdem der Name, die Logos und die Warenbezeichnung des Verkäufers unlesbar gemacht wurden. Paletten, die mit der Ware geliefert werden, bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 7 AbrufaufträgeFür alle auf Abruf bestellten Waren besteht eine Abnahmeverpflichtung des Bestellers für die gesamte auf Abruf bestellte Ware. Änderungswünsche bei der Bedarfsmenge oder dem Bedarfszeitraum können nur berücksichtigt werden, wenn dies ausdrück-lich vereinbart wird. Über die Abruftermine und Abrufmengen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen. Kommt keine gesonderte Vereinbarung zustande, gilt folgendes:
• wir teilen die Gesamtmenge in Einzelpositionen mit einer kalkulierten Abrufmenge von monatlich maximal 1.000 m² auf• zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei uns und Auslieferung müssen mindestens 3 Werktage liegen• Abruf(teil)mengen werden mit Lieferung in Rechnung gestellt • werden die Teilmengen nicht rechtzeitig abgenommen, behalten wir uns vor die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers
einzulagern• nach Ablauf der maximalen Einlagerungsfrist von 2 Monaten sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers einzula-
gern.
Bitte beachten Sie, dass Partiegleichheit nur für die Menge möglich ist, die Sie in einer Lieferung abrufen. Zur richtigen Zuord-nung Ihres Auftrags ist es zwingend notwendig bei Abruf die entsprechende Angebotsnummer anzugeben. Sollten nachträg-liche Korrekturen des Rechnungspreises aufgrund einer nicht oder nicht korrekt angegebenen Angebotsnummer erforderlich sein, behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,- € + MwSt. vor.
§ 8 Mangelhaftungen
1. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offene Mängel zu untersuchen. Solche offenen Mängel sind bei dem Verkäu-fer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, nach Lieferung schriftlich mit Angaben der Vertragsspezifikationen (Auf-tragsdatum, Serien-, Rechnungs- ggfs. Transportnummer) zu rügen. Bei Anlieferung müssen erkennbare Mängel zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden.
2. Verdeckte Mängel, müssen beim Verkäufer unverzüglich nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden. Bei Verlet-zung der Untersuchungs- und der Rügepflicht durch den Besteller gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, oder ist die Nacherfül-lung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichend die Gelegenheit zur Nacherfüllung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wur-de, wenn die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
4. Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzung wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien handelt oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen, Organe und Vertreter des Verkäufers.
5. Überdies wird die Haftung des Verkäufers auf das Zweifache des Auftragswertes begrenzt; dieser Höchstbetrag gilt auch, falls der zweifache Auftragswert zur Abdeckung des Schadens nicht ausreicht. Eine darüber hinausgehende Haftung ist jedoch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie aus der Übernahme einer Garantie möglich.
6. Haftungsansprüche sowie sonstige vertragliche Ansprüche verjähren fünf Jahre nach Ablieferung der Sache.
§ 9 Schutzrechte Dritter und Freistellung1. Der Verkäufer räumt dem Besteller nur insofern Nutzungsrechte an Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken-, Urheber-
oder sonstigen Schutzrechten an den von ihm vertriebenen Produkten und Dienstleistungen ein, wie es zum bestimmungsge-mäßen und vertraglich vorausgesetzten Gebrauch des jeweiligen Produktes erforderlich ist. Für einen darüber hinausgehenden Gebrauch und daraus resultierende Schutzrechtsverletzungen haftet alleine der Besteller gegenüber den Schutzrechtsinhabern.
2. Wenn und soweit nicht durch die nachfolgenden § 8 Abs. 3 und 4 ausgeschlossen oder beschränkt, wird der Verkäufer den Besteller auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von dem Verkäufer erbrachten Lieferungen oder Leistungen gegen den Besteller hergeleitet werden und wird den Besteller alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen. Dies gilt nur, sofern der Besteller dem Verkäufer unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, der Verkäufer alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt sowie dem Verkäufer die Durch-führung von Rechtsstreiten überlassen wird und die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem isolierten Produkt des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist und der Verkäufer die alleinige Entschei-dung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird. Diese Freistellung gilt nicht für den Fall, dass der Entwurf eines Liefergegenstandes oder die zur Durchführung des Auftrages überlassenen Unterlagen oder Vorlagen vom Besteller stammen. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist auf einen Schadensbetrag bis zu 10 v. H. über dem Rechnungswert begrenzt.
3. Der Verkäufer haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, sofern es dabei nicht um Verletzung vertraglicher Hauptpflich-ten handelt nur, wenn und insoweit wie dies auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Verkäufers zurückzuführen ist. Für alle anderen Verletzungen von Schutzrechten Dritter, die nicht durch den Verkäufer verursacht wurden und deren Folgen bei Vertragspartnern oder Arbeitnehmern des Bestellers, haftet alleine der Besteller gegenüber den Rechtsschutzinhabern. Hierzu hat der Besteller den Verkäufer von der Haftung gegenüber Vertragspartnern oder Arbeitnehmern des Bestellers freizustellen. Der Verkäufer haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Än-derung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz oder teilweise nicht vom Verkäufer ausgeführt oder autorisiert waren. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendung resultieren.
4. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den unter diesem § 8 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Urheberrechte oder Marken beschafft oder dem Besteller ein geändertes Produkt bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verlet-zenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Produktes beseitigen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) vor, bis alle Forderungen des
Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware gegenüber einem Unternehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Parteien hätten dies ausdrücklich erklärt.
2. Der Besteller hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend, insbesondere gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zum Neuwert zu versichern. Er tritt seine Forderung gegen den Versicherer der Vorbehaltsware aus dem jewei-ligen Eintritt des Versicherungsfalles im Voraus an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt bereits hiermit die Abtretung an. Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere die vorgesehenen Wartungs- und Benutzungshinweise zu beachten. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen, solange er nicht in Verzug ist. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nicht ge-stattet.
4. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort vollständig bezahlt, ist der Besteller verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt an den Dritterwerber weiter zu veräußern.
5. Die Berechtigung zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt oder gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug gerät.
6. Der Besteller tritt bereits jetzt an den Verkäufer alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Besteller aus der Weiterveräuße-rung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt bereits hiermit die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
7. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vor-behaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen (auch gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut), hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Die Auskunft dient auch dazu, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
8. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für den Verkäufer vorgenommen, jedoch ohne Ver-pflichtung für ihn. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteils-mäßig Miteigentum übertr.gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
9. Der Besteller tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherungen der Forderungen des Verkäufers gegen den Besteller ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
10. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheit des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 11 Rechtsnachfolge, Umwandlung1. Sofern seitens des Verkäufers eine Umwandlung durch identitätswahrenden Wechsel der Rechtsform oder eine Änderung in
der Rechtspersönlichkeit durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach den Vorschriften des Umwand-lungsgesetzes erfolgt, wird der zwischen dem Verkäufer und dem Besteller geschlossene Vertrag mit sämtlichen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten mit dem neu gebildeten bzw. übernehmenden Rechtsträger fortgeführt.
2. Überdies ist der Verkäufer ohne weitere Zustimmung des Bestellers berechtigt, die zwischen dem Verkäufer und dem Besteller geschlossenen Verträge auf ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen mit sämtlichen sich aus dem jeweiligen Vertrags-verhältnis ergebenen Rechten und Pflichten zu übertragen.
3. Ferner ist der Verkäufer ohne weitere Zustimmung des Bestellers berechtigt, ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen und sonstige Dritte als Subunternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten aufgrund dieses Vertrages einzuschalten. Der Verkäufer steht auch in diesem Falle für die vertragsgemäße Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen ein und ist im Verhältnis zum Besteller dafür verantwortlich, jeweils hinreichend qualifiziertes Personal zur Durchführung der Leistungen einzusetzen, dessen Urlaubsansprüche zu verwalten und Urlaub zu vergeben.
§ 12 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussvorschriften1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Paderborn.2. Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und
dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichem Sonderver-mögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Paderborn. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Der Sitz des Verkäufers (Paderborn) gilt auch dann zwischen dem Verkäufer und dem Besteller als vereinbarter Gerichtsstand, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestim-mungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem wirtschaftlich verfolgten Ziel so nah wie möglich kommen.
Stand: Oktober 2017
EVENTKALENDER
ARCHITECT@WORK
7.-8. November | Berlin, Stand 20135.-6. Dezember | Stuttgart, Stand 11
Internationales Fachevent für Architekten, Innenarchitekten und Planer.
SWISSBAU | STAND A16
16.-20. Januar 2018 | Basel
Die Baumesse ist die Leitmesse der Bauwirtschaft in der Schweiz.
CASA | STAND 0432, HALLE 10
24.-27. Januar 2018 | Salzburg
Internationale Fachmesse für kreatives Wohnen, Einrichten und Lifestyle.
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#52 / 2015 INTERVIEW LUKASZ ZAGALA
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FORBO MAGAZINEQuadratmeterDas Magazin Quadratm²eter präsentiert zweimal jährlich interessante Geschichten und exklusive Interviews zu aktuellen
Designtrends sowie die neuesten Entwicklungen in der Arbeits- und Wohnwelt.
m2Magazin für Raumgestaltung
Büros der Zukunft 06
Mein Fußboden denkt mit 10
Das Bunte muss ins Eckige 12
#01
Eine Publikation von Forbo Flooring Systems
ArchideaDie Archidea stellt seit mehr als 25 Jahren gelungene inter-
nationale Bauprojekte vor, die weltweit mit Forbo Produkten
realisiert wurden, ergänzt durch Architekten-Interviews aus
der internationalen Architekturszene.
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#51 / 2015 SPECIAL EDITION ASIA
INTERVIEWS
BYOUNG CHOZHANG KESOU FUJIMOTO
MAGAZIN FÜR RAUMGESTALTUNG
Wie Senioren in Zukunft leben 06Franz Müntefering über das Altern 10
Klick doch mal die Tür auf 14
#02
m2
Eine Publikation von Forbo Flooring Systems
Forbo FactsForbo Facts, der Newsletter für den Bodenprofi, informiert regelmäßig über Neuheiten und vermittelt technisches Fachwissen rund
um unsere Produkte. Expertentipps und kreative Ideen für individuelle Gestaltungen stehen im Vordergrund. Die „Facts“ sind gebün-
deltes Fachwissen für Handel und Handwerk.
factsNr. 29
Der Newsletter für den Bodenprofi
FLOORING SYSTEMS
/01facts
DIE SCHNELLEN
ALTERNATIVEN
Mit Allura „All in One“
bietet Forbo dekorgleiche
Designbeläge zum Kleben,
Klicken oder lose Verlegen.
Dabei kann jede Belagsart
ihre Vorzüge in unter-
schiedlichen Einsatzbe-
reichen voll ausspielen.
EXPERTENTIPP VON
STEPHAN BRENDEL
Auch bei Allura „All in
One“-Belägen sind hohe
Maßstäbe an die Unter-
grundvorbereitung zu
legen.
DESIGN-FREIHEIT
IN DREI VARIANTEN
Allura „All in One“ bietet
238 Möglichkeiten,
kreative Raumkonzepte
mit nur einer Kollektion
umzusetzen.
DIE THEMEN
Modularität in Perfektion
Wer kreative Raumkonzepte plant, muss
flexibel Lösungen anbieten können –
gerade auch am Boden. Zur großen
Herausforderung für den Planer gehören
dekorgleiche Verlegungen in verschie-
denen Gebäudeteilen – insbesondere
die Kombination unterschiedlicher
Verlegearten.
Forbo hat für diese Anforderung mit
Allura „All in One“ die perfekte Lösung im
Sortiment. Die Kollektion bietet Modula-
rität in einer völlig neuen Dimension.
Für jedes Dekor existieren sieben
Möglichkeiten zum Kleben, Klicken und
lose Verlegen, in Summe 238 Optionen
kompakt in einem handlichen Muster-
buch. Vor allem das Angebot an so
genannten lose verlegbaren Systemen
wurde erheblich ausgebaut. Mit je zwei
Flex- und Click-Varianten stehen beson-
ders effiziente Lösungen zur Verfügung,
die jeweils unterschiedliche Mehrwerte
im Einsatz bieten. Die fundierte Kenntnis
über die Systemvorteile und Eigen-
schaftsprofile sorgt in jeder Situation
für die richtige Produktwahl und ein
einwandfreies Resultat.
Mit Allura „All in One“ können Sie nicht
nur kreativer gestalten, sondern auch
ohne Kompromisse an Handling und
Funktion, den richtigen Belag am rich-
tigen Ort einsetzen.
Viel Freude und Gewinn beim Lesen,
Jens Puda
Marketing Manager Central Europe
facts Nr. 30
Der Newsletter für den Bodenprofi
FLOORING SYSTEMS
/01facts
DAS MASS DER DINGE Wenn bei Bodenbelag-arbeiten über Details und Vorgaben der Ausführung gesprochen wird, sind die Aussagen der DIN 18365 maßgebilch.
EXPERTENTIPP VON ULRIKE BITTORF Um bei der Abnahme ein mangelfreies Werk zu gewährleisten, ist es erforderlich, sich ständig weiterzubilden.
DER BLICK AUFS GANZE
Für dringende Fragen zu Forbo Produkten hilft kein Blick in den Kommentar, sondern der direkte Draht zur Forbo Anwendungs-technik – egal ob per Telefon, Fax oder Mail.
DIE THEMEN
Das Rüstzeug des BodenlegersDie Anforderungen im Handwerk sind hoch: Neben perfekter Praxis gehört ein breites Fachwissen dazu, um in der er-sten Liga mitzuspielen. Das Rüstzeug des Bodenlegers besteht daher nicht nur aus dem richtigen Werkzeug, sondern auch aus einer großen Detailkenntnis in allen Fachfragen seiner Tätigkeit.
Die normative Grundlage für viele Gewerke bilden die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV), die in der Verga-be- und Vertragsordnung für Bauleis-tungen (VOB) zusammengefasst sind. Hier werden beispielsweise Vorgaben zur Ausführung von Estrich-, Parkett- oder Bodenbelagarbeiten gemacht. Da die ATV als sachliches Normenwerk selten praxistauglich und bei der Umsetzung bestimmter Anforderungen wenig hilf-
reich sind, greift der Praktiker zu einem „Kommentar“ der jeweiligen Norm.
Anfang 2017 ist die jüngste Kommen-tierung der DIN 18365 „Bodenbelag-arbeiten“ erschienen, erstmals unter Mitarbeit nahezu aller bedeutenden Branchenverbände und Fachkreise. Wie wichtig dieses Werk auch für Ihren Erfolg sein kann, haben wir in diesen Facts an Beispielen zusammengefasst.
Viel Freude und Gewinn beim Lesen,
Jens PudaMarketing Manager Central EuropeFo
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Nr. 31
Der Newsletter für den Bodenprofi
MODULAR, FUNKTIONAL
UND INDIVIDUELL Mit aufeinander abgestimm-
ten, modernen Designs und
in modularen Formaten bietet
Forbo die Möglichkeit, Designbeläge und Teppich-
fliesen zu kombinieren. EXPERTENTIPP VON JOSEF VOSEL Um eine harmonische Gestal-
tung zu gewährleisten, sind
Verlegepläne zu erstellen.
LVT UND TEPPICHFLIESEN
KREATIV KOMBINIEREN Die clevere Produktallianz von
Forbo bietet kreativen Spiel-
raum für individuelle und
außergewöhnliche Bodenge-
staltung.
PERFEKTE SYMBIOSE
DIE THEMEN
forbofacts
Individualität und Modularität sind
im Trend – auch am Boden. Um alle
damit verbundenen Gestaltungsopti-
onen auszuschöpfen, bietet Forbo
ab sofort die Möglichkeit, elastische
und textile Bodenbeläge in einer Flä-
che zu kombinieren: Ein aufeinander
abgestimmtes Sortiment von Design-
belägen und Teppichfliesen lässt sich
kreativ nebeneinander verlegen –
höhengleich ganz ohne Profile.Das so entstehende Bodendesign
der neuesten Generation verbindet
die Vorteile und Eigenschaften der
textilen und elastischen Beläge zu
einer perfekten Symbiose. Eine har-
monisch abgestimmte Materialcolla-
ge bietet mehr Flexibilität und damit
mehr Möglichkeiten, Flächenbe-
reiche zu gestalten: Im Mix & Match-
Prinzip lassen sich beispielsweise
multifunktionale Zonen oder
attraktive Blickpunkte einrichten,
und das mit fließenden Übergängen
zwischen den unterschiedlichen
Qualitäten.Produktallianzen sind eine kreative
Möglichkeit, sein Angebot zu erwei-
tern. Sie bieten all denen Chancen,
die fachlich versiert auf hohem Ni-
veau eine exklusive Leistung liefern.Viel Freude und Gewinn beim Lesen,
Jens PudaMarketing Manager Central Europe
creating better environments
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Hinweise
Forbo Flooring Systems gehört zur Forbo-Gruppe, die weltweit zu den führenden Anbietern von Bodenbelägen, Bauklebstoffen und Transport-Systemen zählt, und bietet Bodenbeläge für den Objekt- und Handelsbereich. Hochwertige Linoleum-, Vinyl- und Textilböden sowie Sauberlaufprodukte verbinden Funktionalität und Design und halten umfassende Bodenbelagslösungen bereit.
Die Kosten für die Entsorgung von Trans-port verpackungen wurden bei der Preis-kalkulation berücksichtigt und gelten mit den vereinbarten Preisen als vergütet.
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