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Forum-Gewerberecht | Stehendes Gewerbe (allgemein) | Auslndische Firma mchteZweigniederlassung in DE erffnen

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nschfer15.01.2018 12:06

:moin: zusammen,

ich habe einen seltsamen Gewerbefall, der bei uns so noch nicht vorkam.Der Geschftsfhrer einer Firma (A), dem durch ein Gewerbeuntersagungsverfahrendas Ausben eines Gewerbes untersagt wurde, hat einen Bekannten (B) der inKroatien eine Elektroinstallateurfirma mit der Hauptniederlassung in Kroatien hat.Der A verwaltet und vermittelt zwischen mir, als Gewerbeamt, und dem B in Kroatien.Da ja durch die Gewerbeuntersagung der A kein Geschftsfhrer mehr einer Firma seindarf, kann dieser ja kein Gewerbe bei uns mehr anmelden, liege ich hier richtig?

Und was bentige ich fr Unterlagen von dem B, um die Zweigstelle bei uns anmeldenzu knnen bzw. geht das berhaupt ?Bisher teilte ich dem A mit, dass ich einen amtlich bersetzten Handelsregisterauszugder kroatischen Firma bentige und die Kopie des Ausweises des B.

Mit dem B selbst hatte ich noch keinen Kontakt. Ich bin fr jeden Tipp und jede Hilfefroh :)

Schon jetzt vielen Dank!

HWK-CB16.01.2018 10:45

Wurde die GF-Ttigkeit explizit untersagt? Das kommt nicht richtig rber.

nschfer16.01.2018 11:17

Dem A wurde durch das Gewerbeuntersagungsverfahren allgemein die Ausbungeines Gewerbes im Bereich Elektroinstallation untersagt.

Sorry - habe mich falsch ausgedrckt. Der A drfte ja dann bei uns kein Gewerbe mehrim Bereich der Elektroinstallation ausben bzw. anmelden und drfte auch kein GFeiner Firma mit Elektrottigkeiten sein.

SteBa17.01.2018 07:41

:gruessgott:

Also wenn ihm die Ttigkeit als Geschftsfhrer in der Gewerbeuntersagung nichtausdrcklich mit untersagt wurde, dann darf weiterhin als Geschftsfhrer ttig sein, egalwelche gewerbliche Ttigkeit die Firma ausbt. 35 Abs. 1 Satz 2 GewO.

Viele Gre

SteBa

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