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Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH Parkstraße 10 85051 Ingolstadt Tel. 0841 96641-0 Fax 0841 96641-25 [email protected] www.weinzierl-la.de Forster GmbH & Co. KG, Lenting Landkreis Eichstätt Gemeinde Lenting Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 17 'Business Park Lenting (BPL)' Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB Stand: überarbeiteter Entwurf vom 21.04.2020

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Wolfgang Weinzierl

Landschaftsarchitekten GmbH

Parkstraße 10

85051 Ingolstadt

Tel. 0841 96641-0

Fax 0841 96641-25

[email protected]

www.weinzierl-la.de

Forster GmbH & Co. KG, Lenting Landkreis Eichstätt Gemeinde Lenting

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 17 'Business Park Lenting (BPL)'

Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB

Stand: überarbeiteter Entwurf vom 21.04.2020

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Begründung Vorhabenbezogener Bebauungs- u. Grünordnungsplan 'Business Park Lenting' ◼ Seite 1

◼ April 2020 ◼ Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH › Parkstraße 10 › 85051 Ingolstadt

Inhaltsverzeichnis 1. Verfahren ........................................................................................................................ 2 2. Lage, Größe, Beschaffenheit .......................................................................................... 2 2.1 Geltungsbereich - Lage und Größe des Plangebiets ....................................................... 2 2.2 Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes ............... 3 2.3 Beschaffenheit des Grundstücks ..................................................................................... 3 2.4 Modifizierungen ............................................................................................................... 4 3. Bodenordnende Maßnahmen .......................................................................................... 4 4. Planungsbindungen ........................................................................................................ 4 4.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2019 ................................................................... 4 4.2 Regionalplan Ingolstadt (Region 10) ............................................................................... 5 4.3 Flächennutzungsplan ...................................................................................................... 6 5. Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung ................................................................ 8 5.1 Anlass der Planung und Standortwahl ............................................................................ 8 5.2 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................... 8 5.3 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................ 9 5.4 Bauliche Ordnung ......................................................................................................... 10 5.5 Immissionsschutz .......................................................................................................... 10 6. Grünordnung ................................................................................................................. 11 6.1 Private Grünflächen ...................................................................................................... 12 7. Erschließung ................................................................................................................. 12 7.1 Straßen und Wege ........................................................................................................ 12 7.2 Öffentlicher Nahverkehr ................................................................................................ 13 7.3 Wasserversorgung ........................................................................................................ 13 7.4 Entwässerung ............................................................................................................... 13 7.5 Energieversorgung, Telekommunikation ....................................................................... 14 7.6 Klimaschutz / Anpassung an den Klimawandel ............................................................. 14 8. Wesentliche Auswirkungen der Planung ....................................................................... 14 9. Umwelt- und naturschutzfachliche Belange ................................................................... 15 10. Bodendenkmäler ........................................................................................................... 16 11. Altlasten und Georisiken ............................................................................................... 16 Anlagen:

• Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH, Ingolstadt, Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan „Business Park Lenting“ mit Datum vom 17.12.2019

• Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH, Ingolstadt Umweltbericht zum Vorhaben

• Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH, Ingolstadt Lageplan Ausgleichsfläche, M 1:1.000

• Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH, Ingolstadt Lageplan der Geschossigkeit, M 1:1.000

• Synlab Analyse & Services GmbH, Ingolstadt, Baugrundgutachten Projekt Nr. 6392 vom 21.08.2018

• Dipl.-Biol. Burkard Pfeiffer FNB – Büro für Faunistik, Naturschutz und Biostatistik, Erlangen - Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), November 2018 - Ergänzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Februar 2020

• GEVAS Humberg & Partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstech-nik mbH, München: Verkehrsuntersuchung zum Business-Park Lenting, September 2019

• IBN Bauphysik & Co KG, Ingolstadt: Bericht 5039.a1a Bearbeitung Schallimmissions-schutz, April 2019

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1. Verfahren

Die Forster GmbH & Co. KG beabsichtigt am südöstlichen Ortsrand von Lenting südlich der Bahn-hofstraße, die als Kreisstraße (Ei 18) gewidmet ist, auf dem Grundstück mit der Flst.-Nr. 315 einen Business Park zu errichten. Die bestehenden Gebäude wurden ursprünglich als Fleischwerk ge-nutzt. Das Grundstück ist im Besitz des Vorhabenträgers. Das Plangebiet umfasst eine Gesamt-fläche von ca. 1,45 ha. Der Vorhabenträger hat mit Antrag vom 22.11.2018 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des von ihm erstellten Vorhaben- und Erschließungsplans beantragt. Der Ge-meinderat von Lenting hat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 den Vorhaben- und Erschließungs-plan gebilligt und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezoge-nen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 17 'Business Park Lenting (BPL)' gefasst. Dem vorliegenden Entwurf liegt der überarbeitete und am 17.12.2019 vom Gemeinderat gebilligte Vorhaben- und Erschließungsplan mit Datum vom 17.12.2019 zugrunde. Der Vorhaben und Er-schließungsplan ist gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 BauGB Bestandteil des Entwurfs des vorhabenbezo-genen Bebauungs- und Grünordnungsplans.

Weiterer Bestandteil des Verfahrens sind die unter Ziffer 2.2 genannten Unterlagen.

2. Lage, Größe, Beschaffenheit

2.1 Geltungsbereich - Lage und Größe des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Bahnhofstraße 20 auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 315. Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise (Tfl.) folgende Flurstücke Flst.-Nr. 315, 315/2 (Tfl.), 317 (Tfl.), 344 (Tfl.), 344/1 (Tfl), 345/1 (Tfl), 347 (Tfl.), 348 (Tfl.), 476/96 (Tfl.), 476/97 (Tfl.), 486/37 (Tfl.) der Gemarkung Lenting. Im Bereich der Einmündung des Flurwegs (Flst.-Nr. 317) in die Bahnhofstraße überlappt der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit dem Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 16 („Landkreisgelände - Alter Bahnhof“). In einem parallel verlaufenden Verfahren wird der Geltungs-bereich des Bebauungsplanes „Landkreisgelände - Alter Bahnhof“ entsprechend zurückgenom-men. Beim vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan handelt es sich um den Vorentwurf, der aus einer vom Vorhabenträger vorgegebenen Gebäudegestaltung für einen Business Park entwickelt wurde. Grundlage ist der Hochbauentwurf von Hartmann Architekten BDA aus Mönchengladbach. Die geplanten Nutzungen nach dem derzeitigen Stand sind Büros, ein Hotel bis maximal 120 Betten, Kanzleien, Arztpraxen, Fitnesscenter mit Physiopraxis, Einzel-handel unter 500 m² Verkaufsfläche, Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen, Showroom, Kinder-tagesstätte bzw. Kindergarten, Gastronomiebetriebe, Läden, Werkstätten und Wohnungen für Auf-sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Das Plangebiet ist über die Bahnhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Nördlich der Bahnhofstraße befindet sich das Gewerbegebiet Lenting-Ost. Im Osten grenzen Parkplätze der Fa. Kessel sowie landwirtschaftliche Flächen an. Direkt südlich des Plangebietes befinden sich Gebäude die privat genutzt werden. Im Bereich der Bahnhofstraße bzw. südlich davon und des von Süden einmündenden Feldwegs Fl.Nr. 317 verlaufen folgende Ver- und Entsorgungsleitungen:

◼ Mischwasserkanal DN 1600 der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord, Schutzstreifenbreite 2 x 3 m, zusätzlich 2,5 m zu Baumstandorten

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◼ Gashochdruckleitung HGD 300 der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH, Schutzstreifenbreite 2 x 3 m

◼ Telekommunikationslinien der Deutsche Telekom GmbH ◼ Nieder-, Mittelspannungskabel und Straßenbeleuchtungskabel der Bayernwerk AG.

Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Tras-senachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.

2.2 Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes

Die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes beruht auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den Vereinbarungen des zugehörigen Durchführungsver-trages zwischen der Gemeinde Lenting und der Forster GmbH & Co. KG. Bestandteil des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans ist der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Geländeschnitten (M 1:200/1:50). Bestandteil der Begrün-dung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Umweltbericht sind die folgenden Gutachten:

• Synlab Analyse & Services GmbH, Ingolstadt, Baugrundgutachten Projekt Nr. 6392 vom 21.08.2018

• Dipl.-Biol. Burkard Pfeiffer FNB – Büro für Faunistik, Naturschutz und Biostatistik, Erlangen November 2018; Ergän-zung Februar 2020 Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

• GEVAS Humberg & Partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstech-nik mbH, München (2019): Verkehrsuntersuchung zum Business-Park Lenting

• IBN Bauphysik & Co KG, Ingolstadt (2019): Bericht 5039.a1a Bearbeitung Schallimmissi-onsschutz

2.3 Beschaffenheit des Grundstücks

Das Flurstück Fl.-Nr. 315 wurde ehemals als Fleischwerk genutzt. Die übrigen Flurstücke im Gel-tungsbereich werden als öffentliche Straßenverkehrsfläche, Geh- und Radwege bzw. Grünflächen genutzt. Das Plangebiet ist über die Bahnhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Entlang der Bahnhofstraße ist eine reduzierte Anbauverbotszone von 10 m gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG für bauliche Anlagen einzuhalten. „Der Untergrund der Südlichen Frankenalb besteht allerdings aus verkarsteten Karbonatgestei-nen des Malms, die von unterschiedlich mächtigen Deckschichten überlagert werden. Die Entste-hung weiterer Dolinen und Erdfälle, vor allem durch das Nachsacken von Deckschichten in unter-lagernde Hohlräume ist nicht auszuschließen.“1 Aus dem vorliegenden Baugrundgutachten der Synlab Analyse & Services GmbH, Ingolstadt geht hervor, dass am Standort Lößlehme und Feinsande der oberen Süßwassermolasse vorherr-schen. In Teilen wurden Aufschüttungen (Fremdstoffe) zwischen 1,3 m und 2.0 m unter Gelände-oberkante angetroffen. Es werden keine Beeinträchtigungen durch Geogefahren aufgeführt. Die künstlichen Auffüllungen sind nach LAGA überwiegend als Z0 einzustufen.

1 BayLfU Stellungnahme vom 05.02.2019

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Bei der Verlegung des Mischwasserkanals auf dem Flurstück mit der Fl.-Nr. 315 wurde bereits in einer Tiefe von 3 m Schichtwasser angetroffen.2 Im Zuge der weiteren Planungen werden zum Schutz der Gebäude entsprechende bautechnische Maßnahmen getroffen, um gegebenenfalls auftretendes Schichtwasser ordnungsgemäß und den Regeln der Technik entsprechend, z. B. durch Ableitung in Drainagerohren und kontrollierter Entwässerung, gemäß den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes, abzuleiten. Hierdurch und aufgrund der Tatsache der geringen Durchlässigkeit der anstehenden Böden, ist von geringen bis sehr geringen Auswirkungen auf benachbarte Flächen auszugehen.

2.4 Modifizierungen

Ergänzungen und Modifizierungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind – soweit die Grundzüge der Planung nicht verlassen werden – aus Sicht der Vorhabenträger möglich, weil sich das Planungsgebiet in einer Hand befindet und Ergänzungen und Modifizierungen keine Eigen-tumsfragen aufwerfen. Geringfügige Änderungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren und sich im Rahmen der baurechtlichen Festsetzungen bewegen, sind möglich.

3. Bodenordnende Maßnahmen

Das Grundstück mit der Flur-Nr. 315 befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers; die übrigen Grundstücke im Geltungsbereich sind im Gemeindebesitz und teilweise auch im privaten Besitz. Für diese Grundstücke werden privatrechtliche Vereinbarungen im Rahmen des Verfahrens ge-troffen. Mit der vorliegenden Vorhabenbezogenen Bauleitplanung sind somit keine bodenordnenden Maß-nahmen veranlasst.

4. Planungsbindungen

4.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2019

Abb. 1. Auszug aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern

2 Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord, Stellungnahme vom 02.03.2020

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Lenting befindet sich laut dem Landesentwicklungsprogramm Bayern3 im Verdichtungsraum In-golstadt. Es wird ein sparsamer Umgang von Grund und Boden gefordert. Das innere Potential der Orte sowie die vorhandenen Baulandreserven sollen genutzt werden, um einem weiteren Flächen-verbrauch entgegen zu wirken. Auf allen Ebenen soll ein sparsamer und rationeller Umgang mit Energie und ein Einsatz besonders effizienter Energieerzeugungs- und Verbrauchstechnologien angestrebt werden, ebenso wie die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien - Wasserkraft, Biomasse, direkte oder indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie.

4.2 Regionalplan Ingolstadt (Region 10)

Laut des Regionalplans Ingolstadt ist Lenting ein Siedlungsschwerpunkt im Stadt- und Umlandbe-reich des Verdichtungsraums Ingolstadt und liegt an der Entwicklungsachse Ingolstadt – Roth – Schwabach – Nürnberg.

Abb. 2. Auszug aus dem Regionalplan

Bezüglich des Siedlungswesens (Fassung vom 30.05.2006) formuliert der Regionalplan Ingolstadt4 für Lenting folgende Ziele AI 6.1: Die Gemeinde Lenting wird als Siedlungsschwerpunkt bestimmt. AII Raumstruktur: Der Verdichtungsraum Ingolstadt ist als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum und als Impuls-geber für die Region unter Wahrung seiner ökologisch wertvollen Gebiete und natürlichen Poten-ziale weiter zu entwickeln. Verdichtungsraum „Als Impulsgeber für die Region erfüllt der Verdichtungsraum […] eine entscheidende Aufgabe. Dieser Dynamik soll u.a. durch die ausreichende, bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauflächen Rechnung getragen werden. Dazu bieten sich zuerst die vorhandenen brachliegenden Flächen an, um dem „Flächenverbrauch“ entgegen zu steuern.“

3 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2019 4 Quelle: „Regionalplan der Region Ingolstadt“, Planungsverband Region Ingolstadt, i.d.F. vom 05. Mai 2006

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BI Boden: Dem Bodenschutz soll besonderes Gewicht zukommen. Die Inanspruchnahme und die Versiegelung von Grund und Boden soll verringert werden. Altlasten sollen erfasst und entsprechend ihrer Dringlichkeit saniert werden. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Regionale Grünzüge: Die südlich des Vorhabengebietes angrenzende Niederung des Lentinger Bachs ist im Regional-plan als Teil des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes „Hochalb, Bachtäler der Ingolstädter Donau-alb (03)“ dargestellt und als regionaler Grünzug ausgewiesen.

Abb. 3. Auszug aus der Karte 3 „Landschaft und Erholung“ des Regionalplans Ingolstadt

„Unmittelbar östlich des Plangebiets befinden sich Flächen des Regionalen Grünzugs Nr.: 03 „Schuttertal und Bachtäler bei Ingolstadt“ sowie des Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets Nr.: 03 „Hochalb“. Das Plangebiet tangiert diese Flächen höchstens marginal. Aufgrund der baulichen Vor-belastung des Planstandorts sowie der vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen (Dachbegrü-nung, Baumpflanzungen) ist aus landesplanerischer Sicht im konkreten Fall nicht von einer Beein-trächtigung der Funktionen des Grünzuges sowie der Belange des Naturschutzes und der Land-schaftspflege auszugehen.“5 Regionalplanerisch festgelegte Erholungsgebiete sowie Erholungseinrichtungen von überregiona-ler und regionaler Bedeutung sind nicht betroffen.

4.3 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück mit der Flurnummer 315 als Gewerbegebiet darge-stellt. Die Bahnhofstraße ist als Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptver-kehrszüge mit Pflanzungen einer begleitenden Baumreihe und einem Radweg dargestellt.

5 vgl. Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 30.01.2019

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Abb. 4. Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Lenting

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5. Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung

5.1 Anlass der Planung und Standortwahl

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Die Planung erfolgt, um das ehemalige Fleischwerk einer neuen Nutzung zuführen zu können (Konversionsflä-che). Der Vorhabenträger, die Forster GmbH & Co. KG beabsichtigt in mehreren Bauabschnitten die Errichtung eines hochwertigen Business Parks mit unterschiedlichen Nutzungen. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der abschnittsweise Abriss und die Entsorgung der Bestandsgebäude geplant. Nach derzeitigem Planungsstand sind folgende künftige Nutzungen vorgesehen:

▪ Büros ▪ Hotel bis maximal 120 Betten ▪ Kanzleien und Arztpraxen ▪ Fitness- und Physioeinrichtungen ▪ Läden, Einzelhandel unter 500 m² Verkaufsfläche ▪ Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen ▪ Showroom ▪ Kindertagesstätten, Kindergärten ▪ Gastronomiebetriebe ▪ Werkstätten ▪ Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be-

triebsleiter

Mit dem Vorhaben wird das im Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Lenting vor-gegebene Ziel einer gewerblichen Entwicklung am östlichen Rand des Gemeindegebietes und im Übergang zu den Gewerbegebieten in der Nachbargemeinde Kösching erfüllt. Die vorgesehene Errichtung eines Business Parks mit verschiedenen gewerblichen Nutzungen in hoher baulicher und gestalterischer Qualität rundet das bestehende Gewerbegebiet von Lenting sehr gut ab. Die angedachten Nutzungen stärken in nicht unerheblichem Maß die Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-struktur der Gemeinde Lenting. Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 12 BauGB ent-schieden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen binnen einer zu vereinbarenden Frist mit Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten schriftlich (Durchführungsvertrag) gemäß § 12 Abs. 1 BauGB.

5.2 Art der baulichen Nutzung

Der Bereich des Plangebietes wird gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan ein Gewerbe-gebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind - Gewerbebetriebe aller Art und öffentliche Betriebe - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude - Anlagen für sportliche Zwecke - Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke Andere Nutzungen sind nach § 8 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig, insbesondere Lagerhäuser und Lagerplätze. Nach § 8 BauNVO können ausnahmsweise zugelassen werden:

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- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebslei-ter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vor-habenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. Der Einsatz von Photovoltaik- und Solaranlagen auf den Dachflächen zur Gewinnung von Energie ist zulässig.

5.3 Maß der baulichen Nutzung

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,8 festgesetzt, bei der Berechnung bleiben begrünte Tief-garagen unberücksichtigt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird aus städtebaulichen Gründen eine von der BauNVO abwei-chende maximale Geschossflächenzahl (GFZ) in Höhe von 2,7 festgesetzt. Durch die Überschreitung der Geschossflächenzahl gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO soll aus den fol-genden städtebaulichen Gründen eine verdichtete Bebauung erreicht werden: Die Gemeinde Lenting sieht es als ihre Aufgabe an, im Verdichtungsraum Ingolstadt entspre-chende Angebote für anspruchsvolle Bürostandorte mit der notwendigen Infrastruktur anzubieten. Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Gewerbegrundstücken und den sehr geringen Flä-chenreserven und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Lenting soll das Vorhabengrund-stück im Sinne des Flächensparens mit einer hohen Bebauungsdichte entwickelt werden. Die maximale Bauhöhe beträgt 425,0 m ü NN Für die einzelnen Module werden individuell festgesetzt: - maximale Anzahl der Vollgeschosse (3 bis 11 Vollgeschosse) - maximale Wandhöhe (14,5 bis 42 m) Hinsichtlich der Geschossigkeit wird auf die ausschließlich als Technikgeschosse genutzten und zurückgesetzten obersten Geschosse verwiesen. Aufgrund der Nutzungsart sind größere Gebäudelängen notwendig. Zulässig ist eine von § 22 Abs. 1 BauNVO abweichende Bauweise. Aufgrund der Planung ist eine Gebäudelänge von mehr als 50 m für die Baukörper vorgesehen. Einschränkungen der Art der Nutzung in den Gewerbegebieten nach § 1 Abs. 9 BauNVO - Einzelhandelsbetriebe sind nur zulässig bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 500 m², um die Vitalität umliegender Innenstädte nicht zu gefährden sind innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen. - Die maximal zulässige Hotelgröße ist, bezogen auf den gesamten Geltungsbereich, auf 120 Betten festgelegt. Entlang der Bahnhofstraße ist eine reduzierte Anbauverbotszone von 10 m gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG für bauliche Anlagen einzuhalten. In Abstimmung mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Eichstätt kann diese Anbauverbotszone in den ähnlich einem Windfang vorgela-gerten Eingangsbereichen auf 8 m reduziert werden.

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5.4 Bauliche Ordnung

Das Baugebiet wird mit einer voraussichtlich zweistöckigen Tiefgarage sowie einem Parkhaus für die Beschäftigten sowie für Besucher ausgestattet. Die geplanten Baukörper werden modulartig voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten realisiert. Die Anordnung der Baukörper und die ge-troffenen Festsetzungen zur Grünordnung bewirken eine räumliche Ordnung, die das Vorhaben am Standort städtebaulich und landschaftsplanerisch einfügt. Aufgrund der Nutzungsart sind größere Gebäudelängen notwendig. Zulässig ist eine von § 22 Abs. 1 BauNVO abweichende Bauweise. Aufgrund der Planung ist eine Gebäudelänge von mehr als 50 m für die Baukörper vorgesehen.

5.5 Immissionsschutz

Schallimmissionsschutz Es wurde von der IBN Bauphysik & Co KG, Ingolstadt ein Bericht zum Schallimmissionsschutz (Stand 30.04.2019) erarbeitet, der den Unterlagen beigefügt ist. Darin wurden die maximal zulässigen Emissionskontingente nach DIN 45691 - Geräuschkontin-gentierung - für die vorgesehenen Teilflächen erarbeitet und angegeben. Bei den schallimmissi-onstechnischen Berechnungen wurde die Vorbelastung aus den bereits bestehenden Gewerbege-bieten berücksichtigt. Unter Bezug der ausgewiesenen Emissionskontingente können die Orientierungswerte nach Bei-blatt zu DIN 18005 an den untersuchten lmmissionsorten eingehalten werden. Ergänzend wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche untersucht und Maßnahmen für die Planung schutzbedürftiger Aufenthaltsräume erarbeitet und angegeben. Es werden folgende Empfehlungen für die schallschutztechnischen Festsetzungen im Bebauungsplan angegeben mit denen die Vor-gaben der DIN 45691 - Geräuschkontingentierung - eingehalten werden können: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche nachstehende angegebene Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten. Tabelle: Emissionskontingente der Teilflächen

Ein Vorhaben erfüllt die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmi-gungsplanung berechnete Beurteilungspegel Lr der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an den maßgeblichen lmmissionsorten nachstehende Bedingung erfüllt.

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mit:

Nachstehende lmmissionsorte sind zu berücksichtigen: Tabelle: lmmissionsorte außerhalb des Plangebietes

Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert nach TA-Lärm an den zu untersuchenden lmmis-sionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet. Die lmmissionsrichtwerte nach TA-Lärm sind ent-sprechend der vg. Gebietsausweisungen zu berücksichtigen. Zum Schutz von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen auf benachbarten Gewerbeflächen ist am Rand der Gewerbeflächen der Nachweis über die Einhaltung der lmmissionsrichtwerte nach TA-Lärm für ein Gewerbegebiet zu erbringen. Die Errichtung von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen ist in einem Abstand zur Straßenachse der Kreisstraße El18 von weniger als 25 Metern nicht zulässig. Die Außenbauteile schutzbedürfti-ger Aufenthaltsräume sind entsprechend der DIN 4109 zu dimensionieren. Entsprechend DIN 4109 (07/2016) wurde für das Plangebiet bis zu einer Raumtiefe von 15 Metern zur Straßenachse der Kreisstraße El18 der Lärmpegelbereich V ermittelt. Darüber hinaus kann das Plangebiet dem Lärmpegelbereich lII und IV nach DIN 4109 (07/2016) zugeordnet werden. Landwirtschaftliche Emissionen Südwestlich des Geltungsbereiches befindet sich eine landwirtschaftlich genutzte Halle (Flur-Nr. 318). Hierbei ist mit erheblicher Lärm-, Geruchs- und Staubbelästigung auch nachts und an Wo-chenenden zu rechnen. Von den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen können selbst bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen ausgehen, die von den Nutzern zu dulden sind. Dies kann auch vor 6:00 Uhr morgens bzw. nach 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen während der Saisonarbeiten der Fall sein.

6. Grünordnung

Ziel der Grünordnung ist die Durchgrünung des Vorhabengebietes sowie dessen Einbindung in den Landschaftsraum und die Gestaltung des Ortsrandes. Dabei wird entsprechend der an-spruchsvollen Architektur und den entsprechenden hochwertigen Nutzungen (Büros, Praxen, Kanzleien, Hotel) den Freianlagen ein hoher Gestaltungsaspekt beigemessen. Dies wird vor allem

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durch eine qualitativ hochwertige Freianlagenplanung in den Innenhöfen bzw. auf der Tiefgarage erreicht. Zum Schutz angrenzenden Getreideanbauflächen ist die Gewöhnliche Berberitze (Berberis vulga-ris) in der Pflanzliste 1 als nicht zulässig festgesetzt.

6.1 Private Grünflächen

Das Bauvorhaben wird durch private Grünflächen im Inneren gegliedert, die den Festsetzungen entsprechend mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Zur Ortsrandeingrünung erfolgt die Festsetzung von Gehölzpflanzung am Ostrand des Geltungs-bereiches.

7. Erschließung

7.1 Straßen und Wege

Die verkehrliche Erschließung des Geländes erfolgt über die Bahnhofstraße (Ei 18) mit parallel verlaufendem Geh- und Radweg. Es sind zwei Zufahrten zu dem Vorhabengrundstück vorgese-hen. Eine Zufahrt im Westen an der Kreuzung zu dem benachbarten Dienstleistungszentrum des Landratsamt Eichstätt und eine weitere Zufahrt im Nordosten, im Bereich der bisherigen Zufahrt. Zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das umliegende Straßennetz wurde von GEVAS Humberg & Partner eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet. Die hohe verkehrliche Belastung der Knotenpunkte EI 18 / St 2229 und Kreisverkehr an der St 2335 im Prognose-Planfall 2030 können dem Verkehrsgutachten zufolge nicht dem Vorhaben-träger angelastet werden, da bereits im Prognose-Nullfall (d.h. im für 2030 angenommenen Be-standsfall ohne den Business Park Lenting) eine hohe Verkehrsbelastung vorliegt. Der Verkehrsuntersuchung zufolge erhöhen sich die Verkehrsmengen gegenüber dem Prognose-Nullfall 2030 (ohne Businesspark) für die Bahnhofstraße von ca. 12.800 bis 14.200 Kfz/24 Stun-den auf 14.900 bis 16.200 Kfz/24 Stunden im Prognose-Planfall 2030 (mit Business Park). Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Bahnhofstraße/ Hepberger Weg auch bei Realisierung des Vorhabens im Prognose-Planfall 2030 wurde mit dem Straßenbaulast-träger (Landratsamt Eichstätt, Tiefbauverwaltung) ein Signalkonzept mit Berücksichtigung der be-stehenden Fußgängerschutzanlage (FSA) am Knotenpunkt und Vorsignalisierung vereinbart. Zur Vermeidung von Konflikten mit dem südlich der Bahnhofstraße verlaufenden Radweg wird dieser nach Süden verschwenkt, sodass im Bereich der Zufahrten zum Dienstleistungszentrum und der westlichen Zufahrt zum Businesspark eine Aufstellfläche für einbiegende PKW von ca. 6 m frei-gehalten werden kann. „Aus den Leistungsfähigkeitsnachweisen geht hervor, dass die Verkehrsmengen im Prognose-Planfall mit dem o.g. Signalkonzept bewältigt werden können. In der Morgenspitzenstunde errei-chen alle Ströme mindestens QSV B, in der Nachmittagsspitzenstunde mindestens QSV C. Da-bei können sich v.a. am Nachmittag größere Rückstauungen ergeben, in der östlichen Zufahrt bis max. ca. 85 m in der westlichen Zufahrt bis max. ca. 120 m. Aufgrund der 2-phasigen Steuerung und einer kurzen Umlauf-zeit (gewählt: 70 s) können die Wartezeiten auf einem vertretbaren Ni-veau gehalten werden. Für die Hauptrichtungsströme in der Lastrichtung ergeben sich mittlere Wartezeiten von maximal ca. 30 s in der Morgenspitzenstunde und ca. 40 s in der Nachmittags-spitzenstunde.“ 6

6 GEVAS, Humberg & Partner S. 23 f

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Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß Art. 23 BayStrWG innerhalb der Anbauver-botszone unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die Auf-merksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird. Dies gilt auch für die im Westen vorbeiführende Autobahn A 9. Bäume und Lärmschutzanlagen dürfen aus Verkehrssicherheitsgründen nur mit einem Mindestab-stand von 10 m vom Fahrbahnrand der Straße errichtet werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicher-heit des Verkehrs unter Berücksichtigung der RPS bzw. RAL). Der Abstand von Einfriedungseinrichtungen zum Fahrbahnrand der im Betreff genannten Straße muss mindestens 10 m betragen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RPS bzw. RAL). Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über das unter-ge-ordnete Straßennetz vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 BayStrWG). Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zur Bahnhofstraße (Kreisstraße Ei 18) sind nicht zulässig. Der Rad- und Gehweg entlang der Bahnhofstraße dient ausschließlich der Benutzung durch Rad-fahrer und Fußgänger. Während der Bauphase ist dies mit der Tiefbauverwaltung am Landratsamt Eichstätt abzustimmen. Es ist anzumerken, dass der Hepberger Weg derzeit als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet ist. Im Zuge der Verwirklichung der Umgehung Lenting-Kösching wurde der Weg behelfsmäßig ausgebaut. Es handelt sich somit um keine Ortsverbindungsstraße. Mit Verwirklichung des Gewer-begebiets Lenting Ost II wird der Hepberger Weg bis zu den Anschlussästen zur Umgehung Lenting-Kösching als Ortstraße gewidmet und entsprechend ausgebaut werden.

7.2 Öffentlicher Nahverkehr

Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist gegeben. An der Bahnhof-straße befindet sich in Höhe des Dienstleistungszentrums des Landratsamtes eine Bushaltestellte durch die der Vorhabenstandort mit den umliegenden Gemeinden (Kösching, Lenting) und dem Zentralen Omnibusbahnhof Ingolstadt verbunden ist.

7.3 Wasserversorgung

Die Versorgung erfolgt über die bestehenden Versorgungsleitungen in der Bahnhofstraße.

7.4 Entwässerung

Die Entsorgung von Schmutzwasser erfolgt für die ersten Bauabschnitte (Gebäude im Norden des Grundstücks) über den neu geschaffenen Kanalanschluss im Westen (Mischwasserkanal im Be-reich der Kreuzung Bahnhofstraße, Einmündung zum Landratsamt). Der Anschluss der südlichen Gebäude erfolgt über den bestehenden Kanal im Osten. Dieser Kanal wurde, damit er zukünftig nicht im Bereich der geplanten Gebäude zu liegen kommt, aus dem östlichen Bereich des Flur-stücks Nr. 315 heraus in den Bereich der Flurwege Flur Nrn. 344 und 347 verlegt. Entsprechende Vorabstimmungen zwischen dem Abwasserzweckverband Ingolstadt Nord und dem Vorhabenträ-ger haben bereits am 24.07.2018 stattgefunden. In Abstimmung zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und dem Vorhabenträger am 09.08.2018 wurde festgelegt, dass überschüssiges Oberflächenwasser mit entsprechender Dros-selung über Rigolen oder Zisternen in den östlich verlaufenden Vorfluter (Graben zum Lentinger

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Bach Flur-Nr. 352) abgeleitet wird, hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Er-laubnis ist in einem gesonderten Verfahren außerhalb des Bauleitplanverfahrens zu beantragen. Das örtliche Gelände fällt nach Südosten hin ab, daher kann, z. B. bei Schneeschmelze oder einem Starkregen, sogenanntes wild abfließendes Oberflächenwasser aus dem umgebenden Einzugs-gebiet den Grundstücken im Geltungsbereich zu fließen. Dies ist entsprechend bei der Erschlie-ßung und Bebauung zu berücksichtigen. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Be-bauung vor Schäden schützen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass der Oberflächenabfluss durch die geplante Bebauung nicht behindert oder zum Nachteil umliegender Grundstücke verlagert wird

7.5 Energieversorgung, Telekommunikation

Die Versorgung erfolgt über die bestehenden Versorgungsleitungen in der Bahnhofstraße. Sollte aufgrund des Leistungsbedarfs eine Transformatorenstation erforderlich werden, wird hierzu eine entsprechende Grundstücksfläche bereitgestellt und durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit rechtlich gesichert werden. Es ist vorgesehen, das Gebiet mit Glasfaserkabeln für schnelle Telekommunikation zu erschließen.

7.6 Klimaschutz / Anpassung an den Klimawandel

Generell werden, um dem Klimawandel entgegen zu wirken, ein sparsamer und rationeller Umgang mit Energie und der Einsatz besonders effizienter Energieerzeugungs- und Verbrauchstechnolo-gien angestrebt. Durch Solar- und Fotovoltaikanlagen auf den Dächern kann die Sonnenenergie als regenerative Energiequelle nach dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21.07.2014) genutzt werden, so dass auch die Vorgaben des geänderten EnEG (Energieein-spargesetz vom 04.07.2013) erreicht werden können. Ein entsprechendes nachhaltiges Konzept für die Haustechnik ist derzeit in Bearbeitung.

8. Wesentliche Auswirkungen der Planung

a) Die ehemals als Fleischwerk genutzte Fläche wird städtebaulich neu geordnet, neu bebaut und größtenteils versiegelt.

b) Die in sehr geringem Umfang vorkommenden Altlasten (Z0 nach LAGA) im Boden werden

im Rahmen der Räumung der Bestandsgebäude sowie der notwendigen Erdarbeiten für den Bau der Tiefgarage saniert. Aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden (Lößlehme und Feinsande der oberen Süßwassermolasse) ist nur mit geringen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse zu rechnen, eine starke Durchnässung angrenzender Grundstü-cke wird mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.

c) Das Vorhaben löst für die Bahnhofstraße und das umliegende Straßennetz eine Erhöhung

des Besucher- und Mitarbeiterverkehrs aus. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Bahnhofstraße/ Hepberger Weg wurde mit dem Straßenbaulastträger ein Signalkonzept mit Berücksichtigung der bestehenden Fußgängerschutzanlage (FSA) am Knotenpunkt und Vorsignalisierung vereinbart. Zur Vermeidung von Konflikten mit dem süd-lich der Bahnhofstraße verlaufenden Radweg wird dieser nach Süden verschwenkt, sodass im Bereich der Zufahrten zum Dienstleistungszentrum und der westlichen Zufahrt zum Bu-sinesspark eine Aufstellfläche für einbiegende PKW von ca. 6 m freigehalten werden kann.

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„Aus den Leistungsfähigkeitsnachweisen geht hervor, dass die Verkehrsmengen im Prog-nose-Planfall mit dem o.g. Signalkonzept bewältigt werden können.“ 7

9. Umwelt- und naturschutzfachliche Belange

Zur Berücksichtigung der umwelt- und naturschutzfachlichen Belange wurde ein Umweltbericht nach § 2 BauGB verfasst, der Teil dieser Begründung ist. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wurde durch das Büro FNB aus Erlangen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erarbeitet. Diese liegt im Anhang bei. Die Artengruppe der Fledermäuse wurde an zwei Erfassungsterminen bearbeitet. Die Bäume und Gebäude wurden akustisch (Fledermausdetektor) und visuell auf einen möglichen Besatz abge-sucht. Der Baumbestand wurde außerdem nach potenziellen Strukturen abgesucht, die Fleder-mäusen (und auch anderen geschützten Arten) als Quartier, bzw. als Fortpflanzungs- und Ruhe-stätte dienen könnten. Die Bäume weisen einige Höhlungen und Risse auf, die potenziell Fleder-mausarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen könnten.8 Die Gebäude besitzen, wie alle Industriegebäude theoretisch geeignete Hohlräume und Spalten (z. B. unter Verschalungen), die als Quartiere dienen könnten. Es ergaben sich keine Hinweise auf bedeutsame Jagdlebens-räume im Geltungsbereich. Es wurden fünf weit verbreitete Vogelarten (Amsel, Elster, Kohlmeise, Rabenkrähe, Zilpzalp) und der Turmfalke im Überflug festgestellt, potentiell kommt auch noch der Haussperling in Frage. Es wurden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Geltungsbereich gefunden.9 Der Geltungsbereich wie bereits in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) darge-legt, weder als Lebensraum für Reptilien wie der Zauneidechse noch für das Rebhuhn geeignet. Der Geltungsbereich ist im Bestand mit Ausnahme des westlichen Drittels nahezu komplett ver-siegelt. Auch das westliche Drittel ist als Lebensraum für diese Arten ungeeignet. Während der Erfassungen für die saP wurden die genannten Arten nicht im Geltungsbereich verortet. Unter anderem als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung werden im Bebauungsplan fol-gende Maßnahmen festgesetzt: • Insektenfreundliche Außenbeleuchtung

• Festgelegte artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen:

V 1 Zeitlich beschränkte Baufeldräumung und Entfernung von Vegetation V 2 Bereitstellung einer fledermauskundigen Person V 3 Terminierung der Abrissarbeiten der Gebäude V 4 Kontrolle auf gebäudebrütende Vögel V 5 Zeitliche Beschränkung der Fällung (vgl. V1) V 6 Inspektion der potenziellen Strukturen V 7 Vorgehen bei Besatz

• Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene

Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) CEF1 Anbringung von Fledermausflachkästen CEF 2 Anbringung von geeigneten Fledermaushöhlenkästen

Der Ausgleichsbedarf von 792 m² wird außerhalb des Geltungsbereichs im Gemeindegebiet und Gemarkung Lenting auf Teilflächen der Flurstücke Flur Nr. 360 (245 m²) und 361 (547 m²) in der

7 GEVAS, Humberg & Partner S. 23 f 8 vgl. Dipl.-Biol. B. Pfeiffer, Ergänzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (2020), Zif. 1, S. 3 9 vgl. Dipl.-Biol. B. Pfeiffer, Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (2018), Zif. 4, S. 10 ff

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Niederung des Lentinger Baches aus dem Ökokonto der Gemeinde Lenting erbracht. Die Aus-gleichsfläche ist spätestens mit Baubeginn umzusetzen. Die Eignung der Flurstücke als Ausgleichsflächen wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbe-hörde abgestimmt. Für den Ausgleich werden folgende Ausgleichsmaßnahmen formuliert: Bestand: intensiv genutztes Grünland in der Niederung des Lentinger Baches Maßnahme: extensive Grünlandpflege zwei Mähgänge/Jahr mit Entfernung des Mähgutes, 1. Schnitt nicht vor 1. Juli Da die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Region durch umfangreiche Infrastrukturmaßnah-men stark in Anspruch genommen werden, sollte die Pflege des Flurstücks, soweit dies dem Grundeigentümer möglich ist, durch extensive landwirtschaftliche Nutzung durch Landwirte erfol-gen.

10. Bodendenkmäler

Gemäß der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpfleg vom 28.02.2019 be-finden sich im Nahbereich des vorliegenden Bebauungsplanes folgende Bodendenkmäler:

▪ D-1-7134-0291 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. Verfahrensstand Beneh-men nicht hergestellt.

▪ D-1-7134-0309 Straße der römischen Kaiserzeit. Verfahrensstand Benehmen nicht herge-stellt.

Es muss mit weiteren bislang unbekannten Bodendenkmälern insbesondere des römischen Zeit-horizontes gerechnet werden. Im gesamten Plangebiet bedürfen Bodeneingriffe jeglicher Art in je-dem Falle einer vorherigen Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DSchG, die in einem eigenständigen Er-laubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Eine Be-grenzung des Erlaubnisvorbehaltes auf die bereits bekannte Denkmalfläche ist nicht möglich.

11. Altlasten und Georisiken

Altlastenverdachtsflächen, historische Kampfmittel und auch konkrete Georisiken sind im Pla-nungsgebiet nicht bekannt. „Der Untergrund der Südlichen Frankenalb besteht allerdings aus verkarsteten Karbonatgestei-nen des Malms, die von unterschiedlich mächtigen Deckschichten überlagert werden. Die Entste-hung weiterer Dolinen und Erdfälle, vor allem durch das Nachsacken von Deckschichten in unter-lagernde Hohlräume ist nicht auszuschließen.“10 Durch die SYNLAB Analytics & Services GmbH wurde eine Baugrunderkundung durchgeführt (Stand 21.08.2018), welche den Unterlagen beigefügt ist. Daraus geht hervor, dass das gesamte Gelände bis zu 2,0 m über dem natürlich anstehenden Boden aufgefüllt ist. Die Auffüllungen bestehen aus Schluff und Sand mit Ziegel- und Holzresten. Bei den natürlich anstehenden Böden handelt es sich um Lößlehme und Feinsande der oberen Süßwassermolasse. Die Feinsande können zum Teil auch erhebliche Mengen von bindigen Bei-mengungen (z.B. Schluff und Ton) enthalten. Es werden keine Beeinträchtigungen durch Geoge-fahren aufgeführt.

10 BayLfU Stellungnahme vom 05.02.2019

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Vor Baubeginn ist eine Rasterbeprobung des Gebiets auf eventuell vorhandene Altlasten durchzu-führen (Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Merkblatt Nr. 3.8/4: Probenahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer). Sollten im Vorhabenbereich Altlastenverdachtsflächen bzw. schädliche Bodenveränderungen be-kannt werden, sind diese im Einvernehmen mit dem Landratsamt Eichstätt und dem Wasserwirt-schaftsamt Ingolstadt zu erkunden, abzugrenzen und gegebenenfalls zu sanieren. Beim Aushub ist aufgrund der künstlichen Auffüllungen mit Schadstoffbelastungen zu rechnen. Die abfallrechtlichen Belange hinsichtlich der Verwertung und Entsorgung des Aushubs sind einzuhal-ten, bei den Untergrundarbeiten ist eine baubegleitende Aushubüberwachung durchzuführen. Beim Abbruch der Gebäude sind folgende Auflagen zu beachten: a) Vor dem Rückbau sind sämtliche Restmengen an Heizöl und Chemikalien zu entfernen. Die

Hallen und Räume sind besenrein herzustellen. b) Die Böden von Räumen in denen Mineralölprodukte (Heizöl, Schmierstoffe u.ä.) gelagert oder

verwendet wurden wie z.B. Heizungsräume und Tankräume sind gesondert auszubauen und zu lagern. Vor einer Wiederverwertung ist das Material auf Kohlenwasserstoffe zu untersuchen. Die Ergebnisse sind dem Landratsamt Eichstätt vorzulegen. Die Art der Verwertung bzw. Ent-sorgung ist abhängig von den Ergebnissen.

c) Die Asphaltierungen der Hof- und Freiflächen sind vor einer Verwertung auf teerhaltige Materi-alien zu überprüfen.

d) Die beim Rückbau anfallenden Abfälle sind zu sortieren und soweit technisch möglich wieder-zuverwerten. Abfälle, für die es keine Verwertungsmöglichkeit gibt, sind ordnungsgemäß über die MVA Ingolstadt/Mailing (Hausmüll, Gewerbemüll) oder die GSB Ebenhausen (Sondermüll) zu entsorgen.

Die abfallrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Die Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser über belasteten Bereichen ist generell nicht zulässig. Kontaminierte Bereiche im Bereich von geplanten Versickerungsanlagen sind ent-sprechend den Sickerwegen vollständig auszutauschen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies ist durch Sohl- und Flankenbeprobungen zu belegen. Die Z0-Werte der LAGA - Boden sind dabei einzuhalten. Ingolstadt, 08.01.2019, 17.12.2019, 21.04.2020 Christian Semmler Ulrich von Spiessen Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt, Stadtplaner L:\A433 BP Officecenter Lenting\Text\Berichte\Begründung BP\20200421_Begründung BP_E2.docx