Fritz-Philippi-Schule Breitscheid

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1 Fritz-Philippi-Schule Breitscheid Schulprogramm

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Fritz-Philippi-Schule

Breitscheid

Schulprog

ram

m

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Inhaltsverzeichnis

1. Die Entwicklung der Fritz-Philippi-Schule

1.1. Das Leitbild der Fritz-Philippi-Schule……………………Seite 5

1.2. Aktuelle Rahmenbedingungen

1.2.1. Schülerzahlen

1.2.2. Schulgremien

1.2.3. Räumliche Ausstattung

1.2.4. Mitarbeiter

1.2.5. Unterrichts- und Pausenzeiten

2. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung………………Seite 9

2.1. Zielvereinbarungen und Maßnahmenplan

nach der 1. Schulinspektion

2.1.1. Zielvereinbarungen nach der 1. Schulinspektion

2.1.2. Maßnahmenplan zu den Zielvereinbarungen

nach der 1. Schulinspektion

2.2. Zielvereinbarungen und Maßnahmenplan

nach der 2. Schulinspektion

2.2.1. Zielvereinbarungen nach der 2. Schulinspektion

2.2.2. Maßnahmenplan zu den Zielvereinbarungen

nach der 2. Schulinspektion

2.3. Zielvereinbarungen für das Schuljahr 2014/2015

2.3.1. Zielvereinbarungen für das Schuljahr 2014/2015

2.3.2. Maßnahmenplan zu den Zielvereinbarungen

für das Schuljahr 2014/2015

2.4. Evaluation

3. Grundsätze des gemeinsamen Zusammenlebens

in der Schule……………………………………………….………Seite 19

3.1. Schulordnung

3

4. Unterricht…………………………………………….……………..Seite 19

4.1. Pflichtunterricht

4.2. Einsatz neuer Medien

4.3. Zusätzliche Angebote

4.3.1. LRS- und Dyskalkuliekurs

4.3.2. Förderstunde

4.3.3. Arbeitsgemeinschaften

4.3.4. EDV

4.3.5. Früh-Englisch

4.3.6. INKA

4.3.7. Schulsanitätsdienst

4.3.8. Deutsch als Zweitsprache

4.4. Professionalität

4.4.1. Fortbildung

4.4.2. Schulmanagement

5. Schulleben………………………………………………………….Seite 22

5.1. Feste und Feiern

5.2. Kultur- und Sportveranstaltungen

5.2.1. Schwerpunkte

5.2.2. Der sportliche Bereich

5.3. Schulwanderungen und –fahrten

5.4. Bildungsreisen

5.5. Betreuung unserer Grundschüler

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6. Kooperation und Kommunikation ………….……………..Seite 24

6.1. Übergänge

6.2. Kooperationen

6.3. Öffentlichkeitsarbeit

6.4. Förderverein

6.5. Integration und Inklusion

6.6. Beratung

6.7. Schulseelsorge

6.8. Pausengestaltung

6.9. Schulentwicklungsprojekte und –konzepte

6.9.1. Kompetenzorientiertes Unterrichten

6.9.2. Kombiklasse

6.9.3. Tiergestützte Pädagogik

6.9.4. Jugendmedienschutz

6.9.5. Berufsorientierung

7. Perspektiven……………………………………………………..Seite 27

8. Erklärung………………………………………………………….Seite 27

9. Anlagen………………………………………………………..ab Seite 28

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1. Die Entwicklung der Fritz-Philippi-Schule

1.1. Das Leitbild der Fritz-Philippi-Schule

EINE SCHULE FÜR ALLE!

Unsere Werte

An unserer Schule ist der Umgang miteinander geprägt von Wertschätzung, Akzeptanz,

gegenseitiger Rücksichtnahme, gegenseitigem Respekt und frei von Ausgrenzung und

Gewalt.

Unser Auftrag

Gemeinsam mit den Eltern tragen wir Verantwortung für die Bildung und Erziehung der

Kinder.

Neben anderen Fähigkeiten und Fertigkeiten ist es uns wichtig, dass sich unsere

Schüler vor allem zu mündigen, teamfähigen, sozialkompetenten, selbständigen,

eigenständigen und konfliktfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.

Unsere Ziele

Wir setzen uns dafür ein, dass

unsere Schülerinnen und Schüler (im Folgenden: SuS) entsprechend ihrer

Fähigkeiten gefördert und gefordert werden,

sie neben der Vermittlung von Basiswissen auch die in der heutigen Arbeitswelt

erwarteten Schlüsselqualifikationen erhalten,

sie den für sie bestmöglichen Schulabschluss erreichen,

sie sich in einer lernanregenden und lernförderlichen Atmosphäre, geprägt von

klaren Regeln und Ritualen, zu starken Persönlichkeiten entwickeln können,

unser Unterrichtsklima sehr deutlich von Unterstützung und Wertschätzung

geprägt ist,

im Rahmen eines inklusiven Unterrichts keine SuS ausgegrenzt werden,

sich durch unsere Öffnung der Schule nach außen klare sichtbare und optimale

Synergieeffekte ergeben,

eine deutliche Transparenz der inneren und äußeren Organisationsstruktur

geschaffen wird.

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1.2. Aktuelle Rahmenbedingungen

1.2.1. Schülerzahlen

Zum Einzugsgebiet unserer Grundschule gehören neben der Kerngemeinde

Breitscheid auch die Ortsteile Gusternhain und Rabenscheid. Mit der Aufnahme in

die Klassenstufe 5 erweitert sich das Einzugsgebiet unserer SuS um die Herborner

Stadtteile Burg, Schönbach und Uckersdorf sowie um die Breitscheider Ortsteile

Erdbach und Medenbach.

Schülerzahlen für das Schuljahr 2016 – 2017

(Stand 21.11.2016)

Grundschule: 130 SuS

Förderstufe: 96 SuS

HS/RS (Kombiklasse): 81 SuS

RS: 32 SuS

_________________________

Gesamt: 339 SuS

1.2.2. Schulgremien

Als oberstes Schulgremium ist die Schulkonferenz zu nennen. Sie umfasst

2 Schüler, 3 Eltern, 5 Lehrer und den Schulleiter. Mindestens zweimal jährlich trifft

sich die Schulkonferenz, um alle wichtigen pädagogischen und organisatorischen

Entscheidungen, die die Schule betreffen, zu beschließen.

An der Gesamtkonferenz nehmen regelmäßig auch die Schüler- und die

Elternvertreter teil. Die Gesamtkonferenz tagt mindestens viermal im Jahr.

Unser Schulelternbeirat besteht aus 20 gewählten Mitgliedern, der sich als

beratendes Gremium nach Bedarf trifft. Alle wichtigen Informationen (Protokolle)

werden gleichzeitig an die Stellvertreter weitergereicht.

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1.2.3. Räumliche Ausstattung

21 Klassenräume

Fachräume

- Kunstraum

- 4 EDV-Räume

- Schulküche mit Essraum

- Werkraum Holz/Metall mit Maschinen-und Vorbereitungsraum

- Ton-Papierraum mit Brennraum

- Hörsaal mit Vorbereitungsraum

- Übungsraum Biologie/Chemie

- Übungsraum Physik

- Aula für Musikunterricht

- Musikraum

- Sporthalle

- 2 Betreuungsräume

3 Gruppenarbeitsräume mit Internetzugang

Mediothek mit Internetzugang

Verwaltung

- Lehrmittelraum

- Schülerbücherei LMF

- Lehrerbücherei

- Lehrerzimmer

- Sekretariat

- Konrektorzimmer

- Schulleiterzimmer

- 2. Konrektorenzimmer

- Kopierraum

- Sanitätsraum

- Büro und Arbeitsraum sonderpäd. Förderbedarf

- Lehrerarbeitsraum/Elternsprechzimmer

Pausenhalle mit Kiosk

Außengelände

- Zentraler Schulhofbereich mit Spielgeräteraum und Verkehrsübungsplatz

- Spielfläche mit Kletterwand und Kletterhäuschen oberhalb des Schulhofs

- Überdachter Eingangsbereich

- Toiletten für Grundschul- und Sekundarstufenschüler

- Bolzplatz zwischen Schule und Turnhalle

- Spielwiese unterhalb der Turnhalle

Die energetische Sanierung der übrigen Gebäudekomplexe wird für die Zeit von

2014 – 2016 angesetzt; die Grundschule ist saniert.

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1.2.4. Mitarbeiter

Das Kollegium unserer Schule besteht zzt. aus:

30 Lehrerinnen und Lehrer

2 Förderschullehrer

1 Gemeindereferent

5 Integrationskräfte

1 Mediothekshelfer

Zweimal im Schuljahr nehmen wir Praktikantinnen und Praktikanten von der JLU in

Gießen auf.

Des Weiteren werden wir von drei kreiseigenen Angestellten unterstützt:

2 Verwaltungsfachkräfte

1 Schulhausverwalter

Die Teilnahme an unseren Infopausen (Informationsaustausch zwischen Schulleitung

und Kollegium) und regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen ist für alle

Lehrer/innen verpflichtend. Die Integrationskräfte können an den Konferenzen

teilnehmen. Diese sorgen für die notwendige Transparenz und einen Gleichstand an für

den Schulalltag notwendigem Wissen.

1.2.5. Unterrichts- und Pausenzeiten

An der FPS gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:

1. Stunde: 07:55 Uhr – 08:40 Uhr

2. Stunde: 08:45 Uhr – 09:30 Uhr

P a u s e

3. Stunde: 09:50 Uhr – 10:35 Uhr

4. Stunde: 10:40 Uhr – 11:25 Uhr

P a u s e

5. Stunde: 11:40 Uhr – 12.25 Uhr

6. Stunde: 12:30 Uhr – 13:10 Uhr

7. Stunde: 13:10 Uhr – 13:55 Uhr

Der Stundenverlauf kann in allen Klassen flexibel gestaltet werden, da das

Klassenlehrerprinzip als grundlegendes pädagogisches Konzept etabliert ist.

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2. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung

Eine wesentliche Grundlage der Qualitätsentwicklung der Fritz-Philippi-Schule ist unser

gemeinsam erarbeitetes Schulprogramm, welches als Grundlage für die schulische Arbeit

genutzt wird. Darin werden unsere Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen wir zielgerichtet

arbeiten. Um diese sinnvoll umzusetzen, wird auch eine kontinuierliche und systematisch

aufgearbeitete Fortbildungsplanung betrieben, durch unsere FOBI-Beauftragte gesteuert und

koordiniert.

Unser Schulprogramm wird regelmäßig von der Schulleitung evaluiert, insbesondere dann,

wenn sich die inneren und/oder äußeren Rahmenbedingungen verändern. In unserem

Schulprogramm findet man auch die Zielvereinbarungen, die zwischen der Schulleitung und

dem Schulamt getroffen worden sind.

Einige der Zielvorgaben resultieren aus den Ergebnissen der 1. und 2. Schulinspektion

(15. – 16.01.2008 und 13.-16.03.2012).

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2.1 Zielvereinbarungen und Maßnahmenplan nach der 1. Schulinspektion 2.1.1 Zielvereinbarungen nach der 1. Schulinspektion (15./ 16. 01. 2008)

zwischen dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg vertreten durch den Schulaufsichtsbeamten Dr. Michael Jung

und der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid vertreten durch den Schulleiter Herbert Jochmann

Entwicklungs- ziele

Teilziele Indikatoren Evaluations-maßnahmen

Realisierungs-zeitraum

Zuständigkeiten/ Beteiligte

Qualitätsbereich „Schulkultur“

Gewaltpräven- tion wird verstärkt betrieben.

Einfluss von Medien, Umgang mit Medien, Projekt „Starke Kinder“ Pädagogischer Tag

Ende Schuljahr 2010/ 2011

Steuergruppe Päd. Tag Steuergruppen Sek I, Grundschule

Qualitätsbereich „Lehren und Lernen“

1.Kompetenz- orientierter Unterricht 2. Entwicklung eines Lesekonzeptes in der Sek. I 3. Umsetzung des Bildungs- und Erzieh- ungsplans

Grundschule: Grundlagen, Deutsch Erweiterung von Lesestrategien Gem. Projekt Kiga-Grs: Umgang mit Literatur

Ende Schuljahr 2011/2012 Ende Schuljahr 2011/2012 Ende Schuljahr 2010/2011

Fr. Lenz-Lopatka Fachkonferenz Deutsch Lehrkräfte der Jahrgangsstufe 3

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2.1.2 Maßnahmenplan zu den Zielvereinbarungen nach der 1. Schulinspektion (15./16.01. 2008) Qualitätsbereich:

Ziel Teilziele Maßnahmen Verantwortlich Mitwirkend Zeitraum

Gewalt- prävention

Päd. Tag SL (M. Schneider, H. Jochmann) Fortbildungsbeauf-tragte (C. Lenz-Lopatka)

Referenten

Einfluss von Medien, Umgang mit Medien

Vorträge (Eltern, Schüler)

U. Stahl Kollegium Sek. I

Projekt „Starke Kinder“

Unterrichtsbegl. Projekt (3. Jahrgangsstufen)

S. Schüller, M. Mattern (Klassenlehrerinnen)

Eltern, Schüler, Fachlehrer

Schuljahr 2009/2010; weitere Fortführung des Projektes jährlich in den 3. Klassen

Ziel Teilziele Maßnahmen Verantwortlich Mitwirkend Zeitraum

Kompetenzorientierter Unterricht in der Grs

Grundlagen Fortbildungsreihe des SSA KUGS

SL (C. Lenz-Lopatka)

Kollegium Grundschule

offen

Lesekonzept Fachbereichsleitung Deutsch

Fachkonferenz Deutsch

offen

Umsetzung d. Bildungs- und Erziehungsplans

Umgang mit Literatur

Gem. Projekt Kiga-Grs

D. Hagenbäumer Schüler und Lehrer der 3b, Kindergartenkinder, Erzieherinnen

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2.2 Zielvereinbarungen und Maßnahmenplan nach der 2. Schulinspektion

2.2.1 Zielvereinbarungen nach der 2. Schulinspektion (13. – 16.03.2012) zwischen dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg

vertreten durch den Schulaufsichtsbeamten Dr. Michael Jung und der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid

vertreten durch den Schulleiter Herbert Jochmann Qualitätsbereich: 2

Ziel Indikatoren Evaluationsmaßnahmen Zeitraum

Überarbeitung des Schulprogramms: Aktualisierung nach den Richtlinien des HRS unter Berücksichtigung der Zielformulierungen der aktuellen Arbeitsvorhaben

Schriftliche Ausfertigung des neuen Schulprogramms; Vorstellung in den Konferenzen

Bis Schuljahresende 2012/2013

Schulentwicklung in Richtung Kombiklassen

a) Überarbeitung der Stoffverteilungspläne

b) Kompetenzraster

c) Schulcurriculum u.a. Lesekonzept in der Sek. I

d) Kompetenzorientiert Unterrichten in der Grundschule

Vorlage der neuen Stoffverteilungspläne

Feedbackrunden, Diskussionen im Kollegium, Lernstandserhebungen, Klassenarbeiten, Prüfungsergebnisse, Mathematikwettbewerbe, Abschlussarbeiten, Abschlüsse etc. Lesewettbewerbe

a) - c) 1. Phase: Klasse 7 bis Schuljahresende 2012/2013 2. Phase: Klasse 8 bis Schuljahresende 2013/2014 3. Phase: Klasse 9 bis Schuljahresende 2014/2015 4. Phase: Klasse 10 bis Schuljahresende 2015/2016 d) Oktober 2012 – voraussichtlich Ende Schuljahr 2014/2015 (Teilnahme an der 2. Fortbildungsreihe)

Entwicklung von Evaluationsbögen für Eltern, SuS und Lehrer zur Schulsituation der FPS (organisatorisch/ pädagogisch)

Evaluationsbögen für die einzelnen Gruppen (Schulleitung, Lehrer, Eltern, Schüler)

Bis Ende des 1. Schulhalbjahres 2012/2013

Qualitätsbereich: 5

Ziel Indikatoren Evaluationsmaßnahmen Zeitraum

Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans

Mathe/ NAWi, Inklusion, Medien

Gespräche mit Kitas, Eltern und Lehrern

Bis Ende des Schuljahres 2014

13

2.2.2 Maßnahmenplan zu den Zielvereinbarungen nach der 2. Schulinspektion (13. – 16.03.2012) Qualitätsbereich: 2

Ziel Teilziele Maßnahmen Verantwortlich Mitwirkend Zeitraum

Überarbeitung des Schulprogramms

1. Entwicklung eines Leitbildes

2. Aktuelle Rahmenbedingungen

3. Maßnahmenpläne

SL- Sitzungen SL (H. Jochmann, M. Schneider, C. Lenz-Lopatka)

Dezember 2012 – voraussichtlich Juli 2013 (gepl. Abschluss 31.01. 2014)

Schulentwicklung in Richtung Kombiklassen

1. Abschaffung E/G-Kurse Klasse 6

2. Konzept zur

Schulentwicklung in Richtung Kombiklassen

3. Anpassung der bestehenden Stoffverteilungspläne an das neue Konzept (Klasse 7) unter Einbeziehung des Kompetenzstufen-modells

Konferenzen Besuch von Partnerschule, Einrichten einer Steuergruppe Fachkonferenzen, Päd. Tag, Sitzungen der Steuergruppe, Kooperation mit Partnerschule

SL (H. Jochmann, M. Schneider) SL (H. Jochmann) Steuergruppe (T. Müller, B. Claudi, A. Schneider, H. Brüggemann, H. Jochmann)

Kollegen der Förderstufe Steuer- gruppe Kollegium Sek. I

Abgeschlossen Januar 2012 Ende Schuljahr 2011/2012- 28.11.2012 Verabschiedung des Konzeptes in der SK 2. Halbjahr Schuljahr 2012/2013

Kompetenz- orientiertes unterrichten in der GRS

Grundlagen; Deutsch, Mathe Päd. Tag, GRS- Konferenzen

SL (C. Lenz-Lopatka)

GrS-Kollegium

Beginn der 2. Staffel im 2. Halbjahr 2011/2012

Entwicklung von Evaluations- bögen

1. Evaluation für Eltern 2. Evaluation für SuS 3. Evaluation für Lehrer

SL, H. Brüggemann

Je 1 Mitglied der Schul-formen

2. Halbjahr Schuljahr 2013/2014

14

Qualitätsbereich: 5

Ziel Teilziele Maßnahmen Verantwortlich Mitwirkend Zeitraum

Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans

Beratung der Eltern im Umgang mit Medien Umsetzung des Inklusionskonzepts NaWi

Elternabende Fortbildungen, GrS- Konferenzen GrS-Konferenzen

SL (C. Lenz-Lopatka) SL (C. Lenz-Lopatka) SL (C. Lenz-Lopatka)

Klassenlehrer der Schuljahre 1-4 Inklusionshelfer, Förderschullehrer, Kitas, Erziehungsberatung SU-Fachkonferenz, Mathe-Fachkonferenz, Erzieherinnen

2012-2013 abgeschlossen permanent Schuljahr 2013/2014

15

2.3 Zielvereinbarungen und Maßnahmenplan für das Schuljahr 2014/ 2015

2.3.1 Zielvereinbarungen für das Schuljahr 2014/ 2015

zwischen dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg vertreten durch den Schulaufsichtsbeamten Dr. Michael Jung

und der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid vertreten durch den Schulleiter Herbert Jochmann

Qualitätsbereich: 2

Ziel

Indikatoren Evaluationsmaßnahmen Zeitraum

Überarbeitung des

Schulprogramms: Aktualisierung

nach den Richtlinien des HRS

unter Berücksichtigung der

Zielformulierungen der aktuellen

Arbeitsvorhaben

Schriftliche Ausfertigung

des neuen

Schulprogramms;

Vorstellung in den

Konferenzen

Bis Schuljahresende 2013/ 2014

Schulentwicklung in Richtung

Kombiklassen

a) Überarbeitung der Stoffverteilungspläne

b) Kompetenzraster

c) Schulcurriculum u.a. Lesekonzept in der Sek. I

Vorlage der neuen

Stoffverteilungspläne

Feedbackrunden,

Diskussionen im Kollegium,

Lernstandserhebungen,

Klassenarbeiten,

Prüfungsergebnisse,

Mathematikwettbewerbe,

Abschlussarbeiten,

Abschlüsse etc.

Lesewettbewerbe

a)-c)

1. Phase: Klasse 7 bis Schuljahresende

2012/2013 (erledigt)

2. Phase: Klasse 8 bis Schuljahresende

2013/2014

3. Phase: Klasse 9 bis Schuljahresende

2014/2015

4. Phase: Klasse 10 bis Schuljahresende

2015/2016

Entwicklung von

Evaluationsbögen für Eltern,

SuS und Lehrer zur

Schulsituation der FPS

(organisatorisch/ pädagogisch)

Evaluationsbögen für die

einzelnen Gruppen

(Schulleitung, Lehrer,

Eltern, Schüler)

Bis Ende des 1. Schulhalbjahres 2013/2014

16

Qualitätsbereich: 5

Ziel Indikatoren Evaluationsmaßnahmen Zeitraum

Umsetzung des Bildungs-

und Erziehungsplans

Mathe/ NAWi, Inklusion,

Medien

Gespräche mit Kitas, Eltern und

Lehrern, gem. Konferenzen

Schuljahr 2013/2014

Qualitätsbereich: 6

Ziel Indikatoren Evaluationsmaßnahmen Zeitraum

Entwicklung einer

Reflexionskultur

Schülerbefragungen,

Klassenbucheinträge

Kontrolle der

Klassenbucheinträge durch den

Schulleiter

Bis Ende des Schuljahres 2013/2014

Kompetenzorientiert

Unterrichten in der

Grundschule

Entwicklung von

Schulcurricula

Päd. Tage,

Grundschulkonferenzen,

Feedbackrunden,

Lernstandserhebungen,

Klassenarbeiten

Oktober 2012 – voraussichtlich Ende Schuljahr

2014/2015

( Teilnahme an der 2. Fortbildungsreihe)

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2.3.2 Maßnahmenplan zu den Zielvereinbarungen für das Schuljahr 2014/ 2015 Qualitätsbereich: 2

Ziel Teilziele Maßnahmen Verantwortlich Mitwirkend Zeitraum

Überarbeitung des Schulprogramms

Entwicklung eines Leitbildes Aktuelle Rahmenbedingungen Maßnahmenpläne

SL- Sitzungen SL (H. Jochmann, M. Schneider, C. Lenz-Lopatka)

Dezember 2012 – voraussichtlich Juli 2013 (gepl. Abschluss 31.01.2014)

Schulentwicklung in Richtung Kombiklassen

Abschaffung E/G-Kurse Klasse 6

Konzept zur Schulentwicklung in Richtung Kombiklassen Anpassung der bestehenden Stoffverteilungspläne an das neue Konzept (Klasse 7) unter Einbeziehung des Kompetenzstufen-modells

Konferenzen Besuch von Partnerschule, Einrichten einer Steuergruppe Fachkonferenzen, Päd. Tag, Sitzungen der Steuergruppe, Kooperation mit Partnerschule

SL (H. Jochmann, M. Schneider) SL (H. Jochmann) Steuergruppe (T. Müller, B. Claudi, A. Schneider, H.BrüggemannH. Jochmann)

Kollegen der Förderstufe Steuergruppe Kollegium Sek. I

Abgeschlossen Januar 2012 Ende Schuljahr 2011/2012- 28.11.2012 Verabschiedung des Konzeptes in der SK 2. Halbjahr Schuljahr 2012/2013

Kompetenzorientiert Unterrichten in der GRS

Grundlagen; Deutsch, Mathe Päd. Tag, GRS- Konferenzen

SL (C. Lenz-Lopatka)

GrS-Kollegium

Beginn der 2. Staffel im 2. Halbjahr 2011/2012

Entwicklung von Evaluationsbögen

Evaluation für Eltern Evaluation für SuS Evaluation für Lehrer

SL, H.Brüggemann

Je 1 Mitglied der Schulformen

2. Halbjahr Schuljahr 2013/2014

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Qualitätsbereich: 5

Ziel Teilziele Maßnahmen Verantwortlich Mitwirkend Zeitraum

Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans

Beratung der Eltern im Umgang mit Medien Umsetzung des Inklusionskonzepts NaWi

Elternabende Fortbildungen, GrS- Konferenzen GrS-Konferenzen

SL (C. Lenz-Lopatka) SL (C. Lenz-Lopatka) SL (C. Lenz-Lopatka)

Klassenlehrer der Schuljahre 1-4 Inklusionshelfer, Förderschullehrer, Kitas, Erziehungsberatung SU-Fachkonferenz, Mathe-Fachkonferenz, Erzieherinnen

2012-2013 abgeschlossen permanent Schuljahr 2013/2014

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2.4 Evaluation

Als weitere Konsequenz aus den Ergebnissen der Schulinspektion und als wichtiger Baustein

der Schulentwicklung ergibt sich für uns die Notwendigkeit an der FPS geeignete

Evaluationsmethoden einzusetzen, um die Qualität unserer Arbeit in angemessener Form zu

hinterfragen und mit einem geeigneten Instrument zu optimieren und zu steigern. Um diesem

Anspruch gerecht zu werden, sehen wir den Einsatz von Fragebögen zunächst für Schüler

und Lehrer als geeignetes Mittel an. Zur erstmaligen Verwendung kamen die vom HKM

entwickelten Fragebögen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/2015. Danach konnte über

Änderungen und/oder Ergänzungen diskutiert werden.

Die erstmalige Einsetzung einer Schüler- und Lehrerbefragung war erfolgreich. Die genauen

Ergebnisse und Erkenntnisse werden noch im Kollegium besprochen. Eine Befragung

erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt für alle zwei Jahre sinnvoll zu sein.

3. Grundsätze des gemeinsamen Zusammenlebens in der Schule 3.1. Schulordnung

Die FPS möchte allen SuS die Möglichkeiten bieten, nach eigenen Fähigkeiten mit Freude zu lernen und zu arbeiten. Alle müssen bereit sein, Regeln zu akzeptieren, die ein harmonisches Zusammenleben ohne große Konflikte ermöglichen. Jeder Einzelne trägt durch sein verantwortungsvolles Verhalten dazu bei und bestimmt damit auch das Bild der Schule in der Öffentlichkeit. Wir haben deshalb einen Katalog von Regeln aufgestellt, der für alle Mitglieder der Schulgemeinde (SuS, Lehrkräfte, Eltern und Mitarbeiter) gilt. Die Einhaltung der Schulordnung sollte für alle selbstverständlich sein. Die Schulordnung ist als Anhang einzusehen und auf der Homepage der Schule als pdf. Datei abrufbar. (siehe Anlagen 1a/b – Schulordnung, Handynutzungsverbot)

4. Unterricht

4.1. Pflichtunterricht

Die Neuorganisation der Sekundarstufe I an der FPS erforderte ein Überarbeiten der Fachcurricula. Diese findet man nach Schulstufen und Fächern getrennt auf ISerV (für Schüler und Kollegium) und in Printversion bei der Schulleitung.

4.2. Einsatz neuer Medien

In der Grundschule existiert ein GrS-Arbeitsraum mit Computern, zwei Klassen mit Internetanschlüssen für je 5 PC-Arbeitsplätze, sowie zwei Klassenräume, ausgestattet mit Smartboards. Außerdem stehen für die Sekundarstufe I 3 Computerarbeitsräume zur Verfügung. Seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014 verwendet die FPS ein schulinternes Netzwerk (IServ).

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4.3. Zusätzliche Angebote Die durch die Stundentafel vorgegebenen Fächer werden durch

folgende Angebote ergänzt: Deutsch als Zweitsprache, LRS-Kurse, Förderstunden, Arbeitsgemeinschaften, Schulsanitätsdienst, EDV, Frühenglisch, INKA (Instrumenten- Karussell), Nachhilfe „Schüler für Schüler“, Betreuung in der Grundschule, Tiergestützte Pädagogik (Schulhund, Therapeutisches Reiten). 4.3.1. LRS- und Dyskalkuliekurs

Für Schüler/innen, die Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung, dem Lesen oder Rechnen haben, werden für die Klassen 2 bis 4 einmal wöchentlich entsprechende Kurse angeboten; abhängig von der Unterrichtsversorgungslage. Für die Grundschule gibt es ein Lese- und ein Dyskalkuliekonzept. (siehe Anlagen 2 a/b – Lesekonzept, Dyskalkuliekonzept) Die Klassen 5 und 6 erhalten die LRS- Förderung obligatorisch.

4.3.2. Förderstunde

In zusätzlichen Förderstunden werden SuS entsprechend ihrer Stärken oder Schwächen individuell gefördert bzw. gefordert.

4.3.3. Arbeitsgemeinschaften Derzeit werden folgende Kurse angeboten:

Jumpstyle, Sanitäter, Geopark, Kochen, Mediothek, Bläser, Reit-AG, kreatives Gestalten, Schach, Musiktherapie, Sport (GrS). Dieses Angebot wechselt jährlich.

4.3.4. EDV

Im 5. Schuljahr belegen alle SuS einen Computerkurs. (siehe Anlage 3 – Computer gestützter Unterricht)

4.3.5. Früh-Englisch

Abhängig von der aktuellen Unterrichtsversorgung erlernen schon die Erst- und Zweitklässler die englische Sprache.

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4.3.6. INKA Ergänzend zu unserem regulären Musikunterricht bieten wir ab der Klasse 3 das Projekt Inka (Instrumentenkarussell) an.

(siehe Anlage 4 – Inka) 4.3.7. Schulsanitätsdienst In dieser Arbeitsgemeinschaft werden SuS in „1. Hilfe“ für den Einsatz auf dem Schulgelände ausgebildet. 4.3.8. Deutsch als Zweitsprache (wird überarbeitet!)

4.4. Professionalität 4.4.1. Fortbildung Die Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre beruflichen Kompetenzen durch Fort-

und Weiterbildung unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule. Hierfür wird von dem gewählten Fortbildungsbeauftragten jährlich der Fort- bildungsbedarf ermittelt und soweit wie möglich realisiert. Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben und fließen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit ein. Außerdem werden an unserer Schule regelmäßig Referendare und studentische Praktikanten ausge- bildet. (siehe Anlage 5 – Fortbildungskonzept)

4.4.2. Schulmanagement Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität. Sie stellt durch übersichtliche Organisationsstrukturen und planvolles und zielgerichtetes Verwaltungshandeln den geregelten Schulbetrieb sicher. (siehe Anlagen 6 a,b,c - Geschäftsverteilungsplan, Organigramm, Vertretungskonzept) Den Kriseninterventionsplan findet man als Printversion in der Verwaltung; im Anhang ist lediglich das Inhaltsverzeichnis aufgeführt. (siehe Anlage 6 d – Inhaltsverzeichnis Kriseninterventionsplan)

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5. Schulleben Nicht nur der Unterricht, sondern das Schulleben insgesamt entscheidet darüber, ob eine Schule die Kinder zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigt. Ein reichhaltig gestaltetes Schulleben unterstützt die Verwirklichung des Erziehungsauftrages und erweitert die Formen und Möglichkeiten des Lernens. 5.1. Feste und Feiern

Aufnahmefeiern für die 1. Klassen und die 5. Klassen sowie die Entlassungsfeiern für die Abschlussklassen der Haupt- u. Realschule beginnen und beenden die Schullaufbahn der SuS. In allen Klassenstufen können folgende Feiern im Verlauf eines Schuljahres stattfinden:

Weihnachtsfeiern

Adventssingen

Bastelnachmittage

Grillnachmittage

Lesenächte, Lesenachmittage

Buchstabenfest

Darüber hinaus erhalten die Geburtstage aller SuS durch ihre Gestaltung eine spezielle Würdigung. Alle 3 Jahre findet ein großes Herbstfest statt, welches in einer Projektwoche vorbereitet wird.

5.2. Kultur- und Sportveranstaltungen

5.2.1. Unsere Schule gestaltet ein vielfältiges und kulturell anregendes Schulleben mit folgendem Schwerpunkt:

Autorenlesungen

Theaterstücke (Deutsch, Französisch, Englisch)

Kino- und Theaterbesuche extern/intern

Museumsbesuche

Die Kinder-Kulturtage: z.B. Chemielabor an der Universität Siegen, Mathematikum Gießen, Phantastische Bibliothek Wetzlar, Zirkus, Autorenlesungen

interne Tanzschule

öffentliche Themenabende zu lokalen historischen Ereignissen

5.2.2. Der sportliche Bereich Der Schulsport hat an unserer Schule eine besondere Bedeutung. Wir bieten für die Jahrgangsstufen 1 - 9R durchgängig 3 Sportstunden an, in den Abschlussklassen jeweils 2 Stunden. Dabei ist es unser wichtigstes Ziel, den Sport in der Schule so zu gestalten, dass über unsere Angebote die SuS motiviert werden, sich außerschulisch und über die Schulzeit hinaus sportlich zu betätigen. Unsere inhaltlichen Schwerpunkte haben sich im Laufe der Jahre herauskristallisiert und werden von einer großen Schülerzahl positiv bewertet. Die unterschiedlichen Inhalte, die im Laufe des Schuljahres angeboten werden, sollen zunächst die

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Schülerschaft in der Breite ansprechen. Das bedeutet, dass in diesen Bereichen zunächst im Wesentlichen Grundlagen erarbeitet werden. Über diese Grundlagen hinaus versuchen wir unseren SuS im Rahmen eines schulsportlichen Vergleichs die Möglichkeit zu geben, sich mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Klassen zu messen. Dazu gehören im Vorfeld selbstverständlich die Vermittlung des Regelwerkes und taktische Vorgehensweisen. Unsere Schulsportturniere am Ende eines jeweiligen Unterrichtsblockes sind ein attraktiver Höhepunkt und eine bewährte Methode, die SuS zu motivieren. Während eines Schuljahres finden folgende Veranstaltungen statt: In der Grundschule:

Grundschulturnier (Fußball/Völkerball)

Miniolympiade für die Klassen 1

Bundesjugendspiele für die 2. bis 4.Klassen

In der Förderstufe und Sekundarstufe:

Badmintonturnier

Tischtennisturnier

Hallenfußballturnier für die Mädchen und Jungen der Klassen 5 und 6

Basketballturnier für die Mädchen der Klassen 8 bis 10

Fußballturnier der Schüler der Klassen 7 bis 10

Bundesjugendspiele für die Mädchen und Jungen der Klassen 5 bis 9

5.3. Schulwanderungen und –fahrten

Am Ende eines jeden Schuljahres findet eine langfristig festgelegte Wanderwoche an unserer Schule statt. Während dieser Zeit werden sowohl Tagesausflüge (Wanderungen) als auch mehrtägige Klassenfahrten, oftmals auch klassenübergreifend durchgeführt. Einerseits fördert es die Klassengemeinschaft, auf der anderen Seite soll auch immer der Bildungsauftrag erfüllt werden. Klassenfahrten finden in den Klassen 3, 5 und 9 verbindlich statt. Am Ende der Klasse 10 kann fakultativ zusätzlich für die Realschüler eine Abschlussfahrt angeboten werden. Darüber hinaus bieten wir zweijährig klassenübergreifend eine Sprachreise nach England und alternativ einen Ski- und Snowboardlehrgang bzw. einen Segeltörn für Anfänger und Fortgeschrittene an.

5.4. Bildungsreisen

Mittlerweile sind an der FPS jährlich zwei Bildungsreisen etabliert:

Eine einwöchige Ski- und Snowboardausbildung in verschiedenen Skigebieten für die Klassen 7 - 9.

Eine einwöchige England-Sprachreise mit Aufenthalten in Gastfamilien zum intensiven Spracherwerb ab dem 8. Schuljahr.

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5.5. Nachmittagsbetreuung der Schüler der Klassen 1 bis 6 Seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es an der FPS ein über die verlässlichen Unterrichtszeiten hinausgehendes Betreuungsangebot. Träger der Betreuung ist der St. Elisabeth-Verein Marburg.

(siehe Anlage 7 - Betreuungskonzept)

6. Kooperation und Kommunikation

Unsere Schule öffnet sich gegenüber ihrem Umfeld durch Kooperation und Kommunikation mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern und nutzt solche Kontakte für den Bildungserfolg der SuS.

6.1. Übergänge

Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden gestaltet und gepflegt. Informationsabende an den örtlichen Kindergärten. Wöchentlicher Vorschulunterricht der Kindergärten in unserer Schule. Eine

Schnupperstunde in den 1. Klassen. Zusammenarbeit mit den örtlichen Erzieherinnen (BEP)

(siehe Anlage 8 - BEP) Informationsabende an den abgebenden Grundschulen und am schuleigenen

Standort. Eine Unterrichtsbegleitender Hospitation der neuen Klassenlehrer 5 in der

Jahrgangsstufe 4 mit Übergabekonferenz. Schnuppertag für die SuS der neuen 5. Klassen an unserer Schule. Übergabekonferenz Kl. 7/8. Beratungsangebote seitens der Arbeitsagentur Dillenburg. Informationsabende mit den weiterführenden Schulen (Berufliches Gymnasium,

Gewerbliche- und Kaufmännische Schulen, Johanneum Gymnasium u. a.)

6.2. Kooperationen Zu unseren außerschulischen Kooperationspartnern gehören örtliche und regionale Firmen und Geschäfte (RITTAL, Schreiner Formen, Küchenstudio Deisel, Spedition KuBo, Industriegroßhandel Georg, Metzgerei Reuther, Bäckerei Hartmann und Luckenbach u. a.) Vereine (Volunta, Feuerwehr, Landfrauen, Sportvereine, St. Elisabeth-Verein Marburg u. a.) Institutionen (Gemeinde Breitscheid), Kirchengemeinden, das Rote Kreuz und eine Vielzahl für unsere Schule ehrenamtlich tätigen Privatpersonen.

6.3. Öffentlichkeitsarbeit Es gibt eine Broschüre zur Darstellung unseres Bildungsangebotes. Zudem besitzt die Schule eine eigene Homepage (verantwortlich: J. Höke) Informationen zur Schule sind unter folgender Adresse zu finden: www.fps-breitscheid.de. Das Logo der FPS wurde nach einem Schülerwettbewerb ausgewählt.

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6.4. Förderverein Seit 1994 besteht der Förderverein der FPS, der die Schule über die ihr zustehenden Etatmittel hinaus materiell und ideell unterstützt, um besondere Vorhaben und eine Verbesserung der Lern- und Schulsituation zu ermöglichen (Einschulung, Mediothek, Sportveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften, Schulmarketing etc.)

(siehe Anlage 9 - Satzung des Fördervereins)

6.5. Integration und Inklusion Für die FPS ist die inklusive und integrative Beschulung seit Jahren selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltages, da das Kollegium der Überzeugung ist, dass alle SuS miteinander und voneinander lernen können. Derzeit werden 20 SuS entweder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung oder durch vorbeugende Maßnahmen beschult. Diese werden von einer Förderschullehrerin der Budenbergschule Haiger und einem Förderschullehrer der Schule für Erziehungshilfe, sowie von sechs Integrationshelfern in unterschiedlichem Umfang betreut. Zusätzlich besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) der Schule am Budenberg in Haiger. Im Rahmen der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen der GrS ist es nunmehr möglich auch stark körperbehinderte SuS zu beschulen (barrierefreier Zugang zu 4 Klassenräumen). (siehe Anlagen 10a, b - Förderkonzepte)

6.6. Beratung Unsere Schule verfügt über vielfältige Beratungsangebote für die persönliche und schulische Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler.

Einzelberatung durch Klassen- , Förderschul- und Fachlehrer

Lernstandsberatung

Elternsprechtag

Hausbesuche

Berufsberatung (Fach- und Klassenlehrer, Berufsberater der Agentur für Arbeit)

Schulformberatung bei Übergängen

Einschulungsberatung

Vertrauenslehrerin

Schulseelsorgerin

Schullaufbahnberatung durch die Klassenlehrer in den Klassen 8 und 9

Neben den umfangreichen internen Beratungsangeboten vermitteln wir zu externen Institutionen wie beispielsweise VITOS Herborn, Jugendamt, Logo- und Ergotherapeuten, AGGAS.

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6.7. Schulseelsorge Seit Februar 2015 besteht das Angebot im Bereich der Schulseelsorge mit den Schwerpunkten Beratung, Andachten und interkulturelle Begegnungen. (siehe Anlage 11 – Konzept „Offenes Ohr“)

6.8. Pausengestaltung Seit vielen Jahren existiert an unserer Schule ein mannigfaltiges Pausenangebot: Kletterwand Ausleihe von Spielgeräten durch und für die SuS der Grundschule. Tischtennis, Fußball Mediothek Vielfältige Ruhe- und Begegnungszonen

6.9. Schulentwicklungsprojekte und –konzepte

6.9.1. Kompetenzorientiertes Unterrichten Von 2013 bis 2014 hat das Grundschulkollegium am Schulentwicklungsprojekt

„Kompetenzorientiertes Unterrichten in der Grundschule“ teilgenommen.

Angeboten wurden eine Auftaktveranstaltung, Schulbegleitungsseminare und drei

Module, die in ganztägigen pädagogischen Tagen durchgeführt wurden.

Auftaktveranstaltung: Das Kind steht im Mittelpunkt

Modul 1: Bildungsstandards, kompetenzorientiertes Unterrichten

Modul 2: Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum

Modul 3: Fördern und Fordern, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

Die Ergebnisse dieser Fortbildungen stellen die Grundlage unserer gegenwärtigen

pädagogischen Arbeit dar, werden systematisch in Grundschulkonferenzen weiter

entwickelt und im Schulcurriculum verankert.

6.9.2. Förderstufe und Kombiklassen Die FPS verfolgt ein erweitertes Förderstufenkonzept (siehe Anlage 12 - Förderstufenkonzept). Ab der Jahrgangsstufe 8 werden alle SuS in Kombiklassen unterrichtet. (siehe Anlage 13 – Sekundarstufenkonzept)

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6.9.3. Tiergestützte Pädagogik Eingebettet ins tägliche Schulleben finden zwei der oben genannten Projekte statt: Schulhunde

(siehe Anlage 14 – Einsatz der Schulhunde)

6.9.4. Jugendmedienschutz Um den Kindern und Jugendlichen einen kompetenten und kritischen Umgang mit Medien zu vermitteln, wird zurzeit ein Kollege zum Jugendmedienschutzbeauftragten ausgebildet. (siehe Anlage 15 - Jugendmedienschutz)

6.9.5. Berufsorientierung Ergänzend zu den bestehenden Berufsvorbereitungsangeboten (Bewerbungstraining in der Schule durch das Jugendamt, Praktika, Berufsberatung durch die Arbeitsagentur Dillenburg) arbeitet die FPS mit der Firma RITTAL an einem gemeinsamen Projekt: Schülern ohne konkrete Berufsvorstellungen kann ein zusätzliches, außerplanmäßiges Praktikum mit intensivster Betreuung (SuS werden zuhause abgeholt, in der Lehrwerkstatt in Rittershausen betreut und anschließend wieder nach Hause gefahren) angeboten werden.

6.9 Schulplaner

Seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es für alle SuS der Klassen 1 - 10 einen verbindlichen Schulplaner. Dieser dient als Kommunikationsmedium zwischen Schülern – Eltern – Lehrern sowie als Organisationhilfe.

7. Perspektiven Überarbeiten des Geschäftsverteilungsplanes Weitere Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes Überarbeitung der bestehenden Schulcurricula (Physik, Ethik und NaWi) Schülerbefragung, Elternbefragung Zertifizierung als Schule mit musikalischem Schwerpunkt

8. Erklärung In der Gesamtkonferenz vom 17. September 2014 wurde das vorliegende Schulprogramm beschlossen. Evaluiert und abgestimmt am 08. Dezember 2015. In der Schulkonferenz vom 08. Oktober 2014 wurde das vorliegende Schulprogramm beschlossen. Das Schulprogramm wurde evaluiert und von der Gesamtkonferenz am 14. Dezember 2016 sowie der Schulkonferenz am 01. 02. 2017 beschlossen.

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Anlage 1a

Schulordnung

Einleitung

Die FPS möchte allen SuS die Möglichkeiten bieten, nach eigenen Fähigkeiten mit Freude zu lernen

und zu arbeiten. Alle müssen bereit sein, Regeln zu akzeptieren, die ein harmonisches

Zusammenleben ohne große Konflikte ermöglichen. Jeder Einzelne trägt durch sein

verantwortungsvolles Verhalten dazu bei und bestimmt damit auch das Bild der Schule in der

Öffentlichkeit. Wir haben deshalb einen Katalog von Regeln aufgestellt, der für alle Mitglieder der

Schulgemeinde (SuS, Lehrkräfte, Eltern und Mitarbeiter) gilt. Die Einhaltung der Schulordnung sollte

für alle selbstverständlich sein.

1. Der Umgang miteinander

1.1. Wir achten uns gegenseitig und wenden auch keine Gewalt gegeneinander (Schlagen,

Treten …) an.

1.2. Herabwürdigende Äußerungen (Schimpfwörter, Beleidigungen…) unterlassen wir.

Stattdessen suchen wir das Gespräch miteinander in fairem und höflichem

Umgangston.

1.3. Wir grenzen niemanden aus.

1.4. Die Schwächen der Anderen nutzen wir nicht aus.

1.5. Wir respektieren das Eigentum der Anderen.

1.6. Wir akzeptieren und befolgen unser „Handynutzungsverbot“.

2. Schulgebäude und Schulgelände

Unsere Schule soll eine angenehme Lernatmosphäre bieten, in der sich alle wohlfühlen

können.

2.1. Wir unterlassen Verunreinigungen und Beschädigungen von Schul- und

Privateigentum. Für die Beseitigung von Schäden ist die verursachende Person

verantwortlich.

2.2. Die Klassengemeinschaft ist für die Sauberkeit des benutzten Unterrichtsraumes am

Ende der Stunde verantwortlich.

2.3. Die letzten Nutzer eines Klassen- bzw. Fachraumes sorgen für Ordnung und

Sauberkeit (Hochstellen der Stühle, Schließen der Fenster, Löschen des Lichts).

3. Unterricht

3.1. Wir kommen pünktlich zum Unterricht. Unsere Unterrichtszeiten sind:

1. Stunde – 07.55 Uhr bis 08.40 Uhr

2. Stunde – 08.45 Uhr bis 09.30 Uhr

3. Stunde – 09.50 Uhr bis 10.35 Uhr

4. Stunde – 10.40 Uhr bis 11.25 Uhr

5. Stunde – 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr

6. Stunde – 12.25 Uhr bis 13.10 Uhr

7. Stunde – 13.10 Uhr bis 13:55 Uhr

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3.2. Die Unterrichtsstunde ist frühestens dann beendet, wenn das Pausenzeichen ertönt.

3.3. Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im oder am

Unterrichtsraum erschienen ist, erkundigt sich die Klassensprecherin/der

Klassensprecher bei der Schulleitung, wie weiter zu verfahren ist.

3.4. Das Verlassen des Schulgeländes ist verboten, es sei denn, dass eine schriftliche

Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten bzw. die Genehmigung einer Lehrkraft vorliegt.

4. Pausen

Pausen dienen der Erholung der SuS und Lehrer/innen.

4.1. Wir halten uns während der „großen“ Pausen nicht im Schulgebäude auf. Ausnahmen

bilden der Begegnungsraum, der daran anschließende Flur bis zum Förderstufentrakt.

Die Treppenaufgänge neben der Mediothek und zu den Fachräumen sind frei zu halten.

4.2. Jede Lehrkraft verlässt vor einer großen Pause als letzte den Klassenraum und schließt

ihn ab.

4.3. Toiletten sind weder Aufenthaltsraum noch Spielfläche und sind sauber zu hinterlassen.

4.4. Schulfremde Personen sind von der aufsichtsführenden Lehrkraft (und von jeder

anderen Lehrkraft auch) zur Anmeldung ins Sekretariat zu schicken, bzw. vom

Schulgelände zu verweisen. Ausnahmen bilden Personen, die auf dem Schulgelände

zu tun haben oder sich im Sekretariat angemeldet haben.

4.5. Aufsichten werden nach dem jeweils aktuellen Aufsichtsplan umsichtig und

verantwortungsvoll wahrgenommen. Das gilt sowohl für die Bus- als auch für die

Pausenaufsichten.

5. Schulweg

5.1. Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zur Schule kommen, soll gelten:

5.1.1. Wir nehmen Rücksicht auf jüngere Schülerinnen und Schüler und lassen sie zuerst

einsteigen.

5.1.2. Nach dem Verlassen der Busse begeben sich alle SuS sofort und auf direktem Weg

auf das Schulgelände.

5.1.3. Nach dem Unterricht gehen alle SuS zu den ihnen bekannten Aufstellplätzen und

folgen den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte.

6. Lernmittelfreiheit

6.1. Bei Ausgabe und Rückgabe der Bücher überprüft die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer

den Zustand der Bücher und vergleicht mit den Einträgen auf der Bücherquittung.

6.2. Beschädigte oder verlorengegangene Bücher werden von den Eltern ersetzt.

6.3. Die Bücher werden mit einem Schutzumschlag versehen. Selbstklebende Folien dürfen

nicht verwendet werden.

6.4. Die für die Schulbuchausgabe benötige IMENS-Karte muss sorgsam aufbewahrt

werden.

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7. Sicherheit und Gesundheit

Der rücksichtsvolle Umgang miteinander gewährleistet ein höchstes Maß an Sicherheit und

reduziert gesundheitliche Beeinträchtigungen

7.1. Das RAUCHEN ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

7.2. Um Unfällen vorzubeugen, vermeiden wir Drängeln, Rennen, Toben, Werfen von

Gegenständen und alle Tätigkeiten, die zu Verletzungen anderer und uns selbst führen

können.

7.3. Auf dem gesamten Schulgelände unterlassen wir es, Schneebälle oder Eisbälle zu

werfen.

8. Handynutzungsverordnung

An der FPS gilt eine Handynutzungsvorschrift, an die wir uns halten müssen.

9. Verbindlichkeit 9.1. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an unsere gemeinsame Schulordnung halten,

müssen mit „Pädagogischen Maßnahmen“ oder „Ordnungsmaßnahmen“ 9.2. (§82 Hessisches Schulgesetz) rechnen. 9.3. Die Schulordnung wird allen Schülerinnen/Schülern bzw. deren Eltern ausgehändigt.

Die Kenntnis und der Empfang der Schulordnung werden von Ihnen jeweils durch ihre Unterschrift bestätigt.

9.4. Die Schulordnung wird jedem/r neuen Schüler/in bei der Anmeldung ausgehändigt. 9.5. Die unterschriebenen Erklärungen werden in der Schülerakte aufbewahrt, die

Schulordnung selbst verbleibt im Besitz der Schülerin/des Schülers/ der Eltern. 9.6. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung mit den Klassen im

Unterricht besprochen und im Klassenbuch hinterlegt. 9.7. (Je nach Umfang der neuen Schulordnung)

Die Schulordnung befindet sich sichtbar in jedem Klassenraum.

_______________________________________________________

( nur Klasse 5-10 und Wechselschüler bitte diesen Abschnitt unterschrieben zurückgeben!)

Mit unserer Unterschrift bestätigen wir den Erhalt der aktuellen Schulordnung und der

Handynutzungsvorschrift und verpflichten uns zu deren Einhaltung.

________________________

Ort, Datum

________________________ _________________________

Unterschrift des/r Schülers/in Unterschrift eines Erziehungsberechtigen

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Anlage 1b

Fritz-Philippi-Schule Breitscheid Grund,- Haupt - und Realschu le m it Förderst u f e des Lahn -Dill-Kreises

Fritz-Philippi-Schule, Schulweg 3, 35767 Breitscheid

An alle Eltern der Schülerinnen und Schüler der Fritz-Philippi-Schule

Aktenzeichen Datum

Jo/St 09. Dezember 2016

Nutzungsvorschrift für Mobiltelefone, Smartphones und sonstigen digitalen sowie

internetfähigen Endgeräte1

Sehr geehrte Eltern,

die Entwicklung der modernen, digitalen Medien schreitet immer weiter fort. Daher ist es notwendig,

dass auch seitens der Schule eine Anpassung an die gegebenen, wie auch sich verändernden,

Umstände und Entwicklungen erfolgt.

Auf dem Gelände der Fritz-Philippi-Schule in Breitscheid herrscht für den kompletten Unterrichtstag

(1. – 7. Stunde, bzw. 07:55 Uhr bis 13:55 Uhr) ein Nutzungsverbot für die (unter ¹) aufgeführten

Geräte.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 – 10 dürfen auf Anweisung der entsprechenden

Lehrpersonen, ihre digitalen Endgeräte (siehe Fußnote) für unterrichtliche Zwecke nutzen.

Diese/s Nutzungsverbot/-vorschrift umfasst ferner alle Geräte, die in Bild und/oder Ton aufzeichnen

und/oder wiedergeben können (digital und/oder analog). Die Lehrkraft hat jedoch dafür Sorge zu

tragen, dass dem Unterricht in jedem Fall auch „analog“ gefolgt werden kann.

Wird das Verbot/die Nutzungsvorschrift nicht eingehalten, beziehungsweise die Einhaltung der

Persönlichkeits- und/oder Bildrechte, werden die entsprechenden Geräte von den Lehrkräften

eingezogen. Sie können dann am darauf folgenden Schultag von einem Erziehungsberechtigten bei

der Schulleitung abgeholt werden.

Sollten die Schülerinnen und Schüler eines der aufgeführten Geräte mit sich führen, so haben sie

dafür Sorge zu tragen, dass sich das entsprechende Gerät ausgeschaltet in der Schultasche

befindet. Des Weiteren übernehmen wir nicht die Verantwortung, wenn eines der Geräte verloren

oder beschädigt wird.

V:\Schulordnung 2015\Handynutzungsverbot.doc

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Ausnahmen von dieser Nutzungsvorschrift werden individuell geregelt, wie beispielsweise das

Nutzungsverhalten auf Schul-, Klassen- und Studienfahrten.

1 Ipods (jeglicher Couleur und Generation), sonstige MP3-Player, Ipads (jeglicher Couleur und

Generation), sonstige Tablet-PCs und/oder Note- sowie Ultrabooks und Smartwatches , wie

auch sonstige Wearables

Mit freundlichen Grüßen

H. Jochmann

Rektor

___________________Bitte abtrennen und zurück an die Schule __________________________

Wir haben Kenntnis von der oben genannten „Nutzungsvorschrift“ genommen:

_____________________________ ______ ____________

Name des Kindes (Druckschrift) Klasse Datum

__________________________________

Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

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Anlage 2a

Lesekonzept der Grundschule Einleitung Auch heute noch zählt das Lesen zu den grundlegenden Kulturtechniken unserer Gesellschaft. Leider hat jedoch die Lesesozialisation in vielen Familien häufig keinen hohen Stellenwert mehr; mangelnde Lesemotivation, ungünstige situative Umstände, mangelhafte Lesekompetenz und die Konkurrenz durch AV-Medien und Freizeitaktivitäten sind Gründe für eine Leseabstinenz (Stiftung Lesen, Hrsg.: Lesen. Grundlagen, Ideen, Modelle zur Leseförderung. Mainz 1996). In diesem Zusammenhang hat die Grundschule eine besondere Verantwortung, denn hier wird der Grundstein für die Entwicklung der Lesekompetenz gelegt.

Ziel Ziel unseres Lesekonzepts soll neben einer lebenslangen positiven Lesehaltung die Steigerung der Lesekompetenz der Kinder sein. Diese Komponenten stellen die Grundlage für das weitere erfolgreiche Lernen in allen Schulformen dar. Der Schwerpunkt der Arbeit soll an unseren Schulen in den Bereichen Lesekompetenz, Lesemotivation, Diagnose und Förderung (besonders im AU) liegen.

Laufzeit: Ab dem Schuljahr 2006/2007 wird das Konzept umgesetzt. Evaluation Eine schulinterne Evaluation soll regelmäßig erfolgen. Zeitplanung zur Entwicklung: Das vorliegende Lesekonzept wurde innerhalb von 2 Schuljahren in folgenden Phasen in Grundschulkonferenzen, aber auch in arbeitsteiligen Gruppen, von den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen Breitscheid und Medenbach entwickelt. (Initiierung, Lesen/ Austausch über aktuelle Fachliteratur, Bestandserhebung, Stärken-Schwäche-Analyse, Entwicklungsschwerpunkte, Gruppenarbeiten, Endformulierung, Überarbeitung, Zustimmung der Gesamtkonferenz) Parallel zur Entwicklung wurden unterschiedliche Fortbildungen zum Thema „Lesen“ besucht. Lesemotivation Die Grundschule hat neben der Vermittlung der Lesetechnik, vor allem auch die Aufgabe eine stabile und lebenslange Lesemotivation bei den Kindern aufzubauen. Bereits im Vorschulalter können Bilderbücher und Vorlesephasen eine Begegnung mit der Schriftsprache schaffen. Je früher und intensiver Kinder an das Buch herangeführt werden, desto nachhaltiger wird der Stellenwert der Beschäftigung mit Büchern für die frühkindliche (Lese-) Entwicklung. Bereits in der ersten Vorlage des Schulprogramms der Grundschule Breitscheid war die Lesemotivation ein Schwerpunkt. Auf dem Weg zur „Lesenden Schule“ können folgende Aktionen die Lesemotivation steigern: Aufbau einer Klassenbücherei Einrichtung einer Leseecke im Klassenzimmer Einführung in die Mediothek Themenkiste/ Büchertisch für den Unterricht Durchführung eines Bücherflohmarkts Regelmäßige Vorlesestunde (Lesepaten) Lesetagebuch/ Lesepass/ Buchvorstellungen Handlungs- und Produktionsorientierter Literaturunterricht (Literaturkarteien) Lesenachmittag/ Lesenacht (ab 2. Schuljahr) Kooperation mit Stadtbücherei in Herborn (3./4. Schuljahr) Leseclub (3. und 4. Schuljahr) in Breitscheid Feste Lesezeiten Klassenlektüren Antolin Onilo Boardstories (Breitscheid)

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Diagnose Für Kinder mit Leseschwierigkeiten ist eine differenzierte Diagnose erforderlich, aus der sich dann unter der Berücksichtigung des jeweiligen Lern- und Arbeitsverhaltens individuelle Fördermaßnahmen ergeben. Der Schwerpunkt der Diagnose liegt am Ende der 1. Klasse; dort werden alle Kinder einem einheitlichen Test unterzogen. Am Ende des 1. Schuljahres sollte jedes Kind einen altersgemäßen Text sinnerfassend erlesen können. Zur Diagnose setzen wir folgende Materialien ein:

1. 1. Schuljahr begleitend „Bausteine zur Überprüfung der Lesefähigkeit“ 2. Am Ende des 1. Schuljahres Test zum sinnentnehmenden Lesen „Bausteine zur Überprüfung der

Lesefähigkeit evtl. Hinzunahme des Diagnosebogens „Startfrei“ 3. Bei den Kindern mit kritischer Leseentwicklung in Einzelbeobachtung Hamburger Leseprobe (HLP)

Ende der 2. Klasse: Evtl. Stolperwörterlesetest (W. Metze) Ende der 3. Klasse: Lernstandserhebungen Ergänzende Vorschläge: Lernstände diagnostizieren 2 – 4 Klasse, Schroedel-Verlag Fördermaßnahmen Wer Sätze nicht rasch und sicher dekodieren kann, wird auch nicht gern lesen. Neben gezieltem Fertigkeitstraining (u.a. E. Wild: Strategisches Lesetraining) stehen handlungsorientierte und spielerische Förderangebote je nach diagnostiziertem Problembereich im Vordergrund. Im Hinblick auf leseschwache Schüler erscheinen folgende Aspekte wichtig: Sie benötigen Orientierungshilfen, Verständigungshilfen, Rückmeldungen. Dies lässt sich am besten einlösen, wenn Leselernprozesse kommunikativ angelegt sind (z.B. Lesen und Verständigung über Erlesenes in Gruppen und in Unterrichtsgesprächen).

Problembeschreibung Maßnahmen

Probleme in der Laut- Buchstaben- Zuordnung

Lautierübungen/ Anlauttabelle/ Artikulationsübungen

Elementare Syntheseprobleme

Behrens AB: Ba, Bo, Bu, Bi, Be/ Wortbausteine ordnen und Wörter daraus bauen / Silbensalat

Probleme bei Konsonantenhäufung Phantasiewörter / Zungenbrecher

Probleme bei der Durchgliederung von Buchstabenverbindungen, Silben, Wörtern und Wortendungen

auditive u. visuelle Wahrnehmung schulen: Buchstabensalate in die richtige Reihenfolge bringen / Hören - Schreiben / Zauberwörter (Hose – Hase) / Sprechspiele / Klatschspiele / Lückenwörter / Silbensalat

Probleme bei der Erfassung und Automatisierung von Wortbildern (Sichtwortschatz)

Fehler finden (Gerlinde Heil, S.28,53,61,65) / Silbensalat, -teppiche (Mildenberger)

Abbau des Erratens kontextbezogener Wörter

Leseübungen für die Grundschule (Menzel, S. 16, Westermann)

Sinnerfassendes Lesen

E. Wild: Strategisches Lesetraining für die 3.-5. Schulstufe Was stimmt? Wähle das richtige Wort im Satz!“

In das individuelle Förderkonzept sind Elternberatungen und ggf. auch außerschulische Hilfen einzubeziehen.

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Außerschulische Hilfen Logopädische Behandlung Ergotherapie Lerntherapie Auditive Wahrnehmungsdiagnostik Kinderarzt Diagnostik von Lernschwierigkeiten Schulpsychologen

Elternberatung Die frühzeitige Leseförderung in der Familie hat einen besonderen Stellenwert – dazu sollte auch die Schule einen wichtigen Beitrag leisten. Beratung über mögliche innerschulische und außerschulische Fördermaßnahmen Information über Erstleseunterricht Auf Elternabenden der künftigen Erstklässler wird auf die Bedeutung der häuslichen Lesesozialisation

verwiesen („Zum Leser wird man in der Familie erzogen.“) Bücherlisten mit Vorschlägen für altersgemäße Kinder- und Jugendliteratur werden als Kauf- /

Geschenkanregung zur Verfügung gestellt. Vorstellung von Lernprogrammen, mit denen in der Schule gearbeitet wird Häusliche Übungsmöglichkeiten

Lesekompetenz Lesekompetenz ist die Voraussetzung für den Schulerfolg in allen Fächern für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für „lebenslanges Lernen“.

Um die Lesekompetenz einzuschätzen, zu steigern und das Strategische Ziel 1 („Alle Kinder sollen am Ende des 2. Schuljahres altersgemäße Texte sinnerfassend lesen können“) zu evaluieren, lassen wir uns von den 3 Kompetenzstufen des Lesens leiten. Kompetenzstufe1: Reproduktion Informationen im Text erkennen und explizit/in unveränderter Form wiedergeben Kompetenzstufe 2: Reorganisation Informationen aus dem Text entnehmen und in veränderter Form (mit eigenen Worten, aus anderer Perspektive) wiedergeben und einfache Schlussfolgerungen ziehen Kompetenzstufe3: Transfer Informationen auf vergleichbare Sachverhalte und Anwendungssituationen beziehen, komplexe Schlussfolgerungen ziehen und einfache Probleme lösen Der Leseunterricht wird so gestaltet, dass die Sinnentnahme in allen 3 Kompetenzstufen ermöglicht wird. Das frühzeitige Training der Kompetenzstufen ist zugleich eine zielgerichtete Vorbereitung auf die landesweit verbindlichen Orientierungsarbeiten in Klasse 3. Um die drei Kompetenzstufen zu trainieren, sind geeignete Aufgabenformate je Jahrgang in einem Materialpool entwickelt und zusammengestellt worden. Lesestrategien

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Besonders leseschwache Kinder benötigen Lesestrategien, die ihnen helfen, Texte zu verstehen. Effiziente Lesestrategien sind: Aktivierung des Vorwissens Formulierung von Fragen an den Text Klärung unverstandener Wörter/ Begriffe Prognose des weiteren Handlungsverlaufs Zusammenfassung von Textabschnitten bzw. des gesamten Textes

Weitere Strategien stellen die 10 Wege der Texterschließung nach Erika Altenburg und die 5-Schritt-Lesemethode von Klippert dar, die systematisch erarbeitet und trainiert werden. Altenburg:

1. Schlüsselbegriffe des Textes klären 2. Textteile antizipieren 3. Text rekonstruieren 4. Text ergänzen 5. Text vom Textende her erschließen 6. Text gliedern 7. Texte vergleichen 8. Text bildnerisch umsetzen 9. Text grafisch umsetzen 10. Text szenisch spielen

Klippert:

1. Überfliegen 2. Fragen 3. Lesen 4. Zusammenfassen 5. Wiederholen

Aber auch im Mathematikunterricht und im Sachunterricht muss das Sinnverständnis einer Aufgabe (z.B. Methoden-Schule Mathematik: Sachaufgaben verstehen und lösen, Verlag a.d. Ruhr) bzw. der Erkenntnisgewinn durch ein Experiment systematisch trainiert werden. Materialien: Würzburger Trainingsprogramm: „Hören, Lauschen, Lernen“ HLP Lernstände diagnostizieren Medenbach E. Wild: Strategisches Lesetraining Fördern und Fordern Lesen! Lesen! – Klasse 1/2/3 M. Schmelz: Schatzkiste lesen Leseschritte, Finken Verlag Lies-mal-Hefte; Jandorf Verlag (Stand: Februar 2016)

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Anlage 2b

Konzept Dyskalkulie/ Rechenstörung der Grundschule

Einleitung

Nicht allen Kindern gelingt es, problemlos Mathematik zu lernen. Diese Kinder zeigen bei durchschnittlich

kognitiven Fähigkeiten weit unterdurchschnittliche mathematische Fertigkeiten und können aufgrund fehlender

Voraussetzungen kein Verständnis für Zahlen, Rechenoperationen und Rechenstrategien aufbauen. Sie machen

nicht aus Leichtsinn oder aufgrund einer Konzentrationsschwäche Fehler, sondern haben falsche

Lösungsstrategien.

In Abgrenzung zur Bezeichnung „Rechenschwäche“ hat sich das Kollegium der FPS auf den Begriff

„Rechenstörung“ geeinigt, mit dem verdeutlicht werden soll, dass das Problem mit einer zielgerichteten

Förderung behoben werden kann. In der Phase der zielgerichteten Förderung kann die VOLRR (Notenschutz)

wirksam werden.

Ziel

Ziel unseres Konzeptes soll das frühzeitige Erkennen einer möglichen Rechenstörung sein, verknüpft mit einer

frühzeitigen und effektiven individuellen Förderung.

Laufzeit: Ab dem Schuljahr 2008/2009 wird das Konzept umgesetzt.

Evaluation: Eine schulinterne Evaluation soll nach dem Ablauf von 3 Schuljahren erfolgen.

Zeitplanung zur Entwicklung:

Das vorliegende Konzept wurde innerhalb eines Schuljahres in Grundschulkonferenzen, aber auch in

arbeitsteiligen Gruppen von den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen Breitscheid und Medenbach

entwickelt und an einem pädagogischen Tag vorgestellt, diskutiert und beschlossen.

Parallel zur Entwicklung wurden unterschiedliche Fortbildungen zum Thema „Dyskalkulie/ Rechenstörung“

besucht.

Übergang vom Kindergarten zur Grundschule/

Je früher erkannt wird, dass ein Kind Fähigkeiten, die für das Rechnenlernen notwendig sind, noch nicht

entwickelt hat, umso eher kann eine Förderung einsetzen und umso erfolgversprechender wird sie sein. Erste

Hinweise auf Schwächen kann es schon im Vorschulalter geben. Beobachtet man Kinder beim Spielen und stellt

fest, dass sie bestimmte Spiele bevorzugen oder vermeiden, so lassen sich daraus Schlüsse ziehen. Memory,

Puzzles oder Bauen nach Bauplänen beispielsweise stellen hohe Anforderungen an das visuelle Gedächtnis und/

oder das Operieren in der Vorstellung. Lehnen Kinder diese Spiele ab, kann das ein Hinweis darauf sein, dass

die Fähigkeiten, die wesentlich für das Mathematiklernen sind, noch nicht ausreichend entwickelt sind. Wir

versuchen, diese Hinweise durch eine gründliche Schuleingangsdiagnostik und eine enge Zusammenarbeit

zwischen Kindergärten, Eltern und Schule frühzeitig zu erlangen. Zudem wird auf Elternabenden in den

Kindergärten über die Voraussetzungen zum Mathematiklernen informiert und spielerische Übungen und

Materialien zum Erreichen der Fähigkeiten vorgestellt (z.B. Zahlenbuch-Frühförderprogramm).

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Mathematik im Anfangsunterricht

Grundlage für das Mathematiklernen sind bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in ausreichendem Maße

vorhanden sein müssen. Deshalb wird am Schulanfang auf die nachfolgend genannten Schwierigkeiten

besonders geachtet:

Probleme beim Klassifizieren

Kindern gelingt es nicht, gemeinsame Merkmale von Gegenständen zu erkennen und diese dementsprechend

zu sortieren.

Schwierigkeiten mit der Serialität Es gelingt nicht, zeitliche Abfolgen von Ereignissen zu erkennen.

Fehlendes Verständnis der Mengeninvarianz Beim Umordnen von Plättchen sehen die Kinder nicht ein, dass sich die Gesamtzahl der Plättchen nicht

ändert.

Unsicherheiten bei der 1-zu-1-Zuordnung Beim Abzählen ermittelt das Kind eine fehlerhafte Anzahl; Dinge werden ausgelassen, doppelt gezählt.

Unklarheiten bei räumlichen (oben, unten..), zeitlichen (zuerst, danach..) und quantitativen (mehr, weniger…) Begriffen.

Probleme bei der räumlichen Orientierung. Fehler beim Zählen (von einer beliebigen Zahl aus, rückwärts oder in Schritten). Fehler beim Lesen und Schreiben von Zahlen (spiegelverkehrt, Zehner und Einer vertauscht).

Hinweise in den weiteren Schuljahren

Zählendes Rechnen bis weit in die Klasse 2 (Finger, Zählhilfen).

Ablehnen von Minusaufgaben. Verwechseln der Rechenarten. Fehler werden nicht erkannt. Fehlendes Operationsverständnis (z.B. bei Sachaufgaben). Fehlendes Verständnis für Beziehungen zwischen Aufgaben (Tauschaufgaben, Umkehraufgaben,

Nachbaraufgaben, Platzhalteraufgaben). Mangelndes Verständnis des Stellenwertes (u.a. Unvermögen mehrstellige Zahlen zu lesen und zu

schreiben). Abzählen der 1x1 Reihen von vorne. Keine Abschätzstrategien. Schwierigkeiten im Umgang mit Größen.

Diagnose

Für Kinder mit Rechenschwierigkeiten ist eine differenzierte Diagnose erforderlich, aus der sich dann unter der

Berücksichtigung des jeweiligen Lern- und Arbeitsverhaltens individuelle Fördermöglichkeiten ergeben.

Neben den oben genannten Hinweisen setzen wir zur weiteren Diagnose folgende Materialien ein:

Individuelle Fehleranalyse Informeller Test A: ZR bis 20 (s. Anhang) Informeller Test B: ZR bis 100 (s. Anhang)

39

Fördermöglichkeiten

Fehlerstrategie bewusst machen. Zahlverständnis

Zahlwortreihe, Zahlen lesen und schreiben, Zahlauffassung und Zahldarstellung,

Zahlbeziehungen größer-kleiner, Mengenbeurteilungen

Zahlenstrahl. Maßnahmen zur Reduzierung des „zählenden Rechnens“

Nachbarzahlen bestimmen

Abwechselnd vorwärts/ rückwärts zählen

Zahlzerlegungen bis 10

Rechnen in kleinen Rechenschritten (8+3+2)

Analogiebildung (3+6; 13+6)

Operationsverständnis (Sachsituationen, Handlungen). Rechnen mit dem Rechenstrich. Automatisierung von Grundaufgaben. Verdopplungs- und Halbierungsaufgaben. Förderung des Stellenwertbewusstseins

Zahlen lesen, Zahlendiktate, Stellenwerte verschiedenfarbig schreiben.

In das individuelle Förderkonzept sind Elternberatungen und ggf. auch außerschulische Hilfen einzubeziehen.

Fördermaterialien

Geeignete Arbeitsmittel, die nicht zum Zählen herausfordern (z.B. Zwanzigerfeld, Rechenrahmen, Rechenstrich).

Blitzrechenkarteien zum Zahlenbuch. Förderkarteien zum Zahlenbuch . Kartei: Sachrechnen im Kopf. Material: Übungen zur Prävention von Rechenstörungen (s. Anhang). Materialien im Buch: B. Ganser: Rechenschwäche überwinden (auszuleihen bei C.Lopatka, S. Merkelbach).

40

Anlage 3

Computergestützter Unterricht an der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid

Computergestützter Unterricht findet in der Sekundarstufe ab der Jahrgangsstufe 5 statt und erstreckt

sich bis zur Jahrgangsstufe 8. Hierfür stehen vier sehr gut ausgestattete Computerarbeitsräume mit

ca. 50 Notebooks zur Verfügung. Jeder Arbeitsraum bietet gleichzeitig die Möglichkeit, erarbeitete

Inhalte ansprechend per Beamer zu präsentieren. Der IServ-Schulserver ermöglicht in diesem

Zusammenhang eine zeitgemäße, flexible und individuelle Art des Lernens und Lehrens.

Es gibt an der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid keinen eigenen Fachunterricht „EDV oder Informatik“,

vielmehr erfolgt eine Integration der zu vermittelnden Inhalte in das Unterrichtsfach Arbeitslehre.

Übergeordnetes Ziel ist es, den SuS Grundfertigkeiten für den sicheren Umgang mit dem Computer

sowie den sachgerechten Umgang mit Hard- und Software zu vermitteln.

Der Unterricht verfolgt daher folgende vier Leitideen:

- Darstellungs- und Verarbeitungswerkzeuge (Word, Excel, Power Point) verstehen und

anwenden

- Daten und Informationen strukturiert aufarbeiten und darstellen

- Mit Texten umgehen, Informationen extrahieren und in anderen Darstellungsformen

präsentieren

- Aufbau und Entwicklung einer Medienkompetenz (kritischer Umgang mit Medien)

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Verteilung der Unterrichtsinhalte in den

einzelnen Jahrgangsstufen:

Jahrgangsstufe 5 7 8 Dauer 1 Stunde pro Woche 1 Stunde pro Woche 1 Stunde pro Woche

Inhalte Einführung in den Fachraum (Regeln, Grundlage Windows, Grundwissen Internet, Einführung Word, etc.)

- Vertiefung Word - Einführung Excel - Einführung

Power Point - Internetsicherheit

- Vertiefung Word, Excel, Power Point

- Internetsicherheit

Tabelle 1: Verteilung der Unterrichtsinhalte in den Jahrgangsstufen 5-8

41

Anlage 4

INKA

Musik ist ein wichtiger Teil unserer Kultur und von jedem jederzeit und überall erfahrbar. Der Musikunterricht an unserer Schule trägt dieser Tatsache wie folgt Rechnung: Der Musikunterricht an unserer Schule unterstützt als Grund- form kulturellen Alltags musikalische Anlagen und Fähigkeiten der Schüler individuell und trägt zum gelingenden Schulalltag bei. Innerhalb der musikalischen Förderung wird besonderer Wert auf Wahrnehmungs-, Erlebnis-, Ausdrucks- und Gestaltungs- fähigkeiten und die Einführung in die Musikkultur gelegt. Im Musikunterricht finden sowohl die emotionale, die kognitive als auch die psychomotorische Ebene Berücksichtigung. Die Entwicklung der Bildungslandschaft in Deutschland hat die vielfach bestehenden Kooperationen zwischen Musikschule und Schule intensiviert und neu entwickelt. Unterrichtskonzepte wie das Instrumentenkarussell INKA eignen sich hierfür in beson- derer Weise. Unsere Schule kooperiert bei diesem Projekt seit dem Schuljahr 2010/2011 mit der Kreismusikschule Oberlahn. In allen dritten Klassen erfahren die Schüler eine umfassende musikalische Grundbildung mit Schwerpunkt Instrumentenkunde, aber auch musiktheoretischen Grundlagen, Gesang und Tanz durch ein Team von Musiklehrern und Musikschullehrkräften der KMS Oberlahn. Im vierten Schuljahr erhalten die Schüler in Kleingruppen Instru- mentalunterricht auf einem selbst gewählten Instrument und können darüber hinaus im Jahrgangs-Orchester ihre bereits erlernten Fähigkeiten im gemeinsamen Spiel erproben. Der Instrumentalunterricht hat positive Effekte für die Sinneswahr- nehmung und die Verbesserung der Motorik (durch eine bessere Verschaltung von linker und rechter Gehirnhälfte) sowie die Konzentrationsfähigkeit insgesamt und bahnt nicht zuletzt durch die besonderen Bedingungen und Notwendigkeiten des Mit- einander-Musizierens den Weg zu einem verbesserten Sozial- verhalten im Schulalltag. Praktiziertes jahrgangsübergreifendes gemeinsames Musizieren fördert bei fortgeschrittenen Schülern durch die Vorbildfunktion Verständnis und Selbstbewusstsein und stärkt bei schwächeren Schülern die Motivation. Außerdem eröffnet INKA auch Kindern aus bildungsferneren Schichten eine instrumentelle, kognitive, kulturelle, soziale und persönliche Entwicklungsmöglichkeit, die ihnen sonst aus soziokulturellen und sozialen Gründen verschlossen bliebe. Das Jahrgangsorchester wird mindestens im Jahrgang 5 und nach Wunsch darüber hinaus weitergeführt.

Musikalisch umrahmt werden bisher z. B. Einschulungsfeiern der Grund- und weiterführenden Schule sowie Adventsfeiern in Gemeinde und Schule.

42

Anlage 5

Fortbildungskonzept (Stand: März 2015)

Einleitung Lehrerfortbildung ist für die Schulentwicklung und die Qualitätsentwicklung und –sicherung von großer Bedeutung. Sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen, neue Erkenntnisse über erfolgreiches Lernen und Lehren, sich wandelnde Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen, neue technologische Herausforderungen verlangen von Lehrerinnen und Lehrern, Wissen und Können den sich ändernden Erfordernissen schulischer Arbeit kontinuierlich anzupassen. Lebenslanges Lernen ist gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Zur dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen kommt der Lehrerfortbildung eine besondere Rolle zu. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und fördert die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule. Die Fritz-Philippi-Schule ist sich der besonderen Bedeutung von Fortbildung bewusst und hat zur kontinuierlichen Fortbildungsplanung das folgende Fortbildungskonzept erarbeitet.

Gesetzliche Vorgaben Die Schule legt als Teil des Schulprogramms in einem Fortbildungsplan die schulbezogenen Qualifizierungsanforderungen fest. Der Fortbildungsplan berücksichtigt sowohl die Entwicklungsschwerpunkte des Schulprogramms als auch die Bewertung der Qualifizierungsportfolios durch die Schulleitung. (§ 67 HLbG) Die Schulleitungen beziehen die schulischen Fortbildungspläne und die individuellen Fort- und Weiterbildungswünsche in Mitarbeitergespräche ein und schließen mit ihnen Zielvereinbarungen über die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder die Schwerpunktsetzung für Fortbildung ab. (§ 4 (5) HLbG)

Fortbildungsplanung und Schulentwicklung Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz zu unterstützen und die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule in ihrem Selbstverständnis als pädagogische Handlungseinheit und lernende Organisation zu fördern. Wegen dieser Bedeutung für die Schulentwicklung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit ist Fortbildungsplanung ein zentrales Element der Schulprogrammarbeit. Strukturen und Inhalte der Lehrerfortbildung sollen die Schulen dabei in ihren Entwicklungsprozessen stärken

Ermittlung des Fortbildungsbedarfs Die Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den Zielvereinbarungen zwischen dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg auf der Grundlage der bisherigen Schulinspektionen.

43

Darüber hinaus findet in regelmäßigen Abständen (ca. alle drei Jahre) eine Befragung des Kollegiums bezüglich der Fortbildungswünsche statt. Fachkonferenzen können ebenfalls Fortbildungsbedarf feststellen und an die Fortbildungskoordinatorin weiterleiten.

Dokumentation der Fortbildungsmaßnahmen Um das vorhandene Fach- oder Methodenwissen des Kollegiums besser zu überblicken, werden alle Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer erfasst und in einer Datenbank gesammelt. Sie wird von der Fortbildungskoordinatorin erstellt und gepflegt.

Schulinterne Fortbildungen Schulinterne Fortbildungen werden von der Fortbildungskoordinatorin in Absprache mit der Schulleitung für das gesamte Kollegium oder auch Teile desselben angeboten, organisiert und koordiniert. Diese Fortbildungen beziehen sich in erster Linie auf die Zielvereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt sowie auf die Wünsche des Kollegiums. Die Fortbildungen können entweder von Lehrerinnen und Lehrern der Fritz-Philippi-Schule durchgeführt werden oder es werden im Rahmen des Fortbildungsbudgets externe Moderatorinnen und Moderatoren staatlicher oder privater Träger verpflichtet. Die konkreten Planungen werden jedes Jahr aktualisiert.

Schulexterne Fortbildungen Externe Fortbildungsmaßnahmen werden vom Staatlichen Schulamt oder durch andere Bildungsträger (Gewerkschaften, Verbände, Hochschulen, Verlage, Studienseminare usw.) angeboten. Die Schulleitung und die Fachkonferenzen entsenden bei Bedarf in eigenständiger Entscheidung und nach Absprache mit der Fortbildungskoordinatorin Lehrerinnen und Lehrer zu diesen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Fortbildungen. Entscheidungen über die Entsendung einzelner Lehrerinnen und Lehrer und der Unterrichtsbefreiung obliegen der Fortbildungskoordinatorin und der Schulleitung.

Evaluation der Fortbildungsplanung Über die Evaluation einer Fortbildungsveranstaltung hinaus wird auch das Fortbildungskonzept unserer Schule regelmäßig evaluiert werden müssen. Es geht dann darum zu prüfen, welche Grundsätze der schulischen Fortbildungsplanung sich bewährt haben und durch welche Veränderungen der Fortbildungsplanungsprozess verbessert werden kann. Dabei sollen u.a. folgende Fragestellungen berücksichtigt werden: Welche Themen waren in den letzten zwei bis drei Jahren Fortbildungsschwerpunkte? Waren das wichtige Themen für die schulische Arbeit? Wie wurde die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen geregelt? Welche Auswirkungen hatten die Fortbildungen für die schulische Arbeit? Welche Regelungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden? Welche Grundsätze sollten neu in die Fortbildungskonzeption aufgenommen werden?

44

Das Fortbildungskonzept der Fritz-Philippi-Schule

Evaluation von Fortbildungsmaßnahmen Fortbildungsergebnisse werden in Dienstbesprechungen, Fachkonferenzen und Gesamtkonferenzen präsentiert und ausgewertet. (Multiplikatorenprinzip)

Fortbildungsbudget Zur Finanzierung sämtlicher Fortbildungsaktivitäten greifen wir an unserer Schule auf bereitgestellte Mittel (Fortbildungsbudget) zurück. Da aus dem Budget insbesondere solche Fortbildungen realisiert werden, die sich auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit beziehen, werden die Mittel vorrangig für schulinterne Fortbildungen (Referenten, Moderatoren z.B. bei Pädagogischen Tagen) des Kollegiums oder Teilkollegiums verwendet.

Fortbildungsbeauftragte

sucht Veranstaltungen aus,

stellt Kontakte her, schlägt

vor, genehmigt

Lehrerkonferenz

Legt Schwerpunkte nach

Zielvereinbarungen fest,

ermittelt Bedarf

Schulleitung

genehmigt/ lehnt ab

Fachkonferenzen

melden Bedarf an

45

Anlage 6a

Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung

Grundlage: § 87 Schulleitung des Hessischen Schulgesetzes § 16 bis 26 der Allgemeinen Dienstordnung (ADO)

Aufgabenbereiche Wahrnehmung durch SL SSL 2.Konrektorin Herr Frau Frau Jochmann Schneider Lenz-Lopatka

2. Konrektor Herr Krautwald

Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule

x

Einberufung und Leitung von Lehrer-Konferenzen

x x x x

Vertretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit

x x x x

Sicherstellung der Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

x x

Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht x x

Zusammenarbeit mit dem Schulträger x

Genehmigung von Veranstaltungen der Schule (Klassenfeiern, Fahrten,…)

x x

Besichtigung der Schule durch schulfremde Personen

x

Unterrichtsbesuche durch schulfremde Personen

x

Aus-und Weiterbildung der Lehrer/ Lehrerinnen

a) Ausbildung der Referendare b) Fortbildung c) Praktikanten

x

x

x

x

x

x

Aufstellen des Unterrichtsver-teilungsplanes (Lehrereinsatz etc.)

x x

Erstellung des Stundenplanes x

Erstellung des Vertretungsplanes/ Krankmeldungen

x x x x

Erstellung des Aufsichtsplanes x x

Übertragung von besonderen Aufgaben an Lehrer/Lehrerinnen

x

Erteilung von Urlaub aus zwingenden persönlichen Gründen

x x

Einführung neuer Kolleginnen und Kollegen

x x x x

Überwachung der Schulpflicht x

Aufnahme und Entlassung der Schülerinnen und Schüler

x x

46

Aufgabenbereiche Wahrnehmung durch SL SSL 2.Konrektorin Herr Frau Frau Jochmann Schneider Lenz-Lopatka

2. Konrektor Herr Krautwald

SLDV GRS Sek I

x

x

x

x

DV (Themen orientiert) x x x x

Betreuung GRS x x

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ab 3 Tagen und unmittelbar vor und nach den Ferien

x x

Pflege der Zusammenarbeit mit dem SEB x x x x

Einberufung und Leitung der Schulkonferenz x

Haushalt/Budget x x

Ausfall des Unterrichts bis zu einem Tag x x

Weiterleitung von Eingaben der Lehrerinnen/Lehrer auf dem Dienstweg

x

Anwesenheit während der Unterrichtszeit in der Schule

x x x x

Weisungsrecht gegenüber allen Bediensteten der Schule

x x x

Überwachung der Beachtung der Schulordnung

x x x x

Unterzeichnen der Schulzeugnisse x

Durchführung der Konferenzbeschlüsse x x x x

Zusammenarbeit mit dem Personalrat x x

Überwachung der Richtlinien über Unfallfürsorge und Unfallverhütung in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten

x

Regelmäßige Information der Gesamtkonferenz über wichtige Vorkommnisse (z.B. SL-Dienstvers.)

x x x x

Gestaltung der Info-Pause x x x x

Durchführung der Lernmittelfreiheit in Zusammenarbeit mit dem LMF-Beauftragtem

x

Schulinterne Fortbildung x x x x

Hinwirken auf die kontinuierliche Verbesserung der Unterrichts-und Erziehungsarbeit

x x x x

Sicherstellung der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms und der Qualitätssicherung und internen Evaluation der schulischen Arbeit Umsetzung Zielvereinbarung

x x x x

Schlüsselausgabe x

Durchführen von Mitarbeitergesprächen x

Vorsitz bei den Abschlussprüfungen: HS:Projektprüfung RS:Präsentation der Hausarbeit

x x x

Durchführung von Unterrichtsbesuchen x x

Leitung von Dienstbesprechungen x x

Erstellung des Jahresplaners x x

47

Einschulungsverfahren x

Info.veranstaltung Kiga x x

Elternberatung zur Einschulung X

Lernstandserhebung 1. 1. - 4. SJ 2. 5. – 10. SJ

x

x

x

Leitung von Zeugnis- und Förderplankonferenzen

x x

Referenzrahmen Schulqualität x x x x

IT-Verantwortung/Homepage/Wartung/ Wartungskoordination

x x x

AL-Planung/Fachräume x

Lehrkräfte mit besonderen Aufgabenstellungen Vertrauenslehrerin: Frau Magdyj Schulseelsorgerin: Frau Schüller Pflege der Schulhomepage: Herr Höke IT-Beauftragter: Herr Krautwald Lehr-und Lernmittel: Frau Peter Mediothek: Herr Deußer/Herr Quast Sicherheitsbeauftragter: Herr Claudi Personalrat: Frau A. Schneider

Frau Wölfert Frau Wien

Betreuung der Fachräume: Arbeitslehre: Herr Claudi (Küche, Werkraum) Herr Krautwald (Werkraum, EDV) Frau Wien (Ton-Papierraum, Küche) Kunst: Frau Schnettker Chemie: Herr Müller Physik/Biologie: Frau Wien Musik: Herr Brüggemann Gruppenarbeitsräume: Herr Krautwald Schulsportkoordinatorin: Frau Magdyj Verkehrserziehung: Frau Wölfert Fortbildungsbeauftragte: Frau Lenz-Lopatka Pressereferent/in: N.N. Datenschutzbeauftragter: N.N. Stand: 21. November 2016

48

Anlage 6a

Organisationsschema der Fritz-Philippi-Schule-Breitscheid

2016/2017

Schulleitung

Herbert Jochmann, Rektor Mandy Schneider, 1. Konrektorin Corinna Lenz-Lopatka , 2.Konrektorin Nils Krautwald , 2. Konrektor

Nils Krautwald, 2. Konrektor

Grundschule

Sabine Schüller (1a) Ingrid Metzler (1b) Melanie Magdyj (2a) Axel Deußer (2b) Silke Wölfert (3a) Corinna Lenz-Lopatka (3b) Verena Walter (4a) Ewald Strieker (4b)

Förderstufe

Tobias Müller (5a) Jan Kruskopf (5b) Katharina Wien (6a) N.N. (6b) Rüdiger Heide (7a) Mario Quast (7b)

Kombiklassen

Hilmar Brüggemann (8a) Johannes Höke (8b) Kathrin Waschke (9a) Angelika Schneider (9b)

Realschule

Nils Krautwald (10a) Silke Neikes (10b)

Fachlehrer

Manfred Jüngling, Ulrich Stahl, Kersten Stoll-Martin, Sabine Peter, Mandy Schneider, Herbert Jochmann, Heike Schlicht, Astrid Raifer, Eva-Maria Abel, Bernd Claudi

Verwaltungsangestellte

Roswitha Rink Heike Stahl

Schulhausverwalter

Lothar Diehl

Förderschullehrer

Uli Horch, Beate Magnus

Lehrkraft im

Vorbereitungsdienst

-------

49

Anlage 6c

Vertretungskonzept der Fritz-Philippi-Schule

Ziel des Vertretungskonzepts ist es, für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis

10 verlässliche Unterrichtszeiten zwischen der ersten und sechsten Stunde zu

gewährleisten. Das bedeutet, dass bis zur sechsten Stunde keine der im Stundenplan

vorgesehenen Stunden mehr ausfällt. Das Vertretungskonzept regelt dann den Fall der

Abwesenheit einer Lehrkraft.

Abwesenheitsgründe:

Plötzliche und kurzfristige Erkrankung

Längerfristige Krankheit (bis 5 Wochen)

Unterrichtsbedingte Abwesenheit (z. B. Klassenfahrten, Unterrichtsgänge)

Abwesenheit aus dienstlichen Gründen (z. B. Verpflichtung durch das Schulamt)

Beurlaubungen aus persönlichen Gründen

Wichtige Voraussetzung, um den Unterricht sinnvoll zu vertreten, ist eine

verantwortungsvolle Kooperation aller Kolleginnen und Kollegen. Das vorliegende

Vertretungskonzept beschreibt die Grundsätze für Vertretungsregelungen. Durch sie soll ein

großer Teil der Vertretungen mit den vorhandenen Lehrkräften organisiert werden.

Lediglich für den dann noch verbleibenden Vertretungsbedarf soll auf externe

Vertretungskräfte zurückgegriffen werden.

1. Vorausschauende Jahresplanung: Zu Beginn des Schuljahres wird ein

Jahresterminplan erarbeitet, in dem Klassenfahrten, Betriebspraktika, Konferenzen,

Fortbildungen, Abschlussprüfungen und andere Veranstaltungen so abgestimmt

werden, dass Vertretungsanlässe vermieden werden:

Wandertage bündeln

feste Konferenztage einrichten

Lehrerfortbildung nicht mehr während der Unterrichtszeit.

2. Kolleginnen und Kollegen, die Unterrichtsstunden nicht halten wegen

Abwesenheit einer Klasse (z. B. Klassenfahrt, Betriebspraktikum)

reduziertem Klassenunterricht (z. B. Schuljahresbeginn, Methodentraining,

Projektarbeit) werden für Vertretungsstunden eingesetzt, d.h.: Bilanzierung

nach +/- Stunden.

3. Wenn Vertretungsunterricht vorhersehbar ist, stellen die Lehrerinnen bzw. Lehrer, die

zu vertreten sind, Unterrichtsmaterial bereit, so dass die Unterrichtsinhalte sinnvoll

fortgesetzt werden.

50

4. Wenn möglich, soll bei Vertretungsstunden eine Lehrkraft eingesetzt werden, die in

der jeweiligen Klasse auch unterrichtet.

5. Sollte eine Klasse von zwei Lehrkräften unterrichtet werden, so werden zunächst die

Doppelbesetzungen aufgelöst.

6. Eine Klasse kann von der Kollegin bzw. dem Kollegen der Nachbarklasse mitbetreut

werden. Besonders sinnvoll ist dies, wenn – wie in der Förderstufe – einzelne

Jahrgangsstufen themengleich und parallel arbeiten. Dann ist die parallel

unterrichtende Lehrkraft auch inhaltlich für die Vertretung verantwortlich.

7. Zu vertretende 1. Stunden werden, so weit möglich, vom Parallellehrer mitbetreut.

8. Bei längerfristigen Vertretungsfällen muss geprüft werden, inwieweit AGs,

Förderstunden etc. zugunsten der Unterrichtsgrundversorgung vorübergehend

ausfallen können.

9. Bei unvermeidlichem Unterrichtausfall wird der Unterricht nach Möglichkeit linear

(gleichmäßig in allen Klassen) gekürzt, um einen Nachteil einzelner Klassen zu

vermeiden.

10. Durch eine gezielte Stundenplanung (max. 3 Springstunden bei voller Stelle nach

DO) werden die drei Vertretungsstunden pro Monat möglichst gleichmäßig auf das

Kollegium verteilt.

11. Der stellvertretende Klassenlehrer ist im Falle der Erkrankung des

Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin Ansprechpartner für Schüler, Eltern

und Vertretungsplaner.

12. Notwendig ist das Anlegen eines Materialpools, der Unterrichtsmaterial für die

jeweilige Lerngruppe enthält, das von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer sowie

von den Fachbereichen zur Verfügung gestellt wird.

13. Schülerinnen und Schüler sollten die Formen des eigenverantwortlichen Lernens und

Arbeitens kennen, d. h. eigenständiges Lernen muss intensiviert werden.

51

Anlage 6d

Kriseninterventionsplan

Inhalt Seite

1. Notfallkarte für Lehrer……………………………………………………………….

2

2. Kommunikationspläne……………………………………………………………….

3

3. Medienarbeit im Krisenfall…………………………………………………………

5

4. Handlungspläne

4.1. Allgemeiner Handlungsplan im Krisenfall……………………………… 6

4.2 Spezielle Handlungspläne

4.2.1. Amoklauf Geiselnahme………………………………………………………. 7

4.2.2. Totschlag Mord………………………………………………………………….. 9

4.2.3. Drohung mit Sprengsätzen………………………………………………….. 11

4.2.4. Schusswaffengebrauch……………………………………………………….. 13

4.2.5. Geiselnahme……………………………………………………………………….. 15

4.2.6. Brandfall……………………………………………………………………………… 18

4.2.7. Suizid/ Tod in der Schule…………………………………………………….. 20

4.2.8. Androhung von Amok, Geiselnahme…………………………………… 22

4.2.9. Mord-/Amok-/ Totschlagdrohung……………………………………….. 24

4.2.10. Morddrohung……………………………………………………………………. 25

4.2.11. Körperverletzung………………………………………………………………. 26

4.2.12. Erpressung/ Raub………………………………………………………………. 28

4.2.13. Gefährliche Gegenstände/ Waffen……………………………………. 29

4.2.14. Sexuelle Übergriffe……………………………………………………………. 30

4.2.15. Selbsttötungsankündigung/ Selbstmordversuch……………….. 31

4.2.16. Extremismus……………………………………………………………………… 32

4.2.17. Gebrauch von Waffen/ gefährlichen Gegenständen………….. 33

4.2.18. Mobbing……………………………………………………………………………. 34

4.2.19. Schwere Sachbeschädigung………………………………………………. 36

4.2.20. Rangelei/ kleinere Schlägerei…………………………………………….. 37

4.2.21. Beleidigung (von Lehrkräften)……………………………………………. 38

4.2.22. Sachbeschädigung……………………………………………………………… 39

4.2.23. Wiederholte Anpöbeleien/ persönliche Diffamierung……….. 40

4.2.24. Selbsttötungsgedanken/ -äußerungen………………………………. 41

4.2.25. Todesfall im schulischen Umfeld……………………………………….. 42

5. Anhang Musterbriefe

52

Anlage 7

Betreuungskonzept (Stand Juni 2014)

1. Allgemeines Die Verlässliche Grundschule hat das Ziel, die Grundschule zu einem Lern- und Lebensraum auszugestalten, der den kindlichen Bedürfnissen in besonderem Maße entspricht und den bildungspolitischen Anforderungen an die Grundschule gerecht wird. An der Fritz-Philippi-Schule wird ab September 2014 folgendes über die verlässlichen Unterrichtszeiten (1. - 4. Stunde, bzw. 1. - 5. Stunde) hinaus gehendes Betreuungsangebot umgesetzt:

2. Rahmenbedingungen Betreuungszeiten

07.30 – 08.40 Uhr (Die Betreuung wird von der Schule organisiert.)

11.40 – 14.00 Uhr/ 15.00 Uhr/ 16.00 Uhr an bis zu 5 Tagen in der Woche Trägerschaft Die Betreuung wird vom St. Elisabeth-Verein Marburg angeboten. Elternbeiträge Die Elternbeiträge werden auf Jahres- und Selbstkostenbasis kalkuliert. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Sollten sich dennoch Überschüsse ergeben, werden diese direkt der Schülerbetreuung zu Gute kommen. Der monatliche Beitrag ist im Voraus zu entrichten. Die Beiträge werden 10 Monate im Jahr erhoben. An- und Abmeldungen Die Aufnahme der Kinder erfolgt mittels schriftlicher Anmeldung durch das Formular „Betreuungsauftrag“. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Schulhalbjahres, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Schulhalbjahr. Räumlichkeiten Zur Umsetzung einer optimalen Betreuung sind speziell für diesen Zweck eingerichtete Räumlichkeiten vorhanden. Diese sind mit folgender Ausstattung versehen:

Küchenzeile mit Herd, Backofen, Spülmaschine, Waschbecken, Küchenausstattung

Ruhebereich/ Leseecke

Arbeitsbereich mit flexiblen Gruppentischen

Spielbereich

Bastelbereich

Werkbank

Tischfußballgerät/ Kicker

53

Garderobenbereich

Telefonanschluss

Computer/ Internetzugang

3. Gestaltung der Betreuungsstunden Die Betreuungszeit soll als Zeit gesehen werden, in der die Schüler ganzheitlich gefördert und gefordert werden sollen. Die Betreuungszeit ist keine Fortführung des Unterrichts; selbstverständlich können die Kinder aber während der Betreuungszeiten ihre Hausaufgaben in eigenem Ermessen anfertigen. Geleitet wird die Betreuung von erfahrenen pädagogischen Mitarbeiterinnen, die eng mit den Lehrkräften zusammenarbeiten und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Zudem erhalten die Kinder neben den Lehrkräften eine weitere Ansprechperson, der sie sich anvertrauen können. Die Betreuungsstunden sollen nach einem Wochenplan mit zum Teil offenen und festen Angeboten ablaufen. Es können motorische, psychomotorische, kreative, spielerische und entspannende Schwerpunkte im Vordergrund stehen. Die Kinder sollen aus einem vielfältigen Angebot wählen können: Als zusätzliches Angebot gibt es an drei Tagen fest installierte Arbeitsgemeinschaften (Kochen, Basteln, Sport). Für den Innenbereich werden angeboten:

Brettspiele

Lego, Playmobil, Puzzle

Bastelarbeiten

Textiles Gestalten/ Werken

Malen und Zeichnen

Bücherregal

Geschicklichkeits- und Logikspiele

Computer mit vielfältigen Lernprogrammen

Kochen und Backen Für den Außenbereich werden angeboten:

Nutzung der Spielgeräte auf dem Schulhof/ Spielplatz

Tischtennisplatten

Kleine Spaziergänge

Ball- und Fangspiele

54

Anlage 8

Konzept Bildungs- und Erziehungsplan 0-10

(Stand: November 2015)

Einschulungsverfahren wurde im Schuljahr 2000/ 2001gemeinsam mit den Erzieherinnen überarbeitet und 2005/ 2007 aktualisiert

(s. Anhang)

Seit dem Schuljahr 2007/ 2008 Teilnahme an Elternabenden in Kindergärten:

Information über Einschulungsverfahren

Anforderungen an ein Schulkind

Beratung über häusliche Fördermaßnahmen unter Einbezug der Zielsetzungen

des Bildungs- und Erziehungsplans (s. Anhang)

Steuerungsgruppe „Bildungs- und Erziehungsplan“ wird im Schuljahr 2008/2009 gebildet und bereitet Pädagogischen Tag vor.

Pädagogischer Tag gemeinsam mit den Erzieherinnen der Kindergärten Breitscheid, Medenbach, Rabenscheid am 24.06.09

Referat „Bildungs- und Erziehungsplan“

Diskussion

Vorstellung der Konzepte der Kindergärten

Festlegen von gemeinsamen Arbeitsschwerpunkte

Sprache und Literacy

Werteorientierung

Naturwissenschaften

Medien

Tandembildung zwischen Kigaleitungen und Grundschulleitung Gemeinsame Konferenzen und Entwicklung von gemeinsamen Vorhaben

(Vorlesen, Tag der Naturwissenschaften) Vorleseprojekt am 20.11.2015

Tag der Naturwissenschaften/ Experimente am 23.03.2016

55

Tag der Naturwissenschaften am 4.5.2016

Nach intensiver Vorbereitungszeit fand am 4.5.2016 an der Grundschule der

Fritz-Philippi-Schule Breitscheid gemeinsam mit den Kindergärten

Breitscheid und Rabenscheid ein „Tag der Naturwissenschaften“ statt.

Die Kinder untersuchten u.a. Schnecken, bauten Bechertelefone und

Brücken aus Papier, experimentierten mit Luft und Wasser und führten

Versuche vom Geräusch zum Klang durch. Auch durften die Kinder in dem

Naturwissenschaftenraum der Schule in die Welt der Chemie

„hineinschnuppern“. Der Film „Die Erde“ rundete das Angebot ab.

Auch die Grundschule Medenbach beteiligte sich mit der Kindertagesstätte

Medenbach an dem Tag der Naturwissenschaften.

Vom Geräusch

zum Klang

56

Schnecken

Experimente mit Wasser

57

Bechertelefon

Brücken aus

Papier

Experimentetag an der

Grundschule Medenbach

58

Fritz- Philippi- Schule Breitscheid

Grund,- Haupt- und Realschule mit Förderstufe des Lahn-Dill-Kreises

Grundschule Medenbach

Lernvoraussetzungen Schulanfänger

Bildungs- und

Erziehungsziele

Das sollte ein Kind

können:

So können Eltern ihre Kinder

fördern:

Kommunikations-

freudige und

medienkompetente

Kinder

Sprachkompetenz

Einen altersgemäßen Wortschatz haben

In ganzen Sätzen reden

Alle Laute richtig aussprechen können (g-k, ch-sch)

Grammatik richtig benutzen können (dem-den, einem-einen)

Phonologische Bewusstheit (Anlaute, Laute erkennen, Silben, Reime, Rhythmus)

„Rede mit mir! Viel!!!“ Bewusste Kommunikation (z.B. beim gemeinsamen Essen)

Vorlesen; gemeinsames Betrachten von Bilderbüchern; tägl. Leseritual z.B. beim Zubettbringen

Kinder verbessern; mit Spiegel Laute üben (Zungenstellung, Lippenstellung)

Kinder verbessern!

Laute benutzen (F sagen, nicht ef) Reimspiele, Bücher mit Reimen (z.B.

Max und Moritz….) Lauschspiele (z.B. Wecker verstecken,

Stille Post, Alltagsgeräusche erraten) Abzählreime, z.B: „Eine kleine Micky

Maus, zog sich mal die Hose aus, zog sie wieder an und du bist dran!“; dabei auf richtige Silben achten

Klatschspiele, Rhythmusspiele, Fingerspiele

Anlautspiele („Schnell wie der Wind, sag mir geschwind, was das für ein Ding ist und wie es beginnt!“; Spiel: Sprich genau, hör genau, Ravensburger)

59

Lautspiele („Hörst du in Affe ein F“?)(Was ist eine R-o-s-e?)

Gemeinsam singen, tanzen (Tipp: Detlev Jöcker, Goldene Liederfibel)

Umgang mit Fernsehen/ Computer überdenken (max 1 Std. am Tag )

Forschende und

entdeckungs-

freudige Kinder

Zahl-

begriff

Mengenbegriff

Zahlenreihe

Geometrische Formen

Dinge zählen lassen (Alltagsdinge wie z.B. Treppenstufen)

Punkte erfassen (z.B. Würfel-Würfelspiele, andere Punktebilder)

1:1 Zuordnung (z.B. mit Bonbons, Stühlen)

Tipp: Das kleine Zahlenbuch, Band 1+2; Kallmeyersche Verlagsbuchhandlung

Puzzle

Arbeits-

verhalten

Arbeitsaufträge verstehen und umsetzen können

Selbständig arbeiten

Arbeiten zu Ende führen

Ausdauer und Konzentration

Aufträge erteilen Sich etwas von den Kindern erklären

lassen Spiele beenden, bei der Arbeit sitzen

bleiben

Grob-

motorik

Hüpfen auf einem Bein

Purzelbaum

Hampelmann

Ball werfen und fangen

Stützkraft

Gemeinsames Toben, Turnen..

Balanciermöglichkeiten/ Klettermöglichkeiten in der Umwelt nutzen

Zu Fuß gehen lassen, Schulweg üben

„Schubkarren fahren“

Fein-

motorik

Mit Stiften, Schere, Kleber sicher umgehen können

Gemeinsames Basteln, Kneten, Backen

Stifthaltung üben (evtl. Gummiaufsätze benutzen; Gegenstände mit Wäscheklammern greifen und weitergeben)

Faltübungen (Origami)

Malen

Bauklötze, Kugelbahnen

Fädelspiele

Früchte klein schneiden (Messer benutzen)

Sozial-

kompetenz

Regeln einhalten können

Warten, bis man an der Reihe ist

Andere ausreden lassen

Konsequentes Erziehungsverhalten

Rituale

Strukturierter Tagesablauf

60

Einschulungsverfahren

Übergang vom Kindergarten zur Grundschule Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich Motorik, Sprache, akustischer und

visueller Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit, manuellen Fertigkeiten und sozialen Verhaltensweisen in die

Schule.

Damit jedes Kind optimal gefördert werden kann ist es von großer Bedeutung den bisherigen Entwicklungsstand

des Kindes zu kennen.

Wir versuchen dieses Ziel durch eine gründliche Schuleingangsdiagnostik und eine enge Zusammenarbeit

zwischen Kindergärten, Eltern und Schule zu erreichen.

Wann? Was?

September/

Oktober

Teilnahme an Elternabend im Kindergarten

Information über Einschulungsverfahren

Anforderungen an ein Schulkind

Beratung über häusliche Fördermaßnahmen

Oktober/

November

Überprüfung der Sprachkenntnisse in

Absprache mit Kigas (ggf. Vorlaufkurs)

Anmeldung bei der Schulleitung

Gleichzeitig wird der allgemeine

Entwicklungszustand des Kindes beobachtet, um

bei Bedarf angemessene Schritte einzuleiten.

(Elternberatung, Gespräche mit Kindergärten,

Schularzt, Logopädie, Ergo-Therapie,

sonderpädagogische Fördermaßnahmen...)

Dezember ggf. vorzeitige Schularztuntersuchung

Februar-

Juli

Kindergarten Breitscheid gestaltet einmal

wöchentlich Vorschulunterricht in der Schule

März gezielte Beobachtungen der Erzieherinnen

April Schulärztliche Untersuchung

61

April/ Mai Einschulungsüberprüfung an der Schule

Beratung mit den Erzieherinnen

Mai ggf. weitere Elterngespräche

Einschulungsentscheidung

Juni Mitteilung an die Eltern

Juni/ Juli Schnuppertag in den 1. Schuljahren

August/ September Einschulung/ Einschulungsfeier unter Mithilfe des

Kindergartens und einiger Grundschulklassen

62

Anlage 9

Satzung

des Fördervereins der Fritz-Philippi-Schule in Breitscheid § 1 : NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR

1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid

2. Sitz des Vereins ist Breitscheid.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 : ZWECK UND GEMEINNÜTZIGKEIT

1. Der Verein dient der Förderung der Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern der Fritz-Philippi-

Schule in Breitscheid, sowie der Wahrnehmung weiterer Maßnahmen, die der Aus- und Weiterbildung von

Schülerinnen und Schülern der Schule dienen.

Die dem Verein zu diesem Zwecke zufließenden Beiträge und Spenden sind kein Ersatz für die durch den

Haushaltsetat der Schulträger aufzubringenden Etatmittel. Es wird vielmehr der darüber hinausgehende Bedarf

für die Zweckerreichung des Fördervereins gedeckt.

2. Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

"Steuerbegünstigte Zwecke".

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten

keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 : MITGLIEDSCHAFT

1. Mitglieder des Vereins können werden:

a) Eltern der Schülerinnen und Schüler der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid

b) Lehrerinnen und Lehrer der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid

c) ehemalige Schülerinnen und Schüler, Studierende, Freunde und Förderer der Fritz-Philippi-Schule.

d) Ausbildungsbetriebe und Firmen im Einzugsbereich der Schule

Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die mit dem Zweck des Vereins und

seiner Zielsetzung übereinstimmen. Es können Ehrenmitglieder gewählt werden.

2. Mitglied des Vereins kann der oben genannte Personenkreis ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion

werden.

3. Die Aufnahme als Mitglied des Vereines wird mit formloser, schriftlicher Erklärung beantragt und vom

Vorstand

entschieden.

Bei einer Ablehnung kann Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Jugendliche

im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen

werden.

Die Mitgliedschaft beginnt zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs des ersten Mitgliedsbeitrags.

63

4. Jedes Vorstandsmitglied hat das Vorschlagsrecht für Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder können natürliche

oder juristische Personen sein, die sich um die Förderung der Fritz-Philippi-Schule Breitscheid besonders

verdient gemacht haben. Die einfache Mehrheit des Vorstandes reicht zur Ernennung aus.

5. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt, der schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen

zuvor zu erklären ist.

b) durch Tod von natürlichen Personen und die Auflösung juristischer Personen.

c) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung der

Vereinbeiträge im Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt

oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.

d) durch Ausschluss, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit

zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlussbeschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mit

Begründung bekanntzugeben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich

die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

6. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weitergetragen werden.

§ 4 : BEITRÄGE

Der Verein darf zur Deckung der anfallenden Kosten Beiträge und Umlagen erheben sowie Spenden

entgegennehmen.

Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe des monatlichen Mindestbeitrages fest. Mitglieder, die länger als

6 Monate mit ihren Verpflichtungen im Rückstand sind, verlieren das Recht zur Teilnahme an

Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung des Stimmrechts.

§ 5 : HAUSHALTSBERICHT Der Haushaltsbericht wird den Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung

zugeschickt. Er muss mit dem Prüfungsvermerk der Kassenprüfer/-innen und des / der ersten Vorsitzenden

versehen sein.

§ 6 : ORGANE DES VEREINS

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 7 : MITGLIEDERVERSAMMLUNG

1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll einmal jährlich innerhalb der drei ersten Monate des

Kalenderjahres stattfinden. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen

vorher schriftlich zu erfolgen, die Tagesordnung ist beizufügen.

3. Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung sind insbesondere vorbehalten:

a) die Wahl Vorstandes

b) die Entlastung des Vorstandes

c) die Genehmigung des Haushaltsberichtes

d) die Änderung der Satzung

e) Wahl von zwei Kassenprüfern / Kassenprüferinnen

f) die Festlegung der Höhe der Mindestbeiträge

g) die Auflösung des Vereins

4. Der / die Vorsitzende oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmtes Vereinsmitglied leitet die

Versammlung.

64

5. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Leiter / von der Leiterin der Versammlung

und vom Schriftführer / von der Schriftführerin zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich

in das Protokoll aufzunehmen.

6. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder

gefasst.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden.

Eine satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig, die Anzahl der

anwesenden Stimmen ist dann unerheblich.

7. Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins können nur mit 2/3 Mehrheit (der gültig abgegebenen

Stimmen) der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

8. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden nach Einberufung durch den Vorstand statt, wenn das

Interesse des Vereins es erfordert, oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der

Mitglieder. Außerordentlichen Mitgliederversammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu wie den

ordentlichen.

§ 8 : DER VORSTAND

1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Insbesondere entscheidet er über die Verwendung der Beiträge und Spenden. Er ist gegenüber der

Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

2. Der Vorstand besteht aus:

dem / der Vorsitzenden

dem / der stellvertretenden Vorsitzenden

dem / der Kassenwart(in)

dem / der Schriftführer(in)

3. Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB sind der / die Vorsitzende und der / die stellvertretende

Vorsitzende, sowie der / die Kassenwart(in). Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Jede(r) von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Eine Wiederwahl ist

möglich. Eine geheime Wahl ist durchzuführen, wenn dies von mindestens einem Mitglied beantragt wird.

5. Der Vorstand hat mindestens einmal im Geschäftsjahr einen Rechenschaftsbericht über seine Arbeit der

Mitgliederversammlung vorzulegen. Die Mitgliederversammlung spricht die Entlastung des Vorstandes auf

Grundlage des Berichtes der Kassenprüfer/-innen aus.

6. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit kann sich der Vorstand bis

zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

7. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

8. Beschlussfassungen im Vorstand erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit

entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden.

§ 9 : AUFLÖSUNGSBESTIMMUNGEN

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des

Vereins an die Fritz-Philippi-Schule Breitscheid. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige

Zwecke zu verwenden.

Die Auflösung des Vereins ist mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.

Die Satzung wurde am 26.05.1994 errichtet und in der Jahreshauptversammlung am 30. März 2000 geändert.

Breitscheid, den 30. März 2000

65

Anlage 10a

FÖRDERKONZEPT für die GRUNDSCHULE / FRITZ–PHILIPPI–SCHULE

1. Allgemeine Prinzipien und Grundlagen

Der Förderunterricht bildet einen zentralen Punkt in der pädagogischen Arbeit an der Fritz- Philippi-

Schule.

Unsere Schüler bringen unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich ihres Lern- und

Leistungsvermögens mit.

Eine gezielte Förderung in den unterschiedlichen Bereichen soll eine solide Basis für eine

erfolgreiche Teilnahme im Regelunterricht, bzw. auch in der Inklusiven Beschulung schaffen.

In der Fritz- Philippi- Schule gelten folgende Prinzipien:

Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung

Dies sind Schüler mit allgemeinem Förderbedarf und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf in den

Bereichen:

1.1 Lese- Rechtschreibschwäche, 1.2 Rechenschwierigkeiten, 1.3 soziale und emotionale Entwicklung, 1.4 körperliche und motorische Entwicklung, 1.5 Lernen und geistige Entwicklung (allgem. Lernschwäche), 1.6 Hören, Sehen, Kranke

Schüler mit Beeinträchtigungen und/ oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf

(IB- Status / Inklusive Beschulung) können auf Wunsch der Eltern am gemeinsamen Unterricht

teilnehmen.

Aktuell werden alle Schüler bei der Einschulung zunächst mit einem gleichen Status

eingeschult.

Bei Schülern mit zu erwartendem sonderpädagogischen Förderbedarf wird bis einschließlich

Ende der zweiten Jahrgangsstufe zunächst kein IB- Status (- Inklusive Beschulung) erstellt. Diese

Schüler werden mit Hilfe der Unterstützung durch das zuständige BFZ im Rahmen der VM -

Vorbeugende Maßnahmen - beschult. Ist jedoch am Ende der zweiten Klasse ein eindeutiger IB-

Status zu diagnostizieren, wird das entspr. Verfahren - „Förderdiagnostische Stellungnahme mit

Förderausschuss“ eingeleitet. Ein Antrag für den Einsatz einer Integrationskraft kann für die

betreffenden Schüler bereits zu Beginn des ersten Schuljahres gestellt werden.

In jeder Jahrgangsstufe werden 1- 2 Förderstunden pro Woche vom Klassenlehrer für Schüler

mit Leistungsschwächen angeboten.

Zudem werden mit binnendifferenzierten Maßnahmen (Projekte, Werkstattarbeit etc.) unterschiedliche

Leistungsdefizite aufgearbeitet.

66

Reichen diese Fördermaßnahmen nicht aus, bzw. stagniert dieser Entwicklungsprozess, wird die

Förderschullehrkraft des zuständigen BFZ vom Klassenlehrer mit der VM (Vorbeugende

Maßnahmen) beauftragt (Formular).

Die Eltern geben ihr schriftliches Einverständnis für die zusätzliche Förderung bzw. diagnostische

Verfahren (Formular).

Ein Förderausschuss wird gebildet, wenn sowohl die VM der Klassenlehrer, als auch die

zusätzliche VM des Förderschullehrers nicht mehr ausreichen, dem Lernniveau des entsprechenden

Schülers gerecht zu werden. Auf Antrag der Schule wird vom Förderschullehrer des BFZ eine

Förderdiagnostische Stellungnahme erstellt und nach Prüfung durch das BFZ ein Förderausschuss

einberufen.

Der bereits festgestellte Förderbedarf kann mit einer Beschlussfassung der Klassenkonferenz

und einer Einverständniserklärung von Seiten der Eltern in der Regel nach zwei Schuljahren

fortgeführt oder auch beendet werden (Formular). Bei einer vorzeitigen Aufhebung muss eine

Förderdiagnostische Stellungnahme erstellt und ein Förderausschuss einberufen werden.

Alle Schüler sollen durch die speziellen Förderangebote wieder Spaß am Lernen gewinnen.

Das Förderkonzept wird regelmäßig überarbeitet.

2. Formen der Förderung

Der Förderunterricht hat die Aufgabe Lernschwierigkeiten und Lerndefizite zu beheben, so dass die

Schüler wieder sichere Grundlagen zum Weiterlernen erhalten.

Eine individuelle Förderung zu einem frühen Zeitpunkt kann einer Eskalation der Probleme

vorbeugen.

Vorbeugende Maßnahmen/ Klassenlehrer:

Binnendifferenzierung, wöchentliche Förderstunden, Stationenlernen, Werkstattarbeit, Projekte,

Tages- und Wochenpläne

Vorbeugende Maßnahmen/ Förderschullehrer:

Einzelförderung und/ oder Kleingruppen:

Rechtschreibtraining; Förderung mathematischer Einsichten ( Raumlage, Mengenverständnis, etc.);

Förderung in den Bereichen der Sensuomotorik und Graphomotorik, der Wahrnehmung u.

Konzentration; Konfliktlösungsstrategien; Lern- und Verhaltensstabilisierung mit Hilfe von

Verstärkerplänen.

Inklusive Beschulung/ Förderschullehrer und Klassenlehrer

Absprachen und Teamarbeit, um den Unterrichtsstoff dem jeweiligen Lernniveau der einzelnen

Schüler anzugleichen und entsprechende Schwierigkeiten und Probleme zu minimieren, damit ein

Lernen mit gegenseitigem Respekt und Einvernehmen gelingt.

67

Erstellung von individuellen Förderplänen für schwache Schüler und Schüler im Rahmen der

Vorbeugenden Maßnahmen und Inklusiven Beschulung

für die Bereiche:

-Lernen und geistige Entwicklung, -soziale- und emotionale Entwicklung, -Motorik und Sprache.

Nachteilsausgleich

Besteht eine LRS, Dyskalkulie oder auch allgem. Hemmung/ innere Blockade infolge emotionaler,

familiär bedingter Beeinträchtigungen, (so dass es für den Schüler schwierig wird adäquate

Leistungen zu erbringen), kann per Beschluss einer Klassenkonferenz vorübergehend ein

Nachteisausgleich gewährt werden.

LRS- Kurse

LRS – Kurse werden nach Bedarf eingerichtet mit 1 bis 2 Schulstunden pro Woche.

DAZ

Für die Grundschulklassen werden ergänzend zum Stundenplan ca. 2 Wochenstunden DaZ

angeboten, in denen die nicht deutschsprachigen Kinder unterrichtsrelevante Dinge vertiefen.

In allen Jahrgangsstufen, insbesondere im 1. Schuljahr wird viel Unterrichtszeit zum Erzählen und

Zuhören verwendet. Das Sprechen über sich und die eigenen Bedürfnisse hilft den Kindern im

Umgang miteinander. Zudem bietet es Schülern, anderer Muttersprache, die Möglichkeit ihre

Sprachkompetenz zu erweitern.

Diagnostische Verfahren bei

a) Feststellung des Förderbedarfs für VM und IB :

BUEGA ( Basisdiagnostik umschriebener Entwicklungsstörungen im Grundschulalter); HRT (Heidelberger Rechentest ) und HSP (Hamburger Schreibprobe) CFT und Raven (Intelligenztests ); versch. Informelle Tests ; b) Feststellung der Lernausgangslage:

Sprachtest bei Schulanmeldung, Beobachtungsbögen Kindergärten, Einschulungsüberprüfung, Schularzt, Münsteraner Screening zur Früherfassung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (nach 4 Wo. Schulbesuch), Lautprüfung ( innerhalb der ersten 4 Wochen), Diagnostische Bilderleisten, Lernstandserhebungen (Klassse 3), Vergleichsarbeiten (Ende Klasse 4)

68

3. Aufgaben des BFZ

Aufgabenbereiche der Förderschullehrkraft an der allgemeinen Schule

Der inklusive Unterricht von Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne

diesen Förderanspruch findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit

dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum ( BFZ) statt.

Die Aufgabenfelder der Förderschullehrkraft gliedern sich in Tätigkeitsbereiche im Rahmen der

inklusiven Beschulung ( IB §12 VOSB) und der sonderpädagogischen Beratungsangebote als

vorbeugende Maßnahmen (VM §3VOSB). Diese werden in Abgrenzung zu den vorbeugenden

Maßnahmen der allgemeinen Schule (§2 VOSB) als sonderpädagogische Beratungsangebote

verstanden und richten sich an Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern. Sie

sind eingebunden in ein schulisches Förderkonzept und abhängig von den jeweiligen örtlichen

Bedingungen.

Die inklusive Beschulung (IB) ist so zu gestalten, das sie gemäß §12 Absatz 1 VOSB den

Begabungen und Bedürfnissen aller Schüler der allgemeinen Schule in gleicher Weise gerecht wird

und die aktive Teilhabe der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische

Förderung ermöglicht.

Vorbeugende Maßnahmen (VM) sind zeitlich begrenzt. Sie werden einvernehmlich beendet oder

gehen in die Einberufung eines Förderausschusses über. Die VM werden durch die Eingabe in die

LUSD dokumentiert. Sie können ohne die Eintragung in die LUSD nicht genehmigt werden.

Mitarbeit bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern,

beratende Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erstellung von Förderplänen;

Elternberatung in Kooperation mit den Lehrkräften (VM);

Beratung von Lehrkräften (bspw. auch kollegiale Fallberatung);

Mitarbeit in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (Ärzte, Therapeuten,

Jugendamt etc.);

Unterstützung bei der Anfertigung von Schul- und Entwicklungsberichten, z.B.

Teilhabeassistenz, Hilfsmittelversorgung etc.);

Mitarbeit bei der Entwicklung eines schulischen Förderkonzeptes im Sinne der

Schulentwicklung;

Mitarbeit an spezifischen Übergabeverfahren Kita-GrS, sowie GrS- Sek I;

Individuelle oder gruppenbezogene Förderangebote, z. B.: Konzentrations- und

Wahrnehmungstraining, Psychomotorik, Sprachheilförderung, fächerspezifische Förderung,

Förderung emotionaler- sozialer Kompetenzen und Förderangebote zur Arbeitsorganisation;

ggf. prozessbegleitende Diagnostik,

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Kooperation und Beratung mit den Lehrkräften der Klasse, Koordination und Anleitung in der Kooperation mit den Eingliederungshilfen; individuelle Förderung von Schülern (in der Klasse, in Kleingruppen, als Einzelförderung); Erweiterte Aufgabenfelder in der inklusiven Beschulung (IB) : Vorsitz im Förderausschuss, Erstellung von förderdiagnostischen Stellungnahmen; Unterrichtsarbeit im Team: methodisch- didaktische Beratung, Materialsichtung und Materialanpassung; Erstellung und Evaluierung von Förderplänen der IB Schüler in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der allgem. Schule;

4. Anhang

Verschiedene Vorlagen / Formulare / Verfahren:

Verfahren: Erläuterung zur förderdiagnostischen Stellungnahmen Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung; Materialien zur Lernstandsermittlung und Förderung Klasse 1 und 2, Programme, Konzepte, Materialien zur Unterstützung sozial -emotionaler Kompetenzen; Staffelung von Fördermaßnahmen (VM) - Nachteilsausgleich; Ordnungsfristen; Vorlagen / Formulare:

-Förderdiagnostische Stellungnahme -Bericht der Schule an das BFZ -Aufhebung / Fortführung des festgestellten Förderbedarfs; -Einverständniserklärung der Eltern VM ; -Auftragsklärung VM; -Nachteilsausgleich; -versch. Förderplan - Raster; -Verstärkerpläne; -Protokollbogen zum Sozialverhalten; -Beobachtungsbogen

70

Anlage 10b

Sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe der Fritz-Philippi-Schule Die sonderpädagogische Förderung ist seit dem Schuljahr 1994/95 fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der Sekundarstufe 1. Sie fand seitdem mit wechselnden Schwerpunkten statt, die sich jeweils aus den (schul-) politischen Vorgaben ergaben bzw. ergeben. Verantwortlich dafür ist aber seitdem der gleiche Kollege, natürlich in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassen- und Fachlehrern und der Schulleitung. Sie begann mit der Einschulung eines Jungen mit Downsyndrom in die Klasse 5 (Förderstufe), der zuvor die Grundschule in Medenbach besucht hatte, und fand als Gemeinsamer bzw. Integrativer Unterricht statt (so die damaligen Bezeichnungen). Der Junge wurde zieldifferenziert nach den Lehrplänen der Förderschule für Lernhilfe unterrichtet. Zwei Schuljahre später kamen drei weitere Schüler (ebenfalls Lernhilfe) in die jetzige Klasse 5. Sie hatten zuvor die eigene Grundschule besucht. Diese blieben bis zu ihrer Schulentlassung im Schuljahr 2000/01 an der FPS. Sie beendeten ihren Schulbesuch zum gleichen Termin mit einem Abschlusszeugnis im Sinne der Schule für Lernhilfe (der Junge mit dem Down-Syndrom hatte zuletzt die Klassen 8 und 9 wiederholt). In dieser Zeit hatte sich eine Kultur des gemeinsamen Lernens und vor allem des Umgangs miteinander herausgebildet, in der es für alle Beteiligten – Schüler, Lehrer wie auch Eltern – zur Selbstverständlichkeit geworden war, dass auch Schüler mit Lern- und anderen Problemen dazu gehören und dass auf ihre Belange Rücksicht genommen werden muss. Dies implizierte für die übrigen, „normalen“, Schüler eine Art des Lernens, die sich vor allem hinsichtlich ihrer Sozialkompetenz sehr vorteilhaft auswirkte. Seit Mitte der 90er Jahre war die „Schule für Erziehungshilfe des Lahn-Dill-Kreises“ im Aufbau, nachdem es der Schulträger zur Auflage bekommen hatte, auch für Kinder mit Verhaltens- bzw. emotionalen Problemen ein Angebot zu schaffen. Der an der FPS tätige Förderschullehrer hielt seitdem Kontakt mit deren Akteuren und nahm auch immer wieder an Arbeitstreffen verschiedener Art teil. Das führte schließlich dazu, dass dieser, nach der Entlassung der oben genannten Schüler, dienststellenmäßig an die mittlerweile fest etablierte „Schule für Erziehungshilfe“ wechselte. Da diese aber ein dezentrales Konzept hatte als „Schule ohne Schüler“, die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderstatus „im

71

Sinne der Schule für Erziehungshilfe“ an ihrer jeweiligen Herkunftsschule wohnortnah zu betreuen und zu fördern, geriet diese Arbeit fortan in den absoluten Mittelpunkt des Förderschullehrers. Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit Lernproblemen wurden im Folgejahrzehnt vom Land Hessen in der Regel für die Sekundarstufe nicht mehr bewilligt und fand somit auch an der FPS in diesem Zeitraum nicht mehr statt. Dann änderten sich die rechtlichen Voraussetzungen erneut. Seit dem Jahr 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) auch für Deutschland gültig. Diese verlangt grundsätzlich für Bereiche des öffentlichen Lebens eine Erhöhung der Chancen benachteiligter Menschen; Verschiedenartigkeit wird als Norm gesetzt. Der Artikel 24 der BRK verlangt die Gewährleistung eines inklusiven Schulsystems. Dies wurde durch das neue hessische Schulgesetz seit dem 1.8.2011 in Angriff genommen. Die Schule für Erziehungshilfe des LDK wurde eines von zwei überregionalen Beratungs- und Förderzentren im Kreis. Sie ist u.a. für alle Sekundarstufe-1-Schule zuständig und entsendet wie zuvor ihre Lehrkräfte an die allgemeine Schule. Diese sind allerdings seitdem nicht mehr nur für die Förderschwerpunkte „Verhalten“, sondern auch für „Lernen“ und „Sprache“ zuständig (letzteres spielt hier allerdings eher nur ausnahmsweise eine Rolle). Bei anderen Förderbereichen (z.B. Seh- oder Hörschädigungen, körperlich-motorische Störungen) vermitteln sie Kontakte zu den dafür zuständigen überregionalen Förderzentren. Diese Aufgaben werden an der Fritz-Philippi-Schule weiter vom gleichen Kollegen wahrgenommen, der dafür dauerhaft an der Schule eingesetzt ist und in der Regel an drei Wochentagen anwesend ist (an den beiden anderen Wochentagen arbeitet er mit gleicher Aufgabenstellung an einer zweiten Sek.-1-Schule). Zu dessen weiteren Aufgaben gehören:

- Die Förderplanung. In Zusammenarbeit mit den Klassen- und den Fachlehrern werden für die betroffenen Kinder individuelle Förderkonzepte entwickelt und im Förderplan festgehalten.

- Teilnahme an einzelnen Unterrichtsstunden zwecks Hospitation oder Unterstützung einzelner Schüler. Im Mittelpunkt steht dabei die Individualisierung und Differenzierung von Lernprozessen und deren praktische Ausgestaltung.

- Bei Bedarf zusätzliche Förderkurse für Schüler, die in der Regel in Kleingruppen stattfinden.

- Die Diagnostik. In Unterrichts- und Einzelsituationen wird durch eine Lern-, Verhaltens- oder Leistungsbeobachtung versucht, den Kollegen Hilfen in

72

schwierigen Situationen zu geben. Dabei können gegebenenfalls auch standardisierte Testverfahren herangezogen werden.

- Die Vernetzung mit außerschulischen Institutionen als mit die wichtigste Aufgabe. In regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen werden Kontakte hergestellt und gepflegt, die den Schülern der Fritz-Philippi-Schule und ihren Eltern dienen und für die Lehrer nützlich sein können. Dazu gehören u.a.: Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderärzte und andere Therapeuten, AGGAS. Im konkreten Einzelfall wird dabei der Kontakt von Schülern, Eltern und Kollegen zu diesen Institutionen vermittelt.

So sichert man gemeinsam sowohl den individuellen Anspruch einiger Schüler auf sonderpädagogische Förderung („inklusive Beschulung“) und arbeitetet zudem für andere Schüler vorbeugende Maßnahmen bei drohendem Leistungsversagen. Diese beiden Aufgabenbereiche beziehen sich auf Vorgaben des aktuellen hessischen Schulgesetzes, wobei das BFZ bei „vorbeugenden Maßnahmen“ (VM) nachgeordnet tätig ist (Beratung und Förderung). Bei „inklusiver Beschulung“ (IB) hat es die Fallführung (siehe § 49 ff HSchG). Die jeweils schulrechtlich erforderlichen Verfahrensabläufe sind im Abschnitt über die sonderpädagogische Förderung in der Grundschule ausführlich beschrieben und entsprechen diesen. Derzeit werden an der FPS vier Schüler mit IB-Status (alle EMS) und sechs mit VM-Status (3 EMS, 2 L, 1 Kö) beschult und inklusiv unterrichtet. Neben dem zuständigen Förderschullehrer ist weiterhin in einer Klasse eine Teilhabeassistentin im Einsatz.

73

Konzeption für Schulpastoral an der FPS/ Anlage 11

Überarbeitung Juli 2015

Allgemeine Beschreibung von Schulpastoral (SP)

„Schulpastoral ist ein Dienst der Kirche an und mit den Menschen in der Schule –

die gleichermaßen Lern- und Lebensort ist. Sie wendet sich an Schülerinnen und

Schüler, Lehrkräfte, weitere Angestellte und Eltern. In dieser umfassenden

Sichtweise geht die Schulpastoral über die reine Schüler/innenseelsorge hinaus.

Sie will einen Beitrag zur Humanisierung von Schule leisten und Menschen

ganzheitlich in ihrer Entwicklung fördern und stärken. Sie entwickelt je nach

Schultyp unterschiedliche Ausprägungen und Gestaltungsformen wie Beratung

und Begleitung, Räume der Begegnung, spirituelle Angebote,

Konfliktbearbeitung und Prävention, Schulentwicklung, Angebote auf

Klassenebene, Reflexionstage, Gruppenarbeit...“ (Zitat: Konzeption SP/ Bistum

Mainz)

Umsetzungen an der FPS

Die SP versteht sich als Teil der Schulgemeinschaft. Sie arbeitet im Sinne des

Schulprogramms und bewegt sich auf breiter Basis durch die Vernetzung mit

dem Kollegium, der Schulleitung und außerschulischen Einrichtungen. Hier sind

insbesondere die enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Fachschaften

Religion, mit der Vertrauenslehrerin, den christlichen Gemeinden vor Ort und

den Beratungsstellen zu nennen. Dabei wird ein offener und direkter Austausch

zwischen den jeweils Teilnehmenden angestrebt. Die schulpastoralen Aufgaben

orientieren sich an den Bedürfnissen der konkreten Strukturen und Menschen

an der Schule. Folgende Angebote konnten bereits umgesetzt werden:

Offenes Ohr

In Zusammenarbeit mit der Vertrauenslehrerin bietet die SP einen

Gesprächsraum für SS der Schule an. Dies ist vor allem für die Sekundarstufe 1/

Jahrgangsstufen 5 – 10 angedacht. Hierzu kann der Besprechungsraum genutzt

74

werden. Die Gesprächszeiten werden nach Stundenplan und in direkter

Absprache mit den Schüler/innen flexibel festgelegt. Siehe Anhang: Flyer

Andachten

Ein freiwilliges spirituelles Angebot findet in den Adventswochen und in der

Fastenzeit statt. An bestimmten Tagen werden von Religionslehrern und der SP

von 7.30 – 7.50 Uhr in der Aula Stille-Andachten angeboten. Hierzu findet

bereits eine gute Zusammenarbeit mit den katholischen, evangelischen und

freievangelischen Gemeindevertretern statt.

Mitgliedschaft im Krisenteam

Die SP-Lehrerin ist Mitglied im Krisenteam der Schule und steht bei besonderen

Ereignissen wie Krankheit, Tod u.ä. beratend und handelnd zur Seite.

IKD-Kurs

Auf Initiative der SP hin findet in Anbindung an die Regelklassen eine Öffnung

des IKD-Kurses hinsichtlich der Teilnahme am Sportunterricht und an den

musischen Fächern statt.

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Anlage 12

Die Förderstufe

Bindeglied zwischen Grundschule und Sekundarstufe I

1. Allgemeines

„Länger gemeinsam lernen" - das ist das Prinzip der Förderstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden nach der Klasse 4 nicht aufgeteilt, sondern bleiben für weitere drei Jahre zusammen.

Die Klassen 5 werden nach pädagogischen Grundsätzen eingeteilt, jedoch sind wir bemüht bestehende Freundesgruppen zu erhalten.

In dieser Zeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, ohne überhöhten Leistungsdruck ihre Fähigkeiten und Neigungen in den Fächern der Mittelstufe zu erproben und zu fördern bzw. Schwächen durch spezielle Fördermaßnahmen abzubauen.

In unseren Kombiklassen (ab Jahrgangsstufe 7) lernen Haupt- und Realschüler von- und miteinander.

Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer nimmt in der Förderstufe weiterhin eine zentrale Rolle ein, da sie bzw. er möglichst viele Unterrichtsstunden in ihrer bzw. seiner Klasse unterrichten soll. Fachfremder Unterricht wird dabei akzeptiert. Die Lehrkräfte qualifizieren sich für den fachfremden Unterricht in der Koordination, der schulinternen Lehrerfortbildung und auf Lehrgängen. Möglichst viele Klassenlehrerstunden sollen als Blockstunden im Stundenplan ausgewiesen werden.

Selbstorganisierte Lernformen wie z.B. das Arbeiten mit einem Tagesplan, einem Wochenplan, einem Portfolio oder die Projektarbeit, die den Schülerinnen und Schülern aus der Grundschulzeit vertraut sind, werden in der Förderstufe fortgeführt. Die Abstimmung der jeweiligen Lernformen erfolgt in den Jahrgangsteams.

Ziel unserer Arbeit ist es, jedes Kind seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Darüber hinaus spielt die Erziehung zum selbständigen und eigenverantwortlichen Lernen eine bedeutende Rolle.

Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 wollen wir gemeinsam mit den Kindern eine angstfreie Arbeitsatmosphäre schaffen, in der sich alle Beteiligten wohl fühlen und die viele Anregungen zum Lernen bietet.

Das Lernen findet in den Jahrgangsstufen 5 - 7 ausschließlich im Klassenverband statt. Hierbei wird durch binnendifferenzierte Sozialformen und Arbeitsweisen den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Leistungsniveaus Rechnung getragen.

Zusätzlich zu dem regulären Unterricht können folgende einstündige Fördermaßnahmen, vorzugsweise in den Randstunden, angeboten werden:

Förderstunden in den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Förderstunden für Lese - Rechtschreibschwäche ( LRS ) Die Förderstunden sollen leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern genauso zu Gute kommen wie leistungsstarken (Prinzip des Förderns und Forderns).

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2. Klassenrat und Montagskreis

Montagskreis und Klassenrat sind feste Bestandteile des Unterrichts.

Um die regelmäßige Durchführung zu gewährleisten, wird angestrebt, dass die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer jeweils montags und freitags in den ersten bzw. letzten Stunden in ihren Klassen eingesetzt sind.

Der Montagskreis ist ein Gesprächskreis, der - beginnend mit den Erlebnisberichten der Kinder - allmählich zur Arbeitsplanung der Woche führt.

Die Einrichtung der Klassenratsstunde dient …

dem Rückblick auf die abgelaufene Woche

der Beziehungsklärung (allgemeine Situation der Klasse, Einzelprobleme, Verhalten in der Schule, Probleme zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrern)

der Organisation und Planung von Feierlichkeiten usw., der SV-Arbeit

Die Gesprächsleitung sollte in der ersten Zeit bei den Lehrerinnen und Lehrern liegen und zunehmend auf die Schülerinnen und Schüler übertragen werden.

3. Hinführung zu selbständigem Arbeiten

Am Ende der Schulzeit wird von jungen Menschen im Arbeitsleben verlangt, dass sie wichtige Schlüsselqualifikationen wie Beherrschung von Methodenvielfalt, Teamkompetenz, Kommunikationskompetenz und Soziale Kompetenz haben, um im Arbeitsleben erfolgreich zu bestehen.

Dies geht über das Lernen, wie man lernt hinaus und erfordert frühzeitige Übungen und Trainingssequenzen, mit denen in der Förderstufe begonnen wird, und die im Regelunterricht fortgesetzt und vertieft werden.

Dazu werden in den zwei Förderstufenjahren je eine Trainingssequenz von max. drei Tagen in Methodentraining, Kommunikationstraining, Teamtraining und Eigenverantwortlichem Arbeiten durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen …

nach Arbeitsanweisungen Teile eines Themas zu erarbeiten

sich über einen begrenzten Zeitraum ohne Hilfe selbständig mit einem Thema zu beschäftigen

mit mehreren Schülerinnen und Schülern zusammenzuarbeiten ( Partner – und Gruppenarbeit )

über Teilthemen und Arbeitsmaterial selber zu entscheiden

eigenes Arbeitsmaterial zu beschaffen und daraus Informationen zu entnehmen (markieren, exzerpiere, Notizen machen, gliedern, ordnen )

sich in vielfältiger Form auf Klassenarbeiten vorzubereiten

sich in begrenztem Umfang selbst zu kontrollieren

Sicherheit im Umgang mit verschiedenen Arbeitsmitteln zu bekommen

Arbeitsergebnisse in verschiedener Form zu präsentieren

sich in der freier Rede, Diskussion, Fragetechniken, Präsentationsmethoden zu üben

Diese Form des weitgehend selbständigen Erarbeitens von Themen wird durch die Arbeit mit Tagesplänen sowie die Wochenplanarbeit ergänzt.

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4. Tagesplan

Das Arbeiten mit dem Tagesplan ist ein Element um das selbständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zu vertiefen.

Zu Beginn eines Arbeitstages bekommen die Schülerinnen und Schüler einen Aufgabenpool, der von ihnen im Laufe des Tages nach individueller Auswahl bearbeitet werden muss. Grundsätzlich ist diese Arbeitsform kombinierbar mit unterschiedlichen Sozialformen sowie dem kompletten Fächerkanon (Ausnahme Sport).

Die Tagesplanarbeit stellt die Vorbereitung zur Wochenplanarbeit dar.

5. Wochenplan

Die Arbeit nach dem Wochenplan ist vielen Schülerinnen und Schülern aus der Grundschulzeit ebenfalls vertraut. In der Förderstufe beginnt sie nach gründlicher Vorbereitung spätestens im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 5.

Die Wochenplanarbeit findet je nach Bedarf in drei bis vier Unterrichtsstunden pro Woche statt, und zwar in jeweils einer Unterrichtsstunde der Hauptfächer.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel am Wochenanfang einen schriftlichen Plan, der verschiedene Aufgaben aus den Hauptfächern enthält.

In den dafür vorgesehenen Unterrichtsstunden erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die gestellten Aufgaben, deren Reihenfolge von dem Kind selbst festgelegt wird.

Ziel der Wochenplanarbeit ist die Organisation (Planung, Durchführung und Beurteilung) des eigenen Lernens durch die Schülerinnen und Schüler. Der Wochenplan ermöglicht den Kindern einen Überblick über das Pflichtpensum der Woche und die benötigten Arbeitsmittel. Er gibt Gelegenheit zur freien Zeiteinteilung und delegiert Verantwortung an die Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus ermöglicht er der Lehrkraft eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.

6. Freie Arbeit

Eng verbunden mit der Arbeit nach dem Wochenplan ist die Freie Arbeit.

Die Schülerinnen und Schüler haben die Freiheit den Gegenstand ihres Lernens, die Zeit des Lernens, die gewählte Sozialform für das Lernen, die Ziele und möglichen Produkte des Lernens selbst zu bestimmen. Diese Art des Lernens stärkt nicht nur die Selbständigkeit und eigene Verantwortlichkeit unserer Schülerinnen und Schüler, sondern sie fördert auch ihre Kreativität.

Für das Lernen an unserer Schule bedeutet dies:

Die Freie Arbeit ist in die Tages- und Wochenplanarbeit eingebettet

Themen orientieren sich im Wesentlichen am Regelunterricht

Arbeitsthemen können frei gewählt werden

Eigenständige Informations- und Arbeitsmaterialienbeschaffung unter sinnvoller Nutzung digitaler Medien

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7. Projektorientierter Unterricht

Unterricht soll nicht als Zusammenreihung einzelner Fächer betrachtet werden, sondern es ist Ziel der Planungen, Sinnzusammenhänge der einzelnen Fächer aufzeigen und eine Verknüpfung von Unterrichtsinhalten aus mehreren Fächern zu finden. Neben der Organisation des Unterrichts in zeitlichen und thematischen Epochen soll in jedem Schuljahr mindestens ein fächerübergreifendes Unterrichtsprojekt durchgeführt werden.

Beispiele aus unserem Unterrichtsalltag sind:

Wir lernen uns und unsere Schule kennen

Gesunde Ernährung (in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt)

Leben der Menschen in der Alt- und Jungsteinzeit

8. LRS-Förderung

a. Allgemeine Überlegungen

LRS (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) sind nicht als isolierte Lern- und Leistungsstörung zu begreifen. Sie sind in der Regel mit einer Vielzahl von Problemen verbunden, die Schülerinnen und Schüler beim Erlernen von Lesen und Schreiben haben (z.B. Konzentrationsstörungen, motorische Unruhe, Aggressionen, Depressionen u.a.m.).

Langandauernde und schwerwiegende Lese- und Rechtschreib-Schwierigkeiten sind deshalb nicht durch ein reines Lese- und Schreibtraining zu beheben, sondern erfordern umfassende Fördermaßnahmen, die auch motivationale und affektive Aspekte einbeziehen.

Primäre und sekundäre Ursachen lassen sich in der Förderstufe nicht mehr auseinander halten. Sinnvoll ist deshalb ein förderdiagnostischer Ansatz, der jedes Kind mit LRS als Einzelfall betrachtet. b. Prinzipien der Förderung

Der Förderansatz sollte integrativ sein, d.h. er umfasst verschiedene, miteinander verbundene Bereiche:

Lese-, Schreib- und Rechtschreibtraining

Arbeits- und Lerntechniken (z.B. Umgang mit dem Wörterbuch)

Spiel, Gespräch, Entspannung

Beobachtung und Analyse

Die Förderung hängt von der Art und Qualität der individuellen Störung ab.

Die Förderung erfolgt unter Einbeziehung der beteiligten Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, den Lehrkräften (Deutsch und Englisch) sowie den Eltern, in folgenden Qualitätsbereichen:

Förderung im Bereich Lesen und Schreiben muss primär durch Lesen und Schreiben geschehen (Zuordnung eines Kindes zu einer Entwicklungsstufe (der Lese- und Schreibentwicklung)

Bestimmung des nächsten Ziels (dominierende Strategie der nächsten Stufe), Analyse von Rechtschreibfehlern

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Vermitteln von Rechtschreibstrategien (z.B. Verben in Grundform, Groß- und Kleinschreibung)

Lob und Ermutigung für kleinste Fortschritte

Es werden Erfolgserlebnisse durch angepasste Lernschritte generiert

Schaffung neuer Motivation („Lesen und Schreiben müssen persönlich wichtig werden, sonst gelingt es nicht.“)

Konsequenz bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen

Einsatz geeigneter Materialien c. Organisation

Gefördert werden Schülerinnen und Schüler (einstündig in Kleingruppen). Dies sind vorrangig Schülerinnen und Schüler, deren anhaltende und gravierende LRS durch die Klassenkonferenz der Grundschule oder Förderstufe festgestellt wurde (neben Freien Texten, Diktaten u.a. schriftlichen Arbeiten werden durch die Deutschlehrerin/ den Deutschlehrer bei den entsprechenden Kindern diagnostische Tests wie DRT 4.5 od. Hamburger Schreibprobe eingesetzt).

Die Dokumentation der Lernentwicklung bzw. Fördermaßnahmen erfolgt in Absprache mit der Förderlehrkraft durch die Deutschlehrkraft in einem individuellen Förderplan.

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Anlage 13

Sekundarstufenkonzept der Klassen 7-10

Gemeinsames abschlussoffenes Lernen in der Sekundarstufe I

1. Allgemeines

Ab der Jahrgangsstufe 7 lernen Haupt- und Realschüler gemeinsam von- und miteinander. Einerseits ergibt sich

durch den gemeinsamen Unterricht das Prinzip des „voneinander Lernens“ (schwach lernt von stark und

umgekehrt), anderseits besteht die Chance der Binnendifferenzierung nach dem System der 3 Kompetenzstufen

(Basiswissen, erweitertes Wissen, Transferwissen).

Je nach Leistungsvermögen der Schülerin/ des Schülers ist eine höhere Durchlässigkeit zwischen den

Schulzweigen (Haupt- und Realschule) gegeben. Ein Schulzweigwechsel kann somit ohne einen Klassenwechsel

erfolgen, so dass die Schülerin/ der Schüler in dem gewohnten sozialen Umfeld verbleibt. Zudem ergibt sich der

Vorteil der kleineren Klassenbildung.

2. Organisation

2.1. Jahrgangsstufe 7 (Förderstufe)

- Nach der Jahrgangsstufe 6 erfolgt eine Einstufung in den Haupt- bzw. Realschulzweig (Verpflichtung lt.

Hess. Schulgesetz).

- Keine äußere Trennung der Bildungsgänge.

- Möglichkeit der Umstufung nach der Jahrgangsstufe 7. Eine Umstufung ist nur im Benehmen mit den

Eltern - auch zum Halbjahreswechsel – möglich.

- Innere Differenzierung in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, GL).

- Arbeiten in den Hauptfächern werden in Kompetenzstufen eingeteilt oder es findet eine differenzierte

Leistungsbewertung nach den Haupt- und Realschulrichtlinien statt.

- Wahlpflichtbereich: Arbeitslehre oder Französisch (auch für H-Schüler).

- Berufsorientierung (BO) im Rahmen vom Arbeitslehreunterricht (Pflichtbereich).

- Differenzierte Leistungsbewertung für Haupt- und Realschüler.

2.2.Jahrgangsstufe 8 (Kombiklassen – H/R)

- Wenn möglich unterrichtet der Klassenlehrer mindestens ein Hauptfach (mit Grund- und

Erweiterungskurs) und ein Nebenfach, oder mehrere Nebenfächer.

- Englisch und Mathematik: Differenzierung in Grund- und Erweiterungskurse.

- Einteilung in Grund- und Erweiterungskurse erfolgt durch die Klassenkonferenz.

- Betriebspraktikum in 8/2 für Alle.

- Eine Umstufung von Grund- auf Erweiterungskurse und Erweiterungs-auf Grundkurse auf Antrag der

Erziehungsberechtigten und im Benehmen der Klassenkonferenz nach den versetzungsrelevanten

Kriterien.

- Nach der Zeugniskonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden leistungsschwache Realschülerinnen

und Realschüler sowie deren Erziehungsberechtigte dahingehend beraten, freiwillig an der

Hauptschulabschlussprüfung (Projektprüfung und zentrale Abschlussarbeiten) teilzunehmen.

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2.3. Jahrgangsstufe 9 (Kombiklasse)

- Neben den Unterrichtsfächern Englisch und Mathematik findet nun auch im Unterrichtsfach Deutsch

eine Differenzierung in Haupt- und Realschulkurse statt.

- Betriebspraktikum in 9/1 für Alle.

- Ab der Jahrgangsstufe 9 ist eine Umstufung von der Haupt- zur Realschule nicht mehr möglich.

- Unterrichtsfach „Projekt“ (zweistündig) für Hauptschülerinnen und Hauptschüler sowie für

leistungsschwache Realschülerinnen und Realschüler (Entscheidung über die freiwillige Teilnahme ist

nur bis zu den Herbstferien möglich) zur Vorbereitung auf die Projektprüfung und die zentralen

Abschlussarbeiten sowie zur Vertiefung des Berufswahlprozesses (siehe Anlage 2).

- Der Projektlehrer übernimmt Aufgaben eines Co-Klassenlehrers.

- Projektprüfung Hauptschule: für alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler sowie leistungsschwache

Realschülerinnen und Realschüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten.

- Für die Durchführungsphase der Projektprüfung stehen fünf Tage zur Verfügung. Am darauf folgenden

Schultag muss die Projektmappe abgegeben werden.

- Die Projektprüfung findet donnerstags und freitags statt.

- Ein Bewerbungstraining für die Realschüler findet während der Durchführungsphase der Projektprüfung

statt.

- Hauptschulprüfung: Zentrale Abschlussarbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik für alle

Hauptschülerinnen und Hauptschüler sowie freiwillige Teilnahme für leistungsschwache

Realschülerinnen und Realschüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten.

- Vor den jeweiligen Prüfungstagen findet Fachunterricht der Prüfungsfächer statt. Für die Hauptschüler:

Freitag/ Dienstag/ Donnerstag – 1.-4. Stunde.

2.4. Jahrgangsstufe 10 (Realschule)

- Biologie in 10/1 (zweistündig).

- Präsentations- oder mündliche Prüfung.

- Zentrale Abschlussarbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik.

- Vor den jeweiligen Prüfungstagen findet Fachunterricht der Prüfungsfächer statt (Freitag/ Dienstag/

Donnerstag – 4.-7. Stunde).

3. Wahlpflichtunterricht

Ab der Jahrgangsstufe 7 wählen die Schülerinnen und Schüler zwischen dem Angebot aus dem Fachbereich

Arbeitslehre oder Französisch (zweite Fremdsprache). Die zweite Fremdsprache bietet eine gute Voraussetzung

zum Besuch einer weiterführenden Schule nach dem Realschulabschluss.

Auch Hauptschüler können Französisch wählen. Hier ist der Wechsel zu dem Fachbereich Arbeitslehre ab der

Jahrgangsstufe 8 ebenfalls nicht mehr möglich. Eine verpflichtende Beratung der Eltern muss daher bis

spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende stattfinden.

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4. LRS(-Förderung)

Der LRS-Status wird inklusive der Jahrgangsstufe 7 durch die Klassenkonferenz zugewiesen, auf Grundlage der

bestehenden Testungen. Hierbei sind die schulrechtlichen Spezifika und Voraussetzungen zu berücksichtigen

(z.B. „Lückenlosigkeit“).

Ab der 8. Klassenstufe wird der LRS-Status nur noch auf Elternantrag und unter Berücksichtigung der

schulrechtlichen Voraussetzungen, von der Klassenkonferenz zugewiesen. Allerdings erfolgt in diesem Fall

zwingend ein diesbezüglicher Vermerk im Zeugnis.

5. Umstufung und Versetzung

5.1. Umstufung

Umstufung von Grund- auf Erweiterungskurse und Erweiterungs- nach Grundkursen, auf Antrag der Eltern und

im Benehmen der Klassenkonferenz nach den versetzungsrelevanten Kriterien.

5.2. Versetzung

Siehe Anlage 1

6. Zusätzliche Angebote

Fördern und fordern:

- Förderunterricht

- Doppelbesetzungen

- Erziehungshilfe

- Arbeitsgemeinschaften

- Lesewettbewerbe

- Patensystem (Vernetzung der Jahrgangsstufen 5 und 8)

Kultur- und Sportveranstaltungen:

- Projektwochen

- Herbstmarkt

- Sportturniere

- Schulfeste

-

Schulfahrten und Bildungsreisen (im zweijährigen Turnus):

- Sprachreisen ab Klasse 8

- Ski- und Snowboardfreizeit ab Klasse 7

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7. Abschlüsse

7.1. Hauptschulabschluss

Die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule nehmen in der Jahrgangsstufe 9 an einem Abschlussverfahren

teil. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und

der ersten Fremdsprache sowie aus einer Projektprüfung.

Der Hauptschulabschluss ermöglicht den Schülerinnen und Schülern den Einstieg in eine duale Ausbildung.

Zudem besteht auch die Möglichkeit der schulischen Weiterbildung.

7.2. Realschulabschluss

Die Schülerinnen und Schüler der Realschule nehmen in der Jahrgangsstufe 10 an einem Abschlussverfahren

teil. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik

und in der ersten Fremdsprache sowie aus einer Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit oder einer

mündlichen Prüfung.

Der Realschulabschluss bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung und berechtigt je nach Leistung auch zum

Übergang in weiterführende Schulen.

8. Abschlussfahrt

In der Jahrgangsstufe 9 findet eine gemeinsame Abschlussfahrt der Kombiklassen statt. Eine weitere Fahrt für

die Realschule in der Jahrgangsstufe 10 ist fakultativ.

Anlagen

- A) Versetzungsbestimmungen

- B) Fahrplan Hauptschule

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Anlage A

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Anlage B

Fahrplan Hauptschule – Jahrgangsstufe 9

Thema/ Ereignis Zu behandelnde Inhalte Dauer

(Unterrichtswochen)

Bewerbung/

Berufswahl

Vorbereitung der

Projektprüfung

- Lebenslauf/ Anschreiben (Koordinierung mit

G- Kurs Deutsch)

- Übungen für Einstellungstests/

Bewerbungsgespräche

- Berufsberater

- Vorstellung externer Betriebe

(wiederkehrend)

- 2 Tage Tringenstein (event. im Unterricht

integrieren)

- Verfahren kennenlernen

- Vorstellung mgl. Themen

- Leistungsanforderungen/ Ablaufplan

- Präsentationsmöglichkeiten

- Gruppenbildung

- Arbeitsgleiche Gruppenarbeit (ohne schriftl.

Ausarbeitung)

- Präsentationen der Gruppenergebnisse

Herbstferien

Vorstrukturierung des

Projektthemas

Arbeit am

Projektthema

- Endgültige Gruppenfindung

- Themenfestlegung

- Mentor festlegen (1. Gespräch)

- Ende November/ Anfang Dezember:

Einreichung des Themas (inkl

Grobgliederung)

- Literaturrecherche

- Praktische Bezüge herstellen

- Grobgliederung überarbeiten

- Mitte Dezember: Genehmigung durch SL

- Nach der Genehmigung erfolgt das 2.

Mentorengespräch

Weihnachtsferien

Inhaltliche Arbeit am

Projektthema

Halbjahreszeugnis

- Ende Januar: Endgültige Abgabe der

Gliederung/ Arbeitsaufteilung der

Gruppenarbeit

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Weiterführende

Schulen

Projektprüfung

Abschlussprüfungen

Rund um den

Abschluss

- Ende Januar/ Anfang Februar:

Halbjahreszeugnis

- Februar: Anmeldung für weiterführende

Schulen

- Ende Februar/ Anfang März:

Durchführungsphase der Projektprüfung und

Projektprüfung (Fachbetreuer sind 2. Std am

Tag bei ihrer Gruppe)

- Übungen in Kooperation mit dem Fachlehrer

(D, M, E) der G-Kurse

- Grundsätzliche Überlegungen zum

Abschluss/ Abschlusspulli, etc.

Osterferien

Abschlussprüfungen

Rund um den

Abschluss

- Übungen in Kooperation mit dem Fachlehrer (D,

M, E) der G-Kurse

- Involvierung in die Planungen für den Abschluss,

eventuell Wand bemalen, Vorbereitung der

Abschlussfeier, Gestaltung vom Chaostag, etc.

- Die Abschlussklasse der Hauptschule wird nach

der Zeugniskonferenz in die Abschlussklasse der

Realschule integriert.

Sommerferien

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Anlage 14

Einsatz der Schulhunde der Fritz-Philippi-Schule

Breitscheid

Hundegestützte Pädagogik in der Schule

Die Schulhunde verbringen regelmäßig eine gewisse Zeit im Klassenraum und im Unterricht.

Zu den wichtigsten pädagogischen Zielsetzungen des Einsatzes der Schulhunde zählt sein

Beitrag zur Verbesserung des sozialen Gefüges in der Klasse, der Lehrer – Schüler

Beziehung, des Klassenklimas und der individuellen sozialen Kompetenz der Schüler.

Darüber hinaus werden hundetypische Themen, wie z.B. adäquate Haltung, Pflege, Kosten,

Ausbildung, Körpersprache, Lautäußerungen, tiergerechte Erziehung, Tierquälerei,

Qualzucht u.ä. thematisiert.

Effekte von Schulhunden in der Schule:

Steigerung der Empathie gegenüber Tieren

Steigerung der Feldunabhängigkeit (als Grundlage analytischen Denkens)

Verbesserte Integration in den Klassenverband

Reduktion von aggressivem Verhalten, v.a. bei Jungen

Verbesserung des Klassenklimas

Gesteigerte Aufmerksamkeit gegenüber der Lehrkraft

Steigerung der Lernfreude

Verbesserung der Einstellung gegenüber der Schule, weniger Schulunlust

Verbesserung in der Nutzung adaptiver Strategien zur Regulation negativer

Emotionen

Gesteigerte Konzentration

Exaktere Ausführung von Aufgaben

Allgemeine Schulhund-Regeln für die Klasse

Der Hund darf in seiner Ruhezone (Decke, Korb, Hunde-Box) nicht gestört und

gestreichelt werden

Die SuS dürfen dem Hund nichts wegnehmen und sollten ihm nicht in die Augen

starren. Es gilt das Prinzip des höflichen Verhaltens, um Konflikte zu vermeiden.

Die SuS sollten leise bzw. normal laut sein, d.h. nicht schreien und lärmen, da der

Hund geräuschempfindlicher ist.

Die SuS sollten den Hund nicht festhalten, hochheben, ärgern oder ungefragt füttern

und vor dem Körperkontakt sicherstellen, dass der Hund den Schüler wahrgenommen

hat.

Die SuS sollen sich nicht vom Hund ablenken lassen, nicht während des Unterrichts

mit ihm spielen und Kommandos nur nach Absprache geben.

Die SuS sollen im Klassenraum nicht rennen.

Schultaschen sind stets geschlossen zu halten, weder Essen noch Gegenstände

sollten herumliegen.

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Immer nur ein Schüler darf den Hund streicheln oder mit ihm kuscheln (nicht mehrere

SuS gleichzeitig).

Das Einhalten der Hygieneregeln sowie das Händewaschen sind Pflicht.

Regeln für die Arbeit mit dem Hund sollen beachtet werden: Loben, Nein – Sagen,

Hund beim Namen nennen und Konsequent – Sein.

Wir halten die Klassentür stets geschlossen, damit der Hund nicht weglaufen kann.

Wir werfen keine Stöcke oder Bälle, da der Hund im Spiel Kinder umrennen könnte.

Hygiene und Gesundheit

Beim Einsatz vom Schulhund im Unterricht sind die Hygienevorschriften der Fritz-Philippi-

Schule zu beachten. Auch wenn ein Hund normalerweise kein großes Gesundheitsrisiko

darstellt, werden folgende Punkte berücksichtigt.

Die Gesundheit, sprich eine gute Allgemeinverfassung des Hundes, wird vom

betreuenden Tierarzt in regelmäßigen Abständen bestätigt.

Alle Impfungen und Vorsorgemaßnahmen gegen (Ekto-) Parasiten (Zecken, Flöhe

o.ä.) werden ebenso wie regelmäßige Entwurmungen durchgeführt.

Der Schulhund erhält eine regelmäßige Körperpflege und bei Anzeichen einer

Erkrankung wird der Hund sofort aus der Schule genommen.

Im Unterrichtsraum besteht die Möglichkeit zum Händewaschen, die auch

entsprechend benutzt wird.

Bei Missgeschicken des Tieres in der Schule (Urin- Kotabgang, Erbrechen) wird der

betroffene Bereich mit einem Desinfektionsmittel gereinigt.

Die Liegeplätze und das Hundespielzeug werden regelmäßig gereinigt.

Eine starke allergische Reaktion eines Schülers oder auch einer Lehrkraft, die im

gleichen Klassenraum unterrichtet, stellt eine eindeutige Kontraindikation für den

Schulhund-Einsatz dar.

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Anlage 15