Förderung des KlimaschutzesFörderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB...
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Förderung des Klimaschutzes
durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB
Luckenwalde, 7. März 2017
Oliver Reif-Dietzel
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz,
Deutsches Institut für Urbanistik
Was erwartet Sie
Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz
Die Nationale Klimaschutzinitiative NKI
Die Kommunalrichtlinie – ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
am Deutschen Institut für Urbanistik
Informationsplattform Fördermittelberatung
Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene
Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
Information & Beratung zum Klimaschutz
Aufgaben des SK:KK
Beratungsleistungen
Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar
Kommen Sie ins Difu!
Persönliche Beratung in Berlin und Köln
… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!
Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage » Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend
So erreichen Sie uns:
030 / 39001-170
[email protected] www.klimaschutz.de/kommunen
Fotos: David Ausserhofer
Internetportal und Community
Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Ziele der Bundesregierung:
Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent bis 2020, um 55 Prozent bis 2030 und um 80 - 95 Prozent bis 2050
2014 Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms 2020
2016 Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050
Fakten:
Start 2008
Zielgruppen: Kommunen, Wirtschaft, Verbraucher, Bildungseinrichtungen
Ziele: THG-Minderung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien
Leitgedanke: beraten, motivieren, investieren
Finanzierung:
Bundeshaushalt, Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel)
Rund 555 Mio. Euro ausgezahlte Fördermittel 2008-2014
Förderprogramme (Auswahl):
Klimaschutz in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
innovative Einzelprojekten in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Bildung und Kommunen
hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (Mini-KWK)
gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen
Hybridbusse
„Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen
im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative“
Die Kommunalrichtlinie
Regionale Verteilung der Förderbewilligungen
Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 - 2016
1.549
1.429
1.327
1.179
689
553
563
168
107
109
97
67
78
51
24
33
390
324
318
320
167
157
106
49
41
18
24
36
18
12
19
8
Baden-Württemburg
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Bayern
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Hessen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Berlin
Hamburg
Bremen
Förderbewilligungen 2008-2015 Förderbewilligungen 2016
Die wichtigsten Änderungen:
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für investive Klimaschutzmaßnahamen beantragen (ausgenommen: nachhaltige Mobilität und Siedlungsabfalldeponien)
Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
Green-IT: Förderung von Klimaschutz in Rechenzentren.
Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.
Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.
Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Kindertagesstätten und Schulen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII
Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen
Kulturelle Einrichtungen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Hochschulen
Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
private Unternehmen , rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen
= NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016
Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:
Investiv Personell Strategisch
Förderschwerpunkte
Die erweiterte Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Austausch von Elektrogeräten
NEU
Antragsberechtigte
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:
Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,
Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeit-einrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %.
Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.
Interkommunale Kooperation
Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt!
Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller:
1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten
3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden
Gemeinde Klimafreund
Gemeinde Klimadorf
Gemeinde Klimaberg
Gemeinde Klimahausen
Gemeinde Klimawiesen
Gemeinde Prima Klima
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Die erweiterte Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Austausch von Elektrogeräten
NEU
Einstiegsberatung
Inhalt:
Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz
Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten
Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort
Erforderliche Mindestzuwendung: 5.000 EUR
Foto: BMUB, Sascha Hilgers
Erhöhte FQ: bis zu 90 %
Einstiegsberatung – Praxisbeispiel Stockelsdorf
2013
• Einstiegsberatung, Beschluss perspektivisch Einführung KS-Management. Fachliche Unterstützung notwendig. Haushaltsmittel!
2014
• Klimaschutzkonzept. Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Etablierung von Klimaschutz in der Kommune
2016
• Geplant Antrag Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
Klimaschutz(teil)konzepte – Überblick
Inhalt:
Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen
Merkmale:
Maßgeschneidert für Ihre Kommune / Institution
Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept)
Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale?
Besondere Bedeutung: Akteursbeteiligung, Kommunikationsstrategie, Controlling-Konzept
Prozesscharakter: Erstellungsprozess ca. ein Jahr
Foto: Daniele Civello
Klimaschutzkonzepte
Berücksichtigung aller relevanter Handlungsfelder:
Flächenmanagement, eigene Liegenschaften, kommunales Beschaffungswesen, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie, Mobilität, Abwasser, Abfall, Umweltbildung, Erneuerbare Energien
Anpassung an den Klimawandel kann optional berücksichtigt werden
Foto: Daniele Civello
Klimaschutz(teil)konzepte – wesentliche Bestandteile
• Bestandsanalyse
• Energie- und THG-Bilanz
• Potenzialanalyse
• Akteursbeteiligung
• Maßnahmenkatalog
• Controlling-Konzept
• Kommunikationsstrategie
Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte Alternativ bei Einzelgebäude-Betrachtung: BMWi-Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ > Sanierungskonzept und Neubauberatung für Nichtwohngebäude
Alternativ: BMUB-Förderrichtlinie „Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen“
Überblick Förderung von Klimaschutz(teil)konzepten
Was wird gefördert?
Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 %
der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten
Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 %
der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten
Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 %
Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Hinweise:
Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden
Projektzeitraum: i.d.R. ein Jahr
Erhöhte FQ: bis zu 90 %
Erhöhte FQ: bis zu 70 %
• Antragssteller: Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) und Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), gemeinsame Betriebsgesellschaft DNWAB
• Vorhaben: drei Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten Wärmenutzung und klimafreundlichen Abwasserbehandlung
• Untersuchung zur
• energetischen Optimierung der Klärprozesse
• Nutzung von Wärmenergie aus öffentlichen Abwasserleitungen (~ Temperatur 13°-15° C) zur Gebäudebeheizung /-kühlung mittels Wärmetauschern
• Potentielle Energienutzer: kommunale Einrichtungen (Schulen, Sporthallen, Kitas etc.) entlang der Abwassertrassen
• Erste Ergebnisse werden Ende 2016 erwartet
Dahme-Nuthe-Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB) setzt auf klimafreundliche Abwasserbehandlung 73.524 Abwasserkunden / Brandenburg / Förderung: 46.231 € / Projektlaufzeiten: 2015-2017
Foto: © Stadt Wildau
Praxisbeispiel: Klimaschutzteilkonzepte für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung
© MAWV Königs Wusterhausen
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Die erweiterte Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Austausch von Elektrogeräten
NEU
Klimaschutzmanagement
Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers:
Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts
Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune
Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe
Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO
Fördermittelakquise
Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung
Erfassung klima-schutz-
relevanter Daten
Projekt-management
Moderation/ Kommuni-
kation
Klimaschutz-standards
Einführung EMAS
Partizipation
Akteurs-vernetzung
Initiierung neuer Projekte
Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 65 % der
Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten
für zusätzliches / neues Fachpersonal
Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung
Voraussetzungen:
Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbegebiete)
Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems
Foto: BMUB
Erhöhte FQ: bis zu 90 %
Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 40 % der
Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten
für zusätzliches / neues Fachpersonal
Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung
Hinweise:
Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr
Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang)
Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept
Erhöhte FQ: bis zu 56%
Foto: CC0 Public Domain
Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrie- und Gewerbegebiete)
Deckelung: max. 200.000 €
Voraussetzungen:
Investiv und regionaler Modellcharakter
THG-Minderungspotential von mind. 70 %
Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein
Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums)
Foto: BMUB
Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen
Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik
Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems
Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge)
Hinweis:
Die in der Kommunalrichtlinie unter V benannten investiven Maßnahmen sind von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen und müssen bei Bedarf komplementär beantragt werden
Energiesparmodelle in Kitas und Schulen
Hintergrund:
Personelle Unterstützung für Einrichtung und Betreuung eines finanziellen Energieeinspar-Anreizsystems
KSM unterstützt Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 65 % der
Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten
für zusätzliches / neues Fachpersonal
oder
Sach- und Personalkosten fachkundiger Dritter
Weiterhin: Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages im Umfang von max. 1.000 Euro je betreuter Einrichtung
Bewilligungszeitraum: 4 Jahre
Foto: Daniel Willeke
Erhöhte FQ: bis zu 90%
Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähig sind:
Sachausgaben für die pädagogische Arbeit
Sachausgaben für „Energieteams“
Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen
© CCO Public Domain
Erhöhte FQ: bis zu 62 %
Abdichten von Außentüren / Fensterrahmen
Anbringen von Türschließern an Außentüren
Installation von voreinstellbaren manuellen u. programmierbaren Thermostatventilen
Ersatz von ineffizienten Klein-lüftern (Zu- und Abluft) durch bedarfsgeregelte Neugeräte
Einsatz von Wassersparaufsätzen / wassersparenden Armaturen bei Warmwasserleitungen
Investive Klimaschutzmaßnahmen
Die erweiterte Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Austausch von Elektrogeräten
NEU
Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren
Was wird gefördert?
Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung
Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI
Voraussetzung:
Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben
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Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren
Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien
LED-Außen- und Straßenbeleuchtung
20 % (ohne Steuer- und Regelungs-technik) erhöhte FQ bis zu 25 %
mind. 70 %
25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31 %
mind. 80 %
LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37 %
mind. 70 %
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung
30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37 %
mind. 50 %
Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31 %
u.a. Wärmerückgewinnungs-klasse H1 (DIN 13 053)
Rechenzentren 40 % erhöhte FQ bis zu 50 %
u. a. Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an „Blauem Engel“
NEU
Investive Maßnahmen - Rechenzentren
Was wird gefördert?
Investitionen in Hardware und Optimierungsdienstleistungen mit dem Ziel der deutlichen Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums
Richtungsweisend: Die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für energieeffiziente Rechenzentren
Zusätzlich: Messtechnik, Komponenten für ein Energiemonitoring und Mitarbeiterschulungen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben Investitionen und Optimierungsdienstleistungen
Erhöhte FQ: bis zu 50 %
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89.600 Einwohner/ Saarland
Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen
Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl
Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben
Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen
Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent)
Investitionssumme von 500.000 Euro amortisiert sich nach vier Jahren
Investive Maßnahmen – Praxisbeispiel St. Wendel
Investive Maßnahmen – Nachhaltige Mobilität
Was wird gefördert?
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch:
Ergänzung vorhandener Wegenetze (Lückenschluss durch Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege oder Radfahr-und Schutzstreifen)
LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege
die Umgestaltung von Knotenpunkten
Errichtung von hochwertigen Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr und öffentlichen Einrichtungen (ggf. auf grundstücks-zugehörigen Außenflächen)
Einrichtung von Fahrrad-Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität
Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen
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Nachhaltige Mobilität - Antragsberechtigt sind …
Für alle Förderbausteine:
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse
Mind. 50,1 % kommunale Betriebe, Unternehmen und Organisationen
Hochschulen
Nur für Radabstellanlagen:
Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. deren Träger
Foto: Jörg Thiemann-Linden
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastruktur- komponenten
Deckelung: max. 350.000 Euro
Hinweise: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden
Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. es muss ein Gestattungsvertrag o.ä. vorliegen
Investive Maßnahmen – Nachhaltige Mobilität
Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu
Erhöhte FQ: bis zu 62 %
Investive Maßnahmen – Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien
Ziel:
Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren
Ergebnis: Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %)
Was wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von THG-Emissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Deckelung: max. 450.000 Euro
Voraussetzung:
Fördergegenstände und Infrastruktur befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers und verbleiben dort während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren
Erhöhte FQ: bis zu 62 %
Luftbild: Bing
Investive Klimaschutzmaßnahmen
Die erweiterte Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
NEU
Austausch von Elektrogeräten
NEU
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäuden von
Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- Jugendhilfe sowie Sportstätten Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung
gewährt Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, (De-)Montage und
fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten
Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum
des Antragstellers befinden
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
© CC Pixabay, Public Domain, alle Bilder
Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien
LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik
30 % erhöhte FQ bis zu 39 %
mind. 70 %
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung
40 % erhöhte FQ bis zu 52 %
mind. 50 %
Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45 %
u.a. Wärmerückgewinnungs-klasse H1 (DIN 13 053)
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Weitere Maßnahmen Förderquote: 40%
Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen inklusive hydraulischem Abgleich
Dämmung von Heizkörpernischen
Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungs-anlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung
Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser
Einbau Gebäudeleittechnik
Einbau Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung
Technisches Rahmenbedingungen: siehe Merkblatt
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
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Erhöhte FQ: bis zu 52 %
Maßnahme Förderquote/erhöhte Förderquote
THG-Einsparungen/Kriterien
Investitionen und Optimierungsdienstleistungen in Rechenzentren
50 % Erhöhte Förderquote bis zu
65 %%
Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an „Blauem Engel“
Austausch von Elektrogeräten* in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas
40% Erhöhte Förderquote bis zu 52%
Eintausch gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse (EU-Label), fachgerechte Entsorgung der Altgeräte (Nachweis!)
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
* Backöfen, Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, älter als 10 Jahre gegen Geräte der Effizienzklasse A+++ • Alte ineffiziente Elektroherde mit gusseisernen Kochfeldern gegen Elektroherde mit Induktions- oder
Glaskeramikkochfeld • Anschaffung von Kleinspeichern für Warmwasser (Stand-by-Verlust nicht über 0,2 kWh/Tag) im Austausch gegen
ineffiziente Geräte • Austausch von Konvenktomaten (Mindest-Koch-Wirkungsgrad von 50%) • Montage und Demontage
Zur Vorbereitung auf den Antrag
Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Merkblätter
Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)
Antragsfenster:
1. Januar bis 31. März
1. Juli bis 30. September
Ausnahmen (ganzjährige Beantragung):
Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben)
Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements
Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen
Hinweis:
Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein
Antragstellung nur über:
Wie stelle ich einen Antrag?
Digital und postalisch:
1. Antragstellung über Webseite „Easy Online“ (s. Link)
2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online.
Ergänzende Formulare für die Antragstellung
… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ),
jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.*
* Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
Bitte beachten Sie…
dass ein Vergabeverfahren, das heißt auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.
Ausschreibungen für Personal
- Die öffentliche Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem PtJ abzustimmen. Bitte beachten Sie weitere Hinweise aus dem Merkblatt.
Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017
Aktuelle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Was? Antragsfenster
Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf)
01.01. - 15.04.17 01.01. - 15.04.18
Klimaschutz im Alltag (Förderaufruf)
01.12.16 - 15.04.17
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie)
bis 31.12.2019
Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie)
bis 01.01.2019
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf)
15.02. - 15.05.17 15.02. - 15.05.18
Leuchttürme für Energieeffizienz
und Klimaschutz Modellprojekte unterstützen
zur Nachahmung anregen
Umfassender Ansatz
Öffentlichkeitsarbeit Ausstrahlwirkung
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
© CC0 Public Domain
Inhaltliche Anforderungen
Hohe Treibhausgasminderung
Klimaschutzziele der Bundesregierung
Konzeptqualität und Innovationskraft
Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden
Übertragbarkeit
Bundesweite Strahlungskraft
Besonders förderwürdige Bereiche
Abfallentsorgung
Abwasserbeseitigung
Energie- und Ressourceneffizienz
Grün in der Stadt © CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen (allein und in Kooperation)
Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal)
Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen
Wie wird gefördert?
bis zu 80 % Zuschuss
für förderfähige investive Ausgaben : Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro
Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben
Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten
Projektdauer: in der Regel 3 Jahre
für finanzschwache Kommunen bis auf
90 % erhöht
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Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Zweistufiges Verfahren
Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ)
Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über „Easy-Online“
Frist zur Skizzeneinreichung: 15. April 2017
Projektbeginn: Frühestens 15. April 2018
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Projektträger Jülich (PtJ)
Kontakt für Modellprojekte Telefon: 030 / 20199-3510
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte
E-Mail: [email protected]
Worum geht es?
Förderung von modellhaften Vorhaben in städtischen
Quartieren und ländlichen Nachbarschaften
Klimafreundlichen und nachhaltigen Alltag der Bürgerinnen
und Bürger erproben und entwickeln
Energie- und Ressourcenverbrauch senken
© denisismagilov
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag
Inhaltliche Anforderungen
Das Vorhaben soll modellhaft aufzeigen:
Was ein Quartier für die Etablierung eines nachhaltigen
Alltags auszeichnet
Welche Strukturen und Angebote hierfür
geschaffen werden
Wie Bürgerinnen und Bürger den Prozess
mitgestalten können
Wie eine langfristige Verankerung
des Alltagshandelns gesichert werden kann
Welche Ziele und Indikatoren hierfür gesetzt werden
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Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag
Was wird gefördert?
Modellhafte Klimaschutzprojekte im Quartier und in
ländlichen Nachbarschaften
Förderung in zwei Phasen
Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr)
Umsetzungsphase (3 Jahre)
Wer ist antragsberechtigt?
Verbünde von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen,
Religionsgemeinschaften , Hochschulen und Unternehmen
Mind. je 1 Kommune und 2 weitere lokale Partner aus
Umwelt- und/oder Sozialbereich
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Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag
Wie wird gefördert?
Ausgaben für Personal und Sachmittel in der Konzeptions-
und Vernetzungsphase
Investive Maßnahmen bis maximal 350.000 Euro in der
Umsetzungsphase
Ausgaben für Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bis
maximal 100.000 Euro
Mindestzuwendung: 10.000 Euro
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Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag
Beispielhafter Projektablauf
1. Phase: Konzeptions- und Vernetzungsphase (1 Jahr)
Gründung eines Akteurs-Netzwerkes im lokalen Umfeld
Partizipative Erarbeitung einer Zielsetzung und eines Aktionsplans bis zum Jahr 2025
2. Phase: Umsetzungsphase (3 Jahre)
Umsetzung und Begleitung in der Pilotphase des Klima-Coachings
Durchführung von ggf. notwendigen Fortbildungen und Sicherstellung des Qualitätsniveaus der vorgesehenen Klima-Coaches
Dokumentation der Ergebnisse bzgl. Erfolgsindikatoren
Know-how-Transfer und Austausch zu Erfahrungen
Organisation und Durchführung von im Aktionsplan benannten Öffentlichkeitsarbeits- und Beteiligungsmaßnahmen für den Umsetzungsprozess
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Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag
Wie stelle ich einen Antrag?
Zweistufiges Verfahren
Einreichung einer Projektskizze beim
Projektträger Jülich (PtJ)
Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur
Antragstellung Antrag über „Easy-Online“
Projektbeginn: ab 4. Quartal 2017
Förderaufruf: Klimaschutz im Alltag
© denisismagilov
Projektträger Jülich (PtJ)
Kontakt für Klimaschutz im Alltag Telefon: 030 / 20199-3610
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/klimaschutz-im-alltag
E-Mail: [email protected]
Was wird gefördert?
Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen
Voll- oder Teilsanierung von Kälte- oder Klimaanlagen
Wer wird gefördert?
Kommunen, kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser,
gemeinnützige Organisationen, Schulen, kirchliche Einrichtungen
Unternehmen
Wie wird gefördert?
Basis- und Bonusförderung in Form von Zuschüssen
in Abhängigkeit von Leistung und Art der Anlage
Höchstgrenze: 150.000 Euro/Maßnahme
Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Kälte-Klima-Richtlinie
© iStock/nikamata
Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) Telefon.: 06196 / 908 – 1249
E-Mail: [email protected] http://www.klimaschutz.de/kaelte-klima-richtlinie
http://www.deutschland-machts-effizient.de/
Kommunale Netzwerke Richtlinie (1)
Was wird gefördert?
Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1)
Mind. sechs, max. 12 teilnehmende Kommunen
Sachausgaben für die Netzwerkarbeit (Fahrten, Veranstaltungen, etc.)
Zuwendung 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000
Euro/Netzwerk mit einem Schwerpunkt, max. 6.000 Euro/Netzwerk
mit zwei Schwerpunkten
Dreijährige Netzwerkphase (Phase 2)
Sach- und Personalausgaben für einen externen Netzwerkmanager
Zuwendung im 1. Förderjahr 70%, Folgejahre je 50%, Höchstgrenzen
pro Netzwerkteilnehmer
Beratung durch externe Experten
Wer kann einen Antrag stellen?
Netzwerkmanager/innen
Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke
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Mögliche Varianten: • Energieeffizienz-Netzwerk • Ressourceneffizienz-Netzwerk • Kombiniertes Energie- und
Ressourceneffizienz-Netzwerk
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Kommunale Netzwerke Richtlinie (2)
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Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon.: 06196 / 908 – 1249 E-Mail: [email protected] http://www.klimaschutz.de/kommunale-netzwerke-richtlinie
Was wird gefördert?
Ausgaben für Beraterhonorare für eine Energieanalyse in öffentlichen
Abwasseranlagen
Analyse nach den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216
Zuwendung bis zu 30% des Netto-Beraterhonorars, max. 80% für
finanzschwache Kommunen. Max. 30.000 Euro
Wer kann einen Antrag stellen?
Qualifizierte Energieberater/innen
Energieanalysen für Abwasseranlagen
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (1)
Was wird gefördert?
Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret
definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren
Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren
realisiert werden
Investive Projekte mit Modellcharakter zur
Fahrrradverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen-
und Siedlungsraums,
zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie
zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
Mögliche Themenbereiche:
Alltagsmobilität
Tourismus
Wirtschaftsverkehr
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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (2)
Wer wird gefördert?
Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie
Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen
mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung
Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen,
Unternehmen, Verbänden, Vereinen,
Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und
Hochschulen
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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (3)
Wie wird gefördert?
Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw.
Projekt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt
diese Mindestsumme für das Verbundprojekt
insgesamt
Wie stelle ich einen Antrag?
Zweistufiges Verfahren
Einreichung einer Projektskizze beim
Projektträger Jülich (PtJ)
Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung
zur Antragstellung
Antrag über „Easy-Online“
Projektträger Jülich (PtJ)
Kontakt für Klimaschutz im Alltag Tel: + 49 30 20199 – 3422
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/klimaschutz-im-alltag
E-Mail: [email protected]
Website: www.ptj.de/klimaschutzinitiative
für finanzschwache Kommunen bis auf
90% erhöht
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BMVI: Startschuss für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur
Erster Förderaufruf vom 15.02.2017 im Rahmen der BMVI-„Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ vom 13.02.2017 Antragsfenster: 01.03.-28.04.2017 jeweils 12.00 Uhr Förderung: Neuerrichtung und Aufrüstung von Ladesäulen (Normal- und Schnellladepunkte) inkl. Begleitkosten, Netzanschluss Förderquote: In Abhängigkeit von Förderelement und Zugänglichkeit - bis zu 40%, jeweils einzeln gedeckelt, gesamt: bis zu 5 Mio. Euro / Antragsteller Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen. Antragsstellung: Einstufig, „Windhundprinzip“ bis ggf. Maximalfördersummen erreicht sind
Mehr Informationen: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-e-ladesaeulenoffensive.html
Landesprogramme Brandenburg
Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) https://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/reduzierung_des_co2_ausstosses_im_verkehr__mobilitaetsrichtlinie_/index.html RENplus 2014 - 2020 https://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/renplus_2014___1/index.html
Aktueller Literaturhinweis: Difu-Publikation
Neuerscheinung 01/2017 Bestellung Printexemplar und PDF-Download https://difu.de/publikationen/2017/pendeln-mit-rueckenwind.html
Vielen Dank!
…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!
SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik
Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln
Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin
Beratungshotline: 030 / 39001-170
www.klimaschutz.de/kommunen
Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Tel.: 030 / 39001-177 Mail: [email protected]