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Freiraumentwicklungskonzept Zielrichtung Kompensation und Ökopool Erläuterungsbericht

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Freiraumentwicklungskonzept Zielrichtung Kompensation und Ökopool Erläuterungsbericht

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Projekt Nr.: K 0206 Bearbeitung: Januar 2004 Projektleitung: Dipl.-Ing. H.-J. Karsch Bearbeiter: Dipl.- Geogr. A. Gers

LANDSCHAFT + SIEDLUNG G

bR

BLITZKUHLENSTRASSE 121a D 45659 RECKLINGHAUSEN Tel.: 02361 / 490464-0 Fax -29 EMAIL: info @ LuSRe.de http: // www.LuSRe.de

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Seite

Inhaltsverzeichnis I - II Tabellenverzeichnis III Kartenverzeichnis III Abkürzungsverzeichnis IV 0 Vorbemerkungen 1 0.1 Hintergründe und Aufgabenstellung 1 0.2 Vorgehensweise und Zielsetzung 3 0.3 Rechtliche Grundlagen 7 1 Schritt 1: Abgrenzung von "Tabu"-Flächen 9 2 Schritt 2: Restriktionen, Begünstigungen und bereits planerisch festgestellter Handlungsbedarf 12 2.1 Restriktive Faktoren 12 2.1.1 Schutzstatus 12 2.1.2 Konkurrierende Nutzungsansprüche 13 2.2 Den Zusammenhang begünstigende Faktoren 16 2.3 Bereits planerisch festgestellter Handlungsbedarf 16 2.4 Zusammenfassung 17 3 Schritt 3: Auswertung übergeordneter Entwicklungsräume 17 3.1 Landesweiter und regionaler Biotopverbund 18 3.2 Regionale Grünzüge 18 3.3 Entwicklungssachsen für den Biotopverbund gem. RFR 2000 19 4 Schritt 4: Kreisweites Korridorsystem potenzieller Kompensationsräume 19 4.1 Übergeordnete Ziele der Landes- und Regionalplanung 20 4.2 Regionale Leitbilder 23 4.3 Korridorsystem 27

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Stand: 15.01.04 II

Seite 5 Schritt 5: Überprüfung des abiotischen Entwicklungspotenzials 35 5.1 Boden und Grundwasser 35 5.2 Oberflächengewässer 36 5.3 Klima/Lufthygiene 36 5.4 Vorbelastungen 36 5.5 Fazit 37 6 Schritt 6: Darstellung der aktuellen Raumnutzung 38 7 Schritt 7: Abgrenzung von Kompensationsräumen 39 7.1 Rangfolgenbildung: Prioritäten und Eignungsklassen 39 7.2 Fazit 42 8 Schritt 8: Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen 43 9 Schritt 9: Generalisierter Maßnahmenentwurf 45 10 Schritt 10: Grobbilanzierung 48 11 Ausblick 51 12 Literaturverzeichnis 53 ANHANG Korridorkartei 56

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Tabellenverzeichnis

Seite Tab. 1: Restriktive und begünstigende Faktoren 17 Tab. 2: Übergeordnete Ziele der Landes- und Regionalplanung 20 Tab. 3: Landschaftsräume und kreisweite regionale Leitbilder 23 Tab. 4: Kreisweite Kompensationsräume 30 Tab. 5: Gunstfaktoren für Kompensationsräume 41 Tab. 6: Kompensatorische Wertsteigerung 48 Tab. 7: Faustregel für Kompensationsansprüche 49 Tab. 8: Überschlägige Flächenstatistik 49

Kartenverzeichnis

Karte Bezeichnung Maßstab im Text

ca.

Seite Maßstab als Karte

1 Bereich ohne Kompensationseignung --- --- 1:45.000

2 Freiräume 1:250.000 11 1:125.000

3 Restriktionen, Begünstigungen und bereits planerisch festgestellter Handlungsbedarf

--- --- 1:45.000

4 Übergeordnete Leitbilder und Entwicklungsziele 1:250.000 22 1:125.000

5 Korridorsystem 1:250.000 34 1:125.000

6 Abiotische Entwicklungspotenziale und Sensibilitäten

--- --- 1:45.000

7 Realnutzung im Freiraum --- --- 1:45.000

8 Kompensationsräume --- --- 1:45.000

9 Generalisierter Maßnahmenentwurf - Blatt 1-4 --- --- 1:25.000

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Abkürzungsverzeichnis Abkürzungen fachlicher Begriffe AG KFM Arbeitsgruppe Kompensationsflächenmanagement ALUBA Ausschuss für Landschaftsplanung, Umwelt und

Bauangelegenheiten BauGB Baugesetzbuch BK Biotopkataster BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BNatSchGNeuregG Neuregelungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz BSN Bereiche zum Schutz der Natur EU Europäische Union FA Forstamt FFH Fauna-Flora-Habitat GEP Gebietsentwicklungsplan Gisela Gewerbeflächen-Informationssystem und

Kompensationsflächenmanagement für den Emscher-Lippe-Raum

Himmelsrichtungen - N Nord - NO Nordost - NW Nordwest - O Ost - S Süd - SO Südost - SW Südwest - W West KVR Kommunalverband Ruhr LB Geschützter Landschaftsbestandteil LEP NRW Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LFoG Landesforstgesetz LG Landschaftsgesetz LG NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen LÖBF Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und

Forsten LP Landschaftsplan LP-EZ Landschaftsplan - Entwicklungsziele LWK Landwirtschaftskammer NSG Naturschutzgebiet NW Nordrhein-Westfalen ÖF Ökologischer Fachbeitrag RFR 2000 Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet TÖB Träger öffentlicher Belange VSG Vogelschutzgebiet

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0 Vorbemerkungen 0.1 Hintergründe und Aufgabenstellung Wenn Flächen versiegelt oder beansprucht und Gebäude gebaut werden, kommt es häufig zu unvermeidbaren negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Daher sind bereits bei der Entwicklung von Bebauungsplänen Kompensationsmaß-nahmen zu berücksichtigen, um Natur- und Landschaftspflege gerecht zu werden. Die Beeinträchtigungen sollen, wenn sie nicht zu vermeiden sind, möglichst an Ort und Stelle ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich setzt jedoch voraus, dass in Eingriffsnähe auch Flächen verfügbar sind, die geeignet sind, die verloren gehenden Werte und Funktionen zu kompensie-ren, was in vielen Fällen natürlicherweise nicht gegeben ist. Bei der Suche nach Ausgleichsflächen auch im entfernteren Umland rückt somit oftmals das Kriterium der Verfügbarkeit gegenüber konzeptionellen oder funktionalen Gesichtspunkten weit in den Vordergrund. Im Gegensatz zum Land- und Freiraumverbrauch, der über den Gebietsentwicklungsplan und über Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Ge-meinden im weitesten Sinne geordnet und geplant verläuft, ist die Umsetzung der gesetzlichen Ausgleichsverpflichtungen damit einer relativen Zufälligkeit unterworfen und folgt keinem gesamträumlichen Konzept. Dies ist insofern misslich, als dass auf regionaler Ebene im Rahmen von Ausgleich und Ersatz große und sinnvolle Maßnahmenkomplexe zusammengefasst und reali-siert werden könnten, die den finanziellen Rahmen „normaler“ Pflege- und Entwick-lungsmaßnahmen des Kreises Recklinghausen sprengen. Die existierenden Land-schaftspläne und Landschaftsplanentwürfe können dieses Defizit zum Teil planerisch auffangen. Allerdings spielten Ausgleich und Ersatz in der Vergangenheit per Gesetz hier keine Rolle. Für die Bauleitplanung ist der Ausgleich (gem. § 1 a Abs. 3 Satz 2 sowie § 200 a BauGB) auch räumlich losgelöst vom Eingriff - ggf. auch in einer anderen Gemeinde - möglich, sofern dies neben einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch mit den Zielen der Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Gebietsentwicklungsplan) und mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. Die Verpflichtung zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren räumli-chen Zusammenhang mit dem Eingriff ist damit aufgehoben - nicht jedoch die Ver-pflichtung zur Wiederherstellung verloren gehender Werte und Funktionen für Natur und Landschaft. Vor diesem Hintergrund wird der Kreis Recklinghausen mit den ersten Schritten zur Initiierung eines Ökopools beginnen. Im Rahmen dieses Ökopools sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe bereits im Vorfeld angelegt werden. Die erzielten "Ökopunkte“ sollen Eingriffsverursachern bereitge-stellt werden und die so erwirtschafteten Geldmittel wieder dem Ökopool zufließen. Auf diese Weise wird ein revolvierender Fond aufgebaut. Der Ökopool des Kreises Recklinghausen soll auf der einen Seite den Investoren Planungssicherheit geben und zum anderen - in einen regionalen Ansatz gebracht - Ausgleich und Ersatz ver-netzen.

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Im Vorfeld dieser Ökopoolaufstellung soll ein praktikables Rahmenkonzept erarbeitet werden, um das bestehende Konzeptdefizit bezüglich der raumbezogenen Grundla-gen im Bereich des kreisweiten Ausgleiches und Ersatzes aufzulösen. Als Grundlage für die Realisierung räumlich vom Eingriff unabhängiger, aber dennoch gezielter und sinnvoller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen sowohl die großräumigen als auch die regionalen Zusammenhänge aufgezeigt werden. Der erarbeitete überge-ordnete Rahmen schafft einerseits die Basis für eine kreisweit einheitliche Vorge-hensweise und erleichtert andererseits den Städten und Gemeinden den Aufbau bzw. die Einbindung eigener Kompensationsmodelle. Das vorgelegte Gutachten „Freiraumentwicklungskonzept mit der Zielrichtung Kom-pensation und Ökopool“ hat ausdrücklich den Kreis- bzw. regionalen Maßstab im Vi-sier. Es soll dabei keinesfalls restriktiv verstanden werden, sondern die Einstellung sinnvoller Maßnahmen in einen regionalen und überregionalen Zusammenhang er-leichtern und somit Synergieeffekte durch die Vernetzung bestehender Biotope und Landschaftsstrukturen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen freisetzen. Wesentliches Ziel war die Erstellung eines möglichst praktikablen, einfachen und auch für Dritte nachvollziehbaren Konzeptes für Ausgleich und Ersatz und die Be-wirtschaftung eines Ökopools durch den Kreis Recklinghausen. Die regionale bzw. kreisweite Bewertung und Klassifizierung von hierfür geeigneten Kompensations-räumen kann die kommunale Kompensationsflächenplanung der Städte und Ge-meinden keinesfalls ersetzen, sondern soll hierfür als eine fachliche Grundlage und nützliche Hilfe verstanden werden. Auf lokaler Ebene sinnvolle Ausgleichs- und Er-satzmaßnahmen können natürlich auch außerhalb der aus regionaler Sicht wesentli-chen Kompensationsräume dieses Gutachtens liegen; umgekehrt ist bei verfügbaren Flächen außerhalb der ausgewiesenen Kompensationsräume nicht automatisch aus-zuschließen, dass eine Bedeutung auch aus regionaler Sicht gegeben sein kann. Auf administrativer und edv-technischer Seite sind vielfältige Vorleistungen getätigt worden. So ist mit dem „Recklinghäuser Modell“ ein praxisbewährter Bewertungs-maßstab für Eingriff und Ausgleich im Kreis Recklinghausen etabliert. Mit der im Rahmen des Projektes „Gisela“ (Gewerbeflächen-Informationssystem und Kompen-sationsflächenmanagement für den Emscher-Lippe-Raum) entwickelten Software Ka-plus (Kompensation und Ausgleich) ist eine GIS-gestützte Sachdatenverwaltung für Ausgleichs- und Ersatzflächen und den Aufbau eines Ökopools bei der Kreisver-waltung und allen kreisangehörigen Gemeinden bereitgestellt. Die zur Erfassung, Auswertung und planerischen Beurteilung herangezogenen Daten sind bestehende, bekannte und allgemein akzeptierte oder verabschiedete Pla-nungsgrundlagen, Planungen oder Gutachten. Deshalb wurden bewusst keine eige-nen Erhebungen oder Kartierungen getätigt, sondern die in hoher Dichte bestehen-den Flächen- und Fachinformationen zusammengetragen und unter der Fragestel-lung des Gutachtens neu gewichtet und gewertet. Interpretationen und subjektive Einschätzungen werden so minimiert; die Ableitung des Gutachtens kann aus plane-rischen, naturräumlich allgemein akzeptierten homogenen Vorgaben festgeschrieben werden. Das Gutachten wurde auf der Basis der Handlungsempfehlung "Kompensationsflä-chenmanagement im Emscher-Lippe-Raum", ergänzt durch die Eingriffsbewer-

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tungsmethode des "Recklinghäuser Modells", und die Landesarbeitshilfe für die Bau-leitplanung - Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft - entwickelt. 0.2 Vorgehensweise und Zielsetzung Formale Zielsetzung Vorrangiges formales Ziel auf Basis der vorgenannten Aufgabenstellung ist ein über-örtliches, vergleichbares und gemeinsames, für die partizipierenden Gemeinden und wichtigsten TÖB akzeptables und gemeinsam genutztes • gesamträumliches Konzept der Kompensationsräume incl. Entwicklung • Anwendungs-/Beanspruchungskonzept

(abgestimmtes Nutzungs- und Belegungsschema) sowohl für Kompensationsmaßnahmen aufgrund von Planungen, die in die kommu-nale Kompetenz fallen, als auch aufgrund Fachplanungen Dritter. Zur Erlangung dieser Akzeptanz ist es erforderlich, • einen formalen Handlungsbezug zu den verschiedenen Gemeindegebieten

(Abfragen, Auswertbarkeit etc.) herzustellen, • bestehende kommunale Planungsansätze/Ausweisungen von Vorrangräumen

sowie von den Städten/Gemeinden bereits ausgewiesene bzw. bereits realisierte Kompensationsflächen und bereits vorhandene Kompensationsflächen Dritter in-nerhalb der verschiedenen Städte/Gemeinden einzubinden,

• die wichtigsten TÖB zu beteiligen (LWK, FA) und • eine Einbindung des Konzeptes nach erfolgter Abstimmung in Fachplanungen zu

erlangen. Es ist demgemäß 1. im Rahmen der Bearbeitung ein Austausch nicht nur mit dem Kreis, sondern auch

mit den Gemeinden 2. eine EDV-technische Berücksichtigung

(u.a. Festlegung des Gebietsbezugs "Kommune") 3. die Vorstellung in ALUBA / Kreistag und in der AG KFM erforderlich. Ein weiteres formales Ziel ist die Einbindung der Maßnahmen in ein Kataster.

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Inhaltliche Zielsetzung Inhaltliches Ziel des Gutachtens ist eine fachlich fundierte • Abgrenzung von Kompensationsräumen innerhalb des Kreisgebietes, • Differenzierung dieser Räume hinsichtlich ihrer Priorität und unterschiedlicher

Entwicklungsziel-Schwerpunkte, • Formulierung der Hauptmaßnahmentypen zur Erreichung der verschiedenen

Entwicklungsziele. Ziel ist dabei die Ausweisung eines zusammenhängenden Netzes auf kreisweiter Ebene, wobei der Zusammenhang auch durch bestehende Strukturen mit hoher öko-logischer (Vernetzungs-)Funktion (z.B. Waldgebiete), durch bestehende Schutzge-biete oder durch landschaftspflegerische Maßnahmen anderer Veranlassung ge-schaffen werden kann. Diese Aspekte sind deshalb berücksichtigungsbedürftig. Grundsätzlich ist angestrebt, innerhalb der Kompensationsräume spezielle Kompen-sationsanforderungen (z.B. hinsichtlich der Entwickelbarkeit besonderer Biotope) er-füllen zu können und/oder eine multiple Wirksamkeit der zu erwartenden Maßnah-men zu ermöglichen. D.h. Räume sind als Kompensationsbereich umso geeigneter, je speziellere Funktionen in ihnen (wieder)hergestellt werden können und/oder je mehr umweltabhängige Belange durch/über die Kompensationsanforderung hinaus mit begünstigt werden (z.B. nicht nur Kompensation des Eingriffs "Verlust von Le-bensräumen, sondern gleichzeitig Förderung von Klima/Lufthygiene, Grundwasser-schutz etc.) Arbeitsschritte Die Abgrenzung geeigneter Kompensationsräume erfolgt schrittweise nach dem Prinzip einer "Negativflächenkartierung": Schritt 1: "Tabu"-Bereiche und -flächen (vgl. Kap. 1) Nach Sichtung des im Literaturverzeichnis aufgeführten Datenmaterials werden großräumig zusammenhängende Flächen abgegrenzt, die für ein gemeindeübergrei-fendes, kreisweites Kompensationskonzept grundsätzlich ungeeignet sind. Hierzu zählen • geschlossene Siedlungsbereiche (vorh./gepl.) • zusammenhängende Waldflächen (vorh.) • großflächige Wasserflächen (Halterner Stauseen) • großflächige Halden, Aufschüttungen und Abgrabungen • Militärische Sperrgebiete Nach dieser Ausgrenzung ergibt sich ein zusammenhängendes Freiraumkorridor-netz, das grundsätzlich für Kompensationsmaßnahmen auf kreisweiter Ebene geeig-net erscheint.

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Schritt 2: Restriktionen, Begünstigungen und bereits planerisch festgestell-

ter Handlungsbedarf (vgl. Kap. 2) Innerhalb des oben ermittelten Freiraumkorridorsystems werden Flächen ausge-grenzt, die die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen verhindern, limitieren oder beeinflussen können; hierzu zählen a) verhindernde oder limitierende Einflüsse (vgl. Kap. 2.1) • Gebiete/Flächen mit Schutzstatus (FFH/VSG, BSN, NSG, LB) • Vorkommen oberflächennaher Bodenschätze gem. GEP • Agrarische Vorrangzonen • Erholungsräume/-flächen spezieller Nutzung • Altlastenflächen • Hauptverkehrsstraßen • Freileitungstrassen • bereits fixierte, aber noch nicht realisierte Kompensationsflächen • Bereiche mit landschaftspflegerischen Maßnahmen aufgrund von Förderpro-

grammen b) den Zusammenhang begünstigende Faktoren (vgl. Kap. 2.2) • bestehende Schutzgebiete (s.o.) • Bereiche mit gepl. Entwicklungsmaßnahmen (z.B. aufgrund des Ökologie-Pro-

gramms, der Emscher-Renaturierung, rechtskräftiger Landschaftspläne etc.) c) Räume mit bereits festgestelltem planerischen Handlungsbedarf (vgl. Kap. 2.3) • Raume mit ausgewiesenem Entwicklungsziel III ("Wiederherstellung") und

II ("Anreicherung") aus der Landschaftsplanung • Bereits planerisch abgegrenzte kommunale Kompensationsräume Schritt 3: Auswertung übergeordneter Entwicklungsräume (vgl. Kap. 3) Es werden nun die vorhandenen, übergeordneten Entwicklungsräume einbezogen (vgl. Karte 4). Bedeutung haben Flächen- und Raumkonzepte, bei denen eine regio-nale und überregionale Flächenvernetzung im Vordergrund steht. Berücksichtigt werden • Biotopverbundflächen gem. GEP • regionale Grünzüge gem. GEP • Haupt- und Nebenachsen des RFR 2000 Schritt 4: Entwicklung eines kreisweiten Korridorsystems (vgl. Kap.4) Unter Hinzuziehung der Ziele der Landes- und Regionalplanung und insbesondere der im GEP dargestellten übergeordneten Leitbilder (Kap. 4.1) wird nun - unter Be-rücksichtigung und Wichtung der Grundlagen aus Arbeitsschritt 2 und 3 - ein erstes, grobes kreisweites Korridorsystem potenzieller Kompensationsräume abge-

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grenzt und in die gesamträumliche, übergeordnete Leitbildkulisse des Kreisgebietes eingebettet (vgl. Kap. 4.2). Das abgegrenzte Korridorsystem bildet das Grundgerüst für die spätere Ausweisung von Kompensationsräumen auf Kreisebene; zur räumlichen Festlegung von derzeit bestehenden Defizitbereichen, die für Kompensationsmaßnahmen besondere Eig-nung besitzen, werden zunächst die abiotischen Verhältnisse sowie die Realnutzung überprüft. Schritt 5: Prüfung besonderer abiotischer Potenziale/ Sensibilitäten Innerhalb der in Schritt 4 abgegrenzten Bereiche wird überprüft, inwieweit aufgrund der abiotischen Gegebenheiten • Entwicklungspotenziale für besondere Lebensräume gegeben sind (z.B. grund-

wassergeprägte Bereiche, nährstoffarme Bereiche etc.) oder • Empfindlichkeiten (z.B. hohe Wasserdurchlässigkeit etc.) vorliegen. Diese Überprüfung dient zum einen der Zuordnung besonderer Kompensationsfunk-tionen, zum anderen dem Erkennen möglicher multipler Funktionen. Schritt 6: Darstellung der aktuellen Raumnutzung Für das Kreisgebiet liegt flächendeckend eine Biotoptypenkartierung des Kommunal-verbands Ruhrgebiet vor, auf die sich die weitere Untersuchung stützt. Es ist davon auszugehen, dass zwischen der Erstellung des Gutachtens, dem Er-werb von Flächen für Kompensationsmaßnahmen und deren Umsetzung z.T. mehre-re Jahre vergehen, in denen die Flächen weiter genutzt werden. Vor Erwerb der Flä-chen wird deshalb zwingend eine detaillierte Überprüfung der Nutzung/Biotoptypen im Gelände vorzunehmen sein. Schritt 7: Abgrenzung von Kompensationsräumen (vgl. Kap. 7) Unter Berücksichtigung der in den Schritten 3, 4 und 5 erarbeiteten Informationen erfolgt • eine Abgrenzung empfohlener Kompensationsräume, • zwischen diesen eine Prioritätendifferenzierung aufgrund Ihres Stellenwertes im

regionalen Korridorsystem, • eine Einteilung in Eignungsklassen bezüglich der Kompensation aufgrund beson-

derer Entwicklungspotenziale, multipler Funktionen, Vernetzungsmöglichkeiten, Vorbelastungen etc.

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Schritt 8: Festlegung der Entwicklungsziele und besonderer Kompensati-

onsfunktionen innerhalb der Kompensationsräume (vgl. Kap. 8) Unter Berücksichtigung der abiotischen Gegebenheiten, der Nutzungsansprüche im Umfeld, bereits formulierter Leitbilder und Entwicklungsziele für Teilräume und der Möglichkeit zur Kompensation spezifischer Eingriffe werden für abzugrenzende Teil-räume die jeweils anzustrebenden Entwicklungsziele im Sinne einer zukünftigen Hauptnutzungsform formuliert: • Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen • Entwicklung von Laubwald • Entwicklung von Trockenbiotopen • Vernetzung von Landschaftsräumen • Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen • Abschirmung von Straßen durch Gehölzpflanzungen • Ortsrandgestaltung Schritt 9: Generalisierter Maßnahmenentwurf (vgl. Kap. 9) Teilraumbezogen erfolgt jetzt eine Darstellung der Hauptmaßnahmentypen zur Errei-chung des in Schritt 8 vorgestellten Entwicklungsziels (und ggf. daraus resultierende Nutzungs-/ Pflegemaßnahmen). Schritt 10: Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10) Auf Basis der aktuellen Nutzung (vgl. Schritt 6) und des empfohlenen Entwicklungs-ziels bzw. der teilraumbezogenen generalisierten Maßnahmenentwürfe erfolgt unter Anwendung der "Bewertungsmethode Kreis Recklinghausen" eine erste Abschät-zung des rechnerischen Wertzuwachses infolge der Maßnahmen. 0.3 Rechtliche Grundlagen Aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 4-6 LG NW) werden bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz notwendig. Die Kompensation von Eingriffen wird auch im Baugesetzbuch (§ 1a, ff.) festgelegt. Danach ist es innerhalb der Bauleitplanung erlaubt, Maßnahmen auch sachlich, räumlich und zeitlich losgelöst vom Eingriff durchzuführen, woraus sich die Möglichkeiten zur Entwicklung von Flächenpools (Ausgleichspools) und Ökokonten ergeben. In diesem Zusammenhang werden die Chancen der Aufstellung eines kreisweiten Kompensationsflächenkonzeptes deutlich. Durch flächendeckende Betrachtung des Kreisgebietes kann eine naturschutzfachlich sinnvolle Gesamtkonzeption erarbeitet werden, in die sich die Kompensationsmaßnahmen integrieren lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusammenhängende Maßnahmen „an anderer Stelle“ oft er-heblich größere Bedeutung für den Naturhaushalt haben können als (meist vorwie-

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gend gestalterisch begründbare) Einzelmaßnahmen im direkten Einwirkungsbereich ausgleichspflichtiger Planungen. Auch können solche Konzepte die Kosten für Aus-gleichsflächen und -maßnahmen senken und die Planungs- und Genehmigungsver-fahren verkürzen ((15)). Ein gesetzliches Erfordernis zur Aufstellung von Kompensationsplänen besteht nicht.

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1 Schritt 1: Abgrenzung von "Tabu"-Flächen Im ersten Arbeitsschritt erfolgt die Abgrenzung von Flächen, die für ein kreisweites Kompensationsflächenkonzept generell ungeeignet erscheinen. Das schließt nicht aus, dass auch hier kompensatorische Wirkungen erzielt werden können, die einzel-fallbezogen und/oder aus kommunaler Sicht sinnvoll sein können. Siedlungsflächen Maßgeblich sind die Abgrenzungen gemäß GEP sowie zum Teil auch der realen Nut-zung. Die Flächennutzungspläne der Kommunen bleiben unberücksichtigt, da sie aus der Regionalplanung hervorgegangen sind oder aber noch hervorgehen können. Ausgegrenzt wurden alle zusammenhängenden Wohn-, Gewerbe- und Industriesied-lungsflächen gem. GEP inklusive bestehender Grünflächen und randlich direkt an-grenzender Verkehrswege, Einzelhäuser oder sonstiger baulicher Strukturen. Das bedeutet nicht, dass nicht auch im Siedlungsraum kompensatorische Wirkungen er-zielt werden können; z.B. kann das Heranziehen innerstädtischer Brach- und Freiflä-chen zwecks ökologischer Aufwertung im kommunalen Rahmen und/oder projektbe-zogenen Einzelfall durchaus Sinn machen. Unter die ausgegrenzte Kategorie fallen ferner Flächen zur Energiegewinnung, Gebiete für flächenintensive Großvorhaben sowie Flugplätze. Halden, Aufschüttungen und Abgrabungen Bereiche, die großflächig durch die Veränderung der natürlichen Standortverhältnis-se als vorbelastet zu erfassen sind, sind nur bedingt zur Kompensation von Eingriffen geeignet. Im GEP dargestellte Halden, Aufschüttungen und Abgrabungen werden deshalb aus kreisweiter Sicht ausgegrenzt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass bei entsprechenden Flächen die Gestaltung durch Rekultivierungspläne o.ä. bereits planerisch festgelegt ist und somit in der Regel kein Spielraum für kompensa-torische Maßnahmen verbleibt. Waldflächen Ausgegrenzt wurden alle zusammenhängenden Waldbestände (Realnutzung) mit einer Größe von über einem Hektar. Diese Flächen eignen sich nur bedingt zur Kompensation (z.B. durch Umwandlung von Nadel- in standortgerechten Laubwald oder durch Arrondierung kleinerer innenliegender Freiflächen), haben aber aufgrund der insgesamt schon bestehenden hohen ökologischen Wertigkeit für ein zu entwi-ckelndes Rahmenkonzept zunächst keine Bedeutung als potenzielle Kompensations-räume. Zudem besteht gem. §§ 31,32 LFoG, der Richtlinie "Wald 2000" und dem BNatSchGNeuregG ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung zum naturnahen Be-standsumbau (vgl. hierzu auch Handlungsempfehlung Kompensationsmanagement im Emscher-Lippe-Raum). Mit ausgegrenzt wurden direkt angrenzende Bebauung sowie Verkehrswege. Die geplanten Waldbereiche gem. GEP werden nicht als Tabu-Flächen behandelt. Sie liefern zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise bezüglich der Maßnahmenkonkretisierung in derzeitigen Freiräumen in Waldrandbereichen. Wasserflächen

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Hier sind die Halterner Seen aufzuführen, die als zusammenhängende Wasserfläche für die Eingriffskompensation ungeeignet sind. Freiraumbereiche mit zweckgebundener Nutzung Hierunter fallen militärische Einrichtungen (Truppenübungsplätze in Haltern, Muniti-onsdepot in Dorsten), deren Kompensationswert durch die übergeordnete Nutzung derzeit stark eingeschränkt ist. Da diese Gebiete isoliert im Freiraum liegen, formu-liert der GEP, dass nach Aufgabe der militärischen Nutzung die Flächen wieder dem Freiraum zurückzuführen sind (Raketenbasis in der Haard, Datteln nördlich des Ka-tenkreuzes). Sie sind derzeit aufgrund ihrer landschaftlichen Ausstattung für den kreisweiten Biotopverbund von Bedeutung und zum Teil als "Gebiet zum Schutz der Natur" ausgewiesen, eignen sich jedoch aufgrund der Zweckbindung derzeitig nicht als Suchraum für Kompensationsflächen auf Kreisebene. Ergebnis Unter Einbeziehung kleinerer isolierter Freiraumbereiche (z.B. innerhalb von Wald-gebieten oder zwischen Nutzungsgrenzen wie etwa Gewerbe/Wohnen oder Woh-nen/Straße), die für ein kreisweites Korridorsystem aufgrund ihrer Lage keine grund-sätzliche Eignung besteht, ergibt sich durch die Ausgrenzung ein kreisweites Frei-raumnetz, innerhalb dessen die Suche nach Kompensationsräumen erfolgen kann. Dabei wird an dieser Stelle deutlich, dass die in Frage kommenden Freiräume un-gleichmäßig verteilt sind. Während für Gladbeck, Herten und Castrop-Rauxel nur wenig Flächen mit grundsätzlicher Kompensationseignung zur Verfügung stehen, ist in Dorsten, Haltern, Datteln und auch Waltrop ein sehr großes Freiflächenangebot zu verzeichnen. Schon in diesem frühen Planungsstadium lassen sich deutlich kreisweit zusammen-hängende Freiraumkorridore erkennen. Der Norden (Dorsten, Haltern) ist weniger dicht besiedelt, so dass die geschlossenen Siedlungskörper flächenmäßig hinter die umgebende freie Landschaft zurücktreten. Im Zusammenhang mit dem hier beste-henden hohen Waldanteil bildet hier ein weitflächiger Freiraumverbund den Über-gang zum nördlich anschließenden Münsterland. Die Grenze zum dichter besiedelten südlichen Kreisgebiet bildet die Lippe, die sich als schmaler, ost-westlich verlaufender Freiraumkorridor deutlich abzeichnet. Eine zweite Ost-West-Achse zieht sich im Süden von Dorsten, Marl und Oer-Erkenschwick bis nach Datteln und Waltrop. Nord-Süd-Verbindungen im Freiraum-system sind undeutlicher ausgebildet. Im dichter besiedelten Süden des Kreisgebie-tes werden entsprechende Freiraumachsen insbesondere durch zusammenwach-sende Siedlungsbereiche (Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel) gestört. Doch auch weiter nördlich sind räumliche Entwicklungen erkennbar, die südlich der Lippe den Freiraumkorridorverbund stören. Besonders fallen hier die Industrieentwicklung im Umfeld von Marl sowie die im GEP ausgewiesene Fläche für intensive Großvor-haben nördlich von Waltrop ins Auge, weil sie zwischen Dorsten und Marl bzw. zwi-schen Datteln und Waltrop den Freiraumverbund erheblich einschränken.

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2 Schritt 2: Restriktionen, Begünstigungen und bereits planerisch festgestellter Handlungsbedarf

Innerhalb der in Schritt 1 grob abgegrenzten Freiraumkorridore werden im Hinblick auf die Kompensationseignung Faktoren gesammelt, die limitierend und/oder be-günstigend wirken. Darüber hinaus werden Flächen erfasst, bei denen ein Hand-lungsbedarf bereits planerisch festgestellt wurde. Den ermittelten Faktoren wird ihr jeweiliger Stellenwert in der weiteren Planung zugeordnet; teilweise werden sie schon zur Ausweisung des Korridorsystems (Schritt 4) herangezogen, teilweise er-folgt die Einbindung erst später bei der Ausweisung von Kompensationsräumen (Schritt 7) oder deren Maßnahmenkonzept (Schritt 8 und 9). Die Darstellung der In-halte erfolgt in Arbeitskarte 3. 2.1 Restriktive Faktoren Restriktiv wirken einerseits ein bereits vorhandener Schutzstatus und andererseits erkennbare konkurrierende Nutzungsansprüche. 2.1.1 Schutzstatus Berücksichtigt werden zunächst • Bereiche zum Schutz der Natur (GEP), • Naturschutzgebiete, • FFH-Gebiete sowie • Vogelschutzgebiete. Hier besteht aufgrund der Vorgaben des BNatSchG und des LG NRW sowie der ent-sprechenden EU-Richtlinien ein öffentlich verpflichtendes Optimierungsgebot, so dass die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen innerhalb dieser Gebiete durch Kompensation problematisch erscheint. Die "Handlungsempfehlung Kompensations-flächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum ((15)) lässt eine Anrechnung von Kompensation - mit räumlich-funktionalem Zusammenhang zum Eingriff und auf der Basis einer Leitbild- und Zielkonzeption - deshalb nur zu, wenn eine Umsetzung der staatlich/behördlichen Pflege- und Entwicklungsaufgaben auf absehbare Zeit nicht erfolgen kann und zudem ein dringlicher Optimierungsbedarf besteht. Diese Anforderungen sind vor Einbeziehung der entsprechenden Schutzgebiete in ein kreisweites Korridorsystem für Kompensationsmaßnahmen zu prüfen.

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Als für die Kompensation ungeeignet werden darüber hinaus • landesweit erfasste Biotope, die gem. § 62 LG geschützt sind, und • geschützte Landschaftsbestandteile (LB) aufgenommen. Die meistenteils kleinflächigen Biotopstrukturen zeichnen sich durch einen schon derzeit hohen ökologischen Wert aus, so dass dann kompensatorische Maßnahmen nicht zweckmäßig erscheinen. Gleichwohl liefern die Standorte wertvol-le Hinweise für die regionale Kompensationsflächenplanung hinsichtlich der zu erfül-lenden Ansprüche an die Biotopvernetzung sowie der sonstigen qualitativen und funktionalen Zielformulierungen für die Kompensationsflächengestaltung. Diese be-günstigende Wirkung wird in Kap. 2.2 nochmals aufgegriffen. Ebenfalls als limitierend erfasst werden • Flächen des Biotopkatasters der LÖBF NW. Die Ausweisung der Katasterflächen beschränkt sich jedoch in vielen Fällen nicht auf hochwertige (und damit für die Kompensation ungeeignete) Biotope, sondern bezieht Randbereiche teilweise - mit dem Hinweis auf Entwicklungsmöglichkeiten - großflä-chig mit ein. In diesen Fällen können sie sich auf die Kompensationsflächenplanung auch begünstigend auswirken und werden unter Kap. 2.2 nochmals aufgeführt. In Karte 3 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt, jedoch ebenfalls limi-tierend wirkt sich die Ausweisung • gesetzlicher und natürlicher Überschwemmungsgebiete aus. Insbesondere für die spätere konkrete Maßnahmenplanung ergeben sich hier Restriktionen bzw. Abstimmungsbedarf (beispielsweise bezüglich der Anpflanzung von Gehölzen mit abflussmindernder Wirkung). 2.1.2 Konkurrierende Nutzungsansprüche Konkurrierende Nutzungsansprüche beeinflussen einerseits die Lage und Abgren-zung des kreisweiten Korridorsystems selbst sowie andererseits die jeweilige Eig-nung einzelner Kompensationsflächen bezüglich der zu erreichenden Wertsteigerung und der konkretisierten Maßnahmenbelegung. Folgende limitierende Faktoren wer-den berücksichtigt: Vorkommen oberflächennaher Bodenschätze gem. GEP Der GEP weist "Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Boden-schätze" aus. Dargestellt sind Lagerstätten für die nächsten 25 Jahre und darüber hinaus in Beikarten Reservegebiete für die nächsten 50 Jahre. Diese Bereiche eige-nen sich für ein kreisweites Kompensationskonzept nur bedingt, da selbst die Reser-vegebiete nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn "ein zukünftiger Abbau der Bodenschätze langfristig nicht unverhältnismäßig erschwert wird" ((1, S. 77)).

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Auch umgekehrt ist aus Sicht von Natur und Landschaft eine Kompensationsflä-chenplanung nur dort sinnvoll, wo die Realisierung eine langfristige Entwicklung der angestrebten Werte und Funktionen verspricht. Landwirtschaftliche Kernzonen Innerhalb eines landwirtschaftlichen Strukturgutachtens der Landwirtschaftskammer Westfalen Lippe ((23)) werden landwirtschaftliche Kernzonen ausgewiesen, die einen Großteil des Freiraumes im Kreisgebiet belegen. Für eine kreisweite Kompensations-flächenplanung, die im Grundsatz mit diesen Raumansprüchen konkurriert, wird dar-aus gefolgert:

• Kompensationsräume, die außerhalb der ausgewiesenen Kernzonen liegen, sind den innenliegenden zu bevorzugen.

• Innerhalb der Kernzonen sind deren Randbereiche für ein Kompensations-Korridorsystem günstiger als zentral gelegene Flächen.

• Kernzonenbereiche innerhalb von im GEP ausgewiesenen Bereichen zum Schutz der Natur (Nutzungskonflikt!) werden den außerhalb liegenden Kernzonen bevor-zugt.

• Innerhalb der Kernzonen ist auf die landwirtschaftlichen Belange Rücksicht zu nehmen (zum Beispiel Saum- und Heckenstrukturen entlang von Wegen und Parzellengrenzen statt großflächiger Aufforstungen, Berücksichtigung der Bear-beitungsrichtung und Vermeidung von Verschattung von Ackerfluren bei Anpflan-zungen, Verhinderung von Bearbeitungserschwernissen durch ungünstige Form der Ackerschläge oder zu kleine Parzellenbildung).

Damit ist die Verteilung ein bedeutsames Kriterium für die Ausweisung eines Korri-dorsystems für Kompensationsräume. Erholungsräume und -flächen mit spezieller Nutzung Unter diesem Aspekt geht es nicht um die landschaftsbezogene Erholungsnutzung, die im Kreisgebiet mit unterschiedlicher Intensität den Freiraum und die Waldgebiete belegt. Für die Kompensationsflächenplanung dient dieses Stichwort als Merkposten für Bereiche, in denen auf eine spezielle Erholungsnutzung ggf. Rücksicht genom-men werden soll; beispielsweise ist an Modellfluggelände oder Ballonstartplätze ge-dacht, in deren Umfeld eine Abstimmung bezüglich der Kompensationsflächenpla-nung notwendig erscheint. Auch Freizeitparks oder Schießsportanlagen schränken die Kompensationsmaßnahmenplanung ggf. ein. Eine kartographische Darstellung dieser Einrichtungen erfolgt zunächst nicht, da sie für das regionale Korridorsystem eine untergeordnete Bedeutung haben. Altlastenflächen Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen mindern ggf. die Kompensationseignung von Flächen, weil aufgrund der Vorbelastung die Wertsteigerung durch kompensato-rische Maßnahmen eingeschränkt ist. Die Methode zur Eingriffsregelung des Kreises Recklinghausen erkennt auf Altlastenstandorten, für die kein Sanierungs-/Siche-rungsbedarf besteht, eine Wertsteigerung durch Kompensationsmaßnahmen nur zu 50% an.

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Straßen Berücksichtigt werden alle Hauptverkehrsstraßen im Kreisgebiet gem. der Realnut-zungskartierung des KVR ((7)), die in Arbeitskarte 3 in zwei Kategorien dargestellt sind: • Autobahnen und autobahnähnliche Straßen, • Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Mit unterschiedlicher Intensität gehen verschiedene Wirkfaktoren von Straßen aus: Anlagebedingte Zerschneidungswirkungen verringern die Leistungen des Biotop-verbundes wesentlich. Der Individuenaustausch vor allem der bodengebundenen Tierwelt wird ganz (z.B. Autobahn mit Lärmschutzwänden oder Wildschutzzäunen) oder teilweise unterbunden. Dieser Punkt ist unter Kap. 9 (S. 46) nochmals aufge-nommen. In Karte 9 sind Bereiche markiert, in denen besonderer Handlungsbedarf aufgrund der bestehenden Zerschneidungswirkungen im zusammenhängenden Bio-topverbund besteht. Betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm und Schadstoffe belasten sowohl die abiotischen (vgl. hierzu auch Kap. 5) als auch die biotischen Standortfaktoren und Lebensbedingungen im Straßenumfeld. Innerhalb eines gemeinsamen Runder-lasses des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr und des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 13.02.1992 wird angeführt, dass anzu-streben ist, "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen der von Straßenverkehr ausgehenden Beeinträchtigung nicht auf den unmittelbar an den Straßenkörper an-grenzenden Flächen vorzusehen". Der Bewertungsrahmen für die Straßenplanung NW (EregStra) vom 25.02.1999 operationalisiert diesen Aspekt, in dem je nach Stra-ßentyp und Verkehrsbelastung Wirkzonen gebildet werden, die bis zu 250 m beid-seits der Straße reichen. Mit der Nähe zur Straße nimmt dabei die Abwertung der Lebensraumfunktionen zu. Freileitungen Freileitungen schränken die Kompensationseignung von Flächen zum Teil wesentlich ein. Jeder Freileitung ist eine Schutzzone zugeordnet, innerhalb derer insbesondere die Anpflanzung von Gehölzen untersagt oder reglementiert wird. Beispielsweise ist im Umfeld von 110 kV-Leitungen die Anpflanzung von Wald oder Feldgehölzen in-nerhalb eines Streifens von beidseitig 35 m nicht möglich. Andererseits können diese Flächen z.B. für Flächenextensivierungen in landwirtschaftlich genutzten Bereichen genutzt werden, sind in der Regel unverbaubar und können durch ihre lineare Struk-tur eine besondere Bedeutung erlangen. 2.2 Den Zusammenhang begünstigende Faktoren

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Begünstigend für die Kompensationsflächenplanung wirken Faktoren, die den Bio-topverbund schon derzeit oder geplant fördern und an denen entsprechende Ent-wicklungsachsen angelehnt werden können. Dazu gehören: • Schutzgebiete (s. Kap. 2.1.1), die zwar selber ggf. nicht für Kompensationsmaß-

nahmen geeignet sind, aber deren Vernetzung innerhalb eines Korridorsystems angestrebt werden muss.

• Bereiche mit Entwicklungsmaßnahmen aus anderen Planungen; hierzu gehö-ren die rechtskräftige Landschaftspläne (Nr. 1 "Die Haard", Nr. 3 "Castroper Hü-gelland", Nr. 4 "Gladbeck“) sowie weitere Planungen wie z.B. die Emscher-Renaturierung und das Lippeauenprogramm. Diese Bereiche werden aufgrund ih-rer Kleinteiligkeit zeichnerisch noch nicht dargestellt, werden jedoch bei der Fin-dung eines kreisweiten Korridorsystems berücksichtigt.

2.3 Bereits planerisch festgestellter Handlungsbedarf Planerisch bereits festgestellter Handlungsbedarf ergibt sich • besonders in Bereichen mit dem Entwicklungsziel III "Wiederherstellung" der

Landschaftsplanung; • darüber hinaus in Bereichen mit dem Entwicklungsziel II "Anreicherung" der

Landschaftsplanung; • in planerisch bereits abgegrenzten kommunalen Kompensationsräumen. Ent-

sprechende Angaben liegen bislang nur für das Stadtgebiet von Marl vor ((32)). Entsprechende Daten liegen also nicht flächendeckend, sondern nur für Teilbereiche vor. Für die Ermittlung des kreisweiten Korridorsystems werden diese Daten deshalb nur mit untergeordneter Bedeutung behandelt; für die spätere Ermittlung von Kom-pensationsräumen, und die Maßnahmenkonzeption können die jeweiligen Abgren-zungen jedoch wichtig werden.

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2.4 Zusammenfassung Die folgende Tabelle fasst die in Kapitel 2 berücksichtigten restriktiven und begünsti-genden Faktoren zusammen und ordnet ihnen vorgreifend die Berücksichtigung in-nerhalb der weiteren Planung zu. Die jeweiligen Begründungen hierzu und die vor-genommenen Wichtungen sind in den entsprechenden Kapiteln (Kap. 4, Kap. 7 - 9) aufgeführt. Tab. 1: Restriktive und begünstigende Faktoren

Kriterium für Faktor limi-tie-

rend

be-günstigend

Korridor-system

Kompensations-räume

Entwicklungs-ziele

Maßnahmen-konzept

Schutzgebiete: • FFH • VSG • BSN • NSG • §62-Biotope • Biotopkataster • LB • Überschwem-

mungsgebiete

x x x x x x x x

x x x x x x

x x x x x x x

x x x x x x x x

x x x x x x x x

x x x

Bodenschätze GEP x x Landw. Kernzonen x x x x x Erholungsräume x x x Altlasten x (x) x x x Straßen x (x) (x) x x x Freileitungen x (x) x x x Handlungsbedarf • LP-EZ II • LP - EZ III • kommunale

Kompensation

x x x

x

x x

x x

x x x

3 Schritt 3: Auswertung übergeordneter

Entwicklungsräume Nachdem der Freiraum in Schritt 1 abgegrenzt und die relevanten Raumstrukturen und -faktoren in Schritt 2 erfasst worden sind, werden in Schritt 3 die übergeordneten Entwicklungsräume dargestellt, die aus landes- und regionalplanerischer Sicht das Grundgerüst der Landschafts- und Biotopvernetzung im Kreisgebiet bilden. Ausge-wertet wurden hierzu • der Ökologische Fachbeitrag zum GEP Emscher-Lippe, innerhalb dessen das

Biotopverbundsystem für das Nördliche Ruhrgebiet eine entscheidende Pla-nungsgrundlage darstellt

• die Regionalen Grünzüge gem. GEP, die darüber hinaus den Aspekt Land-

schaftsbild und Erholung berücksichtigen. Das Regionale Freiraumsystem Ruhrgebiet (RFR 2000) liefert mit der Darstellung von "Entwicklungsachsen für den Biotopverbund" zusätzliche Informationen, insbe-sondere zum Stellenwert der abgegrenzten Räume im Verbundnetz.

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3.1 Landesweiter und regionaler Biotopverbund Die im Ökologischen Fachbeitrag zum GEP Emscher-Lippe ((1)) ausgewiesenen Bio-topverbundflächen haben eine besondere Indikatorfunktion für die Kompensations-flächensuche. Es sind dort Flächen abgegrenzt, die von vorrangiger Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind und die mit erster Priorität dem Aufbau eines regionalen Biotop-verbundsystems dienen sollen. Unterschieden werden: Flächen von landesweiter Bedeutung • BSN (stellenweise bereinigt), die im LEP NRW dargestellt sind • Rieselfelder Dortmund in Ergänzung des Verbundkorridors Lippeaue • westlicher Teil der Haard Flächen von regionaler Bedeutung - Stufe I • Flächen >10 ha mit besonderer Schutzwürdigkeit unter regionalen Gesichts-

punkten • Kernflächen und Korridore als wesentlichen Elemente des regionalen Biotopver-

bundsystems (NSG vorh. oder vorgeschlagen, darüber hinausgehende natur-schutzwürdige Bereiche, Ergänzungsflächen im Verbundsystem)

Flächen von regionaler Bedeutung - Stufe II • schutzwürdige und potenziell schutzwürdige Flächen zum Aufbau und zur Ergän-

zung des Verbundsystems • schutzwürdige Biotope (Biotopkataster NW) • entwicklungsfähige Ergänzungsflächen, • Freiräume im Ballungsgebiet mit besonderer Bedeutung als ökologische Aus-

gleichsräume und Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere Dabei werden nicht nur aktuell geschützte oder schutzwürdige Flächen eingeschlos-sen, sondern in gleichem Maße auch Flächen, die aufgrund ihrer jeweiligen Lage im Verbundsystem eine potenzielle Bedeutung erlangen und somit Entwicklungsberei-che darstellen. Diese Bereiche sind im Rahmen einer kreisweiten Kompensationsflä-chenplanung besonders interessant. 3.2 Regionale Grünzüge "Das Regionale Grünzugsystem ist durch Planungen und Maßnahmen zur qualitati-ven, ökologischen Aufwertung des Freiraumes, zum Wiederaufbau von zerstörter oder beeinträchtigter Landschaft sowie durch Vernetzung vereinzelt vorhandener ökologischer Potenziale [...] zu entwickeln und zu verbessern." (Ziel 21.3 des GEP) Der GEP hebt dabei die Regionalen Grünzüge im Ballungsraum und im Ballungsrand besonders hervor. Die nach Norden fortgeführten Regionalen Grünzüge sollen die Verbindung mit der Lippeaue und dem großräumigen Landschaftsraum der Haard herstellen. Der Regional- und der Bauleitplanung wird die grundlegende Aufgabe zu-

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gesprochen, diese Grünzüge zu sichern und nach Möglichkeit zu vergrößern und damit zu ihrer Durchgängigkeit und Vernetzung im regionalen Maßstab beizutragen (vgl. ((1)), S. 67). Aus diesen Zielformulierungen, insbesondere der Einbeziehung der Bauleitplanung, ergibt sich bezüglich der Kompensationsflächenplanung hier ein regional begründe-tes Handlungsfeld. 3.3 Entwicklungssachsen für den Biotopverbund gem.

RFR 2000 Innerhalb der Themenkarte 1 des RFR 2000 werden Entwicklungsachsen für den landesweiten (Lippe), den regionalen (Nord-Süd-gerichteten)und den kommunalen (Ost-West-gerichteten) Biotopverbund dargestellt. Darüber hinaus wird die Emscher-niederung als potenzielle regionale Biotopverbundachse im Rahmen der Emscher-Renaturierung ergänzt. Gebildet werden die Achsen von "Freiflächen mit guter Ausstattung an Struktur- und Biotopelementen sowie Freiflächen, auf denen eine Entwicklung linearer und klein-flächiger Landschaftselemente möglich ist". Da die Achsen in Anlehnung an die Regionalen Grünzüge verlaufen und zudem kei-ne räumliche Abgrenzung besitzen, werden sie in Karte 3 nicht dargestellt, jedoch bei der Festlegung des Stellenwertes von Kompensationsräumen innerhalb des Vernet-zungssystems (vgl. Kap. 7) berücksichtigt. 4 Schritt 4: Kreisweites Korridorsystem poten-

zieller Kompensationsräume Die Arbeitsschritte 1 - 3 erlauben die räumliche Abgrenzung eines kreisweiten Korri-dorsystems (Karte 5), an dem sich die spätere Suche nach Kompensationsräumen orientieren kann. Um die Korridore auch inhaltlich begründen und erste, übergeord-nete Entwicklungsziele beschreiben zu können, wird diese Abgrenzung unter Hinzu-ziehung der Ziele der Landes- und Regionalplanung und insbesondere der im GEP dargestellten übergeordneten Leitbilder in die gesamträumliche Leitbildkulisse des Kreisgebietes eingebettet (vgl. Karte 4).

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4.1 Übergeordnete Ziele der

Landes- und Regionalplanung Der in Schritt 1 ausgegrenzte Freiraum mit grundsätzlicher Kompensationseignung ist in ein gesamträumliches, regionales Leitbildsystem für die Grünordnung und die Freiraumentwicklung eingebunden. Unter Berücksichtigung der übergeordneten Ziele der Landes- und Regionalplanung werden aus den landschaftsraumbezogenen Leit-bildern, die im Ökologischen Fachbeitrag zum GEP Emscher-Lippe ausführlich erar-beitet worden sind, freiraumbezogene Entwicklungsziele abgeleitet. Die Zielkonzepti-on wird unter besonderer Berücksichtigung der in der Handlungsempfehlung zum Kompensationsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum ((3)) aufgestellten Grundsätze zu einem gesamträumlichen Leitbild für die Grünordnung und Freiraum-entwicklung vorgenommen. Die übergeordneten Ziele der Landes- und Regionalplanung, die für eine Kompensa-tionsflächenplanung bezüglich der Maßnahmenkonzeption sowie auch der zu bilden-den Prioritäten Bedeutung erlangen, sind in der folgenden Tabelle zusammenge-stellt. Tab. 2: Übergeordnete Ziele der Landes- und Regionalplanung

GEP Teilabschnitt Emscher-Lippe, Entwurf ((1))

• Erhaltung der bestehenden Freiräume, Vermeidung von Zerschnei-

dung noch großer zusammenhängender Freiräume • Sicherung Landwirtschaftlicher Kernzonen vor anderweitigen

Nutzungen • Erhaltung und Weiterentwicklung von Wald mit naturnaher und

nachhaltiger Waldbewirtschaftung; Entwicklung durch Vernetzung von Restwaldflächen/Aufgreifen bestehender Waldstrukturen

• Vorrang des Arten- und Biotopschutzes in Bereichen zum Schutz der Natur

• Entwicklung / Sicherung eines Biotopverbundsystems, Sicherung und Aufwertung der Regionalen Grünzüge

• Ökologischer Umbau von Fließgewässern und Rückgewinnung von Auenbereichen

• Sicherung der Bodenfruchtbarkeit, Nachhaltigkeit der Bodennutzung• Entwicklung von Wald hinsichtlich seiner Funktion des Boden

schutzes

Kulturlandschafts-programm NRW ((26))

• Verbesserung / Erweiterung der Lebensbedingungen gefährdeter Tiere und Pflanzen

• Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes • Sicherung von Dauergrünland • Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln • Verminderung der Bodenerosion • Schutz des Bodens als wichtigste Produktionsgrundlage

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Natur 2000 in NRW ((28))

Erhaltung bzw. Entwicklung von • Resten von Niederungen mit feuchten Wäldern und Brüchen • innerstädtischen Grünanlagen wie Parks und gezielt angelegte

Grünachsen • Bergehalden mit alten Robinienpflanzungen, Erlen-, Pappel- und

Ahornaufforstungen, Birkenanflug und Spontanbegrünungen

Mehr Wald in NRW ((29))

• Wuchsbezirk Emscherland, in dem eine Waldvermehrung notwen-dig bzw. dringend geboten ist

• Entwicklung von Auwäldern und Ufergehölzen entlang der Lippe • Waldkorridore zur Vernetzung von isoliert liegenden Beständen und

als ökologische Bindeglieder zu den Verdichtungsräumen • Entwicklung standorttypischer Waldränder

Lippeauenpro-gramm ((24))

• Sicherung bzw. Wiederherstellung der Gewässer und Auen in ihrer

Funktion als natürlicher Retentionsraum • Ausschluss weiterer Beeinträchtigungen der Gewässer und Verun-

reinigungen des Grundwassers; Abbau bestehender Gewässerbe-lastungen

• Sicherung und Weiterentwicklung von Überschwemmungsbereichen in ihrem Bestand und ihrer Funktionsfähigkeit; Erweiterung der Ü-berschwemmungsgebiete in geeigneten Bereichen

• keine Beeinträchtigung oder Gefährdung des Grundwassers im Be-reich von Schutzgebieten

• Entwicklung einer naturnahen Flussdynamik / eines naturnahen Flusslaufes

• Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft • Erhaltung/Optimierung und Entwicklung einer kulturgeprägten Auen-

landschaft mit Biotoptypen sehr hoher Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere

• Verbesserung/Herstellung des Biotopverbundes in Restauen

Regionales Frei-raumsystem Ruhr-gebiet ((8))

• Erhaltung/Extensivierung/Entwicklung der Grünlandnutzung in den Bachtälern

• naturnaher Ausbau begradigter Fließgewässer • Erhaltung und Optimierung innerstädtischer Wald- und Grünflächen • Schaffung eines lokalen Biotopverbundsystems • Schaffung neuer Lebensräume im Bereich fortschreitender Berg-

senkungen • naturnahe Bewirtschaftung der Waldbestände, Förderung von

Laubwald Erhaltung einzigartiger bodenökologischer Standorte • Förderung standortgerechter Gehölze • Vermeidung von Monokulturen • Nutzungsextensivierung auf Wiesen und Weiden • Schaffung von Waldflächen auf frischen Standorten zum Schutz des

Bodens vor den Auswirkungen der agrarwirtschaftlichen Produkti-onsweise

• Erhaltung seltener Böden Rückbau versiegelter Flächen in Gebieten mit geschlossener Bebauung

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4.2 Regionale Leitbilder Auf der Grundlage der Natur- und Kulturlandschaftsausstattung weist der Ökologi-sche Fachbeitrag zum GEP die folgenden Landschaftsräume aus. Das im Ökologi-schen Fachbeitrag jeweilig beschriebene Leitbild wird an dieser Stelle unter beson-derer Berücksichtigung der für das Kompensationsflächenkonzept relevanten Aspek-te zusammengefasst. Landschaftsraum Nr. 1: Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland Hierzu zählen im Freiraumsystem die westliche, östliche und südliche Umgebung der Städte Gladbeck, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel. Geprägt ist der Raum durch den im Zuge der Industrialisierung vollzogenen starken Landschaftsverbrauch und den in den letzten Jahrzehnten erfolgten erneuten Struk-turwandel durch den Rückgang des Bergbaus und die Umstrukturierung der Eisen-und Stahlindustrie. Tab. 3: Kreisweite regionale Leitbilder Das Leitbild geht von einer nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches aus. Der Emscher-Landschaftspark ist abgesichert und umgesetzt, der ökologische Um-bau des Emschersystems abgeschlossen. Der städtisch-industrielle Verdichtungs-raum wird von einem Biotopnetz durchzogen, dessen Elemente naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder), traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) sowie städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Indust-riebrachen) sind. Landschaftsraum Nr. 2: Nördliches Ruhrgebiet (Vestischer Höhenrücken und Waltroper Ebene) Im Freiraumsystem erscheint diese Zone als breites Freiraumband zwischen den Stadtgebieten von Gladbeck, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel im Süden und, Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln sowie Waltrop im Norden. Die Landschaft bildet einen noch zusammenhängenden, agrarisch genutzten Frei-raum auf den geschlossenen Lößlehmdecken, wird jedoch charakterisiert durch den für das Ruhrgebiet typischen Wechsel von Zechensiedlungen, alten Drubbeln, Was-serschlössern, Industrie- und Chemieanlagen, Bergehalden, Wäldchen, kleinen Bä-chen und Mülldeponien. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild beschreibt einen durchgehend gesicherten und erhaltenen Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen Siedlung und Freiraum. Während der ur-ban-industrielle Verdichtungsraum von einem Biotopnetz durchzogen wird, werden die ackerbaulich genutzten Böden an den Siedlungsrändern, auf dem Vestischen Höhenrücken und in der Waltroper Ebene standortgemäß bewirtschaftet. Dabei ist der Grünland- und Heckenanteil erweitert. Die Niederungsbereiche der Bäche wer-den extensiv als Grünland genutzt oder der Sukzession überlassen.

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Landschaftsraum Nr. 3: Ballungsraumrandzone in der Dorstener Talweitung Der Landschaftsraum umfasst die breiten Niederterrassenebenen beidseitig der Lip-peaue im Raum Dorsten und im Norden von Marl. Im Freiraumsystem liegt hier süd-lich der Lippe die westliche Fortsetzung des Landschaftsraumes Nr. 2 und nördlich der Lippe die das Stadtgebiet von Dorsten umgebenden Freiraumbereiche. Viele Teile der sandigen Niederterrassenfläche waren früher von Heiden bedeckt, die inzwischen mit Kiefern wieder aufgeforstet wurden. Heute herrscht auf den Platten Ackernutzung vor, während die ehemals feuchten, zum Großteil entwässerten Tal-niederungen z.T. noch als Grünland genutzt werden. Nur auf den armen Sandböden haben sich größere Waldreste erhalten. Im Landschaftsraum entsteht z.Zt. ein inter-kommunales Gewerbegebiet zwischen Dorsten und Marl, das sich in die einzige Frei-raumverbindung zwischen Dorsten und Marl zur Lippeaue drängt. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild fügt sich die Ballungsrandzone in den Biotopverbund der traditionellen Kulturlandschaft ein und ist in den Siedlungszentren von einem Biotopnetz aus na-turnahen Lebensräumen, Grünanlagen, Parks und Sekundärlebensräumen be-stimmt. Die noch bestehenden Freiraumkorridore sind erhalten, wobei der Freiflä-chenverbrauch für Gewerbe- und Industrie eingeschränkt worden ist. Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind für Erholungssuchende zugänglich. Landschaftsraum Nr. 4: Waldlandschaft der Niederrheinischen Sandplatten Der Landschaftsraum der Niederrheinischen Sandplatten reicht von Westen randlich in den Planungsraum und ist hier meistenteils bewaldet. Das Freiraumsystem der Freiräume schneidet das Gebiet im Süden bei Holsterhausen (nördlich der Lippe) und Östrich (südlich der Lippe). Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild für diese Region beschreibt als Kernflächen des Biotopverbundes natur-nah bewirtschaftete Wälder und teilweise versumpfte Talauen auf den Heide- und Sandterrassen. Alte Kulturbiotope (Heide, Moore, Magerwiesen) werden natur-schutzorientiert gepflegt oder bewirtschaftet. Die Bäche werden von naturnahen Laubwäldern begleitet, wobei die Entwicklung von Bruch- und Auenwäldern über Sukzession ermöglicht wird. Auf den durchlässigen, z.T. feuchten Sandböden ist eine ressourcenschonende Acker- und Grünlandnutzung besonders geboten. Landschaftsraum Nr.5 : Waldlandschaft des Haard-Hügellandes Die Haard zählt zu den Sandhügelländern der oberkreidezeitlichen Halterner Sande und ist zum Großteil bewaldet. Im Freiraumsystem ist der Landschaftsraum nur rand-lich betroffen. Die geschlossene Waldlandschaft wird randlich von den Siedlungsrändern von Marl, Haltern (Hamm-Bossendorf) und Oer-Erkenschwick bedrängt. Im Norden wird der Landschaftsraum intensiv für die Erholung genutzt.

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Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild geht von einer Prägung durch Laubmischwälder unter Erhaltung der be-stehenden Sonderstandorte (Trockentälchen, Moorreste, Heiden, Felsen) aus. Die Verbindung zur Lippeaue ist durchgängig unter Zurücknahme störender Nutzungen. Die Erholungsnutzung ist mit den Zielen des Naturschutzes abgestimmt. Landschaftsraum Nr. 6.1 : Waldhügellandschaft der zentralen Hohen Mark Der nordwestlich von Haltern gelegene Landschaftsraum gehört wie die Haard zu den Sandhügelländern und ist vorwiegend bewaldet. Im Freiraumsystem liegen die Randbereiche im Übergang zum Landschaftsraum 6.2. Vorherrschend sind heute Kiefernwälder, nur stellenweise finden sich noch naturna-he Eichen-Buchenwälder und kleinere Heidereste. Die bestimmende Nutzung ist ne-ben der Forstwirtschaft die Erholungsnutzung. Fortsetzung Tab. 3 Im Leitbild ist die Waldlandschaft unzerschnitten erhalten. Die Kiefernbestände sind mit Laubholz durchmischt. Die Reste bäuerlicher Wirtschaft in den Randbereichen sind erhalten und als Standorte seltener Arten gesichert. Landschaftsraum Nr. 6.2 : Wald- und ackerreiche Vorländer der Hohen Mark Der Landschaftsraum ist der zentralen Hohen Mark südlich, westlich und östlich vor-gelagert. Im Freiraumsystem liegen die die Stadt Haltern nördlich und westlich um-gebenden Freiraumbereiche. Neben der Waldbestockung ist vor allem im Norden der Sandabbau prägend. Die entstehenden Seen erhöhen die Attraktivität für die Erholungsnutzung und gleichzei-tig die Arten- und Biotopvielfalt. Insgesamt zeigt sich der Raum in einem vielfältigen Nutzungsmosaik, dass im Freiraum durch ackerbauliche Nutzung geprägt wird. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild zeigt eine zusammenhängende, von Offenlandbereichen gegliederte Waldlandschaft mit laubgehölzreichen Beständen. Über die Lippeaue hinweg beste-hen Verbindungen in die Haard. Großräumig ist eine Verknüpfung mit den Wäldern in der Lembecker Niederung bis hinüber zum Niederrhein verwirklicht. Eine abwechs-lungsreiche, reich gegliederte Kulturlandschaft ist über eine nachhaltige Land- und Waldwirtschaft gesichert. Landschaftsraum Nr. 7 : Borkenberge Die Borkenberge reichen von Osten her in das Kreisgebiet. Das Gelände ist hier voll-ständig bewaldet und wird als Truppenübungsplatz genutzt. Es spielt im Freiraum-system keine Rolle. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild legt eine Aufgabe der militärischen Nutzung zugrunde, bei der die Flä-chen in ihrer hohen Wertigkeit erhalten, gesichert oder entwickelt (Umbau der Nadel-holzbestände) werden.

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Landschaftsraum Nr. 8.1 : Lippeaue Die Lippeaue verläuft in ost-westlicher Richtung quer durch das Kreisgebiet und bil-det die zentrale Hauptachse im regionalen Biotopverbund. Im Freiraumsystem er-scheint sie als zusammenhängendes Freiraumband. Die Lippe fließt als typischer Tieflandfluss mäandrierend durch die bis zu 1000 m breite Aue. Sie ist tief in ihr Bett eingeschnitten und in ihrem Verlauf durch Deckwer-ke festgelegt. Am Ufer herrschen nährstoffliebende Brennnessel- oder Rohrglanz-grasfluren vor. Auentypische Elemente (z.B. Altwässer, Auwaldfragmente, Hoch-staudensäume, mageres Grünland, Sandtrockenrasen) sind selten. Eine Besonder-heit sind die Auswirkungen von Bergsenkungen, die sich als großflächige sekundäre Vernässungen darstellen. Dem Landschaftsraum sind im Osten auch die Dortmunder Rieselfelder mit der Schwarzbachaue zugeordnet. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild sieht die Lippe als naturnah mäandrierendes Gewässer, dass die Aue mit natürlichen und halbnatürlichen Biotoptypen durchzieht. Die Aue wird extensiv als Grünland bewirtschaftet. Ufergehölze und Auwälder entwickeln sich in natürlicher Sukzession. Altwässer übernehmen die Funktion als wertvolle Lebensräume für Vögel, Amphibien und Fische. Die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers ist auch innerhalb der Stadtgebiete hergestellt. Landschaftsraum Nr. 8.2 : Hullerner Niederterrasse Die sandige Niederterrasse liegt zwischen den Sandhügelländern Borkenberge im Norden Haard im Süden. Sie wird zum Großteil von Stauseen und von Wald einge-nommen. Flächen des Freiraumsystems beschränken sich auf das westliche Umfeld der Ortschaft Hullern. Die Waldbereiche sind zum Großteil mit Kiefer bestockt. Der Freiraum um Hullern wird intensiv ackerbaulich genutzt. Grünlandnutzung beschränkt sich auf die wenigen verbliebenen Auenreste der Stever. Besondere Bedeutung hat das NSG Westruper Heide. Der Landschaftsraum wird intensiv zur örtlichen Feierabenderholung genutzt. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild stellt den Erhalt und die Neuentwicklung von Heide in den Vordergrund. Die Wälder sind naturnah entwickelt und großflächig einer ungestörten Entwicklung überlassen. Bei Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft ist das abwechslungsreiche Landschaftsbild durch Maßnahmen des Naturschutzes gesichert. Landschaftsraum Nr. 9 : Lembecker Wellen Der Landschaftsraum betrifft das nördliche Dorstener Stadtgebiet. Neben Waldberei-chen sind große, zusammenhängende Flächen im Freiraumsystem betroffen. Prä-gend ist das den Bereich durchziehende Fließgewässernetz. Der landwirtschaftlich intensiv genutzte Freiraum außerhalb der Niederungen, der immer wieder durch größere Waldgebiete durchdrungen wird, ist durch den klein-räumigen Wechsel von Grünland, Acker, Baumgruppen und Hecken geprägt. Be-deutsame Funktionen im landesweiten Biotopverbund haben die Fließgewässer (Rhader Bach, Rhader Mühlenbach, Midlicher Mühlenbach, Lembecker Wiesenbach, Kalter Bach) und ihre feuchten Niederungen insbesondere durch ihre Verbindung zur Lippe. Fortsetzung Tab. 3

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Im Leitbild sind die Niederungen der naturnah entwickelten Tieflandbäche durch ex-tensives Grünland und feuchte Waldgesellschaften geprägt. Auwälder entwickeln sich in ungestörter Sukzession. Moorrelikte sind weiterentwickelt. Die Verbindung zur Lippe ist dauerhaft gesichert. Die Wälder sind naturnah umgebaut und über lineare Biotopstrukturen in den Niederungen vernetzt. Landschaftsraum Nr. 10 : Merfelder Niederung Der Landschaftsraum greift im Nordosten im Randbereich in das Kreisgebiet. Frei-räume, die innerhalb des Freiraumsystems Bedeutung für ein kreisweites Kompensa-tionsflächenkonzept erlangen können, beschränken sich auf die Niederungsbereiche der Bachläufe (Heubach, Sandbach, Mühlenbach). Ein Großteil der restlichen Flä-chen wird militärisch genutzt. Prägend für den Landschaftsraum sind Moorbereiche und Waldgebiete ohne Eig-nung zur Kompensation. Fortsetzung Tab. 3 Das Leitbild sieht eine großflächige Schutzgebietsausweisung mit extensiv genutz-tem feuchtem Grünland und naturnah entwickeltem Bachsystem. Die Moorweiher bilden den Kern der landesweit bedeutsamen Landschaft. Innerhalb der Karte 4 (S. 22) sind die planungsrelevanten Inhalte der Leitbilddiskus-sion zusammengefasst. 4.3 Korridorsystem Die Arbeitsschritte 1 - 3 erlauben - vor dem Hintergrund der vorangestellten überge-ordneten Leitbilder und Entwicklungsziele - die Aufstellung eines kreisweiten Korri-dorsystems potenzieller Kompensationsräume. Kriterien Das Korridorsystem umgrenzt Suchräume für Kompensationsmaßnahmen. Die räum-liche Orientierung des Systems richtet sich dabei in erster Linie nach den ökologi-schen Biotopverbundflächen gem. Ökologischem Fachbeitrag zum GEP (vgl. Kap. 3.1), weil diese • sich an konkreten Raumgrenzen, insbesondere an regional und landesweit be-

deutsamen Schutzgebieten orientieren, • in Übereinstimmung mit den übergeordneten Leitbildern abgegrenzt wurden, • eine später hilfreiche Rangfolge der regionalen Bedeutung vorgeben und zudem • die Achsen der - pauschaler umgrenzten und nicht flächendeckend ausgewiese-

nen - Regionalen Grünzüge sowie die Biotopvernetzungsachsen gem. RFR 2000 weitestgehend integrieren.

Berücksichtigung finden innerhalb dieses Orientierungsgerüstes zunächst ohne Ge-wichtung die größerflächigen Schutzkategorien (FFH, VSG, NSG, BSN) einschließ-lich der Flächen des Biotopkatasters der LÖBF NW (vgl. Tab. 1) vor dem Hinter-grund, dass die Suche nach Kompensationsflächen außerhalb von Schutzgebieten in der Regel zwar favorisiert werden soll, andererseits auch innerhalb von Schutzgebie-

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ten entsprechender Handlungsbedarf bestehen kann (vgl. Kap. 2.1.1). Kleinere Schutzgebietsflächen (§ 62 - Biotope, LB) sind ebenfalls mit aufgenommen, spielen jedoch im Korridorsystem eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren wurden als Kriterien für die Korridorfindung Faktoren als entschei-dungsrelevant einbezogen, die großflächig wirken. Hierbei spielen insbesondere die landwirtschaftlichen Kernzonen (vgl. Kap. 2.1) sowie des weiteren die Hauptver-kehrsstraßen eine Rolle. Zudem sind Freileitungskorridore integriert, wenn sie be-sondere Verbindungsfunktionen im Korridorsystem übernehmen (z.B. im Westen von Castrop-Rauxel). Andere Faktoren, die entweder nur kleinräumig wirken und/oder nicht flächende-ckend vorliegen (z.B. Entwicklungsziel "Wiederherstellung" der Landschaftspläne oder kommunale Kompensationsräume, vgl. Tab. 1), bleiben bei der Entwicklung des Korridorsystems unberücksichtigt und werden erst in spätere Arbeitsschritte integ-riert. Differenzierung Die Suchräume für Kompensationsmaßnahmen werden zwei Kategorien zugeordnet: • Kategorie A: Bereiche außerhalb von Schutzgebieten • Kategorie B: Bereiche innerhalb von Schutzgebieten Kategorie A Außerhalb der Schutzgebiete werden folgende Suchräume unterschieden und in eine Rangfolge gebracht: 1. Rang: Flächen, die • innerhalb der landesweiten oder regionalen Biotopverbundflächen und • außerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen und liegen. 2. Rang: Flächen, die • innerhalb der landesweiten Biotopverbundflächen und • innerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen liegen. 3. Rang: Flächen, die • innerhalb der regionalen Biotopverbundflächen und • innerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen und liegen. 4. Rang: Flächen, die • außerhalb landesweiter oder regionaler Biotopverbundflächen und • außerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen liegen. Die Rangfolge spiegelt die Nutzungskonkurrenz "Landwirtschaft - Landschaftsschutz" wider. Während sich im ersten Rang keine Konflikte ergeben, sind in zweiter und drit-ter Rangfolge Abwägungen notwendig; Biotopverbundflächen landesweiter Bedeu-tung (2. Rang) werden - unter Beachtung der landwirtschaftlichen Bedeutung - vor-rangig herangezogen; Flächen 3. Ranges werden nur einbezogen, wenn sie im Kor-

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ridorsystem besondere Vernetzungsfunktionen erfüllen. In vierter Rangfolge sind Flächen zusammengefasst, die zwar aus agrarstruktureller Sicht zur Kompensation geeignet erscheinen, jedoch dem kreisweiten Korridorsystem nur in Randlagen als Ergänzungsflächen zuzusprechen sind. Kategorie B Innerhalb der Schutzgebiete erfolgt im Grundsatz eine Gleichbehandlung der Ge-bietskategorien (FFH, VSG, NSG, BSN, schutzwürdige Biotope): Eine Eignung zur Kompensation wird nur dann gesehen, wenn die derzeitige Biotopstruktur zusam-menhängend den ausgewiesenen Entwicklungszielen und Schutzzwecken entge-gensteht, d.h. die Schutzwürdigkeit aktuell in zusammenhängenden Teilen bzw. strukturbestimmend nicht gegeben ist. Dies betrifft im wesentlichen nur die im GEP abgegrenzten "Bereiche zum Schutz der Natur" (BSN); ausgewiesene Naturschutz-gebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete sind hiervon nicht betroffen, da sie im Regelfall von vorne herein sehr eng nach den Kriterien der Flächenschutzwürdigkeit abgegrenzt wurden und zudem ein öffentlich verpflichtendes Optimierungsgebot be-steht (vgl. Kap. 2.1.1). Eine Ausnahme bildet hier die Lippeniederung; die NSG-Ausweisung hat hier den Status einer Grundschutzverordnung. Das Lippeauenprogramm, das die mittel- und langfristige Entwicklung der Lippeniederung flächendeckend darstellt, ist dement-sprechend auch nicht einem Pflege- und Entwicklungsplan für Naturschutzgebiete gleichzusetzen, sondern berücksichtigt neben Aspekten der Naturschutzwürdigkeit auch andere Raumansprüche (z.B. Bewirtschaftung, Hochwasserschutz und Ab-flussdynamik, Klimaschutz etc.). Bei einer rein naturschutzfachlich orientierten Pla-nung würde eine weitreichende Nutzungsaufgabe mit Eigenentwicklung zum Auwald stärker in den Vordergrund rücken, so wie es den formulierten Entwicklungszielen zur FFH-Gebietsausweisung Lippeaue ("enormes Potenzial im Hinblick auf die groß-räumige Auwaldentwicklung") entspricht. Deshalb ist eine Eignung des NSG "Lippeaue“ als Kompensationsraum dort festzu-stellen, wo eine substanzielle Aufwertung im Sinne einer naturschutzfachlich ausge-richteten Entwicklung (vorwiegend zu Auwald) erfolgen kann. Dies sind Bereiche, in denen derzeit auf zusammenhängenden, größeren Flächen der aktuelle Zustand dem nicht entspricht und die gleichzeitig eine geringe Biotopwertigkeit aufweisen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Grenzen der "Lippeaue" mit Bezug auf den Überschwemmungsbereich gem. GEP oder auf die charakteristischen Bodenty-pen (Gleye, Auenböden) z.T. über das NSG Lippeaue hinausreichen. Innerhalb die-ser Randzonen des NSG ist in Teilbereichen ein zusätzliches, deutliches Kompensa-tionspotenzial zu erkennen. Das Kriterium "Landwirtschaftliche Kernzonen" wird innerhalb von Schutzgebieten nicht mehr hinzugezogen. Die agrarstrukturellen und damit letztendlich wirtschaftli-chen Nutzungsinteressen werden der rechtlichen Schutzausweisung untergeordnet, zumal die Schutzgebiete das Grundgerüst für die im Ökologischen Fachbeitrag zum GEP ausgewiesenen regionalen und landesweiten Biotopverbundflächen bilden. Be-züglich der im GEP ausgewiesenen "Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)" mit dem formulierten Ziel "Vorrang des Arten- und Biotopschutzes" (vgl. Tab. 2) entsteht aller-dings ein regionalplanerischer Konflikt mit dem dort gleichzeitig aufgestellten Ziel "Si-cherung landwirtschaftlicher Kernzonen vor anderweitigen Nutzungen". Das Kom-

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pensationsflächenkonzept berücksichtigt diesen Umstand erst im Rahmen der Auf-stellung der jeweiligen Entwicklungsziele und der Maßnahmenplanung für die später auszuweisenden Kompensationsräume. Korridore Das Korridorsystem, innerhalb dessen die oben beschriebenen, potenziellen Kom-pensationsräume liegen, besteht aus 25 Teilbereichen, die in Karte 5 dargestellt und im Folgenden aufgelistet werden. Die laufende Nummer bezieht sich auf die Kenn-zeichnung in der Karte. Eine ausführliche Korridorbeschreibung ist der Kompensati-onsflächenkartei im Anhang zu entnehmen. Für die Emscherniederung erfolgt keine Korridorausweisung, obwohl die Freiflächen zu einem großen Teil den oben formulierten Ansprüchen genügen. Im Rahmen des Ökologischen Umbaus der Emscher wird dem Fluss neben der Kernzone des eigent-lichen Aus- und Umbaus ein "Integrationsraum" zugewiesen, dessen Gestaltung in direktem funktionalem Zusammenhang mit der Maßnahme steht und die somit auch im Rahmen des Emscher-Umbaus überplant werden soll. Für das hier aufgestellte Kompensationsflächenkonzept wird dieser Bereich deshalb ausgespart, ist jedoch in Karte 5 durch eine Strichsignatur repräsentiert. Das aufgestellte Korridorsystem berücksichtigt noch nicht die aktuelle Raumnutzung sowie die abiotischen Entwicklungspotenziale. Diese Aspekte dienen der späteren weiteren Eingrenzung der grundsätzlich geeigneten Kompensationsräume sowie als zusätzliches Argument für die Abstufung von Prioritäten (Arbeitsschritt 7). Tab. 4: Korridore als Suchbereich für kreisweite Kompensationsräume Lfd. Nr.

räumliche Lage/ Leit-strukturen

betroffene Städte

Beschreibung

Korridor 1: Lippe 1 Lippeniederung

Waltrop Datteln Haltern Marl Dorsten

Hauptachse des landesweiten Biotopverbundes in ost-westlicher Richtung; Engstelle bei Dorsten

Korridore 2 – 9: Korridore der Ballungsrandzone 2 Umgebung von Östrich;

Baumbach Dorsten Biotopachse von den südlich gelegenen landes-

weit bedeutsamen Biotopverbundflächen (FFH) zur Lippeniederung

3 südliche und östliche Umgebung von Marl; Rapphoffs Mühlenbach, Deipenbraukbach, Renn-bach, Weierbach, Kle-verbecke, Loemühlen-bach

Marl Dorsten Herten (Reckling- hausen)

Östlicher Teilkorridor eines durchgehenden Ost-West-Grünzuges von der Lippe über den Vesti-schen Höhenrücken bis zur Waltroper Ebene in Verbindung mit den Korridoren 4, 5, 7 und 8

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Stand: 15.01.04 31

Lfd. Nr.

räumliche Lage/ Leit-strukturen

betroffene Städte

Beschreibung

4 Freiraum zwischen Marl-Sinsen und Oer-Erkenschwick südlich der Haard; Waldgebiet "Die Burg", Silvertbach, Ger-negraben, Ludbrocks-bach

Marl Reckling- hausen Oer- Erkenschwick

Fortsetzung des Ost-West-Grünzuges nach Os-ten mit Anbindung der Haard, Berücksichtigung der bestehenden Landschaftszerschneidung durch Verkehrsachsen (A 43, L 551, L 522, L 798)

5 Freiraum westlich von Datteln; Klosterner Müh-lenbach, Dattelner Müh-lenbach

Datteln, Castrop-Rauxel, Oer-Erkenschwick (Reckling- hausen)

Freiraumkorridor zwischen der Haard im Westen und Datteln im Osten von der A 2 im Süden bis zur Lippeniederung im Norden; landschaftliche Verknüpfung wertvoller Biotopkomplexe (NSG am Klosterner Mühlenbach, Dattelner Mühlen-bach); im Süden Einbindung in den Ost-West-Grünzug

6 Freiraum zwischen Dat-teln und Waltrop; Ober-wieser Bach, Herdicks-bach, Deinebach

Datteln, Waltrop

Freiraumkorridor zwischen Datteln und Waltrop; Verbindung zur Lippe im Norden (Nethövelberg) bis zu L 511 im Süden

7 Waltrop, (Castrop-Rauxel)

Fortführung des Freiraumkorridors zwischen Datteln und Waltrop nach Süden vom Datteln-Hamm-Kanal bis zur A2

8 Freiraumkorridor südöst-lich von Waltrop

Waltrop Grünachse von der Lippe bis zum Dortmund-Ems-Kanal; Siedlungsrandzone von Waltrop (Südwesten)

9 Freiraumkorridor im Nor-den von Gladbeck; Schölsbach

Gladbeck, Dorsten

Verbindungskorridor zwischen Gladbeck und Dorsten entlang wertvoller Biotopstrukturen mit regionaler Biotopverbundfunktion (Waldbereiche, Schölsbach), Anschluss an eine innerstädtische Biotopachse (Schölsbach in Dorsten) bis zur Lippe

Korridore 10-17: Nord-Süd-Korridore im städtischen Verdichtungsraum 10 Freiraumkorridor westlich

von Gladbeck; Brabecker Mühlenbach, Boye

Gladbeck Anbindung des NSG "Halde Ellinghorst“ unter Berücksichtigung der Vorbelastungen (A 2); An-bindung an innerstädtische Biotopstrukturen (Wittringer Wald); Verbindungsachse Nattbach nach Osten;

11 Südliche Umgebung von Gladbeck; Nattbach

Gladbeck schmaler Restraum zwischen der A 2 im Norden und der Boye im Süden

12 Östliche Umgebung von Gladbeck; Nattbach

Gladbeck (Gelsenkirchen)

stark vorbelasteter Freiraumkorridor zwischen Gladbeck und Gelsenkirchen (Abstimmung der Freiraumplanung notwendig)

13 Freiraumachse zwischen Herten und Gelsenkir-chen; Hertener Mark, Mühlenbruch, Holzbach, Sienbeckbach, Telgen-busch

Herten zusammenhängender Freiraumkorridor unter Einbeziehung bestehender Schutzgebiete mit landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund (Hertener Mark, Emscherbruch) bis zum Vesti-schen Höhenrücken im Norden.

14 Freiraumachse zwischen Recklinghausen und Herten; Resser Bach

Recklinghau-sen, Herten

enger Freiraumkorridor; Verknüpfung wertvoller bestehender Trittsteinbiotope mit regionaler Bio-topverbundfunktion entlang der Achse des Res-ser Baches. Im Norden Fortführung des Korridors im Freiraumes südlich von Scherlebeck

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Stand: 15.01.04 32

Lfd. Nr.

räumliche Lage/ Leit-strukturen

betroffene Städte

Beschreibung

15 Freiraumkorridor zwi-schen Recklinghausen und Suderwich; Quell-bach

Reckling- hausen

Verbindung von Biotopen mit regionaler Verbund-funktion (Trockentälchen, Brandheide) von der Emscher im Süden bis zur Stadtgrenze nach Oer-Erkenschwick

16 Freiraumkorridor zwi-schen Herne und Cast-rop-Rauxel; Landwehr-bach

Castrop-Rauxel Freiraumkorridor mit Anbindung an die Emscher-niederung im Norden und an die Biotopflächen mit regionaler Bedeutung (NSG Wagenbachquel-len) im Süden. Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen durch querende Verkehrswege (A 42, Bahnlinie, Rhein-Herne-Kanal)

17 Freiraum östlich von Castrop-Rauxel; Dei-ninghauser Bach, Wol-lental

Castrop-Rauxel Landesweit bedeutsame Biotopverbundflächen (Deininghauser Bach und umgebende Wälder) im Norden und deren Anbindung nach Süden. Nach Nordosten setzt sich die Verbundachse auf Dortmunder Stadtgebiet fort und wird über Korri-dor 7 bis zur Lippe geführt.

Korridore 18 - 22: Freiraumkorridore nördlich der Lippe 18 Bachsystem im Umfeld

von Rhade; Rhader Bach, Rhader Mühlen-bach, Kalter Bach, Hammbach

Dorsten landesweit bedeutsame Biotopverbundflächen (FFH) (wie Korridor 19); Verbund mit dem Sys-tem der Lippeniederung im Stadtgebiet von Dorsten-Holsterhausen unterbrochen

19 Bachsystem westlich von Wulfen und Barkenberg bis nach Klein-Reken im Norden; Midlicher Müh-lenbach, Wienbach, Lembecker Wiesenbach

Dorsten landesweit bedeutsame Biotopverbundflächen (FFH) ( wie Korridor 18); Verbund mit dem Sys-tem der Lippeniederung im Stadtgebiet von Dorsten-Holsterhausen, wie bei Korridor 18 un-terbrochen.

20 Freiraum-/Waldkorridor südlich von Wulfen/ Bar-kenberg; Wulfener Heide, Große Heide

Dorsten, Haltern

Vernetzungsachse parallel zur Lippeniederung. Freiraumbereiche innerhalb einer Landschaft mit hohem Waldanteil.

21 Freiraum-/Waldkorridor im Bereich Haltern/ Sythen; Sundernheide, Uphuser Mark, Frettholz, Mühlenbach, Sandbach, Linnert

Haltern Verbindungskorridor innerhalb der Vorländer der Hohen Mark unter Berücksichtigung der Zer-schneidung durch die A 43.

22 Freiraumkorridor Heu-bachniederung Lohen-bach im Norden des Stadtgebietes Haltern

Haltern Verbindungskorridor landesweiter Bedeutung; Berücksichtigung der Zerschneidung durch die A 43.

Korridore 23-25: Verbindungskorridore zur Lippeniederung 23 Freiraum bei Hullern Haltern Vernetzungskorridor der Lippeniederung mit dem

Landschaftsbereich Borkenberge im Norden; landesweiter Biotopverbund

24 Freiraum bei Flaesheim Haltern Vernetzungskorridor der Lippeniederung mit der Haard im Süden ; landesweiter Biotopverbund (wie 23)

25 Freiraum am Autobahn-kreuz Marl-Nord

Marl Vernetzungskorridor der Lippeniederung mit der Haard im Südosten; landesweiter Biotopverbund (wie 24); Beachtung der Zerschneidung durch die A 43

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Das abgegrenzte Korridorsystem bildet das Grundgerüst für die spätere Ausweisung von Kompensationsräumen auf Kreisebene; zur räumlichen Festlegung von derzeit bestehenden Defizitbereichen, die für Kompensationsmaßnahmen besondere Eig-nung besitzen, werden zunächst die abiotischen Verhältnisse sowie die Realnutzung einbezogen. Bei der detaillierteren Abgrenzung der Kompensationsräume in Arbeitsschritt 7 wird darüber hinaus überprüft, inwieweit eine (randliche oder teilweise) Einbeziehung dar-über hinausgehender Flächen für das Erreichen der aufzustellenden Entwicklungs-ziele notwendig erscheint und unter Beachtung der Nutzungskonkurrenzen in das Konzept einbezogen werden. Verwiesen wird an dieser Stelle auf die Korridorblätter im Anhang, innerhalb derer die relevanten Eigenschaften beschrieben werden.

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5 Schritt 5: Überprüfung des abiotischen Entwicklungspotenzials

Die Einbeziehung des abiotischen Entwicklungspotenzials ist notwendig, um einer-seits das zu entwickelnde Maßnahmenkonzept den natürlichen Standortvorausset-zungen anpassen zu können und andererseits, um die ggf. erkennbare Multifunktio-nalität einer Maßnahme auf bestimmten Standorten mit besonderen abiotischen Merkmalen in Wert setzen und damit in die Prioritätenbildung einbeziehen zu kön-nen. Untersucht wurden für die Flächen des zuvor aufgestellten Korridorsystems die relevanten Faktoren Boden, Wasser und Klima/Lufthygiene (vgl. Karte 6). 5.1 Boden und Grundwasser Die extremen, natürlichen Standortverhältnisse sind insbesondere vom Nährstoff- und Wasserangebot des Untergrundes abhängig und sind in der Realität oftmals aufgrund intensiver Nutzungsformen - vorwiegend durch Grundwasserabsenkung oder durch Überdüngung - nivelliert worden; seltene oder geschützte Biotope und Artenvorkommen sind jedoch sehr eng an die Standorte mit extremen abiotischen Verhältnissen gebunden. Die Nutzbarmachung des gegebenen Entwicklungspoten-zials im Sinne des Biotop- und Artenschutzes ist deshalb ein explizit zu formulieren-der Anspruch an das kreisweite Kompensationsflächenkonzept. Standorte mit Grundwasserprägung Besondere Standorteigenschaften bieten Böden, die durch Grundwassereinfluss ge-prägt sind. Hierzu gehören Moorböden, Gley- und Auenböden, die aus Bach- und Flussablagerungen, Hochflutlehmen oder Fließerden entstanden sind. Deutlich hebt sich diesbezüglich die Lippeniederung als breites Band grundwassergeprägter Standorte ab. Darüber hinaus fällt die Niederung des Rhader Baches als von Moor-böden geprägter Bereich besonders ins Auge. Weitere Standorte mit Grundwasser-prägung begleiten das weitvernetzte Fließgewässersystem in unterschiedlicher Brei-te. Da Standorte mit Grundwasserprägung meistenteils an lineare Strukturelemente (Fließgewässer) der Landschaft angegliedert sind, eignen sie sich besonders gut zur Bildung von Biotopvernetzungsachsen im kreisweiten Verbundsystem. Nährstoffarme Trockenstandorte Weite Bereiche des Kreisgebietes außerhalb der pleistozänen Lössanwehungen und der Grundmoränenböden werden von nährstoffarmen Sanden eingenommen; die entstandenen Podsolböden sind mehr oder minder stark wasserdurchlässig, so dass sich bei entsprechender Lage außerhalb von Stauhorizonten oder Grundwasserein-fluss günstige Voraussetzungen für die Ausbildung nährstoffarmer und trockener Standorte ergeben können. Solche Extremstandorte sind aufgrund des hohen Ent-wicklungspotenzials für Kompensationsmaßnahmen im besonderen Maße geeignet.

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5.2 Oberflächengewässer Während Stillgewässer bezüglich eines kreisweiten Kompensationsflächenkonzeptes eine untergeordnete Rolle (ggf. als wertvolle Trittsteinbiotope) spielen, bildet das Fließgewässernetz das Rückrat des Biotopverbundsystems. Nicht nur hinsichtlich des Naturhaushaltes, sondern auch unter dem Aspekt des Landschaftsbildes sind die Fließgewässer einer Region sowohl verknüpfende als auch identitätsstiftende Landschaftselemente. Das Fließgewässersystem im Kreis Recklinghausen wird in den Hauptachsen von der Lippe und der Emscher gebildet, zu denen hin die untergeordneten Bäche und Gräben entwässern. Wasserscheide ist der Vestische Höhenrücken. Er teilt die Ein-zugsgebiete von Emscher im Süden und Lippe im Norden. 5.3 Klima/Lufthygiene Unter klimatisch/lufthygienischen Aspekten ergeben sich besondere Ansprüche an eine kreisweite Kompensationsflächenplanung durch großräumige Funktionen. Hier-zu gehört der Luftaustausch insbesondere dann, wenn er sich an Leit- oder Aus-tauschbahnen festmachen lässt. Die Lippe ist innerhalb der Klimaanalyse Ruhrgebiet des KVR ((12)) als Luftaustauschbahn von regionaler Bedeutung gekennzeichnet. Zudem liegen innerhalb der ausgewiesenen Freiraumkorridore Luftleitbahnen mit Bezug zu verdichteten, städtischen Räumen. Hier ist die südwestliche Umgegend von Gladbeck, eine Luftleitbahn entlang des Rhein-Herne-Kanals zwischen Herne und Castrop-Rauxel sowie die Lippe-Niederung bei Dorsten besonders gekenn-zeichnet. Darüber hinaus sind insbesondere aus lufthygienischer Sicht besondere Filterfunkti-onen des Waldes berücksichtigt, soweit sie die Planung im ausgewiesenen Frei-raumkorridorsystem beeinflussen kann. Für die Kompensationsflächenplanung ergeben sich aus den beschriebenen Funkti-onalitäten besondere Maßnahmenansprüche, die ggf. den Kompensationswert im Sinne der Multifunktionalität erhöhen können. 5.4 Vorbelastungen Als Vorbelastung unter dem Aspekt Abiotik sind relevant: Altlasten Die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung des Kreises Recklinghausen sieht auf Altlastenflächen eine Anrechenbarkeit von Kompensationsmaßnahmen von nur 50 % vor. In Karte 6 gekennzeichnet sind deshalb die Altlastenverdacht- und die Klär-schlamm- Standorte. Bergsenkungsgebiete

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Durch den Steinkohlebergbau ergeben sich im Kreisgebiet Bergsenkungsbereiche, die innerhalb des GEP abgegrenzt und hier übernommen sind. Die Veränderung der Oberflächenmorphologie durch unterirdische Setzungsprozesse ist teilweise noch nicht abgeschlossen; durch Bergsenkungen können die oberirdischen Landschafts-strukturen nachhaltig verändert werden. Dieser Prozess kann weitreichende Folgen nach sich ziehen (etwa die Änderung der Fließrichtung eines Gewässers) und darf bei einer langfristigen Kompensationsflächenplanung nicht vernachlässigt werden. Verkehrsimmissionen Der Aspekt der betriebsbedingten Auswirkungen vor allem von Hauptverkehrsstra-ßen wurde bereits in Kap. 2 erörtert. Unter dem abiotischen Gesichtspunkt der Luft-hygiene ergeben sich aus den Belastungsbändern entlang von Straßen besondere Maßnahmenansprüche im Kompensationsflächenkonzept. 5.5 Fazit Zusammenfassend liefert die Überprüfung der abiotischen Umweltverhältnisse die folgenden Erkenntnisse: Aufwertend im Sinne einer multifunktionalen Kompensationsflächenplanung wirken: • die Orientierung am Fließgewässernetz als kreisweites Rückgrat des Biotopver-

bundes, • die Beplanung von Bereichen mit extremen Standortverhältnissen (nass - trocken

- nährstoffarm), • die Stärkung klimatischer Luftleit- und Austauschfunktionen, • die Herabsetzung von Einwirkungen durch Luftschadstoffe an Straßen, Entwertend bezüglich der Kompensationsleistung wirken demgegenüber • Altlastenflächen und sonstige veränderte Standorte, wenn nicht durch Sanie-

rung/Rückbau die Chance zur Rückführung in den unbelasteten Naturhaushalt ergriffen wird.

Planerisch darüber hinaus zu berücksichtigen (positiv oder negativ) sind Bergsen-kungsprozesse. 6 Schritt 6: Darstellung der aktuellen

Raumnutzung

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Zur Abgrenzung von Kompensationsräumen (Schritt 7), wurde die aktuelle Raumnut-zung innerhalb des Korridorsystems (Schritt 5) einbezogen. Hierzu wurden die vom Kreis Recklinghausen zur Verfügung gestellten Luftbilder (Befliegungsjahre 1999 und 2001) mit der Realnutzungskartierung des KVR (Bearbeitungsstand 1999 und 2001) verglichen. Insbesondere die Differenzierung von Grünland und Acker war dabei nicht immer zweifelsfrei möglich. Da das kreisweite Kompensationsflächenkonzept als Rahmenplanung von der sich möglicherweise rasch wandelnden Nutzungsstruk-tur unabhängig bleiben soll, wurde sich darauf verständigt, die KVR-Kartierung als homogene Planungsgrundlage heranzuziehen, da eine Teilaktualisierung anhand von Luftbildern Verfremdungen ergeben würden. Eine Ausnahme bietet das Stadtge-biet von Marl, für das eine aktuelle, flächendeckende Biotoptypenkartierung für den Außenbereich aus dem Jahr 2002 vorliegt, die hier komplett übernommen wurde. Im Falle einer Umsetzung der Maßnahmenplanung ist eine Verifizierung und Anpas-sung im Gelände nicht entbehrlich, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass zwischen dem Erstellen des Gutachtens über den Flächenerwerb bis zur Umsetzung mehrere Jahre vergehen können. In Karte 7 ist die Raumnutzung auf den oben beschriebenen Grundlagen innerhalb des gesamten, in Schritt 1 ausgegrenzten Freiraum und nicht nur innerhalb der in Schritt 5 erarbeiteten Korridore dargestellt; dadurch ist es in den späteren Maßnah-menplanungen möglich, die umgebende Randnutzung zu berücksichtigen; anderer-seits soll durch diese Vorgehensweise nochmals verdeutlicht werden, dass die Korri-dorbegrenzungen nicht starr und mit Absolutheitsanspruch zu behandeln sind, son-dern als "weiche" Grenzziehung bei der Detailplanung auch Überschreitungen zulas-sen. Für die Kompensationsplanung kommen insbesondere Ackerflächen aufgrund ihrer relativ geringen Wertigkeit in Betracht. Darüber hinaus sind ggf. auch intensiv ge-nutzte Grünlandflächen für Kompensationszwecke geeignet (Erhöhung der Naturnä-he z.B. durch Extensivierung, Wiedervernässung, Nutzungsaufgabe, ggf. auch Auf-forstung). 7 Schritt 7: Abgrenzung von

Kompensationsräumen Bei der Suche nach kreisweit bedeutsamen Kompensationsflächen ist prinzipiell das gesamte aufgestellte Korridorsystem zu berücksichtigen. Alle Flächen innerhalb des

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Korridorsystems können im Sinne der übergeordneten Leitbilder und der landeswei-ten und regionalen Entwicklungsziele für naturschutzfachliche Maßnahmen geeignet sein, soweit sie nicht derzeit schon einen hohen Biotopwert besitzen. Ebenfalls schließt die Korridorabgrenzung nicht aus, dass auch außerhalb (in Randbereichen) liegende Flächen bei detaillierter Überprüfung den aufzustellenden Entwicklungszie-len dienen können. Innerhalb des Korridorsystems können jedoch Bereiche umgrenzt werden, bei denen davon auszugehen ist, dass hier mit der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen eine besondere Effektivität erreicht werden kann. Dies ist gewährleistet, wenn • die derzeitige Nutzungsstruktur zusammenhängend durch intensive Landwirt-

schaft geprägt ist und somit gute Aufwertungsmöglichkeiten bezüglich der Pflan-zen- und Tierwelt sowie des Landschaftsbildes gegeben sind,

• die abiotischen Faktoren die Entwicklung seltener oder wertvoller Biotoptypen durch extreme Standorteigenschaften begünstigen,

• die räumliche Lage den Vernetzungsaspekten auf regionaler Ebene entgegen-kommt.

Durch Überlagerung der in den vorangegangenen Schritten erstellten Arbeitskarten ergibt sich in diesem Sinne die Abgrenzung von größeren Flächenkomplexen, die für Kompensationsmaßnahmen besonders geeignet erscheinen und jeweils zu Kom-pensationsräumen zusammengefasst und in Karte 8 dargestellt werden. 7.1 Rangfolgenbildung Für die abgegrenzten Kompensationsräume (vgl. Karte 8) lassen sich Rangfolgen im Hinblick auf die zu erreichende Qualität der zu entwickelnden Maßnahmen (Aufwer-tungsmöglichkeiten, Multifunktionalität, Begünstigungen, Restriktionen und Vorbelas-tungen) festlegen. Die Bildung von Rangfolgen liefert eine wertvolle Hilfe im Ent-scheidungsprozess bei der Suche der "richtigen" Kompensationsfläche: Neben funk-tionalen Aspekten der qualitativen Kompensation eines Eingriffes (z.B. Gehölzan-pflanzung für Gehölzverluste) wird im kreisweiten Konzept ersichtlich, welche Kom-pensationsräume aus übergeordnetem Blickwinkel den regionalen Entwicklungszie-len am meisten förderlich sind. Es geht also bei der Rangfolgenbildung nicht vorrangig um die Frage "Wo wird der quantitativ höchste Kompensationswert erreicht?", sondern um die qualitativen As-pekte einer regionalen Kompensationsflächenplanung und damit letztlich auch um die Entscheidung, welche Flächen nach Möglichkeit zeitlich eher als andere einzube-ziehen sind. Unterschieden wird dabei in Prioritätsstufen und Eignungsklassen. Prioritäten In den Vordergrund gestellt werden aufgrund der übergreifenden Planungsebene die Verbund- und Vernetzungsfunktionen, die sowohl für die Pflanzen- und Tierwelt, je-doch auch für das Landschaftsbild innerhalb der Ballungsrandzone herausragende

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Werte darstellen. Die drei Hauptgruppen der Prioritätenliste orientieren sich deshalb an den im Ökologischen Fachbeitrag zum GEP festgelegten Biotopverbundflächen sowie an der Lage im Regionalen Grünzugsystem gem. GEP: Priorität A Kompensationsräume mit Biotopverbundfunktionen über-

wiegend landesweiter Bedeutung Priorität B Kompensationsräume mit Biotopverbundfunktionen über-

wiegend regionaler Bedeutung Stufe I und/oder Lage im Re-gionalen Grünzugsystem gem. GEP

Priorität C Kompensationsräume mit Biotopverbundfunktionen regio-

naler Bedeutung Stufe II außerhalb des Regionalen Grün-zugsystems gem. GEP

Die Ergebnisse dieser Einstufung sind in Karte 8 wiedergegeben. Es zeigt sich, dass • Kompensationsräume der Priorität A (ca. 4.800 ha) in der Lippeniederung sowie

den Bachsystemen in Dorsten zu finden sind. Darüber hinaus finden sich "A-Räume" in den Korridoren 3, 4, 5, 13, 14, 17, 21, 22, 23 und 24. Innerhalb dieser Kompensationsräume sollten Kompensationsmöglichkeiten zu-erst überprüft werden.

• Kompensationsräume der Priorität B (ca. 4.440 ha) vorwiegend südlich der Lippe

innerhalb des Regionalen Grünzugsystems gem. GEP zu finden sind. Nördlich der Lippe befinden sich zudem zwei Kompensationsräume innerhalb der Korrido-re 19 und 20, die aufgrund der regionalen Bedeutung im Biotopverbundsystem in diese Klasse einzustufen sind.

• Kompensationsräume der Priorität C (ca. 1.030 ha) vorwiegend nördlich der Lippe

liegen, da hier aufgrund der bereits vielstrukturierten und zusammenhängenden Freiräume die regionale Bedeutung der Korridore im Biotopverbundsystem schwächer ausfällt (Stufe II). Südlich der Lippe sind drei Kompensationsräume in den Korridoren 3 und 4 als C-Flächen ausgewiesen, da sie außerhalb des Regio-nalen Grünzugsystems liegen und zudem nur Biotopverbundfunktionen der regio-nalen Stufe II erlangen.

Eignungsklassen Die getroffene Klassifizierung beschreibt den Stellenwert der ausgewiesenen Räume im kreisweiten Flächenkonzept; zu der Eignung als Kompensationsflächen wird noch keine Aussage getroffen. Zu diesem Zweck erfolgt eine zweite Klassifizierung in Eig-nungsklassen. Als Kriterien der Eignung der ausgewiesenen Räume für Kompensationsmaßnahmen werden die folgenden Kriterien einbezogen und in einer dreistufigen Skala bewertet: Tab: 5: Gunstfaktoren für Kompensationsräume

Bewertungsskala Kriterien 1 (niedriger Gunstfaktor) 2 (mittlerer Gunstfaktor) 3 (hoher Gunstfaktor)

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Schutzgebiete zum Großteil betroffen teilweise betroffen unerheblich oder nicht betroffen

Landwirtschaftliche Kernzonen

zum Großteil betroffen teilweise betroffen unerheblich oder nicht betroffen

Nähe zu Siedlungen zum Großteil im Einflussbe-reich

in Teilbereichen angrenzend ohne Bezug zu Siedlungen

Zerschneidungen erhebliche Wirkungen Teilräume betroffen unerheblich

Immissionen erhebliche Flächenanteile mit Belastungen

mittlere Flächenanteile mit Belastungen

unerheblich

Freileitungen großflächige Einschränkun-gen

in Teilbereichen gegebene Einschränkungen

keine Einschränkungen

Altablagerungen zum Großteil betroffen teilweise betroffen unerheblich oder nicht betroffen

abiotisches Entwick-lungspotenzial

geringfügig Bereiche mit extremen Standorteigen-

schaften

in Teilbereichen extreme Standorteigenschaften

zum Großteil extreme Standortei-genschaften

Die Klassifizierung dient noch nicht der Ermittlung einer möglichen Wertsteigerung (vorher-nachher) durch Kompensationsmaßnahmen, sondern prüft zunächst die rein fachlichen Voraussetzungen für die Anlage von Kompensationsmaßnahmen ab. Da-bei ist zu beachten, dass die Bewertung sich auf die Kompensationsräume und nicht auf einzelne Flächen bezieht und deshalb ein pauschalisiertes Bild erzeugt wird. Nicht berücksichtigt werden darüber hinaus die derzeitige Flächennutzung sowie die Flächengrößen mit Kompensationseignung. Die acht aufgeführten Kriterien erlauben bei aus Sicht der Kompensationsplanung günstigster Raumausstattung einen Punktehöchstwert von 24 (8 x 3) und einen Nied-rigwert von 8. Folgende Klassenaufteilung wird vorgenommen: Eignungsklasse 1 24 - 19 Skalenpunkte Eignungsklasse 2 18 - 14 Skalenpunkte Eignungsklasse 3 14 - 8 Skalenpunkte Die Klasseneinteilung ist dabei so erfolgt, dass in Klasse 1 in der Regel mindestens 4 Kriterien (die Hälfte) in der Skala mit "3 (hoher Gunstfaktor)" bewertet wurden. Die Klasse 3 ist nicht vertreten; das bedeutet, dass alle Kompensationsräume mindes-tens in die mittlere Eignungsklasse einzustufen sind, was aufgrund der getroffenen Vorauswahl in den Arbeitsschritten 1 - 6 auch zu erwarten war. Das Ergebnis der Einteilung in Eignungsklassen ist in Karte 8 dargestellt. Die Klasse 1 wird dabei auf ca. 5.760 ha erreicht; ca. 4.510 ha sind in Klasse 2 ein-gestuft. 7.2 Fazit Innerhalb der Kompensationsflächenkartei im Anhang (ab S. 56) sind die Prioritäten, die Eignungsklassen sowie deren Herleitung für jeden Kompensationsraum tabella-risch erfasst. Die Kompensationsräume sind dabei nochmals untergliedert nach der jeweiligen flächenmäßigen Zugehörigkeit zu den einzelnen Kommunen. Für die Kompensationsflächensuche ist anhand dieser Tabelle abzulesen,

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• welchen Stellenwert eine Fläche im kreisweiten Konzept erlangt (Priorität), • welche Kompensationseignung zu erwarten ist (Eignungsklasse), • welche Raumkriterien bei der Umsetzung von Maßnahmen besonders zu beach-

ten sind (Gunstfaktoren der Einzelkriterien), • welche Kommunen am jeweiligen Kompensationsraum in welcher Größenord-

nung beteiligt sind (Stadtcode, Fläche).

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8 Schritt 8: Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen

Als Grundlage für die in Schritt 9 folgende Maßnahmenplanung werden nun die Ent-wicklungsziele für die abgegrenzten Kompensationsräume festgelegt. Hierzu werden folgende Kriterien berücksichtigt und in der Kompensationsflächenkartei tabellarisch aufgeführt: Bestand/Realnutzung Auf der Grundlage der Realnutzungskartierung des KVR (vgl. Kap. 6)

wird ermittelt, welche Flächen grundsätzlich durch ihre derzeitige Nut-zung, die Lage im Raum und die angrenzende Bestandssituation für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind.

Abiotische Faktoren Entscheidendes Kriterium sind die Bodenverhältnisse sowohl im Hinblick

auf das Entwicklungspotenzial (Extremstandorte nass-trocken) als auch im Hinblick auf das landwirtschaftliche Nutzungspotenzial (Nährstoffan-gebot, Bearbeitbarkeit)

Zielvorgaben des Ökologischen Fachbeitrages zum GEP Aus den Katasterblättern der dort ausgewiesenen jeweiligen Biotopver-

bundflächen lassen sich - vor dem Hintergrund der für jeden Korridor er-mittelten übergeordneten Leitbilder und Zielvorgaben (vgl. Kap. 4 und Kompensationsflächenkartei) die jeweiligen Schutz- und Entwicklungs-ziele räumlich konkretisiert festlegen. Da sich das Korridorsystem in ers-ter Linie an den Biotopverbundflächen orientiert, ist diese Zuordnung großflächig für alle Kompensationsräume möglich.

Sonstige Zielvorgaben Hierbei werden die Schutz- und Erhaltungsziele der FFH-Gebiete sowie

das Lippeauenprogramm, die Entwicklungziele der Landschaftspläne, der kommunale Kompensationsflächenplan der Stadt Marl sowie die Flä-chen des Biotopkatasters der LÖBF NW ausgewertet. Die Angaben be-ziehen sich hierbei entweder nur auf einzelne Kompensationsräume (z.B. Lippeaue) oder auf kleinräumlichere Lagen innerhalb der Kompensati-onsräume (insbesondere beim Biotopkataster)

Die Zusammenführung der Kriterien und deren Interpretation erlaubt die Zuordnung von Entwicklungszielen im Sinne einer zukünftigen Hauptnutzungsform für jeden ein-zelnen Kompensationsraum, nach denen sich die spätere generalisierte Maßnah-menplanung (vgl. Kap. 9) ausrichtet. Folgende Entwicklungsziele werden formuliert:

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Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, speziell auch

- Entwicklung von Feuchtbiotopen - Erhöhung des Grünlandanteils

Entwicklung von Laubwald, speziell auch

- Wald- und Waldrandbiotope durch Eigenentwicklung - Waldanreicherung/-arrondierung

Entwicklung von Trockenbiotopen

Vernetzung von Landschaftsräumen

Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

Abschirmung von Straßen durch Gehölzpflanzungen

Ortsrandgestaltung

Die Aufstellung der Entwicklungsziele erlaubt neben der fachlich fundierten Maß-nahmenplanung auch eine funktionale Zuordnung von Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt. Eine entsprechende Argumentationshilfe ist umso wichtiger, als dass eine Kompensation im Sinne eines Ökopools den räumlichen Bezug zum Eingriffsort nicht mehr zwangsläufig herstellt (vgl. Handlungsempfehlung Kompensa-tionsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum, Kap. 3.1.1.2: "Räumlicher Zu-sammenhang"). Die funktionale Zuordnung umfasst den Ausgleich für verloren ge-hende Werte und Funktionen; das bedeutet, dass sie sich nicht nur auf die entspre-chenden Biotoptypen und deren Wiederherstellung bezieht, sondern auch besondere Kompensationsfunktionen mit einschließt. Den Beeinträchtigungen des Landschafts-bildes und des Schutzgutes "Mensch" (Erholung, Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, Lärm- und Abgasimmissionen), aber auch der Störung oder Schädigung abiotischer Landschaftsfaktoren können durch die dezidierte Herleitung der Raumfunktionen und der Entwicklungsziele leichter Kompensationsmaßnahmen zugeordnet werden.

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9 Schritt 9: Generalisierter Maßnahmenentwurf Teilraumbezogen erfolgt jetzt eine Darstellung der Hauptmaßnahmentypen zur Errei-chung des in Schritt 8 vorgestellten Entwicklungsziels (und ggf. daraus resultierende Nutzungs-/ Pflegemaßnahmen). Hierfür in Anspruch genommen werden Acker- und Grünlandflächen, die unter Beachtung der in den vorherigen Arbeitsschritten ermittel-ten Daten die Erfüllung der in Schritt 8 aufgestellten Entwicklungsziele begünstigen. Folgende Maßnahmentypen werden - in Abhängigkeit von der derzeitigen Nutzung - aufgestellt. Die in Klammern angefügten Ziffern geben den Bezug zu den hauptsäch-lich begünstigten Entwicklungszielen (vgl. S. 44). Die kartografische Darstellung er-folgt in Karte 9. Hauptmaßnahmentypen Bei allen den Entwicklungszielen dienenden Hauptmaßnahmentypen wird der Aus-gangszustand (vorw. Acker, teilw. auch Grünland) mit berücksichtigt, um die kom-pensatorische Wertsteigerung im nächsten Arbeitsschritt ermitteln zu können. Anlage von nutzungsfreien Korridoren an Fließgewässern ( ) Abgegrenzt werden pauschal Pufferzonen von beidseits 30 - 50 m, die den Fließge-wässern funktional direkt zugeordnet werden. Die genaue Breite ist im Rahmen von Maßnahmenkonkretisierungen festzulegen. Maßnahmenvorschläge sind hier die Überlassung der ungestörten Eigenentwicklung, die Anpflanzung von Ufergehölzen und die Entwicklung von Saumzonen, die durch episodische Mahd (alle 3 - 5 Jahre) von Gehölzaufwuchs freigehalten werden. Es wird grundsätzlich von einer Wieder-vernässung der Flächen durch Schließung von Drainagen oder dem Abtrag vorhan-dener Aufschüttungen und Dämme ausgegangen. Für das Gewässer selbst ist ggf. eine Renaturierung anzustreben (Aufhebung von Verrohrungen, Entfesselung des Gewässerbettes, Mäanderbildung etc.). Entwicklung von Extensivgünland ( ) Grundsätzlich werden extensive Grünlandflächen durch Ansaat aus Ackerland entwi-ckelt, um eine - im Sinne der kompensatorischen Wirkung - möglichst hohe Wertstei-gerung zu erreichen. Im Bereich der Niederungen sind die Voraussetzungen für die Entwicklung von Feuchtgrünland (z.B. Schließung der Drainagen, Abtrag von künstli-chen Aufhöhungen wie Geländenivellierungen oder Hochwasserdämme) zu schaf-fen. Teilweise ist gemäß dem formulierten Entwicklungsziel eine Anreicherung der neuen extensiven Grünlandflächen mit Gehölzen vorgesehen. Geeignet sind hier Obstbaumpflanzungen, die Anpflanzung von Hecken, Einzelbäumen oder Baum-gruppen sowie - auf Feuchtstandorten - die Entwicklung und Pflege von Kopfbäumen und Ufergehölzen. Die Extensivierung vorhandener Grünlandstandorte wird nur in Ausnahmefällen - und dann in Verbindung mit einer Wiedervernässung und Gehölz-anreicherung (z.B. Kopfbäume) einbezogen. Die extensive Pflege umfasst den Ver-zicht auf Düngung, Kalkung oder Pestizide, eine 2-malige Mahd nach dem 15.06. und dem 01.09 mit Abtransport des Mähgutes oder eine Beweidung mit 1 - 2 Groß-vieheinheiten pro ha. Anpflanzung von Laubwald ( ) Die Anpflanzung von Laubwald erfolgt in Abstimmung mit den Forstbehörden mit Gehölzen der Waldgesellschaften der potenziellen natürlichen Vegetation. Der An-pflanzung sind nach außen ein Waldmantel (ca. 20 - 30 m) und eine Saumzone (ca.

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5 - 15 m) zugeordnet. Die Pflege und Entwicklung erfolgt nach den Regeln der natur-nahen Waldbewirtschaftung. Überlassung in ungestörte Eigenentwicklung ( ) Auf Teilflächen soll eine Waldentwicklung langfristig durch ungestörte Eigenentwick-lung erfolgen. Es sind hier jedoch auch Flächen integriert, die durch Nutzungsbe-schränkungen, z.B. unter Freileitungen, nicht für eine Hochwaldentwicklung zur Ver-fügung stehen, sich dennoch frei entwickeln und nur gelegentlich von zu hoch auf-wachsendem Gehölz befreit werden. Die Anlage von Sukzessionsflächen auf derzei-tigen Grünlandstandorten erfordert eine vorherige Entscheidung, ob sich die Fläche als Grünlandbrache entwickelt oder ob zuvor ein Umbruch erfolgen soll, um eine schnellere Gehölzentwicklung zu initiieren. Entwicklung von Trockenbiotopen ( ) Die Entwicklung von Biotopflächen auf trockenen Standorten erfordert eine detaillier-te ökologische Fachplanung, um den gewünschten Erfolg langfristig zu erzielen. Dies betrifft die Vorbehandlung der Flächen (z.B. Ausmagerung, Abtrag der oberen Bo-denschichten), die Herstellung (Ansaat, Eigenentwicklung, Anpflanzung) wie auch die längerfristige Entwicklungspflege (Beweidung, Mahd, Eigenentwicklung). Insbe-sondere auf großen, zusammenhängenden Flächen (Umgebung von Hullern) ist die Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes unentbehrlich. Hauptsächliche zu entwi-ckelnde Biotoptypen sind Heide und Trockenrasen, ferner auch trockene Wald- oder Waldrandgesellschaften. Anreicherung mit Freilandgehölzen ( ) Insbesondere auf Flächen innerhalb der landwirtschaftlichen Vorrangflächen wird die Vernetzung und/oder die Anreicherung von Landschaftsräumen durch die Pflanzung von Baumreihen, Hecken, Feldgehölzinseln, Baumgruppen und Einzelbäumen mit Laubgehölzarten der potenziellen natürlichen Vegetation angestrebt. Für die an-schließende Grobbilanzierung wird beispielhaft eine zu erreichende Anreicherung von 20 % der Bezugsflächen zugrunde gelegt. Besonderer Wert wird auf die Ab-schirmung von Hauptverkehrsstraßen sowie die Eingrünung von Ortsrändern bei entsprechend festgestellten Defiziten gelegt. Die Durchführung von regelmäßigen Pflegemaßnahmen (Auslichtung von Feldgehölzen, auf den Stock setzen von He-cken, Obstbaumpflege etc.) ist im Rahmen der konkreten Maßnahmenplanung fest-zulegen. Minimierung starker Störungen im Biotop-/Landschaftsverbund ( ) Über die flächenbezogene Kompensation hinaus werden in Karte 9 Bereiche mar-kiert, bei denen punktuelle Kompensationsleistungen an Hauptverkehrsstraßen, die im kreis- und regionalweiten System starke Zerschneidungswirkungen hervorrufen, möglich und sinnvoll sind. Wirksame Maßnahmen wie etwa der Bau einer Grünbrücke, der Ersatz von Gewäs-serquerungen durch Brückenbauwerke oder die Schaffung von Amphibienquerungs-hilfen sprengen in der Regel den finanziellen Rahmen von Einzelplanungen, so dass sie als Kompensationsmaßnahmen als nicht ausgleichbar nicht ins Kalkül gezogen werden können. Im Rahmen einer Ökopoolplanung sind hier jedoch Chancen gege-ben, entsprechende neue, in kleinerem Umfang entstehende Beeinträchtigungen fi-nanziell auszugleichen und in einen Fond einzuzahlen, um bei Erreichen des not-wendigen Finanzierungsrahmens die oben beschriebenen baulichen "Kompensati-

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onsmaßnahmen" verwirklichen zu können. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls denkbar bei Beeinträchtigungen des Menschen durch Neuverlärmung in Bereichen, in denen kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht. Auch hier ist die Finanzierung von Lärmschutz an anderer, regional sinnvoller Stelle über einen Fond eine Möglichkeit der sinnvollen Kompensation. Hinweise zu Pflegemaßnahmen Explizit soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass ein Eingriffsverursa-cher nicht nur für die Anlage und die Fertigstellungspflege der festgelegten Kompen-sationsmaßnahmen verantwortlich ist, sondern eine langfristige Entwicklung der be-absichtigten Werte- und Funktionserfüllung gewährleisten muss. Hierzu können ne-ben der Sicherstellung der langfristigen Flächenverfügbarkeit ggf. auch kosteninten-sivere Pflegemaßnahmen (z.B. Kopf- oder Obstbaumpflege, Gehölzschnitt, waldbau-liche Maßnahmen, Ausmagerung durch häufige Mahd etc.) gehören.

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10 Schritt 10: Grobbilanzierung Auf Basis der aktuellen Nutzung (vgl. Schritt 6) und des empfohlenen Entwicklungs-ziels bzw. der teilraumbezogenen generalisierten Maßnahmenentwürfe erfolgt unter Anwendung der "Bewertungsmethode Kreis Recklinghausen" (Stand: 1996) eine ers-te Grobabschätzung des rechnerisch erreichbaren Wertzuwachses infolge der Maß-nahmen. Die folgende Tabelle gibt die zugrunde gelegten Biotopwerte vorher - nach-her wieder. Tab. 6: Kompensatorische Wertsteigerung Bestand Wert Maßnahme Wert Wertsteige-

rung nutzungsfreier Korridor an Gewässern 5,0 4,0 Extensivgrünland 3,5 2,5 Extensivgrünland mit Gehölzen 4,0 3,0 extensives Feuchtgrünland 5,0 4,0 extensives Feuchtgrünland mit Gehöl-zen

5,0 4,0

Laubwaldanpflanzung 5,0 4,0 Sukzession 4,0 3,0 Sukzession auf Feuchtstandort 5,0 4,0 Trockenbiotope 5,0 4,0

Acker

1,0

Anreicherung mit Gehölzen* 4,0 3,0 nutzungsfreier Korridor an Gewässern 5,0 3,0 extensives Feuchtgrünland mit Gehöl-zen

5,0 3,0

Laubwaldanpflanzung 5,0 3,0 Sukzession 5,0 3,0 Sukzession auf Feuchtstandort 4,0 2,0

Grünland

2,0

Anreicherung mit Gehölzen* 4,0 2,0 * Beispielrechnung mit einer Wertsteigerung auf 20 % der jeweiligen Bezugsfläche Die so ermittelte Wertsteigerung an Biotopwertpunkten wird mit den Flächengrößen multipliziert, um den Wertzuwachs zu ermitteln. Die Errechnung der kompensatori-schen Wertsteigerung erfolgt kommunenbezogen. Maßwert der Flächenangaben ist "ha". Deshalb beziehen sich auch die ermittelten Wertsteigerungen auf diese Maßeinheit. Bezogen auf den zu kompensierenden Ein-griff gelten deshalb für die Bauleitplanung als Faustregel folgende Kompensations-zahlen (bei Inanspruchnahme von Acker oder Grünland) ((vgl. 18)): Tab. 7: Faustregel für Kompensationsansprüche

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Biotopwert vor-her

erforderliche Kompensations-Wertpunkte pro 1

ha

B-Plan-Festsetzungen Bewer-tung Ein-griff pro Flächen-einheit Acker Grün-

land Acker Grün-

land WS,WR,WA bis 2 Vollge-schosse

- 0,5 1,0 2,0 1,5 2,5

MD,MI,MK bis 2 Vollge-schosse

- 0,75 1,0 2,0 1,75 2,75

WR, WB, WA, MD, MI, MK ab 4 Vollgeschosse; Tiefga-ragen

- 1,0 1,0 2,0 2 3

GE/GI Baumassenzahl bis 5 - 1,5 1,0 2,0 2,5 3,5 GE/GI Baumassenzahl ab 5,5

- 2,0 1,0 2,0 3 4

Hochhäuser ab 9 Vollge-schosse

- 2,0 1,0 2,0 3 4

Vor dem Hintergrund dieser Relation wird im Folgenden das Ergebnis der Kompen-sationsflächenplanung kommunenbezogen interpretierbar. Angegeben werden in Tabelle 8 für jede Kommune überschlägig • die Flächengröße der Kommune, • der Anteil an ausgewiesenen Kompensationsräumen, • der Flächenanteil, auf dem eine Wertsteigerung erfolgt (Maßnahmenflächen), • das theoretische Wertsteigerungspotenzial (Biotopwertpunkte), das im Idealfall

innerhalb der vorgeschlagenen kreisweiten Maßnahmenflächen erreichbar ist. Tab. 8: Überschlägige Flächenstatistik

Kommune Flächengröße (ha)

Kompensations-räume (ha)

Maßnahmen-flächen (ha)

Wertzuwachs* (Biotopwertpunkte,

gerundet)) Castrop-Rauxel 5.168 541 306 840 Herten 3.731 408 206 790 Recklinghausen 6.649 589 316 850 Oer-Erkenschwick 3.883 489 228 580 Datteln 6.609 1.536 889 2.950 Waltrop 4.711 1.178 610 1.710 Gladbeck 3.594 455 247 790 Haltern 15.905 1.780 1.233 4.580 Dorsten 17.123 2.423 1.630 5.090 Marl 8.758 974 553 1.980 Gesamt 76.131 10.373 6.218 20.160 * theoretische Maximalleistung

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 50

Innerhalb der folgenden Kompensationsflächenkartei im Anhang sind die für jeden Kompensationsraum ermittelten Flächenanteile und Möglichkeiten der Wertsteige-rungen im Einzelnen aufgeführt. Die Grobbilanzierung ermöglicht eine erste Abschätzung des kommunenbezogenen Aufwertungspotenzials innerhalb des kreisweiten Kompensationsflächenplanes. Bei-spielsweise ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass Kommunen mit einem aus regio-naler Sicht relativ geringen (Castrop-Rauxel, Herten, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Gladbeck) Wertsteigerungspotenzial denen mit einem relativ hohen Wertsteigerungspotenzial (Datteln, Waltrop, Haltern, Dorsten, Marl) gegenüberste-hen. Auf kommunaler Ebene kann anhand der ermittelten Faustzahlen überschlägig er-kannt werden, ob das kreisweite Kompensationsflächenangebot innerhalb der eige-nen Kommune in eine Korrelation mit dem jeweiligen städtebaulichen Entwicklungs-bedarf zu bringen ist. Zu berücksichtigen ist dabei gegenüber der dargestellten theo-retischen Maximalleistung insbesondere die kurz- oder mittelfristig gegebene tat-sächliche Flächenverfügbarkeit, die innerhalb des kreisweiten Rahmenkonzeptes unberücksichtigt blieb. Es ist selbstverständlich, dass die ermittelten Biotopwertpunkte nur einen groben Schätzrahmen bieten können; der in der späteren Detailplanung tatsächlich zu errei-chende Kompensationswert kann möglicherweise erheblich davon abweichen. Wich-tigster Grund hierfür ist die zum Zeitpunkt der Detailplanung bestehende Realnut-zung. Insbesondere das Verhältnis von Acker- zu Grünlandstandorten ist einem ständigen Wandel unterworfen. Die Momentaufnahme "KVR-Kartierung" kann und darf im konkreten Fall der Umsetzung nicht mehr zugrunde gelegt werden. Anhand von stichprobenartigen Luftbildvergleichen kann vermutet werden, dass der Grün-landanteil im Kreisgebiet schon derzeit höher liegt als in der KVR-Kartierung ange-geben. Hinzu kommt die Maßstabsebene, die bewusst Generalisierungen bewirkt, die in der Detailplanung zu Differenzen sowohl in der Bestandsbewertung als vor al-lem auch in der Maßnahmenanrechnung führen wird. 11 Ausblick

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Stand: 15.01.04 51

Das vorgelegte "Freiraumentwicklungskonzept mit der Zielrichtung Kompensation und Ökopool“ zeigt auf, welche Räume im Kreisgebiet geeignet sind, durch eine Aufwertung des Natur- und Landschaftshaushaltes die großräumigen, regionalen Freiraumzusammenhänge insbesondere dort zu stärken, zu entwickeln und/oder wiederherzustellen, wo nicht bereits derzeit ein öffentlich verpflichtendes Optimie-rungsgebot besteht. Deshalb sind die Räume des vorgeschlagenen Maßnahmen-konzeptes für eine Realisierung im Rahmen der Eingriffsregelung besonders geeig-net. Innerhalb der Kompensationsräume werden etwa acht Prozent der gesamten Kreis-gebietsfläche als Maßnahmenflächen ausgewiesen. Dabei erfolgt die Ermittlung ge-meindebezogen, so dass auf Basis der im GEP prognostizierten Entwicklungsmög-lichkeiten für Siedlungs- und Gewerbeflächen das gemeindespezifische Dargebot an kreisweit vergleichbaren Ausgleichs- und Ersatzflächen beschrieben werden kann. Auf diese Weise ist die Möglichkeit der Verwirklichung regionaler, gemeinsa-mer und für den Naturraum besonders funktionaler Ausgleichskonzepte gegeben, da nur eine vergleichbare Information und Bearbeitung Basis einer interkommunalen Zusammenarbeit beim Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft werden kann. Auf der Basis des Gutachtens ist es vermutlich leichter möglich, die berechtigen Ei-geninteressen der einzelnen Kreisgemeinden gegen- und miteinander aufzuwägen, um im „Kompensationsgeschäft“ interkommunal und regional agieren zu können. Nur so kann auch der dringend nötige Strukturwandel der Region unterstützt werden. Da das Konzept die natur- und landschaftsschutzfachlichen Grundlagen auf regiona-ler Ebene in den Vordergrund stellt und die Flächenausweisung daran orientiert, bie-tet es jedoch darüber hinaus die Möglichkeit, als Grundstein für die Umsetzung des §3 BNatSchG in der Novellierung vom April 2002 "Biotopverbund" weiterentwickelt zu werden. Der Bundesnaturschutz schreibt vor, auf ca. 10% der Landesfläche einen länderübergreifenden Biotopverbund herzustellen. Burkhardt, Baier u.a. ((3)) zeigen die naturschutzfachlichen Kriterien zur Umsetzung des §3 BNatSchG auf und legen in Testläufen ebenfalls die von der LÖBF NW abgegrenzten Biotopverbundflächen mit landesweiter und regionaler Bedeutung für die aufgestellten Flächenauswahlkrite-rien zugrunde. Das erstellte Rahmenkonzept liegt in digitaler Form vor. Die bereitgestellten Daten-banken erlauben eine detaillierte Abfrage aller verwendeten Grundlagendaten. Da-durch wird einerseits die konkrete Suche nach Kompensationsflächen und deren De-tailplanungen wesentlich erleichtert; andererseits wird eine Basis für ein kreisweites Kompensationsflächenkataster geliefert, dass jederzeit aktualisiert und weiterentwi-ckelt werden kann. Beispielsweise können derzeit noch nicht zur Verfügung stehen-de Flächen (z.B. militärische Sperrgebiete) nach deren Nutzungserfüllung einbezo-gen werden oder allgemein Anpassungen an Neuentwürfe in der Gebietsentwick-lungsplanung erfolgen. Abschließend sei nochmals die rahmengebende Zielsetzung des Konzeptes in den Vordergrund gestellt. Zu entwickelnde kommunale Kompensationsflächenkonzepte kommen aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage und der kleinräumigeren Be-trachtungsweise zu abweichenden Flächenabgrenzungen oder planerischen Inhal-

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Stand: 15.01.04 52

ten. Diese sollen durch das kreisweite Konzept nicht behindert oder unterbunden werden; im Gegenteil wird eine auch außerhalb der kreisweit relevanten Kompensa-tionsräume gelegene Flächensuche auf kommunaler Ebene als fachlich notwendig und somit als selbstverständlich erachtet. Die kreisweite Rahmenplanung bietet jeder Kommune jedoch die Möglichkeit, die aufgezeigten regionalen Aspekte der Natur- und Landschaftsplanung zusätzlich zu berücksichtigen und ggf. eine interkommunale Vergleichbarkeit ihrer eigenen Planungsansätze herzustellen.

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Stand: 15.01.04 53

12 Literaturverzeichnis ((1)) Bezirksregierung Münster (2000):

Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt "Emscher-Lippe". Entwurf - Stand: 04.12.2000. Münster

((2)) Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 30. April 1998 ((3)) Burkhardt, R., u.a. (2003):

Naturschutzfachliche Kriterien zur Umsetzung des §3 BNatSchG "Biotop-verbund". In: Natur und Landschaft, 78. Jg. H. 9/10, S. 418-426

((4)) Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (1998): Schutzwürdige Böden - Oberflächennahe Rohstoffe. Digitale Karte, Aus-

gangsmaßstab 1:50.000/1:100.000. Recklinghausen ((5)) Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (1987):

Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Blatt L 4308. Reckling-hausen

((6)) Jessel, Prof. Dr. B. u. M. Szaramowicz (2003):

Flächenpools und Eingriffsregelung - Zwischenbilanz zur Umsetzung in Brandenburg. In: Naturschutz und Landschaftsplanung. 35. Jg. H. 5/2003. S. 157 - 158

((7)) Kommunalverband Ruhrgebiet (2001):

Realnutzungskartierung Kreis Recklinghausen. Bearbeitungsstand (1999/2001). Essen

((8)) Kommunalverband Ruhrgebiet (1998):

Freiflächen mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet, Themenkarte 1. Essen

((9)) Kommunalverband Ruhrgebiet (1997):

Bodenschutz im Ruhrgebiet. Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet, Themenkarte 4. Essen

((10)) Kommunalverband Ruhrgebiet (1996):

RFR`2000, Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet. Leitbild der Freiraum-entwicklung - Teilraum Nördliches Ruhrgebiet. Essen

((11)) Kommunalverband Ruhrgebiet (1991): Synthetische Klimafunktionskarte Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet, Themenkarte 3. Essen ((12)) Kommunalverband Ruhrgebiet (1986):

RFR`85, Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet, Teil 1: Freiraumfunktio-nen/Potenziale, Räumliches Leitbild/Ziele. Essen

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Stand: 15.01.04 54

((13)) Kommunalverband Ruhrgebiet (1979): Freiflächenrahmenplan Kreis Recklinghausen. Essen

((14)) Kreis Recklinghausen (2002): Landschaftsplan (1) "Die Haard“ (rechtskräftig) Landschaftsplan (2) "Seengebiet Haltern“ (Entwurf) Landschaftsplan (6) "Dorstener Ebene“ (Entwurf) Landschaftsplan (8) "Recklinghäuser Höhenrücken“ (Entwurf) Landschaftsplan (9) "Haardvorland“ (Entwurf) ((15)) Kreis Recklinghausen (2002):

Kompensationsflächenmanagement im Emscher-Lippe-Raum. Hand-lungsempfehlung. Recklinghausen

((16)) Kreis Recklinghausen (2002): Digitale Bodenbelastungskarte. Reckling-

hausen ((17)) Kreis Recklinghausen (2002): Digitale Daten: Naturschutzgebiete, Über-

schwemmungsbereiche, Altlasten. Recklinghausen ((18)) Kreis Recklinghausen (1996):

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Bewertungsmethode. 2. überar-beitete Fassung. Stand: 06.1996. Recklinghausen

((19)) Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen (2002):

Datenbögen zu den § 62 - Biotopen, schutzwürdigen Biotopen des Bio- topkatasters und Biotopverbundflächen des Landes NRW. Recklinghau-sen

((20)) Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen (2002): Natura 2000 Standard-Datenbögen zu den FFH-Gebieten DE-4108-303,

DE-4108-401, DE-4109-301, DE-4207-304, DE-4208-301, DE-4208-302, DE-4209-302, DE-4209-303, DE-4209-304, DE-4307-30,1 DE-4309-301.

Recklinghausen ((21)) Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen (1997):

Ökologischer Fachbeitrag zum Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt "Emscher-Lippe". Recklinghausen

((22)) Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen: Luftbildkarten 1:5.000. Bonn ((23)) Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (1999):

Landwirtschaftliche Strukturuntersuchung zum Kompensationsflächenma-nagement im Gebiet des Kreises Recklinghausen sowie der kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen. Stand: Oktober 1999

((24)) Lippeverband (1996):

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Stand: 15.01.04 55

Lippeauenprogramm 1995 - Abschnitt Lippborg bis Wesel. Dortmund ((25)) Lippeverband (1997):

Pressemitteilung: Auenprogramm schafft Grundlagen für Vielfalt und Na-türlichkeit der Lippe und ihrer Landschaft. Dortmund

((26)) Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz (2001): Wegweiser durch das Kulturlandschaftsprogramm NRW Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft. Düsseldorf ((27)) Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz: Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LG NW) in der Fas- sung vom 21. Juli 2000 ((28)) Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (1994): Natur 2000 in Nordrhein-Westfalen . Düsseldorf ((29)) Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (1994): Mehr Wald in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf ((30)) MURL NW (1991):

Wald 2000. Düsseldorf ((31) Staatliches Amt für Wasser und Abfall Herten (1991):

Ökologische Untersuchung zum Bewirtschaftungsplan "Untere Lippe". Be-arbeitung: Landschaft + Siedlung GbR Recklinghausen. Herten

((32)) Stadt Marl (2002):

Kompensationsflächenplan für gewerbliche Entwicklungsflächen. Bearbei-tung: Landschaft + Siedlung GbR Recklinghausen. Marl

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Stand: 15.01.04 56

ANHANG

KOMPENSATIONSFLÄCHENKARTEI

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Stand: 15.01.04 57

Hinweise zu den Inhalten der Kompensationsflächenkarte

Die Gliederung der nachfolgenden Kompensationsflächenkartei erfolgt anhand der in Kapitel 4.3 ausgewiesenen Korridore. Für jeden der insgesamt 25 Korridore enthält die Kartei auf drei Blättern die folgenden Aussagen: Blatt 1: Allgemeine Beschreibung des Korridors

• Lage, Größenordnung, partizipierende Kommunen, Landschaftsraum • derzeitigen Strukturmerkmalen • übergeordneten Leitbildern und Zielvorgaben • Abgrenzungskriterien • ausgewiesenen Kompensationsräumen

Blatt 2: Tabelle: Beschreibung der Kompensationsräume

(vgl. Schritt 8 im Textteil) • Lfd. Nummerierung mit Bezug auf Karte 8 • Lage innerhalb des Korridors (vgl. Karte 8) • Bestand/Realnutzung (vgl. Karte 7) • Abiotische Faktoren (vgl. Karte 6) • Zielvorgaben des Ökologischen Fachbeitrages zum GEP • Sonstige Zielvorgaben (wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind

die Aussagen aus dem Biotopkataster der LÖBF NW entnommen) • abgeleitetes Entwicklungsziel

Blatt 3: Tabelle: Prioritäten und Eignungsklassen der Kompensationsräume

(vgl. Schritt 7 im Textteil) • Lfd. Nummerierung Korridor + lfd. Nr. mit Bezug auf Karte 8 • Stadtcode (partizipierende Kommune) • Priorität und Eignungsklasse • einzelne Auflistung der Gunstfaktoren (vgl. Tab. 4 im Textteil), aus deren

Summe sich die Einstufung in die Eignungsklasse ableitet (s. S. 41 im Textteil) • Flächengröße

Tabelle: Korridor- und kommunenbezogene Grobbilanz

(vgl. Schritt 10 im Textteil) • Kommune und Stadtcode • Flächenanteil am Korridor • Möglichkeiten der maximalen Wertsteigerung im Korridor

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Stand: 15.01.04 58

Korridor

1

Lippeniederung

Lage Ost-westlicher Verlauf quer durch das gesamte Kreisgebiet

Größenordnung ca. 4.435 ha

Kommunen Dorsten, Marl, Haltern, Datteln, Waltrop

Landschaftsraum Nr. 8.1 Lippeniederung

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Die Lippe fließt als typischer Tieflandfluss mäandrierend durch die bis zu 1000 m breite Aue. Sie ist tief in ihr Bett eingeschnitten und in ihrem Verlauf durch Deckwerke festgelegt. Am Ufer herrschen nährstoffliebende Brennnessel- oder Rohrglanzgrasfluren vor. Auentypische Elemente (z.B. Altwäs-ser, Auwaldfragmente, Hochstaudensäume, mageres Grünland, Sandtrockenrasen) sind selten. Eine Besonderheit sind die Auswirkungen von Bergsenkungen, die sich als großflächige sekundäre Ver-nässungen darstellen.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • Naturnah mäandrierendes Gewässer, das die Aue mit natürlichen und halbnatürlichen Biotop-

typen durchzieht • wirtschaftliche Nutzung als Extensivgrünland • Ufergehölze und Auwälder durch natürliche Sukzession • Altwässer als wertvolle Lebensräume für Vögel, Amphibien und Fische • Ökologische Durchgängigkeit des Gewässers auch innerhalb der Stadtgebiete

Abgrenzungskriterien/Kompensationsräume Abgrenzungskriterien sind nicht die NSG-Abgrenzung, sondern der natürliche Überschwemmungsbe-reich sowie die Standorteigenschaften (Böden, Morphologie); hinzu genommen werden neben der eigentlichen Niederung Teile der Dortmunder Rieselfelder (1-11) sowie der Fritterbruch nördlich von Marl (1-12) Kompensationsräume 1-1 bis 1-12; Priorität: A (1-12:C) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 2.352 ha davon Flächen für Kompensation: 1.615 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 5.685

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Stand: 15.01.04 59

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

1 1 9 A 1 1 3 3 2 2 2 3 3 19 129 1 2 9 A 1 1 3 2 3 3 3 3 3 21 96 1 3 9 A 1 1 3 2 3 3 1 3 3 19 52 1 3 10 A 1 1 3 2 3 3 1 3 3 19 251 1 4 8 A 1 1 3 2 3 3 1 3 3 19 88 1 5 8 A 1 1 3 3 3 2 2 3 3 20 533 1 5 5 A 1 1 3 3 3 2 2 3 3 20 71 1 6 5 A 1 1 3 3 3 3 3 3 3 22 43 1 7 5 A 1 1 2 3 3 3 2 2 3 19 609 1 8 5 A 2 1 2 1 3 2 1 3 3 16 74 1 8 6 A 2 1 2 1 3 2 1 3 3 16 10 1 9 6 A 1 1 3 3 3 2 2 2 3 19 137 1 10 6 A 2 1 2 1 3 3 2 3 3 18 17 1 11 6 A 2 1 1 3 3 3 2 2 2 17 166 1 12 8 C 1 2 3 3 3 3 3 3 3 23 76

Summe 2352

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern Dorsten

Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

- - - -

797 330

- 697 277 251

- - - -

1720 700

- 1974 615 676

Gesamt 2352 5685

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 60

Nr. Lage, Be-stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen

Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

1-1 Lippeniederung im N von Östrich

feuchte Niederungs-böden, tw. Niedermoor

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-2 Lippeniederung im NW von Dorsten

feuchte Niederungs-böden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-3 Lippeniederung im N von Marl

feuchte Niederungs-böden, vereinzelt trockene Sandböden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-4 Lippeniederung im NO von Marl

feuchte Niederungs-böden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-5 Lippeniederung im S von Hullern

feuchte Niederungs-böden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-6 Lippeniederung im N von Ahsen

feuchte Niederungs-böden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-7 Lippeniederung zwischen Ahsen (W) und DEK (O)

feuchte Niederungs-böden, im SO Sand-böden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-8 Lippeniederung im O des DEK

feuchte Niederungs-böden, tw. Sandbö-den

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-9 Lippeniederung im O der Dortmunder Rieselfelder

feuchte Niederungs-böden, tw. Sandbö-den

Extensivierung der Nutzung, Wiederver-nässung, Ergänzung der Landschafts-strukturen

FFH: Entwicklung einer in wesentlichen Teilen naturnahen Flusslandschaft; großräumige Auwaldentwicklung, Extensiv-grünland, Flussrenaturierung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-10 zw. Lippeniederung (O) und Dortmunder Rieselfelder (W) Sandböden, tw. feucht

Extensivierung der Nutzung, Wiederver-nässung, Ergänzung der Landschafts-strukturen

BK: W: Feuchtgebiet der Sukzession überlassen Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-11 Dortmunder Rieselfelder im NO von Waltrop Sandböden, tw. feucht

Extensivierung der Nutzung, Wiederver-nässung, Ergänzung der Landschafts-strukturen

keine Angaben Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

1-12 Fritterbruch im S von Lippramsdorf und Freiheit

feuchte Niederungs-böden

Optimierung der Gehölzstrukturen, Extensivierung

BK: extensive Grünlandnutzung, Wiedervernässung, keine Aufforstung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 61

Korridor

2

Umgebung von Oestrich

Lage Baumbachniederung im Westen von Oestrich, Freiraum zwischen Oestrich,

der A 31 und dem Wesel-Datteln-Kanal, Anschluss an die NSG Postweg-moore und Rütterberg-Nord im Süden

Größenordnung ca. 420 ha

Kommunen Dorsten

Landschaftsraum Nr. 4 Waldlandschaft der Niederrheinischen Sandplatten

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Die südliche Umgebung von Oestrich wird überwiegend als Weidefläche genutzt, die durch Gehölze gegliedert ist. Der Verlauf des Baumbaches grenzt den Freiraum zum Siedlungsrand ab. Östlich und westlich von Oestrich herrscht Ackernutzung auf zum Teil trockenen Sandböden vor. Im südlichen Teil liegen die o.a. NSG´s mit Rest-Binnendünen, Sandtrockenrasen, Mooren und Heideweihern so-wie Kiefernforste und Eichen-Birkenwälder.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • naturnah bewirtschaftete Wälder und teilweise versumpfte Talauen auf den Heide- und Sand-

terrassen als Kernflächen des Biotopverbundes • Entwicklung von Bruch- und Auenwäldern über Sukzession • auf feuchten Sandböden ressourcenschonende Acker- und Grünlandnutzung • Ufergehölze und Auwälder durch natürliche Sukzession • Begleitung der Bäche von naturnahen Laubwäldern

Besonderheiten und Kompensationsräume Für Kompensationsmaßnahmen eignet sich nur der nördliche Teil des Korridors; Erreicht werden soll die Vernetzung der wertvollen Flächen im Süden mit dem Landschaftsraum Lippeniederung Kompensationsraum 2-1; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 185 ha davon Flächen für Kompensation: 134 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 143

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 62

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

2 1 9 B 2 3 3 3 2 1 2 2 2 18 134 Summe 134

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - - -

134 -

- - - - - - - -

143 -

Gesamt 134 143

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 63

Nr. Lage, Be-stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen

Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

2-1 Umgebung von Östrich: nördl. L463: Acker, südl. L 463 Grünland

W feuchte Niederungs- und Sandböden, SO Sand trocken, NO Sand, tlw. Lehm

Erhalt Grünlandnutzung, nutzungsfreie Pufferzone am Baumbach, Ergänzung der Gehölzstrukturen

BK: Erhalt Grünlandnutzung, Anreicherung/Pflege von-Kopfbäumen; FFH (im S angrenzend): Vergrößerung der naturnahen Wald-lebensräume

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Entwicklung von Trockenbiotopen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 64

Korridor

3

Vestischer Höhenrücken zwischen Marl und Herten

Lage Zwischen Herten und Marl; von der Lippeaue zw. Dorsten und dem Indust-

riepark Dorsten-Marl nach Osten bis Marl-Drewer.

Größenordnung ca. 2.135 ha

Kommunen Dorsten, Marl, Herten, (Recklinghausen)

Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken im Westen: Nr. 3 Ballungsraumrandzone in der Dorstener Talebene

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Die Landschaft bildet einen noch zusammenhängenden, agrarisch genutzten Freiraum auf den ge-schlossenen Lösslehmdecken, wird jedoch charakterisiert durch den für das Ruhrgebiet typischen Wechsel von Zechensiedlungen, alten Drubbeln, Wasserschlössern, Industrie- und Chemieanlagen, Bergehalden, Wäldchen, kleinen Bächen und Mülldeponien. Ackernutzung herrscht aufgrund der mei-stenteils fruchtbaren Lössböden bei weitem vor. Der Korridor orientiert sich an dem das Gebiet durch-ziehenden Bachsystem.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgehend gesicherter und erhaltener Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen

Siedlung und Freiraum • Erhaltung der bestehenden Freiraumkorridore zur Lippe • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Niederungsbereiche der Bäche: extensives Grünland oder Sukzession Im Westen: • Zugänglichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Erholungssuchende

Besonderheiten und Kompensationsräume Die Kompensationsräume folgen dem Ost-West-Verlauf des Korridors entsprechend der Gewässer-achsen; Besonderheit ist die Entwicklung eines geschlossenen Waldkorridors in Ergänzung beste-hender unzusammenhängender Waldflächen zwischen Marl und Herten. Eine starke Zerschneidung des Korridors in nord-südlicher Richtung bewirkt die A 52. Kompensationsräume 3-1 bis 3-6; Priorität: B (3-5: A; 3-6:C) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 951 ha davon Flächen für Kompensation: 505 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 1.788

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 65

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

3 1 9 B 2 3 2 2 2 2 3 2 2 18 53 3 2 9 B 1 2 2 3 2 2 3 3 2 19 135 3 2 10 B 1 2 2 3 2 2 3 3 2 19 1 3 3 9 B 2 3 2 2 2 2 2 3 2 18 29 3 3 10 B 2 3 2 2 2 2 2 3 2 18 269 3 4 2 B 1 3 1 3 3 2 3 3 1 19 62 3 4 10 B 1 3 1 3 3 2 3 3 1 19 144 3 5 2 A 2 2 2 3 2 2 3 2 2 18 75 3 5 3 A 2 2 2 3 2 2 3 2 2 18 9 3 5 10 A 2 2 2 3 2 2 3 2 2 18 130 3 6 10 C 1 3 2 3 3 2 3 3 2 21 44

Summe 951

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-RauxelHerten

RecklinghausenOer-Erkenschwick

DattelnWaltrop

GladbeckHaltern

DorstenMarl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- 137

9 - - - - -

217 588

- 298 20 - - - - -

472 998

Gesamt 951 1788 Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 66

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

3-1

zw. Barloer Busch (S) und Segelfluggelände (N); Acker beidseitig der B 225; N Grünland, Brache, Gehölze

feuchte Niederungs- und Sandböden, sonst Sandböden, tw. tro-cken

Pufferzone (Lippe-Altarm), durchgängi-ges Bachsystem

BK: Erhöhung des Laubholzanteil (Düne), Pufferzone (Lippe-Altarm)

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Entwicklung von Feuchtbiotopen, Entwicklung von Laubwald

3-2 zw. A 52 (SO) und Barloer Busch (NW); vorw. Acker

Bachtal feuchte Niede-rungsböden, sonst Sandböden

durchgängiges Bachsystem: naturnahe Gewässergestaltung, Anlage von Puffer-streifen, Ergänzung von Gehölzstruktu-ren

BK: Erhaltung naturnaher Bachlauf Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Vernetzung Barloer Busch und Marler Heide

3-3

zw. A 52 (W) und L 630 (O) nördlich von Marl-Polsum; Gewässerachsen Renne-bach und Deipenbraukbach (Frentrop); vorw. Acker

Bachtäler feuchte Niederungsböden, im Westen ausgedehnt; sonst Sand- und im Osten Sandlössböden

naturnahe Gewässergestaltung, Anlage von Pufferstreifen, Wiedervernässung, Umwandlung von Acker in Extensivgrün-land

BK: naturnahe Gewässergestaltung (Bachrenaturierung), Umwandlung von Acker in Grünland, Wiedervernässung, LP: im Osten Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern, Optimierung grünlandgeprägter Talniederung

3-4

zw. L 630 (W) und L 638 (O) südl. Marl; Bachtäler (Weier-bach) Grünland, sonst vorw. Acker

Sandlössböden; Bach-täler kleinräumig feuchte Niederungs-böden

Erhalt der Talbereiche als Ergänzungs-raum Biotopverbund; naturnahe Gewäs-sergestaltung, extensive Grünlandnut-zung

BK: naturnahe Gewässergestaltung, Kommunale Planung Marl: Waldgürtel, LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Waldanreiche-rung (Vernetzung von Waldparzel-len)

3-5

Umgebung von Loemühlen-bach und Kleverbecke von der L 638 (W) bis Marl-Drewer (NO); Bachläufe Grünland, sonst Acker, Waldparzellen, Feldgehölze, Brachen

Sandlössböden, im N Sand; Bachtäler feuch-te Niederungsböden, tw. ausgedehnt

Erhalt der Talbereiche als Ergänzungs-raum Biotopverbund; naturnahe Gewäs-sergestaltung, extensive Grünlandnut-zung

BK: Extensive Grünlandnutzung in Tälern, naturnahe Gewäs-sergestaltung, Erhalt einer Ahornallee, Kommunale Planung Marl: Waldgürtel , LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Waldanreiche-rung (Vernetzung von Waldparzel-len)

3-6

Siedlungsrand Marl-Drewer (W) bis zum Loemühlenbach (O); Niederung des Loe-kampbaches mit Acker und Grünland

W feuchte Niede-rungsböden, sonst Lössböden

Optimierung des Talbereiches; naturna-he Gewässergestaltung, Pufferzonen am Gewässer, Anpflanzung von Gehölzen

Kommunale Planung Marl: Bachaufwertung, LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Waldarrondie-rung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 67

Korridor

4

Vestischer Höhenrücken südöstlich von Marl

Lage Östliche Fortsetzung von Korridor 3; Freiraum zwischen Marl, Recklinghau-

sen und Oer-Erkenschwick mit Anbindung an das Waldgebiet "Die Haard"

Größenordnung ca. 1.661 ha

Kommunen Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick

Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Die Landschaft bildet einen zusammenhängenden, agrarisch genutzten Freiraum auf den Lösslehm-decken im Süden und den Sandböden im Großteil des Korridors. Kernfläche ist das NSG "Die Burg" (strukturreicher Eichen-Buchenwald), um die sich der Korridor in Orientierung an dem Bachsystem des Silvertbaches legt. Ackernutzung herrscht vor und überwiegt auch auf den verzweigten feuchten Niederungsböden.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgehend gesicherter und erhaltener Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen

Siedlung und Freiraum • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Optimierung eines Gewässersystems • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche der Bäche als extensives Grünland oder Überlassung der

Sukzession

Besonderheiten und Kompensationsräume Neben der Hauptachse Silvertbaches orientieren sich die Kompensationsräume an den Nebenbächen und laufen sternförmig auf das Waldgebiet "Die Burg" zu. Nach Südosten wird der Siedlungsrand von Oer-Erkenschwick zur Freiraumsicherung und als Vernetzungsachse fortgeführt Eine starke Zerschneidung des Korridors in nord-südlicher Richtung bewirkt die A 43. Kompensationsräume 4-1 bis 4-8; Priorität: B (4-1 u. 4-5: C; 4-7: A) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 667 ha davon Flächen für Kompensation: 313 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 869

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 68

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

4 1 10 C 2 3 3 2 1 1 3 3 1 17 60 4 2 3 B 2 2 2 3 1 1 3 3 1 16 90 4 3 3 B 1 2 2 3 2 2 3 3 2 19 102 4 3 10 B 1 2 2 3 2 2 3 3 2 19 15 4 4 4 B 1 3 3 3 3 3 3 3 2 23 39 4 4 10 B 1 2 3 3 3 3 3 3 2 22 2 4 5 4 C 1 3 3 3 3 3 2 3 2 22 26 4 5 10 C 1 3 3 3 3 3 2 3 2 22 15 4 6 3 B 1 2 2 3 3 3 2 3 2 20 53 4 7 4 A 1 2 3 3 3 2 3 3 1 20 80 4 8 3 B 2 2 2 2 2 2 3 2 2 17 6 4 8 4 B 2 2 2 2 2 2 3 2 2 17 179

Summe 667

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-RauxelHerten

RecklinghausenOer-Erkenschwick

DattelnWaltrop

GladbeckHaltern

DorstenMarl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- -

251 324

- - - - -

92

- -

330 325

- - - - -

214 Gesamt 667 869

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

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Stand: 15.01.04 69

Nr. Lage, Be-stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen

Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

4-1 Randbereiche der A 43 bei Marl-Lenkerbeck; Acker Sandböden

Erhalt der Freiraumkorridore im Umfeld des Silvertbaches; FFH (angrenzend): extensive Grünlandnutzung am Wald-rand ("Die Burg")

LP: im O Anreicherung Abschirmung der A 43 durch Ge-hölzanreicherung, Sicherung des Freiraumkorridors zum Silvertbach

4-2 Beidseits der A 43 südl. NSG "Die Burg"; vorw. Acker

Sandböden, im S Sandlöss; feuchte Niederungsböden nur im N

m Nordbereich: Naturnaher Gewässer-umbau, Grünland im Oberlauf, Wald im Unterlauf des Silvertbaches, nutzungs-freie Korridore entlang der Gewässer, sonst extensive Nutzung

LP: im N und S Anreicherung; W und O: Grünlandnutzung, naturnahe Gewässergestaltung; S: Pflanzung von Laubgehöl-zen im Zuge von Alleen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Abschirmung der A 43 durch Gehölzanreicherung

4-3 Beidseitig der L 551 von NSG Die Burg im N bis zur L 511 im S; vorwiegend Acker

feuchte Niederungs-böden, ansonsten im S Sandlöss, im N Sand

Im N: Naturnaher Gewässerumbau, Grünland im Oberlauf, Wald im Unterlauf des Silvertbaches, nutzungsfreie Korri-dore entlang der Gewässer, sonst ex-tensive Nutzung; FFH (angrenzend): extensive Grünlandnutzung am Wald-rand ("Die Burg")

Silvertbach (N): keine Aufforstung, Anpflanzung von Uferge-hölzen, naturnahe Gewässergestaltung, Umwandlung von Acker in Grünland, extensive Beweidung; Nördl. Haus Nie-ring: Sukzession; S: Anlegen von Laubgehölzen (Alleen)

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

4-4 Gernegrabenniederung SO von Marl-Sinsen; vorwiegend Acker-, tw. Grünlandnutzung

feuchte Niederungs-böden und Sandböden

Ergänzung der Gehölzstrukturen, Puf-ferzonen am Gewässer, naturnahe Gewässergestaltung

keine Angaben Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

4-5 Ludbrocksbachniederung SO von Marl-Sinsen; vorwiegend Acker-, tw. Grünlandnutzung

vorw. feuchte Niede-rungsböden, randl. Sand- und Lehmböden

Ergänzung der Gehölzstrukturen, Puf-ferzonen am Gewässer, naturnahe Gewässergestaltung

keine Angaben Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

4-6 Bachtal östl. Speckhorn östl der Bahnlinie; vorw. Acker; S und N Grünland

vorw. feuchte Niede-rungsböden; S: Sand-löss

Naturnaher Gewässerumbau, nutzungs-freie Korridore entlang der Gewässer, sonst extensive Nutzung, Wiedervernäs-sung

BK: Anlegen von Laubgehölzen (bachbegleitend), keine Aufforstung , Wiedervernässung , naturnahe Gewässergestal-tung Umwandlung in Grünland (Acker) extensive Beweidung (Feuchtweide)

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

4-7

Südrand des Waldgebietes Haard westl. der L 798;; Acker, Laub- und Nadelwald; kleinflächig Grünland

Sandböden, kleinflä-chig trocken; Bachtal mit feuchten Niede-rungsböden

W: Ergänzung der Gehölzstrukturen, Pufferzonen am Gewässer, naturnahe Gewässergestaltung¸ O: Optimierung eines großen, geschlossenen Waldge-bietes; Erhöhung des Laubholzanteils

BK: O: Erhöhung des Laubholzanteils , Wiedervernässung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Entwicklung von Wald- und Waldrandbiotopen durch Eigenentwicklung

4-8 westliche Umgebung von Oer-Erkenschwick westl. der L 798

vorw. feuchte Niede-rungsböden; S: Löss

Naturnaher Gewässerumbau, Grünland im Oberlauf des Silvertbaches, nut-zungsfreie Korridore entlang der Ge-wässer, sonst extensive Nutzung, Wie-dervernässung

BK: Anlegen von Laubgehölzen (bachbegleitend), keine Aufforstung , Wiedervernässung , naturnahe Gewässergestal-tung Umwandlung in Grünland (Acker) extensive Beweidung (Feuchtweide), LP: im SO Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 70

Korridor

5

Vestischer Höhenrücken zwischen Oer-Erkenschwick

und Datteln

Lage Nord-Süd-Erstreckung zwischen der "Haard" und Oer-Erkenschwick im

Westen; Ausdehnung von der Lippe im Norden bis zur A 2 im Süden

Größenordnung ca. 2.025 ha

Kommunen Datteln, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, (Recklinghausen)

Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Die Landschaft bildet einen zusammenhängenden, agrarisch genutzten Freiraum auf den geschlosse-nen Lösslehmdecken. Wäldchen, kleine Bäche und hofnahes oder bachbegleitendes Grünland glie-dern die Landschaft. Ackernutzung herrscht jedoch aufgrund der meistenteils fruchtbaren Lössböden bei weitem vor. Der Korridor orientiert sich an dem das Gebiet durchziehenden Bachsystem.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgehend gesicherter und erhaltener Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen

Siedlung und Freiraum • Erhaltung der bestehenden Freiraumkorridore zur Lippe • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche der Bäche als extensives Grünland oder Überlassung der

Sukzession

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor nimmt den von Süden kommenden regionalen Grünzug auf und verlängert ihn bis zur Lippe nach Norden. Die Ost-West-Verbindung wird über die quer zum Korridor verlaufenden Bachnie-derungen hergestellt. Im südlichen Abschnitt unterstützt eine stillgelegte Bahntrasse die Nord-Süd-Vernetzung. Die Kompensationsräume liegen innerhalb des ökologischen Verbundsystems, orientiert an den Niederungen der Bäche. Kompensationsräume 5-1 bis 5-11; Priorität: B (5-1, 5-3 u. 5-4: A) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 1.069 ha davon Flächen für Kompensation: 587 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 1.792

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 71

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

5 1 5 A 2 2 2 3 3 2 2 2 1 17 88 5 2 5 B 2 2 1 3 3 2 2 3 2 18 96 5 3 5 A 2 1 1 3 2 2 3 3 1 16 158 5 4 5 A 2 1 2 3 3 2 1 3 2 17 112 5 5 4 B 2 2 2 2 2 2 3 3 2 18 77 5 5 5 B 2 2 2 2 2 2 3 3 2 18 80 5 6 5 B 1 2 2 2 3 2 3 3 3 20 67 5 7 1 B 2 3 1 1 3 3 3 3 1 18 17 5 7 5 B 2 3 1 1 3 3 3 3 1 18 27 5 8 5 B 1 3 2 2 3 3 3 2 3 21 54 5 9 5 B 1 3 2 1 3 3 3 3 2 20 19 5 10 3 B 1 3 2 2 3 3 3 3 2 21 15 5 10 4 B 1 3 2 2 3 3 3 3 2 21 88 5 10 5 B 1 3 2 2 3 3 3 3 2 21 22 5 11 1 B 1 3 2 2 2 2 3 2 3 19 132 5 11 3 B 1 3 2 2 2 2 3 2 3 19 13 5 11 5 B 1 3 2 2 2 2 3 2 3 19 4

Summe 1069

Kommune Code Flächenanteil (ha) Wertsteigerung (Biotopwertpunkte) Castrop-Rauxel

Herten Recklinghausen

Oer-Erkenschwick Datteln

Waltrop Gladbeck

Haltern Dorsten

Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

149 -

28 165 727

- - - - -

327 -

29 250

1186 - - - - -

Gesamt 1069 1792 Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Page 78: Freiraumentwicklungskonzept Zielrichtung … · Kreis Recklinghausen Ökopool Stand: 15.01.04 I Seite Inhaltsverzeichnis I - II Tabellenverzeichnis III Kartenverzeichnis III Abkürzungsverzeichnis

Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 72

Nr. Lage, Bestand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbei-trages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

5-1

zw. L 889 und L 609 östl. der Haard südl. Wesel-Datteln-Kanal; Acker; kleinflächig hofnahes Grünland (tw. Streuobst)

Böden aus Grundmorä-ne; kleinflächig feuchte Niederungsböden im O (Klosterner Mühlenbach)

W: Ergänzung der Landschaftsstrukturen, Exten-sivierung, naturnahe Gewässerumgestaltung; O: Nutzungsfreie Korridore entlang der Gewässer, sonst extensive Nutzung, Wiedervernässung, Waldmantelentwicklung

Wiedervernässung; NW: Laubgehölze (Baumreihen); extensive Grünlandnutzung; Vernetzung herstellen;, SW: Laubgehölze (Kopfbäume); naturnahe Gewässergestaltung; Umwandlung in Grünland (Acker); O: Laubgehölze (Kleingehölze); Waldmantelent-wicklung; keine Aufforstung; Anpflanzung von Hecken

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

5-2 Nördl. Datteln zw. L 609 (SW) und Wesel-Datteln-Kanal; Grün-land, umgebend Acker

S feucht; sonst Sandbö-den mit schmalen Niede-rungen (feucht)

Ergänzung der Landschaftsstrukturen, naturnahe Gewässerumgestaltung, extensive Beweidung

Laubgehölze (Kopf- u. Obstbäume etc.); Hecken; Wiedervernäs-sung; naturnahe Gewässergestaltung; extensive Beweidung; Umwandlung in Grünland (Acker); Vernetzung herstellen, LP: im O Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

5-3 Östl. der Haard im Umfeld der L 889;Acker; kleinflächig hofnahes Grünland

Böden aus Grund-Moräne; SO feuchte Niederungsböden

Ergänzung der Landschaftsstrukturen, Extensivie-rung, naturnahe Gewässerumgestaltung, O: Nutzungsfreie Korridore entlang der Gewässer, sonst extensive Nutzung, Wiedervernässung, Waldmantelentwicklung

Anlegen von Laubgehölzen (Kleingehölze); Waldmantelentwick-lung; Anpflanzung von Hecken; Wiedervernässung; naturnahe Gewässergestaltung; Wiederherstellung von Teichen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

5-4 NO von Oer-Erkenschwick; vorwiegend Acker

vorw. feuchte Niede-rungsböden

Ergänzung der Landschaftsstrukturen, Extensivie-rung, naturnahe Gewässerumgestaltung; O: Nutzungsfreie Korridore entlang der Gewässer, sonst extensive Nutzung, Wiedervernässung, Waldmantelentwicklung

Anlegen von Laubgehölzen (Kleingehölze); Waldmantelentwick-lung; keine Aufforstung; Anpflanzung von Hecken; Wiedervernäs-sung; LP: östlich angrenzend Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

5-5 Westl. Umgebung von Oer-Erkenschwick (Rapen); Acker, tlw. Grünland, randlich Laubwald

S feuchte Niederungsbö-den und Löss/Sandlöss, N Sand- und Lehmbö-den

Naturnahe Gewässergestaltung

S: Pflanzung von Obstgehölzen, naturnahe Gewässergestaltung, extensive Grünlandnutzung, Anpflanzung von Laubgehölzen, Wiedervernässung, Pufferzone um Bruchwald, Vernetzung herstel-len, N: Waldmantelentwicklung, Pflanzung von Kopfbäumen, extensive Grünlandnutzung, LP: Wiederherstellung im S (Westerbach)

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

5-6 Dattelner Mühlenbach im SW von Datteln; vorw. Ackernutzung, tlw. Grünland und Brache

vorw. feuchte Niede-rungsböden Naturnahe Gewässergestaltung

naturnahe Gewässergestaltung, extensive Grünlandnutzung, Anpflanzung von Laubgehölzen, Wiedervernässung, Vernetzung herstellen, LP: Wiederherstellung (Dattelner Mühlenbach)

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

5-7 Ehem. Bahntrasse zw. Horneburg und Meckinghoven; Gehölze, Sukzessionsflächen

Lössböden Ergänzung der Gehölzstrukturen LP: N Anreicherung Anpflanzung von Gehölzbeständen

5-8 Bachtal bei Hagem; Acker, hofnahes Grünland

vorw. feuchte Niede-rungsböden; randlich Lössböden

Naturnahe Gewässergestaltung

naturnahe Gewässergestaltung, extensive Grünlandnutzung, Pufferzone am Gewässer, Anpflanzung von Laubgehölzen (Ufer), Wiedervernässung, Vernetzung herstellen, LP: Wiederherstellung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

5-9 nördl. Umgebung von Horneburg; Acker, randlich zur Siedlung hin Laubwald

Lössböden, randlich feuchte Niederungsbö-den

Naturnahe Gewässergestaltung Waldmantelentwicklung Laubwald- und Waldmantelentwicklung

5-10 Esseler Bruch im S von Oer-Erkenschwick; Acker

feuchte Niederungsbö-den (tlw. Niedermoor) und Lössböden

Grünlandwiederherstellung, Wiedervernässung BK: extensive Grünlandnutzung, Wiedervernässung, Pflanzung von Laubgehölzen (Ufergehölze, Hecken), keine Aufforstung, Vernet-zung herstellen, LP: Wiederherstellung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

5-11

zw. Re-Suderwich und Henri-chenburg nördl. der A2; Acker, in den Niederungen und hofnah tlw. Grünland

feuchte Niederungsbö-den, im O großflächig, sonst Löss- und Sand-böden

Naturnahe Gewässergestaltung, Ergänzung der Gehölzstrukturen, nutzungsfreie Korridore entlang der Gewässer, Extensivierung der Nutzung

BK: Anlegen von Laubgehölzen und Hecken, Waldmantelentwick-lung;; Wiedervernässung; naturnahe Gewässergestaltung, Wieder-herstellung von Biotopen (Bach), Anlegen von Obst-, Kopfbäumen und Ufergehölzen; extensive Grünlandnutzung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 73

Korridor

6

Vestischer Höhenrücken zwischen Datteln und Waltrop

Lage Nord-Süd-Korridor zwischen Datteln und Waltrop von der Lippeniederung

im Norden bis zum Datteln-Hamm-Kanal im Süden

Größenordnung ca. 866 ha

Kommunen Datteln, Waltrop

Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Korridor wird neben ackerbaulich genutzten Sand- und Lössböden durch die feuchten, teilweise breiten Niederungen geprägt. Der Waldanteil ist insgesamt und insbesondere im Norden relativ hoch. Als anthropogene Vernetzungsachsen fallen der Datteln-Hamm-Kanal, der Dortmund-Ems-Kanal und im Nordwesten angrenzend der Wesel-Datteln-Kanal ins Auge. Der Korridor folgt im Verlauf dem Re-gionalen Grünzugsystem.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgehend gesicherter und erhaltener Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen

Siedlung und Freiraum • Erhaltung der bestehenden Freiraumkorridore zur Lippe • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche der Bäche als extensives Grünland oder Überlassung der

Sukzession

Besonderheiten und Kompensationsräume Relevantes Aufwertungspotenzial besteht vor allem im südlichen Abschnitt des Korridors. die Kom-pensationsräume sind mit dem Ziel ausgewiesen, neben der Aufwertung der Fließgewässer und ihrer Niederungen die bestehenden Waldgebiete zu einem zusammenhängenden Waldgürtel zu vernetzen. Kompensationsräume 6-1 bis 6-4; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 188 ha davon Flächen für Kompensation: 95 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 340

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 74

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

6 1 5 B 1 2 3 3 3 2 3 3 3 22 12 6 1 6 B 1 2 3 3 3 2 3 3 3 22 44 6 2 6 B 1 3 1 3 3 3 2 2 2 19 67 6 3 6 B 1 3 1 3 3 2 2 2 3 19 44 6 4 6 B 1 3 1 3 3 2 3 2 3 20 21

Summe 188 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - -

12 176

- - -

- - - -

40 300

- - - -

Gesamt 188 340

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 75

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

6-1

zw. Datteln und Waltrop beidseits DHK; Acker, Bra-che, Grünland, Waldparzel-len

feuchte Niederungs-böden

Ergänzung der Gehölzstrukturen am DHK, naturnahe Gewässergestaltung, Wiedervernässung

LP: südl. des Kanals Anreicherung Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

6-2 Deinebachniederung westl. Waltrop; Acker, kleinflächi-ges Grünland

vorw. feuchte Niede-rungsböden, randlich Lössböden

Waldvermehrung (Verbindung nach Norden), nutzungsfreier Korridor entlang des Gewässers

BK: Vernetzung herstellen; LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

6-3 Waltrop, nördl. L 511; Acker, Grünland, angrenzend Wald

feuchte Niederungs-böden

nutzungsfreier Korridor entlang des Gewässers LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

6-4 SW Waltrop, "Hof Berg-mann"; Acker, Grünland, Brache, angrenzend Wald

feuchte Niederungs-böden Entwicklung stadtnaher Freiflächen keine Angaben

Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen; Grünlandentwick-lung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 76

Korridor

7

Waltroper Ebene zwischen Castrop-Rauxel und Waltrop

Lage Ost-West-Korridor zwischen der A2 im Süden und dem Dortmund-Ems-

Kanal im Norden südwestlich von Waltrop

Größenordnung ca. 895 ha

Kommunen Waltrop, (Castrop-Rauxel)

Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet in der Waltroper Ebene

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Viel strukturierter Landschaftsraum mit großen zusammenhängenden Laubwaldbeständen und acker-baulich genutzten Bereichen im weiten Umland des Herdiecksbaches; im Südosten zusammenhän-gendes Laubwaldgebiet mit umgebenden Ackerflächen. Sand- und Lehmböden außerhalb der feuch-ten Niederungen.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgehend gesicherter und erhaltener Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen

Siedlung und Freiraum • Erhaltung der bestehenden Freiraumkorridore zur Lippe • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche der Bäche als extensives Grünland oder Überlassung der

Sukzession •

Besonderheiten und Kompensationsräume Ziel der Kompensationsmaßnahmen ist eine Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen sowie die Aufwertung der Fließgewässerniederungen; das geschlossene Waldgebiet im Südwesten wird durch Laubwaldergänzungen mit dem Dortmund-Ems-Kanal vernetzt. Kompensationsräume 7-1 bis 7-3; vorwiegende Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 492 ha davon Flächen für Kompensation: 185 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 472

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Stand: 15.01.04 77

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

7 1 1 B 1 2 2 3 3 3 3 3 3 22 36 7 1 6 B 1 2 2 3 3 3 3 3 3 22 45 7 2 6 B 2 2 3 3 2 2 2 2 2 18 331 7 3 6 B 1 3 3 3 3 3 2 2 2 21 80

Summe 492 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

36 - - - -

456 - - - -

73 - - - -

399 - - - -

Gesamt 492 472

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 78

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

7-1 Herdicksbach zw. DHK und A2 östl. Henrichenburg; Acker, Waldparzellen

feuchte Niederungs-böden

Extensivierung der Nutzung, naturnahe Gewässergestaltung

BK: S: Wiedervernässung, Grünlandnutzung, Sukzession, Anpflanzung von Laubgehölzen; LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

7-2

Umland des Herdieckbaches zw. DHK (N) und Ickern (S); Acker, Wald, Grünland, Stillgewässer

feuchte Niederungs-böden, Sandböden, tw. feucht und Lehm-böden

Extensivierung der Nutzung, naturnahe Gewässergestaltung

BK: Zentral: Umwandlung von Acker in Grünland, Einstellung der Bewirtschaftung (Fettwiesen); S (Leveringhausen): Suk-zession

Aufwertung von Fließ- und Stillge-wässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

7-3

Nördl. Do-Mengede zw. A2 (S), DHK (N) und L 609 (O); Acker, Wald, Grünland, Brache

Sandböden, tlw. feucht und Lehmböden, kleinflächig feuchte Niederungsböden,

Grünlandnutzung, Optimierung der Kleingewässer

BK: N: Grünlandnutzung, Mahd der Brachen; LP: O Anreicherung, tw. Wiederherstellung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 79

Korridor

8

Waltroper Ebene im Südosten von Waltrop

Lage Freiraumkorridor zwischen Waltrop und DO-Brambauer von der Lippe im

Nordosten bis zum Dortmund-Ems-Kanal im Südwesten

Größenordnung ca. 395 ha

Kommunen Waltrop

Landschaftsraum Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet in der Waltroper Ebene

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Siedlungsrandlage, mit Waldparzellen, Zechenbrache und vorwiegender Ackernutzung; in den Niede-rungen tlw. Grünlandnutzung

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgehend gesicherter und erhaltener Ost-West-Grünzug mit deutlicher Trennung zwischen

Siedlung und Freiraum • Erhaltung der bestehenden Freiraumkorridore zur Lippe • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche der Bäche als extensives Grünland oder Überlassung der

Sukzession •

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor orientiert sich an den Talbereichen von Tinkmühlenbach und Rossbach und verläuft dar-über hinaus siedlungsnah im Norden (Südostrand von Waltrop) des Freiraumes, der hier als Biotop-verbundfläche ausgewiesen ist. Die landwirtschaftliche Kernzone um Elmenhorst wird ausgespart. Der Korridor wird über den Datteln-Hamm-Kanal nach Osten an die Lippeniederung angeschlossen. Kompensationsräume 8-1 bis 8-3; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 215 ha davon Flächen für Kompensation: 109 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 309

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Stand: 15.01.04 80

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

8 1 6 B 2 3 1 3 3 3 1 3 1 18 47 8 2 6 B 2 1 2 2 2 2 2 3 1 15 122 8 3 6 B 1 2 1 3 3 3 2 3 2 19 46

Summe 215 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - -

215 - - - -

- - - - -

309 - - - -

Gesamt 215 309

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 81

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

8-1 südl. Stadtgrenze von Walt-rop zw. DEK (W) und K34 (O); Grünland, tlw. Acker

feuchte Niederungs-böden im W, sonst Sand- oder Lehmbö-den

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser, Ergänzung der Landschaftsstruktu-ren

keine Angaben Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

8-2 südöstl. Stadtrand von Walt-rop; vorw. Acker

Sandböden, in den Niederungen kleinflä-chig feuchte Niede-rungsböden; im NO Tonvorkommen

Förderung der Sukzession; Entwicklung der Kleingewässer, naturnahe Gewäs-sergestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer,

LP: westl. L 511 Anreicherung

Wald- und Waldmantelentwicklung durch Anpflanzung und Sukzession, Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

8-3

Tinkmühlenbach/Rossbach zw. Waltrop und DO-Brambauer; Acker; kleinflä-chig Ufergehölze und Grün-land

feuchte Niederungs-böden, umgebend Sand- oder Lehmbö-den

Gewässergestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer, Grün-landnutzung

BK: extensive Grünlandnutzug; LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 82

Korridor

9

Verbindungskorridor Dorsten - Gladbeck

Lage Nord-südlicher Verlauf von Dorsten im Norden bis nach Gladbeck im Süden zwischen der B 224 im Osten und einer Bahnlinie im Westen

Größenordnung ca. 756 ha

Kommunen Dorsten, Gladbeck

Landschaftsraum Norden: Nr. 3 Ballungsraumrandzone in der Dorstener Ebene Süden: Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Auf den armen Sandböden haben sich größere Waldreste erhalten. Ansonsten herrscht Ackernutzung vor. Der Schölsbach ist im südlichen Abschnitt relativ naturnah, im Norden als Begrenzung von Dor-sten naturfern ausgebaut.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgängige Freiraumverbindung • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche der Bäche als extensives Grünland oder Überlassung der

Sukzession • Waldvermehrung Im Norden: • Zugänglichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Erholungssuchende

Besonderheiten und Kompensationsräume Der nördliche Teil des Korridors orientiert sich am Bachsystem und dient neben der Vernetzung mit der Ost-West-Freiraumachse der Aufwertung der Fließgewässer und der Waldvermehrung; einbezo-gen ist der naturferne Schölsbach am südlichen Siedlungsrand von Dorsten als Verbindungselement zu Rapphoffs Mühlenbach im Osten. Im südlichen Abschnitt ergeben sich geringere Eignungen für Kompensationsmaßnahmen; hier werden hauptsächlich vorhandene Strukturen gestärkt und vernetzt. Kompensationsräume 9-1 bis 9-6; Priorität: B (9-1: C) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 268 ha davon Flächen für Kompensation:: 136 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 520

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 83

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

9 1 9 C 2 3 2 1 2 3 3 2 2 18 16 9 2 9 B 1 3 3 3 3 3 2 3 3 23 28 9 3 9 B 1 3 3 3 3 3 2 3 3 23 115 9 4 7 B 1 2 1 3 3 3 3 3 2 20 46 9 5 7 B 1 2 3 3 3 2 3 3 2 21 54 9 6 7 B 1 3 3 2 3 3 3 3 1 21 9

Summe 268 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - -

109 -

159 -

- - - - - -

123 -

397 -

Gesamt 268 520

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 84

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

9-1 Schölsbach SW Stadtrand von Dorsten; Acker, tlw. Grünland

Sandböden, tlw. feuchtOptimierung eines stadtnahen Gewäs-sersystems, durchgängige Feiraumver-bindung

keine Angabe Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Ortsrandgestal-tung

9-2 Schölsbach südl. von Dorsten; Grünland am Ge-wässer, umgebend Acker

feuchte Niederungs-böden

Optimierung eines stadtnahen Gewäs-sersystems, durchgängige Feiraumver-bindung

BK: naturnahe Gewässergestaltung, Anlage einer Pufferzone, Umwandlung von Acker in Grünland

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

9-3 südl. von Dorsten und westl. von Altendorf; Acker, an-grenzend Wald

feuchte Niederungs-böden, feuchte Sand-böden

Waldvermehrung; naturnahe Gewässer-gestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer

keine Angabe Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

9-4 nördl. von Gladbeck, NO von Schloss Beck Sandböden, tw. feucht

Waldvermehrung; W: Gewässergestal-tung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer

BK: W: naturnahe Gewässergestaltung, Anlage einer Puffer-zone, Umwandlung von Acker in Grünland; LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

9-5 nördl. von Gladbeck, So von Schloss Beck

trockene Sandböden, tlw. auch feucht

Waldvermehrung; O: Gewässergestal-tung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer

BK: NO: keine Bewirtschaftung, keine Aufforstung; LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung

9-6 nördl. Gladbeck, Siedlungs-randlage Lehmböden keine Angabe BK: Extensivgrünland,

LP: Anreicherung Ortsrandgestaltung; Erhöhung des Grünlandanteils

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 85

Korridor

10

Gladbeck-West

Lage Nord-südlicher Verlauf zwischen A 31 im Westen und Gladbeck im Osten

Größenordnung ca. 423 ha

Kommunen Gladbeck

Landschaftsraum Norden: Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken Süden: Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Durch Wohn- und Industriesiedlung sowie die A 31 eingeengter Freiraumkorridor mit überwiegender Ackernutzung auf Lehmböden sowie feuchten Niederungen (Boye, Quälingsbach, Brabecker Mühlen-bach)

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben durchgängige Freiraumverbindung • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche als extensives Grünland oder Überlassung der Sukzession • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Die A 31 wird in den Korridor mit einbezogen; Ziel ist neben der Aufwertung der Niederungsbereiche und einer Anreicherung der Landschaft eine durchgehende Abschirmung der Autobahn und des Industriegeländes Kompensationsräume 10-1 bis 10-5; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 181 ha davon Flächen für Kompensation:: 102 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 385

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 86

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

10 1 7 B 1 3 3 2 3 2 3 3 1 20 21 10 2 7 B 2 3 2 3 1 1 1 3 3 17 89 10 3 7 B 2 3 3 2 2 1 3 3 1 18 12 10 4 7 B 1 3 3 2 2 2 1 3 3 19 10 10 5 7 B 1 3 3 2 2 2 2 3 3 20 49

Summe 181 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - -

181 - - -

- - - - - -

385 - - -

Gesamt 181 385

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 87

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

10-1 Nordwestl. von Gladbeck, westl. der L 618; Feucht-grünland, Grünland, Acker

N: Sand; S: Lehm; randlich: Niedermoor

Gewässergestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer; Ergän-zung von Gehölzstrukturen

BK: Erhaltung in den Niederungen, sonst keine Angaben Laubwaldentwicklung

10-2 Umgebung der AS Gladbeck (A 31); Acker, Brache (Bahn-linie), Grünland, Feldgehölze

großflächig feuchte Niederungsböden; im O Lehmböden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser; Ergänzung von Gehölzstrukturen

BK: NO: Waldmantelentwicklung, extensive Grünlandnutzung; W: naturnahe Gewässergestaltung, Umwandlung von Acker in Grünland; LP: östl. der A 31 Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Laubwald- und Waldmantelentwicklung (Abschir-mung der Autobahn)

10-3 westl. Randlage von Glad-beck-Rentfort; Acker, Grün-land, Gartenbau

Lehmböden, randlich feucht

Gewässergestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer; Ergän-zung von Gehölzstrukturen; extensive Grünlandnutzung

BK: NO: Waldmantelentwicklung; O extensive Grünlandnut-zung

Waldmantelentwicklung; Ortsrand-gestaltung

10-4 nördl. Vöingholz westl. A 31 (Spechtsbach); Acker

feuchte Niederungs-böden Entwicklung bestehender Laubwälder keine Angaben

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Waldmantel-entwicklung

10-5 SW Gladbeck zw. A 31 und A 2; Acker, Grünland, He-cken

feuchte Niederungs-böden, im N Lehmbö-den

nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer; extensive Grünlandnutzung

BK: S (Boye): Vernetzung herstellen LP: S (Boyeniederung) Wiederherstellung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 88

Korridor

11

Gladbeck-Süd

Lage zwischen der A2 im Norden und der Boye im Süden südlich von Gladbeck

Größenordnung ca. 234 ha

Kommunen Gladbeck

Landschaftsraum Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale landwirtschaftlich genutzter Restraum in der Stadtlandschaft zwischen Gladbeck und Bottrop. Grün-land- und Ackerflächen wechseln mit Feldgehölzinseln ab. Im Osten fließt der Nattbach naturfern durch Haldengelände.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Die geringe seitliche Ausdehnung des Korridors und die Randeinwirkungen und Zerschneidungen durch Straßen bzw. Freileitungen verringern tlw. die Kompensationseigung. Am Nattbach im Osten ergibt sich keine Eignung zur Kompensation; dennoch wird dieser Bereich als Freihaltekorridor bis zum Siedlungsrand mit einbezogen. Kompensationsräume 11-1; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 61 ha davon Flächen für Kompensation:: 38 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 148

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 89

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

11 1 7 B 2 3 2 2 1 2 1 2 3 16 61 Summe 61

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - -

61 - - -

- - - - - -

148 - - -

Gesamt 61 148

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 90

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

11-1 Südl. A2, AS Ellinghorst; Acker, Brache

feuchte Niederungs-böden

Entwicklung zusammenhängender Sukzession LP: S (Boyeniederung) Wiederherstellung

Eigenentwicklung von Feuchtbioto-pen; Aufwertung von Fließgewäs-sern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 91

Korridor

12

Gladbeck-Ost

Lage zwischen Gladbeck im Westen und Gelsenkirchen im Osten

Größenordnung ca. 210 ha

Kommunen Gladbeck

Landschaftsraum Norden: Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken Süden: Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Stark eingeengter und durch die A2 und die A52 zerschnittener Restkorridor zwischen den Siedlungs-körpern. Vorwiegend Ackernutzung, Brachflächen und kleinflächig Grünland auf Lehm- und Sandbö-den, tlw. auch feuchte Niederungsbereiche

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor setzt sich außerhalb des Kreisgebietes auf dem Stadtgebiet von Gelsenkirchen fort und sollte im Ganzen entwickelt werden. Neben der Aufwertung der Niederungen ist die Milderung der Trennwirkungen durch Eingrünung und eine Anreicherung der Landschaft mit Gehölzpflanzungen vorgesehen. Kompensationsräume 12-1 bis 12-3; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 106 ha davon Flächen für Kompensation:: 73 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 138

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 92

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

12 1 7 B 2 3 3 1 1 1 2 2 1 14 53 12 2 7 B 2 3 3 1 2 3 2 1 1 16 9 12 3 7 B 2 3 3 1 2 2 3 3 1 18 44

Summe 106 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - -

106 - - -

- - - - - -

138 - - -

Gesamt 106 138

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 93

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

12-1

südöstl. Siedlungsrand Gladbeck, Ortsteil Brauck, beidseits der A 2; Acker, tlw. Grünland, im W Brache

vorw. Sandböden, im N feucht; S Lehm, keine Angabe BK: randlich im SW: Sukzession, Grünland;

sonst keine Angabe

Ortsrandgestaltung, Abschirmung der A 2; Aufwertung von Fließge-wässern und deren Niederungen

12-2 östl. Gladbeck, Nattbach; Acker, tw. Brache

Lehmböden, randlich feuchte Niederungs-böden

nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer BK: Anpflanzung von Hecken als Pufferzone zum Nattbachtal

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

12-3 Nordwestl. Gladbeck; Acker, tlw. Grünland, Waldparzellen

Lehmböden, im S Plaggenesch keine Angabe BK: Zentral: Waldmantelentwicklung, extensive Grünlandnut-

zung

Laubwald- und Waldmantelentwick-lung, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Erhöhung des Grünlandanteils

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 94

Korridor

13

Herten-West

Lage Freiraumkorridor von der Hertener Mark/Resser Mark im Süden über West-

erholt und Langenbochum bis zum Telgenbusch im Norden

Größenordnung ca. 583 ha

Kommunen Herten

Landschaftsraum Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland Norden: Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Im Süden besteht ein geschlossenes Waldgebiet östlich des begradigten Holzbaches, das von der A2 zerschnitten wird; nördlich anschließend fließt das Gewässer durch eine grünlandgeprägte Niederung. Im Bereich Langenbochum herrscht an einer schmalen Engstelle des Korridors Ackernutzung vor. Der Telgenbusch liegt als geschlossenes Laubwaldgebiet weitestgehend isoliert innerhalb der umgeben-den Ackerflur.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor ist nur in seinem Nordteil für Kompensation geeignet. Da jedoch ein funktionaler Zusam-menhang gegeben ist, werden die Waldgebiete im Süden mit aufgenommen. Neben einer standortge-rechten Nutzung der Niederung (Holzbach) soll in dem zwischen den zusammenwachsenden Sied-lungen n Freiraum eine Vernetzung der Gehölze im Süden und Norden vor allem durch Laubwaldan-pflanzungen erreicht werden. Kompensationsräume 13-1 bis 13-2; Priorität: 13-1: B; 13-2: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 217 ha davon Flächen für Kompensation: 96 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 355

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Stand: 15.01.04 95

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

13 1 2 B 2 3 2 1 2 2 2 2 2 16 77 13 2 2 A 2 2 3 2 2 2 1 2 3 17 140

Summe 217 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- 217

- - - - - - - -

- 355

- - - - - - - -

Gesamt 217 355

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 96

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

13-1 NW von Herten, zw. Bertlich und Langenbochum; Acker, hofnahes Grünland

vorw. Sandlössböden, tlw. Sandböden und feuchte Niederungs-böden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser; Ergänzung von Gehölzstrukturen

BK: Hasselner Mühlenbach: Brache, Grünland; Feuchtgrün-land am Telgenbusch; tlw. Sukzession (Großseggenried); LP: N Anreicherung

Laubwald- und Waldmantelentwick-lung, Aufwertung von Fließgewäs-sern und deren Niederungen,

13-2 W von Herten, zw. Holzbach (S) und L 624 (N); Grünland und Acker zu gleichen Teilen

feuchte Niederungs-böden, im NO Lehm-böden

N: naturnahe Gewässergestaltung, Förderung der Sukzession; S: Anlage von Pufferzonen entlang der Gewässer, Erhalt von Wald- und Grünlandnutzung

BK: NW (Holzbachniederung): der Sukzession überlassen Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 97

Korridor

14

Herten Ost/ Recklinghausen-West

Lage Nord-Süd-Korridor von Herten-Scherlebeck im Norden bis Recklinghausen-

Hochlar im Süden westlich parallel zur A 43

Größenordnung ca. 430 ha

Kommunen Herten, Recklinghausen

Landschaftsraum Norden: Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken Süden: Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Korridor verbindet große Waldbestände, namentlich im Südwesten über einen schmalen, durch Bebauung eingeengten Niederungsbereich des Resserbaches mit dem Vestischen Höhenrücken. Im Freiland herrscht auf Lössböden Ackernutzung vor; die Niederungen sind teilweise grünlandgenutzt.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben Nordteil: • durchgängige Freiraumverbindung • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche als extensives Grünland oder Überlassung der Sukzession Südteil: • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor stellt neben der Nord-Süd-Vernetzung eine Verbindung nach Osten zur Hohenhorster Heide her. Zur Kompensation eignen sich die Waldbereiche und die grünlandgenutzten Niederungen, weshalb die Kompensationsräume nur etwa ein Drittel des Korridors ausmachen; Kompensationsräume 14-1 bis 14-6; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 154 ha davon Flächen für Kompensation: 91 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 331

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Stand: 15.01.04 98

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

14 1 2 B 2 2 2 1 2 1 3 2 1 14 29 14 2 3 B 2 1 1 2 3 1 3 3 1 15 21 14 3 2 B 2 3 2 1 3 2 3 2 2 18 10 14 3 3 B 1 3 2 2 3 2 3 2 2 19 9 14 4 2 B 1 3 3 1 3 3 3 2 3 21 16 14 4 3 B 1 3 3 1 3 3 3 2 3 21 24 14 5 3 B 1 3 2 1 3 2 3 3 2 19 36 14 6 3 B 1 3 3 2 3 1 3 3 2 20 9

Summe 154 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- 55 99 - - - - - - -

- 140 191

- - - - - - -

Gesamt 154 331 Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 99

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

14-1 NO von Herten, beidseits der L 511; Acker

Sandlöss- und Löss-böden Walderhalt bei geringem Waldanteil LP: Anreicherung; sonst keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-

lung

14-2 W von Recklinghausen, westlich der A 43Acker; Wald, Grünland

Lössböden Extensivierung, Alleefortführung BK: Zentraler Bereich: keine Aufforstung, Grünlandnutzung; LP: Anreicherung

Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Erhöhung des Grünlandanteils

14-3 O von Herten-Disteln; Acker, S Grünland, tlw. Brache

O feuchte Niede-rungsböden, W Löss-böden

Entwicklung zusammenhängender Waldbestände in einem waldarmen Gebiet

BK: SW: Umwandlung von Acker in Grünland, extensive Nutzung; LP: N Anreicherung

Laubwald- und Waldmantelentwick-lung Erhöhung des Grünlandanteils

14-4 O von Herten, N von RE-Stuckenbusch; Acker, kleine-re Waldparzellen

feuchte Niederungs-böden, tlw. Lössböden

Entwicklung zusammenhängender Waldbestände in einem waldarmen Gebiet

keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-lung

14-5 zw. RE-Stuckenbusch (N) und A 2 (S); Acker, Grünland

feuchte Niederungs-böden,

Extensivierung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer, Ergänzung der Gehölzbestände

keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-lung, Aufwertung von Fließgewäs-sern und deren Niederungen,

14-6 NW von RE-Hochlarmark südl. der A 2; Acker

Lehmböden, tlw. feucht keine Angabe keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-

lung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

Page 106: Freiraumentwicklungskonzept Zielrichtung … · Kreis Recklinghausen Ökopool Stand: 15.01.04 I Seite Inhaltsverzeichnis I - II Tabellenverzeichnis III Kartenverzeichnis III Abkürzungsverzeichnis

Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 100

Korridor

15

Recklinghausen-Ost

Lage Nord-Süd-Korridor im Osten von Recklinghausen von der Stadtgrenze zu

Oer-Erkenschwick über die Quellbachniederung bis zur Emscherniederung

Größenordnung ca. 372 ha

Kommunen Recklinghausen

Landschaftsraum Norden: Nr. 2 Nördliches Ruhrgebiet auf dem Vestischen Höhenrücken Süden: Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Im Norden (Vestischer Höhenrücken) Ackernutzung auf wertvollen Lössböden. Die südlich anschlie-ßende Quellbachniederung ist grünlandbetont und wird durch die A 2 zerschnitten. Nach Osten stellt der Korridor entlang der A 2 und des Südbruchgrabens Verbindung zum Waldgebiet "Brandheide" her.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben Nordteil: • durchgängige Freiraumverbindung • standortgemäße Bewirtschaftung der Ackerböden • Erweiterung des Grünland- und Heckenanteiles • Nutzung der Niederungsbereiche als extensives Grünland oder Überlassung der Sukzession Südteil: • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor eignet sich flächig zur Kompensation wobei insbesondere im Norden die Ackernutzung erhalten bleiben soll. Hier ist eine Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen vorgesehen. Außerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen soll eine flächige Waldvernetzung initiier werden, die die Siedlungsflächen vom Freiraum trennt. Im südlichen Bereich ist die Aufwertung der Quellbachnie-derung der entscheidende Kompensationsanspruch Kompensationsräume 15-1 bis 15-4; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 202 ha davon Flächen für Kompensation: 123 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 283

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 101

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

15 1 3 B 2 2 1 2 3 3 3 2 1 17 110 15 2 3 B 1 3 3 2 3 1 3 3 1 19 10 15 3 3 B 2 3 3 1 2 1 1 2 1 14 33 15 4 3 B 2 3 3 2 2 1 3 2 2 18 49

Summe 202 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- -

202 - - - - - - -

- -

283 - - - - - - -

Gesamt 202 283

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 102

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

15-1 NO von Recklinghausen; vorw. Acker, tlw. Wald und Grünland

Lössböden

N; Entwicklung eines Waldbereiches; übriger Bereich: Entwicklung eines Trockentales mit Hohlwegen, Feldgehöl-zen und Grünlandflächen, Extensivie-rung, nutzungsfreier Pufferstreifen ent-lang des Hohlweges, Ergänzung der Landschaftsstrukturen

BK: N (bei Haus Waldesruh): Aufgabe der Bewirtschaftung, Anlage einer Pufferzone, Waldmantelentwicklung, extensive Grünlandnutzung; S (Trockental): Waldmantelentwicklung, extensive Grünlandnutzung, keine Aufforstung auf Grünland, Anpflanzung von Hecken; LP: Anreicherung

Waldmantelentwicklung; Anreiche-rung der Landschaft mit Gehölzstruk-turen

15-2 O von Recklinghausen; Acker Lössböden keine Angabe keine Angabe Anreicherung der Landschaft mit

Gehölzstrukturen

15-3

O von Recklinghausen, zw. L 628 (N) und A 2 (S); Grün-land, Brache, Acker; kleinflä-chig Wald

Lössböden, feuchte Niederungsböden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser

BK: Quellbachtal: keine Bewirtschaftung, naturnahe Gewäs-sergestaltung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

15-4

SO von Recklinghausen, zw. Röllinghausen (W) und Brandheide (O); Grünland und Acker, kleinflächig Wald

Sandböden, feuchte Niederungsböden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser

keine Angabe Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Laubwald- und Waldmantelentwicklung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

Page 109: Freiraumentwicklungskonzept Zielrichtung … · Kreis Recklinghausen Ökopool Stand: 15.01.04 I Seite Inhaltsverzeichnis I - II Tabellenverzeichnis III Kartenverzeichnis III Abkürzungsverzeichnis

Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 103

Korridor

16

Castrop-Rauxel-West

Lage Nord-Süd-Korridor zwischen Herne und Castrop- Rauxel bis zur Emscher-

niederung im Norden und Castrop-Merklinde im Süden

Größenordnung ca. 382 ha

Kommunen Castrop-Rauxel

Landschaftsraum Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Neben größeren Waldbereichen im Norden und schmalen Grünlandbändern entlang der Fließgewäs-ser (Landwehrbach, Rossbach, Deininghauser Bach) wird der Raum vorwiegend ackerbaulich, groß-flächig vor allem im Südteil auf Lössböden, genutzt. Der Korridor ist teilweise sehr eingeengt und durch zahlreiche Freileitungen, querende Straßen (A 42) und Kanäle (Rhein-Herne-Kanal) vorbelastet.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Möglichkeiten zur Kompensation ergeben sich im mittleren Bereich, wobei die Freileitungen ein-schränkend wirken; im Süden des Korridors liegen die Naturschutzgebiete "Wagenbachquellen"; Hier ist vorgesehen, die Funktion des Biotopkomplexes durch weiträumige Anreicherung der Landschaft auch in landwirtschaftlichen Kernzonen zu stärken. Kompensationsräume 16-1 bis 16-4; Priorität: B Gesamtgröße der Kompensationsräume: 170 ha davon Flächen für Kompensation: 99 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 222

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 104

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

16 1 1 B 1 3 3 2 3 2 2 2 3 20 16 16 2 1 B 2 2 2 2 1 2 1 2 3 15 74 16 3 1 B 2 3 3 2 2 2 2 2 1 17 16 16 4 1 B 2 2 1 2 2 2 2 3 1 15 64

Summe 170 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

170 - - - - - - - - -

222 - - - - - - - - -

Gesamt 170 222 Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 105

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

16-1 NW von Castrop-Rauxel (Schloss Bladenhorst; Wald, Brache, Acker, Grünland

feuchte Niederungs-böden, SO Sandböden

Ergänzung der Landschaftsstrukturen; Extensivierung keine Angabe

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Laubwald- und Waldmantelentwicklung

16-2 W von Castrop-Rauxel; Acker, Brache, Wald, Grün-land

feuchte Niederungs-böden, N Sandböden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser, Ergänzung der Gehölzbestände

LP: N Anreicherung; sonst keine Angabe Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Laubwald- und Waldmantelentwicklung

16-3 SW von Castrop-Rauxel, südl. der L657; Acker, im O Wald und Grünland

Lössböden, tlw. feuchte Niederungs-böden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Korridor entlang der Gewäs-ser, Ergänzung der Gehölzbestände

LP: Anreicherung; sonst keine Angabe Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

16-4 SW von Castrop-Rauxel (Obercastrop); Acker, in den Niederungen Grünland

Lössböden, tlw. feuchte Niederungs-böden

naturnahe Gewässergestaltung, Exten-sivierung

BK: Talbereiche: naturnahe Gewässergestaltung, extensive Grünlandnutzung; LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 106

Korridor

17

Castrop-Rauxel-Ost

Lage Nord-Süd-Korridor östlich von Castrop-Rauxel im Verlauf der Tales des

Deininghauser Baches und südlich fortgesetzt über das Wollental bis Bövinghausen

Größenordnung ca. 566 ha

Kommunen Castrop-Rauxel

Landschaftsraum Nr. 1 Zentrales Ruhrgebiet im Emscherland

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Deininghauser Bach verläuft im Nordteil naturnah in einem breiten nutzungsfreien Korridor und umgebendem Wald; südlich von Deininghausen herrscht dagegen aufgrund der ertragreichen Löss-böden Ackernutzung, tlw. bis in die Bachtäler hinein, vor. Der Korridor wird von der A 42 quer zer-schnitten.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • nachhaltigen Bremsung des Freiraumverbrauches • naturbetonte Biotope (z.B. alte Laubwälder) • traditionelle Kulturlandschaft (z.B. Grünland-Kleingehölz-Komplexe) • städtisch-industrielle Lebensräume (z.B. Parks, Friedhöfe, Industriebrachen)

Besonderheiten und Kompensationsräume Zur Kompensation eignet sich einerseits das südliche Deininghauser Bachtal - Maßnahmen zur Auf-wertung von Fließgewässern und deren Niederungen - sowie der Bereich Wollenbachtal im Süden; hier sind aufgrund des Vorrangs für die Landwirtschaft Anreicherungen durch Gehölzstrukturen sinn-voll, um die schmalen Tälchen des Biotopsystems zu stärken. Der Korridor setzt sich nach Osten auf Dortmunder Stadtgebiet bis zur A 45 fort. Kompensationsräume 17-1 bis 17-4; Priorität: B (17-1: A) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 187 ha davon Wertsteigerung durch Kompensation: 94 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 215

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 107

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

17 1 1 A 2 1 1 3 2 2 3 2 1 15 98 17 2 1 B 2 2 1 2 2 2 3 3 1 16 58 17 3 1 B 2 3 3 2 3 2 3 1 1 18 16 17 4 1 B 1 3 3 2 3 2 3 2 1 19 15

Summe 187 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

187 - - - - - - - - -

215 - - - - - - - - -

Gesamt 187 215

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 108

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

17-1

O von Castrop-Rauxel (Dei-ninghauser Bach); Acker und Wald, bachbegleitend Bra-che

Lössböden, feuchte Niederungsböden

Wiedervernässung, Ergänzung der Landschaftsstrukturen, Extensivierung der Nutzung entlang des Bachlaufes

LP: Anreicherung; sonst keine Angabe Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

17-2

SO von Castrop-Rauxel (Wollental); Acker , bachbe-gleitend Brache und im S Grünland

Lössböden, feuchte Niederungsböden

Entwicklung eines vielstrukturierten Bachtalbereiches

BK: Talbereiche: der Sukzession überlassen (nicht Grün-land), keine Aufforstung, naturnaher Gewässerausbau LP: Anreicherung

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

17-3 S von Castrop-Rauxel, süd-östl. Siedlungsrand; Acker

Lössböden, kleinflä-chig feuchte Niede-rungsböden

Entwicklung eines vielstrukturierten Bachtalbereiches

LP: Anreicherung; sonst keine Angabe

Ortsrandgestaltung, Aufwertung von Fließgewässern und deren Niede-rungen

17-4 S Castrop-Frohlinde; Acker, im W Wald

Lössböden, kleinflä-chig feuchte Niede-rungsböden

Entwicklung eines vielstrukturierten Bachtalbereiches

BK: Nasswiese: Anlage von Tümpeln; LP: Anreicherung

Laubwald- und Waldmantelentwick-lung, Aufwertung von Fließgewäs-sern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 109

Korridor

18

Rhade/Holsterhausen

Lage Niederungssystem von Kalter Bach und Rhader Mühlenbach in der Umge-

bung von Rhade bis nach Holsterhausen im Süden

Größenordnung ca. 2.104 ha

Kommunen Dorsten

Landschaftsraum Nr. 9 Gewässer- und niederungsreiche Landschaft der Lembecker Wellen Süden: Nr. 3 Ballungsraumrandzone der Dorstener Talweitung

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der landwirtschaftlich intensiv genutzte Freiraum außerhalb der Niederungen, der immer wieder durch größere Waldgebiete durchdrungen wird, ist durch den kleinräumigen Wechsel von Grünland, Acker, Baumgruppen und Hecken geprägt. Im Nordwesten von Rhade erscheint die Landschaft bis in die Niederung hinein ausgeräumter. Die Niederungen selbst werden großflächig als Grünland genutzt. Bedeutsame Funktionen im landesweiten Biotopverbund haben die Fließgewässer (Rhader Bach, Rhader Mühlenbach, Midlicher Mühlenbach, Lembecker Wiesenbach, Kalter Bach) und ihre feuchten Niederungen insbesondere durch ihre Verbindung zur Lippe.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • Niederungen mit extensivem Grünland und feuchte Waldgesellschaften • naturnah entwickelte Tieflandbäche • Auwälder durch natürliche Sukzession • Vernetzung der Wälder über lineare Biotopstrukturen • Sicherung der Verbindung zur Lippe Süden: • Zugänglichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Erholungssuchende

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor erstreckt sich längs des Gewässersystems; die Kompensationsräume dienen ausschließ-lich der Optimierung der Niederungen. Die Verbindung zur Lippe ist durch die Siedlungskörper von Holthausen gestört. Als Barriere zerschneidet die A 31 den Korridor, insbesondere auch in Verbindung mit den großflächigen Waldbiotopen der sich westlich anschließenden Bakeler Mark/Üfter Mark. Kompensationsräume 18-1 bis 18-5; Priorität: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 778 ha davon Fläche für Kompensation: 511 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 1.666

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 110

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

18 1 9 A 1 2 1 3 3 2 2 3 3 19 280 18 2 9 A 1 1 2 3 3 3 3 3 3 21 71 18 3 9 A 2 2 2 2 3 2 2 3 2 18 133 18 4 9 A 2 2 2 3 1 2 2 3 3 18 153 18 5 9 A 2 2 1 3 2 2 2 3 3 18 141

Summe 778 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - - -

778 -

- - - - - - - -

1666 -

Gesamt 778 1666

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Stand: 15.01.04 111

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

18-1

Nordwestl., westl. und südl. Umgebung von Rhade (Rhader Bach); großflächig Acker, tlw. Grünland und Wald

Niedermoor und feuch-te Sandböden, rand-lich Sand- oder Lehm-böden

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Pufferstreifen entlang der Gewässer, Umwandlung von Acker in Grünland, Extensivierung

FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

18-2 südliche Rhader Wiesen nördl. Bakeler Mark; Acker

Niedermoor; im O Sandböden, tw. feucht

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Pufferstreifen entlang der Gewässer, Umwandlung von Acker in Grünland, Extensivierung

FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

18-3 Kalter Bach-Niederung NO von Rhade; Acker, Grünland, im N mehr Wald

feuchte Niederungs-böden, im S ausge-dehnt; sonst Sandbö-den, tlw. feucht, im N trocken

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Pufferstreifen entlang der Gewässer, Umwandlung von Acker in Grünland, Extensivierung

FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

18-4 Rhader Mühlenbach beid-seits der A 31; Acker und Grünland

zentral Niedermoor, im W feuchte Niede-rungsböden, im Osten Sandböden, tlw. feucht

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Pufferstreifen entlang der Gewässer, Umwandlung von Acker in Grünland, Extensivierung

FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

18-5

Rhader Mühlen-bach/Hammbach von Deuten (N) bis zum Blauen See in Dorsten (S); Acker und Grünland, Waldparzellen

bei Sölten ausgedehnt feuchte Sandböden; feuchte Niederungs-böden schmal am Gewässer, sonst Lehm- und Sandbö-den, tlw. trocken

naturnahe Gewässergestaltung, nut-zungsfreier Pufferstreifen entlang der Gewässer, Umwandlung von Acker in Grünland, Extensivierung

FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Siedlungsrand-gestaltung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 112

Korridor

19

Lembeck/Barkenberg

Lage Niederungssystem von Midlicher Mühlenbach, Lembecker Wiesenbach und

Wienbach von Lembeck bzw. Klein-Reken im Norden bis nach Holsterhau-sen im Süden

Größenordnung ca. 1.363 ha

Kommunen Dorsten Landschaftsraum Norden: Nr. 9 Gewässerreiche und Niederungslandschaft der Lembecker

Wellen Süden: Nr. 3 Ballungsraumrandzone der Dorstener Talweitung

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der landwirtschaftlich intensiv genutzte immer wieder durch größere Waldgebiete durchdrungene Freiraum außerhalb der Niederungen, ist durch den kleinräumigen Wechsel von Grünland, Acker, Baumgruppen und Hecken geprägt. Die Niederungen selbst, namentlich am Lembecker Wiesenbach werden großflächig als Grünland genutzt. Bedeutsame Funktionen im landesweiten Biotopverbund haben die Fließgewässer und ihre feuchten Niederungen durch ihre Verbindung zur Lippe.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • Niederungen mit extensivem Grünland und feuchte Waldgesellschaften • naturnah entwickelte Tieflandbäche • Auwälder durch natürliche Sukzession • Vernetzung der Wälder über lineare Biotopstrukturen • Sicherung der Verbindung zur Lippe Süden: • Zugänglichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Erholungssuchende

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor erstreckt sich längs des Gewässersystems; die Kompensationsräume dienen ausschließ-lich der Optimierung der Niederungen. Die Verbindung zur Lippe ist durch die Siedlungskörper von Holthausen gestört. Der Korridor erfasst das gesamte Bachsystem; zur Kompensation eignen sich jedoch nicht alle Bereiche; Großflächige Aufwertungsmöglichkeiten sind auf nur 25% der Flächen - vor allem am Midlicher Mühlenbach und am südlichen Wienbach - erkennbar. Kompensationsräume 19-1 bis 19-4; Priorität: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 361 ha davon Fläche für Kompensation: 197 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 591

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 113

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

19 1 9 A 1 2 3 3 3 3 2 3 2 21 85 19 2 9 A 1 2 3 3 2 2 3 3 2 20 62 19 3 9 B 1 2 3 2 3 3 3 3 2 21 102 19 4 9 A 2 2 2 3 2 2 2 3 2 18 112

Summe 361 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - - -

361 -

- - - - - - - -

591 -

Gesamt 361 591 Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 114

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

19-1 Midlicher Mühlenbach im S von Klein-Reken; Acker, Grünland, Brache, Wald

bachbegleitend feuch-te Niederungsböden, sonst Sandböden

naturnahe Gewässergestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer

BK: Wiedervernässung, tlw. Nutzungsaufgabe und Waldman-telentwicklung, naturnahe Gewässergestaltung; FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Laubwald- und Waldmantelentwicklung

19-2 Midlicher Mühlenbach im N von Barkenberg; Acker, Grünland, Wald

bachbegleitend feuch-te Niederungsböden; im N feuchte, im S trockene Sandböden

naturnahe Gewässergestaltung, nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer

BK: Extensivgrünland, Wiederherstellung von Biotopen, naturnahe Gewässergestaltung; FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

19-3 Midlicher Mühlenbach im N von Wulfen; Acker, Wald, tlw. Grünland

im S und O feuchte Niederungsböden, sonst Sandböden

nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer ; Optimierung einer struktur-reichen Kulturlandschaft

BK: Extensivgrünland, Wiederherstellung von Biotopen, naturnahe Gewässergestaltung; FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen; Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen

19-4

Wienbach/Hervester Bruch im O von Holsterhausen; Acker, tlw. Grünland und Brache, angrenzend Wald

vorwiegend Sandbö-den, zum Großteil feucht; z.T. feuchte Niederungsböden

nutzungsfreier Korridor entlang der Gewässer, extensive Grünlandnutzung

BK: Anlage einer Pufferzone, Sukzession, naturnahe Ge-wässergestaltung; FFH: Wiederherstellung der gestörten Auenbereiche, Freistel-lung ausreichend breiter Uferrandstreifen

Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 115

Korridor

20

Große Heide zwischen Wulfen und Lippramsdorf

Lage Ost-West-Korridor südlich von Barkenberg und Wulfen von Lippramsdorf im

Osten bis zum Wienbach im Westen

Größenordnung ca. 1.057 ha

Kommunen Dorsten, (Haltern)

Landschaftsraum Nr. 3 Ballungsraumrandzone der Dorstener Talweitung

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Viele Teile der sandigen Niederterrassenfläche waren früher von Heiden bedeckt, die inzwischen mit Kiefern wieder aufgeforstet wurden. Auf den armen Sandböden haben sich im zentralen Bereich des Korridors geschlossene Waldbestände erhalten. Im Umfeld des Waldbestandes herrscht auf den Plat-ten Ackernutzung vor, während die ehemals feuchten, zum Großteil entwässerten Talniederungen z.T. noch als Grünland genutzt werden.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • Erhöhung des Laubholzanteils • Aufbau von Vernetzungsstrukturen • Zugänglichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Erholungssuchende

Besonderheiten und Kompensationsräume Der Korridor beinhaltet große Nadelwaldbereiche, deren Umwandlung in Laubwälder dem Entwick-lungsziel entspricht, jedoch definitionsgemäß nicht für Kompensationszwecke herangezogen wird. Statt dessen bietet der Raum genügend Möglichkeiten, die Erhöhung des Laubholzanteils durch Suk-zession oder Anpflanzung auf derzeitigen Freiflächen außerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen zu erreichen und in Verbindung mit Vernetzungsstrukturen im weiterhin agrarisch genutzten Raum eine auch für die Erholung attraktive Freiraumverbindung von der Hohen Mark bis nach Dorsten zu entwickeln. Kompensationsräume 20-1 bis 20-3; Priorität: C (20-2: B) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 552 ha davon Flächen für Kompensation: 372 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 1.334

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 116

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

20 1 9 C 2 3 3 2 2 2 2 3 1 18 63 20 2 9 B 1 2 3 3 3 3 2 3 3 22 129 20 3 8 C 1 3 3 3 3 2 2 3 2 21 56 20 3 9 C 1 3 3 3 3 2 2 3 2 21 304

Summe 552 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - -

56 496

-

- - - - - - -

130 1204

- Gesamt 552 1334

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 117

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

20-1

S v. Wulfen zw. L 608 (W) und Wulfener Heide (O); Acker und Wald, wenig Grünland

N Plaggenesch, S Sandböden Erhöhung des Laubholzanteil BK: S: Erhöhung des Laubholzanteils Laubwald- und Waldmantelentwick-

lung

20-2 zw. Wulfener Heide (N) und Lippeniederung (S) ; Acker, Wald und Grünland

W feuchte Niede-rungsböden, O feuchte Sandböden, angren-zend Sandböden

Erhöhung des Laubholzanteil keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-lung

20-3

"Große Heide" im S von Barkenberg südl. der B 58; Acker mit Grünland- und Waldparzellen, randlich Wald

großflächig Sandbö-den, tlw. feucht, klein-teilig trocken; im NW und O feuchte Niede-rungsböden; tlw. auch Plaggenesch

Waldmantelentwicklung, Erhöhung des Grünlandanteils, Aufbau von Vernet-zungsstrukturen

BK: NO: Erhöhung des Laubholzanteils, Anpflanzung von Hecken

Laubwald- und Waldmantelentwick-lung, Erhöhung des Grünlandanteils

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 118

Korridor

21

Haltern/Sythen

Lage Nördliche Umgebung von Haltern und Sythen vom Mühlenbach im Osten

bis nach Holtwick im Westen

Größenordnung ca. 1.002 ha

Kommunen Haltern

Landschaftsraum Nr. 6.2 Wald- und ackerreiche Vorländer der zentralen Hohen Mark

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Außerhalb der zusammenhängenden Waldgebiete "Uphuser Mark", "Frettholz" und "Sundernheide" herrscht im Korridor auf Sandlöss- und Lössböden Ackernutzung vor. Am Nordrand reichen die tro-ckenen Sandböden der Sythener Mark in den Korridor. Im Osten ist ein Feuchtwiesengebiet in der weiten Niederung des Mühlenbaches eingeschlossen. Die A 42 zerschneidet den Korridor in Nord-Süd-Richtung.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • zusammenhängende, von Offenlandbereichen gegliederte Waldlandschaft • laubgehölzreiche Waldbestände • Verbindungen über die Lippeaue hinweg in die Haard • Verknüpfung mit den Wäldern in der Lembecker Niederung bis hinüber zum Niederrhein • abwechslungsreiche, reich gegliederte Kulturlandschaft

Besonderheiten und Kompensationsräume Ziel der Korridorausweisung ist die Optimierung der großräumigen Vernetzung unter Freihaltung des schmalen Freiraumes zwischen Sythen und Lehmbraken sowie einer Abschwächung der Trennwir-kungen der A 43. Für das Feuchtwiesengebiet gibt die Realnutzungskartierung des KVR im Gegen-satz zum Biotopkatasterblatt eine weitestgehende Ackernutzung an. Der hier ausgewiesene Kompen-sationsraum sieht eine Umwandlung in Feuchtwiesen vor, wobei die tatsächliche Bestandssituation (Grünland oder Acker) die mögliche Wertsteigerung erheblich beeinflussen kann. Kompensationsräume 21-1 bis 21-7; Priorität: C (21-3 u. 21-5: A) Gesamtgröße der Kompensationsräume: 453 ha davon Flächen für Kompensation: 262 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 889

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 119

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

21 1 8 C 2 3 2 2 1 1 3 3 1 16 62 21 2 8 C 2 3 2 3 1 1 3 3 1 17 81 21 3 8 A 1 3 3 3 2 1 3 3 1 19 22 21 4 8 C 1 3 3 3 3 3 3 3 1 22 40 21 5 8 A 2 3 3 2 2 1 3 3 1 18 59 21 6 8 C 2 3 3 1 2 1 3 3 1 17 24 21 7 8 C 1 1 2 3 3 3 3 3 3 21 165

Summe 453 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - -

453 - -

- - - - - - -

889 - -

Gesamt 453 889

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 120

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

21-1 zw. Haltern (SO) und der A 43 (NW); Acker, Grünland, Wald

Lössböden, im S über Sandlöss zu Sandbö-den

keine Angaben keine Angaben Abschirmung der A 43 durch Ge-hölzanreicherung

21-2 SO von Lavesum an der A 43; Acker, Grünland, Wald Lössböden Ergänzung der Landschaftsstrukturen,

Nachpflanzung alter Alleen BK: S: Anlegen von Laubgehölzen

Abschirmung der A 43 durch Ge-hölzanreicherung, Laubwald- und Waldmantelentwicklung, Anreiche-rung der Landschaft mit Gehölzstruk-turen

21-3 östl der A 43 an der AS Haltern-Lavesum; Acker, angrenzend Wald

Sandböden, im N trocken; S Sandlöss

Optimierung der Waldbestände; N: Optimierung eines Sanddünengebietes LP: Anreicherung

Abschirmung der A 43 durch Ge-hölzanreicherung, Anlage von Tro-ckenbiotopen

21-4 Uphuser Mark westl. von Sythen; Acker und Wald

Löss- im N Sandlöss-böden Optimierung der Waldbestände keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-

lung

21-5

Westl. der L 501 zw. Sythe-ner Mark (NW), Sythen (SO) und Lehmbraken (NO); Acker

von W nach O Löss- und Sandlössböden; im N trockene Sand-böden

Optimierung der Waldbestände; N: Optimierung eines Sanddünengebietes LP: Anreicherung

Ortsrandgestaltung, Laubwald- und Waldmantelentwicklung, Anlage von Trockenbiotopen

21-6

Östl. der L 501 zw. Sythener Mark (NW), Sythen (SO) und Lehmbraken (NO); Acker, im W angrenzend Wald

von W nach O Sand-löss- und Sandböden

Neuanpflanzung und Ergänzung weg-begleitender Gehölze LP: Anreicherung Ortsrandgestaltung, Anreicherung

der Landschaft mit Gehölzstrukturen

21-7 NO von Sythen; Acker, tlw. Grünland, angrenzend Wald

feuchte Niederungs-böden extensive Bewirtschaftung BK: keine Aufforstung, Grünlandnutzung Aufwertung von Fließgewässern und

deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 121

Korridor

22

Heubachniederung/Lohenbach

Lage Nördlichstes Stadtgebiet von Haltern, westlich der A 43

Größenordnung ca. 107 ha

Kommunen Haltern

Landschaftsraum Nr. 10 Merfelder Niederung

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Freiraum wird trotz feuchter bis nasser Bodenverhältnisse (Gleye, Moorböden) intensiv ackerbau-lich genutzt.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • extensiv genutztes Feuchtgrünland • naturnahe Entwicklung des Bachtals • Moorweiher als Kern des Landschaftsraumes

Besonderheiten und Kompensationsräume Aufgrund der flächigen, feuchten bis nassen Standorteigenschaften ergibt sich im Korridor ein sehr hohes Entwicklungspotenzial. Die Kompensationsflächenplanung sieht als Idealzustand aus Sicht von Natur und Landschaft zusammenhängende, extensiv genutzte Feuchtgrünlandbereiche vor. Die Fließgewässer sollen abschnittsweise mit Ufergehölzen bepflanzt werden. Die A 43 wirkt als starke Zäsur im Ost-West-Biotopverbund und belastet den Raum in ihren Randbereichen durch Schadstoffe. Kompensationsräume 22-1; Priorität: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 99 ha davon Fläche für Kompensation: 96ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 382

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 122

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-dor

Lfd. Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

22 1 8 A 1 1 2 3 3 2 3 3 3 20 99 Summe 99

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - -

99 - -

- - - - - - -

382 - -

Gesamt 99 382

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 123

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

22-1 Heubachwiesen/Lohenbach westl. der A 43; Acker, im S angrenzend Wald

feuchte Niederungs-böden und Moorbö-den, im S Sandböden

Schaffung zusammenhängender Feuchtgrünlandbereiche, naturnahe Gewässergestaltung, Gehölze entlang der Bachläufe (abschnittsweise)

keine Angaben Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 124

Korridor

23

Hullern

Lage Umgebung von Hullern

Größenordnung ca. 516 ha

Kommunen Haltern

Landschaftsraum Nr. 8.2 Hullerner Niederterrasse

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Freiraum um Hullern wird intensiv ackerbaulich genutzt.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • Erhalt und die Neuentwicklung von Heide • naturnahe Entwicklung bestehender Wälder mit großflächig ungestörter Entwicklung • abwechslungsreiches Landschaftsbild bei Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft

Besonderheiten und Kompensationsräume Aufgrund der flächigen, trockenen Standorteigenschaften ergibt sich im Korridor ein sehr hohes Ent-wicklungspotenzial. Die Kompensationsflächenplanung sieht als Idealzustand aus Sicht von Natur und Landschaft außerhalb der landwirtschaftlichen Kernzonen im Norden eine flächige Entwicklung einer reich strukturierten Heidelandschaft vor, Um die angegebene Wertsteigerung zu erreichen, ist die Erarbeitung eines gesamträumlichen ökologischen Entwicklungskonzeptes erforderlich. Kompensationsräume 21-1; Priorität: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 312 ha davon Fläche für Kompensation: 232 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 539

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 125

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

23 1 8 A 1 3 2 2 3 2 2 3 3 20 312 Summe 312

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - -

312 - -

- - - - - - -

539 - -

Gesamt 312 539

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 126

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

23-1 Umgebung von Hullern; Acker, angrenzend Wald

trockene Sandböden, im N feuchte Niede-rungsböden

Wiederherstellung von Biotoptypen (Heide), extensive Beweidung keine Angaben

Anlage von Trockenbiotopen (Heide-landschaft, tlw. auch Feuchtstand-orte)

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Stand: 15.01.04 127

Korridor

24

Haltern-Flaesheim

Lage östliche Umgebung von Haltern-Flaesheim

Größenordnung ca. 136 ha

Kommunen Haltern

Landschaftsraum Nr. 5 Waldlandschaft des Haard-Hügellandes

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Korridor wird landwirtschaftlich als Grünland und als Acker genutzt. Nach Süden schließt sich das große Waldgebiet der Haard, nach Norden die Lippeniederung an.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben • durchgängige Verbindung zur Lippeaue unter Zurücknahme störender Nutzungen

Besonderheiten und Kompensationsräume Der kleine Ergänzungskorridor wurde ausgewiesen, um den Freiraum zwischen der Haard und der Lippeniederung nachhaltig zu sichern. Funktional macht es Sinn, die Waldbestände der Haard auf den Ackerflächen bis an den Wesel-Datteln-Kanal fortzuführen und die inzwischen schon nach Osten er-weiterte Siedlung Flaesheim durch einen Waldgürtel abzugrenzen. Kompensationsräume 23-1; Priorität: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 56 ha davon Flächen für Kompensation: 30 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 120

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 128

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

24 1 8 A 1 3 2 3 2 2 3 3 2 20 56 Summe 56

Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - -

56 - -

- - - - - - -

120 - -

Gesamt 56 120

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 129

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

24-1 O von Haltern-Flaesheim; Grünland und Acker, im S angrenzend Wald

feuchte Niederungs-böden im NW, sonst Sandböden, im W und S trocken

Optimierung eines Waldgebietes, Erhö-hung des Laubholzanteils keine Angaben Laubwald- und Waldmantelentwick-

lung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 130

Korridor

25

Haltern-Hamm/Marl-Herne

Lage beidseits der A 43 zwischen der Lippeniederung im Norden und der Haard

im Süden

Größenordnung ca. 177 ha

Kommunen Haltern, Marl

Landschaftsraum Süden: Nr. 5 Waldlandschaft des Haard-Hügellandes Norden: Nr. 8.1 Lippeniederung

Beschreibung der derzeitigen Strukturmerkmale Der Korridor umfasst einen Teilbereich der Lippeniederung im Norden, der allerdings durch den We-sel-Datteln-Kanal abgetrennt ist. Während hier Grünlandnutzung vorherrscht, wird der südliche Be-reich durch Ackernutzung geprägt. Die A 43 zerschneidet den Korridor in Nord-Süd-Richtung.

Übergeordnete Leitbilder/Zielvorgaben Norden: • Naturnah mäandrierendes Gewässer, das die Aue mit natürlichen und halbnatürlichen Biotop-

typen durchzieht • wirtschaftliche Nutzung als Extensivgrünland • Ufergehölze und Auwälder durch natürliche Sukzession • Altwässer als wertvolle Lebensräume für Vögel, Amphibien und Fische • Ökologische Durchgängigkeit des Gewässers auch innerhalb der Stadtgebiete Süden: • durchgängige Verbindung zur Lippeaue unter Zurücknahme störender Nutzungen

Besonderheiten und Kompensationsräume Die Kompensationseignung ist im Korridor durch eine Freileitung eingeschränkt. Deshalb ist eine Ar-rondierung der südlich angrenzenden Laubwälder nur südlich der L 612 möglich. Innerhalb des Niede-rungsbereichs der Lippe ergeben sich Möglichkeiten der Umwandlung von Acker in gehölzreiche Grünlandflächen, um so die durchgängige Verbindung zwischen Lippe und Haard zu optimieren. Kompensationsräume 24-1 bis 24-2; Priorität: A Gesamtgröße der Kompensationsräume: 148 ha davon Flächen für Kompensation: 80 ha Wertsteigerung (Biotopwertpunkte): 247

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 131

Gunstfaktoren (vgl. Text, S. 37) Korri-

dor Lfd.

Num-mer

Stadt-code

Prio-rität

Eig-nungs-klasse

Schutz-gebiet

LWK Sied-lung

Zer-schnei-dung

Immis-sionen

Freilei-tungen

Altablage-rungen

Entwick-lungs-

potenzial

Summe

Fläche

(ha)

25 1 8 A 2 2 1 3 2 1 2 3 2 16 106 25 2 10 A 2 1 2 3 1 2 3 3 3 18 42

Summe 148 Abgrenzung von Kompensationsräumen und Stellenwertbildung (vgl. Kap. 7 im Text)

Kommune Code Flächenanteil (ha)

Wertsteigerung (Biotopwertpunkte)

Castrop-Rauxel Herten

Recklinghausen Oer-Erkenschwick

Datteln Waltrop

Gladbeck Haltern

Dorsten Marl

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10

- - - - - - -

106 -

42

- - - - - - -

159 -

88 Gesamt 148 247

Stadtcode und Grobbilanzierung (vgl. Kap. 10 im Text)

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Rahmenkonzept Kreis Recklinghausen Ökopool

Stand: 15.01.04 132

Nr. Lage, Be-

stand/Realnutzung Abiotische Faktoren Zielvorgaben des ökologischen Fachbeitrages zum GEP Sonstige Zielvorgaben Entwicklungsziel

25-1

zw. Haard und Wesel-Datteln-Kanal westl. Bos-sendorf; Acker, im S angren-zend Wald

Sandböden, zentral und im N trocken

Optimierung eines Waldgebietes, Erhö-hung des Laubholzanteils, Ergänzung der Gehölzstrukturen

keine Angaben

Laubwald- und Waldmantelentwick-lung, Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, Anlage von Trockenbiotopen

25-2

zw. AK Marl-Nord (S) und Wesel-Datteln-Kanal beid-seits der A 43; Acker, Grün-land, Waldparzellen

feuchte Niederungs-böden

Extensivierung der Nutzung im Auenbe-reich, Anlage von nutzungsfreien Puffer-zonen (z.B. um Altarme)

keine Angaben Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, Abschirmung der A 43 durch Gehölzanreicherung

Entwicklungsziele und besondere Kompensationsfunktionen (vgl. Kapitel 8 im Text)