Fragestunde vom 12. Dezember 2016 USR III: Subventionen ...14.9.2016, Vernehmlassung bis 15....

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Fragestunde vom 12. Dezember 2016 Frage 16.5596 Fricker USR III: Subventionen von Firmen via Forschung und Entwicklung Eine Frage nicht zu beantworten, stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals: Die USR III erlaubt den Kantonen, Firmen für ihre Forschung und Entwick- lung Steuerabzüge bis zu 150 Prozent des Aufwands zu gewähren. Das sind fakti- sche Subventionen. Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehm- lassung gegeben? Auf welcher Höhe haben sie je die Abzüge festgelegt? Mit wel- chen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv vorher, effektiv nachher)? Frage 16.5597 Fricker USR III: Übersicht über die kantonalen Gewinnsteuersätze Eine Frage nicht zu beantworten, sondern auf eine Internetseite zu verweisen, stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals: In den letzten Monaten haben zahlreiche Kantone im Zuge der USR III Gewinnsteuersenkungen beschlossen oder in Aussicht genommen. Wie sehen die effektiven Gewinnsteuersätze in den Kan- tonshauptorten im Vergleich aus (zwei Zahlen: effektiv heute und effektiv geplant (Vernehmlassung) beziehungsweise beschlossen)? Frage 16.5599 Glättli Warum weigert sich der Bundesrat, die Frage zu Steuererleichterung bei Kapi- talsteuern im Zusammenhang mit der USR III (Stand in den Kantonen und Er- tragsausfälle) direkt zu beantworten? Eine parlamentarische Frage nicht zu beantworten und auf einen beliebigen Link zu verweisen, stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals die Frage: Im Zuge der USR III können Steuererleichterungen bei den Kapitalsteuern gemacht werden. Welche Kantone haben bis jetzt solche beschlossen oder in Aussicht ge- nommen? Mit welchen vermuteten oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Ertrag pro Kanton? Frage 16.5600 Arslan USR III und Patentboxen Aufgrund unzureichender Beantwortung stelle ich die folgende Frage nochmals: Die USR3 sieht vor, dass die Kantone „Patentboxen" einrichten und die Firmen damit bis zu 90 Prozent der daraus resultierenden steuerbaren Gewinne behalten können. Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben? Auf welcher Höhe haben sie die Steuerentlastung beschlossen oder vorgeschlagen? Mit welchen Erträgen bzw. mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv heute, effektiv erwartet)?

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Fragestunde vom 12. Dezember 2016

Frage 16.5596 Fricker USR III: Subventionen von Firmen via Forschung und Entwicklung

Eine Frage nicht zu beantworten, stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals: Die USR III erlaubt den Kantonen, Firmen für ihre Forschung und Entwick-lung Steuerabzüge bis zu 150 Prozent des Aufwands zu gewähren. Das sind fakti-sche Subventionen. Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehm-lassung gegeben? Auf welcher Höhe haben sie je die Abzüge festgelegt? Mit wel-chen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv vorher, effektiv nachher)?

Frage 16.5597 Fricker USR III: Übersicht über die kantonalen Gewinnsteuersätze

Eine Frage nicht zu beantworten, sondern auf eine Internetseite zu verweisen, stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals: In den letzten Monaten haben zahlreiche Kantone im Zuge der USR III Gewinnsteuersenkungen beschlossen oder in Aussicht genommen. Wie sehen die effektiven Gewinnsteuersätze in den Kan-tonshauptorten im Vergleich aus (zwei Zahlen: effektiv heute und effektiv geplant (Vernehmlassung) beziehungsweise beschlossen)?

Frage 16.5599 Glättli Warum weigert sich der Bundesrat, die Frage zu Steuererleichterung bei Kapi-talsteuern im Zusammenhang mit der USR III (Stand in den Kantonen und Er-tragsausfälle) direkt zu beantworten?

Eine parlamentarische Frage nicht zu beantworten und auf einen beliebigen Link zu verweisen, stört das Verhältnis der Institutionen. Deshalb nochmals die Frage: Im Zuge der USR III können Steuererleichterungen bei den Kapitalsteuern gemacht werden. Welche Kantone haben bis jetzt solche beschlossen oder in Aussicht ge-nommen? Mit welchen vermuteten oder tatsächlichen Auswirkungen auf den Ertrag pro Kanton?

Frage 16.5600 Arslan USR III und Patentboxen

Aufgrund unzureichender Beantwortung stelle ich die folgende Frage nochmals: Die USR3 sieht vor, dass die Kantone „Patentboxen" einrichten und die Firmen damit bis zu 90 Prozent der daraus resultierenden steuerbaren Gewinne behalten können. Welche Kantone haben dies beschlossen oder in die Vernehmlassung gegeben? Auf welcher Höhe haben sie die Steuerentlastung beschlossen oder vorgeschlagen? Mit welchen Erträgen bzw. mit welchen Ertragserwartungen pro Kanton (effektiv heute, effektiv erwartet)?

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Frage 16.5601 Häsler UStRIII - welche Ertragsausfälle sind in den Kantonen zu erwarten?

UStR III hat auf Kantone und Gemeinden grosse Auswirkungen. Auf meine Frage habe ich jedoch im ersten Anlauf keine Antwort erhalten. Deshalb stelle ich sie er-neut: Im Rahmen der UStR III senken diverse Kantone die Gewinnsteuern oder be-absichtigen dies und haben Vernehmlassungen gestartet. Wie hohe Ertragsausfälle ergeben sich aus den beschlossenen oder in Vernehmlassungen zum Ausdruck kommenden, beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen pro Kanton und im gesamten?

Frage 16.5603 Graf Maya Unternehmenssteuerreform III - Gesamtsteuerliche Entlastungsbegrenzungen

Der Bundesrat hat meine Frage nicht beantwortet und auf irgendeinen Link verwie-sen. Das geht nicht. Der Bundesrat muss die Stimmbürgerinnen informieren. Daher hier nochmals: Mit der UStR III bekommen die Kantone die Kompetenz, gesamtsteu-erliche Entlastungsbegrenzungen bis zu 80 Prozent des Steuerertrags festzusetzen. Welche Kantone haben diesbezüglich Beschlüsse gefasst? Welche haben solche in die Vernehmlassung gegeben? Auf welcher Höhe? Mit welchen statischen Ertrags-/Ausfallerwartungen?

Frage 16.5606 Mazzone RIE III : quels seront les effets de l'impöt sur le bönöfice avec döduction des intöröts?

Le Conseil fädäral n'a pas räpondu ä ma question, je la pose donc ä nouveau. Avec RIE III, les Cantons pourront introduire un impöt sur le bänäfice avec däduction des intäräts. Quels Cantons ont annoncä leur intention de le faire lors de la consultation? Quel est l'effet attendu sur la situation financiäre de chaque Canton? A quelle hau-teur ont-ils fixä les däductions de l'imposition partielle des dividendes? Avec quel ef-fet attendu?

Antwort Wie in der Antwort auf die Frage 16.5582 von Frau Nationalrätin Leutenegger Ober-holzer ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, die aufgeworfenen Fragen beant-wortet zu haben. Der Verweis auf die tabellarische Aufstellung war deshalb nötig, weil die Fragen nicht im Rahmen eines Redetextes beantwortet werden können. Wir haben nun die Tabelle ausgedruckt und geben Ihnen diese als Beilage ab.

Der Bundesrat hält aber nachdrücklich fest, dass die in der Tabelle aufgeführten In-formationen den Medienmitteilungen der Kantone entstammen. Die Richtigkeit der Aussagen und die Qualität der Schätzungen wurden vom Bundesrat nicht überprüft, da dies Umsetzungsentscheide betrifft, welche ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen.

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Ubersicht Umsetzung USR III Kantone (Stand 1)1.12.2016 gemass Kenntnis LS I tf, alle Angaben ohne Gewahr)

Kanton Stand Gesetzgebungsverfahren

Aktueller effektiver Gewinnsteuersatz in% ,,, „

Geplanter effektiver Gewinnsteuersatz Kapitalsteuersatz Patentbox

Zinsbereinigte Gewinnsteuer Inputforderung

Teilbest. Dividenden _

Austallschatzungen tur

Kanton & Gemeinden (nur USR III Massnahmen, jkutto)

Ausfall Total (Brutto)

Ausgleichszahlung von Bund ohne Hartefallausgleich (Angaben Kantone)

i a me Ausgleichsrnassna (z.B. Erhöhung Teilh. Dividenden)

Senkung von 21.1% auf 18.2% (Basis:Stadt 50% von auf

296 bis 339 Mio. Fr. für den Kanton, 373 bis 429 Mio. Fr. 669-7613 Alio.

Dossier ZH USR III Maximalentlastung ocrA, Umverteilung von Kanton an Gemeinden via kantonalem

161129 Vernehmlassungseröffnu

I1R

Zürich Eröffnung Vernehmlassung 29.11.2016 21.15% Zürich) la (90%) la Ja (150%) 60% für die Gemeinden Fr. 180 Mio. Fr. 20.30 Mio. Fr. Finanzausgleich von 70 bis 100 Mio. Fr.

Bern Steuerstrategie, August 16, Diskussion im November 16 im Kantonsparlament 21.64%

Reduzierung von 21.6% auf 16.37% (Basis: Stadt Bern) von 2019 bis 2022 (gestaffelt)

Reduzierung von 0.3 auf 0.1 Promille

Noch nicht beurteilt (Unsicher- heften bzgl. Umsetzung)

noch nicht beurteilt (Unsicherheiten bzgl. Umsetzung) Ja (150%) noch offen

Mindereinnahmen ab 2022 in der Höhe von 213 Mio. Fr. (Kanton) bzw. 106.8 Mio. Fr. (Gemeinden). Mehreinnahmen: 64 Mio. Fr. aus DBST, allgemeine Neubewertung der Liegenschaften: 32 Mio. Fr. Kanton, 77 Mio. Fr. Gemeinden. Nettobelastung: 138 Mio. Fr. Kanton, 9 Mio. Fr. Gemeinden. (Zahlen aus Früherer Medienmittellung: http://www.be.chiportalide/i ndeximediencenter/medienrn ittellungen/suchemeldungNe u.htmliportal/defineldungen/ mrn/2016/08/20160824_143 7_deutliche_eintruebungderti nanzpolltischenperspektiven) 319.8 Mio. Fr. 64 Mio. Fr. 109 Mio. Fr. Aledienmitteilung

Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungs-kosten ab 2018 von 3100 auf 10100, allgemeine Neubewertung von Liegenschaften. Maximalentlastung von 8096. Übergangsphase für Statusgesellschaften bis 2024 mit "attraktivem Sondersatz"

Luzern noch keine Vorlage 12.32% Uri noch keine Vorlage 15.11% Schwyz noch keine Vorlage 14.86% Obwalden noch keine Vorlage 12.74% Nidwalden Keine Vorlage geplant momentan 12.66% 12.66% Glarus noch keine Vorlage 15.71%

Zug

Medienmitteilung 19.09.2016; Neubeurteilung Anfang 2017, Vernehmlassungsvorlage für April 2017 geplant, Beratung im Kantonsrat 2018, Inkrafttreten 2019 14.60% 12.00% Ja (90%) la Ja (150%)

Erhöhung von so% auf 60%

Keine. Reform soll aufkommensneutral sein (bisherige Statusgesellschaften zahlen mehr, Mehreinnahmen aus OBST, normale Gesellschaften zahlen weniger) Medienmitteilung

Maximalentlastung von 80%

Freiburg

Genehmigung Vernehmlassung durch Staatrsrat 19.09.2016: Vernehmlassung bis 21. Dezember 2016, geplante Inkraftsetzung: 1.1.2019 19.86% 13.72% soll gesenkt werden Ja Nein la (150%)

Erhöhung von 50% auf 60%

Zusätzlich 27.8 Mio. aus OBST, Während 7 Jahren zusätzlicher Betrag aus Finanzausgleich von 45.2 Mio. Fr. (total), Während diesen 7 Jahren Nettoeinbusse von 8.3 Mio. Fr., danach 53.5 Mio. Fr. Während 7 Jahren Ausgleich für Gemeinden und Pfarreien von total 9.6 Mio. Fr./Jahr. Gemeinden 8.5 Mio., Pfarreien 1.1 Mio. Fr. 103.2 Mio. Fr. 27.8 Mio. Fr. 6.3 Mio. Fr. Medienmitteilunp

Arbeitgeber zahlen 22 Mio. Fr, p.a. für Berufsbildung, Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtu ngen, Erhöhung Familienzulagen, Maximalentlastung 20%

Solothurn Strategie des Regierungsrates, angekündigt 3.11.16 21.85% 12.90%

von 0.8 auf 0.2 Promille la (90%) Ja Ja (190%)

Erhöhung von 80% auf zwischen 60% und 70%

Kanton: 70 Mio. Fr., Gemeinden 75 Mio. Fr., Entschädigung aus DBST: 15 Mio. Fr. 145 Mio. Fr. 15 Mio. Fr. unbekannt Medienmitteilung

Maximalentlastung bei 60% bis 70%. Flankierende Massnahmen im Bereich Bildung, Familie, Kinderbetreuung, die von der Wirtschaft bezahlt werden sollen.

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Ubersicht Umsetzung USR III Kantone (Stand 0/.12.2016 gemass Kenntnis ES IV, alle Angaben ohne Gewahr)

Basel-Stadt Eröffnung Vernehmlassung September 2016 22.18% 13.00%

Senkung von 5.25 Promille auf 1 Promille Ja la Nein

Erhöhung von 50% auf 80%

c a zungen ur Kanton & Gemeinden (nur

III Massnahmen, o)

200 Mlo. Fr.

Ausfall Total (Brutto)

usg eic sza ung von Bund ohne Härte (An

usa zeinna man aus Ausgleichsmassnahmen ,

ng Tedb.

Medienmitteilungen Zusätzliche Bestimmungen

200 Mio. Fr. (USR III- Massnahmen), dazu kommen 40 Mio. Fr. Mindereinnah men aufgrund tieferer Besteuerung der natürlichen Personen 70 Mio. Fr. ab 2023 30 Mio. Fr. Medienmitteilune

Entlastungsgrenze für kantonale Gewinnsteuer bei 40%, Erhöhung Freibetrag um 1000 Fr. für Einzelpersonen, um 2000 Fr. für Ehepaare, Kinder- und Ausbildungszulagen werden um 100 Fr. erhöht, Kantonale Beiträge an Prämienverbilligung werden um 10 Mio. Fr. erhöht

Basel- Landschaft

Eckwerte der Reform vom Regierungsrat am 24. August 2016 präsentiert, Vorlage geplant für Februar 2017 20.70%

Zielgrösse 14% (bis 2024, gestaffelte Reduktion)

Für alle neu 1 Promille auf Kantonsebene und 0.55 Promille auf Gemeindeebene. (Bisher 0.2 Promille bis zu 3.75 Promille Kanton und Gemeinde kombiniert) Ja (90%) Nein Ja (<150%)

Erhöhung von 50 auf 60%

Ab 2024 49 Mio. Fr. weniger für Kanton, 30 Mio. Fr. weniger für Gemeinden, 4 Mio. Fr. weniger für Kirchen 83 Mio. Fr. 29 Mio. Fr. 5 Mio. Fr. Medienrnitteilunp

Entlastungsgrenze zwischen 50% und 7075.

Schaffhausen angekündigt Juli 2016 16.04% Geplante Reduktion auf 12% bis 12.5% Medienmitteilung

Appenzell A.Rh. noch keine Vorlage 13.04%

Appenzell I.Rh. noch keine Vorlage 14.16%

St.Gallen

Vorgehen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung USR III informiert: Vernehmlassung geplant nach 17.40%

geplant "unter" 15% auf 2019, später evtl. tiefer offen offen offen offen offen offen Modienrnitteilunr offen

Graubünden

Regierungsrat hat am 27.10.2016 mit der Präsentation des Budgets Pläne zur USR III bekannt gegeben 16.68%

Reduktion Maximalsteuersatz auf 16.1% auf 2017 unabhänging von USR III. Ab 2019 Ziel: "sicher unter 15%" offen offen offen offen offen

12 Mio. Fr. (Kanton, Gemeinden, Kirchen) für die Reduktion auf 16.1%, die im 2018 erstmals wirksam wird. Medienmitteilung offen

Aargau noch keine Vorlage 19.17%

Thurgau

Vorschlag des Regierungsrates vom 14.9.2016, Vernehmlassung bis 15. Dezember 2016, Inkrahsetzung 1. Januar 2016 16.43%

13.42% (Im Kantonshauptort)

Reduktion von 0.3 auf 0.15 Promille Ja Nein Nein

Erhöhung von 60% auf 70%

Mindereinnahmen Kanton 15.2 Mio. Fr. (inkl. NFA) und Gemeinden 26.7 Mio. 41.9 Mio. Fr. 16 Mlo. Fr.

3.8 Mio. Fr. Kanton, 5.3 Mio. Fr. Gemeinden Medienrnitteilune

Begrenzung der steuerlichen Entlastungen auf maximal 70%; RR will Patentbox "unattraktiv" gestalten, Entlastung der Gemeinden bei der Spitex als Gegenfinanzierung für die Ausfälle der Gemeinden, Erhöhung der Kinderzulagen auf 250 Fr. (Finanzierung durch höheren Anteil der Arbeitgeber)

Tessin ausführliche Ankündigung bis Ende Jahr 20.67% 17.47% Medienmitte4unp

Waadt Angenommen in Volksabstimmung (87.12% Ja) 22.79% 13.79% offen offen offen

Mindereinnahmen Kanton 275.5 Mio. Fr., Gemeinden 116.5 Mio. Fr. 392 Mio. Fr. 107 Mio. Fr.

Zahlreiche Kompensationsmassnahmen für Kanton und Gemeinden, so dass sich nach Verrechnung aller Faktoren die Mindereinnahmen heim Kanton auf 271,7 Mio. Fr. belaufen, bei den Gemeinden auf 49.6 Mio. Fr. Abstimmungsbüchlein

Abzug für VJkassenprämie um 400 Fr. höher, Krankenkassenprämien dürfen 10% eines Haushalts-ein kommens nicht übersteigen, höhere Kinderzulagen, höhere Ausbildungszulagen, Investitionen in Tagesschulen bzw. Krippen (Staat rund 37 Mlo. Fr. mehr bis 2022, Unternehmen von 20 Mio. Fr. auf 40 MM. Fr. bis 2022)

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Ubersicht Umsetzung

Kanton

USR III Kantone (Stand

:,-

Stand Gesetzgebungsverfahren

07.12.2016 gemass

_

Kenntnis bS IV, alle

Geentet-gtekitireY Gewinnsteuersatz

Angaben ohne Gewahr)

- Kapitalsteuersatz Patent

ereiniee innsteuer Inputförderung

df. Dividenden

K .. USR 0 assn meng -`Ausfall Brutto) .............. -

Total

. - -

usg eic sza un :.'",- Bund ohne Hartefallausgleich

ileiRatben,Katenne)'

__

...- evirtnn eitiede

in%

Wallis Eröffnung Vernehmlassung 01.12.2016, Dauer bis 28. Februar 2017 21.74%

Für Gewinne bis 150'000 Fr., 12.66% (wie bisher); Für Gewinne ab 150'000 Fr.: 15.61%

Senkung von 5 Promille auf 4 Promille Ja (90%) Nein 10(150%)

keine Veränderung

Mindereinnahmen Kanton 64.1 Mio. Fr., Gemeinden: 64.1 Mio. Fr. ab 2021 (gestaffelte Einführung)

128.2 Mio. Fr. dazu fallen auf Ebene Kanton netto 2.6 Mio. Fr. und auf Ebene Gemeinden netto 5.2 MM. Fr. weg, wegen Anpassungen bei den Grundstückste uern 17.1 Mio. Fr. Medienmitteilung

Maximalentlastung: 38%, innovative Unternehmen, die aus Walliser Hochschulen (HES-SO, EPFL) hervorgegangen sind, können für die ersten 5 Jahre von der Steuer ausgenommen werden, Ausnahme von der Grundstücksteuer für der Produktion dienende Installationen und Maschinen sowei Strom-und Gasleitungen

Neuenburg .

Seit 2011 kontinuierliche Gewinnsteuersatzsenkung bis und mit 2016 17.01% ab 2016:15.61%

Information auf Homepage des Kantons

Genf Vorschlag des Regierungsrates vom 30.8.2016 24.16% 13.49% la (10"5) Nein la (150%)

von 60% auf 70% für Privatbe- teiligungen und von 50% auf 60% für Be- teiligungen juristischer Personen

459 Mio. Fr. beim Kanton, 111 Mio. Fr. bei den Gemeinden. 570 Mio. Fr.

-

112 Mio. Fr. 18 Mio. Fr. Ankündigung Genf

Untergrenze von 13% für die Besteuerung von Gewinnen. Unternehmen bezahlen 0.22% der Lohnsumme (entspricht 55 Mio. Fr.) für soz. Massnahmen. Während 5 Jahren zusätzlich 0.3% Gewinnsteuer für die Unternehmen (.44 Mio. Fr. pro Jahr) damit werden unternehmerische Innovation und neue Kultureinrichtungen in den Stadtquartieren finanziert. Um das alles zu finanzieren sieht der Kanton Genf vor, während fünf Jahren die Schulden- und Defizitgrenze aufzuheben

Jura noch keine Vorlage 20.89%