Forschungsbericht zum Alternativfinanzierungsgesetz in ... · die Einstellung von Unternehmern im...

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1 Forschungsbericht zum Alternativfinanzierungsgesetz in Österreich Eine rechtliche und wirtschaftliche Analyse Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Matthias Bank, CFA Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper Projektleiter: Mag. Philipp Gamper Dr. MMMag. Raimund Kuess, CFA MMag. Joseph Moser Innsbruck, Juli 2017

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Forschungsbericht zum

Alternativfinanzierungsgesetz

in Österreich

Eine rechtliche und wirtschaftliche Analyse

Wissenschaftliche Leitung:

Univ.-Prof. Dr. Matthias Bank, CFA

Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper

Projektleiter:

Mag. Philipp Gamper

Dr. MMMag. Raimund Kuess, CFA

MMag. Joseph Moser

Innsbruck, Juli 2017

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Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................... 4

1. Executive Summary ....................................................................................................... 6

2. Projekthintergrund und Zielsetzung ................................................................................ 7

2.1 Ausgangssituation .................................................................................................... 7

2.2 Ziele, Arbeitshypothese und Methodik ...................................................................... 7

2.3 KMU und Tourismus: Tragende Säulen der Wirtschaft ............................................. 8

2.4 Besondere Herausforderungen von KMU iZm Finanzierungen ................................. 9

3. Crowdinvesting: Definition und Hintergrund ..................................................................12

3.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung ......................................................................12

3.2 Gesamteuropäische Dimension von Crowdfunding .................................................14

3.3 Zusatznutzen für Emittenten: Betriebswirtschaftliche Betrachtung von CI ................18

4. Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung ........................21

4.1 Das AltFG: Rechtsgrundlage für alternative Finanzierung in Österreich ..................21

4.2 Inhalte des AltFG .....................................................................................................22

4.2 Urteil des Landesgerichts Graz................................................................................24

4.3 Umgesetzte Projekte in Österreich ..........................................................................26

5. Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen .........................29

5.1 Projektorganisation ..................................................................................................29

5.2 Besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit Crowdinvesting ..................33

6. Empirische Studie: Auswertung und Reflexion eines Fragebogens zu Crowdinvesting in

der Tourismusindustrie .....................................................................................................35

6.1 Einleitung und Vorbemerkungen..............................................................................35

6.2 Aufbau des Fragebogens ........................................................................................36

6.3 Konkretes Vorgehen bei der Befragung ...................................................................37

6.4 Forschungsfragen im Überblick ...............................................................................38

6.5 Deskriptive Auswertung des Fragebogens ..............................................................39

7. Handlungsfelder und -empfehlungen ............................................................................47

7.1 Einleitung und Übersicht ..........................................................................................47

7.2. Kongresse und Messen zu Crowdinvesting ............................................................48

7.3 Beratung ..................................................................................................................49

7.4 Information ..............................................................................................................49

7.5 Netzwerk .................................................................................................................50

7.6 Förderungen ............................................................................................................51

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Inhaltsverzeichnis

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8. Anregungen an die Gesetzgebung ................................................................................52

8.1 Erste Praxiserfahrungen mit den alternativen Finanzinstrumenten ..........................52

8.2 Anpassungsbedarf des AltFG ..................................................................................53

9. Forschungsempfehlung.................................................................................................55

Literaturverzeichnis ...........................................................................................................56

Anhang 1: Bedeutung von KMU für die österreichische Wirtschaft ....................................62

Anhang 2: Fragebogen .....................................................................................................64

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Abkürzungsverzeichnis

4

Abkürzungsverzeichnis

€ Euro § / §§ Paragraph / Paragraphe(n) % Prozent

ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch idgF

Abs Absatz

AG Aktiengesellschaft

AIFMG Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz idgF

AltFG Alternativfinanzierungsgesetz idgF

AltF-InfoV Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung idgF

aws Austria Wirtschaftsservice GmbH

BGBl Bundesgesetzblatt

BlgNR Beilage(n) zu den Stenographischen Protokollen des National-rates

BMWFW Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

BWG Bankwesengesetz idgF

bzw beziehungsweise

ca circa

CI Crowdinvesting

dh das heißt

EK Eigenkapital

ErläutRV Erläuterungen zur Regierungsvorlage

et al et alii (und andere)

etc et cetera

EU Europäische Union

exkl exklusive

EZB Europäische Zentralbank

f folgende

ff fortfolgende

FK Fremdkapital

FMA Finanzmarktaufsichtsbehörde

gem gemäß

GewO Gewerbeordnung idgF

ggf gegebenenfalls

GmbHG Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung idgF

GP Gesetzgebungsperiode

Hrsg Herausgeber

idF in der Fassung

idgF in der geltenden Fassung

idR in der Regel

ie id est

inkl inklusive

insb insbesondere

[IQ] Internetquelle

iSd im Sinne des

iZm im Zusammenhang mit

JBl Juristische Blätter

KAGB Kapitalanlagegesetzbuch

KESt Kapitalertragssteuer

KG Kommanditgesellschaft

KMG Kapitalmarktgesetz idgF

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Abkürzungsverzeichnis

5

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

LG Landesgericht

Mio Million

Mrd Milliarde

mwN mit weiteren Nachweisen

Nr Nummer

OeKB Österreichische Kontrollbank

OeNB Österreichische Nationalbank

OGH Oberster Gerichtshof

ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank

ÖHV Österreichische Hotelvereinigung

RV Regierungsvorlage

S Seite

sog sogenannte (r, s)

StF Stammfassung

TFZ Tourismusforschungszentrum des Landes Tirol

tlw teilweise

ua unter anderem

uE unseres Erachtens

UK United Kingdom

US United States

va vor allem

VAG Versicherungsaufsichtsgesetz idgF

VermAnlG Vermögensanlagengesetz idgF

VKI Verein für Konsumenteninformation

vs versus

WAG Wertpapieraufsichtsgesetz idgF

WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

WK(O/T/V) Wirtschaftskammer (Österreich/Tirol/Vorarlberg)

WpPG Wertpapierprospektgesetz idgF

Z Ziffer(n)

ZaDiG Zahlungsdienstegesetz idgF

Zak Zivilrecht aktuell (Zeitschrift)

zb zum Beispiel

ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft

ZfKE Zeitschrift für KMU und Entrepreneurship

ZFR Zeitschrift für Finanzmarktrecht

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Management Summary

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1. Executive Summary

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden die tragende Säule der österreichischen Wirt-

schaft mit einem jährlichen Umsatz von € 456 Mrd und ca 1,9 Mio Beschäftigten. Gemessen

an den Beschäftigten repräsentieren Tourismusbetriebe ca 14% aller in Österreich tätigen

KMU. Die Finanzierung von Investitionen zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit

ist eine der zentralen Herausforderungen für KMU. Der typische Eigenkapitalanteil beträgt

<30% und es besteht eine hohe Abhängigkeit von klassischen Bankkrediten. Bedingt durch

regulatorische Verschärfungen (Basel III) als Folge der weltweiten Finanzkrise wird es für KMU

allerdings zunehmend schwieriger, Bankkredite überhaupt bzw zu angemessenen Kondition

zu erhalten. Ergänzend zu einer weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis werden alternative

Finanzierungsarten somit zukünftig eine wichtige Rolle einnehmen.

Diese Entwicklung berücksichtigend hat der österreichische Gesetzgeber Ende 2015 das Al-

ternativfinanzierungsgesetz (AltFG) verabschiedet, um KMU die Finanzierung über Crowdin-

vesting zu ermöglich. Crowdinvesting ist eine innovative Finanzierungsform, bei der sich Un-

ternehmen über eine Vielzahl von Kleinanlegern (ie die Crowd) unter Verwendung des Inter-

nets als Kommunikationskanal finanzieren. Weltweit, aber va auch in Österreich erfährt Crow-

dinvesting in den letzten Jahren ein sehr starkes Wachstum. Zunehmend wird diese Finanzie-

rungsart, die ursprünglich aus den USA kommt und seither weltweit überwiegend von Startups

eingesetzt wurde, nun auch von KMU in Anspruch genommen. 2016 wurden in Österreich ca

60 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca € 28 Mio über Crowdinvesting finanziert. In

einer gemeinsamen Initiative wurde Ende 2016 von der WKO, der ÖHT und drei beteiligten

Crowdinvesting-Plattformen mit we4tourism erstmals eine Plattform für Tourismus-Projekte in

Österreich geschaffen.

Der vorliegende Projektbericht hat in einer umfassenden empirischen Studie das Wissen und

die Einstellung von Unternehmern im Tourismus (in Österreich, Südtirol und Deutschland) so-

wie die grundsätzliche Eignung von Crowdinvesting zur Finanzierung eines KMU untersucht.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Kenntnisstand der Unternehmer über

Crowdinvesting gering ist. Das AltFG an sich ist zwar durchaus bekannt, die Kenntnisse in

Hinblick auf die vorgesehenen Finanzierungsinstrumente fallen aber bescheiden aus. Ferner

fühlen sich die Unternehmen von (quasi-)öffentlichen Institutionen und privaten Dienstleistern

eher schlecht informiert. In Bezug auf die Einstellung der Unternehmer kann resümiert werden,

dass durchaus eine gewisse Offenheit gegenüber Crowdinvesting besteht. Zu Recht wird in

Crowdinvesting nicht nur eine reine Finanzierungsart gesehen, sondern auch dessen Poten-

zial für Marketing- und Vertriebszwecke. Crowdinvesting wird eher als Substitut zur klassi-

schen Bankenfinanzierung gesehen, denn als Komplementär.

Um Crowdinvesting zukünftig zu einer „richtigen“ Finanzierungsalternative für KMU zu entwi-

ckeln, gilt es einige Handlungsfelder (so zB Information für und Beratung der Unternehmen)

zu berücksichtigen und stärker als bisher umzusetzen. Auch etwaige gesetzliche Anpassun-

gen zB iZm Nachrangdarlehen könnten anzudenken sein.

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Projekthintergrund und Zielsetzung

7

2. Projekthintergrund und Zielsetzung

2.1 Ausgangssituation

Der österreichische Gesetzgeber hat im August 2015 das Alternativfinanzierungsgesetz ver-

abschiedet. Ziel ist es dabei, den sog kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichterten

Zugang zum Kapitalmarkt zu gewährleisten und die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften

zu vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Tourismusforschungszentrum des Landes Tirol

(TFZ), welches vom Land Tirol und der Wirtschaftskammer (WKO) finanziell getragen wird und

beide bei Forschungsfragen im Bereich Tourismus unterstützt, die Universität Innsbruck mit

der Ausarbeitung eines Forschungsberichtes. Dabei sollen der Einfluss und die Auswirkungen

des neuen Gesetzes auf KMU im Tourismus und der Freizeitwirtschaft untersucht werden.

Auftragnehmer sind das Institut für Banken und Finanzen unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr.

Matthias Bank, CFA sowie das Institut für Unternehmens- und Steuerrecht unter der Leitung

von Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper.

2.2 Ziele, Arbeitshypothese und Methodik

Ziel des vorliegenden Forschungsberichtes ist es, dem TFZ einen allgemeinen Überblick über

die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des AltFG zu verschaffen, sowie deren Anwendbar-

keit, Herausforderungen und Möglichkeiten für KMU im Tourismus darzulegen und den Status

Quo zu ermitteln. Dabei wird der Gesamtsituation in Österreich im Allgemeinen Rechnung ge-

tragen, sowie die Situation in Nord-und Osttirol im Speziellen untersucht. Zudem wird die ak-

tuelle Situation in den Nachbarländern Deutschland und Südtirol (Italien) aufgezeigt.

Die dem vorliegenden Bericht unterliegende Arbeitshypothese lautet: Crowdinvesting ist zu

fördern. Die Herleitung dieser Hypothese erfolgt aus den positiven Einflüssen dieser alternati-

ven Finanzierungsform auf die Gesamtwirtschaft. So kann etwa auf die Erläuterungen der RV

verwiesen werden, den zufolge mit der Schaffung des das Crowdinvesting regulierenden

AltFG den Bedürfnissen neu gegründeter und innovativer Unternehmen sowie von Projekten

im Rahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen entgegengekommen werden soll. Die Sicherung

und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen soll um eine junge und aufstre-

bende Finanzierungsform erweitert werden.1 Letztlich führt dies zur Schaffung von Arbeitsplät-

zen, zu positiven Standorteffekten sowie zur Ankurbelung und Förderung der Wirtschaft.2 Me-

thodisch wird das Thema dabei vor allem aus dem Blickwinkel des emittierenden Unterneh-

mens betrachtet.

1 ErläutRV 628 BlgNR 25. GP 1. 2 Vorblatt zur RV 628 BlgNR 25. GP 1.

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Projekthintergrund und Zielsetzung

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Die vorliegende Forschungsarbeit gliedert sich in zwei übergeordnete Bereiche. Zuerst wird

das Forschungsgebiet im theoretischen Teil (Kapitel 3 bis 6) juristisch und betriebswirtschaft-

lich aufgearbeitet und anschließend in einem empirischen Teil eine Analyse der Realwirtschaft

vorgenommen (Kapitel 7 und 8). Für den empirischen Teil wurde ein von der Universität Inns-

bruck speziell ausgearbeiteter Fragebogen mit Hilfe der Wirtschaftskammer an ca 7.000 Ho-

tels und Gastronomiebetriebe verteilt. Abschließend werden die theoretischen und empiri-

schen Ergebnisse gegenübergestellt und zusammengefasst, sowie durch Anregungen in ei-

nem Ausblick kritisch gewürdigt.

2.3 KMU und Tourismus: Tragende Säulen der Wirtschaft

2.3.1 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das für Crowdinvesting in Österreich maßgebliche Alternativfinanzierungsgesetz orientiert

sich bei der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen an einer Empfehlung der EU-

Kommission.3 Gemäß AltFG gelten Unternehmen dann als KMU, wenn sie

weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und

entweder weniger als € 50 Mio Jahresumsatz erzielen oder eine Bilanzsumme von we-

niger als € 43 Mio ausweisen und

unabhängig sind, dh zu weniger als 25% im Eigentum eines Konzerns stehen.

Dieser Definition folgend bilden KMU das absolute Rückgrat der österreichischen Wirtschaft.

Im Jahr 2014 gab es in Österreich ca 327.000 KMU, die mehr als 1,9 Mio Personen beschäftigt

und dabei einen Umsatz von ca € 456 Mrd erzielt haben.4 5 Die wahre Dimension dieser Zahlen

zeigt sich allerdings erst durch den Vergleich mit Nicht-KMU:

KMU repräsentieren 99,7% aller Unternehmen (+9,1% im Vergleich zu 2008)

KMU schaffen 67,7% aller Arbeitsplätze (+7,4% im Vergleich zu 2012)

KMU erwirtschaften 64,3% aller Umsätze (+12,5% im Vergleich zu 2012)

2.3.2 Tourismuswirtschaft

Die Hotellerie und die Gastronomie beschäftigen gemeinsam ca 80% aller Arbeitnehmer im

gesamten Sektor „Tourismus und Freizeitwirtschaft“6 und stehen für ca 14% aller in Österreich

tätigen KMU (gemessen an der Anzahl der Unternehmen und am Anteil der Beschäftigten).7

3 §2 Z 1 AltFG. 4 BMWFW, Mittelstandsbericht 2016, S 4. Berücksichtigt werden jeweils KMU in der marktorientierten Wirtschaft, dh ohne Land- und Forstwirtschaft und persönliche Dienstleistungen (entsprechend der Ab-schnitte B-N und S95 der ÖNACE 2008). 5 Für mehr Zahlen zu den KMU siehe Anhang 1. 6 WKO, Beschäftigungsstatistik, [IQ] -> (Für das Verständnis der Leser: Im Folgenden werden Internet-quellen mit [IQ] abgekürzt. Dies spart deutlich an Platz. Für das Ausfindig machen der genauen Quelle wird auf das Literaturverzeichnis verwiesen). Die WKO untergliedert den Sektor „Tourismus und Frei-zeitwirtschaft“ in Gastronomie, Hotellerie, Gesundheitsbetriebe, Reisebüros, Kino-, Kultur- und Vergnü-gungsbetriebe und Freizeit- und Sportbetriebe. 7 Für mehr Zahlen zu den KMU siehe Anhang 1.

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Projekthintergrund und Zielsetzung

9

In Summe sind damit mehr als 47.000 Unternehmen in der Hotellerie und Gastronomie tätig,

die mehr als 275.000 Arbeitnehmer beschäftigen.

Mit 135,2 Mio Nächtigungen im Jahr 2015 kam es in Österreich zu einer Wertschöpfung in der

Höhe von € 45,7 Mrd, die zu 89% in der Region, dh in Österreich verblieben ist (siehe Abbil-

dung 1 auf der Folgeseite).

Abbildung 1: Wissenswertes über Tourismus in Österreich8

2.4 Besondere Herausforderungen von KMU iZm Finanzierungen

Die in der Folge der US-Immobilienkrise ab dem Jahr 2007 weltweit ausgebrochene Finanz-

und Wirtschaftskrise hat zu einer deutlichen Intensivierung der Bankenregulierung durch Basel

III geführt. Durch die höheren regulatorischen Anforderungen wird den Banken die Kredit-

vergabe an Unternehmen mit schwächerer Eigenkapitalbasis und höherem Geschäftsrisiko

nunmehr deutlich erschwert. Für KMU hat sich die Finanzierungssituation damit grundlegend

verändert: KMU sind klassischerweise besonders abhängig von Bankkrediten und im Ver-

gleich zu großen Unternehmen nur zu einem geringeren Anteil über Eigenkapital (EK) finan-

ziert. Aufgrund hoher Informations- und Transaktionskosten ist KMU darüber hinaus der Zu-

gang zum Kapitalmarkt typischerweise verwehrt.9 Um die Abhängigkeit von Bankkrediten zu

reduzieren, haben KMU ihre EK-Quote in den Jahren 2003-13 von 19% auf 29% erhöht. Eine

etwas differenziertere Betrachtung zeigt allerdings, dass 26% der KMU in 2012/13 ein negati-

ves EK hatten. Nur 30% aller KMU verfügten über mehr als 40% an EK.

8 WKO, Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen 2016, [IQ]. 9 Eichberger/Saghi, Crowdfunding, in Kaufmann/Seper/Zenz (Hrsg), Handbuch Crowdfunding, S 1.

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Projekthintergrund und Zielsetzung

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Abbildung 2: Entwicklung EK-Quote KMU vs Großbetriebe 2003-13; Details EK-Quote KMU 2012/1310

Für KMU wurde in den Medien insb im Jahr 2015 über das Vorliegen einer Kreditklemme spe-

kuliert.11 Die Kreditklemme wurde von der WKO in einer Untersuchung der konkreten Auswir-

kungen von Basel III auf die Kreditvergabe (für solvente und vertrauenswürdige) Firmenkun-

den zwar als Mythos bezeichnet, allerdings bedingen die neuen regulatorischen Anforderun-

gen eine strengere Prüfung der Banken bei der Kreditvergabe. Darüber hinaus gibt es Anzei-

chen, dass Basel IV die bisher begünstigte Eigenkapitalunterlegung von KMU-Krediten (dh

den Unterstützungsfaktor) in Frage stellt. Damit wäre die Kreditaufnahme für KMU künftig noch

schwieriger und teurer.12 Die Österreichische Nationalbank (OeNB) spricht in diesem Zusam-

menhang von einer schleppenden Kreditdynamik.13

Ende 2016 hat Westreicher Consulting im Auftrag der Österreichischen Hotelvereinigung

(ÖHV) eine detaillierte Untersuchung der Jahresabschlüsse von 3.000 Hotels der Jahre 2010-

2015 durchgeführt. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote hat sich zwar von 20% in 2010 auf

24% in 2015 entwickelt, liegt damit aber immer noch unter der EK-Quote von KMU im Allge-

meinen (29%).

Abbildung 3: EK- und FK-Anteil von Hotels in 201514

10 KMU Forschung Austria, Stabile EK-Ausstattung, [IQ]. 11 DerStandard vom 26.05.2015, Kreditklemme, [IQ]; Gerstl, Kreditklemme, in WirtschaftsBlatt vom 28.05.2015, [IQ]; Kurier vom 27.05.2015, Fünf Gründe, [IQ]. 12 WKO, Kreditklemme, [IQ]; Perridon/Steiner/Rathgeber, Finanzwirtschaft, S 482. 13 OeNB, 14. Kreditbericht, S 26. Der Kreditbericht basiert auf der BLS-Umfrage unter Banken, der SAFE-Umfrage der EU (Kommission & EZB) gegenüber KMU und dem WIFO-Konjunkturtest. 14 Westreicher, ÖHV-Branchenanalyse, [IQ].

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Projekthintergrund und Zielsetzung

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Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Finanzierung von KMU über Bankkre-

dite herausfordernder geworden ist und es somit immer wichtiger wird, ergänzend zu den tra-

ditionell sehr wichtigen Bankkrediten alternative Finanzierungsquellen zu erschließen. Auf-

grund der im Vergleich zum KMU-Durchschnitt niedrigeren Eigenkapitalquote gilt dies im Spe-

ziellen für Tourismusbetriebe.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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3. Crowdinvesting: Definition und Hintergrund

3.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Crowdfunding ist der Überbegriff für Equity-based Crowdfunding, Reward-based Crowdfund-

ing, Lending-based Crowdfunding (Crowdlending) und Donation-based Crowdfunding (siehe

Abbildung 4).15

Abbildung 4: Crowdfunding und seine Teilbereiche (eigene Darstellung)16

Für die Crowdfunding-Bereiche findet sich weder eine gesetzliche noch eine allgemein gültige

Definition. Allen Varianten sind jedoch drei Charakteristika gemeinsam, die in einer Mitteilung

der Europäischen Kommission herausgearbeitet wurden:17

i) Beschaffung finanzieller Mittel für konkrete Projekte mithilfe öffentlicher Aufrufe.

ii) Veröffentlichung der öffentlichen Aufrufe idR via Internet und soziale Medien.

iii) Mittelbeschaffung idR durch (relativ) kleine Beträge von zahlreichen Geldgebern.

Nach den Kriterien des AltFG ist das Lancieren über eine Plattform im Internet (Punkt ii)) nicht

Voraussetzung, um in seinen Anwendungsbereich zu fallen.18 In der Praxis stellt die Beauftra-

gung einer Plattform jedoch den Regelfall dar.

Die Unterschiede der einzelnen Ausprägungen von Crowdfunding ergeben sich aus den Ge-

genleistungen, welche die in ein Unternehmen oder in ein Projekt investierenden Kapitalgeber

erhalten. Dabei gilt für Equity-based Crowdfunding, dass der Investor für das Bereitstellen von

15 Beck, Crowdinvesting, S 25ff; Bank/Gerke, Finanzierung, S 489f; Schumacher/Wiesinger, Finanz-management, S 78f. 16 Die CI-Definition basierend auf dem AltFG umfasst Equity-based CI & Teile des Lending-based CI. 17 Europäische Kommission, Crowdfunding, [IQ], S 3. 18 Dies ergibt sich vor allem aus § 4 Abs 6 AltFG: „Emittenten haben, ausgenommen im Fall der Nutzung einer Internetplattform, beim Abschluss eines Vertrages über alternative Finanzinstrumente die Identi-täten der Anleger festzustellen.“

Crowdfunding

Donation-based Reward-basedLending-based (Crowdlending)

Equity-based

Crowdinvesting

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

13

Finanzmitteln materielle/finanzielle Gegenleistungen erhält. Zudem partizipiert der Investor

aufgrund direkter Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnlich ausgestalteter, mez-

zaniner Finanzinstrumente19 am Erfolg, somit am Gewinn und Verlust20 des Unternehmens

oder Projekts. Vereinbarungsgemäß „muss“21 dem Kapitalgeber das investierte Kapital nach

Ende der idR drei bis zehn Jahre bestehenden Laufzeit zurückgezahlt werden. Da sich jedoch

das Risiko des Verlustes verwirklichen könnte, darf ein unbedingter Rückzahlungsanspruch22

im Vertrag zwischen Emittenten und Anleger nicht vorgesehen sein.

Im Rahmen des Lending-based Crowdfunding stellt der Investor Fremdkapital zur Verfügung.

Dafür erhält er monetäre Gegenleistungen in Form von Zinsen. Zusätzlich hat er am Ende der

Laufzeit einen Rückzahlungsanspruch auf sein investiertes Kapital, der bei der Ausgabe von

Anleihen unbedingt und bei Nachrangdarlehen bedingt ist.

Im Vergleich dazu erhält der Kapitalgeber beim Reward-based Crowdfunding für die Zurverfü-

gungstellung von finanziellen Mitteln symbolisch-ideelle Gegenleistungen/Belohnungen nicht-

monetärer Art, etwa Werbeartikel, Prototypen, Bonusmaterial, handsignierte Produkte, etc.

Der ideelle Gegenwert bleibt dabei unterhalb des Investitionswertes. Demgegenüber erhält

der Investor beim Donation-based Crowdfunding für seine Finanzierungsleistung überhaupt

keine Gegenleistung. Er verzichtet auf sie und verschenkt die Geldbeträge. Seine altruisti-

schen Beweggründe sind philanthropischer Natur. Soziale Projekte mit gesellschaftlichem

Mehrwert stehen im Vordergrund dieses Modells.

Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird unter dem Begriff Crowdinvesting der gesamte

Bereich des Equity-based Crowdfunding sowie jene Bereiche des Lending-based Crowdfun-

ding verstanden, die vom Alternativfinanzierungsgesetz (siehe 4.1 und 4.2) abgedeckt werden,

das sind Anleihen und Nachrangdarlehen. Im Ergebnis deckt sich der Begriff Crowdinvesting

im hier vertretenen Verständnis mit den vom AltFG regulierten Finanzierungsarten.

Beteiligte an einem Crowdinvesting-Projekt sind:23

i) Der Emittent, der als Projektinitiator/Unternehmer einen Kapitalbedarf hat.

ii) (Zahlreiche) Kapitalgeber, die als Anleger/Investoren den Kapitalbedarf decken.

iii) Ein Kontrollor/Prüfer, der die vom Emittenten bereitzustellenden Informationen hin-

sichtlich ihrer Kohärenz, Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen hat.24

19 In aller Regel nehmen diese Finanzinstrumente einen Rang zwischen echten Beteiligungen und Ge-sellschafterdarlehen auf der einen und allen anderen Verbindlichkeiten auf der anderen Seite ein. 20 Der Verlust ist naturgemäß auf den Betrag der geleisteten Investition begrenzt. 21 Soweit es der wirtschaftliche Erfolg des Projekts/Unternehmens zulässt. 22 Einzig für Anleihen darf ein unbedingter Rückzahlungsanspruch vereinbart werden; s dazu § 2 Z 2 AltFG. 23 Klöhn/Hornuf, Crowdinvesting, ZBB 2012, S 239 f. 24 Gem § 4 Abs 9 AltFG können Prüfer sein: ein Wirtschaftstreuhänder, ein eingetragener Rechtsanwalt, ein Notar, eine Wirtschaftskammer, ein Unternehmensberater, ein Vermögensberater oder im Fall von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft der zuständige Revisionsverband.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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iv) (Fakultativ) ein Betreiber einer Internetplattform, auf der es zum Zusammenführen von

Nachfrage und Angebot, also von Kapitalsuchenden und Kapitalgebenden kommt.

3.2 Gesamteuropäische Dimension von Crowdfunding

Crowdfunding erfreut sich weltweit wachsender Beliebtheit. Da die Datengrundlagen auf inter-

nationaler Ebene stark voneinander abweichen, werden an dieser Stelle nur die Zahlen auf

europäischer Ebene aufgezeigt. Selbst für die europäischen Zahlen ist anzumerken, dass un-

terschiedliche Quellen die einzelnen Crowdfunding-Arten verschieden definieren bzw vonei-

nander abgrenzen. Zudem sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der

Berichtserstellung im Juni 2017 noch keine aktuellen Zahlen für das Jahr 2016 vorlagen.

In den Jahren 2013 bis 2015 verzeichnete Crowdfunding in Europa ein sehr starkes Wachs-

tum: Das jährliche Volumen stieg von € 1,3 Mrd auf € 5,4 Mrd (+315%) an.25 Im globalen

Vergleich liegt Europa mit diesem Volumen hinter Asien und Amerika nur an dritte Stelle und

kann ca 17,7% des weltweiten Crowdfunding-Volumens für sich beanspruchen. Weiter ist welt-

weit festzustellen, dass 99,5% der Volumina auf Nordamerika, Asien und Europa fallen.26 An-

gesichts der generellen wirtschaftlichen Stärke Europas lässt sich zukünftig noch ein enormes

Entwicklungspotenzial im europäischen Raum für diese Finanzierungsform erkennen.

In Kontinentaleuropa (exkl Großbritannien) verteilt sich das Crowdfunding-Volumen für 2015

folgendermaßen auf die vier Crowdfunding-Arten:27

Abbildung 5: Crowdfunding Kontinentaleuropa im Jahr 2015 nach Volumina (in €)28

25 University of Cambridge, Sustaining Momentum, S 24. 26 Statista, Crowdlending, [IQ]; Statista, Crowdinvesting; [IQ]. 27 Inkl Peer-to-Peer Lending (ie Kredite zwischen Privatpersonen). 28 University of Cambridge, Sustaining Momentum, S 33.

0Mio €

100Mio €

200Mio €

300Mio €

400Mio €

500Mio €

600Mio €

700Mio €

800Mio €

2015

Donation- und Reward basedCrowdfunding

Crowdlending (inkl. Peer toPeer Lending)

Equity-based Crowdfunding

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

15

Insgesamt fallen somit im Jahr 2015 in Kontinentaleuropa (siehe Abbildung 5) € 672 Mio auf

Lending-based Crowdfunding, € 186 Mio auf Equity-based Crowdfunding und gemeinsam €

162 Mio auf die beiden Bereiche Donation- und Reward-based Crowdfunding.

3.2.1 Entwicklung in Österreich, Deutschland und Italien

Der Tourismus steht in allen drei Ländern vor großen Herausforderungen hinsichtlich heutiger

und zukünftiger Kundenanforderungen. Dafür werden auch zukünftig enorme Mengen an In-

vestitionskapital zur Verfügung gestellt werden müssen. Um mit dieser Entwicklung Schritt zu

halten, müssen Tourismusbetriebe genügend Eigenkapital bereitstellen. Die immer restriktive-

ren Vergabeprozesse des Bankensektors im Zuge von Basel III hat die Finanzierungssituation

im Tourismus deutlich verschlechtert. Der Sektor weist im Vergleich zu anderen Branchen und

zu Großbetrieben tendenziell eine niedrigere Eigenkapitalausstattung auf.29 Crowdinvesting

kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. Eine clevere Kommunikationsstrategie zur lang-

fristigen Kundenbindung und der Gewinnung von Neu-Kunden wird dabei in Zukunft verstärkt

den wirtschaftlichen Erfolg beeinflussen und die Eigenkapitalstruktur stärken.

Im Folgenden werden kurz wichtige Informationen zur Marktsituation in Österreich aufgezeigt.

Anschließend wird auf den Status Quo und die Entwicklung in den beiden Nachbarländern

Deutschland und Italien eingegangen. Diese beiden Länder bilden auch einen integralen Be-

standteil der empirischen Umfrage aus Kapitel 6.

Österreich

In Österreich hat sich Crowdinvesting angesichts der neuen Rechtsgrundlage (AltFG) insbe-

sondere im Jahr 2016 positiv entwickelt. Insgesamt wurden zwischen 2013 und 2016 123

Crowdinvesting-Projekte mit einem Funding-Volumen von € 28 Mio durchgeführt.30 In 2016

konnten 57 Projekte erfolgreich abgewickelt werden.31 Das durchschnittlich investierte Pro-

Kopf Volumen für Crowdfunding (alle vier Bereiche) in Österreich betrug 2015 aber lediglich €

1,42. Damit befindet sich Österreich im europäischen Vergleich im hinteren Drittel (UK belegt

mit € 65,9 mit Abstand den ersten Platz).32

29 Westreicher, ÖHV-Branchenanalyse, [IQ]. 30 Kleemann, Crowdinvesting im Tourismus [Vortrag]. 31 Trend, Crowdfunding, [IQ]. 32 University of Cambridge, S 24ff.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

16

Österreichische Crowdinvesting Plattformen konnten in den letzten Jahren folgende Volumina

und Projekte abwickeln:33

Abbildung 6: Crowdinvesting in Österreich 2013 bis 201734

Deutschland:

In Deutschland wurden im Bereich Crowdinvesting35 in den Jahren 2013 bis 2015 ca € 379

Mio eingesammelt. Davon fallen auf den Bereich Crowdlending (inkl Peer-to-Peer Lending) ca

€ 308 Mio und auf das Equity-based Crowdfunding ca € 71 Mio. Das durchschnittlich einge-

sammelte Kapital pro Projekt beträgt hierbei ca € 107.000 (Lending-based Crowdfuding), bzw

ca € 348.000 (Equity-based Crowdfunding).36

Das Einsammeln von Kapital für KMU ist in Deutschland zB durch das Kleinanlegerschutzge-

setz, Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) und das

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. Eine Befreiung von der Prospektpflicht ist unter

anderem bei Beträgen von unter € 2,5 Mio pro Emittent möglich.

33 Geldmarie, Crowdinvesting 2016, [IQ]; Kleemann, Crowdinvesting im Tourismus [Vortrag]. 34 Geldmarie, Crowdinvesting 2016, [IQ]. 35 Exklusive dem Bereich “Real Estate”. 36 University of Cambridge, Sustaining Momentum, S 55ff.

0

10

20

30

40

50

60

70

80

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0Mio €

5Mio €

10Mio €

15Mio €

20Mio €

25Mio €

30Mio €

35Mio €

2013 2014 2015 2016 2017*

Gesamtsumme in MioEuro

Anzahl Projekte

* Schätzung Geldmarie

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

17

Zudem darf der Gesamtbetrag an investiertem Kapital einer natürlichen Person pro Emittent

und Jahr folgende Beträge nicht übersteigen:37

€ 1.000,

€ 10.000, sofern der jeweilige Anleger nach einer von ihm zu erteilenden Selbstaus-

kunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstru-

menten von mindestens € 100.000 verfügt, oder

den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des je-

weiligen Anlegers nach einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft, höchstens jedoch

€ 10.000.

Italien:

In Italien wurden im Bereich Crowdinvesting38 in den Jahren 2013 bis 2015 ca € 19,5 Mio

eingesammelt. Davon fallen auf den Bereich Crowdlending (inkl Peer-to-Peer Lending) ca €

13,5 Mio und auf das Equity-based Crowdfunding ca € 6 Mio. Das durchschnittlich eingesam-

melte Kapital pro Projekt beträgt hierbei bis zu ca € 5.500 (Lending-based Crowdfuding), bzw

bis zu ca € 118.000 (Equity-based Crowdfunding).39

Im Geschäftsjahr 2016 verzeichnete Italien enorme Zuwächse auf allen Ebenen. In diesem

Jahr wurde ein Crowdinvesting Volumen von insgesamt ca € 63,5 Mio verzeichnet, wobei ca

€ 56 Mio auf Crowdlending fallen und immerhin ca € 7,5 Mio auf Equity-based Crowdfunding.40

Das Einsammeln von Kapital für KMU ist in Italien durch das Wachstums-Dekret (decreto cre-

scitá) aus dem Jahr 2013 (novelliert in 2015) und dem Bilanzgesetz 2017 geregelt. Was bis

Ende 2016 nur für sog “Start-up innovative“ galt, wurde nun auf alle KMU ausgedehnt. Eine

Befreiung von der Prospektpflicht ist unter anderem bei Beträgen von unter € 5 Mio pro Emit-

tent möglich. Für Anleger sieht der italienische Gesetzgeber folgende maximale Investitions-

summen vor:

Nicht professionelle Kleinanleger: < € 500 je Investment und < € 1.000 jährlich

Professionelle Anleger: < € 5.000 je Investment und < € 10.000 jährlich

37 § 2a VermAnlG und §§ 3 Abs 2-3 und 4 Abs 1 WpPG. 38 Exklusive dem Bereich “Real Estate”. 39 University of Cambridge, Sustaining Momentum, S 77ff. 40 Starteed Italia, Il Crowdfunding in Italia, [IQ].

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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3.3 Zusatznutzen für Emittenten: Betriebswirtschaftliche Betrachtung von CI

Der durchschnittliche Investor einer Crowdfunding-Kampagne ist männlich, über 40 Jahre alt

und risikofreudig. Er verfügt über ein überdurchschnittliches Einkommen und investiert zwi-

schen € 5.000 und € 50.000 pro Jahr in verschiedenen Bereichen.41 Genau diese Attribute

stimmen unter anderem auch mit der Beschreibung der zahlungskräftigsten Touristen im

deutschsprachigen Raum im Allgemeinen bzw in Österreich im Speziellen überein.42 Vor die-

sem Hintergrund kann von einer gewissen Schnittmenge zwischen der typischen Zielgruppe

eines Crowdfunding-Projektes und dem typischen Kunden der Tourismusbetriebe ausgegan-

gen werden. Die Durchführung eines Crowdfunding-Projektes bringt einem Unternehmer nicht

nur zusätzliches Kapital, sondern auch einen beträchtlichen Marketingeffekt durch gezielte

Kommunikationspolitik gegenüber Stammkunden und Neu-Kunden. Welche Beweggründe

überwiegen, hängen einerseits vom Alter des Unternehmens ab, andererseits von dessen Pro-

dukten bzw Dienstleistungen.43 Bei jungen Unternehmen oder bei Startups kann auch die Su-

che nach einem strategischen Investor im Vordergrund stehen. Da der Kapitalbedarf von KMU

jedoch vielfach über andere Finanzierungsquellen wie etwa einem klassischen Fremdkapi-

taldarlehen einer Bank abdeckbar ist, hat der zusätzliche Marketingeffekt einer Crowdinves-

ting-Kampagne für KMU (va im Tourismus) zumeist eine übergeordnete Bedeutung.

Neben Finanzierung und Marketing können je nach Produkt oder Dienstleistung auch die Be-

reiche Innovation und Vertrieb eine wichtige Rolle spielen. Markttests von Ideen bzw Produk-

ten, oder das Sichern von deren Umsätzen bereits vor Markteinführung können genauso be-

triebswirtschaftliche Gründe für ein Crowdinvesting Projekt darstellen. Eine genaue Erhebung

von Motivationsgründen wurde in der empirischen Studie in Kapitel 6 durchgeführt.

Abbildung 7: Nutzen von Crowdinvesting für Emittenten (eigene Darstellung)44

41 European Crowdfunding Network, About Crowdfunding, [IQ]. 42 Statistisches Bundesamt Deutschland, Tourismus, [IQ]; Österreich Werbung, Ausgaben, S 3, [IQ]. 43 Nathusius, Gründungsfinanzierung, S 59. 44 Siehe zB Beck, Crowdinvesting, S 223ff; BMWFW, AltFG, S 84ff; Hemer (et al), Crowdfunding, S 77ff; Sixt, Schwarmökonomie, S 27; Sterblich (et al), Handbuch, S 54ff.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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Generell können die zu vermutenden positiven Nebeneffekte eines Crowdfunding-Projektes

folgende sein:

Aktive Werbung für das eigene Haus / Produkt

Aufbau einer Online–Community

Etablieren der Marke bzw des Unternehmens

Testen von Ideen auf Marktpotenzial

Gewinnung Neu-Kunden

Festigung von bestehenden Kunden

Vorzeitige Liquidität (zB Gutscheine als Zinsen)

Kundenfeedback zur Unternehmensstrategie

Der Marketingeffekt kann zusätzlich durch die Art der Zinsgestaltung direkt vom Unternehmen

beeinflusst werden. Neben einer Fixverzinsung kann zB ein Gutscheinmodell mit schuldrecht-

lichem Anspruch, ein Rabattgutschein oder ein Geschenkgutschein eine intensive Kundenbin-

dung fördern. Das Tourismusunternehmen welches zB für Investitionen im Infrastrukturbereich

Kapital einwirbt, kann dadurch einen direkten Bezug zwischen Investor und Produkt bzw

Dienstleistung herstellen.

Viele Ausprägungen der Zinsgestaltung werden von Investoren als eine konkrete Nutzenstei-

gerung verstanden. Dh zB, dass die Crowd in ein Projekt investiert um dessen Existenz zu

fördern und darüber hinaus das Produkt in Form von Übernachtungen beziehen zu können.

Gerade durch eine Nutzerinvolvierung im Bereich Crowdlending (ohne vertragliches Mitspra-

cherecht im Unternehmen) kann eine sehr nahe und langfristige Produktnähe ermöglicht wer-

den. Produkt- bzw Dienstleistungszugeständnisse des Unternehmens an die Crowd-Investo-

ren können Anreize schaffen und über das Investmentprodukt hinaus eine Investitionsent-

scheidung begünstigen. Besonders Tourismusunternehmen könnten guten Zugang zu Crowd-

Investoren erlangen, da Investoren eher geneigt sind in Unternehmen zu investieren, deren

Produkte und Branche sie verstehen und ansprechend finden. Ein weiterer Grund für Crowd-

Investoren im Bereich Tourismus könnte im geographischen Bezug zu den Unternehmen lie-

gen. Besonders im Tourismus kann die Partizipation eines Investors in ein unternehmerisches

Projekt aufgrund von räumlicher Nähe seines eigenen Business oder seiner Urlaubsplanung

zusätzlichen Nutzen stiften. Dieser Effekt ist neben dem lokal vorhandenen Netzwerk eines

Projekt-Initiators (Freunde, Bekannte, Bestandskunden, Familie) als besonders wichtig einzu-

stufen.

Zusätzlich soll an dieser Stelle noch der altruistische Investor genannt werden, der Crowdin-

vesting-Projekte mitfinanziert, um lokale Arbeitsplätze zu schaffen. Generell kann von einer

Korrelation zwischen geographischem Bezug und der Höhe der Investition ausgegangen wer-

den.45

45 Brem/Wasung, Wer investiert warum? S 7ff.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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Nichts desto trotz unterliegt aber jedes Investment immer noch dem Verhältnis von Risiko-

Profit-Trade-off. Neben diesen oben beschriebenen nicht unmittelbar monetär getriebenen In-

vestitionsentscheidungen, spielen somit auch klassische Entscheidungsmuster aus dem Bu-

siness Angel oder Venture Capital Bereich eine entscheidende Rolle. 46

Die Finanzierung über die Crowd ist zudem nicht die billigste Variante, aber sie bringt große

Aufmerksamkeit, auch wenn es schwierig ist dem Marketing- oder Innovationsaspekt einen

monetären Wert beizumessen.47 Insbesondere im Tourismus kommen aber genau diese Be-

reiche aufgrund von nötigen und intensiven Kundenbindungsstrategien stärker zum Tragen

als in vielen übrigen Sektoren. Als mögliches Risiko eines Crowdinvesting-Projektes im Tou-

rismus ist zu beachten, dass die Durchführung eines solchen Projektes auch immer Auswir-

kungen auf die Reputation des Unternehmens haben könnte. Während zB im angloamerika-

nischen Raum ein Projekt-Scheitern als positive Erfahrung für die Initiatoren gewertet wird,

wird dies in Europa eher kritisch betrachtet.

46 Brem/Wasung, Wer investiert warum? S 31ff. 47 Beck, Crowdinvesting, S 51ff.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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4. Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Ent-

wicklung

4.1 Das AltFG: Rechtsgrundlage für alternative Finanzierung in Österreich

Noch im Jahr 2015 gab es keinen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Crowdinvesting.

Vielmehr bildete diese Finanzierungsform eine rechtliche Querschnittsmaterie. Je nach Aus-

gestaltung des Finanzinstruments fiel es in den Anwendungsbereich des ABGB, BWG, KMG,

WAG, ZaDiG, AIFMG oder der GewO.48 Dies führte zu komplexen Abgrenzungsfragen und in

der Folge zu Rechtsunsicherheiten.

Der Gesetzgeber reagierte auf diese Umstände mit der Kundmachung des BGBl Nr 114/2015,

womit das Alternativfinanzierungsgesetz und die damit einhergehende Anpassung des Kapi-

talmarktgesetzes kundgemacht wurden. Zugleich wurde die Verordnung über die von Emitten-

ten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (AltF-

InfoV) kundgemacht. Mit 1.9.2015 kam es zum Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften.

Auch nach geltendem Recht stellt das Finanzierungsmodell Crowdinvesting (erneut) eine Art

Querschnittsmaterie dar. So muss dieses Finanzinstrument regulatorisch in vier Kategorien

gegliedert werden. Für diese gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, wodurch sich

der Grad und die Intensität der vom Emittenten bereitzustellenden Information jeweils anders

ausgestalten.49 Entscheidender Einteilungsfaktor ist dabei die Höhe des Emissionsvolumens:

i) Emissionen unter einem Gesamtgegenwert von € 100.00050 unterliegen keinen spezi-

fischen kapitalmarktrechtlichen Vorgaben.51

ii) Ab dem Gesamtgegenwert von € 100.00052 bis zu € 1.500.00053 verpflichtet das AltFG

Emittenten, ein sog Informationsblatt zu publizieren.

iii) Bei Emissionen über € 1.500.00054 bis zu € 5.000.000 ist ein vereinfachter Prospekt

nach dem KMG zu erstellen.

iv) Letztlich schreibt das KMG für Crowdinvesting-Emissionen, durch die Wertpapiere o-

der Veranlagungen im Wert von über € 5.000.000 begeben werden, das Erstellen eines

herkömmlichen Kapitalmarktprospekts vor.

Aus diesen Ausführungen lässt sich folgende Grafik erstellen, die einen leicht erfassbaren

Überblick über die einzelnen Schwellenbeträge und – daran anknüpfend – die anzuwenden-

den Gesetze bieten soll:

48 Vesko/Enzi, Unternehmensfinanzierung, ZFR 2014, S 360; Brandl/Toman in Saria/Stocker, Unterneh-mensanleihen, S 150ff. 49 Diese Einteilung ergibt sich aus der Zusammenschau der einschlägigen Gesetze AltFG und KMG. 50 Für Genossenschaftsanteile wird diesbezüglich eine Grenze bei € 750.000 normiert (§ 4 Abs 1 AltFG). 51 Diese untere Grenze ergibt sich aus § 4 Abs 1 AltFG. Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen nach dem ABGB sind jedoch zu berücksichtigen. 52 Für Genossenschaftsanteile gilt hier als untere Grenze € 750.000 (§ 4 Abs 1 AltFG). 53 Für Aktien und Anleihen gilt als Obergrenze € 250.000 (§ 4 Abs 2 AltFG). 54 Für Aktien und Anleihen gilt als Grenze wiederum € 250.000 (§ 4 Abs 2 AltFG).

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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Abbildung 8: Anzuwendende Gesetze bei Crowdinvesting und deren Schwellen (eigene Darstellung)55

Das Finanzinstrument Crowdinvesting fällt daher – je nach Höhe des Emissionsbetrages – in

den Anwendungsbereich des ABGB, AltFG oder KMG. Dieser Bericht beschränkt sich auf

Crowdinvesting-Projekte, die sich unter das AltFG subsumieren lassen (ii)).

Neben der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten ist Ziel des AltFG, einen Balanceakt zwi-

schen dem Erfordernis eines angemessenen Anlegerschutzes und den Bedürfnissen der Wirt-

schaft (der KMU) nach Kostenentlastung und Abwicklungserleichterung bei Finanzierungen

über den Kapitalmarkt zu schaffen.56 Damit soll die Attraktivität dieser relativ neuartigen Finan-

zierungsart gesteigert werden.

4.2 Inhalte des AltFG

Das AltFG ist ein schlankes Gesetz. Es besteht lediglich aus zehn Bestimmungen, wobei vier

davon das Inkrafttreten, die Vollziehung, sprachliche Gleichbehandlung und Verweise normie-

ren.57 Zudem findet sich darin eine Verwaltungsstrafbestimmung, die die Verletzung von den

im AltFG vorgesehenen Pflichten als eine Verwaltungsübertretung qualifiziert, die mit einer

Geldstrafe bis zu € 30.000 zu ahnden ist.58

Um in den Geltungsbereich des AltFG zu fallen, sind die alternativen Finanzinstrumente von

einer (natürlichen oder juristischen) Person zu begeben, die ein Unternehmen betreibt, wel-

ches eine KMU-Eigenschaft (siehe dazu Kapitel 2.3) besitzt.59 Nicht von Bedeutung ist, in wel-

cher Rechtsform das Unternehmen betrieben wird. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich

55 Angelehnt an WKO, Alternativfinanzierungsgesetz, S 5. 56 Vorblatt zur RV 628 BlgNR 25. GP 1; Ruhm, Entwurf zum AltFG, ZFR 2015, S 294. 57 §§ 7-10 AltFG. 58 § 6 AltFG. 59 § 2 Z 1 AltFG.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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des AltFG sind jedoch Emittenten, die über eine Konzession nach dem BWG, WAG, AIFMG,

ZaDiG, VAG oder E-Geldgesetz verfügen.60

Als zulässige alternative Finanzinstrumente, die im Rahmen eines Crowdinvesting-Projekts

emittiert werden dürfen, gelten Aktien, Anleihen, Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften

und Genossenschaften, Genussrechte, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen.61 Vor der

Emission muss ein öffentliches Angebot an 150 oder mehr Anleger ergehen.62 Die damit ein-

gesammelten Gelder dürfen nur unmittelbar für die operative Tätigkeit des Unternehmens bzw

des Projektes eingesetzt werden.63 Diesem Erfordernis wird entsprochen, wenn die Kapital-

verwendung für allgemein-kommerzielle oder allgemein-industrielle Zwecke geschieht.

Kernstücke des Gesetzes sind (i) die Zulässigkeitserfordernisse der Ausgabe alternativer Fi-

nanzinstrumente, (ii) die Informationspflichten des Emittenten sowie (iii) die besonderen An-

forderungen an die Betreiber einer Internetplattform.

(i) Neben dem Emissionshöchstwert von € 1,5 Mio64 (siehe Kapitel 4.1) sieht das AltFG eine

sog Einzelinvestitionsgrenze vor. Danach darf ein Investor nicht mehr als € 5.000 innerhalb

von zwölf Monaten in alternative Finanzinstrumente desselben Emittenten anlegen (Einzelin-

vestitionsgrenze oder Einzelanlagebeschränkung). Diese Beschränkung dient dem Anleger-

schutz, der Anleger soll sein Risiko streuen. Diesbezügliche Ausnahmen bestehen für profes-

sionelle Anleger65 iSd AIFMG und für juristische Personen, die nicht Verbraucher66 sind.67 Sol-

che Anleger erscheinen weniger schutzbedürftig.68 Auch wenn der Anleger Investitionen tätigt,

die nicht mehr als das Doppelte seines monatlichen Durchschnittsnettoeinkommens über zwölf

Monate gerechnet oder höchstens zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens69 betragen,

darf er einen höheren Betrag als € 5.000 zur Verfügung stellen.70 Zudem darf ein Anleger nicht

zu einem Erwerb weiterer Crowdinvesting-Finanzinstrumente verpflichtet werden, wenn

dadurch die Grenze von € 5.000 überschritten würde.71 Schließlich darf mit ihm eine Raten-

zahlungsvereinbarung, die über zwölf Monate andauert, nicht vereinbart werden.72

60 § 1 Abs 2 AltFG. 61 § 2 Z 2 AltFG. 62 § 2 Z 1 AltFG. 63 Dadurch wird der Geltungsbereich des AltFG von jenem des AIFMG abgegrenzt. 64 Über einen Betrachtungszeitraum von sieben Jahren darf der aushaftende Betrag aller durch sämtli-che Crowdinvesting-Projekte eines Emittenten entgegengenommenen Gelder € 5 Mio nicht übersteigen. Die über diese Gesamtsumme hinausgehende Emission unterliegt dem KMG (§ 3 Abs 2 AltFG). 65 § 2 Abs 1 Z 33 AIFMG. 66 § 1 Abs 1 Z 2 KSchG. 67 § 3 Abs 1 Z 2 AltFG. 68 ErläutRV 628 BlgNR 25. GP 4. 69 Laut ErläutRV 628 BlgNR 25. GP 4 zählen zu diesem insbesondere Bankguthaben, Sparbücher, Genussscheine, Aktien und ähnliche Kapitalmarktkonstruktionen. Laut Ellmauer/Steiner, Anwendungs-bereich, ZFR 2015, S 518, werden alle alternativen Finanzinstrumente in das Finanzanlagevermögen einbezogen, deren Begebung nicht auf Basis eines vollen Prospekts geschah. 70 § 3 Abs 3 AltFG. Über diese Tatsachen hat der Anleger dem Prüfer gem § 4 Abs 9 AltFG oder dem Betreiber einer Plattform Auskunft zu erteilen; dies dient dem Anlegerschutz. 71 Die zuvor genannten Ausnahmen sind uE auch hier zu berücksichtigen. 72 § 3 Abs 1 Unterabsatz 2 AltFG. Wiederum sind uE die zuvor genannten Ausnahmen auch hier zu berücksichtigen.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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(ii) Das AltFG verpflichtet den Emittenten alternativer Finanzinstrumente, den Anlegern vor

Abgabe ihrer Vertragserklärung ein geprüftes Informationsblatt samt Beilagen zur Verfügung

zu stellen.73 Diese Unterlagen sollen den Anlegern eine fundierte Kaufentscheidung ermögli-

chen. Im Vergleich zum klassischen Kapitalmarktprospekt sind die bereitzustellenden Informa-

tionen stark reduziert, wodurch es zu einer Vermeidung von hohen Kosten und Haftungsrisiken

kommt. Diese Kostenersparnisse bringen im Ergebnis Begünstigungen für Kapitalmarktfinan-

zierungen, deren Attraktivität somit gesteigert wird. Zudem sieht das Gesetz Veröffentlichungs-

pflichten in Bezug auf den Jahresabschluss und Vorkehrungspflichten zur Verhinderung von

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor.74

(iii) Schließlich wurde erstmals ein Rechtsrahmen für Betreiber von Internetplattformen ge-

schaffen. Dieser schreibt dem Plattformbetreiber neben Pflichten zur Identitätsfeststellung, In-

formationsbereitstellung sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

vor, über welche Konzessionen er verfügen muss und über welche er nicht verfügen darf.75

4.2 Urteil des Landesgerichts Graz

Am 10. Juni 2016 fällte das LG Graz ein Urteil, in dessen Rahmen es erstmals zur gerichtlichen

Erprobung des AltFG kam.76 Gegenstand dieser Rechtssache waren im Konkreten 11 Klau-

seln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die beklagte Partei, ein Unternehmen für

erneuerbare Energie und Photovoltaik, Crowdinvesting-Verträgen mit Verbraucheranlegern

zugrunde legte. Der Kläger war der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Ansprü-

che der Verbraucheranleger, die aufgrund des genannten Vertrages der Beklagten ein Nach-

rangdarlehen gewährten, geltend machte.

Die für diesen Bericht interessierende angefochtene Klausel vereinbarte den Nachrangcha-

rakter des Darlehns, sohin die Nachrangigkeit der (Darlehens-)Forderungen der Verbraucher-

anleger gegenüber anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern im Insolvenzfall. Au-

ßerdem durfte der Verbraucheranleger auch außerhalb der Insolvenz seine Forderung nicht

geltend machen, wenn dies zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – und somit zu

einer Insolvenz des Darlehensnehmers führen würde. Als Gegenleistung erhielt der Darle-

hensgeber einen höheren Zinssatz als er bei einer Veranlagung auf einem Banksparbuch hätte

erzielen können. Diese Konstellation ist die praktisch häufigste Ausgestaltung österreichischer

Crowdinvesting-Verträge. Der Kläger wandte ein, dass der Verbraucheranleger dadurch wie

ein Gesellschafter behandelt würde, obwohl er keiner sei. Er trage das – im Vergleich zu einem

„klassischen“ Darlehen stark erhöhte77 – Risiko wie ein Gesellschafter (Möglichkeit des Total-

verlusts), habe aber nicht die gleichen Rechte wie dieser, dies va in Bezug auf das Mitspra-

cherecht und die Gewinnbeteiligung. Daran ändere auch die erhöhte Verzinsung nichts, die

73 § 4 Abs 1 und 9 AltFG sowie AltF-InfoV. 74 § 4 Abs 3 und 5. 75 § 5 AltFG. 76 LG Graz 10.06.2016, 35 Cg 153/15t. 77 Siehe dazu Sparkasse, Crowdfunding, [IQ].

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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ohnedies nur dann zustehe, wenn durch deren Auszahlung das Unternehmen nicht in eine

ernsthafte Insolvenzgefahr gerate. Die beklagte Partei entgegnete, dass diese qualifizierten

Nachrangdarlehen vom Gesetzgeber mittels AltFG ausdrücklich anerkannt seien.

Das Gericht schloss sich der Ansicht des VKI an und judizierte, dass Klauseln, die solche

qualifizierten Nachrangdarlehen vereinbaren, für Verbraucher iSd § 879 Abs 3 ABGB gröblich

benachteiligend und somit unzulässig sind. So wird das unternehmerische Risiko im Umfang

der Finanzierung auf den Darlehensgeber übertragen, während er in keiner Weise am unter-

nehmerischen Erfolg partizipiert. Dieses Ungleichgewicht – so das Gericht – kann auch nicht

durch unüblich hohe Zinsen ausgeglichen werden. Das AltFG rechtfertigt derartige Nachrang-

vereinbarungen nur dann, wenn die konkrete vertragliche Regelung die einzige Möglichkeit

darstellt, derartig gesetzlich anerkannte Finanzierungsformen umzusetzen. Ein Modell, bei

dem der Darlehensgeber am unternehmerischen Erfolg partizipiert, ist faktisch möglich und

wohl auch zulässig.

Damit setzt sich das Gericht über den Wortlaut des AltFG hinweg. So ist nicht ersichtlich, wo-

raus das das LG ableitet, dass Nachrangvereinbarungen, wie sie im vorliegenden Sachverhalt

getroffen wurden, nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie die einzige Möglichkeit darstellen,

derartig gesetzlich anerkannte Finanzierungsformen umzusetzen. Solch eine Voraussetzung,

die das qualifizierte Nachrangdarlehen in Wirklichkeit als gegenüber den anderen vom AltFG

aufgezählten Finanzinstrumenten subsidiäres Element „degradiert“, verlangt das AltFG an kei-

ner Stelle.78 Folgt man dem Gesetz, muss eine Zulässigkeit derartiger Nachrangvereinbarun-

gen auch ohne dieses Erfordernis konstatiert werden. So ist die Eigenschaft der Nachrangig-

keit eines Darlehens viel eher ein notwendiges Merkmal, um einerseits die Qualifikation als

Einlagengeschäft und somit die Konzessionspflicht nach dem BWG und andererseits die Pros-

pektpflicht des KMG für den Darlehensnehmer zu vermeiden.79

Weiters ist an der Entscheidung zu kritisieren, dass die vom Gericht angewandte Bestimmung

des ABGB nur für Nebenbestimmungen eines Vertrages zur Anwendung gelangt.80 Vorweg ist

zu konstatieren, dass die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenleistungen oftmals Schwie-

rigkeiten bereitet.81 So ist die Ausnahme der Hauptleistungspflichten von § 879 Abs 3 ABGB

eng zu verstehen,82 jedoch werden Vereinbarungen über die Beschreibung von Art, Umfang

und Güte der geschuldeten Hauptleistung nicht als Nebenbestimmungen qualifiziert.83 Ob nun

konkret eine Vereinbarung der Nachrangigkeit als Nebenbestimmung zu sehen ist, ist insbe-

sondere im Hinblick auf § 2 Z 2 und 3 AltFG zweifelhaft. Viel eher ist die qualifizierte Nach-

rangklausel ein zentraler Aspekt des Darlehensvertrags mit unmittelbaren Auswirkungen auf

78 Ähnlich RPCK Rastegar Panchal, Nachrangdarlehen ade?, [IQ]. 79 Hager, Handlungsbedarf bei Crowdinvesting, [IQ]. 80 Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 § 879 Rz 367; Graf in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 859 Rz 288. 81 Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 § 879 Rz 374. 82 ZB OGH 28.06.2012, 7 Ob 22/12d, JBl 2012, S 588. 83 ZB OGH 24.06.2010, 6 Ob 100/10i, Zak 2010, S 317; Kolmasch in Schwimann, ABGB Taschenkom-mentar3 § 879 Rz 19.

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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den Rückzahlungsanspruch des Darlehensnehmers. Die Nachrangigkeit ist ja gerade wesent-

licher Bestandteil dieser Finanzierungsform.84 Durch die Nachrangigkeit wird sozusagen die

Art der geschuldeten Hauptleistung beschrieben. Ein derartiger “Hauptpunkt”, als Teil der es-

sentialia negotii des Vertrags, unterliegt uE nicht der Kontrolle des § 879 Abs 3 ABGB.

Diese Entscheidung des Landesgerichts Graz zeigt jedoch Tendenzen, dass die Zulässigkeit

von Nachrangdarlehen va im Rahmen von Verbrauchergeschäften hinterfragt wird. Was bleibt

ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit, ob die derzeitigen Finanzierungsstrukturen im Rahmen

des Crowdinvesting zulässig sind.85

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weshalb ein Abgehen von dieser Entscheidung

möglich ist. Hält sie allerdings, so sind von dieser Rechtslage auch laufende Finanzierungen

betroffen. Emittenten müssten aufrechte Vertragsbedingungen abändern oder im schlimmsten

Fall die Darlehen aufkündigen. Dies wäre naturgemäß mit hohen Kosten verbunden.86 Darle-

hensnehmer und Crowdinvesting-Plattformen sind daher gut beraten, sich über ihre aktuell

verwendeten Vertragsbedingungen Gedanken zu machen, da bei einer Bestätigung dieser

Entscheidung durch den OGH ein Anpassungsbedarf und unter Umständen sogar die Not-

wendigkeit der Refinanzierung von „Altverträgen“ entstehen könnte.87 Sollte dieses Urteil

rechtskräftig werden, wäre durch seine Folgewirkungen einer gesetzlich anerkannten, zeitge-

mäßen und beliebten Finanzierungsform (ie Nachrangdarlehen) der praktische Anwendungs-

bereich entzogen.88 Die weiteren im AltFG vorgesehenen Instrumente sind von dieser Judika-

tur allerdings nicht betroffen.

4.3 Umgesetzte Projekte in Österreich

Seit Inkrafttreten des AltFG werden Finanzierungen über die Crowd im Tourismus vermehrt

als Teilfinanzierung eingesetzt. Dabei kann man feststellen, dass vor allem die Modelle des

Reward-basierten Crowdfundings (Gegenleistungen) oder des Lending-based Crowdfundings

bzw Crowdlendings (Rückzahlung und Zinsen) eingesetzt wurden. Die Größenordnung der

eingesammelten Mittel reicht von wenigen € 1.000 bis hin zu 6-stelligen Beträgen.

84 Hager, Handlungsbedarf bei Crowdinvesting, [IQ]; Sparkasse, Crowdfunding, [IQ]. 85 Hager, Handlungsbedarf bei Crowdinvesting, [IQ]; Sparkasse, Crowdfunding, [IQ]. 86 Kary, Urteil aus Graz stellt Crowdfunding infrage, [IQ]. 87 Hager, Handlungsbedarf bei Crowdinvesting, [IQ]. 88 RPCK Rastegar Panchal, Nachrangdarlehen ade, [IQ].

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

27

Neben den unmittelbar vor Inkrafttreten des AltFG umgesetzten Projekten im Bereich Donation

und Reward (zB Küche am Graben89, Kaahée90, Mesnerhof-C91, Magdas Hotel92) haben sich

mittlerweile auf Basis der neuen Gesetzeslage einige Crowdinvesting Projekte entwickelt. Ein-

zelne Projekte gab es bereits vor September 2015, jedoch erfreut sich Crowdinvesting nun-

mehr zunehmender Beliebtheit. Hier einige ausgewählte Beispiele:

4.3.1 Alm-Resort Nassfeld

Das Vorzeige-Immobilien Projekt Alm-Resort Nassfeld hat 2014 knapp eine halbe Million Euro

für Umbau- und Erweiterungsinvestitionen eingesammelt und damit das gesteckte Ziel von €

300.000 bei Weitem übertroffen. Als Finanzinstrument wurden Nachrangdarlehen eingesetzt,

die mit 4% jährlich verzinst werden und eine Laufzeit von 7 Jahren aufweisen.93

4.3.2 Kinderhotel Rudolfshof

Zusammen mit dem Crowdinvesting-Spezialisten Grüne Erde hat das Kinderhotel Rudolfshof

aus Kaprun im Jahre 2015 im Umfeld des Hotels (Familie, Bekannte, Freunde, Kunden, etc.)

eine Summe von € 800.000 durch 108 Investoren einsammeln können. Ab € 2.500 Mindest-

zeichnungssumme können Anleger 4% jährlich Zinsen für dieses Nachrangdarlehen kassie-

ren. Zusätzlich wurde für Kunden auch ein Rabattgutschein bei besonderer Treue ausgege-

ben.94

4.3.3 Thermenhotel Kurz

Zwischen einem Betrag von € 1.000 und € 7.000 können Anleger seit 2017 für eine 10% Ver-

zinsung in Form von Gutscheinen investieren. Die Zeichnungsdauer des Nachrangdarlehens

beträgt mindestens 4 Jahre. Das Geld fließt in Umbau- und Erweiterungsinvestitionen des Un-

ternehmens.95 In Summe wurden bisher ca € 250.000 von der Crowd eingesammelt.

4.3.4 Gasteiner Bergbahnen

Gemeinsam mit der Crowdinvesting-Plattform 1000x1000 konnten die Gasteiner Bergbahnen

im Jahr 2017 einen vollen Erfolg verzeichnen. In Rekordzeit konnten für die Modernisierung

der zentralen Umlaufbahn durch ein partiarisches Darlehen (gewinnabhängige Verzinsung)

die Maximalsumme von € 1,5 Mio in 2017 eingesammelt werden. Ca 600 Unterstützer haben

mit durchschnittlich € 3.000 ihr Geld 5 bis 7 Jahre lang mit 4% bis 7% Zinsen veranlagt. Kom-

biniert wurde die Zinszahlung mit Gutscheinen in Form von Liftkarten.96

89 Startnext, Küche am Graben, [IQ]. 90 Conda Österreich, Kaahee, [IQ]. 91 Startnext, Heustadl, [IQ]. 92 Caritas Österreich, Wien, [IQ]; Startnext, Magdas Hotel, [IQ]. 93 Zoidl, Schwarm, [IQ]. 94 Hotel Rudolfshof, Kinderhotel-Investoren-Urlaubsangebot, [IQ]. 95 Thermenhotel Kurz, Verkaufsflyer; Thermenhotel Kurz, Crowdfunding, [IQ]. 96 Gasteiner Bergbahnen, Tourismusinformation, S 2; Gasteiner Bergbahnen, Skigastein, [IQ].

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Crowdinvesting in Österreich: Rechtliche Grundlagen und Entwicklung

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4.3.5 Harrys Home

Als einer der Ersten nach Inkrafttreten des AltFG hat die Unternehmerfamilie Ultsch für Ihre

Hotelkette Harrys Home 2015 zusammen mit der Plattform Finnest Nachrangdarlehen in Höhe

von € 400.000 einsammeln können. Mit durchschnittlich über € 5.000 haben 70 Anleger das

Nachrangdarlehen gezeichnet und haben für 5 Jahre insgesamt einen jährlichen Anspruch auf

5% Zinsen.97

4.3.6 adeo Alpin Hotels

Mit den Eigentümern Hermann Mair und Rainer Schönfelder als Zugpferde wurden 2017 Nach-

rangdarlehen für die Hotelkette abgeschlossen. Für die Investoren des Hotels in Bad Klein-

kirchheim gibt es bereits ab € 100 4,5 bis 5,5 % Fixzinsen, Bonuszinsen und Gutscheine.

Zusammen mit dem Crowdinvesting-Spezialisten Conda konnten bis Anfang Juni 2017 ca €

1,2 Mio von mehr als 430 Investoren eingesammelt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 10

Jahre.98 Das Projekt ist zudem das erste Projekt auf der von der ÖHT und der WKO ins Leben

gerufenen Crowdfunding Plattform We4tourism.99

97 Harald Ultsch, Crowdinvesting [Interview]; Finnest, Größtes Crowdinvesting im Tourismus, [IQ]. 98 adeo-Alpin Hotels, Investitionsmöglichkeiten, [IQ]. 99 We4Tourismus, adeo-Alpin Hotels, [IQ].

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Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen

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5. Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforde-

rungen

5.1 Projektorganisation

Die wesentlichen Beteiligten in einem Crowdinvesting-Projekt sind der kapitalsuchende Unter-

nehmer (dh der Emittent), die Anleger und optional eine Crowdinvesting-Plattform.100

Der Emittent hat unterschiedliche Motive, sich auf ein Crowdinvesting-Projekt einzulassen.

Naheliegend ist ein konkreter Finanzierungsbedarf, der über andere Kanäle nicht (ausrei-

chend) gedeckt werden kann. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein: Das besonders

erfolgreiche „Projekt Schlossalm“ der Gasteiner Bergbahnen war bereits vollständig finanziert

und dennoch wurde ein Crowdinvesting durchgeführt, um die gesamte Region und alle sonst

interessierten Anleger (idR Kunden) an Bord zu holen. Hier stand ganz klar der Marketingeffekt

im Vordergrund.101 102 Ein weiteres Motiv kann auch im „leveragen“ von eigenkapitalähnlichem

Mezzanine-Kapital sein, dh das über Crowdinvesting eingeworbene, nachrangige Kapital dient

dazu, weiteres Fremdkapital aufnehmen zu können.

Die zentralen Rollen des Emittenten (abgesehen von der initialen Idee, überhaupt ein Crow-

dinvesting durchzuführen) sind die Strategie bzw die Leitgedanken für das gesamte Projekt

vorzugeben, alle Beteiligten (va auch die Mitarbeiter und externen Dienstleister) zu führen und

das Projekt nach außen in allen Medien und (Vertriebs-) Kanälen zu repräsentieren. Nur durch

einen hohen persönlichen Einsatz des Emittenten während aller Projektphasen hindurch ist

die erfolgreiche Durchführung eines Crowdinvesting-Projektes möglich.

Der Anleger, dh konkret Kleinanleger und keine institutionellen Anleger, verfolgen primär das

Ziel, für ihr zur Verfügung gestelltes Kapital eine attraktive Rendite zu erhalten. Darüber hinaus

sind Anleger durchaus auch willens, sich durch Ideen, Mundpropaganda oder zB Kontakte

einzubringen. Typischerweise sind Anleger auch (künftige) Kunden des Unternehmens. Der

Unternehmer kann somit sehr wertvolles Feedback von seinen Anlegern durch ein Crowdin-

vesting-Projekt erhalten („Wisdom of the Crowd“103).

Grundsätzlich besteht gem AltFG auch die Möglichkeit, auf eine Crowdinvesting-Plattform

zu verzichten und das Projekt alleine durchzuführen. Dies ist idR aber nur einem in Crowdin-

vesting-Projekten bereits erfahrenen Emittenten anzuraten. Die Plattformen vermitteln nicht

nur Zugang zur Crowd, sondern sichern auch die Qualität aller Unterlagen und Abläufe und

100 Für eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Rollen, Aufgaben, aber auch Erwartungen und An-forderungen siehe Beck, Crowdinvesting, S 69-134. 101 Skigastein, Projekt Schlossalm, [IQ]. 102 Für weitere Details siehe Schumacher/Wiesinger, Finanzmanagement, S 175ff. 103 Siehe Surowiecki, Wisdom.

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Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen

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die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Die höheren Kosten durch den Einsatz einer Crow-

dinvesting-Plattform104 rechnen sich zumeist sehr schnell dadurch, dass der Emittent das Rad

nicht neu erfinden muss und sich somit auf das eigentliche Projekt konzentrieren kann.

Ein Crowdinvesting-Projekt kann typischerweise in drei Hauptphasen unterteilt werden:105

Abbildung 9: Phasen eines Crowdinvesting-Projektes (eigene Darstellung)

Grob kann für die Vorphase und die Durchführung gemeinsam von einer Dauer von ca 5-6

Monaten ausgegangen werden. Die Dauer der Nachphase entspricht im Wesentlichen der

Laufzeit des alternativen Finanzinstrumentes.

Die Vorphase spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob überhaupt ein Crowdin-

vesting durchgeführt werden soll bzw kann. Nicht jedes Geschäftsmodell bzw Unternehmen

und nicht jeder Unternehmer eignen sich für Crowdinvesting. Innerhalb der Vorüberlegungen

muss sich ein Unternehmen zunächst über seine eigene Geschäftsstrategie der kommenden

Jahre im Klaren sein. In Umsetzung der Geschäftsstrategie gilt es einen konkreten Anknüp-

fungspunkt für ein Crowdinvesting-Projekt zu definieren. Prinzipiell besser geeignet sind B2C-

Themen, dh solche Projekte, die sich an Konsumenten wenden, da diese auch typischerweise

die Anleger im Crowdinvesting sind. B2B-Projekte sind idR eher schwierig an nicht-professio-

nelle Anleger zu vermitteln. Zentral sind dann va zwei Aspekte: Die Geschäftsidee muss das

Potenzial haben, Menschen zu begeistern und der Unternehmer muss die direkte Kommuni-

kation mit der Crowd mögen und beherrschen. Idealerweise adressiert das Geschäftsmodell

einen der großen Markttrends der Zukunft wie zB Mobilität, Big Data, Nachhaltigkeit, Energie,

104 Im Durchschnitt verrechnen Plattformen Gebühren idHv ca 7-10% des Emissionsvolumens für ihre Dienstleistungen. Die konkreten Gebühren hängen vom jeweils vereinbarten Leistungsumfang ab. 105 Siehe zB Turki/Pöltner/Horak, Kapitalaufbringung, in Pöltner/Horak (Hrsg), Crowdfunding, S 165ff; Schramm/Carstens, Crowdinvesting, 83ff.

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Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen

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Ernährung oder Gesundheit. Bei einem Startup wären eine gewisse Nachhaltigkeit und Ska-

lierbarkeit und bereits erste Umsätze (oder unmittelbar bevorstehende Umsätze) gefordert, bei

einem KMU ist eine stabile Finanz- und Ertragslage eine absolute Voraussetzung. Das Unter-

nehmen und der Unternehmer sollten also eine gewisse „Strahlkraft“ haben, dh die Crowd auf

eine attraktive Art und Weise ansprechen, um für Crowdinvesting in Frage zu kommen.

Auch das Thema Transparenz, dh sich der Crowd gegenüber zu öffnen und in sein Unterneh-

men und die zukünftigen Vorhaben Einblick zu gewähren, ist eine zentrale Voraussetzung für

ein erfolgreiches Crowdinvesting-Projekt und damit unbedingt in die Vorüberlegungen einzu-

beziehen. Gerade für (traditionelle) KMU ist diese Öffnung nach außen nicht einfach und viel-

fach auch gar nicht gewünscht.

Sind die kritischen Vorüberlegungen mit einem positiven Urteil abgeschlossen, dann gilt es

den geeigneten Vertriebsweg für das Crowdinvesting-Projekt zu definieren. Soll das Projekt

über eine Plattform abgewickelt werden, muss zunächst eine passende Plattform gefunden

werden. Nicht alle Plattformen eignen sich für alle Projekte bzw Unternehmen. Für KMU sind

in Österreich aktuell va 1.000x1.000, CONDA, dagobertinvest, dasErtragReich, Finnest und

LION ROCKET geeignet.106 Für Tourismusbetriebe könnte in Zukunft die Ende 2016 gegrün-

dete Plattform We4Tourism besonders interessant sein, die derzeit das Hotelprojekt adeo AL-

PIN Hotels von Hermann Maier und Rainer Schönfelder ausschreibt.107 108

Die Bewerbung bei einer geeigneten Plattform (ggf auch bei mehreren gleichzeitig) sollte je-

denfalls die folgenden Unterlagen beinhalten: Business Plan, Finanzplan, Beschreibung des

geplanten Crowdinvesting-Projektes (Pitchdeck). Das Absenden der Unterlagen an eine Crow-

dinvesting-Plattform setzt einen Kommunikations- und Verhandlungsprozess zwischen dem

Unternehmer und der Plattform in Gang. Eine direkte Ablehnung eines Projektes ist idR nicht

zu befürchten, der Unternehmer bekommt ausreichend Gelegenheit seine Unterlagen nach-

zuschärfen. Umgekehrt ist auch ein etwaiges Angebot der Plattform, den Unternehmer beim

Projekt zu unterstützen offen für Verhandlungen insb über die Konditionen.

In die Vorphase sollte ausreichend Zeit investiert werden, zumeist ist mit ca 2 Monaten zu

rechnen. Diese Zeit ist allerdings wertvoll investiert, da sie sinnlose Aufwände für vergebliche

/ scheiternde Crowdinvesting-Projekte verhindert.

Mit der Entscheidung, dass ein Crowdinvesting-Projekt durchgeführt werden soll (und kann)

und der Wahl des geeigneten Vertriebskanales beginnt die Durchführungsphase. Die Durch-

führungsphase unterteilt sich in die Vorbereitung und die (eigentliche) Durchführung der

Crowdinvesting-Kampagne. Die Vorbereitung dient der gedanklichen und inhaltlichen Ausar-

beitung der für die Kampagne benötigten Unterlagen und Materialien. Sinnvollerweise ist mit

106 WKO, Crowdinvesting-Plattformen, [IQ]. 107 We4Tourism, Adeo ALPIN Hotels, [IQ]. 108 Für weitere Details zum Projekt von Schönfelder und Maier siehe 4.3.6, S 27.

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Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen

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einer Projektplanung zu beginnen, um den Ressourceneinsatz während der gesamten Phase

so effizient wie möglich zu gestalten. Die Mitarbeiter des Unternehmers sind über das Vorha-

ben zu informieren und so weit möglich und erforderlich auch mit eigenen Aufgaben einzubin-

den. Zentrale Ergebnisse der Vorbereitung sind ua eine überzeugende Investor-Story, ein

Crowdinvesting-Video, die Definition der Incentives für die Anleger, das Aufsetzen der geeig-

neten Kommunikationskanäle und va die Aktivierung des eigenen Netzwerkes (ie der Crowd). 109 Nach Abschluss der Vorbereitung beginnt die eigentliche Kampagne. Hier ist es wichtig,

nicht nur mit einem Knall (zB einem Pressetermin) zu beginnen, sondern den Spannungsbo-

gen über die gesamte Dauer der Kampagne aufrecht zu halten. Zumeist werden zunächst

Freunde & Familie aktiv und sind erste Investoren in das Projekt. Medien (on- und offline)

spielen eine wichtige Rolle dabei, über diesen engen Kreis hinaus weitere Investoren zu errei-

chen. Auch die Rolle der Investoren selbst ist nicht zu unterschätzen. Sind sie einmal überzeug

und investieren ihr Geld, dann setzen sie sich idR auch als Multiplikatoren zB in Form von

Mundpropaganda für das Projekt ein. Wichtig ist es, dass alle potenziellen Investoren auch

Zugang zum Unternehmer und zum Führungsteam haben. Die Präsentation des Projektteams

ist ein entscheidender Faktor in der Überzeugung der Investoren. Während der gesamten

Laufzeit der Kampagne muss das Team Präsenz zeigen und regelmäßig über das Projekt und

seine Fortschritte informieren. Ähnlich „laut“ wie die Kampagne begonnen hat, muss sie auch

zu Ende gehen. Es gilt das Äußerste aus der Kampagne herauszuholen, die letzten Zweifler

zu überzeugen und den erfolgreichen Abschluss für eine Erfolgsmeldung zu nutzen.

In Summe sollten ca 3-4 Monate für die Durchführungsphase eingeplant werden. Der Schwer-

punkt liegt dabei mit 2-3 Monaten auf der Vorbereitung. Die eigentliche Kampagne dauert idR

1 Monat, kann aber bei besonderem Erfolg (oder aber um einen Misserfolg zu verhindern)

auch um ein paar Wochen verlängert werden.

Die Nachphase unterliegt regelmäßig der Gefahr, vergessen zu werden. Der finanzielle und

va auch der zeitliche Aufwand während der Durchführungsphase waren so hoch, dass viele

Emittenten sich zunächst eine wohlverdiente Erholung gönnen und dann zum Tagesgeschäft

übergehen. Das mühsam aufgebaute Netzwerk (die Crowd) wird nicht weiter bedient. Doch

genau hier entscheidet sich, ob das Crowdinvesting-Projekt wirklich der Mühe wert war und

dem Unternehmen zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung verhilft. Es gilt das aufgebaute

Momentum auch nach Abschluss aufrecht zu erhalten. Die Investoren wollen eingebunden

und über die weiteren Fortschritte informiert werden. Regelmäßige Newsletter und gelegentli-

che Veranstaltungen und Goodies manifestieren den Zusammenhalt und machen Investoren

zu loyalen Kunden und Markenbotschaftern.

Die Nachphase dauert an sich so lange wie die Laufzeit des gewählten Finanzierungs-instru-

mentes, also zB so lange bis das Nachrangdarlehen zurückbezahlt wird. Andererseits hindert

niemand den Unternehmer, auch danach weiterhin sehr eng mit den (ehemaligen) Investoren

zu kommunizieren. Nach dem Spiel ist ja bekanntlich vor dem Spiel …

109 Siehe Turki/Pöltner/Horak, Kapitalaufbringung, in Pöltner/Horak (Hrsg), Crowdfunding, S 165ff.

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Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen

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5.2 Besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit Crowdinvesting110

Die besonderen Herausforderungen von Crowdinvesting hängen überwiegend mit dem unter-

schätzten Aufwand und der Dauer zusammen. Vielfach wird nur auf die eigentliche Durchfüh-

rung fokussiert und wird maximal noch eine kurze Vorbereitung eingeplant. Solche Projekte

können nachhaltig nicht erfolgreich sein und setzen den Unternehmer auch der potenziellen

Gefahr aus, sich und sein Unternehmen nicht bestmöglich zu präsentieren und das Maximum

aus der Kampagne herauszuholen. Frühzeitig gilt es das gesamte Projekt zeitlich aufzuplanen

und auch den Ressourcenaufwand realistisch einzuschätzen. Ein Crowdinvesting-Projekt ist

eine einmalige Chance, dem Unternehmen zu einer Weiterentwicklung zu verhelfen.

Gefährlich ist es auch das „Davor & Danach“ zu vergessen. Sich als Unternehmer selbst klar

darüber zu werden wofür das Unternehmen eigentlich steht und wohin der künftige Weg führen

kann, sind ebenso wichtig wie das kritische Urteil, ob Crowdinvesting überhaupt das richtige

Instrument dazu ist, diese Ziele zu erreichen. Nicht jedes Unternehmen bzw nicht jeder Unter-

nehmer sind für Crowdinvesting geeignet und umgekehrt. Auch das „Danach“ ist entschei-

dend, denn erst hier werden die Früchte der langen & intensiven Vorbereitung und Durchfüh-

rung der Kampagne eingefahren. Wer eigentlich nur Geld für ein Projekt aufbringen will und

gar nie ernsthaft vorhat, mit seiner Crowd auch über das Projekt hinaus regelmäßig zu kom-

munizieren und zu interagieren, der sollte besser über anderen Finanzierungsarten nachden-

ken. Crowdinvesting ist damit eigentlich viel mehr als eine bloße Finanzierungsart.

Viele KMU (va auch im Tourismus) haben eine sehr schlanke Unternehmensorganisation. Ins-

besondere das Führungsteam ist sehr klein, das Unternehmen ist auf die eigentliche Kernauf-

gabe der Produktion oder Dienstleistungserbringung gegenüber dem Kunden abgestimmt.

Eine dedizierte CFO-Funktion oder auch nur eine reduzierte CFO-Rolle sind bei kleineren Un-

ternehmen va auch im Tourismus eher selten zu finden. Im Zusammenhang mit einem Crow-

dinvesting-Projekt und konkret mit der Auswahl des am besten geeigneten Finanzinstrumentes

und der optimalen Kapitalstruktur wäre ein CFO natürlich sehr hilfreich. Auch der Umfang und

die Tragweite der (Marketing-)Kampagne darf nicht unterschätzt werden. Hier gilt es das Un-

ternehmen mit einem abgestimmten und attraktiven Profil in den wesentlichen Kommunikati-

onskanälen zu positionieren, auch in den Social Media. IdR sind das Zusatzaufgaben, die beim

Unternehmer selbst oder beim Vertriebsleiter landen. In vielfacher Hinsicht ist ein Crowdinves-

ting-Projekt ein „sich-nach-der-Decke-strecken“, wodurch die Unternehmensorganisation an

ihre Grenzen gebracht wird. Für die Dauer des Projektes kann zumeist ganz gut auf die Hilfe

externer Dienstleister (zB Steuerberater, Corporate Finance Berater, Marketingagentur) zu-

rückgegriffen werden. Wenn das Unternehmen sich allerdings dauerhaft weiterentwickeln soll,

dann ist auch über den (punktuellen) Ausbau der Unternehmensorganisation nachzudenken.

110 Die Ausführung in diesem Kapitel sind das Ergebnis von Experteninterviews bzw problemzentrieten Interviews mit zB CI-Plattformen, Beratern, (potenziellen) Emittenten, Verbänden und Banken. Allen Gesprächspartnern wurde Anonymität zugesichert.

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Crowdinvesting-Projekte: Projektorganisation und Herausforderungen

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Die hohen Kosten eines Crowdinvesting-Projektes (insb Zinsen an die Anleger [idR 4-6%] und

die Gebühren der Plattform selbst [idR 7-10% des Emissionsvolumens]) werden oft mit denen

eines Bankkredites verglichen, doch dieser Vergleich hinkt in mehrfacher Hinsicht: Zunächst

sind Banken idR gut besichert, beispielsweise durch eine Hypothek. Der Crowd-Investor ist

das nicht, er stellt dem Unternehmen idR nachrangiges Fremdkapital (ie Mezzanine-Kapital)

zur Verfügung. Dieses höhere Risiko muss entsprechend abgegolten werden. Außerdem ist

Crowdinvesting weit mehr als ein reines Instrument der Unternehmensfinanzierung. Zusätzli-

che Benefits sind insb der Aufbau eines Netzwerks, die intensive (Marketing-) Kampagne und

der potenzielle Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. All dies kann durch einen Bank-

kredit nicht erreicht werden und würde ohne ein Crowdinvesting-Projekt zu zusätzlichen finan-

ziellen, aber auch zeitlichen Aufwänden führen.

Eine besondere Herausforderung gerade für kleinere KMU, oder solche ohne „außergewöhn-

liches“ Geschäftsmodell (und das trifft insb auch auf Tourismusbetriebe zu) ist sicherlich der

Aufbau der Crowd. Der Aufbau einer Stammkundendatenbank und von Kooperationen mit

starken Partnerunternehmen in der Region sind erste erfolgversprechende Schritte dahin.

Auch der Internetauftritt und generell die Präsenz in Social Media sind wichtige Erfolgsfakto-

ren. Diese Schritte benötigen allerdings Zeit, die von vorherein einzuplanen ist. Ein Crowdin-

vesting-Projekt ohne Crowd kann nie erfolgreich sein.

Wenn es ein KMU allerdings schafft, diese Herausforderungen positiv zu bewältigen, dann

kann über Crowdinvesting weit mehr erreicht werden als die „bloße“ Finanzierung einer Unter-

nehmens oder Projektes. Über Crowdinvesting können zahlreiche Zusatznutzen wie zB die

Steigerung des Markenimages, der Aufbau einer Crowd oder auch der Verkauf von Produkten

/ Dienstleistungen erzielt werden.111 Gerade für Tourismusbetriebe, die ihre Kunden auf eine

besonders emotionale Art und Weise ansprechen und begeistern, entsteht durch ein Crowdin-

vesting-Projekt eine Bindung, die noch lange nach Abschluss des Projektes nachwirken kann.

111 Für weitere Details zu möglichen Zusatznutzen siehe 3.3, S 17f.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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6. Empirische Studie: Auswertung und Reflexion eines Fragebo-

gens zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

6.1 Einleitung und Vorbemerkungen

Zur Beantwortung der in Kapitel 6.4 gestellten Forschungsfragen existieren in den untersuch-

ten Regionen aktuell noch keine empirischen Sekundärdaten für Tourismusunternehmen. Vor

diesem Hintergrund soll die vorliegende Forschungsarbeit durch Generieren von Primärdaten

und der Beantwortung der Forschungsfragen zur aktuellen wirtschaftswissenschaftlichen und

politischen Diskussion einen wichtigen Beitrag leisten.

Anhand dieser empirischen Studie wurde der Status Quo zum Thema Crowdinvesting bei Tou-

rismusunternehmen erhoben und die grundsätzliche Einstellung der Unternehmen gegenüber

dieser Finanzierungsart und deren praktische Anwendung untersucht. Die Ergebnisse der Un-

tersuchung basieren auf einer quantitativ Forschung in Form eines Online-Fragebogens. Ge-

nerell erweist sich im Kontext der zugrundeliegenden Thematik die Online-Umfrage als vorteil-

hafter gegenüber anderen Methoden, da eine bestimmte und beschränke Anzahl an Informa-

tionen in kurzer Zeit gewonnen werden sollten. Vorteilhaft sind dabei auch die Anonymität, die

Irrelevanz des Zeitpunktes der Ansprache und das Bewahren der Intimsphäre der Befrag-

ten.112 Ein Nachteil der Methode Online-Befragung ist, dass den Fragebogen tendenziell eher

Personen ausfüllen, die eher eine positive Grundeinstellung und prinzipielle Offenheit zum

Thema haben (Verzerrungseffekt bzw Bias). Daher liegt die Vermutung nahe, dass Personen

mit einer negativen Grundeinstellung oder Desinteresse, eher seltener an der Umfrage teilge-

nommen haben. Dem muss in etwaigen Interpretationen der Ergebnisse besonders Rechnung

getragen werden. Ein Rückschluss auf die gesamten Tourismusunternehmen in den unter-

suchten Gebieten war daher nur schwer möglich. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten viel-

mehr als Stimmungsbarometer und Indikator einzelner Ausprägungen gesehen werden.

Die gesammelten Daten wurden in aggregierter Form ausgewertet. Somit wurde der Perspek-

tive von einzelnen Betrieben nicht Rechnung getragen. Die Ergebnisse der Umfrage wurden

zusätzlich durch vier persönlich durchgeführte und ca einstündig andauernde Interviews mit

ausgewählten Hotelbetrieben der 4-Sterne-Kategorie aus Österreich ergänzt (qualitative For-

schungsmethode) und plausibilisiert.113 Die Interviews dienten vorrangig der Sicherstellung

von inhaltlicher Klarheit und dem leichten Verständnis der Fragestellungen. Die Gesprächs-

führung orientierte sich dabei direkt an der logischen Abfolge des Online-Fragebogens. Die

jeweiligen Antworten wurden in die Gesamtheit der gewonnenen Daten aus dem Online-Fra-

gebogen eingepflegt.

112 Wyss, Wagemut, S 301ff. 113 Aus Gründen des Datenschutzes und der anonym durchgeführten Gesamtstudie, können die Namen

der an der empirischen Studie teilnehmenden Betriebe nicht genannt werden.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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6.2 Aufbau des Fragebogens

Am Anfang und am Ende des Fragebogens wurden Stammdaten zum Unternehmen bzw zum

Befragten erhoben, so zB Tätigkeit, Unternehmenssitz, Rechtsform, Unternehmensgröße

(Umsatz und Mitarbeiter), bzw Position im Unternehmen, Alter und Geschlecht. Insgesamt

wurden jedem Teilnehmer maximal 37 Fragen gestellt. In der Vorbereitung der Studie wurde

die bewusste Entscheidung getroffen, einen etwas umfangreicheren Fragebogen mit höherem

Ausfüllaufwand für die Teilnehmer zu entwickeln, um möglichst viele Informationen für die

Auswertung generieren zu können. Dabei wurde in Kauf genommen, dass unter Umständen

einige Teilnehmer frühzeitig abbrechen würden.

Im Fragebogen überwiegen methodisch die geschlossenen Fragen gegenüber den offenen

Eingabemöglichkeiten. Die geschlossenen Fragen setzten sich größtenteils aus Einfach- bzw

Mehrfachauswahlmöglichkeiten mit ein- und mehrstufigen Antwortskalen zusammen und ver-

einzelt aus Drop Down Listen.

Befragte tendieren dazu ein Urteil durch ihr vorherigen Urteils abzuleiten ohne nach weiteren

Informationen zu suchen. Daher wurde versucht die chronologische Abfolge der Fragestellun-

gen so anzuordnen, dass die Reihenfolge so wenig wie möglich Einfluss auf die Antworten der

Befragten hatte.114

Bei der Gestaltung der abgefragten Variablen wurde methodisch ein Mix aus Nominalskalie-

rung, Ordinalskalierung und Kardinalskalierung verwendet. Insb wurde darauf geachtet, dem

Merkmalsträger “Crowdinvesting“ eindeutig zuordenbare, häufbare Merkmale zuzuweisen.

Alle Antworten wurden anhand eines Codierplans in numerischer Form in eine Microsoft Excel-

Tabelle übertragen. Die Tabelle wurde nach den chronologisch generierten Fragebogennum-

mern pro Rückläufer geordnet und jeder gewonnene Datensatz wurde einer Zeile zugeordnet.

Die Variablen der codierten Fragen waren in den Spalten zu finden. Die generierten und auf-

bereiteten Informationen wurden mit Hilfe der deskriptiven Statistik ausgewertet, gegenüber-

gestellt und interpretiert. Der gesamte Fragebogen befindet sich im Anhang zu diesem Doku-

ment.

114 Schwarz, Reihenfolge, S 54ff.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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6.3 Konkretes Vorgehen bei der Befragung

Zu Auswertungszwecken klassifizierte die vorliegende Forschungsumfrage die gesamten Tou-

rismusunternehmen anhand von vier übergeordneten Geschäftssegmenten:

Hotellerie Gastronomie Freizeiteinrichtungen Sonstiges

Pension

Ferienwohnung

Hotel (1 Stern)

Hotel (2 Sterne)

Hotel (3 Sterne)

Hotel (4 Sterne)

Hotel (5 Sterne)

Restaurant

Bar/Café

Berg-/ Skihütte

Nachtlokal

Sportbetrieb

Aufstiegsanlage

Schwimmbad / Wellness

Sonstiges

Abbildung 10: Klassifizierung von Tourismusunternehmen (eigene Darstellung)

Die Kontaktierung und Aufforderung zur Teilnahme an der Umfrage erfolgte durch eine stan-

dardisierte E-Mail. Die Rückläufer des Fragebogens bezogen sich dabei fast ausschließlich

aus Unternehmen der Segmente Hotellerie und Gastronomie. Der Grund dafür lag in der kon-

kreten Verteilung des Fragebogens: Da die Universität Innsbruck selbst über keine Kontakt-

daten zu Tourismusbetrieben verfügte, erfolgte die Verteilung des Fragebogens durch Dritte:

In Österreich wurde der Fragebogen durch WKO115 bzw den jeweiligen Vertretungen

in den Bundesländern als Teil ihrer jeweiligen, regelmäßigen Newsletter versandt.

In Deutschland wurde die E-Mail mit der Bitte zur Teilnahme an der Studie durch den

Hotelverband Deutschland116 in dessen Newsletter an seine Mitglieder versandt.

In Südtirol wurde der Link mit dem Fragebogen durch die Unternehmensberatung Vin-

burg117 versandt.

Die Verteilung fokussierte auf die Sektoren Hotellerie und Gastronomie, da diese beiden Sek-

toren innerhalb der Tourismusbranche den mit Abstand größten Anteil haben und gemeinsam

ca 80% aller Beschäftigten im gesamten Tourismus-Sektor repräsentieren.118 Vor diesem Hin-

tergrund kann von einer Repräsentativität der Stichprobe ausgegangen werden.

Der Fragebogen war online hinterlegt, durch einen webbasierten Link abrufbar und somit für

jede Person zu jeder Zeit öffentlich zugänglich. Dies hatte den Vorteil, dass die Identität der

kontaktierten Teilnehmer anonym bleiben und dadurch datenschutzrechtliche Hindernisse ver-

mieden werden konnten. Durch die Auswahl der Regionen (Österreich, Südtirol und Deutsch-

land) wurde versucht den Großteil des deutschsprachigen Raumes abzudecken.119 Insgesamt

115 Für weitere Informationen siehe www.wko.at. 116 Für weitere Informationen siehe www.hotellerie.de. 117 Für weitere Informationen siehe www.vinburg.com. 118 WKO, Beschäftigungsstatistik, [IQ]. Die WKO untergliedert den Sektor „Tourismus & Freizeitwirt-schaft“ in Gastronomie, Hotellerie, Gesundheitsbetriebe, Reisebüros, Kino-, Kultur- und Vergnügungs-betriebe und Freizeit- und Sportbetriebe. 119 Die Schweiz konnte aufgrund von fehlenden Kontaktadressen nicht abgedeckt werden.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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wurden im Zeitraum von Ende Oktober 2016 und anfangs April 2017 ungefähr 7.000 E-Mails

an Tourismusunternehmen versandt.120 Die genaue Zahl der kontaktierten Unternehmen

konnte aufgrund der oben beschriebenen Versandart durch externe Partner nicht abschlie-

ßend beantwortet werden. Von den versandten E-Mails haben 532 Personen die Webseite mit

dem zur Verfügung stehenden Fragebogen aufgerufen. 404 Personen haben bereits vor Er-

reichen von 50% der gesamten Fragen abgebrochen und wurden deshalb von der Stichprobe

automatisch ausselektiert. Die finale Stichprobe umfasste schlussendlich 128 Datensätze (da-

von 92,2% komplett ausgefüllte Fragebogen). Dies entspricht einer Rücklaufquote von 24% in

Bezug auf die Aufrufe der Fragebogen-Website. Die Bearbeitungszeit pro Teilnehmer betrug

ca 8 Minuten.

6.4 Forschungsfragen im Überblick

Die dem empirischen Teil zugrundeliegende, übergeordnete Forschungsfrage zu Crowdinves-

ting im Tourismus lautete wie folgt:

„Ist die Ausgestaltung von Crowdinvesting durch das AltFG für KMU im Tourismus

geeignet und wie stellen sich Wissen und Einstellung der einzelnen Unternehmen in

Bezug auf Crowdinvesting dar?“

Diese zentrale Forschungsfrage wird in drei Bereiche mit folgenden Detailfragen unterteilt:

Wissen:

a) Weiß die Mehrheit der Befragten von der neuen gesetzlichen Regelung zu Crowdinvesting

in Österreich (AltFG) Bescheid und kennt sich mit den zur Verfügung stehenden alternati-

ven Finanzinstrumenten aus?

b) Fühlen sich die Tourismusunternehmen von öffentlichen Institutionen und privaten Dienst-

leistern zum Thema Crowdinvesting insgesamt gut informiert?

Einstellung:

c) Sind Tourismusunternehmen mit einer geringen Eigenkapitalquote (≤30%) der innovativen

Finanzierungsart des Crowdinvesting überdurchschnittlich zugeneigt?

d) Sehen Tourismusunternehmen im Crowdinvesting neben dem Finanzierungsaspekt zu-

sätzlich einen stark ausgeprägten Marketingaspekt?

e) Gibt es geographische Unterschiede zwischen Österreich, Deutschland und Südtirol (Ita-

lien) in der potenziellen Bereitschaft ein Crowdinvesting-Projekt durchzuführen?

120 Addierte E-Mail-Anzahl laut mündlichen Aussagen der WKO aus Österreich, des Hotelverbandes Deutschland und der Unternehmensberatung Vinburg aus Südtirol.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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Eignung:

f) Weisen die Finanzinstrumente des AltFG jene Eigenschaften auf, die sich mit den Bedürf-

nissen der Tourismusunternehmen zur Deckung ihres Finanzbedarfs decken?

g) Wird Crowdinvesting als komplementäre Finanzierungsart zum klassischen Bankkredit ge-

sehen oder als dessen Substitut?

6.5 Deskriptive Auswertung des Fragebogens

Kapitel 6.5 unterteilt sich in zwei Bereiche: Unterkapitel 6.5.1 enthält zunächst eine kurze Stich-

probenbeschreibung. Die konkrete deskriptivstatistische Auswertung der Fragebogenantwor-

ten (entlang der Untersuchungsbereiche Wissen, Einstellung und Eignung) erfolgt dann in den

Unterkapiteln 6.5.2-6.5.4.

6.5.1 Allgemeine Stichprobenbeschreibung

Die 128 Antworten zum Fragebogen teilen sich folgendermaßen auf die Länder auf:

Österreich: 105 Antworten (82%)

Italien (Südtirol): 20 Antworten (16%)

Deutschland: 3 Antworten (2%)

Für Österreich stellt sich die genaue Verteilung nach Bundesländern wie folgt dar.

Abbildung 11: Anzahl Rückläufer Österreich (Stichprobe, eigene Darstellung)

Burgenland; 3 Kärnten; 3

Niederösterreich; 10

Oberösterreich; 2

Salzburg; 5

Steiermark; 10

Tirol; 37

Vorarlberg; 34

Wien; 1

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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Basierend auf den Fragen zu den Stammdaten kann folgender „Steckbrief“ der Teilnehmer

gezeichnet werden:

Branchenzugehörigkeit: 94,5% der Befragten kamen aus dem Tourismus. 5,5% kamen

aus anderen Branchen (Baugewerbe, Handwerk, Industrie, Gesundheitswesen, Trans-

port & Verkehr, Beratung).

Sektoren innerhalb des Tourismus: 65,7% Hotellerie, 24,1% Gastronomie.

Rechtsform: 76,5% Personengesellschaften und Einzelunternehmen, 23,5% Kapital-

gesellschaften.

Mitarbeiteranzahl: 57,8% hatten weniger als 11 Mitarbeiter, 25,8% weniger als 31 Mit-

arbeiter. Über 100 Mitarbeiter hatten nur 2,3% der Befragten.

Umsatz: 39,1% erzielten jährlich weniger als € 500.001 Umsatz, 55,5% zwischen € 0,5

und € 5 Mio und 2,3% erzielten über € 10 Mio Umsatz.

Alter des Unternehmens: 10,9% der Unternehmen wurden vor dem Ende des Ersten

Weltkrieges gegründet, 43,8% zwischen 1946 und 2000, seit 2000 waren es 45,3%.

Befragte Personen: 51,6% der Befragten waren 41-60 Jahre alt. 26,3% waren weiblich

und insgesamt 89,0% der Befragten waren in leitender Position tätig.

6.5.2 Untersuchungsbereich Wissen

Detailfrage a)

Bei der Frage nach dem Wissenstand zur Existenz von gesetzlichen Erleichterungen zur Fi-

nanzierung durch Crowdinvesting für KMU antworteten 52,3% der Befragten damit, diese Re-

gelungen bzw Crowdinvesting zu kennen.

Hinsichtlich des Wissensstandes für bestimmte dafür in Frage kommende Finanzinstrumente

zeigte sich folgendes Bild: Schätzten die Befragten bei Aktien, GmbH-Anteilen oder Anleihen

ihren Wissensstand noch mit 66,7% als “mittel“ bis “sehr gut“ ein, so wurde der Wissensstand

bei 81,0% der Befragten bei dem in der Praxis weitaus am häufigsten genutzten Finanzinstru-

ment des Nachrangdarlehens (siehe Kapitel 5) als “sehr schlecht“, “schlecht“ oder “mittel“ ein-

gestuft. Nur 19,0% schätzten Ihr Wissen diesbezüglich als “gut“ ein. Eine direkte Verbindung

zwischen dem Wissenstand der Unternehmen und der Größenordnung der Unternehmen

(Umsatz und Mitarbeiter) konnte in der Stichprobe nicht gefunden werden.

Da nur das Wissen über das AltFG an sich nicht aber auch das instrumentenbezogene

Wissen gut ausgeprägt ist, kann die Detailfrage a) basierend auf den Fragebogenergeb-

nissen nicht positiv beantwortet werden.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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Detailfrage b)

Es liegt die Vermutung nahe, dass das Wissen der Unternehmen zur Existenz von Crowdin-

vesting und den Finanzinstrumenten vor allem durch öffentliche Institutionen und Dienstleister

und deren Bestrebungen zum Abbau von Informationsasymmetrien generiert wird.121 Zur

Überprüfung der Informationsqualität wurden diese bewertet. Die Befragten nutzten standard-

mäßig folgende Informationsquellen im Zusammenhang mit Crowdinvesting (in absteigender

Reihenfolge): Steuerberater, Plattformen, Unternehmensberater, Wirtschaftskammer, Rechts-

anwalt, Fachpresse, Bank, Fachverbände, Geschäftliches Umfeld, Privates Umfeld; Vermö-

gensberater.

Im Gesamtkontext schlecht informiert bzw beraten fühlten sich die Unternehmen dabei exakt

von jenen Institutionen und Dienstleistern, welche Ihnen unter anderem als Informationsquel-

len wichtig erschienen. Über 50% der Befragten stufte Banken, Vermögensberater, Steuerbe-

rater, Rechtsanwälte, Wirtschaftskammer, Unternehmensberater und Fachverbänden als

“schlecht“ bzw “eher schlecht“ ein. Dies verweist auf einen starken Nachholbedarf bei diesen

Beteiligten, da sich nur ca 3% der Unternehmen von diesen Institutionen und Dienstleistern

gut informiert fühlten. Besser beraten fühlten sich die Unternehmen hingegen bei Plattformen

und im privaten Umfeld.

Basierend auf den Fragebogenergebnissen kann somit zu Detailfrage b) festgehalten

werden, dass sich Tourismusunternehmen von öffentlichen Institutionen und privaten

Dienstleistern nicht gut zum Thema Crowdinvesting informiert fühlen.

6.5.3 Untersuchungsbereich Einstellung

Detailfrage c)

Im Zuge der Beantwortung von Detailfrage c) wurden auch die Eckdaten der durchschnittlichen

Finanzierungskonditionen der Unternehmen erfragt und in der folgenden Tabelle dargestellt.

Finanzinstrument Restlaufzeit (in Jahren) Verzinsung (in Prozent)

Bankkredit 13,2 2,7

Lieferantenkredit 1,7 5,0

Gesellschafterdarlehen 5,2 2,4

Sonstiges Fremdkapital 7,5 2,0

Abbildung 12: Durchschnittliche Finanzierungskonditionen befragter Unternehmen (eigene Darstellung)

121 Bank/Gerke, Finanzierung, S 490.

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Die Verbindlichkeiten wurden anschließend dem Eigenkapitalanteil gegenübergestellt. Die da-

raus gewonnenen Erkenntnisse wurden mit der Bereitschaft der Unternehmen zur Durchfüh-

rung von Crowdinvesting verglichen.

Der durchschnittliche Verschuldungsgrad durch Bankkredite betrug bei den untersuchten Un-

ternehmen 54,1%. Der Median betrug 57,5%. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote der Be-

fragten wies einen Durchschnitt von 44,9% auf. Der Median betrug 40,0%. Dieser für touristi-

sche Betriebe überaus hohe Eigenkapitalanteil ist unter anderem damit zu begründen, dass in

der Stichprobe vermehrt kleine Unternehmen mit einem niederen Verschuldungsgrad enthal-

ten waren. Betriebe mit 4 oder 5 Sternen wiesen eine EK-Quote von nur 33,7% auf und mach-

ten nur 29,7% der Stichprobe aus.

Es ist davon auszugehen, dass Betriebe mit einer Eigenkapitalquote von über 30% einfacher

an Fremdkapitalkredite gelangen als jene mit einer niedrigeren Eigenkapitalausstattung.122 So-

mit sollte bei Letzteren die Option “Crowdinvesting“ einen deutlich höheren Stellenwert ein-

nehmen. Um dies zu untersuchen wurden die Unternehmen zu ihrer Bereitschaft zur Durch-

führung eines Crowdinvesting-Projektes befragt.

72,8% der Unternehmen aus der Stichprobe gaben an innerhalb von 5 Jahren einen über das

laufende Geschäft hinausgehenden Finanzierungsbedarf zu haben. Von diesen Unternehmen

konnten sich 66,0% vorstellen, eine Finanzierung über Crowdinvesting durchzuführen.

Zur Beantwortung von Detailfrage c) wurden in diesem Zusammenhang zudem nur jene Un-

ternehmen ausgewertet die eine Eigenkapitalquote von ≤30% aufwiesen. Genau 50,0% dieser

Unternehmen konnten sich eine Finanzierung über die Crowd vorstellen. Anscheinend korre-

liert die Eigenkapitalquote nicht unbedingt mit der Bereitschaft zur Durchführung eines eigenen

Crowdinvesting-Projektes. Die Gründe dafür könnten nicht-monetärer Natur sein (siehe De-

tailfrage d).

Detailfrage c) kann somit basierend auf den vorliegenden Antworten nicht abschließend

beantwortet werden.

122 Es wird eine bankenübliche Eigenkapitalquote von ca 30% als Voraussetzung für eine Fremdkapi-talfinanzierung angenommen.

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Exkurs:

Zusätzlich wurden im Anschluss die gesamten Unternehmen mit Finanzierungsbedarf inner-

halb von 5 Jahren gefragt, welche Finanzinstrumente sie dabei einsetzen würden. Als Aus-

wahlmöglichkeit standen die Finanzinstrumente des österreichischen AltFG zur Verfügung.

Folgende Präferenzen wurden festgestellt:

Abbildung 13: Präferierte Finanzinstrumente für CI in % (Mehrfachauswahl möglich, eigene Darstellung)

Zu erkennen war, neben dem hohen Anteil der Befragten die unschlüssig waren bzw deren

Informationsgehalt zu niedrig war, dass die Ergebnisse eine Präferenz zu dem in der Praxis

am häufigsten eingesetzten Finanzinstrumentes Nachrangdarlehen unterstrichen. Außerdem

zeigte sich auch eine hohe Präferenz für die stille Beteiligung.

Detailfrage d)

Um Detailfrage d) zu beantworten, wurde die Stichprobe im Anschluss nach etwaigen nicht-

monetären Bewegründen der Unternehmen zur Kapitalbeschaffung über die Crowd unter-

sucht. Die Erkenntnisse aus dem Theorieteil der vorangegangen Kapitel legen die Vermutung

nahe, dass die Gründe für ein Crowdinvesting-Projekt va auch in marketingtechnischen Über-

legungen zu finden sein könnten.123 Die nachstehende Abbildung zeigt den prozentuellen An-

teil an Befragten welche die davorstehenden marketingtechnischen Beweggründe als “eher

wichtig“ und “wichtig“ einstuften. Die Ergebnisse (siehe Folgeseite) zeigen ganz deutlich, dass

der Marketingaspekt eine entscheidende Rolle bei der potenziellen Durchführung eines Crow-

dinvesting-Projektes spielt.

123 Löher, Unternehmensgründungen, S 1ff.

0,00%

5,00%

10,00%

15,00%

20,00%

25,00%

30,00%

35,00%

40,00%

45,00%

50,00%

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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Abbildung 14: Wichtige Marketingeffekte von CI (Mehrfachauswahl möglich, eigene Darstellung)

Detailfrage d) kann somit basierend auf den Fragebogenergebnissen positiv beantwor-

tet werden.

Detailfrage e)

Detailfrage e) untersucht, ob es regionale Unterschiede in der Bereitschaft ein Crowdinvesting-

Projekt durchzuführen gibt. Aufgrund der wenigen Rückläufer (3) aus Deutschland wurden hier

nur Österreich und Italien (Südtirol) miteinander verglichen.

Untersucht wurden jene Unternehmen mit Finanzierungsbedarf innerhalb von 5 Jahren auf

österreichischer und auf Südtiroler Seite. Festgestellt wurde, dass sich 66,7% der österreichi-

schen Befragten vorstellen konnte ein Crowdinvesting-Projekt durchzuführen. Bei den Befrag-

ten aus Südtirol waren dies 58,8%. Prinzipiell war die Bereitschaft auf beiden Seiten hoch und

Crowdinvesting somit einen relativ guten Ruf in der Branche genoss. Die um ca 10% höhere

Bereitschaft auf österreichischer Seite war unter Umständen auf die Aktualität der gesetzlichen

Erleichterungen für KMU in Österreich durch das AltFG zurückzuführen. Somit würde die Be-

reitschaft zur Durchführung eines Crowdinvesting-Projektes direkt mit den jeweiligen regula-

torischen Rahmenbedingungen der Region zusammenhängen.

Detailfrage e) kann somit positiv beantwortet werden.

Exkurs:

Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass das durchschnittliche Tourismusunternehmen aus

Österreich und Südtirol den Aufwand für ein Crowdinvesting-Projekt als “hoch“ einschätzte und

die dafür anfallenden Kosten zwischen € 5.000 und € 50.000 bezifferte. Dabei wurden mess-

bare Transaktionskosten (alle in Geldeinheiten messbaren Kosten wie Plattformen, Marketing,

Notar, Rechtsanwälte, Vertriebsprovisionen etc) in die Überlegungen miteinbezogen, die nicht-

messbaren Transaktionskosten (zB Such- und Informationskosten) wurden nicht berücksich-

tigt. Auch die eigene Arbeitsleistung oder jene von Mitarbeitern wurde nicht berücksichtigt.

58,3%

60,8%

Werbung für Ihr Unternehmen(Image, Markttrend)

Einführung neuer Produkte /Dienstleistungen

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6.5.4 Untersuchungsbereich Eignung

Detailfrage f)

Direkte Berührung mit Crowdinvesting als Emittent wiesen nicht viele der befragten Unterneh-

men auf. Bis zum Ende der Umfrage im April 2017 hatten nur 9,4% der Befragten damit Erfah-

rungen gemacht. Als Anleger hingegen hatten sich allerdings bereits 18,0% der Unternehmen

an einem Crowdinvesting-Projekt beteiligt.

Die im Zuge einer eigenen Emission eingesammelten Gelder kamen ua für die Erweiterung

des Produkt- bzw Dienstleistungsangebotes (54,6%), sowie für Wachstum und Steigerung der

Bekanntheit des Unternehmens zum Einsatz (41,0%). Das mit Abstand meist genutzte Finan-

zinstrument waren dabei Nachrangdarlehen. Das Nachrangdarlehen hat viele Vorteile gegen-

über anderen Finanzinstrumenten. Je nach Rechtsform kann zB die Aufnahme von weiteren

Gesellschaftern sehr aufwändig und kostspielig sein. Als Beispiele seien dabei nur die bei

jeder Transaktion anfallenden hohen Transaktionskosten bei GmbH oder KG-Anteilen ge-

nannt. Auch die Dauer der Kapitalüberlassung kann bei Nachrangdarlehen im Gegensatz zu

Gesellschaftsanteilen relativ leicht geregelt werden. Eine andere mezzanine Form der Finan-

zierung über das AltFG sind die Genussrechte. Diese sind jedoch juristisch komplexer und

kostenintensiver in der Strukturierung als ein klassisches Nachrangdarlehen.124

Im Zusammenhang mit dem ihrem eigenen Finanzierungsbedarf innerhalb der kommenden 5

Jahre gaben die Befragten überwiegend (zu 66,0%) an, dass die benötigte Finanzierungs-

summe zwischen € 100.000 und € 1,5 Mio liegen würde. Der Finanzierungsbedarf würde somit

mehrheitlich in den vom österreichischen Gesetzgeber im AltFG vorgesehenen Zulässigkeits-

bereich für Crowdinvesting fallen. Dies unterstreicht die praktische Eignung der von der Pros-

pektpflicht ausgenommenen Finanzierungssummen.

Im obigen Untersuchungsbereich (Wissen) wurde der schlechte Informationsstand der Befrag-

ten im Hinblick auf das Nachrangdarlehen festgestellt. Um die Vereinbarkeit des präferierten

und gleichzeitig praxisrelevanten Nachrangdarlehens mit den Bedürfnissen der Befragten zu

überprüfen, wurde ein Cross-Check mit weiteren Fragen durchgeführt. Dabei wurden die Un-

ternehmen nach ihrer Bereitschaft gefragt, einem möglichen Kapitalgeber verschiedene

Rechte am Unternehmen einzuräumen. Immerhin 65,8% der Befragten waren bereit den Ka-

pitalgeber an ihrem Unternehmensgewinn zu beteiligen. Eine Beteiligung am Unternehmen

selbst schlossen jedoch 69,2% der Befragten aus. Dies harmoniert mit den Eigenschaften von

Nachrangdarlehen. Diese werden bilanziell als Fremdkapital betrachtet und verkörpern in ihrer

reinen Form kein Mitspracherecht. Eine erfolgsabhängige Vergütung des Zinses ist jedoch

möglich und hängt von der Ausgestaltungsform des Vertrages ab. Die Zahlen unterstreichen

auch die Eignung der stillen Beteiligung, welche im Normalfall kein Mitspracherecht aufweist,

jedoch eine Gewinnbeteiligung.

124 Kortleben/Vollmar, Crowdinvesting, S 29ff.

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Empirische Studie: Kritische Reflexion zu Crowdinvesting in der Tourismusindustrie

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Im Zusammenhang mit Detailfrage f) kann somit klar festgehalten werden, dass das

Crowdinvesting aus der Sicht der Unternehmen die zur Finanzierung benötigten Eigen-

schaften aufweist und sich mit den deren Bedürfnissen vereinbaren lässt.

Detailfrage g)

Eine Stärkung der Eigenkapitalbasis durch Crowdinvesting kann bei vielen Banken unter Um-

ständen das Bonitätsrating so stark verbessern, dass eine Finanzierung über Fremdkapital

wieder möglich ist. Ein weiterer und wichtiger Aspekt der praktischen Anwendung von Crow-

dinvesting ist daher die Frage, ob Tourismusunternehmen diese Art der Finanzierung komple-

mentär zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung der Banken ansehen, oder ob es für sie ein

Substitut darstellt. Eine branchenübergreifende deutsche Studie aus dem Jahr 2015 über Mit-

telständler kam zu den Ergebnissen, dass Unternehmen den persönlichen Kontakt zu ihren

Banken sehr schätzen, die Beziehung zu den vertrauten Banken mit 67,0% als gut bezeich-

neten und somit größtenteils auf deren Finanzierungen zurückgreifen können und wollen.125

Ob diese Ergebnisse auch für den Tourismus in den untersuchten Regionen Gültigkeit besit-

zen, wurde versucht durch Detailfrage g) zu beantworten.

Im Fragebogen wurde dies anhand der Beweggründe zur Kapitalbeschaffung über die Crowd

untersucht. Die nachstehende Abbildung zeigt den prozentuellen Anteil an Befragten welche

die davorstehenden Beweggründe als “eher wichtig“ und “wichtig“ einstuften.

Abbildung 15: Wichtige Beweggründe für Crowdinvesting (Anzahl von Befragten in Prozent, eigene Dar-

stellung)

Für die Mehrzahl der Befragten stellt die Finanzierung über die Crowd somit keine Ergänzung

zum klassischen Fremdkapitalkredit dar, sondern ein mögliches Substitut. Diese Aussage wird

insb mit der bewussten Unabhängigkeit von Bankkrediten und dem fehlenden Zugang zu

Bankkrediten begründet.

Bezugnehmend zu Detailfrage g) lässt sich feststellen, dass KMU in den untersuchten

Regionen Crowdinvesting als Substitut zu einem klassischen Bankkredit betrachten.

125 Deloitte & Touche GmbH, Crowdlending, S 2.

74,…

49,17%

58,33%

Bewusste Unabhängigkeit von Bankkrediten

Kein Zugang zu Bankkrediten

Kein Zugang zu sonstigen Finanzierungsquellen(zB Eigenkaptiel, Subventionen, etc)

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Handlungsfelder und -empfehlungen

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7. Handlungsfelder und -empfehlungen

7.1 Einleitung und Übersicht

Um das aufkommende Momentum für Crowdinvesting im Tourismus optimal zu nutzen, sollten

die Unternehmen bei ihren Projekten optimal unterstützt werden. Diese zusätzliche Finanzie-

rungsart kann für viele Mittelständler eine sinnvolle, ja geradezu notwendige Ergänzung der

aktuellen Kapitalstruktur sein und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen

nachhaltig stärken und abgeleitet davon auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land er-

halten bzw sogar weiter steigern.

Ohne auf die Form und den Inhalt der bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen im Detail

einzugehen, wird an dieser Stelle eine Art Ziel- / Wunschbild an öffentlicher Unterstützung für

die Zukunft gezeichnet. Grundphilosophie ist dabei ganz klar, dass der Markt an sich sehr viel

alleine regeln kann. Das Projektteam regt punktuelle Hilfen für Unternehmen von Seiten der

öffentlichen bzw quasi-öffentlichen Institutionen wie dem Land Tirol, Kammern und Verbänden

in jenen Bereichen an, wo sich der einzelne Unternehmer nicht oder nur unter unverhältnis-

mäßig hohem Aufwand am Markt die benötigten Informationen und Leistungen besorgen kann.

Eine konkrete „Marktlücke“ ist va dort zu erwarten, wo ein Unternehmer neutrale (Erst-) Infor-

mationen zu Crowdinvesting benötigt, um sich über den Markt an sich und seine Möglichkeiten

einen groben Eindruck zu verschaffen.

Ein mögliches Zielbild an (quasi-) öffentlichen Services für Unternehmen im Zusammenhang

mit Crowdinvesting könnte die folgenden fünf Teilbereiche umfassen (siehe Abbildung 16):

Kongresse / Messen, Beratung, Information, Netzwerke und Förderungen. Eine nähere Be-

schreibung dieser Bereiche erfolgt in den nachstehenden Unterkapiteln.

Abbildung 16: Teilbereiche (quasi-) öffentlicher Services für Unternehmen (Eigene Darstellung)

Services für Unter-nehmer

Kon-gresse / Messen

Bera-tung

Infor-mation

Netz-werke

Förder-ungen

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Handlungsfelder und -empfehlungen

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7.2. Kongresse und Messen zu Crowdinvesting

Sinn und Zweck von Kongressen und Messen ist es, an Crowdinvesting interessierte Unter-

nehmer mit einer Vielzahl an Gleichgesinnten und mit Experten zu diesem Thema in Verbin-

dung bringen. Die Agenda sollte dementsprechend zusätzlich zu spannenden Vorträgen auch

ausreichend Raum für Diskussionen und „Networking“ bieten. Abgerundet werden könnte eine

solche Veranstaltung um Marktstände an denen sich Unternehmer unverbindlich bei Dienst-

leistern über ihr Angebot informieren können. In zusätzlichen Breakout-Sessions bzw Spezi-

alvorträgen kann die Möglichkeit eingeräumt werden, mit den Verantwortlichen von erfolgrei-

chen Crowdinvesting-Projekten in Kontakt zu treten. Wenn der Teilnehmerkreis klein genug

ist, bleibt ausreichend Zeit, um Fragen zu stellen und Anregungen zu bekommen.

Veranstaltung zu Crowdinvesting gibt es in Österreich laufend. Zumeist werden sie von priva-

ten Dienstleistern wie zB einer Crowdinvesting-Plattform organisiert.126 Die Agenda umfasst

idR eine kurze Einführung in Crowdinvesting an sich und die konkreten Voraussetzungen, die

ein Unternehmen typischerweise erfüllen sollte. Natürlich stellt sich auch der jeweilige Dienst-

leister ausführlich vor und – was nicht kritisiert werden soll – versucht für sich konkrete Kun-

denaufträge zu gewinnen.

Regelmäßig werden solche Veranstaltungen aber auch von (quasi-) öffentlichen Einrichtungen

wie den Landesorganisationen der Österreichischen Wirtschaftskammer organisiert. Eine sehr

gelungene Veranstaltung hat Ende März 2017 an der WKV in Bregenz stattgefunden. Die ca

200 Teilnehmer durften sich über folgende Agenda freuen:

Abbildung 17: Agenda Crowdinvesting Konferenz, Bregenz127

126 ZB die Plattform 1.000x1.000 (innovation service network GmbH) organisiert regelmäßig Crowdin-vesting-Seminare. Siehe innovation service network, Crowdfunding Seminar, [IQ]. 127 WKV, Crowdinvesting Konferenz, [IQ].

Allgemeine Einführung in das Thema

„Crowdinvesting

Networking

Rechtliche Details und weitere Branchen- /

Projektbeispiele

Networking

Branchenspezifische Bedeutung von Crow-

dinvesting und Projektbeispiele

Erläuterung der Agenda-Punkte:

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Handlungsfelder und -empfehlungen

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Die Vorteile von (quasi-) öffentlichen Veranstaltungen liegen in ihrem neutralen / offenen Cha-

rakter (dh das Thema steht im Vordergrund und nicht ein einzelner Dienstleister), in dem po-

tenziell viel größeren Teilnehmerkreis und der damit verbundenen Reichweite und letztlich

auch in der Möglichkeit, den Mitgliedern eine unentgeltliche Teilnahme anbieten zu können.

Es wäre sicherlich ausreichend, 1-2 solcher Konferenzen je Bundesland und Kalenderjahr an-

zubieten. Auf Bundesebene könnte das Angebot dann um branchenspezifische Veranstaltun-

gen wie zB „Crowdinvesting in der Tourismusindustrie“ ergänzt werden.

7.3 Beratung

Beratung, dh die fachkundige Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung bei der

Lösung von konkreten Problemen ist sicherlich nur am Rande eine Aufgabe, die von öffentli-

chen bzw quasi-öffentlichen Institutionen übernommen werden kann. Hier sind ganz klar die

diversen Crowdinvesting-Anbieter am Markt gefordert, interessierten Unternehmern die erfor-

derliche Beratung im Vorfeld und im Zuge eines Crowdinvesting-Projektes zukommen zu las-

sen. Wichtigste Berater sind somit die Crowdinvesting-Plattformen, aber auch die Steuerbera-

ter, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

Wichtig wäre es allerdings, eine Art eine „Erstberatung“ zB an der Wirtschaftskammer anzu-

bieten. Gedanke dahinter ist, die interessierten Unternehmen früh abzuholen und ihnen neut-

rale, dh anbieterunabhängige Informationen und eine grundsätzliche Einschätzung der Crow-

dinvesting-Tauglichkeit des Unternehmens und des angedachten Projektes zu geben. Das

kann und wird keine tiefgreifende Beratung sein, sondern eine grobe Information über Sinn &

Zweck von Crowdinvesting, Vor-/Nachteile, grobe Schritte, Kosten und wichtige Anbieter. Dies

könnte zB in Form einer Sprechstunde oder eine Gratisberatungsstunde erfolgen, ähnlich wie

dies aktuell auch schon am Gründungsservice an der Wirtschaftskammer Tirol (WKT) ge-

schieht. Die WK vermittelt hier nur die Beratungsstunde, tatsächlich beraten wird der Unter-

nehmer dann von einem durch die WKT ausgewählten Unternehmensberater.

7.4 Information

Für Unternehmer (potenzielle Emittenten) ist es wichtig, sich in unterschiedlichen Stadien ihrer

Überlegungen ganz grundsätzlich, aber auch relativ konkret zu Crowdinvesting informieren zu

können. Durch Bücher, Artikel aber auch im Internet gibt es tatsächlich schon sehr gute Mög-

lichkeiten für Unternehmen Informationen über Crowdinvesting zu erhalten.

Von Seiten der öffentlichen Einrichtungen sind va die folgenden Quellen zu nennen:

WKO Homepage: Allgemeine Informationen zu Crowdfunding in Österreich128

BMWFW-Studie: AltFG – Möglichkeiten und Chancen für den Tourismus129

WKO / Junge Wirtschaft: Crowdinvesting für Unternehmer & Investoren130

128 WKO, Crowdfunding, [IQ]. 129 BMWFW, AltFG, [IQ]. 130 WKO & Junge Wirtschaft, Crowdinvesting, [IQ].

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Handlungsfelder und -empfehlungen

50

Wichtig für diese „öffentlichen“ Quellen ist es, einerseits aktuelle Informationen grundsätzlicher

Natur anzubieten, die Unternehmern dabei helfen, sich einen ersten Eindruck über Crowdin-

vesting zu verschaffen. Gelegentliche Analysen der Marktentwicklungen, Anbieter & Preise

sollten das Bild abrunden. Alles Weitere kann und muss der Markt bereitstellen.

Die Crowdinvesting-Plattformen bieten im Internet sog FAQ-Bereiche an, dh der interessierte

Unternehmer kann hier die typischerweise mit Crowdinvesting in Verbindung stehenden Fra-

gen und Problemstellungen und grobe Antworten darauf finden. Beispielsweise sei hier auf

folgende, für KMU und Tourismusunternehmen relevante Internetseiten verwiesen:131

We4Tourism: https://www.we4tourism.at/so-funktioniert-crowdinvesting/

CONDA: https://www.conda.at/crowdinvesting/

1.000x1.000: https://1000x1000.at/faq

LION ROCKET: https://www.lionrocket.com/faq-investoren

Finnest: https://www.finnest.com/de/definition-crowdinvesting/

In diesen FAQ-Bereichen befindet sich idR eine Mischung an allgemeinen / allgemein-gültigen

Informationen und spezifischen, die nur auf das jeweilige Angebot bzw die Prozessabläufe der

konkreten Plattform zutreffen. Für Laien ist naturgemäß nicht immer direkt erkennbar, welche

Informationen allgemeingültigen Charakter haben.

An Büchern mit Österreich-Bezug sind va jene von Kaufmann (et al) und Pöltner / Horak zu

nennen. Aus Deutschland vermitteln zB die folgenden Autoren sehr gutes Wissen über Crow-

dinvesting: Beck, Schramm / Carstens, Sixt und Sterblich (et al).132

7.5 Netzwerk

Grundsätzlich kann der an Crowdinvesting interessierte Unternehmer davon ausgehen, dass

alle relevanten Dienstleisten, so zB die Crowdinvesting-Plattformen über ein umfassendes

Netzwerk an Partnern verfügen, die den Unternehmer im Zuge eines Crowdinvesting-Projek-

tes zu allen aufkommenden Themenstellungen betreuen können. Der Unternehmer kann hier

von den Erfahrungen eines eingespielten, unternehmensübergreifenden Teams profitieren.

Eine Aufgabe für öffentliche bzw quasi-öffentliche Institutionen wie zB der Wirtschaftskammer

könnte darin liegen, den Unternehmer grundsätzlich über das Vorhandensein solcher Netz-

werke zu informieren und einen Kontakt herzustellen. Auch der Aufbau eines neuen Netzwer-

kes kann zB durch die Vermittlung von Kontakten zu weiteren Crowdinvesting-Dienstleistern

gefördert werden.

131 Alle Links abgerufen am 30.03.2017. 132 Weitere Details zu den Büchern befinden sich im Literaturverzeichnis.

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Handlungsfelder und -empfehlungen

51

7.6 Förderungen

Förderungen runden das Zielbild an möglichen (quasi-) öffentlichen Services für Unternehmen

im Zusammenhang mit Crowdinvesting ab.

Grundsätzlich dienen Förderungen touristischer Projekte häufig dazu, die Errichtung bzw den

wirtschaftlichen Betrieb eines ansonsten nicht realisierbaren Vorhabens möglich zu machen.

Förderungen werden insb durch die Europäische Union, durch die Mitgliedsstaaten (und ihre

Bundesländer) und durch (semi-) private Einrichtungen gewährt. Wichtige Förderstellen in Ös-

terreich sind die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), die Österreichische Hotel- und Tou-

rismusbank (ÖHT) im Speziellen für den Tourismus und die Österreichische Kontrollbank

(OeKB) für die Exportfinanzierung. Wichtige Stellschrauben der Förderpolitik bilden die jewei-

ligen Fördervoraussetzungen, -maßnahmen und -intensitäten.133 Auf diese grundsätzlichen

Förderungen wird hier auch nicht mehr näher eingegangen.

Im Zusammenhang mit Crowdinvesting ist interessant, dass der österreichischen Regierung

derzeit eine Richtlinie zum Beschluss vorliegt, die Anleger in Crowdinvesting-Projekte von

Startups mit der sog aws-Risikokapitalprämie fördern würde. Im Zuge der Förderung würden

Anleger 20% ihres Investments, das über die Schwelle von € 5.000 hinausgeht, von der aws

zurückbekommen. Der Förderbetrag ist mit € 50.000 pro Investor und Kalenderjahr gedeckelt.

Falls diese Form der Förderung tatsächlich kommt, wäre es natürlich interessant, auch darüber

nachzudenken, ob und inwieweit über eine vergleichbare Förderung zukünftig auch Touris-

musprojekte gefördert werden können. Durch entsprechende Fördervoraussetzungen könnte

der Fokus auf besonders förderungswürdige Tourismusprojekte gelegt werden, so zB auf Inf-

rastrukturprojekte, von denen mehren Unternehmen bzw eine ganze Region profitieren kann.

Der besondere Charme dieser Form der Förderung läge darin, dass diese Investitionen von

einer breiten Crowd mitgetragen und nicht nur von der öffentlichen Hand gefördert würden.134

133 Schumacher/Wiesinger, Finanzmanagement, S 61-74. 134 aws, Risikokapitalprämie, [IQ].

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Anregungen an die Gesetzgebung

52

8. Anregungen an die Gesetzgebung

8.1 Erste Praxiserfahrungen mit den alternativen Finanzinstrumenten

Knapp 1 ¾ Jahre nach Inkrafttreten des AltFG am 01.09.2015 ist es natürlich noch (zu) früh,

ein abschließende Urteil über die durch das AltFG eingeräumten alternativen Finanzinstru-

mente zu geben. Eine Auswertung aus dem von der OeKB geführten Emissionskalender mit

Stand Ende Januar 2017 zeigt folgendes Bild:

Insgesamt wurden 83 Crowdinvesting-Projekte seit Geltung des AltFG durchgeführt:

o Nachrangdarlehen wurden in 80 Projekten eingesetzt (= 96%)

o Genussrechte wurde in 3 Projekten eingesetzt (= 4%)

o Andere Instrumente kamen „offiziell“ nicht zum Einsatz

Dieses Zwischenergebnis ist insoweit nicht ganz korrekt, als zwar an sich gem § 13 KMG auch

für Crowdinvesting-Projekte eine Meldepflicht an den OeKB-Emissionskalender besteht.

Trotzdem ist davon auszugehen, dass Emittenten, die selbstständig, dh ohne Einsatz einer

Plattform vorgehen, diese Meldepflicht nicht kennen und der Emissionskalender somit unvoll-

ständig ist.135

Mit April 2017 kommt durch die Ökostrom AG erstmals auch eine Aktie im Rahmen eines

Crowdinvesting-Projektes zum Einsatz.136 Da ab einem Emissionsvolumen von € 250.000 bei

Aktien und Anleihen gem § 4 Abs 2 AltFG ohnehin Prospektpflicht gegeben ist und weil mit

diesen beiden Instrumenten idR auch ein höherer (überwiegend rechtlicher) Aufwand verbun-

den ist, wird auch zukünftig nicht von einer größeren Anzahl an Projekten mit diesen Instru-

menten auszugehen sein.

Ebenso werden die Gewährung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften und Genos-

senschaften in der Praxis aufgrund des höheren rechtlichen Formalismus137 wohl nur wenige

praktische Anwendungsfälle finden.

Die drei verbleibenden Instrumente (Nachrangdarlehen, Genussrechte und stille Beteiligun-

gen) sind andererseits Instrumente, die ein hohes Maß an Flexibilität aufweisen und sehr gut

an die konkreten Erfordernisse des jeweiligen Crowdinvesting-Projektes angepasst werden

können.

135 Gem § 16 KMG begehen Emittenten, die die Meldepflicht nicht einhalten, eine Verwaltungsübertre-tung, die von der FMA mit bis zu € 100.000 bestraft werden kann. 136 Ökostrom AG, Crowdinvesting, [IQ]. 137 Gem § 76 Abs 2 GmbHG bedarf die Übertragung eines GmbH-Anteiles unter Lebenden eines Nota-riatsaktes.

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Anregungen an die Gesetzgebung

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Die Praxis wird zeigen, ob tatsächlich weitere Instrumente geschaffen oder bestehende weiter

angepasst werden müssen (siehe dazu Kapitel 8.2).

8.2 Anpassungsbedarf des AltFG

In der Literatur138 wird angeregt, das Gesetz auch für die Emission von Anteilen an kapitalisti-

schen Personengesellschaften (GmbH & Co KG) zu öffnen. Dies hat va deshalb Bedeutung,

da oftmals Kommanditgesellschaften aufgrund ihrer flexiblen Gestaltbarkeit für den Einstieg

externer Investoren gewählt werden. Zudem wird diese Ungleichbehandlung insbesondere bei

kapitalistischen KG, die zwar Personengesellschaften sind, allerdings strukturell Kapitalgesell-

schaften nahekommen, als nicht sachlich gerechtfertigt angesehen.139 Alternativ könnte auch

über eine „Aktie light“ iSd zB des Schweizer Aktienrechtes nachgedacht werden. Die AG ist

gemeinsam mit Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform in der Schweiz, va auch bei

KMU.140 Im Vergleich zum österreichischen Aktienrecht sind insb die Vorschriften zum Orga-

nisationsrecht der AG deutlich flexibler (zB kein verpflichtender Aufsichtsrat), die Administra-

tion der AG wird damit im Ergebnis weniger aufwändig.141

Falls das Urteil des LG Graz bestätigt wird, müsste aus Erwägungen der Rechtssicherheit das

Gesetz angepasst werden. Als Vorsichtsmaßnahme könnten Emittenten jedoch schon heute

darauf reagieren. So könnte eine alternative Finanzierungsstruktur zum qualifizierten Nach-

rangdarlehen das partiarische Nachrangdarlehen sein. Im Unterschied zum klassischen Nach-

rangdarlehen erhält der Investor neben jährlichen Zinszahlungen auch eine Beteiligung am

Unternehmenserfolg (etwa in Form einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung). Neben dieser Be-

teiligung am Wertzuwachs des Unternehmens sind die Darlehensgeber an den Verlusten des

Unternehmens nicht beteiligt, aufgrund des Nachrangs tragen sie aber das Risiko des Zusam-

menbruchs des Unternehmens. Die vom Landesgericht beanstandende gröbliche Benachtei-

ligung iSd § 879 Abs 3 ABGB entfiele bei einer derartigen Ausgestaltung des Darlehensver-

trag, zumal der Darlehensgeber zwar weiterhin das unternehmerische Risiko im Umfang sei-

ner Investition trägt, jedoch partizipiert er in angemessener Weise am unternehmerischen Er-

folg. Um dem Leitbild eines gerechten Interessensausgleichs zwischen den Parteien im Sinne

der Entscheidung des LG Graz nachzukommen, sollten dem Darlehensgeber auch entspre-

chende Informationsrechte zustehen. Zu denken wäre dabei etwa an regelmäßige Reportings

über wesentliche wirtschaftliche Kennzahlen, über wesentliche Entwicklungen auf dem Markt

sowie über nicht vertrauliche strategische Entscheidungen, die auf der Website des Unterneh-

mens zur Verfügung gestellt werden.142

Ein weiterer Aspekt ist hinsichtlich des Nachrangdarlehens zu berücksichtigen. So sind nach

derzeitiger Rechtslage die daraus resultierenden Zinserträge beim Anleger nicht mit einem

einheitlichen Steuersatz (wie etwa die 27,5% KESt iZm Gewinnausschüttungen bei Geschäfts-

138 Siehe etwa Rericha/Toman, Rechtsrahmen, ZFR 2015, S 404f. 139 Rericha/Toman, Rechtsrahmen, ZFR 2015, S 404f. 140 KMU-Portal, Vorteile AG, [IQ]. 141 Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht, S 530ff, 567f. 142 Wieser, Crowdfunding, [IQ].

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Anregungen an die Gesetzgebung

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anteilen an Kapitalgesellschaften), sondern mit dem allgemeinen, progressiven Regelsteuerta-

rif (bis zu 55 %) zu besteuern. Diese steuerliche Situation könnte viele Anleger abschrecken,

in Crowdinvesting-Projekte zu investieren. Eine Vorschrift, die eine Flat-Rate Tax auch für Er-

träge des Nachrangdarlehens vorsieht, ist wünschenswert, um die Attraktivität dieser Finan-

zierungsausgestaltung zu wahren.

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Forschungsempfehlung

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9. Forschungsempfehlung

Basierend auf den dargelegten Erkenntnissen zu Crowdinvesting im Tourismus ergibt sich

eine Vielzahl von naheliegenden Fragestellungen und interessanten Forschungsbereichen.

Neben den Ergebnissen der vorliegenden Studie wurden diese im Juni 2017 im Zuge des

deutschsprachigen Verbändetreffens der Hotel- und Gastgewerbeverbände mit Vertretern aus

der Schweiz (HotellerieSuisse und GastroSuisse), Deutschland (DEHOGA und IHA), Öster-

reich (WKO und ÖHV), Luxemburg (HORESCA), Lichtenstein (LHGV), Südtirol (HGV) sowie

des europäischen Dachverbandes HOTREC vorgestellt. Dabei wurde das Bestreben zu einer

weiteren Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck befürwortet. An dieser Stelle sollen

zwei ausgewählte Ansätze für die weiterführende Forschung aufgezeigt und skizziert werden.

Fragestellung 1: Wie und in welcher Ausgestaltungsform kann sich ein touristisches Crow-

dinvesting-Ökosystem zwischen Emittenten, öffentlichen Institutionen, Banken und Anlegern

bzw Kapitalmarkt entwickeln? Dabei soll insbesondere auf die Rolle der Banken und öffentli-

che Fördermöglichkeiten Rücksicht genommen werden.

Fragestellung 2: Wie passen Crowdinvesting und Destinationsmanagement strategisch, öko-

nomisch und rechtlich zusammen? Dabei sollen insbesondere die Bereiche strategisches Mar-

keting und wirtschaftswissenschaftliche Finanzierungsmodelle im Lichte von europäischen

und nationalen Regelungen für Kapitalsammelstellen untersucht werden.

Im Rahmen dieser Untersuchungen bieten sich Methoden der qualitativen Forschung an.

Beide Ansätze bzw Fragestellungen sollen zudem im Lichte von Crowdinvesting–Risiken aus

Emittenten- sowie aus Anlegersicht analysiert werden.

Page 56: Forschungsbericht zum Alternativfinanzierungsgesetz in ... · die Einstellung von Unternehmern im Tourismus (in Österreich, Südtirol und Deutschland) so-wie die grundsätzliche

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Anhang

62

Anhang 1: Bedeutung von KMU für die österreichische Wirtschaft

Abbildung 18: Anzahl Unternehmen nach Beschäftigten-Größenklassen 2014143

Abbildung 19: Anzahl Beschäftigte nach Beschäftigten-Größenklassen 2014144

Abbildung 20: Umsatz nach Beschäftigten-Größenklassen 2014145

143 BMWFW, Mittelstandsbericht 2016, S 15. 144 Ebenda, S 17. 145 Ebenda, S 25.

Unternehmen nach

Beschäftigten-Größenklassen

Anzahl der

Unternehmen

Anteil (in %)

∆ zu 2008 (in %)

∆ zu 2012 (in %)

1. KMU insgesamt 326.864 99,7% 9,1% 4,2%

a. 0 bis 9 Beschäftigte 286.168 87,2% 9,2% 4,4%

davon 1 Beschäftiger 119.536 36,4% 12,6% 3,8%

b. 10 bis 49 Beschäftigte 35.241 10,7% 8,9% 3,1%

c. 50 bis 249 Beschäftigte 5.455 1,7% 5,1% 1,3%

2. Nicht KMU (250+ Beschäftigte) 1.129 0,3% 0,9% 0,3%

1.+2. Gesamte marktorientierte Wirtschaft 327.993 100,0% 9,1% 4,2%

Unternehmen nach

Beschäftigten-Größenklassen

Anzahl der

Unternehmen

Anteil (in %)

∆ zu 2008 (in %)

∆ zu 2012 (in %)

1. KMU insgesamt 1.923.361 67,7% 7,4% 3,0%

a. 0 bis 9 Beschäftigte 708.189 24,9% 8,3% 4,2%

davon 1 Beschäftiger 119.536 4,2% 12,6% 3,8%

b. 10 bis 49 Beschäftigte 670.628 23,6% 8,2% 2,8%

c. 50 bis 249 Beschäftigte 544.544 19,2% 5,3% 1,5%

2. Nicht KMU (250+ Beschäftigte) 918.065 32,3% -1,3% -1,0%

1.+2. Gesamte marktorientierte Wirtschaft 2.841.426 100,0% 4,4% 1,6%

Unternehmen nach

Beschäftigten-Größenklassen

Umsatz (netto in € Mio.)

Anteil (in %)

∆ zu 2008 (in %)

∆ zu 2012 (in %)

1. KMU insgesamt 456.015 64,3% 12,5% 1,2%

a. 0 bis 9 Beschäftigte 119.890 16,9% 7,7% 4,0%

davon 1 Beschäftiger 24.467 3,4% 31,2% 2,8%

b. 10 bis 49 Beschäftigte 144.078 20,3% 3,8% 5,1%

c. 50 bis 249 Beschäftigte 192.047 27,1% 23,8% -3,0%

2. Nicht KMU (250+ Beschäftigte) 253.289 35,7% -5,3% -2,4%

1.+2. Gesamte marktorientierte Wirtschaft 709.304 100,0% 5,4% -0,1%

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Anhang

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Abbildung 21: KMU-Details nach Sektoren: Anzahl der Unternehmen und der Beschäftigten in2014146

146 BMWFW, Mittelstandsbericht 2016, S 20.

Sektoren

Anzahl der

Unternehmen(= KMU)

Anteil an

allen KMU(in %)

Anzahl der

Beschäftigten

in KMU

Anteil an allen

Beschäftigten

in KMU(in %)

Handel 77.884 23,8% 431.109 22,4%

Freiberufliche / wissenschaftliche / technische

Dienstleistungen64.588 19,8% 220.049 11,4%

Beherbergung und Gastronomie 47.441 14,5% 275.959 14,3%

Bau 34.159 10,5% 241.810 12,6%

Herstellung von Waren 25.056 7,7% 319.528 16,6%

Sonstige KMU 77.736 23,8% 426.704 22,2%

Gesamte marktorientierte Wirtschaft 326.864 100,0% 1.923.361 100%

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Anhang 2: Fragebogen

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Anhang

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