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Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik

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Förderung des Klimaschutzes

durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB

Luckenwalde, 7. März 2017

Oliver Reif-Dietzel

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz,

Deutsches Institut für Urbanistik

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Was erwartet Sie

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

Die Nationale Klimaschutzinitiative NKI

Die Kommunalrichtlinie – ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017

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Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

am Deutschen Institut für Urbanistik

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Informationsplattform Fördermittelberatung

Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene

Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene

Information & Beratung zum Klimaschutz

Aufgaben des SK:KK

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Beratungsleistungen

Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar

Kommen Sie ins Difu!

Persönliche Beratung in Berlin und Köln

… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!

Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage » Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend

So erreichen Sie uns:

030 / 39001-170

[email protected] www.klimaschutz.de/kommunen

Fotos: David Ausserhofer

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Internetportal und Community

Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen

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Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Ziele der Bundesregierung:

Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent bis 2020, um 55 Prozent bis 2030 und um 80 - 95 Prozent bis 2050

2014 Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms 2020

2016 Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050

Fakten:

Start 2008

Zielgruppen: Kommunen, Wirtschaft, Verbraucher, Bildungseinrichtungen

Ziele: THG-Minderung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien

Leitgedanke: beraten, motivieren, investieren

Finanzierung:

Bundeshaushalt, Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel)

Rund 555 Mio. Euro ausgezahlte Fördermittel 2008-2014

Förderprogramme (Auswahl):

Klimaschutz in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)

innovative Einzelprojekten in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Bildung und Kommunen

hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (Mini-KWK)

gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen

Hybridbusse

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„Richtlinie zur Förderung von

Klimaschutzprojekten in

sozialen, kulturellen und

öffentlichen Einrichtungen

im Rahmen der Nationalen

Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie

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Regionale Verteilung der Förderbewilligungen

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Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 - 2016

1.549

1.429

1.327

1.179

689

553

563

168

107

109

97

67

78

51

24

33

390

324

318

320

167

157

106

49

41

18

24

36

18

12

19

8

Baden-Württemburg

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Bayern

Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

Hessen

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Saarland

Thüringen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Berlin

Hamburg

Bremen

Förderbewilligungen 2008-2015 Förderbewilligungen 2016

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Die wichtigsten Änderungen:

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für investive Klimaschutzmaßnahamen beantragen (ausgenommen: nachhaltige Mobilität und Siedlungsabfalldeponien)

Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.

Green-IT: Förderung von Klimaschutz in Rechenzentren.

Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.

Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.

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Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Kindertagesstätten und Schulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII

Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen

Kulturelle Einrichtungen

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Hochschulen

Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

private Unternehmen , rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen

= NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016

Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

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Investiv Personell Strategisch

Förderschwerpunkte

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und

Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Antragsberechtigte

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen

Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:

Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,

Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeit-einrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %.

Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.

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Interkommunale Kooperation

Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt!

Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller:

1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden

2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten

3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden

Gemeinde Klimafreund

Gemeinde Klimadorf

Gemeinde Klimaberg

Gemeinde Klimahausen

Gemeinde Klimawiesen

Gemeinde Prima Klima

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Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Einstiegsberatung

Inhalt:

Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz

Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten

Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort

Erforderliche Mindestzuwendung: 5.000 EUR

Foto: BMUB, Sascha Hilgers

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

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Einstiegsberatung – Praxisbeispiel Stockelsdorf

2013

• Einstiegsberatung, Beschluss perspektivisch Einführung KS-Management. Fachliche Unterstützung notwendig. Haushaltsmittel!

2014

• Klimaschutzkonzept. Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Etablierung von Klimaschutz in der Kommune

2016

• Geplant Antrag Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept

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Klimaschutz(teil)konzepte – Überblick

Inhalt:

Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen

Merkmale:

Maßgeschneidert für Ihre Kommune / Institution

Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept)

Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale?

Besondere Bedeutung: Akteursbeteiligung, Kommunikationsstrategie, Controlling-Konzept

Prozesscharakter: Erstellungsprozess ca. ein Jahr

Foto: Daniele Civello

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Klimaschutzkonzepte

Berücksichtigung aller relevanter Handlungsfelder:

Flächenmanagement, eigene Liegenschaften, kommunales Beschaffungswesen, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie, Mobilität, Abwasser, Abfall, Umweltbildung, Erneuerbare Energien

Anpassung an den Klimawandel kann optional berücksichtigt werden

Foto: Daniele Civello

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Klimaschutz(teil)konzepte – wesentliche Bestandteile

• Bestandsanalyse

• Energie- und THG-Bilanz

• Potenzialanalyse

• Akteursbeteiligung

• Maßnahmenkatalog

• Controlling-Konzept

• Kommunikationsstrategie

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Überblick Förderung von Klimaschutz(teil)konzepten

Was wird gefördert?

Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 %

der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten

Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 %

der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten

Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 %

Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Hinweise:

Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden

Projektzeitraum: i.d.R. ein Jahr

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

Erhöhte FQ: bis zu 70 %

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• Antragssteller: Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) und Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), gemeinsame Betriebsgesellschaft DNWAB

• Vorhaben: drei Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten Wärmenutzung und klimafreundlichen Abwasserbehandlung

• Untersuchung zur

• energetischen Optimierung der Klärprozesse

• Nutzung von Wärmenergie aus öffentlichen Abwasserleitungen (~ Temperatur 13°-15° C) zur Gebäudebeheizung /-kühlung mittels Wärmetauschern

• Potentielle Energienutzer: kommunale Einrichtungen (Schulen, Sporthallen, Kitas etc.) entlang der Abwassertrassen

• Erste Ergebnisse werden Ende 2016 erwartet

Dahme-Nuthe-Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB) setzt auf klimafreundliche Abwasserbehandlung 73.524 Abwasserkunden / Brandenburg / Förderung: 46.231 € / Projektlaufzeiten: 2015-2017

Foto: © Stadt Wildau

Praxisbeispiel: Klimaschutzteilkonzepte für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung

© MAWV Königs Wusterhausen

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Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Klimaschutzmanagement

Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers:

Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts

Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune

Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe

Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO

Fördermittelakquise

Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung

Erfassung klima-schutz-

relevanter Daten

Projekt-management

Moderation/ Kommuni-

kation

Klimaschutz-standards

Einführung EMAS

Partizipation

Akteurs-vernetzung

Initiierung neuer Projekte

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Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 65 % der

Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten

für zusätzliches / neues Fachpersonal

Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung

Voraussetzungen:

Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbegebiete)

Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems

Foto: BMUB

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

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Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 40 % der

Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten

für zusätzliches / neues Fachpersonal

Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung

Hinweise:

Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr

Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang)

Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept

Erhöhte FQ: bis zu 56%

Foto: CC0 Public Domain

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Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrie- und Gewerbegebiete)

Deckelung: max. 200.000 €

Voraussetzungen:

Investiv und regionaler Modellcharakter

THG-Minderungspotential von mind. 70 %

Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein

Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums)

Foto: BMUB

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Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen

Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik

Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems

Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge)

Hinweis:

Die in der Kommunalrichtlinie unter V benannten investiven Maßnahmen sind von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen und müssen bei Bedarf komplementär beantragt werden

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Energiesparmodelle in Kitas und Schulen

Hintergrund:

Personelle Unterstützung für Einrichtung und Betreuung eines finanziellen Energieeinspar-Anreizsystems

KSM unterstützt Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 65 % der

Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten

für zusätzliches / neues Fachpersonal

oder

Sach- und Personalkosten fachkundiger Dritter

Weiterhin: Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages im Umfang von max. 1.000 Euro je betreuter Einrichtung

Bewilligungszeitraum: 4 Jahre

Foto: Daniel Willeke

Erhöhte FQ: bis zu 90%

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Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zuwendungsfähig sind:

Sachausgaben für die pädagogische Arbeit

Sachausgaben für „Energieteams“

Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen

© CCO Public Domain

Erhöhte FQ: bis zu 62 %

Abdichten von Außentüren / Fensterrahmen

Anbringen von Türschließern an Außentüren

Installation von voreinstellbaren manuellen u. programmierbaren Thermostatventilen

Ersatz von ineffizienten Klein-lüftern (Zu- und Abluft) durch bedarfsgeregelte Neugeräte

Einsatz von Wassersparaufsätzen / wassersparenden Armaturen bei Warmwasserleitungen

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Investive Klimaschutzmaßnahmen

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren

Was wird gefördert?

Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung

Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI

Voraussetzung:

Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben

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Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren

Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien

LED-Außen- und Straßenbeleuchtung

20 % (ohne Steuer- und Regelungs-technik) erhöhte FQ bis zu 25 %

mind. 70 %

25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31 %

mind. 80 %

LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37 %

mind. 70 %

LED-Innen- und Hallenbeleuchtung

30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37 %

mind. 50 %

Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31 %

u.a. Wärmerückgewinnungs-klasse H1 (DIN 13 053)

Rechenzentren 40 % erhöhte FQ bis zu 50 %

u. a. Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an „Blauem Engel“

NEU

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Investive Maßnahmen - Rechenzentren

Was wird gefördert?

Investitionen in Hardware und Optimierungsdienstleistungen mit dem Ziel der deutlichen Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums

Richtungsweisend: Die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für energieeffiziente Rechenzentren

Zusätzlich: Messtechnik, Komponenten für ein Energiemonitoring und Mitarbeiterschulungen

Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben Investitionen und Optimierungsdienstleistungen

Erhöhte FQ: bis zu 50 %

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89.600 Einwohner/ Saarland

Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen

Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl

Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben

Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen

Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent)

Investitionssumme von 500.000 Euro amortisiert sich nach vier Jahren

Investive Maßnahmen – Praxisbeispiel St. Wendel

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Investive Maßnahmen – Nachhaltige Mobilität

Was wird gefördert?

Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch:

Ergänzung vorhandener Wegenetze (Lückenschluss durch Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege oder Radfahr-und Schutzstreifen)

LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege

die Umgestaltung von Knotenpunkten

Errichtung von hochwertigen Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr und öffentlichen Einrichtungen (ggf. auf grundstücks-zugehörigen Außenflächen)

Einrichtung von Fahrrad-Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität

Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen

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Nachhaltige Mobilität - Antragsberechtigt sind …

Für alle Förderbausteine:

Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse

Mind. 50,1 % kommunale Betriebe, Unternehmen und Organisationen

Hochschulen

Nur für Radabstellanlagen:

Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. deren Träger

Foto: Jörg Thiemann-Linden

Page 41: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastruktur- komponenten

Deckelung: max. 350.000 Euro

Hinweise: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden

Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. es muss ein Gestattungsvertrag o.ä. vorliegen

Investive Maßnahmen – Nachhaltige Mobilität

Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu

Erhöhte FQ: bis zu 62 %

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Investive Maßnahmen – Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien

Ziel:

Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren

Ergebnis: Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %)

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von THG-Emissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Deckelung: max. 450.000 Euro

Voraussetzung:

Fördergegenstände und Infrastruktur befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers und verbleiben dort während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren

Erhöhte FQ: bis zu 62 %

Luftbild: Bing

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Investive Klimaschutzmaßnahmen

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

Page 44: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäuden von

Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- Jugendhilfe sowie Sportstätten Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung

gewährt Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, (De-)Montage und

fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten

Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum

des Antragstellers befinden

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

© CC Pixabay, Public Domain, alle Bilder

Page 45: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien

LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik

30 % erhöhte FQ bis zu 39 %

mind. 70 %

LED-Innen- und Hallenbeleuchtung

40 % erhöhte FQ bis zu 52 %

mind. 50 %

Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45 %

u.a. Wärmerückgewinnungs-klasse H1 (DIN 13 053)

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Page 46: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Weitere Maßnahmen Förderquote: 40%

Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen inklusive hydraulischem Abgleich

Dämmung von Heizkörpernischen

Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungs-anlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung

Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser

Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser

Einbau Gebäudeleittechnik

Einbau Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

Technisches Rahmenbedingungen: siehe Merkblatt

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

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Erhöhte FQ: bis zu 52 %

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Maßnahme Förderquote/erhöhte Förderquote

THG-Einsparungen/Kriterien

Investitionen und Optimierungsdienstleistungen in Rechenzentren

50 % Erhöhte Förderquote bis zu

65 %%

Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an „Blauem Engel“

Austausch von Elektrogeräten* in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas

40% Erhöhte Förderquote bis zu 52%

Eintausch gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse (EU-Label), fachgerechte Entsorgung der Altgeräte (Nachweis!)

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

* Backöfen, Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, älter als 10 Jahre gegen Geräte der Effizienzklasse A+++ • Alte ineffiziente Elektroherde mit gusseisernen Kochfeldern gegen Elektroherde mit Induktions- oder

Glaskeramikkochfeld • Anschaffung von Kleinspeichern für Warmwasser (Stand-by-Verlust nicht über 0,2 kWh/Tag) im Austausch gegen

ineffiziente Geräte • Austausch von Konvenktomaten (Mindest-Koch-Wirkungsgrad von 50%) • Montage und Demontage

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Zur Vorbereitung auf den Antrag

Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Merkblätter

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Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)

Antragsfenster:

1. Januar bis 31. März

1. Juli bis 30. September

Ausnahmen (ganzjährige Beantragung):

Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben)

Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements

Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen

Hinweis:

Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein

Antragstellung nur über:

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Wie stelle ich einen Antrag?

Digital und postalisch:

1. Antragstellung über Webseite „Easy Online“ (s. Link)

2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online.

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Ergänzende Formulare für die Antragstellung

… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ),

jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.*

* Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.

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Bitte beachten Sie…

dass ein Vergabeverfahren, das heißt auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.

Ausschreibungen für Personal

- Die öffentliche Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem PtJ abzustimmen. Bitte beachten Sie weitere Hinweise aus dem Merkblatt.

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Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017

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Aktuelle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Was? Antragsfenster

Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf)

01.01. - 15.04.17 01.01. - 15.04.18

Klimaschutz im Alltag (Förderaufruf)

01.12.16 - 15.04.17

Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie)

bis 31.12.2019

Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie)

bis 01.01.2019

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf)

15.02. - 15.05.17 15.02. - 15.05.18

Page 55: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Leuchttürme für Energieeffizienz

und Klimaschutz Modellprojekte unterstützen

zur Nachahmung anregen

Umfassender Ansatz

Öffentlichkeitsarbeit Ausstrahlwirkung

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

© CC0 Public Domain

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Inhaltliche Anforderungen

Hohe Treibhausgasminderung

Klimaschutzziele der Bundesregierung

Konzeptqualität und Innovationskraft

Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden

Übertragbarkeit

Bundesweite Strahlungskraft

Besonders förderwürdige Bereiche

Abfallentsorgung

Abwasserbeseitigung

Energie- und Ressourceneffizienz

Grün in der Stadt © CC0 Public Domain

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Page 57: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (allein und in Kooperation)

Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal)

Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen

Wie wird gefördert?

bis zu 80 % Zuschuss

für förderfähige investive Ausgaben : Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro

Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben

Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten

Projektdauer: in der Regel 3 Jahre

für finanzschwache Kommunen bis auf

90 % erhöht

© CC0 Public Domain

Page 58: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Zweistufiges Verfahren

Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ)

Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über „Easy-Online“

Frist zur Skizzeneinreichung: 15. April 2017

Projektbeginn: Frühestens 15. April 2018

© CC0 Public Domain

Projektträger Jülich (PtJ)

Kontakt für Modellprojekte Telefon: 030 / 20199-3510

https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte

E-Mail: [email protected]

Page 59: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Worum geht es?

Förderung von modellhaften Vorhaben in städtischen

Quartieren und ländlichen Nachbarschaften

Klimafreundlichen und nachhaltigen Alltag der Bürgerinnen

und Bürger erproben und entwickeln

Energie- und Ressourcenverbrauch senken

© denisismagilov

Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag

Page 60: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Inhaltliche Anforderungen

Das Vorhaben soll modellhaft aufzeigen:

Was ein Quartier für die Etablierung eines nachhaltigen

Alltags auszeichnet

Welche Strukturen und Angebote hierfür

geschaffen werden

Wie Bürgerinnen und Bürger den Prozess

mitgestalten können

Wie eine langfristige Verankerung

des Alltagshandelns gesichert werden kann

Welche Ziele und Indikatoren hierfür gesetzt werden

© denisismagilov

Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag

Page 61: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Was wird gefördert?

Modellhafte Klimaschutzprojekte im Quartier und in

ländlichen Nachbarschaften

Förderung in zwei Phasen

Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr)

Umsetzungsphase (3 Jahre)

Wer ist antragsberechtigt?

Verbünde von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen,

Religionsgemeinschaften , Hochschulen und Unternehmen

Mind. je 1 Kommune und 2 weitere lokale Partner aus

Umwelt- und/oder Sozialbereich

© denisismagilov

Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag

Page 62: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Wie wird gefördert?

Ausgaben für Personal und Sachmittel in der Konzeptions-

und Vernetzungsphase

Investive Maßnahmen bis maximal 350.000 Euro in der

Umsetzungsphase

Ausgaben für Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bis

maximal 100.000 Euro

Mindestzuwendung: 10.000 Euro

© denisismagilov

Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag

Page 63: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Beispielhafter Projektablauf

1. Phase: Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr)

Gründung eines Akteurs-Netzwerkes im lokalen Umfeld

Partizipative Erarbeitung einer Zielsetzung und eines Aktionsplans bis zum Jahr 2025

2. Phase: Umsetzungsphase (3 Jahre)

Umsetzung und Begleitung in der Pilotphase des Klima-Coachings

Durchführung von ggf. notwendigen Fortbildungen und Sicherstellung des Qualitätsniveaus der vorgesehenen Klima-Coaches

Dokumentation der Ergebnisse bzgl. Erfolgsindikatoren

Know-how-Transfer und Austausch zu Erfahrungen

Organisation und Durchführung von im Aktionsplan benannten Öffentlichkeitsarbeits- und Beteiligungsmaßnahmen für den Umsetzungsprozess

© denisismagilov

Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag

Page 64: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Wie stelle ich einen Antrag?

Zweistufiges Verfahren

Einreichung einer Projektskizze beim

Projektträger Jülich (PtJ)

Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur

Antragstellung Antrag über „Easy-Online“

Projektbeginn: ab 4. Quartal 2017

Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag

© denisismagilov

Projektträger Jülich (PtJ)

Kontakt für Klimaschutz im Alltag Telefon: 030 / 20199-3610

https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/klimaschutz-im-alltag

E-Mail: [email protected]

Page 65: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Was wird gefördert?

Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen

Voll- oder Teilsanierung von Kälte- oder Klimaanlagen

Wer wird gefördert?

Kommunen, kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser,

gemeinnützige Organisationen, Schulen, kirchliche Einrichtungen

Unternehmen

Wie wird gefördert?

Basis- und Bonusförderung in Form von Zuschüssen

in Abhängigkeit von Leistung und Art der Anlage

Höchstgrenze: 150.000 Euro/Maßnahme

Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Kälte-Klima-Richtlinie

© iStock/nikamata

Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) Telefon.: 06196 / 908 – 1249

E-Mail: [email protected] http://www.klimaschutz.de/kaelte-klima-richtlinie

http://www.deutschland-machts-effizient.de/

Page 66: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Kommunale Netzwerke Richtlinie (1)

Was wird gefördert?

Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1)

Mind. sechs, max. 12 teilnehmende Kommunen

Sachausgaben für die Netzwerkarbeit (Fahrten, Veranstaltungen, etc.)

Zuwendung 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000

Euro/Netzwerk mit einem Schwerpunkt, max. 6.000 Euro/Netzwerk

mit zwei Schwerpunkten

Dreijährige Netzwerkphase (Phase 2)

Sach- und Personalausgaben für einen externen Netzwerkmanager

Zuwendung im 1. Förderjahr 70%, Folgejahre je 50%, Höchstgrenzen

pro Netzwerkteilnehmer

Beratung durch externe Experten

Wer kann einen Antrag stellen?

Netzwerkmanager/innen

Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke

© CC0 Public Domain

Mögliche Varianten: • Energieeffizienz-Netzwerk • Ressourceneffizienz-Netzwerk • Kombiniertes Energie- und

Ressourceneffizienz-Netzwerk

Page 67: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Kommunale Netzwerke Richtlinie (2)

© CC0 Public Domain

Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon.: 06196 / 908 – 1249 E-Mail: [email protected] http://www.klimaschutz.de/kommunale-netzwerke-richtlinie

Was wird gefördert?

Ausgaben für Beraterhonorare für eine Energieanalyse in öffentlichen

Abwasseranlagen

Analyse nach den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216

Zuwendung bis zu 30% des Netto-Beraterhonorars, max. 80% für

finanzschwache Kommunen. Max. 30.000 Euro

Wer kann einen Antrag stellen?

Qualifizierte Energieberater/innen

Energieanalysen für Abwasseranlagen

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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (1)

Was wird gefördert?

Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret

definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren

Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren

realisiert werden

Investive Projekte mit Modellcharakter zur

Fahrrradverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen-

und Siedlungsraums,

zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie

zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen

Mögliche Themenbereiche:

Alltagsmobilität

Tourismus

Wirtschaftsverkehr

© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica

Page 69: Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (2)

Wer wird gefördert?

Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie

Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen

mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung

Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen,

Unternehmen, Verbänden, Vereinen,

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und

Hochschulen

© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica

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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (3)

Wie wird gefördert?

Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw.

Projekt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt

diese Mindestsumme für das Verbundprojekt

insgesamt

Wie stelle ich einen Antrag?

Zweistufiges Verfahren

Einreichung einer Projektskizze beim

Projektträger Jülich (PtJ)

Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung

zur Antragstellung

Antrag über „Easy-Online“

Projektträger Jülich (PtJ)

Kontakt für Klimaschutz im Alltag Tel: + 49 30 20199 – 3422

https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/klimaschutz-im-alltag

E-Mail: [email protected]

Website: www.ptj.de/klimaschutzinitiative

für finanzschwache Kommunen bis auf

90% erhöht

© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica

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BMVI: Startschuss für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

Erster Förderaufruf vom 15.02.2017 im Rahmen der BMVI-„Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ vom 13.02.2017 Antragsfenster: 01.03.-28.04.2017 jeweils 12.00 Uhr Förderung: Neuerrichtung und Aufrüstung von Ladesäulen (Normal- und Schnellladepunkte) inkl. Begleitkosten, Netzanschluss Förderquote: In Abhängigkeit von Förderelement und Zugänglichkeit - bis zu 40%, jeweils einzeln gedeckelt, gesamt: bis zu 5 Mio. Euro / Antragsteller Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen. Antragsstellung: Einstufig, „Windhundprinzip“ bis ggf. Maximalfördersummen erreicht sind

Mehr Informationen: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-e-ladesaeulenoffensive.html

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Vielen Dank!

…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!

SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik

Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln

Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin

Beratungshotline: 030 / 39001-170

[email protected]

www.klimaschutz.de/kommunen

Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Tel.: 030 / 39001-177 Mail: [email protected]