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Wegleitung für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und Gesundheit (ab Herbstsemester 2014) Stand: 28.04.2014

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Wegleitung

für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und Gesundheit

(ab Herbstsemester 2014)

Stand: 28.04.2014

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Inhaltsverzeichnis

TEIL I: Profil des Bachelorstudiums „Sport, Bewegung und Gesundheit“ ... 5

1. Gesellschaftliche Entwicklungen ....................................................................................... 5

1.1. Demografischer Wandel und Gesundheit ................................................................ 5

1.2. Bewegungsmangel und seine Folgen ....................................................................... 5

1.3. Gesteigertes Gesundheitsbewusstsein ..................................................................... 5

1.4. Gesundheits- statt Krankheitsmanagement ............................................................. 6

1.5. Trends und Entwicklungen ....................................................................................... 6

2. Ziel des Studiums sowie Rollen und Kompetenzen ........................................................... 7

3. Arbeitsmarkt und Tätigkeitsfelder .................................................................................... 8

TEIL II: Das Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“ ............. 9

1. Studienrichtungen ............................................................................................................. 9

2. Gliederung und Aufbau des Studiums ............................................................................. 10

3. Studienangebot an ausserfakultären Zweitfächern ........................................................ 11

4. Kreditpunkte.................................................................................................................... 12

5. Lehr- und Lernformen ..................................................................................................... 13

5.1. Vorlesung (V) .......................................................................................................... 13

5.2. Vorlesung mit Übung (V+Ü) .................................................................................... 13

5.3. Übung (Ü) ................................................................................................................ 13

5.4. Seminar (S) .............................................................................................................. 13

5.5. Schnittstellenfach (SSF) .......................................................................................... 13

5.6. Sportpraktische Übung (SpÜ) ................................................................................. 14

5.7. Blockkurs (B) ........................................................................................................... 14

5.8. Kolloquium (K) ........................................................................................................ 14

5.9. Projekt (P) ............................................................................................................... 14

5.10. Praktikum ................................................................................................................ 14

5.11. Tutoriat ................................................................................................................... 14

6. Arten der Leistungsüberprüfung ..................................................................................... 15

6.1. Modulprüfung ......................................................................................................... 15

6.2. Lehrveranstaltungsprüfung .................................................................................... 15

6.3. Prüfungsformen ...................................................................................................... 15

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6.4. Lehrveranstaltungsbegleitender Leistungsnachweis ............................................. 15

6.5. Aktive Teilnahme .................................................................................................... 16

6.6. Learning Contract ................................................................................................... 16

7. Bachelorarbeit ................................................................................................................. 17

8. Bestehen des Studiums ................................................................................................... 18

9. Studientableau ................................................................................................................ 20

10. Modulbeschreibungen ................................................................................................ 23

10.1. Grundlagenmodule Theorie.................................................................................... 24

10.2. Grundlagenmodule Sportpraxis .............................................................................. 32

10.3. Vertiefungsmodule Theorie .................................................................................... 34

10.4. Vertiefungsmodule Sportpraxis .............................................................................. 43

10.5. Profilmodul ............................................................................................................. 49

11. Möglichkeiten nach dem Bachelorstudium ................................................................ 50

TEIL III: Regelungen, Organisatorisches und Zuständigkeiten ................... 52

1. Regelungen für das Studium ........................................................................................... 52

1.1. Präsenzregelung ..................................................................................................... 52

1.2. Vorlesungsverzeichnis und Stundenplan ................................................................ 52

1.3. Belegen von Lehrveranstaltungen .......................................................................... 53

1.4. Prüfungstermine und Prüfungsorganisation .......................................................... 53

1.5. Anmeldung zu Modulprüfungen............................................................................. 53

1.6. Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen ........................................................ 53

1.7. Verschiebung, Verhinderung und Fernbleiben von Leistungsüberprüfungen ....... 53

1.8. Wiederholungsprüfung ........................................................................................... 54

1.9. Hilfsmittel bei Leistungsüberprüfungen ................................................................. 54

1.10. Notenskala und Rundungsregel .............................................................................. 54

1.11. Prüfungseinsicht ..................................................................................................... 54

1.12. Prüfungskommission .............................................................................................. 55

1.13. Informationspflicht und E-Mail Account ................................................................ 55

2. Evaluation ........................................................................................................................ 56

3. Studiendokumente .......................................................................................................... 56

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Vorbemerkung

Die Wegleitung für das Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“ an der Universität Basel (im Nachfolgenden „Wegleitung“) ist die Ausführungsbestimmung der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» an der Medizinischen Fakultät der Univer-sität Basel vom 21.10.2013.

Die Wegleitung regelt Einzelheiten

• für den Bachelorstudiengang „Sport, Bewegung und Gesundheit – Prävention und Ge-sundheitsförderung“ (engl. „Sport, Exercise and Health – Prevention and Health Promo-tion“)

sowie

• für das Bachelorstudienfach „Sport, Bewegung und Gesundheit – Sportwissenschaft“ (engl. „Sport, Exercise and Health – Sport Science“) in Kombination mit einem ausserfa-kultären Zweitfach.

Sie gilt für alle Studierenden, die gemäss der oben genannten Studienordnung ab Herbstsemes-ter 2014 Sport, Bewegung und Gesundheit an der Universität Basel studieren.

Die Wegleitung tritt am 28.04.2014 mit der Verabschiedung durch die Medizinische Fakultät der Universität Basel in Kraft.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text durchgängig die männliche Form verwendet. In allen Fällen sind jedoch beide Geschlechter angesprochen.

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TEIL I: Profil des Bachelorstudiums „Sport, Bewegung und Gesundheit“

1. Gesellschaftliche Entwicklungen

1.1. Demografischer Wandel und Gesundheit

Die gesellschaftliche Bedeutung von Bewegung und Sport hat in den letzten Jahrzehnten deut-lich zugenommen. Die Gründe hierfür liegen einerseits in den Folgen einer zunehmend techni-sierten Lebens- und Arbeitswelt, die zu einem sitzenden und entsprechend körperlich inaktiven Lebensstil geführt haben. Auf der anderen Seite zeigt sich ein gesteigertes Gesundheitsbewusst-sein von Teilen der Bevölkerung, das zu neuen Bedürfnissen, Nachfragen und Angeboten auf dem gesundheitsbezogenen Bewegungsmarkt geführt hat.

1.2. Bewegungsmangel und seine Folgen

Ein körperlich inaktiver Lebensstil ist bereits für den Lebensalltag vieler Kinder kennzeichnend. Mangelnde Bewegung, zunehmender Medienkonsum, veränderte Ernährungsgewohnheiten und psychosoziale Stressfaktoren tragen dazu bei, dass bereits die Gesundheit der heranwach-senden Generation beeinträchtigt ist. Immer mehr Kinder bewegen sich immer weniger. Einge-schränkte Bewegungsmöglichkeiten bilden jedoch den Nährboden für dauerhaft immobiles Ver-halten und Unfälle im Alltag. Ähnliche Probleme zeigen sich im Erwachsenenalter. Derzeit gilt etwa ein Drittel der Schweizer Bevölkerung als körperlich inaktiv. Bewegungsmangel und falsche Ernährung haben jedoch nachhaltige gesundheitliche Folgen, zum Beispiel in Form eines man-gelhaften Knochenaufbaus, beginnender Risikofaktoren für spätere Herz-Kreislauf-Krankheiten und einer sinkenden Lebensqualität oder gar Lebenserwartung.

Zudem altert die Gesellschaft spürbar: so wird im Jahr 2035 jeder zweite Schweizer Bürger über 50 Jahre alt sein, jeder dritte über 60. Diese Entwicklung wird nachhaltige Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben. Aus zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass mit steigendem Alter vor allem chronisch-degenerative Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparates und des Gehirns zunehmen. Begünstigt wird dieser Prozess durch einen Lebensalltag, der durch körperliche Inaktivität, falsche Ernährung und zunehmen-den Arbeitsdruck und Stress gekennzeichnet ist.

1.3. Gesteigertes Gesundheitsbewusstsein

Angesichts der sich ändernden Lebenswelt ist aber auch ein gesteigertes Gesundheitsbewusst-sein in der Bevölkerung zu beobachten. So nehmen z.B. die Mitgliederzahlen in Fitnesszentren

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seit vielen Jahren kontinuierlich zu, Personaltrainer haben Hochkonjunktur und die Teilnahme an Laufevents steigt stetig. Betriebe und Behörden stellen zunehmend Experten für Sport und Bewegung ein, um Präventionsprogramme zu etablieren und sie anschliessend auf ihre Wirk-samkeit hin zu evaluieren. Gesundheitsorientierte Bewegungs- und Trainingseinrichtungen stel-len mittlerweile hohe inhaltliche Ansprüche an die Qualität ihrer Angebote. Auf der Basis von Eingangs- und Verlaufstest werden Fortschritte laufend evaluiert und Programme individuell an-gepasst. Reha-Einrichtungen kombinieren sport- und bewegungsorientierte Präventions- und Therapieangebote und kooperieren aktiv mit Medizinern. Radwege werden gebaut und das Rau-chen aus dem öffentlichen Bereich verbannt.

1.4. Gesundheits- statt Krankheitsmanagement

Die Chancen auf eine anhaltend gute Lebensqualität steigen, wenn das sogenannte Krankheits-management, das heute noch weitgehend das gesundheitliche Versorgungssystem dominiert, zu einem lebenslangen Gesundheitsmanagement gewandelt wird. Gesundheit zu erhalten wird deshalb zu einer individuellen und gesellschaftlichen Kompetenz. Das Verlangen danach wächst spürbar. Doch noch fehlen die notwendigen personellen und infrastrukturellen Voraussetzun-gen, damit bereits in jungen Jahren, vor allem aber im Alter, Funktionsstörungen nachhaltig vor-gebeugt (Prävention und Gesundheitsförderung) oder begegnet werden kann (Rehabilitation).

1.5. Trends und Entwicklungen

Der bewegungsbezogene Gesundheitsbereich zeigt sich als ein starker Wachstumsmarkt, bei dem die präventive Gesundheitsförderung immer stärker ins Blickfeld rückt. Gross angelegte Studien zeigen mittlerweile, dass sich Investments in Massnahmen zur Lebensstilprävention loh-nen. Bewegung und Sport bieten hier eine bislang erst ansatzweise genutzte Möglichkeit; das Stichwort lautet: „Exercise is Medicine“. D.h. die Verknüpfung medizinischer mit sport- und be-wegungstherapeutischen Massnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Mobilität, der Le-bensqualität und der Gesundheit von Menschen jeden Lebensalters wird zukünftig eine zentrale Bedeutung einnehmen.

All die beschriebenen gesellschaftlichen Entwicklungen gehen einher mit konkreten gesund-heitsbezogenen Herausforderungen. Sie bilden wesentliche Bezugspunkte für die Ziele des Stu-diums „Sport, Bewegung und Gesundheit“ wie auch für die zu erwerbenden Rollen und Kompe-tenzen.

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2. Ziel des Studiums sowie Rollen und Kompetenzen

Im Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“ am DSBG sollen hochqualifizierte Per-sonen ausgebildet werden, welche im Bildungs- und Gesundheitssektor tätig sind. Sie beschäf-tigen sich im Bereich der Prävention und Rehabilitation mit bewegungs- und gesundheitsbezo-genen Inhalten und deren Zusammenhängen bei unterschiedlichen Lebensaltern und Adressa-tengruppen. Studierende mit dem Berufsziel Lehramt erwerben die notwendigen fachwissen-schaftlichen Grundlagen für eine zukünftige Unterrichtstätigkeit im Fach Sport.

Absolventen des Studiums „Sport, Bewegung und Gesundheit“ weisen mit dem Bachelorab-schluss die folgenden Handlungskompetenzen auf:

Fachkompetenz Fachliches Wissen Sie verfügen über Wissen bezüglich Theorien, Modellen und Konzepten der einzelnen sportwissenschaftlichen Teildisziplinen.

Fachliches Können Sie verfügen über ein breites Bewegungsrepertoire sowie ein hohes mo-torisches Fähigkeitsniveau.

Tätigkeitsbezogenes Wissen und Können Sie sind in der Lage, fachbezogene Massnahmen im angestrebten Tätig-keitsfeld zu planen und umzusetzen.

Methodenkompetenz Vermittlungskompetenz Sie vermitteln Sport und Bewegung in Theorie und Praxis unter Einsatz geeigneter Methoden und Medien situations- und adressatenbezogen.

Empirische Methodenkompetenz Sie verfügen über die Kompetenz, empirische Forschungsmethoden ziel-gerichtet einzusetzen.

Techniken wissenschaftlichen Arbeitens Sie sind in der Lage, (sport-) wissenschaftliche Erkenntnisse kompetent und zielgerichtet zu erwerben und einzusetzen.

Sozialkompetenz Rollenflexibilität Sie können verschiedene Rollen einnehmen und die notwendige Rollen-distanz und -flexibilität zeigen.

Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit Sie bringen sich motivierend und sachdienlich in Teams ein.

Kooperations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit Sie verfügen über Fähigkeiten zur produktiven Zusammenarbeit, zum Umgang mit Kritik und zur konstruktiven Lösung von Problemen.

Selbstkompetenz Forschende und lernende Grundhaltung Sie verfügen über verschiedene Lernstrategien für das eigene und das Lernen anderer und verwenden Forschungserkenntnisse zur lebenslan-gen professionellen Weiterbildung und -qualifikation.

Selbstreflexion Sie hinterfragen die eigene Sport- und Bewegungsbiographie und reflek-tieren diese vor dem Hintergrund ihres Tätigkeitsfeldes.

Selbstregulation Sie können ihre Ressourcen selbstständig und adäquat einsetzen, um physischen und psychischen Beanspruchungen im Tätigkeitsfeld stand-halten zu können.

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3. Arbeitsmarkt und Tätigkeitsfelder

Die Tätigkeitsfelder von Absolventen eines sportwissenschaftlichen Studiums sind inzwischen vielfältig und haben sich erheblich erweitert und ausdifferenziert. Neben der klassischen Sport-lehrertätigkeit in der Schule hat sich ein freier ausserschulischer Arbeitsmarkt etabliert. Dieser reicht heute vom Gesundheitsmanager im Präventions- und Rehabilitationssektor über den Trai-ner im Leistungssport oder die Mitarbeit in einem Sportamt bis hin zu Tätigkeiten im Bereich Sportmedien, Sporttechnik oder Sportentwicklung. Aus diesem Grund sind diverse Praktika und Projekte in das Studium eingebunden, welche zu Anfang des Bachelorstudiums eine berufliche Orientierung und zum Ende eine berufliche Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern er-möglichen sollen. Dieser Praxisbezug soll von Beginn an Sicherheit bezüglich der richtigen Aus-richtung des Studiums gewährleisten und am Ende des Bachelorstudiums den Übertritt in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Abbildung 1: Berufsfelder für Absolventen des Studiums „Sport, Bewegung und Gesundheit“

Absolventen des Studiums „Sport, Bewegung und

Gesundheit“

Fitness- und Gesundheitsein-

richtungen

Medizinische Einrichtungen für

Rehabilitation und Prävention

Selbstständige Tätigkeit

Sportverbände, Sport-/ Gesundheits-ämter, Gemeinden,

Jugendorganisationen

Sporttourismus

Hochschulen und Forschungsinstitute

Lehramt (nach Erwerb der Lehrbefähigung)

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TEIL II: Das Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“

1. Studienrichtungen

Unter dem Dach des Bachelorstudiums „Sport, Bewegung und Gesundheit“ werden zwei Studi-enrichtungen angeboten:

- Der Studiengang „Prävention und Gesundheitsförderung“ im Umfang von 180 Kreditpunk-ten (KP).

- Das Studienfach „ Sportwissenschaft“ im Umfang von 105 KP, das mit einem ausserfakultä-ren Zweitfach im Umfang von 75 KP kombiniert wird. Das gewählte Zweitfach wird gemäss der entsprechenden Studienordnung der anbietenden Fakultät der Universität Basel stu-diert.

Bachelor of Science in Sport, Bewegung und Gesundheit (engl. Bachelor of Science Sport, Exercise and Health)

Studiengang:

Prävention und Gesundheitsförderung (engl. Prevention and Health Promo-tion)

180 KP

Studienfach:

Sportwissenschaft (engl. Sport Science)

105 KP

+ Zweitfach 75 KP

20 KP Wahlbereich 24 KP Profilmodul 74 KP Vertiefungsmodule 62 KP Grundlagenmodule

6 KP Wahlbereich 13 KP Profilmodul 24 KP Vertiefungsmodule 62 KP Grundlagenmodule

Abbildung 2: Studienrichtungen und Kreditpunkte

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2. Gliederung und Aufbau des Studiums

Das Studium ist in Module gegliedert, in denen Lehrveranstaltungen mit ähnlichen Lernzielen zusammengefasst sind. In den ersten zwei Semestern müssen von den Studierenden beider Stu-dienrichtungen verpflichtende Grundlagenmodule im Umfang von 62 KP absolviert werden.

Ab dem dritten Semester können die Studierenden ihr Studium mit der Wahl von Vertiefungs-modulen individuell ausrichten. Studierende im Studiengang „Prävention und Gesundheitsför-derung“ müssen Vertiefungsmodule im Umfang von 74 KP, Studierende im Studienfach „Sport-wissenschaft“ Vertiefungsmodule im Umfang von 24 KP bestehen.

Der Wahlbereich bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich fachübergreifendes Wissen an-zueignen, praktische Kompetenzen zu erwerben oder das Fachstudium zu vertiefen. Im Studien-gang umfasst der Wahlbereich 20 KP, im Studienfach 6 KP.

Das obligatorische Profilmodul schliesst das Bachelorstudium ab. Kern des Profilmoduls bilden ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die Mitarbeit an einem (Forschungs-)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer Bachelorarbeit. Im Studiengang umfasst das Profilmodul 24 KP, im Studienfach 13 KP.

6. Semester (B6)

Vertiefungsmodule - Studiengang 74 KP - Studienfach 24 KP

Profilmodul (inkl. Bachelorarbeit) - Studiengang 24 KP - Studienfach 13 KP

Wahlbereich - Studiengang 20 KP - Studienfach 6 KP

5. Semester (B5)

4. Semester (B4)

3. Semester (B3)

Grundlagenmodule - Studiengang 62 KP - Studienfach 62 KP

2. Semester (B2)

1. Semester (B1)

Abbildung 3: Aufbau des Studiums

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3. Studienangebot an ausserfakultären Zweitfächern

Bachelorstudierende, die sich für das Studienfach „Sportwissenschaft“ entscheiden, können ei-nes der folgenden Zweitfächer an der Universität Basel wählen:

Philosophisch - Historische Fakultät

Philosophisch - Naturwissenschaftliche Fakultät

Altertumswissenschaften Biologie Sek II

Deutsche Philologie Sek II Chemie Sek II

Englisch Sek II Geographie Sek II

Ethnologie Informatik Sek II

Französistik Sek II Mathematik Sek II

Geschichte Sek II Physik Sek II

Geschlechterforschung

Hispanistik Sek II Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Islamwissenschaft Wirtschaftswissenschaft*

Italianistik Sek II

Jüdische Studien Juristische Fakultät

Kulturanthropologie Rechtswissenschaft

Kunstgeschichte

Medienwissenschaft Theologische Fakultät

Musikwissenschaft Theologie

Nordistik

Osteuropäische Kulturen

Philosophie Sek II

Religionswissenschaft

Soziologie

Mit dem Studienfach „Sportwissenschaft“ kann in Kombination mit einem mit „Sek II“ gekenn-zeichneten Zweitfach während oder nach dem Masterstudium das Lehrdiplom für Maturitäts-schulen (Sekundarstufe II) in den Fächern Sport und dem entsprechenden Zweitfach erlangt werden. Zuständig für die berufspraktische Ausbildung zur Lehrperson und für die Vergabe der Lehrdiplome sind die Pädagogischen Hochschulen.

* Das Studienfach „Sportwissenschaft“ kann nur im Bachelorstudium mit Wirtschaftswissenschaft kombiniert wer-den. Ein konsekutives Masterstudium mit zwei Studienfächern ist seitens der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht vorgesehen. Für allfällige Kombinationsmöglichkeiten ist die Studienfachberatung des WWZ zu kontaktieren.

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4. Kreditpunkte

Die Berechnung von Kreditpunkten richtet sich nach dem European Credit Transfer and Accu-mulation System (ECTS). Ein Kreditpunkt (KP) entspricht einem Studienaufwand (Workload) von 30 Stunden eines durchschnittlichen Studierenden, um die vorgegebenen Lernziele zu erreichen. Der Studienaufwand errechnet sich aus der Zeit für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und dem Selbststudium, d.h. dem anfallenden Arbeitspensum ausserhalb der Lehrveranstaltun-gen (Bsp.: 1 KP = 15 Stunden Unterricht + 15 Stunden Vor- und Nachbereitung, inkl. Prüfungs-vorbereitung). Für ein Studienjahr berechnet sich der Arbeitsaufwand wie folgt:

Arbeitszeit/Jahr KP/Jahr 48 Wochen Arbeit 4 Wochen Ferien 40 Std./Woche = 48 Wochen x 40 Std. = 1‘920 Std./Jahr

60 KP (30 KP pro Semester) = 60 KP x 30 Std. = 1‘800 Std./Jahr Studienaufwand (gerundet)

Kreditpunkte werden für Leistungen erworben, die mit ‚genügend‘ oder besser bewertet wur-den. D.h. die entsprechende Prüfung muss bestanden werden. Ausnahme: in sportpraktischen Modulen können Kreditpunkte für eine ungenügende Lehrveranstaltungsprüfung erlangt wer-den, sofern die gerundete Modulnote insgesamt genügend ist (siehe Kapitel 8: Bestehen des Studiums).

Die Anzahl Kreditpunkte wie auch die Leistungsüberprüfungen der einzelnen Lehrveranstaltun-gen (Form der Leistungsüberprüfung, Inhalte, Bewertungsmodus, zeitlicher Rahmen etc.) wer-den in den Modulbeschreibungen und in den Semesterplänen ausgewiesen.

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5. Lehr- und Lernformen

Gemäss §12 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» können Kreditpunkte im Rahmen folgender Lehr- und Lernformen erworben werden:

5.1. Vorlesung (V)

Vorlesungen sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen, die auf dem je-weils aktuellen Stand der Wissenschaft einen systematischen und vergleichenden Überblick über einen grundlegenden Gegenstandsbereich der Sportwissenschaft sowie über die dazu re-levante Forschung geben. Die Eigenaktivität der Studierenden besteht im Wesentlichen in der Teilnahme an der Vorlesung und in der Lektüre der Begleitliteratur sowie in der Vor- und Nach-bereitung des Vorlesungsstoffes.

5.2. Vorlesung mit Übung (V+Ü)

Vorlesungen mit Übungen sind im Vortragsstil gehaltenen Lehrveranstaltungen, welche mit Übungsaufgaben zu ausgewählten Themen kombiniert werden. Die Übungsaufgaben werden während der Präsenzzeit oder im Rahmen des Selbststudiums erledigt.

5.3. Übung (Ü)

Übungen finden in Form eines theoriegeleiteten Praxisunterrichts statt mit dem Ziel, theoreti-sches Wissen aus Vorlesungen oder Seminaren in die Praxis zu transferieren. Das Gelernte wird in praktischen Übungen mit den entsprechenden fachspezifischen Methoden angewendet.

5.4. Seminar (S)

Seminare sind dialogisch ausgerichtete Lehrveranstaltungen, die der vertiefenden Beschäfti-gung mit einem ausgewählten bzw. spezifischen Themenfeld der Sportwissenschaft dienen. Se-minare werden vorwiegend durch eigenständige Leistungen und Beiträge der Studierenden ge-tragen. Die Leistung der Studierenden besteht z.B. in der Vorbereitung und Durchführung von Präsentationen, der Bearbeitung von Fällen oder der Durchführung und Auswertung von Unter-suchungen. Die vor- und nachbereitende Bearbeitung der Seminarlektüre zum jeweils behan-delten Thema ist ebenfalls Bestandteil von Seminaren.

5.5. Schnittstellenfach (SSF)

Schnittstellenfächer stellen die Verbindung zwischen theoretischen und sportpraktischen Ver-anstaltungen dar. Trainings- und sportwissenschaftliche Theorien und Konzepte wie auch sport-medizinische Aspekte werden anhand von einzelnen Sportarten und Bewegungsformen aufge-griffen, angewendet und vertieft. Zur Mitarbeit der Studierenden gehören die aktive Teilnahme am Unterricht und die vertiefte Auseinandersetzung mit den dargelegten Konzepten in Bezug auf deren praktische Anwendung.

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5.6. Sportpraktische Übung (SpÜ)

Sportpraktische Übungen dienen dazu, fachliches Können in Form von methodischen, techni-schen, taktischen und konditionelle Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Die Mitarbeit der Studierenden besteht in der aktiven Teilnahme an der jeweiligen sportpraktischen Übung sowie in der Schulung der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in Tutoriaten.

5.7. Blockkurs (B)

Blockkurse sind Veranstaltungen, die an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. In der Regel finden Blockkurse in der vorlesungsfreien Zeit statt. Insbesondere die Out-door-Lager werden in Form von Blockkursen angeboten.

5.8. Kolloquium (K)

Das Kolloquium ist ein Forum, in dem fachlicher Gedankenaustausch und wissenschaftliche Ge-spräche zu aktuellen Problemen und Fragestellungen stattfinden, beispielsweise im Zusammen-hang mit der Anfertigung der Bachelorarbeit. Austausch und Diskussion erfolgen einerseits unter den Studierenden und anderseits zwischen Dozierenden und Studierenden.

5.9. Projekt (P)

Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben in einem zeitlich begrenzten Rahmen. Unter Berücksich-tigung von Zeit, Ressourcen und Qualität soll ein vorher bestimmtes Ziel erreicht werden. Der Rahmen eines Projektes wird in einem vorgängig abzuschliessenden Studienvertrag (Learning Contract) definiert.

5.10. Praktikum

In einem Praktikum sollen die Studierenden das Erlernte durch die Mitarbeit in einer Institution, einer Organisation oder in einem Arbeitsprozess über einen festgelegten Zeitraum hinweg prak-tisch anwenden. Dadurch erwerben sie berufspraktische Kenntnisse und erhalten einen Einblick in mögliche zukünftige Tätigkeitsfelder. Umfang, Inhalt und Dauer eines Praktikums werden in einem vorgängig abzuschliessenden Studienvertrag (Learning Contract) definiert.

5.11. Tutoriat

Tutoriate sind Veranstaltungen, die von qualifizierten Studierenden durchgeführt werden. Sie dienen der Einübung und Weitergabe von theoretischem Fachwissen oder (sport-)praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Tätigkeit der Tutoren besteht in der Anleitung und Hilfestel-lung bei der Einübung von definierten fachspezifischen Kompetenzen (z.B. Lösen von Statistik-aufgaben, Schulung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den sportpraktischen Fächern).

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6. Arten der Leistungsüberprüfung

6.1. Modulprüfung

Gemäss §14 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» werden Theoriemodule (Grundlagenmodule [GM] 01 bis 08 sowie Vertiefungsmodule [VM] 01 bis 09) mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Themen und Inhalte sind lehrveranstaltungsübergrei-fend. Näheres ist in den Semesterplänen geregelt.

6.2. Lehrveranstaltungsprüfung

Gemäss §15 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» werden Lehrveranstaltungen in Sportpraxismodulen (Grundlagenmodule Sportpraxis [GM-SPX] 01 und 02 sowie Vertiefungsmodule Sportpraxis [VM-SPX] 01 bis 06) mit einer Lehrveranstaltungsprü-fung abgeschlossen. Die Thematik richtet sich nach den Inhalten und Lernzielen der jeweiligen Lehrveranstaltung. Näheres ist in den Semesterplänen geregelt.

6.3. Prüfungsformen

Folgende Prüfungsformen kommen in Modulprüfungen und Lehrveranstaltungsprüfungen zur Anwendung und werden benotet:

Modulprüfung Lehrveranstaltungsprüfung

Schriftliche Prüfung ☒ ☒

Mündliche Prüfung ☒ ☒

Praktische Prüfung ☒ ☐

Schriftliche Arbeit ☐ ☒

Sportpraktische Prüfung ☐ ☒

Lehrprobe ☐ ☒

Die Prüfungsformen, inkl. Umfang und Dauer der Leistungsüberprüfung, werden in den Modul-beschreibungen sowie den Semesterplänen der Lehrveranstaltungen ausgewiesen.

6.4. Lehrveranstaltungsbegleitender Leistungsnachweis

In Theorieveranstaltungen können gemäss §14 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» Leistungsnachweise verlangt werden. Diese werden in Form von schriftlichen Ausarbeitungen, mündlichen Präsentationen oder praktischen Demonstrationen erbracht und dienen dazu, dass sich die Studierenden mit ausgewählten Themen vertieft be-schäftigen. Diese Leistungsnachweise sind Pflichtleistungen, die vor der Anmeldung zur Mo-dulprüfung erbracht sein müssen. Art und Umfang der lehrveranstaltungsbegleitenden Leis-tungsnachweise werden in den Semesterplänen ausgewiesen.

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6.5. Aktive Teilnahme

In sportpraktischen Übungen und Schnittstellenfächern können Zusatzaufgaben Bestandteil der aktiven Teilnahme sein. Art und Umfang der aktiven Teilnahme werden in den Semesterplänen ausgewiesen.

6.6. Learning Contract

Individuelle studentische Leistungen wie tutorielle Tätigkeiten, Projekte, Praktika, Mitarbeit an wissenschaftlichen Forschungsstudien usw. werden gemäss §17 der Ordnung für das Bachelor-studium «Sport, Bewegung und Gesundheit» durch einen vorgängig abzuschliessenden Studien-vertrag (Learning Contract) zwischen dem betreffenden Studierenden und dem verantwortli-chen Dozierenden festgelegt. Die Prüfungskommission des DSGB (PK DSBG) muss den Learning Contract vorab genehmigen. Erst dann wird die Vereinbarung für alle Beteiligten verbindlich.

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7. Bachelorarbeit

Im Rahmen des Profilmoduls muss der Studierende die Fähigkeit nachweisen, selbstständig ein Projekt zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie in der Bachelorarbeit schriftlich dar-zustellen. Die Bachelorarbeit muss den wissenschaftlichen Anforderungen des Faches genügen. Die Note der Bachelorarbeit ist die Note des Profilmoduls.

Gemäss §16 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» werden Thema, Form und Dauer der Bachelorarbeit im Learning Contract für Bachelorarbeiten zwi-schen dem Kandidaten und einem für „Sport, Bewegung und Gesundheit“ zuständigen habili-tierten, promovierten oder gleichwertig qualifizierten Experten vorgängig vereinbart.

Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Andere Sprachen sind mög-lich, sofern dies vorgängig mit der verantwortlichen Betreuungsperson im Rahmen des Learning Contracts geregelt wird.

Die zuständige Betreuungsperson begutachtet und benotet die Bachelorarbeit innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.

Einzelheiten sind in der „Richtlinie Bachelorarbeit“ geregelt.

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8. Bestehen des Studiums

Studierende müssen für das Bestehen des Studiums Leistungen gemäss §8 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» erbringen. Genügende Leistungen können nicht wiederholt werden. Bei ungenügenden Leistungen gelten folgende Regelungen zur Wie-derholung:

a) Modulprüfungen in den Grundlagenmodulen: Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Wird eine Modulprüfung beim Wiederholungsversuch nicht be-standen, erfolgt der Ausschluss vom Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“.

Grundlagenmodul Theorie:

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Modulnote Erstversuch: 5

Modulnote Erstversuch: 3

Modulnote Wiederholung: 5

Modulnote Erstversuch: 3

Modulnote Wiederholung: 3.5

Konsequenz für das Studium -> Modul bestanden -> Modul nicht bestanden -> Modul bestanden -> Modul nicht bestanden

-> Module nicht bestanden -> Ausschluss vom Studium -> PK Richtlinie regelt Härtefälle

Härtefälle werden in den Richtlinien der PK DSBG geregelt.

b) Lehrveranstaltungsprüfungen in den Grundlagenmodulen Sportpraxis: Eine nicht bestan-dene Lehrveranstaltungsprüfung muss einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden und ist die gerundete Modulnote dadurch ungenügend, erfolgt der Aus-schluss aus dem Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“.

Grundlagenmodul Sportpraxis: Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4

Lehrveranstaltung A Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 4 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 3

Lehrveranstaltung B Note Erstversuch: 5.5 Note Erstversuch: 4 Note Erstversuch: 4.5 Note Erstversuch: 3.5 Note Wiederholung: 4

Lehrveranstaltung C Note Erstversuch: 4.5 Note Erstversuch: 4.5 Note Erstversuch: 4 Note Erstversuch: 4

Lehrveranstaltung D Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 4 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 4 Note Erstversuch: 2.5 Note Wiederholung: 3

Lehrveranstaltung E Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 3.5 Note Erstversuch: 4

Lehrveranstaltung F Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 4

Konsequenz für das Studium

Modulnote: 5 -> Modul bestanden

-> ungenügende Prüfung muss wiederholt werden

Modulnote: 4.5 -> Modul bestanden

-> ungenügende Prüfungen müssen wiederholt werden

Modulnote: 4 -> Modul bestanden, Kreditpunkte der Lehrveranstaltung E werden angerechnet

-> ungenügende Prüfungen müssen wiederholt werden

Modulnote: 3.5 -> Modul nicht bestanden, Ausschluss vom Studium

c) Modulprüfungen in den Vertiefungsmodulen: Eine nicht bestandene Modulprüfung muss einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, muss ein anderes Ver-tiefungsmodul gewählt werden. Kann die verlangte Anzahl Kreditpunkte (Studiengang 74 KP, Studienfach 24 KP) in den Vertiefungsmodulen nicht mehr erreicht werden, erfolgt der Aus-schluss aus dem Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“.

Vertiefungsmodul A: Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Modulnote Erstversuch: 5

Modulnote Erstversuch: 3

Modulnote Wiederholung: 4

Modulnote Erstversuch: 3

Modulnote Wiederholung: 3.5 Mehrere Modulprüfungen von Vertiefungsmodulen

wurden wiederholt nicht bestanden und die zu erbringenden Kreditpunkte (Studiengang 74 KP/ Studienfach 24 KP) können nicht mehr erreicht werden. -> Ausschluss vom Studium

Konsequenz für das Studium -> Modul A bestanden

-> Modul A nicht bestanden, Modulprüfung muss wiederholt werden

-> Modul A bestanden

-> Modul A nicht bestanden, Modulprüfung muss wiederholt werden

-> Modul A nicht bestanden; es muss ein anderes Vertiefungsmodul besucht werden

d) Lehrveranstaltungsprüfungen in den Vertiefungsmodulen Sportpraxis: Eine nicht bestan-dene Lehrveranstaltungsprüfung muss einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden und ist die gerundete Modulnote dadurch ungenügend, muss eine andere Lehrveranstaltung aus demselben Vertiefungsmodul besucht werden.

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Vertiefungsmodul Sportpraxis: Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4

Lehrveranstaltung A Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 4.5 nicht gewählt nicht gewählt Note Erstversuch: 4.5

Lehrveranstaltung B nicht gewählt Note Erstversuch: 3.5 Note Wiederholung: 4 Note Erstversuch: 4.5 nicht gewählt

Lehrveranstaltung C Note Erstversuch: 4.5 nicht gewählt nicht gewählt Note Erstversuch: 4

Lehrveranstaltung D nicht gewählt nicht gewählt Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 4 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 3

Lehrveranstaltung E Note Erstversuch: 5.5 Note Erstversuch: 5 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 3.5 Note Erstversuch: 3 Note Wiederholung: 3.5

Konsequenz für das Studium

Modulnote: 5 -> Modul bestanden

-> ungenügende Prüfung muss wiederholt werden

Modulnote: 4.5 -> Modul bestanden

-> ungenügende Prüfungen müssen wiederholt werden

Modulnote: 4 -> Modul bestanden, Kreditpunkte der Lehrveranstaltung E werden angerechnet

-> ungenügende Prüfungen müssen wiederholt werden

Modulnote: 3.5 -> Modul nicht bestanden, eine andere Lehrveranstaltung muss besucht werden

Modulnote: 4 -> Modul bestanden, Kreditpunkte der Lehrveranstaltung D werden angerechnet

Bleibt die Note im Vertiefungsmodul nach den maximal erlaubten Versuchen in den Lehrver-anstaltungen ungenügend, muss ein anderes Vertiefungsmodul gewählt werden. Kann die verlangte Anzahl Kreditpunkte (im Studiengang 74 KP / im Studienfach 24 KP) in den Vertie-fungsmodulen nicht mehr erreicht werden, erfolgt der Ausschluss aus dem Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“.

e) Modulnote im Profilmodul: Die Note der Bachelorarbeit bildet die Note des Profilmoduls. Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal überarbeitet oder mit einem neuen Thema wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Bachelor-studium „Sport, Bewegung und Gesundheit“.

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9. Studientableau

Das Studientableau gibt einen Überblick über alle Module und Lehrveranstaltungen, die im Rah-men des Bachelorstudiums „Sport, Bewegung und Gesundheit“ angeboten werden.

Semester 1 (B1) Semester 2 (B2)

Theorie GM 01: 6 KP Einführung in das Studium Sport, Bewegung und Gesundheit Einführung in das Studium Sport, Bewegung und

Gesundheit (3 KP) V

GM 01: 6 KP Einführung in das Studium Sport, Bewegung und Gesundheit Berufsfelderkundung mit Hospitation (3 KP) K

GM 02: 6 KP Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens

Informationskompetenz (3 KP) V+Ü

GM 02: 6 KP Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Präsentations- und Kommunikationskompetenz (3 KP) V+Ü

GM 03: 6 KP Grundlagen der Forschungsmethoden Einführung in die Forschungsmethoden (3 KP) V+Ü

GM 04: 6 KP Anatomische Grundlagen Anatomie der Organe (3 KP) V

GM 04: 6 KP Anatomische Grundlagen Anatomie des Bewegungsapparates (3 KP) V

GM 05: 6 KP Physiologische Grundlagen

Physiologie von Gewebe und Zellen (3 KP) V

GM 05: 6 KP Physiologische Grundlagen

Physiologie der Organe (3 KP) V

GM 06: 6 KP Trainings- und bewegungswissenschaftliche Grundlagen Trainingswissenschaftliche Grundlagen (3 KP) V

GM 07: 6 KP Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der Sportpädagogik (3 KP) V

GM 07: 6 KP Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der Sportsoziologie und -geschichte (3 KP) V

GM 08: 6 KP Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der Sportpsychologie (3 KP) V

GM 08: 6 KP Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen Grundlagen psychosozialer Gesundheit in Sport und

Bewegung (3 KP) V

Sport-praxis

GM-SPX 01: 7 KP Grundlagen Einzelsportarten Group Fitness – basic (1 KP) SpÜ

GM-SPX 01: 7 KP Grundlagen Einzelsportarten Sportartbezogene Verhaltens- und Bewegungsanalysen (2 KP)

Geräteturnen und Akrobatik – basic (1 KP)

Leichtathletik – basic (1 KP)

Schwimmen – basic (1 KP)

Tanz und Gymnastik – basic (1 KP)

SSF

SpÜ

SpÜ

SpÜ

SpÜ

GM-SPX 02: 7 KP Grundlagen Sportspiele Grundlagen der Sportspiele (2 KP)

Handball – basic (1 KP)

Basketball – basic (1 KP)

SSF

SpÜ

SpÜ

GM-SPX 02: 7 KP Grundlagen Sportspiele Unihockey – basic (1 KP) SpÜ

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Semester 3 (B3) Semester 4 (B4)

Theorie GM 03: 6 KP Grundlagen der Forschungsmethoden Empirische Forschungsmethoden und Statistik (3 KP) V+Ü

GM 05: 6 KP Trainings- und bewegungswissenschaftliche Grundlagen Funktionelle Anatomie (3 KP) Ü

VM 01: 6 KP Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Leistungsdiagnostik

Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Kraft, Schnelligkeit – Messen und Testen (3 KP) S

VM 01: 6 KP Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Leistungsdiagnostik

Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Ausdauer – Messen und Testen (3 KP) S

VM 02: 6 KP Bewegungswissenschaft und Biomechanik Bewegungswissenschaft: Schwerpunkt motorische Kontrolle,

motorische Entwicklung, motorisches Lernen, biomechanische Aspekte (3 KP) V

VM 02: 6 KP Bewegungswissenschaft und Biomechanik Bewegungswissenschaft: Schwerpunkt Gleichgewicht, Gang,

komplexe Bewegungen, Koordination, biomechanische Aspekte (3 KP) V+Ü

VM 03: 6 KP Sport- und Bewegungsphysiologie Sport- und Bewegungsphysiologie: Schwerpunkt Herz,

Lunge und Gefässe (3 KP) V

VM 03: 6 KP Sport- und Bewegungsphysiologie Sport- und Bewegungsphysiologie: Schwerpunkt Muskel,

Stoffwechsel und Hormone (3 KP) V

VM 04: 6 KP Sportmedizinische Messmethoden

Messmethodik und Anwendung: Schwerpunkt Körperkomposi-tion, Energieumsatz, körperliche Aktivität (3 KP) V+Ü

VM 04: 6 KP Sportmedizinische Messmethoden

Messmethodik und Anwendung: Schwerpunkt sportmedizinische Diagnostik (3 KP) V+Ü

VM 05: 6 KP Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche Vertiefung Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche

Theorien (3 KP) S

VM 05: 6 KP Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche Vertiefung Anwendung erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftlicher

Theorien (3 KP) Ü

VM 06: 6 KP Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Vertiefung Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Theorien (3 KP) S

VM 06: 6 KP Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Vertiefung Anwendung sozial- und verhaltenswissenschaftlicher

Theorien (3 KP) Ü

Sport-praxis

GM-SPX 02: 7 KP Grundlagen Sportspiele

Fussball – basic (1 KP)

Volleyball – basic (1 KP) SpÜ

SpÜ

VM-SPX 01: 6 von 10 KP Vertiefung Einzelsportarten Mentale Prozesse im Sport (2 KP)

Geräteturnen und Akrobatik – advanced (2 KP)

Schwimmen – advanced (2 KP)

Tanz – advanced (2 KP)

SSF

SpÜ

SpÜ

SpÜ

VM-SPX 01: 6 von 10 KP Vertiefung Einzelsportarten Leichtathletik – advanced (2 KP) SpÜ

VM-SPX 02: 6 von 10 KP Vertiefung Sportspiele Training konditioneller und koordinativer Fähigkeiten (2 KP)

Basketball – advanced (2 KP)

Fussball – advanced (2 KP)

Handball – advanced (2 KP)

Volleyball und Beachvolleyball – advanced (2 KP)

SSF

SpÜ

SpÜ

SpÜ

SpÜ

VM-SPX 04: 4 von 4 KP Outdoor Winter Camp (2 KP) B

VM-SPX 04: 4 von 4 KP Outdoor Sommer Camp (2 KP) B

VM-SPX 05: 6 von 8 KP Fitness- und Wellnesssport Trainingsplanung, -durchführung und -auswertung (2 KP)

Grundlagen der unternehmerischen Selbständigkeit (2 KP)

Training in Fitness- und Wellnesseinrichtungen (2 KP)

Trends im Fitness- und Wellnessbereich (2 KP)

SSF

S

Ü

SpÜ

Bachelor-arbeit

Profilmodul: 24 KP Studiengang / 13 KP Studienfach Kolloquium (1 KP)

Grundlagen Projektmanagement (3 KP) K

S

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Semester 5 (B5) Semester 6 (B6)

Theorie VM 07: 6 KP Prävention und Lebensstil Ernährung, Sport und Gesundheit (3 KP) V

VM 07: 6 KP Prävention und Lebensstil Public Health und Präventivmedizin (3 KP) V

VM 08: 6 KP Leistungsaspekte der Trainingswissenschaft und technische Aspekte der Bewegungswissenschaft Trainingswissenschaft im Leistungssport (3 KP) V

VM 08: 6 KP Leistungsaspekte der Trainingswissenschaft und technische Aspekte der Bewegungswissenschaft Technische Aspekte der Bewegungswissenschaft (3 KP) V

VM 09: 6 KP Mediendidaktik und Medienpraxis Mediendidaktik und Medienkonzeption (3 KP) S

VM 09: 6 KP Mediendidaktik und Medienpraxis Medienpraktisches Projekt (3 KP) P

Sport-praxis

VM-SPX 03: 4 von 8 KP Koordinative Fähigkeiten

Bewegungskünste – basic (2 KP)

Eislaufen – basic (2 KP)

Kampfsport – basic (2 KP)

Rückschlagspiele – basic (2 KP)

SpÜ

SpÜ

SpÜ

SpÜ

VM-SPX 06: 6 von 8 KP Gesundheitssport Angewandte Bewegungstherapie (2 KP)

Aquatraining / Aquafit (2 KP)

Personal Training (2 KP)

Regenerations- und Entspannungstechniken (2 KP)

SSF

SpÜ

Ü

SpÜ

Bachelor-arbeit

Profilmodul: 24 KP Studiengang / 13 KP Studienfach Projekt zur Bachelorarbeit (10 KP / 5 KP) Bachelorarbeit (10 KP / 4 KP)

P

BA

Semester 1 (B1) bis Semester 6 (B6)

Wahl- bereich

Wahlbereich: 20 KP Studiengang / 6 KP Studienfach

Lehrveranstaltungen des Wahlbereiches sind im Studientableau nicht aufgeführt, müssen aber vom 1. – 6. Semester zusätz-lich studiert werden. Sie werden semesterweise im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen.

Anbieter sind:

- das DSBG - das Sprachenzentrum der Universität Basel - andere Fakultäten der Universität Basel

Kreditpunkte für den Wahlbereich können auch ausserhalb der Universität Basel erworben werden (z.B. an anderen Hoch-schulen oder durch Praktika in Einrichtungen mit akademischem Niveau). In diesen Fällen muss von der PK DSBG vorgängig ein Learning Contract genehmigt werden.

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10. Modulbeschreibungen

In den folgenden Modulbeschreibungen werden die wichtigsten formalen Aspekte und die Lern-ziele ausgewiesen. Die Lernziele orientieren sich an den Kompetenzen, welche die Studierenden in den einzelnen Modulen erwerben sollen. Die Summe aller auf Modulebene erworbenen Kom-petenzen führt zur Handlungskompetenz der Bachelorabsolventen (siehe Seite 7).

In den ‚Kompetenzspidern‘ wird dargestellt, in welcher Vertiefung die einzelnen Teilkompeten-zen in einem Modul ausgebildet werden.

Abbildung 4: „Kompetenzspider“

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10.1. Grundlagenmodule Theorie

Grundlagenmodul 01 „Einführung in das Studium Sport, Bewegung und Gesundheit“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Einführung in das Studium Sport, Bewegung und Gesundheit Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Berufsfelderkundung mit Hospitation Kolloquium 3 10 Std. 40 + 40 Std.

Hospitation

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können die Struktur der sportwissenschaftlichen

Teildisziplinen erklären. - können die Forschungsfelder sportwissenschaftli-

cher Teildisziplinen beschreiben. - können potentielle Berufsfelder im Bereich Sport,

Bewegung und Gesundheit analysieren und verglei-chen.

- sind in der Lage, Rollen, Aufgaben und Funktionen von Mitarbeitenden in den Hospitationseinrichtun-gen zu beschreiben und zu reflektieren.

- können die eigenen sport- und studienbezogenen Interessen, Einstellungen und Ziele reflektieren.

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Grundlagenmodul 02 „Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Informationskompetenz Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Präsentations- und Kommunikati-onskompetenz Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können wissenschaftliche Literatur gezielt recher-

chieren. - können den strukturellen Aufbau wissenschaftlicher

Texte nachvollziehen. - sind in der Lage, relevante Inhalte zu erfassen, zu

bündeln und in angemessener Form zu präsentie-ren.

- sind in der Lage, Studienarbeiten gemäss wissen-schaftlicher Standards und Richtlinien zu erstellen.

- sind in der Lage, neue Medien zu wissenschaftlichen Zwecken zu nutzen.

- erwerben eine forschende Grundhaltung.

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Grundlagenmodul 03 „Grundlagen der Forschungsmethoden“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Einführung in die Forschungs- methoden Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Empirische Forschungsmethoden und Statistik Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Profilmodul

Lernziele

Die Studierenden - kennen die wichtigsten Forschungsmethoden der

sportwissenschaftlichen Teildisziplinen. - können die Einsatzmöglichkeiten der einzelnen For-

schungsmethoden beurteilen. - können Ziele und Hypothesen im Hinblick auf kon-

krete Forschungsfragestellungen formulieren. - können geeignete Forschungsmethoden zur Über-

prüfung der Hypothesen auswählen. - sind in der Lage, die Ergebnisse eigener Hypothesen-

prüfung darzustellen und zu bewerten. - sind in der Lage, Forschungsergebnisse kritisch zu

diskutieren.

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Grundlagenmodul 04 „Anatomische Grundlagen“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Anatomie der Organe Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Anatomie des Bewegungs- apparates Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Grundlagenmodul 06, Vertiefungsmodul 03

Lernziele

Die Studierenden - sind in der Lage, die Anatomie und Funktion der Or-

gane und des Bewegungsapparates zu verstehen, zu beschreiben, zu vergleichen und zu unterscheiden.

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Grundlagenmodul 05 „Physiologische Grundlagen“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Physiologie von Gewebe und Zellen Vorlesung 3 21 Std . 69 Std.

Physiologie der Organe Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Vertiefungsmodul 03

Lernziele

Die Studierenden - sind in der Lage, die Physiologie von Gewebe und

Zellen sowie die Physiologie der Organe zu verste-hen, zu beschreiben, zu vergleichen und zu unter-scheiden.

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Grundlagenmodul 06 „Trainings- und bewegungswissenschaftliche Grundlagen“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Trainingswissenschaftliche Grundlagen Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Funktionelle Anatomie Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Vertiefungsmodul 01 und 02

Lernziele

Die Studierenden - können die Grundlagen zur Erfassung, Beurteilung,

Erhaltung und Verbesserung verschiedener Faktoren der körperlichen Leistungsfähigkeit erklären.

- können die Grundlagen der Trainingsmethoden so-wie der Trainingsplanung vergleichen und anwen-den.

- können die Funktionen des Bewegungsapparates verstehen und erklären.

- können menschliche Bewegungsabläufe und funkti-onelle Aspekte des Bewegungsapparates zueinander in Beziehung setzen und analysieren.

- können muskuläre Dysbalancen analysieren und ge-eignete Übungen aus der Sporttherapie und Sport-praxis zur Verbesserung der Muskelfunktion aus-wählen und anwenden.

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Grundlagenmodul 07 „Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagen“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Grundlagen der Sportpädagogik Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Grundlagen der Sportsoziologie und -geschichte Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Vertiefungsmodul 05

Lernziele

Die Studierenden - können pädagogische und soziologische Sachver-

halte in verschiedenen sportlichen Handlungsfeldern beschreiben.

- können die Begriffe Bildung, Erziehung und Soziali-sation erläutern.

- können die Definitionen von Gesundheit und Krank-heit kritisch vergleichen.

- können pädagogische und soziologische Prozesse in Sport, Bewegung und Gesundheit in grundlegender Form analysieren.

- können pädagogische und soziologische Erkennt-nisse nutzen, um den eigenen Unterricht zielgerich-tet zu gestalten.

- sind in der Lage, sportpädagogische, sportsoziologi-sche und sportgeschichtliche Forschungsfelder zu beschreiben und Forschungsergebnisse zu analysie-ren.

- können mögliche Effekte von Bewegung und Sport in erzieherischen Settings bezeichnen und Grenzen pädagogischer Interventionsmassnahmen bewerten.

- sind in der Lage, ihre eigene sportliche Biographie vor diesem Hintergrund zu analysieren.

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Grundlagenmodul 08 „Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Grundlagen“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Grundlagen der Sportpsychologie Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Grundlagen psychosozialer Gesundheit in Sport und Bewegung Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Vertiefungsmodul 06

Lernziele

Die Studierenden - können grundlegende psychologische Theorien und

Modelle beschreiben und deren Bedeutung für un-terschiedliche Handlungsfelder im Bereich Sport, Be-wegung und Gesundheit einordnen.

- sind in der Lage, sportpsychologische Prozesse in grundlegender Form zu analysieren und die eigenen Erfahrungen im Sport vor diesem Hintergrund einzu-ordnen.

- sind in der Lage, erworbene Kenntnisse hinsichtlich theoriegeleiteter Interventionen in Bewegung und Sport zur Förderung eines körperlich aktiven Lebens-stils zu nutzen.

- können die Grundprinzipien der zielgruppenorien-tierten Kommunikation und Beratung benennen.

- können sport- und gesundheitspsychologische For-schungsfelder beschreiben.

- können Forschungsergebnisse aus psychologischen Studien analysieren.

- können die Effekte unterschiedlicher Formen von Bewegung und Sport auf die psychosoziale Gesund-heit bei gesunden und klinischen Populationen be-werten und deren Ursachen schildern.

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10.2. Grundlagenmodule Sportpraxis

Grundlagenmodul Sportpraxis 01 „Grundlagen Einzelsportarten“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 7 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Sportartbezogene Bewegungs- und Verhaltensanalysen Schnittstellenfach 2 21 Std. 39 Std.

Group Fitness – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Geräteturnen und Akrobatik – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Leichtathletik – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Schwimmen – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Tanz und Gymnastik – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lern- / Lehrform Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Schnittstellenfach schriftliche Prüfung Note

sportpraktische Übung sportpraktische Prüfung Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Vertiefungsmodul Sportpraxis 01

Lernziele

Die Studierenden - können grundsätzliche Fragen von Bewegungsanaly-

sen identifizieren und entsprechende Probleme lö-sen.

- sind in der Lage, grundlegende Bewegungsfertigkei-ten zu demonstrieren und diese hinsichtlich ihrer Ausführungsqualität einzuschätzen.

- können grundlegende methodische Prinzipien der Sportarten erläutern.

- können sicherheits- und gesundheitsrelevante Merkmale der einzelnen Sportarten identifizieren.

- verwenden Fachterminologie adäquat. - sind in der Lage, den Rollenwechsel von der teilneh-

menden zur anleitenden Person wahrzunehmen. - reflektieren ihre eigene Sportbiographie.

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Grundlagenmodul Sportpraxis 02 „Grundlagen Sportspiele“

Modulniveau Grundlagenmodul ☒ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☒ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☒ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 7 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Grundlagen der Sportspiele Schnittstellenfach 2 21 Std. 39 Std.

Basketball – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Handball – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Unihockey – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Volleyball – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Fussball – basic sportpraktische Übung 1 21 Std. 9 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lern- / Lehrform Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Schnittstellenfach schriftliche Prüfung Note

sportpraktische Übung sportpraktische Prüfung Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für Vertiefungsmodul Sportpraxis 02

Lernziele

Die Studierenden - können verschiedene Sportspielvermittlungskon-

zepte anwenden. - unterscheiden verschiedene Spiel- und Übungsfor-

men und passen diese mit Hilfe von einfachen Regeländerungen zielführend an.

- sind in der Lage, grundlegende Bewegungsfertigkei-ten zu demonstrieren und diese hinsichtlich ihrer Ausführung einzuschätzen.

- können grundlegende individual- und gruppentakti-sche Verhaltensweisen beschreiben.

- können grundlegende methodische Prinzipien der Sportarten anwenden.

- sind in der Lage, den Rollenwechsel von der teilneh-menden zur anleitenden Person zu vollziehen.

- verwenden Fachterminologie adäquat.

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10.3. Vertiefungsmodule Theorie

Vertiefungsmodul 01 „Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Leistungsdiagnostik“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Kraft, Schnelligkeit – Messen und Testen

Seminar 3 21 Std. 69 Std.

Trainingswissenschaft: Schwerpunkt Ausdauer – Messen und Testen

Seminar 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können die test- und trainingsmethodischen Grund-

lagen anwenden. - können ausgewählte (leistungs-)diagnostische Tests

und Trainingsformen in den Bereichen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Beweglichkeit exemplarisch anwenden, auswerten und interpretieren.

- sind in der Lage, Test- und Trainingsprotokolle zu-sammenzustellen und diese an die entsprechenden Trainingssituationen anzupassen.

- sind in der Lage, die Rollen als Test- und Trainingslei-ter sowie Testperson einzunehmen und kritisch zu reflektieren.

- sind in der Lage, eine Gruppe in unterschiedlichen Settings anzuleiten (Test, Training etc.).

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Vertiefungsmodul 02 „Bewegungswissenschaft und Biomechanik“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Bewegungswissenschaft: Schwerpunkt motorische Kontrolle, motori-sche Entwicklung, motorisches Lernen, bio-mechanische Aspekte

Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Bewegungswissenschaft: Schwerpunkt Gleichgewicht, Gang, kom-plexe Bewegungen, Koordination, biome-chanische Aspekte

Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können die Grundlagen des motorischen Lernens,

der motorischen Entwicklung und der motorischen Kontrolle von Bewegungen herausarbeiten und ver-gleichen.

- können die biomechanischen Grundlagen der menschlichen Bewegung und des Bewegungsappa-rates verstehen und erklären.

- können ausgewählte biomechanische Messmetho-den in den Bereichen Kraft, Gleichgewicht und Mus-kelaktivität exemplarisch anwenden und interpretie-ren.

- sind in der Lage, die Rollen als Testleiter sowie als Testperson einzunehmen und kritisch zu reflektie-ren.

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Vertiefungsmodul 03 „Sport- und Bewegungsphysiologie“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Sport- und Bewegungsphysiologie: Schwerpunkt Herz, Lunge und Gefässe Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Sport- und Bewegungsphysiologie: Schwerpunkt Muskel, Stoffwechsel und Hormone

Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können die Funktion der einzelnen Organsysteme

unter Belastung beurteilen. - können das Zusammenspiel der unterschiedlichen

Organsysteme unter Belastung bewerten. - können pathophysiologische Grundsätze mit Bezug

zur körperlichen Leistungsfähigkeit an Beispielen aufzeigen.

- können ihr anatomisches und physiologisches Grundlagenwissen anwenden und transferieren, um die Funktion spezifischer Organsysteme unter kör-perlicher Belastung zu beurteilen.

- können aufgrund sportphysiologischer Prinzipien eine Trainingsplanung skizzieren.

- können sportphysiologischen Messmethoden erklä-ren und bewerten.

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Vertiefungsmodul 04 „Sportmedizinische Messmethoden“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Messmethodik und Anwendung: Schwerpunkt Körperkomposition, Energie-umsatz, körperliche Aktivität

Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Messmethodik und Anwendung: Schwerpunkt sportmedizinische Diagnostik Vorlesung mit Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können physiologische Parameter in Ruhe und unter

körperlicher Belastung vergleichen. - sind in der Lage, Messungen der Körperkomposition

und Leistungsfähigkeit zwischen verschiedenen Indi-viduen zu vergleichen.

- können ausgewählte Messinstrumente anwenden und deren Messergebnisse interpretieren und beur-teilen.

- können Probleme in Bezug auf Methodenanwen-dung und Auswertungen im Team lösen.

- sind in der Lage, die Rollen als Testleiter sowie als Testperson einzunehmen und kritisch zu reflektie-ren.

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Vertiefungsmodul 05 „Erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftliche Vertiefung“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Erziehungs-, geistes- und kultur-wissenschaftliche Theorien Seminar 3 21 Std. 69 Std.

Anwendung erziehungs-, geistes- und kulturwissenschaftlicher Theorien

Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - mündliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können einen Bezug zwischen sportpädagogischen,

sportsoziologischen und sportgeschichtlichen Sach-verhalten herstellen.

- sind in der Lage, auf Basis der theoretischen Vor-überlegungen Umsetzungsmöglichkeiten in die Pra-xis zu entwickeln.

- sind in der Lage, ein Projekt unter adäquatem Ein-satz von Ressourcen selbständig zu planen.

- können innerhalb eines Projekts unterschiedliche Rollen übernehmen.

- können sich motivierend und sachdienlich in ein Team einbringen.

- können mit Kritik umgehen und zur konstruktiven Lösung von Problemen beitragen.

- sind in der Lage, die Praxisumsetzung anhand be-stimmter Parameter auszuwerten und zu reflektie-ren.

- können ihr Vorgehen kritisch hinterfragen und be-werten.

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Vertiefungsmodul 06 „Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Vertiefung“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Sozial- und verhaltenswissen-schaftliche Theorien Seminar 3 21 Std. 69 Std.

Anwendung sozial- und verhal-tenswissenschaftlicher Theorien Übung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - mündliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können einen Bezug zwischen verschiedenen sport-

und gesundheitspsychologischen Konzepten herstel-len.

- sind in der Lage, auf Basis der theoretischen Vor-überlegungen zielgruppenbezogene und settingspe-zifische Umsetzungsmöglichkeiten in die Praxis zu entwickeln.

- sind in der Lage, ein Projekt unter adäquatem Ein-satz von Ressourcen selbständig zu planen.

- können innerhalb eines Projekts unterschiedliche Rollen übernehmen.

- können sich motivierend und sachdienlich in ein Team einbringen.

- können mit Kritik umgehen und zur konstruktiven Lösung von Problemen beitragen.

- sind in der Lage, die Praxisumsetzung anhand be-stimmter Parameter auszuwerten und zu reflektie-ren.

- können ihr Vorgehen kritisch hinterfragen und be-werten.

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Vertiefungsmodul 07 „Prävention und Lebensstil“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☒

2. Semester ☐ 4. Semester ☐ 6. Semester ☒

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Ernährung, Sport und Gesundheit Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Public Health und Präventivmedizin Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können einen Bezug zwischen verschiedenen sport-

und gesundheitspsychologischen Konzepten herstel-len.

- sind in der Lage, auf Basis der theoretischen Vor-überlegungen zielgruppenbezogene und setting-spe-zifische Umsetzungsmöglichkeiten in die Praxis zu entwickeln.

- sind in der Lage, ein Projekt unter adäquatem Ein-satz von Ressourcen selbständig zu planen.

- können innerhalb eines Projekts unterschiedliche Rollen übernehmen.

- können sich motivierend und sachdienlich in ein Team einbringen.

- können mit Kritik umgehen und zur konstruktiven Lösung von Problemen beitragen.

- sind in der Lage, die Praxisumsetzung anhand be-stimmter Parameter auszuwerten und zu reflektie-ren.

- können ihr Vorgehen kritisch hinterfragen und be-werten.

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Page 41: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul 08 „Leistungsaspekte der Trainingswissenschaft und technische Aspekte der Bewegungswissenschaft“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☒

2. Semester ☐ 4. Semester ☐ 6. Semester ☒

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Trainingswissenschaft im Leistungssport Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Technische Aspekte der Bewegungswissenschaft Vorlesung 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - schriftliche Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können ausgewählte Trainingsmethoden im An-

wendungskontext systematisch einordnen. - können akute und chronische Wirkungen verschie-

dener Trainingsmethoden auf physiologische Funk-tionen und Prozesse erklären.

- können verschiedene Trainingsmittel im Kontext verschiedener Sportartengruppen beschreiben, anwenden, reflektieren und evaluieren.

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Page 42: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul 09 „Mediendidaktik und Medienpraxis“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☒

2. Semester ☐ 4. Semester ☐ 6. Semester ☒

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 6 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Mediendidaktik und Medienkonzeption Seminar 3 21 Std. 69 Std.

Mediendidaktisches Projekt Projekt 3 21 Std. 69 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Modulprüfung gemäss §14 - praktische Prüfung

Leistungsnachweis gemäss §14 Abs. 2

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - kennen verschiedene Medien und Einsatzmöglich-

keiten von digitalen Lehr- und Lernmedien. - sind in der Lage, Lehr- und Lernmedien in Praxissitu-

ationen lernwirksam einzusetzen. - können didaktisch orientierte Medienprojekte konzi-

pieren, realisieren und evaluieren.

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Page 43: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

10.4. Vertiefungsmodule Sportpraxis

Vertiefungsmodul Sportpraxis 01 „Vertiefung Einzelsportarten“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 10 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Mentale Prozesse im Sport Schnittstellenfach 2 21 Std. 39 Std.

Geräteturnen und Akrobatik – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Tanz – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Schwimmen – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Leichtathletik – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lern- / Lehrform Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Schnittstellenfach Schriftliche Prüfung Note

sportpraktische Übung sportpraktische Prüfung Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - sind in der Lage, das Unterrichtsklima adressatenge-

recht zu gestalten. - können die leistungsdeterminierenden Faktoren der

Sportarten erläutern. - gestalten ihr gefestigtes und erweitertes Bewe-

gungsrepertoire. - beurteilen komplexe Bewegungen hinsichtlich ihrer

Ausführung. - gestalten Lehr- und Lernprozesse auf Basis eigener

motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten adressa-tengerecht.

- sind in der Lage, wissenschaftliche Literatur hinsicht-lich ihrer eigenen Sportbiographie zu reflektieren.

- können sich motivierend und sachdienlich in Spiel- und Lernprozesse innerhalb der Gruppe einbringen.

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Page 44: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul Sportpraxis 02 „Vertiefung Sportspiele“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 10 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Training konditioneller und koordinativer Fähigkeiten Schnittstellenfach 2 21 Std. 39 Std.

Handball – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Fussball – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Basketball – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Volleyball / Beachvolleyball – advanced sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lern- / Lehrform Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Schnittstellenfach schriftliche Prüfung Note

sportpraktische Übung sportpraktische Prüfung Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - sind in der Lage, Lehreinheiten zur Kondition und

Koordination unter Berücksichtigung aktueller Er-kenntnisse der Trainingswissenschaft und der Sport-medizin adressatengerecht durchzuführen und zu evaluieren.

- können die leistungsdeterminierenden Faktoren der Sportarten erläutern.

- sind in der Lage, ihre erweiterten sportartspezifi-schen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Spielsituatio-nen adäquat einzusetzen und diese hinsichtlich ihrer Ausführung zu beurteilen.

- gestalten Lehr- und Lernprozesse auf der Basis eige-ner motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten adres-satengerecht.

- sind in der Lage, den Rollenwechsel von der anlei-tenden zur teilnehmenden Person zu vollziehen.

- können sich motivierend und sachdienlich in Spiel- und Lernprozesse innerhalb der Gruppe einbringen.

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Page 45: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul Sportpraxis 03 „Koordinative Fähigkeiten“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☒

2. Semester ☐ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 8 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Bewegungskünste – basic sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Kampfsport – basic sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Eislaufen – basic sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Rückschlagspiele – basic sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lern- / Lehrform Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

sportpraktische Übung sportpraktische Prüfung Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - sind in der Lage, grundlegende Bewegungsfertigkei-

ten zu demonstrieren und diese hinsichtlich ihrer Ausführungsqualität einzuschätzen.

- können grundlegende methodische Prinzipien der Sportarten beurteilen.

- identifizieren sicherheits- und/oder gesundheitsrele-vante Aspekte in den Sportarten.

- verwenden Fachterminologie adäquat. - gestalten Lehr- und Lernprozesse auf der Basis eige-

ner motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten adres-satengerecht.

- sind in der Lage, den Rollenwechsel von der anlei-tenden zur teilnehmenden Person zu vollziehen.

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Page 46: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul Sportpraxis 04 „Outdoor“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☒ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 4 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Winter Camp Blockkurs 2 Blockwoche 60 Std.

Sommer Camp Blockkurs 2 Blockwoche 60 Std.

Lektionsdauer Blockwoche

Leistungsüberprüfung

Lern- / Lehrform Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Blockkurs sportpraktische Prüfung oder Note

Lehrprobe

Teilnahmevoraussetzung Magglinger Hochschulwochen Outdoor (MHW): gemäss Ausschreibung des BASPO

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - erkennen mögliche Gefahren bei Outdooraktivitäten

und treffen notwendige Sicherheitsmassnahmen. - sind in der Lage, Organisationsformen für Outdoor-

sportarten zu unterscheiden. - sind in der Lage, grundlegende Bewegungsfertigkeiten

zu demonstrieren und diese hinsichtlich ihrer Ausfüh-rungsqualität einzuschätzen.

- können sich motivierend und sachdienlich in Lernpro-zesse innerhalb der Gruppe einbringen.

- sind in der Lage, den Rollenwechsel von der teilneh-menden zur anleitenden Person wahrzunehmen.

- gestalten Lehr- und Lernprozesse auf der Basis eigener motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten adressaten-gerecht.

- reflektieren ihre eigene Sportbiographie.

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Page 47: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul Sportpraxis 05 „Fitness- und Wellnesssport“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☐

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 8 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Trainingsplanung, -durchführung und -auswertung Schnittstellenfach 2 21 Std. 39 Std.

Grundlagen der unternehmeri-schen Selbständigkeit Seminar 2 21 Std. 39 Std.

Training in Fitness- und Wellnesseinrichtungen Übung 2 21 Std. 39 Std.

Trends im Fitness- und Wellnessbereich sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Trainingsplanung, -durchführung und -auswertung schriftliche Prüfung Note

Grundlagen der unternehmeri-schen Selbständigkeit schriftliche Prüfung Note

Training in Fitness- und Wellnesseinrichtungen mündliche Prüfung Note

Trends im Fitness- und Wellnessbereich sportpraktische Prüfung Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - sind in der Lage, eine Trainingsplanung und -betreu-

ung, inkl. Übungen, Methoden und Monitoring für gesunde Erwachsene in unterschiedlichen Settings zu erarbeiten, umzusetzen und die Wirkung zu be-werten.

- kennen grundlegende unternehmerische Prinzipien in ausgwählten Berufsfeldern.

- können die Organisation, Struktur und inhaltlichen Angebote von Fitness- und Wellnesseinrichtungen darstellen und unterscheiden.

- können Trends im Fitness- und Wellnessbereich hin-sichtlich ihrer gesundheitsrelevanten Bedeutung kri-tisch einordnen und differenzieren.

- sind in der Lage, exemplarische Trainingseinheiten im Fitness- und Wellnessbereich zu konzipieren und anzuleiten.

- können unterschiedliche Methoden der Trainings-steuerung im Fitness- und Wellnessbereich einschät-zen und anwenden.

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Page 48: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

Vertiefungsmodul Sportpraxis 06 „Gesundheitssport“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☒ Profilmodul ☐

Verbindlichkeit Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 180 ECTS

Pflicht ☐ Wahl ☒ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☒

2. Semester ☐ 4. Semester ☐ 6. Semester ☐

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 8 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Angewandte Bewegungstherapie Vorlesung mit Übung 2 21 Std. 39 Std.

Regenerations- und Entspannungstechniken Vorlesung mit Übung 2 21 Std. 39 Std.

Personal Training Vorlesung mit Übung 2 21 Std. 39 Std.

Aquatraining / Aquafit sportpraktische Übung 2 21 Std. 39 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 1,5 SWS

Leistungsüberprüfung

Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsprüfung gemäss §15 Bewertung

Angewandte Bewegungstherapie schriftliche Prüfung Note

Regenerations- und Entspannungstechniken schriftliche Prüfung Note

Personal Training schriftliche Prüfung Note

Aquatraining / Aquafit Lehrprobe Note

Aktive Teilnahme gemäss §15 Abs. 3

Teilnahmevoraussetzung keine

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - können Organisation, Struktur, Inhalte und Planung von Perso-

nal Trainings, Aquafitness, Regenerations-, Motivations- und Entspannungsmassnahmen darstellen.

- können die physiologischen Wirkungen dieser Massnahmen adressatengerecht erläutern.

- sind in der Lage, ihre Kenntnisse in den Teildisziplinen situa-tions- und zielgruppenbezogen korrekt an Gesunden und an Personen mit niedrigem Herzkreislaufrisiko anzuwenden.

- können sportmedizinische Sachverhalte und Prinzipien der Risi-koabklärung und der Heranführung an körperliche Aktivität ein-ordnen und beurteilen.

- können Massnahmen zur Motivationssteigerung und Verbes-serung der Compliance/Adherence erläutern, anwenden und hinsichtlich ihrer möglichen Wirksamkeit einschätzen.

- können die Prinzipien der Trainingsplanung beschreiben und diese eigenständig im Rahmen einer schriftlichen Konzeptarbeit transferieren.

- können alternative Bewegungsansätze zusammenfassen und diese in Bezug zur medizinischen Trainingstherapie anwenden.

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Page 49: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

10.5. Profilmodul

„Profilmodul“

Modulniveau Grundlagenmodul ☐ Vertiefungsmodul ☐ Profilmodul ☒

Verbindlichkeit Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 180 ECTS

Pflicht ☒ Wahl ☐ bei 105 ECTS

Semester 1. Semester ☐ 3. Semester ☐ 5. Semester ☒

2. Semester ☐ 4. Semester ☒ 6. Semester ☒

Kreditpunkte (ECTS) insgesamt im Modul 24 bzw. 13 KP

Lehrveranstaltungen

Titel Lern- / Lehrform Kreditpunkte Kontaktstudium Selbststudium

Grundlagen Projektmanagement Seminar 3 21 Std. 69 Std.

Kolloquium Kolloquium 1 12 Std. 18 Std.

Projekt zur Bachelorarbeit Projekt 10/5 300/150 Std.

Bachelorarbeit Bachelorarbeit 10/4 300/120 Std.

Lektionsdauer 90 Minuten / 2 SWS

Leistungsüberprüfung Bachelorarbeit gemäss §16

Teilnahmevoraussetzung -

Grundlage für -

Lernziele

Die Studierenden - stellen ihre wissenschaftliche Grundhaltung und ihre

Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten unter Beweis. - können die Grundlagen des Projektmanagements im

eigenen Projekt anwenden. - sind in der Lage, die im Studium erlernten Inhalte

auf ihr Projekt zur Bachelorarbeit zu übertragen, in einer Bachelorarbeit darzustellen und zu diskutie-ren.

- sind in der Lage, angemessene Interaktions- und Kommunikationsstrategien bei der Umsetzung ihres Projektes zu nutzen.

- schärfen ihr Studienprofil auf das angestrebte Be-rufsfeld hin.

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Page 50: für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und …...ein Praktikum in einer ausgewählten Einrichtung oder die M itarbeit an einem (Forschungs -)Pro-jekt sowie die Anfertigung einer

11. Möglichkeiten nach dem Bachelorstudium

Spätestens mit dem Bachelorabschluss „BSc in Sport, Bewegung und Gesundheit“ müssen sich die Studierenden entscheiden, welche weitere Richtung sie einschlagen.

Da die Wahl der Vertiefungsmodule, das Thema der Bachelorarbeit, der Schwerpunkt der Pro-jektarbeit im Profilmodul und die Gestaltung im freien Wahlbereich damit zusammenhängen können, sollten sich die Studierenden frühzeitig mit den vorhandenen Möglichkeiten nach dem Bachelorabschluss auseinandersetzen.

Abbildung 5: Anschlussmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss 1) Übertritt ins Masterstudium am DSBG: Dieser Übertritt ist mit keinen inhaltlichen Auflagen

verbunden.

2) Übertritt ins Masterstudium an einer anderen Hochschule: Der Wechsel an eine andere Hochschule im In- oder Ausland ist teilweise mit Auflagen verbunden. Die jeweilige Hoch-schule bestimmt, welche Auflagen erteilt werden. Studierenden wird empfohlen, sich früh-zeitig zu informieren, um ggf. die Wahl des Vertiefungsstudiums und Wahlbereiches ent-sprechend zu gestalten.

3) Praktikum, Auslandsaufenthalte etc.: Nach dem Bachelorabschluss können z.B. im Rah-men eines Zwischenjahres wertvolle Erfahrungen durch Praktika und Auslandsaufenthalte gesammelt werden. Praxiserfahrung ist auch im Hinblick auf die Wahl eines Masterstudi-ums sehr hilfreich.

4) Berufseinstieg: Wird ein direkter Berufseinstieg angestrebt, empfiehlt es sich, das Ba-chelorstudium inhaltlich entsprechend auszurichten.

Für Studierende mit dem Ziel Lehramt ergeben sich nach dem Bachelorstudium am DSBG fol-gende zwei Möglichkeiten:

5) Lehrdiplom für Maturitätsschulen: Die Studierenden treten in das Masterstudium am DSBG über und absolvieren parallel dazu (oder ggf. erst nach dem Masterabschluss) die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH-FHNW) zum Erlangen der Lehrbefähigung für Maturitätsschulen (Sek II). Zu beachten ist, dass diese Lehrbefähi-gung nicht für die Sekundarstufe I gilt. Diese kann an der PH-FHNW aber parallel zur Lehr-befähigung für Maturitätsschulen durch Zusatzleistungen erworben werden.

1) Master am DSBG

2) Master an einer anderen

Hochschule

3) Praktikum, Auslandsaufent-

halt etc.

4) Berufseinstieg

5) Master am DSBG und

Lehrdiplom Sek II an der PH

6) Lehrdiplom SLA an der PH

Bachelor of Science in Sport, Bewegung und Gesundheit

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6) Lehrdiplom Sekundarstufe I: Bachelorabsolventen können direkt an die PH-FHNW wech-seln und eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erwerben.

Es ist auch möglich, eine andere Pädagogische Hochschule zu besuchen, wobei stets die entspre-chende Institution bestimmt, welche Voraussetzungen und Inhalte die Studierenden für den Er-werb der Lehrbefähigung an ihrer Hochschule zu erfüllen haben.

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TEIL III: Regelungen, Organisatorisches und Zu-ständigkeiten

1. Regelungen für das Studium

1.1. Präsenzregelung

Die Studierenden haben ihr Studium eigenverantwortlich so zu organisieren, dass während des Semesters der regelmässige Besuch aller Lehrveranstaltungen gewährleistet ist. Überschneidun-gen mit Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten sind nicht vermeidbar. Eine Anwesenheitspflicht besteht für sportpraktische Übungen. Die maximale Fehlzeit beträgt drei Veranstaltungstermine pro Semester. Dies gilt auch für Studierende, die sich aufgrund einer Verletzung sportpraktisch nicht betätigen können. Dauert der Verletzungszustand länger als drei Veranstaltungstermine, so müssen die betroffenen Studierenden ein Attest vorweisen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv am Unterricht beteiligen (in Form von Protokollführung, Hilfe beim Auf- und Abbau etc.). Die Anwesenheitspflicht in allen anderen Lehrveranstaltungen wird im entsprechenden Se-mesterplan geregelt. Die maximale Fehlzeit in Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht be-trägt drei Veranstaltungstermine pro Semester. Beträgt die Fehlzeit mehr als drei Veranstaltungstermine oder verweigert ein Student aktive Leistungen im Unterricht, wird er von der Lehrveranstaltung abgemeldet und muss diese erneut belegen und absolvieren. Bereits besuchte Einzeltermine können dabei nicht kumuliert oder für die nächste Lehrveranstaltung angerechnet werden. Grundsätzlich müssen die Inhalte von versäumten Lehrveranstaltungen selbständig nachgeholt bzw. die zu erwerbenden Kompetenzen selbständig angeeignet werden. Spitzensportler, die im Besitz eines entsprechenden Ausweises sind, können wegen der Teil-nahme an Trainingslagern oder Wettkämpfen die Anzahl der erlaubten Fehlzeiten überschrei-ten. Dasselbe gilt im Falle von militärdienstlichen Angelegenheiten. In beiden Fällen muss von den Studierenden frühzeitig ein Antrag an die Prüfungskommission des DSBG gestellt werden, um eine Genehmigung zu erhalten.

1.2. Vorlesungsverzeichnis und Stundenplan

Das Vorlesungsverzeichnis (VV) erscheint jedes Semester online auf der Homepage der Univer-sität Basel (http://www.unibas.ch). Der Stundenplan wird auf der Homepage des DSBG für das jeweilige Herbst- und Frühjahrssemester einige Monate im Voraus publiziert. Das VV und der Stundenplan enthalten alle im jeweiligen Studiensemster angebotenen Lehrveranstaltungen so-wie weitere relevante Informationen (Dozierende, Uhrzeit, Ortsangaben etc.).

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1.3. Belegen von Lehrveranstaltungen

An der Universität Basel besteht gemäss §26 der Studierenden-Ordnung die Pflicht, sämtliche Lehrveranstaltungen vor dem Besuch über den Online Service MOnA (My Online Account) zu belegen. Das Belegen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung und der Leistungsüberprüfung sowie für den Erwerb von Kreditpunkten. Termine und Fristen werden auf der Homepage der Universität Basel und auf MOnA frühzeitig bekannt gegeben. Nach Ende der Belegfrist können Lehrveranstaltungen noch während zwei Wochen im zentralen Studiensekretariat der Universität Basel gegen eine Gebühr nachbelegt werden. Danach ist ein Nachbelegen nicht mehr möglich.

1.4. Prüfungstermine und Prüfungsorganisation

Die Termine für Prüfungen und Wiederholungsprüfungen werden den Studierenden frühzeitig im Semesterplan und auf der Homepage des DSBG bekannt gegeben. Die Organisation und Durchführung von Prüfungen richtet sich nach dem Prüfungsplan und den Prüfungsstandards des DSBG.

1.5. Anmeldung zu Modulprüfungen

Die durch die Modulprüfung geprüften Lehrveranstaltungen müssen belegt werden. Zusätzlich müssen sich die Studierenden in MOnA für die Modulprüfungen anmelden. Die Anmeldung zur Modulprüfung kann erst erfolgen, wenn die Lehrveranstaltungen des Moduls belegt wurden und alle mit dem Modul im Zusammenhang stehenden Leistungsnachweise sowie eine allfällig ver-langte Anwesenheitspflicht erfüllt sind. Ohne Anmeldung in MOnA ist die Teilnahme an der Mo-dulprüfung nicht möglich.

1.6. Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt mit dem Belegen der Lehrveranstaltung in MOnA. Ohne Belegen der Lehrveranstaltung ist eine Teilnahme an einer Leistungsüberprü-fung nicht möglich (siehe 1.3).

1.7. Verschiebung, Verhinderung und Fernbleiben von Leistungsüber-prüfungen

In §21 der Bachelorordnung «Sport, Bewegung und Gesundheit» werden Verschiebung, Verhin-derung und Fernbleiben von Prüfungen und das Einhalten von Abgabeterminen grundsätzlich geregelt. Bleiben Studierende nach der Anmeldung zu einer Leistungsüberprüfung (durch Belegen) dieser unentschuldigt fern oder halten einen Abgabetermin nicht ein, so gilt die Prüfung bzw. Leistung als nicht bestanden und wird mit der Note 1.0 bewertet. Bei kurzfristiger Verhinderung aus ge-sundheitlichen Gründen ist der PK DSBG bis spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Prü-fungs- bzw. Abgabetermin ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

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1.8. Wiederholungsprüfung

Eine Wiederholungsprüfung findet gemäss §21 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» in der Regel am nächsten regulären Prüfungstermin statt. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (Mo-dulprüfungen und Lehrveranstaltungsprüfungen) muss termingerecht per Anmeldeformular bei der PK DSBG erfolgen und ist verbindlich. Das Anmeldeformular und die Fristen werden auf der Homepage des DSBG publiziert. Eine Abmeldung von einer Wiederholungsprüfung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich. Unentschuldigtes Fernbleiben nach Anmeldung zur Wieder-holungsprüfung führt zur Note 1.0.

1.9. Hilfsmittel bei Leistungsüberprüfungen

Generell sind bei Leistungsüberprüfungen keinerlei elektronische Hilfsmittel erlaubt (Mobiltele-fon, Laptop etc.). Erlaubte Hilfsmittel werden im Semesterplan der entsprechenden Lehrveran-staltung ausgewiesen. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen in schriftli-chen Prüfungen ein Wörterbuch verwenden. Bedürfen Studierende gemäss §19 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» aus medizinischen Gründen besonderer Hilfsmittel oder Massnahmen, so müssen diese von dem betreffenden Studierenden bis spätestens 14 Tage vor der Leistungsüberprüfung bei der PK DSBG angegeben werden.

1.10. Notenskala und Rundungsregel

Die Notenskala in Leistungsüberprüfungen reicht von 1.0 bis 6.0, wobei die Noten 4.0 bis 6.0 genügende, die Noten 1.0 bis 3.5 nicht genügende Leistungen bezeichnen. Für alle Noten, die sich aus mehreren Teilleistungen zusammensetzen, wird folgende allgemeine Rundungsregel verwendet: Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird aufgerundet.

1.11. Prüfungseinsicht

Gemäss §20 der Bachelorordnung «Sport, Bewegung und Gesundheit» wird dem Kandidaten nach Abschluss der Leistungsüberprüfungen auf dessen Verlangen Einsicht in die schriftlichen Prüfungsunterlagen gewährt. Für Rückfragen zum Prüfungsresultat und die Prüfungseinsicht ist der hauptverantwortliche Dozent zuständig. Studierende können bis spätestens 30 Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsresultates bei der PK DSBG Einsprache erheben. Geschieht dies nicht, gilt das Prüfungsresultat als anerkannt. Die Prüfungseinsicht ist aus organisatorischen Gründen zeitlich auf 45 Minuten begrenzt. Die Einsicht in die Unterlagen erfolgt in Anwesenheit einer Aufsichtsperson. Es besteht für die Dozierenden keine Verpflichtung, die Prüfung zu kommen-tieren.

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1.12. Prüfungskommission

Die PK DSBG ist das Expertengremium für Studien- und Prüfungsfragen am DSBG. Sie entschei-det auf der Basis von Richtlinien für Studien- und Prüfungsangelegenheiten über die Anträge der Studierenden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage des DSBG zu finden (http://dsbg.unibas.ch).

1.13. Informationspflicht und E-Mail Account

Gemäss §9 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel gehört es zu den Pflichten der Stu-dierenden, sich über studienrelevante Dokumente, Weisungen etc. zu informieren und für In-formationen der Universität erreichbar zu sein. Dafür ist ein E-Mail-Account der Universität Ba-sel ([email protected]) eine notwendige Voraussetzung. Alle neuen Studierenden erhalten nach der Immatrikulation automatisch einen E-Mail-Zugang vom Rechenzentrum der Universität Basel (http://urz.unibas.ch). Sie sind verpflichtet, ihren E-Mail-Account wöchentlich einzusehen. Informationen seitens der Universität und seitens des DSBG werden nur auf den offfiziellen stud.unibas-Account verschickt und gelten als verbindlich zugestellt, sobald sie von diesem E-Mail-Account abrufbar sind.

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2. Evaluation

An der Universität Basel gibt es verschiedene Instrumente zur Qualitätssicherung. Es werden daher regelmässig schriftliche Evaluationen der Lehrveranstaltungen durchgeführt. Mittels Fra-gebögen wird die Veranstaltungsqualität aus Sicht der Studierenden erhoben. Die Ergebnisse dienen den Dozierenden und der Departementsleitung als Rückmeldung und geben gleichzeitig Hinweise für Optimierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den sportwissenschaftli-chen Studienfächern und Studiengängen am DSBG.

3. Studiendokumente

Alle relevanten Dokumente, die das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» be-treffen, stehen auf der Homepage des DSBG (http://dsbg.unibas.ch) und auf der Homepage der Universität Basel (www.unibas.ch) zum Download bereit. Den Studierenden wird explizit emp-fohlen, sich kundig zu machen! Folgende Dokumente sind elementare Informationsquellen für alle Studierenden am DSBG: - Studierenden-Ordnung der Universität Basel - Studienordnungen für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und Gesundheit - Wegleitung Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» - Richtlinien der Prüfungskommission DSBG - Studienordnungen für das Bachelorstudium der ausserfakultären Fächer, d.h. an anderen

Fakultäten (Philosophisch-Historische Fakultät, Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fa-kultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristische Fakultät)

- Wegleitung für das Bachelorstudium der ausserfakultären Fächer, d.h. an anderen Fakultä-ten (Philosophisch-Historische Fakultät, Philosophisch- Naturwissenschaftliche Fakultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristische Fakultät)

- Semesterpläne der Lehrveranstaltungen.

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