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Förderübersicht privat Solarthermie Österreich Stand 07/2019

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Förderübersicht privatSolarthermie Österreich

Stand 07/2019

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INHALT

1. Bundesförderung 3

2. Demoprojekte Solarhaus 2019 4

3. Burgenland 5

4. Kärnten 6

5. Niederösterreich 7

6. Oberösterreich 8

7. Salzburg 9

8. Steiermark 10 - 11

9. Tirol 12

10. Vorarlberg 13

11. Wien 13 - 15

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1. Bundesförderung

1.1. Solarthermie Dauer: 01.03.2019 bis 30.11.2019

Wer wird gefördert?Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Rechnung für die Solaranlage muss von einem befugten Unternehmen ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert sein.

Was wird gefördert?Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Die Baubewilligung für das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2005 erteilt worden sein. Die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren wird nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Thermische Solaranlagen

Pauschale • 700 €

Gemäß Förderungsrichtlinien beträgt die Förderung, unabhängig von dem ange-gebenen Pauschalsatz, maximal 35 % der förder fähigen Investitionskosten.

• Die installierte Bruttokollektorfläche der Solaranlage muss unabhängig vom Verwendungszweck mindestens 4 m² umfassen.

• Der Lieferant der Anlage muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen oder die ein- gesetzten Solarkollektoren müssen nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnen- kollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein. Ersatzweise müssen die Kollektoren nach der „Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein, eine 10-jährige Garantie aufweisen und dürfen nicht galvanisch beschichtet sein.

Sonstige Förderungen: Es können zusätzlich Fördermittel des Landes und der Gemeinden in Anspruch genommen werden.

Detaillierte Information und Registrierung: https://www.klimafonds.gv.at/call/solaranlagen-5/

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2. Demoprojekte Solarhaus 2019

1.1. Solarthermie Dauer: bis 28.02.2020

Wer wird gefördert?(Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses (Neubau als auch Bestandobjekt). Der Antrag kann ausschließlich von natürlichen Personen gestellt werden.

Was wird gefördert?Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen dieses Programms innovative solarthermische Anlagen inklusive Speichersystemen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilien-wohnhauses von mindestens 70 % erreichen

Wie hoch ist die Förderung?

Heizwärmebedarf (HWBRK*) bei mind. 70 % solarer Deckung

Max. Förderung der umweltrelevanten Investitionskosten

HWB ≤ 35 kWh/m².a 40 %

HWB ≤ 22 kWh/m².a 45 %

HWB ≤ 10 kWh/m².a 50 %

Zusatzheizsystem / PV-Anlage Pauschale Förderung (€)

Pellet-, Hackgut- oder Scheitholzzentralheizung 2.000,-

Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät bei Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung 800,-

Pellet-, Scheitholzkaminofen, Kachelofen 500,-

Wärmepumpe 2.000,-

PV-Anlage für die ersten 5 kWpeak 350,- €/kWpeak

• Förderbar sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Speicher (z. B. Wasser- und Erdspeicher, anteilig Betonkernaktivierung) und Messinstrumenten für das wissenschaftliche Betriebsmonitoring (inklusive Datenübermittlung) sowie für die in Kombination mit der Solaranlage als Zusatzheizung eingesetzte Holzheizung oder Wärmepumpe. Planungskosten für die förderbaren Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt.

Detaillierte Information und Registrierung: https://www.klimafonds.gv.at/call/demoprojekte-solarhaus-2019/

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3. Burgenland

3.1. Solarthermie Dauer: seit 01.01.2019

Thermische Solaranlagen werden mit 30 % der Investitionskosten gefördert, jedoch höchstens:

Maßnahme Grundbetrag (€) Max. Förderhöhe (€)

Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung 700,- 1.100,-

Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung 1.200,- 1.800,-

Warmwasserbereitung:• Die Mindestkollektorfläche beträgt 4 m², die Mindestgröße für den Speicher 200 Liter. • Zur Leistungsüberwachung der Anlage ist eine geeignete Messeinrichtung, z.B. ein Wärmemengenzähler oder eine dafür geeignete Steuerung, zu installieren.• Es gibt einige Förderzuschläge für Pufferspeicher, Frischwassermodule, Deckungsgrad, usw. (siehe Förderbedingungen).

Heizungsunterstützung:• Anlagen zur Heizungsunterstützung müssen mind. 15 % des Wärmebedarfes für Raumheizung decken. Nachweis ist durch Berechnung mit einer geeigneten Software zu erbringen.• Die Wärmeverteilung muss auf Basis von Niedertemperatursystemen mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 40°C erfolgen.• Zur Leistungsüberwachung der Anlage ist eine geeignete Messeinrichtung, z.B. ein Wärmemengenzähler oder eine dafür geeignete Steuerung, zu installieren.• Das Hauptheizsystem muss ausschließlich mit Erneuerbarer Energie betrieben werden, ansonsten kann die Anlage nur als thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung gemäß gefördert werden.• Die Kollektoren müssen das „Austria Solar-Gütesiegel“ oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen.• Es gibt Förderzuschläge für Deckungsgrad und Heizwärmebedarf (siehe Förderbedingungen).

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://apps.bgld.gv.at/web/formulare.nsf/xpNachFachbereich.xsp?fachbereich=BW

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4. Kärnten

4.1. Solarthermie Dauer: Seit 01.01.2019

4.1.1 Errichtung von Eigenheimen

Bei der Installation thermischer Solaranlagen in Eigenheimen wird der anerkannte Beitrag für die Wohnbauförderung wie folgt erhöht:

• Förderbar sind nur Kollektoren nach Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel.• Vorzusehen sind 100 Liter Speicherinhalt je Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/BW178

MaßnahmeErrichtung von Wohnraumim Eigentum / Erwerb von Eigenheimen

Erwerb von Eigentumswohnungen

Max. (€)

Thermische Solaranlage € 400/pro m2 Aperturfläche € 15/m² förderbarer Nutzfläche 6.000,-

• Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen bzw. Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. • Die installierte Kollektor-Aperturfläche der Solaranlage muss unabhängig vom Verwendungs zweck mindestens 4m2 umfassen.• Förderbar sind nur Kollektoren nach Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel.• Vorzusehen sind 100 Liter Speicherinhalt je Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/BW107

Maßnahme Förderung (€) Max. Förderhöhe (€)

Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung 210,- / m² 3.150,-

4.1.2 Sanierung

Der Einmalzuschuss für Sanierungsmaßnahmen wird im Ausmaß von max. 30% der förderbaren Sanierungskosten, höchstens jedoch im Ausmaß der nachstehenden maximalen Förderungshöhen gewährt.

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5. Niederösterreich

5.1. Solarthermie Dauer: seit 01.01.2019

5.1.1 Errichtung von Eigenheimen

Thermische Solaranlagen werden im Rahmen des Darlehensrahmens in der Wohnbauförderung gefördert. Für die Höhe des Darlehensrahmen werden Punkte vergeben, für 1 Punkt jeweils € 300 Darlehensrahmen. Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst.

Maßnahme Punkte

Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung 10

Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung 15

• Die Mindestkollektorfläche beträgt bei Anlagen zur Warmwasserbereitung 4 m² (Aperturfläche) und bei Heizungsunterstützung 12 m² (Aperturfläche).• Eine Förderungsvoraussetzung beim Neubau ist die Verwendung innovativer klimarelevanter Heizsysteme. Das sind Anlagen, die vorwiegend biogene Brennstoffe und erneuerbare Umweltenergien nutzen. Diese sind nach Möglichkeit mit Solar- oder Photovoltaikanlagen zu kombinieren

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Foerd_Wohnbaufoerderung_Eigenheim.html

5.1.2 Eigenheimsanierung

Die Förderung ist ein jährlicher Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über zehn Jahre. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Darlehens.

Maßnahme Punkte

Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung 10

Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung 15

• Die Mindestkollektorfläche beträgt bei Anlagen zur Warmwasserbereitung 4 m² (Aperturfläche) und bei Heizungsunterstützung 12 m² (Aperturfläche).• Anhand der bezahlten Rechnungen in Verbindung mit dem Punktesystem (auf Basis des Energieausweises) werden die geförderten Sanierungskosten ermittelt. Diese geförderten Sanierungskosten (anerkannte bezahlte Rechnungen) müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Foerderung_Eigenheimsanierung.html

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6. Oberösterreich

6.1. Solarthermie Dauer: 01.01.2019 - 31.07.2022

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Errichtung einer thermischen Solaranlage auf ein Bestandsgebäude.

• Förderungsfähige Nettokosten: Solarkollektor, Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher, Solarregelung, Montagekosten. (Die Landesförderung ist in jedem Einzelfall mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt!)

• Mindestgröße der thermischen Solaranlage von 4 m2 Bruttokollektorfläche.

• Förderbar sind nur Kollektoren nach Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel.• Bei der installierten thermischen Solaranlage muss der solare Ertrag erfasst und angezeigt werden. Dies kann durch den Einbau eines Wärmemengenzählers im Kollektorkreislauf oder durch entsprechend ausgestattete Solarregelung erfolgen.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Maßnahme Bruttokollektorfläche in m² Förderung

Thermische Solaranlage

4 bis 10 Pauschal € 1.750,-

11 bis 19 € 175,- / m²

ab 20 Pauschal € 3.500,-

Kollektortausch Pauschal € 700,-

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7. Salzburg

7.1. Solarthermie Dauer: seit 01.03.2019

Thermische Solaranlagen werden mit max. 30 % der Investitionskosten gefördert, die Staffelung der Förderhöhe erfolgt nach der Kollektorfläche:

• Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.• Die technischen Daten für die gebäudetechnischen Systeme sind aus der Produktdatenbank www.produktdatenbank-get.at zu beziehen. • Die Kollektoren müssen über ein gültiges Solar Keymark Zertifikat verfügen. • Die Leistungskennzahl LKZ100 des Kollektors darf 0,520 nicht unterschreiten. Die LKZ100 sind in der Produktdatenbank unter www.produktdatenbank-get.at gelistet.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.energieaktiv.at/information-und-beratung/foerdermoeglichkeiten/direktzuschuss/solar/thermische-solaranlagen/

Maßnahme Bruttokollektorfläche in m² Förderung € / m²

Thermische Solaranlage

1 bis 7 300,-

8 - 14 150,-

15 - 21 75,-

7.2. Hybridkollektor Dauer: seit 01.03.2019

Hybridkollektoranlagen werden mit max. 30 % der Investitionskosten gefördert, die Staffelung der Förderhöhe erfolgt nach der Kollektorfläche:

• Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden. • Die technischen Daten für die gebäudetechnischen Systeme sind aus der Produktdatenbank www.produktdatenbank-get.at zu beziehen. • Die Kollektoren müssen über ein gültiges Solar Keymark Zertifikat verfügen. • Bei Hybrid-Kollektoren zur kombinierten Gewinnung von Wärme und elektrischem Strom darf die Leistungskennzahl LKZ100 des Kollektors von 0,520 unterschritten werden.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.energieaktiv.at/information-und-beratung/foerdermoeglichkeiten/direktzuschuss/solar/thermische-solaranlagen/

Maßnahme Bruttokollektorfläche in m² Förderung € / m²

Hybridkollektoranlage

1 bis 7 300,-

8 - 14 150,-

15 - 21 75,-

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8. Steiermark

8.1. Solarthermie Dauer: 01.01.2018 - 31.12.2019

Förderhöhen max. 25 % der Investitionskosten inkl. USt. (bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt.), jedoch höchstens:

Fördersätze - Bruttoflächen Förderung (€) max.

bis 10 m² 150,- / m²

für jeden weiteren m² 100,-

• Thermische Solaranlagen werden im Ein- und Zweifamilienhaus mit max. € 2.000 für Warmwasser und max. € 3.000 für Heizungsunterstützung gefördert. In Häusern ab 3 Wohneinheiten beträgt die Förderung max. € 1.800 für Warmwasser und max. € 2.700 für Heizungsunterstützung.• Für die Heizungseinbindung mit Nachweis eines solaren Deckungsgrades > 30 % (Neubau) bzw. > 15 % (Bestand) sind obige Fördergrenzen aufgehoben.• Es gibt zahlreiche Förderzuschläge für effiziente Pumpen, Frischwassermodule usw., die von € 85 bis über € 1.000 reichen (siehe Förderbedingungen).• Die Solarkollektoren müssen das „Austria Solar-Gütesiegel“ oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen.

Berechnungsbeispiel Solarthermieanlage:

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8. Steiermark

Fördersätze - Bruttoflächen Förderung (€) max.

Zuschlag Hybridkollektor 50,- / m²

8.2. Hybridkollektor Dauer: 01.01.2018 - 31.12.2019

• Die Hybridkollektoren müssen über einen entsprechenden Prüfbericht verfügen oder in der GET Produktdatenbank www.produktdatenbank-get.at gelistet sein. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.regionalenergie.at/index.php/foerderungen-kosten/steiermark

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9. TirolDauer: seit 01.01.2019

9.1. Solarthermie

• Thermische Solaranlagen werden mit max. € 2.100,- für Warmwasser und max. € 4.200,- für Heizungsunterstützung gefördert.• Mindestvolumen des Speichers von 50 Liter pro m² Kollektorfläche.• Für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche sind mindestens 4 m² Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung und für Gebäude >300 m² Wohnnutzfläche sind mindestens 2 m² Kollektor-Apertur- fläche pro Wohnung vorzusehen. Die maximalförderbare Kollektorfläche ist mit 20m² pro Wohnung begrenzt.• Die Kollektoren müssen das „Austria Solar-Gütesiegel“ oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen.• Die Solaranlage ist mit einem Wärmemengenzähler auszustatten.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlage/

Maßnahme € / m²

Thermische Solaranlage 210,-

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10. Vorarlberg

10.1. Solarthermie Dauer: 01.01.2018 - 31.12.2019

Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen. Die Förderung beträgt je nach Förderstufe (Basisförderung, Bonusstufe 1 und Bonusstufe 2) höchstens 25 % der förderfähigen Kosten in der Basisförderstufe, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten in der Bonusstufe 1, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten in der Bonusstufe 2. Die Höhe des Zuschusses ist von der Art des Heizsystems und dem Heizwärme- bedarfs (HWB) des Gebäudes abhängig. Die Gesamtförderung inklusive dem allfälligen Förder- bonus Altbau darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Förderung Solarthermieanlage

Solaranlagen werden im Ein- und Zweifamilienhaus mit 25 % bis 35 % der Investitionskosten gefördert, die Obergrenzen liegen bei € 1.500,- bis € 4.000,-. Die Förderhöhe richtet sich nach dem solaren Deckungsgrad und dem Heizwärmebedarf des Gebäudes. In Häusern ab 3 Wohneinheiten beträgt die max. Förderhöhe € 750,- bis € 2.000,- pro Gebäude.

• Für den Erhalt der Förderung in der Bonusstufe 1 und 2 im Altbau muss die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.• Für Thermische Solaranlagen bis 25 m² Kollektorfläche wird ein Servicescheck in Höhe von € 300 zur Wartung der Anlage ausgestellt.• Kombinationspflicht mit Solar- oder Photovoltaikanlagen im Neubau (Im Altbau besteht keine Kombinationspflicht): Im Neubau sind Holzheizungen und Wärmepumpen mit Solaranlagen zu kombinieren. Die Mindestgröße der Solaranlage ist eine Anlage mit einem solaren Deckungsgrad Warmwasser von mindestens 60 %. • Förderfährige Kosten: Kollektor, Solarspeicher, Verrohrungen (vom Kollektor zum Speicher, Heizungseinbindung, inklusive Pumpen, usw.), Regelung, anteilige Elektroinstallation, Speng lerarbeiten für Dachanschluss, anteilige Planungen.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/wasser_energie/energie/energie/foerderungen/sub/foerde-rungvonthermischens.htm

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11. Wien

11.1. Solarthermie Dauer: 01.01.2018 - 31.12.2019

11.1.1 Nachträglich installierte Solaranlage

Nachträglich installierte thermische Solaranlagen werden mit 25 % (Warmwasser) bzw. 35 % (Heizungsunterstützung) der Investitionskosten gefördert:

Maßnahme Förderung € max.

Solaranlage zur Warmwasserbereitung 1.100,- + 70,- / m² Absorberfläche

Solaranlage zur Heizungsunterstützung 1.100,- + 100,- / m² Absorberfläche

• Solarkollektoren müssen der EN 12975 (Qualität und Leistung) entsprechen.• Bei Anlagen zur Warmwasserbereitung muss die Absorberfläche mind. 5 m² und das Speicher- volumen mind. 300 Liter betragen.• Bei Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung muss die Absorber- fläche mind. 10 m² und das Speichervolumen mind. 800 Liter betragen.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/pdf/solar-bis-2019-bf.pdf

11.1.2 Solarthermische Anlage mit hoher solarer Deckung

Der Zuschuss für die Errichtung einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt 25 % der förderbaren Investitionskosten, maximal jedoch:

Maßnahme Förderung € max. Bonus*

Einfamilienhäuser € 2.200,- € 3.100,-

Zweifamilienhäuser € 3.100,- € 4.400,-

ab 3 Wohneinheiten € 650,- / Wohneinheit € 800,- / Wohneinheit

• Solarkollektoren müssen der EN 12975 (Qualität und Leistung) entsprechen.• Solarthermische Anlage muss in die Raumheizung integriert sein.• Deckung des jährlichen Heizenergiebedarfs (Heizung & Warmwasser) zu mind. 20% durch solarthermische Anlage.• Wärmeabgabe über Niedertemperaturheizsystem

* Wird nachweislich mindestens ein Drittel des jährliche Heizenergiebedarfs (Heizung & Warmwasser) durch die solarthermische Anlage gedeckt, so erhöht sich der maximale Zuschuss.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/pdf/solar-bis-2019-bf.pdf

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11. Wien

11.2. Hybridkollektor Dauer: 01.01.2017 - 31.12.2018

Gefördert wird die Neuerrichtung des Hybridkollektors (PVT). Maximal 40 % der förderfähigen Kosten:

Maßnahme Förderung (€) max.

Hybridkollektor 600,- / kWp

• Die Maßnahme muss inklusive einem Konzept der Wärmenutzung vor Umsetzung zur Förderung eingereicht werden.• Alle verwendeten Kollektortypen müssen der europaweit einheitlichen Prüfungsrichtlinie für Kollektoren „Solar Keymark“ entsprechen. Die Prüfzertifikate sind vorzulegen. Des Weiteren müssen die PVT-Kollektoren den Ansprüchen der DIN EN 12975-1 bzw. ÖNORM EN ISO 9806 entsprechen (nur hydraulischer Teil des Kollektors). Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/pdf/foerderbedingungen-hybridkollektoren.pdf

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Tel.: (+43) 07269 / 766 00

Fax: (+43) 07269 / 766 00-330

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