Freizeiten Prospekt 2012

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FREIZEITEN 2012 FREIZEITEN 2012 FREIZEITEN 2012

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Freizeitinformationen des EJW LB und des CVJM LB für 2012

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beim Freizeitenprospekt 2012 des Evangelischen Jugendwerks

Bezirk Ludwigsburg und des CVJM Ludwigsburg

Damit Sie sich gut zurechtfinden können, hier einige Hinweise zu diesem Prospekt:

Dies ist der gemeinsame Freizeitprospekt von CVJM Ludwigs-

burg und EJW Bezirk Ludwigsburg. An den jeweiligen Logos und Farben können Sie den entsprechenden Reiseveranstalter er-kennen. Bitte achten Sie darauf in besonderer Weise bei der Anmeldung und bei den Reisebedingungen.

Inhalt: Im Inhaltverzeichnis finden Sie die jeweiligen Freizeitan-

gebote nach Alter und Zeitraum aufgelistet. Außerdem ist dort auch eine Übersicht der verschiedenen Kürzel unserer Leis-tungsbeschreibungen abgedruckt.

Anmeldung: Die Reiseanmeldungen für Freizeiten können

(ausschließlich beim EJW Bezirk Ludwigsburg) schriftlich erfol-gen und werden in der Reihenfolge des Posteingangs berück-sichtigt. Anmeldungen für Freizeiten des CVJM Ludwigsburg können auch über die Homepage des CVJM erfolgen www.cvjm-ludwigsburg.de. Für den Fall, dass zeitgleich mehr Anmeldungen eingehen, als noch Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern teilnehmen kann, vermerken Sie bitte deren Namen auf dem Anmeldeabschnitt oder schicken Sie die Anmel-dungen zusammen in einem Umschlag an uns. Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die auch gleichzeitig die Rechnung darstellt. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen ausführliche Informationen, z. B. in einem Freizeit- bzw. Informationsbrief zusenden.

Preisnachlässe: Bei den CVJM-Freizeiten gelten die ausge-

schriebenen Preisnachlässe für CVJM-Mitglieder, deren Mit-gliedschaft vor dem Anmeldetermin schriftlich bestätigt wurde und für Kinder von Mitarbeitenden. Bei den EJW-Freizeiten gilt ein Preisnachlass von 3% bei An-meldung bis zum 31.03.2012.

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Zuschüsse: Unser Ziel ist, jedem Kind und Jugendlichen die

Möglichkeit einer Freizeit innerhalb unserer Freizeitkapazitäten zu ermöglichen. Bei allen Freizeiten kann für Kinder und Jugend-liche aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss über Lan-desjugendplanmittel beantragt werden. Weiterhin können fi-nanziell schwache Familien beim jeweiligen Reiseveranstal-ter einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds beantragen. Bitte vermerken Sie dies auf dem Anmeldeformu-lar. Dann werden Ihnen automatisch die Antragsformulare zur Bezuschussung zugesandt. Bei einer Bewilligung werden erheb-liche Kosten über die Zuschüsse finanziert. Wir wollen uns nach Kräften dafür einsetzen, dass Ihre Kinder an unseren Freizeiten teilnehmen können.

Reisebedingungen: Bitte beachten Sie auch die "Wichtigen

Hinweise“ und „Reisebedingungen" am Ende des Freizeitpros-pektes. Sie gelten für alle unsere Freizeiten.

Wir vom CVJM Ludwigsburg und EJW Bezirk Ludwigsburg wol-

len Ihnen und Ihren Kindern erholsame Freizeiten anbieten, bei denen es um mehr als nur Urlaub geht. Neben vielen Eindrücken und Erlebnissen sollen unsere Teilnehmer/innen auch eine christliche Gemeinschaft mit anderen erfahren. Dazu gehört für uns die inhaltliche Beschäftigung mit Glaubens- und Lebensfra-gen auf altersgerechte Art und Weise. Es ist uns wichtig, ge-meinsam über den Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen und dabei mehr mit ihm zu erleben und ihn persönlich kennen zu lernen.

Bitte denken Sie daran: Unsere Freizeiten könnten ohne das

große Engagement von unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen nicht stattfinden. Die Vorbereitung und Durchführung ge-schieht dabei mit einem hohen Maß an Kreativität, Kompetenz und Verantwortung. Auch opfern sie dafür einen erheblichen Teil ihrer Freizeit bzw. ihres Jahresurlaubs. Dafür sagen wir herzlich Danke.

So, das war jetzt ein kurzer Überblick der wichtigsten Informationen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern wunderschöne Feriener-lebnisse und eine erholsame, stressfreie Urlaubszeit! Ihr

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AF = Ausflug AM = Arbeitsmaterial

KV = Reisekrankenvers. L = Freizeitleitung

SB = Skibetreuung U = Unterkunft

O = Ortsabgaben RL = Reiseleitung

VG = Verpflegung VP = Vollpension

FT = Fahrt HP = Halbpension

MTS = Mithilfe bei Tisch-, Spül- und Reinigungsdiensten

Ferientagheim Grünbühl 1. Abschnitt

30.07. - 10.08.2012 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 2. Abschnitt

13.08. - 24.08.2012 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 3. Abschnitt

27.08. - 07.09.2012 7-13 Jahre

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Valisera / Österreich Osterferien

30.03. - 05.04.2012 8-12 Jahre

Freizeitheim Nußdorf Pfingstferien

26.05. - 02.06.2012 8-12 Jahre

Schloss Einsiedel Sommerferien

27.07. - 07.08.2012 9-11 Jahre

Walchenseefreizeit Sommerferien

11.08. - 25.08.2012 10-15 Jahre

Dörflas Sommerferien

28.07. - 08.08.2012 11-13 Jahre

Grächen / Schweiz Sommerferien

28.07. - 11.08.2012 11-13 Jahre

Valisera / Österreich Sommerferien

(Mädchen-Freizeit) 12-15 jährige

28.07. - 08.08.2012 Mädchen

Kalenberg / Niederlande Sommerferien

27.07. - 10.08.2012 13-16 Jahre

Calcatoggio / Korsika Sommerferien

25.08. - 08.09.2012 14-17 Jahre

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Für Kinder von 7-13 Jahren* 2012 werden wir wieder die kompletten sechs Wochen Sommerferi-en mit Abschnitten des Ferien-Tagheims abdecken. Die ersten 2 Wochen finden in der Grundschule in Grünbühl statt. Wir haben uns für den Standort Grünbühl entschieden, da die Schu-le über gute Räumlichkeiten mit Turnhalle und Schwimmbad sowie über viel Frei- und Sportfläche verfügt. Das pädagogische Konzept steht in allen drei Abschnitten im Zentrum. Von Montag bis Freitag wird den Kindern tagsüber ein umfangrei-ches und vielfältiges Programm mit spannenden Anspielen, kreati-ven Angeboten, vielen Spielen zum Thema sowie eine warme Mahl-zeit und weitere Zwischenmahlzeiten angeboten. Zudem findet ein Elterntag statt (Samstag, 04.08. von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferientagheim beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 16.30 Uhr. Durch den Sozialfonds und durch die Suche nach Patenschaften für Freiplätze wollen wir das FTH noch günstiger machen. Bitte spre-chen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Ort: Eichendorffschule Grünbühl, Neißestr. 22

Termin: 1. Abschnitt: 30.07. - 10.08.2012

Alter: Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 160,- €

Ermäßigung (bis 50%) über Sozialfonds möglich Weitere Ermäßigung durch Patenschaften

Geschwisterermäßigung von 20,- €

Anmeldung: Bedingungen gelten wie beim 2. und 3.

Abschnitt

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Ort: Freizeitgelände “Leudelsbachtal” in Möglingen

Termin: 2. Abschnitt: 13.08. - 24.08.2012

3. Abschnitt: 27.08. - 07.09.2012

Alter: Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 170,- €

Ermäßigung (bis zu 50%) durch Sozialfonds möglich

Geschwisterermäßigung von 20,- €

Zuschüsse: Über den Sozialfonds kann ein Zuschuss bis zu 50% (max. 85,- €) beantragt werden. Bitte die Anträge vor der Anmeldung stellen.

Anmeldung: Ab Dienstag, 28.02.2012 und danach, (nicht über während der Bürozeiten Freizeitpros- montags - donnerstags von 9-12 und pekt möglich!) 14-16 Uhr, können die Kinder angemel- det werden. Die Anmeldung ist durch einen der Erziehungsberechtigten per- sönlich vorzunehmen. Bei Verhinder- ung kann durch eine dritte bevoll- mächtigte Person die Anmeldung vor- genommen werden, jedoch nur für das Kind / die Kinder einer Familie.

Vorzulegen sind - Impfbuch des Kindes / der Kinder - ggf. blauer Familienpass der Stadt Ludwigsburg

- Nachweis über Krankenversicherung (Versichertenkarte)

Zahlung: Der Gesamtbetrag ist direkt bei der An- meldung in bar fällig oder muss sofort überwiesen werden.

Leistungen: L, MTS, Programm, Teilverpflegung (Frühstück, 1 warme Mittagsmahlzeit, Vesper – kein Abendessen)

RV: CVJM Ludwigsburg e.V.

Unser Ferientagheim für die 3. bis 6. Sommerferienwoche findet auf dem Freizeitgelände Leudelsbachtal des CVJM-Möglingen statt. Zudem findet in beiden Abschnitten ein Elterntag statt (Samstag, 18.08. bzw. 01.09., jeweils von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-tagheim beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 17.45 Uhr.

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Für Kinder von 8-12 Jahren Du willst eine Woche in den Bergen erleben, die noch toller wird als alles, was Du bisher erlebt hast? DANN BIST DU BEI UNS RICHTIG! Ein motiviertes Team aus neuen und aus erfahrenen Betreuern wird Dir eine unglaubliche, abwechslungsreiche, actiongeladene und niemals langweilige Woche bieten! Ein Erlebnis, das Du auf keinen Fall verpassen solltest! Die Berghütte Valisera bietet Dir eine einzigartige Atmosphäre, eine super tolle Gebirgslandschaft, riesige Wiesen und Spielfläche und wenn Schnee liegt, super Rodelgelegenheiten, die Möglichkeit, Schneemänner und Iglus zu bauen und noch vieles mehr!!! Tolle Bastelprogramme, actionreiche Geländespiele, lustige Sport-programme, gemütliche Film-, Theater- oder Disco-Abende bieten Dir jeden Tag Abwechslung, Spannung und Spaß! Du bist zwischen 8 und 12 Jahren alt, hast Lust, eine Woche ohne Deine Eltern mit tollen Kids zu erleben, neue Freunde kennenzu-lernen und nach der Freizeit voller Stolz allen davon zu erzählen? Dann melde Dich jetzt ganz schnell an und sicher Dir einen Platz! Wir freuen uns schon jetzt auf Dich und eine unvergesslich schöne Woche im schönen Österreich. Alle weiteren Informationen bekommst Du unter www.cvjm-ludwigsburg.de

Ostern 2012

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Ort: Berghaus Valisera / St. Gallenkirch / Österreich

Termin: 30.03. - 05.04.2012

Leitung: Melanie Vogt, Sören Wiertellok

Kosten: 209,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: VP, L, RL, U, VG, AF, FT, KV, MTS

Plätze: min. 16, max. 24 Teilnehmende

RV: CVJM Ludwigsburg e.V.

Ostern 2012

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Für Kinder von 8-12 Jahren Auch im Jahre 2012 begeben sich die Gefährten auf die Reise nach Nußdorf und lassen ihre Abenteuer mit Geschick und Zusammenhalt erwartungsvoll auf sich zukommen. Hast du Lust ein weiteres Kapitel der Nußdorf Saga zu werden? Etwas abgeschieden inmitten eines verträumten Wäldchens, umringt von duftenden Blumenwiesen und Getreideäckern befindet sich das Abenteuerlager für die wagemutigen Entdecker, Strolche und Feen – Nußdorf. Wir begeben uns gemeinsam auf Entdeckungstour, lernen die Natur kennen, erleben gemeinsame Abenteuer in den Wäldern und dem Provinzörtchen Nußdorf. Hier wird das Sitzen am Lagerfeuer, die Nachtwanderung, der Sternenhimmel, einige Geländespiele, Spiel, Spaß und Spannung ein absolutes Muss. In unserem Pfingstsaga-haus und durch das miteinander Feiern und Leben wird alles ein ultimatives Erlebnis für die Gemeinschaft. Die Gefährten lernen sich untereinander kennen und erhalten zugleich neue, starke Freunde für ihre gemeinsame Zukunft. Habe Mut und frage deine Freunde/Freundinnen, um ein Teil der Gemeinschaft zu werden. Meldet euch recht bald an, denn die Zahl der Gefährten ist begrenzt. Du wirst es bestimmt nicht bereuen. Infos zu Haus und Ort: Das Freizeitheim liegt außerhalb des Ortes Nußdorf ca. 15 Gehminuten entfernt, direkt im Wald inmitten eines Landschafts-schutzgebietes. Das Freizeitheim verfügt über zahlreiche Freizeit-, Spiel- und Sportmöglichkeiten (u.a. Tischtennis, Volleyball / Street-ball, Grillplatz) und ist gemütlich eingerichtet und in vielen Teilen neu renoviert.

Pfingsten 2012

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Ort: Freizeitheim Nußdorf

Termin: 26.05. - 02.06.2012

Leitung: Nathalie Riebeling, Ann-Kathrin Stein, Manfred Klatt & Sagateam

Kosten: 195,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: L, U, VG, AF, MTS

Anreise: Eigenanreise

Plätze: min. 20, max. 24 Teilnehmende

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Pfingsten 2012

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Für Kinder von 9-11 Jahren Hey du, kurze Frage: Wolltest du nicht schon immer mal auf einem Schloss wohnen? Ja? Na dann hast du in den Sommerferien die ultimative Chance dazu: 12 Tage leben wie König und Königin im echten Schloss Einsiedel. Und was so eine Königlichkeit auf Schloss Einsiedel den langen, aber niemals langweiligen Tag tut, ist: … Spaß, Spiele und jede Menge Action rund um die Uhr haben, … grillen bei knisterndem Lagerfeuer, … 27 andere tolle Könige und Königinnen kennen lernen und eine königliche Gemeinschaft erleben, … spannende Geschichten von Gott, dem König der Könige hören, … gesichert hoch hinaus auf Bäume klettern und Schluchten über- queren, … abenteuerlich durch die dichten Wälder des Schönbuchs jagen, … bei kreativen Workshops zeigen, was in dir steckt, … gemeinsam um Medaillen und Pokale kämpfen, … im nahegelegenen Baggersee baden und planschen, … in der großen Schlossküche gemeinsam lecker kochen, … oder einfach mal königlich chillen und rundum tolle Ferien haben, … uns MitarbeiterInnen ärgern … Nein Quatsch, vergesst das schnell wieder. Aber lieber NICHT vergessen: Schnell anmelden! Wir als Team freuen uns auf dich! Infos zu Haus und Umgebung: Oberhalb des Neckartals bei Tübingen, am Rande des Schönbuch, steht das ehemalige Jagdschloss Einsiedel. Zum Haus gehören eine große Spielwiese mit Schaukel und Grillstelle. An das Gelände grenzt der Schönbuch-Wald an, der sich prima für Geländespiele und Waldaktionen eignet. Der nahe Baggersee von Kirchentellinsfurt macht die ideale Umgebung für Spiel, Spaß und Erholung perfekt.

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Ort: Schloss Einsiedel / Kirchentellinsfurt

Termin: 27.07. - 07.08.2012

Leitung: Jörg Wiedmayer, Andreas Bachhofer, Philipp Springer, Nadja Grutschnig, Felix Mezger, N.N.

Kosten: 280,- € / 272,- € bis 31.03.2012

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, U, VG, MTS

Plätze: min. 18, max. 28 Teilnehmer/innen

RV: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

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Für Kinder und Jugendliche von 10-15 Jahren Sommerfreizeit der Lagerhopper geht in die nächste Runde! Die Lagerhopper wollen mit DIR zwei unvergessliche Wochen am traumhaften Walchensee – schönster See Deutschlands – verbrin-gen!

Wir werden – und das ist das Allerbeste – ein zweiwöchiges super-tolles und abwechslungsreiches Programm mit dem Team der La-gerhopper und Dir und Deinen Freunden haben. Was werden wir erleben? Action bei Geländespielen, Sporttur- nieren und Discos, sowie gemütliche Bastelpro-gramme, (Nacht-)Wanderungen und Film-, Spiel- und Theaterabende, ... Schon jetzt haben wir jede Menge neue Ideen, was wir am Walchensee mit DIR erleben werden! Außerdem wollen wir auch dieses Jahr unsere Lagerfahne wieder gegen die Überfaller verteidigen und dafür brauchen wir Dich! Das Camp besteht aus zehn urigen Holz-hütten mit Vorraum und Sitzecke. Es gibt ein Haupthaus mit zusätzlichen Aufent-haltsräumen. Das Haupthaus und die Hütten sind um eine große Wiese direkt am Waldrand gebaut. Das Lager befin-det sich direkt am Walchensee, der reichlich Badespaß verspricht. Zudem gibt es zwei Tischtennisplatten, eine Grillstelle, einen Volley-ball und einen Fußballplatz. Also, Kuli raus und schnell anmelden.

Bilder und sonstige Informationen bekommst Du unter www.die-sommerfreizeit.de.vu oder www.cvjm-ludwigsburg.de

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Ort: Walchensee / Oberbayern

Termin: 11.08. - 25.08.2012

Leitung: Melanie Vogt, Sonja Lugones, Nicole Württemberger, Andreas Dyck, Sören Wiertellok, Andreas Hiller, Jan Bressert, Markus Geiger, Mark Kuhnle, Kevin Dürr, Jasmin Fischer

Kosten: 319,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: MTS, L, RL, AF, U, VG, FT

Plätze: min. 40, max. 60 Teilnehmende

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Für Kinder und Jugendliche von 11-13 Jahren Dörflas - pack das Abenteuer ein! Sommerferien 2012, wie noch ewig hin?! Ihr habt noch gar keine Idee, was ihr da machen wollt? Aber wir - und wir wissen, dass wir DICH dabei haben wollen!! Dörflas, nicht nur …

D wie "DER Freizeitknaller!" Ö wie "ödes Programm – absolute Fehlanzeige!" R wie "Riesenwasserplanenrutsche - jippie!" F wie "Funny-Fantastisches Betreuerteam!" L wie "Lachen ohne Ende!" A wie "Alles, was ein guter Sommer braucht!" S wie "Super Haus – mit Spielscheune zum Kickern und Darten!"

… sondern noch viel mehr! In den 12 Tagen wird euch tolles Essen, spannende Geschichten mit und über Gott, eine abenteuerliche 2-Tages-Tour durch das Fichtelgebirge an den Weißenstädter See, coole Spieleabende und viele weitere Highlights erwarten! Wie toll die 12 Tage werden können, lässt sich gar nicht wirklich in Worte fassen. Nur eins steht fest, wenn DU dabei sein willst: AN DIE ANMELDUNG, FERTIG LOS!!! Infos zu Haus und Umgebung: Dörflas ist ein kleines idyllisches Dorf am Hauptkamm des Fichtelge-birges, 30 km südlich von Hof. Der am Waldrand gelegene frühere Bauernhof ist zu einem schönen und gemütlichen Freizeithaus umgebaut worden. Rittersaal und separate Spielscheune mit Tisch-tennisplatten und Tischkicker, sowie eine Lagerfeuerstelle lassen keine Langeweile aufkommen. In der Nähe gibt es außerdem ver-schiedene Bademöglichkeiten.

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Ort: Kirchenlamitz - Dörflas

Termin: 28.07. - 08.08.2012

Leitung: Simone Gugel, Anja Syring, Moritz Heckel, Moritz Kuhnle

Kosten: 359,- € / 348,- € bis 31.03.2012

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, U, VG, MTS

Plätze: min. 15, max. 20 Teilnehmer/innen

RV: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

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Kinder von 11-13 Jahren … ist deine Gelegenheit für zwei geniale Ferienwochen in den Walliser Hochalpen der Schweiz. Es gibt vier Grün-de. Du fragst wel-che? Die Berge vor Augen und ein See vor der Haustüre, Gruppenfeeling, Erlebnis, Aben-teuer und Erho-lung bilden den “Einklang” für eine perfekte Freizeit. Lage: Direkt an einem ver-träumten Berg-see liegt unser gemütliches und uriges Freizeitheim „Chalet zum See”. Dies lädt mit seinem idyllisch gelegenem Sonnenbadesteg zu einem Sprung ins angenehm erfrischende Bergwasser ein. Das Wellnessprogramm: Kneippbad, Kletterwand, Trimm Dich Pfad, Spielwiese, Volleyball, Fußball- und Badmintonfeld ist in unmit-telbarer Nähe. Euer Erlebnis: Die landschaftlich und kulturell atemberaubende Region lädt zu Ausflügen ein: Einmal direkt vor einem Gletscher stehen und sein Eis berühren. Zermatt mit Matterhorn und Brig mit Aletschgletscher zählen zu den UNESCO Weltnaturerben, die wir besuchen können. Die Extras: Unplugged Musik, grillen, plaudern, schlafen… unter grandiosem Sternenhimmel; Nachtwanderung, Sonnenuntergänge, 4000er sehen, Freibad mit Europas längster Rutsche, werken, bas-teln, kochen, Haus- und Geländespiele, Open Air Kino, Sport und der gesamte Schweizer Käse warten auf euch und machen Grächen so unverwechselbar. Lass dir das nicht entgehen… Genug der Worte, jetzt bist du am Zug! Freund/Freundin fragen und mitnehmen! Denke daran, das schnell zu tun, denn die Teilnehmerzahl ist be-grenzt.

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Ort: Grächen / Schweiz

Termin: 28.07. - 11.08.2012

Leitung: Manfred Klatt & Team

Kosten: 417,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, U, VG, O, AF, MTS, KV

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 20, max. 35 Teilnehmende

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Für Mädchen im Alter von 12-15 Jahren „Wenn du nicht weißt was FREIHEIT heißt wofür haben wir dann gelebt? (…) FREIHEIT heißt „Gib mir Raum …“ Söhne Mannheims

Wir geben uns und euch Raum ... Zwölf Tage wollen wir gemeinsam in einem Haus direkt in den Ber-gen übernachten, kochen, Leben teilen, wie in einer WG leben und es uns gut gehen lassen. Was uns erwartet? Berge! Wiesen! Einfach eine total geniale Landschaft, die dazu einlädt, Urlaub zu machen, die Ruhe und Freiheit zu genießen - weit weg von unserem Alltag. Gemeinsam werden wir Musik machen, Themenabende gestalten,

einfach UNGESCHMINK über uns, über Gott, über Jungs und das

Leben reden. Wir werden uns auspowern, Ausflüge (in Richtung Bodensee) planen, Fußball spielen, kreativ sein und vieles mehr. Hast du schon mal einen Sonnenaufgang in den Bergen miterlebt oder unter einem klaren Sternenhimmel über das Leben philoso-phiert?

12 Tage nur mit Mädels - unsere Themen, unsere Hobbys, unsere Zeit - DU hast Lust? Dann ran an die Anmeldung, fertig, und los geht’s nach Österreich, mit Freundinnen und einem tollen Team. Wir warten nur auf DICH! Infos zu Haus und Umgebung: Das Berghaus Valisera liegt in einem Seitental zwischen den Orten St. Gallenkirch und Gargellen im Alpenpark Montafon in toller Lage. Die urgemütliche Hütte verfügt über 2- bis 6-Bett-Zimmer und bietet außerdem einen Wintergarten und eine Terrasse zum ausgiebigen Chillen. In der Nähe gibt es auch verschiedene Bademöglichkeiten.

Page 21: Freizeiten Prospekt 2012

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Ort: Valisera / St. Gallenkirch / Österreich

Termin: 28.07. - 08.08.2012

Leitung: Johanna Tückmantel, Nora Mederus und Team

Kosten: 379,- € / 368,- € bis 31.03.2012

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, KV, U, VG, MTS

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 15, max. 20 Teilnehmerinnen

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Für Jugendliche von 13-16 Jahren Status-Meldung (Was machst du gerade?): Du überlegst dir, was du in deinen nächsten Sommerferien machst? Dann möchten wir folgende Veranstaltung für dich erstellen … Name der Veranstaltung: Freizeit Kalenberg 2012 Datum und Uhrzeit: 27.07.-10.08.2012, von früh bis spät Ort: Kalenberg in der Region Overijssel / Niederlande Details: Wir wollen nicht nur Fotos, Links und Videos mit dir tei-len, sondern auch verschiedene Anwendungen gemeinsam aus-probieren und erleben. Wir werden jede Menge Spaß zusammen haben, falls du Spiele nicht ausschließlich am Bildschirm, sondern mit echten Menschen erleben magst, live und in Farbe. Eine weitere Anwendung wird das gemeinsame Kochen sein – und wer schon mal so eine Mega-Küchenparty erlebt hat, weiß, was für ein Riesen-spaß das sein kann. Neben vielen weiteren kreativen Anwendungen (In- und Outdoor-mäßig, zu allen Tages- und Nachtzeiten, aktiv und meditativ), die wir für dich posten, gibt es auch genügend Raum für eine benutzerdefinierte Gestaltung der Freizeit, wo du dich mit deinen Wünschen und Bedürfnissen einbringen kannst. Verlinkte Orte: Städtchen wie Steenwijk, Badeplätze und ein Frei-bad sind mit den eigenen Fahrrädern in Windeseile zu erreichen. In Bezug auf deine Privatsphäre-Einstellungen hoffen wir, dass du bereit bist, dein Zimmer mit 2 bis 3 weiteren Nutzern zu teilen, sowie die Sanitärräume mit der gesamten Gruppe Kalenberg 2012. Das Risiko, bei dieser Veranstaltung Freunde aus dem begrenzten Lebensbereich Freizeit Kalenberg 2012 zu finden, ist durchaus vorhanden und kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden. Wer ist eingeladen? Natürlich nicht nur Facebook-Fans, sondern ALLE 13- bis 16-Jährigen können dieser Veranstaltung beitreten. Also „Gefällt mir“ klicken und Anmeldung abschicken! Infos zu Haus und Umgebung: In der Region Overijssel liegt das Gruppenhaus - direkt am Wasser. Es ist neu umgebaut, bietet gemütliche 2- bis 4-Bett-Zimmer und einen Wintergarten drinnen, sowie Terrasse und Spielwiese mit Trampolin und Volleyballfeld draußen. Die ganze Gegend besteht aus einem einzigartige Geflecht von Wasserwegen, Kanälen und Seen. Mit den Fahrrädern, die wir von

daheim mitneh-men, erreichen wir alles, was ringsum interessant ist (Steenwijk, Frei-bad etc.). Aber auch Kanufahren ist hier natürlich eine geniale Sa-che, die sicher eingeplant wird. (Kanu-Miete nicht im Freizeitpreis enthalten.)

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Ort: Kalenberg / Overijssel / Niederlande

Termin: 27.07. - 10.08.2012

Leitung: Klaus Neugebauer, Samira Gollin, Adrian Wilhelm, Verena Kuhnle

Kosten: 515,- € / 499,- € bis 31.03.2012

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, KV, U, VG, MTS

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 18, max. 22 Teilnehmer/innen

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Für Jugendliche von 14-17 Jahren von den Korsikaprofis Sommer, Sonne, Strand - „Die schönsten Tage in deinem Sommer“ Dann bist Du hier zu 100% richtig. Zum sechsten Mal bieten wir mit unseren Korsikaprofis lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigen Chillen – erfrischendes Meer zum Abkühlen, Schwim-men und Tauchen – wild romantische Schluchten, Berge, ausge-trocknete Flüsse und Wälder für Trekking und Canyoning – maleri-sche Küstenstädte, die wir zum Shoppen und Bummeln besuchen. Unsere Urlaubsadresse: Der Campingplatz Calcatoggio bei Ajaccio. Von hier aus erreichst Du in wenigen Minuten den schönen Strand und das glasklare Meer und alles andere, womit Du Dein Urlaubs-programm füllen willst. Wohnen werden wir in 4er Zelten auf dem neu renovierten Campinglatz. Viele Tage sonniges Korsika - Dein Fun- und Actionteam bietet Dir ein abwechslungsreiches Programm und unsere Kochprofis ein geniales Essen aus einer nagelneuen Küche. Wir werden Göttliches erleben und hören. Sei dabei! Für Interessierte sind eindrucksvolle Canyoning-Touren geplant, Klettern im Hochseilgarten und beim Klettersteig (als Fremdleistung) und Schnorcheln, Strandübernachtung, Black Box (in Eigenleis-tung) ... diese Angebote kannst du - zusätzlich zu einem fertigen Programm - dazu buchen. Du hast die Auswahl. Alle Einzelheiten wie Programm, Auswahlmöglichkeiten, Kosten für manche Angebote etc. können wir auf Anfrage zumailen und werden auf alle Fälle im Infobrief zugeschickt. Also schnell den Kuli raus, denn die Plätze sind begrenzt und schnell vergeben. Wer Bilder sehen will, wird in der Bildergalerie unter www.cvjm-ludwigsburg.de fündig. Da wir die Freizeit schon seit fünf Jahren anbieten, wirst du dort einen guten Eindruck bekommen. Diese Freizeit wird zusammen mit dem Evang. Jugendwerk in Württemberg durchgeführt.

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Ort: Calcatoggio / Korsika / Frankreich

Termin: 25.08. - 08.09.2012

Leitung: Kirsten Scheel, Julian Meinhardt, Christian Huber, Corinna Plack und das Fun&Actionteam

Kosten: 519,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, Fähre, AF, VG, RL, KV, MTS

Anreise: Busfahrt ab Ludwigsburg

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 60, max. 80 Teilnehmende

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Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, liebe Eltern, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequen-zen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie des-halb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise auf-merksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmun-gen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingun-gen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend "TN" (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend „RV" (Reiseveranstalter) bzw. "FL" (Freizeitleiterin/Freizeitleiter) genannt - abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen inso-weit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für Rei-severanstalter (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Mit der Anmeldung zu einer Freizeit erhalten sie in diesem Jahr kostenlos die aktuellen Informationen der Reiseveranstalter.

1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter 1 (RV 1) ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Lan-deskirche in Württemberg. Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Men-schen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeit-beginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Frei-zeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unterneh-mungen sowie am Programm teilnehmen.

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3. Reihenfolge der Anmeldungen Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Sollten bei einzelnen Freizeiten gleichzeitig mehr Anmeldungen eingehen, als Freizeitplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe durch Verlosung. (RV 1) Anmeldungen über Gruppen aus den Gemeinden des Evan-gelischen Kirchenbezirks Ludwigsburg werden bevorzugt. (RV2) Vereinsmitglieder und Anmeldungen über Gruppen aus den Gemeinden der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ludwigs-burg werden bevorzugt. Darüber hinaus behalten wir es uns vor, den Interessenten zuerst abzusagen, die bereits zum dritten Mal nacheinander an der gleich-artigen Freizeit teilnehmen würden. Bei einigen Maßnahmen, wie z. B. Aufbaulagern oder Mitarbeiterschulungen, können vor einer Verlosung vom Veranstalter Sachkriterien als Grundlage für eine Vorauswahl herangezogen werden. 4. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reise-preises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festge-legt. 5. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrie-ben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen einge-setzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveran-staltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistun-gen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestä-tigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer 10.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 6. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vor-gesehen ist.

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Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reise-rücktrittskostenversicherung und keine Reisekrankenversiche-rung, insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall, eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebüh-ren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, emp-fehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versi-cherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungs-schutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslands-krankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Ludwigsburg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 8. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa-stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplan-mitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der An-meldung angefordert werden.

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Alle finanziell schwachen Familien können außerdem beim jeweili-gen RV einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds bean-tragen. 10. Reisepreissicherung Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung, also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentie-ren. Durch den (RV 2) erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaf-ten des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugend-werk Bezirk Ludwigsburg (RV 1) wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Ein-richtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evan-gelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg.

1. Anmeldung/Vertragsschluss

1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzli-chen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reise-ausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 1.2. Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit sei-nen gesetzlichen Vertretern, kommt durch die schriftliche Anmelde-bestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.

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1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseaus-schreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hin-weisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informations-briefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfü-gung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeit-prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingun-gen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften …), Reisever-mittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnah-mebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibun-gen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrück-liche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Soweit der Reiseveranstalter (siehe hierzu insbesondere Ziffer 10. der "Wichtigen Hinweise") der Pflicht zur Durchführung der soge-nannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unter-liegt, und keine der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen von der Absicherungspflicht vorliegen, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein überge-ben ist. 3.2. (RV 1) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmel-debestätigung) ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wo-chen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt wer-den kann. 3.3. (RV 2) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmel-debestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei

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Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aus-händigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist. 3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstal-ters. 3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittser-klärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rück-trittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der ge-wöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.

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4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tat-sächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflich-tet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je-weils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendun-gen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleis-tungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entspre-chen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beein-trächtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte ange-messene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe un-möglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird,

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oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-deres Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehe-nen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reisever-anstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschä-den oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammen-hang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist bin-nen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckver-spätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kün-digen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erzie-hungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlas-sen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertrag-lich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorge-sehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder ent-stehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Auf-wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genomme-nen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträ-gern gut gebrachten Beträge.

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7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reise-ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzu-geben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Rei-seausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Ange-bot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staa-tes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwach-sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch infor-miert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.

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9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunterneh-men bei Flugreisen Nicht aufgeführt, da derzeit bei den RV keine Flugreisen durchge-führt werden. 10. Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körper-schäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her-beigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-tungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltun-gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspart-ners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschrie-benen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursäch-lich geworden sind. 11. Verjährung, Datenschutz 11.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Er-satz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

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11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1. und 11.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 11.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstän-de, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frü-hestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand 12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung. 12.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewen-det wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsicht-lich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 12.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 12.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner des Reise-vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestim-mungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwi-schen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zu-gunsten des TN ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht ab-dingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN an-gehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmun-gen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2010

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CVJM Ludwigsburg e.V.

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Reiseveranstalter 1 (RV 1) im Sinne des Gesetzes ist das Evangeli-sche Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich un-selbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Würt-temberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: [email protected] Internet: www.ejw-lb.de

Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Men-schen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). Der CVJM Ludwigsburg ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Ludwigsburg. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:

CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de

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CVJM Ludwigsburg e.V.

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ weiblich männlich Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung

Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier ange-meldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle ver-traglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift des Teilnehmers / der Teilnehmerin ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.

allein sorgeberechtigt

Bitte den jeweiligen Reisever- anstalter

ankreuzen und Anmel-dung an ihn

senden!

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CVJM Ludwigsburg e.V.

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ weiblich männlich Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung

Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier ange-meldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle ver-traglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift des Teilnehmers / der Teilnehmerin ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.

allein sorgeberechtigt

Bitte den jeweiligen Reisever- anstalter

ankreuzen und Anmel-dung an ihn

senden!

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: [email protected] Internet: www.ejw-lb.de

CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de