Förderkompass - IHK Düsseldorf

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Förderkompass Die gefragtesten öffentlichen Finanzierungshilfen für Gründer und Jungunternehmer

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FörderkompassDie gefragtesten öffentlichen Finanzierungshilfen

für Gründer und Jungunternehmer

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Zuschuss-förderung

Förder-kredite

Beratungs-förderung

Dieser Förderkompass benennt die von Gründern und jungen Unternehmern am häufigsten in Anspruch genommenen Fördermittel. Unterteilt in die Kategorien Beratungsförderung, Zuschussförderung und Förderkredite, werden die einzelnen Förderprogramme mit ihren wesentlichen Eigenschaften genannt. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Bedingungen und Richtlinien. Die Angaben wurden unter Ausnutzung aller Quellen mit Sorgfalt zusammengestellt und geben den Stand zum 03.03.2021 wieder. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Wichtige Hinweise:

▪ Dieser Förderkompass ersetzt keine individuelle Beratung. Das STARTERCENTER NRW bietet Gründern und Unternehmern individuelle Förderberatungen an.

▪ Goldene Regel im Fördergeschäft: Vor Einreichung des Förderantrags darf mit der Durchführung des Vorhabens nicht begonnen werden. Nachfinanzierungen und Umschuldungen werden nicht gefördert.

▪ Kein Kredit ohne Gründungs- oder Investitionskonzept! Das STARTERCENTER NRW bietet umfangreiche Beratungen, Hilfestellungen und Checklisten.

▪ Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht grundsätzlich nicht.

▪ Die Verfügbarkeit der Fördermittel kann davon abhängen, ob noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Eine frühzeitige Information kann sinnvoll sein.

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1. Beratungsförderung

Förderung unternehmerischen Know-hows für Jungunternehmen

Antragsteller Junge Unternehmen die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind.

Förderumfang Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen

und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ergänzend

auch spezielle Beratungen zu bestimmten Themengebieten.

Förderhöhe Beratungshonorare werden zu 50 Prozent gefördert.

Das maximale Beratungshonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten.

Wo zu beantragen? Zunächst ist ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen

Ansprechpartner (z.B. IHK Düsseldorf) zu führen. Im Anschluss wird der

Zuschuss auf der Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt: www.bafa.de

Förderung unternehmerischen Know-hows für Bestandsunternehmen

Antragsteller Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.

Förderumfang Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen

und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ergänzend auch

spezielle Beratungen zu bestimmten Themengebieten.

Förderhöhe Beratungshonorare werden zu 50 Prozent gefördert. Das maximale

Beratungshonorar darf 3.000 Euro nicht überschreiten.

Wo zu beantragen? Der Zuschuss wird auf der Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft

und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt: www.bafa.de

Zuvor kann ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen

Ansprechpartner (z.B. IHK Düsseldorf) über die genauen Förderkonditionen

geführt werden.

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Antragsteller Personen die noch keine Selbständigkeit angemeldet haben.

Förderumfang Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von

Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder

Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an

einem Unternehmen ist.

Förderhöhe Neugründungen und Beteiligungen: Vier Beratungstage zu 50 Prozent,

maximal 400 Euro pro Beratungstag.

Betriebsübernahmen: Sechs Beratungstage zu 50 Prozent, maximal 400

Euro pro Beratungstag.

Wo zu beantragen? IHK Düsseldorf und weiteren Anlaufstellen: www.startercenter.nrw.de

Beratungs-förderung

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Potentialberatung NRW

Antragsteller Unternehmen mit mind. 10 Beschäftigten, einschließlich Non-Profit-

Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit

Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Förderumfang Analyse der Stärken und Schwächen eines Unternehmens, Entwicklung

von Lösungswegen und Handlungszielen mit den Schwerpunkten

Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung,

demographischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit. Das Angebot

richtet sich an Unternehmen mit mindestens einem Angestellten.

Förderhöhe Bis zu zehn Beratungstage werden zu 50 Prozent,

maximal 500 Euro pro Beratungstag, gefördert.

Wo zu beantragen? IHK Düsseldorf und weiteren Beratungsstellen für die Potentialberatung

NRW: www.gib.nrw.de/service/downloads/Beratung.pdf

1. Beratungsförderung

unternehmensWert:Mensch

Antragsteller Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.

Förderumfang Entwicklung einer zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten

Personalpolitik. Hierzu werden Beratungen in den Handlungsfeldern

Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie

Wissen und Kompetenz gefördert. Das Angebot richtet sich an

Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten.

Förderhöhe Bis zu zehn Beratungstage mit einem Tagessatz von maximal 1.000 Euro

werden mit bis zu 80 Prozent gefördert.

Wo zu beantragen? Bei einer Erstberatungsstelle:

www.unternehmens-wert-mensch.de

Unternehmenssicherungsberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Antragsteller Unternehmen, die sich nach EU-Kriterien aktuell oder in naher Zukunft in

wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden werden – unabhängig vom

Unternehmensalter.

Förderumfang Beratungen zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und

Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung

zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und

Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Förderhöhe Beratungshonorare werden zu 90 Prozent gefördert. Das maximale

Beratungshonorar darf 3.000 Euro nicht überschreiten.

Wo zu beantragen? Zunächst ist ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen

Ansprechpartner (z.B. IHK Düsseldorf) zu führen. Im Anschluss wird der

Zuschuss auf der Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt: www.bafa.de

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BMWI-Innovationsgutschein (go-Inno)

Antragsteller Eigenständige Unternehmen, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen

und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20

Mio. EUR haben.

Förderumfang Gefördert werden externe Management- und Beratungsleistungen zur

Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen

Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischem Potenzial.

Förderhöhe Potentialanalyse: max. zehn Beratertage, max. 5.500 Euro

Realisierungskonzept: max. 25 Beratertage, max. 13.750 Euro

Informationen zum Antrag www.innovation-beratung-foerderung.de

BMWI-Innovationsgutschein (go-digital)

Antragsteller Eigenständige Unternehmen, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen

und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20

Mio. EUR haben.

Förderumfang Gefördert werden Beratungsleistungen in den Bereichen IT-Sicherheit,

Internet-Marketing und digitale Geschäftsprozesse. Die Beratung besteht

aus einer Potentialanalyse, einem groben Realisierungskonzept und einer

möglichen aufbauenden Konkretisierung und Umsetzung des Konzepts.

Förderhöhe Insgesamt können bis zu 30 Beratungstage gefördert werden. Diese

umfassen u. a. eine Potentialanalyse, die Konzeptionierung, die

Umsetzungsphase, Maßnahmen zur IT-Sicherheit etc.

Ein Beratertag wird bis zum max. Tagessatz von 1.100 Euro zu 50 Prozent

gefördert.

Informationen zum Antrag www.innovation-beratung-foerderung.de

1. Beratungsförderung

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Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Antragsteller Empfänger von Arbeitslosengeld I mit einem Restanspruch von mindestens

150 Tagen. Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein.

Förderumfang Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung in der

Gründungsphase.

Förderhöhe Gründer erhalten sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt

bezogenen Arbeitslosengeldes I und zusätzlich einen Betrag von 300 Euro

zur sozialen Absicherung. Eine Verlängerung dieser 300 Euro um neun

Monate kann bei Bedarf beantragt werden.

Wo zu beantragen? Bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Einstiegsgeld

Antragsteller Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Förderumfang Sicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.

Förderhöhe Für maximal 24 Monate wird ein Zuschuss gezahlt, dessen Höhe vom

zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters festgelegt wird.

Wo zu beantragen? Beim örtlich zuständigen Jobcenter.

2. Zuschussförderung

Eingliederungszuschuss

Antragsteller Arbeitgeber die förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmern einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person

liegenden Gründe erschwert ist.

Förderumfang Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses.

Förderhöhe Bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des

pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

für die Dauer von längstens 12 Monaten. In bestimmten Fällen kann eine

höhere Förderung gewährt werden. Nähere Informationen gibt die

Bundesagentur für Arbeit.

Wo zu beantragen? Bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit:

www.arbeitsagentur.de

Zuschuss-förderung

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Gründerstipendium.NRW

Antragsteller Einzelgründender oder Teams bis drei Personen die sich in den

kommenden zwölf Monate selbstständig machen wollen oder seit weniger

als zwölf Monaten selbstständig sind. Voraussetzung ist eine

Geschäftsidee zur Realisierung einer neuartigen, fortschrittlichen Lösung

für ein bestimmtes Problem, besonders die Einführung eines neuen

Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens.

Förderumfang Sicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.

Förderhöhe 1.000 Euro pro Monat und Person über eine Laufzeit von maximal einem

Jahr. Darüber hinaus profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von

einem Coaching, das ihnen von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur

Gründungsbegleitung angeboten wird.

Wo zu beantragen? Die Entscheidung zur Förderung erfolgt durch eine qualifizierte Jury, die

vom jeweils betreuenden Gründungsnetzwerk berufen wird. Die Juroren

treffen ihre Auswahl auf Basis eines vorab eingereichten Ideenpapiers und

einer persönlichen Präsentation, in denen die Gründerinnen und Gründer

ihr Konzept vorstellen. Ablauf:

1. Kontaktaufnahme mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk

2. Erstellung eines aussagekräftigen Ideenpapiers

3. Präsentation der Geschäftsidee und des Ideenpapiers vor der Jury

4. Bei Förderempfehlung durch die Jury: Antragsstellung über vom

Gründungsnetzwerk vermitteltes und vom Projektträger Jülich

bereitgestelltes Web-Formular.

Nähere Informationen und Kontaktdaten der Gründungsnetzwerke unter:

www.gruenderstipendium.nrw

2. Zuschussförderung

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Antragsteller Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderumfang Förderfähig sind einzelbetriebliche Durchführbarkeitsstudien, Forschungs-

und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte,

Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf

bestimmte Technologien und Branchen. Ein Zuschuss kann gewährt

werden für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, u.a. für

Personalkosten sowie projektbezogene Aufträge an Dritte.

Förderhöhe 25 bis 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, max. 550.000 Euro je

Projekt.

Informationen zum Antrag Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: www.zim.de

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2. Zuschussförderung

KMU-innovativ

Antragsteller Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderumfang Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben im Bereich Forschung und

Entwicklung in bestimmten Technologiefeldern (u. a. Biotechnologie,

Elektronik, Medizintechnik, Mensch-Technik-Interaktion, Ressourcen-

effizienz, Produktionstechnologie). Ein Zuschuss kann gewährt werden für

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, u.a. für Personalkosten,

Sachkosten sowie projektbezogene Aufträge an Dritte.

Förderhöhe Die zuwendungsfähigen Kosten können i.d.R. bis zu 50 Prozent

bezuschusst werden.

Informationen zum Antrag Bundesministerium für Bildung und Forschung:

https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html

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ERP-Gründerkredit – Startgeld

Antragsteller Gründer und kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind.

Förderumfang Errichtung, Erwerb von Unternehmen, Übernahme von tätigen

Beteiligungen, Festigungs- und Erweiterungsfinanzierungen.

Konditionen ▪ Festzins über die gesamte Laufzeit.

▪ Kreditlaufzeit von fünf Jahren (max. ein tilgungsfreies Anlaufjahr)

oder zehn Jahren (max. zwei tilgungsfreie Anlaufjahre) möglich.

▪ Haftungsfreistellung der Hausbank von 80 Prozent.

▪ Kreditbetrag pro Gründer bis 125.000 Euro (davon max. 50.000 Euro für

Betriebsmittel).

Wo zu beantragen? Bei Ihrer Hausbank.

3. Förderkredite

Zuschuss

Förder-kredite

NRW.Bank.Gründungskredit

Antragsteller Gründer und Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung.

Förderumfang Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Kosten für

Außenanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kauf von

immateriellen Wirtschaftsgütern, Beschaffung und Aufstockung des

Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines Unternehmens,

der Erwerb und die Aufstockung einer tätigen Beteiligung,

Betriebsmittelbedarf, teilweise Unternehmensberatungen und Kosten für

erste Messeteilnahmen.

Konditionen ▪ Festzins bei Laufzeiten bis zehn Jahren.

▪ Kreditlaufzeit von fünf Jahren (max. ein tilgungsfreies Anlaufjahr),

zehn Jahren (max. zwei tilgungsfreie Anlaufjahre) oder 20 Jahren

(max. drei tilgungsfreie Anlaufjahre) möglich. Betriebsmittel werden

höchstens fünf Jahre finanziert.

▪ Bankübliche Sicherheiten erforderlich. Oft wird eine Bürgschaft der

Bürgschaftsbank NRW beantragt.

▪ Optional: Haftungsfreistellung der Hausbank zu 50 Prozent bei

Unternehmen die mindestens zwei Jahre erfolgreich am Markt sind.

▪ Kredithöhe max. 10 Millionen Euro.

Wo zu beantragen? Bei Ihrer Hausbank.

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3. Förderkredite

Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW GmbH

Antragsteller Gründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Förderumfang Gründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen,

Betriebsübernahmen sowie tätige Beteiligungen, Betriebsverlagerungen,

Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt

werden Kredite für Sanierungen.

Konditionen ▪ bis zu 80-prozentige Ausfallbürgschaft für eine Kreditsumme von max.

2,5 Mio. Euro.

▪ Laufzeit bis zu 15 Jahre.

▪ Neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr ist eine jährliche

Bürgschaftsprovision von bis zu 1,5 Prozent des Kreditbetrags zu

entrichten. Maßgeblich für die Höhe ist der Verbürgungsgrad.

Wo zu beantragen? Bei Ihrer Hausbank.

ERP-Kapital für Gründung

Antragsteller Gründer und Unternehmen die noch keine drei Jahre am Markt sind.

Förderumfang Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Sachanlagevermögen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung, Übernahmen und tätige Beteiligungen,

Erstausstattung oder langfristige Aufstockung des Waren-, Ersatzteil- oder

Materiallagers. Außerdem können immaterielle Investitionen in Verbindung

mit Technologietransfer, wie der Erwerb von Patentrechten, Lizenzen oder

Fachwissen, gefördert werden.

Konditionen ▪ Festzins für die ersten zehn Jahre.

▪ Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre, die ersten sieben Jahre sind tilgungsfrei.

▪ Vollständige Haftungsfreistellung der Hausbank. Das Nachrangdarlehen

haftet unbeschränkt für Verbindlichkeiten des Unternehmens und erfüllt

somit Eigenkapitalfunktion.

▪ Kredithöhe bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusammen mit den

Eigenmitteln können bis zu 45 Prozent finanziert werden. Der

Kredithöchstbetrag pro Antragsteller beträgt 500.000 Euro.

Wo zu beantragen? Bei Ihrer Hausbank.

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3. Förderkredite

Mikromezzaninfonds Deutschland – Beteiligungskapital

Antragsteller Gründer und kleine Unternehmen.

Förderumfang Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen.

Konditionen ▪ Beteiligungshöhe bis zu 50.000 Euro (unter bestimmten

Voraussetzungen bis zu 150.000 Euro).

▪ Laufzeit zehn Jahre bei sieben tilgungsfreien Anlaufjahren.

▪ Zinssatz ab 6,5 Prozent p.a., zusätzlich ist eine variable

Gewinnbeteiligung zu entrichten. Einmaliges Bearbeitungsentgelt von

3,5 Prozent. Keine Sicherheiten erforderlich.

Wo zu beantragen? Bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW: www.kbg-nrw.de

NRW.Mikrodarlehen

Antragsteller Gründer/innen und Selbstständige die noch keine fünf Jahre am Markt sind.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Selbstständige in der

Rechtsform einer GbR sowie UG (haftungsbeschränkt).

Förderumfang Errichtung und Erwerb von Unternehmen, Übernahme von tätigen

Beteiligungen, Festigungs- und Erweiterungsfinanzierungen.

Konditionen ▪ Festzins über die gesamte Laufzeit.

▪ Kreditlaufzeit: zehn Jahre, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei.

▪ Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro.

▪ Sondertilgungen jederzeit kostenfrei möglich.

▪ Voraussetzung ist eine zweijährige Begleitberatung (zum Beispiel durch

einen Seniorcoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder einen

freien Berater).

Wo zu beantragen? Beim STARTERCENTER NRW im Gründungsort:

www.startercenter.nrw.de

NRW.BANK Mittelstandskredit

Antragsteller Unternehmen ab fünf Jahren nach einer Gründung.

Förderumfang Finanzierung von Investitionen, Unternehmensnachfolgen und

Betriebsmitteln.

Konditionen ▪ Festzins bei Laufzeiten bis zehn Jahren.

▪ Kreditlaufzeit von fünf Jahren (max. ein tilgungsfreies Anlaufjahr),

zehn Jahren (max. zwei tilgungsfreie Anlaufjahre) oder 20 Jahren

(max. drei tilgungsfreie Anlaufjahre) möglich. Betriebsmittel werden

höchstens fünf Jahre finanziert.

▪ Bankübliche Sicherheiten erforderlich.

▪ Kreditbetrag max. 10 Millionen Euro.

Wo zu beantragen? Bei Ihrer Hausbank.

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3. Förderkredite

Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen

Antragsteller Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit wachstumsorientierten

Investitionsvorhaben.

Förderumfang Gewährung einer typischen, stillen Beteiligung.

Konditionen ▪ Individuelles Beteiligungsentgelt, bestehend aus einem festen und

variablen (gewinnabhängigen) Bestandteil.

▪ Laufzeiten zwischen sieben und zehn Jahren möglich.

▪ Der Höchstbetrag einer Beteiligung liegt bei einer Million Euro. Sie soll

das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen, eine Ausnahme stellen

Gründer dar.

Wo zu beantragen? Bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW: www.kbg-nrw.de

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Antragsteller Gründer, bestehende Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe.

Förderumfang ▪ Digitalisierungskredit: Investitionsvorhaben in die Digitalisierung von

Produkten, Herstellungsverfahren sowie in Digitalisierungsstrategien.

▪ Innovationskredit: Investitionsvorhaben in neue, technologisch

fortschrittliche Produkte oder Produktionsverfahren sowie Vorhaben, die

eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

zum Ziel haben.

Konditionen ▪ Festzinssatz für die gesamte Laufzeit.

▪ Kreditlaufzeit von drei Jahren (kein tilgungsfreies Anlaufjahr) sowie fünf,

sieben oder zehn Jahren (optional ein tilgungsfreies Anlaufjahr).

▪ Die endfällige Variante umfasst eine Laufzeit von drei Jahren.

▪ Bankübliche Sicherheiten erforderlich.

▪ Ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

Wo zu beantragen? Bei Ihrer Hausbank.

Sonderprogramm IHK-Unternehmen Wachstum/Nachfolge (stille

Beteiligung)Antragsteller ▪ Gewerbliche Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie, die

das Unternehmen für die Zukunft aufstellen und ihre Nachfolge regeln

möchten.

▪ Nachfolger (Unternehmen) die ein Unternehmen übernehmen wollen.

Förderumfang Gewährung einer typischen, stillen Beteiligung im Rahmen einer

festgelegten Eigenkapitalparität.

Konditionen ▪ Kosten von 4,9 Prozent p.a.

▪ Laufzeit zehn Jahre, Tilgung in fünf Jahresraten ab dem sechsten Jahr

▪ Keine Stellung von Sicherheiten erforderlich

▪ Verfügbar zwischen 25.000 Euro und 200.000 Euro

Wo zu beantragen? Bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW: www.kbg-nrw.de

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Auskünfte über weitere Förderprogramme und Programmdetails erhalten Sie bei den folgenden

Ansprechpartnern des STARTERCENTER NRW bei der Industrie- und Handelskammer zu

Düsseldorf:

Marina Friedman Telefon 0211-3557-246 [email protected]

Svenja Hennig Telefon 0211 3557-334 [email protected]

Christiane Kubny Telefon 0211 3557-414 [email protected]

Tomi Pilipovic Telefon 0211 3557-256 [email protected]

Mathias Meinke Telefon 0211 3557-258 [email protected]

Auf den folgenden Internetseiten erhalten Sie ebenfalls detaillierte Informationen zu

Fördermitteln:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energiewww.foerderdatenbank.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)www.bafa.de

KfW Bankengruppewww.kfw.de

NRW.Bankwww.nrwbank.de

Bürgschaftsbank NRW GmbHwww.bb-nrw.de

Bundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.de

Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht

sich auf beide Geschlechter.

Dieser Förderkompass ist unter Ausnutzung aller Quellen mit Sorgfalt zusammengestellt worden.

Für die Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Auskünfte über Förderprogramme und Programmdetails im Bereich Innovation und Digitalisierung

erhalten Sie bei folgendem Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf:

Dr. Stefan Schroeter Telefon 0211-3557-275 [email protected]

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