Formale Anforderungen an die Hausübung Baustatik · PDF fileRSTAB im Sommersemester. Neue...

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Formale Anforderungen an die Hausübung Baustatik 1. Jedes Blatt ist mit Name, Matrikelnummer, Aufgabennummer, Datum und Seitenzahl zu versehen. 2. Die Hausübung ist strukturiert aufzubauen. 3. Systemskizzen und Zustandslinien sind sauber zu zeichnen. Werte sind in die Zustandslinien einzutragen. 4. In Biegelinien sind Krümmungen, Wendepunkte, Knicke, usw. deutlich zu kennzeichnen. 5. Ergebnisse sind zu unterstreichen. 6. Blätter sind nur einseitig zu beschreiben. Rückseiten werden nicht gewertet. 7. Keinen grünen und roten Stift verwenden. Bleistift kann verwendet werden. 8. Am rechten Rand sind 4 cm zur Korrektur frei zu halten. 9. RSTAB-Ausdrucke sind mit dem vom Institut bereitgestellten Ausdrucksprotokoll zu erstellen. 10.Ergebnisse, die auf den PC-Ausdrucken in Tabellen zu finden sind und mit den Handrechnungen übereinstimmen müssen, sind auf den PC-Ausdrucken zu markieren. 11. Die Hausübung ist in einem Schnellhefter abzugeben. Regelung für Hausübungen als Studienleistung 1. Die Ausgabe der Aufgabenblätter für Baustatik I erfolgt in den kleinen Übungen am Anfang des Wintersemesters, im Sommersemester in den Sprechstunden. Für Baustatik II erfolgt die Ausgabe während einer Einführungsveranstaltung für RSTAB im Sommersemester. Neue Aufgabenstellungen erhält man im Winter- semester in den Sprechstunden. 2. Die Hausübung muss vollständig bearbeitet werden. 3. Es wird für jeden Aufgabenteil (1 bis 3) ein Abgabetermin angeboten. Bei Einhaltung der Termine werden die Aufgabenteile korrigiert und an die Studierenden zurück gegeben. Ist ein oder mehrere Teile der Hausübung nicht anerkannt, besteht für alle Seite 1 von 3 Datum: 29.11.2016 Institut für Statik Prof. Dr.-Ing. Dieter Dinkler

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Formale Anforderungen an die Hausübung Baustatik

1. Jedes Blatt ist mit Name, Matrikelnummer, Aufgabennummer, Datum und Seitenzahl

zu versehen.

2. Die Hausübung ist strukturiert aufzubauen.

3. Systemskizzen und Zustandslinien sind sauber zu zeichnen. Werte sind in die

Zustandslinien einzutragen.

4. In Biegelinien sind Krümmungen, Wendepunkte, Knicke, usw. deutlich zu

kennzeichnen.

5. Ergebnisse sind zu unterstreichen.

6. Blätter sind nur einseitig zu beschreiben. Rückseiten werden nicht gewertet.

7. Keinen grünen und roten Stift verwenden. Bleistift kann verwendet werden.

8. Am rechten Rand sind 4 cm zur Korrektur frei zu halten.

9. RSTAB-Ausdrucke sind mit dem vom Institut bereitgestellten Ausdrucksprotokoll zu

erstellen.

10.Ergebnisse, die auf den PC-Ausdrucken in Tabellen zu finden sind und mit den

Handrechnungen übereinstimmen müssen, sind auf den PC-Ausdrucken zu

markieren.

11. Die Hausübung ist in einem Schnellhefter abzugeben.

Regelung für Hausübungen als Studienleistung

1. Die Ausgabe der Aufgabenblätter für Baustatik I erfolgt in den kleinen Übungen am

Anfang des Wintersemesters, im Sommersemester in den Sprechstunden.

Für Baustatik II erfolgt die Ausgabe während einer Einführungsveranstaltung für

RSTAB im Sommersemester. Neue Aufgabenstellungen erhält man im Winter-

semester in den Sprechstunden.

2. Die Hausübung muss vollständig bearbeitet werden.

3. Es wird für jeden Aufgabenteil (1 bis 3) ein Abgabetermin angeboten. Bei Einhaltung

der Termine werden die Aufgabenteile korrigiert und an die Studierenden zurück

gegeben. Ist ein oder mehrere Teile der Hausübung nicht anerkannt, besteht für alle

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drei Teile die Möglichkeit einer einmaligen Korrektur und erneuter Abgabe.

4. Alternativ zu dem unter Punkt 3 beschriebenen Vorgehen können alle drei Teile

zusammen zu dem auf dem Deckblatt genannten endgültigen Abgabedatum

eingereicht werden. In diesem Fall ist eine Korrektur seitens der Studierenden

und erneute Abgabe nicht möglich. Die Hausübungen werden nach der

Korrektur durch das Institut an die Studierenden zurückgegeben.

5. In jedem Fall müssen am endgültigen Abgabedatum alle noch nicht

anerkannten Aufgabenteile im Institut vorliegen.

6. Das Aufgabenblatt verliert mit Ablauf des endgültigen Abgabedatums seine

Gültigkeit. Bei einer Nicht-Abgabe oder einer Nicht-Anerkennung ist für das

nächste Semester eine neue Aufgabenstellung zu bearbeiten.

7. Über die Anerkennung der Studienleistungen wird spätestens nach

Fertigstellung der gesamten Korrektur informiert und bestandene Leistungen

werden an die Geschäftsstelle gemeldet.

Regelung für Hausübungen als Prüfungsvorleistung

Für die zu bearbeitenden Hausübungen und deren Teile, die Prüfungsvorleistung für

die jeweilige Klausur sind, ist das auf dem Aufgabenblatt vermerkte Abgabedatum

unbedingt einzuhalten.

1. Zur Klausurzulassung müssen die Hausübungen spätestens 7 Tage vor der

Prüfung anerkannt sein. Für die Kontrolle der Aufgaben durch das Institut ist

eine Woche zu berücksichtigen.

2. Als Klausurzulassung müssen alle Hausübungsteile bearbeitet und anerkannt

sein.

3. Für Baustatik I darf Teil I der Hausübung 1x korrigiert werden. Für Teil II und

Teil III ist eine Korrektur nicht vorgesehen. Sind der erste oder der zweite Teil

der Hausübung nicht anerkannt, kann die Anerkennung durch ein

Abgabegespräche zu diesem Teil erreicht werden. Sind Teil I sowie II oder

unabhängig davon Teil III nicht anerkannt, ist die Prüfungsvorleistung für dieses

Semester nicht erbracht.

4. Für Baustatik II ist eine Korrektur nicht vorgesehen. Ist ein Teil der Hausübung

nicht anerkannt kann dies durch ein Abgabegespräch am Ende des Semesters

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kompensiert und die Prüfungsvorleistung erreicht werden. Sind zwei oder mehr

Teile der Hausübung nicht anerkannt, ist die Prüfungsvorleistung für dieses

Semester nicht erbracht.

5. Die Ausgabe der Hausübung zu Baustatik II erfolgt erst nach Teilnahme an einer

Einführungsveranstaltung für das Stabwerksprogramm RSTAB zu Beginn des

Sommersemesters.

6. Ab dem 6. Tag vor der Klausur werden zugehörige Hausübungen nicht mehr als

Vorleistung für die bevorstehende Klausur angenommen. Studierende, deren

Übungen nicht anerkannt sind, oder die die 6-Tage-Frist nicht einhalten, müssen

sich eigenverantwortlich rechtzeitig beim Fachbereichs-Sekretariat von der

Prüfung abmelden. Die Hausübung kann jedoch in diesem Fall für folgende

Prüfungstermine weiterbearbeitet werden.

7. Einmal erlangte Prüfungszulassungen bleiben bestehen.

8. Im Zweifelsfall ist der Studierende in der Verantwortung den Nachweis zum

Stand seiner Hausübung zu erbringen.

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